Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 7. Februar 1930. S. 4.
uns gehörten! Deshalb müssen sie als vollberechtigte Berufs angehörige mit in die Landwirtschaftskammer hinein. Sehr richtig! und Hört, hört!)
Nun vergegenwärtige man sich, daß der noch amtierende Vor⸗ sitzende der Landwirtschaftskammer für Westfalen sich jetzt mit allem Nachdruck auch gegen die Aufnahme von Arbeitern in die Landwirt⸗ schaftskammer ausgesprochen hat.
Eins aber muß ich zugeben: der Gesetzentwurf hat einen Schön⸗ heitsfehler; er hat den Fehler, daß für die Arbeitnehmer keine Beiträge zu den Kosten der Landwirtschaftskammern vorgesehen sind. Aber, meine Damen und Herren, Sie finden in der Begründung zu dem Gesetze eine ausführliche Darstellung, in welcher berechnet ist, wieviel die Arbeitnehmer aufzubringen hätten, wenn ich von dem gegenwärtigen Gesamtaufkommen zu den Beiträgen der Landwirt⸗ schaftskammer ausgehe. Es ist berechnet, daß auf den Arbeitnehmer 70 Pf. pro Jahr kämen, und es sind nicht weniger als 3,2 Millionen Arbeiter zu veranlagen, und diese Listen müssen alle Jahre berichtigt werden. Das ergibt eine solche Summe von Arbeit und Kosten, daß die Vorlage der Staatsregierung doch keinen Schönheitsfehler hat, wenn sie von der Erhebung von Umlagen bei den Arbeitern absieht, um so mehr als die Frauen der Betriebsunternehmer auch keine Beiträge bezahlen und bereits in einer Reihe einzelner Staaten gleichfalls keine Beiträge von den Arbeitnehmern erhoben werden.
Nun hat der Herr Vorredner auch darauf hingewiesen, daß durch diesen Gesetzentwurf vielfach in die Selbständigkeit der Land— wirtschaftskammern eingegriffen werde. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit nach dieser Richtung nicht weiter in Anspruch nehmen. Im Ausschuß wird Gelegenheit sein, diese Einwände im einzelnen klarzustellen. Es wird sich dann ergeben, daß diese Einwände zum Teil völlig unbegründet sind, daß sie zum Teil von irrigen Voraussetzungen ausgehen und daß die Staatsregierung gegenüber dem gegenwärtigen Zustande keinerlei Eingriffe in größerem Maße wünscht. Die Staatsregierung steht durchaus auf dem Standpunkt, daß die Selbstverwaltung erhalten bleiben soll. Im Gegenteil, ich habe Ihnen als den zweiten großen Zweck dieser Gesetzesvorlage bezeichnet, die Selbstverwaltung zu vertiefen und zu verbreitern. Das ist aber doch das Gegenteil von Ein⸗ schränkung, und es wird mir leicht, Ihnen das an der Hand des Ge⸗ setzentwurfs zu zeigen.
Zunächst ist der Kreis der Aufgaben der Landwirtschafts⸗ kammern erweitert. Niemand im hohen Hause wird bestreiten können, daß die Landwirtschaftskammern in bezug auf das Bildungs⸗ wesen eine besondere Aufgabe haben. Aber in dem gegenwärtigen Gesetz steht kein Wort davon, und in der Begründung zu dem alten Gesetz steht auch nichts davon, aus dem einfachen Grunde, weil da⸗ mals eben wie Landwirtschaftskammern nicht Rechtsträger der land⸗ wirtschaftlichen Schulen waren. Unter der Begünstigung des Mini⸗ steriums insbesondere auch in den letzten Jahren hat das Schulwesen auf den Schultern der Kammern erst die Entwicklung genommen, die es heute hat und von der ich sage: auf lange Sicht gesehen, muß sie sich noch viel mehr entwickeln. Daher ist vorgesehen, daß die Förde⸗ rung des Bildungswesens in den Aufgabenkreis der Landwirtschafts⸗ kammern gehört.
Es ist dann weiter bestimmt, daß auch die Marktbeobachtung und daß die Absatzfragen von den Landwirtschaftskammern bearbeitet werden sollen. Gegenwärtig gehört das nach dem bestehenden Gesetz nicht in den Aufgabenkreis. Trotzdem hat das Ministerium in den beiden letzten Jahren, in denen diese Fragen besonders aufge⸗ treten und behandelt worden sind, die Landwirtschaftskammern darin in jeder Weise unterstützt und gefördert, und sie hat deshalb in diesem Entwurf vorgesehen, daß die Marktbeobachtung und die Absatzverhältnisse besonderer Gegenstand auch der Arbeiten der Landwirtschaftskammern sein sollen.
Dann mache ich darauf aufmerksam, daß gerade in diesem hohen Hause wiederholt kleine Anfragen darüber eingegangen sind, ob sich die Landwirtschaftskammern einen gewissen Unterbau durch Aus⸗ schüsse schaffen dürfen. Ich habe diese Anfragen dahin beantworten müssen, daß die gegenwärtige Gesetzgebung dafür keine Stütze gibt. Jetzt ist vorgesehen, daß sich die Landwirtschaftskammern dort, wo sie es wollen, nicht nach Vorschrift des Ministeriums, und in der Weise, wie sie es wollen, einen Unterbau schaffen können. Ich denke also in keiner Weise an eine Ueberorganisation, sondern es soll einmal das legalisiert werden, was tatsächlich vorhanden ist — in Schleswig⸗ Holstein, Sachsen, Pommern und Niederschl sien haben die Landwirt⸗ schaftskammern schon solche Ausschüsse bzw. Kommissionen gebildet —, und es soll weiter den anderen Kammern Gelegenheit gegeben werden, solche Einrichtungen zu schafsen — aber immer nur aus eigener Ent⸗ schließung.
In organisatorischer Beziehung ist weiter vorgesehen, daß für Forstwirtschaft, Fischerei, Gartenbau und in der Rheinprovinz und in Nassau auch für Weinbau besondere Ausschüsse mit größeren Befugnissen gebildet werden sollen, die sich einmal darin aus⸗ wirken, daß zwei Drittel der Mitglieder aus den unmittelbaren Inter⸗ essenten hervorgegangen sein sollen, weiter nach der Richtung, daß die Landwirtschaftskammer beschließen kann, diesen Ausschüssen gewisse Selbständigkeiten in der Verwendung von Mitteln zu geben, und endlich nach der Richtung, daß die Vorsitzenden dieser Ausschüsse in dem Vorstand der Landwirtschaftskammer Sitz und Stimme haben sollen, wenn ihre Angelegenheiten beraten werden. Sie werden fragen, was die Staatsregierung hiermit beabsichtigt. Sie will jener Forderung der Berufsstände begegnen, die selbständige Fachkammern oder aber Fachkammern innerhalb der Landwirtschaftskammer verlangen. Das wäre eine Zersplitterung und Verteuerung. Wir müssen aber vielmehr darauf bedacht sein, alle zusammenzuhalten, indem freilich gewisse Konzessionen gemacht werden. Es geht nicht an, der Forstwirtschaft, die eine große Bedeutung hat und beträchtliche Mittel aufbringt, ihre Forderung, daß sie auch mitreden und zeigen will, wie sie an den Maßnahmen zur Förderung der Forstwirtschaft interessiert ist, zurück⸗ zuweisen. Ebenso liegt es bei den übrigen Zweigen. Deshalb ist vor⸗ gesehen, daß die erforderlichen Einrichtungen geschaffen werden sollen.
Die Staatsregierung ist aber in der Verselbständigung noch weiter gegangen, indem die übrigen Ausschüsse nun auch aus sich eine Ergänzung vornehmen, aus sich heraus Unterausschüsse bilden können. Die Staatsregierung ist jedoch weit davon entfernt, nun im ein elnen festzustellen, was nach dieser Richtung geschehen soll. Das soll die Landwirtschaftskammer selbst in den Satzungen geschaffen.
Nun mache ich Sie besonders darauf aufmerksam, daß die Tätigkeit der Landwirtschaftskammern eine wesentliche Erleichterung erfahren
wird, indem vorgesehen ist, daß sie Sachverständige ernennen und beeidigen können. Das war bislang ein großer Mangel. Die Landwirtschafts kammern konnten keine Beeidigungen vornehmen, obwohl das gerade für die Frage der Absatzorganisation von großer Bedeutung ist. Sie mußten dann bei den Handelskammern zu Gaste gehen. Daß das ein nicht erwünschter Zustand ist, werden Sie, meine Damen und Herren, einräumen. Dem soll nun durch den im Gesetz⸗ entwurf gemachten Vorschlag abgeholfen werden.
Ich mache Sie weiter darauf aufmerksam, daß eine ganz be⸗ sondere Sicherung und Festigung der Tätigkeit der Kammern da⸗ durch herbeigeführt werden soll, daß die Staatsbehörden die Kammern in allen wichtigen Angelegenheiten des landwirtschaft⸗ lichen Berufsstandes vor der öffentlichen Regelung hören sollen. Davon steht im gegenwärtigen Gesetz überhaupt nichts, und die Landwirtschafts kammern müssen doch das dringende Bedürfnis haben, bevor eine Regelun ! stattfindet, gehört zu werden.
Der Gesetzentiourf geht aber noch einen Schritt weiter und sagt: die Staats- und Gemeindebehörden sollen den Landwirtschafts⸗ kammern, um örtliche Verhältnisse festzustellen, zur Ver⸗ fügung stehen. Dafür ist kein Analogon bei einer gesetzlichen Berufsvertretung vorhanden. Hier wird eine Grundlage für die Landwirtschaftskammern geschaffen, die zweifellos für ihre Selbst⸗ verwaltung sich in bester Weise auswirken wird.
Endlich lasse ich auch nicht unberührt, daß die Hauptlandwirt⸗ schaftskammer in diese Gesetzgebung einbezogen ist.
Meine Damen und Herren, mit diesen wenigen Strichen wollte ich ein Bild des Gesetzentwurfs zeichnen. Die Staatsregierung erkennt die segensreiche Tätigkeit, welche die Landwirtschafts⸗ kammern zur Förderung der Landwirtschaft auf Grund der gegen⸗ wärtigen Gesetzgebung ausgeübt haben, gern an, sie ist jedoch der Meinung, daß in Hinsicht auf die Wichtigkeit der Landwirtschaft für unsere Volkswirtschaft es dringend notwendig ist, an die Aus⸗ gestaltung des gegenwärtigen Gesetzes heranzutreten, und sie ist um so mehr dieser Meinung, als sie damit auch einer Forderung des Landtags entspricht. Sie gibt sich der Hoffnung hin, daß dieses Gesetzgebungswerk, wenn es Annahme gefunden haben wird, der Landwirtschaft zum Segen gereicht. (Bravo!)
Sandel und Gewerbe. Berlin, den 7. Februar 1930.
Telegraphistche Auszahlung.
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Parlamentarische Nachrichten.
Im Strafrechtsausschuß des Reichstags wurde am 6. d. M. unter dem Vorsitz des Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) der 36. Abschnitt des neuen Strafgesetzbuches, der das gemein⸗ schädliche Verhalten betrifft, beraten. Zu 8 370, der das Betteln behandelt, lagen sozialdemokratische und kommunistische Anträge vor, die auf Streichung des ganzen Paragraphen resp. auf starke Einengung des strafwürdigen Tatbestandes abzielten. Schließlich wurde der 5 370 entsprechend einem Antrage des Abg. Dr. Bell (Zentr) in folgender Form angenommen; „Wer aus Arbeitsscheu oder Liederlichkeit bettelt, wird mit Gefängnis bis zu sechs Wochen bestraft. Ebenso wird bestraft, wer gewerbs⸗ mäßig bettelt. Wer, ohne arbeitsscheu eder liederlich zu sein, aus Rot bettelt, bleibt straffrei.“ 5 371 behandelt das Ausschicken zum Betteln. Bei diesem Paragraphen wurde das Höchststraf⸗ maß auf 6 Wochen Hire g fegt hin der fahrlässige Straf⸗ tatbestand gestrichen. Durch § 372 soll das Landstreichen bestraft werden. Gegen diesen Fan re. äußerte sich die Bericht⸗ erstatterin Pfülhf (Soz.), die Streichung beantragte. Ebenso beantragten die Kommnnisten die Streichung des Paragraphen. Der Ausschuß beschloß, den Paragraphen in folgender Form, die einem Antrage des ÄAbg. Hergt (D. Nat) entspricht, anzu⸗ nehmen: „Wer mittellos aus Arbeitsscheu oder aus Hang zu ungeordnetem Leben im Lande umherzieht oder sich fortgesetzt an einem Orte und ohne festes Unterkommen umhertreibt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Wochen bestraft, Ebenso werden Per⸗ sonen bestraft, die, ohne ein redliches Gewerbe auszuüben, aus Arbeitsscheu oder aus Hang zu ungeordnetem Leben banden⸗ mäßig im Lande umherziehen.“ (Der letzte Satz richtet sich haupt⸗ sächlich gegen Zigeuner.) — Weiterberatung am 7. Februar.
— Im dr r, ,, . des Reichstags wurde gestern mit der Generalaussprache über den Gesetzentwurf für die Beamten⸗ vertretungen begonnen. Beschlüsse wurden noch nicht gefaßt.
— Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags begann am 6. d. M. die Beratung des Schankstättengesetzes, das bereits seit einigen Jahren im Reichstag vorliegt, Ein An⸗ trag, die Beschlüsse des Ausschusses int letzten Reichstag der Beratung zugrunde zu legen, wurde abgelehnt. In der allgemeinen Aussprache bezeichnete Abg. K 3 Wir isch. P.) den Entwurf als völlig überflüssig. Eine Novelle zur Gewerbe⸗ ordnung genüge, um notwendige Aenderungen an . Uebung vorzunehmen. Der Redner , die Zurück⸗ ziehung des Entwurfes. Abg. Hampe (D. Nat.) bezweifelte gleichfalls die Notwendigkeit des , ,. Abg. * Strathmann (D. Nat) forderte ernstliche Maßnahmen gegenüber der Zunahme der Trunksucht. Auch das Gastwirts⸗ gewerbe habe allen Grund, sich gegen das Ueberhandnehmen neuer Konzessionen zu wehren. Ministerialdirektor Dr. Reichert verteidigte den Entwurf. Es sei zweckmäßig, die Bedürfnis frage einheitlich im Reiche zu regeln. Gegen die im letzten Reichs⸗ tag vorgeschlagene Relationszahl habe die Reichsregierung damals schon lebhafte Bedenken gehabt, die sich seitdem noch verstärkt hätten. ei Neukonzesstonen sei die Nachprüfung durch höhere Instanzen geboten und die Forderung des Gewerbes nach Mit⸗ wirkung berechtigt. Das Ziel des , sei die Schaffung klarer und 'einheitsicher Rechtsverhältnisse. Ein Regie⸗ rungsvertreter machte Angaben über die Regelung in zreußen, wo auch das Bedürfnis zur Konzessionierung von Schankstätten in Warenhäusern bejaht werde. Abg. Dr. Lejeune⸗-Jung (Christl. Nat. Arb. Gem) betonte, daß im Vordergrund der Schutz der Jugend und die Hebung der Volks Elen e stehen müßten. Abg. Sp arrer (Dem.) erklärte die
ereitwilligkeit seiner Fraktion zur Mitarbeit an dem ce Abg. So llmann (Soz) verwies auf amtliche Statistitiken, wonach der Bierverbrauch ungeheuer gestiegen sei. Das Gast⸗ wirtsgewerbe sei übersetzt. Auch die Gastwirte hätten das größte Interesse an einer starken Beschränkung. Abg. Bickes (D. Vp.) beantragte eine gutachtliche Anhörung des Reichsgesundheits⸗ amtes, ob die durch Alkoholismus bewirkten Gesundheitsschäden seit 1500 eine Verschlechterung oder Verbesserung erfahren hätten und ob sie leichter oder schwerer seien als in den Vereinigten Staaten. Abg. Nientimp (Zentr.) wandte sich gegen die Be⸗ hauptung, daß eine Zunahme der Trunksucht zu verzeichnen sei. Nach weiterer Aussprache wurde der Antrag Biches ange⸗ nommen. Gleichzeitig wurde die Vorlegung von Vergleichs⸗ zahlen aus den Jahren 1919 und 1929 und einer Statistik der Verbrechen und Vergehen, die auf Trunkenheit zurückzuführen sind, verlangt. — Am 7. Februar beginnt die Einzelberatung des Entwurfs.
Sovereigns.
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Gold⸗Dollars
Amerikanische: 1000 Doll. 2 und 1 Doll.
Argentinische Brasilianische
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London, 6. Februar. (W. T. B. Wochenausweis der Bank Februar (in Klammern Zu und Abnahme
von England vom 6. in tausend Pfund
im Vergleich zum Stande am 30. Januar) Sterli ag? Notenumlauf 348 690 (Zun. G0). Depositen der Reglerung I 250 ( Zun. S760), andere Depositen: Banken 54 250 Abn. 13 210), 35 239 (Jun. 240), Goldbestand der Emissionsabteilun Silberbestand der Emissionsabteilung 446 ankabteilung 430 (Abn. 4410), (Zun. Verhältnis der Reserven zu 911 Millionen,
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50 780 (Zun. 650, Gold. und Silberbestand der
, , Zun. 140), Sicherheiten:
vapiere 13 910 (Abn. 70. Passiven 54, 9h , b2, 86 vH, Clearinghouseumsa bende Woche des Vorjahrs 60 Millionen weniger.
Paris, 6. Februar. (W. T. B.) Ausweis der Bank von Frankreich vom 39). Januar (in Klam die Vorwoche). In Millionen Franken: (Jun. 90), Auslandsguthaben 6954 (Abn. 127, u. Zun. — . Wechsel und Schatzscheine 3 671 (Abn. 1566), davon: diskontierte Handelswechsel 5891 (Abn. 1626), sonstige im Ausland gekaufte Wechsel 18 780 (3un. Ho), Lombarddarlehen 2578 (Zun. 1113, Bonds der Autonomen Amortisationskasse b453 (unver- ändert). Pa fsivag. Notenumlauf 70 339 (3un. 1964), täglich fällige Verbindlichkeiten 17 684 (Abn. 1682), (Abn. 3455, Guthaben der Autonomen Amortiationskasse 3492 (Ahn. I), Privatguthaben 7130 (Abn. 1376), Verschiedene 382 (Zun. 70), Devbisen in Report — (Abn. u. Zun. 5 Deckung des Banknoten umlaufs und der täglich fälligen Verbindlichke
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— (Abn. u.
(48, 81 v).
Weitere Nachrichten über Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)
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Druck der Preußischen Druckerei und Verlags ⸗Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstraße 32.
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Verlag der Geschäftsstelle (Mengering in Berlin.
Sechs Beilagen
leinschließl. Börsenbeilage und drei Zentralhandelsregisterbeilagen)
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Deutscher Reichs anzeiger Staatsanzeiger.
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einer dreigespaltenen Cinheitszeile 1.85 eM. Anzeigen nimmt an die Geschäfts telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftrãge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, nsbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr- druck (einmal unterstrichen) oder durch Fettdruck zweimal unter⸗ strichen) hervorge hoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage 1 dem Ginrücikungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Berlin, Sonnabend, den 8. Februar, abends.
1939
Postscheckkonto: Berlin 41821.
Nr. 33.
Ernennungen ꝛe. Exequaturerteilung.
Im Reichswirtschaftsministerium ist der Ministerialdirigent Dr. Heintze zum Ministerialdirektor ernannt worden.
Dem Konsul beim Generalkonsulgt der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin Raymond H. Geist ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Amtliches.
Deutsches Reich.
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haltenen Vollsitzung mit den Konferenz.
rung, über die Gleichbehan
unserer ausgiebigen holen. Ich muß 2 auf die schüssen erörterten
eden Satz die een, sämtlicher Ausschußmitglleder festge⸗ wiesen. tellt werden soll.
Preußen. Ju sti zministerium.
Ministerialrat Dr. Wirth ist zum Ministerial⸗ angeführt, dirigenten im Preußischen Justizministerium ernannt.
Es sind ernannt: der Ministeriglrat Dr. Hempen im Justizministerium zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Frank⸗ Die furt 4. M., der Ministerigldirigent Dr. Weber im Justiz. 34 Milliarden Gegenwartswert eri ministerium zum Vizepräsidenten des Kammergerichts und Regierung Fehrenbach
ständigen Vertreter des Kammergerichtspräsidenten. in London machte und das auf 50
Zu Landgerichtspräsidenten sind ernannt: der Ministerialrat So elling im Justizministerium bei dem Landgericht 1 Berlin, ,,, . Landgerichtsdirektor Puttfarken in Lüneburg daselbst, Rach deutscher, Rechfung sing Schild von wa der Landgerichtsdirektor und Amtsgerichtsrat Dr. Zint aus Danzig in Stettin.
Nichtamtliches. 8
gewesen wäre, durch andere lich einige hundert Millionen gün wollen und können wir nicht entscheiden. Verhandlungen
Deutsches Reich.
Der Reichsrat beschäftigte 4 in der am 5. d. M. abge⸗ Haager Ergebnissen der Haager verständigenbericht
führte aus: Der gesamte Stoff teilt sich in füns Gesxetzes⸗ Für un vorlagen, da neben der Hauptvorlage, — dem „Gesetz über die absolute Höhe der Haager Konferenz 1929330“ — das Abkommen mit den Ver⸗ kommen ablehnen.
einigten Staaten und die in einer Vorlage vereinigten neun gang, daß ein Volk neben Liquidationsabkommen sowie die internen Gesetze zur Aenderung Kriegsschuld zahlen soll. des Reichsbahn⸗Gesetzes und des Bankgesetzes gesonderte Vor- sind sie doch wesentlich gerin lagen bilden. 26 Hrund des In der umfangreichen Hauptvorlage soll zehn Verein ⸗· Le barungen zugestimmt werden, nämlich den Au gu st verein⸗ alte in Kraft. barungen über die Räumung des Rheinlandes und über die nicht herum. undsätzliche Annahme des chverständigenplanes; ferner den Uns a nu är vereinbarungen über die endgültige Annahme Der Rück des Sachverständigenplanes, über die Beteiligung Deutschlands man die : einer Ermäßigung der interalliierten Schulden, über die Dadurch und durch die wachsenden Ausga Bank für interngtionalen eh unge u sierh, über die Mobilisien Entlastung für 1929 aufgebrauch er Gläubigermächte bei einem bleiben darüber hinaus in beiden Haus Moratorium und über den Uebergang vom Alten auf den Neuen noch Fehlbeträge zu decken. Das ist sicherlich s Plan; endlich dem Markabkommen mit Belgien und dem Ab⸗ Lehnen wir aber den neuen Plan ab, so m kommen über die Räumungsamnestie. Diese Vorlage umfaßt weitere rund 600 und 1930 noch weitere rund 700 Millionen allein 343 Druckseiten. In ihr hat das Abkommen vom Januar aufbrin über die endgültige Annahme des Sachverständigenplans nicht 6. weniger als 19 umfangreiche Anlagen. welch s kann nicht meine Aufgabe sein, den Inhalt aller dieser Abkommen hier 3 vorzutragen oder die Einzelheiten ablaufen , aller feiner Teile hier zu wieder⸗ wachsende
lung
esichtspunkte beschränken, 2 daß damit für
neue Abkommen urch die Be⸗ 7. Juni 1929,
Zahlungsverpflichtung. ttelbar an, nämlich einmal d genbericht vom sammen als eine Einheit ange⸗ Neuer Plan“ bezeichnet ‚Schuldbescheinigung des Deutschen Sie enthält die von lichten einschl. der Vor⸗ Wortlaut; bei ihr soll id sein (Schlußbestimmung des Die Zahlen der Schuld⸗ des Sachverständigenplans um Vereinigten Staaten zu Sonderabkommen geschlossen i Annuitäten nach dem Neuen Plan Vereinigten Staaten — beträgt 22,7 Millionen ionen), also mit der Dawes⸗ Die durchschnittliche Entlastung
Zunächst die gibt ihre Höh zugnahme auf den Sach verständi der mit dem neuen Abkommen zu nommen und mit ihm zus zweitens durch die iese ist als Anlage Ill beige Deutschland übernommenen Zahlungsp schriften über den Auf der deutsche Text allein maßgeber Abkommens in Verb. bescheinigung bleiben hinter denen diejenigen Sumn zahlen sind und über die ein
Der Durchschnittswert der — einschl. der Zahlungen an die Dawes⸗Anleihe für die ersten 37 Jahre 19 (für die ganze Zeit 1887 Mill etwas unter 2 Milliarden RM. . gegenüber dem heute geltenden Abkommen beträgt daher erhöht sich aber durch den Fortfall des Wohl⸗ Die Entlastung für Zahlen an Belgien und den eir die Kommissionen berücksichtigt, 618,3 Mil⸗ 1935 685, Millionen RM. ⸗ genwartswert der ganzen Reparationsschuld bere Milliarden Reichsmark zu 53iz vH. Diese
Man kann nicht statt dessen die d sagen, daß uns Reichsminister Dr.
ammen als wird und 1 21 Preuszen. Reichs“. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. schub im genauen Art. VII.
ien zurück, die an die ohne die
509 Millionen RM, t si fahrtsindex in schwer abschätz wenn man die
barer Weise. 1929 beträgt, maligen lionen, für Der Ge sich auf rund 3 nungsart ist richtig. einfach addieren un liarden beträgt. das genaue Parallelbeispiel mit durchschnittlich . Auch da spricht man nicht von einer Gesamt⸗ schuld von über 109000 RM, weil eine einfache Addition der Jahreszahlungen solche Summen ergäbe. Bemessung
Beitrag für
Annuitäten ere Schuld über ĩ Curtius hat mit Recht einer Hypothek
amortisiert wird.
Gesamtschuld nnert an das Angebot, das die März und April 1921 Milliarden Goldmark abzüg⸗ Vorleistungen ging, deren Wert von abgeschätzt werden sollte, wobei
Simons im
lich der bisherigen deutschen internationalen Sachverständigen e 30 Milliarden Gläubigermächte eses Angebot, man kann wohl sagen, mit Hohn verlangten statt die ab 1929 5 Milliarden und ab 1932 der damaligen deutschen Regierung beantworteten sie mit der Besetzung weiterer Frst auf dem Umweg über die Erfüllungs⸗ irth und Rathenau und es allmählich, der Welt mehr zum Bewußtsein zu n Umweges Ebert und Strese⸗ Obligationen der Gläubigermächte.
Gegenwartswert übriggeblieben wiesen damals di und Spott zurück und
Der Landgerichtspräsident Dr. Palm in Lüneburg ist Goldmark in Annuitaten, nach Dortmund versetzt.
Es sind ernannt: der Senatspräsident Krin ke in Breslau zum Generalstaatsanwalt daselost, der Ministerialrat Danck⸗ politit wortt im Justizministerium zum Generalstaatsanwalt und ihre Rachfolger au Präsidenten des Strafvollzugsamts in Königsberg i. Pr.
Dem Oberstaatsanwalt Müller in Neuruppin ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt. mann.
Dem Präsidenten des Strafvollzugsamts in Berlin, Ge⸗ heimen Oberjustizrat Dr. Finkelnburg ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Der Ministerialrat Wutz dorff im Justizministerium ist zum Präsidenten des Strafvollzugsamts in Berlin ernannt. ihre Aufbringung und noch weniger ihren Transfer a Wir haben in dieser Hinsicht die größte Wortes, daß die Ausschüsse des Reichsrats es edauert haben, daß es nicht gelungen ist, die Annuitäten
im Frühjahr 1929 möglich Art der Verhandlung ein um jähr⸗ stigeres Ergebnis zu erzielen, Daß bei den jetzigen Herabsetzung vorgeschlagenen Annuitäten ist, könnon wir der deutschen Delegation billigerweise nicht zum Der Generalberichterstatter Ministerialdirektor Dr. Brecht orwurf machen.
sere Entscheidung kommt es aber nicht nur auf die ; Sonst würden wir das Ab⸗ Es ist und bleibt in der Geschichte ohne Vor⸗ einen eigenen Kriegskosten eine solche Aber so hoch die Annuitäten sind, so er als die, zu denen wir zur mmens von 1924 verpflichtet sind. nen wir den neuen Vertrag ab, so bleibt bis auf weiteres der Das ist der Kernpunkt und um den kommt man
rtschaftliche Lage steht im Zeichen schwerer Krisen. ng der Einnahmen des Reichs beträgt 1929, wenn ohnsteuer außer Betracht läßt, 360
dessen 132 M
6 Milliarden Das „Nein“ deutscher Städte. Erst r welche die Regierungen von W sich nahmen, gelang stöglichen etwas
die Grenzen des m 2 ses furchtbaren neunjährige
bringen. Am Rande die liegen die Gräber von Erzberger, Rathenau, Noch heute 132 Milliarden Goldmark in den Händen Nach 8 2 der Anlage II des neuen Abkommens sollen sie jetzt „endgültig eingezogen und verni
Die jetzt vereinbarten Annui daß auch von uns niemand die Verantwortung überne
chtet“ werden.
täten sind immer noch so hoch, b hmen kann, ls gesichert zu betrachten. n Zweifel. Es beda einhellig geringer festzusetzen.
es den Sachverständigen
Annuitäten an.
ondoner Ab
illionen RM. ben wird die gesamte t. Aehnlich liegt es 1930. alten trotz der Entlastung on schlimm genug. sen wir 1929 no
n. Die Gläubigermächte brauchten sich darum nicht zu Denn die Verpfändung der Zölle und Verbrauchsabgaben, delche die Summe reichlich decken, würde weiterlaufen. ländischen und ausländischen Kredite würden aber in kurzer sicher nicht erneut werden. inanz- und Wirtschaftsnot würde das ür die Verantwortung übernehmen. chutz hat sich als wenig wirksam er⸗ = die Transfermöglichkeit aufgebläht. Außerdem stellte man sich auf den Standpunkt, daß
Die weiter Elend ver⸗
und dann
Niemand kann da Der bisherige Transfer Ausländische Kredite
iedergabe einiger der in den Aus⸗ mehren.
der Transfer der Reparationsschuld anderen wirtschaftlich not⸗ wendigen Transferierungen nicht nachgehe, sondern mit ihnen in Konkurrenz treten könne. Unter diesen Umständen konnten
schiebbaren Teil, d. i. etwa zwei Drittel der Gesamtannuität, vom Transfer ausschließen. Wir können auch, wenn das genügt, statt
oder drei Jahre Zeit zur Erholung der Währung und zu neuen Verhandlungen, die durch unsre Aufschubserklärung automatisch in Gang kommen, da daraufhin sofort der beratende Sonderaus⸗ schuß zusammentritt, um „unter allen Gesichtspunkten“ die Lage zu unkersuchen und zu berichten.
Aber auch darüber sind wir uns klar geworden; Die Zahlung in Reichsmark müssen wir in ihrer jetzt verminderten Höhe auch in solchen Zeiten grundsätzlich weiter aufbringen. Nur ein⸗ mal, im zweiten Jahre des Transferaufschubs können wir auch einen Teit der Zahlung in Reichsmark unterlassen, nämlich die Hälfte der aufschiebbaren Annuität, also rund ein Drittel der Gefamtannuität. In den folgenden Jahren müssen wir, wenn nicht Verhandlungen etwas anderes ergeben, wieder die ganze Annuität in Reichsmark aufbringen, da wir zwar wieder die Hälfte einbehalten können, aber die im Vorjahr einbehaltene Hälfte nachzahlen müssen Der Neue Plan läßt uns aber immer⸗
6 ein Notventil. Er gibt uns außer der ungewissen Zukunfts⸗
D [
Gläubigermächte die Möglichkeit, über etwa zwei Drittel der Gesamtannuität neue Verhandlungen herbeizuführen, sobald nach unserem Urteil die wirtschaftlichen ö
zwingen. Auch ohne Erklärung des Transferaufschubs können wie die Einberufung des beratenden Sonderausschusses bewirken, sobald wir die Währung für gefährdet halten.
Endlich hört mit der Annahme des Neuen Plans die unwürdige finanzielle Kontrolle auf, deren beschämender Wirk⸗ lichkeit wir uns täglich gegenübersehen. Noch vor Ostern fällt, sobald der Neue Plan in Kraft tritt, die Reparationskommission fort und es verlassen uns mit ihrem zum Teil großen Verwal⸗ tungsapparat
der Generalagent für die Reparationszahlungen,
das Transferkomitee,
der Kommissar für die verpfändeten Einnahmen,
der Eisenbahnkommissar,
der Fommissar bei der Reichsbank, zugleich als Noten⸗ kontrolleur,
die Treuhänder für die Industrieobligationen und für die Eisenbahnobligationen,
die . Mitglicder des Verwaltungsrats der Reichs—⸗ hahn,
die e, . Mitglieder des Verwaltungsrats der Reichs- ank,
die ausländischen Mitglieder bei der Bank für Industrie⸗ obligationen.
Diese vier Gründe — erstens die sofortige Ermäßigung der Gesamtannuitãt um zunächst rund 709 Millionen, zweitens die Möglichkeit, bei weiterer ungünstiger Wirtschaftsentwicklung neue , 3 drittens die wirts n katastro⸗ he en Folgen einer Ablehnung, viertens der Fortfall der Finanz⸗ ontrolle — veranlassen die Ausschüsse, trotz der ungeheuren Gesamtlast die Zustimmung zu dem Abkommen, als dem im Ver⸗ gleich mit dem jetzt geltenden Londoner Abkommen relativ weniger schlechten zu empfehlen.
Zu diesen finanziellen Gründen kommt die Räumung des Rheinlandes bis zum 30. Juni dieses Jahres, über deren Wert kein Wort nötig ist. Mit der Räumung des Rheinlandes ver⸗ lassen uns auch die Rheinlandkommission und die der Reichs⸗ vermögensverwaltung gegenüberstehenden zahlreichen Stellen der . sbehörden.
s 9 uns niemand einen Weg gezeigt, wie wir auf andere Weise diese Ziele erreichen können.
Die Ausschüsse haben sich ferner davon überzeugt, daß nach dem neuen Abkommen die ern,, n. des Versailler Ver⸗ trages hinfällig werden. Es gibt danach keine einseitigen Sanktionen mehr, zu deren Duldung wir vertraglich ver⸗ pflichtet sind. An die Stelle der k tritt die „Zerreißun n, gr Anlage 1 des Vertrages. as ist keine einseitige Klausel mehr, sondern im Gegenteil die umständliche Beurkundung des Ge e,, . edankens, daß in dem hypo⸗ thetischen Fall, wenn 2 and 63 gewaltsam die volle Hand⸗ lungsfreiheit nehmen würde, im Rahmen des Völkerrechts die andern auch ihrerseits die volle Handlungsfreiheit haben. Wir bedauern, daß es nach der Vorgeschichte für notwendig . wurde, diese peinliche Formulierung völkerrechtlicher Selbst⸗ verständlichkeiten zu unternehmen. Die Haupt ache ist aber für uns, daß damit die n beseitigt ist. .
Das Hauptabkommen geht entsprechend dem Sach verständigen⸗ plan davon aus, daß Ansprliche aus Vorleistungen in der Ver. gangenheit nicht mehr erhoben werden können. Zuglei werden
gen gi tg alle Staatsforderungen und einige strittige n . erledigt erklärt, darunter die e err nsprüche Deuisch⸗ ands wegen der' Schungebietsanleihen, und strittige Rest⸗