Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 74 vom 28. März 1939. S. 2.
atte diese Forderung gestrichen) Das sei produktives Kapital = Dalck. diefes weltwirtschaftlichen Werbe⸗Apparats. Es liege auch im Interesse der Arbeiterklasse, wenn der Export gefördert werde.
Der Antrag wird durch Auszählung mit 190 gegen 129 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen abgelehnt. .
Beim Etat des Reichsverkehrsministeriums wird eine Entschließung des Ausschusses zugunsten von Eisen⸗ bahnbauten im Osten und Westen angenommen.
Beim Etat der inneren Kriegslasten werden die Ausschußentschließungen für die Unterstützung der Saar⸗ gemeinden angenommen.
Im übrigen werden die einzelnen Nachtragsetats ge⸗ nehmigt.
Bei dem Nachtragsetatgesetz ;
fragt Abg. Hoernle (Komm, mit welchem Recht die Getreidehandelsgesellschaft 400 000 Tonnen Roggen an ekauft habe, wodurch 6 beteiligte Bankengruppe ein großes . geschäft gemacht habe. Die Großmühlen hätten ebenfalls die Unterstützung des Reiches zu großen Spekulationsgeschäften benutzt.
Das Nachtragsetatgesetz wird in seinen einzelnen Para⸗ graphen und in der Schlußabstimmung auch im ganzen angenommen. ?
Es folgt die zweite Lesung des Schankstätten⸗ gesetzes, das im Ausschuß die Bezeichnung „Gaststätten⸗ gesetz“ erhalten hat. ö .
Abg. Die z (Zentr) erstattet den Bericht über die Ausschuß⸗ verhandlungen. 1 k—— ;
Abg. Sollmann (Soz.): Das Wrhältnismäßig geringe Gesetz hat viel n große Aufregung verursacht. Das Gespenst der amerikanischen Trockenlegung übte seine Wirkung aus, aber dieses Gesetz hat mit Trockenlegung nicht das geringste zu tun. Obwohl wir grundsätzliche Anhänger des Gemeindebestimniungsrechts sind, haben wir dahinzielende Anträge nicht gestellt, denn wir stehen einer geschlossenen Front gegenüber. Der vorliegende Entwurf tut nichts anderes als das hestehende Recht der Ländergesetz⸗ gebung zusammenfassen Es sst nicht möglich, den Begriff des Bedürfnisses klar zu formulieren. Deswegen haben wir die Relation von einer Gaststätte auf vierhundert Einwohner haben wollen, sind aber damit im Ausschuß schließlich nicht durch⸗ gedrungen. Wir treten aber nach wie vor grundsätzlich für die Relation ebenso wie für das Gemeindebestimmungsrecht ein. Gerade vom Standpunkt der Rechten müßte die Relation an⸗ genommen werden, weil ah alle Willkür auf diesem Gebiet bestehen bleibt. Nach den bisherigen Beschlüssen unterliegen auch die alkoholfreien Gaststätten dem Bedürfnisnachweis. Das wider⸗ spricht dem Geist des Gesetzes, das den Alkoholismus eindämmen will. Tatsächlich machen manche ,,, der Grün⸗ dung von alkoholfreien Gaststätten große Schwierigkeiten, sogar der Errichtung von . . Kantinen. Deshalb beantragen wir, die alkoholfreien — von dem Bedürfnisnachweis auszunehmen. Den Alkoholgewerben, die mit dem Gesetz sehr unzufrieden sind, sagen wir, daß es in Deutschland 390 900 registrierte Trunksüchtige gibt. Den scharfen Kritikern aus der Alkoholge er,. ist zu sagen, daß der Reichstag nicht durch Gesetze — 366 eit oder gar Nüchternheit erzwingen kann. Im Ausschuß ist auch von 2 politischen gnern anerkannt worden, daß die Gewerkschaften und die Sozialdemo⸗ kratie viel ir ämmung der Altoholflut getan 14 Das Wichtigste bleibt die Hebung der 6 materiellen, geistigen und sittlichen Lebenshaltung der Massen. Als dem . Marg n e Severing einmal von Wirten die Verlängerung der Polizeistunde nahegelegt wurde, lehnte er es ab mit der Be⸗ gründung: „Wenn ich durch meine Maßnahme nur einen meiner Klassengenossen von der Trunksucht bewahre, bin ich zufrieden.“ Aus diesem Geiste betrachten wir auch dies Gesetz, 6 unvoll⸗ kommen es noch ist. Aus der Verantwortung für die Opfer des Alkoholismus arbeiten wir an der Lösung der Alkoholfrage mit als einem wichtigen Teilgebiet sozialer Kulturpolitik und sozialistischen Aufbauwillens. . bei den Sozialdemokraten)
Abg. D. Mumm Christl. Nat. A.⸗G.) betont, der e.. der Stunde erfordere, daß weniger geredet, aber mehr gehandelt werde. en? gegen den Alkoholismus liege im Interesse eines gesunden, sittlichen Volkslebens. Es könne sich natürlich nur um ein schritteweises Vorgehen handeln. Ein Vorwärtsgehen auf diesem Gebiete sei auch erforderlich im Hinblick auf . gesamte inter⸗ nationale Lage, auf etwaige 1 eiten des Joung⸗ Plans. Die Sache sei nicht eine Sache der Partei, sondern der Persönlichkeit. So habe ein preußischer , die Polizeistunde bei jeder Gelegenheit auf fünf Uhr ausgedehnt, und so müsse er demgegenüber an das Bild von Tausenden verhärmter 1 erinnern. Durch eine Relation würde sich nichts Wesent⸗ iches ändern: berechtigtes Eigentum werde dadurch nicht 2 Es handele R hierbei in erster Linie um Neukonzessionen. Die Verwaltungsbehörde habe dabei die Möglichkeit, Härten zu mildern. Im übrigen dürfe man nicht Eigengesetzlichkeit für sich beanspruchen, sondern müsse eine allgemeine Regelung treffen. Das betone er gerade vom christlichsozialen Standpunkt aus.
Abg. Hampe (D. Nat.): Der vorliegende Gesetzentwurf beruht auf einer Reichstagsentschließung aus dem Jahre 19265, mit welcher die Vorlage eines Gesetzes zum Schutze der Jugend
egen die Gefahren des Alkoholismus und zur Verbesserung des
onzessionswesens unter Ablehnung der Trockenlegung Deutsch⸗ lands gefordert wurde. Der Forderung eines ausgiebigen Schutzes für die Jugend kann man nur ier, —— und das Gesetz in seiner jetzigen 1 trägt dem auch weitgehend . Es muß sogar die Frage berechtigt 6 ob man nicht den mit der Beaufsichtigung der Jugend in ö unft beauftragten Gastwirten in der Praxis etwas 2 viel zumutet. Niemals wird man aber durch polizeiliche Vorschriften etwas erreichen sondern nur durch Erziehung. Ein eigentlicher ili ei fbr ist in Deutschland 2 nicht vorhanden. Einzelne beklagens⸗ werte Ausnahmefälle sind auf gese — Wege nicht zu be⸗ seitigen. Der Weinkonsum, der Bierkonsum und der naps⸗ verbrauch sind fortlaufend zurückgegangen. Zweifellos haben die Gewerkschaften durch 53 Aufklärungsarbeit zugunsten einer ver⸗ ständigen Temperenz sehr viel geleistet. Es ist aber grundverkehrt, das Volt von einem Uebel dadurch erlösen zu wollen, daß man diejenigen Stellen, an denen normalerweise die Verteilung der⸗ artiger Güter . mit einengenden Bestimmungen über⸗ schüttet. Wünscht man eine weitere Verminderung des Alkohol- verbrauchs, 4 muß man bei den Gästen einsetzen und nicht beim Gastwirt. Tie Gaäfte können aber nur durch Erziehung, nie durch Zwangsmaßnahmen aufgeklärt und geschützt werden. Der Ver= Frauch alkoholfreier Getränke ist ständig im Ansteigen. Es ist absolut abwegig, die Gastwirte immer als Altoholinteressenten hinzustellen. Illcht nur im Gaststättengewerbe, 6 in anderen Gewerben gibt es Erscheinungen, die unerfreulich sind. Bir halten es für abwegig einen Stand, der sich im Ausland ten Ansehens erfreut und ber für die deutsche Wirtschaft hochbedeutsam ist, durch Bestimmungen zu bedrücken, di nur als eine der⸗ gesetzgebung aufgefaßt werden können. Wenn behauptet wird, daß im Gastwirtsgewerbe Verstöße gegen das Arbeitsrecht deu eien, so muß das bestritten werden. ihn ist lediglich, daß die . Steuerregelung der Arbeitszeit, ins esondere für Saison⸗ geschaͤfte, unerträglich ist. Im übrigen werden wir dem Gesetz nach von uns erbetenen Abänderungen unsere Zustimmung geben, nicht, weil wir mit allem im einzelnen Der sind, sondern weil wir , ,. diese Materie nunmehr endgültig vom Reichstag geregelt werden möge. . ; ;
Um 3 hr vertagt das Fus die Weiterberatung auf
Freitag 3 Uhr.
Preuhischer Landtag.
150. Sitzung vom 27. März 1930, 11.15 Uhr. (Bericht d Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Bei Beginn der heutigen Plenarsitzung des Preußischen Landtags teilt Präsident Bartels mit, daß der Abg. Grzefinski (Soz.) um Verlängerung seines Krankheits⸗ urlaubs gebeten habe. Das Haus bewilligt dem früheren Innenminister weitere 6 Wochen Urlaub.
Dann werden Anträge des Geschãftsordnungsausschusses erörtert, die in 12 Fällen die Strafverfolgung kommunistischer Abgeordneter gestatten wollen. Die Strafanträge richten sich in 5 Fällen gegen den Abg. Ladem ann (Komm), in je 2 Fallen gegen die Abgg. Müller⸗Hessen, Kau und Ben scheid (Komm. und in einem Fall gegen den Abg. Golke Comm.. Hauptsächlich haben sich die Abgeordneten der Beleidigung durch die Presse, in einigen Fällen aber auch der Umgehung des Demon⸗ strationsverbotes schuldig gemacht.
Abg. Ob uch Comm.) protestiert gegen die Aufhebung der mmunität seiner Freunde und erklärt, früher sei niemals in dieser rigorosen Weise verfahren worden, wie im jetzigen an⸗ geblich demokratischen Staat. Hinzu komme, daß man völlig ein⸗ eitig nur die kommunistischen — in die Befängnisse * en wolle. (Sehr wahr! bei den Kommunisten) Wie es in ber Tat heute mit der sogenannten Pressefreiheit stehe, wolle er 61 nicht erörtern. Es bestehe aber kein Anlaß, kominunistische edaktenre, wie den Abgeorbneten Lademann, anders zu. be⸗ handeln als andere Abgeordnete, die draußen in ihren Bezirken politische Arbeit zu leisten hätten. ere der heute mit Straf⸗ verfolgung bedrohten Kommunisten hätten sogar weiter nichts getan als gelegentlich im Wahlkampf ein politisches Flugblatt unterzeichnel. Es sei beschämend, daß man die politische Tätigkeit oꝑposttioneller Abgeorzneter durch die Justiz lahmlegen wolle. (Sehr wahr! bei den Kommunisten) Der Redner schildert dann im einzelnen die gegen die kommunistischen Abgeordneten er⸗ hobenen Vorwürfe, deren Unbegründetheit er nachzuweisen sucht. Allerdings habe vor allem der Abgeordnete Heilmann (Soz.) den neuen Grundsatz aufgestellt, daß bei zweifelhaftem Tatbestand, nicht pro re, sondern zugunsten des sich beleidigt Fühlenden die mmunität der kommunistischen Abgeordneten aufzuheben sei. ie . würden durch Beantragung namentlicher Ab⸗ 2 — klarstellen, ob 1 die Landtagsmehrheit dieser uffassung sei. 5 186 StGB. verlange durchaus nicht, daß der Beleidiger den Wahrheitsbeweis erbringe. Er, der Redner, könnte ein Recht des Beleidigten auf Strafantrag nur anerkennen, wenn bereits gerichtlich fesigestellt sei, daß strafbare Handlungen vor= werfende Beleidigungen erwe glich ir gewesen seien. Da der Landtag gegen kommunistische Abgeordnete aber päpstlicher sei als der Papst, habe sich im Falle des Abgeordneten Golke (Komm.) erwiesen; der beleidigte Abgeordnete Ponfick hätte zwar keinen Strafantra —— der Landtag aber trotzdem die Immunität Golkes au h (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Und Golke wurde im Verfahren freigesprochen. (Erneutes Hört, hört!
bei den Kommunisten.)
Damit war die Beratung erledigt. Die Abstimmungen finden am Freitag statt.
Das Haus setzt die allgemeine , . zum Ju stiz⸗ etat beim Abschnitt „Ministerium und allgemeine Ver⸗ waltung“ fort.
Abg. Eich hoff (D. Vp) begrüßt als Vorsislender des Rechtsausschusses die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Justiz⸗ ministerium. Die Angriffe des Abgeordneten Obuch (Komm.) seien 2 7 Die Deutsche Volkspartei wiederhole den An⸗ trag auf Beseitigung der 3 . von der Abbau⸗Verordnung urückgebliebenen Ausnahmebestimmungen über die Altersgrenze der Richter. Der Zentrumsabgeordnete Lauscher habe ebenfalls die Beseitigung dieser 2 und die Erhöhung der Altersgrenze bei den Hochschullehrern beredt gefordert. Der Hinweis des mi men, auf den Nachwuchs, dessen Aufstiegs⸗ möglichkeiten dann verschlechtert würden, sei nicht stichhaltig. Durch die Reformvorschläge des Minifteriums würden 1157 Richterstellen dauernd eingespart. Die Betreuung von zwei Stellen durch einen Richter, wie sie der i . Doppel⸗ nher e r n angeregt habe, beabsichtige nur die Erfassung aller nicht voll be K in e, gleichviel ob es sich um mehr⸗ oder 6 Behörden handle. Der Antrag ziele also auf die Erhaltung der kleinen Amtsgerichte hin, während der Vorschlag des Ministeriums, die Zivilprozeß⸗ achen 2 mtsgerichte an einem Amtsgericht zu⸗ r en, nach Aufhebung von Amtsgerichten aussehe.
eine, ebners, Ausführungen im Hauptausschuß über die — ö seien mißverstanden worden; es gäbe bekanntlich absichtliche Mißverständnisse. (Hört, hört! rechts) Es sei gewiß das Recht der Regierung, Angriffe, die in unzu⸗ kssißer Form erfolgt seien, durch Ausschluß der betreffenden Blätter vom Anzeigengeschaft zu beantworten. Aber Bekannt⸗ kö der Gerichte und Gerichtsvollzieher, die das Publikum
bezahle, dürfe man darunter nicht leiden lassen. Nicht durch seine Aus rn g, über die Personalpolitik des Ministers sei Unruhe in die Richterschaft hineingetragen worden. Ungerechtfertigten Angriffen auf die Zentralverwaltung sei er stets entgegengetreten, ohne dabei freilich immer Glauben zu finden. Die .
der Vertreter der Regierungsparteien wie z. B. des Abgeordneten Heilmann über die 3 Stellung der Richter dem Staat ö . seien nicht richtig. Die große Mehrheit der Richter
ehe absolut loyal dem Staat . (Sehr wahr! rechts.) Der Minister dürfe sich keiner sttäuschung darüber ine en, daß durch einen großen, wahrscheinlich den größten Teil der Richterschaft ein tiefes Mißtrauen egen die . Personal⸗ politik 2. (Sehr richtig! rechts.) 81 der letzten Nummer der „Deutschen Juristen⸗Zeitüng“ habe ein so ernst zu nehmender ann wie Rechtsanwalt Dr. Abraham, der nicht zur Opposition gehöre, gegen die zunehmende Politisierung der Fustiz Stellung enommen. Man beseitige das Mißtrauen nicht, wenn man rtikel wie die des „Katholischen Akademikers“ in einer so weit verbreiteten Zeitung, wie der „Kölnischen Zeitung“, totschweige und berechtigte Klagen von 9 r Seite über * arität unbeachtet lasse. Obwohl es möglich gewesen sei, in ö alen, Bochum und Dortmund e, zu besetzen, gäbe es in West⸗ falen statt sechs katholischer und zwei evangelischer Landgerichts e nnn im vorigen Jahr heute dort nur noch einen evan⸗ gelischen. Die Beschwerden aus dem vorigen Jahre hätten 3 nichts genützt. Der Minister ,. da von Ausnahmen, mache aber immer nur zugunsten der Katholiken 3 Ausnahmen. Wenn der Abgeordnete Grzimek im Hauptausschuß forderte, daß nicht nach der Konfession bei der Stellenbesetzung gefragt werden sollte, hätte er sich an das Zentrum wenden sollen. Die Erregung und das Mißtrauen seien eben entstanden, weil auf katholische Wünsche immer, auf evangelische aber nur selten Rücksicht ge⸗ nommen werde. 81 richtig! 1 Der Redner wendet sich schließlich gegen das Uebermaß von Beteiligung des Justizmini⸗ 1 an den freien Beförderungsstellen und den außerordent⸗ ichen Personalwechsel im Ministerium. Seine Kritik im Haupt⸗ ausschuß sei notwendig gewesen, damit das Uebel nicht weiter wachse. Politische , / , . dürfe nicht den e. der Charaktervolleren hemmen. r Minister müsse mithelfen, daß das Vertrauen in seine Personglpolitik wiederkehre. Das sei nur möglich durch Abkehr von dem Wege der Politifierung. (Bei⸗
fall bei der Deuischen Volkspartei.)
Justizminister Dr. Schmidt: Meine sehr verehrten 2. und Herren, ich möchte die Ausführungen, die Herr Kolleg 2. hoff eben wieder zur Personalpolitik gemacht ha ⸗ mittelbar beantworten.
Der Herr Kollege Eichhoff ist zu dem Schlusse geln daß infolge der Personalpolitik, die ich getrieben habe, sen trauen und natürlich das Vertrauen seiner Fraktion zu mi — meiner Amtsleitung erschüttert worden sei. (Abg. Eichhof: Richterschaft, nicht der Fraktion) — Der Richterschas? Ich glaube das nicht. Ich habe schon im Hauptausscht;— geführt, daß die Behauptung, die da immer aufgestellt win. n die größte Mehrzahl meiner Richterschaft kein Vertrauen nm zur Justizverwaltung und mir persönlich habe, falsch it. Sie davon sprachen, Herr Kollege Eichhoff, daß es ror 4 Dingen darauf ankomme, Aufklärung in meine Beamlteng hineinzutragen, so ist das durchaus richtig; es ist auch ng etwaiges Mißtrauen nicht totzuschweigen. Was Sie aber metz Herr Kollege Eichhoff, das ist doch, das Mißtrauen, wen ez g und da bestehen sollte oder in weitem Umfange bestanden z zu erhalten und es weit auszustreuen auf dem großen 14 meines Ressorts. (Lebhafte Zustimmung bei den Regierm parteien) Herr Kollege Eichhoff, Sie haben meine gestez Ausführungen, die ganz grundsätzlicher Art waren und genen Richtlinien der Personalpolitik festlegten, und die auch dure bewiesen werden können — ich habe Beweise dafür angedene einfach mit einer Handbewegung beiseite geschoben. (Sehr wa
bei den Regierungsparteien. Sie haben sich mit meinen gestrin
Ausführungen überhaupt nicht beschäftigt (sehr richtig! lin sondern haben alle Angaben und Andeutungen, alles das, n Ihnen angeblich aus dem Lande zugetragen worden ist, hier einmal lang und breit vorgetragen. (Abg. Eichhoff: Angehhg — Also, was Ihnen zugetragen worden ist. — Ich besn immer wieder, Herr Kollege Eichhoff, daß das in dem Uma zutrifft, wie Sie behaupten; das kann nicht richtig sein. Dien führlichen Darlegungen, die ich gemacht habe, widersprechen
Es ist alles wiederholt worden, was schon im Ha ausschuß gesagt worden ist. Ich will dagegen nicht alles mien holen, was ich im Hauptausschuß zur Widerlegung der führungen des Herrn Kollegen Eichhoff gesagt habe; das ißn dem Ausschußprotokoll zu entnehmen.
Neu ist der Artikel des Rechtsanwalts 5e Fritz Abraham aus der Juristenzeitung angeß worden. Diesen Artikel hatte ich bereits gestern meinen Ausführungen erwähnt. Es ist schon nh wenn Herr Kollege Eichhoff sagt, der Artikel mit Ernst betrachtet werden. Ich kenne den Rechtsa Abraham recht gut. Er ist etwa gleichaltrig mit mir und mir als Jurist in Berlin aufgewachsen. Ich habe Gelegen gehabt, ihn beim Kammergericht zu beobachten, und habe bisher immer geschätzt, auch das, was von ihm als Schrift bekannt geworden ist. Aber ich muß schon sagen, nachdem jetzt auch auf den Artikel zu sprechen gekommen sind, Kollege Eichhoff, was in diesem Artikel „Das Eindrint der Parteipolitit in die Justiz“ gesagt ist. durchaus haltlose Behauptungen. (Hört, hört! bei der demokratischen Partei und den Deutschen Demokraten) sind keinerlei Feststellungen. Herr Abraham spricht dag davon, daß die maßgebenden Instanzen parteipolitische sichten selbst zugegeben hätten. Ich habe mir gestern R gegeben — offenbar bin ich von Ihnen Gur Deutschen Vollshen nicht verstanden worden — glaube aber, den größten Teil des on überzeugt zu haben, daß nicht richtig ist, was hier R worden ist. Es trifft nicht zu, daß die Entscheidungen in Personalpolitik nach parteipolitischen Rücksichten get werden. (Zurufe rechts) Es ist nicht richtig, daß eine zan politische Bevorzugung derjenigen Anwärter erfolgt, die Koalitionsparteien angehören. (Lachen rechts) — Mit Lu kann man diese Angelegenheiten nicht beseitigen. (Lebhafte rufe rechts. — Rufe links: Beweisen Sie das Gegenteil! — ruhe rechts) Rechtsanwalt Abraham hat hier unter ama Sätze geprägt, die er absolut nicht beweisen kann. Es vm Behauptung aufgestellt, wie auch vom Herrn Kollegen Eich es sei eine Erbitterung unter denjenigen Richtern, die Grund ihrer sachlichen Eignung einen An spruch . Be förderung“ haben. Ja, wenn ich in meiner Lilt zur Beförderung heranstehenden oder geeigneten Anwärter 150 und mehr habe, wenn ich aber nur 3, 4, 8 oder 10 * dentenstellen im ganzen Jahre besetzen kann, ist es doch unmöglich, alle zu berüchichtigen. Deshalb ist es ohne n unrichtig, von einem „Anspruch auf Beförderung“ zu n (Sehr richtig! links) Schon diese Behauptung, die eines derartigen Wortes, bringt die Unruhe in die Den schaft hinein. Der einzelne glaubt dann, er hätte ben werden müssen und sei es nicht geworden wegen der aus pan politischen Gründen erfolgten Bevorzugung eines andern Wirklichkeit ist es doch so, daß bei der Fülle der r gegenüber der geringen Zahl von Stellen, die überhaun handen sind, eine ganze Reihe ohne weiteres ausfallen mn (uruf rechts) — Der Tüchtigste wird befördert, das lang und breit mir auszuführen erlaubt. ö
Dann möchte ich noch eins zu dem Artikel des anwalts Abraham sagen. Ich verstehe gar nicht, wo e Sunien auf iesem Gebier gemacht haben lͤönnte er Kammergericht lätig. Ich habe am Kammergericht i. 12 Senatspräsidenten ernannt. Nun bitte ich, mir einma z der Ferren ju nennen, der etwa für unfähig oder wach ö politischen Grundsätzen ausgewählt genannt werden 4. Ich glaube, das kann niemand. Niemand lann eine o ga hauptung aufstellen. Sie kennen die Herren selbst, 82 Eichhoff, es sind alles durchaus tüchtige Beamte, die 1 Grumbsätzen, wie ich fie gestern häer beiannt gegeben hab
ewählt worden sind. J
; Ich bitte aber noch eins zu beachten. Mit dem 9. gegen mich, ich hätte in den letzten drei Jahren 2 politisch die Serren ausgesucht, treffen Sie doch nicht 1 als den Ernennenden bfw. das Kabinett, sondern 2 Herren auch selbst. Sie behaupten damit mittelbar gien daß die Herren nichts wert seien, daß sie nichts auge, haster Widerspruch rechtʒ — Seibswerständlich! Wenn
Neichs⸗ und Staatsanzeiger Mr. 74 vom 28. März 18939. . 3.
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houpten, ich hätte bisher nach parteipolitischen Grundsätzen aus⸗ scwahlt, so liegt darin der versteckte Vorwurf, ich hätte un⸗ shige= (lebhafte Zurufe und Widerspruch rechts) — Selbst⸗ perstandlich! Mnruhe rechts) Dann will ich dieses Argument inmal von der anderen Seite betrachten. In den Kreisen der mn mir beförderten Herren regt sich mit der Zeit jetzt schon in sehr starkes peinliches Gefühl über diese Erörterung; denn nie Heren fühlen sich doch selbst damit angegriffen. Wenn Sie hritisieren, ich hätte diesen Präsidenten nach Bochum geschickt oder jenen nach Neuwied, dann liegt doch implicite darin der Vor⸗ purf, ich hätte geeignetere und bessere Kräfte gehabt und hätte andere dort hinschicken sollen. (Zurufe bei der Deutschen Volks= partei — Gegenrufe links) — Natürlich! Und gerade deswegen sst es so tief bedauerlich, daß derartige Ausführungen gemacht perden, noch dazu von einem Angehörigen des Ressorts selbst. Das ist im höchsten Grade bedauerlich; denn es fällt auf die herren zurück.
Meine Damen und Herren, ich sage demgegenüber: es möge nir doch der Beweis erbracht werden, daß irgendwo jemand von den von mir beförderten Herren bisher irgendwie versagt hätte. Zuruf bei der Deutschen Volkspartei) Ich kenne einen der artigen Fall nicht. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei: Hat auch niemand behauptet!) Ich würde es lebhaft bedauern, wenn ein solcher Fall vorläge, aber ich kenne keinen. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei. Das ist das, was ich darunter verstehe, wenn ich sage: es wird durch die Erörterung dieser Angelegen⸗ heit in dieser zugespitzten Form soviel Unruhe in das Ressort hineingetragen. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei: Hatten Eie nicht so viel Evangelische, daß Sie so viele Katholiken be— sördern mußten?) — Ueber die Frage der Parität zwischen Gwangelischen und Katholiken habe ich doch aber gestern lang und breit hier angeführt, daß die Konfessionsstatistik vorgelegen hat, daß sie ganz genau nachgeprüft worden ist, und daß aner⸗ lannt worden ist, daß sie stimmt. Ich werde Ihnen nachher gerade aus dem Rheinland die Zahlen nennen — ich bin ja gestern danach gefragt worden, und dann werden Sie sehen, daß die Parität nicht nur gewahrt ist, sondern daß im Rheinland die Ewangelischen sogar noch besser weggekommen sind, als sie es nach dem Prozentsatz hätten beanspruchen können.
Dann zu den Einzelheiten! Es ist z. B. das Landgericht
Jeuwied genannt worden. Herr Kollege Eichhoff, wenn Sie
darauf hinweisen, daß das Landgericht Neuwied mit einem Katholiken besetzt worden ist, so ist Ihnen doch ebenso bekannt — wer wenn Sie es nicht wissen spollten, rufe ich es Ihnen in die Er⸗ imerung zurück — daß im Oberlandesgerichtsbezirk Frant⸗ furt a. M., zu dem Neuwied gehört, das Amt des Landgerichts⸗ präsidenten in Wiesbaden, das früher mit einem Katholiken besetzt war, seit zwei Jahren mit einem Evangelischen besetzt ist.
Das erwähnen Sie nicht. Sie erwähnen nur immer die Fälle,
no einmal ein Wechsel nach der Ihnen nicht erwünschten Richtung hin eingetreten ist. .
Es ist auch durchaus nicht richtig, wenn gesagt wird, daß nun lie Stellen gewissermaßen konfessionsmäßig festgelegt worden seien. Abgesehen von dem eben erwähnten Beispiel Wiesbaden enn ich Ihnen auch das Beispiel Oels anführen. Da hat früher ein Katholik gesessen; jetzt ist ein jüdischer Herr da. (Zurufe bei
der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei) Es lassen sic nicht viele Fälle im einzelnen anführen, weil ja in letzter Zeit
mr wenige Präsidentenposten neu besetzt worden sind. Im kanzen sind in den drei Jahren meiner Amtsführung, wenn ich nicht irre, überhaupt nur 11 oder 12 Landgerichtspräfidenten er⸗ nannt worden. Ich muß also schon diese wenigen Einzelfälle
hervorheben (Zuruf bei der Sozialdemokratischen Partei: Wo
bleiben nun die Dissidenten ?), damit man aus diesen Einzelfällen seht, welche Grundsätze bei der Personalpolitik befolgt werden. Zuruf bei der Sozialdemokratischen Partei: Wo bleiben denn in diesem Religionskrieg die Dissidenten?)
Also, Herr Kollege Eichhoff, es bleibt schon bei dem, was ich gestern gesagt habe: niemand von uns hat daran gedacht, etwa kiese Angelegenheiten, deren Erörterung natürlich peinlich ist md keine Annehmlichkeit bedeutet, totzuschweigen. Aber ich hatte geglaubt, nachdem wir im Ausschuß so eingehend darüber ge⸗ prochen haben, und nachdem ich auf alles das, was Sie im Lusschuß angeführt haben, eingehend eingegangen bin und gestern hier versucht habe, die Sache einmal in das Grundsätzliche zu hingen und einmal ohne jede Gehässigkeit und ohne jede Spitze n erörtern, würden Sie wenigstens auf meine gestrigen Aus⸗ sihrungen Rücksicht nehmen. Statt dessen haben Sie aber alles, das Sie im Ausschuß vorgebracht haben, einfach wiederholt und nd auf meine gestrigen Ausführungen in keiner Weise ein⸗ begangen. (Zuruf des Abgeordneten Eichhoff) — Das kann ich nicht darunter beziehen. (Abgeordneter Eichhoff: Was Sie gesagt heben, bezieht sich nur auf die Masse der Ernennungen, aber nicht uf die Spitzenleistungen) — Ich habe über die Spitzen ge⸗ brochen. Die Ernennung des Chefpräsidenten in Frank⸗ art a. Main habe ich gestern erörtert, und ich habe begründet,
warum ich diesen Posten einem Katholiken gegeben habe. Ich
habe auch die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten am kammergericht eingehend erörtert. (Abgeordneter Eichhoff: Ich hebe nicht bloß von den Konfessionen gesprochen, sondern auch den politischen Ernennungen) — Ich kann nur immer wieder ken: politische Ernennungen kenne ich nicht. (Abgeordneter kichhoff: Es wird aber so aufgefaßt, Herr Minister Dann ist
hie Auffessung eben falsch! Ich weiß nicht, ob damit das Land⸗
bricht 1 gemeint ist. (469. Eichhoff: Nein) — Wenn das nicht it gemeint ist, dann weiß ich wirklich nicht, was sonst damit demeint sein könnte.
Und was die Ernennungen in meinem Ministe⸗ tin m angeht, so werden Sie mich doch nicht zwingen wollen, hier noch die Einzelheiten dieser Ernennungen vor meinem gesamten Ministerium zu erörtern. Das habe ich schon im bauptausschuß getan, und ich halie es deshalb für überflüssig,
das hier zu wiederholen. Ich habe schon im Ausschuß erklärt,
und das ist nun einmal richtig: es sind nicht alle Ministerialräte lleich tüchtig; das ist doch eine ganz allgemein bekannte Tatsache, and ich kann nicht allein nach dem Altersgrundsatz befördern.
un Sie dann sagen, bei mir im Ministerium sei ein un-
LEwöhnlicher Wechsel gewesen, so stimmt das auch nicht.
liche Abteilungslester und Direktoren sind feit der Ueber-
nahme meines Amtes in ihren Stellungen geblieben. Sie wissen aber genau so wie ich, daß in anderen Ministerien die Direktoren schon mehrfach gewechselt haben. (Zuruf bei der Deutschen Volks⸗ partei) Ist das so oder nicht so, Herr Kollege von Campe? Ich glaube, es ist so, daß sie mehrfach gewechselt haben, bei mir aber nicht. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei) — Nehmen Sie es mir nicht übel, aber auf diesem Boden hat es wirklich keinen Wert, daß ich noch den Versuch mache, mich gerade mit den Mit⸗ gliedern der Deutschen Volkspartei und mit dem Herrn Abge⸗ ordneten Eichhoff im besonderen auseinanderzusetzen. (Abge⸗ ordneter Obuch: Am besten ist es, Sie bringen die ganzen Per⸗ sonalakten mit und lesen fie uns vor! — Heiterkeit)
Ich möchte nun gleich die Gelegenheit benutzen, um auf die bisherigen Ausführungen und die verschiedenen Fragen, die gestern an mich gestellt worden sind, einzugehen.
Da hat zunächst — ich folge der Rednerreihe — Herr Kollege Brückner wieder von der Unterbringung des Arbeits⸗ gerichts gesprochen. Ich betone nochmals, daß die räumliche Unterbringung des Arbeitsgerichts in ausreichender und würdiger Weise mein sehnlichster Wunsch ist, wie ich schon mehrfach hervor⸗ gehoben habe. Andererseits muß ich wieder erwähnen, daß an den bisherigen unzureichenden Zuständen die Justizverwaltung in keiner Weise eine Schuld trifft. Im übrigen ist im Haupt⸗ ausschuß, Herr Kollege Brückner, nicht zugesichert worden, daß der Umzug des Arbeitsgerichts in die Räume des früheren Kriegsministeriums schon bis zum 1. Juli erfolgen soll. Im Protokoll ist vielmehr vermerkt: es könne wahrscheinlich im Laufe des Sommers geschehen. Ich bitte also doch zu beachten, daß der Stichtag erheblich später liegt, also etwa Ende September sein wird, und ich gebe gern die Versicherung ab, daß alles, was in meinen Kräften steht, getan wird, damit dieser Termin nun end⸗ lich innegehalten wird.
Das gerade erst in letzter Zeit ergangene Urteil einer Kammer des Berliner Arbeitsgerichts, in dem die Ohrfeigen, die einer Hausangestellten gegeben worden sind, eine Rolle spielen, ist uns bisher nur aus den Zeitungen bekannt gewesen. Es hat natürlich auch unsere Beachtung gefunden, und wir werden selbstverständlich der Angelegenheit nachgehen.
Herr Kollege Brückner hat dann verschiedene Straf⸗ urteile erwähnt und kritisiert. Da ist besonders die Strafe hervorzuheben, die der Sattler Zinser bekommen hat. 12 Jahre Zuchthaus sind eine harte Strafe; aber nach den Urteilsgründen erscheint sie doch mit Rücksicht auf die besondere Roheit der Tat nicht gerade ungerecht. (Abg. Meier Berlin: Siehe Graf Stol⸗ berg) Eine Milderung dieser Strafe im Gnadenwege kann ich vorläufig nicht in Aussicht stellen. (Hört, hört! bei der Sozial⸗ demokratischen Partei.)
Ferner ist die Strafe erwähnt worden, die gegen einen ge⸗ wissen Syffus wegen Meineids vom Schwurgericht in Lyck aus⸗ gesprochen worden ist, und zwar sechs Jahre Zuchthaus. In diesem Falle ist die erkannte Strafe bereits im Gnadenwege auf vier Jahre Zuchthaus ermäßigt, und es ist ferner angeordnet worden, daß der Mann bei weiterer guter Führung am 17. Mai aus der Strafanstalt entlassen und die Reststrafe mit Be⸗ währungsfrist ausgesetzt werden soll.
Das Verhalten eines Staatsanwalts in Mün ster, das Herr Kollege Brückner kurz erwähnte, ist von uns bereits im Herbst vorigen Jahres mißbilligt worden.
Herr Kollege Lüdicke hat dann die präzise Frage gestellt, ob es ausgeschlossen sei, daß ein Deutschnationaler in eine leitende Stellung der In stiz befördert werden könne. Darauf habe ich zu erwidern: Wenn der betreffende Beamte die Voraussetzungen des gestern erwähnten Landtagsbeschlusses er⸗
füllt, also ein zuverlässiger Vertreter der republikanischen Staats⸗
form ist, so halte ich für meine Person seine Verwendung in
einer leitenden Stelle der Justiz nicht für ausgeschlossen. Aber
im übrigen steht es mir nicht zu, eine authentische Interpretation dieses Landtagsbeschlusses, an dem ich persönlich übrigens nicht mitgewirkt habe, zu geben; ich bin dazu nicht in der Lage. Des weiteren ist ja auch bekannt, daß diese Beförderungen in leitende Stellungen nicht durch mich allein, sondern durch das Kabinett
erfolgen. (Zuruf des Abgeordneten Falk) — Ja, das darf man
auch sagen, in praxi ist es vorgekommen, es ist wohl auch im Hause bekannt, daß auch schon deutschnationale Richter befördert worden sind. Die Beispiele liegen ja nicht allzu fern.
Was nun die Paritätsverhältnisse im „hein⸗ land anlangt, die ich vorhin schon andeutete, so bitte ich, genau darauf zu achten, und besonders dürfte es Sie, Herr Kollege Eich- hoff, interessieren, daß im Oberlandesgerichtsbezirk Köln zur Zeit die Einwohnerschaft etwa zu 15 vh evangelisch ist. Dagegen sind nach dem Stande vom 1. Oktober 1929 — das ist die letzte Unter⸗ lage, die wir haben — von der Gesamtzahl der Amtsgerichts⸗ Landgerichts und Staatsanwaltschaftsräte 26 vh evangelisch. Das ist also ein Verhältnis von 15 zu 26. (3urufe rechts) — Das beweist natürlich gar nichts, das ist immer noch Imparität. (Er⸗ neuter Zuruf rechts: Die können doch auch ihre Pflicht tun!) — Ach Gott, das ist doch wieder ein ganz anderes Kapitel. Warum unterbrechen Sie denn mit einem solchen Zwischenruf werwolle Feststellungen, die ich treffe, nach denen ich gefragt worden bin? Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf sind etwa 40 vp der Einwohnerschaft evangelisch, von den Amtsgerichts. gandgerichts und Staatsanwaltschafts räten dagegen 48 v5 evangelisch. Neu angestellt — danach bin ich auch gefragt worden sind im Kölner Bezirk 16 Amtsgerichts- und Staats anwalt⸗ schaftsräte, im Düsseldorfer Bezirt 12. Die Paritãt ist durchaus gewahrt. (Zuruf des Abgeordneten Stendel. ) — Bei den Notaren wird es so ähnlich sein, Herr Kollege Stendel. Ich habe das gegenwärtig nicht im Gedächtnis, wir werden das noch festftellen. Es ist aber aus den Zahlen festzustellen, daß die Zahl der evangelischen Richter und Staatsanwälte im Rheinland in den letzten Jahren relativ und absolut zugenommen hat. Ich lann Ihnen sagen, daß z. B. in der vorigen Woche — der Fall ist mir gerade noch in Erinnerung — eine wertvolle Stelle in Bonn zu besetzen war, für die, da Bonn natürlich immer sehr begehrt ist, eine riesengroße Zahl von Anwärtern vorhanden war. Entgegen dem Vorschlag des Chefpräsidenten, der einen katholischen Be⸗ werber dort hinsetzen wollte, habe ich aus eigenem Entschluß einem evangelischen Bewerber den Vorzug gegeben. Ich bin
also in der Beziehung wirklich nicht in Verlegenheit, Zahlen zu geben. Aber es ist doch mehr oder weniger peinlich, daß man in der Oeffentlichkeit über alle diese Einzelheiten genau Auskunft geben soll. (Sehr richtig! im Zentrum und links) Ich bin aber dazu gezwungen worden.
Wenn Herr Abgeordneter Lüdicke zur Frage von Er⸗ sparnis maßnahmen auf einen Artikel des Oberlandes⸗ gerichtspräsidenten Meyer in der Juristischen Wochenschrift vom 15. März d. J. hingewiesen hat, so hat es mich gefreut, daß sich Herr Abgeordneter Lüdicke die Vorschläge dieses Artikels nicht zu eigen gemacht hat. Herr Chefpräsident Meyer hat am Schlusse dieses Artikels auch den Vorschlag zur Debatte gestellt, daß man die im Jahre 1922 von meinem Herrn Amtsvorgänger Dr. am Zehnhoff auf Wunsch des Landtages eingeführten und nach unseren Beobachtungen doch allgemein als beachtlicher Fort⸗ schritt anerkannten Strafvollzugsämter wieder be⸗ seitigen möge. Ich muß schon sagen, daß mich dieser Vorschlag durch seine Kühnheit höchst überrascht hat. Ich glaube, daß nicht einmal der Herr Finanzminister, dessen Allmacht in dem Artikel am Schluß gerühmt wird, auf diesen Vorschlag zurückgreifen wird.
Die Angelegenheit mit der Beschimpfung des Fron⸗ leichnam festes, die in Königsberg vorgekommen ist, ist so gelaufen, daß der zur Verantwortung gezogene Königsberger Journalist nicht mit einer Geldstrafe von 1000 Mark bestraft wurde, die wir dann im Gnadenwege auf 150 Mark herabgesetzt hätten, sondern es ist von vornherein an Stelle einer an sich ver⸗ wirkten Gefängnisstrafe von einem Monat gemäß 5 276 des Strafgesetzbuchs auf eine Geldstrafe von 150 Mark erkannt worden. Diese Geldstrafe ist deshalb in der Höhe bemessen worden — sie könnte ja sehr niedrig erscheinen — weil sich der Ver⸗ urteilte in den allerdürftigsten wirtschaftlichen Ve chältnissen be⸗ fand und einen Unterhalt fast ausschließlich aus Wohlfahrts⸗ unterstützungen bezog. Ueber Richtlinien für die Ernennung der Notare schweben zur Zeit Verhandlungen mit den anderen deutschen Ländern. Der Gesetzentwurf über die Bereinigung der Grundbücher, von dem der Herr Kollege Riehl sprach, wird gerade jetzt im Ausschuß des Reichstags beraten. Ueber die Frage, wie die Fälligkeit der Aufwertungshypotheken am 1. Januar 1932 zu regeln ist, hat das Justizministerium dem Reichsjustizmini⸗ sterium nach eingehenden Erörterungen Vorschläge unterbreitet. Mehr konnten wir nicht tun. Ich freue mich übrigens, daß der Herr Kollege Riehl die angedeuteten Maßnahmen zur Beschleu⸗ nigung der großen Strafverfahren gebilligt hat. Auch ich bin der Meinung, daß ein Richter oder ein Staatsanwalt sich nicht den Vorwurf der Diätenschinderei auf Dienstreisen zuziehen wird, wenn er auswärtige Termine wahrnimmt. Die Tagessätze sind heute schon derartig bemessen, daß davon keine Rede sein kann.
Dem Herrn Kollegen Obuch habe ich schon gestern auf einen Zwischenruf gesagt, daß die Maßnahmen zur Frage der Armen⸗ vechtbewilligung ganz und gar nicht eine Einschränkung oder gar eine Unterdrückung der ärmeren Bevölkerung in Rechtsange⸗ legenheiten bedeuten solle. Sie sollen im Gegenteil gerade dazu dienen, den wirklich Bedürftigen ihr gutes Recht werden zu lassen. Die Auswüchse und die Schiebungen aber von solchen, die
tatsächlich nicht bedürftig sind, müssen hintangehalten werden.
(Sehr wahr!) Härten und Schärfen in der Zwangsvollstreckung werden selbstverständlich von mir genau so mißbilligt wie von Herrn Kollegen Obuch. Wenn uns Fälle dieser Art unter⸗ breitet werden, bin ich immer gern bereit, nach Möglichkeit auf irgendeine Art und Weise zu helfen, soweit diese Fälle zu meiner Zuständigkeit gehören. Ich bin gern bereit, über die Frage der Quittungserteilung bei polizeilicher Beschlagnahme, über die der Herr Kollege Obuch sprach, mit dem Innenministerium zu verhandeln. Es wird in eine Nachprüfung des Verhaltens der Polizeibeamten in solchen Fällen eingetreten werden.
Die angeblich allzu scharfen Verfolgungen von ehemaligen Roten Frontkämpfern wegen Fortsetzung des Roten Front⸗ kämpferbundes sind nicht immer ganz richtig vorgetragen worden. Nach unseren Unterlagen haben sie sich zum großen Teil anders zugetragen. Es ist übrigens nicht verwunderlich, wenn immer noch derartige Fälle zur Verfolgung und Bestrafung kommen, so⸗ lange die kommunistische Presse und Partei gelegentlich solcher Strafverfahren offen erklären, daß der Rote Frontkämpferbund sich nicht verbieten lasse und trotz des Berbots weiterbestehe. Verurteilungen wegen vereinzelten Tragens oder gelegentlichen Besitzes von Abzeichen sind uns nicht bekannt. In den Fällen der Strafverfolgung handelt es sich nach unseren bisherigen In⸗ formationen darum, daß ehemalige Rote Frontkämpfer in größerer Zahl unter Tragen von Uniformen, Uniformstücken für die Zwecke des Roten Frontkämpferbundes demonstriert haben. Dabei ist natürlich in einzelnen Fällen das Tragen der Abzeichen des Roten Frontkämpferbundes als Indiz für die Absicht der Demon⸗ stration hinzugekommen. (Abg. Obuch: Das ist ganz etwas anderes) — Weshalb? Das kann doch durchaus so sein! Da ist z. B. der Fall Langmann aus Düsseldorf. Sangmann hat zwar nicht die Plakette des Roten Frontkämpferbundes getragen, aber das Abzeichen der illegalen Ersatzorganisation, des anti- faschistischen Schutzbarndes, zu der sonstigen Uniform getragen, als eine von Tausenden befuchte Demonstration zugunsten des auf⸗ gelösten Rot⸗Front⸗Lmämpferbundes veranstaltet wurde.
Dann hatten Sie den Fall Florack erwähnt. Der ist aber nicht so harmlos, wie Sie ihn hingestellt haben; denn die kom= munistischen Demonstranten haben sich in der Gastwirtschaft ver- barrikadiert und auf die anrücende Polizei ein Bombardement mit Gläsern, Steinen und Schüssen eröffnet, so daß das Lokal mit Gewalt geräumt werden mußte. Widerspruch bei den Rom⸗ munisten.)
Zu der Angelegenheit Fahlbu sch ist folgendes zu sagen. Nachdem das Gericht durch Einholung eines gerichtsärztlichen Gutachtens die Verhandlungsunfähigkeit des Oberleutnants a. D. Schulz festgestellt hatte, hat sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Berteidiger des Fahlbusch beantragt, das Venahren gegen Fahlbusch abzutrennen und gesondert gegen ihn zu verhandeln. Es ist aber durch Gerichtsbeschluß vom 11. Januar 1930 die se Abtrennung abgelehnt worden. Im März haben sowohl die Staatsanwaltschaft wie der Verteidiger des Fahlbusch erneut die
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