1930 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Mar 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 39 vom 11. März 1930. S. 2.

Organisationskomitee verhandelt worden ist. (Hört, hört! in der Mitte und links) Ich möchte serner feststellen, daß die Ein⸗ fügung der Reichsbank in die Internationale Bank mit das Werk des Herrn Reichsbankpräsidenten bei den Pariser Sach verständigen⸗ verhandlungen gewesen ist. (Erneute Rufe in der Mitte und links: Hört, hört) Von diesem Hintergrunde hebt sich nun die folgende Feststellung ab, die ich genötigt bin, zu treffen. Der Herr Abgeordnete Dr. Bang hat eine Aeußerung des Inhalts getan, daß die deutschen Mitglieder des Direktoriums der Inter⸗ nationalen Bank nicht befugt seien, nationale Interessen zu vertreten. Da Herr Abgeordneter Dr. Bang behauptete, daß eine entsprechende Bestimmung im Young⸗Plan enthalten sei, habe ich mich gefragt, welche Bestimmung wohl gemeint sein könne. Nach einer Durchsicht des Materials deswegen habe ich nicht sofort geantwortet finde ich die Ziffer 29 der Anlage 1, die folgendermaßen lautet:

Die Aufgaben eines Direktors sind unvereinbar mit nationalen

politischen Verantwortlichkeiten. Die Bankstatuten sollen zum

Zwecke der Vermeidung eines solchen Widerstreites der

Funktionen das Erforderliche vorsehen.

Nun hätte der Herr Abgeordnete Dr. Bang meines Erachtens die Pflicht gehabt, auch den Artikel 31 der Statuten zu verlesen oder wenigstens auf ihn hinzuweisen, in dem festgelegt ist:

Mitglieder einer Regierung, Staatsbeamte oder Mitglieder

einer gesetzgebenden Körperschaft dürfen nicht zu Mitgliedern

des Verwaltungsrates ernannt werden noch das Amt eines solchen bekleiden, sofern sie nicht Präsidenten einer Zentral⸗ bank sind.

Das ist eine ganz selbstverständliche und notwendige Be⸗ stimmung. Ihr wesentlicher Inhalt besagt, daß Beamte oder politisch abhängige Personen nicht Direktoren des Verwaltungs⸗ rats der Internationalen Bank werden sollen. Daraus ist von Herrn Abgeordneten Dr. Bang gemacht worden, daß der Reichs⸗ bankpräsident sowie die übrigen deutschen Direktoren in der Internationalen Bank nicht in der Lage, ja nicht berechtigt seien, noch nationale Interessen zu vertreten. (Hört, hört! in der Mitte und links.)

Ich kann eine weitere Illustration zu seiner Kampfesweise geben. Der Herr Abgeordnete Dr. Bang hat es nämlich weiter so dargestellt, als ob nun wegen der Internationalen Bank und der Einfügung der nationalen Notenbankinstitute in die Inter⸗ nationale Bank keine autonome Währungspolitik mehr in den einzelnen Ländern getrieben werden könne. Das Gegenteil er⸗ gibt sich aus Artikel 20 der Bankstatuten. In diesem Artikel 20 der Bankstatuten heißt es folgendermaßen:

Die Geschäfte der Bank müssen mit der Währungspolitik der Zentralbanken der beteiligten Länder übereinstimmen.

Bevor durch oder für die Bank ein Finanzgeschäft auf einem bestimmten Markt oder in einer bestimmten Währung ausgeführt wird, hat der Verwaltungsrat der Zentralbank oder den Zentralbanken, die unmittelbar beteiligt sind, Gelegenheit zum Einspruch zu geben. Falls innerhalb einer angemessenen, von dem Verwaltungsrat zu bestimmenden Frist Einspruch erhoben wird, hat das beabsichtigte Geschäft zu unterbleiben.

Wie man daraus irgendeine Folgerung ziehen will, daß eine Beeinträchtigung der Autonomie der Notenbanken durch die Internationale Bank eintreten könnte, ist mir völlig unverständ⸗ lich. Ich bedauere außerordentlich, daß solche Aeußerungen in die Oeffentlichkeit herausgehen. Sie haben hier im Reichstage schon Beunruhigung hervorgerufen und müßten, falls sie unwider⸗ sprochen blieben, unzweifelhaft in der Oeffentlichkeit weitere Beunruhigung hervorrufen. (Zuruf links: Das war der Zweck der Uebung! Ich habe es für meine Pflicht gehalten, die Aus— führungen des Herrn Abgeordneten Dr. Bang nachzuprüfen und diese Feststellungen zu machen.

Ich wende mich nun zu einigen Ausführungen des Herrn Abgeordneten von Freytagh⸗Loringhoven. Ich sagte bereits ein⸗ gangs, daß ich nicht daran dächte, mich mit seiner allgemeinen Kritik des Joung⸗Plans zu beschäftigen. Ich werde dabei bleiben. Aber ich habe doch Gelegenheit, an einigen Beispielen zu zeigen, wie seine Kampfesweise ist.

Der Herr Abgeordnete von Freytagh⸗Loringhoven hat wieder die Frage der Kriegsschuld aufgeworfen. Lassen Sie sich vom Standpunkt der Reichsregierung aus noch einen kurzen Beitrag zu dieser Frage liefern! In meiner Rede zum sogenannten Freiheitsgesetz habe ich darauf hingewiesen, daß die gegenwärtige Reichsregierung wie alle Reichsregierungen mit dem Herrn Reichspräsidenten zusammen gegen das Kriegsschuldurteil pro⸗ testiert hat. Ich habe ferner gesagt, daß das Auswärtige Amt eine seiner wesentlichsten Aufgaben in dem Wahrheitskampf um diese Frage sehe. (Zurufe rechts) Ich habe aber hinzugefũgt und füge das auch heute hinzu daß ein einseitiger Wider⸗ ruf der Kriegsschuldlüge uns nicht weiterbringt. (uruf von den Nationalsozialisten. Große Unruhe in der Mitte und links) Ich bin im Reichsrat gefragt worden und die gleiche Frage ist in den vergangenen Tagen in diesem Hause wiederholt worden ob nicht auch der Joung⸗Plan auf dem Artikel Wi, also dem Kriegsschuldurteil, beruhe. Ich habe im Reichsrat kurz auf meine allgemeine Haltung zu dieser Frage hingewiesen und sodann erklärt, die Reichsregierung würde keinen Vertrag unter⸗ schrieben haben, der eine erneute Anerkennung des Kriegsschuld⸗ urteils enthielte. Darf ich heute näher begründen, daß der Neue Plan eine solche erneute Anerkennung nicht enthält!

Ich verweise auf Artikel 11 des Hauptabkommens. Darin heißt es:

Mit der Ingangsetzung des Neuen Planes, wie sie in der Schlußbestimmung des gegenwärtigen Abkommens vereinbart ist, wird die frühere Verpflichtung Deutschlands vollständig durch die im Neuen Plan vorgesehene Verpflichtung ersetzt.

Welches ist aber der Charakter dieser Verpflichtung des Neuen Plans? Hören Sie, was darüber in Ziffern 31 und 18 des Plans von den Sachverständigen gesagt wird!

Ziffer 31:

Der Plan paßt sich eng dem Charakter geschäftlicher und finanzieller Verpflichtungen an.

Ziffer 18:

Wir haben die Zahl und den Betrag der Annuitäten festgesetzt

und Vorsorge für die Umwandlung der Reparationsschuld aus

einer politischen in eine kommerzielle Verpflichtung getroffen. Das heißt: nicht nur im Umfang der deutschen Verpflichtung ist eine Novation durch den Neuen Plan eingetreten, sondern durch ihn ist auch der Charakter dieser Schuld vom Versailler Vertrag weg vollständig verwandelt.

Dazu kommt auch das gehört in diesen Zusammenhang —, daß in Ziffer 2 die gesamten Sachverständigen erklärt haben: Ihre Träger die Träger des Plans, also die Mächte sollen sich verpflichtet fühlen, die Kriegsstimmung zu ver⸗ bannen, ihre Vorurteile, ihren Parteigeist und ihre heraus⸗ fordernde Sprache aus der Welt zu schaffen und auf ein gemeinschaftliches Ziel im Geiste gegenseitigen Verständnisses und guten Willens hinzuarbeiten. (Zurufe rechts) Das bedeutet eine gegenseitige Verpflichtung. daß die beteiligten Mächte sich gleichberechtigt und mit gleicher Achtung behandeln sollen (lebhafte Zurufe rechts: „Sollen!“, es bedeutet, daß sich für uns ein neuer Weg moralischer Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand eröffnet. (Abg. Graf von Westarp: Durch das Sanktionsabkommenh

Nun lassen Sie mich auch zu einigen Bemerkungen des Ab⸗ geordneten von Freytagh⸗Loringhoven über das Sanktions— abkommen Stellung nehmen. Ich habe bereits durch einen Zwischenruf meine Solidarität mit dem Herrn Minister der be⸗ setzten Gebiete bekundet. Ich erkläre, daß die ganzen Verhand⸗ lungen und Vereinbarungen über die sogenannten Sanktionen in voller Uebereinstimmung zwischen ihm und mir mit der anderen Seite getätigt worden sind. Gerade deshalb halte ich es für meine Pflicht er ist heute nicht anwesend ihn zu ent⸗ lasten; er hatte ja die Hauptlast des Kampfes um das sogenannte Sanktionsabkommen bisher zu tragen.

Der Herr Abgeordnete Dr. Freiherr von Freytagh⸗ Loringhoven hat geglaubt, noch einmal wieder den Unterschied zwischen „zerreißen“ im deutschen und „zerstören“ im französischen und englischen Text hervorheben zu sollen. Meine Damen und Herren, ich glaube, es wird übersehen, daß wir bei den Ver⸗ einbarungen anschaulich sein wollten. Vielleicht wäre es für die Juristen besser gewesen, weniger anschauliche Begriffe zu verwenden. Wir wollten aber gerade möglichst anschaulich die Grenze zeigen, jenseits derer der sogenannte „äußerste Fall“ liegt. Um diese Anschaulichkeit zu wahren, haben wir darauf bestanden, daß das Wort „zerreißen“ aufgenommen wird und daß der deutsche Text, also dieses deutsche „Zerreißen“ ebenso maßgebend sein soll wie die entsprechenden englischen oder fran⸗ zösischen Worte. Man könnte aber auch das einzelne Wort ruhig preisgeben und erläuternd sagen: „Zerreißen“, „Zerstören“, „den Rahmen zersprengen“, „sich total lossagen“, „die Grundlage er⸗ schüttern“: alles das ist im wesentlichen dasselbe. Es handelt sich darum, daß sich Deutschland Handlungsfreiheit nimmt, daß es sich vollkommen vom Haager Vertragswerk losgesagt. Das sollte zum Ausdruck gebracht. Das ist der Gegenstand der Defini⸗ tionen gewesen, und ich glaube, es wird keinen Gerichtshof geben, der nicht das, Zerreißen“ des Planes als deutliche Grenze erkenne. Zuruf von den Deutschnationalen: Ist das schriftlich niedergelegt? Ist das ausdrücklich von Frankreich anerkannt?)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit Rücksicht auf diese und vorhin gemachten Zwischenrufe etwas weiter aus— holen und nun von meinem Standpunkt die ganze Sanktionsfrage mit wenigen Strichen kennzeichnen.

Es handelt sich um zwei Gebiete: einmal das Regime des Young- Plans, das andere Mal den sogenannten „äußersten Fall“. Gemeinsam für beide ist eine Begrenzung unserer bisherigen finanziellen Verpflichtungen auf das Maß des Joung⸗Plans. Niemals wieder kann nach den Vereinbarungen eine frühere finanzielle Verpflichtung größeren Ausmaßes wieder aufleben. Das Nächstwichtige für beide Fälle ist, daß die Beziehungen zwi⸗ schen der Reparationskommission und Deutschland aufhören und daß nur noch diejenigen Funktionen der Reparationskommission weiterbestehen, deren Aufrechterhaltung durch den Plan not⸗ wendig gemacht wird. Diese Funktionen aber gehen von der Reparationskommission auf die Internationale Bank über. Das bedeutet vom Standpunkt des bisherigen Sanktionssystems aus, daß nunmehr eine einseitige Auslegung des Versailler Vertrags durch die Reparationskommission nicht mehr möglich ist. Das bedeutet weiter, daß es nicht mehr möglich ist, einseitige Fest⸗ stellungen zu treffen, die als Voraussetzungen galten für die Maßnahmen der Ss 17 und 18 der Anlage I des Reparations⸗ kapitels. Vor allem bedeutet es, daß nunmehr mit dem Ver⸗ schwinden der Reparationskommission eine einseitige Fest⸗ stellung der Weigerung Deutschlands, zu erfüllen, unmöglich ist.

Wenn Sie die Vereinbarungen zusammenfassen, so folgt zwingend: Das Sanktionssystem des Versailler Vertrags ist be⸗ seitigt. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)

Wir haben dieses Ergebnis auch in der Denkschrift nieder⸗ gelegt, die wir dem ganzen Gesetzeswerk beigefügt haben, nicht weil wir ein schlechtes Gewissen haben, wie die Opposition be⸗ hauptet, sondern weil wir (Zuruf von den Deutschnationalen: Gar kein Gewissen haben! Entrüstete Gegenrufe) ein gutes Gewissen haben und uns im Recht wissen. Wir befinden uns auch in Uebereinstimmung mit jenem Havas⸗Kommentar, den eben der Herr Abgeordnete v. Freytagh⸗Loringhoven zitiert hat und in dem es heißt, daß nunmehr ein neues System eingeführt wäre. (Glocke.)

Meine Herren, lassen Sie mich fortfahren. Es kann gar keinem Zweifel unterliegen, daß unter dem Regime des Joung⸗ Plans die einzige Garantie die deutsche Unterschrift ist und Sicherheiten nur in den Verfahrensarten des Plans bestehen: Schiedsgericht, Sonderausschuß, Bank für Internationale Zah⸗ lungen. Alle die Beispiele, die immer wieder konstruiert werden, daß wir etwa einen sogenannten Revisionsantrag stellen, daß wir eine große Anleihe aufnähmen, daß wir in Verzug gerieten

all diese Fälle werden durch das Verfahren des Young selbst geregelt. Alle bleiben diesseits der Grenze. Unter

Grenze beginnt da, wo Deutschland sich total von dem al

Vertragswerk lossagt, (sehr richtig! bei den Deutschen 31

habt ihr diesen äußersten Fall geregelt? Sehr einfach, n Herren, weil die Frage aufgeworfen war: was geschieh wenn das Regime des Joung⸗Plans ein Ende finden sollte Frage mußte beantwortet werden, nachdem sie einmal geworfen war, und Sie (nach rechts) wären die ersten gen die uns die schwersten Vorwürfe gemacht hätten, wenn nach Hause gekommen wären, ohne diese Frage zu behan Wir haben uns deshalb nicht damit begnügt, nur für Young⸗Plan selbst die notwendigen Vereinbarungen über Ausschluß von Sanktionen zu treffen. (Sehr richtig! links; mußten Zweideutigkeiten vermeiden, die sonst aufgetaucht R Für den äußersten Fall, daß eine totale Lossagung Dem lands festgestellt werden könnte, haben wir es für beregn erklärt, daß die anderen Staaten und jeder einzelne von n dann ebenfalls volle Handlungsfreiheit erhielten. (Sehr richz Herr Abgeordneter von Freytagh⸗Loringhoven, ich mich, aus Ihren heutigen Feststellungen wenigstens das entnehmen zu können, daß auch Sie der Auffassung sind h hat das die Opposition nicht zugestanden: daß diese Handl freiheit sich im Rahmen des Völkerrechts bewegen muß. geordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: 24 verständlich! Das ist ausdrücklich auch im Havas⸗-Kommun festgestellt worden durch die Worte: „conkormément au international. . Nun schließlich noch die Frage Polen. Ich habe in ersten Lesung bereits festgestellt, daß die Anlage, die die sogenen Sanktionsformel enthält, die einzige Anlage ist, die unterscht ist, und daß sie nur unterschrieben von den einladenden ist. Ihr Inhalt gilt deswegen auch nur unter den einladen Mächten. (Abgeordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringherg Das ist gerade die Frage! Abgeordneter Koch⸗Weser: Aber sehr dumme Frage! Gegenrufe rechts) Wenn darin „Gläubigerregierungen“ die Rede ist, dann ist das ein term technicus. Es gibt noch andere Teile des ganzen Vertragswe in denen von „Gläubigerregierungen“ gesprochen wird und de auch nur die jeweiligen Gläubigerregierungen gemeint sind. Wenn Sie aber geltend machen wollen, daß eine Art Venn zugunsten Dritter vorläge, so möchte ich sagen: jedenfalls a ein Vertrag zugunsten Dritter nur mit dem Willen der V

J

von Freytagh⸗Loringhoven: Er kann aber später durch die sachen hinzukommen, und wir haben den Willen nicht geh den Polen eine Gunst aus diesem Vertrag zuzuweisen. geordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: Dann ah Sie das festh .

Im übrigen aber möchte ich sagen: bleiben Sie auf? Boden politischer Realität. Es ist eine Unmöglichkeit und en Unvorstellbares, daß so haben Sie es in Ihrem Aufsatz gestellt die Polen jemals in die Lage kommen würden, 4 Grund der sogenannten Sanktionsformel wegen 500 000 R Ostpreußen zu besetzen. (Zuruf: Das geht doch durch die

Zum Schluß darf ich Ihnen, Herr Abgeordneter von Freyta Loringhoven, noch etwas entgegenhalten. Die Art und 2 Ihres Kampfes in dieser Frage ist schon aus dem Hause h genügend gekennzeichnet worden. Ich schließe mich dem an, der Herr Abgeordnete Dr. Hoetzsch seinerzeit darüber gesagi (Abgeordneter Dr. Freiherr von Freytagh⸗Loringhoven: bedauere ich, Sie so schonend behandelt zu haben!)

Wenn Sie glauben, daß Ihr Aufsatz und Ihre Aenß zur Sanktionsfrage keinen Schaden angerichtet hätten, so n ich Ihnen doch den entscheidenden Passus aus dem Artile „Figaro“ vorlesen. (Hört, hört! links) Der „Figaro“ stell ich übersetze frei —:

Wir protestieren gegen eine solche Behauptung der den

Reichsregierung, die uns in Opposition mit den Erklärnm

von Herrn Tardien zu stehen schien, und wir fragten

wen täuscht man eigentlich? Die Antwort auf diese an

Frage ist uns aus Deutschland gekommen. (Lebhafte Rufe links: Hört, hörth

Es war der „Tag“, der sie uns gebracht hat. Sie ern .

von einem Professor des internationalen Rechts, hört, hört! links)

dessen Ansichten Autorität sind,

(Lachen links)

Herrn von Freytagh⸗Loringhoven, Mitglied des Reichstag Dann wird Ihnen, Herr Abgeordneter, die Ehre des Zitat. wesentlichen Inhalts Ihres Artikels zuteil (hört, hört! in und der „Figaro“ schließt:

Das ist eine wichtige juristische Konsulation. Man mo

allen „Celat“ ( also allen Glanz

verleihen, den sie verdient. Die Interpretation der dent

Reichsregierung ist durch die deutschen Juristen seltf

unhaltbar erwiesen.

Gebhafte Rufe links: Hört, hört! Zurufe des Abgecmm Dr. von Freytagh⸗Loringhoven. Unruhe)

76

1

*

138. Sitzung, 10. März 1930. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungs verle⸗

, . Löhe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr. Die zweite Lesung der Houng-⸗Gesetze wird

x e

) Mit Ausnghme der durch Sperrdrug hervorgehobenen . r

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

kraten) wo es diesen Vertrag zerreißt. * Man hat uns immer wieder von neuem gefragt: v n

diese un

ö = J

eis und Lohnverha! f i im Einver⸗

rart. Der Brief Schachts an Owen Young sei im Einv chtert. Ter Brief Schach . Inhalt ziele

die Schaffung eines Gesetzes gegen das Reichsbahnpersonal;

rund der polnischen Agrarreform enteignet. ; eine Befriedung im Ssten nicht möglich. Das Abkommen sei

ustimmung

Echmidt haben die dtannt, Nach Artikel 165 der Ber

trtikel 165 überhaupt auf den

rn

ö

chutz

Neichs . und Staatgaunzeiger Rr. S9 vom 11. Marz 18980. . a.

16g. en, die zuerst . J . So ame n n , me,, zurücgewichen. Die Unabhãängi

Regime des Joung-⸗Plans kann für sie nicht die Rede von een verstãrke die Abhängigieit vom 0 nahmen sein, wie sie vorhin von dem Abgeordneten v. re,. e sei nicht auf die Reichsbank angewie

sn ö H. Finan; * a 11 Loringhoven aufgeführt worden sind. (1Abgeordneter 2. 4 e r alur ,, , . 4 6 6 * herr v. Freytagh⸗Loringhoven: Stellen Sie das sest! nstück ue mn el nicht als Person, als

atur zu ; j seses Systems zu beurteilen. Er sei ein sehr sauberer die en e nn, 9 seiner Dienstwohnung, deren Aus⸗ dark gekostet habe, ein Bad mit 24 Fon⸗ achfolger Schachts werde einer Scharfmacher vorgeschlagen; trotzdem sei er der 2 angenehm. Das hungernde Volt soll noch mehr unter⸗

n . Die Demokratie sei nur die Interessewvertretung 1 Das erfordere schärferen Kampf der Massen, serhöhlte Demokratie zu zerschmettern und sie durch Lvroletarische Diktatur zu ersetzen.

reter . denn er hab

ine Million ung eine 2 r errichten lassen. Zum

bewußtester Finanzkapital s,

ö Komm.) kritisiert das Reichsbahngesetz. * e h e m in. der Arbeiter würden dadurch

dnis mit der Regierun abgesandt worden.

Wirtung zeige sich in dem vorliegenden Gesetzentwurf.

) Schiele (D. Nat.) weist darauf hin, daß das bis⸗ lg. al n e gen auf der teilweise planlosen Hereinnahme vüuslandskrediten aui g 6 e bäfichol tic als öͤnalpolitisch eingestellten Wirtschaftspo be ung polis vi gl so erklärt er, bisher dadurch erfüllt, daß 1 annähernd die doppelte Tributsumme in Form von Aus⸗ zkrediten hereingenommen haben. Statt der Einfuhr über= ger ausländischer Lebensmittel durch zielbewußte Zollpolitit cgenzuwirken, haben wir uns zu einseitig auf Ausfuhr⸗ zerung eingestellt. Wir haben in den letzten 6 Jahren für Milliarden Mark Lebensmittel eingeführt, obwohl wir hier⸗ M mindestens 19 Milliarden aus der eigenen Scholle hätten ugen können. Die Landwirtschaft ist nunmehr am Ende ihrer aft Das Vorkriegsnettovermögen von 27 Milliarden Gold- ft ist unter Zugrundelegung des jetzigen Einheitswertes nach ug der heutigen Schulden auf 11 Milliarden Goldmark ge⸗ n, es hat also . , r dr e ft Proz funden. Noch trostloser i r. M ; ir en e , in 1 bam let chat. Obwohl gesetzt. Wir widersprechen , . der Auflösung des Reichs⸗ zrozent aller Erwerbstätigen auf die Landwirtschaft entfallen,

rozent. Die ark zu wenig

n sei.

aft.

n, 606

igt ihr Anteil am Volkseinkommen nur 5 r wast hat gegenwärtig etwa 3 Milliarden

nahmen. Das Defizit im Reichshaushalt ist nur ei Entscheidend ist das Defizit im Volkshaushalt. Wir ben für Lebensunterhalt, Zins⸗ und Reparationsverpflichtungen k mehr aus als wir einnehmen.

een wir von der Substanz.

Renschen auf dem Quadratkilometer an der Grenze,

n und unsere Zustimmung.

eben. Trotz des Abkommens würden weiter deutsche Güter

t Unterstützung abgeschlossen worden. 8 verzichte e weit höhere Summe Entschädigungen als?

r Beunruhigung in der deutschen Bevölkerung in Polen müsse der Regierung ausführliche Auskunft über die Lage eben. isse alles geschehen, um die Verdrängung des Deutschtums im

ten zu verhindern. Das Abkommen diene jedenfalls

einer Entgegnun

Uer dem Minister zugerufen mister?“

gierung: Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt,

Neutsch⸗polnische Liquidationsablommen eine Abweichung vo * ei m e en, nicht enthält, und daß das die u dem Liquidationsabkommen erklärende Gesetz t der der ssn e nd! vorgeschriebenen a, bedarf. wohl die Reichsregierung die Frage der Verfas . eits vor Einbringung des Gesetzentwurfes eingehend geprüft hat sie nach dem Bekanntwerden der Zweifel öhrerseits nam⸗

r

2

chriften der

t

ie Rechtslehrer gehört. Die Professoren Dr. Anschütz erfassungsmäßigkeit des Abkommens 321 der n . unstatthaft erklärt, darf niemand feinem erer er egen werden. Es kann an sich schon zweifel ersailler Vertrag an Der Artitel Jos verbietet nämlich nur Linzeleingriffe,

rellen Charakter haben, en G 2rn oder ausschliehen, mit Artikel i065 nicht in eine generelle Bestimmung liegt hier vor.

gesetzt. bird aber den Betroffenen ein heuer Rechtsschutz für ihre An⸗ uche gewährt; an Slelle des nationalen tritt ein internationgler Es ö lb rer ta p „daß das Reich seiner Schutzpflicht

im Rahmen bes polstisch, Mihglichen genügen ann.

*

m.) bespricht das Reichsbankgesetz. garen em en Bedenken vorgebracht

en, u

Die Der Abg. Torgler (Komm) beantragt gänzlichen i Schluß der Sitzung, damit nicht nog wie beabsichtigt, die

aufgebaut ge⸗

Seit mehr als 10 Jahren Schon ie 6a 6 dope; Uten auf ; ukunft: die Arbeitslosigkeit, die etwa zwei n ein ; i 2 ier e nn die Lebensmitteleinfuhr im Be⸗ leer 2 diejenigen ausgehen, die nicht nachweisen können, da von 3 Milliarden Mark jährlich. Eine dritte Hypothek soll ki ö auf zwei Genergtionen in das Schuldbuch der Nation ein⸗ gen werden; unsere kommerzielle Zinspflicht an das Aus⸗ don einer Milliarde und die Tributlast von etwa 2 Milliar= ahrlich. Wie aber sollen unter dieser Last schwere Erschütte⸗ en vermieden werden, wenn der Strom der Auslands⸗ ew versiegt und eine verfallende Landwirtschaft aus der en Scholle nicht mehr ö rn g ar n rr gs. i iders ausgeprä ist die No er östlichen ; ö . rt ,, nationalpolitischen Gefahr geworden. an lebt dort schon längst von der Substanz. ; n die Arbeitslöhne 25 Prozent unter dem Reichsdurchschnitt, s eine riesige Abwanderung zur Folge hat. Wie anders sieht dagegen in Polen aus! Polen vertreibt die Deutschen und t durch planmäßige Siedlungspolitik einen nationalbewußten rnwald gegen das Deutschtum. In Polen wohnen bereits

In Ostpreußen

schland teilweise nur noch 40 Menschen. Und dabei wird zertrag mit Polen vorgelegt, der zu unseren Lasten dem er hohe Finanzgewinne und die Stärkung seines Prestiges t. Wenn dieses Liquidationsabkommen etwa auch noch einen untragbaren Handelsvertrag ergänzt werden sollte, so das Schicksal des Ostens zunächst wirtschaftlich und dann auch nationalpolitisch besiegelt. Eine deutsche Politik muß ich Ausbau im Innern und Befreiung von außeren Fesseln uen Lebensraum zu erschließen suchen. Die bisherige Ver⸗ igungs- und Handelspolitik hat uns aber nicht den Weg nationalen Freiheit eröffnet. Wir versagen ihr unser Ver⸗

lbg. Graf zu Schulenburg. (D. Nat. verurteilt die ipbon n, bh in Deutschland mit dem polnischen Liquida⸗- der hnsabkommen getrieben worden ist, während das Abkommen in len längst bekannt gewesen sei. Für das Abkommen habe man i den deutschen 1 eine eigenartige , , .

Auf diese Weist

olen. Angesichts der De, mn seiner Freun

ärkung des Polentums. Es müsse endlich für Ostpreußen durch mie andere Politik gesorgt werden.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Eu rtius nimmt . . auf die don den Abg. Schiele und anmarschiert komme. (Heiterkeit) ef Eulenburg berührten Fragen das Wort. Seine Aus⸗ KRungen werden nach Eingang des Stenogramms ver⸗ Rentlicht werden.

Der Abg. Stö Nat. Soz.) wird zur Ordnung gerufen, . ,,, 6 en Sie der polnische

Staatssekretär Zweigert wiederholt hierauf die bereits

w vereinigten a n, abgegebene Erklärung der Reichs⸗

ungsmäßigkeit

ichter würde er einen Erholungsurlaub in einem aft sein, ob dieser Aauben sollte, anwendbar Sm,

in der Rechtsprechung allgemein anerkannt; Gesetze, die einen

wenn sie den Gerichtsstand ab⸗ ö) il g . m übrigen

Staatsvertrag ist also nicht an sich deshalb weil das h aus höheren Gesichtspunkten sich genötigt sieht, von g- einem Schutz seiner Angehörigen in gewissem 1 ab⸗ zusehen. Eine Enteignung im Sinne des Artikels 153 der eichs⸗ m verfassung liegt überhaupt nicht vor. Denn das Deutsche Reich verzichtet nicht auf die Privatansprüche seiner Staatsbürger, sondern nur auf seine eigenen völkerrechtlichen Ansprüche. Selbst wenn man aber eine Enkeignun * vorliegend hält, ist sie nach Artikel 153 der ve g en 2 t, sobald sie im Wohl der All⸗ emeinheit liegt. Dieses Begriffsmerkmal ist hier gegeben. Es bee sich hier um die Erhaltung des Deutschtums in den ah⸗ getretenen Gebieten. Ohne diesen Verzicht wären 2 Polens auf nationalem Gebiete nicht zu erreichen gewesen. (Unruhe und Zurufe rechts.) Präsident Löbe: Damit ist die zweite Beratung erledigt. Die Abstimmung soll entsprechend den Wünschen verschiedener Parteien am Dienstag um 2 Uhr stattfinden.

Immunität einer ganzen Reihe kommunistischer Abge⸗ ordneten aufgehoben werden könne. Der Abg. Esser (Sentr.) beantragt, die Abstimmung um 4 Uhr vorzunehmen.

Abg. Graf von Westarp (D. Nat): Der neue Vertrags⸗ antrag zeigt die absolute Unfähigkeit der Regierungspartei. Ein jeder blamiert sich so gut wie er kann. Unruhe bei den Regie⸗ rungsparteien.)

Abg. Stöhr (Nat. Soz,) hält die . der Ab⸗ stimmung und die Erledigung der übrigen Punkte der Tages⸗ ordnung gleichfalls für unmöglich und schließt sich dem kommuͤni⸗ stischen Antrage an.

Der Antrag Torgler wird abgelehnt.

Es folgt die erste Lesung des *, nr. über die Auw flösung des Reichsentschädigungsamts am 31. März ds. Is.

Abg. Jadasch (Komm.): Gestern erst haben Vertreter von =, enden Geschädigten über die Ent chädigungsfragen eraten. n demselben Augenblick soll die geo gung dieser Leute mit einem Federstrich zunichte gemacht werden. Der Finanz- minister Dr. Moldenhauer hat sich auf einen zu schnellen Gaul

Restverwaltung für Reichsaufgaben überantwortet werden. Mit dieser Restverwaltung, die ihrem Namen alle Ehre macht, ein haben wir die schlechtesten Erfahrungen gemacht. Gerade die k Schadensfälle schweben noch, darunter die der 12⸗ bis 1500 agree. iden, die zwar in Deutschober⸗ schlesien leben, aber ihre Renten nur in Zloty, also noch nicht einmal in halber Höhe bekommen, weil ihre ehemalige Arbeits⸗ telle heute in einem polnischen Knappschaftssprengel liegt. 94

ö Die noch bleibenden Aufgaben sollen der

erdrängte“ sind. ie kann man von diesen Leuten eine escheinigung des polnischen Gendarmen, ihres schlimmsten Feindes, verlangen? 21

Abg. La verrenz (D. Nat.): e dem Kongreß der Gescha d zten gestern * beigewohnt. Es ist selbstverständlich, wenn sich die Geschädigten zee die Auflösung des Amtes wehren. Auch wir werden im Ausschuß die Gründe der Regie⸗ rung genau prüfen. Die Restverwaltung würde =, n= rößert werden müssen. Ferner soll nach dem polnischen Liqui⸗ ,, eine neue Entschädigungsstelle errichtet werden. Da ist es doch unpraktisch, das Rei , . ungsamt aufzu⸗ lösen, das sowieso noch viele alte Fälle zu bearbeiten hat.

Abg. Fischbeck (Dem): Auch wir behalten uns unsere Entscheidung für die Ausschußberatung vor.

Die Vorlage wird dem Haushaltsausschuß überwiesen.

in Es folgt die Beratung 46 Anträgen 3 rr n. dnungsausschusses auf Genehmigung von af⸗ 9 e f 11 gu . * verschiedener Mitglieder des Reichs⸗

tags usw.

Der Ausschuß beantragt, die Immunität des kom⸗ munistischen 3 8 chneller 3 der wegen Vor⸗ bereitung zum Hochverrat e e werden soll. uch die Strafverfolgung des nationalsozialistischen Abg. Dr. Goebbels soll genehmigt werden. Ferner beantragt der Ausschuß die Genehmigung zur a, , ,. der kom⸗ munistischen Abgeordneten emmele, addalena und Ulbricht wegen Vorbereitung zum Hochverrat, in e g n. Abgeordneten Kip * nberger, Blen kle und 8m 3 * wegen anderer Vergehen. In diesen Fällen soll jedoch die Hauptverhandlung erst in der ge; Sommerpause des Reichstags 1 Aufgehoben 4 werden soll ferner die Immunität der Abgeordneten Feder (Nat. Soz), Bu ch (Nat. Soz) und Berndt (D. Nat..

9 mm.) protestiert gegen die Aufhebung uf Abg. Gesch. ke (Ko e . . . ö . gi , ozialdemokraten, daß die Kommunistische Partei tot, ihr 5 resse i e nf fei enn die , Partei tot sei, ez. man sie doch nicht dadurch zu bekämpfen, ö. man ihre

zur ührer ins Zuchthaus schicke. Neuerdings wolle man in leichteren 7 die Burchführung der Strafverfahren erst in der 4

pause zulassen. enn man dieses System ausbaue, dann werde man es pa erleben, daß nach der Sommerpause die ganze kom- munistische Reichstagsfraktion im Zuchthauskittel im Reichstag

ö j ̃ in klar

Abg. Stöhr (Nat. Soz.); Es war uns von vornherein klar, daß dag . System sich bei jeder Gelegenheit . würde, unsere Abgeordneten der Immunität zu ent leiden. Da ist aber eine Versündigung an der demokratischen Verfassung . Kerber Die Regierüngsparteien kommen natürlich nicht in die Lage, Verstöße zu begehen und dann * Immunität verteidigen u miüssen. aba? der Opposition ist es aber, die Zustände zu llt i er Bei der Versagung der Immunität geht man 5 d fertig vor; in einem Fall gegen meinen Freund Feder 6 ; er Ausschuß die Immunität aufgehoben, ohne die nötigen ö er 8 lagen für die Anklage zu haben. Feder hat nichts anderes 9e als eine Stelle aus dem Talmud zitiert, ohne daran irgendein Kommentar zu knüpfen. Das hat dem Stagtsanwalt genügt, eine Anklage zu erheben. Wir Nationalsozialisten sind grund⸗ sätzlich gegen die Aufhebung der Immunität und würden sie 44 für die Sozialdemokraten verteidigen. Die bee , , ,. sind heute an der Macht, aber es könnte auch einmal ein Wind kommen, der sie hinwegweht. Herr Severing unterstellt uns die Absicht, jan, den ch stürzen zu wollen, und meint, dagegen genüge die Feuer⸗ ichte spritze. Wenn der Oberfeuerwehrmann Severing wirklich daran

und

Zanatorium verdienen. Geiterkeit) Das System muß mit ö . und Stiel 6 werden. Wir beantragen, alle das Anträge des Ausschusses auf Aufhebung der Immunität ab⸗ zulehnen. .

Abg. Frölich⸗ Thüringen (Soz) weist darauf hin, da 2 wan lien ec im thüringischen Landtag i , . An⸗ partei genau das Gegenteil getan hätten, was sie hier als . Grundsatz proklamierten, gen jede Aufhebung der Immun

a

für die Aufhebung gestimmt und erklärt, daß sie im Fall von Körperverletzungen die Immunität aufheben. Heiterkeit) Abg. 3363 Nat. Soz) bleibt bei seinen grundsätzlichen Erklärungen stehen. In der Abstimmung beschließt das Haus nach den An— trägen des Ausschusses, und zwar in den Fällen, wo die Genehmigung zur Strafverfolgung erteilt werden soll, in namentlicher Abstimmung mit 289 Stimmen gegen 63 Stimmen der Kommunisten und Nationalsozialisten bet 57 Stimmenthaltungen der Deutschnationalen. Abg. Gok (D. Nat.) erklärt zur Form der Abstimmung, daß seine Partei im Falle ihres Mitglieds Berndt entsprechen 3 eigenem Wunsch für die n der Immunität ge⸗ stimmt haben würde, wenn über diesen Fall statt der Zusammen⸗ fassung mit anderen gesondert abgestimmt worden ware. . Damit ist die Tagesordnung erledigt. Nächste Sitzung Dienstag 3 Uhr. Kleinere Vorlagen; Abstimmung über die YJoung⸗Plan⸗Gesetze; Brotgesetze; Reichshaushaltsordnung.

Schluß 5 Uhr.

Ur. 10 des Reichsministerialblatts (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom J.. März 1930 hat folgenden In halte:˖ 1. Handels und Gewerbesachen: Verordnung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbgues. 2. Konsulaswesen: Erlöschen von Exequaturerteilungen. 3. Medizinal⸗ und Veterinärwesen: Bekanntmachung über den Schutz von Berufs trachten und Berufsabzeichen für Betätigung in der Krankenpflege. Bekanntmachung über die tierseuchenpolizeiliche Behandlung des auf

dem Seeweg zur Einfuhr gelangenden Schlachtviehs.

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 11. März 1930. Telegraphische Auszahlung.

23

Au sländische Geldsorten und

11. März 10. März Geld Brief Geld Brief Buenos⸗ Aires. 1 Pap. Pes. l, 569 1,573 l, 573 1,577 Canada .... 1 err 4 176 , 184 I7I8 1,186 k— 19Jen 2066 2070 067 2071 . 1 rte pn. 26 568 25 85 26515 7 855 Konstantinopel 1 türk. London.. . . 12 20, 393 20, 433 20, 395 20,435 New Jork ... 18 4,194 4202 i945 1.2028 Rio de Janeiro 1 Milreis 0,491 0493 0, 488 7 Uruguay .... 1 Goldpeso 3, I0ß 3,714 3.7185 3,724 Amsterdam⸗ ö . Rotterdam. 100 Gulden 168,26 168,69 los 25 168, 59 then... .. 100 Drachm. 5,425 5,435 5. 455 5, 465 Brüssel u. Ant⸗ . ** .. 100 Belga o8, 42 58,54 58, 43 3, 5h Bucarest .. .. 100 Lei 2,495 2,499 2, 497 2501 Budapest ... 100 Peng 78.28 77.37 73, 31 3,45 Danzig.. ... 100 Gulden 81.52 S1, 68 81,54 8179 elsingfors .. 100 finnl. 10,548 10568 10553 10,573 gin ... 100 Lire 21,97 22.01 2197. 2291 Jugoslawien . 100 Dinar 7405 7,419 7, 403 7, 417 Kaunag, Kowno 100 Litas 41,85 41, 93 41,88 41,96 Kopenhagen .. 100 Kr. 112,23 112, 45 11229 112,51 Lissabon und 4 V.. 100 Escude 18,82 18, 86 18, 84 18,8 1 loo Kr. 112, 19 112,41 112,20 112,42 Paris. V. 100 Fres. 16,405 16,445 16,415 16,465 . 100 Rr. 12.428 12, 448 12.433 12, 453 Win 100 isl. & 92, ls 92, 34 all 924 Island) .. 2 ö n ö ; gr .... 100 gatts do. 34 31,55. 30334 1, go Schweiz .. . . 100 Fres. S1, 15 81,31 Sl, 185 381, 345 Sofia ..... 100 Leva 3.037 3, 043 3,039 h Spanien.... 100 Peseten b* 15 52, 25 boa. 15 5225 ckholm und 2 100 Kr. 112,54 112, 76 112,50 112, 82 Tali val, , ; 00 estn. Kr. 111,69 111,R91 111,64 111,86 Wien ..... 100 Schilling 59.06 59,18 59,09 59,21

Banknoten.

9 stimmen. Das sei also eitel Heuchelei. Im thüringischen

Ein andtag hätten sie gegen einen kommunistischen Abgeordneten

* 11. März 10. März Geld Brief Geld Brief Sovereigns . iti 20,47 20,55 20,47 20, 55 20 Fres. Stücke Gold ⸗Dollars ] 1 Stück 4225 4,245 422 4,24 ? ikanische: g eigen. 185 4 187 4,207 4,186 4,206 2 und 1 Doll. 19 4,167 4187 4,166 4,186 Argentinische . 1 Pay. Pel. 1 1,55 1. Dre f r d z n 0.475 0495 0465 O0, Canadische ... anad. ische: 15 20 375 20, 455 2037 20,45 e 9 18 20,37 20,45 20365 20 485 Türkische .... J türk. Pfd 1,ů80 33 Belgische ... 6 ga 58, 30 58, 54 58 33 58.5 4 eba * . . 100 Kr. 111,96 112,40 11203 112,47 Danziger. ... 100 Gulden 81,3 81, 66 81, 3 81,66 Estnische ... 109 estn. Kr innische. ... 100 sinnl. 10,43 10,47 . ranzösische .. 100 Fres. 16.395 16. 455 16,405 16, 468 ollaͤndische.. 100 Gulden 168,01 168,69 168 04 168,72 talienische: gr. 100 Lire 22 08 22,16 22.08 24 100 Lire u. dar. 100 Lire 2, 12 2218 2208 6 , . l00 Dinar 7.312 7. 332 7,315 z ettländische. . 2 3 ein en 2 en if * 1686 ** tr ne, in, mi Desterreich.: gr. 100 Schilling 58,33 5917 3 31 1008c0h. u. dar. 100 Schilling 5903 59.27 59, 0 J gg bern dei un neue 500 zei 190 * 2, 469 2469 n 3 . . 18 E 112.33 112,77 11245 112, 89 w . . jb Heseten 52565 5225 di dd 53 6 Tschecho slow. lo00 Kr. 12,37 12,43 12,38 12,44 . 100 Kr. 137 1243 12,38 166 Ungarische ... 100 Peng 73, 6 73, 35 735, 109 73,4

.

dd