1930 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 May 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutschen Reichsanzeiger⸗ Preußischer Staatsanzeiger.

f Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petit eile l, 10 Qνυ, i einer dreigespaltenen Einheits eile 1,85 MRM. Anzelgen nimmt an die Geschãftsgstelle Berlin 8M. 48, Wil helmstraße 32. Alle Druckauftrãge

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Erscheint 49 Wochentag abends. Bezugspreis vierteljährlich 9 Cat. Alle Pestanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle

SV. 48. Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 Cu, einzelne Beilagen kosten 10 M. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzufenden, insbesondere ist darln auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr druck (einmal unterstrichen) oder dur Fettdruck (weimal unter⸗

Fernsprecher: E55 Bergmann 7573. vor dem Ginrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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Mr. 1 O1 8 Reichs bankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im 2. Kalendervierteljahr 1936.

Sechste Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Ver⸗ mahlung von Inland sweizen.

Zweite Verordnung über den Zusammenschluß von Kohlen⸗ bergwerksbesitzern des niederrheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ bergbaubezirks zu einem Kohlensyndikat.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. j

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im April 1930.

Bekanntmachung, betreffend ein privates Versicherungsunter⸗ nehmen.

Film verbot. . ;

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil J.

strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 16

1930

Berlin, Freitag, den 2. Mai, abends. Poftschecktonto: Berlin 41821. ————

. Serch ste Verordnung

über die Erhöhung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen. Vom 30. April 1930.

Auf Grund des Artikel LI 8 3 des Gesetzes über dle Vermahlung von Inlandsweizen vom 4. Juli 1 (RGBl. 1 S. 129) wird hiermit verordnet:

Jede im deutschen Zollgebiet liegende Mühle, die ausländischen Weijen vermahlt, hat im Mat 1930 von der Wei enmenge, die sie

in diesem Monat vermahlt, mindestens 50 v5 Inlandsweizen zu vermahlen.

Berlin, den 30. April 1930. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Schiel e. Zweite Verordnung über den Zusammenschluß von Kohlenbergwerks— besitzern des niederrheinisch-westfätischen Stein⸗ kohlenbergbaubezirks zu einem Kohlensyndikat. Vom 30. April 1930.

Auf Grund des 5 5 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 2J. August 1919 (RGBl. S. 1449) bestimme ich:

81. Der in 81 der ,, vom 31. März 1930 (Reichs- anzeiger Nr. 77 vom 1. April 1930) verfügte Zusammenschluß von Bergwerksbesitzern des niederrheinisch⸗westfälischen Steinkohlenberg⸗

Amtliches. Deutsches Reich. ö zu einem Kohlensyndikat bleibt für den Monat Mai 1930 wirksam.

Der Kaufmann Walther Schmidt ist zum Konsul des § 2. Reichs in Cap Haitien (Haiti) ernannt worden. t a Verordnung tritt mit dem Ablauf des 30. April 1930 9 6* in Kraft.

Berlin, den 30. April 1930. Der Reichswirtschaftsminister. Dietrich.

Film verbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens: „Export in Blond, 9 Akte 2390 m, Antragsteller: Länder Film G. m. b. H., Berlin; Ursprungsfirma: Starfilm⸗Gesellschaft, Warschau, ist am 28. April 1530 unter Prüfnummer 235 736 verboten worden.

Berlin, den 30. April 1930.

Der Leiter der Filmprüfstelle Berlin. Zimmermann.

Bekanntmachung.

Dle am 1. Mai 1930 ausgegebene Num mer 14 des Reichs gesetzblatts, Teil 1, enthält:

das Gesetz zur Vorbereitung der Finanzreform, vom 28. April 1930,

das Gaststättengesetz, vom 28. April 1930,

die Achte Verordnung über die Einfuhr von Gerste aus den Ver—⸗ einigten Staaten von Amerika, vom 16. April 1930,

die Bekanntmachung über die Ausprägung von NReichssilber⸗ münzen im Nennbetrage von 3 und 5 Reichsmark, vom 24. April 1930, und

Druckfehlerberichtigung.

Umfang 1 Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM.

Postversendungsgebühren: O, 05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW. 40, den 1. Mai 1930.

Reichs verlagsamt. J. V.: Alleckna.

Preuszen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. (. Bekanntmachung, betreffend Verleihung der Städteordnung an die Kreisstädte Arolsen, Wildungen und Corbach.

Preußen. Ministerium des Innern.

Durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 19. April 1939 ist den Kreisstädten Arolsen im Kreise der Twiste, Bad Wildungen im Kreise der Eder und Corbach im Kreise des Eisenbergs die Städteordnung verliehen worden.

Berlin, den 29. April 1930.

Der Minister des Innern. J. A.: von Leyden.

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im April, Mai und Juni (2. Kalender⸗ vierteljahr) 1930 werden auf Grund von 8 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3 Mai 1925 (RGBl. 1 S. A8) in Verbindung mit 8 15 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgesetzt:

Einheit

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 1. Mai 1930.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) vorgesehene Schuh von Erfindungen, Mustern und Waren⸗ zeichen tritt ein für die vom 4. Mai bis Ende Juni 1930 in Mannheim stattfindende Bauhaus-Wanderausstellung des Bau⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Qberförsterstelle Nentershausen im Regierungs⸗ bezirke Kassel ist zum 1. Juli 1930 zu besetzen. Bewerbungen

en. Ar Staat

Aegypten 1ẽ᷑Pfund 100 Goldpesos.

Argentinien 100 Papterpefos Belgien 100 Belga Brasilien 100 Milreis Britisch Hongkong 100 Dollar Britisch Ostindien 1060 Rupien Britisch Straits⸗ 100 Dollar Settlements Bulgarien 100 Lewa 1Dollar

Canada Chile 100 Pesos China⸗Shanghai 100 Tael (Silber) Dänemart 1060 Kronen Danzig 100 Gulden Estland 100 Kronen Finnland 100 Mark , 100 Franes

riechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Island 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Jen Jugoslawien 1060 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg 00 Franes Mexiko 100 Pesos Norwegen 1060 Kronen Desterreich 100 Schilling Peru 1ẽ Pfund Polen 100 Iloty Portugal 1060 Eskudos Rumänien 1090 Lei (Noten) Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschecho⸗Slowakei 100 Kronen Türkei 1 Pfund Ungarn 1090 Peng Unton der Sozialisti⸗ 19 neue Rubel schen Sowjetrepublifen ( 1 Tscherwonetz) Uruguay 1ẽPeso Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

Berlin, den 1. Mai 1930. Der Reichsminister der Finanzen.

J M. Bifse

O C M O n , DN

fortgesetzt; bei der Gruppe

haus Dessau. Berlin, den 1. Mai 1930. Der Reichsminister der Justiz. J. V: Dr. Josl.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im April 1930. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und ‚Son⸗ stiger Bedarf /) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats April auf 147,4

gegenüber 1487 im Vormonat. Sie ist somit um 0,9 v zurückgegangen. Dieser Rückgang ist im wesentlichen d

weitere Senkung der Ernährungsausgaben bedingt BVaneben aben auch die Preise für Bekleidung ihre rückläufige Bewegung

Heizung und Beleuchtung haben ie Preise fin Briketts nachgegeben. Die Ausgaben für die Wohnung sind durch die Erhöhung der Umlagen und dergl. in mehreren Städten um O, 6 oH gestiegen.

Die Indexziffern i, die einzelnen Gruppen betragen 1913/14 ö für Ernährung 14238, für Wohnung 1275, ür Heizung und Beleuchtung 153.2, für Bekleidung 167,6, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 193.4.

Berlin, den 30. April 1930.

Statistisches Reichsamt.

J. A.: Dr. Eppenstein.

Bekanntmachung.

Die Lebensversicherungsbank Kosmos in Zeist, die ihren deutschen Versicherungshestand bereits im Jahre 1921 auf die Frankfurter Lebens ver sicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft übertragen hat, hat die Vollmacht ihres deutschen Hauptbevollmächtigten Dietrich Friedrich Albert Werda in Berlin widerrufen (vgl. Bekanntmachung vom 3. Juni 1902 im Reichsanzeiger Nr. 152 vom 7. Juni 1902).

Berlin, den 28. April 1930.

Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Becker.

Abdeckereibetrieben, Steingewinnung und Steinbearbeitung.

müssen bis zum 2. Mai 1930 eingehen.

1 / .. Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich schwedische Gesandte af Wirsgn ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Der sozialpolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichs⸗ wirtschafisrats genehmigte am 30. April die Anwendung des 37 der Arbeitszeitverordnung auf einige weitere Arbeitergruppen. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger mitteilt, handelt es sich um Arbeitergruppen in den Lumpensortieranstalten, Müllverwertungsbetrieben und Betrieben der

Die am 25. d. M. ausgegebene Nummer 12 des R eichs⸗ arbeitsblatts hat folgenden Inhalt: Teil J. Asmtkicher Teil; J. Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmachung, betref end das 6 Uebereinkommen über die 1 einer Entschädi⸗ gung für Arbeitslosigkeit infolge von Schif un. Vom 27. März 19306. Arbeitslosigkeit und Mehrarbeit. AÄrbeĩtszeitregelung für gewerbliche Arbeitnehmer. Richtlinien für die Entschädigung an Gemeinden für die Heranziehung zu Aufgaben der Arbeitslosen⸗ versicherung. Bescheide, Urteile: 36. Unterstützung für arbeits⸗ lose Angestellte und Arbeiter des Tabakgewerbes und Krisen⸗ unterstützung. II. Arbeitsverfassung, Arbeitsvertrag, Tarif- vertrag, Arbeitsgerichtsbarkeit, Schlichtungswesen. Bescheide, Ur⸗

teile: 37. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses verletzt den

§S 95 BRG. nur dann, wenn sie die Behinderung des Arbeit⸗ nehmers in der Ausübung seiner Rechte als Zweck verfolgt. 38. Die Mitwirkung bei der Straffestsetzung nach 5 80 Abs. 2 BRG. kann nicht zum Nachteile des Arbeitnehmers dadurch er⸗