1930 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 20 vom 24. Januar 1930. S. 4.

den Ausführungen des Grafen Garnier, daß die Staatsverwaltung ihren Pflichten gegenüber dem Wilde in diesem Winter nicht in vollem Umfange gerecht geworden sei, kann ich nicht beitreten; denn wenn auch der Durchschnittssatz von 75 4 genannt ist

ich weiß nicht, ob er richtig ist so wollen Sie immerhin be⸗ denken, daß es sich um einen Durchschnittssatz handelt, und daß die Verhältnisse sehr verschieden sind. Wir haben ine Menge von Revieren, wo man überhaupt nicht zu füttern braucht, und andere, wo man mehr füttert, und ich habe die Empfindung, wenn man berechnen könnte, was der Privatwald auf der anderen Seite ge tan hat, da käme im Durchschnitt nicht so viel heraus wie beim Staatswald. Ich bin erfreut, daß man mir nicht zur Last gelegt hat, daß ich überhaupt so viel aufgewandt habe.

zm übrigen ist die Staatsforstverwaltung mit Erfolg be⸗ müht gewesen, die beiden wertvollen Naturdenkmäler, die wir n Elch und den Wisent, uns zu erhalten. Es soll an uns nicht fehlen. Wir haben, wie ich wiederholt betont habe, das Bestreben, in den Wäldern all das zu erhalten, was

im allgemeinen Interesse erhalten werden muß. (Bravo!)

Ich darf Ihnen aber mitteilen, daß ich an die Regierungen eine Anweisung habe ergehen lassen, in der folgendes be stimmt ist:

„J. Wildparkanlagen wie Rominten, Schorfheide,

* Reinhardswald usw.', in denen Rot- oder Damwild als unterliegen den betreffenden

w beobachten,

Naturdenkmal gehegt wird, Sonderbestimmungen. Auch hier ist fortgesetzt zi daß die Wildstände nicht über das zugestandene Maß an wachsen und die unvermeidlichen Schäden auf ein vernünftiges Maß beschränkt bleiben.

2. In allen übrigen Revieren ist scharf darauf zu halten. daß unter keinen Umständen durch den noch vorhandenen Wild⸗ stand die Wirtschaftlichkeit der Staatsforsten leidet. Dazu ist nötig: ständige Beobachtung des Wildstandes nach Höhe und Schadenwirkung, sorgfältige Prüfung der Abschußpläne und rücksichtslose Erhöhung der Abschußziffern, wo der Wild⸗ schaden es erforderlich macht.

Ich mache die Regierungsforstbeamten mit den Staats oberförstern dafür verantwortlich, daß die Abschußpläne sach⸗ gemäß aufgestellt, und die Staatsoberförster, daß die Pläne unter allen Umständen innegehalten werden.“

Wenn dieser Erlaß durchgeführt wird, dann kann man, glaube ich, keinerlei Klagen mehr nach der Richtung erheben, als ob ein zu großer Wildbestand vorhanden wäre.

In den letzten Jahren ist beanstandet worden, daß bei der Annahme der Forstbeflissenen zum Studium von den Schulzeugnissen ausgegangen wird. Ich habe eingeräumt, daß dieses Mittel kein vollkommenes ist, daß es aber doch das erste Instrument ist, das wir haben, um den jungen Menschen zu beurteilen. Ich habe den Grundsatz aufgestellt, daß der betreffende Forstbeflissene in den drei Hauptgegenständen: Mathematik, Deutsch und Naturwissenschaften die entsprechenden Zensuren auf⸗ weisen muß; sonst wird er nicht angenommen. Damit ist aber die Sache nicht erledigt, sondern ich habe nunmehr weiter be⸗ stimmt, daß das praktische Jahr fortab als erstes nach der An⸗ nahme folgen soll, und daß hier nun die erste Aussiebung, und zwar in sehr scharfer Weise, stattfinden soll. Wenn das geschieht, dann wird kein Ballast nach oben kommen, der nur eine Last dar⸗ stellt. Und dann ist es bei den drei Prüfungen, die nun folgen, so, daß bei der ersten und zweiten Prüfung niemand anders als die Professoren selbst den Ausschlag geben, daß aber dann beim Hauptexamen die Forstverwaltungsbeamten den Ausschlag geben. Bei einem solchen Verfahren wird man wirklich nicht sagen können, daß es den Anforderungen nicht entspricht. Ich habe vielmehr die Ueberzeugung, daß, wenn das scharf durchgeführt wird, allen Anforderungen Genüge geschehen wird.

In diesem Zusammenhange habe ich noch darauf hinzuweisen, daß ich vor zwei oder drei Jahren eingeräumt habe, daß ich den Vorwurf nicht zurückweisen kann, daß die Staatsoberförster nicht entsprechend betriebswirtschaftlich eingestellt seien. Um hierin Wandel zu schaffen, ist ein Erlaß an die Regierungen ge⸗ gangen, wonach die Oberförster verpflichtet sind, für ihr Revier einen Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben aufzustellen, und daß diese Haushaltspläne nachher bei den Zusammenkünften der Oberförster für den ganzen Inspektionsbezirk zu behandeln sind und die Oberförster so gehalten werden, zunächst einmal bei den Einnahmen dafür zu sorgen, daß ihre ganze Bewertung des Holzes möglichst gut geschieht. Vor wenigen Tagen habe ich mir von einem Oberforstmeister darüber Vortrag halten lassen, welchen Erfolg dieser Erlaß nach dieser Richtung hatte. Er hat bestätigt, daß er allgemein feststellen kann, daß auf Grund dessen eine bessere Verwertung als bislang eingetreten ist. Aber Sie wissen, daß es damit nicht getan ist. Wenn ich von betriebswirtschaftlichen Ueberlegungen spreche, darf ich nicht nur auf die Einnahme sehen. Die Hauptsache ist, daß ich die Ausgaben vermindere; denn das ist der Posten, den ich unter allen Umständen in der Hand habe.

Bei der Ausgabenminderung ist es vor allen Dingen die Pflege der Kulturen und die Anlage von Neukulturen, wo gespart werden kann. In diesem Zusammenhang war mir von Interesse, daß gerade auch in diesem großen Bezirk die Frage der Er⸗ sparung bei den Kulturen von verschiedenen Gesichts⸗ punkten aufgefaßt worden ist. Zunächst einmal von dem Gesichts⸗ punkt der Behandlung des Saatkampes. Fortgesetzt wird in den Fachzeitungen über die Frage des Saatkampes geschrieben. Der eine ist dafür, der andere ist dagegen. Ich war der Meinung, daß ein Saatkamp in einem Revier ein eiserner Bestand ist, den ich aus verschiedenen Gründen haben muß. Allerdings war ich auch der Meinung, daß ein solcher Saatkamp technisch und wirt⸗ schaftlich allen Anforderungen zu entsprechen hat, was allerdings nicht immer zugetroffen ist. Ich habe mit Freude gehört, daß man gerade jetzt infolge dieses Erlasses viel mehr Gewicht darauf legt, die Saatkämpe möglichst billig und gut herzustellen. Wenn man das verfolgt, dann löst man nach meiner Ansicht einen Teil der Aufgaben bestimmt. Ich will darauf antworten, und ich habe das bereits gesagt, daß den Förstern Prämien gegeben werden sollen, die besonders gute Saatkämpe angelegt haben (sehr gut! bei der Deutschnationalen Volkspartei)h, um ihnen auf diese Weise unmittelbar eine Anregung zu geben und dadurch die großen Gesichtspunkte, die der Oberförster verfolgen muß, zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, Sie haben aus meinen Aus führungen entnommen, daß die Forstverwaltung vor allem be müht ist, von unten anzufangen und jeden mit der Verpflichtung zu erfüllen, aus dem ihm anvertrauten Staatsgut möglichst viel an Reinertrag, allerdings unter Wahrung der öffentlichen Ge sichtspunkte, herauszubringen. (Lebhafter Beifall.)

115. Sitzung vom 23. Januar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger?)

Der Preußische Landtag überweist in seiner heutigen Plenarsitzung debattelos den zur ersten Beratung vorgelegten Gesetzentwurf an den Gemeindeausschuß, der durch ver⸗ schiedene Zusammenlegungen eine Landgemeinde Jünkerath (Kreis Daun) bilden will. Ebenso wird mit den Entwürfen verfahren, die Grenzberichtigungen zwischen den Landgemeinden Piesport (Kr. Wittlich und Niederemmel (Kr. Berncastel) sowie die Eingliederung der Landgemeinde Gütter in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Burg fordern.

Entsprechend dem Landtagsbeschluß, die Zahl der Bei⸗ sitzer im Präsidium um 4 auf 12 zu erhöhen, werden als neue Beisitzer bestellt die Abgg. Blum (Soz.), Fink entry.) Schmiljan (Dem) und Dannenberg (Wirtsch. P..

Es folgt die Beratung des Antrages des Hauptausschusses, dem Abkommen zwischen dem Reich und Preußen über die Beteiligung des Reiches an der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse zuzustimmen. Das Reich beteiligt sich zunächst mit 50 Millionen, die von dem gewährten Düngemittelkredit von 100 Millionen abgezogen werden. Die Preußenkasse, an der außerdem landwirtschaft⸗ liche und gewerbliche Genossenschaften beteiligt sind, erhält durch das Abkommen die Möglichkeit, auch außerhalb des preußischen Staatsgebietes landwirtschaftliche und gewerb⸗ liche Kredite zu vermitteln.

Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) berichtet für den Hauptausschuß, daß es gelungen sei, die berechtigten Interessen des Reiches an diesem Kreditwesen zu wahren und trotzdem die Führung der Kasse bei Preußen zu belassen.

In der Debatte erklärt Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.), seine Freunde stimmten im Interesse der Landwirtschaft dem Abkommen zu, wiesen aber darauf hin, daß nun die Preußen⸗ kasse nicht etwa neue 50 Millionen erhielte, sondern daß dieser Betrag nur von alten Düngekreditschulden beim Reich abgezogen werde. Er ersuche den Finanzminister, nicht zu dulden, daß in der Preußenkafse sich eine Art zaristischen Regimes entwickle. Es sollten dort furchtbar hohe Personalkosten dadurch entstanden sein, daß der neue Präsident Klepper zahlreiche lebenslänglich angestellte Beamte der Kasse mit vollem Gehalt pensionierte, um dafür noch mehr junge Beamte einzustellen. Man nenne des— halb scherzhaft die Preußenkasse schon Konfirmanden⸗Bank'“. Der Redner bittet noch um Milde bei der Einziehung der Dünge⸗ mittelkredite. (Beifall bei den Deutschnationalen.)

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm) lehnt das Abkommen ab. Im Aüusschuß habe selbst der Berichterstatter Dr. Leidig Be⸗ denken gegen den Vertrag geäußert, weil die Kontrollmöglichkeit des Parlaments fast völlig verschwinde. Von der Preußenkasse würden nur die Interessen der Großgrundbesitzer gewahrt, während die kleinen Landwirte betrogen würden. (Huruf bei den Kommunisten: „Das ist noch ein zu milder Ausdruck!) .

Abg. Dr. Leidig (D. Vp.) weist die Angriffe des Vor— redners auf seine persoönliche Haltung zu dem Abkommen zurück. Er betont nochmals, daß Preußen die Führung der Kasse un⸗ bedingt behalte. Nun höre aber endlich das Nebeneinander der Düngekredite im Reich und in Preußen auf zugunsten einer ein⸗ heitlichen Kredithergabe. An sich, in normalen Zeiten, gehörten Düggekredite zu jenen, die im selben Jahre zurückzuzahlen seien. In diesen schweren Notzeiten müsse man aber von der Norm ab⸗ weichen. Dahin gehöre auch, daß die Preußenkasse schon bisher angesichts der agrarischen Not außerpreußische Genossenschaften unkerstützte. Das Abkommen, das nun vorliege, sei zu begrüßen,

Abg. Haase⸗Liegnitz (Wirtsch. P) erklärt, bisher sei es eigentlich der Landtag gewesen, der gegenüber der Reichsbank die Bürgschaft für die Gelder der Preußenkasse übernommen habe. Man begehe keine Indiskretion, wenn man das feststelle. Nun werde die Verwaltung der Preußenkasse so umgewandelt, daß zwar die Garantie des Staates noch bestehen bleibe, daß aber der Landtag überhaupt keine Kontrollmöglichkeit mehr erhalte, ja, nicht einmal mehr erfahren dürfe, wie hoch die Summe eigentlich sei, für die er die Garantie übernehme. Sogar die Ober⸗ rechnüngskammer sei ausgeschaltet. Es bleibe nur der lapidare Satz in der Begründung: „Der Gewinn der Preußenkasse erscheint im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung!“ Das. genüge keineswegs. Er beantrage, die Vorlage nochmals in die Aus⸗ schußberatung zu verweisen. ö

Abg. Dr. Kaufhold (D. Nat.) wendet sich gegen diesen Antrag, der nur eine Verzögerung bedeute, ohne daß man an dem Abkommen noch etwas ändern könne. Der Landtag habe sich im Frühjahr 1928 selbst aus der Kontrolle der , , aus⸗ geschaltet, als in der damaligen Neuorganisation eine Mehrheit des Haufes die Allmacht Kleppers statuierte. Es wäre den Deutschnationalen auch lieber, wenn Preußen nicht die Hilfe des Reiches brauchte, aber die preußische Finanznot sei nun einmal so groß. Der Finanzminister habe übrigens dem Landtag zu⸗ gestanden, daß er bei der Allgemeinen Finanzverwaltung weiter⸗ hin die Möglichkeit habe, das er ,, ebaren der Preu öenkasse zu kritisieren. Der Abg. Schulz-Neukölln habe zwar nicht recht mit der Behauptung, daß Herr Klepper ein Gehalt von 109 O00 beziehe. Das Gehalt Kleppers liege um ungefähr 49 vH tiefer, Es sei aber ungeheuerlich, daß man in der k so viel teuer bezahlte Beamte in Penfion geschickt ha e. ö

Finanzminister Dr. Dr. Höpker Aschoff: Es sind von einigen Rednern Ausführungen gemacht worden, die mir schlechthin unverständlich sind. Es scheinen da auch gewisse Verwechslungen stattgefunden zu haben. Insbesondere sind hier Ausführungen darüber gemacht worden, daß durch diesen Gesetzentwurf Rechte des Landtags, Rechte der Oberrechnungskammer und Rechte der Beamten beschränkt und beeinträchtigt würden. Vor allem Herr Kollege Haase hat solche Ausführungen gemacht. Ich wäre Ihnen außerordentlich dankbar, Herr Kollege, wenn Sie mir irgendeine Bestimmung in dem vorliegenden Vertrag zeigen könnten, die mit diesen Dingen irgend etwas zu tun hätte. Ich glaube, daß Sie da eine Verwechslung mit dem Gesetz über die Staatsbank vorgenommen haben, das ja im Hauptausschuß an dem gleichen Tage wie dieses Abkommen beraten wurde. Der Vertrag, wie er hier vorliegt, ändert an den Rechten des Landtags, an den Rechten der Oberrechnungskammer und an den Rechten der Be⸗ amten gar nichts. Die Umstellung der Preußenkasse ist vor zwei Jahren durch das Gesetz von 1928 erfolgt. Der Aufbau der Preußenkasse, wie er damals mit Zustimmung des Landtags durch

*) Mit Ausnghme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

preußisches Gesetz gestaltet worden ist, erfährt durch dieses Ab⸗ kommen mit dem Reich nicht die geringste Veränderung. Alle Ausführungen, die in dieser Richtung gemacht worden sind, gehen also fehl.

Insbesondere kann von einer Einschränkung der Rechte des Landtags keinesfalls die Rede sein. Ueber die Preußenkasse kann nach wie vor beim Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung gesprochen werden, und dann kann der Landtag alle Mängel rügen, die sich bei der Preußenkasse gezeigt haben. Der Landtag bekommt den Geschäftsbericht der Preußenkasse vorgelegt und hat bei der Beratung dieses Geschäftsberichts ebenfalls Gelegenheit, auf alle Mängel hinzuweisen, die etwa bei der Preußenkasse auf- treten sollten. Endlich ist aber doch der preußische Finanzminister als die aufsichtsführende Behörde bei der Preußenkasse nach parla⸗ mentarischen Grundsätzen nach wie vor dem Landtag dafür ver⸗ antwortlich, in welcher Richtung er die Aufsicht führt. Wie also von einer Beeinträchtigung der Rechte des Landtags ge⸗ sprochen werden kann, ist mir nicht recht verständlich.

Nun hat aber Herr Kollege Haase auf einen Punkt hin⸗ gewiesen, auf den wohl mit einigen Worten noch eingegangen werden könnte. Es ist in einem gewissen Sinne widerspruchsvoll, daß nunmehr das Reich an der Preußenkasse beteiligt werden soll, während, wie Sie mit Recht hervorgehoben haben, die Bürg⸗ schaft für den Rediskont bei der Reichsbank in Höhe von 250 Mil⸗ lionen vom preußischen Staat allein getragen wird. Das ist richtig; aber ich kann nur das eine sagen: Wir werden uns bemühen, daß die Reichsbank auf diese Bürgschaft überhaupt ver⸗ zichtet, weil wir der Meinung sind, daß ein Institut, das mit einem so starken Eigenkapital wie die Preußenkasse ausgestattet ist nach der Umstellung und Durchführung der Genossenschafts⸗ rationalisierung, und das doch darauf verweisen kann, daß es auf guten Grundlagen aufgebaut ist, daß ein solches Institut den Rediskont der Reichsbank auch ohne die Bürgschaft des Staates in Anspruch nehmen dürfte. Sollte die Reichsbank nicht im vollen Umfang auf diese Bürgschaft verzichten, dann wäre ich allerdings der Auffassung, daß, nachdem das Reich die Be⸗ teiligung bei der Preußenkasse übernommen hat, nunmehr die Uebernahme einer Bürgschaft gegenüber der Reichsbank nicht allein durch den preußischen Staat, sondern durch Preußen und das Reich gemeinsam erfolgen muß. Also in dieser Beziehung bin ich mit Herrn Kollegen Haase durchaus einig.

Was hier eigentlich aber zur Debatte steht, ist letzten Endes die Frage das hat der Herr Berichterstatter mit großem Nach⸗ druck hervorgehoben —: ist es richtig, daß man das Reich an der Preußenkasse beteiligt? Diese Frage muß nach meinem Dafürhalten bejaht werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, daß durch die finanzielle Lage der Preußenkasse eine solche Beteiligung des Reiches geboten war. Die Düngermittel. kredite standen gewiß der Preußenkasse zur Verfügung, aber diese Kredite von 100 Millionen Mark, die vom Reiche zur Verfügung gestellt waren, waren ein Kassenkredit, der vom Herrn Reichs finanzminister ohne irgendwelche gesetzliche Ermächtigung, ohne Zustimmung des Reichstags als ein vorübergehender Kredit aus bereitstehenden Kassenmitteln der Preußenkasse zur Verfügung gestellt war. Das Reich hat bei seiner bedrängten Kassenlage seit Jahren darauf gedrängt, daß dieser Kassenkredit von 100 Mil⸗ lionen Mark dem Reich zurückgezahlt werden sollte, und wir haben das Drängen des Reiches vorübergehend nur dadurch abwehren können, daß die Preußenkasse ihrerseits dem Reiche bei Ultimo⸗ überbrückungen geholfen hat. Das war die Sachlage, und es ist als Gewinn zu betrachten, daß wenigstens ein Teil dieser 100 Mil⸗ lionen Mark, nämlich die Beteiligung von 50 Millionen Mark, dauernd der Preußenkasse gesichert ist. Außerdem darf noch dar⸗ auf verwiesen werden, daß diese Vereinbarungen mit dem Reich in einem gewissen Zusammenhang mit der Rationalisierung der Genossenschaften stehen. Die Abwicklung des Kassenkredits des Reichs in Höhe von 25 Millionen Mark ist erst dann erfolgt, nachdem von seiten des Reichsfinanzministers und des Reichs⸗ ernährungsministers 25 Millionen Mark, die für die Rationali⸗ sierung der Genossenschaften zur Verfügung gestellt waren, bei der Preußenkasse eingezahlt waren. Auch diese Dinge muß man ein— mal in Rechnung stellen. Ich glaube also, daß das, was hier erreicht worden ist, die Beteiligung des Reiches mit 50 Millionen Mark, vom finanziellen Standpunkt aus ein Gewinn für die Preußenkasse und uns gewesen ist.

Aber es trifft auch zu, was Herr Dr. Leidig ausgeführt hat: auf die Dauer würde ja ohne Beteiligung des Reiches der bis⸗ herige Zustand, daß die Preußenkasse ihren Kredit im ganzen Reich gibt, doch gar nicht mehr aufrechterhalten werden können. Es würde dann die Frage auftauchen, die ja auf so manchen anderen Gebieten aufgetaucht ist: ich erinnere nur daran, daß man uns neben die Landespfandbriefanstalt die Wohnstätten⸗ hypothekenaktienbank gesetzt hat, daß man die Rentenbankkredit—= anstalt aufgezogen hat. Wir sehen überall das starke Bestreben des Reiches, neben preußische Institute Reichsinstitute zu stellen, und wir würden schließlich auch hier ein Reichsinstitut bekommen mit der Arbeitsteilung, daß Preußen die preußischen Gebiete und das Reich die anderen Gebiete des Reiches versorgte, und damit würde ein Zustand eingetreten sein, den wir jetzt bei der Landes—⸗ pfandbriefanstalt und der Wohnstättenhypothekenaktienbank so sehr bedauern. Wenn wir ein Institut haben, das den Personalkredit innerhalb des ganzen Reichsgebiets gewährt, so kann dieses Institut auf die Dauer nicht ein rein preußisches sein. Es konnte sich also nur darum handeln, die Verhandlungen mit dem Reich so zu führen, daß der entscheidende Einfluß, den Preußen bisher

(Fortsetzung 14

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Berlin, Sonnabend, den 25. Januar, abends.

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. Widerruf der Zulassung von Bildstreifen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Kammergerichtsrat Dr. Heidenhain in Berlin auf seinen Antrag von dem Amt eines Mitglieds der Reichsdisziplinarkammer in Schleswig ent⸗ bunden und an seiner Stelle den Amtsgerichtsrat Wagner in Kiel ernannt.

Die Reichsgerichtsräte Dr. Hüfner und Dr. Sontag sind zum 1. Februar 1930 in den Ruhestand versetzt worden; der Direttor am Landgericht in Coburg Dr. Schack und der Landgerichtsdirektor und Amtsgerichtsrat Dr. Sonntag in Köln sind zu Reichsgerichtsräten ernannt worden.

Die Zulassung von Teilen folgender Bildstreifen ist am 22. Januar 1930 widerrufen worden:

l. 5 173 St. G. B. Blutschande“ der . Ines“ Internationale Spielfilm⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin (genehmigt von der Film⸗ prüfstelle Berlin am 4. Oktober 1929 unter Prüfnummer 23 677):

Im Haupttitel das Wort „Blutschande“, das ent— sprechend auch auf der Reklame in Fortfall kommt. . In Akt 1g nach Titel 13 und 14 die Darstellung

Ediths in versührerischer Stellung vor dem am Tisch sitzenden Mieter, einschließlich der —Nahaufnahme ihres Beins, das sie auf den Stuhl des vor ihr Sitzenden gestellt hat. Länge 16.40 m.

In Akt ly Titel 21: „Das ist Deine Sache Haupt sache van Heynens Geld bleibt in der Familie!“ Titel 23:

„Wir beide bleiben natürlich.. .“ und Titel 24: Partner! Verstehe!“.

2. „Die Ehe, des Verlags wissenschaftlicher Filme G. m. b. H. Berlin (genehmigt von der Filmprüfstelle Berlin am 13. März 1929 unter Prüfnummer 21 921):

In Akt I nach Titel 18 die Revolverszene, soweit die Frau, nachdem der Mann getroffen ist, noch mit dem Revolver in der Hand dasteht, Länge: 1.55 m.

Die voraufgehende Darstellung eines Mannes, der seine Frau zu Boden schleudert, wird um O, bh m gekürzt ver— bleibender Rest 0,70 m.)

In Akt 17 nach Titel 45 bis nach Titel 53 die Daistellung der Erregungskurven“ des Mannes und der Frau, Länge: 25 m.

In Akt 1I7y Titel 57 und VI Titel 2 das Wort Vorerregung“.

Die im Umlauf . am 4. Oktober bzw. 13. März 1929 ausgestellten Zulassungskarten verlieren mit dem 22. Fe⸗ bruar 1930 ihre Gilltigkeit, sofern sie nicht berichtigt sind.

Berlin, den 23. Januar 1930.

Der Leiter der Filmoberprüsstelle.

Dr. Seeger.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hält Dienstag, den 28. Januar 1930, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude eine Vollsitzung.

Der Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika Sch urm an hat Berlin verlassen. Die Geschäfte der Botschaft führt Legationsrat C. Wilen.

Der lettländische Gesandte Dr. Woit hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der mit den Funktionen des Legationsrats betraute Generalkonsul Kreewinsch die Geschäfte der Gesandtschaft.

Preußischer Landtag. 1I6. Sitzung vom 24. Januar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

.Der Preußische Landtag nimmt in seiner heutigen Sitzung die Novelle zum Einführungsgesetz für das rheinisch⸗ westfälische Neugliederungsgesetz vom 29. Juli 1929

* Mu Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

in zweiter und dritter Lesung sowie in der Schlußabstimmung an, die die Zeit für die Uebergangsregelung um sechs Monate aus technischen Gründen verlängern will.

Es folgt die zweite Lesung des Bergetats und zugleich des Abschnitts aus dem Haushalt der Allgemeinen Finanz verwaltung, der die 11 Millioneneinnahmen aus der Ver⸗ einigten Elektrizitäts⸗ und Bergwerks⸗A.⸗G. enthält. Der Ausschuß hat etwa 30 Anträge vorgelegt, die u. a. handels⸗ vertragliche Sicherung für die deutsche Kohle besonders gegen Polen verlangen sowie Förderung der Bestrebungen auf Herbeiführung einer planvollen internationalen Kohlenwirtschaft und Bergarbeiterschutzmaßnahmen sowie Verhinderung der Stillegung von Zechen.

Abg. Osterroth (Soz) berichtet für den Hauptausschuß. Er führt u. a. aus, das Handelsministerium verdiene Dank sür die pflegliche Behandlung der alten Streitfragen, wie der Gas⸗ fernversorgung, wobei der Minister erfolgreich Monopol⸗ bestrebungen abwies. Besonders sei im Ausschuß der Wunsch laut geworden, bei Rückgliederung der Saargruben in den preußi⸗ schen Stgatsbesitz für die Wiederbeschaffung der alten Absatz⸗ gebiete dieser Gruben zu sorgen, um auch so die Treue der saar⸗ ländischen Bevölkerung zu belohnen. Privatkapitalistsche Ein⸗ mischungen in den Saargrubenbesitz seien allseitig abgelehnt.

Minister für Handel und Gewerbe Dr. Dr. Schreiber: Meine Damen und Herren! Auf dem Gebiet des Bergwesens haben in den letzten Jahren die Bemühungen um einen besseren Schutz der Belegschaften vor den natürlichen Gefahren des Berg baues eine immer größere Rolle gespielt. Diese Bemühungen werden dadurch charakterisiert, daß wir uns nicht darauf be⸗ schränkt haben, durch den Erlaß bergpolizeilicher Anordnungen die Schutzvorrichtungen innerhalb der Grubenbaue zu vervoll kommnen und die Kontrolle der Gruben durch Heranziehung von Vertrauensleiten der Belegschaftert gu verftärkert, sordorm daß wir auch dazu übergegangen sind, durch mannigfache Belehrung der im Bergbau Tätigen selbst durch Wort und Schrift den Kampf gegen die Grubengefahren aufzunehmen. Nach den Er⸗ gebnissen der Unfallstatistik der letzten Jahre scheint es erfreulicher weise so, als ob diese verschiedenartigen Bemühungen sich in einer allmählichen Senkung der Unfallziffern auszuwirken beginnen. Das Jahr 1928 hat bereits eine absolute und relative Senkung der Unfallziffern gebracht. Und wenn auch das Jahr 1929 durch einzelne besonders schmerzliche größere Unglücksfälle, wie vor allem jenem auf der Friedenshoffnungsgrube, belastet ist, so sind die Gesamtzahlen der Unglücksfälle im preußischen Bergbau doch wiederum hinter denen des Vorjahres um etwa 1300 zurück geblieben, obwohl der Umfang der bergmännischen Betätigung gleichzeitig nicht unerheblich zugenommen hat.

Diese Entwicklung ermutigt dazu, mit den bisherigen Methoden der Gefahrenbekämpfung im Bergbau fortzufahren und sie auszubauen. Der vorliegende Etat trägt diesem Gedanken Rechnung. Er sieht die Anstellung von Grubenkontrolleuren in den vier letzten bisher noch nicht mit Vertrauensleuten der Arbeiterschaft besetzten Steinkohlenrevieren vor und will durch Verstärkung der in Betracht kommenden Fonds nicht nur die Kontrolltätigkeit der Revierbeamten und ihrer Gehilfen der berg⸗ baulichen Entwicklung anpassen, sondern auch die Belehrung der im Bergbau als Aufsichtspersonen oder amtliche Aufsichtsorgane Tätigen sowie der Betriebsräte über die Methoden der Unfall— bekämpfung ausbauen.

Die Unterweisung möglichst zahlreicher Mitglieder der Be⸗ triebsvertretungen wird durch die Beamten der zuständigen Berg— reviere erfolgen. Ich verspreche mir davon eine wirksamere Mit⸗ arbeit der Betriebsräte bei der Unfallverhütung und durch das gegenseitige Kennenlernen eine vertrauensvollere Zusammenarbeit zwischen den Organen der Grubenaufsicht und den Vertretern der Belegschaften, die für das Wirksamwerden der sicherheits— polizeilichen Maßnahmen von besonderer Bedeutung ist.

Im vergangenen Jahre haben wir mit der Arbeit in der Versuchsgrube begonnen. Die Untersuchungen haben sich vor allem erstreckt auf die Schießarbeit in schlagwetter⸗ und kohlen⸗ staubgefährlichen Gruben und auf Versuche über die Sicherheit der Seilfahrt. Die Auswertung der Ergebnisse dieser Unter⸗ suchungen wird demnächst veröffentlicht werden.

Auf bergpolizeilichem Gebiet gehört die Neubearbeitung und Zusammenfassung der Bergpolizeiverordnungen zu den wichtigsten Arbeiten der Bergverwaltung. Zur Zeit werden die Bergpolizei⸗ verordnungen über den Steinkohlenbergbau nach möglichst einheit⸗ lichen Gesichtspunkten einer Neubearbeitung unterzogen. Meine Verwaltung begrüßt die Anregung des Hauptausschusses, die wichtigsten Verfügungen und bergpolizeilichen Bestimmungen auf dem Gebiet der Grubensicherheit in populärer Form dem Auf⸗ sichtspersonal und den Betriebsräten zugänglich zu machen und

hofft, daß sich ein praktischer Weg für die Durchführung dieses

Gedankens finden wird.

Ueber die wirtschaftliche Entwicklung des Bergbaues im letzten Jahr brauche ich eingehendere Mitteilungen

die Presse vor wenigen Tagen darüber bereits berichtet hat. Ich kann mich darauf beschränken, a m rahmen des deutschen Bergbaues die Entwicklung im preußischen Bergbaugebiet, die uns hier besonders angeht, kurz her 16⸗

nders angeht, kurz us 111 2 zuheben.

1 aus dem dabei gegebenen Gesamt⸗

Ma 2. 15 ö J 1 * r 1 sarat * kRaæ4 . Was zunächst den Kohlenbergbau anlangt, so hat er im Jahre Sonderkonjunktur durchgemacht. Während das ver— ahr für eine Reihe wichtiger Wirtschaftszweige ein 2

tagnation oder des schmerzlichen Rückgangs war, hat

1929 eine

gangene

der Koh

sleabergbau eine nicht unwesentliche Ausweitung seiner Produktion erfahren. Die Förderung im preußischen Steinkohlen⸗ bergbau im Jahre 1929 hat diejenige des Jahres 1928 um rund 12 Millionen Tonnen überstiegen. Und zwar haben an diese Entwicklung alle preußischen Bergreviere ihren Anteil gehabt. Eine ähnliche Entwicklung hat sich in der Braunkohle vollzogen, wo die Mehrförderung gegenüber 1928 etwa 815 Millionen Tonnen ausmacht. Wenn diese gesteigerte Fördermenge einen glatten Ab⸗ satz gefunden hat, so ist das freilich nur unter erheblichen Preis konzessionen in den umstrittenen Gebieten möglich gewesen. Die Erhöhung der Syndikatsumlage beim Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikat auf zeitweilig 250 M je Tonne ist hierfür ein eutlicher Bewei An dem Meh ch Ko del en⸗ cherweise nicht unwesentlich beteiligt. Der Ausfuhrüberschuß an Steinkohle hat im vergangenen Jahr eine Steigerung um etwa V 9 lle ABüdhl ele —1telgkertun 111 6111 uU 2 Millionen Tonnen und etwa 1,6 Millionen Tonnen Koks er⸗ fahren. Die Kokserzeugung im ganzen ist um etwa 6 Millionen Tonnen gostisgen Dio Veredeln g Sar Gahßloa e Is wo toro Fortschritte gemacht. Der vermehrte Kohlenverbrauch in der inner

schaft im vergangenen Jahre scheint in einem

spruch zu stehen zu der Gesamtenlwicklung unsere

Verhältnisse in diesem Zeitraum. Er findet klärung durch eine Reihe besonderer Umstände, die im vergangenen Jahr vorgelegen haben. Dazu ist vor allem der anormal harte

vorige Winter zu rechnen, der nicht nur einen vermehrten Brenn⸗ stoffverbrauch mit sich brachte, sondern sicherlich auch zu einer reichlicheren Bevorratung der Verbraucher und Händler geführt hat. Fener bat die nach den Stillegungen des Herbstes 1923 natürliche Mehrbeschäftigung der Eisenindustrie einen ungewöhn⸗ lich starken Bedarf an Produkten der Kohlenwirtschaft zur Folge gehabt.

Die Gesamtlage der Kohlenindustrie hat sich infolge dieser beachtlichen Fördersteigerung gegenüber dem ungünstigen Jahre 1928 nicht unwesentlich verbessert. Die vorliegenden Abschlüsse einzelner Werke bestätigen das, und auch unsere staatlichen Ge⸗ sellschaften haben von dieser Entwicklung Vorteil gehabt, so daß sie ihrem Aktionär, dem Preußischen Staat, im laufenden Jahr eine, wenn auch bescheidene Dividende zur Verfügung stellen können.

Auch der Arbeitnehmerschaft im Bergbau ist diese Entwicklung zugute gekommen. In allen Kohlenbezirken konnten die Beleg⸗ schaftsziffern erhöht und dadurch die Lage des Arbeitsmarktes ver⸗ bessert werden. Die Zahl der arbeitslosen Bergarbeiter war daher im vergangenen Jahr wesentlich niedriger als in der vorauf⸗— gegangenen Zeit, und die Arbeitsmarktverhältnisse für die Berg⸗ arbeiter sind zur Zeit von allen Arbeiterkategorien sicherlich die bei weitem besten.

Auch die Löhne haben im vergangenen Jahr in allen Revieren eine Aufbesserung erfahren, und die Feierschichten, die im Jahre 1928 besonders im rheinisch⸗westfälischen Revier eine nicht unwesentliche Rolle spielten, haben sich dort in den mir ver— gleichbaren ersten drei Vierteljahren von 1787 112 auf 504 801 gesenkt.

In einzelnen Revieren der Braunkohle haben gleichzeitig Arbeitszeitverkürzungen vorgenommen werden können.

Die Auswirkung der zunehmenden Technisierung im Bergbau hat zu einer weiteren Steigerung des Schichtförderungsanteils geführt.

Es wäre im Interesse der Werke und der Belegschaften dringend zu wünschen, daß die letztjährige Entwicklung möglichst lange anhält, damit die Besserung zu einer voll befriedigenden Lage im Kohlenbergbau führt. Das würde freilich zur Voraus⸗ setzung haben, daß die unwirtschaftliche Konkurrenz, die sich die verschiedenen Kohlengebiete auf den europäischen Märkten machen, eine Einschränkung erfährt. Die Verabschiedung des englischen Bergbaugesetzes wird vielleicht die organisatorischen Voraus⸗ setzungen für eine Verständigung der in Betracht kommenden

Wirtschaftskreise schaffen, wenn auch die Gefahr nicht von der