w —
Uioꝛꝛss]
err Treubãnder Fritz Wittekopf. Jeßnitz Anhalt ist aus dem Aussichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.
Naguhn, den 17. Februar 1930.
Otto Naumann A Co. A ktiengesellschaft. C Schröter.
Io? 734
Herr Tieuhänder Fritz Wittekopf, Jeßnitz, Anhalt, ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.
Wettin, S., den 17. Februar 1930. Mühle Wettin Aktiengesellschaft. E. Schröter.
ii
Einladung zur Generalversammlung der Aktionäre der Dentschen Kaufhaus Aktiengesellschaft zu Berlin am 190. März 1930, mittags 12 Uhr, bei Herrn Rechtsanwalt Dr. Hermann Voß, Berlin W. 10, Genthiner Straße 7.
Tagesordnung: Zustimmung zur Uebertragung der Aktien. Deutsches Kaufhaus Akttiengesellschaft. Der Vorstand. Engelke.
Lil o8? Chemische Fabrik Höhenberg A. G., Köln ⸗ Höhenberg. Nachfolgende gemäß Beschluß der Generalversammlung vom 29. 9. 1924 in neue umzutauschende alte Aktien find nicht zur Umstemvelung eingereicht worden:
Fuhge.
234 235 236 237 238 353 354 355 356 357
1691
358 359 1692 1795 1811 1814 1815
372 1688 1690 1796 1798 1807 1810 1819 1820 1821 1822 1823 1824 1825 1826 1827 1828 1829 1830 1831 1832 1833 1834 1852 2545 3301 3302.
Wir rufen hiermit diese Aktien auf und setzen zum Umtausch eine letzte Frist bis zum 22. März 1930. Aktien, die bis zum Ablauf der festgesetzten Frist nicht ein⸗ gereicht werden sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschafst nicht zur Verwertung zur Verfügung gestellt werden, werden für kraftlos erklärt.
Köln⸗Höhenberg, 15. Februar 1930 Chemische Fabrik Höhenberg A. G.
Paar. Stnöhlein.
1I072799ã In der außerordentlichen Generalver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom J. Ja⸗ nuar 1950 wurde der gesamte Aufsichtsrat neu gewählt. Es wurden zu Aussichts⸗ ratsmitgliedern ernannt: 1. Henry Lery, Generaldirektor, Mühlen⸗ besitzer in Straßburg, Els., Dr. jur. Richard Brosien, Geh. Kommerzienrat, Generalkonsul der Niederlande in Mannheim, Gottlieb Jäger, Generaldirektor in Mannheim, „Hugo Krämer, Mühlendirektor in Mannheim, CGlemens Auer, Mühlendirektor in Köln a. Rh.
Neusz, den 15. Februar 1930. Simons ⸗ Mühlen Aktiengesellschaft.
Io? 233] Kraftverkehrs A. G. Wittekind, Paderborn.
Die Aktionäre werden zu der am 24. März 1930, 16 uhr, im Hotel Löffelmann, Paderborn, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn, und Ver— 1 für das Geschäftsjahr
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz.
3. Beichlußsassung über die Entlastung des BVorstands und des Aussichtsrats.
4. Neuwahl des Aussichtsrats.
Paderborn, den 18. Februar 1930. Der Vorstand. Tilmann.
11G 29
Aktienbrauerei Vilsbiburg A. G.,
Vilsbiburg. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 109. März 19390, vormittags 9 Uhr 30 Min., im Amtsraum des Notariate Vilsbiburg stattfindenden Generalver⸗ sammlung ergevenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Berichterstattung der Gesellschafts⸗ organe mit Vorlage der Bilanz per 30. September 1929. 2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 3. Erteilung der Entlastung für den Vorstand und Aussichterat. Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, wesche gemäß § 10 Absatz 2 des Gesell⸗ schaftsvertrags ihre Aktien spätestens am Werktage vor der anberaumten General— verlammlung bei der Gesellschaftskasse in Vilsbiburg, bei der Bayer. Vereinsbank Fil. Landshut. bei der Bayer. Hypotheken und Wechsel⸗ bank München. Augsburg, Nürnberg, Vandshut, bei der Depositenkasse Vilsbiburg oder im Sinne des 5 2655 Abjatz ? O-G.-B. bei einem Notar hinterlegen, wogegen eine Einkrittekarte zur General⸗ versammlung ausgefolgt wird. Vilsbiburg, den 18. Februar 1930. Der Aussichtsrat.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 20. Februar 1930. S. 4.
loꝛꝛsz]
Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell ichafst sind die Herren Dr. Sakin und Gotthelf Gossels ausgeschieden. Neu ge⸗ wählt wurden die Lemen Arnold Schapiro und Aierander Schapiro.
Berlin, den 15. Februar 1930. Germania ⸗ Garagen Attiengesellschaft. Langner.
102292
Aus dem Aussichtsrat unserer Gesell⸗ schaft sind die Herren Daff is, Flemming und von Weegmann ausgeschieden. Neu gewählt wurden die Herren Jacob Schapiro und Saja Schapiro und die Profuristin Fräulein Irmgaid Fritzsche, sämtlich in Berlin wohnhast.
Berlin, den 17. Februar 1930. Bayerischer Platz 1. Grundstücks⸗Attiengesellschaft.
Langner.
102290) Bekanntmachung.
Zu den in der Generalversammlung vom 29. Januar 1930 ausgeschiedenen und in derselben wiedergewählten bisherigen Aussichtsratmitaliedern ist neu als 4. Mit- glied hinzugewählt worden: Fabrikant Hermann v. Dreusche sen, Altena. Westf. Düfseldorf, den 29. Januar 1939. Friedrich Wilhelm v. Dreusche Nagel u. Metallwaren fabrik A. G.
101592 Tegimeier A Wöllmer,
Möbelfabrik A. G, Hamburg. Gemäß . vom 18. Dezember 1928 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst worden. — Die bekannten und unbekannten Gläubiger der Gesellschaßft weiden hierdurch gemäß der §§ 297 und 301 H. G.⸗B. aufgefordert, ihre Forderung bei dem mitunterzeichneten Liquidator, Bücherrevisor Emil Glummer, Hamburg, Mönkedamm b, anzumelden. Die Liquidatoren: Maxp Franke. Emil Glummer.
Dr
In der außerordentlichen Generalver⸗
sammlung der „Sansa Lloyd“ Aktien ⸗˖
gesellschaft für Versicherungs⸗Ver⸗
mitteilung, jetzt in Leipzig C 1, Burg—⸗
straße 1ß65, vom 7. Januar 1930 ist der
bisherige Aufsichtsrat, bestehend aus den
Herren: .
1. Direktor Dr. Fritz Caspari,
2. Heinz v. Cölln,
3. Herbert Borke
abberufen worden. Der Aufsichtsrat be⸗
steht aus folgenden Herren, als:
1. Kaufmann Rudolf Lommatzsch,
2. Rechtsanwalt und Notar Dr. G Wilfferodt,
3. Kaufmann Walter Hohlfeld,
sämtlich in Leipzig.
Der zu 1 Bezeichnete ist Vorsitzender
des Aufsichtsrats, der zu 2 Bezeichnete ist
stellvertretender Vorsitzender des Aufsichts.
rats der „Hansa Lloyd“ Aktiengesellschast
für Versicherungsvermittelung.
102608
Ottensener Bank
in Altona⸗Ottensen. Ordentliche Generalversammlung am Dienstag, den 18. März 1930, nachm 25 Uhr, im Kaiserhof. Tagesordnung: ;
1. Vorlage der Bilanz wie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1929. Antrag auf Genehmigung der⸗ selben und Beschlußfassung über die vorgeschlagene Verteilung des Rein⸗ gewinns.
2. Entlastung für den Vorstand und Aufsichtsrat.
3. Aussichte ratswahlen.
Aktionäre, die an der Generalversamm⸗ lung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten Verzeichnis derselben vätesten am 15. März 1930 im Geschäfts⸗ lokal der Bank zu deponieren und Stimm⸗ zettel entgegenzunehmen.
(8 24 der Satzungen.)
üUltona⸗Ottensen, 17. Februar 1930.
Der Aufsichtsrat. Emil Seidler, Vorsitzender.
Udo d Vereinigte Grauwacke⸗ u. Vasalt Akt. Ges., Vonn.
Die Aktionäre werden hierdurch zu der auf Mittwoch, den 12. März d. J., vorminags 12 Uhr, anberaumten ordentlichen Generalversammlung im Hotel Kaiserhof. Essen, Lindenallee, eingeladen. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstande, Vorlage der
Gewinn und Verlustrechnung sowie der Bilanz für das Geschästssahr 1928, Bericht des Aussichtsrats über die Prüfung der Bilanz, Beschlußiassung über die Genehmigung der Bilanz sowie Entlastung des Vorstands und Aussichtsrats.
mit der Westerwaldbrüche Akt.⸗Ge)., Bonn a Rh. Zur Teilnahme an der Generalver—⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt.
sellichaftskasse in Bonn hinterlegen.
Gesellschaft eingereicht werden. Bonn, den 18. Februar 1930.
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Bremen,
Genehmigung des Fusionsvertrags
die ihre Aktien mindestens am dritten Werkiage vor der Generalversammlung bei den Filialen der Deutschen Bank und Die conto⸗Gesellichaft in Bonn, Köln und Düsseldorf oder der Landesbank der Pro⸗ vinz Westfalen in Münster oder der Ge—⸗
Das Recht der Hinterlegung bei einem Notar bleibt unberührt, jedoch müssen die Hinterleaungsscheine in gleicher Frist der
Winterhuder Vierbrauerei, Hamburg.
Achtundvier /igste ordentliche Gene⸗
ralversamminng der Afttonäre Sonn⸗
abend, den 29. März 1930, vorm.
11 Uhr, im Büro der Notare Diet.
von Sydow, Remé. Bartels und Crase⸗
mann in Hamburg, Gr. Bäckerstt. 13—1b. Tage ordnung:
1. Vorlegung der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 1928/29, Genehmigung deiselben sowie Er⸗ teilung der Entlastung.
2. Aussichtsratswabl.
Stimmtarten sind gegen Vorzeigung
der Aktien, denen ein Nummeinverzeichnis
beizufügen ist bis spatestens am 23. März
19830 in Empfang zu nehmen bei den
Notaren Dregßz. von Sydow, Rems,
Bartels und Crasemann, Hamburg, Gr.
Bäckerstraße 13— 15, und bei der Daim⸗
städter und Nationalbank K. a. A. in
Berlin. Behrenstraße 68 70.
Sambnrg, den 15. Februar 1930.
Der Borstand. Buerschaver.
102 277 Ri. Graf & Co. Attiengesellschas Nürnberg.
Die neunte ordentliche General⸗
versamlung der Aftionäre findet am
Freitag, den 14. März 1930, vor⸗
mittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der
Commerz und Privat ⸗Bank Aftiengesell⸗
schaft, Filiale Nürnberg, Königstraße 2,
statt. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Abschlusses für 18209.
2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
3. Beschlußfassung über Entlastung des Vorstande und Aufsichtsrats.
4. Wahlen zam Aussichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung ist jeder Aktionär berechtigt,
welcher seine Aktien spätestens am Dien tag, den 11. März 1930 bel der Gesell⸗ schaft oder der Commerz. und Privat-
Bank Aktiengesellschaft, Filiale Nürnberg,
hinterlegt.
Nürnberg, den 18. Februar 1930.
Der Vorstand.
I0oz2 74] Atlas · Werke Aktiengesellschaft,
Bremen. Einladung zu der Montag, 17. März 1930, 12 uhr, im Sitzung. saal der Darmstädter und Nationalbank
stattfindenden 18. ordentlichen General⸗ versammlung. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, Ge⸗ nehmigung der Rechnung für das Geschaͤftssahr 1929 und Entlastung des Vorslands und Aussichtsrats.
Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.
Aenderung des § 25 der Satzungen dahingehend, daß je RM 100. — anstatt je RM 26. — der hinterlegten Aktien eine Stimme gewähren.
4. Wahlen für den Aufsschtsrat.
Hinterlegungsstellen gemaͤß 8 24 der
Satzung: ; Barmstädter und Nationalbank Kom⸗ manditgesellschaft auf Aktien, Bremen, Berlin und Hamburg, J. F. Schröder Bank Kommandit⸗
esellschaft auf Aktien, Bremen und .
Letzter Hinterlegungstag: Donnerstag,
13. März 1930.
Bremen, den 17. Februar 1930. Atlas ⸗Werke Attiengesellschaft.
Ph. Heine ken,
Vorsitzender des Aufsichtsrats.
102249] Westfalenbank Attiengesellschaft, Vochum.
An unsere Herren Aktionäre. Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der diesjährigen ordentlichen General⸗ versammlung ein, die am Sonnabend, den 15. März 1930, 6, 30 uhr nachm., in unserem Bankgebäude in Bochum, Wilbelmstr. 15/17, stattfindet. Tagesordnung: . 1. Berichterstattung des Vorstands über den Vermögensstand und die Ver- hältnisse der Gesellschaft unter Vor⸗ legung der Bilanz per 31. Dezember 1929 sowie über die Ergebnisse des verflossenen Geschästejahrs nebst dem Bericht des Außsichtsrats über die Prüfung des Geschäfteberichts und der Gewinnyerteilung. . Beschlußsassung über die Genehmi. gung der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung und der Gewinnver⸗ teilung. — Beschiußfassung über die Erteilung der Entlastung an die Mitglieder des Vorstands und des Aussichtsrats.
4. Wahlen zum Aussichtsrat Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind nach 5 27 unserer Satzungen diejenigen Atitionare berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der anberaumten Generalversamm⸗ lung bis 6G Uhr abends ihre Attien Mantel) bei den Gejellschaftskassen in Bochum oder Hannover oder bei einem deuischen Notar hinterlegt haben. Bochum, den 18. Februar 1930.
Der Vorstand. Balken bol. Dr. jur. Mos kopp. Raulf Keese.
. — loesen, Riesager Bank Aktiengesellschaft zu Riesa.
unserem findenden 26. ordentlichen General⸗ versammlung.
den
Einladung zu der Sonnabend. den 15. März 1930. nachm 4 Uhr. in Bankgebäude in Riesa statt.
Tagesordnung: 3 l. Vortrag der Geschäsieberichts für 1929, Richtigsprechung des selben sowie
Vorstands. 2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns. 3. Neuwahl zum Aussichtsrat. Zur Teilnabme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen berechtigt, die sich als Aktionäre durch den Besitz von Aftien oder durch Hinterlegungsicheine von Aftien der Gesellschaft beim Eintritt in die Generalversammlung ausweisen. Die Hinterlegungescheine müssen don einem Notar oder von der Gesellschafts⸗ kasse oder von der Neichsbank ausgestellt and in ihnen die Nummern der Aktien angegeben sein. Riesa, den 14. Februar 1930. Der Auffichtsrat der Riesaer Bank Aktiengesellschaft zu Riesa. Rob. Schönherr Vorsitzender.
S4a6588]. Berliner Getreidemühlen⸗ Attiengesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1928.
Attiva. 2 2 . Debitoren. Werk s Vorräte ..
927
802 3727: 1512891 102 128 50 550 332 921
: 2801791
Fahrzeuge Verlust
102607]
F. Sarriefeld A.⸗G., Hamburg. Nachtrag zur Einladung zu der auf
den 6. März 1930 einberufenen General⸗ vernmmlung:
Zur Teilnahme an der Generalver⸗
sammlung sind die Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bis Sonnabend, den
J. März 1930, bei der Gesellichaft, beim
Bankverein für Schleswig⸗Holstein A. G. 4 bei ö J * burg, bei einer Effektengirobank oder na Entlastung des Aufsichterats und dee Malgabe der 3esetzlichen Bestimmungen hinterlegt haben.
Samburg, den 17. Februar 1930. Der Vorstand. F. Darrie eld. — —— 101604.
Finanzierungsgeselischaft
für In dustrielieferungen
Attien gesellschaft, Berlin. Bilanz am 31. Dezember 19239.
Attiva. RM Kasse, Guthaben bei Noten⸗ und Abrechnungsbanken Wechsel 2 102 855, 38 Hiervon be⸗ geben
Debitoren Inventar - Durchgangs posten.... Verlust: Vortrag 1928 12 568, 38 Verlust 1929 41354, 34
14 6946
192162016 52 886
6 260
8 566 65
161 2386, 22
9
53 9227: 2057 950
Passiva. Aktienkapital ... Akzepte Kreditoren... Durchgangsposten .
1000000 600 000 324 640 133 31038
2057 950
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1929.
Passiva. Kreditoren... Kapital
1301791 * 14 * 14 . 0 2 2 1500000
Sa.: Tod oi
Gewinu⸗ und Verlusttonto per 31. Dezember 1928.
M. . 2993689
Einnahmen.. 2660 768 46 Verlust 332 921 35
Charlottenburg, den 1, Sept. 1929. Der Vorstand. B. Schwarz.
ü 2 102255]. Sermögensrechnung per 30. September 1929.
Attiva. RM Brauereianwesen ... 687 000 Wirtschaften und Wohn⸗ gebäude Spezialausschänke und K Eishäuser Kö Maschinen, Werkzeuge und Geräte
Lagerfässer, Tanks und Transportfässerr ... 380 000 Leihinventar ... 136 000 Fuhrpark und Tiere ö 107 232 d 648 888 Kasse 5 816 Außenstände und Darlehen 3 629 747
6 550 054
Ausgaben.
143 500
578 269 28 600
205 000
Passiva. Aktienkapital... Reserve: Gesetzl. Reserve 284 379, 17 Allgem. Re⸗ serve . . 1650 000, — a. Aufw.⸗An⸗ sorichen r dee. Aufwertungsrückstellung fur Obligationen 1991 .. Obligationen 1927 ... Kreditoren und gestundete Biersteuer Hypotheken a. Wirtschafts⸗ anwesen ... Kautionen Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag per 1. 10. 1928 15 47,04
1946934
37 6265 9 000
Reingewinn
1938/29 . 248 047, 18 263 6941
[6 S560 osa
Erfolgsrechnung per 30. September 1829.
Soll. RM Allgemeine Unkosten .. 5 388 538 Ordentliche Abschreibungen 338 210 Gewinn⸗ und Verlustkonto:
Vortrag per 1. 10. 1928 15 647, 0
Reingewinn
1988/29 . 248 047, 13 263 69417
3 990 452 61
15 647 04 3 866 557 21 108 248 36
.
Donaueschin gen, den J. Januar 1930. Fürstlich . Brauerei A.-G.
Der Vorstand. G. Simg. Vorstehende Vermögens und Erfolgs⸗ rechnung ist von mir geprüft, mit den ordnungsmäßig geführten Büchern über⸗ einstimmend und richtig befunden worden.
Haben. Gewinnvortrag a. 1927/28 Rohgewinn aus Bierverkauf Erlös aus Abfällen usw.
Soll. RM Vortrag 1928 12 568 ginsen... 27 123 Handlungsunkosten Steuern. Abschreibungen auf ventar.
*
und
In⸗
152 6866 6 259 06 198 637 4:
Haben. Zinsen, Provisionen. .. Verlust ..
144 714 53 922 198 637 / Boltsbank Memmingen. (l0l1606. Volksbank
Memmingen 21G. (Mantel). Bilanz zum 31. Dezember 1928.
Attiva. RM Kasse, Sorten, Zinsscheine 5221 Laufende Rechnung .. 73 837 79059
Passiva. . Aktienkapital 35 20h Laufende Rechnung .. 43 514 Gewinn für 1928 909 185 79059
Bilanz zum 31. Dezember 1829.
Attiva. . RM Kasse, Bankguthaben u. Effekten 61 016 Schuldner in ll. Rechnung. 3217
5. 335
Passiva. Aktienkapital Kreditoren Gewinn
18 000 16099 133 64 233 Gewinn⸗ und Verlustrechnung. Soll.
Verwaltung... Gewinn...
2
Haben. Saldovortrag ginsen ..
269
1016071. Voltsbant Memmingen e. G. m. b. H. Bilanz zum 231. Dezember 1929.
Attiva. RM 3
Kasse und Bankguthaben. 296 471 02 Wechsel! ...... 42168305 Weripapiere« b 97136 Schuldner in lfd. Rechnung 1 645 084 Bankgebäude und Einrich⸗ tungen
156 296
2 615070
Passiva. Geschäftsguthaben Reserven Spareinlagen Gläubiger in lfd. Rechnung Gewinn in 1829 ....
159 500 238 900 1489 063 686 838 41 668
.
2615070 Gewinn⸗ und Berlustrechnung.
Soll. RM Verwaltung und Steuern 58 974 Gewinn per 1999 . 41 668
100 643
Haben. Zinsen und Provisionen .
100 643
Donaueschingen, den 15. Januar 1930.
Ludwig Graf von Seyboltstorff.
Der Vorstand. Ax.
Der Aufsichtsrat. Otto Gehres.
Graf von Hardenberg.
RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 13 vom 20. Februar 1930. S. 3.
Gesetze ntwurf baut sich auf die im Sachverständigenplan für die Anpassung des Bankgesetzes aufgestellten drei Grundsätze auf, nämlich: 1. Wegfall der ausländischen Kontrollorgane der Reichs⸗ bank, 2. Unabhängigkeit der Reichsbaak, 3. Aufrechterhaltung der Münzparität. Der wesentliche Fortschritt gegenüber dem bis⸗
rigen Verfahren unter der Herrschaft des Tawes⸗Plans ist der,
ß nicht jede Aenderung von dem vorherigen Einverständnis internationaler Instanzen abhängig ist, sondern daß vielmehr nur bestimmte Aenderungen dem Einfluß des Verwaltungsrats der Bank für internationalen Zahlungsausgleich unterliegen und daß sede Aenderung international rechtswirksam wird, wenn der Ver⸗ waltungsrat von dem ihm eingeräumten Recht der Klage inner⸗ 2 der zweimonatigen Ausschlußfrist keinen Gebrauch gemacht
t. Auch kann sich der Einspruch des Verwaltungsrats nicht guf irgendwelche Gründe stützen, sondern die Begründung ist be⸗ chränkt auf den Einwand, daß die von deutscher Seite vorge⸗ chlagene Aenderung mit dem „Neuen Plan“ unvereinbar sei. der Gesetzentwurf ist dem Sachverständigen der Gegenseite zur Kenntnis gebracht worden, um nachzuprüsen, ob und welche Be⸗ stimmungen mit den international interessierenden drei Haupt⸗ grundsätzen in Einklang stehen. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, den Gesetzentwurf in dieser Fassung anzunehmen. Durch eine Ergänzung auf der letzten Haager Konferenz wurde die Mit- arbeit der Reichsbank und ihres Präsidenten bei der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich sichergestellt. Die weiteren durch den neuen Plan nicht gebotenen Aenderungen des Bank⸗ esetzes beziehen sich hauptsächlich auf das Verhältnis zwischen Reich und Reichsbank, dessen Aenderung in einzelnen Punkten notwendig schien. Während bisher bei der Wahl des Reichsbank⸗ präsidenten der Reichspräsident lediglich ein zweimaliges Veto⸗ recht hatte, ist durch die Neuregelung das bel en ech bei der Wahl des Reichsbankpräsidenten in ein echtes verwandelt worden. Außerdem ist die Bestellung der Mitglieder des Reichs⸗ bankdirektoriums fortan gleichfalls von der Bestätigung durch den Reichspräsidenten abhängig gemacht worden. Auch die Abberufung des Präsidenten oder eines Mitgliedes des Direktoriums bedarf von jetzt ab der Bestätigung durch den Reichspräsidenten. Ebenso ist. vor der Wahl von Generalrats⸗Mitgliedern für die Folge eine Fühlungnahme des Vorsitzenden des Generalrats mit der Reichs⸗ regierung vorgesehen. Wegen des Wegfalls der ausländischen Mit⸗ glieder des Generalrats war die 6 Mitgliederzahl von 14 nicht mehr erforderlich. Der Dawes⸗-Plan sah ausdrücklich vor, daß der Generalrat sich aus Bankfachleuten zusammensetzen sollte. An diesem Grundgedanken ist festgehalten worden, boch sind künftig auch im dauernden Ruhestand befindliche Staatsbeamte als Mitglieder des Generalrats zugelgssen. Hinsichtlich der lau⸗ fenden Amtsperiode des Reichsbankprästdenten tritt durch die Ge—⸗ setzes vorlage eine Aenderung nicht ein. Bezüglich der Amtsdauer der jetzigen Mitglieder des Reichsbankdirektoriums und der jetzigen deutschen Mitglieder des Generalrats stellt Artikel II ausdrücklich klar, daß sie in ihren Aemtern bleiben. Wie bereits erwähnt, ist die Mitarbeit der Reichsbank bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich sichergestellt. Deshalb wird die Reichsbank in die Lage versetzt, Aktien der Bank für Internationale Zahlungs— ausgleich zu erwerben, zu veräußern, sowie die vorgesehene Ga⸗ rantie für die Zeichnung solcher Aktien zu übernehnien. An die Stelle des ausländischen Notenkommissars tritt der Präsident des Rechnungshofes des Deutschen Reiches. An der Höhe des Betriebs⸗ kredits, den die Reichsbank dem Reich gewähren kann ist nichts geändert worden. Da die Zahlungsbedürfnisse der Finanzver⸗ waltung 696 besonders häufen, ist die Glattstellung auf Mitte Juni verlegt worden. Die Reichsbank kann während der Dauer des Notenprivilegs nur mit Zustimmung der Reichsregierung in Liquidation treten. Die sonstigen Aenderungen sind nur aus Zweckmäßigkeitsgründen in die Novelle aufgenommen worden. Die Vorschrift, daß das Grundkapital der Reichsbank mindestens 306 Millionen Reichsmark betragen soll, ist gestrichen worden. 1924 hatte man geglaubt, der Reichsbank zur Erfüllung ihrer neuen Aufgaben ein größeres Goldkapital zur Verfügung , zu müssen. Die Lage hatte sich jedoch bereits bis zum In rafttreten des Bankgesetzes so geändert, daß die Erhöhung auf 360 Millionen nicht mehr erforderlich war. An der im Dawes⸗Plan vorgesehenen Ermächtigung, das Grundkapital erforderlichenfalls bis auf 400 Millionen Mark zu erhöhen, ist festgehalten worden. Für die Lombardierung der Anleihen des Reiches und der Länder sind nach der Regierungsvorlage die bisherigen Beschränkungen fortgefallen und dadurch der Zustand des Bankgesetzes vom 14. März 1875 wiederhergestellt worden. Gegen den Widerspruch der Reichs⸗ regierung hat der Reichsrat beschlossen, außer den bisher zum Bankverkehr zugelassenen kommunalen Obligationen öffentlich⸗ rechtlicher Boden⸗Kreditinstitute auch solche der übrigen öffentlich⸗ rechtlichen Kreditinstitute sowie die langfristigen Anleihen kom— munaler Körperschaften lombardfähig zu machen. Während die generelle Zulassung der langfristigen Anleihen der Länder nach dem Vorschlag der Reichsregierung angesichts der finanziellen Lage der Länder unbedenklich erschien, hält die Regierung den Zeitpunkt für eine allgemeine Zulassung langfristiger kommunaler Anleihen und Obligationen zum Lombardverkehr bei der Reichs⸗ bank noch nicht für gekommen. Die Lombardkredite gehören nicht zu den Anlagen, die der Reichsbank als Notendeckung dienen können. Die Reichsbank ist daher bei solchen Anlagegeschäften auf die ihr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel angewiesen, die zur Zeit in e, d, . Umfange für die finanziellen Bedürf— nisse des Reiches bereitgestellt werden müssen. Weiter aber hat die Reichsbank die Bonität des Anleiheschuldners zu prüfen. Bei der jetzigen Finanzlage einer Reihe von kommünalen Körper⸗ schaften wäre es wahrscheinlich, daß solche Anträge abgelehnt werden müßten, was voraussichtlich eine schwere Beeinträchtigung des Kredits des Anleiheschuldners im Gefolge haben würde. Der in der Vorlage bereits angekündigten wesentlichen Erhöhung des Anteils des Reiches am Reingewinn der Reichsbank hat die Generalversammlung der Anteilseigner am 15. d. M. zugestimmt. De Vorlage liegt dem Reichsrat vor und wird voraussichtlich Ende der laufenden Woche dem Reichstag zugeleitet werden kännen. — Abg. Dr. De rn burg (Dem.) wies r. hin, daß auch das neue Bankgesetz die Grundlage der deutschen Währung in gar keiner Weise 2 da die Deckungsvorschriften unver⸗ ändert geblieben seien. 38 Reichsbankdirektorium bleibe nach wie vor eine unabhängige Instanz in Finanz⸗ und Währungs⸗ dingen, da der Generalrat nur eine beratende, nicht eine kon⸗ trollierende Körperschaft sei. Mißlich an der Vorlage sei, daß nach wie vor die Aktionäre keine Vertretung haben, und daß über die Gewinnverteilung keine unabhängige Instanz entscheide. Die Praxis, daß die Reichsbank das Vierfache ihres Kapitals an Re⸗ serven sammle, könne in Zukunft im Interesse des Reiches nicht aufrechterhalten werden. Eine Abänderung des Rentenbank⸗ Tilgungsgesetzes solle in der Weise ermöglicht werden, daß ein Reichszuschuß in dieser Angelegenheit vermieden werde. Gegen die in der Reichsratsentschließung aufgestellte Forderung, daß auch kommunalen Obligationen bei der Reichsbank die Lombard⸗ fähigkeit gegeben werden solle, seien schwere Bedenken zu erheben. Die zweite Reichsratsforderung auf größere Berücksichtigung des Geldbedarfs in den , berühre die Geld⸗ und Diskont⸗ politik der Reichsbank, in die sich die gesetzgebenden Körperschaften nicht einmischen sollten. Bei der Erörterung der Stellung des Reichsbankpräsidenten sollte man von der Person des gegen= wärtigen Reichsbankpräsidenten ganz absehen, denn nicht für ihn machten wir ein Gesetz, sondern wir wollten durch das jetzt zu a Gesetz den deutschen Kredit im Inland wie im Ausland selbst aufrechterhalten. Die Mobilisierungsanleihe, die wir zu dem billigen Zinssatz von 5⸗ bis is vH erhalten sollen, dürfe nicht gestört werden durch eine wilde Anleihepolitik der Kom⸗ munen. (Zurufe rechts: Ist dieser billige Zinssatz sicher?) Unsere Gläubiger selbst haben das größte . an einem niedrigen Zinssatz, weil der Ertrag für sie dadurch größer wird. Das neue Reichsbankgesetz bringe dem bestehenden Zustand gegenüber
zweifellos große Verbesserungen, vor allem durch die Einschrän⸗ lung der auslandischen Kontrolle. — Abg. Bang (D. Nat.): Es wird erklärt, daß die Reichsbank zur Einlösung der Reichsbank⸗ noten in Gold oder Devisen verpflichtet sei. Der hierfür not⸗ wendige Beschluß des Generalrais sei aber noch nicht herbei⸗ geführt; die Einlösungspflicht sei also noch gar nicht effektiv. Nun habe die nend a; Regierung ihre Zustimmung zur Inkraft⸗ setzung des 5 31 gegeben, nach welchem die Einlosung in Gold oder Devisen für die Zwecke der Durchführung des Plans garan⸗ tiert sei. Wir hätten also in Deutschland nicht eine Reichsmark⸗ währung, sondern effektiv eine Goldmarkwährung. Warum hätten denn sonst die Gläubiger ein so starkes Interesse an der Inkraft⸗ setzung des §5 317 Gewiß sei die Kontrolle durch einen Ausländer sortgefallen, aber es handle sich hier nicht nur um die formale Stabilität, sondern auch um die formelle Güte, ihre innere Ge⸗ sundheit usw. Auch Dr. Schacht habe erklärt, daß die Währung auf zwei Füßen stehe: a) auf einem ausgeglichenen Reichshaus- halt, und b) auf einer ausgeglichenen Zahlungsbilanz. Die for⸗ male Stabilität unserer Wahrung hätten wir nur erkauft mit dem sehr teuren Preis, daß wir für die Auslandsanleihen immer mehr von unserer Substanz weggegeben hätten. Wenn wir diesen Weg weiter gingen, müßte es einmal zur Katastrophe kommen. — Abg. Heinig 6e. Wir machen das Gesetz allerdings nicht für den derzeitigen Reichsbankpräsidenten. Der derzeitige Reichs⸗ bankpräsident hat aber die Mängel der jetzigen Gesetzgebung sehr deutlich in die Erscheinung treten lassen. Es ist ein unerträg⸗ licher Zustand, daß es beispielsweise ganz vom Belieben des Reichsbankpräsidenten abhängt, ob er einer Ladung unseres Aus⸗ schusses folgen will oder nicht. Der jetzige . ght immer neuen Anlaß zur Kritik. Seine jüngste Rede bei der Schaffer⸗Mahlzeit war wieder ein Beispiel von Geschmacklosigkeit und Ungezogenheit. (Abgeordneter von Raumer D. Vp]: Da hat er nicht als Reichs bankpräsident, sondern als freier Staatsbürger gesprochen!) Ein Reichsbankpräsident, der über die Währung zu wachen hat, ist verpflichtet, auch als Staatsbürger in erster Linie die Möglichkeit politischer Mißverständnisse zu vermeiden. (Zuruf des Abgeordneten von Raumer: Er soll also den Mund halten?) Jawohl, Herr v. Raumer. Ich bin mit Ihnen einverstanden! Es würde r nichts schaden, wenn der jetzige Reichs bankpräsident mehr den Mund halten würde! Wir halten die Bestimmungen über Ernennung und Unabsetzbarkeit des Reichsbankpräsidenten für unbefriedigend und sind in der Beziehung mit dem Ver⸗ handlungsergebnis der Regierung nicht zufrieden. In der Frage der Lombardierung der Kommunalanleihen gehen meine Freunde mit der Haltung des Reichsrats konform. Es sei eine Diskrimi⸗ nierung der Kommunen, wenn ihre Anleihen nicht bei der Reichs⸗ bank lombardfähig sein sollen. Es werde gesagt, daß es heute keinen Markt für Kommunalanleihen gebe, doch übersehe man dabei, daß der Markt mit der Lombardfahigkeit, die den Kurs beeinflusse, wachse. Weiter wünschen wir eine klarere Gestaltung der Reichsbankbilanz. Mit der Aufgabe der Reichsbank als un⸗ abhängige Währungsbank ist es unvereinbar, wenn sie ein be⸗ stimmtes Wertpapier -Konto unterhält und auf diesem unsichtbare Abschreibungen macht. Auf diesem Wertpapierkonto unterhält sie eine Verbindung mit einer selbständigen Tochtergesellschaft, die mit den Währungsaufgaben überhaupt nichts zu tun hat. Wir verlangen eine wirklich klare Bilanzierung bei der Reichsbank und behalten uns bei der zweiten Banknovelle, die eine neue Gewinn⸗ verteilung bringen soll, entsprechende Anträge vor. Unbedingt notwendig ist es, die Geschäftsführung der Reichsbank wieder der Kontrolle des Rechnungshofs zu unterstellen, die man 1921 bei der Schaffung der unabhängigen Stellung der Reichsbank be⸗ giti hatte, die aber jetzt wieder notwendig ist, da nach § 117 der Novelle zur Reichshaushaltsordnung der Rechnungshof in jedem Falle einzuschalten ist, wenn dem Reich der Reingewinn anz oder teilweise zusteht. Diese Einschaltung des Rechnungshofes ist aber nicht nur notwendig, um dem Reich den ihm zustehenden Reingewinn zu sichern, sondern weil die Ausgabenwirtschaft der Reichsbank nicht immer unter dem Gesichtspunkt größter Spar⸗ samkeit erfolgt ist. Höchst eigenartig müssen Sparsamkeits⸗ mahnungen aus dem Munde eines Mannes herrühren, der wie der Reichsbankpräsident mehr als eine Viertelmillion Mark Gehalt im Jahre bezieht. Abgeordneter Dr. Dernburg will Treu⸗ händern aus den Kreisen der Anteilseigner die Aufgabe zuweisen, darüber zu wachen, daß das Reich zu den ihm zustehenden Ge⸗ winnen gelangt. Wir sind der Ink hr daß der Rechnungshof, dessen Unabhängigkeit auch international anerkannt werde, die gesehen. Stelle sei, darüber zu wachen. Die Dividenden der Reichsbank könnten ruhig in gleicher Weise wie bei der Inter⸗ nationalen Bank in ihrer Höhe begrenzt werden auf 12 vH. Wir erwarten von der Regierung recht bald eine Novelle. Ein dunkles Kapitel ist die Golddiskontbank. Diese wird ohne jede Kontrolle vom Reichsbankpräsidenten privatim geleitet. Dr. Schacht hat schon vor langer Zeit der Dawes⸗Kommission die bindende Zu⸗ sage gegeben, die Golddiskontbank bald aufzulösen. Dann hat die Golddiskontbank vier⸗ bis fünfmal ihren Aufgabenkreis ge— wechselt. Im Enqueteausschuß ist die Golddiskontbank mit Recht als überflüssig erklärt worden. Die Reichsregierung sollte be⸗ schleunigt eine Aenderung des Golddiskontbankgesetzes vorschlagen, mit der erstens die Steuerfreiheit dieser Bank aufgehoben, zweitens die Majoritätsverhältnisse festgestellt und drittens fest⸗ gelegt wird, daß der Reichsbankpräsident mit der Exportkredit⸗ politik überhaupt nichts zu tun hat. Bisher leitet er diese Politik unter Abwälzung des Risikos auf das Reich, ohne daß das Reich darauf einen Einfluß hat. — Abg. Dr. Schneide r⸗Dresden (D. Vp. stimmt dem Abgeordneten Dr. Dernburg darin zu, daß die im Reichsrat hinsichtlich der Lombardierung kommunaler An⸗ leihen geäußerten Wünsche die gegenwärtigen Ausschußberatungen nicht berühren. Sehr wichtig ist aber der zusätzliche Kredit, der der Wirtschaft durch die Privatnotenbanken der Länder gewährt werden kann. Die sächsische Wirtschaft möchte diesen zusätzkichen Kredit nicht missen. Eine gewisse , der öffent⸗ lichen Gelder liegt im Intéresse der Wirtschaft. Ich werde in der zweiten Lesung im Plenum eine entsprechende Entschließung einbringen. — Abg. Dr. Schlack (3entr.) stimmt dem Vorredner u tlich der Dezentralisierung der öffentlichen Gelder zu. Die nabhängigteit der Reichsbank ist tatsächlich nicht so groß, wie es den Anschein hat. Es macht den Eindruck, als wäre dem jetzigen Reichsbankpräsidenten die Beschränkung des Reichseinflusses auf sein Institumt nicht unangenehm. Er ist ja auch Vorsitzender des Generalrats, und dieser Generalrat — eine einzigartige 5 tution — wählt sich selbst. Während der Verwaltungsrat der Reichsbahn von der Reichsregierung ernannt wird, braucht der Generalrat nur mit der ö, ühlung zu nehmen. it der Prüfung der Geschäfte sollte der Rechnungshof beauftragt werden. — Die Weiterberatung wurde dann auf den 19. Februar vertagt.
Der Wirtschaftspolitische Ausschuß des Borläufigen Reichs⸗ wirtschaftsrats stimmte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger am 19. d. M. dem vom Reichsernährungsminister zur ,, vorgelegten Brot⸗ gese . zu. Danach sollen zur Steigerung der Absatz⸗ möglichkeiten für den Roggen im Inlande neue Voraussetzungen zur Hebung des Roggenbrotverzehrs und damit zugleich Maß= nahmen dafür 2 en werden, daß die Bevölkerung reines Roggenbrot zu wohlfeilem Preise erhält. Nach den Bestimmungen des Gesetzentwurfes soll unter der Bezeichnung „Roggenbrot“ nur Brot verkauft werden, das mindestens zu 95 vH aus Roggen mehl hergestellt ist, und unter der . ung „Weizenhrot“ nur solches Brot, das zum 9 n fg aus Weizenmehl besteht. Brot, das aus einer Mischung von Roggen⸗ und Weizen- mehl hergestellt ist, darf nur unter der Bezeichnung „Mischbrot“ verkauft werden. Ueberwiegend aus Roggenmehl 6. telltes Brot ist als „Roggenmischbrot“, überwiegend aus Weizenmehl hergestelltes als „Weizenmischbrot“ zu bezeichnen. Mischbrot muß mindestens 97 v Roggen⸗ und Weizenmehl enthalten. Backhilfs⸗
mittel dürfen nur bis zu 3 vH zugesetzt werden. Die einzelnen Brotsorten müssen für den Käufer als solche leicht erkennbar ge⸗ kennzeichnet sein. Das Gewicht des frischen Brotlaibes soll min⸗ destens 500 Gramm oder ein vielfaches davon betragen.
— In der am 19. d. M. abgehaltenen Sitzung des Volks⸗ wirtschaftlichen Ausschusses des Reichstags erklärte Abg. Bickes (D. Vp.) im Zusammenhang mit der Debatte über die Jugend⸗ schutzbestimmungen, daß der Trinkbranntweinabsatz der Monopol⸗ verwaltung im Januar dieses Jahres auf ca. 383 900 Hektoliter zurückgegangen sei, während noch in der 6 Zeit des Vor⸗ jahres (Januar 1929) 72 000 Hektoliter abgesetzt worden wären. Die rückläufige Bewegung des Trinkbranntweinabsatzes halte also an. Im ersten 9 des Rechnungsjahres 1928 29 hätte sich der Absatz der Monopolverwaltung noch auf 175 000 Hektoliter belaufen, während er im ersten gene, 1929 30 nur 120 000 Hektoliter betragen * Im weiteren Verlauf der Ausschuß⸗ sitzung wandte sich der Vorsitzende Abg. Simon (Soz.) gegen ie Berichterstattung in einem Teil der Presse über die Ausschuß— verhandlungen. Die Betrachtungen, die an die vom Ausschuß beschlossene Relationszahl geknüpft worden seien, gingen weit über das Ziel hinaus. Es sei unverantwortlich, wenn durch die Be⸗ hauptung, 70 000 Gaststätten müßten nunmehr schließen, eine Beunruhigung in die Oeffentlichkeit getragen werde. Aus der Mitte des Ausschusses wurde dem von verschiedenen Seiten wider⸗ sprochen, vor allem auch von der Wirtschaftspartei mit der Be⸗ merkung, daß in Wirklichkeit sogar 104000 Betriebe zum all⸗ mählichen Absterben verurteilt würden. — Die Bestimmungen des Gaststättengesetzes über den Jugendschutz wurden in einer neuen Fassung vom Ausschuß angenommen. Danach ist verboten, an Personen, die noch nicht 18 Jahre sind, Branntwein oder überwiegend Franntweinhaltige Genußmittel in einer Gast⸗ oder Schankwirtscheft oder im eim? n zum eigenen Genuß zu verabreichen. An Personen, die noch nicht 16 Jahre sind, dürfen auch andere geistige Getränke oder Tabakwaren nicht verabreicht werden. Ferner ist verboten, an Betrunkene geistige Getränke zu verabreichen, ferner Branntwein oder überwiegend brannt⸗ weinhaltige Genußmittel durch Automaten feilzubieten, und schließlich das Verabfolgen von Speisen von der Bestellung von Getränken abhängig zu machen oder andernfalls eine Preis⸗ erhöhung eintreten zu lassen.
— Der Verkehrsausschuß des Reichstags beschäftigte sich am 19. d. M. mit Eingaben. Eine Eingabe, die die Einführung von Kilometerfahrscheinheften für den Berufsverkehr verlangt, wurde der Reichsregierung mit der Maßgabe zur Erwägung über⸗ wiesen, daß bei der nächsten Tarifreform eine Verwirklichung der Forderung angestrebt wird. Eine Eingabe, beteffend den Bau einer Eisenbahn von Gumbinnen über Rautenberg nach Trap⸗ pönen, überwies der Ausschuß der Reichsregierung als Material für das Ostprogramm. Schließlich beschäftigte er sich mit einer Eingabe des Gesamtverbandes der christlichen Gewerkschaften über die Verbesserung des Verkehrswesens in den Grenzlandgebieten. Der Ausschuß ersuchte die Regierung um Auskunft über die finanzielle Tragweite der in der Denkschrift genannten Wünsche, ferner über die Maßnahmen, die bisher in dieser Richtung durch⸗ geführt sind oder demnächst in Aussicht stehen. Im übrigen wurde die Eingabe der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Nr. 8 des M iinisterial⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung vom 19. Februar 1930 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. RdErl. 11. 2. 30, Volkstrauer⸗ tag 1930. — RdErl. 7. 2. 30, Zeichnungsbefugnis der den Landräten belgegebenen Reg.⸗Assessoren. — RdErl. 10. 2. 30, Dienstkraftwagen⸗ führer d. Allgem. Verwalt. — RdErl. 11. 2. 30, Kosten in Kraßst⸗ fahrzeugangelegenheiten bei den Landratsämtern. — RdErl. 11. 2. 30, Heranzieh. der landrätl. Bürobeamten zu rechn. Prüf.⸗Arbeiten bei den Kreiskassen. — RdErl. 12. 2. 30, Nachweis der mit Versorg.⸗ Anwärtern besetzten Stellen. — RdErl. 12. 2. 30, Stimm karteien. — RdErl. 14. 2. 30, Unterbringung von verdrängten Privatange⸗ stellten . Kommunalverbände. RdErl. 14. 2. 30, Kurz⸗ fristige Verschuldung der Gemeinden. — Gemeindebestand⸗ u. Orte—⸗ namen⸗ Aenderungen. — Polizei verwaltung. RdErl. 2. 1. 30, Autstellung v. Jagdscheinen. — RdErl. 21. 1. 30. Waffenbescheinig. f. Forstbeamte d. Landw. Kammern. — RdErl. 14. 2. 30. Feilbieten von Bier im Wandergewerbe. — RdErl. 11. 2. 30, Reijekosten⸗ mittel d. Pol. u. Landsäg. — RdErl. 11. 2. 30, Inabgangstellung ersparter Mittel. — RdErl. 10. 2. 30, Unterstütz.⸗Kasse d. Landjäg. — RdErl. 13. 2. 30, Dienstaufwandsentschädigung f. staatl. Pol. Beamte. — RdErl. 13. 2. 30, Decblätter j. d. VfdP. Nr. 6, Schießausbild. d. Pol. — Staatsangehsrigkeit u sw. RdErl. 1. 2. 30, Frühere Preußen, die eine ausländische Staats⸗ angehörigkeit erworben haben. — Verschiedene s. Rechtsprechang des Disziplinarhofs f. nichtrichterliche Beamte. — Neuerschei⸗ nungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 38, Mauerstr. 44. Viertelsährlich 10 RM für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,40 RM für Ausgabe B lein⸗ seitig bedruckt).
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.
Nachweisung
über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reiche am 15. Februar 1930.
(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierung. usw Bezirke und Kreise (Amts usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul. und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Räude der Einhufer ffür die Räude der Einhufer werden die Namen der Kreise ufw. nicht aufgeführt) oder Schweineseuche und Schweineyest nach den eingegangenen Meldungen am Berichtstage berrschten. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchensälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Tollwut Rabies).
Preusten. Reg. Bez. Allen ste in: Johannisburg 3 Gemeinden, 3 Geböfte (davon neu 1 Gem., 1 Geh.), Lötzen 1, 1, Neidenburg 2, Ortelsburg 2, 2, Rössel 1,ů 1. Reg Bei. Schneide mühl:; Deun Krone 1, 1. Reg ⸗Bez. Oppeln: Kreuzburg O. S. 1, 1, Rosen⸗ berg O. S. 1, 1. Bayern. Reg.⸗Bej. Niederbayern: Regen 1, 1. Viechtach 1, 1 (1, D.
Ins * amt: 10 Kreise, 14 Gemeinden, 14 Gehöfte; davon neu: 2 Gem., 2 Geh.
Rotz (Malleus).
Preußen. Reg.-Bez. Liegnitz: Lüben 1 Gemeinde, 1 Gehöft. . . üsseldorf: Giadbach⸗Rheydt Stadt 1, 1 (davon n e n: . 2.
Insgesamt: 2 Kreise, 2 Gemeinden, 2 Gehöfte; davon neu: 1 Gem., 1 Geh.
Lungenseuche des Rindviehs Pleuropneumonia bovum contagiosa) Bockenseuche der Schafe ( Variole ovinm) und Beschälsenche der Pferde (Exanthema coitale paraly ticum]
Ftrt.