1930 / 90 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Apr 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 16. April 1930. S. 4.

Nr. des

österreich.

Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Nr. des österreich. Zolltarif

Zollsatz für 100 kg Kronen

—— sür 109 8 Kronen

Benennung der Gegenstände

a) Eisenoryd, schwarz

grün), reines Guignetgrün Farben (ausschließlich der Farblacke); Porzellanfarben ; Farben in Aufmachungen für den Kleinverkauf Bleistifte, Farbstifte, Kreide in Holz gefaßt; Tusche: a) Bleistifte und grau schreibende Kopierstifte. b) Farbstifte, Kreide in Holz gefaßt o) Tusche Lacke und Lackfirnisse mit oder ohne Farbe. Waren aus bossiertem Wachs 23 Spielwaren und Christbaumschmuck, sowie Teile davon: a) aus Holz:

534 538 aus 548

Schluß protokoll. zum Handelsvertrag vom 12. April 1930.

Zu Artikel.. Unberührt durch Artikel 1 bleiben die paßrechtlichen Vor⸗ chriften sowie die Vorschriften, die von den vertragschließenden eilen allgemein über die Beschäftigung ausländischer Arbeiter erlassen sind oder künftig erlassen werden.

Zu Artikel 3 und 4. ;

Die Bestimmungen der Artikel 3 und 4 finden entsprechende Anwendung auf juristische Personen und die im Artikel 5 be⸗

b) echtes Bergblau (basisches Kupferkarbonat), echtes Bremerblau

. Cadmiumgelb reines Berggrün (Chromoxyd⸗ rei Ehromorydhydrat), NManganviolett; Kobalt⸗ und Antimonfarben; natürliche organische —q Schmelz

1. grob gearbeitet, bloß gehobelt, geschnitzt oder gedrechselt, 2. fein gearbenet. gebeizt, gefärbt, lackiert, poliert, bemalt...

in Sch bleiben und Beträge über 0,5 8 auf 1 8 aufgerundet werden;

20 Cadmiumrot, Email⸗ und

2. andere

548, Anm.? Anmerkung:

roh

4. e late über 50 K bis einschließlich 109 K werden derart

in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0.25 8 unberücksichtigt

bleiben, Beträge über 025 8 bis einschließlich 075 8 auf 0,5 8

auf- bzw. abgerundet und Beträge über G75 8s auf 1 8 aufge⸗

rundet werden;

5. e mat über 100 K bis einschließlich 300 K werden derart illing umgerechnet, daß Beträge bis 9,5 8s unberücksichtigt

6. Zollsätze über 300 K bis einschließlich 500 K werden derart

in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 25 s unberücksichtigt bleiben und Beträ ab⸗ bzw. aufgeru

e über 25 8 bis einschließlich 5 S auf 5 8 et und Beträge über 7,5 8 auf 10 8 aufge⸗

3 3. in Verbindung mit feinen Stoffen: a) Straßenroller 6) andere 1 42—2Ü2 b) aus Glas, ausgenommen Glasgespinst (Glaswolle), auch in Ver⸗ bindung mit feinen Stoffen: Christbaumschmuck 21 d) aus Eisen, auch in Verbindung mit fe 1. Blechspiel waren..

f) aus oder mit feinsten Stoffen: Christbaumschmuck aus Hohlglas, mit versilberten oder vergoldeten Drähten übersponnen

1. Bilderbogen, Bilderbücher ohne Text (ausgenommen RNeklame- Bilderbücher), Mal⸗ Zeichen⸗ Modellier⸗ Laubsage⸗ und andere Vorlagen, auch in Büchern

2. Bilderbücher mit kurzem Text

9 * * 28 * * * . 1 9 2

frei

Zur Tarifnummer 262. Der österreichische allgemeine Zollsatz von 120 K für aus weichem Kautschuk, nicht besonders 2 . e. 9) bindung mit feinen Stoffen, sowie n getauchte (nahtlose) Varen für Hygienische Zwece, einschließlich Präservatlvs, dar, wahmn der Dauer des Handelsvertrags, längstens aber für 5 Ja re, niht über die jewerlige 6 Parität der deutschen ane m o79 erhöht werden. Ausgenommen hiervon bleibt die istet reichische Zollbehandlung von Badehauben. Zur Tarifnummer 2MbI.

Unter Möbelleder ist auch Leder zum Ueberzug der Polst⸗· rungen von Kraftfahrzeugen verstanden.

zeichneten Gesellschaften. Zu Artikel 5.

Hinsichtlich der Gründung von Aktiengesellschaften und sonstigen Handelsgesellschaften der im Artikel 5 bezeichneten Art und hinsichtlich der Beteiligung an solchen Gesellschaften genießen die Angehörigen des einen vertragschließenden Teils im Gebiet des anderen im Sinn des Artikel 1 Absatz die Rechte und Vor⸗ teile der Angehörigen der meistbegünstigten Länder.

Zu Artikel .

Durch die Bestimmungen dieses Artikels werden die gegen⸗ wärtig in beiden Ländern in Kraft befindlichen Ein- und Aus⸗ , r. nicht berührt. Sie werden von den vertrag⸗ chließenden Teilen gegenseitig mitgeteilt werden und bleiben auch dem anderen Teil gegenüber so lange in Geltung, als sie allen Ländern gegenüber angewandt werden.

Sobald und solange das Genfer Internationale Abkommen zur Abschaffung der Ein- und Ausfuhrverbote und Peschrän⸗ kungen vom 8. November 19277 und das Ergänzungsabkommen dazu vom 11. Juli 1928 für die beiden vertragschließenden Teile Geltung haben, treten die Bestimmungen des Ärtikek 7 und Ab⸗

satz 1 der Zusatzbestimmung dazu außer Kraft.

Zu Artikel 8.

Die Bestimmungen dieses Artikels berühren nicht das Recht der bertragschließenden Teile, durch geeignete Maßnahmen sicher⸗ zustellen, daß die Waren, insbesondere diejenigen, die Gegenstand eines Staatsmonopols sind, tatsächlich durchgeführt werden.

Zu Artikel 12.

d

rundet werden;

J. Zollsätze über 509 K werden derart

träge über 5 8 auf 10 8 aufgerundet werden

Zur Tari

Der vorläufig vereinbarte

100 Eg setzt einen Anwendungs

bis 509

Erhöhung **

auch jener der Tari

schläge zu summieren.

Streichleberwürste sind ohne weitere Zubereitung genuß— fein faschiertem Kalbs⸗ oder Scheinefleisch, eber (ausgenommen Geflügelleber) und Schweinefett, mit Zu⸗ und Gewürz, auch Zwiebel oder Sardellen je

i Würste

satz von Salz nach Art.

Mettwürste sind Rohwürste, die aus etwa * fettem und * magerem, fein gewiegtem Schweinefleisch mit Salz⸗ und Ge⸗ gefüllt und geräuchert sind. die entweder aus reinem

würzzusatz bestehen, in

Zervelatwürste und Rohwürste, Schweinefleisch oder überwiegend aus Schweinefleisch unter Bei⸗ peck bestehen, fein gewiegt mit Zu⸗

abe von Rindfleisch und S f in Schweinefettdärme oder Rinder⸗

atz von Salz

aus

Kranzd

und Gewürz

mitteldärme gefüllt sind.

fnum mer 97.

ollsatz von 60 bzw. 94,59 K für atz für Schlachtvieh im Gewichte . 52 a) von 10 k für 100 kg und für Fleisch⸗ schweine (Tarifnr. 55 ch von 18 K für 100 kg voraus. Jede , . um 1 K bei Tarifnr. 52a ergibt eine ei Tarifnr. 979 b. um 1,A5090 K; jede Zollerhöhung um bei Tgrifnr. 55e ergibt eine Erhöhung bei Tarifnr. 97 b um 3 K. Wird sowohl der Anwendungssatz bei Tarifnr. 52 a als fnr. 55e erhöht, so sind die vorgenannten Zu⸗

ärme

. in Schilling um⸗ gerechnet, daß Beträge bis 5 s unberücksichtigt bleiben

Zur Tarif nummer 361. Einfarbige oder eingepreßte Firmen⸗, Waren⸗

und Be⸗ bezeichnungen, Fabriksmarken u. dgl.,

tiegel und ähnliche, außer Betracht. Zur Tarifnu mmer 3816 36. 35 für emaillierte Haus⸗ und

1 erhöht sich der Zollsatz der Tarifnummer 51,5 * für 100 kg um den Betrag dieser Erhöhung.

Zur Tarifnummer 388 Anm.

Hierunter fallen nicht verschieden tarifierte W Kasten, Schränken, Kassetten u. dgl., die ni

Zur Tarifnummer 406 3.

gewerbe mit einer Schneid⸗ und Grifflänge von 20 em, mit polierten (gepließten) oder vernickelten

schuh versehen und der Daumengriff schräg gestellt ist. Zur Tarifnu mmer 430.

Essenträger, Teller, Zitronenpressen und Teesiebe. Zur Tarif nummer 463.

oder Qualitat l., auch ornamentiert, bleihen bei der Verzollung von grauer Steinzeugware, wie Krüge, Senf

Für den Fall einer Erhöhung des derzeitigen Anwendung. Küchengeräte von 66.5 K ir 381 b 35 von

2 erkzeuge in t für den handwerlt— mäßigen, sondern für den Hausgebrauch bestimmt sind—

Große Zuschneidescheren sind Scheren für das Schneider. m über

erenblättern und schwarz lackierten oder vernickelten ungleichen Griffen, von denen der Untergriff (Fingergriff) in der Regel mit einem Glest,

Unter Touristenartikeln sind verstanden: Flaschen, an g Schachteln, Eierbecher, Laternen, Eßschalen, Kocher, Trinkbe

en,

Zu den inneren Abgaben gehört auch die Umsatzsteuer. . Zu Artikel 16.

Den im Artikel 16 genannten Landwirtschaftskammern sind gleichgestellt: die bayerische Landesbauernkammer, die bayerischen Kreisbauernkammern, die sächsische Fachkammer für Forstwirt⸗ schaft und die sächsische Fachkammer für Gartenbau.

3 Zu Artikel 31.

Es besteht Einverständnis darüber, daß die gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Aussicht genommene besondere Vereinbarung über f die Besteuerung der See⸗ und f ehrt so rechtzeitig ab⸗ geschlossen werden soll, daß sie spätestens vom 1. Juli 1951 ab in Kraft gesetzt werden kann.

Zu Anlage A.

Eine Anzahl österreichischer Grenzsägewerke ist infolge ihrer besonderen geographischen Lage darauf angewiesen, ihre Erzeug⸗ nisse vornehmlich in das Deutsche Reich einzuführen. Um den besonders schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen dieser Säge⸗ werke Rechnung tragen, wird die De . Regierung bei der Einfuhr nach Deuntschland Bau⸗ und Nutzholz, und zwar Tannen⸗ Fichten⸗ und . (aus Nr. 76 des deutschen Zolltarifs) mit Ausnahme der auf Maß geschnittenen Bretter in einer Stärke von über 2.5 bis 12 mm und einer Länge bis zu 1,25 m in einer Höchstmenge von 250 000 dz in einem Kalenderjahr zum Zollsatz von O0, 56 RM für einen Doppelzentner oder 3 RM für einen Festmeter zulassen, sofern die Schnittware nachweislich in Sägewerken des österreichischen Zollgrenzbezirks, jedoch in einer Entfernung don nicht mehr als 15 km von der deut chen Zoll⸗ renze aus Rundholz hergestellt ist, das innerhalb eines ÜUm⸗ reises von 25 kin von dem einzelnen Sägewerk gewachsen ist und mit Fuhrwerk oder Kraftwagen, durch Triften oder Flößen zum l Sägewerk befördert worden ist. Die Oesterreichische Regierung wird dagegen für die Dauer der Einräumung des zollbegünstigten Kontingents für Rundholz der genannten Holzarten bei der Aus⸗ ah 1 ,, . . oder eine Ausfuhrabgabe heben und ein Ausfuhrverbot oder eine Ausf än⸗ ö r . . n , eber die Verteilung des Kontingents auf die einzelnen Sägewerke wird sich die Desterreichisch? Re Dentschen Regierung . 2 ,

Die Befugnis zur Abfertigung des dem einzelnen Sägewerk ugewiesenen Kontingents wird auf je eine Zollstelle beschränkt, ie im Einvernehmen beider Regierungen bestimmt wird.

Für die Zeit bis zum 31. Dezember 1930 gelten die vor⸗ bezeichneten Zöllsätze für einen der Geltungsdauer des Vertrags . Tei 2 en , 250 000 dz.

Sofern für einzelne österreichische Grenzgebiete Zollanschlü an das f. Zollgebiet gebildet 1 k in Höchstmenge von 259 000 d in einem' enn ,

Kontingente der Grenzsägewerke, die in diesen gelegen sind.

um die Gebieten

Zu Anlage B. Für den Fall, als die österreichische Regierung die Ansãä des österreichischen Zolltarifes von Gocke ones auf c in ee stellen sollte, wird vereinbart, daß die in Goldkronen ö en l der Anlage B dieses Vertrages nach folgenden Grund⸗ ätzen in Schilling umzurechnen sind: z .

1. Zollsätze bis einschließlich 1 K werden derart in Schilling umgerechnet, daß Beträge bis 0, 905 8 unberücksichtigt bleiben und Beträge über 0,905 8 auf G01 8 aufgerundet werden; 2. Zollsätze über 1 E in Schilling umgerechnet, daß bleiben, Beträge über 0, 35 O,0ß S auf⸗ bzw. abgerundet 0,1 8 aufgerundet werden;

3. elch über 10 K bis einschließlich 59 K werden derart

in Schilling umgerechnet, daß Beträge bleiben, Beträge über 6 6s S auf 0,

j Beträge bis 6, 025 8 unberücksichtigt

8 bis einschließlich 0, 75 8 auf und Beträge über 0075 8 auf

is 00s 8 unberücksichtigt 8 aufgerundet werden;

die Oesterreich ein währt oder gewähren wird, auch auf die gleichartigen Würste deutscher Erzeugung zur Anwendung gelangen wird.

mühlen diesen

Brauereien zur gung wird auch für derlei Malz zur Erzeugung lichter Biere zu⸗ gestanden werden.

2,5 kg werden auch gewicht von 2,5 kg oder darunter behandelt.

Fest = von einem englischen Zoll ineh 25,4 mm) im

eviert. daß in der linken unteren Ecke gera

wird unter Diagonalreihe von links unten in der Reihe oben bis hoben, wo Die Summe der so ermittelten k der Oeffnungen ergibt die zu erhebende .

der Zählung unberü

gegautschter Duplex⸗ oder Triplexkarton aus einer Papierdecke mit Jelluloͤsegehalt Gegensatze zu jener der gestrichenen Kartons

ortimentern (das sind Lagerverzeichnisse

ö

2 von Antiquaren, alle au

Kunsthändlern e, , . werden.

Zusammenbinden von Briefpapieren, umschlägen, zum leichteren Oeffnen und

Es besteht Einverständnis darüber, daß jede Zollermäßigung, einem dritten Lande für dort erzeugte Würste ge⸗

Zur Tarifnum mer g8. Käse nach Art des Emmenthaler und Greyerzer Käses in . Laiben . Schachtel⸗ und Blockkäfe aus Käsearten werden zu den jeweils für die genannten chweizerischen Käsearten geltenden Zollsätzen verzollt.

Zur Tarifnu mmer 10.

gebranntes Malz Karamel⸗ Farbmalz) für rzeugung dunkler Biere gewährte Zollbegünsti⸗

Eine für

Zur Tarifnummer 10g.

Wie Schinkenkonserven in Blechdosen Schinkenkonserven in Blechdosen im Stück—

Zur Tarifnummer 148. Unter Gardinentüllen (Erbstüllen) sind alle Tülle mit sechs⸗

66 Oeffnungen im Gewicht über 385 g auf 1 m- mit einer

chzahl von 17 —26 auf 1 ,, , verstanden. Zur * ung der Anzahl der Löcher dient eine Schablone mit einem Diese wird in der . der Kette derart angelegt, . . e eine volle Oeffnung frei iegt, die für die Zählung die Ausgangspunkte bildet, und zwar unächst von links nach rechts die 3 der Löcher in der h waagrechten Reihe, sodann die Lochanzahl. in der bleibend nach rechts ur Erreichung des oberen Randes der Schablone er— ei das linke untere Leerfeld abermals mitzuzählen ist.

Bruchtei sichtigt.

Zur Tarif nummer 237.

Chromoersatzkarton ist ein aus mehreren Schichten zusammen⸗ dessen oberste Schicht besteht, welche im

nicht abkratzbar ist.

Zur Tarifnummer 250.

Zollfrei nach Tarifnr. 54g sind: Verlags⸗ und Auktionskataloge für den buch⸗ Eunst⸗ Gebrguch sowie die Lagerverzeichnisse von Bar⸗ von Firmen, welche Buchhändler abgeben) und diese, sofern dieselben von seßhaften Verlegern, Buch⸗ bzw. Ferner sind nach

e von Löchern bleiben bei

erke anderer Verleger nur an erhalb des Zollgebietes

ollfrei zu behandeln Kataloge

fremplaren, weiter die den Bücherpaketen der . bei⸗ liegenden sogenannten

—— für den Buchhändler⸗

ettelpakete, dann Buch⸗ ( ufikalien⸗

Musikalien⸗) Vertrieb, letztere

edo aketsendungen oder, sofern sie zollfreien

nur in Post

bis einschließlich lo K werden derart ö uicher gm wu sttatien; Sendungen in einer ] kg nicht über⸗

chreitenden Menge beigepackt find.

Zur Tarifnummer 252.

Bändchen, Schnürchen u. dgl. aus Garnen aller Art, die zum Briefkarten und 6 ] ä zum Festhalten des auf⸗ eschlagenen Deckels der Briefpapierschachtein ienen, bleiben bei er Verzollung außer Betracht.

n r. 549 und Preiskurante in einzelnen

im Stückgewicht über

.

Für , und Dampspflu⸗ lokomotiven nach dem Zweimaschinensystem, die derzeit in : reich nicht eg tellt werden, wird unter den vereinbarten Modal täten und Vorbehalten die Zollfreiheit zugestanden.

Zur Tarifnu mmer 477b.

Als geringfügige Zutaten von Edelmetallen bei Taschner⸗ waren aus Leder, ier Damenhandtaschen und Brieftaschen gu Seide (auch Kunstseide) werden angesehen: Schnallen, Schließen Monogramme, Eck⸗ und Randverzierungen, auch Teile bon Bügeln, wie z. B. Verschlußknöpfe, Auflagen, Abheber.

Zur Tarifnummer 49p. Für die nachstehend aufgeführten in Oesterreich derzeit nicht Instrumente und Erzeugnisse der Feinmechanik de Tarifnummer 4796 wird unter den vereinbarten Modalitäten und Vorbehalten die Zollfreiheit zugestanden:

1. Kalorimeter.

2. Auswuchtmaschinen.

3. Dirth⸗Minimeter.

4. Indikatoren, und zwar: ; ! a) zur Ermittlung der Leistungs- und Arbeits vorgäng

von Antriebsmaschinen und Lokomotiven, b) Torsionsindikatoren, c) Arbeitszähler, d) Höch stdruckindikatoren, 3 Mitteldruckindikatoren.

5. Feinmeßgeräte zur Feststellung und Messung von Form. veränderungen, Spannungen, Erschütterungen usw., u zwar:

a) Bibrometer, Vibrographen,

b) Torsiographen,

c) Schwingungsanzeiger,

q) Spannungsmesser mit Ausnahme der Manometer, e) Drehschwingungsmaschinen Föppl⸗Busemann.

6. Negistrierkassen. ;

7. Registrierapparate zu Sondenvorrichtungen an Hochofen anlagen.

Maschinen und Apparate für Metallprüfung.

1. Meß⸗Supporte zum Prüfen des Kraftverbrauchs bhn⸗ der aufgewandten Arbeit an Werkzeugmaschinen.

2. Versuchsbohrtische zum Prüfen des Kraftverbrauchs bib. der aufgewandten Arbeit an Bohrmaschinen.

3. Zwillingsdauerschlagwerke.

Maschinen und Apparate für Baustoffprüfunt

1. Mahlfeinheitsprüfmaschinen.

2. Druckerweichungsprüfmiaschinen. ö

3. ö inen für Baustoffe, Bauart Böhme.

4. Wasserdurchlässigkeitsprüfer. . ; 5. . chinen, Bauart Frühlin , 6. Dreihammerapparate, Bauart Boehme⸗Martens.

Maschinen und Apparate zur Prüfung von , Papier, err. Leder und

sonstigen, nicht unter den egriff B au st off oder Metalle fallenden Erzeugnissen.

Apparate zur Bestimmung des Einflusses von Feuchtih⸗ keit auf die Abmessungen von Papier.

Luft⸗ und Wasserdur n , , . .

Nummerbestimmungsapparate für Textilstoffe.

Drehungs zähler.

Trockengehaltsprüfer für Dampf⸗ elektrische, Gasheizung

Abreibeprüfmaschinen für Gewebe.

(Fortsetzung in der Zweiten Beilage)

ester⸗

Deutschen Reichsanzeiger und

'? 990.

3Sweite Beitage

Berlin, Mittwoch, den 16. April

Preußischen Staatsanzeiger

1330

Fortsetzung aus der Ersten Beilage)

Zur Tarifnummer 486.

cinen für Kinder besitzen eine mit dem Schall⸗

i. verbundene Schalldose und ein Gehäuse aus m enblech; sie sind nur zum Durchspielen von Platten ier von 15 em geeignet.

Zur Tarisfnummer 493. Schwarzwälderuhren werden alle Hängeuhren mit md Gewichts⸗ oder Federzug verstanden, bei welchen

4 gehörigen Uhrfurnituren (abgesehen von Glocken fur Ührgewichte) in hölzerne Gestelle mit hölzernen * Zeitenwaänden eingesetzt sind.

Zur Tarifnummer 511. unhyperchlorid ist nach Tarifnummer 511 zu tarifieren. Zu Tarifnummer 531.

reibenden Kopierstiften sind die sogenannten

e e . die vermöge ihres erheblichen Graphit⸗ in eine graue, metallisch schimmernde, feucht gemacht nntenähnliche violette Schrift geben.

Zur Tarifnummer 548.

nutzer Text sind entweder die nominellen , en

chm

nde oder Bilder oder nicht mehr als zwei Zei , Bilde zu, verstehen. Wenn sich aber die unter be stehenden Zeilen (Verse) als ein Teil einer in dem ur ber n kommenden, zusammenhängenden Er⸗ serweisen, so ist das Bilderbuch als ein literarisches Er⸗ pollfrei zu belassen.

Zur Tarif nummer 549.

üttmusterbogen, welche Zeitungen beigelegt sind und sich enn, bezlehen, bleiben bei der Zollabfertigung solcher außer Betracht, auch dann, wenn sie gesondert verpackt ch in Uebereinstimmung mit der Anzahl der gleichzeitig Ertigung gelangenden . zu denen sie gehören, sollten. zu Berlin in doppelter Urschrift am 12. April 1930.

rtius. Windel. Frank. Wildner.

Reichsrat beschäftigte sich am Dienstagabend in Vorsitz des Reichsfinanzministers Dr. Moldenhauer am Montag vom Reichstag verabschiedeten r, Finanz- und Zollgesetzen. Der nahm, wie, das Nachrichtenbüro des Vereins Zitungsverleger berichtet, bei Stimmenthaltung uns und gegen die Stimme von Niederschlesien alle ct zur Kenntnis, ohne Einspruch gegen . zu er⸗ 6s handelt sich um das Gesetz über Zolländerungen, llrarprogramm enthält, die Novelle zur Tabak⸗ und kit, die Novelle zur Biersteuer, die Novelle zum pinmonopol, die Mineralwassersteuer, die Erhebung snustriebelastung für 1930, die weitere Hinausschiebung dung der Länder und Gemeinden an die nach dem mwerlungsgesetz festgestellten Einheitswerte und um etz zur Vorbereitung der Finanzreform.

diesem letzten Gesetz führte der Generalberichterstatter eichsratsausschüsse, preußischer Ministerialdirektor echt, aus: ; Reichstag hat den Artikel 1 dieses Gesetzes, der sich auf K bezieht, umgearbeitet. Das Gesetz öh daß die Beiträge zur w der Löohne und Gehälter betragen sollen, und da außer⸗ zeichszuschuß für das Jahr 1939 150 Millionen betragen eides zusammen ergibt in Verbindung mit dem Notstock strag, der ungefähr ausreicht für eine Durchschnittszahl ö fe w scn In einem anderen Paragraphen 6 getroffen für den Fall, daß der tatsächlich notwendig Betrag diese Summen übersteigt und daß dann weitere ju treffen sind. Die Reichsratsausschüsse beantragen pa, Einspruch zu erheben. Preußen hat sich allerdings n Gedankengang vorbehalten: Preußen hätte es an sich shen, wenn der Entwurf schon weitere Deckung und Näaßnahmen getroffen hätte. Aber das Gesetz hat ja den daß es eine Balance aufstellt. Wir halten es jedoch in⸗ n ein gewöhnliches Gesetz wie jedes andere, als es Ubändernng unterworfen sein muß, daß also die Bei⸗ hiht und die Zuschüsse anders bemessen werden können, haus der Fnitigtive des Reichsrats heraus. Diesen mit haben wir in den ö für macht und haben infolgedessen davon abgesehen, den w stellen, daß gegen das Gesetz Einspruch erhoben werde. hefinanzminifter Dr. Moldenhauer erwiderte

weit ich mich erinnere, ist ja auch vom Reichstag eine

jung angenommen worden, die Regierung solle bis zum in Geseß vorlegen, das diese Frage löst. Dadurch soll Druck ausgeübt werden, daß auch diese noch offen⸗ Rage einer Klärung entgegen seführt wird. h der endgültigen Annahme ämtlicher Gesetze schloß nanßsminister Dr. Moldenhauer die Sitzung mit E Unsprache: Damit ist auch seitens des Reichsrats gegen cen Gesetze, die gestern vom Reichstag in dritter Lefung nmen worden end nämlich das Agrargesetz und die hwotlagen, Einspruch nicht erhoben. Die Gesetze werden le vom Reichs prästdenten unter, eichnet werden, und ich n daß sie no morgen früh ir mlsfhht werden. Damit mates Hefsetzgebungswerk äbgeschloffen, das die Aufgabe mal die Rentabilität in ber Landwirtschaft wieder⸗ len und die Gefahren abzuwenden, die aus der heutigen rtriis drohen, und zweitens die Kaffe zu sanieren ünd n auszugleichen. Auf Grund dieser Gesetze wird es mög⸗ ß. susammen mit der Kreuger⸗-Anleihe und den Er⸗ die schwebende Schuld, im Laufe des Jahres so zu 4 Jene Kreditschwierigkeiten, unter denen wir im ver⸗ n ahre zu leiden 16 nicht wiederkehren. Es wird niglich sein, wenn der Etat so verabschledet wird, wie erhältnisse eintreten, die Einnahmen und Ausgaben ins cht zu bringen, sof daß wir nicht, wie im vergangenen Linem großen Defizit zu rechnen haben. Auch das tigung der Finanzen und zur Stärkung des Kredits

anzref 2 mnierun nlung em w indif ze W

1

d . die Dan! aus spreche ich Ihnen unseren

Damit war die Tagesordnung erschöpft.

. s

Der finnische Gesandte Wuolijoki hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Jöntilä die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich un verlassen. Während

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 16. April 1930. Telegraphische Auszahlung.

Buenos⸗Aires. Canada ö Japan.. ... m Konstantinopel London.... New York... Rio de Janeiro Uruguay .... Amsterdam⸗ Rotterdam. i Brüssel u. Ant⸗ werpen

—= 2 98

Bucarest .... 10

Budapest ... Danzig.. ... lsingfors .. n f ugoslawien Kaunas, Kowno Kopenhagen .. Lissabon und Dporto ... Oslo 9 9 9

1 . Drag....

100 Dinar

100 Gulden 100 Drachm.

190 Belga O Lei

100 Peng

100 Gulden 100 finnl. A 100 Lire

100 Litas 100 Kr.

100 Escudo 100 Kr.

18 *r

168,27 168, 61

73, 13

112 57 122

1126086 11225

16. April Geld Brief 1,530 1,634 41533 4,191 2,068 2072 20,875 20 915

20 368 20, 39s i555 4.1935 O.ä450 Gag 3. 56 3 gol

h. 445 5, 455

o8, 425 58,645 2493 2497 73.27 81.53 10,559 21,99 7426 41, 84

81.37 10539 21,95 7412 41,75

18,I8 18382 16,41

16,45 12.397

12417

15. April Geld Brief 1,6526 1,630 4188 4191 od ort 20,875 20 915

20 355 20, 395 41831 4195 4909 492 3, 896 3, 904

168624 168.58 dias HSihs

os 15 88,57 493 24197 B. 5 7577 ol38 31. 54 1j0 539 16. 55g 21 865 2159 Valo 7g 4176 413 1Iz55 11230

1878 18,82 11257 117.25 16355 I5 138 13355 1241189

Amerikanische:

Litauische ...

bor 23 aben, und im Reichstag keine gußergewöhn⸗

Reykjavik

(Island) .. Riga. ..... Schweiz .... Sofia .. Spanien .... Stockholm und

Gothenburg. Talinn (Reval,

Estland) . .. Wien..

100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres. 100 Leva 100 Peseten

100 Kr.

100 estn. Kr. 100 Schilling

92, 14 80,74 81, 145

9230 35 3ᷣ Sl. zs 3634 3566 5 .

112351 11273

11153 111,75 58, 77 59, 097

9,14 9232 S0. 3 6 35 Sl. i5s S1. 31s 3634 3546 bz 2d. b z

112,53 112, 75

111,653 111,75 od JZ Sg . is

——

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

16. April 15. April Geld Brief Geld Brief 2040 2048 2046 20654

ion Tig Liss Ni

1 417 4,19 4,161 4,1891 4163 4,183 1,60 1,62 1‚66 1,53 3 . O47 049 416 4185 20,33 20 41 20 332 20 4902

o 43 586 5/ UT zo 11224

Sovereigns .. 20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars .

1000-5 Doll. 2 und 1 Doll. Argentinische. Brasilianische . Canadische .. Englische: große 1*èu. darunter Türkische .... Belgische ... Bulharische .. Dänische .... Danziger. ... . . nnische;. ... ranzösische .. llandische .. talienische: gr. 100 Lire u, dar. 8 = ttlandische ..

3 88 80

20 346 20 26 zb, , Ig gb

a, me,

ko iwd d

1 türk. Pfd. 100 Belga 100 Leva 100 Kr.

100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. A160 100 Fres. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr.

100 Schilling . 83 8

100 Lei

10465 1049 163865 16 116 167556 166. 5 3311 2319 375 66 2314 ö 46

4 [1586 1E 11323

og os 59

1730 11724 9 oz 5977

Vorwegische Desterreich.: gr. 1008ch. u. dar. Rumänische: 1000 Lei und neue 500 gei unter 500 Lei 100 Lei 8 . l00 Kr. Schweizer: große 1090 Fres. 100Fres. u. dar. 100 Fres. 8er ben l00 Peseten T o- slow.

6 u. 1000R. 100 Kr. h00 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische ... 100 Pengõ

2, 4665 2, d85

1223 11257 Sl6; 31, 56 oi, is S1, dz r4 2 96

12366 12,425 1710 1246 a 57 732

112,67 81,35 81,43 53, 11

12,432 1317

icht der Phoenix“, Aktien esellschaft für . , Dane nf über das Geschäftssahr 1529 / 365 teilt u. a. mit: Den Hauptposten der Ein⸗ nahmen bildeten die auf den Besitz der Gelellschaft an Aktien der Ver⸗ einigten Stahlwerke für das am 30. September 1929 abgelgufene Geschäftssahr dieser Gesellschaft entfallende Dividende von ö! vy. Ferner konnten im Berichtsjahr 10 v5 Dividende auf den Bestt an Aktien der Vereinigten Stahlwerke van der Zyven und

um 2017 580 RM. höher ausgewiesen durch Zukauf bon Aktien der Vereinigten Stablwerke und solchen der Vereinigten Stahlwerke ban der Zypen und Wissener Eisenbütten A-G. die damit mit über Al v des dividendenberechtigten Aktienkapitals dieser Gesellschaft im Besitz der Phöͤnixgesellschaft sind. Die Schuldner haben sich im Berichte jahr um 3 g33 sis R gegenüber dem Vorsahr ermäßigt, hanptsächlich durch die ohen erwähnten Aftienzufaufe. Die Gläubiger haben ebenfalls einen Rückgang von 63 755 RM zu verzeichnen. Verteilt werden 64 vH.

Koks und Briketts

für Kohle estellt 2 574 Wagen, nicht

rrevier:

Wagengestellun am 15. April 1930: Ru gestellt = Wagen.

Die Ele ktrolytkupfernotierun der Vereinigung fũr deutsche Elektrolvtkupferngti; stellte sich laut Berliner Meldung dez W. T. B. am 16. April auf 13325 Æ (am 16. April auf 170,50 M6) für 100 1g.

Berlin, 15. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Einkaufspreise des Lebensmitteleinzel⸗ handels für das Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Votiert durch öffentlich angestellte beeidete Sachberständige der ndustrie. und Handelskammer zu Berlin und Vertreter der Ver⸗ raucherschaft. Preise in Reichsmark: Gerstengraupen ungeschliffen rob 943 bis O46 16. Gerstengraupen, ungeschliffen, mittel i is 64 MS, Gerstengrütze G37 bis 6,338 M, Haferflocken C4 bis 41 M, Hafergruͤtze 0,45 bis (C46 Mις, Roggenmehl 9/1 G29 bis G30 44, Weizengrieß 46 bis 0590 M, Hartgrieß O, bl bis 9.4 6, O00 Weizenmehl G34 bis O45 M, Weijenailszʒugme h in 100 Kkg-Säcken br. fn. G45 bis (49 6, Weizenguszugmehl, 5 Marken, alle Packungen 49 bis 0,59 S6, Speiseerbsen, eine O20 bis 9.32 6, Speiseerbsen, Viktoria 0,3 bis (O, 35 , Speiseerbsen. Viktoria Riesen 0.35 bis O42 AM,. Bohnen, weiße, mittel G46 bis 0,50 M, Langbohnen, ausl. 0,54 bis C. 68 (, Linsen, kleine, letzter Ernte 9.56 bis 068 , Linsen, mittel, letzter Ernte O68 big O,. 82 ÆS, Linsen, große, letzter Ernte O 83 bis oS M, Kartoffelmehl, fuperior O51 bis O32 Ms, . * rießware, lose 0, 86 bis 0, 95 , re, ,,, ,. lose O6 is G76 ς, Eierschnittnudeln lose (84 bis 142 6, Bruchreis W334 bis 34 Mς, Rangoon-Reis, unglasiert O, 354 bis O, 363 , Siam Patna-Reis, glasiert G48 bis 066 M6, Java-Tafelreis, glasiert Obo bis O73 , Ringäpfel, amerikan. vrime 1,80 bis 1B 44 *, Bosn. Pflaumen 9o / log in Originalkisten —— bis „, Bosn. Pflaumen 90190 in Säcken bis 4, entsteinte bosn. —ᷣ o0/ 5 in Originalkistenpackungen —— bis —— 4 alif. Pflaumen 49ss50 in Originalkistenpackungen C98 bis 1, 92 M, Sultaninen Kiup Caraburnu . Kisten 9, 80 bis o, 90 M6, Korinthen choice, Amalias O, s bis O, 90 6, Mandeln, süße, courante, in Ballen 246 bis 250 1M. Mandeln, bittere, eourante, in Ballen 246 bis 2,50 M6, Zimt (Cassia vera) ausgewogen 2,50 bis 2,69 1M, Kümmel, holl. in Säcken 1.900 bis 1,2 66. Pfeffer, schwarz, Lampong, qus- gewogen 3J70 bis 400 46, Pfeffer, weiß, Muntok, ausgewogen hg bis hoo 6, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 366 bis 416 M, Nohkaffee, Zentralamerikaner aller Art 404 bis 56 , Röstkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 4,64 bis 5,22 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 4.84 his 7, 30 6, Röstroggen, glasiert, in Säcken 36 bis 0,40 46, Röstgerste, glasiert, in Säcken öß bis 9,42 M6, Malgkaffee, glasiert, in Säcken 0,19 bis O, 52 63 Kakag, stark entölt 180 bis 2,50 6, Kakao, leicht entölt 2, bis 300 M6, Tee, chlnes. 800 bis 9,00 4M, Tee, indisch d.26 bis 1256 6, Zucker, Melis öb bis G78 M, Zucker, Raffinade O, 8 bis 9,63 46, Zucker, Würfel 0,63 bis 0,76 MSς, Kunsthonig in 3 kg⸗Packungen 6, 60 bis O. 64 S, Zuckersirup, hell, in Eimern AUs3 bis G S0 6, Speisesirup, dunkel, in Eimern 9.69 bis , 75 4, Marmelade, Vierfrucht, in Eimern von 12 kg G56 his 8 , flaumenkonfiture in Eimern von 125 kg G- bis C96 6, Erd- eerkonfiture in Eimern von 121 Eg 156 bis 1,70 , Pflaumenmus, in Cimern von 121 und 15 kg O73 bis C, S9 M6, Steinsalz in Säcken oT aM. bis O, os8oi0 M nn,. in Packungen M m, bis O,. 135 M, Sie de a in Säcken 6. 106sio bis —— M6, Siedesals in Packungen 9.2 bis 0, 4 , Bratenschmalz in Tierces 1,35 bis 1,39 6, Braten - schmalf in Kübeln 1.36 bis 1,106.4, Purelard in Tierces, nordameri'. 126 bis 1538 , Purelard in Kisten, nordamerik, 1,37 bis 1,29 , Berliner sohschmahz in Kisten 1,50 bis 1,56 6, Speisetalg 166 biz 110. A. Margarine, Handelsware, in Kübeln, 1 152 bis 1,38 Æ, I 1,14 bis 196.1, Margarine Spezialware, in Kübeln, JL 1358 bis 1.92 , H 1.39 bis 1,42 A, Mosterelbutter Ja in Tonnen 298 bis 3 04 4, Molkereibutter Ia gepackt 3,10 bis 3,16 , Molkereibutter a in Tonnen 2. S0 bis 2, 9ꝰ Ss, Molkereibutter Na gepackt 2,92 bis 3.94 , Auslandsbutter, dänische, in Tonnen 3,10 bis 3,18 94 Auslands⸗ hutter, dänische, gepackt 3.28 bis 3,34 6, Corned bees 1216 3 95 Kiste 74,00 bis 76,00 M, 6 in, ger. / 10—- 1214 1,80 20 M, Allgäuer Stangen 6 0/9 Cöz6 bis og „A, Tilsiter Kãäͤse, vollfett 1,0 bis 80 6, echter Holländer 40 1,62 bis 1,76 . echter Edamer 40 60 1573 bis 1,834 S, echter Emmenthaler, vollfe 3, 04 bis 3, 14 S6, Allgäuer Romatour 20 0jg L06 bis 1,16 0, ungez. Kondensmilch 48.16 per Kiste 22,09 bis 24, 00 , gezuck. Kondens-= milch 48114 per Kiste 31,00 bis 38,00 M, Speiseöl, ausgewogen 1,35 bis 1,45 M. J

Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapier märkten.

De vi sen.

anzig, 165. April. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden . Lis e; i. Zloty bsrä' G. 57, B. = Scheck London 265,00 G. —— B. Auszahlungen: Warschau 100⸗Jloty= Auszahlung br, 60 G., 57,63 B. London telegraphische Aus 1. 26,01t G. —— 2 . ier pisch Auszahlung 100 Rei 258 . iss S5 8. .

. 15. April. (W. T. B.) Amsterdam 4 . Berlin 169,02, Budapest 12383, Kopenhagen 189,55, London 34 öt, New Hort zos 35, Harig .it. Prag 26 76, Zürich is 33, Martncten s6ö8, 77, Lirenoten 37.2, Jugoslawische Noten 12.466, Tschecho⸗ slowakische Noten 20, gt, Polnische Noten —— Dollarnoten 70659, , 2 2 Noten Belgrad 12,5383. ) Noten und Devisen für engö. . . 15. April. (W. T. B.) Amsterdam . Berlin ob 65g, Zürich Sö4, io, Dölo gor Kopenhagen goiss, Tondon 164,19, Madrid 420,00. Mailand 177.00 New Jork 33, 763, Parts 132,28, Stockbolm 967, 26, Wien 475, 8öß, Marknoten S0b, 00, Polnische Noten 3781s. Belgrad 59,744, Danzig 655,50. -

Wb äpest, 15. Iprffe CB. I. ) Allg in Peng. Wien zo, 6st, Berlin 136515. Jürlch 116 855. Beigrad 1031.

Tonden, 16. April, (W. T. Br.) New York 48631, ö aris 124 06, Amsterdam 1209, 9, Belgien 34834, Italien 9a, 7h, i. 20, 88, Schweiz 25, 08 Spanien 3870 G. später 38,30 B. Wien 34,51, Buenos Aires 43,50, später 43, 68 G. t

Paris, 15. April. (W. T. B. (Ang gn gz notierungen Deutschland 60g, 25, London 124, 114, New Vork 265,53, Belgien 356,

ĩ Eisenhütten A—-G. vereinnahmt werden. Das Konto ö . Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahre

5 Span en lg Go,. Italien 133 35, Schwehz M4. rß, Yöpenha ten Ʒ6ög ä