K 66 * ö r i 1* 2 mining rden 212m 2 9 d sei, nach dem wir jährlich 2 Milliarden zuzüglich 26 vp der deutschen Ausfuhr zu zahlen hätien. Für 1929 hätte sich daraus eine Zahlung Deutschlands von 5,5 Milliarden Mark ergeben. Abg. Dr. Dernburg (Dem.) bemerkte, daß die Reparations kommission nur die Berechtigung gehabt habe, die Zahlungen auf use n, aber das Recht, Kapital zu erlassen. Diese Funktion sei jetzt auf den Beratenden Sonderausschuß gegangen, der den ungeheuren Vorteil habe, daß wir in ihm ve treten seien, während in der Reparationstommission nur fre Männer essen hätten und der Vorsitzende ein Franzose gewesen sei. Daß die Pariser Konferenz eine politische sein solie und das Programm gehabt habe, die dentschen Zahlungen an die interalli ierten Schuldenverpflichtungen anzugleschen, seli auf der Gegenseite von vornherein klar gewesen. Unabhängig von all diesen Fragen sei für uns der entscheidende Gesichtspunkt, ob wir den Plan ohne Verlust an unserer Ehrbarkeit annehmen könnten. Jedermann
f sich darüber klar, und aus dem Plan gehe an verschiedenen S deutlich hervor, daß der JYoung⸗Plan nur eine Etappe auf dem Wege der Reparationsregelung darstelle. Die Wirtschafts J rde von der Rechten zu ungünstig beurteilt. Die Spar⸗ kasseneinlagen von 9 bis 109 Milliarden, die 20 Milliarden Pfand⸗ briefe in den leßten neun Jahren, die 1200 Millionen jährlichen Einzahlungen auf Lebensversicherungen usw. widersprächen dieser Auffassung. Für Deutschland komme es darauf an, wo eine Besserung möglich sei und welches der nächste Schritt sei. Die Rechte bekämpfe den YJoung⸗Plan, wolle aber auch zum Dawes⸗ Plan nicht wieder zurückgehen. Vielleicht sei man zu früh an awes⸗Plans herangegangen.
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In der Nachmittagssitzung der Vereinigten Ausschüsse hielt Abg. Dr. Bredt (Wirtsch. P.) alle Berechnungen, wie sie hier angestellt werden, für abwegig, da die Verhältnisse ganz ungeklärt seien und blieben. Wir hätten alle Ursache, auf den Zusammen⸗ hang zwischen den deutschen Reparationsverpflichtungen und den interalliierten Schulden an Amerika mit allem Nachdruck hinzu⸗ weisen und ferner mit Frankreich in ein solches Verhältnis zu kommen, daß ein deutsches Moratorium mit einem fvangzösischen gegenüber Amerika zusammen wirke. Ueber die Revisionsmöglich⸗ keiten gingen die Auffassungen Deutschlands und der Gläubiger⸗ staaten weit auseinander. Wenn die Verhältnisse Deutschlands so dargestellt werden wie in den heutigen Ausführungen des Abg. Dr. Dernburg, sei es kein Wunder, daß im Ausland so falsche Auffassungen über unsere Leistangsfähigkeit entständen. Als die Pariser Sachverständigenberatungen begannen, habe der Finanz⸗ minister erklärt, daß der Etat balanciere. Inzwischen sei die Fingnzkatastrophe evident geworden. Wenn es tatsächlich den Tatsachen entsprechen sollte, daß der MNoung⸗Plan nur einen Ver⸗ such 6 dann müsse diese Auffassung in der Oeffentlichkeit fesigestellt werden. Abg. Bernhard (Dem) wandte sich scharf gegen die hier ausgesprochene und angedeutete Behauptung, daß die Regierungsparteien „zahlungsfreudig“ seien. Jedermann stimme darin überein, daß wir die Tatsache, daß Deutschland Reparationen bezahlen müsse, für ein großes nationales Unglück und für eine sehr schwere wirtschaftliche Last halten. Er sei mit seinen politischen Freunden nur der Ansicht, daß man sich in einer so ernsten Stunde ein wahrhaftiges Bild von der deutschen Wirt⸗ schaft machen müsse, ohne Uebertreibungen nach der einen oder anderen Seite. Wenn sich ein Teil der deutschen Presse bemühe, dem Ausland gegenüber ein trostloses Bild der deutschen Wirt⸗ schaftslage zu malen, so werde dabei zu oft die Wirkung über⸗ sehen, daß dadurch in der deutschen Wirtschaft ein Pessimismus großgezogen werde. Auch in der Frage der Kapitalbildung habe B. der Abg. Klönne im übertriebenen Pessimismus gemacht. Er habe Dr. Silverberg zitiert, doch sei bekannt, daß Dr. Silver⸗ berg hinsichtlich der Neubildung von mobilem Kapital erheblich übertreibe. Er sei einer der hauptsächlichsten Vertreter der These der Selbstfinanzierung, er habe ganz bewußt die Absicht, einen großen Teil der Kapitalbildung aus dem freien privatwirtschaft⸗ lichen Kapitalmarkt in die Unternehmungen durch verstärkte Bildung eines mobilen Kapitals selbst zu verlegen. In der Enquete, in welcher Dr. Silverberg selbst mitgearbeitet habe, sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß es eine exakte Schätzung nicht gebe, um diese Erhöhungen zu erfassen. Man sei sich aber darüber klar, was nach der ganzen Praxis der industriellen Kapital bildung ein unverhältnismäßig großer Teil des Kapitals inner⸗ halb der Unternehmungen neügebildet werde. Abg. Dr. Klönng habe mit Recht darauf hingewiesen, daß übertriebener Steuerdruck dazu führe, große Teile des Kapitals, vor allem des Einkommens, ins Ausland zu verschieben. Das habe zur Folge, daß diese Gelder wieder in Deutschland als Kapital angelegt würden, in der Statistik aber als Auslandskapitagl erschienen. Das Statistische Amt beziffere unsere Auslandsverschuldung auf 15 Milliarden, der eine Anlage deutschen Kapitals im Ausland in Höhe von 10 Milliarden Mark gegenüberstehe. Außerdem sei ein großer Teil der sog. Auslandsverschuldung in Gestalt von kurzfristigen Bankkreditoren aufgetreten, die mit der Reparationsfrage direkt nichts zu tun hätten. Die deutsche Kapitalsbildung in ihrer Totalität habe selbst die Pessimisten geradezu überrascht, wenn man die deutsche Notlage zugrunde lege. Die Konkursstatistik sei var erschreckend, doch müsse man sich darüber klar sein, daß jedes pitalistische Win d fe fem turnusmäßig Wirtschaftskrisen auf⸗ zuweisen habe und daß die augenblickliche Krise die Reinigungskrise ei, die Wirtschaftsführer schon nach dem Kriegsende erwartet hätten. Was den Plan selbst anlange, so sei als Entstehungsursache die Kriegsschuld angeführt worden. Von politischen Gründen abge⸗ sehen, handele es sich um den Ersatz eines angeblichen Schadens. Im Gegensatz zu einem zivilrechtlichen Schadensersatz werde hier nicht die Frage aufgeworfen, in welcher Höhe und wie ein Schaden entstanden sei. Vielmehr habe leider hier die größere Macht des Gläubigers genügt, die einfach den Schaden einseitig festsetzte. Darum sei auch der bei dem Vergleich mit einer Hypo⸗ thek erhobene Hinweis abwegig, daß mit den aufgenommenen Hypothkengeldern gearbeitet und Verdienst erzielt werden könnte. Jeder Unternehmer zahle lieber eine längere Zeit hindurch eine verhältnismäßig kleinere Summe als sofort einen größeren Be⸗ trag. Wenn wir 17 Milliarden Mark auf den Tisch legen könnten, wäre die ganze Reparationsfrage erledigt. So aber habe man Annuitäten festsetzen müssen. 9 diese geleistet werden könnten, vermöge schon deshalb niemand zu sagen, weil die Frage unserer Zahlungsfähigkeit ebenso problematisch sei wie die Fähigkeit der läuhiger, derartig große Zahlungen entgegenzunehmen. Die Transferklausel diene nicht nur dem e unserer Währung, sondern solle auch die Gläubiger schützen, damit sie nicht zu große Zahlungen ohne Gegenleistung enigegennehmen müssen. Eigen⸗ tümlich müsse es berühren, wenn zwei so ehrenwerte Männer wie die Abgg. Graf Westarp und Dr. Bernburg darüber verschiedener Meinung seien, ob es ehrlich sei, den Plan anzunehmen. Das könne man sich nur so erklären, daß sie eben verschiedener Ansicht darüber seien inwieweit es sich hier um die Annahme endgültiger 3 handele. Abg. Bernhard vertrat mit aller Ent⸗ hiedenheit den Standpunkt, daß auch der YNoung⸗Plan kein finitivum sei. , . nur ein ü wn, auf dem Wege einer en n. Lösung. nn in n Schluß⸗ bemerkungen der a r n von der Durchführbarkeit des Plans gesprochen werde, so handele es sich dabei eben nicht um die Zahlen allein, die der Joung⸗Plan umfasse, sondern vielmehr um eine große Reihe von Modalltäten zur Durchführung, aber auch zur Erprobung der Möglichkeit der Leistungen. Die 1 des JYJoung⸗Planes hätten genau so wie die ch⸗ verständigen des wes⸗Planes erklärt, a3 die einzelnen Teile des Planes zusammengehörten. So regele der YJoung-Plan eden nicht nur die finanzielle Seite des Revargtionsproblemz, sondern biete auch innere ,,, m ichkeiten, die vielleicht viel wirksamer seien als politische evisionsmöglichkeiten. Der Sondergusschuß der Bank sei die ständige nen, zur Prüfn solche? Möhlichkesten. Wenn. man ch darüber Ke 2 wirtschaftlich einseitig interessterte Männer in der Leitung der
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 10 vom 7. Febrnar 1930. S
Bank äßen, so möchte der Redner gerade den Ahbg Klönne darauf aufmerksam machen, welch zroße Rolle internationale Schiedsgerichte von wirtschaftlich⸗ national Interessierten in den internationalen Kartellen spiele Ministerialdirektor Ritter bemerkte zu den Vergleichen, die bisher im Plenum und im Ausschuß über den Londoner Zahlungs plan, den Dawes⸗Pl d den Houng⸗Pl stelkt worden sir d, daß diese V che g ente il nicht 1 1 Teil weil sie auf nicht zutreffenden Informationen beruhten, zum Teil weil nicht vergleichbare Dinge miteinander verglichen würden Der Londoner Zahlungsplan habe heute zwar nur noch historische
Interesse; da die 132 Milliarden des Londoner Zahlungsplans pl. über 5 Milliarden belgische Schuld d 157 Milliarden aber immer wieder mit der Zumme der Annuitäten des YJoung⸗ eichen würden, sei es doch notwendig, auch die wirkliche Bedeutung des Londoner Zahlungs⸗ plans hier aufzuklären. Der Londoner Zahlungsplan hat be kanntlich neben den A-, B- und C⸗-Bonds (12 Milliarden, 38 Mil liarden und 82 Milliarden) auch noch einen Annuitätenzahlungs plan aufgestellt, nämlich jährlich zwei Milliarden pl. 26 vH. der deutschen Ausfuhr. Nach der Entwicklung der deutschen Ausfuhr in der Zwischenzeit hätten sich daraus folgende Annuitäten er geben: 1991 (Mai — Dezember) 2.777 Milliarden Mark, 1922 3, 364 Milliarden, 1923 3.586 Milliarden, 1924 3,703 Milliarden, 1925 4,287 Milliarden, 1926 4,543 Milliarden, 1927 4,663 Mil⸗ liarden, 1928 5,026 Milliarden, 1929 5,550 Milliarden. Die Ver⸗ zinsung und Tilgung der A- und B⸗Bonds — 50 Milliarden Mark hätten davon 3 Milliarden Mark in Anspruch genommen. Daraus ergibt sich, daß schon im Jahre 1922 auch die C⸗Bonds zur Ver⸗ zinsung und Tilgung darangekommen wären, nämlich mit 364 Mil⸗ lionen Mark, steigend im Jahre 1928 auf 2 Milliarden und 1929 auf 2,5 Milliarden Mark. Daraus ergibt sich ferner unbestreitbar, daß die 1X Milliarden nicht die addierte Summe von einzelnen Annuitäten sind, sondern eine Kapitalschuld. Für die A- und B⸗ Bonds stehe der Gegenwartswert mit 50 Milliarden Mark ohne weiteres fest, der Gegenwartswert der 82 Milliarden hätte davon abgehangen, welcher Teil der Annuität parallel der deutschen Aus⸗ r e nn jährlich für Verzinsung und Tilgung der 8 Mil⸗ liarden zur Verfügung gestanden hätte. Auch bei einer noch so optimistischen Beurteilung der zukünftigen Ausfuhrentwicklung hätte die Annuität aber wahrscheinlich niemals ausgereicht, den vollen Jahresbetrag für Verzinsung und Tilgung der 82 Mil⸗ liarden Mark aufzubringen. auch wenn man davon noch die Deutschland gut zu bringenden Leistungen abgezogen hätte; mit anderen Worten: die Kapitalschuld des Londoner Zahlungsplans wäre eine ewige Schuld und ein Vergleich mit der addierten Summe der Young⸗Annuitäten sei völlig abwegig. Gegenüber diesem historischen Rückblick sei wichtiger die wirkliche Bedeutung der Dawes⸗Annuitäten und ihr Vergleich mit den Joung⸗Annuitäten. Es sei natürlich irreführend, wenn man auf der einen Seite die Young⸗Annuitäten übernehme und diesen die Dawes⸗Krise gegen⸗ überstelle. Man könne nur vergleichen: Höhe der Young⸗ Annuitäten mit der Höhe der Dawes⸗Annuitäten, Gegenwartswert der NYoung⸗Zahlungen mit Gegenwartswert der Dawes⸗ Zahlungen, die Schutzmöglichkeiten des Joung⸗Plans mit den Schutzmöglichkeiten des Dawes⸗Plans. Ueber die Höhe der Dawes⸗Annuitäten und der Joung⸗Annuitäten habe das „Magazin der Wirtschaft“ in Nr. 6 zutreffende Uebersichten gehracht. Die Dawes⸗Annuitäten seien dort unter Berücksichtigung der voraus⸗ sichtlichen Entwicklung des Wohlstandsinder errechnet worden. Dieser Berechnung sei — sehr vorsichtig — ein Wohlstandsindex von 1 vH zugrunde gelegt worden. Schon bei dieser sehr vor sichtigen Berechnung hätten die Dawes⸗Annuitäten im Jahre 1939 2, 8 Milliarden Mark betragen, im Jahre 1947 die Dreimilliarden grenze überschritten und im Fahre 1959 3,33 Milliarden betragen. In den späteren Jahren wäre die Annuität infolge des zu er⸗ wartenden Wegfalls der Eisenbahn⸗ und Industrieobligationen wieder etwas gesunken, aber trotz dieses Rückgangs der Normal annuität hätte der Wohlstandsinder späterhin so stark gewirkt, daß die Dreimilliardengrenze wieder überschritten worden wäre. Ein Vergleich mit den dem Ausschuß vorliegenden Berechnungen der YJoung⸗Annuitäten einschließlich des Zinsendienstes für die Dawes⸗ Anleihe und der Zahlungen für das belgische Markabkommen zeige auf den ersten Blick, daß die JYJoung⸗-Annuitäten durch⸗ schnittlich mit weit über 790 Millionen hinter den Dawes⸗ Annuitäten zurückbleiben. Der Gegenwartswert der Young- Annuitäten stehe mit rund 345 Milliarden Mark fest. Der Gegenwartswert der Dawes Annuitäten könne nicht in der gleichen Weise unbestritten errechnet werden, da unsicher sei, ob und wann die Zahlungen für den Teil der Dawes⸗Schuld, der in der Form von Eisenbahnobligationen oder Industrieobligatignen aus⸗ edrückt sei, wegfalle, wie lange die Zahlungen der Beförderungs e,, laufen ünd ob und wie überhaupt die Haushaltszahlungen begrenzt sind Der Versuch, gleichwohl einen Gegenwartswert der Vawes⸗Annuitäten zu errechnen, könne daher nur eine hypothetische Bedeutung, haben; aber ein Vergleich zwischen der Höhe der eben mitgeteilten Dawes⸗ und JYoung⸗-Annuitäten er⸗ gebe zwingend, daß der Gegenwartswert der Dawes Annuitäten außerordentlich viel höher sein muß als der der Joung⸗Annuitäten. Ein Vorteil sei darin gesehen worden, daß der Dawes⸗Plan nur ein Verfuch wäre. Diesem Vorteil stehe gegenüber, daß, solange der Versuch funktioniere, die deutschen Zahlungen geleistet werden, ohne daß die wirkliche Schuld Deutschlands sich ver⸗ ringere. Die Zahlungen unter dem Dawes Plan würden daher in den Rauchfang geschrieben. Unter dem Dawes⸗Plan sei eine Aenderung des Systems nicht möglich, es sei denn auf dem Wege über eine W cha je und Finanzkrise mit ihren verhängnisvollen Folgen. Unter dem Joung⸗Plan dagegen sei die Entscheidung über ein Moratorium allein in die Hand der deutschen Regierung gelegt. Abg. Heinig (Soz) ist der Meinung, daß die Diskussion ins Luftleere abziele. Telht die 3 stritten sich. Die Ab⸗ audlungen über die theoretischen Probleme brächten uns leine larheit über den Kern der Frage, nämlich über die Lasten⸗ verteilung. 3 — habe leider den Krieg verloren und müsse die Haupklast des Krieges tragen. Darum werde es nicht herum⸗ kommen, schon deshalb nicht, weil auch die früheren Kriegsgegner, die sogenannten „Sieger“, schwere drückende Kriegslasten auf i n T nn zu schleppen hätten. — Abg. Da uch (D. Vp.) Man darf den Joung⸗ Plan nicht betrachten als etwas ganz Neues, . vielmehr als eine Konsequenz bereits bestehender Be⸗ astungen und als deren Revision. ür sich allein betrachtet, ist der Joung⸗Plan eine furchtbare Last 3 das deutsche Volk, und man kann nur mit Bitterkeit feststellen, wie übel Deutsch⸗ land im Vergleich zu Oesterreich, Ungarn, Bulgarien hinsichtlich der Tribute behandelt worden ist,. Selbst nach Berechnungen ganz neutraler Stellen haben wir bis heute bereits 8. Milliarden an Kriegstributen gezahlt und sollen jetzt noch Beträge gahlen, deren Gegenwert mit weiteren 386 Milliarden ah n. wird. Für sich betrachtet, ist der Joung⸗Plan eine mißglückte Synthese zwischen Politik und Wirtschaft. Auch vom Standpunkt der gegner⸗ ischen Machte ist es töricht, so hohe Lasten auf Deutschland zu legen, denn bei Durchführung des Plans in 234 Form müßte Deutfchland die stärkste ulshof ente; der Welt werden. Wir müßten nämlich dann so ungeheuer billig produzieren, daß wir alle anderen Völker auf dem Weltmarkt unterbieten. urch Schuldenmachen im Auslande können wir nicht 1 den Transfer für längere Zeit vornehmen, da die Schuldznsen er sind, als die in Dentschland zu erarbeitende irt⸗ chäftsrente. Wir müssen also exportieren und mindestens eine Ausfuhrsteigerung von 31 dis 4 Milliarden ein⸗
treten lassen, durch andere Industriestaaten in die schwierigste Lage geraten werden. Der n, wird am Transfer itern, nicht an der inneren Aufbringung.
eder muß si ar darüber sein, daß es möglich ist, durch eine ö au gen dach, Lebens standa rds unsere ungskosten so herabzudrücken, daß dadurch die innere Auf⸗
bringung für einige Zeit gewährleistet werden könnte. Auch wir von der Deutschen Volkspartei haben also hinsichtlich der Durch⸗ führbarkeit des Joung⸗Plans die allerschwersten Bedenken. Würden wir aber heute den Joung⸗Plan ablehnen, so würde wahrscheinlich die ganze Welt gegen uns auftreten, nachdem die internationalen Sachverständigen diese Lösung vorgeschlagen haben. Wür aber die ganze Welt gegen uns auftreten, dann müßten wir angesichts der Schwäche unserer Wirtschaft und unserer trostlosen Finanzlage früher oder später kapitulieren Dieser Widerstand würde aber der deutschen Wirtschaft einen Milliardenverlust bringen. Der Vertrag ist kein Wechsel, son⸗ dern eine Vereinbarung, die auch Revisionsmöglichkeiten aller Art in sich birgt, und zwar nicht nur das Moratorium. Schon die Teilung der Annustäten in geschützte und ungeschützte zeigt neben dem Kampf Englands um einen großen Anteil an den ungeschützten, daß hinlichtlich der geschützten Zahlungen selbst die Gläubigermächte ein Fragezeichen bezüglich ihrer Realisierbarkeit setzen. Heute handelt es sich darum, festzustellen, ob der Joung⸗ Plan ein Fortschritt gegenüber dem augenblicklichen Zustand ist oder nicht. Die durch den Versailler Vertrag und das Londoner Ultimatum festgesetzte Schuld Deutschlands, die durch den Dawes⸗ Plan nicht abgeändert worden ist, hat nach den optimistischsten Berechnungen einen Gegenwartswert von ungefähr 8 Milliardem Goldmark, während der Gegenwartswert des Joung⸗Plans etwas über 36 Milliarden beträgt. Man kann keine Voraussagen über die wirtschaftliche Gestaltung Deutschlands oder gar der Welt für längere Zeit machen. Deshalb darf man den Plan gerechterweise nur hinsichtlich seiner Auswirkungen für die nächsten 10 Jahre beurteilen. Daß aber in den nächsten 10 Jahren der Joung⸗Plan eine ganz erhebliche Entlastung unserer Tributverpflichtungen darstellt, das wird niemand leugnen können. Auch wir betrachten den Joung⸗Plan nur als eine Etappe. Selbstverständlich müssen aus der Annahme des JYJoung⸗Plans von allen denen, die ihm zu⸗ stimmen, jene Konsequenzen gezogen werden, die der Joung⸗Plan selbst als notwendig hinstellt, nämlich eine Einschränkung unserer Einfuhr und eine Hebung unserer Ausfuhr. Das ist nur möglich durch eine Herabdrückung der Gestehungskosten. Ferner verlangt der JYJoung⸗Plan eine Steuersenkung besonders für die Betriebe zwecks genügender Kapitalbildung. Wir müssen daher mit unserer jetzigen Finanz- und Wirtschaftspolitik Schluß machen und Young-Politik treiben. Es muß deutlich ausgesprochen werden, daß derjenige, der diese Konsequenzen nicht zieht, den Young ⸗FPlan auch nicht annehmen darf. — Am Schluß entspann sich eine Geschäftsordnungsdebatte dar⸗ über, ob entsprechend einem Antrage des Grafen Westarp (D. Nat.) die deutschen Mitglieder des Pariser Sachverständigen⸗ ausschusses von dem Reichstagsausschuß hinzugezogen werden sollen. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, daß geschäfts⸗ ordnungsmäßig der Ausschuß eine solche Zuziehung nicht be⸗ schließen könne, sondern nur die Reichsregierung ersuchen könne, daß die deutschen Sachverständigen als Regierungskommissare hinzugezogen werden mögen. Als Farauf die Frage an die Regie⸗ rungsvertreter gerichtet wurde, ob sie von sich aus die Sachverstän⸗ digen als Regierungskommissare hinzuzuziehen wünschten, erklärte Reichsminister des Ausmärtigen Dr. Curtius: Wenn sich die Frage so stellte, ob die Reichsregierung von sich aus den Wunsch habe, die Sachverständigen als Regierungskommissare hinzu⸗ zuziehen, so könne er nur sagen, daß sie das nicht für erforder- lich halte. Daraufhin wurde der Antrag gestellt, daß der Aus⸗ schuß die Regierung ersuche, die Sachverständigen hinzu- zuziehen. Dieser Antrag wurde vom Ausschuß abgelehnt. Vom Abg. Grafen Westarp wurden außerdem zwei deutsch⸗ nationale Anträge angekündigt. Darnach soll die Reichsregierung ersucht werden: 1. mit eingehender Begründung zu erklären, ob sie die Zahlungen des Pariser Planes für dauernd durch führ⸗ bar hält und die darüber von dem deutschen Sachverständigen in Paris abgegebenen Gutachten mit den dazu aufgestellten Unter⸗ lagen mitzuteilen. 2. durch eine ausdrückliche Erklärung das Recht Deutschland vorzubehalten, die Revision des Plans mit dem Ziele der Herabsetzung der deutschen Leistungen im Falle seiner Un⸗ durchführbarkeit zu fordern und, nötigenfalls nach neuen diplomatischen Verhandlungen, festzustellen und mitzuteilen, ob die Vertragsmächte diesen Vorbehalt anerkennen. — Hierauf vertagte sich der Ausschuß auf den 15. Februar.
— Der Volkswirtschaftliche Ausschuß des Reichstags traf am 15. d. M. die Entscheidung über den 8 15 des Gaststätten⸗ gesetzes, der vorsieht, daß die obersten Landesbehörden den Aus⸗ schank von Branntwein sowie den Kleinhandel mit Branntwein für bestimmte Morgenstunden und ferner an Lohn⸗ und Gehaltszahlungs⸗ tagen, jedoch höchstens zwei Tagen in der Woche, ganz oder teilweise verbieten oder beschränken kann. Nach längerer Aussprache wurde diese Bestimmung mit 14 gegen 13 Stimmen angenommen. Die Mehrheit setzte sich aus Sozialdemokraten, Kommunisten und den Abgg. Dr. Strathmann (D. Nat. und Dr. Mum m (Chr. Nat. Arb Gem.) zusammen. Praktisch würde die Durchführung dieses Beschlusses bedeuten, daß der Branntweinausschank und verkauf an den Freitagen und Sonnabenden jeder Woche verboten werden könnte. Auf sozialdemokratischen Antrag wurde noch eine Ergänzung dahin beschlossen, daß das Verbot auch auf die Wahltage für den Reichstag, die Landtage und Gemeindevertretungen ausgedehnt werden kann.
Die am 15. Februar 1930 ausgegebene Nummer 5 des Reich s⸗ arbeit sblatts hat folgenden Inhalt: Teil 1. Amtlicher Teil: I. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Gexetze, Verordnungen, Erlasse: Bundesamt für Industie, Gewerbe und Arbeit in Bern. — Berichtigung. — II. Arbeitsversassung, Arbeits⸗ vertrag, Taritwertrag. Arbeitsgerichts barkeit, Schlichtungswesen. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Aenderungen zum Verzeichniz der Arbeits= erichte und Landesarbeitsgerichte. — III. Arbeitsschutz. Gesetze, . Erlgsse; Ergänzung der Erläuterungen zu den Werk stoffr und Bauporschriften für Landdampftessel. — Richtlinien für Werkstoff und Berechnung sowie Ausführung von Schrauben und Verschrauhungen. — Bekanntmachung, betreffend elekrrich geheizte Warmwasserspeicher. — r, m, . ung Nr. 1 des Deutschen Auf ugsaueschusseß. — Gutachten und Auskünfte des Prüfungs⸗ ausschusses des Deutschen Aufzugsausschusses. — Allgemeine Aus= nahme für dte dauernde Verwendung freizügiger Klementwickler für technijche Montagezwecke (8 4 Abf. 1 2 der Azetvlenverordnung) in Arbeiteräumen. — Anhang 1: Gesetzentwürfe. Vorläufiger unverbindlicher Referentenentwurf für ein „Gesetz über die Er⸗ schließung und Beschaffung von Baugelände (Baulandgesetz). — Teil 11. Unfallverhütung. Arbeitsschutz, Gewerbehygiene: Wand- lungen im Gerüstbau. Von R. Sachs, UDG B., Berlin. — Jugend und Unfallverhütung. Von Rektor Walter Hauer,. Berlin. — Ueber Kinderunjälle. Von Ministerialrat i. R. Protessor Krantz, Dres den. — Welche Gesichtepunkte sind bei der Auswahl der Schutzbrillen zu beachten? Eine Ergänzung zum gleichnamigen Artkel von Dr. Sack im Reichsarbeits blatt e e m u 1930 S. 11 11. Von Dipl.Ing.
G. Luther, Riesa. — Die Gewerbeaufsicht in Belgten. — Neues vom Arbeitsschutz: Die neue Schutzbrille der Schweizerischen Unjall⸗-́ 2
versicherungsanstalt in Lujern. Von Bertheau. Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium. — Gesundheitsgefahren bei Verwendung von Trichloräthylen. — Mitteilungen. — Bücher⸗ und Zeitschrinen⸗
schau. — Teil VJ. Betannimachungen über Tarit⸗ verträge. Hierzu die Beilage: Weitere wn, der Erhebung orge bei berufs⸗
in der Arbeitslosenversicherung und in der Sonderfür üblicher Arbeitslofigkeit vom 15. März 1929.
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Amtlich festgeftellte Kurse.
1Franc, 181ira. 1 Zn, 1 Beseta — O, 80 RM. 1 6sterr. Gulden (Gold = 2,00 RM. 1 G18. öõsterr. W. — 1.70 MMM. 12. ung. oder tschech. W. — 0, 83 RM. 7 Gld. füdd. W. 1200 RM. 1818. holl. . — 1,10 RM. 1 Marl Banco = 150 RM. 1 stand. Krone — 1128 RM. 1 Schilling öõsterr. W. — 0 860 RM. 1 Rubel alter Kredit⸗Rbl.) — 2.18 RM. alter Goldrubel — 8. 20 RM. (Gold) — 400 RM. 1 Peso (Erg. Pay) — 1.18 RM. 1D0llat — 420 RM. 1 Pfund Sterling — 20, 40 RM. 1Dinar — 3, 40 RM.
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1 Yen — 2, 10 RM.
ieferbar sind.
Das hinter einem Wertpapier befindliche geichen ? bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht siattfindet.
Die den Atten in der zwetten Spalte beigefügten giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ lommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
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Der Die Notierungen für Telegraphische Aus- zahlung sowie für Auständische Bautuoten dessnden sich fortlaufend unter, Handel und Gewerbe“.
Der Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des RKurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 6 (Lombard Y. r Amsterdam 4. Brüs el 85. Heisingfors J. Italien 1. Madrid 8e. Oslo s
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gopenhagen 5. London 41.
Paris 3. Prag 8. Schmelz . Stockholm . Wien 6
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder, Schntzgebietsauleihe n. Rentenbriefe. Mit Binsberechnung.
Berliner
Heutiger] Voriger Lurs
Börsenbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Dicke bon 18. Zehen
Heutiger Voriger Kurs
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1è1Danziger Gulden — o,o RM. 1 Pengö ungar. W. 2 078 RM.
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6 Preuß. Staats⸗An! 1928, auslosh. zu 110 717 do. Staatsschatz 1.F.. r3. 100. 5. 20.1.3 *I do. Bo. 1 Folge z. 102. fällig 26. 1. 8 6 do. do, rz. 1.10. 80 6 Baden Staat RM⸗ Anl. 27 uuß. 1. 2. 8e 53 Vayern Staat R M⸗ Anl. 27. db. ab 1.9. 94 33 Bayer. Staats schat 1029, rz. 1.8. 87
83 do. do., 13. 1. 6. 85 63 Braunschw. Staal G M-AVnl. 28, uk. 1.8. 39 63 do. do. 29, uk. 1.4.3 65 Hessen Staat RM⸗ Ant 20, unk. 1. 1. 36 sn Lübeck Staal RM⸗ Anl. ag, unt. 1. 10. 889 SJ do Staats schaßz 29, fällig 1. 7. 1932
63 Mecklbi. Schwer. N MA. 25, uk. 1.3. 83 8 do. do. 29, ul. 1.1. 40 II do. do. 26, tg. ab æ] 15 Mecklenb. - Strel. Staats sch., rz. 1. 8. 8j 65 Sachsen Staal RM Anl. 27, ul. 1. 109. a8 8 3 do. Siaatz sch. R. b. 29 M, fäl i. 6. 8e 7h do. do. . 2, fäll. 1.7.30 75 Thür. Staatsanl. 1996. unk. 1. 3. 86 75 do. NM⸗A e7 n. Lit. B, unk. 1. 1. 82
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Gekündigte ungel., verloste u. unverl. Rentenbrte e 4. 3G Posensche agst. b. 3112171 —— Anleihen der Kommunalverbände.
a) — 6 der Provinzial ⸗ und chen Bezirksverbände.
Mit 3insberechnung. unt. bis... bzw. verst. tilgbar ab. ..
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Brandenburg. Prov. RM⸗A. 28, 1. 3. 33 do. do. 26, 31. 12. 31 Hann. Prov. GMA. Reihe 16, 2. 1. 26 do. NRM⸗Anl. R. 2B, 46 u. 5, 1. 4. 1927 do. do. NI 0-12, 1.10.84 do. do. N. 18. i. 10. 85 do do R. aß. r. 163. cz 1 19. 1931
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b) Kreisanleihen.
Mit Zinsberechnung.
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Ohne Zinsberechnung. Teltow Kreis⸗Anl. Aus⸗ losgssch. einschl. M Ab⸗ lös.⸗ Sch. in d. Aus losw) c Stadtanleihen. Mit Zinsberechnung. bzw. verst. tilgbar ab. ..
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do. 1928 I1, i. 1. 84 do. 1926 1981 Dortmund Schatz⸗ anw. 2s säll. 1.3.31 Dresden RM⸗Anl. 1928, 1. 12. 3858
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Essen RM⸗Anl. 26, Ausg. 19. 1982 Frantfurt a4. Mam Gold⸗A. 26, 1.7.82 do. Schatzanweis. 28. äll. 1. 4. 1981
Fürth Gold⸗Anl. v. 1928, 2. 1. 1929 Gelsentirchen⸗Buer RM⸗Azgs A, 1. 11.33 Gera Stadttrs. Anl. v. 1926, 81. 5. 82 Görlitz RM ⸗Anl. v. 1928, 1. 19. 85 daher 1. W. NRM⸗ nl. eg, 1 7 38 Kassel NM⸗Anl. 29, 1. 4. 1984
Kiel NM⸗Anl. v. 26. 1. 7. 31
Koblenz RM⸗Anl. von 1926, 1.3. 381 do. do. 26, 1. 10. 833 Kolberg / Ostseebad NR M⸗A. v. 27, 1.1.32
Köln RM⸗Anl. 29,
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4) Zweckverbände usw. Mit Zius berechnung.
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do. R. 10, 31. 12. 88 do. R. 11, 1. 1. 34 do. R3 4 65, 81. 12.31 do. do. M. 5, 30. 65. 82 do. do. Gd. Schuld v. Reihe 2, 31. 3. 32 do. do. R. 1, 31. 3. 32 Tipp. Landbk. Gold⸗ Pf. R. 1, 1.7. 1934 Oldb. staatl. rd. A. Gold 1925 31.12.29 do. do. S. 2, 1.8.80 do. do. S. 4. 1.5.81 do. do. S. 5, 1.8.83 do. do. S. 1 u. 3, 1.8.30 do. do. G M (Liqu.) do. do GS. S. 2. 1.7.32 do. do. do. S. 1, 1.7.29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. GM⸗Pf. Ne 31.3. 39 do. do. R. 4, go. 6. 36 do. do. R. 1, 1.7.83 do. do. R. 18, 1.1. 34 do. do. N. 15, 1. 34 do. do. Ni, 19, 1.1.85 do. ho. N. 5, 1.4.82 do. do. R. 10, 1.4.83 do. ho. R. J, 1.4. 82 do. do. R. 3, 30.5. 30 do. do. Kom. NRi2 33 do. do. do R 4, 1.1.34 do. bo. do R16, 1.7. 84 do. do. do. N. 6. 1.4.32 do. do. do. R. 8.1.7. 82 Thür. Staat GSchld.
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Ohne Zinsberechnung. Mannheim Anl.⸗- Aus Sch. einschl. M Abl Sch in J d. Aus losungs w. in — 6 Nostock Anl. Auslosgs.⸗
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Pfandbriefe und Schuldnerschreib. öffentlich rechtlicher Kreditanstalten und Körperschaften.
Die durch gekennzeichn. Pfandbr. u. Schuldverschr. n Instituten gemachten Mitteil. als vor bem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.
a) Kreditanstalten der Länder. Mit Zinsberechnung. bzw. verst. tilzbar ab. ..
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b) Landesbanken, Provinzial ⸗ banken, komm unale Giroverbände. Mit Zinsberechnung.
Hann. Landeskrd. GPf S. 4g. 16.2. 291.7. 35 do. Pfandbriefe 1926 do. do. 27, 1. 1. 82 do. do. 1.1. 31 Kassel Ltr. G Pfi, 19.80 do. do. R. 2, 1. 9. 81 do. do. R. J-9, 1.8. 89 do. bo. R. 10, 1.8. 84 da bo. R. 4, 1.9. 81 do. do. M. 6, 1.9. 82 do. do. R. 8, 1.9. 81 do. do. N. 8, 1.9. 82 do. do. Kom. R. 1, 1.9.81 do. do. do. R. g, 1. 9. 83 Nassau. Landesban Gd.⸗Pf. As, 9. 81.12. 88 do. do. Ag. 10, 31. 12.33 do. do. AL 1 rz. 100, 1984 do. do. G. G. S. 5. 30.9. 33 do. do. do. Ss u ] 80.9. 84 do. do. do. S. 8. 30. 9.34 Oberschl. Prv. Bl. G. Pf. N. 1, rz. 100, 1.9. 81 do. do. Kom. Ausg. Bst. A, rz. 100, 1.10. 31 Ostpr. Prv. Ldbl. G. Pf. Ag. 1, rz. 102, 1.19.33 Pomm. Prov⸗BJ. Gold 1926, Ausg. 1, 1.7.81 Nheinprov. Landesb. Gold⸗Pf. 1. 4. 31 do. do. A. u. 2A, 1.4.82 do. do Kom 1a, 1b 2.131 As . 1 g do. do. do. A. 2, 1.10. 31 Schlesw.⸗⸗Holst. Prov. Ldsb. Gd Pf. Ri. 1. 134 do. do Kom. N. 2, 1.1.34 Westf. Landesbant Pr. Doll. Gold R 2 M do. do. Feing. 28. 1. 10.30 do do. do. 26. 1.12.31 do. do. do. 27M. 1. 1.2. 32 do. do. G. Pf. Ri. 1.7. 34 do. do. do. Kom. R. 2 n. 3, 1. 10. 83
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Mit Zinsberechnung.
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Ohne Zinsberechnung.
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do. Ser. 4, 30.9. 80 1 do. S. z u. 65, 30. 9.30 do. S. 12, 1. 10. 32 da. S. 198, 2. 1. 85 do. S. 15, 1. 1. 34 da Ser. 7, 1. 1. 82 14, L. L. gr 10, 1. 10. 82 do. Ser. 9, 1. 1. 32 Mobilis.⸗Pfdbr. do. Serie 8 (Ligꝗ.⸗ Pfdbr.) 0. Antsch. do. . S. 1, 313.3 do. Ser. 4, 1. 1. 33 da Ser. 5, 1. 4. 383 da Ser. 2, 1. 1. 32 da Ser. 3. 1. 10. 32
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Braunschw. . Hann. Hyp.⸗Bank Gold⸗ Pfbr. 28, 31. 10. 31 do. do. 24, 30.11.30 do. do. 27, 1. 11. 32 do. do. 28, 1. 2. 34 do. do. 29, 1. 2. 33 do. do. 26, 1. 11. 31 do do. 27, 1. 11. 381 do. do. 1925 (Liq.⸗ Pfdb.) 0. Ant. Sch. Anteilsch. ʒ. MI Sig. G. Pf. d. Sraunschw. Hannov Sp. -B. Braunschw.⸗Hann. Hyp V. GR. 31. 1030 do. do. do. 31. 10.31 do. do. do. 27, 1.11.31 do. do. do. 31.12.28
Dtsch. Genoss.⸗Syp.⸗ Bt. G4. RI. 30.9. 27 da do. R. 65, 1.10. 33 do. do. R 65, 1.10.34 do. do. N. 3 31. 12.81 do. do. R. 1, 1.4. 82 da. Gst. N. 1, 31.3. 30 do. do. R. 2, 80.5. 31 do. do. R. 3, 1.7. 32
Deutsche Hyp.⸗ Ban Gld. Pf. S2. 91.3. 29 do. S. 27, 81. 12 29 do. S. 8-29 31.12.31 do. S. 34, 1. 1. 385 de. S. 86, 1. 1. 34 do. S. 87, 2. 1. 83 do. S. 30, 31. 3. 32 do. S. 31, 31. 8. 82 do. S. 38, 1.1. 31 do. S. 32 v. 26 u. 29
Sig. Pf.) 9. Antsch.
Deutsche Hyp.⸗ Bank Gld. R. S. 5, 1.1.32 do. do. S. 7, 1.1.34 do. do. Ser 8 Dtsch. Wohnstätten⸗ Syp. B. G. Rl. 11.82
do. do. R. 5, 1. 1. 34 do. do. R. 7, 1.10. 36 do. do. R. 2, 1. 1. 82 do. Kom. R. 6 1.9.34
Frankf. Pfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, n. r. v. 1. 1. 80 do. Em. 10, 1.1. 33 do. E. 12 n. r. v. 1. . 84 do. . 13, do. 1.1.85 do. E. 15, do. 1.7.35 do. E. J, do. 1.1.82 do. do. E. 8, 1. 1. 38 X 1 o. Em. 11 (S1ꝗ ohne Ant. 5 do GR. Eg mn rv. 1.1.30 do. E. 14, n. r. v. 1.1.35 do. E. 16, 1. 10. 885 do. E. 6, n. r. v. 1.1.32 do. Em. 9, 1L. 1. 33 Gotha Grundtr. GP
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do. E. G. urv 17. 88 do. E. H, do. 17.34 do. E. A, 80. 9. 28 do. Em. B. ab 1. 4. 19980 auslospfl. do. E. D, n. r. v2. i. 32 do. C. E. do. 2. 1.32
33 . Ohne ginzscheinbogen u. one Grneuernngaschein. — burker Hyy Dan
1930
Heatger ] Boriger Lurz
Pfandbriefe und Schuldverschreib.
von Sypothekenbanken sowie Anteil⸗
scheine zu ihren Liguid. Pfandbr. Mit Zinsberechnumg.
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