1930 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Mar 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichsõ⸗ und Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1930. S.

den Beamten dem Be förderung vorzuschlagen, wenn er sich Stelle eignet. Ebe einen Gewinn für die Rechts schaft der Justizverwaltung aus möglichst allen Schichten der Bevölkerung rekrutiert, ha es auch für einen Vorteil, wenn die verschiedenen Partei⸗ anschaunngen innerhalb des Beamtenkörpers vertreten sind. Am werden können, daß ich mich bei meiner Personalpolitik von einseitigen Anschauungen leiten ließe. Im übrigen habe Eindruck, daß die Bevölkerung sich manchmal allzusehr mit einzelnen Beamten beschäftigt; auf diese Weise entstehen leicht Gerüchte, die sich allmählich zu einer be⸗ stimmten Behauptung verdichten, bei einer Nachprüfung aber sich als unzutreffend erweisen. So habe ich in der kurzen, selt den Peratungen unseres Haushaltsplans im Sauptausschuß ver⸗ gangenen Zeit feststellen können, daß manche gegen Beamte meiner Verwaltung erhobenen Vorwürfe unzutreffend waren. Ins⸗ besondere habe ich feststellen können, daß die Mitteilung, beim Land⸗ gericht Halberstadt hätten sich vom Landgerichtspräsidenten bis zum Heizer insgesamt Beamte in die Listen für das Volks⸗ begehren eingetragen, nicht richtig ist. Endlich sei mit Rücksicht auf den schon erwähnten Aufsatz noch bemerkt, daß es in meiner Verwaltung offiziöse Verlautbarungen über die Barteizugehörigkeit beförderter Beamten nicht gibt; wenn gleichwohl in der Presse auf die Parteizugehörigkeit und auf onstige persönliche Eigenschaften eines Beförderten hingewiesen worden ist, so ftehe ich diesen Veröffentlichnngen völlig fern und bedauere sie nach mancher Richtung hin.

Nun noch einige Worte über die

waltung. Man wird sich daran Bestreben nicht ablasse, altes früher begangen worden ist,

Zentrum); niemand aber fürchten, daß ich in den umgekehrten Fehler verfallen könnte, die früher bevorzugte Kon session jetzt in unbilliger Weise zurückzusetzen. (Bravo! im Zentrum. Rufe bei der Deutschnationalen Volks- partei: Siehe Rheinland! Nun kommt wieder der Einwurf: Ziehe Rheinland. Gemeint ist natürlich der Kölner Oberlandes⸗ gerichtsbezirk. Die Landgerichtspräsidenten dieses Bezirks habe ich nicht ernannt. Ich bitte abzuwarten, bis dort eine Vakanz eintritt. Ich habe im vorigen Jahre eine Konfessions⸗— stalsltstik vorgelegt, die den schlüssigen Beweis dafür erbracht hat, daß ich die Grundsätze der Parität nach bestem Wissen und Gepissen gerecht anwende. Eine solche Statistik ist bisher von feinem anderen Ministerium vorgelegt worden. Diese Statistik sst auch im vorigen Jahre von niemandem bemängelt worden, sie steht jedem Kollegen, der meine Angaben nachprüfen will, zur Einsicht offen. Ich bedaure es, daß über die paritätische Zu⸗ sammensetzung meiner Beamtenschaft immer noch falsche Vor⸗ stellungen zu bestehen scheinen und immer wieder unrichtige An— gaben gemacht werden. So taucht z. B. immer wieder die irrige Behauptung auf, der Kammergerichtspräsident sei katholisch. Nicht nur der Kammergerichtspräsident, sondern auch der Generalstaatsanwalt beim Kammergericht, der Präsident des Ztrafvollzugsamts in Berlin und die drei Berliner Landgerichts präsidenten sind evangelischen Glaubens und nur der Präsident Berlin-Mitte ist katholisch. Wenn unter diesen Umständen im Kammergerichtsbezirk, der unter seinen Einwohnern weit über eine halbe Million, genau 51209090 Katho⸗ sifen zählt, die freigewordene Stelle des Vizepräsidenten beim Kammergericht, deren jetziger Inhaber katholisch ist, mit einem übrigens für seinen neuen Posten ganz besonders geeigneten Katholiken besetzt wird, so glaube ich wirklich nicht, daß hierdurch der Grundsatz der Parität verletzt wird. (Ab⸗ geordneter Gehrmann Harburg: Nehmen Dissidenten; dann braucht keiner zu schimpfen! Heiterkeit.)

Ich möchte ferner noch ejnmal die Behauptung richtigstellen, von den 19 Oberlandesgerichtspräsidenten seien neun katholisch und nur vier evangelisch; in Wirklichkeit ist es nämlich gerade umgekehrt, neun Chefpräsidenten sind evangelisch und nur vier fatholisch, also fast genau der Parität entsprechend. Ebenso ist die Besetzung der Oberlandesgerichtspräsidentenstelle in Frankfurt a. M. als angebliche Verletzung der Parität kritisiert worden Ich habe bereits im Hauptausschuß darauf hingewiesen, daß die Bevölkerung des Oberlandesgerichtsbezirks entgegen anders lautenden Angaben zu 43,03 vr katholisch und zu 52,73 vo evangelisch ist und daß sämtliche leitenden Stellen der Justiz in Frankfurt, nämlich der Generalstaatsanwalt, der Vizepräsident des Oberlandesgerichts, der Landgerichtspräsident, der Ober⸗ staatsanwalt und der Amtsgerichtsdirektor evangelischen Glaubens

(Hört, hört! im Zentrum) In ähnlicher Weise würde ich auch sonstige Klagen über ver⸗ meintliche Verletzung der Parität richtigstellen können; soweit aber etwa an einzelnen Stellen tatsächlich noch Unebenheiten bestehen sollten, werde ich nach wie vor auf ihre Beseitigung bedacht sein.

Wenn ich meinen schon im Hauptausschuß ziemlich eingehend gemachten Ausführungen zu diesen Dingen hier nochmals aus⸗ führlichere Bemerkungen habe folgen lassen, so habe ich dies . in, weil ich die außerordentliche Bedeutung der erörterten

agen nicht verkenne und weil es mein Bemühen ist, Beru hi⸗ Vertrauen in der Beamtenschaft Wenn dieses Ziel erreicht werden soll,

aber auch, daß wir in der Erörterung der Ver⸗ einmal zur Ruhe kommen. Und darum möchte

Staatsministerium zur nur sonst für die in Aussicht ge⸗ ich bestrebt bin und es als betrachte, daß die Beamten höhe ren tel s ach

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wenigsten wird daher behauptet

Parität in der Justiz⸗ gewöhnen müssen, daß ich Unrecht, das in dieser wieder auszugleichen braucht zu be⸗

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nun noch mit wenigen Worten auf einige rbeiten eingehen, die im Augenblick im Vorder⸗ und unseres Interesses stehen. Bei der besonderen Bedeutung, die Strafrechtspflege in der heutigen Zeit in der Oeffent⸗ chkeit zukommt, ist es nach wie vor Gegenstand unserer besonderen gerade auf diesem Gebiete einen Zustand zu schaffen, der

als berechtigt anzuerkennenden Anforderungen gerecht wird

ie wissen, lege ich seit jeher besonderes Gewicht darauf, daß

zi Geschworenen möglichst gleich⸗ allen Schichten der Bevölkerung herangezogen

zerden und daß insbesondere die werktätige Bevölkerung dabei

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nicht zu kurz kommt. blick Ich nenne Jahre konnte ich mitt 2a erung an *

(Zurufe bei den Kommunisten.) Einen Augen⸗ Ihnen gleich die Zahlen. Schon im vorigen eilen, daß die Beteiligung der arbeitenden Aemtern der Schöffen und Geschworenen durchweg eine angemessene sei. Die Statistik, die für das Ge⸗ schäftsjahr 1930 aufgeste ur worden ist, läßt erhennen. daß die Beteiligung der werktätigen Bevölkerung etwa im gleichen Um⸗ fange erfolgt wie im Vorjahre. Der Durchschnittsanteil der Arbeiter an der Gesamtzahl der zum Laienrichteramt aus⸗ gewählten Personen beläuft sich bei den Geschworenen, Straf⸗ kammer und Schöffengerichtsschöffen auf etwa 30 v5, wobei der Prozentsatz bei den einzelnen Laienrichterämtern gelegentlich etwas nach unten und nach oben abweicht. Den größten Prozent⸗ satz weist auch in diesem Jahre wleder der Oberlandesgerichts⸗ bezirk Hamm anf, in dem eine Beteiligung der arbeitenden Be⸗ völkerung von etwa 40 v5 errreicht wird. Dem Wunsche des Landtags, der eine Erhöhung der Entschädigungen für die Lalenrichter herbeiführen wollte, konnte leider nicht in vollem Umfange Rechnung getragen werden. Die Vor⸗ schläge, die zur Erfüllung dieses Wunsches seitens der Justiz= verwaltung der Finanzwerwaltung gemacht worden sind, hätten einen jährlichen Mehraufwand von etwa 00 000 RM erfordert: unter der Not der Zeit konnte die Bewilligung auch dieses Be⸗ trages nicht erfolgen. Dagegen ist seit September v. J. eine Regelung in Kraft, die vorsieht, daß allen Laienrichtern die Kosten für die Benutzung der 2. Klasse erstattet werden (Bravo! links); wie früher bereits darauf hingewiesen worden ist, daß bei der Frage der Entschädigung für einen etwaigen Verdienst⸗ ausfall der Laienrichter nicht kleinlich verfahren werden solle, so habe ich auch im November v. J. die mit der Festsetzung der Entschädigungen für die Laienrichter betrauten Beamten an— gewiesen, bei der Gewährung von Fahrkosten nicht kleinlich zu verfahren und den Wünschen der Laienrichter auf Ersatz ihrer Fahrkosten zur Vermeidung von Härten im Rahmen der gesetz⸗ lichen Grenzen möglichst entgegenzukommen.

Bei der Frage, ob man den Weg des § 158 StzO, der das Legalitätsprinzip durchbricht und die Möglichkeit gibt, geringfügige Delikte unter besonderen Umständen nicht verfolgt werden, weiter beschreiten soll, bin ich gelegentlich einer Be— sprechung mit den Generalstaatsanwälten und in voller Ueber⸗ einstimmung mit ihnen zu dem Ergebnis gelangt, daß es sich empfiehlt, von der Vorschrift des 5 158 künftig in wesent⸗ lich weiterem Umfange als bisher Gebrauch zu machen.

Beifall.)

Generelle Richtlinien darüber, nach welchen Gesichtspunkten §z 153 zu handhaben sei, lassen sich indessen bei der Vielgestaltig keit der Fälle nicht treffen; auch wird bei bestimmten Gruppen von Straftaten, z. B. den politischen Strafsachen und Verstößen gegen soziale Gesetze Zurückhaltung zu üben sein. Erfreulicher⸗ weise kann auf Grund statistischer Erhebungen bereits festgestellt werden, daß im 3. Kalendervierteljahr 1929, welches auf die Besprechung mit den Generalstaatsanwälten folgte, eine Steige rung der Fälle eingetreten ist, in denen wegen Geringfügigkeit von der Strafverfolgung Abstand genommen wurde. Ich hoffe, daß diese Entwicklung anhalten wird.

Nach wie vor bin ich weiter bemüht gewesen, die Zahl der Anklagen wegen Verletzung der Eides pflicht zu vermindern und auf eine Einschränkung in der Abnahme von Eiden hinzuwirken. Durch eine Allgemeine Verfügung vom April 1929 ist den Staatsanwalt schaften zur besonderen Pflicht gemacht worden, in Strafsachen wegen Verletzung der Eidespflicht den Sachverhalt, namentlich nach der subjektiven Seite besonders eingehend aufzuklären und nach Abschluß der Ermittelungen sorgfältig zu prüfen, ob eine Verurteilung mit Wahrscheinlichkelt zu erwarten ist und deshalb die Erhebung der Anklage gerechtfertigt erscheint. Ich habe an Hand einer Entscheidung des Reichsgerichts, die Ihnen ja be⸗ kannt ist, ferner darauf hingewiesen, daß es schon nach dem gel⸗ tenden Recht von besonderer Bedeutung sein könne, ob die beschworene Aussage nur einen unerheblichen Umstand betraf. Kann diese Frage bejaht werden, so wird regelmäßig besonders zu prüfen sein, ob der Täter überhaupt bei wissentlichem Mein⸗ eid den erforderlichen Vorsatz gehabt hat und ob es bei fahr⸗ lässigem Falscheid an der Voraussetzung der Fahrlässigkeit etwa fehlt. Bei der Bedeutung der Anklagen wegen Verletzung der Eidespflicht habe ich ferner angeordnet, daß die Oberstaats⸗ anwälte und Leiter der Amtsanwaltschaften persönlich die Gegen⸗ zeichnung der Anklagen zu übernehmen haben.

In Strafverfahren sind die Vorschriften, ob ein Zeuge oder Sach verständiger zu beeidigen ist, für den Richter zwingend. Eine Verminderung in der Abnahme von Eiden läßt sich daher in Strafsachen nur schwer erreichen. Dagegen kann in Zivilsachen die Beeidigung von Zeugen und Sachverständigen unterbleiben, wenn die Prozeßparteien auf die Beeidigung ver⸗ zichten. Da auf diesem Wege eine Herabsetzung der Zahl der Eidesleistungen erreicht werden kann, habe ich durch eine Ver⸗ fügung vom November v. J. auf die Möglichkeit des Verzichts seitens der Prozeßparteien besonders hingewiesen und die Richter darauf aufmerksam gemacht, daß sie durch Befragen der Parteien, ob diese auf die Beeidigung von Zeugen verzichten wollen, auf eine Vermeidung entbehrlicher Eidesleistungen hinwirken können. Endlich habe ich in dieser Verfügung die Richter daran erinnert, daß ein Verzicht auf die Eidesleistung für die Parteien erschwert wird, wenn die Beweisaufnahme nicht selbst vor dem Prozeß⸗ gericht oder dem beauftragten Richter erfolgt, sondern durch den ersuchten Richter eines anderen Gerichts vorgenommen wird. Bei der Frage, ob die Beweisaufnahme durch das Prozeßgericht selbst oder durch einen ersuchten Richter erfolgen soll, wird deshalb auch die Möglichkeit eines Verzichts auf die Eidesleistung künftig berücksichtigt werden.

Schon im September v. J., als in Versammlungen und durch Wanderredner vielfach Straftaten gegen den Staat durch Beschimpfungen schwerster Art begangen wurden, habe ich durch eine Rundverfügung mit Nachdruck an⸗ geordnet, daß in diesen Fällen die Strafverfolgung beschleunigt werden müsse, wenn anders die Durchführung eines Straf⸗ verfahrens gegen den Täter nicht vereitelt werden solle. Ich habe

daß

bereits damals einige Mittel genannt, mit denen das 2 Beschleunigung erreicht werden könne. In der dauptsaq in Betracht, daß Beschuldigte und Zeugen unter Verme idm raubender Ersuchen möglichst durch den Sachbearbeiter der 2 anwaltschaft selbst zielbewußt vernommen werden. (Sehr 8 Die Erfahrungen, die wir mit der erwähnten Verfügun— haben, werden mir Anlaß geben, schon in nächster Zeit 8 gemein auf eine beschleunigte Durchführung 2. Strafsachen hinzuwirken. Das Ziel der Deschleun a n!! erreicht werden, wenn die Aufklärung des Sach verhali⸗

voller Ausnutzung der zur Verfügung stehenden technischen s. mittel, aber unter Beschränkung auf das V.. liche (sehr richtig) und unter Abtrennu 1a. Nebensächlichen, zielbewußt durchgeführt wird hier werde ich darauf hinweisen, daß, wenn mn

hebliche räumliche Schwierigkeiten entgegenstehen, die pern Vernehmung der Beschuldigten, Jgeugen und Sachverstam zu einer Verminderung der Arbeitslast und zu eine schleunigung der Verfahren beitragen kann. In einfach . den Sachen wird es meiner Ansicht nach sogar möglich sen förmliche Protokolle über das Ergebnis der Ermittlungn verzichten, den Sachverhalt mit den Beteiligten nur münd besprechen und das Ergebnis dieser Besprechung in einen merk schriftlich niederzulegen; da dieses letztere Verfahrn der bisherigen Uebung abweicht, wird es vielleicht zwern sein, es zunächst nur versuchsweise und unter neberwes durch den Oberstaatsanwalt einzuführen. Eine Bescht gung der Strafsachen erwarte ich ferner davon, daß Antrgg Ersuchen, die von verschiedenen Behörden und Gerichten erg werden müssen, möglichst nicht nacheinander, sondern zeitig erlassen werden. Wenn dann z. B. von z nehmungsprotokoll zugleich mehrere Durchschläge übern werden, so können diese bei etwas später zu stellenden suchungsschreiben beigefügt werden, während die Akten selßß Verfügung der Staatsanwaltschaft bleiben und nicht hi

herwandern. Endlich haben die Wahrnehmungen in der ledigung von Strafsachen gezeigt, daß besonders durch die ß holung von Sachverständigengutachten Verzögerungen e (Sehr richtig! Das ist ein sehr ernstes Kapitel. Ia

sichtige deshalb, nicht nur eine sorgfältigere Auswahl der? verständigen den der

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Gerichten ans Herz zu legen, sondern darauf hinzuweisen, daß es sich in Fällen besonders starke zögerung empfiehlt, den Sachverständigen durch seine R vorgesetzte Behörde oder eine für ihn etwa zuständige geom Vertretung zur Abgabe des Gutachtens anhalten zu lasser richtig) Ich hoffe, daß durch eine Verfügung der erwän Art eine Beschleunigung der Strafverfahn insbesondere auch der sogen. Monstreprozesse, erreicht win Strafsachen, in denen besonders umfangreiche und viel Straftaten zu bearbeiten sind, wird m. E. der § 151 Si mehr als bisher zu beachten sein. Wenn Hauptgegenstan Verfahrens eine Straftat bildet, wegen derer voraussich schwere Strafe zu erwarten ist, so kann unter Umstande der gleichzeitigen Verfolgung einer verhältnismäßi— lichen Rechtsverletzung abgesehen werden (sehr richtig die wegen dieses Deliktes zu erwartende Strafe n weiteren Bestrafung kaum oder gar nicht ins würde. (Sehr richtig) Die sogenannten Monstrermg nehmen nicht nur in übermäßiger Weise die Kräfte ihnen befaßten Beamten in Anspruch, sondern ver dem Staate nicht unerhebliche Kosten. Wir Haber darüber eine Enquéte veranstaltet, und ich bin über di die ich in den Berichten gelesen habe, recht erstaumt der großen Prozesse sind doch recht erheblich. Beeinträchtigung des Rechtsschutzinteresses der Oe schehen kann, sollten daher Monstreprozesse auf eine: Umfang begrenzt werden.

Ich glaube mich keinem unberechtigten Optimismu Leben, wenn ich zum Schluß dieser Ausführungei

Strafrechtspflege meine Ansicht dahin zum Ausdrurk bring die Bemühungen der Justizverwaltung ein rung der Strafrechtspflege schon von einen unterschätzenden Erfolg begleitet gewesen sind. Die— einmal dadurch, daß Urteile, die in politijchen S ergangen sind, längst nicht mehr in der gleichen Zahl Anlaß zu wenig erfreulichen Erörterungen im Par lamern m der Oeffentlichkeit geben. Einen weiteren Bewei is M Auffassung glaube ich auch darin zu sehen, daß die Tat der Gerichte in der Presse erfreuliche rweije mehr eine sachliche Kritik findet, und daß der lichen, von innerer Unabhängigkeit getragenen Tãtigtei Richter, besonders auf dem Gebiete der Straf rech tãy flen als früher verdiente Anerkennung zuteil geworden in Obuch: Rosarote Brille! Heiterkeit.) Es stellt fich imme heraus, daß die Presse, wenn sie sich bemüht, den schwierigen gaben der Justiz Verständnitz entgegenzubringen unt iht sachlich zu gestalten, von den Justizorganen am che 1e, wird und bei ihnen Nachdenken hervorruft. Daß bie 2 Gestaltung der Beziehungen zwischen Justiz *r an, zuletzt auch als ein Erfolg der Ju stizpre seste len pu ist, begrüße ich mit besonderer Genugtuung, da ach Dm. Hoffnung beftätigt finde, daß die Einrichtung nnn; n. stellen zu einer befruchtenden Wechselwirkung zwischer Presse führen möge

Nur kurz sei noch erwähnt, daß wir aller Byrau demnächst einen erheblichen Schritt auf dem Wegt er heitlichung ver Berliner Strafgericht. und der drei Serliner Staatsanwalt wãrts tun Wir haben, um bieses iel au waltungs wege erreichen zu önnen sonst würe er Gesetzesanderung möglich beantragt, daß

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sich daraus von selbst, daß auch nur bei diesem Landgericht eine auhen ꝛitliche Staatsanwaltschaft zu bestehen braucht. 3 der 6 über die Auflösung den riktieng üter in zweiter Lesung und eben in dritter Lesu sast einstimig angenommen worden ist, hat mich mit besondere Freude erfüllt: ich bin sehr dankbar, wie ich es schon in der vorigen Woche ausgesprochen habe, für die große und starke Mit nrbeit, die im Ausschuß geleistet worden ist Hauptausschuß haben der Berichterstatter und der Vor des Rechtsausschusses Anlaß genommen, mir und dei Ministeriums Dank und Anerkennung für die pertra Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr auszusprechen Auch mir ist es ein besonderes Bedürfnis, zum Ausdruck zu bringen, daß wir dem Herrn Vorsttzenden und den Nitgliedern des Rechtsausschusses zu herzlichem Dank ver⸗ sind für die von ihnen geleistete mühe⸗ und wertvolle Arbeit sowie für das rege Interesse und das große Verständnis, das sie unseren Aufgaben entgegengebracht haber Auch den Nitgliedern des Hauptausschusses darf ich meinen Dank dafür daß sie uns bei der Beratung des Justizhaushalts in reichem Maße wertvolle Anregungen gegeben haben. Wenn ich heutigen Ausführungen nicht auf alle im Haupt ausschuß zur Sprache gebrachten Angelegenheiten eingegangen bin, berücksichtigen, daß dies bei der Fülle des wohl e e war; ich bitte aber andererseits überzeugt zu daß wir jeder Anregung nachgehen werden. mes gewünscht wird, bin ich auch gern bereit, im Laufe der noch zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmer

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so bitte ich zu Materials nicht sein, Sowe Debatte (Leb hafter Beifall Abg. Brückner (Soz erörtert in der Aussprache die Be⸗ der Arbeitsgerichte, insbesondere des Arbeitsgerichts Berlin Die Räume seien völlig unzureichend. Besonders in Berlin seien die Zustände unhaltbar. Man solle das ehemalige preußische Kriegsministerium zur Verfügung stellen. Der Redner sritisterf einen Prozeß vor dem Arbeitsgericht Berlin. Eine Hausangestellte klagte. Sie hatte zwei Ohrfeigen von ihrer Arbeitgeberin erhalten. Das Gericht aber wies die Klage ab, weil der angeführte Grund der Mißhendlung als nicht erheblich angesehen worden sei. (Hört, hört! links Redner fuhr dann sort, die Berliner Gerichte müßten enblich zusammengelegt werden. Mit den Vorschlägen zur Neuorganisation des Gerichts wesens könne man im allgemeinen einverstanden sein, so mit der Erhöhung der Berufungsgrenze und mit der Betreuung mehrerer Amtsgerichte durch einen Richter Beim Armenrecht müßten Auswüchse beseitigt und eine schärfere Prüfung der Voraus⸗ setzungen vorgenommen werden. Das System der Bewährungs srist habe dazu beigetragen, Straffällige vor weiterem Abstieg in s Verbrechertum zu bewahren. Die bekanntgewordenen Fehl⸗ sollten doch endlich dazu führen, daß man die Todesstrafe beseitige. Die Richter müßten vom Vertrauen des Volkes werden: sie müßten Menschlichkeit und soziales Emp zeigen. Leider sei das nicht allgemein festzustellen. Auf kölner Juristentagung habe der Landgerichtspräsident Herr jedenfalls ausgezeichnete Worte gefunden für die Eigen die einen Richter auszeichnen sollen. Der Prozeß gegen Grafen Ehristian zu Stolberg sei nicht völlig aufgeklärt; die Volksmeinung sei eine andere als das Urteil des Gerichts, das Fahrlässigkeit angenommen habe. Er wurde zu 9 Monaten Gefänanis verurteilt, während in einem anderem Falle mit bestand 12 Jahre Zuchthaus verhängt worden seien Sozialdemokraten. Der Redner erörtert grassierende Meineidsseuche und tragt eine denen die schwersten Strasen lege! Eides verhängt worden seien. O einer Vereidigung überhaupt nicht lommen dursel Kritik fordere eine Reihe von Urteilen des and direktors Sperli ng heraus, die an Obfettwitat viel zu übrig ließen. Der Redner kritisiert zum Schluß das en von Richtern, die den

Nationalsozialisten nahesteher Haus unterbricht

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hierauf die Beratung um die mungen zur zweiten Beratung der Gewerbe vorzunehmen. Die Vorlage findet in der Ausschuß sasung Annahme. Bekanntlich hat der Hauptaus sschuß die Einbeziehung der freien Berufe au gengmmen Unter Frei lassung für die Ausübung und Tätigkeit, die de reinen Kunst und der reinen Wissenschaft gewidmet sind. Die Gewerbe teuer wird nach dem Gewerbeertrag und dem fapital, bei den freien Berufen jedoch nach dem reinen Ertrag bemessen. Vorgesehen ist eine Freigrenze von 6090) RM für die freien Berufe. Die Vorlage selbst sieht die An technung des nachgewiesenen vorjährigen Gewerbeverlustes auf den Gewerbeertrag vor. Namentlich abgestimmt Deuischnationalen und der Freilassung der Kon sum vereine Anträge werden abgelehnt. Auch die trage werden abgelehnt.

Der deutschnationale Antrag auf Er rhebung FSerwaltungskostenbeitrages wird durch Aus ablung mit 187 gegen 175 Stimmen dem Ausschuß über⸗ wiesen. Die Abstimmung über die Entschließungen sindet in der dritten n Lesung statt. Damit ist die zweite Beratung der Newer besteuer ven age beendet

Das Haus setzt die Aussprache zum

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wird über die Anträge der Volkspartei, die steuerliche zu streichen übrigen Aenderung

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Ju stizhaushalt (D. Nat.) erklärt, daß der Richterstand in und iᷣflichttrenie hohe Anerkennung ver— Wenn hier und da einmal ein Fehlurteil vorkomme, so e das an dem G , , über den a, , deuisch hen Richterstand nichts. Klage müsse die Rechte führen über e Zurücksetzung deutschnat ionaler Beamten bei Beförderungen Berufungen in leitende Stellen. Der Redner. trägt ine von . Fällen, vor, um zu zeigen, wie einseitig in . snalpons tik auch in der ö verfahren werd Risiert die Verfügung eines Oberlandesgericht spräsidenten, . Hh gegen einen Aufsatz des Frelherrn von Medem in dern Zeit rift der Deutschen Adelsgenossenschaft richtet und einen Rech er ersucht, ob er der Adelsgenossenschaft angehöre und den kr en mnißbillige. Der Redner bemerkt, daß dieser Artikel persönl liche Verunglimpfungen der taareglerung nicht halten habe, und rügt das Vorgehen gegen den Richten der politischen Gesinnung geforscht e,. sollte auch scharfe Kritik, wenn heute allgemei Zeit ihrer politischen galtung einer run unterzo '. wenn beispielsweise die Benutzung bestimmter Ber Zeitungen durch die Her icht vollziehen unterbunden wer Die Veröffentlichung n der Gerichtsvollzieher dienen den t, Anzeigen den interessterten Kreisen gängig zu * ei völlig unzulässig, die Auswahl der Blätter an pan ische uskezungen zu knüpfen Unhalibar sei auch eine Verfügung 1 tizministerg, die im Verlag August Scherl erscheine nden ungen zu Voröfsent licht gen der Justizverwallung nicht men . Wenn der Möinister, wie vs geschehen sei, dabei

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