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nicht übergehen.
Neichs, und Staatsanzeiger Ar. 26 vom 31. Januar 1930. S.
1.
holt die beim Volksbegehren aufgetauchte Behauptung, daß das
„Berliner Tageblatt“ zugegeben hatte, es sei beabsichtigt, bei den Reparationsverpflichtungen auch Menschenerxport von Deutsch land zu betreiben. Er zitiert dazu Ausführungen Lujo Brentanos in Nr. 466 des „B. T.“ aus dem Oktober 1929 und behauptet, in einem Artikel aus Nr. 484 des „B T.“ vom 13. Oktober 1929 werde sogar ein Beispiel dafür gegeben, wie dieser ganze Export gedacht sei. Uebrigens stamme das Wort Menschenexport nicht von den National soxialisten, der Reichswirtschoftsminister Hamm habe schon am 24. September 1924 in einer Rede erklärt: „Wir müssen gute Waren und gute Menschen exportieren. Die Aus führung dieser Ausfuhr ist unser Schicksal!“ (Lebhaftes Hört, hört! bei den Nationalsozialisten,. Die Nationalsozialisten er kämpften die Diktatur auf legalem Wege. (Gelächter links.) Sollte man in Preußen die Nationalsozialisten dabei zu behindern ver suchen, würden sie gegen die Sozialisten in anderen Reichsteilen die Konsequenzen ziehen. (Beifall bei den Nationalsozialisten.)
Minister für Volkswohlfahrt Hirtsiefer ergreift sodann das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.
Abg. Hedwig Neumann (Komm.) bedauert die Einsparung von Mitteln für die Volksgesundheitspflege. Viel eher könne z. B. am Rennsport gespart werden. Insonderheit wünsche die Kommnnistische Partei Erhöhung der Mittel für Schulspeisungen. Ein unhaltbarer Zustand sei es, daß ein Zehntel aller Schulkinder schulärztlich überhaupt noch nicht erfaßt sei. Die Rednerin gibt dann Beispiele zur Kennzeichnung des unbefriedigenden Gesund heitszustandes der Schulkinder infolge mangelhafter Ernährung, so aus dem westlichen Industriebezirk, aus dem Bezirk Stettin und Waldenburg (O. S.). Die Rednerin fordert auch eine gründ liche Durchführung der Schulzahnpflege, Sie übt dann Kritit an Zuständen in manchen Hebammenlehranstalten und wünscht insbesondere vermehrte Sitzgelegenheit für, kurz vor der Ent bindung stehende Frauen. Eine gesunde Bevölterungspolitik müsse vor allem erst die Elendsquartiere in den Großstädten beseitigen. Die Rednerin fordert erneut die Aufhebung des § As.
Abg. Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner (Aufw. P.) tritt für eine gerechte Aufwertung der Forderungen der Klein⸗ rentner ein und weist auf den fundamentalen Unterschied hin, mit denen die deutsche Regierung die Forderungen von Aus ländern und ihrer eigenen Staatsangehörigen behandele. Die be⸗ treffenden Bestimmungen des Völkerrechts, auf die sich die Re gierung dabei berufe, seien integrierender Bestandteil des deutschen Rechts geworden. Die den kleinen Gläubigern zugewiesenen Beträge seien erst in 50 Jahren zahlbar. Trotzdem werde davon Vermögenssteuer erhoben. Das sei keine Ehrlichkeit und Ge rechtigkeit. Der deutschnationale Abg. Hergt habe im Reichstag sehr richtig erklärt, die kleinen Gläubiger seien eigentlich die einzigen Leidtragenden des verlorenen Krieges. Sie trügen aber auch die Kosten der Wohlfahrtspflege. Für den kleinen staatlichen Zuschuß, den die Kleinrentner bekämen, belästige man sie mit allen möglichen bürokratischen Schikanen. Der Redner unterzieht dann die Haltung der einzelnen bürgerlichen Parteien in der Frage der Aufwertungsgesetzgebung vor und nach den Wahlen, die sich nicht decke, einer Kritik. Die Inflation sei ein plan⸗ mäßiges, von Deutschland mit Hilfe ausländischer, d. h. amerika nischer Kräfte, ausgegangenes Manöver. Sie sei ein ungeheures Verbrechen, das die Einsetzung einer richterlichen Kommission er fordere. Die etwa als Schuldige festgestellten Privatpersonen gehörten vor den Strafrichter.
Es folgt die allgemeine Vesprechung Allgemeine Volkswohlfahrt.
Der Ausschuß zur Pflege der Leibesübungen beantragt dazu, den kommunistischen Entschließungsantrag um Fahrpreis— ermäßigung bei der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft für den Kommunistischen Jugendverband Deutschlands, die Rote Jung⸗ front und den Jung-Spartakus⸗Bund abzulehnen. Desgleichen
des Abschnittes
beantragt der Ausschuß für Bevölkerungspolitik Ab⸗ lehnung des kommunistischen Urantrages über die Be⸗ handlung der polnischen Wanderarbeiterinnen bezüglich Aufhebung der Annahmebedingungen wegen des Ver⸗ bots der Schwangerschaft usw. Ferner beantragt der
Ausschuß Ablehnung des deutschnationalen Urantrages auf Ausdehnung der Tätigkeit und der Vergünstigungen der Ortsausschüsse für Jugendpflege und Leibesübungen auf die Jugendverbände aller Richtungen. Der Ausschuß für Bevölkerungspolitik beantragt Ablehnung des sozialdemokrati⸗ schen Urantrags auf Annahme eines Gesetzentwurfs zur Aende rung des Ausführungsgesetzes vom 29. März 1921 zum Reichs⸗ gesetz für Jugendwohlfahrt, vom 9. Juli 1922. Anstatt dessen beantragt der Ausschuß die Annahme einer Reihe von An⸗ trägen, nach denen die Durchführung der freiwilligen Er— ziehungsbeihilfe in Preußen geregelt werden soll.
Abg. Rüffer (D. Nat) wendet sich zunächst dem Für⸗ sorgewesen zu. Er betont, vorbeugende Arbeit sei hier das beste. Auf diesem Gebiete dürfe man nicht sparen. Falsch sei die Be⸗ hauptung, die Fürsorgezüglinge kämen schlechter aus den An⸗ stalten heraus als sie früher waren. Nach statistischen Ermitt⸗ lungen seien in den Jahren 1921123 18873 Zöglinge entlassen worden. Bei über 12600 Zöglingen sei ein befriedigendes Er⸗ ziehungsergebnis erreicht worden. Die in Fürsorgeerziehun überwiesenen Jugendlichen seien vielfach so minderwertig, da es außerordentlich schwer sei, erfolgreich als Erzieher wirken zu können. Deshalb dürfe man auch einzelne Fälle, in denen Er⸗ zieher zu Maßnahmen griffen, die weder pädagogisch noch umanitär waren, nicht verallgemeinern. Die Deutschnationalen lehnten die Ausschaltung des religiösen Elementes aus der Für⸗ sorgeerziehung entschieden ab. Die Fürsorgeerziehung müsse immer mehr ein Quell der sittlichen Gesundung des Volkes werden. (Beifall bei den Deutschnationalen) Für den Geburten⸗ rückgang sei neben der sozialen Not auch der Rückgang der Reli⸗ giosttät verantwortlich. Wohin wir bei einem Anhalten des Ge⸗ burtenrückganges kommen könnten, habe eine ausländische Zeitung mit der Bemerkung angedeutet, daß Deutschland im 30. Jahrhundert nur noch 20 Millionen Einwohner haben würde. Es fehle bei uns, obwohl wir im sozialen Zeitalter lebten, noch überall an gesundem sozialen Geist. Nicht durch Ge⸗ setze könnten wir der Not abhelfen, sondern nur durch Er⸗ neuerung der sittlichen Kräfte.
Abg. Amalie Lauer (Zentr) betont, in der Zeit der Geldknappheit habe das Wohlfahrtsministerium vor allem die Pflicht, sich die notwendigen Mittel für die Erhaltung der Volkskraft zu sichern, denn auf einer starken Volkskraft beruhe die Zukunft des Vaterlandes. Vor allem müsse man die Volkswohlfahrt auf dem Lande pflegen. Sie danke dem Minister dafür, daß er die 1 in der Wohlfahrtspflege gefördert habe. Man müsse im Berufsleben darauf Rücksicht nehmen, daß die Frau unter besonderen seelischen Bedingungen arbeite. Für die Frauenmitarbeit in der öffentlichen Wohlfahrtspflege sei die Pensionsberechtigung notwendig. Die alleinstehenden erwerbs⸗ tätigen Frauen dürfe man auch bei Erörterung der Wohnungsnot i en. Es gehöre zu den Kriegsfolgen, daß heute sehr viel erwerbstätige Frauen nicht heiraten könnten. Ihnen müsse man die Möglichkeit geben sich wenigstens ein bescheidenes eigenes Seim zu schaffen. Die Rednerin 66 daß , ür die Ledigenheime geschaffen werde und setzt sich noch für die Interessen der Sozialfürsorgerinnen ein. Den Kleinrentnern
müsse endlich durchweg ein Rechtsanspruch gegeben werden. Abg. Deter (Komm) n n. daß der sozialdemokratische Wisse
Reichsarbeitsminister eine neue Verschlechterung der
8 *
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weiterhin die
Sozialversicherung plane, und S. P. D. werde auch privatkapitalistischen zauernden Massenentlassungen ver⸗ elendeten die Werktätigen immer mehr. Der Minister wolle aber einfach nicht helfen. Geldmangel könne er wirklich nicht vor schützen, denn der Staat habe Hunderte von Millionen für die Polizei, die Kirche und die Justiz übrig, die wirklich eingespart werden könnten. Aber die preußische Gummiknüppelregierung unter Führung der S. P. D. brauche die Polizei zur Niederringung von Streiks. Alle diese rigorosen Maßnahmen einschl. der Hetze gegen die K. P. D. sollten nur ein Verbot der K. P. D. vor bereiten, weil sie an der Spitze der kämpfenden Arbeiter marschiere. Rufe bei den Kommunisten: „Den Hunger können sie nicht ver bieten 51 Der Redner zählt dann Einzelfälle als charakteristisch für die Fürsorgeerziehung im kapitalistischen Staate auf. Er be hauptet, in der schlesischen katholischen Erziehungsanstalt Julius berg hätten die Erzieher, die „Brüder in Christo und Partei⸗ freunde des Wohlfahrtsministers“, einen Zögling von 18 Jahren gezwungen, nur mit einer Badehose bekleidet bis zum Halse in die Kotgrube zu steigen, nur weil er sich Zigaretten gekauft hätte. (Lebhafte Pfuirufe bei den Kommunisten. Der Minister griffe da natürlich nicht ein. Geschlechtlich würden die Kinder in den Fürsorgeanstalten überhaupt nicht aufgeklärt. Die Erziehungs⸗ methode des Ministers führte dazu, daß die Jungens und Mädchen in den Anstalten geschlechtlich anornial würden. Die Kommu nisten begrüßten angesichts solcher Zustände die Rebellionen in den Erziehungsanstalten. (Beifall bei den Kommunisten.)
Um 181“ Uhr wird die Weiterberatung auf Frei * . f Freitae 12 Uhr, vertagt. ĩ g
19g meint, die d i ie öffentliche 4 dem Interesse opfern. Durch die
Bei den Abstimmungen zum Domänenhaushalt im Preußischen Landtag wurde, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, der Antrag der deutschnationalen Land⸗ e ee en. der forderte, daß die preußische Staatsregierung im Reichsrat gegen das Liguidationsabkommen mit Polen stimmen solle, mit den Stimmen der Rechten und des Zentrums angenommen. *
Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags befaßte sich am 30. d. M. mit der vom Verkehrsausschuß überwiesenen Peti⸗ tion der Arbeiter und Angestellten der Rohr⸗ bach⸗Werke, welche die kommunistische Fraktion in einem förmlichen Antrag aufnahm, den Arbeitern und Angestellten die rückständigen Löhne und Gehälter gus dem Abwicklungfonds für die Luftfahrtindustrie, zu zahlen. Ministerialdirektor Graf von Schwerin-⸗Krosigk (Reichsfinanzministerium) erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß es aus staatsrechtlichen Gründen unmöglich sei, aus dem für die Luftfahrtindustrie bewilligten Fonds Mittel für die Lohn⸗ und Gehaltszahlung zur Verfügung zu stellen, weil dieser Fonds nur für die wirtschaftliche Umstellung der Luftfahrt⸗ industrie bewilligt worden sei. Wenn keine Aussicht mehr vor— handen sei, daß die Firma Rohrbach auch bei einer solchen' Zahlung weiter bestehen könne, könnten Mittel nicht mehr ge⸗— geben werden. Unter diesen Gesichtspunkten wurde vom Aus schuß die Anregung gegeben, außerplanmäßig 200 090, RM zu bewilligen und bei dem Fonds für die Luftfahrtindustrie einzu⸗
sparen. Ministerialdirektor Graf von Schwerin⸗Krosigk warnte davor, auf diesen Vorschlag einzugehen. Man würde damit einen ganz neuen und gefährlichen Weg beschreiten,
wenn einem vor dem Konkurs stehenden Unternehmen die Ver— pflichtung der rückständigen Lohnzahlung vom Reich abgenommen werde. Die Folge würde nur sein, daß auch andere Firmen mit derartigen Forderungen an das Reich heranträten, was in letzter Zeit auch schon öfters geschehen sei. Derartige Anträge habe das Reichsfinanzministerium stets abgelehnt. Nach längerer Aussprache wurde die Petition der Arbeiter und Angestellten der Rohrbach⸗-Werke der Reichsregierung zur Erwägung überwiesen. Ein Regierungsvertreter erklärte, daß sich die Regierung über die Petition in acht Tagen endgültig entscheidend äußern werde. — Es folgte die Weiterberatung des Ministerpensions⸗ gesetzes. Zu §1 des Reichsministergesetzes führte Ministerial⸗ dirigent We ver Reichsfinanzministerium) aus, daß das Ministeramt ein öffentlich⸗rechtliches Amtsverhältnis begründe, ähnlich dem des Reichspräsidenten, der nach der Reichsverfasung zwar auch ein Amt inneherbe, aber nicht Reichsbeamter im Sinne des Reichsbeamtengesetzes sei. Die Reichsminister sollen Amts⸗ träger eigenen Rechtes sein, für deren Rechte und Pflichten aus diefen Aintsstellen neben der Reichsverfassung und dem Reichs⸗ haushaltsrechte nur dieses Gesetz gelten soll. In der. Ab⸗ stimmung wurden die Anträge der Abgg Gottheiner (D. Nat) und Schmidt-Stettin (D. Nat) ange⸗ nommen, welche dem Abs. 2 des § 1 folgende Fassung gaben: „Die Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes, des Besoldungs⸗ gesetzes, des Beamtenhinterbliebenengesetzes und des Unfallfür⸗ sorgegesetzes für Beamte finden auf den Reichskanzler und die Reichsminister keine Anwendung; die in anderen Gesetzen und in Verordnungen allgemein für Reichsbeamte enthaltenen Vor⸗ schriften gelten auch für sie, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist.“ Die Absätze 1 und 3 des § 1 blieben un⸗ verändert. Der im Zufammenhang mit § 1 behandelte § 26, der bestimmen sollte, daß die in anderen als den im §1 Abs. 2 aufgeführten Gesetzen und in Verordnungen allgemein für Reichsbeamte enthaltenen Vorschriften auch für Reichsminister gelten, wurde gestrichen, weil die neue Fassung des zweiten Ab⸗ satzes des 5 1 schon sinngemäß formuliert ist. Die Paragraphen 2, 4 und 183 wurden nach längerer ergebnisloser Beratung zurückgestellt. 5 2 enthält Vorschriften über die Ausfertigung der Urkunde zuͤr Ernennung des Reichskanzlers. Nach Artikel 50 der Reichsverfassung müssen alle Verordnungen und Verfügungen des Reichspräsibenten durch den Reichskanzler oder den zu⸗ ständigen Reichsminister gegengezeichnet werden, wenn sie Gültigkeit erlangen sollen. Somit . auch die Urkunde über die Ernennung des Reichskanzlers einer Gegenzeichnung. Nach der Uebung, die sich infolge des Fehlens einer ausdrücklichen Vorschrift herausgebildet hat, wurde bis jetzt die Ernennung des neuen Reichskanzlers vom bisherigen Reichskanzler, die Ent⸗ lassung des bisherigen Reichskanzlers vom neuen Reichskanzler gegengezeichnet. Diese Uebung bedarf nach Ansicht der Reichs⸗ regierung hinsichtlich der Gegenzeichnung der Entlassung. des bis⸗ herigen Reichskanzlers keiner Aenderung. Es erscheint aber nicht zweckmäßig, die Ernennung des neuen Reichskanzlers durch seine Amtsvorgänger gegenzeichnen zu lassen; denn man kann dem bisherigen Reichskanzler nicht zumuten, die Verant⸗ wortung für die Ernennung seines Amtsnachfolgers zu über⸗ nehmen, der ihn vielleicht gestürzt hat und eine gegen die bis— herige Regierungspolitik gerichtete Politik zu verfolgen gewillt ist. Der Entwurf soh daher vor, daß die Urkunde über die Er⸗ nennung des Reichskanzlers durch ihn selbst gegenzuzeichnen ist. Dieser Vorschlag stieß im Ausschuß auf mannigfache Bedenken. Es wurde darguf hingewiesen, daß die Gegenzeichnung des zu ernennenden Reichskanzlers durch sich selbst in seiner eigenen Ernennungsurkunde an sich ein Nonsens sei; denn in dem Mo⸗ ment, in dem der Reichskanzler seine eigene Erkennungsurkunde gegenzeichne, sei er ja noch gar nicht Reichskanzler. Folglich sei auch die so gegengezeichnete Ernennungsurkunde nicht gültig. Von anderer Seite wurde vorgeschlagen, den betreffenden Verfassungs⸗ artikel dergestalt zu ändern, daß bei der Ernennung des Reichs⸗ kanzlers die Unterschrift des Reichspräsidenten allein genüge. Aber auch hier wurden Bedenken prinzipiell⸗politischer Natur laut. Man kam zu dem Schluß, diese fundamentale Frage zunächst
innerhalb der Fraktionen zur Klärung zu bringen. Die 55 1 und 13 hängen insofern mit dieser Frage zusammen, als sie die Stellvertretung des Reichskanzlers und die Aushändigung der Urkunde über die Entlassung eines Reichsministers betreffen. §z 38, der den von den Reichsministern bei der Uebernahme — Amtes zu leistenden Eid enthält, wurde unverändert angenommen Bei 55 wurde im zweiten Absatz eine Streichung vorgenommen, während der erste Absatz unverändert angenommen wurde. Der
oder parlamentarischen Verhältnissen durch die Ernennung von Ministern ohne Portefeuille Rechnung zu tragen, wurde unver⸗ ändert angenommen. Bei 5 7 entwickelte sich eine umfangreiche Aussprache über das Problem, ob den Reichsministern im Inter⸗ esse der unabgelenkten
betreiben oder ein Nebenamt übernehmen darf. Diese Vorschrift wurde durch den Regierungsvertreter dahin ausgelegt, daß sie nicht etwa bedeuten solle, daß ein Reichsminister z. B. sich von einer Anwalts⸗ oder Arztpraxis völlig loslösen oder einen ihm gehörenden landwirtschaftlichen, kaufmännischen, industriellen oder gewerblichen Betrieb veräußern müßte. Es soll dem Reichsminister während seiner Ministeramtszeit lediglich die persönliche Aus⸗ übung eines Erwerbs⸗ oder einer irgendwie mit wirtschaftlichen Vorteilen verbundenen sonstigen Tätigkeit untersagt werden. Der Minister soll aber andererseits nicht gehindert werden, seine Praxis oder seinen Betrieb während dieser Zeit durch einen Vertreter verwalten zu lassen. In der Debatte wurde vom Abg. Schultz-Bromberg (D. Nat.) darauf hingewiesen, daß Bismarck
immer und immer wieder betont habe, wie nützlich es für einen
Minister sei, wenn er durch eine Berufsausübung praktisch im Leben stände. Er würde dann, beispielsweise als Gutsbesitzer, mannigfach erkennen, wie oft die Regierungsmaßnahmen sich drückend und lästig für die Wirtschaft auswirken. Auch Abg. Ersing (Zentr.) war der Ansicht, daß eine praktische Wirt schaftserfahrung auch während der Amtsdauer des Ministers ihm nicht abträglich sein könne. Abg. Bernhard (Dem) wies darauf hin, daß in dieser Hinsicht ja alle Paragraphen nichts nützten. Bei den außerordentlich verschiedenartig gelagerten Fällen des Wirtschaftslebens ließe sich eine Formulierung, die allen Fällen gerecht werde, gar nicht finden. Einzig und allein der Takt und der Anstand des betreffenden Amtsinhabers könnte das notwendige Korrektiv schaffen. Allerdings sei es wünschens⸗ wert, im Gesetz festzulegen, daß dem Kabinett genauester Aufschluß gegeben werden müsse über alle wirtschaftlichen Interessen und Verflechtungen des neuen Amtsinhabers mit Erwerbsunter⸗ nehmungen, gleichgültig, ob der neue Amtsinhaber noch formell in irgendeinem Wirtschaftsunternehmen sei oder nicht. Schließlich wurde der a, entsprechend einem Antrage des Abg. Lind⸗ einer⸗-Wildau (Volkskonserv) in folgender Fassung angenommen: Die Reichsminister dürfen dem Vorstand, Verwaltungsrat oder Aufsichtsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens nicht angehören, auch neben dem Ministeramt keine Beschäftigung berufsmäßig ausüben. Die Reichsregierung kann Ausnahmen zulassen, wenn amtliche Rücksichten nicht entgegenstehen und Interessenkonflikte zwischen der amtlichen und privaten Tätigkeit des Reichsministers nicht zu befürchten sind.“ Die Absätze 2 und 3 des 577 wurden unverändert gelassen. Weiterberatung am 31. Januar.
. Strafrechtsausschuß des Reichstags wurde unter dem Vorsitz des Abg. D, Dr. Kahl (D. Vp.) am 30. d. M. die Be ratung des neuen Strafgesetzbuchs beim Kapitel „Hehlerei“ fort⸗ geführt. Ueber die Verhandlungen des Untergusschusses berichtete Abg. Emminger (Bayer. Vp.)
Untergusschuß vorgeschlagenen Fassung angenommen: „Wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmäßig zu bereichern,
eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch strafbare
Verletzung fremden Vermögens erlangt oder sich angeeignet hat, von diesem ankauft, zum Pfande nimmt oder sonst an sich bringt verheimlicht oder absetzt oder zum Absatze einer solchen Sache mitwirkt, wird mit Gefängnis hestraft. Ebenso wird bestraft wer in der Absicht, sich oder einen anderen unrechtmäßig zu be⸗ reichern, den Erlös einer Sache, die jemand gestohlen oder sonst durch strafbare Verletzung fremden Vermögens erlangt oder sich angeeignet hat oder für sie eingetauschtes Geld ( 223 von dem Täter an sich bringt.“ Der dritté Absatz des § 350 blieb unver-
ändert. Der Ausschuß nahm dann den Abschnitt, der die Rechts⸗ vereitelung behandelt, ohne wesentliche Aenderungen an. Eine längere Aussprache entspann sich über die Jagdvergehen. 5 361
wurde mit einer kleinen Aenderung in der Fassung des Entwurfs angenommen, durch die der Begriff des Tatbestands früheren Be⸗ schlüssen angepaßt wird. Außerdem wurde entsprechend einem Antrag des Abg. Em minger (Bayer. Vp.) die gf af. für einfache Jagdvergehen auf ein Jahr Gefängnis herabgesetzt. Da⸗ gegen blieb es für gewerbsmäßige Wilderei bei der vom Ent- wurf vorgesehenen Mindeststrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Gefängnis. — Am Freitag wird die Beratung fortgesetzt.
! ; * Nach längerer Aussprache wurden die beiden ersten Absätze des §8 350 in folgender, vom
— Dem Verkehrsausschuß des Reichstags lag in seiner
Sitzung am 29. d. M. eine Petition des Persenals der Rohrbach⸗Werke vor, die dahin ging, die bis zum augenblicklichen Zeitpunkt, rückständigen Löhne trotz unmittelbar bevorstehendem Konkurs noch aus dem Fonds des Reichsverkehrsministeriums zu zahlen. Vom
Gehälter und
Reichsverkehrsministerium wurde dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge erklärt, den die Zahlung der Gehältér und Löhne aus dem Fonds des Reichs⸗
verkehrsministeriums . sei, da dieser Fonds nur für tech⸗
aftliche Förderung der Luftfahrt als
nische und allgemeinwirt wecke nicht in
solcher bewilligt worden sei und für rein soziale
Anspruch genommen werden dürfe. * übrigen habe das Per⸗
sonal auch noch nicht alle gesetzlichen Möglichkeiten zur Befriedi⸗
j gung seiner Forderungen 25 Das Reichsverkehrsministerum
habe der Firma Rohrbach bereits viermal im Hinblick auf, in Aussicht stehende ,, in der letzten Zeit geholfen, so habe es noch kurz vor Weihnachten einen Betrag von 109 bo
Mark zur 2 gestellt, weil damals noch erfolgversprechende
bschluß eines amerikanischen Geschäfts vorhanden
Aussichten auf — Diese Aussichten seien jetzt als gescheitert .
ewesen seien. e. Daher komme eine Zahlung aus Mitteln des Rel verkehrsministeriums nicht mehr in Frage. Wenn aber das Reichs⸗ finanzministerium und der Haushaltsausschuß des Reichstags einer außerplanmäßigen Verausgabung eines Betrages für den vor⸗
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
*
*
8
Verantwortl. Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg.
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Drucke rei⸗ und Verlags⸗ꝛöktiengesellschaft, Berlin. Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen
(einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),
8 2. .
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zun Deutschen zugleich Sentralhandelsregister
Freitag, den 31. Januar
Nr. 26. .
Zweite Zentra shandelsregisterbeilage
Berlin,
für
Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
das Deutsche Reich 1230
—
4. Genossenschafts⸗ register.
Gianehann. 95191 Auf dem für die Spar- und Bau— genossenschaft Wernsdorf mit Hölzel, eingeiragene Genossenschaft mit, be⸗ e nne ftpflicht in Wernsdorßs. ge⸗ üihrten Blatt 36 des Genossenschafts⸗ registers 1 heute eingetragen worden: Die Geno 2 ist aufgelöst. Amtsgericht Glauchan, 27. Jan. 1930
Herne. Bekanntmachung. ,,
In unser Genossenschaftsregister is ber der unter Nr. eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Alter Ostpreußischer Bau⸗ verein „Gott mit uns“, eingetragene n n . mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Herne heute folgendes ein⸗ getragen worden:
Das Statut ist geändert durch Be⸗ schluß vom 12. Januar 1930.
Herne, den 27. Januar 1930.
Das Amtsgericht.
HIolzmind em. 18951965 In das hee igt Genossenschaftsregister ist bei dem Konsum⸗ K Sparverein Hai einen und Umgebung, e. G. m. B. H., in Holzminden folgendes ein⸗ getragen: . . Der Konsumverein Silberborn, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in. Silberborn l(aufgelöste Genossenschaft) ist mit dieser Genossenschaft (ibernehmende Genossen⸗ schaft) wel der Beschlüsse der Generalversanimlungen von 19. Dt⸗ tober 1929 , , . und 5. De⸗ zember 1929 (SSilberborn) verschmolzen. Holzminden, den 11. Januar 1936. Das Amtsgericht. Jüterbog. 95196 Eintragung am 22. Januar 1930 im , . chaftsregister Nr. 105 bei dem Heinsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗ verein eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Heinsdorf. Die Genossenschaft ist durch rechts⸗ kräftigen Gerichtsbeschluß vom 8. No⸗ vember 1929 aufgelöst. Amtsgericht Jüterbog.
HKönigsberg,. X. M. 95197 Bekanntmachung.
Bei dem in unserem Genossenschafts⸗ register unter Nr. 24 eingetragenen Beamten⸗Wohnungs⸗Verein Königs⸗ berg, Nm., e. G. m. b. H., ist folgendes eingetragen worden:
Es ist ein neues Statut vom 3. Okb⸗ tober 1959 angenommen worden. . des UÜnternehmens ist die Herstellung von Wohnungen für die minderbemittelten Genössen. Der Zweck der Genossenschaft ist ausschließ⸗ lich darauf gerichtet, Minderbemittelten gefunde und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnungen im Sinne der Reichs⸗ steuergesetzgebung in eigens erbauten Häusern zu billigen Preisen zu ver⸗ schaffen. Zu diesem Zweck ist es der Genossenschaft auch gestattet, von ihren Mitgliedern Spareinlagen entgegen zunehmen, deren Verzinsung aber auf 5 vH beschränkt ist ö.
Königsberg, Nm., 23. Januar 19530.
Das Amtsgericht.
Königsberg, P
E. — 2 * . Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Die 5
in Königsberg i. Pr. — Eingetragen am 23. Januar 1930 bei Nr. 141 — ,, schaft zu Königsberg i. Pr Eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ flich! —: Das Statut ist durch Be schluß er Generalversammlung vom 13 Ja⸗
nuar 1930 mehrfach geändert und neu efaßt.
Waren zum Verkauf Nichtmitglieder ist gestattet.
Am 25 Januar 1930 bei Nr. 316 — CEmeritenheim⸗Baugenossenschaft eingetragene Ge⸗
Königsberg., Pr.
nossenschaft! mil beschrönkter Haft. diefe sowie die aus den Weinabfällen pflicht =; Die Firma lautet
jetz Emeritenheim⸗ Baugenossenschaft Königsberg, Pr, eingetragene gemein⸗ nützige Genosfenschaft mik beschränkter 2.
Haftvflicht
Nürnberg. . Genossenschaftsregistereinträge,
1Milchlieferungsgenossenschaft
Speikern, eingetragene Gen ossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht
in Speikern. Das Statut ist errichtet
am 10 Dezember 1929
2 Milchlieserungsgenossen schaft eingetragene beschrünkter t in Mitldach. Das Statut
Mildach⸗ Saubenhof, Genossenschaft mit Saftpfl
95198) übernehmende e er n ist.
Gegenstand des Unternehmens jf setzt der gemeinschaftliche Einkauf der brü zum Berriebe des Schuhmachergewee bes = am 15. Januar 1930 festgesteilt erforderlichen Rohstoffe, Halbfabrikate,
Maschinen und Werkzeuge sowie fertiger Der Verkauf an
95212
. Milschlie fe rung sgenossenschaft Weißenbach, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftyflicht in Weißenbach. Das Statut ist er⸗ richtet am 3. Januar 1930 1 Milch ie fer ungagenossenscha st Neppersreuth, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Neppersreuth. Das Statut ist errichtet am 13. Dezember 1929. Mitlchlieferungsgenossenschaft — eingetragene Genossen⸗
schaft mit beschränkter Haftung in Götzenreuth. Das Statut ist errichtet
am 13 Dezember 1929. * 6. Miichlie ferungsgenossenschaft Limbach, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschräunkter Saftpflicht in Limbach. Tas Statut ist errichtet am 26. November 1929. J 7 Milchlie ferungsgenossenschaft Poppenreuth, eingetragene Ge⸗ nossenschaft init beschränkter Haft⸗ pflicht in Poppenrenih. Das Statut ist errichtet am 13. Dezember 1929. Bei Nr. 1 bis 7 ist Gegenstand des Unternehmens die bestmöglichste Ver⸗ wertung der durch die Mitglieder ge⸗ wonnenen Milch, Erbauung Einrich⸗ tung und Betrieb einer Milchsammel⸗ stelle Durch Beschluß der General ver⸗ sammlung kann der Geschäftsbetrieb auch auf gemeinsame Ablieferung von Eiern ausgedehnt werden. 8. Wirtschaftliche Bereinigung Nürnberger Bauunternehmer ( Mau⸗ rer und JZimmermeister) e, G. m. b. H. in Nürnberg: Die Genossen⸗ schaft hat sich aufgelöst. . 9. Dar lehenskassenverein Mittel⸗ franken, eingetragene Genossenscha ft un beschränkter Saftpfiicht in Nürnberg. Das Statut ist errichtet am 258. Dezember 1929. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Darlehenskassenvereins zur Pflege des Geld und Kreditverkehrs sowie zur Förderung des Sparsinns. Die Genossen⸗ schaft hat weiter den Zweck; a) den An⸗ und Verkauf landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse und Verbrauchsgegenstände zu ver⸗ miitein, by den An- und Verkauf und die Pachtung und Verpachtung land⸗ wirtschaftlicher Anwesen zu vermitteln bzw. zu übernehmen. Die ganze Ge⸗ schäftsführung der Gendssenschaf soll ttets im Auge behalten, daß durch die materielle Hebung der Verhältnisse auch die sittliche Hebung der letzteren be⸗ zweckt wird. 10. Einkaufsgenossenschaft der Nürnberger Milchhändler e. G. m. b. H. in Nürnberg: Die Generalver⸗ sammlung vom 13. Januar 1930 hat eine Aenberung der S5 1. 3, 16 und 21 des Statuts beschlossen. Die Firma ist geändert in: Finkaufs en osfruschast nordbayerischer Milchhändler, ein—⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftvflicht. ö ; 11. Bangen ossenschaft Rückersdorf e. G. m. b. S. in Rückersdorf: Die Genossenschaft hat sich aufgelöst. Nürnberg, den 24. Januar 1930. Amtsgericht — Registergericht.
Sgrau, N. --.. 965199
Durch die Beschlüsse ihrer Gene ral⸗ verfammlungen vom 21. 1. 1929 und 14. 4 1929 haben sich die Spar⸗ und Darlehnskassen, eingetragene Genossen⸗ schaften m. u. S. Linderode und Haasel dergestalt , daß die Haaseler Kaffe die aufgelöste, die inderoder die
s§ 3, 16 Abs. 2 und 21 Abs. 1 und 2 sind geändert. Amtögericht' Sorau, 22. Januar 1930.
stromberg, Hunsrück. Idö200 In das ka . Genossenschaftsregister 9 eute unter Rr. 38 der Bingerbrücker inzerverein, eingetragene enossen⸗ schaft mit unbeschränkier Haftung in 8 . mit dem Sitz in Binger⸗ eingeiragen worden. Das Statut
egenstand des Unternehmens ist: f die in der Wirtschaft der Mit⸗ glieder gewonnenen Trauben gemeinsam
und gemeinschaftli
haft zu verwerten.
Kellerwirtschaft gemeinsam zu beziehen, 3 die die Weinberge
bekämpfen. Stromberg, den 24. Januar 1930. Das Amtsgericht.
Taucha, Ez. Leipzig. registers, die
einzusammeln, sie richtig zu bewerten Nr. zu keltern, durch
eine einheitliche Behandlung Weine von 12 und unbedingter Reinheit zu gewinnen und vol. richtig beißen
. — Nebenprodukte durch ge⸗ meinsamen Verkauf möalichst vortein⸗
die für den Weinbau und die nötigen Bedarfsartikel
und Reben schädigenden Einflüsse gemeinsam zu
95201
Auf Blait 7 des Reichsgenossenschafts⸗ Wirtschaftsgenossenschaft . der Bäckerinnung zu Taucha und Um⸗ erzeugnisse, Schutzfrist 1 Jahr
nossenschaft it aufgelöst. Liguidatoren sind die Bäckermeister Emil mann und Kurt Hötzsch, beide in Taucha Amtsgericht Taucha, 24. Januar 1930
kragenen Elektrizitäts- und Maschinen⸗ enossenschaft Rackow e. G m. b. H. zu hear folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16/30. De⸗ zember 1928 aufgelöst.
Amtsgericht Tempelburg. 21. Jan. 1930
unker Nr. 15 eingetragen worden: Dreschgenossenschaft Wippra, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter dal yl ct in Wippra.
egenstand des Unternehmens: An⸗ kauf und Betrieb eines Dreschsatzes auf gemieinschaftliche Rechnung und Gefahr. Satzung vom 20. September 1929. Wippra, den 18. Dezember 1929.
Amtsgericht.
Twen an. 1295204 Auf Blatt 13 des Genossenschafts⸗ registers ist heute die Gemeinnützige Baugenossenschaft Zwenkau u. Umg. eingetragene Genossenschaft mit. be⸗ schränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Zwenkau, und weiter folgendes ein⸗ getragen worden:; Statut vom 29. Sep⸗ tember 1929. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist mittels gemeinsamen Ge⸗ schäftsbetriebs der Bau von Häusern zur Wohnungsnutzung für die minder⸗ be mittelten Genossen.
Amtsgericht Zwenkau, 28. Jan. 1930.
5. Mufterregister.
H ochum. 95205 Eintragung in das Musterregister des Amtsgerichts zu Bochum. Am 13 Januar 1930. Benzol⸗ Berband Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bochum, in den blauweißen Hausfarben gehaltene Einrichtungen und Fahrjeuge, die zum Kraftstoffvertrieb dienen, Nr. 11: Zapfsäulen, Luft. und Wassersäulen, Nr. 12: Tankdiensthäuser, Nr. 13: Tank⸗, Pritschenwagen und An⸗ hänger, Nr. 14: . 8
Werkzeugkasten, plastische rzeugnisse Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 30. BSejember 1929, vormittags 11 Uhr 12 Minuten. M.⸗R. 103.
ochum. 95206
Eintragung in das Musterregister des Amtsgerichts zu Bochum. Am 13. Januar 1930. Benzol⸗ Berband Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Bochum. In den blau⸗ weißen Hausfarben gehaltene Gebinde und Gegenstänte für den Oelvertrieb, Nr. 16: Delsontaine, Nr. 17: Delschränke, Nr. 18: Deltisten, Nr. 19: Oelkarren, Nr. 20: Selsäßser, Nr. 21: Oelkanister. plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre, ange⸗ meldet am 30. Dezember 1929, vormittags 11 Uhr 12 Minuten. M.⸗R 10t.
H ochum. 95207] Eintragung in das Musterregister
des Amtsgerichts zu Bochum.
Am 13. Januar 1930. Benzol⸗ Verband Gesellschaft mit beschränkter Saftung in Bochum, Reklamemittel, Nr. 22: Lackierte Metallschilder, Ur. 23: Giebelwandbemalungen, Nr. 24. Fahnen⸗ and Straßenbänder, Nr. 25: Mützen und Kragenabzeichen. Nr. 26: Wimpel, Flächen. und plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet am 30. Dezember 1925, vormitiags 11 Uhr 12 Minuten M.⸗R. 105.
Essen- Werden. Berichtigung. In der Bekanntmachung des Amte agerichts Essen Werden vom 14.1 1930, ve0ztz, abgedruckt in Nr. 18 III. Zentr. Hand. Reg⸗Beil. muß es in Zeile J und 16 statt 9289 Mahag querm.
95265
9280 Mahag. querm. pol. 95208
Forst, Lanusitæ. Musterregister. In das Musterregister ist eingetragen: Nr. 1084 — S8. W. Viefte, offene Handelt⸗ gesellschast in Forst, angemeldet am IH. Januar 1930 vorm 11 Uhr, drei verschlossene Pakete mit 127 Mustern von Derrenstoffen, Fabriknummern 18190 bie Hit, i536 =- 1537, iß4h- iß4s 1850 bie 1556 1560 15066 1570 - 1577. 1580 bie 1585, 1590 - 1596 1520 — 1526 1690 bie 605 1610 — 1616, 1620 1626, 1630 bie 637 1620 - 1655 16ö660 — 1665, 1670 bis 1678 1680 - 1686 1700 - 1704, Flächen-
ist heute eingetragen worden: Die Ge- Grossenhaim.
Winkel. worden: Nr. 446 9 Muster für Anzugs . stoffe
Fabrik · Nrn. — N7I6 / 1, 4716/2. 4716/3. 471771, 4717/2
sro] Tir
angemeldet am 25. Januar 1930, vorm ettaas „Vestischer
hain den 265. Januar 1930. A Reg. 38/30,
Wippra. Bekanntmachung. B20 Hastung in Seckenheim ein offener Karton, Fü unser Genossenschaftsregister ist enthaltend einen Wachèzerstäuberapparat,
Aligemeiner Prüfungstermin am 3. April 1930, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Wilhelmstraße 63, Zimmer 5. Braunschweig, den 28. Januar 1930. Die Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts zu Braunschweig.
ldgasso] In das Musterregister ist eingetragen
1930 1931
sür die Wintersaison 4715.3.
ae sssi, ihr.
ein versiegelter Umschlag der —
1 1ꝑurt. 2 ö . BGer utmachung. Firma Gebrüder Ischille, Tuchmabrik. Buer, Westi. osszos] In unser Genossenschaftẽresister ist Aktien gesellichaft in Greßenbain. Muster Setanutmachung.
heüte bei der unter Nr. R einge ür Flachener eugnisse, Schutz rist 3 Jabre., Ueber das Vermögen der Firma
Tabak ⸗ und ZJuckerwaren⸗ vertrieb! in Gelsenkirchen⸗ Buer (Stadt⸗ teil Horst⸗E.) und deren Inhabers, Kauf- mann — a. r 2. Karnaper Str. 11, ist heute, mittags Mannheim. oog 12 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs⸗ Zum Musterregister Band 11 DOs 3. III verwalter ist der Rechtsanwalt Funke in wurde eingenagen: Cbhemische Lack · und dorst.· . Offener Arrest mit Anzelgexflicht Farbwerke Hejellöchast mit beschränkter is zum I3. Februar 1936. Erste Gläu— . m am 21. leer. e at, vormittags 1 Uhr, im hiesigen Amts- Marte Wacheveter', mit der Fabrik. gericht, Westerholter Str. J, Zimmer nummer 65g mit doppeltem Zylinder Rr. 18. Prüfungstermin am gleichen behälter, vernickelt und voliert mit Pumpe, Tage daselbst. — verichlofssen im äußeren Zylindermantel, Buer J. W., den 25. Januar 1930. plastisches Erjeugnls. Schutzfrist fünf Tas. Amtsgericht.
Jabre, angemeldet am 18. Januar 1930, . vorm. 10,15 Uhr.
Mannheim, den 21. Januar 1930. Bad. Amtegericht. F. G. 4. Mannheim.
Melle. 95211 In unser Musterregister ist unter Nr. 24 für die Firma Gebrüder Sudfeldt Kom⸗ manditgesellschaft in Melle eingetragen: Ein versiegeltes Paket, enthaltend drei Muster sür die Feinseife Parolt⸗Creme⸗ Seife, Fabriknummer 310. Schutz frist 3 Jahre, angemeldet am 10. Januar 1930, g. 30 Uhr. ; . anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung Amtsgericht Melle, 20. Januar 1930. über die Beibehaltung des ernannten oder
— — die Wahl eines anderen Verwalters jowie Oberndori. Veckar. S213] über die Vestellung eines Gläubiger Im Musterregister wurde eingetragen: ausschusses und eintretendenfalls über die Rr. 477. Gebrüder Junghans,. A. G. im 182 der Konkursordnung bezeichneten in Schramberg ein versiegelter Umschlag Gegenstände und zur Prüfung der an⸗ mit 1 Prospert, enthaltend 7? Abbildungen gemeldeten Forderungen auf den 27. Fe⸗
von Wanduhren mit den Fabriknummern bruagr 1939, 10 Uhr, dor dem unterzeich= 23/75, 23s76, 23/58, 25/404, 25/406, neten Gericht, Saal, Termin anberaumt.
S5sM4h6 u. 25/458 meldet am 25. Ja- Allen Personen, welche eine zur Konkurs⸗ . 6 ⸗ masse gehörige Sache in Besitz haben oder Rr. 478. Ferd. Moser G Sohn. zun Konkursmasse etwas schuldig sind, Möhelfablit in? Schramberg, vier offene wird aufgegeben, nichts an den Gemein Umschläge mit vier Abbildungen von schuldner zi verabfolgen oder zu leisten, Pöodelen und jwar 1 Schlafzimmer auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Fichen gewichst mit Schnitzereien, Fabrik⸗ Besitze der Sache und von den Forde zeichen „Pial! “. 1 Schlaszimmer Gichen rungen, für welche sie aus den Sache gewichst mit Zebrand abgeletzt, Fabrik abgesonderte Befriedigung in Anspruch zeichen „Altona. 1 Schlafzimmer Eichen nehmen, dem Konkursverwalter bis zum gewichst mit Macassar abgesetzt, Fabrik⸗ 17. ö 1080 Anzeige zu machen. zeichen Kassel 1 Schlafzimmer = Amtsgericht in Christburg. gewichst mit Sapeli Mahagoni abgesetzt, ; J ** Fabrikzeichen Kiel“, angemeldet am ern, 2. esso)! 77. Januar 1939, vormitt. i09 Uhr. 2 Da3 Amtsgericht Coburg hat · am NM 477 u. N38 je: piastische Erzeug- . Jan udn 1dz0, nachmittags 6 Uhr, nisse, Schutzfrist 3 Jahre. über das Vermögen der Firma E. 8. Den 27. Januar 1930. . . — 4— r Mntgaer rn dorf d. N dandelsgesellschaft, Judengasse 13, un Württ. Amtsgericht Oberndor N . ö. . 3 ; Wilhelm Spanaus und des Klempners Würzburg. 95214) Emil Spanaus, beide in Coburg, das In das Musterregister Würzburg wurde Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- heute unter Nr. 159 eingetragen; Ge⸗ walter: Bücherrevisor Alfred Engler in brüder Schmidt, Kommanditgesellschaft, Coburg, Viktoriastcaße 3. Offener Arrest Baärenlebkuchen, und Zuckerwarenabri in mit Anzeigefrist bis 18. Februar 1930 ist Mainbernheim, Zeichaung eines Ausstell⸗ erlassen. Frist zur Anmeldung der Kon— plakats für Reklamezwecke in dreifacher kursforderungen bis 21. Februar 1930 Fertigung, Musterbuch Nr. za. Muster (Zimmer 237. Erste Gläubigeroersamm- für Flächenerzeugnisse. Schutzirift drei iung und allgemeiner Prüfungstermin Jahre, angemeldet am 22. Januar 1930, 28. Februar 1950, vorm. 9 Ube, Zimmerzs. vorm. 8,31 Uhr. Coburg, den 28. Januar 1930. Würzburg. den 24. Januar 1930. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Amtsgericht — Registergericht. * Dresden. 65398] Ueber das Sernsogen des Filmopera⸗ teurs Paul Richard Ketzscher in Dresden⸗ Gruna, Rothermundstraße 16, der ebenda unter der eingetragenen Firma Foto- Film Richard Ketzscher die Herstellung
7 Konkurse und Vergleichs achen
Ber lin. ; 95303] das Konkursverfahren eröffnet. Kon= Ueber das Vermögen der Leipziger tursverwalter: Büroinhaber Paul Claus Pelz · dandels . Gesellschast m. b. H. in in Dresden, Elisenstraße 53, Anmelde⸗ Berlin 0. 19, Kurstraße 34/85, ist am frist bis zum 24. Februar 1930. Wahl⸗ 28. Janugr 1930 15 Uhr, von dem Amts termin: 28. Februar 1030, vormittags gericht Berlin-Mitte das Konkursver˖ 10 Uhr. Prüfungstermin; 14. März fahren eröffnet worden., 184 N. 30. 30. ißz0, vormittags 9 Ühr. Offener Arrest Verwalter: Kaufmann Dr, Walter Haupt mit Anzeigepflicht bis zum 24. Februar in Berlin, Cöpenicker Straße 48/49 Frist 1930. ur Anmeldung der Konkursforderungen Amtsgericht Dresden, Abteilung II. is 10. März 1930. Erste Gläubiger⸗ . versammlung am 28. Februar 1930, 10 Uhr. ann,. 6. . * 1930, 16 im Gerichtsge e, Neue mog ĩ Friebrichstr. iz / l, III. . Zimmer 23 . aas 2. 363 Rr. 203, Hauptgang A. Offener Arrest 6 23 . 3 * 1 3 . nat Anzeihefrhst' bis 25. Februar i636. Geschästslotal ächten St, . heute Geschaͤftsstelle des Amtsgerichts am 2I. Januar 1930, 119 Uhr, das Kon=
jo Ühr 30 Min. Amtegericht Großen⸗
Christburg. 95396 Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Firma Bruns Kuhn in Christburg, des Kaufmanns Bruno Kuhn persönlich und seiner Ehefrau Anna geb. Dyck, beide in Christburg, wird heute, am 27. Januar 1930, 11 Uhr 50 Min., das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Theodor Kluge in Marien⸗ burg Westpr. wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 18. Februar 1930 bei dem Gericht
Frank iurt, Main. v6 399] Ueber das Vermögen der Vastkraft⸗
r h tee . 15 kursverfahren eröffnet worden. Der e Rechtsanwalt Dr. Hanau. Frankfurt a. M. Braunschiweig. oss od] 3 en kenn , e r
Kontur ßverfahren. ernannt worden. Arrest mit Anzeige fri
Ueber daz! Jermögen des Litör. und bis 18. Februgr los0. Ftist zut Anz. Mineralwassersabrikanten Oskar Naacke dung der Forderungen bis zum 26. Fe⸗ hier, Nordstraße 39, ist heute, am 28. Ja- bruar 1930. Bei Anmeldung Vorlage in nuar 1930, 13 Uhr, das Konkursverfahren doppelter Ausfertigung dringend erforder⸗ eröffnet und der Kaufmann Rudolf lich. Erste Gläubigerwersammlung 18. Fe= Fanger hier, Sandweg ö, zum Konkurs- bruar loözo, 1 Uhr. Allgemeiner Pr dern aster ernannt. Pfsener Urrest mit sungstermin 4. März 93, 1IV Uhr, hier, Anzeigepflicht bis 28. Februar 1930, An. Zeil Nr. 42, 1. Stock, Zimmer 1 meldung von Konkursforderungen bis Frankfurt a. M., den B. Januar
1. März 1930. Erste Gläubigerversamm⸗ Amtsgericht, Abt. 17.
Amtegericht Forst (Lausitz)
ist errichtet am 2. Dezember 1929.
chränkter Haftpflicht in
egend, eingetragene Geno enschaft mit * an ucha, betr.
J9. Januar 1930
lung am 27. Februar 1930, 10½ Uhr.