1930 / 24 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jan 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzefger Nr. 23 vom 28. Januar 1930. S. 4.

Banknoten.

Ausländislche Geldsorten und

Januar Brie 2054

28. Januar 27. Geld Geld Sovereigns. Notiz 20,46 20 46 20 Fres. Stücke 16,30 Gold⸗Dollars Amerikanische.

1000—5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische Brasilianische Canadische Englische: große

1X u. darunter Türkische .. Belgische

Brie 20 54 16,36 4,225 4,245 4, 163 4,151

1,657

4,183 4,171 1677 4 095 4,1 15 1 20, 20,33 20,41 2 30 3515 7260.39; 20 5232 20 402 türk. Pfd. 9 36 1,5 1.98 100 Belga 58,13 68, 585, 13 58,37 Bulgarische . 100 veva Dänische .... 100 Kr. 11,70 111,K55 111,99 Danziger. ... 100 Gulden 81. 14 Sl, 14 81, 46 Estnische . . .. 100 estn. Kr. Finnische .. 100 finnl. A Französische . . 100 Fres. 16.435 Holländische . 100 Gulden 167, 78 Italienische: gr. 100 Lire 21, 8955 21,86 21, 94 100 Lire u. dar. 100 Lire 21,96 21,96 22, 04 Jugoslawische 100 Dinar 7,28 2 7,27 7,29 Lettländische 100 Latts 80, 09 Norwegische . 100 Kr. 111.53 Oesterreich. gr. 100 Schilling 100Sch. u. dar. 100 Schilling! 58 98 Rumänische 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedische .. 100 Kr. Schweizer: große 100 Fres. 100Fres. u. dar. 100 Fres. Spanische 100 Peseten Tschecho low. H000 u. 1000R. 100 Kr. 500 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische . . . 100 Pengs

Q

16,50 168,39

16,14 16771

111.382 58, 94 59,22

111,38 58, 70 58, 98

100 Lei 2, 465 2,485 2, 43 2 45 112,32 81, 21 81,21 54,51

112,49 81, 16 81, 16 53.93 12.38 12,38 12.38 12.395

73, 20

Oslo, 25. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 22. Januar lin 1000 Kronen): Metall— bestand 146 633, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gesamtes NVotengusgaberecht 396 633, Notenum lan 295 172, Notenreserve 101 461, Depositen 60 196, Vorschüsse und Wechselbestand 227 530, Guthaben bei ausländischen Banken 30 315, Renten und Obligationen 26898.

Bern, 27. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schweize- rischen Nationalbank vom 23. Januar (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 15. Januar) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 605 167 (Zun. 1478), Golddepisen 358 671 (Abn. 3762), Wechselbestand g8 812 (Abn. S379), Lombards 43978 (Abn. 7865), Wertschriften 2228 (Zun. 17), Korrespondenten 22 511 (Abn. 18 722), Sonstige Aktiven 13116 (Abn. 18922). Paslsiva. Eigene Gelder 34 600 (unverändert), Notenumlauf 830299 (Abn. 21 6026), täglich fällige Verbindlichkeiten 247 289 (Abn. 17 500), sonstige Passiven 32 897 (Abn. 628).

Toks und Briketts

Wagengestellung für Kohle, ö Gestellt 23 397 Wagen,

am 27. Januar 19306: Rubrrevier: nicht gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutiche Elektrolptkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 28. Januar auf 170,25 M (am 27. Januar auf 170,25 MS) für 100 kg.

Berlin, 27. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen, rob (C,42 bis (9,46 A, Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0, 43 zis 0,52 S6, Gerstengrütze 0.38 bis 9,39 A, Haferflocken O39 bis (.40 A, Hasergrütze 0,45 bis O,.47 S6, Roggenmehl 0/1 029 bis 0. 303 6. Weizengrieß O,44 bis (0,46 Ss, Hartgrieß O, 53 bis O, bh MS, 000 Weizenmehl O34 bis (0.43 S6, Weizenauszugmehl in 100 ke⸗Säcken br. -f. n. O44 bis O,d7 A6, Weizenauszugmehl, feinste Marken, alle Packungen O0, 47 bis 0,57 S.. Speiseerbsen, kleine 0.37 bis 0,38 M6, Speiseerbsen,. Viktoria 0,39 bis O47 M, Speiseerbsen, Viktoria Riesen O49 bis O51 6, Bohnen, weiße, mittel O. 60 bis O, 64 S, Langbohnen ausl. O, 74 bis O, S8 M, Linsen, kleine, letzter Ernte O64 bis 0,76 MS, Linsen, mittel, letzter Ernte 0,76 bis O,.85 S, Linsen, große, letzter Ernte O, 88 bis 1.13 , Kartoffelmehl superior 0,32 bis O,33 S, Makkaroni,

artgrießware, lose 0, S' bis O0, 94 M6, i . lose O, 60 is G6 ,. Eierschnittnudeln lose O, 84 bis L42 M, Bruchreis O34 bis 0,5 c, Rangoon-⸗Reis, unglasiert 0.37 bis O, 39 „, Eiam Patna⸗-Reis, glasiert G 49 bis O, 98 A, Java. Tafelreis, glasiert O4 bis 9,7? M, Ringäpfel, amerikan. vrime 1,50 bis 1,56 , Bosn. Pflaumen 90 / logß mn Originalkisten O, 95 bis C,. 96 S, Bosn. flaumen 90/100 in Säcken 0, 89 bis 0,90 S, entsteinte bosn.

flaumen 80 / 85 in Driginalkistenpackungen 1,05 his 1,06 (, kalif. Pflaumen 40s50 in Originalkistenpackungen 1,ů13 bis 1,18 , Sultaninen Kiun Caraburnu R Kisten 0,92 bis 1,00 S6, Korinthen choice. Amalias O, 90 bis 0, 94 M, Mandeln, süße, courante, in Ballen 2,60 bis 2,0 M. Mandeln, bittere, courante, in Ballen 2,80 bis 2, 90 06, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2, 60 MS, Kümmel, holl., in Säcken O, 98 bis 1,903 S6, Pfeffer, schwarz, Lampong, aus- gewogen 3,70 bis 4,900 M, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen 4,80 ki b, 30 S6. Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 3,30 bis 3,90 M, Rohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 3,64 bis 5,40 4, Röstkaffee, Santos Superior bie Extra Prime 3,80 bis 4, o A, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4,50 his 7,00 , Röstroggen, lasiert, in Säcken 9,38 bis 0,42 M , Röstgerste, glasiert, in Säcken 36 bis 0,42 M, Malgkaffee, glasiert, in Säcken O, 50 bis O, 56 M, Kakao, stark entölt 1,80 bis 2,60 M6, Kakao, leicht entölt 2,76 bis 300 M4, Tee, Souchong 6,50 bis 7.40 , Tee, indisch 7,70 bis 1100 S6, Zucker, Melis O, 56 bis 0,57 M, Zucker, Raffinade O, 58 bis O63 Zucker, Würfel O, 63 bis 0,70 M, Kunsthonig in S kg⸗Packungen G, 62 bis O, 66 MS, Zuckersirup, hell, in Eimern G6ß bis G68 6, Speisesirup, dunkel, in Eimern O, 38 bis 0, 41 , Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 kg O75 bis 0,76 , ,, , in Eimern von 125 kg 0,90 bis MSꝗI, Erd⸗ eerkonfiture in Eimern von 121 Kg LL76 bis „AM , Pflaumenmus, in Eimern von 123 und 185 kg O,765 bis 0,88 M, Steinsalz in Säcken Ora bis 0, 9860 νε, Steinalz in Packungen O, 09ssig bis O, 2 M, Siedelal⸗ in Säcken 0, 1065/1 bis M . Siedesal; in Packungen G. bis 0, iz S, Bratenschmal; in Tierces 1,10 bis 1,42 M, Braten- schmalz in Kübeln 1,41 bis 1,43. M, Purelard in Tierces, nordamerik. 128 bie 130 , Purelard in Kisten, nordamerik. 1,29 bis 1,31 „, Berliner Rohschmalz in Kisten 1,56 bis 1,60 M, Speisetalg 1,06 bis L. 10 A, Margarine, Handelsware in Kübeln, 1 1,32 bis 1,8 A, U 1,14 bis 1,26 . 4, 2 Spezialware, in Kübeln, 1ẽ 1,68 bis 1,92 4,

II 139 bis 1,42 A. Molfereibutter Ia in Tonnen 3,46 bis 3,52 4, Molkereibutter La gepackt 3,58 bis 3.64 4. Molkereibutter ila in Tonnen 3,28 bis 3,40 M½, Molkereibutter La gepackt 3,40 bis 3.52 M, Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,70 bis 3,78 M, Auslands⸗ butter dänische, gepackt 3,88 bis 3,94 M, Corned beef 1216 Ibe per Liste 70,090 bis 73.90 M, Speck, in., ger. 8/1 —– 1214 2,50 bis 2,70 6, Allgäuer Stangen 20 ½9 O, 96 bis 1,02 M, Tilsiter Käse, vollfett 1,94 bis 2, 14 M, echter Holländer 40 0̃)9 1,88 bis 1,98 4, echter Edamer 40 969 1,90 bis 2,00 Æ , echter Emmenthaler, vollfett 3,04 bis 3,14 S, Allgäuer Romatour 20 1,18 bis 1,28 , ungez. Kondensmilch 48/16 per Kiste 22,00 bis 24,00 Ss, gezuck. Kondens⸗ milch 48,14 per Kiste 31,00 bis 38,00 4 Speiseöl, ausgewogen 1,35 bis 1,45 46.

Berichte von auswärtigen Devisen und Wertpapiermärkten.

Devisen.

*

Danzig, 27. Januar. (W. T. B. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 57,58 G., 57,73 B., 100 Reichs⸗ marknoten 122,646 G., 122,954 B. Schecks: London 25,01 G., B. Auszahlungen Warschau 100 Jloty⸗Auszahlung 57,56 G.. 27.71 B.. London telegraphische Auszablung 25.016 G. B., Berlin telegraphische Auszahlung 100 Reichsmarknoten 122,576 G., 122,984 B.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 284,96, Berlin 169,473, Budapest 124,99, Kopenhagen 189,60, London 34,51, New Vork 709, 15, Paris 27,843, Prag 20,971, Zürich 137,01, Marknoten 169,22. Lirenoten 37,11. Jugoslawische Noten 12,393, Tschecho⸗ lowakische Noten 20,943, Polnische Noten —, —, Dollarnoten 705,30, Ungarische Noten 124,27*), Schwedische Noten —— , Belgrad 1251. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdam 13,583. Berlin S807, 929, Zürich 653,07, Oslo 9031, Kopenhagen 904,06, London 164,51 Madrid 442,509. Mailand 176,917 New York 33, 803, Paris 132,77, Stockholm 907,09. Wien 475,80 Marknoten 505,37 Polnische Noten 378,75. Belgrad 59,604, Danzig 658,50.

Budape st, 27. Januar. (W. T. B.) Alles in Pengs. S0, 50. Berlin 136,65, Zürich 110,483. Belgrad 10083.

London 28. Januar. (W. T. B.“ New York 486,50, Paris 123,89, Amsterdam 1211,00, Belgien 34,933, Italien 92,97, Berlin 20,36. Schweiz 26,183, Spanien 37,90 B., Wien 34,57, Buenos Aires 44,87 B.

Paris, 27. Januar. (W. T. B.) (Anfangs notierungen.) Deutschland 608,25, London 123,91, New Nork 26, 16, Belgien 354,50, Spanien 329, 90, Italien 133, 25, Schwei; 492, 00, Kopen hagen 681, 00, Dolland 1023,90, Oslo 680,25, Stockholm 68325, Prag 75, 40, Rumänien 16,15. Wien 36,806. Belgrad —— , Warschau

Paris, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß kurse.) Deutsch⸗ land 608, 25. Bukarest ——, Prag Wien —, Amerika 25,46, England 123,91, Belgien 354,75, Holland 1023,06, Italien ö Spanien 328.009. Schweiz 491,75, Warschau —, Kopen hagen 681,00 Oslo 679,50. Stockbolm Belgrad 44,70.

Am sterdam, 27. Januar. (W. T. B.) Berlin 59,47, London

12, 1015sig, New Jork 2481,,, Paris 9,773, Brüssel 34. 66 Schweiz 48,983, Italien 13,03. Madrid 32,17. Oslo 66,50, Kopenhagen 66,66, Stockholm 66,823. Wien 36, 06, Budapest —, Prag 736,60, Warschau —— Helsingfors Bukarest JYokohama Buenos Aires —. Zürich, 28. Januar. (W. T. B.) Paris 20,33, London 256,183, New York HI7, 70, Brüssel 72,073, Mailand 27,083, Madrid 66,50, Holland 207,95, Berlin 123 69, Wien 72,85, Stockholm 138.95, Oslo 138,30, Kopenhagen 138,45, Sofia 3,743, Prag 15,311, Warschau 58, 06, Budapest 96.52), Belgrad 9,123, Athen 6,7ĩ, NKonstantinopel 243,50, Bukarest 367,75, Helsingsors 13,00, Buenos Aires 208,00, Japan 254,509. *) Peng.

Kopenhagen, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,183, New Jork 374,12, Berlin 89, 40, Paris 14,80, Antwerpen 52, 16, Zürich 72,3. Rom 19,65, Amsterdam 150,45, Stockholm 100,428, Oslo 99, 95, Helsingfors 942,00. Prag 11,09, Wien 52,70.

Stockholm, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,13, Berlin S9, 073, Paris 14,657, Brüssel 51, 95, Schweiz. Plätze 72, 023, Amsterdam 149,77, Kopenhagen 99,2, Oslo 99,60, Washington 372,62, Helsingfors 9,38, Rom 19,54, Prag 11,B97, Wien h2,50. .

Oslo, 27. Januar. (W. T. B.) London 18,214, Berlin 89, bö, Paris 14,75, New Vork 374,50, Amsterdam 150,55, Zürich 72,460, Helsingfors 9,43, Antwerpen 52,52, Stockholm 100,55, Kopenhagen 100,12. Rom 19,65, Prag 11,12. Wien 52,70.

Mos kau, 27. Januar. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 10900 engl. Pfund 944,75 G., 946,65 B., 1000 Dollar 194,15 G., 194,53 B., 1000 Reichsmark 46,38 G., 46,48 B.

(W. T. B.) Silber (Schluß) 205g,

Wien

London, 27. Januar. Silber auf Lieferung 201.

Wertpapiere.

Frankfurt g. M., 27. Januar. (W. T. B.) Oesterr. Cred. Anst. 29, 80, Aschaffenburger Buntpapier 171,75, Cement Lothringen —, Dtsch. Gold u. Silber 149,50, Frankf. Masch. Pok. 47,60, Hilpert Armaturen 105,00, Ph. Holzmann 99,00, Holzverkohlung S400. Wayß u. Freytag —. .

Hamburg, 27. Januar. (W. T. B) (Schlußkurse. ) Die Kurse der mit „T“ bezeichneten Werte sind Terminnotierungen.] Commerz⸗ u. Privatbank T 157,00, Vereinsbank T 133,00, Lübeck⸗ Büchen 74, 00, Schantungbahn —— *). Hamburg⸗Amerika Paketf. T 104.00, Hamburg⸗Südamerika F 168 75, Nordd. Lloyd F 193,50, Verein. Elbschifsahrt ——, Calmon Asbest 19,75, Harburg⸗Wiener Gummi 76 00. Alsen Zement 175,00, Angle⸗Gugno Bl, 0 Dynamit Nobel T SI, 00, Holstenbrauerei 171, 00. Neu Guinea 410900, Otavi Minen 560090. Freiverkehr: Sloman Salpeter 7000. ) in Goldmark.

Wien, 27. Januar. (W. T. B.) (In Schillingen.) Völker⸗ bundsanleihe 106,25, 4 C69 Galiz. Ludwigsbahn —, 4 ο Rudolfs⸗ bahn b, 30, 4 0/o Vorarlberger Bahn —— 3 9 Staatsbahn Türkenlose Wiener Bankverein 21,25, Oesterr. Rreditanstall dl, 00, Oesterr. Kreditanstalt 1929 —, Ungar. Kreditbank 94,90, Staatsbahnaktien 27, 00, Dynamit A.⸗G. —, A. E. G. Union 29,90. Brown Boveri 180,00, Siemens⸗Schuckert 183,B,25, Brüxer Kohlen 337.00, Alpine Montan 35,75, Felten u. Guilleaume 56,76, Krupp A⸗G. Prager Cisen 430,75, Rimamurany 108,90, Steyr. Werke (Waffen) 4.59, Skodawerke —— Steyrer Papierz. Scheidemandel —— Leykam Josefsthal —— Aprilrente 1,835, Mairente 1,01, Februarrente 1,02, Silberrente Kronen⸗ rente 1.0.

Amsterdam, 27. Januar. (W. T. B.) Amsterdamsche Bank 191,00, Rotterdamsche Bank 112.50, Deutsche Reichsbank, neue Aktien ; Amer. Bemberg Certif. A4 Amer. Bemberg Certif. Amer. Bemberg Cert. v. Pref. 65,00 Amerikan. Glanzstoff Vorzugs 66,25, Amerikan. Glanzstoff common —, Kali⸗Industrie 20250, Nordd. Wollkämmerei S6, 25, Vereinigte Glanzstoff —— Montecatini 255,50, Deutsche Bank Akt.⸗Zert. 7 0 Deutsche Reichsanleihe 105,25, 7 ½99 Stadt Dresden —— 64 0ͤ0 Kölner Stadtanleihe Arbed 1040/9, 700 Rbein—⸗ Elbe Union 1066,00, 7 Mitteld. Stahlwerke Obl. S375. 64 0 Siemens ⸗Halskte 70,9 Verein. Stahlwerke 8285s, Rhein.“ Wests. GClektr. Anl. I02rs., , oss Beutjsche Jtentenban G. v. Shi. 96,75, 6 o/ Preuß. Anleihe 1927 S861 /.

Berichte von auswärtigen Waren märkten.

London, 27. Januar. (W. T. B.) Für die beute zum An— gebot gelangten 10 290 Ballen Wolle mittelmäßiger Auswahl zeigte sich allgemein ruhige Nachfrage; es wurden ungefähr 6009 Ballen abgesetzt Gewaschene Merinowollen lagen unregelmäßig und wurden häufig zurückgejogen. Beste Lose von Queeneland. und Victoria— wollen erzielten 21 d, Neuseeländische 175 4. Schweißige Merino⸗ wollen hatten zu Tagespieisen schleypenden Absatz Beste Qualitäten aus Geelong erlösten 17 4 und westaustralische Marte , Kojabigup“, 143 d. Neuseelandische schweißige Kreuzzuchten wurden zu Tages- preisen glatt abgesetzt. Käurer waren heimische und deutsche Firmen. Neuschurqualität A erzielte 12 4.

Bradford, 27. Januar. (W. T. B. Am Wollmarkt haben die Kammzugmacher die Preise nicht herabgesetzt, doch verlangen sie Gebote, und es ist wahrscheinlich, daß die Käufer, hauptsächlich für Kreuzzuchten, weitere Preiskonzessionen erlangen werden.

Die am 25. Januar ausgegebene Nummer 3 des Reichs- arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Gesetz, betreffend das Internationale Ueber⸗ einkommen über die Heimschaffung der Schiffsleute. Vom 14. Ja—⸗ nuar 1930. Anzeige über Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosen= veisicherung für geringfügig Beschäftigte (5 75a AVAVG). Be⸗ scheide, Urteile: 6. Auslegung des 5 12a AVAVG. 7. Anrechnung von Versorgungsgebührnissen auf die Arbeitslosenunterstützung. 8. Krisenunterstützung für Arbeitslose der Kunstseidenindustrie. II. Arbeits verfassung, Arbeitsvertrag Tariwertrag, Arbeitsgerichtsbar⸗ keit, Schlichtungswesen. Bescheide, Urteile: 9 (1 Ein nicht von beiden ausdrücklich anerkannter Spruch des Ausschusses für Lehrlings—⸗ streitigkeiten einer Innung erzeugt unter den Parteien keine Bindung, sein Vorliegen bildet nur eine Prozeßvoraussetzung für das binnen zwei Wochen anhängig zu machende arbeitsgerichtliche Versahren.

(2) Die Zuständigkeit des Ausschusses der Innungen für Lehrlings— streitigkeiten erstreckt sich nach 5 111 ArbGG. nur auf die Streitig keiten, für die die Innung früher gemäß 5 8la Nr. 4 RGewO. in Verbindung mit § 4 GGG. zuständig war, also nicht auf alle Streitigkeiten gemäß 2 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG. In Ueberschreitung dieser Zuständigkeit ergehende Sprüche des Ausschusses entbehren der rechtlichen Wirkung. 10 Streichung von Bewerbern auf der Vor— schlagsliste ist nach dem Beginn des Anhangs unzulässig, soweit die Wahlvorschriften nicht ausdrücklich eine Streichung jzulassen; eine solche Streichung bedeutet einen Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren, auf den die Anfechtung der Wahl gestützt werden kann. 111. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Preußen. Betrifft sachliche Erweiterung der Zuständigkeit des Fachausschusses für das Konfektionsgewerbe, Sitz Düssel⸗ dorf (Nr. 18 des Verzeichnisses der Fachausschüsse für Haus— aibeit vom 28. März 1925 RGBl. 1 S. 33 —. Teil 1. Nichtamtlicher Teil: Sozial! und Wittschafts« statistik im Handwerk. Von Dr. Hans Knöpp, Frankfurt a. M. Zur Tätigkeit des Spruchsenats für Arbeitslosenversicherung im vierten Kalendervierteljahr 1929). Sozialpolitisches aus dem Auslande: Die Wohnungsgesetzgebung in Oesterreich nach der Reform vom Juni 1929. Von Dr. Georg Heilmann, Regierungsrat im Reichs⸗ arbeitsministerium. Statistik. Die Arbeitsmarkt⸗ und Wirtschafts⸗ lage Ende Dezember 1929: J. Uebersicht über die Gesamtlage. II. Die Arbeitsmarktlage in den wichtigsten Berufsgruppen. III. Die Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung und der Krisenunterstützung. Einnahmen und Ausgaben der Arbeitslosen⸗ versicherung für den Monat November 1929. Statistik der Schlichtungsbehörden für 1928. Uebersicht über die Ende Sep⸗ tember 1929 und Ende Dezember 1929 in Kraft gewesenen allgemein verbindlichen Tarifverträge. Tariflöhne und Tarifgehälter im Dezember 1929. Sozialpolitische Zeitschriftenschau. Bücher⸗ besprechungen und Bücheranzeigen. Hierzu die Beilage: Statistische Nachweisungen über die Arbeitsverhältnisse und Löhne in den Hauptbergbaubezirken im 3. Vierteliahr 1929. Teil IV. Amtliche Nachrichten für Reichsversicherung: A. Allge⸗— meines. JI. Amtlicher Teil. Zweite Verordnung über die Ver⸗ rechnung von Steigerungsbeträgen für Wanderversicherte ans der In— validen⸗ und Angestelltenversicherung. Vom 9. Januar 1930. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen im Saargebiet. Vom 13. Januar 1930. B. Krankenversicherung. Festsetzung von Verwaltungs pauschbeträgen an Krankenkassen für die Zahlung der Reichsbeihilfen an Saargänger. Vom 28. November 19239. Bekanntmachung über Veränderungen in der Besetzung des Reichsschiedsamts. Vom 20. Dezember 1923. Grundsätzliche Beschlüsse des Reichsausschusses für Aerzte und Krankenkassen vom 13. Dejember 1929. Bekanntmachung über Ab—⸗ änderung der Zulassungs ordnung vom 14. November 1928. Vom 9. Januar 1930. Entscheidungen der Spruchsenate 3588 592. Entscheidungen der Beschlußsenate 3593. C. Unfsallversiche⸗ rung. Aenderungen der Bestimmungen des Reichsversicherungsamts vom 29. Januar 1929 über berufsgenossenschaftliche Schiedsstellen nach Artikel 42 des Dritten Gesetzes über Aenderungen in der Unfall— versicherung vom 20. Dezember 1928. Bekanntmachung. Be⸗ kanntmachung. Runderlaß an die Vorstände der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften über die Erstattung der Jahresberichte über die Durchführung der Unsallyerhütungsvorschriften und die Maßnahmen für die erste Hilfe (5 883 Abs. ? RVO. ). Vom 14. Dezember 1929. Rundschreiben an die beteiligten Ausführungs⸗ behörden vom 27. Dezember 1929, betr. Unfallursachenstatistik. Durchschnittliche Jahresarbeitsverdienste land⸗ und forstwirtschaftlicher Arbeiter. Entscheidungen der Spruchsenate 3594. Andere Ent⸗ scheidungen 3595 - 3693. PD. Invalidenversicherung, Runderlaß an die Vorstände aller der Aufsicht des e , n sicher nn m unterstellten Träger der Invalidenversicherung. Vom 16. Dejember 1929. Entscheidungen der Spruchsenate 3604 —- 3605. Entscheidungen der Beschlußsenate 3606-3603. E. Ange- stelltenversicherung. Entscheidungen der Spruchsenate 3608 bis 36109. Entscheidungen der Beschlußsenate 3611 3612. F. Knappschaftliche Versicherung. Entscheidungen der

senate 3613— 3617.

Entscheidungen des Spruchsenats 3618 3636. Entscheidungen des Beschlußsenats 3637— 3640. H. Verfahren. Entscheidungen der Spruchsenate 3641 3646. 3647 - 3648. J. Statistische Angaben. Verteilung der Anzahl der im 3. Vierteljahr 1929 vereinnahmten Wochenbeiträge auf die einzelnen

Lohnklassen. Unterlagen für die Ermittlung der Belastung des

Reichs aus dem Reichsbeltrag im 3. Vierteljahr 1929. Personal—⸗

nachrichten des Reichsversicherungsamts. II. Nichtamtlicher

Tei l. Zeitschriftenschau. Bücherbesprechungen und Bücher⸗ anzeigen. Teil VI. Bekanntmachungen über Tarif⸗ verträge.

Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin.

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Sechs Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen

Spruch⸗ 6. Arbeits losenbersicherung.

Entscheidungen der Beschlußsenate

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d 6 Einheits eile 1,85 M.MÆ. Geschäftsstelle Berlin 8M. 45. Wilhelmstraße 32 sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch au zugeben, welche Worte etwa durch Sperr; druck (einmal unterstrichen) oder dur

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1939

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Erlöschen eines Exequaturs.

Exequaturerteilung.

Dritte Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen.

Betanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Preusen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

e /// /// /// Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Wahlkonsul in Breslau, Friedrich von Wallenberg-Pachaly, ist von seinem Amkf zurück⸗ getreten; das ihm namens des Reichs erteilte Exequatur ist erloschen.

Dem Königlich schwedischen Wahlkonsul in Breslau, Dr. Bernhard Grund, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. ö

Dritte erer d nung

über die Erhöhung der Sätze für die Ver mah lung von Inlandsweizen.

Vom 28. Januar 1930.

Auf Grund des Artikel J 83 des Gesetzes über die Ver— mahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1929 (RGB. 1 S. 129) wird hiermit verordnet:

Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die aus⸗ ländischen Weizen vermahlt, hat im Februar 1930 von der Weißjenmenge, die sie in diesem Monat vermahlt, mindestens 50 vom Hundert Inlandsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 28. Januar 1930.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Dietrich.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver⸗— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. gern 1923 (RGBl. 1 S. 482).

Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold S4 sh 11 d,

s für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7696 pence.

Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.

Berlin, den XY. Januar 1930.

Reichsbankdirektorium.

Dreyse. Fuchs.

Preusen.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Wahl des ordentlichen Professors Dr. Max Koernicke um Rektor der Landwirtschaftlichen Hochschule in Hin e lr

dorf für die Amtszeit vom 1. April 1936 bis 31. März 1932 ist bestätigt worden.

1 Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab. Zu⸗ nächst beschäftigte sich der Reichsrat mit dem Gesetz entwurf über das Zünd warenmonopol, der am Dienstag vom Reichstag in dritter Lesung angenommen worden ist.

Legationgrat von Stutterheim, der seinerzeit als Bericht⸗ erstatter der Ausschüsse des Neichsrats über das . geletz tätig gewesen ist, berichtete dem Nachrichtenbüro des Verctnz deutscher Zeitungeverleger zufolge kurz über die Veränderungen, die der Reichstag an der Vorlage vorgenommen hat. Besonders wichtig 2 die Aenderungen, daß der Kleinderkaufepreis wieder zu einem sesten

reie an Stelle eines Höchstpreises umgewandelt worden ist und daß entgegen den Beschlüssen des Reichsrats die Sonderstellung der Konsum⸗ gesellschaften wiederhergestellt worden ist. Insbesondere hat der Reichstag

das Kontingent von 23 000 Kisten für die Konsumgesellschaften wieder⸗ hergestellt und zwar darf es sowoht nach oben wie nach unten erweitert werden, wenn es die Entwicklung der Verhältnisse gerechtfertigt er⸗ scheinen läßt. Nach oben ist eine Höchsigrenze von 1ẽ Prozent für jedes Jahr festgesetzt worden. Wie Legationsrat von Stutter⸗ heim hervorhob, hat keine Ausschußsitzung des Reichsrats mehr stattgefunden, nachdem der Reichstag am Dienstagnachmittag die Vorlage in dritter Leung verahschiedet hat. Cine Ausschußberatung sei aber auch nicht unbedingt erforderlich gewesen, weil alle Punkte, um die es sich bei den Veränderungen des Reichstags handelte, schon früher im Ausschuß und im Plenum des Reichsrats sehr eingehend behandelt worden seien. Der Berichterstatter beantragte, von den d,, des Reichstags Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben.

Der Vertreter Thüringens beantragte, Einspruch zu erheben. Die thüringische Regierung lehne jedes Monopol ab, weil es einen Eingriff in die freie Wirtschaft bedeute. Abgesehen von der grundsätzlichen Stellung der thüringischen Regierung werde der Antrag auf Erhebung von Einspruch weiter damit begründet, daß den Konsumgesellschaften eine Sonderstellung eingeräumt worden jet, und daß damit das Interesse des Handels, insbefondere des Klein⸗ handels mit Zündwaren, nicht genügend gewahrt erscheine. Auch die bom Reichstag angenommene Entschließung bedeute keine Wahrung dieser Interessen.

* Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer erklärte: Bei der sächsischen e n sind auch gegenüber der vom Reichstag be⸗ schlossenen Fassung starke Bedenken übrig geblieben. Die fächsische Regierung will ihre Bedenken aber zurückstellen im Hinblick auf die übrigen auf dem Spiele stehenden wichtigen Interessen. Sie spricht aber die Erwartung aus, daß die Durchsährungsbestimmungen den Grundsätzen der Gerechtigkeit in vollem Umfange Rechnung tragen.

Die Unterstützung für den Antrag Thüringens genügte nicht. Mit Mehrheit nahm das Plenum Kenntnis von den Beschlüssen des Reichstags, ohne Einspruch zu erheben. Ein weiterer Gegenstand der Tagesordnung war der Gesetzentwurf über die Beteiligung des . an der preußischen Zentralgenossenschaftskasse.

ae Nameng der Ausschüsse führte der Berichterstatter, baverischer Min.⸗Dir. Freiherr von Fmhoßff, zu dleser Vorlage aus: Eg ist schon lange Wunsch der Landwirtschaft und der an der preußischen Zentralgenossenschaftskasse beteiligten Genossenschaften, daß sich das Reich an der preußischen Zentralgenossenschaftskaffe beteilige, die nach der Entwicklung bereits weit über die Grenzen des preußischen Staats hinaus den persönlichen Kreditbedarf der Genoffenschaften hefriedigt. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Zudem wäre für das Reich eine besondere Gelegenheit zur Beteiligung an der preußischen Zentralgenossenschaftskaffe dadurch gegeben, daß es dieser Kasse im Jahre 1925 zur Beschaffung von Düngemitteln für die Landwirtschaft ein Darlehen von 100 Millionen Mark als Kasfenvorschuß gegeben hat. 26 Millionen Mark hiervon sind abgejahlt. Von den übrigen 75 Millionen will nun das Reich der preußischen Zentralgenossen⸗ schaftskasse Do Millionen in der Weise belassen, daß es diese 0 Millionen als Stammeinlage hingibt. Zu diesem Zwecke tritt der preußische Staat, der an der Preußenkasse mit einer Stammeinlage von 175 Millionen Mark beteiligt ist, und darauf 75 Millionen Mark eingezahlt hat, von dem nicht eingezahlten Betrag von 1060 Millionen Mark einen Teilbetrag von 250 Millionen an das Reich ab. Degwegen und wegen des Einflusses, der dem Reich auf die Preußenfasse zuftehen soll, haben Reich und Preußen ein Abkommen beschlossen, das dem Gesetzentwurf beigegeben ist. Dem Abkommen hat vor einigen Tagen der. Preußische Landtag zugestimmt. Danach soll der Einfluß des Reiches sich nicht auf die Ausübung der Befugnisse als Inhaber einer Stammeinlage beschränken, sondern auch bei der Ausübung der Aussicht und Leitung Geltung gewinnen. Die Befugnisse auf Grund der Stammeinlage bestehen in der Beteiligung an dem Ausschuß und dem engeren Ausschuß. Diese Ausschüsse sind vorwiegend gutachtliche Organe, das Stimmrecht in ihnen bemißt sich nach der Größe der eingezahlten Stammeinlagen, das ist für Preußen zur Zeit 1590 Stimmen, für das Reich 1000 Stimmen, für die Verbands⸗ kassen 320 Stimmen. Reich und 2 sollen nach dem Ab⸗ kommen ihre Rechte in den Ausschüssen einheitlich ausüben und zu diesem Zwecke sich rechtzeitig vorher verständigen. Bei Schwierig- keiten der Verständigung soll letzten Endes die Entscheidung in einer gemeinsameg Sitzung Ter beiderseitigen Kabinette getroffen werden. Was die Leitung und Aufsicht anbelangt, die nach dem preußischen Geletz dem preußischen Staat obliegt, fo soll dem Reich in versoneller und sachlicher Hinsicht gleichsalls ein gewisser Einfluß zustehen. Der Präsident der Preußenfasse soll im Benehmen mit dem Reiche bestellt und abberufen werden. Im übrigen werden die Mitglieder des Direktoriums von der Preußischen Regierung teils auf Vorschlag der Reichsregierung, teils im Einvernehmen mit ihr bestellt und nur im Einvernehmen mit ihr abberufen. In gachlicher Hinsicht ist in grundsätzlichen und allgemeinen Fragen 6 ein Einvernehmen mit der Reichsregierung vorgesehen.

uch hier soll das Einvernehmen setzten Endeg' durch eine gemein- schaftliche Sitzung der beiderseitigen Kabinette herbeigeführt werden. Die , des Reichs an der Preußenkasse findet ihren reichs⸗ gesetzlichen tederschlag in dem vorliegenden Entwurf in der Weise, Naß der Reiche finanzmin ister ermächtigt wird, eine Stammeinlage dieser Kasse in Höhe von 59 Millionen Mark zu übernehmen. Im Nach⸗ tragshaushalt für 1929 ist sie im außerordentlichen Etat der all⸗ gemeinen ö als Ausgabe eingesetzt. Daher soll weiter nach dem vorliegenden Gesetzentwurf die dem Reichsfinanzminister im

aushaltegesetz für 1929 erteilte Ermächtigung zur Aufnahme von

editen um weitere 50 Millionen Mark t werden. Außerdem sollen zugunsten der Landwirtschaft der Preußenkasse bis zur end⸗ gültigen Uebernahme der Stammeinlage durch das Reich rückwirkend vom 1. Januar 1929 ab die 50 Millionen zinglos belassen werden.

Dem Antrag der Ausschüsse auf Annahme des Gesetz=

entwurfs stimmte das Plenum zu.

Schließlich nahm das Plenum noch Kenntnis von der Zurückziehung des Gesetzentwurfs über die Entschädigung von Lehrkräften und Unterhaltsträgern privater Vorschulen. Die Vorlage war dem Reichsrat schon im Spätherbst 1928 zugegangen. Die Zurückziehung wird als vorläufig bezeichnet.

Am Donnerstag findet keine Vollsitzung statt. Am Freitag werden sich die Reichsratsausschüsse mit dem JYJoung⸗Plan und dessen Nebengesetzen beschäftigen. Am Sonnabend stehen dann der Young⸗Plan und seine Nebengesetze auf der Tagesordnung einer Vollsitzung.

Deutscher Reichstag.

125. Sitzung vom N. Januar 1930. Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Moldenhauer zu Beginn der 2. Beratung des Zündwarenmonopolgesetzes gehalten hat, lautet nach dem vorliegenden Stenogramm , wie folgt:

Meine Damen und Herren! Bei der ersten Lesung des Ent— wurfs eines Zündwarenmonopolgesetzes habe ich erklärt, daß ich eingehende Ausführungen über das Monopolgesetz, über die An— leihe und über die Kassenlage machen würde. Ich löse heute das damals gegebene Versprechen ein.

Der Entwurf eines Zündwarenmonopolgesetzes, der Ihnen vorliegt, enthält eine Neuregelung der deutschen Zündwarenwirt— schaft, die alten Wünschen der Zündholzindustrie selbst entspricht. Ein Blick auf die Geschichte dieses Wirtschaftszweiges liefert den Beweis hierfür. Schon bei Beratung des Zündwarensteuergesetzes im Jahre 1969 tauchte der Gedanke eines Zündwarenmonopols auf, ohne sich durchsetzen zu können.

In dem Zündwarensteuergesetz vom 15. Juli 1909 wurde eine allerdings unzulängliche Kontingentierung vorgesehen. Der Preis- kampf zwischen den Konkurrenten dauerte fort. Versuche der Zündwarenindustrie, sich durch Schaffung eines Syndikats selbst zu helfen, scheiterten an der Zahl der Außenseiter. Im Jahre 1910 forderte der Verein deutscher Zündwarenfabrikanten unter dem verschärften Druck der Wirtschaftslage von dem Reichstag selbst das Zündwarenmonopol also vor 20 Jahren. Der An— regung wurde indessen nicht stattgegeben. Das Steuergesetz des Jahres 1911 brachte nur eine verbesserte Kontingentierung. Auch sie bließ ohne Erfolg. Der Wunsch der Produktion nach einem Monopol wurde im Jahre 1914 wieder vergeblich erneuert.

Unter den besonderen Verhältnissen der Kriegswirtschaft wurde der Monopolgedanke nicht weiter verfolgt. Anlaß, ihn wieder auf⸗= zunehmen, bot dann die Beratung eines neuen Zündwarensteuer- gesetzes im Jahre 1919 in der Nationalversammlung. Der Reichsminister der Finanzen vertrat damals die Auffassung, ein staatliches Herstellermouopol sei ebensowenig wie ein Kleinverkaufs— monopol am Platze, da ein günstiges finanzielles Ergebnis hiervon nicht zu erwarten sei. Denkbar sei nur ein Zwischenhandels⸗ monopol. Das Zündwarengesetz von 1919 enthält tatsächlich die Vorschrift, daß ein Herstellermonopol spätestens bis zum 31. März 1921 in Kraft treten müsse. Gleichzeitig wurde die Zwangs⸗ kontingentierung beseitigt. Die Inflation hinderte aber die Ver— wirklichung des Gedankens. Insbesondere sank die technische Leistungsfähigkeit der deutschen Fabriken, und die Inlands⸗ erzeugung ging erheblich zurück. Eine Rentabilität der Fabriken schien namentlich im Hinblick auf die erforderlichen großen Auf⸗— wendungen, die das Reich hätte machen müssen, als ausgeschlossen. Die Reichsfinanzverwaltung lehnte den Gedanken eines Hersteller⸗ monopols demgemäß ab. Der gesetzliche Zwang zur Einführung des Herstellermonopols wurde durch Gesetz vom 25. März 1921 be⸗ seitigt.

Infolge Aufhebung der Kontingentierung durch das Gesetz von 1919 entstanden neue Fabriken. Selbsthilfemaßnahmen der Industrie versagten. Unter diesen Verhältnissen gelang es den Schweden, in umfangreichem Maße in die deutsche Zündwaren⸗ industrie einzudringen. Damit erwuchs den noch in deutschen Händen befindlichen Fabriken ein außerordentlich kapitalkräftiger und gefährlicher Gegner. Die Gefahr bestand, daß in einer be⸗ stimmten Zeit die deutschen Fabriken von dem Schwedentrust voll- ständig aufgesogen wurden. Nachdem diese Gefahr auch im Reichs- tag wiederholt zur Sprache gebracht worden war, trat die Reichs- regierung im Jahre 1926 an den Vorläufigen Reichswirtschaftsrat mit der Bitte heran, einmal eine Untersuchung über die Lage der deutschen Zündwarenindustrie anzustellen und über die Mittel, wie ihr zu helfen war. Auf Grund der Untersuchungen empfahl der Reichswirtschaftsrat die Schaffung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation der Fabrikanten, wobei die Preispolitik in gewissem Umfange der Aufsicht des Reiches unterliegen sollte. Unter Mit- wirkung der Reichsregierung gelang es sodann, unter fast sämt⸗