Reichs⸗ und Slaatsauzeiger Nr. Se vom 7. April 1930. S. 2
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Gebiete in den letzten Jahren stattgefunden haben, sind ja noch in unser aller Erinnerung. Ich möchte bei diesem Anlaß feststellen, daß in dem Ausschuß, dessen Beratungen ich leider nicht mitgemacht habe — es ist mir aber von meinen derren ganz besonders darüber berichtet worden —, die Arbeit, die dort geleistet worden ist, von einem großen Ernst für die Ve⸗ deutung der ganzen Sache getragen war. Ich mache diese Fest⸗ stellung im Hinblick auf das, was leider in der Presse über die Art der Verhandlung im Ausschuß gesagt worden ist. Ich bin überzeugt, daß die jetzige Fassung des Gesetzes nicht nur eine Verbesserung zum Schutze der Jugend und im Kampf gegen den Alkoholismus bedeutet, sondern daß die Lösung, so wie sie den Ausschuß verlassen hat, auch eine große Verbesserung für das betroffene Gewerbe geschaffen hat, vor allem darin, daß eine strengere und wirksamere Handhabung der Bedürfnisfrage durch die Konzessionsbehörden eingeführt worden ist. Infolge⸗ dessen werden wohl alle Parteien trotz widerstrebender Meinungen geneigt und bereit sein, den Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung anzunehmen.
Die Reichsregierung ift auch ihrerseits wie der Bericht⸗ erstatter der Meinung, daß es nicht zweckmäßig wäre, auf die Einführung der sogenanten Relationszahl zurückzukommen und damit eine genau umrissene Voraussetzung des Bedürfnisses zu geben. Diese Frage hat Ihr Berichterstatter vorhin ausführlich behandelt. Ich brauche daher nicht noch einmal auf alle Momente einzugehen, die dagegen sprachen, die Voraussetzungen der Be— dürfnisfrage so zu umreißen, wie es mit der Relationszahl ver⸗ sucht worden ist.
Auf keinem Fall wäre es möglich gewesen, mit dieser Methode zum Ziele zu kommen, wenn man nicht eine Unmenge von Ausnahmen gemacht hätte, und gerade diese Ausnahmen hätten dann wieder zu allerhand Schwierigkeiten und Reibungen Veranlassung gegeben. Auf der anderen Seite aber wider⸗ sprach auch der Antrag, den die Herren Abgeordneten Leicht und Genossen auf Drucksache Nr. 1887 Ziffer 1 gestellt haben, die vom Reichsrat beschlossene Fassung des § 1 wiederherzustellen. und damit die Befugnis zum Erlaß von Richtlinien über die Bedürfnisprüfung den Ländern vorzubehalten, dem Interesse, das wir an einer möglichst einheitlichen Beurteilung der Be— dürfnisfrage haben. Die Regierung vertritt, wie schon in Drucksache Nr. 347 festgelegt, mit dem Entwurf des Schank⸗ stättengesetzes beziehungsweise wie es jetzt heißt, des Gaststätten⸗ gesetzes, nach wie vor den Standpunkt, daß bei der Bedeutung der Bedürfnisprüfung und bei dem allgemeinen Interesse an einer möglichst einheitlichen Handhabung derselben im ganzen Reichsgebiet auf die Befugnis zum Erlaß einheitlicher Richt⸗ linien für die Bedürfnisprüfung durch die Reichsregierung um so weniger verzichtet werden kann, als dadurch den Landes⸗ regierungen keineswegs die Möglichkeit genommen wird, durch ergänzende Bestimmungen besonderen örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Vom Standpunkt aber des Gewerbes möchte ich sagen — ich rede da aus praktischer Erfahrung heraus, aus meiner lang— jührigen Verwaltungstätigkeit — daß für den Berufsstand des Gastgewerbes selber ein großer Vorteil darin liegt, daß künftig gegen die Erteilung von Konzessionen Arbeitgeber sowohl wie Arbeitnehmer zu rekurrieren in der Lage sind. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei) Ich halte das für die beste Lösung des Problems. Schon immer habe ich die Meinung verfochten — und Herr Kollege Diez hat vorhin diesen Standpunkt auch ein⸗ genommen —, daß wir viel zuviel Gastwirtschaften haben. Wer den Kampf um die neuen Wirtschaften aus dem Verwaltungs⸗ getriebe der untersten Instanzen kennt, weiß, welche Momente manchmal hinter diesen Konzessionen gesteckt haben. (Sehr richtig! bei der Wirtschaftspartei) Aber das Gewerbe selbst, das immer gegen unnötige neue Wirtschaften war, war im Kampfe gegen diese Einrichtung machtlos. Künftig wird es von der Tätigkeit und Tüchtigkeit der Organisation abhängen, wieweit sie im⸗ stande sein wird, neue Wirtschaften zu verhindern. Ich hoffe, sie wird dabei guten Erfolg haben und nur da nachgeben, wo es unbedingt notwendig ist, aus irgendwelchen Gründen neue Unter— nehmungen zuzulassen.
Sehr angenehm hat mich die Vorschrift berührt, die der Ausschuß in den § 31a des Gesetzes hineingebracht hat, nach der die Klagbarkeit der Forderungen aus der wiederholten Kredi⸗ tierung von Branntwein ausgeschlossen werden soll. Ich stimme diesem Gedanken grundsätzlich zu (bravo! rechts) und halte es für sehr viel zweckmäßiger, diesen Weg zu gehen als den anderen, den man ursprünglich vorgeschlagen hatte und der in der Richtung lief, man sollte es verbieten, Alkohol odev richtiger Schnaps — nur um den handelt es sich hier — zu kreditieren. Wenn man diesen Weg gegangen wäre, hätte man sofort eine Strasvorschrift dahintersetzen müssen. Nun empfiehlt es sich aber nicht, wirtschaftliche Dinge — leider muß man ja es trotz⸗ dem oft tun — mit strafgesetzlichen Vorschriften meistern zu wollen. Deswegen halte ich es für den besseren Weg, wenn man nicht mit Strafen einschveitet, sondern einfach den, der leicht⸗ sinnig pumpt, dadurch bestraft, daß seine Forderung nicht Hag⸗ bar ist. Im übrigen wird der Fall in der Praxis keine allzu große Rolle spielen. Ich bitte deshalb, die Anträge Nr. 1865 Ziffer 5 und 1874 Ziffer 4, die diese Vorschrift streichen wollen, abzulehnen.
Der Antrag der Abgeordneten Hampe und Genossen auf Nr. 1861 der Drucksachen will gewisse Härten beseitigen, die sich aus diesen Vorschriften für den Handel vielleicht ergeben. Gegen diesen Antrag habe ich keine wesentlichen Bedenken Ich bin mir nur nicht klar darüber, ob mit der Einschaltung des Wortes Wirtschaftsbetrieb“ der von den Herren Antragstellern erstrebte Zweck erreicht wird. Ich hielte es troßdem für gut, wenn dieser Antrag nicht weiter verfolgt würde. Das Ziel die es An⸗ trags würde eher erreicht werden, wenn der Antrag Bickes auf Nr. 1876 der Drucksachen angenommen würde. Ich halte die darin vorgesehene Ausnahme des Kleinhandels von den Vor⸗ schriften des 5 31 a zwar nicht für unbedingt notwendig, glaube aber auch nicht, daß dadurch in der Praxis großer Schaden an⸗ gerichtet würde oder die Wirkungen der Vorschrift wesentlich beeinträchtigt würden.
Nun möchte ich noch zu einer Anzahl Anträge kurz Stellung nehmen, die heute wieder vorliegen und fast alle in den Ausschuß⸗ beratungen schon eingehend erörtert worden sind. Diese erneute Stellungnahme ist deswegen notwendig, weil sie im Ausschuß mehrfach gewünscht wurde. Der Vertreter des Ministeriums hat sich schon im Ausschuß gegen den Antrag Dr. Breitscheid und Ge⸗ nossen auf Nr. 1862 und den Antrag Stoecker und Genossen auf Nr. 1878 gewandt, wonach der Ausschank nichtgeistiger Getränke entweder von dem Erfordernis der Erlaubnis zu befreien oder wenigstens bei der Erlaubnis zum Ausschank nichtgeistiger Ge⸗ tränke auf das Erfordernis des Bedürfnis nachweises zu verzichten sei. Es liegen also zwei Fälle vor; der eine Fall, daß auf das Erfordernis des Bedürfnisses verzichtet wird, der andere, daß überhaupt auf die Erlaubniserteilung verzichtet wird. Ich möchte bitten, diese Anträge abzulehnen. Ich will nicht all die Dinge noch einmal erörtern, die Sie schon im Ausschuß besprochen haben, sondern nur für die Reichsregierung sagen: Die Reichsregierung ist der Meinung, daß eine unterschiedliche Behandlung des Aus⸗ schanks geistiger Getränke und des Ausschanks nichtgeistiger Ge⸗ tränke auch bei der Bedürfnisprüfung im einzelnen Falle statt⸗ finden muß. Die Reichsregierung ist deshalb entschlossen, in den Ausführungsbestimmungen, die sie zu erlassen hat und die für die erlaubniserteilenden Behörden bindendes Recht schaffen, und gleichzeitig der vom Herrn Abgeordneten Sollmann bemängelten, anders eingestellten Praxis ein Ende bereiten werden, auf die Notwendigkeit dieser unterschiedlichen Behandlung besonders hin⸗ zuweisen und darüber hinaus noch zu bestimmen, daß bei An⸗ trägen auf Erteilung der Erlaubnis zum Ausschank alkoholfreier Getränke, insbesondere von Milch, unbeschadet des pflichtgemäßen Ermessens der Erlaubnisbehörde im Einzelfall das Bedürfnis in der Regel bejaht werden soll. Ich glaube, hier sind wir weit genug gegangen. (Abgeordneter Köster: Kletterkonzession) — Ich wollte nur noch diesen Satz beenden. Ich glaube, daß man mehr zur Förderung des Ausschanks nichtgeistiger Getränke nicht vertreten kann, als hier vorgeschlagen ist, und ich mache mir da die Gründe zu eigen, die vorhin der Herr Kollege Diez schon kurz gestreift hat und die auch im Ausschuß schon besprochen worden sind. Aber aus der praktischen Erfahrung heraus wollte ich schon selbst das sagen, was mir eben zugerufen worden ist. Bei völliger Freiheit besteht immer die Gefahr, daß die einzelnen Betriebe sich „weiter entwickeln“, namentlich wenn der ⸗ Betrieb in Konkurrenz mit anderen steht. Aus der alkoholfreien Wirtschaft wird dann mit der Zeit zunächst eine Wirtschaft mit Wein, dann mit Bier und schließlich mit Schnaps. Das ist die sogenannte Kletter⸗ konzession. Ich glaube, es ist zweckmäßig, die Gesetzgebung so zu machen, daß diese Gefahr vermieden wird. Aus diesen Gründen also möchte ich den Standpunkt ablehnen, daß man von der Er⸗ laubniserteilung überhaupt absieht oder auch die Prüfung der Bedürfnisfrage beseitigt.
Nun muß ich mich noch mit dem Antrag der Abgg. Köster und Genossen auf Nr. 1865 Ziffer 1, Hampe und Genossen auf Nr. 1871 Ziffer 1 und D. Dr. Kahl und Genossen auf Nr. 1875 Ziffer 1 beschäftigen. Dieser Antrag ist Gegenstand weitgehender Ausführungen des Herrn Kollegen Diez gewesen. Ich möchte auch meinerseits dringend bitten, es in dieser Beziehung bei den Beschlüssen des Ausschusses zu belassen. Es handelt sich bei der Vorschrift des 5 2 Ziffer 2 doch nur um die Betonung der zur allgemeinen Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gehörenden sozialen Zuverlässigkeit, die durch die Arbeitsverhältnisse gerecht⸗ fertigt ist, unter denen die Arbeiter und Angestellten im Gast⸗ wirtsgewerbe im Hinblick auf die besondere Art dieses Gewerbes stehen. Die Ausführungen des Herrn Kollegen Dr. Kahl über diesen Punkt habe ich gelesen, und sie haben mir immerhin zu denken Veranlassung gegeben; aber ich glaube, man muß trotzdem bei dem Standpunkt bleiben, daß diese Bestimmung in das Gesetz hineingehört. Im übrigen steht auch die Anwendung dieser Vorschriften für den betroffenen Gewerbetreibenden unter dem Schutze der zulässigen Rechtsmittel, so daß eine einseitige miß⸗ bräuchliche Anwendung nicht befürchtet zu werden braucht. Für die Arbeitnehmer aber bedeutet die Vorschrift eine wesentliche Beruhigung, die man ihnen nicht nehmen sollte. (Abg. Köster: Das gilt doch für jedes Gewerbe! — Aber es ist doch keine allzu große Gefahr dabei, wenn etwas, was an sich schon Bestandteil der allgemeinen Zuverlässigkeit ist, hier noch einmal aus⸗ gesprochen wird.
Nun komme ich zu der Frage der Straußwirtschaften, die der Herr Kollege Diez auch schon besprochen hat. Es dürfte sich empfehlen, hierfür die Regelung so zu treffen, wie es der Aus⸗ schuß vorgeschlagen hat. Ich kenne auch den Streit, den Baden mit der Reichsregierung gehabt hat, will jedoch hier nicht darauf eingehen. Ich bin der Meinung, man sollte dem Antrag der Abgeordneten Köster und Genossen, der die Straußwirtschaften nur auf sechs Monate zulassen will, die er dann innerhalb des Kalenderjahres festlegen möchte, nicht stattgeben. Man sollte es bei dem jetzigen Vorschlag belassen, der die Wirtschaften dieser Winzer, die Straußwirtschaften, für vier Monate konzedieren und dabei vorsehen will, daß diese vier Monate in zwei Raten verbraucht werden können. Die ganze Sache scheint mir nicht so sehr wichtig zu sein. Bei uns in Baden war es ungefähr so, daß die Wirte ohnehin die Leute nicht mehr hätten bedienen können. Wir haben eine ungeheure Weinernte gehabt, und nachdem alle Wirtschaften bis auf den letzten Stuhl besetzt waren, haben sich die Leute noch zu den Bauern hineingesetzt und dort den Wein um fünf Pfennige das Viertel billiger bekommen. Wenn bei uns die Klagen, daß die Leute ihren Wein nicht verkaufen können, nicht so stark sind wie an der Mosel, so ist das in erster Linie darauf zurückzuführen, daß die Badener unter Zuhilfenahme einer tüchtigen Portion Schweizer und Württemberger einen erheblichen Teil der Weinernte gleich mit Hilfe der Strauß wirtschaften aus⸗ getrunken habe. (Abg. Köster: Am Rhein und an der Mosel werden die Wirtschaften schließen müssen) — Ich gebe zu, daß es nicht ganz korrekt bei der Sache zugegangen ist.
Nun komme ich zu der Frage der Polizeistunde. Sie hat den Ausschuß ganz besonders beschäftigt, und es sind drei ver—= schiedene Meinungen nebeneinander gestanden. Die eine Mei⸗ nung ging dahin, man solle die Polizeistunde überhaupt frei⸗ geben. Wenn man so individuell eingestellt ist wie ich, könnte man geneigt sein, sich dieser Meinung anzuschließen und zu sagen:
Wozu braucht man diese Reglementiererei? Das Uebersitzen ja eine allgemeine Volksgewohnheit, zum mindesten in gew Gegenden des Deutschen Reichs. Die andere Meinung war; man sollte die Vorlage wiederherstellen, also die ganze Angelen heit den Ländern überlassen. Die dritte Meinung war die 1 dann schließlich in den Ausschußbeschlüssen ihren Niedershin gefunden hat. Ich möchte namens der Regierung dem dun empfehlen, diesen letzteren Standpunkt zu akzeptieren, obmi wie ich weiß, auch der größte Bundesstaat, Preußen, Bedenn dagegen hat. Mir scheint darin eine Verbesserung zu liegen, 19 bei der großen Elastizität der Fassung scheint mir auch M Landesbehörden noch genügend Spielraum gelassen zu sein, n den örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen.
Was den Antrag der Abgeordneten Dr. Breitscheid m Genossen auf Nr. 1862 Ziffer 3 betrifft, so möchte ich empfehln ihn abzulehnen, und zwar lediglich aus verwaltung mäßigen Gründen. Das Ziel der Antragsteller ist, zu n, reichen, daß von allen Landesregierungen nach Inkrafttren des Gaststättengesetzes neue Vorschriften über die Poli stunde erlassen werden müssen. Nun, meine sehr verehrn Damen und Herren, das hat doch gar keinen Zweck. Soweit h gegenwärtig geltenden Bestimmungen mit dem Inhalt des z des neuen Gesetzes in Widerspruch stehen, ist das, was der Anti will, selbstverständlich, und soweit das nicht der Fall ist, kann nn von dem Verlangen, daß die Bestimmungen erneuert werd müssen, absehen. Soweit in den Ländern Vorschriften bestehe die gegen die neue Regelung verstoßen, wird es natürlich pflich⸗ gemäß Aufgabe der zuständigen Behörde sein, diese Inkongruen schleunigst zu beseitigen. Damit würde dem Antrag Dr. Brei scheid und Genossen entsprochen sein. Es würde also durch An nahme des Antrags lediglich eine unnötige Arbeit verursahj werden.
Was die Zulässigkeit der Anordnung schnapsfreier Tage ay geht, so hat der Herr Abgeordnete Dietz schon darauf hinge wiesen daß es sich nur um Uebernahme einer Bundesrats verordnunm handelt, die seit dem Jahre 1915 besteht, von der ein maßvollen aber immerhin auch wirksamer Gebrauch gemacht worden ist. Ih glaube, daß an sich, soweit der Ausschank von Schnaps in Frah⸗ kommt, ernstliche Bedenken nicht obwalten. Die Bedenken liegen auf anderem Gebiet.
Gegen den Antrag der Herren Abgeordneten Bickes und Ge= nossen auf Drucksache Nr. 1793, der eine materielle Voraussetzunz für die Anwendung des § 15 in das Gesetz aufnehmen will und ferner in einem Absatz 2 den Kleinhandel mit Trinkbranntwen in verschlossenen Flaschen von den Branntweinverboten und Br schränkungen ausnehmen will, bestehen, wie schon der Vertreter meines Ministeriums in den Ausschußverhandlungen erklärt hat, auf seiten der Reichsregierung keine Bedenken. Das ist eine der Erklärungen, die Sie hier haben wollen.
Zunächst die materielle Voraussetzung, daß eine Maßnahm im Sinne des 5 15 nur dann getroffen werden soll, sofern di örtlichen Verhältnisse fie im öffentlichen Interesse rechtfertigen, ist an sich selbstverständlich, da sonst ein Ermessenmißbrauch der zuständigen Behörde vorliegen würde. Die ausdrückliche Er⸗ wähnung im Gesetz ist deshalb nicht erforderlich, aber infolgedessen in diesem Falle auch unschädlich. Deswegen habe ich keine Be denken, wenn Sie den Antrag annehmen.
Wichtiger erscheint mir die zweite Frage der Herausnahme des Kleinhandels aus den in 5 15 vorgesehenen Beschränkungen zu sein. Was diese Herausnahme des Kleinhandels anlangt, sp gebe ich zu, daß die Erstreckung der zeitlichen Branntweinverbote auf den Kleinhandel im Einzelfall zu gewissen Härten führen kann, die mit der Vorschrift nicht gewollt sind. Andererseits glaube ich nicht, daß die Verbote durch die Herausnahme des Klein= handels an Wirksamkeit einbüßen würden, da die Gefahr, daß an Stelle des Branntweinverbrauchs in Schankwirtschaften während der Sperrzeiten der Branntweinverkauf im Kleinhandtl entsprechend zunehmen wird, kaum, jedenfalls nicht in weiten Umfang gegeben sein dürfte.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich einem in den Ausschuß= beratungen geäußerten Wunsche entsprechend auch hier mitteilen daß beabsichtigt ist, in die nach § 1 Absatz 3 zu erlassenden Richt⸗ linien eine Vorschrift aufzunehmen, nach der in Geschäften, bei denen der Branntwein ein üblicher und notwendiger Verkauft artikel ist, das Bedürfnis für den Kleinhandel mit Branntwein in verschlossenen Flaschen in aller Regel anerkannt werden soll Ich glaube, das ist eine ziemlich wichtige Erklärung, die manche Beunruhigungen beseitigen wird.
Den Antrag des Herrn Abgeordneten Mumm auf der Druck sache Nr. 1869 Ziffer 3, der den § 19 durch einen Absatz 3 mit dem Inhalt ergänzen will, daß die Anträge auf Erteilung einer
Schankerlaubnis 4 Wochen vor der Entscheidung in ortsübliche
Weise zu veröffentlichen sind, bitte ich abzulehnen, da ein alh— gemeines Einspruchsrecht gegen die Konzesstonserteilung nicht besteht, und es dürfte sich empfehlen, das Konzesstonsverfahren nicht mit dieser Bestimmung unnötigerweise zu belasten. Dü Interessenten werden ohnehin bei der Art der Dinge rechtzeitig von dem Vorhaben Kenntnis erlangen.
Nun ist in der Regierungsvorlage noch ein sehr umstrittener Punkt die Frage der Konzessionssperre gewesen, also die Am⸗ ordnung der Landesbehörde, daß innerhalb gewisser Fristen Kon⸗ zessionen überhaupt nicht erteilt werden dürfen. Diese Kon⸗ zessionssperre war in der Regierungsvorlage so gefaßt, daß st höchstens ein Jahr betragen sollte. Im Ausschuß ist sie dam dahin geändert worden, daß die Frist auf drei Jahre erstrec wurde. Nun will der Antrag des Herrn Abgeordneten Mumn auf Drucksache Nr. 1869 Ziffer 4 zwar das Erstrecken auf drei Jahre, dabei aber anordnen, daß nach diefen drei Fahren eine Freifrist, innerhalb deren eine Konzesstonssperre nicht verhängt werden kann, nur von einem Jahre besteht, während der Auf= sußbericht vorsieht, daß die Freifrist genau so hoch ist wie de Sperrfrist. Ich glaube, man sollte diesen letzteren Standpunkt akzeptieren und demgemäß auch hier im Plenum des Reichstagh entscheiden. .
Auf die Frage der Polizeistunde für Vereine und Körper ⸗ schaften will ich nicht näher eingehen. Dazu hat der Bericht⸗ erstatter schon das Erforderliche gesagt. Ich stimme dem su.
Was nun die Realrechte angeht, die der Antrag des dern
Abgeordneten Sparrver auf Drucksache Rer. 1814 giffer 8 be⸗
Reichs und Staatsanzeiger
Rr. Se vom 7. April 19309. S. 3.
,
delt, so wird in diesem Antrag gerade die Streichung der— hälnen, Worte in 3 24 begehrt, die den allmählichen Abbau der me werbeberechtlgungen herbeiführen sollen. Mit einer solchen * — würde der ganze Zweck des 5 24 hinfällig. Ich muß 2. dringend bitten, den Antrag abzulehnen. (Abgeordneter . Bravo Der im § 24 vorgesehene Abbam betrifft P. uast nur die ruhenden Realgewerbeberechtigungen, also die, un überhaupt nicht ausgenutzt wurden, und die während dreier * nicht ausgeübt worden sind. Der vorgeschlagene Abbau
9 demnach so schonend wie möglich geschehen. Andererseits er⸗
scheint es mir unmöglich, auch auf diese vorsichtigen Abbaumaß⸗
ahmen ganz zu verzichten. Ich möchte doch zu bedenken geben, * schon bei Erlaß der Gewerbeordnung im Jahre 1869 das * der Realgewerbeberechtigung als abbaureif insofern an⸗ e. worden ist, als man die Neubegründung solcher Rechte für . Zukunft in 5 10 der Gewerbeordnung schlechthin ausgeschlossen hat. Jeder, der den Verwaltungsdienst kennt, weiß, daß in den letzten dreißig Jahren von diesen Dingen ständig die Rede ge⸗ wesen ist, und daß bei den Verwaltungsbehörden unterster Instanz die Frage dieser ruhenden Realgewerberechte fortgesetzt eine Rolle gespielt hat. Die Erlaubnis des 81 Abs. 1 trägt höchstpersn⸗ lichen Charakter, mit dem das Institut der Realgewerbeberechti⸗ gung in Widerspruch steht. Das ist ja ganz klar. Da es sich ferner bei den von dem Herrn Abgeordneten Sparrer bean⸗ standeten Worten nur um die Zulãssigkeit der Prüfung des Be⸗ dürfnisses, der Lage der Räume und ihrer Verwendung in bezug auf das öffentliche Interesse handelt, die Versagung der Er⸗ laubnis gegebenenfalls also das Ergebnis dieser Prüfung im Einzelfalle ist, kann von einer Entschädigung nicht die Rede sein. Taran hat auch nie jemand in all den Jahrzehnten, in denen diese Realgewerberechtsfrage erörtert worden ist, gedacht.
Nun wollten aber die Herren eine Erklärung, wann die drei⸗ jährige Frist beginnt, die für das Erlöschen der Realrechte maß⸗ gebend ist. Dazu möchte ich sagen, daß für solche Realrechte, die bei Inkrafttreten des Gesetzes nicht ausgeübt werden, die Frist selbstwerständlich erst am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes beginnt. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Grundsatz des S1 Abs. 2 der Gewerbeordnung, nach dem gewerberechtliche Vor⸗ schriften an sich keine rückwirkende Kraft haben. .
Nun ist noch ein Wort über die Frage der Konzessionspflicht für den Kleinhandel mit Bier und Wein zu sagen. Hier ist vor⸗ gesehen, daß die Länder das Recht haben sollen, diese Konzessions⸗ pflicht einzuführen. Ich möchte für meinen Teil in diese Fragen schon deswegen nicht tiefer hineinsteigen, weil ich die Verhand⸗ lungen über diese Dinge nicht mitgemacht habe. Ich sehe aber, deß die Möglichkeit für die Länder, den Kleinhandel mit Wein lonzessionspflichtig zu machen, hier ausgeschaltet werden soll. Ich würde meinesteils empfehlen, es auch hier bei dem zu belassen, was der Ausschuß beschlossen hat.
Die Frage des Verkaufs von Branntwein in Apotheken endlich ist Gegenstand von Anträgen der Abgeordneten Petzold, Diez, Loibl, Bickes und Genossen, Nr. 1860, die auf Streichung der ziffer 5 in 5 27 hinausgehen. Hierzu habe ich eine Er⸗ llärung abzugeben. Die Begründung verweist, was den Inhalt ns Begriffs „Branntwein“ angeht, auf den Sprachgebrauch der Branntweinsteuer⸗ und Monopolgesetzgebung, in welcher dieser Begriff eindeutig feststeht. Danach stellt Branntwein die um— lassendste Bezeichnung für alle durch Gärung und Destillation ge⸗ wonnenen Flüssigkeiten dar. Im einzelnen sind nach dem herrschenden Sprachgebrauch und somit nach dem Gesetz als BGranntwein anzusehen:
Erstens alle Arten von Trinkbranntwein, einerlei mit welchen Zusätzen und in welchem Alkoholgehalt fie zubereitet sind;
zweitens der unverarbeitete Branntwein (reiner Spiritus jeden Prozentgehaltes).
Alles andere fällt nicht unter den Begriff Branntwein, nlso nicht:
Erstens der vergällte Branntwein, der, wie schon bisher kemäß 8 107 des Branntweinmonopolgesetzes vom 8. April 1922, durch 527 Ziffer 4 ausdrücklich ausgenommen wird;
zweitens branntweinhaltige Genußmittel, die nicht Ge— hrinke sind; sie werden in 8 15 Ziffer J und 4 im Zusammen—⸗ hang mit den Jugendschutzbestimmungen besonders erwähnt:
drittens die branntweinhaltigen Arzneimittel, da sie weder ls Trinkbranntwein noch als unverarbeiteter Branntwein an⸗ khsehen sind, außerdem aber auch nach 5 6 Abs. 1 Satz 2 der Hewerbeordnung in Verbindung mit 8 385 von den Vorschriften bieses Gesetzes nicht betroffen werden.
Und endlich viertens die sonstigen verarbeiteten, Brannt⸗= wein enthaltenden Zubereitungen.
Es bleibt somit für die Erlaubnispflicht des Abs. 1 nur der Verkauf von Trinkbranntwein und von unverarbeitetem Hanntwein. Wird, wie beantragt, die Ziffer 5 des § 2 ge⸗ hichen dann bleibt der bisherige Rechtszustand erhalten. Ta— nach ist die Abgabe von Branntwein auch in Apotheken und Drwgerien nur dann erlaubnispflichtig, wenn der Branntwein nicht als Arzneimittel begehrt und verkauft wird. Das Vor⸗ liegen dieses Zweckes hat der Verkäufer nötigenfalls durch sach⸗ hmäße Erkundigung festzustellen. Da bei dieser Rechtslage ein lloholmißbrauch auf dem Umwege über den Arzneimittelverkauf e zu befürchten ist, erklärt sich die Reichsregierung zach noch=
aliger berstanden.
Auf die Frage der Reklame will ich nicht weiter eingehen.
ch glaube, man kann auch diese Frage so erledigen, wie es borgesehen ist. Die Rechtslage bezüglich der Reichsbahn kennen e Herren ja. Sie wissen, daß wir dort durch die Bestinmmungen de Bahngesetzes in unserem Vorgehen nicht frei sind. (Abge⸗ ordneter D. Strathmann: Es wäre wichtig, wenn Sie sich gerade seriber eingehend äußern würden) * ch lan lch eee söer diesen Pimlt noch etwas näher äußcrn. Es handelt sich baum, wiemeit eine Reklame in ven Verkehrsgellschaflen näclich ist. Dabei ist zu bedenken, daß die Vorschrift des 31 Regierungsvorlage auf die zum Betrieb ber Deutschen heichsbahn gehörenden Verkehrsmittel und Verkehrseinrichtungen ane Anwendung finden wirre. Das ergibt sich aus 3 16 Ab. ð ne Reichs bahngesetzes vom 80. August 1924, wonach die Vor⸗ hien der Gewerbeordnung auf den Betrieb der Deutschen
Prüfung mit der Streichung der Ziffer 5 des 5 Aein⸗
Rieichs bahn keine Anwendung finden Zwar würde es sich hier nicht um eine Vorschrift der Gewerbeordnung selbst, aber doch um eine polizeiliche Vorschrift handeln, die in einem Gesetz enthalten ist, das an Stelle des §8 33 der Ge⸗ werbeordnung getreten ist. Nach einem Urteil des Reichsbahn⸗ gerichts vom 24. Juli 1928 gilt aber die Vorschrift des 5 16 Absatz 5 des Reichsbahngesetzes auch hinsichtlich solcher gesetzlicher Vorschriften. die an die Stelle der Gewerbeordnung getreten sind. Ich darf bemerken, daß diese Auffassung auch in dem Be⸗ richt des Unterorganisationskomitees für die Deutsche Reichsbahn festgehalten worden ist. Das war also bei den letzten Verhand⸗ lungen, die stattgefunden haben.
Ich glaube daher, daß dieser Rechtsstandpunkt, den ich auch aus meiner Tätigkeit im Kabinett überhaupt und aus meiner Mitarbeit an den Verhandlungen im Haag gewonnen habe, un⸗ anfechtbar ist. Ich möchte von meinem Standpunkt aus sagen: leider. Das hilft uns aber nicht über die Schwierigkeit hinweg, die hier besteht. (Abgeordneter D. Mumm: Läßt sich da nichts ändern?) — Diese Gesetze sind international gebunden, und eine Aenderung ist nur im Wege der Verhandlungen möglich. In einigen Jahren wird es ja wahrscheinlich so weit sein, daß man über derartige Dinge mit einem Ruck hinwegkommt. Aber gegen⸗ wärtig müssen wir doch schließlich die Vertragstreue in diesen Dingen halten, weil wir uns unser Leben sonst unnötig schwer machen für wichtigere Dinge, als es vielleicht diese Frage hier ist.
Damit, meine Damen und Herren, habe ich wohl das gesagt, was Sie von der Regierung an Erklärungen noch haben wollten. Ich bedauere sehr, daß ich selbst mit diesen Dingen vielleicht nicht so gründlich vertraut bin, wie es notwendig wäre, obwohl ich sie ja von früher her sehr gut kenne. Aber ich bin so über Nacht in die ganze Sache hineingekommen.
Ich möchte zum Schluß der Hoffnung Ausdruck geben, daß es nun endlich gelingt, dieses Gesetz zu verabschieden. Wenn man an die Kämpfe und an die Schwierigkeiten zurückdenkt, die diese Fragen draußen in der Oeffentlichkeit hervorgerufen haben, wenn man auf der anderen Seite weiß, welche Sorgen wir sonst noch zu bewältigen haben, dann wäre es wirklich gut, und ich glaube, auch für viele Staatsbürger draußen eine wahre Erlösung, wenn der Streit um diese Dinge nun endlich durch ein Gesetz erledigt würde. Die mittlere Linie aber, die man gehen kann, glaube ich, haben Sie im Ausschuß gefunden. (3ustimmung in der Mitte.)
Die Regierung legt Wert darauf, daß dieses Gesetz, das schon jahrelang herumgeschleppt worden ist, endlich einmal erledigt wird. Ich möchte deshalb bitten, gleich mit der Abstimmung in der nächsten Sitzung zu beginnen und daran die dritte Lesung anzuschließen. (Zurufe: Warum nicht um 4 Uhr?] — Man weiß nie, was dann passiert. Wenn vorn etwas herangesetzt wird, kommt die Sache ins Stocken, und nachher wird die ganze Disposition zerschlagen. Ich habe also die größte Sorge und möchte mich mit aller Energie dagegen wenden, daß wir das Gesetz nicht zur Abstimmung bringen.
Freußischer Landtag. 158. Sitzung vom 5. April 1930, 10,15 Uhr.
Gericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
u Beginn der heutigen Landtagssitzung gibt Abg. Dr. Grass einn 93 Er n g ab zu der 4 r . Be⸗ 6 des Abg. Kube (Nat. Soz.), das . habe gegen⸗ über dem Kapp⸗Oberpräsidenten 2 sich bereit erklärt, wenn die Kapp⸗Regierung fest er. mit ihr zusammenzuarbeiten. Als Mittelsmann des schlesischen Zentrums war dabei der frühere Zentrumsabgeordnete des Preußischen Landtags Schulte vom Abg. Kube genannt worden. Dr. Grass erklärt hierzu, der frühere Abgeordnete - Schulte habe erklärt, er hätte mit Herrn von Kessel über die Frage der Anerkennung oder Nicht⸗ anerkennung der e, dn, nr, niemals verhandelt. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Regierungsparteien.) !
Bei der Erledigung kleiner Vorlagen überweist das Haus einen sozialdemokratischen Antrag auf Bereitstellung von Mitteln zu dem durch das West⸗Harztal⸗Sperren⸗Gesetz vorgesehenen Bau der Odersperre an den Hauptausschuß.
Angenommen werden Anträge d es Hauptau s⸗ schusses, die eine außerordentliche staatliche Unterstützung für die Altmärkischen Wische af steuerlichem und kulturellem Gebiet fordern sowie das Ministerium ersuchen, die aus An⸗ laß der Hochwasserschäden in der Provinz Brandenburg in den Jahren 1926 bzw. 1927 gewährten staatlichen Kredite bei
älligwerden im Bedürfnisfalle niederzuschlagen bzw. zu 2 .
Weiter werden Ausschußanträge angenommen, die zur Förderung des Frühgemüsebaues unter Glas für den Land⸗ wirtschaftsetat 1930,31 500 000 RM für Zinsverbilligung, zur Förderung des Obstbaues 300 000 RM und zur Fbrde⸗ rung der Geflügelzucht 800 000 RM verlangen. Ein an⸗
enommener Antrag des Hauptausschusses wünscht weiter, daß
6 Regierung durch alle geeignet erscheinenden Maßnahmen, insbesondere durch Umschuldungskredite, Steuerstundungen usw. dem notleidenden Gaststättengewerbe in Kur⸗ und Er⸗ holungsorten, vor allem in Schlesien, in weitestem Umfange entgegenkomme, um den Zusammenbruch einer großen Zahl von Betrieben zu verhindern.
Genehmigt werden ferner Ant rägede s Landwirt⸗ schaftsausschusses, die das Staatsministerium er⸗ suchen, das Projekt der Eiderabdämmun e n, dem Landtag vorzulegen, ferner die Sicherung der Insel Sylt mit Be e,, . n, n. dahin zu wirken daß die . ie die Binnenfischerei im harten Frostwinter 1928/29 erlitten hat, wieder voll behoben werden, die Kulti⸗ vierungsarbeiten und Landgewinnungsarbeiten bei den ost⸗
iesischen Mooren bzw. an der Nordseeküste in vollem Um⸗ ange weiter fortzuführen, auch Eindeichungen südlich des . Friedr:
i
ichsgrabens bei den Gemeinden Agilla und nburg durchzuführen. Dann wird ein Antrag des angenommen, im Be⸗ nehmen mit den kirchlichen Behörden dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den der Bußtag auf einen Sonntag verlegt wird. 21.
Weiter werden Anträge des Verkehrsaus⸗ schusses angenommen, neue Mittel für den Fonds des
ae e (nne, m m g.
Baues von Kleinbahnen anzufordern und daraus auch die staatliche Beihilfe zum Ausbau der Hümmlinger Kreisbahn bereitzustellen. Bei der Reichsbahn soll eine stärkere Siche⸗ rung vor Verkehrsunfällen an Bahn⸗ und Wegekreuzungen verlangt werden. In Pommern soll eine Brücke bei Zecherin in Angriff genommen werden. Die Regelung der Fährgelder für Kraftwagen soll einheitlich erfolgen, die Höhe der Fähr⸗ gelder ermäßigt werden. Auf die Reichsregierung soll ein⸗ gewirkt werden, beim weiteren Verfolg der Kanalbaupläne rechtzeitig einzuwirken, daß ein Anleihegesetz zur Kanali⸗ sierung der Mittelweser von Minden bis Bremerhaven ver⸗ abschiedet werde. Schließlich soll der schon lange projektierte Bahnbau von Herzberg (Harz) nach Sieber endlich durch⸗ geführt werden.
Der zur ersten Beratung vorgelegte Gesetzentwurf auf Erweiterung des Stadtkreises Trier geht debattelos an den Gemeindeausschuß. Annahme findet noch ein Antrag des Ausschusses für die Grenz⸗ 83 biete, in Verbindung mit ber Reichs regierung sofort Schritte zu unternehmen, daß der Bau des Aachen Rhein⸗ kanals beschleunigt in Angriff genommen werden kann.
Hierauf wird die Aussprache über den Abschnitt „Kunst“ bei der zweiten Beratung des Kultushaus⸗ halts fortgesetzt. ;
Abg. Dr. Schu ster (D. Beratungen nicht zuletzt stehen e nn ge fg, handle.
Vp) erklärt, daß die Kunst in den sollte, da es sich doch auch um eine ‚— ; Die Rembrandtausftellung zeige die Höhe der Kunftideen und die Tiefe der . aus denen wahre Kunst immer schaffen müsse. Rembrandt habe immer wieder das Bild vom barmherzigen Samariter gemalt. Die Art vieler jetziger Theateraufführungen lasse die Kluft zwischen einer großen Ver⸗ 6 und unserer in der Weltanschauung zersplitterten egenwart nur zu deutlich in die Erscheinung treten. Der neue Generalintendant möge unsere klassischen 2 wieder zu Ehren bringen, aber auch darauf achten, daß eine strengere Anpassung an das erfolgt, was . Dichter wirklich ee, und gedacht haben. Der Redner lenkt die Auf merk⸗ amkeit der Regierung auf die Notlage der Theater in den Pro⸗ vinzen, z. B. in Breslau, Königsberg, Saarbrücken, Trier. Die letzteren Bühnen seien besonders auch darum wichtig, weil von ihnen deuts e Theateraufführungen jenseits unferet Grenzen, insbesondere für die deutsprechenden Teile der Bevölkerung in Luxemburg, durchgeführt würden. Dem Antrag des Zentrums, den Landesbühnen 604 000 M mehr zuzuführen und diese Summe dem Fonds für die Krolloper zu entnehmen, stimme seine Fraktion zu. Es müsse endlich ein Keg gefunden werden, um der Theaternot in der Provinz entgegenzukreten. Die Be⸗ schwerden der Sozialdemokraten, daß die sozialen Aufgaben durch Aufgabe der Krolloper in Berlin leiden 69. seien doch nicht vollständig stichhaltig. Man könne sen wohl dafür sorgen, daß diese sozialen Aufgaben durch die indenoper oder in Ver⸗ handlungen mit der Stadt Berlin durch die städtischen und durch die anderen Bühnen erfüllt würden. Jedenfalls dürften die sozialen Aufgaben im Lande darüber nicht zu kurz kommen. Der Redner schließt mit einem Ausblick auf die Zukunft der deutschen Kunst. Wenn sie Geltung haben wolle, if sie vorbildlich sein und aus dem deutschen Volksgefühl heraus arbeiten. Nur die Kunst, die auf dem Boden des 336 Volkes sich bewegt, werde Bestand haben. (Beifall bei der eutschen Volkspartei.)
Abg. Dr. Bohn er (Dem) verlangt, daß nach Erledigung des Theaterstreits mehr für die Museen, vor allem auch für die Nationalgalerie, getan werde. Gegenüber dem Abg. Koch (D. Nat.), der gestern unser Kunstzeitalter ein negroid⸗jüdisches nannte, er⸗ klärte der Redner, es sei bedauerlich, daß gerade die Leute auf der Rechten, die immer glaubten, allein das deutsche Volkstum repräsentieren zu können, doch z. B. bei Ausge taltung des Museums für deutsche Volkskunde völlig versagt hätten. Da⸗ gegen samme gerade auch in diesem Museum mindestens jeder vierte Gegenstand aus Spenden israelitischer Staatsbürger. Das rechtfertige doch wirklich nicht die antisemitischen Angriffe des Abg. Koch. Bei der Bitte, an den Mitteln für die . jungen Künstler nichts abzustreichen, fordert der Redner, da das Ministerium mit den Srganisationen der Künstler zusammen arbeite. Die Südschule in Zehlendorf habe geschickt verstanden, lebendige Kunst in die Schule hineinzubringen. Er wünsche, daß andere Schulen sich dies als Beispiel nehmen. Be⸗ sondere Aufmerksamkeit müsse der Minister der Hoch⸗ sflut sogenannter literarischer Sochverratsprozesse widmen. Die Dummheit jenes Staatsanwalts, der sogar Goethes Gedichte als staatsgefährlich beschlagnahmte, be der Ab⸗ , Schulz⸗Neukölln mit Recht in die Erinnerung gerufen.
em Abgeordneten Koch, der sich dagegen wandte, daß im „Jonny spielt auf“ ein Schau spieler sich schwarz schminken muß, rufe er nur in Erinnerung, daß auch rr. der Große außerordentlich für das Exotische schwärmte nterbrechungen bei den Deutfch⸗ nationalen). Sie (nach rechts) haben dazu beigetragen, daß unter dem alten System die Kunst so langweilig war. Kein Hohen⸗ zoller durfte auf die Bühne gebracht werden. Deshalb ist bei uns im Gegensatz zu England die dramatische Auswertung der Ge⸗ schichte fast ganz unterblieben. (Rufe bei den Deutschnationalen: Prinz von Homburg!) Auf dessen Aufführung mußte 50 Jahre ewartet werden. 3 ie (nach rechts) ist alles unmorali ch. nn Sie aber selbst einmal etwas machen wollen, dann greifen Sie zu Heinrich Manns Roman „Professor Unrat“ und machen daraus einen Tonfilm, freilich nicht, ohne hinterher den lebenden Künstler noch zu beschimpfen, wie es Hussong getan hat. (An⸗ rn Unterbrechungen rechts) Wegen dieser Ihrer Auf⸗ assung, die sich noch an vielen anderen Beispielen 263 t, be⸗ streiten wir Ihnen die Attivlegitimation, für deutsche Volkskunst wirken zu können. 83 fter Beifall bei den Demokraten) ;
Abg. Mentz (Wir ö. P.) wendet sich gegen die Defizit⸗ wirtschaft bei den Staatstheatern. Seine Partei protestiere hier⸗ gegen vor allent auch deshalb, weil der Hauptteil der deutschen
nstgemeinde vom deutschen Mittelstand gestellt werde. Dem Ab⸗ geordneten Bohner möchte er nur sagen, daß das Verdienst, an dem Vorhandensein so vieler , . in Deutschland, die in der Vergangenheit auch nur mustergültig gewirkt hätten, vor allem den deutschen i, zukomme. (Lebhafte Zustim-⸗ mung rechts und bei der Wirtschaftspartei.) Der deutsche Mittel e. glaube, daß die deutschen Theater ein starkes Nationgl⸗ bewußtsein pflegen müßten, wie es auch Frhr. vom Stein für erforderlich gehalten habe. Daß unser Volk seine großen Männer und seine große Vergangenheit anzuerkennen weiß, geigt die Tat⸗ sache, daß Filmdarbietungen, wie die über Bismar und Luther, immer ausverkauft waren. Der gesunde deutsche Sinn zeigt sich auch darin, daß man sich abwendet von geschmacklosen Thegter- vorführungen, wie man sie uns heute immer wieder zu bieten wagt, in denen deutsche Sitte und Art verunglimpft werden. Ech. wahr! rechts. — Unterbrechungen bei den Kommunisten und Sozialdemokraten) Da ist es kein Wunder, wenn 8 deutsche Bürgertum die 9 mehr besuchen will. Die realistischen Inszenierungen, die jedes romantischen Schim⸗= mers entlleidet sind, lehnt es eben ab. Stgatsthegter find ni dazu da, daß kirchliche Einrichtungen verhöhnt und daß religisse Empfindungen verletzt werden, daß der Kaschemmenton immer mehr ins 2 verpflanzt wird. Hoffentlich wird das Staats⸗ theater wieder eine Stätte in dem Sinne, wie Schiller ihn ge⸗= kennzeichnet hat. Bei den Verträgen muß darauf gegchtet werden, daß ö. Künstler nicht so viel Urlaub erhalten und ihren vertrag⸗ lichen Verpflichtungen dadurch entzogen werden. sonders in den letzten e e ger die Zu gi e für die Staatstheater den Voranschlag um Millionen übe tten. Der Vertrag mit der