1930 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

und Zontralh bf 2 von Gros 8 g

Freußischer Staatsanzeiger

Erscheint an 463. Wochentag abends. f Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitjelle l, Io MQαe,,,

Bezugspreis vierteljährlich 3 . MÆ. All Postanstalten nehmen einer . Einheits zeile 1.85 Ar. Anzeigen nimmt an die Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftstelle Heschäftsstell Berlin 877. 18. Wil kelmstraße 32. Alle Druckauftrãge

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Fernsprecher: Fh Bergmann 7573. 3 7 vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

7 Reichsbantgirokonto. Berlin, Dienstag, den 1. April, abends.

Poftscheckkonto: Berlin

41821.

Inhalt des amtlichen Teiles: b) für nasse Gasmesser mit schwingender Meßvorrichtung und Ma ger kohlen 5st liches Revier: für Balgengasmesser von i, ö Deutsches Reich. 5 3 wen ö. 2.30 RM oörderkohlen 2 go 6. 2c. mehr als i z . lung. . ; 20 Bestmelierte ho 90. mung über Aenderung der Eichgebührenordnung. über den Zusammenschluß von Kohlenbergwerks⸗ niederrheinisch⸗westfälischen Ste inkohlenbergbau⸗ inem Kohlensyndikat. . w ing, betreffend die am 1. April d. J. gültigen ö gew. Feinkohlen .. * 1 2 der dem Reichs kohlenverband zu⸗ . g 2 Ziffer Rl erhält folgende Fassung; . ,, Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungs⸗ zrd zkohlen 100. vosten im Mirz Leh ö . . Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 10 des Reicht— eßgert eine Abfertigungs. k—

geserr. lis, Teil I und I. ö ; Meli ite 15 a Preußen. Diese Verordnung tritt am IJ. April 1930 in Kraft. 1 Berlin, den 19. März 1930.

Der Reichswirtschafts minister. .

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Stach oben. ã JJ * II * 2 2 1 8

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* = Snabt el lung ILdbuchbüros 8 9 9 0 0 9 9 9 9 9 9 9 , 2 dd C NN Do ee . ö = 5 d O , Q O.

rnennungen und sonstige Personalveränderungen. Im Nichtamtlichen Teil . ist der Monatsausweis über die Reichs einnahmen und J. Vi: Dr. Tren de len burg. 3 ausgaben im Monat Februar 1930 des Rechnungsjahres ; V 193 veroffentlicht Ver sordnunz Sein kohlen über den Zusammenschluß von Kohlenbergwerks⸗ ungew. z . besitzern des niederrheinisch⸗ , . Ste in⸗ gew. Anthrazit Nuß L' Gruppe l kohlenbergbaubezirkes zu einem ö yndikat vom ) j. g ö. ? . : . . 1

. 31. Harz 1935. ;

Amtliches. 64 in * 8 de, m n mn mn, . s ö - . * ; esetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21 ugu ; Feinkohl

Deutsches Reich. hi5 = Gh gl. Se 1 er garen er g w

Der Kaufmann Mauricio Luis Juan Galvᷣko ist zum §1. Koks: sronsul des Reichs in Lagos (Nigeria) ernannt worden. Die bisher im Rhbeinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikat vereinigten Dochofenkotfbc... Besitzer der Kohlenbergwerke Des niederrheinisch⸗westfälischen Stein⸗ Spezial Gießereikoks .. ö. ; kohlenbergbaubejirks werden für den Monat April 19390 zu einem Gießereikoks

Dem Generalkonsul der Vereinigten Staaten von Amerika Koblensyndikat zusammengeschloffen. Als Satzungen dieses Syndikatz Brechkoks 1 . n Stuttgart, Leon Do min lan, ist namens des Reichs das gelten: ö II 140660 mm 4070 mm .. Fxequatur erteilt worden. ; 1. der Gesellschaftsvertrag der ,, Rheinisch⸗West⸗ J II 30/50, 30/55, 35/60 mm.

. fälisches Kohlen yndikat vom 25. Juli 192 . ‚. 1

. 2. der Syndikatsvertrag vom 36. April 1925 mit Ausnahme ö J Fünfte Verordnung des 8 z gesiebter Knabbel⸗ und Abfallkots

über Aenderung der Eichgebührenordnung. in der am 31. März 1930 geltenden Fassung. w V 19. März 1930 S 2. ö ö 40160, 40/70 mm .. . ; Die Bestimmung des 5 1 gsst als Vereinbarung zwischen den

9 9 9 98 2 2 E * 2 1 9 * * 9 9 9 9 9 0 68

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. ; . . 3050, 30/60 mm (Veröffentlicht im RGBl. 1930, 1 S. 85.) Gesellschaftern des in 8 1 genannten Syndikats vertrage. Perlkoks 10s20 mm

f ; Koksgrus

. . 83.

om 369. g, n. . * an ,, , . Die Verordnung tritt mit dem Ablaufe des 31. März 1830 Briketts: 9 es Reichsrats hiermit verordnet: in Kraft. . Klasse

3 j 3 Dis Cichebäbrehordnung bom 24. Mai 1926 (RGI. I S. go) Berlin, den 31. Mär 19390. ö der Fassung der Verordnungen vom 10. Februar 1926 (RGBl. 1 Der Reichswirtschafts minister. Fett⸗ und Eß⸗Eiform .. d dom 25. Juni iges Chic Bl. I Sts om, Be pe Dietrich. Nager Gif chin

. ,, . ö ö. om 26. November 19829 (RGI. Bei Preisvereinbarungen in den gemäß 127 ff. der Aus- 8. wird wie folgt geändert: Betanntm ach un g fübrungsbestimmungen zum Kohlenwirtschaftsgesetz gültig bleibenden Artikel J. . , ö ; t Vorverträ gen der Zechen: Aitgem eine Bestim m ungen e e veröffentlichen wir eine Zusammenstellung der Ver. Klosserbusch, Langenbrahm, g 1 Ziffer Abs. 7 erbat folaend . am 1. April 1930 gültigen Brennstoffverkaufspreise der dem Prinz Friedrich, Taugenicht, . erhält folgende Fassung: Reichskohlenverband zugehörenden Syndikate: Kleine Windmähle, Alter Hellweg Auch tragen sie bei der Hin⸗ und Rückrelse der Eichbeamten . 3 Ver. Präsident, die Kosten für die Zurücklegung derjenigen Wegstrecken, welche 1. Rheinisch⸗Westfälisches Kohlensyndikat. ; können von dem Syndikat die diesen Preisbereinbarungen entsprechenden nicht mit Eisenbahnen, Schiffen, Kraftposfen? vper onstigen Fettkohlen: RM Zuschläge und Abzüge auf die Brennftoffverkaufspreife festgesetzt regelmäßig fahrenden Verkehrsmitteln zurückgelegt sind oder ördergruskohlen 15,590 werden, die der Handel nicht zuungunsten des Käufers ändern darf. bestimmungsgemäß hätten zurückgelegt werden Konken. oörderkohlen.. 16387 Der Reichskohlenverband hat das Recht, eine Abänderung dieser Fest— Artikel 11 elierte Kohlen. 18,35 Eetzungen ju verlangen. Der Reichskohlenderband ist auf Anfrage des ; . Bestmelierte Kohlen 12460 Käufers zur Auskunft über die Höhe des sesigesetzten Zuschlags oder ö . 2. üiboigs veryflchter ; er iffer 4 erhält folgende Fassung: gew. Nuß J... . . Eiweist sich dein Faß hrs Ahr, güllung oder Nässung . 33 II. Aachener Steinkohlensyndikat. als undicht, fo ist die Gebühr für Prüfung ohne 1 III.. 21,50 Anthrazit⸗ Halbfett, Fett— gi erheben. Bei Prüfungen an der Amtsstelle findet Iiffer w 29030 kohlen kohlen kohlen . Kotetohlen? 16 . 1 RM 2. 8 2 Ziffer VI B 3i 1 ö : . . Stü 28,53 26, 24,77 156 Dr ollahe Biffer L erhalt folgende Fafsung Gas⸗ und Gasflamm kohlen: ö ; II Waagen zum Eisenba hngebrauche und Gasflammfẽrderkohlen ö 1770 IIb (500 ). IS 08 20 81 21,42 Waagen zum Hostgebrauche—. Generatorkohlen 1835 Ie (24:5. 15535 is 5 18. 55 Waagen für eine größte zulässige Last von: Gaskohlen, Förderkohlen 1915 1b (Grus unter 25 mm) 15357 e 10 bis ein schl. 100 kg. 2,00 RM , , Helnkehlen. 4 Gew. Bürfel Abb / o mm mehr als 6 bis einschl. 500 ke... 16 * k H 234 (Nuß h) 41, 38 31,50 . . . . . 22, 30150 mm (Nuß ID). 50, 91 33,77 Für Waagen für eine Höchstlast von weniger als 10 kg . ; ; ; sind die unter VI A für Handelgwaagen gleicher döchstlast k 3. J 21 ,, 201360 m e. . vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. w 19 56 ;

3. 52 Ziffer VIII Ziffer 1 erhält folgende Fassung: Nußgrij bis mra ] 13,75 5 Ii 3327 28,75 1. Bel einem Vetrage des auf dem Gasmesser angegebenen In⸗ Rüber 30 mm 16,20 . 11 halts des messenden Raumes: Eßkohlen⸗ 1220 und

a) für nasse Gasmesser mit fortlaufend si drehender Meß⸗ ördergruskohlen 10 0, 15, 1 . 21,50 . von ! : . a ohlen 25 9 99.. 16 Gew. 3 IV S/ 15, 8/20

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7. I und weniger = 35 9o.. 16,70 und 1osꝛ0 mm.. . 18.84 mehr als , ö Bestmelierte 50 0 . 19,60 Gew. * 6/14 mm. 1750 Stückkohlen 22, Gew. Nuß 6/12 mm.. 17,50 gew. Nuß 1 27,60 Gew. Perl 3 / d und b / omm 16 34 32,50 Dalbfettnuß V 21 27,50 Gew. Fein 6 / Lund O / m 13 25 19,30 Ungew. Staub 6.44 18.30 Eiformbriketts 25, 14,25 Marta Vollbriketts..

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