1930 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Mar 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staataanzeiger Nr. 66 vom 19. März 1939. S.

darüber gewundert, daß das Zentrum im Ausschuß sogar einen von der Rechten aufgenommenen alten Zentrumsantrag zugunsten der Landwirtschaft mit abgelehnt habe. Hoffentlich werde dieses Versehen im Plenum repariert. (Beifall rechts)

Abg. Jacoby-⸗Raffauf (Zentr,) bestätigt, daß die Grund⸗ teuer die Landwirtschaft besonders schwer belaste. Aber 90 voh er heutigen Steuern seien doch zwangsläufig und daher eine Milderung, für die natürlich auch das Zentrum sei, erst möglich, wenn die grundlegende Reichsgesetzgebung reformiert sei. Allge mein müsse heute in der Zeit allgemeiner Volksnot auch die Land wirtschaft bereit sein, die Steuern dem Staate zu geben, die sie eben zahlen kann. Wer, wie die Deutschnationalen, so überaus scharf kritisiere,

des Joung⸗Plans durch den Wegfall der Rentenbanklasten gerade

für die Landwirtschast eine Steuererleichterung von 6 bis 9 vp

rete. (Beifall im Zentr.)

Abg. Tr. von Eynern (D. Vp) bedauert, daß wegen der unndtig späten Vorlage der Entwürfe eine gründliche Debatte wieder einmal nicht möglich gewesen sei. Antrag auf Freunde zu, ihre Entscheidung vor. schon in der Ausschußberatung erwähnten volksparteilichen Aende⸗ rungsanträge zugunsten der Abzugsfähigkeit nicht benutzter Wirt⸗ schaftsräume, ferner auf Verlängerung der Befreiung der Neu⸗ bauten von der Grundsteuer bis 193525 im Interesse der Ver⸗ hinderung weiterer Erhöhung der Neubaumieten, zehnjährige Steuerfreiheit für Eigenheime, und auf vorübergehende Frei⸗ stellung der landwirtschaftlichen Gebäude. Gewiß würde durch Annahme dieser Anträge ein weiteres Defizit im Etat entstehen. Er bedaure, daß nicht auch die Gewerbesteuer mit zur Debatte stehe, weil man dann durch Behandlung des deutschnationalen Antrags auf Erhebung eines Verwaltuüngskostenbeitrags wahr⸗ scheinlich den Weg zur Deckung des Defizits finden würde. Sehr wahr! rechts) Zunächst müsse man jedenfalls nun einmal durch Annahme der Aenderungsanträge eine Zwangslage schaffen. Zur Dauszinssteuer verlangt der Redner u. a., daß die bisher im Partepgragraphen 9 vorgesehenen Entlastungsmöglichkeiten aus dem Billigkeitsanspruch in einen Rechtsanspruch umgewandelt werden.

Abg. Falk (Dem) bedauert wie der Vorredner, daß die Steuervorlagen so spät gemacht worden sind. Wer aber gerecht sei, müsse aber zugeben, daß nicht die Staatsregierung daran die Schuld trage, sondern die Entschlußunfähigkeit des Reichstags. Die Schwierigkeiten im Reichstag seien aber so eng mit der Deutschen Volkspartei verknüpft, daß Herr von Eynern sich besser nicht über das von den preußischen Regierungsparteien beliebte Tempo aufgehalten hätte. Getragen von der auch von Herrn von Eynern betonten Verantwortlichkeit müßten die Demokraten

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2

die Aenderungsanträge der Opposition ablehnen, auch wenn . 2Dol

manche dieser Anträge gerechtfertigt erschienen. Aber zum ersten⸗ mal drohe im preußischen Etat ein offenes Defizit von 88 Mil- lionen. Die Demotraten forderten dazu noch einen Grenzfonds. Auch sei unbedingt den Gemeindefinanzen zur Gesundung zu verhelfen. Man werde daher für über 100 Millionen zu sorgen haben. In dieser Notzeit könne der Steuerpflichtige höchstens verlangen, daß keine neue Belastung erfolge. Vermindernngen der jetzigen Lasten seien beim besten Willen für verantwortungs⸗ bewußte Parlamentarier unmöglich. Die Demokraten hätten fich immer von der Verantwortlichteit leiten lassen, selbst wenn sie in der Agitation deshalb auf das ungerechteste angegriffen worden seien. Der Abg. von Eynern habe mit großer Geste beantragt, der Landwirtschaft die Grundsteuer für 1956 zu erlassen und damit auf 70. Millionen zu verzichten. Draußen werde man nun sagen; „Es gibt doch noch Herzen im Landtag, die für die Land⸗ wirtschaft schlagen!“ (Sehr wahr! bei der Deutschen Volkspartei.) Das so entstehende Defizit wolle Herr von Eynern unter Hin weis auf den deutschnationalen Antrag auf Einführung eines

sollte doch auch ehrlich zugeben, daß nach Annahme

Dem deutschnationalen Einsührung der Einheitsbewertung stimmten seine behielten sich aber hinsichtlich des Schuldenabzugs Im übrigen begründete der Redner die

2.

Das Einsamilienhaus werde durch die Hauszinssteuer dem Klein- hausbesitzer langsam, aber sicher aus der Hand genommen. Die Katasteramter sollten besonders im besetzien Gebiet mehr soziales BVerständnis zeigen. Man vergesse. wie viele Menschen durch die Wohnungszwangsgesetze von ihrer Scholle vertrieben worden sind. Die Anregung der Deutschen Volkspartei, auf Grund des sozialen Därteparagraphen einen Rechtsanspruch zu geben, begrüße er. Gewerberaum, der längere Zeit leer stehe, müsse von der Steuer befreit werden, wenn er zu Wohnraum umgewandelt werde Das werde auch dem Ziel dienen, mehr Wohnraum zu schaffen. Jeden alls sollten Staal und Gemeinden mehr Sparsamteit üben, um den Tatsachen Rechnung zu tragen, daß wir heute ein armes Volk sind. Vor allem verlange die Wirtschaftspartei die Erfüllung der Versprechung des Artikels 164 der Reichsverfassung, daß der Mittelstand in Stadt und Land geschützt werden solll ͤ Abg. Werdes (Dt. Frakt.) kritisiert die Stillegungen von Betrieben und die damit verbundenen Arbeiterentlassungen. Die Regierung sei dem internationalen Großkapital gegenüber machtlos! Die Steuereinziehung sei außerordentlich rigoros. Bei der Grundsteuer sei die Einheitsbewertung zu hoch! Vor allem müsse man die Schulden, die von Jahr zu Jahr zunähmen, in Ansatz bringen! In erster Linie werde sich der Joung⸗Plan in der Landwirtschaft auf das schlimmste auswirken. Das Liqui⸗ dationsabkommen mit Polen sei besonders bedauerlich, Es sei auch keineswegs zu begrüßen, daß der Handelsvertrag mit Polen zum Abschluß gekommen sei. eberall zeige sich, daß es im deutschen Volke nicht aufwärts gehe, sondern abwärts! Seine Partei lehne sämtliche Realstenern als ungerecht ab. (Zuruf links: Für Sie ist jede Steuer ungerechth Abg. Kaufmann Mat. 86 legt die Gründe dar, die seine Partei veranlaßt haben, der Verlängerung der Wohnungs⸗ zwangsgesetze zuzustimmen. Wenn die Zwangswirtschaft fallen würde, würde der Staat erhöhte Steuern erheben und der Haus⸗ und Grundbesitzer werde die Mehrbelastung abwälzen. Die Mieten würden sofort erheblich steigen. Gerade auch die kleinen Saus= besitzer würden in diesem sozialen Volksstaat auf das unsoziasste behandelt. Der größte Teil des Auflommens aus der Hausgzins= steuer werde verschlungen durch die Verwaltungekosten und burch Verwendung für allgemeine Staatsausgaben. Die gesundheits⸗ polizeilichen Vorschriften kämen bei den Hauszinsstenerneubauten häufig nur herzlich wenig zur Auswirkung. Grundstücks⸗ spekulanten schüfen sich aus öffentlichen Mitteln große Vermögen zum Schaden der Mieter und der kleinen Hausbesitzer. Wo bleibe da das sonst so wachsame Auge des Gesetzes? Der Redner rügt insbesondere Mißstände im Wohnungswesen der Stadt Elberfeld und lehnt Grund⸗ und Hauszinssteuer ab!

Abg. So we (D. Nat.) erklärt, die Stellung seiner Partei gegen die Hauszinssteuer sei zu bekannt, als 44 noch einmal eingehend behandelt werden müßte. Deshalb beschränke er sich darauf, auf den Inhalt der von den Deutschnationalen neu ein= , . Anträge hinzuweisen. Freilich sei immer wieder die

atsache zu verzeichnen gewesen, daß die Anträge der Rechten und der Wirtschaftspartei von den Regierungsparteien abgelehnt worden seien. Bedauerlicherweise seien die Vorlagen so spät eingebracht. Wenn die Regierung und die Regierungspartelen den Parlamentarismus nicht völlig untergraben wollten, sollten sie die deutschnationalen Anträge annehmen! Der Redner trägt den Inhalt der Anträge vor, wie er es bereits im Ausschuß getan hatte, und warnt davor, durch weitere Steuererhöhungen die Grundstücke noch mehr zu entwerten. Besonders betont er die Notwendigkeit, den zur Förderung der Bautätigkeit bestimmten Teil der Hauszinssteuer durch Herabsetzung für die Städte und Heraufsetzung für das platte Land gerechter zu gestalten. Die Annahme der deutschnationalen Anträge würde einen großen Schritt vorwärts bedeuten!

Abg. Meyer-⸗Solingen (Soz) erklärt, die Finanz⸗ und Wirtschaftslage erlaubt es nicht, den Abänderungsanträgen bei⸗

BVerwaltungskostenbeitrages überreichlich decken. Eine Frage bei seinem Parteigenossen, dem Reichsfinanzminister Moldenhauer, hätte Herrn von Eynern überzeugt, daß einer solchen Ueber— ziehung des Verwaltungskostenbeitrages das e. nicht zu⸗ stimmen werde. Außerdem solle doch das Ergebnis des Verwal⸗ tungskostenbeitrages für die Realsteuersenkung verwandt werden. Sehr wahr! in der Mitte und bei den Demokraten.) Die Demo⸗ kraten würden diese Frage daher bei der Gewerbesteuer mit erörtern und stimmten der Grunde und der Hauszinssteuer⸗ verlängerung zu. (Beifall bei den Demokraten.)

Abg. Oberdörster (Komm.) sucht nachzuweisen, daß die Grundvermögenssteuer durch Einkalkulierung in die Preise der Produkte doch wieder auf die Arbeiter abgewälzt würde, ebenso wie es bei der Hauszinssteuer auf dem Wege über die Mieten geschehe. Das Geheul um den Abbau dieser Steuern gehe nur darum, immer mehr von dem Steuerergebnis für sich selbst herauszuwirtschgften. ĩ Kommunisten lehnten Grund⸗ vermögens⸗- ünd Hauszinssteuer als Massensteuern ab. Zur Grund vermögenssteuer sei zu bemerken, daß die 2 so geregelt sei, daß der kleinbäuerliche Betrieb viel stärker belastei werde als der Großbetrieb. Die Hauszinssteuer wirke in höchstem Grade unsozial. Um sich die Gunst der Wirtschaftspartei zu erhalten, lasse man den Hausbesitzern eine Liebesgabe von 300 Millionen. Die Kommunisten förderten, daß die Hauszins⸗ steuer dazu verwandt würde, das Wohnungselend der werktätigen Bevölkerung zu mildern. Statt dessen gebrauche man die Mittel zur Stärkung des staatlichen Machtaßparats. Es sei zu be⸗ fürchten, daß in den nächsten Monaten schon eine Mieterhöhung zur Tatsache werden könne. Dem würde die Arbeiterschaft aber ö Widerstand entgegensetzen. Die Kommunisten würden den Kampf gegen die Hauszinssteuer und gegen die antisoziale , der Sozialfaschisten nicht aufgeben. . das Zentrum Hnnẽ durch ein geschicktes Doppelspiel seine wahre Einstellung nicht verbergen. Die Kommunisten lehnten diese Realsteuern ab, die die breilen Massen unerhört belasten. Auf zum Kampf für ein Sowjet⸗Deutschland!

Abg. Mentz (Wirtsch. P) erklärt, beide Steuern seien un⸗ gerecht und außerordentlich drückend. Auch seine Partei bedauere die späte Vorlegung der Entwürfe, so daß eine gründliche Aus⸗ sprache nicht möglich sei. Beide Gesetze hätten eine falsche Be⸗ wertungsgrundlage. Dabei habe man doch eine Reichs⸗ = , Man denke aber nicht daran, die Ausnahme⸗ bestimmungen zu eseitigen! Die Substanz werde durch beide Steuern we ae ee Der Zustand müsse aufhören, daß die Steuern auch die Schulden 4 * Gerechte Verbesserungs⸗ anträge würden aber von den 6 einfach ab⸗ lehnt. Die aufgewerteten Hypotheken und diejenigen, die zu 9 gebraucht würden, dürften in Zukunft nich weiter zur Steuer . en werden. Die Gemeinden gingen mit ihren Steuermitteln nicht sparsam um. Die Bür äben das Geld aus, was andere verdienten. Der Vorschlag der rr, eines Verwaltungskostenbeitrags sei zu begrüßen. Er werde e che,

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wirken und eine Kontrolle über die Ausgaben

der Stadtväter ermöglichen, die sich oft als Rabenväter heraus- D. Mit Recht werde geklagt über die rücksichtslose Steuer- eitreibung durch Länder und Gemeinden. Hier müsse größeres Euntgegenksmmen gezeigt werden. Ein Grundstück dürfe auch wegen rüchtändiger Realsteuern nicht zur Verstelgerung gebracht werden. Der Staat müsse die Zweckgebundenheit der Mieten elten lassen. Berechtigt sei bei der Hauszinssteuer auch die

rage, warum man denn auch die Steuer erhebe, wo eine In⸗

latlon gar nicht in Frage komme. Die Grundla ur neuen . 3 völlig unrichtig: In einem Haufe habe man ehr große Wohnungen, in einem anderen fh viele kleinere Wohnungen. Der Verschleiß müsse aber im letzteren y be⸗ deutend höher sein. Die Hauszinssteuer zerstöre die ubstanz.

zustimmen, besonders wenn nicht der Weg gezeigt werde, wie die Ausfälle wieder eingebracht werden sollen. Die Annahme, daß die Regierungsparteien wünschten, daß die Rückflüsse aus der Hauszinssteuer für den allgemeinen Finanzbedarf verwendet werden spollen, sei völlig unzutreffend! Sie wünschten vielmehr restlose Verwendung der Rückflüsse für den Wohnungsbau! Der Redner trat im übrigen den Ausführungen des Kommunisten und des Nationalsozialisten entgegen. Die Begründung der zu⸗ stimmenden Haltung der Nationalsozialisten zur Verlängerung der Zwangsgesetze im Reiche durch den Abg. Kaufmann habe wie eine Entschuldigung gegenüber der Wirtschaftspartei angemutet. Damit ist die Aussprache zu den Steuergesetzen beendet. Abstimmungen finden am Mittwoch statt.

Das Haus geht über zur zweiten Beratung der Aen⸗ derung der Bestimmungen über die Auf— lösung der Familiengüter und der Haus⸗ vermögen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) erstattet den Bericht über die Ausschußberatungen. Nach der Regierungsvorlage war als Stichtag für die Auflösung der preußischen Fideikommisse der L April 1935 vorgesehen. Die Fideikommisse, die bis zu diesem Termin nicht freies Vermögen geworden sind, sollten mit diesem Tage erlöschen. Der Rechtsausschuß hatte den Zeitpunkt hinaus⸗ geschoben auf den 1. Juli 1940. Von den Regierungsparteien sst ein neuer Antrag eingegangen, der als Stichtag den 1. Juli 1988 festsetzen will. Im übrigen enthält der Entwurf Bestim⸗ mungen, die den Gläubigern des Fideikommißbesitzers ern, kommen sollen. Die hieß olge wird anderweitig geregelt; der Kreis der Abfindungsberechtigten wird eingeschränki. ö wichtig sind die ini forstwirtschaftlichen Interesse vorgesehenen Bestimmungen, die die Bildung von Waldgütern und von Schutz⸗ forsten zum Gegenstand haben. Durch besonbers entgegen⸗ * Bestimmungen soll die freiwillige Auflösung begünstigt werden.

Justizminister Dr. Schmidt: Meine Damen und Herren! Ueber einen Gesetzentwurf wie den vorliegenden läßt sich meines Erachtens im Landtagsplenum wenig sagen. (Sehr richtig) Dazu ist das Werk das klingt ja zunächst paradox zu umfang⸗ reich, und die Materie das ist der Hauptgrund besonders die juristischen Fragen, die darin enthalten sind, zu kompliziert. So haben denn auch bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 17. Oktober v. J. mit Ausnahme der Kommunisten alle Barteien hier im Plenum auf das Wort verzichtet, und auch ich habe damals das Wort nicht ergriffen, weil es sich ja zunächst nur darum handelte, den Entwurf möglichst schnell der Ausschuß⸗ beratung zuzuführen. Bei Beginn der Beratungen im Rechts⸗ ausschuß habe ich die Veranlassung des Gesetzentwurfs, seine Bedeutung und seine Ziele näher dargelegt. Ich möchte mich nun heute weder selbst wiederholen, noch halte ich es für not⸗ wendig, den soeben erstatteten ausgezeichneten Ausschußbericht zu ergänzen. Ich möchte aber doch mit einigen wenigen Worten auf gewisse Brennpunkte des Meinungskampfes im Rechts⸗ ausschuß eingehen.

Vorweg nehme ich gern Veranlassung, meine Damen und Herren, für die Staatsregierung und insbesondere für mich selbst dem Rechtsausschuß, insbesondere seinem Vorsitzenden, dem Berichterstatter und sämtlichen an der überaus sachlichen und gründlichen Ausschußarbeit beteiligten Kollegen für die dabei

Die

geleistete mühevolle Arbeit und die geradezu vorbiß handlung dieses umfangreichen und schwierigen meinen besonderen Dank auszusprechen. E

Die vier Hauptpunkte aus der Fülle der wir und rechtlichen Fragen, welche der Entwurf behandelt ; gesagt, folgende. Zunächst soll die Auflösung durch En der sreiwiltigen Auflösung und darch Einfah—= Stichtages, an dem die fideikommissarische Bindum 9 erlöschen soll, beschlennigt werden. Ferner? während des Auflösungsstadiums durch entsprechende Amn. der Bestimmungen über die Abfindung die r. des nächsten Folgers gegenüber den übrigen Fideikommißbesitzers wesentlich gemildert schon während dieser Uebergangszeit dem fideikommissarischen Folgerecht und dem l e Erbrecht geschaffen werden. Weiter soll die Ae 8 der Fideikommiß gläubiger, insbesondere der Gli im Betriebe des Fideikommißgutes Forderungen gegen zo kommißbesitzer erworben haben, erheblich verbessert schließlich viertens soll das Waldschutzrecht, überaus unübersichtlich gewesen ist, zusammengefaßt sollen einige Lücken, die auf diesem Gebiete bestehen 9. und einige Mängel beseitigt werden. Neben diesen . punkten sieht der Entwurf noch eine Reihe von Besjm vor, durch die teils besonders hervortretende Unbilligemn Fideikommißrechts alsbald beseitigt werden sollen, teils n der Praxis entsprochen werden soll.

Es war ganz selbstverständlich, daß bei der Bent Rechtsausschuß hauptsächlich bei diesen wichtigen Int Meinungen weit auseinandergingen. Zu meiner Freun en die Mehrheit des Rechtsausschusses in der grundsãtzlichn ob die Bestimmungen des Entwurfs mit Artikel 153 da z verfassung vereinbar seien, der Auffassung der Staaten welche in der Begründung der Gesetzesvorlage eingehen n gelegt ist, angeschlossen und die Verfassu ng widr des Entwurfs verneint. Ich möchte es mir vera diesen Punkt der Verfassungsmäßigkeit oder Verfassunghn keit hier nochmals einzugehen. Ich bitte mir aber die Ven zu gestatten, daß die Darlegungen in unserer allgemenn gründung Spalte 58 bis 62 unserer Vorlage das zi Wider für dieses Problem u. E. lückenlos darstellen.

Für die Bestimmung des Stichtages, an welhen Fideikommisse spätestens erlöschen sollen, hatte gegeniher Vorschlage in unserer Regierungsvorlage 1. Apul ig wohl jede Fraktion einen anderen Wunsch. Während n Linken, wie eben schon berichtet wurde, eine Vorverlegmm Termins erbeten wurde, wurde von der Rechten und auh Zentrum eine Verschiebung des Stichtages auf einen spän Zeitpunkt verlangt. Der Beschluß des Rechtsausschusseg da Stichtag auf den 1. Juli 1940 festlegen wollte, geht meint achtens entschieden zu weit. (Sehr wahr! bei der Sofghe kratischen Partei) Wenn geltend gemacht wird, eine so n Hinausschiebung des Stichtages sei erforderlich, um Unbillih zu vermeiden und um die sicherlich durchaus erwünsche willige Auflösung nicht zu stören, so sind diese Gründe Zweifel sehr beachtlich. Sie sind aber schon bei Festsetzun

U Vor Angehn . werden, ig 9 ein Ausgleig

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worden. Es sprechen ferner gewichtige Gründe dafür, den en

darauf hinweisen, daß sich die Auflösung der Fideikommisse n mehr schon etwa 10 Jahre hinzieht und daß es in den wenn Kreisen der Bevölkerung nicht verstanden wird, daß der

aufzulösen“ zum großen Teil bis heute noch nicht entsprochea Wenn nunmehr das fideikommissarische Sonderrecht, das h geringen Personenkreis auf wirtschaftlichem Gebiete noch a gehende Vor⸗ und Sonderrechte gewährt, noch über die Zeit Me aufrechterhalten würde, die unbedingt erforderlich ist, um Rechtsinstitut ordnungsgemäß abzuwickeln, so würde dafa weiten Volkskreisen jedes Verständnis fehlen. (Sehr richtzg der Sozialdemokratischen Partei.)

Ich bin daher erfreut, daß nunmehr von den Koalikh parteien der Aenderungsantrag Nr. 4426 vorliegt, der

auf das Jahr 193883 festlegen will. Ich bitte dringend die noch widerstrebenden Parteien, obwohl ich weiß, daß es nicht leicht fallen kann, sich dazu zu entschließen sich aut dieser mittleren Linie zu einigen, damit für das bedenm Gesetzgebungswerk, das von uns vollkommen unpolitisch behr

Front hier im Landtag gefunden werden kann.

findung unter Umständen über den Normalbetrag in Höhe ben

welche die Möglichkeit des Ausschlusses der Abfindung den Fideikommißbestper beseitigt werden soll, ist folgender

der Regierungsvorlage zugestimmt hat. Denn die vorgeschla Aenderung des Abfindungsrechts ist, wie schon erwähnt, besonders notwendig, um unbillige und unzeitgemäße wirkungen des Fideikommißrechtgz alsbald zu mildern. fürchtung, daß durch die Erhöhung der Abfindung die fähigkeit der Fideikommißgüter in Frage gestellt werde, ist ume Erachtens durchaus unbegründet, da eine allgemeine Erhä der Quote nicht vorgesehen ist, sondern in jedem Enn durch die Auflösungsbehörden in völliger richterlicher Unabbän keit zu prüsen ist, ob und inwieweit eine Erhöhung der

dringend darum bitten, den Aenderungsantrag der Denn

ersetzt wissen will, abzulehnen.

Die gegen das von uns vorgeschlagene Waldschutt im Rechtsausschuß erhobenen Angriffe haben ung schon de

einigermaßen überrascht, weil sie gerade von der Seite ausgmk

in der Regierungsvorlage vorgesehenen Stichtages bericfch

tag möglichst nahe festzusetzen. Ich will in dieser Beziehung g

gorischen Anordnung der Reichsverfassung: „Die Fideikommise n

Aenderung des Beschlusses des Rechtsausschusses den Sticht

ist und sich wirtschaftlich auswirken soll, eine möglichst a

Zu den heftig umstrittenen Vorschriften über die findung, insbesondere die Bestimmung, nach der die

Fünftel des Wertes des Vermögens erhöht werden kann, und

sagen: Ich freue mich, daß der Rechtsausschuß im wesentk

findung für das Fideikommlßgut tragbar ist. Ich muß des Volkswartei Drucks. Nr. 446, der das Drittel durch ein Ra

Reichs- und Staatsanzeiger r. 66 vom 19. März 19830. C. K

bisher am meisten für das Waldschut recht der Au flosunas⸗

ug eingesetzt hatte, und weil der Entwurf im wesent= ehgebun das bereits bestehende Waldschutzrecht, über das gen kaum laut geworden waren, kodifiziert hat.

der Vorlage hat ja nun im Ausschuß eine

verfügen zu können

gehende ö nn den Bes ichließen kann, und deshalb den Erleichterungen, die it von Waldgütern und Schutzforsten gewährt werden n. entgegentreten will, so muß ich andererseits doch asm naß das Wasdschutztecht nunmehr in einem Maße ge men, ers erleichtert worden ist, daß weitere Zugeständnisse auf e iet weder für uns noch für den Herrn Landwirtschafts⸗ —*— tragbar erscheinen. —ͤ .

gebhaft umstritten worden sind auch die beson ers wichtigen ö bedeutungsvollen Bestimmungen über die Berechnung n gerts des Bermögens bei Feststellung der Ab— * m bei Berechnung des Waldgutswerts nach Anerben ung,, gorschriften, auf die sich der Rechtsausschuß schließlich . * Abfindung geeinigt hat und die im Artikel 2 5 44 nieder⸗ e 2 sind, sind meines Erachtens für die Praxis durch⸗ = hrauchbar und empfehlen sich noch besonderẽ durch die Wsgteitetlauel, die ihnen eingegliedert worden ist.

Fir die Berechnung des Wertes der Waldgter im Anerben⸗ hatte ein Beschluß des Rechts ausschusses die Wert⸗ nrechnungsvorschriften des döfegesetzes für die Provinz Hannover ir maßgebend erklärt. Ich bin dankbar, daß nunmehr durch lenderungsantrag Drucks. Nr. 4430 die Regierungsvorlage wieder testel werden soll. Sachliche Gründe fü‚r die verschiedenartige Bertberechnung liegen nicht vor. Die verschiedenen Vorschriften ber die Wertberechnung würden die Einheitlichkeit des Gesetzes säten und seine praktische Handhabung wesentlich erschweren. ßerdem würde, wenn bei der Berechnung des Waldgutswerts se Borschriften des Höfegesetzes für die Provinz Hannover maß⸗ end sein sollten, unter Umständen der Waldgutserbe gegenüber , ibrigen Erben des Waldgutsbesitzers allzu günstig gestellt

erden. . D135 vom Rechtsausschuß im übrigen beschlossenen Aende⸗

ungen der Regierungsvorlage stellen zu einem großen Teil BVer⸗ sserungen dar, zum Teil beziehen sie sich auf Punkte von weniger ichtiger Bedeutung, deren Regelung in dem einen oder anderen Linne nicht von wesentlichem Interesse ist. . .

Die Aufgabe, vor die der Landtag gestellt ist, ist, zumal es sch ure ine äußerst schwierige juristische Materie handelt, nicht icht. Ich bin aber überzeugt, daß das hohe daus ebenso wie

Rechts ausschuß ohne parteipolitische Voreingenommenheit icchlch an die Beratungen des Entwurfs herantreten wird. Die peckmnäßige Lösung zu finden, ist bei den hohen volkswirtschaft⸗ ichen Werten, die die gebundenen Vermögen noch darstellen, von weittragender wirtschaftlicher Bedeutung. Ich hoffe zuversichtlich, baz Sie auf Grund der vorliegenden ausgezeichneten Vorarbeiten hel zu einem befriedigenden Ergebnis gelangen werden. (Bravo!)

Abg. Dr. Dee rberg ( D. Nat): Es muß von dem Landtag sochmals erörtert werden, wieweit die vorliegenden Bestimmungen berscsungs mäßig sind und ob die Vorlage überhaupt nötig war. Der Landtag hatte von der Regierung die Bejeitigung von Miß⸗ Händen in der Zwangsauflbsung der Fideikommisse verlangt Es handelte sich dabei um die Festsetzung eines Stichtages für die ufäsung, um die Besserstellung der Gläubiger und Abfindungs⸗ nechtigten der Fideikommisse und um besse re Waldschutz⸗

imungen. Eine Mehrheit für diese Wünsche hat sich im Aus⸗ gi. zunächst nicht gefunden. Der Präsident des; Landes suslsungs amts hat auch erklärt, daß erhebliche Mißstämde bei der herigen Verorbnung nicht einmal für die Gläubiger festzustellen jen. kam die Vorlage der Regierung, die die bisherige Mangsverordnung buchstäblich aus den Angeln hebt. Nach dem Wunsch der Regierungsyparteien soll es ab 1936 keinen gebundenen Bamilienbesitz mehr geben. Nach dem geltenden Recht können mur die Stammgläubiger die Substanz der Fideikommisse an⸗ seifen, alle übrigen durften sich nur aus den Einkünften schab⸗ é halten. Jetzt sollen alle Gläubiger das Recht des Eingriffs

das Stammvermögen haben. Im Gegensatz zum Justiz⸗ imster alaube ich, daß die Frage leineswegs eindeutig geklärt ih ob diese Neuregelung, besonders hinsichtlich der ver loren- chenden Rechte der Anerben, verfassungsmäßig ist. Nicht ein- ul alle Präfidenten der Auflösungsämter haben ihre Bedenken öh dieser Richtung fallen lassen können. Das Ministerium stützt H hauptsachlich auf eine Enischeidung des Staatsgerichtshofs, die der nur wegen eines Bergrechts erging, nicht in Rechtskraft dergegangen ist und im 9 satz dikatur des Reichs⸗

icht steht. (Hört, hört! 236 r Landtag hat auch selbst mtgegen der theoretischen Erörterung des Staatsgerichtshofs die schädigungspflicht der Anerben bei aufgehobenen Rechten an⸗ tunnt. (Hört, hört! rechts) Ich glaube, daß die Festsetzung mnez Stichtages mit dem Arf. 1655 der Reichsverfassung, der nur

Auflösung allgemein festsetzt und dabei sehr wohl die Rechte

nähhsten Anerben berüchsichtigt, nicht vereinbar ist. Art. 1665 sagt auch nichts davon, daß bei der Auf= e der Art. 163 * Entschäbigungspflicht der Anerben keine Anwendung fin U. Das , hat ausdrücklich festgestellt, jebe Pitiv⸗rechtliche Ausprägung des Eigentumggedanlens unter dem Ecutz des Privateigentums steht. Danach sind auch die Anerben= Ehte subjektiv zu schützen nach Art. 168 der Rei awer fassung a aber in der Vorlage nicht a . Sehr richtig! vechts)

ch in der die wohlerworbenen Rechte beseitigenden euregelung 3 Abfindung der Famisienmitglicher wird der Besitzer entgegen

163 der Reichsber fassung schlechter gestellt. Durch die Neu= helung der Gläubigerstellung sst eine erhebliche Re tsunsicher⸗ n zu befürchten. rade in dieser Zeit müssen wir aber ver= ngen, daß die wenigen erte m n. en stimnmu ngen 6 „Privateigentum geschützt werden. (Sehr wahr! ka, n . E Fideilonrmisse populär sind oder nicht, spielt dann leine Rolle,

un es fich ür die Erhaltung des Begriffes des Rechtssigates delt. Was wolle I bie Regierung, die nicht einmal ein ntachten des ,, kale tun, wenn einer R durch das Gesetz Betroffenen das Reichsgericht anrufen * Wir könnten dem 2 7 em wenn unsere wwdenlen ausgereamt werden. (Beifall rechts.

Abg. Schmelzer Gentr ). Auf. die rechtlichen, Aus— rungen des Herrn Vorrebners will ich hier nicht ein hen m Mrechtliche Lage schon im nue un eingehend e wurde. et wissen ja, da * ten niemals einer Meinung sind, glauben et daß das . sterlum doch wohl bie besseren jur i dazitäten zur Verfügung hat. un die R ern z also bie Terlage für nicht ver sassungsllubernd hält, wird sie wohl im echt n In der tsache dei Auflösung der Fideltommisse können

in, ohnehin nichiz ändern, weil sie durch Reichs recht vor= Rieben ist. Wir haben uns im 4 für elne Hinaug⸗ 1

r Reichs verfassung mung der Fidellommf

glauben, daß auch im Interesse der Beseitigung der Auflösungs⸗ amter aus Ersparnisgründen bie Auflösung bis 1935 durchgeführt sein kann. Bayern hat mit der sofortigen Aufhebung der Fidei⸗ kommisse auch keine schlechten Erfahrungen gemacht Die nun gegebene Möglichkeit freiwilliger Aufloöͤsung nach Familienbeschluß bietet doch auch bem Besitzer den Vorteil, frei über sein Besitztum er Uebrigens kann man in der praktischen Durchführung des Gesetze⸗ durch Sachwerstandige einzelne Stren— fragen, z. B. über die Einheitsbewertung, klaren Das will auch besonders für den Waldschutz eintreten. Die destimmung, daß die Anerben ihre Ansprüche nach dem gesetz lichen Erbrecht erheben können, ist doch durchaus sozial und gerecht, wenn auch einige Fideilommißbesitzer sich dadurch benach teiligt fühlen sollten. Der Redner betont u 4 noch, daß nun endlich einmal die seit zehn Jahren im Landtag geforderten Waldbestimmungen in eine gesetzliche Form gegossen seien. Die Regierung habe jetzt die Möglichkeit, die k des Waldes u sichern und auf Aufforstungen zu drangen. Auf der anderen Seite habe man aber im Ausschuß entgegen der Regie rungs⸗ vorlage die straffe Staatsaufsicht über bis Waldwirtschaft, die a schon, wenn die Fideikommißbesitzer es auch nicht beachtet nl in der alten Verordnung bestand, gemildert. In der Tat habe nun der Fideikommißbesizer wieder in weitem Umfang Freiheit in der Waldbewirtschaftung erhalten. Die Deutschnationalen sollten doch die Verbesserungen bedenken, die sogar gegenüber dem geltenden Zustand eingetreten seien und auch für das Gesetz stimmen. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Schulz⸗Neukölln (Komm) erklärt, der Kampf der Deutschnationalen gegen die Auflöfung der Fideikommisse werde nur von dem Bestreben geleitet, die Machtgrundlage des Groß⸗ 1 9 erhalten. Wenn Dr. Deerberg andeutete, die utoren der Reichsperfassung hätten nicht die ernsthafte Absicht gehabt, an die Auflöfung der Fideikommisse heranzugehen, sei das nicht ganz unrichtig. Denn nach zehn Jahren seien erst 30 v5 des gebundenen Besitzes verschwunden. Der Justizminister habe elbst erklärt, wenn so weitergearbeitet würde, wäre man erst in undert Jahren fertig. Die Arbeiterschaft werde auf eine wirk⸗ iche Auflösung der Fideikommisse und damit auch des Groß⸗ rundbesitzes dringen. 363 habe der frühere König von . noch 58, der Fürst Pleß 75 und der Herzog von Ratibor ß5 Güter. (Hört! Hört! hei den Kommunisten) Der Zweck des Gesetzes sei nicht ein Angriff auf die ökonomische Macht des Groß⸗ run ondern lediglich die Beseitigung eines uralten erümpels aus dem ittelalter. Der Redner wirft den Majoratshexren und Fideikommißbesitzern unter anderem moralische Verkommenheit vor und lehnt das Gesetz ab.

Gegen 18 Uhr wird die Weiterberatung auf Mittwoch, 10 Uhr, vertagt. Außerdem: Abstimmungen über das kom⸗ munistische Mißtrauensvotum gegen den Minister Hirtsiefer, über den Handels- und Gewerbe⸗ sowie den Etat der Por⸗ zellanmanufaktur und über die Verlängerung der Grund⸗ vermögens⸗ und Hauszinssteuer in zweiter Lesung.

Parlamentarische Nachrichten.

Im ushaltsausschuß des Reichstags wurde am 17. d. M., nach 8 des Nachrichtenbuüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, zunächst der Vertrag zwischen dem Reichswirtschaftsministerium und dem Deut⸗ schen Wirt aftsdienst behandelt. Nach längerer ge⸗ schäftsordnungsmäßiger Aussprache wurde beschlossen, 21 n gelegenheit zur ausführlichen Durcharbeitung einem 1 nter ausschuß zu übertragen und bie einstweilige Vertragsverlängerung bis 30. September dieses Jahres zu genehmigen Beim Nachtragsetat des Reichswirtschaftsmini 3 riums wurde auf eine sozialdemokratische Anfrage nach den nt⸗ lassungen beim Statistischen Reichsamt von Regierungsseite er= klärt, daß im ganzen 4560 Personen bereits entlassen worden oder bis zum 31. März zur Entlassung kommen werden. Der Grund hierfür ist der, daß bestimmte Arbeiten, wie die Wohnungs⸗ zählung, Volks- und Betriebszählung und die Steuerstatistit, ür welche dem Statistischen Reichsamt bestimmte Mittel bewilligt worden sind, zu Ende geführt worden sind. Die Entlassungen sind in jedem Falle im 1 mit dem Hetriebs rat vor⸗ genommen worden. 7 Dr. Schrei ber Gentr. nne, warum das Reich nicht bie Hochschulstatistik übernimmt. ö Preußen e bearbeitet, so ist zu sagen, daß hier mit iin . sicht auf das Verechtigungswesen ein r von größtem Umfang vorliegt. Abg. Bon Raumer (D. Br. wollt 2 wie weit man mit der Vereinigung des 9 * 5 und des Preußischen Statistischen Landesamts gekommen ist. 8 Nebeneinanderarbeiten dieser beiden Aemter ist ein Unfug. Ministerialrat Godlewski Reichswirtschaftsministe rium) ö klärte, daß das Statistische Reichsamt von den kat e , ,. 2 hebungen über das Hochschulwesen des Preußischen Statistischen Vanbeßamts erst gehört hatte, als diese Arbeiten schon weit per geschritten waren. Daneben 4 das Statistische Reichs⸗ amt eine besondere , Die Frage der 2 der beiden Statistischen Aemier, bie seinerzeit vom S —— vorgeschlagen worden war, gehöre zum großen ro 3 1 Finanzreform. In der Sache selbst sei prakti ch noch ni ̃ . schehen. Der im Nachtragsetat verlangte * Mitteln für Hilfsleistungen durch ni beamtete Kräfte wurde , . Posten des Mehrbedarfs von 400 000 dark für die inn, ie ialde ein die Str en, 4 (Dem.) trat er die Hewilligung 26 —— ein. Er habe nicht das minde * . man : Aus landspropaga er ; 23 3 * 1 ihre . Entwicklung eine überragende Bedeutung in der Welt errungen h Export außerordentlich wichtig sei. nc,

) sprach sich ebenfalls für die Bewilligung dieser Zu⸗

die Auslandspropaganda der Leipziger Messe aus, da

Nat) maß dieser Auslands⸗

schaffen. Abg. Tr. Reichert 2 has e usch. Wirtschasts⸗

d, n. ö. größte

i. Der Young. Blan n

** * deutschen Wirtschaft mit der und

e Messen würben Aufträge ins Land gebracht, die immer 2

Aufträge nach si Abg. Elara Bohm⸗Schuch (Soz. ö albemotrati

für die a

ünbe en Streichungsantrag init den . hide 2 . wie Berlin, 2 Rönlgaberg und Breglau 622 A Dr. Schreiber nir) erklärte aus eigenen aer, rtrefer ber geipziger Messe im

Im Ausland, daß die

usland 6. 6.

iti r Beziehungen und Erfahrungen einfach nicht zu —— . 6 ei es besser 3 Herbeiführung 2 Stellungnahme der 8 . 2 * . * 6 2

mer (D. Vp.) wie⸗ ; i 1 2. a er, eie durch die Leipziger Messe überhaupt lebendig erhalten werde, weil sie keine eigene n ,, anda betreiben könne, e von Lindeiner⸗ 25 r. Nat. A.⸗G.) hielt —— 2 2 6mi ür durchau 2. ;

Il 2 fig politische Demonst rationen wieder dlen, wie sie sich auf der letzen Frühjahrsmesse, er⸗

iehen.

au

Abreise veranlaßt haben.

u ung des Zwangsaunflösungetermins eln . t, weil wir mehr um für * reiwilllge Auflösung . ei wollen. Wir

ea ie * audischen 1 n und die eine große nzahl von guslä ib. ede uchern zur frühzeitigen

Messe sparen . mme. ** . 644 Grund, der den Reichsrat und die Reichsregierung veranlaßt hat,

Abg. Bernhard (Dem) wies noch einmal auf die Bedeutung der Leipziger Messe für die kleinen und mittleren Betriebe hin, in denen doch zu einem großen Teil die Lebenskraft der deutschen Wirtschaft stede den riesigen Reiseverke aber an eine Unterstützung der Leipziger 5 nicht denke sei kein Verfahren nach kaufmännischen Gesi ö , sich doch die Reichsbahn sormell als private Erwerbsgesellschaft s V stützen konne ode alle deutschen Messen unterstützen e ober gar le; —— für die deutsche Wirtschaft ebenso wichtig wie die Exportmessen. stützung der Messen müsse einmal grundsätzlich geprüft werden. Abg. Dr das ; 11 Geschäftsstellen im Ausland unterhalte und damit wertvolle Funktionen fülle. tagt, Fraktionen bezüglich dieser Frage Fühlung nehmen konnen. Es folgte der Etat des Reichsarbeitsministen Das Abg. Schultz ⸗Bromberg (D. Nat.) fragte, warum im Nachtrags⸗ etat kein Betrag für Haßlacher Einnahmen . ö der Invalidenversicherungen zugute kommen sollten, zur Tedung der Krisenfürsorge für Arbeitslose zu verwenden. für diesen Zweck bestimmte aus den Reineinnahmen aus Zöllen zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden. r wies darauf hin, daß der Reichsrat bei seiner Stellungnahme u

genie habe, daß der Sonderzuschuß des Reichs zur Invaliden⸗ versicherung aus den Zöllen (40 Millionen Reichsmark) erst zum Teil und der Beitrag aus der Lohnsteuer gegeben ist. ha e n gesprochen, daß auf die Anhäufung dieser Posten bei der augen blicklichen we

Deshalb hat der Reichsrat zur Erwägung gestellt, daß der jHahr⸗

Unerhört sei es, daß die Reichsbahn zwar durch r nach Leipzig Millionengewinne erziele,

Das ispuntten, trotzdem

nur

Abg. Heinig (Soz) erklärte, daß man entweder 21

gar keine. Der ganze Fragenkompley der Unter⸗ Schreiber (Zentr. machte darauf aufmerksam, daß Leipziger Messeinstiint 190 ehrenamtliche Vertreter und Beziehungen er⸗ Freitag ver⸗

mit ihren

Dienst der außenpolitischen Abst im mung wurde auf Ausschußmitglieder erst noch

im Die

damit die

um s.

Reserat erstattete der Abg. Müller⸗Lichtenberg (Soz.).

die Kleinrentnerfürsorge erscheine. Abg.

(D. Nat.) begründete seinen Antrag, bestimmte aus der Lohnsteuer, die ursprünglich den Zwecken

Auch sollen Antragsteller

dem Nachtragshaushalt des Reichsarbeitsministeriums sest⸗

noch ga nicht aus- Der Reichsrat hat weiter seine Ansicht dahin aus-

Wirtschaftsnot doch lieber verzichtet werden solle.

liche Beitrag aus den Zöllen ganz ober teilweise auch als Bei⸗ hilfe zur Arbeitslosenversicherung gegeben werden soll, solange

diese notleidend ist

40 V

egierungsvorlage hin, indem er den Posten von 27466. Mil= lionen streichen will. JZestsetzun

Betrage von

Beim Lastenaufbringung auch 1 er Messe hatten die zum Ausbau

; beantragt. weil 8 Streichun 8 versicherung

J

habe und für den deutschen

Abg. Sachsenberg x

entnehmen, war die Finanzlage des 1e

. se für ö durch die , große Inanspruchnahme . J ; a,,, 4 ch ;

lese bestens geeignet sei, Arbeitsmöglichkeiten in Deutschland z

*. lehen an die

eine immer größere Ver⸗

Allerdings hat der Reichsrat diese Maßnahme erst für die Zukunft angeregt, für den Nachtragshaushalt 1929 jedoch hiervon Abstand genommen. Nach AUnsicht des Antrag stellers besteht aber lein ausreichender Grund, warum nicht auch schon für den Nachtragshaushalt 1929 die des Reichsrats zur Durchführung gebracht werden sollen, um so mehr, als die Regierungsvorlage selbst einen Teil des Reichsbeitrags aus der Lohnsteuer zur Deckung von nachgesorderten Neichsbeiträgen zur Invalidenversicherung verwenden will. Es bedarf nur, um u der grundsätzlich vom Reichsrat angeregten Verwendung zu 1 so weit der Sonderzuschuß aus den Zöllen in Frage kommt, einer Abänderung . vom 56 a, weit die Beiträge aus der Lohnsteuer in Frage kommen,

der Brüning. Diese lex Brüning bestimmt be⸗ kanntlich, aus den Mehreinnahmen der sogenannten Lohnsteuer über den Betrag von 13500 Millionen hinaus einen ersten Teil- betrag von 75 Millionen zur Erleichterung der knappschaftlichen

559

WPensionsversicherung zu entnehmen und den Rest zur Verwendung ̃ . Jur

die Invalidenversicherung bereitzustellen. Was den ersten Teilbetrag anlangt, so ist der Reichsarbeitsminister ermächtigt, monatliche Teilbeträge bis zu 6 Millionen Reichsmark zugunsten der knappschaftlichen BPensionsversicherung zu verwenden, so daß über die Gesamtsumme wahrscheinlich schon jetzt restlos verfügt sein wird. Die Ueberweisung zu den Zwegen der Invalidenversicherung soll jedoch gemäß der lex Grüning erst nach Ablauf des Rechnungsjahres ausgezahlt werden;

in sol ss diese Mi g zur Verfügung. in jolgedessen stehen diese Mittel noch vollständig zu gung e , n fe: WBwissell erklärte den Ausführungen des Abg. 4 Abg. Schultz⸗Bromberg (2 t.), de : z erklärt hat, daß sie nicht bereit sei, einen Gesetzentwurf vorzu⸗

gegenüber sowie auf eine Anfrage des

Dr I Nat.), daß die Reichsregierung bereits

Haslacher

legen, der eine Rentnerversorgung vorsieht, sondern daß sie bereit

sei, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Klein entnerfürsorge zum Gegenstand hat und diesen einen gewissen fern, zubilligt. Ein derartiger Gesetzentwurf liegt bereits , vor, doch hat dieses die Beschlußfassung jo lange gu ge letzt is über die Finanzlage des Reichs und die Stenergeseßzgebung Klar= heit geschaffen ist. Den Anträgen des Abg. Dr. Haslacher gegen- äber wies der Minister grundsätzlich darauf hin, daß es der aus- haltsausschuß bisher stets abgelehnt habe, bei der Beratung den einzelnen Etats geltende Gesetze zu ändern, was die se an aber bezweckten. Es sei absolut unmöglich, noch für das lausende Etats * ben im Haushalt vorgesehenen festen Betrag von e. Mark bei der Beratung des Nacht ragse tate zu ändern, was Dr. Haslacher beabsichtige, denn wenn * Ver sicherungsträger erst einen kleinen Teil von die sen 2 Mark erhalten hätten, seien sie doch in ihrer ganze fee, gebarung darauf eingestellt. Dr. Haslacher geht ferner über die

Der Reichstag hatte seinerzeit bei. der der Lohnstener auf den Höchstbetrag von 1300 Mil- jonen beschlossen, aus den Ueberschüssen der , sicherung J5 Millionen zulommen zu lassen und den NRest bis * 50 Millionen für * Ausbau der ; ssähigleit der Invalidenversicherung zu verwenden. De —— eine vollstän ige Verschiebung der z hervorrufen, denn nach ihm müßten Arbeitnehmer mit den lleinsten Einlommen der Invalidenversicherung herangezogen werden, ja Hei Her Beitragspflicht zur Snungliden⸗ keine Grenze nach unten gibt. Die Grund- sagzä von Treu und Glauben würden baburch erschüttert.

Staatssetkretãr Dr. Schäffer Reichsfinanzministerium) Der

die

es

die ß Millionen Mart für die Deckung bes Titels 1 * für die 1 ; ; rägen der ler Brüning zu Invalibenversicherung aus den Bet 12 K durch die rbeitslosenversicherung äußerst schwierig ge⸗ Im 5 für bas Jahr 1929 war für *. ge fla ein Betrag von 150 Millionen Mark vorgesehen. Zu diesem traten noch weitere 227 Millionen Mart im hinzu. Auch dieser Betrag hat sich a1 * reichend erwiesen und wird sich vo raussichtlich noch um 40 2 lionen Mark erhöhen. Unter diesen Umständen schien eg a 9. dings angezeigt, jede Erleichterung des r , * eine Senkung ber Bezüge der Sozialversicherten r e . ; vorzunehmen. Die Reichs regierung hat aus die sem 2 abgesehen, eine Voppelvorlage zu machen und sich dem 6 im 0 ö Beschluß des Reicherats angeschlossen. Es ist daher , . 3 n w , ,, ini Idirekttor Dr. Grech 1” de at, 2 ein Fehlbetrag von über Wo Nil- linen Mark sich nicht etwa nachträglich durch überplanmäßige Ausgaben herausgestellt hat, sondern schon als betrag 3 jetzt wird, ohne daß auf der anderen Seite eine ung bef t. diesem e e r muß man diesen ganzen Eiar de trachten. Deshalb hat es die preußische een, , m, Pflicht gehalten, dem Ernst einer solchen Finanzlage in a. zu fehen, obgleich sie nicht daran denkt, die Leiftungen der Invalidenversicherung oder Arbeitslosenversiche rung herabzu egen, 21 ist im Gegenteil der Meinung, daß es wirklich nicht angeht