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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 20. Februar 1930. S. 2.
eintreten wolle, weil ihr sonst die wichtigsten Agitationswaffen enommen würden. Solange der Ministerpräsident nicht den tamen dieses Wirtschaftsparteilers nenne, köwnne die Partei zu dieser Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Uebrigens habe der Ministerpräsident scheinbar selbst den Fehler begangen, den er im vorigen Jahr an dem Abg. Stendel gerügt habe, nämlich den Inhalt einer vertraulichen Besprechung mitzuteilen. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei) Wenn die Wirtschaftspartei gelegentlich einen Teil der Amtshandlungen des sozialdemo⸗ ratischen Kultusministers Hänisch anerkannt habe, so zeige das ihr Festhalten an dem Grundsatz, Opposition nicht um der Oppo⸗ sstion selbst willen zu treiben. Die Berufung des Minister⸗ räsidenten auf Art. 45 der Verfassung, wonach er selbst die linister ernennen dürfe, sei nur formell richtig. Das ergebe sich ganz klar aus den Kommentaren zur Verfassung. Selbst⸗ verständlich hätte der Ministerpräsident vorher mit den Parteien Fühlung nehmen müssen. Er habe das formelle Recht der Er⸗ nennung nur, wie ein Eisenbahnbeamter berechtigt ist, Fahr⸗ karten zu lochen. (Heiterkeit, Der Ministerpräsident habe sich aber daran gewöhnt, eine brutale Diktatur aufzurichten. Während die übrigen Ministerien entweder vom Reich abhängig oder reine Vermögensverwaltungen darstellten, zögen sich die letzten Reste politischer Souveränität des Staates zusammen im Ministerpräsidium, dem Innen⸗ und vor allem dem Kultus⸗ ministerium. Gerade im letzteren könne sich die parteipolitische Stellung des Ministers ungehemmt auswirken, denn ihn störe nicht einmal das Verwaltüngsgericht, das noch das Innen⸗ ministerium beschränke. Nur so seien Fälle wie das diktatorische Vorgehen im Goslarer Falle möglich. Nur deshalb sei auch das Zentrum von der Verantwortung für die Ernennung Grimmes abgerückt. Grimme solle ja nur die sozialdemokratischen Wähler⸗ listen vergrößern helfen, indem er schon die Schüler beeinflussen lasse. Für die Wirtschaftspartei bestehe kein Zweifel daran, daß das Wirkungszentrum für die Kirche in der Schule liegt. Was sagen die geistlichen Mitglieder des Zentrums zur Berufung Grimmes? (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei) Und wenn Dr. Lauscher dnl gesagt habe, das Zentrum lebe nur in einer Arbeits-, nicht in einer n , mit den Sozialdemokraten, so komme es doch nicht darauf, sondern auf den Ersolg an, und der zeige sich immer deutlicher in dem Ent⸗ stehen einer sozialistischen Diktatur. Der neue Kultusminister habe so viel Eigenschaften verkörpern sollen, nämlich religiöse, ohne die Dissidenten zu verletzen, den Evangelischen genehm zu sein, ohne Herrn Heß zu kränken usw. Da sei es verständlich, daß dieser junge Mann im Hauptausschuß sich ganz verlegen vorstellte mit der Bemerkung, er habe kein Programm auf Eis gelegt. Und als er schließlich auf den Tisch. geschlagen und sich einen Exponenten genannt habe, sei gar kein Tisch dagewesen. Selten sei ein Minister so ungeschickt in sein Amt gestolpert, wie Grimme. Man hätte übrigens schon im Interesse der Wissenschaftler und alten Schulleute, die dem Kultusminister unterstehen einen älteren Mann wählen sollen. Der Begriff des „religiösen Sozialisten“ sei der Wirtschaftspartei überhaupt unverständlich. Aber man müsse Grimme dankbar sein, daß er mit Brutalität bekundet habe, die Partei stehe ihm über dem Staat. Es gehe ja auch im neuen Staat nur den Partei⸗ funktionären gut. Cebhafte Zustimmung rechts) Das Zentrum könne sich nicht freisprechen von der Verantwortung an der Aus⸗ lieferung der Schuljugend an den antireligiösen Sozialismus. Das hehe selbst der oberschlesische Zentrumsführer Göbel aus⸗ gesprochen. Die wahren christlichen Belange für, beide Kon⸗ fessionen würden von der Wirtschaftspartei wieder in dem Miß⸗ trauensantrag gegen Grimme vertreten, wie seinerzeit in der Zustimmung zum Konkordat. Das Zenträam täte hesser, wenn es gleichfalls dem Mißtrauensantrag zustimmte. (Beifall bei der Wirtschaftspartei.)
Abg. Po 361 (D. Frakt.) begrüßt die Mißtrauensvoten gegen den Ministerpräsidenten. Der Nachfolger Beckers sei kein unbeschriebenes Blatt! Wenn er sich als Exponent einer Macht⸗ gruppe bezeichne, so habe er damit nur die Wahrheit gesagt. Ein Minister sollte aber die Interessen der Allgemeinheit vertreten. Die Sozialdemokratische Partei sei kirchenfeindlich und dürfte den Kultusminister nicht stellen. (Anhaltende Unterbrechungen links.) Unverständlich sei die Haltung des Zentrums! Schärfste Ver⸗ wahrung müsse man dagegen einlegen, wenn der Ministerpräsi⸗ dent den klaren Beschluß des Landtags hinsichtlich des Polen⸗ abkommens einfach unbeachtet lasse. So glaube er, das ann n, behandeln zu können! Das sei seine Demokratie! er ganze deutsche Osten sei gegen dieses Liquidationsabkommen! Polen sei der Todfeind Preußens und werde es bleiben. Man sollte doch endlich mit dieser heillosen Illusionspolitik Schluß machen! Herr Riedel sollte einmal im Jesus Sirach nachlesen, wo es heißt: Liebe Kindlein, lernet das Maul halten! Schallende Heiterkeit.) Der neue Minister aber werde voraussichtlich mit aller Brutalität den sozialdemokratischen Gedanken in der Schulpolitik durch⸗ führen! Das hochstehende deutsche Schulwesen werde immer mehr nivelliert werden! Sb das Zentrum das auf die Dauer ertragen könne, sei doch recht zweifelhaft. In seiner Stellung zum Polen⸗ abkommen habe der Ministerpräsident offenbar die Balance ver⸗ loren. Er treibe feine Politik nach dem Motto: Was ich nicht toaliieren kann, das sehe ich als Staatsfeind an! Heiterkeit.)
Abg. Kube (Nat. Soz,) erklärte, Minister Grimme habe sich nicht gerade geschickt eingeführt, wenn er sich als Exponent einer politischen Machtgruppe bezeichnet habe. Ein Kultusminister müsse bewußt den nationalen Gedanken in den Vordergrund stellen. Das sei einem soxi aldemokratischen Minister nicht möglich! Den politischen Wahrheitsfanatismus des Abgeordneten Heil⸗ mann müsse man bewundern, wenn er erkläre, das Zentrum hätte auch den Abgeordneten König (Soz) als Kultusminister geschluckt! Dieser Wahrheitsfanatismus mute wie der berühmte Silberstreifen an. (Große Heiterkeit.) Der deutsch⸗polnische Ver⸗ trag schädige die Interessen Deutschlands aufs schwerste. Die Länder hätten die Pflicht, im Reichsrat ihre Interessen zu ver⸗ sechten. Diese Pflicht habe der preußische Ministerpräsident ver⸗ letzt, obgleich es fich beim Polenabkommen doch gerade um preu= . Angelegenheiten handele. Er verstecke sich aber einfach inter dem Reich! Wie kommt der Ministerpräsident de gg, einen Beschluß des Landtags einfach nicht auszuführen? g mit diesem System!
Abg. Lindner Christl. Soz. Volksdienst); Die Art, wie der Ministerpräsident Herrn Grimine zum Minister ernannt hat, gibt zu ganz erheblichen Bedenken Anlaß. Herrn Beder wzinen wir keine Träne nach; seine Politik hat unsere schärfste Miß⸗ billigung gefunden. Wir begrüßen daher sein Scheiden. Der neue Minister scheint uns angesichts der überwiegenden christ⸗ sichen Mehrheit unserer preußischen Bevölkerung als Sozial⸗ demokrat auch nicht am Platze zu fein. Wir hatten ja nun schon einmal einen sozlaldemokratischen Kultusminister, Herrn Adolf Hoffmann. Allerdings war die Wirkung seiner Tätigkeit von der Sozialdemokratie bisher nicht beabsichtigt. Wir müssen an⸗ nehmen und hoffen, daß die Ernennung des Herrn Grimme besser als jedes andere Mittel weiten Kreisen unserer christlichen = völkerung endlich einmal die Augen über die wirklichen Verhält- nisse öffnen wird. Wir werden den Mißtrauensantrag zu⸗ stimmen.
Abg. Je ndrosch (Komm) erklärt, daß seine Parteifreunde für die Mißtrauensanträge stimmen werden; den Deutschnatio⸗ nalen, die den Dawes⸗Gesetzen zum Teil zugestimmt hätten, müsse er aber die Berechtigung absprechen, heute wegen des Houng⸗ Plans und des damit r. , n Polenabkommens der Staatsregierung das Mißtrauen auszusprechen. Der NYoung⸗
lan, für den auch die Sozialdemokratie eintrete, werde die sten des Dawes⸗Plans 23 und die an sich schon kata⸗ strophale Lage der deutschen Arbeiterschaft weiter ver⸗ schlechtern, bis sie sich zusammenraffe und dem ganzen System
ein Ende bereite. Alle diese bürgerlichen Verträge werde die Diktatur des Proletariats ersetzen.
Abg. Leonhardt (Wirtsch. P) verweist auf die Terror⸗ akte der Polen in den ausgeraubten Gebieten gegenüber den deutschen Beamten und Lehrern; es gehöre angesichts dessen sehr viel Mut dazu, dem Liqu dationsabkommen mit diesem Staate zuzustimmen, wie es der Ministerpräsident fertig gebracht habe. Der Redner macht außerdem auf die elende Lage der Optanten aufmerksam, die nun statt von Polen, von Reichs wegen ent⸗ schädigt werden müssen. Letzten Endes muß also wiederum der deutsche Steuerzahler büßen; er muß für die Fehler aufkommen, die im Haag gemacht worden sind. (Hört, hört! bei der Wirt⸗ schaftspartei. Polen hat leine nennenswerten Verpflichtungen mehr. Zur Zeit ist es auffallenderweise sogar die der deutschen Regierung nahestehende Presse, wie das Berliner Tageblatt“ und die „Germania“, die die allergrößten Bedenken gerade gegen das Polenabkommen zum Ausdruck bringt. Man zweifelt bereits allenthalben an der Annahme dieses Abkommens im Reichstag. Der Ministerpräsident hat den Beschluß des Landtags mißachtet; er verdient das Mißtrauen dieses Hauses.
Damit ist die Besprechung der Mißtrauensanträge ge⸗ schlossen.
In seinem Schlußwort erklärt Abg. Bgecker (D. Nat.), das Zentrum, das sonst immer auf einem so hohen Pferde sitze, sei heute doch recht kleinlaut gewesen. Interessant seien die anti⸗ semitischen Anwandlungen des Herrn ,. die sich in seinem Zwischenruf von der „Judenschule“ kundtäten. (Heiter keit; Bei der Ernennung Grimmes habe sich der Minister⸗ präsident gewissermaßen als preußischer Mussolini zu erkennen gegeben, indem er sich auch noch über die Forderungen eines roßen Teils seiner eigenen Partei hinweggesetzt habe. Der Redner betont, er müsse sich mit aller Entschiedenheit gegen die Darstellung der Reichsregierung in der Frage der 2 Milliarden des deutschen Anspruchs wenden. Kampflos seien ungeheure Werte preisgegeben worden. Nehmen Sie alles zusammen: Nach dem Versailler Vertrag würde nun das Polenabkammen die zweite Hand voll Erde auf den Sarg des deutschen Ostens sein. Ueberlegen Sie sich, meine Herren, gründlich und gewissenhaft Ihre Stellungnahme! Es ist nicht damit getan, daß man, wie der Abgeordnete Heß heute, einfach überhaupt nicht über diese Angelegenheit spricht. Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.) Helfen Sie in letzter Stunde mit, die Annahme des Polen⸗ abkommens zu verhindern, denn es würde einen entscheidenden Schritt zur tatsächlichen Preisgabe des Deutschtums im Osten bedeuten!
Die Abstimmung über die Mißtrauensanträge, die namentlich ist, erfolgi am Freitag.
Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 12 Uhr: Fort⸗ setzung der zweiten Beratung des Landwirtschaftshaushalts. Schluß gegen 18 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
Die vereinigten Reichstagsausschüsse für Auswärtige An⸗ gelegenheiten und für den Haushalt setzten am 18. Februar die vertrauliche Aussprache über den Joung⸗Plan fort. Der Ausschuß ging daun zu den folgenden Punkten des Fragen— komplexes „S K Sicherheiten und Pfänder“ über, für deren Beratung die rtraulichkeit wieder aufgehoben wurde. Ministerialdirektor Dr. Do vn (Reichsfinanzministerium) erklärte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, auf eine Frage von deutschnationaler Seite, daß auch unter dem Young⸗Plan die Verpfändungen für die Dawes⸗Anleihe bestehen blieben, da diese auf den General⸗ bonds beruhten, welche die Grundlage der Anleihezeichnung ge⸗ bildet hätten. Das Verfahren sei aber einer Empfehlung des Young⸗Plans 2 Fh vereinfacht worden. Eine General⸗ Ermächtigung, welche die Reichsbank bekommen habe, biete Ge⸗ währ dafür, daß das eingehende Geld sofort in die Kassen des Reiches zurücklaufe. Auf eine Frage des Abg. Dr. Brüning (Zentr.), ob der Joung⸗Plan die Verteilung der Biersteuer auf die Länder verhindere, machte Ministerialdirektor Dorn darauf aufmerksam, daß die negative Verpfändung Ueberweisungen an die Länder, berechnet nach dem Ertrag der Biersteuer, nicht hindere, sondern daß es nur nicht möglich sei, die Biersteuer aus den Händen des Reiches ganz herauszugeben. — Ministerial⸗ direktor Dr. Gaus (Auswärtiges Amt) führte auf eine deutsch—⸗ nationalé Anfrage nach dem Schiedsgericht aus, daß dieses nach den Londoner reinbarungen von 1994 nur über die Aus⸗ legung, nicht aber über die Anwendung des Dawes-Plans zu entscheiden hatte. Nach dem YJoung⸗Plan, der dieses Schieds⸗ erlcht übernehme, werde die Zuständigkeit dagegen auch auf die zlnwendung der neuen Regelung ausgedehnt. Die Zuständig⸗ keit und das Verfahren des Schiedsgerichts seien im Haag näher festgelegt worden. Diese Notwendigkeit habe sich aus der Tatsache ergeben, daß der Joung⸗Plan nicht wie der Dawes⸗Plan eine ver⸗ traͤgliche Regelung zwischen Deutschland und der Reparations⸗ kommission , n. sondern ein Vertrag zwischen Dentschland und den Gläubigerregierung selbst sei. Das Schiedsgericht sei nicht nur für Streitigkeiten 7 den Gläubigern und dem Schuldner zuständig, ö auch für Streitigkeiten zwischen den Gläubigern 8 und zwischen diesen und der Internationalen Bank. Die J ammensetzung des Schiedsgevichts sei eine pari⸗ tätische. Es bestehe zur Zeit aus einem Amerikaner als Vor⸗ sitzen den, jwei neutralen Mitgliedern (einem Schweden und einem Holländer), einem deutschen und einem fran ösischen Richter. Der Young⸗Plan 9 vor, daß bei allen Proze . dem Schiedsgericht ein deutscher Richter angehöre. Ferner ehe das Haager Abkommen vor, daß Streitfragen über die Zuständigkeit des Schiedsgerichts von der Haager Cour entschieden werden. — Nachdem der Vorsitzende ausdrücklich festgestellt hatte, daß zunächst keine Wortmeldungen zu dem Thema: „Schiedsgerichts⸗ verfahren“ vorliegen, 42 der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Wirth, sein Erstaunen darüber, daß gerade zu diesem für den Joung⸗Plan so außerordentlich wichtigen Punkt die Spposition schweigt. Man möge doch bedenken, daß nach dem Artikel XV alle Streitfragen, die zwischen den Regierungen oder zwischen einer Regierung und der Bank für Internationale ö ilber die Auslegung und r, , des Young⸗
lans entstehen, zur endgültigen Entscheidung vor dieses Schieds⸗ gericht kommen. Man muß auch weiter bedenken, welchen Fort⸗ schritt damit der Grundsgt der schiedsrichterlichen Enischeidung von Streitfragen in der , , , , n hat. Die Anwendung der Schiedsgerichtsbarleit war beispielsweise in den Londoner Vereinbarungen von 1924 noch eine sehr beschränkte. Im Dawes-Plan sind lediglich die Streitfragen über die Aus⸗ un eit aber auch Streitfragen über die Anwendung des Plans r Schiedsgerichtsbarkeik unterworfen worden. Im oung⸗Plan wird der Grundsag der schiedsrichterlichen Ent⸗ cheidung restlos durchgeführt. Alle Streitfragen, mögen sie recht= liche Auslegung eder die tatsächliche Anwendung des Plans be⸗ ef mögen sie zwischen Reglerung und Regierung oder zwischen Regierung und Internationaler Bank entstehen, werden endgültig vom iedsgericht entschieden. Demnach kommt alles, was nicht den äußersten Fall der Zerreißung betrifft, vor dieses Schiedsgericht. Die Anrufung dieses Schiedsgerichts, das im Rahmen des Joung⸗Plans sich durchaus mit der Bedeutung des permanenten Schiedsgerichts im Haag 33 kann, ist eine so wichtige Angelegenheit, daß man über die in der Besprechung in den Young⸗Plan⸗-Ausschüssen doch ni einfach ohne Diskussien hinweggehen kann. Dieses Schieds⸗
es Schiedsgericht 27
gericht gibt uns ja auch die Möglichkeit, gegen Maßnahmen der ank fuͤr Internationale Zahlungen zu intervenieren, wenn mir glauben, daß die Bank für Internationale Zahlungen etwas tut, was gegen den Sinn des Young⸗Plans verstößt. Wenn also die Oppositlonsparteien schon kritisieren wollen, warum schweigen sie dann so betroffen, wenn sie an die wichtigste Stelle des Young- Plans kommen, an diesen großen Fortschritt des Schiedsgericht s= gedankens, an diesen Sicherungsorganismus, der für Deutschland von größter Bedeutung ist? Ohne dieses Schiedsgericht im Plane selbst wäre der . selbstverständlich unannehmbar gewesen. — Abg. Graf Westarp (D. beer gab zu, daß die Institution des Schiedsgerichts eine gute und zweckmäßige sein könne; aber das schließe doch noch keinesfalls ein, daß das Schiedsgericht auch wirklich eine Revisionsmöglichkeit für den Young-⸗Plan schaffe. Leider gehe eben die Zuftändigkeit des Schiedsgerichts nicht so weit, daß es beispielsweise erkennen könne, diese oder jene Last sei für Deutschland untragbar, und deshalb habe Deutschland weniger zu zahlen. Darauf komme es aber ganz allein an. — Abg. Dr. Reichert (D. Nat) nannte die Ausführungen des Reichsministers Dr. Wirth einen Lufthieb gegen die Opposition. Was solle denn beim Schiedsgericht eigentlich die Sppofition groß verweilen? Niemals habe die Opposition er= klaͤrt, daß sie juristische Schwierigkeiten fürchte. Immer und 38 habe sie nur betont, daß wirtschaftliche Gefahren, wirtschaft⸗ iche Schwierigkeiten überall im Joung-Plan lauerten, die dann zur politischen Katastrophe führen könnten. Die Opposition könne sich also mit einem noch so schönen juristisch ausgearbeiteten und aufgeputzten Schiedsgericht nicht beruhigen. Die wirtschaft⸗ lichen Schwierigkeiten des Joung⸗Plans würden dadurch in keiner Weise behoben. — Abg. von Freytag gh-Loringhoven (D. Nat.) hielt das vom Reichsminister Dr. Wirth so über alle Maßen gelobte Schiedsgericht für völlig bedeutungslos. Das Schiedsgericht könne nur fungieren in Fragen der Anwendung des JYJoung⸗Vertrags, und hier decke sich der Begriff der An⸗ wendung mit dem Begriff der Auslegung. Es handele sich also lediglich um ein formal-juristisches Organ des Young⸗Plans. Daß die juristischen Ausarbeitungen, die im Auswärtigen Amt geschähen, stets gut, tadellos und ordentlich gemacht würden, sei ganz zweifellos. Soviel Kritik man an den sonstigen Maßnahme a des Auswärtigen Amts üben könne, der juristische Sachverständige im Auswärtigen Amt habe immer exakt und gut gearbeitet. Aber das könne doch das Gesamturteil über den? oung⸗Plan in keiner Weise beeinflussen. Wenn nicht einmal das Formal⸗ Juristische richtig bearbeitet würde, dann würze es sich ja um einen Sta adal handeln. — Abg. Dr. Hoetz sch (Christl. Nat. Arb. Gem.) widersprach hier dem Vorredner. Es sei anzu⸗ erkennen, daß das Schiedsgericht nicht nur eine formale und sauber gemachte juristische Institution sei, sondern es sei nicht zu verkennen, daß durch die Ausarbeitung des Schiedsgerichts⸗ gedankens im Young⸗Plan ein Fortschritt in der ganzen. Repa⸗ rationsregelung gemacht worden sei. Dieser Fortschritt sei fest⸗ zustellen gegenüber der bisherigen einseitigen Tätigkeit der Repa⸗ ralionskommission und gegenüber der bisher allmächtigen Stellung des Reparationsagenten. Jedoch könne der Redner darin mit seinem Vorredner übereinstimmen, daß im Auswärtigen Amt die sjuristische Arbeit stets eine vorzügliche und subtile Arbeit sei — Nach weiterer Debatte zwischen den Abg. von Frey⸗— kagh⸗Loringhoven und Grafen Westarp (D. Nat.) einerseits und dem Reichsminister Dr. Wirth andererseits, in der von den Deutschnationalen behauptet wurde, daß die Begriffe Auslegung und Anwendung sich in diesem Rahmen deckten, also das Schiedsgericht mehr eine formal⸗juristische als eine politisch⸗ praktische Bedeutung habe, erklärte Ministerigldirektor Dr. Gaus: Wenn man den Begriff der Auslegung sehr weit fasse, dann könne man sagen, daß sich die Begriffe Auslegung und An⸗ wendung zum großen Teil decken. Aber der Anwendungsbereich der beiden Begriffe sei doch nicht . Es entstehe hier eine ähnliche Differenz wie zwischen Tatfragen und Rechtsfragen. Die rechtsiche Auslegung und die praktische Anwendungsfrage sei doch zu unterscheiden. Beide stellen Aufgaben des Schiedsgerichts dar. — Abg. Dr. Reichert (D. Nat.) bemängelte, daß die 26 prozentigen recover; act⸗Abgabe, die einen Bestandteil der früheren Sanktionsbestimmungen bildete, mit in den YJoung⸗ . übernommen worden sei. Daß der Gegenwert dieser Ab⸗ gabe der deutschen Reichsregierung in Reichsmark wieder gut⸗ gebracht werden solle, bedeute eine Doppelzahlung und könne als eine Milderung nicht angesehen werden. — Abg. D. Dr. Brgdt k 6 P.) sprach ebenfalls sein Befremden aus über die Ver⸗ aängerung dieser alten Reparationsbestimmung und warf die I r auf, wie sich die recovery act Abgabe zu dem geschützten eil der Jsnnuität verhalte und vie sie sich im Falle eines Mo⸗ ratoriums auswirke. Man habe begründeten Anlaß zu der An⸗ nahme, daß diese Abgabe auf jeden Fall erhoben werde. — Ministerialdirektor Dr. Do rn vwom eichsfinanzministe rium) erklärte: Der Joung⸗Plan ö hat die Aufrechterhaltung des recovery-act Systems vorgesehen, und zwar vor allem deshalb, weil die Engländer von Anfang an die Entgegennahme von Sachleistungen abgelehnt hatten. Wie sich aus dem Wortlaut der Anlage 7 zum YJoung⸗Plan einwandfrei ergibt bilden die Leistungen auf die reparation recovery act einen Bestandteil der e engen, Das wird auch von dem vom Abg., Dr. Reichert stierten Artikel 5 des neuen deutsch⸗englischen Abkommens be⸗ fret in welchem die Leistungen aus dem recover act nur „Pari passu mit den Sachleistungen“ zugesagt worden sind. Sie sind wie die Sachleistungen Teile der geschützten Annuität. Im Falle des Trans fer⸗-Moratoriums sind daher auch mit der Ueber⸗ tragung von Sachleistungen die Leistungen auf die recovery acts rundsätzlich , d Bei der Neuregelung sind folgende orteile gegenüber dem bisherigen ö erzielt worden: nach der bisherigen Regelung mußten wir die Devisen bei der Wirtschaft einziehen. Wir müßten also von Zeit zu Zeit an diese herantreten, um sie zu einer beschleunigten und reichliche ren Devisenablieferung zu veranlassen. Daniit war eine dauernde Belättigung der deutschen Wirtschaft verbunden. Weiter waren wir genötigt, dauernd ein Devisendepot im Gesamtwert von 14 Millionen Reichsmark für England und Frankreich bei der Reichskeedit⸗Gesellschaft zu unterhalten. Diese 14 illionen fallen nech dem neuen Abkommen endgültig an das Reich zurück. Schließlich ist festgestellt worden, daß die Leistungen aus dem reparation recovery act . 2 Grund der jetzt geschlosse nen Abkommen bewirkt werden und daß ein Rückfall in die alte Methode einer unmittelbaren Abschöpfung der Devisen aus dem deutschen Export an der Zollgrenze ausgeschlossen ist. Einer be- sonderen Behandlung bedarf die Frage nach der Wirkung des recovery act während eines Morakoriums. Nach Anlage 4 des nn, . ist Deutschland 1 aber nicht veipflichtet, onderabkommen für die Zeit des Moratoriums über Sach⸗ seistungen zu schließen. Nur für den Fall, daß solche Ablommen vorliegen, nd entsprechend der Gleichstellung von Sachleistungen und Leistungen aus dem reparation recovery act auch die letzten in dem enisprechenden Verhältnis zu bewirken. Ob es aber dazu kommt, liegt im freien Entschluß Deutschlands, das 2 het ob die Vorteile des Sachleistungsabkommens es recht * e. se Leistungen aus dem recovery act mit zu übernehmen. 16 schließlich die Frage angeht, ob wirklich Doppelzahlungen auf die roparation recovery acts, d. h. Zahlungen in chsõmark und Devisen nebeneinander, vorgenommen werden mien, so kann diese Frage verneint werden. NVach der mit der Gegenseite ge. troffenen 8 werden die im Joung⸗Plan vorgesehenen Reichsmarkzahlungen gegen die Devisenzahlungen unmittelbar verrechnet. Die , . wird also durch die Zahlung der Devisen von der hlung der Reichsmarkbeträge tatsächlich entlastet. Es folgte nunmehr die Beratung der Rovelle zum Bank⸗ ele Dazu . Stagtssekretr Dr. Tren deßken burg Gwom eichswirtschaftsministerium) folgendes aus: Der vorliegende
2 r. 43.
3Sweite Beilage
Verlin, Donnerstag, den 20. Februar
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nichtamtliches.
(Fortsetzung aus der Ersten Beilage.)
Statistik und Volkswirtschaft. Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 10. bis 15. Februar 1930
für 1000 kg in Reichsmark.
ier n Gerste ) ; Notierungen ; Zahl am Brau ⸗ F Futter
Aachen. frei Aachen bei Ladungen von mindestens 16 t .. ö 13. 171,3 5 Bamberg Großhandelseinkaufspr. ab fränk. Station.... 1 II. i6z 5 * . 26 163 Derlin . ab mark. Station w — 5 — 18 143,9 126 Braunschweig ab Braunschweig .. J 1 12. 158,0 3460 5 1565 8 1155 Bremen 2)... ab Bremen oder Unterweserhafen.... ... — — ( — = — 156 . 3 n,. , . le, d. * . — — — — 170,3 2.
reslau.. . frachtfrei Breslau in vollen Waggonladungen ... 6 — 163,0 230 9 Chemnitz frei Chemnitz in Ladungen von 200 - 300 Ztrn. .. 1 13. 161,5 5) 2 53 1 .
Dortmund? .. Großhandels verkaufspr. waggonfr. Dortmund in
ö .
Dresden.... waggonfr. säch. Versandstat. b. Bez. v. mind. 10 t Duisburg ... frei Waggon Duisburg w Erfurt .... in Waggonladungen waggonfrei Erfurter oder be⸗ . nachbarter Vollbahnstation ohne Sack.... Frankfurt a. M. Frachtlage Frankfurt a. M. ohne Sack. ..... Ern... ab osttbür. Verladestationn .... ö Gleiwitz. .. ab Gleiwitz ohne Sack K . — . rei Halle bei Abnahme von mindest. 300 Ztrn. . . amburg ... ab inl. Station einschl. Vorvommern. ..... 4 eif Hamburg, nordamerik. Herkunft 99) .....
; . ö - südamerik. ö Dannover 3 ab hannoverscher Station.... H Karlsruhe... waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack .. Kassel.. ... Frachtlage Kassel ohne Sach... . — 2 ö ab holst. Station bei waggonweisem Bezug.... Köln 2 3 Frachtlage Töllinn . w Königsberg i. Pr. loco Königsberg Krefeld... ab niederrhein. Ststion... Leipzig.. prompt frachtfrei Leipzig.... M a ! J Magdeburg .. ab Stationen des Magdeburger Bezirks. .... Mainz.... Großhandelseinstandspr. loco Kd Mannheim . waggonfrei Mannheim ohne Sack.... . . München ... Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab südbayer.
Verladestation . ab nordbayerischer Station
Nürnberg . JJ Gromßhandelspr. waggonfr. ab vogtl. Stat.; feine Sorte
Plauen ..
k 2 . . n. Stettin... waggonfrei Stettin ohne Sack.... . Stuttgart... Großhandelspreise waggonw. ab württbg. Station. Worms... bahnfrei Wormz 2 2 Würzburg .. . 1 Großhandelseinkaufspr. waggonw. ab fränk. Station
ĩ 13. 1663 266,3 . — 16259) 2 10 14. i585 zii 135 1885 i535 . ö. . . 2 * id 5 ) 1 13. 1660 23755 1800 2. 1580 23 10 12. 1765 2535 isi,f — 151.3 1 15. 1555 2325 155, 5 * 1535 1 11. 1515 2365 e. . 1175 1 11. 1665 z4i5 195, of 185256 ißt 5 an 15233 239,5 16 8 143 11260 5 . . 24. 1 i)) — . 2. 5 ö. n. 150 3 uj 1007 1) 98 5 ih 1 II. 156,9 2455 2 —— 164.5 1 12 183,5 Noßh 2oz, sf 18255 1566 ĩ1 157. 1635 26525 19235 55h i6r 5 z 16. 165.65 2355 IJ76, 5 u) — 1455 2 11. 4. 1666: 3544 163. 1694 14635 6 bzw. 0 — 16, 238,5 154.5 * 13573 1 12. 1635 25065 er. . 1613 7 11. 16. 1586 1 3555 17.5 15765 15375 3 11. ig. 1565 22235 1775tu)] 14385 123,5 3 Li. i. i650 335.5 165,0. 1520 14759 1 14. 1735 26513 155.5 — 166.5 2 10. Iz. 158,4 767.5 155,85; 16005 163, 2 12. 15. 165,5 24130 isg, 4 1285 J 15. 1655 2343.6 17335 . 1546 1 16. 1665 2455 iz, 160, 1505 1 15. 15665 235.5 175555 199 145 5 5 26 1653, ih) 45 1) 172 bfi — 1467 19 J 10 5 355.5 165. 0 eie 1500 j 1. 1763 266,5 1863) 16255 irtz5 2 111. i.] 1645 ] 3427 mio 1375
Anmerktungenz *) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — und J ĩ gerste. — *) Angebotspreise. — *) Verzollt. — Gute; mittlere Sommergerste 1509. — 5 n 168 ditterz nde r, ostfriesischer 1775. — 7) Pommerscher und schlesischer; rheinischer 175.09. — 5) Unverzollt. — 9) Notierungen für den laufenden Monat
(Abladung im Verschiffungs hafen). — 1) Manitoba J. — U) Rosafs.
— 12) La Plata. — 16) Braugerste 182,0. — 14 Sandroggen 159.50. —
B) J1. Qualität; II. Qualität 167.5. — 16) Pomm.⸗märkischer. — 17) Sommergerste zu Industrie⸗ und Futterzwecken 147.5. —
1) Pommerscher. — 19) Rheinhessische und Ried; pfälzer 2000. Berlin, den 19. Februar 1930.
—— 85 — —
Statistisches Reichsamt. Wagemann.
Kartoffelpreise in deutschen Städten in
der Woche vom 10. bis 15. Februar 1930.
—
. Wöchentliche Speisekartoffeln Fabꝛil⸗ Städte Handelsbedingung Notierungen )?) RM für 50 kg kartoffeln f. S 0kg in RM Zahl am welßhe rote gelbe sonstige je Stãrkeproz. Bamberg.. . Großhandelseinkausspreise ab fränk. Station 1 11. 2.05 — — . Berlin.. Erzeugerpreise waggonftei märt. Station.. 2 10. 13. 1,8 6 265) 2004 O 083 Breslau ; Erzeugerpreise ab Erzeugerstation ..... 2 10. 13. 1,50 176 7506 26 G bb Farnen,. Großhandelspreise ab Vollbahnstation! .. — 16. — 16. — — 46) — . arlsruhe'. .. waggonweise Frachtlage Karlsruhe: 1 12. 2, 31 — 3 5h — — Kiei ..... Erieugerpreise ab hoisteinischer Station bei ö waggonweisem Bezug — 1 15. — — 2,309) c4o0 Y — Köln... Großhandelsvertausspreise frei Köln ohne Sack 2 11. 14. — — 3,83 8) — — Liegnitz... ab Liegnitz . w . 11. 14. 1ů70 — 2.20 — — München?) Erzeugerpreise frei Bahnstatiin-— 1 15. 2, 40 — 2, 40 — 1, S0 10) Plauen. Großhandel gpr. ta en. ab vogtl. Station 1 16. 3. 06. 3, 90 3 6 2 * Stettin.... Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation 2 II. 14. 1ů75 1,ů95 200 u) — — Werms=— . hahnfrei Worms J 14. — — 2, 76 — — Würzburg?) . Erzeugerpreise frei Bahnstation ... 2 J 11. 15. 1,85 1, 85 216 — —
i) In Hamburg und Stettin keine Börsennotierungen, sondern Feststellungen der Handelskammern; i I Notierungskommisston bei der Landwirtschaftskammer; in Liegnitz Feststellungen der / ö Jeg, ö vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ) Nierenkartoffeln 3,90. — Odenwälder Blaue. — 5) Industrie; Juli⸗Nieren
4.10. — 6) Industrie. — ) Buntköpfige. — 8) Rheinische Industrie. 50 kg. — U) Gelbfleischige Industrie 2.20.
Berlin, den 19 Februar 1930.
— 9) Nichtamtliche Notierungen. — 10) Brennereikartoffeln, Preis für Statistisches Reichsamt. Wagemann.,
Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Februar 1930.
Nach dem Jahiesbericht der Berliner Hagel-Asse⸗ cu ran-Gesellschaft von 1832, Berlin, für das Geschästejahr 1929 hat das Jahr für das deutsche Hagelversicherungs. geschäft im allgememen einen recht ungünstigen Verlauf genommen. Wähiend im Mai und Juni nicht jonderlich schwere, allerdings zahlreiche Hagelschläge niedergingen, waren im Monat Juli nicht nur sehr ausgedehnte, sondern auch außerordentlich y Hagel⸗ wetter zu verzeichnen. In den Monaten August und September ließen die Unwetter nach. Die Geschästeergebnisse waren folgende:; Ge jamwersicherungẽsumme 197 395 200 RM gegen 186 413 328 RM im Vorlahr, Gejamiprämie 2 356161 RM gegen 2229 189 RM im Vorjahr, Gesamtschäden (einschl. Regulierungekosten 2113 079 RM gegen 1461 243 RM im Vorjahr. Wenn die Gesellschaft trotz der schweren Schäden einen Gewinn von 68 727 RM augweist, so gllart sich dies aus der Steigerung der Einnahmen aus Zinsen und Mieten auf ö 7öa NMR gegen Ss oi7 Ri im Vorjahr. Die Aktionäre erhalten 6 vn als Dividende.
Bern 20. Februar. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwe ize rischen Nattong!lbank vom 18. Februar (in Klammern Zu— und Abnahme im Vergleich zum Stande am 7. Februar) in XC. Franken; Ä ttir a. Metallbestan? 84 68 (Zun. G30), Golddevisen 358 os (Abn. S556), Wechselbestand 84 527 (Abn.
8165), Lombards 38 514 (Abn. 3461), Wertschriften 3120 (Jun. 468), Korrespondenten 26292 (Zun. 9270), Sonstige Aktiven 13 377 , ,, Netenumlgus 87 n. täglich fällige Verbindlichkeiten 219 040 (3un. 18 760), sonstige Passiven 34 011 hun 645). d
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 19. Februar 19306: Rubrrevier: Gestellt 28 405 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die Elektrolyttkupsernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 20. Februar auf 17050 4M (am 19. Februar auf 170,50 AMS) für 100 kg.
Speisetette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 19. Februar 1930. Butter: Die Abschwächung des Marktes etzte sich weiterbin lort, So ging Beilin am 18. d. M. um 3 4 ür den Zentner für alle Qualitäten zurück. Die Auslandsmärkte sind weiter nach unten gerichtet. Die Konjumnachfrage ist weiterhin recht schwoch. Die amtliche Pieissestsetzung im Verkehr zwischen Erzeuger und Großhandel — Fracht und Gebinde gehen zu Käufers Lasten — war am 18. Februar: 1a Qualität 1,55 4, La Qualität
140 4, abfallende 1,24 4. — Margarine: Die Nachfrage ist als sehr ruhig zu bezeichnen. — Schmal˖́. Beeinflußt durch die Unsicherheit der Getreidemärkte verlief der Schmalzmarkt in matterer Haltung. Die Preise gaben zwar etwag nach, zeigten dabei aber eine bemerlenswerte Widerstandskraft. Die Konsumnagchfrage ist andauernd schwach. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 64 , amerikan. Purelard in Tierces 66 M, kleinere Packungen 66.59 , Berliner Bratenschmalz 72 A, deutsches Schweineschmalz 82 4, Liesenschmalz 79 .
Telegraphische Auszahlung.
20. Februar 19. Februar
Geld Brief Geld Brief
Buenos ⸗ Aires. 1 Pap. ⸗Pes. L575 1,580 l,588 1,592 Canada.... 1 kanad. 4 164 4,172 161 4,169 3 ... 1 Yen 2057 2,061 2057 29061
aire ... 1 ägvpt. Pfd. 20,865 20, 995 20,8. 20.91 Konstantinopel 1 türk. E 1,Z0 1,894 1198 1902 dondon ..... 12 20, 345 20. 385 20,351 20,391 New York. 4615 4,188 4, 194 4,1885 4, 1965 Rio de Janeiro 1 Milreis O 466 O0, 468 O. 471 0413 Uruguay.... 1 Goldpeso 3, 666: 3,674 3, 666 3,674
nenn, ioo g otterdam . 199 Gulden 167,83 168, 17 167,920 168,26 Athen.. ;. 100 Drachm. 5,45 5.1425 5. 415 5,425 Brüssel u. Ant⸗ werpen ... 1090 Belga bs, 28 58, 40 o8, 3 5 58, 42 Bucarest .... 100 Lei 24539 T2493 2, 439 2493 Budapest ... 1090 Pengõ 73. 17 73. 265 73, 145 73.285 Danzig.. ... 100 Gulden S1, 32 81,48 81.33 81,49 . 100 finnl. 1053 10.55 10,533 10,553
elsingfors
talien ... 100 Lire 21,905 21,945 21,990 21,94 Jugoslawien . 100 Dinar 7371 7, 385 7771 17,385 Kaunas, Kowno 100 Litas 41, S5 41, 935 41, 855 41, 935
Kopenhagen.. 100 Kr. 12 02 11224 112,05 112.27 Lissabon und
porto. 100 Eseudo 18,8 18, 92 18,844 18,88
Qseĩs. ..... 100 Rr. 11137 11255 11133 112,15 Paris. ... 100 Fres. 16,.7 16,41 16,375 16,415 rag... . 100 r. 12.394 12414 12,397 12.417 eykjavik Island) . 100 il. Kr. 9191 92509 9.9 9209 i ö loo datt Söß S5. 55 53654 3030 S weiz. ... 100 Fres. 80,2 80. 88 0, 76 80 92 Sofa.. ... iG Lepa 3657 3 633 5 oꝛ7 3 033
Spanien... 100 Peseten 5230 52, 40 bl, 5 bl. 865 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 11227 1249 11229 11251 Talinn (Reval, Estland). . 100 estn. Kr. 111,49 111,B71 111,49 111,71 Wien ..... 100 Schilling! 58,92 59, 04 b8, 93 59, ö
—
Ausländische Geldsorten und Banknoten.
20. Februar 19. Februar Geld Brief Geld Brief
Sovereigns .. Notiz 20 47 20,55 20,47 206565 ↄ0 Fres.⸗ Stücke : für — — = 295 Gold⸗Dollars . 1 Stück 120 Ji 420 422 Amerikanische:
1000— Doll. 185 4,165 4,185 4,167 4,187 2 und 1 Doll. 15 4,161 4181 4,16 418 Argentinische . 1 Pap. Pes. 1,54 1,56 1565 1.3585 Brasilianische . 1 Milreis O44 046 O 445 065 Canadische. .. 1 kanad. — — 4,13 4.15 Englische: große 1 * 20,31 20,39 20,M 20,39 1X u. darunter 1 2031 20,39 2031 2039 Türkische. ... 1 türk. Pfd. k — — Belgische ... 100 Belga b8, 20 53, 44 — — Bulgarische .. 100 deva — — — — Dänische .... 1090 Kr. 111Bö8 112,22 111,90 112, 34
Danziger. ... 190 Gulden 81,19 81,51 Estnische .... 100 estn. Kr. — — innische. .. 100 finnl. — — — — ranzösische .. 100 Fres. 16,395 16.455 1640 16,46 del nnn e.. 100 Gulden 1 167,51 168,19 167,63 168,31
talienische: gr. 100 Lire 21,95 22,03 21,95 22,03
100 ire u. dar. 100 Lire 21,99 22.07 21,99 2207 n, n. lI00 Dinar 130 7233 7.30 7,32
ettländische. . 100 Latts 80, 18 80,48 — — Littauische .. 100 Litas 41,57 41, 73
oo Rr l üg urs 11822 . ga 63 85 o o5 96 59390 533 S5 3e
Vorwegische .. Desterreich.: gr. 100 Schilling 1008ch. u. dar. 100 Schilling Rumãänische:
1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2, 465 2, 485 2, 455 2, 485 unter 500 Lei 1600 Lei
Schwedische 166 Rr. üzoz us uziz uzhz Schweizer:große 100 Fres. 80.64 80,96 So. 68 81,00 ibo zrnrar, los Freß 3646 ids sgh s zs
Spanische .. 100 Peseten o2, x 52,36 51,89 52,11 Tschecho . slow.
Moo u. 1000 R. 100 Kr. 12, 5 12,41 12357 12,412 500 Kr. u. dar. 100 Kr. 12535 1241 12352 12412
Ungarische ... 100 Peng
Berlin, 19. Februar. Pręeisnotierungen für Nahrung s. mittel. (Einfaufspreife des Lebensmittelĩleinzei. handels für das Kilo frei Haus Berlin in Driginalyackungen.) Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachverständige der Industrie. und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Per braucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffe . E41 bis O45 6. Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel 0, is G52 „6, Gerstengrütze O35 bis 9.37 4. Haferflocken O37 bis Gz5 „„, Hajergrätze O48 bis 6 44 6, Roggenmehl öl Fr bis 0,29 4. Weizengrieß O44 bis 0,46 4, rtgrieß O51 bis g.ö3ß Ss, O00. Welzenmehl Gs325 bis G42 M, Weijenauszugmehl in lob Kg-Säcken br. L.-mn. GO. 41 bis 0,46 46. Weizenguszugmehl, feinste Marken, alle Packungen C46 bis 0,57 S6. Speiseerbien, kleine O, 30 bis C32 M6, Speiseerbsen, Viktoria 6.31 bis (0.36 M, Speiseerblen, Viktoria Riesen G37 bie (0,45 M, Bohnen, weiße, mittel O. 48 bis Ob 66, Langbohnen. ausl. G66 big G74 „s, Linsen, kleine, letzter Ernte 0, 6 bis O, 68 „S6, Linen, mittel, letzter Ernte O68 bis 5.82 S6, Linsen, große, letzter Ernte O83 bis 08 , Kartoffelmehl juperior O32 bis Os3 6. Makkaron Hartgrießware, lose O, Sß bis O, 95 4, . lose O, bis G6 * Eierschnittnudeln, lose G84 bis 142 S6. Bruchreis Qs3 bis O38 6, Rangoon- Reis, unglasiert O57 bis O, 38 t
iam Patna-Meig, glasiert G 45 bis G57 . Java - Taselreis, glasierl C54 bis 0,73 4, Ringäpfel, amerikan. vrime 150 bis 1,52 M,
Bogn. Pflaumen vo / loh in Originalkisten O, 9s bis 0, 94 M, Bosn.