Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 50 vom 28. Februar 1930. S. 2.
Vermahlungs zwang
Gründen nicht enischließen, diese Frage abschließend zu erledigen. Grörtert warte weiter die Frage des Deklarationszwanges für Mebl, denn die Bäcker sind nach dem Gesetz darauf angewiesen lemes Nach der Auffassung der Reichsregierung bt jedoch schon 4 des Lebensmittel gesetzes eine gewisse Grundlage. rotzdrem haben die Ausschüsse beichlossen, die Reichsregierung zu erjuchen, die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit der Einführung eines Deklarationszwanges jür Mehl erneut zu vrüsen und gegebenenjalls dem Reichsrat eine entiprechende Vorlage zu machen.
ber ürwortete
Roggenmehl zu erhalten.
Vertreter sächsfischen Regierung die Bereitstellung von Geldmitteln Er empitahl auch., die Verwendung Ausbändigung von Roggenbrotmarken Ferner hielt
Aus sprache
für die Roggenbrotpropaganda. Mittel für Empfänger der Krisen⸗ oder Wohlfahrtsunteistätzung. er den Vorschlag des Verbandes der Bäckerinnungen „Germania“
Die Kosten für die Propaganda könnten den
für beachtenswert. Ländern nicht zugemutet werden.
Der Reichsrat stimmte den beiden Vorlagen n der Ausschußfassung zu und genehmigte ferner eine Verordnung zur Aenderung der Strafregisterverordnung.
Ohne Einspruch nahm der Reichsrat einige soeben vom Reichstag verabschiedete Gesetze zur Kenntnis, nämlich das Gesetz über die Bergmannssiedlungen, die Aenderung der Handwerks⸗ novelle und das Gesetz über die Zuziehung von Hiltsrichtern Schließlich genehmigte er noch die Weiter⸗ in Saßnitz bis zum
32.
* * .
9 22 2 . 4
zum Reichsgericht. benutzung des Seegrenzschlachthauses 1. März 1932. Die preußische Regierung will für einen be schleunigten Ausbau der Anstalt Sorge tragen.
Deutscher Reichstag. 133. Sitzung vom 27. Februar 1930. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 3 Uhr.
Der Einspruch des Reichsrats Reichstags, wonach die Rückflüs steuermitteln wieder nur für den Wohnungsbau ver⸗ wendet werden sollen, wird dem Wohnungsausschuß über⸗
egen den Beschluß des e aus Hauszins-⸗
Auf der Tagesordnung steht dann der Gesetzentwurf über die Rechtsverhältnisse des Reichskanzlers und der Reichs⸗ minister, das sogenannte Ministerpensionsgesetz. ssen beträgt das Gehalt des Reichsministers 36 000 RM jahre. Neu sind vor allem die Bestimmungen über die Pensionierung der Reichsminister. sollen zukünftig nicht mehr lebenslän erhalten, sondern nur ein Ubergangsge stens fünf Jahren, je nach der Tauer der Minister⸗ tätigkeit, das in den ersten drei Monate halt und dann die Hälfte beträgt. usübung seines Amtes eine Gesundheitsschädigung erlitten, die seine Arbeitsfähigkeit wesentlich und dauernd beeinträch⸗ tigt, so soll er eine Ruherente erhalten, desgleichen wenn ein n das 65. Lebensjahr erreicht hat und mindestens vier Jahre Minister war. Die Ruherente
oll 12000 RM jährlich nicht übersteigen. chließung ersucht der Ausschuß die Reichsre
edacht zu nehmen, daß zurückgetretene Minis ͤ Beamtenlaufbahn hervorgegangen sind, nach Möglichkeit in für sie geeignete Reichsbeamtenstellen angestellt werden.
Abg. Gottheiner (D. Nat.: Die bisherige ischen Ministern, die vorher Beamte waren inistern bei der Pensionierung haben zu Unger ührt, die auch durch etwaige Anrechnung von freie echtsanwalt usw. nicht beseitigt, sondern e r vorliegende Entwurf ist e
Nach den Ausschußbeschlü Reichskanzlers 45 000, das eines
Ehemalige Reichsminister glich die volle Pension ld für einen Zeitraum
n das volle Minister⸗ Hat ein Minister bei
inister bei seinem Ausscheide
In einer Ent⸗ gierung, darauf lter, die aus der
Unterscheidung
und anderen echtigkeiten ge⸗ r Tätigkeit als Willkür ge⸗ rein Antiminister⸗
steigert wurden. De — daß dem parlamentari
ensionsgesetz. Diesem Grundgedanken, dauerndes Ruhegehalt nicht zusteht, stimm erungsparteien auf sozialdem w ochen haben, indem sie den über ension gewähren wollen. ialdemokratischen Antrag be⸗ zlers der Gegen⸗ er herrschenden Gegenzeichnung durch die des den, wenn der alte sie ver⸗ t wird die Freiheit des Reichs⸗ skanzlers einges wenn der sozi Von dem Verbot llten Ausnahmen as Wohnungsgeld
Das erscheint estbesoldeten die ist es, daß der rüche der Reichs⸗ at andere Auf⸗ chuß in dieser Auf⸗
und bedauern, daß die Regi diesen Gedanken 65 Jahre alten Ministern doch das Schärfste müssen wir den soz ) kämpfen, daß die Ernennung des neuen Rei eidenden Kanzlers bedarf. er Wissenschaft kann diese neuen Kanzlers selbst ersetzt wer weigert. Dabei soll es bleiben, sons d räfidenten bei der Ernennung des Reich ir müßten das ganze Gesetz ablehnen, ntrag angenommen werden s me von Aufsichtsratsposten usw. Der Entwurf will 2500 auf 3600 Mark erhöhen. uns in einer Zeit, wo von einem Notopfer der nicht opportun. er vermögensrechtliche Ans taatsgerichtsho
der Ueberna ssen werden. inister von
Rede ist, p i Staatsgerichtshof
minister entscheidet. aben. Wir begrüßen es, daß uns der Aus
Dr. Schetter⸗Köln (Zentr.): und politis
zum Kampfobjekt geworden. in Verfassungsfragen eine Einigung die eine Lücke in der ir hatten kein nachahmenswertes Vorbild. and, der die Minister den Beamten gleich-= mstände bei der Pen⸗ mtenverhältnis nicht mehr ver- öchste Stogtsamt. Die n Angriffe geworden.
um eine verfassun sie doch im Auss guten Willen ist also auch möglich. Wir begrü
er bisherige Zust . tellte, brachte aber mißli ionierung mit sich. leichbar ist das Mini 1 inister sind der Gegenstand der schärfste Man will damit das System selbst treffen. Aufgabe der Vorlage war es daher, die Minister für den Staatsdienst ausschließlich aber sie auch aus allen wirts zu befreien, die einen Angriff eintragen kön rung erfüllt die Kanzler die Ernennung uns nicht befriedigen. Wir teilen nicht die eines Staatsstreichs istischen Kanzler eher zu ernennen geneig nzler seine Ernennung die Kontinuität ist auf andere
en die Vorlage,
Dem Vea
zu reklamieren n Bindungen nten. Diese Forde⸗ Die Uebung, neuen Kanzlers g eichnet, kann rchtung, daß ein Reichspräsident 6 16 = vi. elbst gegenzeichnen kann. Für Weise gesorgi. Der Wechsel des Kabinetts bedeutet häufig einen Wechsel der Politik; dafür kann alten Kanzler verantwortlich machen. Uns lommt en Reichsprästdenten soweit zu entlasten, wie es und die Verantwortun Kanglers diesem selbst aufzubürden. Das
räsidenten würde be⸗ ch weigerte, die Gegen⸗
im Falle
man nicht den es darauf an, d überhaupt möglich is nennung des neuen ( öchstmaß der Entschlußfreiheit des Rei ränkt werden, wenn der alte Kanzler chnung vorzunehmen. Ministergehälter und Pensionen f der Reichsfinanzen, denn es kommt darauf an besten Kräfte für die höchsten Staatsämter heranzuziehen. omenten Rechnung tragen.
soldung muß daher den hohen Anforderungen des Amtes ent-
für die Er⸗
man muß psychologischen
sprechen. Das Amt soll aber nicht erstrebt werden mit Rückficht auf künftige hohe Versorgung. Darum fordern wir angemessenes Gehalt, aber keine Penston. Dem entspricht die Vorlage. Wir begrüßen die Vorlage, weil sie die republikfeindliche Agitation verhindert, daß das Ministeramt ein Anziehungspunkt für eigen⸗ süchtige und verantwortungslose Streber sei.
Abl Colosser (Wirtsch. P) stellt fest, daß das vor liegende Gesetz eine Folge eines früheren Vorstoßes der Wirt⸗ schaftspartei und eine Folge der parlamentarischen Ueber⸗ spannung in Deutschland sei. Der schnelle Wechsel der Minister sei mit eine der Hauptursachen unserer heutigen wirtschaftlichen und Verwaltungskrise. Kaum hätten die Minister ein Werk begonnen, so seien sie auch schon wieder weggefegt. Der Redner begrüßt die Tendenz der Vorlage, als einen Versuch, daß man gewillt sei, auch von oben zu zeigen, daß man den schweren wirt⸗ schaftlichen Verhältnissen Rechnung tragen wolle. Die Vorlage bedeute auch eine begrüßenswerte Stärkung des Berufsbeamten⸗ tums. Dieses alten Berufsbeamtentums und die für dieses gelten⸗ den Bestimmungen hätten sich die parlamentarischen Minister nutzbar gemacht. Man habe sogar private Tätigkeit für solche Minister nutzbar auf die Ministerdienstzeit angerechnet. Zu be⸗ — sei ein Ruhegehalt für Minister, die aus freien Berufen
rvorgegangen sei. Freilich sei der Entwurf noch nicht als Ideal zu bezeichnen. Der verfassungsrechtliche Teil der Vorlage sinde gleichfalls die Zustimmung der Wirtschaftspartei unter Vorbehalt einzelner Aenderungen. Vor allem sei zu bedauern, daß das Gesetz nicht rückwirkende Kraft haben solle. Die Wirt⸗ schaftspartei werde der Vorlage zustimmen.
Abg. Torgler (Komm erklärt, die großen Massen hätten andere Sorgen, die Sorge um das tägliche Brot und um das nackte Leben. Das Gesetz, das die hohen Gehälter und Pensionen doch verewigen wolle, sei zutreffend als eine „lex Gewerkschafts⸗ sekretär“ zu bezeichnen, die für die Versorgung von Ministern aus freien Berufen sorgen solle. Bon Pensionskürzung sei gar kein Gedanke. Enthalte dieses Gesetz für Reichskanzler und Minister etwa auch nur „das zur Fristung der Existenz Not⸗ wendige“, wie es in einer Verordnung des Innenministers Severkng und des Arbeitsministers Wissell an die Wohlsahrts⸗ behörden im Hinblick auf die Arbeitslosen heiße, Minister und Reichskanzler würden aus der allgemeinen Besoldungsordnung herausgenommen. Dadurch bestehe durchaus die Möglichkeit einer selbständigen Erhöhung der Ministergehälter. Das bisherige Wohnungsgeld werde von 2520 Mark auf 3600 Mark jährlich hinaufgesetzt. (Hört, hört! bei den Kommunisten) Auch die Ein⸗ führung einer sogenannten Trennungsentschädigung für doppelte Haushaftführnng in Höhe von 3609 Mark jährlich bedeute eine wesentliche Erhöhung der Bezüge. Auch die Berechnung des Be⸗ soldungsdienstalters der Minister bedeute eine große Ungerechtig⸗ keit gegenüber den anderen Beamten. Für die älteren Minister über fünfzig Jahre plane man noch eine besondere Zulage durch Verlängerung der Auszahlung des Uebergangsgeldes, für die älteren Angestellten habe man aber nichts übrig, die lasse man 2 auf der Straße krepieren.
Abg. Morath (D. * Leute, die das Gras wachsen hören, sprechen von einer Kabinettskrise. Der Anlaß für dieses Gesetz liegt anderswo. Die hohen und vielen Ministerpensionen unter dem parlamentgrischen System haben einen Sturm der Entrüstung erzeugt. Die Anwendung des Gesetzes von 1873 hat allerdings zu- Ungerechtigkeiten gegen manche Minister geführt. Es ist ein vergeblicher Versuch, ki. Ministergehälter mit den Bezügen der Sozialrentner zu vergleichen. Kann man denn die Gehälter der Sowjetvertreter in Berlin mit den Bezügen der ruffischen Sozialrentner in Parallele stellen? Die Ministerzeit im parlamentarischen System kann kurz sein, und die Minister können gezwungen sein, ihre alte Wohnung beizubehalten. In der Hinterbliebenenversorgung bei den Ministern hätte man vielleicht noch etwas westherziger sein können. Wir wünschen dringend, daß dieses Gesetz zustande kommt, und stellen daher keine aussichts⸗ losen Abänderungsanträge. Die Minister, die aus der Beamten⸗ laufhahn hervorgegangen sind, werden allerdings bevorzugt vor den aus den freien Berufen gekommenen Ministern. Wenn man aber die Minister aus dem Beamtenrecht herausnimmt, muß man für sie besondere öffentlich- rechtliche Verhältnisse schaffen, das ge⸗ schieht hier. Die Gegenzeichnung der Ernennung des Reichs⸗ kanzlers selbst erscheint uns als die einzig mögliche Konstellation. Die Bestimmung Über die Entscheidung der vermögensrechtlichen Streitigkeiten beim Rücktritt eines Ministers durch den Staats—⸗ gerichtshof wünschen wir beseitigt zu sehen .
Abg. Dr. Reinhold e ir stimmen im allgemeinen dem Gesetz zu; daß Gewerkschaftssekretäre sich an Ministerpensionen bereichert hätten, stimmt nicht. Redner empfiehlt den Antrag seiner Partei und der Deutschen Volkspartei, der die Ruherente eines Ministers infolge einer Gesundheitsschädigung bestimmter bemessen will, als es die n . tut. Alle Wünsche kann man nicht befriedigen. aber die Regelung dieser Vorlage ist weifellos besser als der bisherige Zustand. Wenn ein Beamter Hern fre wird, so kann er es nur werden, wenn er die Begabung dazu hat. Aber wir haben im parlamentarischen System keinen An⸗ laß, einen besonde ren Anreiz für ein Beamtenkabinett zu schaffen, Die Ausschußbeschlüsse über die Altersgrenze von 12000 Mark können wir nicht annehmen, weil wir der allgemeinen Ein— führung einer Höchstgrenze für die Pensignen nicht präjudizieren wollen. Für den sozialdemokratischen Antrag, daß der ab⸗ tretende Reichskanzler die Ernennung des neuen Kanzlers gegen⸗ zeichnen soll, können wir nicht stimmen. Es wäre nicht loyal gegen den abtretenden Reich anzler, ihn zu einer Handlung zu wingen, die er nicht verantworten möchte, und ez wäre auch eine
eschränkung der freien Entschließung des Reichsprãäsidenten. Wir werden helfen, das Gesetz zur Annahme zu bringen.
Abg. Roßmann (Soz): Wir find nicht schuld daß dieses Gesetz an früher gemacht ist. Wir billigen die Ansicht, die leben zlängliche Pension der Minister durch Uebergangsgelder für eine beschränkte Zeil zu ersetzen. Wir bestreiten aber, daß bisher die Minlsterpenstonen zu einem Mißbrauch geführt haben. Die Nationalsozialisten behaupten, f hätten schon vor Jahren ver⸗ langt, daß die Minister des parlamentarischen Systems nach ihren e bezahlt werden. Die Herren berufen sie auf das arlamentarische System immer nur dann, wenn es ihnen paßt. at etwa der nationalsozialistische — Dr. rid in — einen vielleicht nicht ganz aufrichtigen Eid auf die Verfassung ge⸗ leistet? (Große keel. Vizepräͤsibent Esser ruft den Redner zur Ordnung) Das Amt des Reichskanzlers ist eine große Ehre, aber kein Vergnügen; wir betrachten es als einen freiwilligen Dienst am Vaterlande, und haben uns sachlich bemüht, anach die Stellung des Reichskanzlers zu gestalten. In der egenzeichnung der Ernennung des neuen . durch den abtretenden sehen wir eine Sicherung der Beachlung des Geistes der parlamen- tarischen Verfa 1 Wir haben diesen Zustand seit zehn Jahren und niemand hat bisher daran Anstoß genommen, weil dadurch bie 2 eit des Reichspräsidenten beschraͤnkt würde. Wir wollen für die Ministerpension eine Höchstgrenze von E009 Mark aus rundsätznichen Erwägungen heraus einführen. Die Regelung der
inisterpensionen ist mi auch eine ie ng gs, aber afl eich auch eine Frage der Moral und der Sauberkeit des öffent ichen Lebens. nn man die Höhe der Ministerpensionen bemängelt, so sollte man 86 auch die Beamten a. D. vor Augen halten, die neben ihrer nsion noch in Privatstellungen underttausende verdienen. Redner lehnt den Antrag der Deutschen Volkspartei und der Demokraten auf bestimmte 8 * der Ruherente ab.
Abg. Stöhr (Nat. Soz) erklärt, die Aus führungen des Vor⸗ redners seien durchaus nicht sachlich gewesen. Bei der beschränkten Redezeit der Nationalsozialisten könne man die dazu verab⸗ folgenden bitteren Pillen nicht erst sorgfältig in Staniol ein⸗ wiein, fondern da müsse öfter der vauhe, aber herzliche Ton an= eg, werden, den die Abgeordneten der Linken verständen. ee ei) Der Vorlage selbst ständen die Nationalsozialisten
ablehnend gegenüber. Die armen Teufel da draußen seien 1— weiteres bereit, sich zu dem hohen Idealismus aufzuschwingen, der ür die Uebernahme eines derartig gutbezahlten und die Zukunft ichernden Ministeramts erforderlich sei. Die Vorlage bedeute in er heutigen Notzeit eine Zumutung. Gewisse Verbesserungen seien da, den parlamentarischen Ministern werde aber noch viel zu viel in den Schoß geworfen, und ziwar am Vorabend der Be⸗ ratungen über den zwei Generationen versklavenden Trihuwlan. Bedauerlich sei es, daß die Vorlage nicht rückwirkende Kraft haben solle. (Zuruf bei den Kommunisten: Wie steht es mit der Pension don Ludendorff?) Die Nationalsozialisten sind, so betont der Redner, stets für eine Mindesthöhe der 2 von 12 000 Mark eingetreten. mmerhin ist es noch ein Unterschied, ob hier ein parlamentarischer Minister eine Zeitlang exerziert (Heiterkeit) oder ob ein General sich derartige Verdienste um das deutsche Vater⸗ land erworben hat, wie Ludendorff.
Abg. Döbrich (Christl. Nat. Bauernp.) begrüßt die Vorlage als eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes. Er be⸗ gründet dann einen Antrag der beiden Bauernparteien, das Gehalt des Reichskanzlers auf 230 009 Mark, das des Reichs- ministers auf 24 009 Mark jährlich festzusetzen. Ferner sollen auch die Abgeordnetendiäten der Minister während der Tauer des Ministeramts ruhen. Es mache doch, so erklärt der Redner, einen zu schlechten Eindruck, wenn Minister bei namentlichen Abstimmungen ihre 2 Mark Tagesdiäten durch Teilnahme an der Abstimmung zu retten versuchten.
Bei der Abstimmung wird der sozialdemokratische Antrag, wonach die Ernennungsurkunde für den Reichskanzler von ihm selbst gegenzuzeichnen ist, abgelehnt. Gleichfalls ab⸗ gelehnt wird der gemeinsame Antrag der beiden Bauern⸗ 3 Die Bestimmungen der Vorlage über die Gehälter er Minister und des Reichskanzlers werden in namentlicher Abstimmung mit 298 gegen 90 Stimmen der Kommunisten, der beiden Bauernparteien, mit Ausnahme des Abg. Dr. Fehr, der Nationalsozialisten und eines großen Teils der Deutsch⸗ nationalen angenommen. Abgelehnt wird der Antrag der . Volkspartei und der Demokraten über eine andere Regelung der i. Angenommen wird dagegen der Antrag der gleichen Parteien über die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung.
Gestrichen wird mit den Stimmen der bürgerlichen Par⸗ teien die vom Ausschuß eingefügte Bestimmung, wonach die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats Sonder⸗ regelungen treffen kann, wenn sich bei der Anwendung des Gesetzes in einzelnen * Unbilligkeiten ergeben.
Die Vorlage wird in zweiter Lesung angenommen; die dritte Lesung findet später statt.
Das internationale Ubereinkommen über den Heuer⸗ vertrag der Schiffsleute wird dem Sozialpolitischen Ausschuß überwiesen. .
Es folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs über das Internationale Sanitätsabkommen.
BPräsident des Reichsgesundheitsamtes De. Hamel führt ein- leitend aus, daß die Reichsregierung dem Abkommen mit einigen Vorbehalten zugestimmt habe und bittet um die Genehmigung des Abkommens.
Das Abkommen wird ohne weitere Aussprache in zweiter Lesung angenommen.
Zur ersten Beratung steht ferner der Gesetzentwurf über die Beteiligung des Reiches an der Preußi⸗ schen Zentralgenossenschaftskaßsse mit einer Stammeinlage von 50 Millionen Mark.
Abg. Hörnle (Comm) erhebt dagegen Protest, da das Reich in dieser Zeit der Fer . 50 Milllonen für diesen Zweck aufwenden wolle. Die Preußenkasse habe ihre Gelder zugunsten der Großgrundbesitzer verschleudert, ohne daß die preußische Regierung eine ausreichende Kontrolle ausgeübt habe, die eine ü Korruptigns⸗ und Schleuderwirtschaft hätte verhindern ollen. Die Wirtschaft der Raiffeisenbank sei in dem Unter suchungsausschuß des Preußischen Landtags klargestellt worden. Beim Wein hätten die verantwortlichen Personen Millionen- geschäfte mit Schiebern gemacht, durch die der preußische Stagt Verluste von Millionen erlitten habe. Solange die Preußenkasse und die Genossenschaften in den Händen der Großagrarler und Kapitalisten sein werden, würden die werktätigen Bauern immer wieder betrogen. Der Staatskommissar bei der Rentenbank⸗ Kreditanstalt Hagedorn habe einen Provisionsgewinn von einer Million auf Kosten der Steuerzahler gemacht.
Die Vorlage wird an den Haushaltsausschuß überwiesen.
Das Haus vertagt sich auf Freitag 1 Uhr. Nachtrags—⸗ etat, Verlängerung der Mieterschutzgesetze.
Schluß 7 Uhr.
Preußischer Landtag. 1385. Sitzung vom 27. Februar 1930, 12,20 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen . sitzung fordert Abg. Dr. Ausländer (Komm.) die be⸗ fondere Beratung eines kommunistischen Antrages gegen die Beschlagnahme von bildlichen Darstellungen in der Berliner Ausstellung der „Interessengemeinschaft für Arbeiterkultur-.
Die besondere Beratung wird een die Kommunisten ab⸗ . . Der Antrag bleibt mit dem Polizeietat ver⸗ unden, dessen Beratung dann far e segt wird.
In Beantwortung großer nfragen der Deutsch⸗ natklonalen und der Deutschen Fraktion führt Min⸗ Rat Schönner aus: Die Rundfrage des Oberpräsidenten in Breslau nach den in der Provinz Niederschlesien vertretenen
olitischen Vereinen entspricht seiner selbstverständlichen Pflicht, . über die politischen B ngen in seinem Amtsbereich unter⸗ richtet zu halten. Größtentei 4 es sich zudem um rgani⸗ sationen, die gemäß 8 3 des Reichs⸗Vereins esetzes ohnehin der Polizei die entsprechenden Angaben machen gehabt hätten. Von einer verfassungswidrigen ech ante des Rechts der 6 Meinungsäußerung kann keine Rede sein. Die nament- iche Aufführung einzelner Verbände sollte nicht die Bedeutung des Ausschlusses anderer nicht genannter politischer Organi- sationen haben, sondern war lediglich beis 1 gemeint. Deshalb ist auch der Verdacht einer unterschiedlichen Behandlung politischer Vereine unbegründet. — Eine Große Anfrage der Kommunisten über das Ben n. der Polizei am 7. Januar 1930 gegenüber dem 6 r die Arbeiter Neumann und ö ayer wird, wie folgt, beantwortet: Es ist in keinem alle, wie in der Großen Anfrage mehrfach behauptet wird, die
olizei gegen das Tragen einer Fahne eingeschritten. Es mußte lediglich eingegriffen werden, als nach dem Begräbnis ein Truph junger Kommunisten ein Plakat mit au fhetzerischen nschriften zeigle. Auch dieses Eingreifen ging durchaus friedlich und un. auffällig vor sich. Erst als die übrigen Begräbnisteilnehmer auf den Vorgang aufmerksam gemacht worden waren, wurden die Polizeibeamten int t no lätlich angegriffen. Hierbel mußlen zwei Beamte, die besonders in Bedrängnis gerieten, si , r Sch redschü e Luft machen. Es trifft weder zu, da ein
olizesoffizier Schüsse abgegeben hat, noch daß es ein; Reihe von zum 2 Schwerberletzten gab. Immerhin war die Gefahr,
Nr. 50.
Amtlich festgestellte Kurse.
1 Franc, 1 Stra, 1 ESu. 1 Beseta — o. 80 QM. 1A döᷣsters. Gulden ( Gold) = 200 RM. 1G. Bsterr. . — 170 RM 1ẽRr. ung. oder tschech. W. — 0, 85 RM. 1 GlId. süidd. W. 12.00 M., G1. Hall. 3. — 1470 RM. I Mart Sanco — 1.50 R I stand. Krone — 1.128 RM. 1 Schill ing östert. V. — 0 30 RM. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl. 2. 16 RM, alter Goldrubel — 320 RM. 1Beso (Gold) — 00 RM. 1 Peso (arg. Bap. — 1.318 RM 1 Dollar = 20 RM., 1 Pfund Sterling — 20 140 RM 18hanghat⸗Tael — 2. 30 RM. 1 Dinar — 3. 40 RM 19Yen — 2.10 RM 1 glotr 1 Danziger Gulden
— 0.360 RM 1 Pengö ungar. W. — O18 RM
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung M be- sagt, daß nur beftimmte Nummern oder Serien
lieferbar sind.
Das hinter etnem Wertpapter bestndliche Zeichen? bedeutet, daß eine amtliche Preis feststel ung gegen⸗
wärtig nicht stattfindet.
Die den Attien in ver zwetten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur e,, ge⸗
m Gewinn⸗ ergebnis angegeben, so ist es dasjenige des vorletzten
kommenen Gewinnanteil. Ist nur
Geschäfts jahrs
Per Die Notierungen für Telegraphische Aus- zahlung sowie für Auständi Bantusten
befinden fich fortlaufend unter Handel und Gewerbe
Per Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächten Vörfen⸗ tage in der Spalte er Kurs⸗ be⸗
lich — Notierungen werden ald am Schluß des Kurszettels
möglich st als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin s (Lombard . Danzig 6 (Lombard Y. Amsllerdam 4. Brtt fel 3e. Helsingfors 7. Italien 7. Tovenhagen 8. London . Mabrid sn, Oslo . Pariz 8. Brag 5. Sckwein az. Stockholm Æ Wien 6.
Dentsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder,
Schntzgebietsanleihe n. Rentenbriefe.
Mit Rinsberechnung.
Berliner B
HJ B em,, origer
Börsen beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger örse vom 27 SZƷebru
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Heuti Voriger 9 .
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Anl. 7 A. 14 11032 Bomm Pr. RM eas, 34 do Gdes 6. 81 12 30 Zachsen Prov. - Verb
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Ichlesw.- Holst. Prov.
do. A. 16 Feing. 1.1.27 do. G Ide M. As. 1.1.82 do. N M- A. Ar 1.1.82 do. Gold. A. 18, 1.1.32 do NM. A. 19. 1.1832 do. Gold. A. x0, 1.1332 do. NM A 21M, 1.1.32 do. Gsld· .A. 18, 1.1.30
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Lasseler Vezirksverbd. Goldschuldv as 1. 10. 33 do. Schatzanweisgn
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Ohne Zinsberechnnung.
Oberhessen Prov. ⸗- An Auglosungsscheine r. Osiprenßen Prov. Uul⸗
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Pommern Provinz Anl⸗ ch. Grupp. 1
inprovinz Anlei uslofungsscheine
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Westfalen Brovi uslofungsscheine
b) Kreisanleihen. Mit 3insberechnung.
Heutiger Voriger Kurs
BVelgard Kreis Gold⸗ Anl. 24 II. 1. 1. 18924 bo. do. 21 gr. 11 192.
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6 Di. Wertbest. Aul. z ö 2. 10-1000Doll, ir 12.32 112 3 6 do. 19 10992. 881 159
7] do. Re icha M 29 uts c 117 67 da do 27 u. 87 ab 1. 8. 84 mit sg 1.2.8 15 do Reiche ig. „ KR* Goldm. ) ab 1982 84 ¶Sp6p5. 1006 M,auglosb s L12 o. Kap. Ert i.-Steuemn 63 Preuß. Staats⸗An!. 1923, auslosb. zu 73 do. Staalsscha 135 Y. 100 12. Si 20.1. 15S do. do. iI. Jolge
rz 102. fällig b. 1. 20.1.7 68 * do. do. * 3 1.10 6 Baden Staa M.
Ant 27 unt 1. 2. 82 L.2. 6] Vayern Staal RM Anl. 27. db. ab 1.8. 84 1.3.9 8 I Bayer. Staats schat
; 1929, rz. 1.8.3 I.3. 9 6 do do., rz. 1. 6. . 1.6.12
83 Braun schw. Stag M- An 26 uk. I.. 385 do do. 29. ul 4134 14. 8 do. Staatschatz 29.
ᷣ rz. 1. 16. 33 1.10 83 Hessen Stag a. Ant 29, unt. 1. 1. 8 Lübeck Staat RM Anl 68, unk. 1 10. 8n 1.4.10 8 do. Staatsschaß 29. sällig 1. J. 1984 117 8 Mectlbg.⸗- Schwer N MA. 28, ut. 1.3. 83 1.3 8 do do. 29, uk. 1.1. 19 1.1.7 13 do do 26, ta. ab en 1.4.10 75 Mecklenb - Strel. Staats sch. rz. 1.8. 810 1.83.9 65 Sachsen Staat RM⸗ Anl 27, ul 1. 109 89 1410 8 6 do Staatssch. N. 4 v. 39 M. säll. 1 6. 1.6.12 6, E 6 Ih do. do. R. 2, fäl. 1.7.30 17 78 6 1 Staatzanl mr 92 unt. 1 8. 865 1.3.9 75 da RM⸗A g u
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dzw verst. tilgbar ab. Aachen R M⸗A. 29,
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do. Schatzanweis. 28. all 1 5. 1981 Verlin Gold⸗Anl. 2s 1. u. 2. Ag., 1.6. 81 do. RN Mn. 28 M, fäl ll. 81.3. 59, gar. Vert⸗A do. Gold⸗ M24 2. 125 do. Schatzanw. 28, sä ll. 1. 4. 1988 Bochum Gold⸗A. 29,
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Anl. 26 M. 1. 6. 81 Breslau Re⸗Aul.
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anw. 28, füll. 1.3.31 Dresden NM⸗Ani.
do. do. 26 Ji. 1.1.9. 8 do. do. 26 R. 2, 1.2. 32 do. do. 28. 1. 6. 880 do. Schatzanweis.
sa Duisburg RNM⸗ N.
Du sseldorf RM. A.
Eisenach RM Ant. 1926, 81. 8. 1931
Lit. B, unt. 1.1. HL.1.7 H6t 69 Dir. r=n, Schatz J. Lu. 2, rz. 110 5 6
Elberleld NM Mn. 1928, 1. 10. 88
8 z Breupische Lan 1 n, . gan e eihe 1, 2, ul. 1. 4. 8a ch. 6 4 SIdo Lig -Goldrentbi L410 Mesd mmhh
Ohne Zinsberechnung.
Dt. Aut.⸗-Austl * ö 21
ohne Auslosungsschein do 6 Anhali Uni Aus lors do 53 Hamburger Anl. -An
lojungs scheine· do 786d 6 1— 7 Ablösß. - Am!
ohne Aus lesungsschein do S8. 8d G Lil beck Anl.⸗Auslofgsgsch do Bi 26 6 Mecklenburg ˖· Schwer
Aul - Auslomngssck bo 6 Thür Anl⸗Auslosasid ho 6
einschl. u, Ablösungsschuld lin J des Auslosungaw.).
do. 1926, 81. 12. 81 Emden Gold⸗A. 26,
Essen RNM-⸗Anl. 26, Ausg. 19 1832
Gold- A. 26, 1.7. 82 do. chatzanweis. 28. fall. 1. 4. 1981 Fürth Gold⸗Anl. v. 1923. 2. 1 1929 Gelsentirchen⸗Buer NR M⸗A2s X 4.11.33 Gera Stadttrz. Anl. v. 1926, 81.8. 82 Görlitz NMe⸗ Anl. v. 1928. 19. 35
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Nürnberger Gold-
Ant 28 1. 2. 1981 do. da 1928 do Schananwsg. 28
fãllta 1. 4. 1931
Obe rhaus.- hein l.
RMA. 2ꝗ7. 1. 4. 82 Pforzheim Gold- Anl 28, 1. 11. 81 do. R M-Mn 27 1.11.32 Blauen GM-Anl 1927, 1. 1. 1932 Solingen RM⸗nnl. 1928, 1. 10. 19539 Stettin Gold ⸗ An.
19258, 1. 4. 1982 Weimar Gold⸗ An.
26 1. 4 1931
Wiesbaden Gold⸗A. 1928 S. 1, 1. 10. 33 zwigau N we nn. 1926, 1. 8. 1929
da 1928 1. 11. 1834
in J d. Auslosungsw. 6.
Nostock Anl. Austzl Sch. einschl n Ab
(in J d. Auslosungsm.)] da ch Zwecverbande usm.
Nit Zinsberechnung. Emschergenossen ich
A. 6 R.A z6,. 1931
do. Gld. A. J. 1.431 do. do. Ag. 8. 189890 do. do lg 111265 ð sicheraeste lt.
Jeing. .
Pfandbriefe und Schuldwerschreib. õ ffentlich · rechtlicher Kreditanstalten und stõrperscha
w 833 alzs vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. a) Kreditanstalten der Länder.
insberechmwunmg. bn. vers. tilgdar ab..
Die durch getkennz
sind nach den von
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unk. bis. ..
BraunschwStaat s bl
Gid- vfb. andsch)
Reihe 14, 1. 4. 1928
do. R. 16, 80. 9. 29
do. R. 20. 1. 1. 8
do. NR. 22, 1. 4. 88
do. R. 28, 1. 4. 85 do. N. 18, 1. 1. 85
do. NJ. 17, 1. 7. 82
do. Kom. do. M. 15, 29 do. do. do. R. 21, 1.1.33 do. do. do. M. 18, 1.1.82 Sess. Ldbl Gold d yy. Pfandbr. R. 12 n. I.
1.7.31 bzw. 31. 1231 bzw. 81. 12. 82
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Kiel RM-Anl. 2
. Deutsche Scutzge bie Anleihe J] r.7I 28D 2868
Geklnndigte, ungeh, verloste n. unverl. Rentenbrtefe.
4, 39 Posensche, bgst. b. 8 12 — 1— Anleihen der Kommunalverbände.
a) Anleihen der Provinztal⸗ und
pre ußischen Berirkaperbände.
Mit Zinsverechnung. unk. oi... bzw vert. tilgbar ab... Brandendu rg. Brov RMM. 28, 1. 3. 85 bo. do. 25, 31. 12 31 Haun Pro G Men. RMeihe 16. 2. 1. 26
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do. do. G C. S. 5 30.9 do. do. da. Es u 30.934 do. do. do. S. 8. 30. 9. 33 DOberschl. Prv. Bl. G Pf. N. 1. 3 100, 1.8. 81 do da. Uusg ) Vst. A, T3. 100, 1.10231 Osty r. Pry. Ldbt. G Bj.
g. 1. x3. 102. . oe , ie, 1926, Ausg. 1. 1.7.31 Nheinprov. Landesb. Gold⸗ERs. 1. 4. 81 da. do. A. u. 2 14.82 do do gom 1a Ib 2.1.31 do do do. A. 3. 1.4.39 do. do. do. A.. 1.10.31 Schles w- Holst. Prov. Ldsab. G dpf. Ri. 1.1.34 do. do. Rom Y. 2, 1.1.34 West j. Lan des ban 1 Br. Doll Gold R 2
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Ohne Zinsberechwung.
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Ohne Zinsverechnung. Nannheim Anl. - Aus Sch. einschl. m Abl Sch.
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da da ohne Ausl-Sch] do einschl. iM Ablöfungsschuld (in J des Auslosungsw). e) Landschaften.
Mit Zinsberechnung. Kur- n. Reumärl.
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do. R. 19. 31. 12. 33 do. R. 11, 1. 1. 83 do. Res a. 6. 81.12.31 do. do. H. . 80. 6. 8 do. do. Gd. Schuldv.
do. do. R. 1. 31. 3. 82 Lipp. Landbk. Gold⸗ ö R. 1, 1.7. 1984 Oldb. staatl. rd. A. Gold 1923 31.12.29 do. da. S. 2, 1.8. 30 do. do. S. 4, 1.5.51 do da. S. 5, 1.8. 3 do. do. S. 1 n. 8, 1.8.30 do. do. H M (Ligu.) do. do Gg. S. 2 1.732 do. d9. do. E. 1, 1.7.29 Preuß. Ld. Pfdbr. A. G M⸗Bh. Me 31.8. 30 do. do. R. 4. 0.6.30 do. do. R. 11, 1.7.33 do. do. N. 18, 1.1.34
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Ohne Zinsberechnung. Gelündigte u. ungek. Stucke, verloste n. unverl. Stücke. Calenberg. Kred. Ser. D F get. 1. 10 8. 1. 4. 24
r- n. Neunmärlisch 6, Kur⸗n. NeJum. C. ⸗Obl. M Sãchs. Ereditverein 43 Rreditb bis Ser. 2 . i er. 28 1.1.7 w Id. . 4. 39. 83 Westpr. ittersch. II 83 Westyr neulandsch. 1ꝗm. Deckun gsbesch. b. 31. 12. 17, * Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
d) Stadtichaften.
do. do. M. 15, 1.34 do. do. Ri 181.1. 88 do. do. M. 86, 1.4 32 do. do. M. 10, 1. 483 do. do. R. J, 1.7.82 do. do. M. 8, 30. 6. 80 do. do. Com. N12, 89 do do. do Ri 4.1. 1.34 do. do. do Rs 17. 34 do. do. do. R. 6. 1.4 32 do. do. do. M. 8, 1.7. 82 Thilr. Etaat G Schld. Württ. Wohn gs kred. G. Hyp. Pf. 2. 1.7.82 do. do do. R. 8 1.8. 82 do. Schuldv. Ag. 26,
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b) Landesbanken, banken. kommunale
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rovinzial rover bände.
Na sau. Lander dan Gb kr us v 31.1233
do. do R 8. 6. 10.
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Ohne Zinsberechnung.
M Magdeburger Stadtpsan v. 1811 (GGinstermin 1. 1. 727) ——
e Son stige.
Ohne Zinsberechmung.
Dent scheRsddr⸗ An
Pos. S. 1-6. ut. 80-8394
Dres dn. Grundreni. Anst Pf Sm 2. 8.71
do. do. S 3. 4. 6 M do. Grundren br]
t Dhne Bintscheindogen n. ohne Ernenernngsschein.
2 versch do. 141
p . 16. 150 16. 750
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Vayer. Landw. ⸗ Bi. GSi. Reo 2m ag939 Sauer. Vereins k GP S. 1-5, 11-25, 36-8, 29 bz. 30 bz. 1. 1. 32 do. o C- M3 1.1. 1.10923 do. S. 94, 96 11.34 do. S. 96. 97, 147.34 do. S. 98, 99 1.10.34 do. S. Io0- 102.1. 1.35 do. S. L - 2, 1. 1. 32 do. S. ( — *. 1. 1. 82 do. Lom. S. 1-190 do. do. S. 1. 1. 1. 32 Berl. Hy. B. G. ⸗ Pf.
Ser. 2. 81. 3. 80 do. Ser. 8. 81. 12.30 do. Ser. 4. 80. 9. 2 do. S. 5 u. 6 380.9.390 do. S. 12, 1. 10. 80
do. Serie 8 (Liq.-
Pfdbr. o. Antsch. da. C8. S. 1, 313. 81 da. Ser. 4 1. 1. 83 do Ser. 8, 1. 4. 33 da Ser. 2, 1. 1. 32 da Ser. 3. 1. 10. 32
Braunschw.⸗ Hann. Hyp.⸗ Bank Gold⸗ Pfbr. 28, 381. 10. 31 do. do. 24, 80.11.30 do. do. 27. 1. 11. 32 do. do. 28. 1. 2. 84 do. do. 29. 1. 2. 38 da. do. 26. 1. 11. 31 da do. 27, 1. 11. 31 do. da. 1926 (Liq. Pfdb.) 0. Ant. Sch. Anteilsch. ʒ. NMI Liq.- G. Pf. d. Graun schw. Hanno Hyv.⸗-Bk. . Haun.
Hyp B. GK. 31. 10 390 do. do. do.. 31.10.31 0. do. do. 27. 1. 11.31 do. do. do 31.12.28
Dtsch. Genoss.⸗Hõyp.⸗ Bl. G. B. R I. 30.9. 27 do. do. N. 5, 1.10.33 do. do. R. 6. L. 10.34 do. do. R. 3 31. 12.31 do. do. R. . 1.4. 32 da Ga. N. 1, 31.3. 30 do. do. R. 2, 30.5. 31 bo. do. JI. 5, 1.7. 32
Deutsche Hyp.⸗ Dan Gld Bi. Sas 31.9.9 da. S. 27, 31. 12. 29 do. S. 28-29, 81.12.31 do. E. 84, 1. 1. 83 de. S. 86, 1. 1. 84 da S. 37, 2. 1. 85 do. S. 30, 31. 3. 32 do. S. 81, 31. 8. 82 do. S. 83. 1 1. 31 dy. S. 8 v. az u. 29
Lig. Bf. ) o Antsch.
Deutsche Hyp.⸗ Ban Gld.⸗ KR. S6, 1.1.32 do. do. S. J. 1.1.34 do. do. Ser 8 Dtsch. Wohnstätten⸗ Hip. . G Ni, 1. 1. 32 do. do. R. 4. 1. 1. 33 do. do. R. 3, 1.1. 84 do. do. N. 7, 1. 10.335 do. do. A. 2, 1. 1. 82 do. Kom. R. J 1.9.34
Frankf. Rfdbrb. Gd.⸗ Pfbr. Em. 3, n. r. v. 1.1. 80 da. Em. 10. 1. 1. 85 do. E. 12 n. . v. L. J. 834 do. E. 13, do. 1.1385 do. E. 15, do. 1.7. 35 do. E. , do. 11.32 do. do. E. 8. 1.1. 1 1 63 a Em. II (Lig ohne Aut. 27 do GK. E4 nrv. 1. 130 do. E. 14, n. x. v. 1. 1.35 do. E. 16, 1. 10. 35 do. E. 5. n. r. v. 1.1.32 da Em. 9. 1. 1. 83 rundtr.
Gotha 2 A. J. 3a 3b. 31.1030 1 do. G. Pf. A. 4, 30 do. Gold⸗Hyp. Abt. 8 Sa, 81.5. 31 da. do. Abt. 8, 1.7. 34
do. E. A, 80. 9. 28 da Em. B, ab 1. 4.
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Pfandbriefe und Schuldverichreib. von Hypothekenbanken sowie Anteil scheine zu ihren Liquid. Pfandbr.
Mit Zinsberechnung. unl. b.. bzw. n. xl cz. vor. (n. 1. .), bzw. ve rst. tilgb. ab..
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