Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 119 vom 23. Mai 1939. S. 4.
Ausdehnung des Handwerks und der landwirtschaftlichen Ichulen. Die Mißhandlungen seien erfreulich zurückgegangen; durch solche werde nur die Disziplin untergraben, denn mit den Mißhandelten empfinde die ganze Truppe. Zwischen Mannschaften und Sffizieren herrsche erfreulicherweise ein gutes lame radschaftliches Derhälinis. Der Kommandeur müsse verantwortlich beben far die Auswahl des Offiziernachwuchses. Der Grundsatz Napoleons ũsse je ch wahr bleiben, daß jeder Soldat den müsse auch jetzt no r J ; eee, , we Marschallstab in seinem Tornister trage. —=orgen verursache seider das Anschwellen des Pensionsetats, dessen Anforderungen um 65 vS gestiegen seien. Der Redner erklärt sich mit dem strengen Vorgehen des Ministers gegen Zersetzungsversuche von links und von rechts einverstanden. (Abg. Dr. Goebbels Mat. Soz : Sie wollen sich wohl eine goldene Uhr verdienen?) Die Baherische Volkspartei trete für eine möglichst gleichmäßige Ver⸗ teilung aller Aufträge und Ausgaben für Heereszwecke über das ganze Land ein. Etwaige Hindernisse durch zu hohe Frachtkosten müßten beseitigt werden. Das Gewerbe müsse entsprechende Be rücksichtigung sinden. ö
Reichswehrminister Dr. Groener nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden. ⸗
Abg. Ritter von Epp (Nat. Soz )) fragt: Was ist denn für die Erhaltung des Wehrwillens in den letzten 12 Jahren im deutschen Volke überhaupt geschehen? Gerade wir Nationg!⸗ sozialisten vertreten die Aufrechterhaltung des Wehrwillens. Wir müssen dem Wehrminister unser schärfstes Mißtrauen aussprechen und werden einem vorliegenden Antrag, ihm sein Gehalt zu streichen, zustimmen. Es ist nicht angängig, uns National⸗ fozialisten auf eine Stufe mit den Kommunisten zu stellen. Der Minister hat nationalsozialistische Reichswehrangehörige mittellos auf die Straße gesetzt, obwohl sie nicht den geringsten vater⸗ landsfeindlichen Akt begangen haben. (Zuruf links: Glauben Sie das?! Auch hat der Wehrminister zu vertreten, daß hier mit einem ganz kläglichen Detektivsystem gearbeitet worden ist. Er hat selbst durch Belohnungen eine häßliche Denunziatignsmethode angeregt. Von der Verhaftung nationalsozialistischer Offiziere in Ulm würde ich nicht sprechen, wenn wir uns irgendeiner Schuld bewußt wären. Die Sache ist mit ungeheurem Aplomb auf⸗ gezogen worden, wir haben aber leider nichts Näheres darüber gehört. Was sollten wir denn für Beweggründe zu einem straf⸗ rechtlichen Vergehen haben? (Lärmende Zurufe links.) Das alte Heer hatte seine Tüchtigkeit in jahrhundertelanger Erfahrung erworben. Man ist jetzt auf falschen Wegen. Zu uns kommen Wehrangehörige, obwohl sie in Versammlungen hören können, wie wir uns den Staat denken. Zu bieten haben wir ihnen nichts. (Lachen und lebhafte Zwischenrufe links. Wir wollen die Reichswehr nicht zersetzen, sondern wir brauchen das Heer als Rückgrat des Staats. Das Heer wird führend im Staate werden. Dieses Instrument zerstören zu wollen, würde ja eine ausgemachte Dummheit sein. Die Nationalversammlung von 1919 hat den Versailler Schandvertrag genehmigt, nachdem wir vom November 1918 bis Juni 1919 einen Absturz erlebt haben, unter dem wir noch leiden. (Rufe bei den Sozialdemokraten: Sonst wäre unser Staat gefährdet worden! Ich kann Ihnen sagen, daß Noske damals ganz anders dachte als heute. Wie kann man nur sagen, daß wir den Heeresetat noch weiter herunterdrücken müssen zugunsten der Tributzahlungen? Redner legt im ein⸗ zelnen dar, wie groß die Tribute geworden sind. Die Kriegs⸗ lasten machen 315 Milliarden aus. Die Polizeikosten der Länder betragen 810 Millionen, für die Verteidigung des Landes nach außen werden nur 700 Millionen ausgegeben. Und dabei ver⸗ langt man noch eine weitere Herabsetzung des Wehretats? Unser Staat ist zur Machtlosigkeit verurteilt. Wir stellen unser Schick⸗ sal dem Völkerbund anheim. Wenn ein Volk in unserer Zahl nur den Willen hat, kann es diese Dinge ändern und wir wollen diesen Willen erwecken. Unsere Wehrlosigkeit liegt im System. Mit unserem Wehrsystem ist überhaupt nichts anzufangen. Die Staaten im Westen und Osten können g Millionen Soldaten gegen uns aufmarschieren lassen, und diese Millionen sind mit den schwersten modernen Waffen ausgerüstet. Erfreulich ist es, wie trotz alledem der Besuch unserer alten Kasten in den Häfen an⸗ derer Staaten das Ansehen Deutschlands heben können.
Abg. Künstler (Soz) meint, daß unser Volk mit seiner Wirtschaftsnot und Wohnungselend anderes zu tun habe, als für die Wehrmacht zu sorgen. Ueber den Kieler Fall habe sich das Wehrministerium gänzlich ausgeschwiegen, und doch komme es häufig vor, daß Offiziere an Festen teilnehmen, die Deutschland schädigen, und auch an Geschäften auf Kosten der Reichskasse sich beteiligen. Wie stehe es mit der Phoebus⸗Angelegenheit? Vor einem Jahre habe der Minister das schärfste Einschreiten gegen Schiebungen mit Waffen versprochen, aber man scheine im Wehr⸗ ministerium alles verschleppen zu wollen und die Aufklärung darüber zu scheuen, wie Offiziere mit Kaufleuten Verträge über Geschäfte abgeschlossen haben. Vielleicht werde sich auch heute wieder das Wehrministerium ausschweigen. (Minister Groener: Nein, ich werde Ihnen sehr deutlich antworten Redner weist darauf hin, daß deutsche hohe Offiziere mit Offizieren der Roten Armee in Moskau zusainmen an Festlichkeiten teilgenommen haben, wo sie sogar Max Hölz gegenübergesessen hätten. (Lebhafte Zwischenrufe bei den Kommunisten) Ein russischer Admiral habe die deutsche Flotte zu einem Besuch in Rußland eingeladen mit dem Bemerken, daß der Gegenbesuch der ruffischen Flotte in Deutschland nicht lange auf sich warten lassen . h , guf bei den Kommunisten) Namens seiner Fraktion ver angt der Redner eine Auskunft des Ministers über die Kieler Munikions“ schiebungen. .
Abg. von Troilo (D. Nat) führt u. a. aus: Die 3 rung des Reichs wehrministers aus , 1929, a' n Jahre wieder Mittel für die Ausbildung, Ausrüstung und Für⸗ sorge der Wehrmacht in einer Höhe bewilligt werden, daß der Nutzeffekt der Haushaltsbewilligung für 1933 gewährleiste: sei hat sich leider nicht verwirklicht. Die Reichsregierung hat bei Aufstellung des Haushalts zwei Stiefkinder, das eine ist der Haushalt des. Reichswehrmin sterinms, das andere für! Ver= sorgung und Ruhegehälter. Der Wehrhaß der Sozialdemokratie ist an einer nicht mehr zu übertrumpfenden Grenze angelangt
in salcher Haß gegen alles, was mit Wehrmacht? Wehrwillan und Wehrfreudigkeit zusammenhängt, ist nur bei uns in Deut isch⸗ land möglich. Der Sheiche we rm n er hat ja auch vom „be— waffneten Pazifismus“ gesprochen. Wenn der Reichs wehrminister aber schließlich auf die Waffen verzichtet, fo bleibt nur noch der Pazifismus übrig, und da möchte ich ihn an ein Wort Mussolinis grinnern, „Die unbewaffneten Propheten gehen alle Unter.“ Was uns aber in Erstaunen setzt, das ist, daß der Minister selbst in seinen Beratungen und Besprechungen mit'der Reichsregierung von vornherein darauf verzichtet hat, die Forderungen durch⸗ zudrücken, die unumgänglich nötig waren, um das Gleich⸗ Hriht gegenüber früheren Abstreichungen wiederherzustellen. An
telle des Herrn Reichswehrministers hätte ich es mir auch zu⸗ nutze gemacht, daß gerade diese Regierung sich mit Vorlisbe . ierung nennt und hätte aus ihr schon aus dem zrunde möglichst viel herausgeholt. Mit lebhaftem Interesse und geradezu mit Freude können wir immer wieder feststellen, Daß in unserer kleinen Wehrmacht von den leitenden und führenden Stellen bis zum einfachen Soldaten mit Hingabe, ja mit leiden⸗ er e, Fleiß gearbeitet wird, um die Schlagfertigkeit der Ve rmacht zu erhalten. Allen gegenteiligen Bestrebungen zum Trotz wird der gute Geist auch in der heutigen Wehrmacht gepflegt, auf den es ankommt, nämlich den, daß man im allgemeinen auf die Politik pfeift und daß man eben Soldat — und nichts als Soldat — sein will, weil man gern Soldat ist. Und man ist gern Soldat, weil man sein Vaterland lieb hat. Weil die Reichs— wehr also allen Pofttisierungsbestrebungen trotzt, sind wir der Ansicht, daß die stiefmütterliche Vernachkässigung der Reichswehr
nun endlich auch einmal wieder ein Ende haben muß, da sonst diese Wehrfreudigkeit, die viel tiefer in unserem Volle wurzelt, auch gerade bei den Arbeitern, Schaden leiden muß. Die Pflege der Wehrfreudigkeit ist uns heute, angesichts der bevorstehenden Reichsbannerfahrt nach dem Chemin des dames, wahrhaftig not. Das ist doch wohl — gelinde gesagt — eine Groteske an⸗ gesichts der Rüstungen Frankreichs mit deutschem Tributgeld. Dieser Geist, der in einer solchen Bannerfahrt zum Ausdruck kommt, ist ja gerade daran schuld, daß bei unseren Kriegs⸗ gegnern auch heute immer noch wieder aufs neue auf Ver⸗ gewaltigungen gesonnen wird. Die Deutschnationalen werden aber nicht aufhören, diesen Wehrgeist zu wecken und zu pflegen. — Der Redner wendet sich dann den einzelnen Posten des Reichswehretats zu, die die Deutschnationalen beanstanden. Er begründet zunächst den Antrag auf Erhöhung des Titels An— kauf von Remonten von 4913900 Mark um 500 000 Mark. Nach dem Haushalt erhalte der Verkäufer eines Remontenpferdes nach Abzug von 1099 Mark Unkosten durchschnittlich nur 1250 Mark ausgezahlt. Dieser Durchschnittspreis liege aber unter dem Durchschnittspreis der vor dem Kriege gezahlten Remontenpreise. Der heutige Durchschnittspreis entspreche einem Durchschnitts⸗ preis von 850 bis 9060 Mark vor dem Kriege. Die Aufzuchts⸗ kosten eines Remontenpferdes betrügen durchschnittlich 1800 Mark. Dabei müsse berechnet werden, daß das Risiko bei der Aufzucht eines edlen Pferdes eine große Rolle spielt. Die Reichswehr brauche nur eiwa 3600 Remonten gegenüber 14000 vor dem Kriege. Trotz der fortschreitenden Motorisierung werde das Pferd in der Armee unentbehrlich sein, insonderheit für die Zwecke der Nahaufklärung. Ein Flieger werde nach Ueber⸗ fliegen eines Waldes niemals die gleiche Meldung machen können wie ein Reiter, der diesen Wald durchritten hat. Bei dem vom jetzigen Etat vorgesehenen Durchschnittspeise sei die Aufzucht eines edlen Soldatenpferdes vollkommen ausgeschlossen. In Ost— preußen seien in den beiden letzten Jahren je 2300 Remonte⸗ pferde angekauft worden. Trotz dringendster Vorstellungen habe das Reichswehrministerium den Durchschnittspreis nicht erhöht. Bei der Notlage der ostpreußischen Landwirtschaft sei infolge⸗ dessen eine Nachzahlung von durchschnittlich 20 Mark für das Remontepferd aus der Ostpreußenhilfe in den letzten beiden Jahren geleistet worden. Eine weitere Nachzahlung aus der d ren ring. könne jedoch nicht mehr erfolgen. In⸗ folge der Zusage der Anforderung eines um 200 Mark erhöhten Durchschnittspreises im diesjährigen Haushalt habe die preußische Gestütsverwaltung unter großen Mühen und Kosten einen reinblütigen Körbezirk gebildet, obwohl von allen Seiten der Wunsch nach Aufstellung von Kaltbluthengsten zur e. eines rentablen und für die Landwirtschaft praktischeren Wirtschaftspferdes ausgesprochen worden sei. Die Deutsch⸗ nationalen hätten daher einen Antrag auf entsprechende Er⸗ höhung des Durchschnittspreises der Remonten gestellt. Die Zucht des edlen Soldatenpferdes werde bei Ablehnung dieses Antrages sofort eingestellt werden. Der Redner begründet weiter Anträge auf Erhöhung des Postens für Einrichtung, Erhaltung und Betrieb der Nachrichtenverbindungen von 1 815 390 um 150 000 Mark. . . . auf Erhöhung des Titels für gründliche Instandsetzung der von den Heeresverpflegungsämtern, Be⸗ kleidungsämtern, Lazavetten, Unterkunftsräumen und den Re⸗ monteämtern zu unterhaltenen baulichen Ablagen. Ueber die Unzulässigkeit dieser Positionen habe bereits der frühere Reichs⸗ wehrminister Dr. Geßler wiederholt Klage geführt. Schließlich müsse der Etatstitel Landesbefestigungsanlagen, für die auf 10 Jahre 30 Millionen, also jährlich 3 Millionen vorgesehen seien, von denen der Reichswehrminister schon im ersten Jahre auf 750 000 Mark verzichtete, diese 750 000 Mark wieder her⸗ gestellt werden. Inmitten einer so wehrfreudigen Umwelt sei es einfach nicht zu verstehen, wenn nicht einmal die engen Grenzen, die uns das Versailler Diktat gesteckt habe, erschöpft werden sollen. Ein Optimismus, der an eine friedliche Auf⸗ wärtsentwicklung der neueuropäischen Staatenwelt glaube, sei geradezu ein Verbrechen an unserem Volke gegenüber der Tat⸗ sache, daß man in unserer Umwelt unverkennbar darauf bedacht sei, nicht nur die Rüstung Deutschlands, sondern seine ganze Aufwärtsentwicklung überhaupt zu verhindern. Sorgen Sie, Herr Reichswehrminister, so schließt der Redner daß nicht neben dem Nährstand unseres Volkes auch noch der Wehrstand ver⸗ kümmert. (Lebhafter Beifall rechts.)
Reichswehrminister Dr. Groener nimmt zu einer Entgegnung nochmals das Wort, die nach dem Stenogramm mitgeteilt werden wird.
Präsident Löbe schlägt nunmehr Vertagung vor.
Abg. Künstler (Soz.) erklärt in persönlicher Bemerkung, das Auftreten des Reichswehrministers gegenüber einem Ab— geordneten der größten Partei sei unerhört. Auf die ent⸗ scheidende Frage habe der Reichswehrminister nicht geantwortet, nämlich, ob tatsächlich am 4. Oktober 19224 ein Vertrag abge⸗ schlossen worden ist zwischen Kaufleuten und Stellen des Reichs—⸗ wehrministeriums. Der Minister habe kein Recht zu seiner Empörung. Wenn er im Ausschuß seiner Pflicht, auf die An⸗ frage eines Abgeordneten zu antworten, nachgekommen wäre, dann wäre die Anfrage im Plenum nicht erfolgt. Falls der Minister weiter schweige, werde er das tun, was er im Interesse des Volkes für nötig halte.
Nächste Sitzung: Freitag 3 Uhr: Fortsetzung der Be— ratung des Reichswehr⸗Etats, außerdem Erleichterungen der Kreditversorgung.
Schluß 8“ Uhr.
Preußischer Landtag. 166. Sitzung vom 22. Mai 1930, 12,30 Uhr. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Auf der Tagesordnung steht als einziger Punkt die dritte Lesung des Staatshaushalts für 1930 in Verbindung mit der großen Anfrage von in te rfeld (D. Nat.) über Disziplinarverfahren gegen Beamte, die sich für das Volksbegehren „Freiheits⸗Gesetz“ eingesetzt haben.
Ministerpräsident Dr. Braun: Meine Damen und Herren, ich ergreife sogleich bei Beginn der Beratung das Wort, um die große Anfrage Nr. 146 der Herren Abgeordneten Dr. von Winter⸗ feld und der übrigen Mitglieder der deutschnationalen Fraktion zu beantworten.
Anlaß zu dieser Anfvage haben meine Ausführungen über das Vorgehen der Staatsregierung gegen die Beamten, die sich am Volksbegehren beteiligt haben, in der Sitzung des Hauptausschusses vom 5. Mai dieses Jahres gegeben. Ich habe in jener Sitzung — ich zitiere nur aus dem Protokoll über die erwähnte Sitzung — unter anderem folgendes ausgeführt: .
Wenn die Preußische Staatsregierung es für zweckmäßig ge— halten haben würde, auch gegen Beamte, die lediglich unter⸗ zeichnet haben, disziplinarisch vorzugehen, dann würde sie sich von dem Staatsgerichtshof nicht hindern lassen; denn die
) Mit Ausnghme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortkaute ,, sind.
disziplinare Gewalt über den preußischen 3 dem Preußischen Staatsministerium und nicht gerichtshof zu. Dieser Bericht gibt meine Ausführungen nicht wieder; er ist ja stets etwas gekürzt. So habe tatsächlich gesagt: disziplinarisch vorzugehen und die Entscheipn Disziplinargerichte anzurufen. 1 Das letztere ist im Bericht weggeblieben.
Wenn die Interpellanten nun fragen, ob das ministerium diese meine Ausführungen billige, so kann darauf erwidern, daß keine Veranlassung vorliegt, dart Entscheidung des Staatsministeriums herbeizuführen. N. führungen, die ich im Parlament mache, habe ich mit vel antwortung vor dem Parlament zu vertreten. Das gan seiner Gesamtheit entscheidet nur bei Meinungsverschan. unter seinen Mitgliedern; solche sind aber in dieser hier örterung stehenden Angelegenheit nicht zutage getreta Anfrage des Herrn Dr. von Winterfeld und Fraktz e an sich gab auch keine Veranlassung, eine Entschei d Kabinetts herbeizuführen, um so mehr nicht, als ic 11 den vorangegangenen Erörterungen im Kabinett iber Frage stehende Angelegenheit ohnehin mit meiner Auf eins weiß mit den übrigen Kabinettsmitgliedern.
Meine Aeußerung, meine Damen und Herren, derletz;· nicht im entferntesten die Achtung vor Gesetz und Ig sprechung, wie die Interpellanten behaupten. S s nicht geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit zu eisgh Im Gegenteil, ich stehe mit meiner Stellungnahme duthnm⸗ dem Boden des Gesetzes; denn zur Entscheidung über 0 narisch zu ahndendes Verhalten von Beamten sind nag] Gesetz lediglich die in diesem dafür vorgesehenen gun. d. h. die Vorgesetzten und die un abhůng Disziplinargerichte, zuständig. Urteile dez en gerichtshofs in den Fällen des Artikels 19 der Reichs her
haben im Gegensatz zu den Urteilen, die das Reichsgericht Artikel 13 Abs. 2 der Reichsverfassung auf Grund des z gesetzes vom 8. April 1920 fällt, keine Gesetzeskraft um s daher die unabhängigen Diszꝛplinargerichte auch nicht unnig bar binden.
Genau so wie jedes Amtsgericht berechtigt is einer Entscheidung des Reichszerichts abʒunen wenn es glaubt, die Begründung der Reichsgerichtsentshen durch seine Urteilsbegründung erschüttern und das Reih zur Nachprüfung seines Rechtsstandpunktes veranlassen zu lin ebenso steht dieses Recht den Disziplinargerichten gegenihe Urteilen der höchsten Reichsgerichte, also auch des Staate gen hofs, zu. Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 19. Rem vorigen Jahres fordert aber auch in mehrfacher hin ih Kritik heraus, so daß eine richterliche Nachprüfung Mu erwünscht wäre.
Freilich ist es nicht richtig, wenn in der Oeffentlich auch im Parlament behauptet wird, der Staatsgerichteh' den Klägern voll recht gegeben und gegen die Staatres m entschieden. Wie liegen denn die Dinge? Die deutshnnin Fraktion hat in ihrer Klage beantragt:
Der Staatsgerichtshof wolle beschließen, daß die Teilnahmn
preußischen Beamten beim Volksbegehren und Vollzensg
grundsätzlich zulässig und die dagegen gerichteten Kundzhn
des Preußischen Staatsministeriums verfassungswihrig ß In der mündlichen Verhandlung hat die Klägerin dam ih Antrag geändert und wie folgt formuliert:
Der Staatsgerichtshof wolle feststellen: es ist mit duk fassung nicht vereinbar, daß das Preußische Staatsminsstn den preußischen Beamten auf dem Dienstwege eröfng ihr Eintreten für das Volksbegehren, gleichviel in ni Form, sei mit den Beamtenpflichten nicht vereinbar.
Der Staatsgerichtshof hat diesen Antrag abgelehnt und hr in seinem Urteil zu diesem Punkt folgendes:
Die Anträge sind schon nach dem Klagevorbringen, auch nach der ausdrücklichen Erklärung der Antragstelenn der mündlichen Verhandlung nicht so aufzufassen, o Klägerin sich gegen die preußischen Minister personlich vn und sie für eine von ihnen schuldhaft begangene Vershsm verletzung verantwortlich machen will, wozu sie nach I. der preußischen Verfassung auch nicht befugt wäre. Gesichtspunkt der Verfassungsverletzung muß im wotlitzo Falle überhaupt ausscheiden.
An einer anderen Stelle des Urteils stellt der Staat gent noch fest, daß ein Verbot der Beteiligung bort amten am Bolksbegehren durch die Preußishe eh regierung nicht erfolgt sei, und sagt dann weiter ausm daß jede über die bloße Eintragung hinausgehende Hin der Beamten unter Umständen disziplinarisch verfolgt b könne. Darüber heißt es nämlich im Urteil: .
Es wird Sache der Disziplinarbehörden und der Dißihᷣ gerichte sein, im einzelnen Falle zu prüfen, ob der uli Volksbegehrens es rechtfertigt, den Beamten ein alte treten dafür als Dienstvergehen anzurechnen. Grund i unzulässig ist ein disziplinarisches Einschreiten nicht.
Der Staatsgerichtshof ist dann aber schließlich noch zu soh— Urteil gekommen: h
Die im Art. 130 Abs. 3 der Reichsverfassung den gewährleistete Freiheit ihrer politischen Gesinnung un Recht, sich bei einem zugelassenen Volksbegehren ohne z auf dessen Inhalt einzutragen und beim Volksensched !? stimmen.
(Rufe rechts: Na also ))
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.
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ganz n ich unter
jhhll Berantwortl. Schriftleiter: Direltor Dr. Tyrol, Chart
Verantwortlich für den Anzeigeng j Rechnungsdirektor Mengering in 2 . Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in deli Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags -Altienßge l! ; Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sieben Beilagen
reaisterbeilinn seinschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandels registt
dem — 2
n Deutschen Reichsa
ir. 1 19. ö Fortsetzung aus dem Hauptblatt.])
M weitergehenden Anträge werden abgewiesen. Meine
Srste Beilage
Berlin, Freitag, den 23. Mai
gerichtshof nicht gezogen, sondern er führt in seinem Urteil in bezug auf die Erklärung des
n und Herren, mit dieser Entscheidung ist der Staats.
of nach meinem Dafürhalten über seine Zustãndigkeit
nsgegangen. . nn seinem Urteil festgestellt, daß die Staatsregierung den
ten die Eintragung nicht ausdrücklich verboten hätte, somit pon also auch keine BVeranlassung vorlag, über diese Frage Däatlich eine Entscheidung zu treffen. (Zurufe rechts) muß beachtet : Niniste rede, die den Beamten amtlich zur Kenntnis ge⸗ war, richtete. Es müßte zu ganz unmöglichen Konsequenzen n wenn der Staatsgerichtshof sich als Zensurbehörde auftun „iber Reden, die die Minister im Parlament halten. (Sehr bei den Sozialdemokraten) Aber das liegt nun einmal ur Linie des Strebens des Staatsgerichtshofes, mangels fester iche Umgrenzung seiner Zuständigkeit diese veitgehendsten Maße auszudehnen.
H will hier nicht auf alle jene Entscheidungen eingehen, bei
zer Staatsgerichtsh᷑of nach meinem Dafürhalten über die bon der Nationalversammlung durch die Reichsverfassung achte Zuständigkeit hinausgegangen ist. Erwähnen möchte ur einmal bei diesem Anlaß jene Entscheidung über die Klage Preußischen Staatsregierung gegen die Reichsregierung, die Perfassungswidrigkeit des Gesetzes über die Biersteuer= nischidigung an Bayern zum Gegenstand hatte. Dort ent⸗ der Staatsgerichtshof die Klage im Sinne der Klägerin und hh aus, daß das Gesetz verfassungswidrig sei, setzte sich sodann un die Stelle des Gesetzgebers und erließ wie ein beliebiges Erericht eine einstweilige Verfügung, wonach die Reichs⸗ ung die in dem verfassungswidrig erklärten Gesetz festgesetzte me weiter zu zahlen hätte, was dazu geführt hat, daß jetzt Jahr und Tag auf Grund des für verfassungswidrig erklärten hes jährlich 5 Millionen aus der Biersteuer vom Reiche an mn gezahlt werden. (Hört, hört! links.)
Doch das nur nebenbei. Ich will auf diese Dinge nicht meingehen, obwohl sie ein interessantes Bild darüber geben, eben der Staatsgerichtshof, davon ausgehend, daß es im Ge⸗ icht ausgeschlossen sei, einstweilige Verfügungen zu erlassen, auch die Berechtigung zusprach, einstweilige Verfügungen zu ssen, und zwar auch derart, daß er wohl ein Gesetz für ver— ngswidrig erklärt, aber im Wege der einstweiligen Verfügung it, es muß weiter gezahlt werden. Doch, wie gesagt, das nebenbei. Im vorliegenden Falle bewegt sich der Staats⸗ hhtäͤhof auch in der Entscheidung der Frage der Aktiv⸗ imation der Klägerin in merkwürdigen Widersprüchen. Nach geltenden Rechtsauffassung sollen nur an der Gesetzgebung be⸗ gte Organe, nicht einzelne Personen oder Personengruppen chtigt sein, beim Staatsgerichtshof Verfassungsstreitigkeiten ängig zu machen. Das erkennt der Staatsgerichtshof bis zu m gewissen Grade auch an und bringt in der Urteils⸗ ündung darüber folgendes zum Ausdruck:
s ist verfehlt, wenn die Klägerin zur Begründung ihres agerechts den Artikel 29 Abs. 1 der Preußischen Verfassung ranzieht. Die Preußische Verfassung gewährt das Ueber⸗ achungs recht gegenüber der Regierung nur dem Landtag. iner einzelnen Fraktion steht keine Befugnis zu, an Stelle es Landtags das Staatsministerium zu beaufsichtigen.“ , weiter heißt es dann: Die Antragstellerin kann sich auch nicht darauf berufen, daß E die Rechte der der Deutschnationalen Volkspartei an⸗ fhörenden Beamten wahrnehme, Einzelpersonen können keinen uspruch auf verfassungsrechtlichen Rechtsschutz durch den ztaatsgerichtshof erheben. Das gilt auch für Beamte, die be⸗
Mupten, von ihrer Regierung in ihren verfassungsmäßig ge⸗
ährleisttten Rechten beeinträchtigt zu werden. Derselbe zrundsetz muß gelten, soweit die Fraktion der Deutschnationalen Bollspartei den Staatsgerichtshof im vermuteten oder ausdrück⸗ then Auftrage der der Partei angehörigen Beamten anruft.“ logische Folge dieser Auffassung wäre nun gewesen, daß der iatzgerichtöhof schöon mangels Attivlegitimation Klägerin die Klage abgewicsen hätte. (Zehr wahr! links) . hat er aber nicht getan, sondern er hat schließlich die Klage⸗ thtigung der Fraktion deshalb bejaht, weil die Deutsch— nale Volkspartei als Mitträgerin des Volksbegehrens ein echtigtes Interesse an dessen ungehinderter Durchführung habe, n die genannte Partei eine preußische Landesorganisation öh bestze, die Landtagsfraktion als solche angesehen werden se. So hat er sich geholfen.
Man wird zugeben müssen, daß diese Auslegung rechtlich höchst echtbar ist und der Staatsgerichtshof sich dabei wohl erheblich zem Bestreben hat leiten lassen, unter allen Umständen in Anhelegenheit zu entscheiden.
un noch einige Worte zu dem Urteil in seinem m Standpunkt der Staatsregierung abweichenden Teile. kan die Frage aufgeworfen werden, ob überhaupt eine Ver⸗ ungsreitigteit innerhalb eines Landes vorlag, über die der degerichts hof nach Artitel 19 der Reichsverfassung zu ent— den hatte. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestell, ein Verbot an die Beamten, einzuzeichnen und abzustimmen, ergangen sei. Es heißt darüber in dem Urteil:
e. wie der Antraggegner mit Recht betont, hat die
nnlisbe Staatsregierung den Beamten die Teilnahme am vlebegehren nicht verboten. Ein Verbot, dessen Ueber⸗
tretung an sich disziplinarische Ahndung nach fich ziehen würde,
. der leitenden Behörde nicht ergangen.“ 9. ieser Feststellung hätte man eigentlich erwarten müssen,
. Ilnats gericht hof würde folgern, es handle sich lediglich um e politische
barn . . . z . ang an die Beamten, über die zu urteilen er nicht berufen
Kundgebung des Staatsministeriums, um eine
Diese jedenfalls logische Schlußfolgerung hat der Staats⸗
(Lachen und Zurufe rechts) Denn er hatte Die Erklärung der Staatsregierung bewirkte, so sagt der Staats⸗ gerichtshof, daß bei den Beamten Besorgnis entstand, bei bloßer
Rechenschaft gezogen zu werden. werden, daß die ganze Klage sich doch gegen ‚
Diktat, das Ansinnen an den e r , , mal zur
. e Staats ministeriums folgendes aus: Bei der überlegenen Stellung des Staatsministeriums gegen- über den Staatsbeamten rief schon diese Erklärung einen 3u⸗ stand der Rechtsunsicherheit und damit eine Ein⸗ schränkung ihrer Betätigung beim Volksbegehren hervor.“
die nicht ungerechtfertigte Einzeichnung dienstlich zur 53 Und kommt dann zu folgendem Der von der Breußischen Staatsregierung geschaffene Zustand steht demnach mit Artikel 130 Abs. 2 nicht in Einklang, als er die preußischen Beamten schon von der bloßen Einzeichnung vom Volksentscheid fernzuhalten geeignet ist. Im übrigen ist er jedoch verfassungs rechtlich nicht zu bemängeln.“ Demgegenüber muß hervorgehoben werden, daß die Besorg⸗ nis einzelner Beamten keineswegs genügen kann, um eine Verfassungsstreitigkeit, über die allein der Staatsgerichtshof zu entscheiden hat, als vorliegend anzunehmen. Denn der Staatsgerichtshof ist nicht dazu da, die Besorgnisse einzelner Be⸗ amten zu beheben, sondern Rechtsfragen auf dem Gebiete der Verfassungsstreitigkeiten zu entscheiden. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.)
Man kann sich daher der Vermutung nicht ganz entschlagen, daß der Staatsgerichtshof sich bei dieser Entscheidung mehr von dem Gesichtspunkt politischer Zwecmäßigkeit, als vom Rechtsstandpunkt hat leiten lassen (Zuruf rechts), ins⸗ besondere daß er sich hierbei nicht in den Grenzen seiner Zu⸗ ständigkeit gehalten hat.
Ueberaus bedenklich ist aber auch der materielle Inhalt der Entscheidung, daß der Beamte sich ohne Rücksicht auf den Inhalt eines zugelassenen Volksbegehrens stets einzeichnen dürfe. (Sehr richtig! rechts) Das kann zu den unmöglichsten Konsequenzen führen. Halten Sie sich nur einmal vor Augen, ein von Herrn Kube in den ihm eigenen Gedankengängen, die er uns hier oft demonstriert, abgefaßtes Volksbegehren wäre von einem Minister — sagen wir einmal wie Herrn Frick — zugelassen, dann soll es allen Beamten freistehen, ohne Rücksicht auf den Inhalt dieses Volksbegehren dieses zu unterzeichnen, d. h. zu unter⸗ stützen? (Zurufe: Verfassung, Freiheit! — Reden Sie nichts von Freiheit! Was verstehen Sie davon? — Das müßte zu einer völligen Untergrabung der für eine geordnete Staats⸗ verwaltung unerläßlichen Disziplin der Beamtenschaft führen —
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
E.
einer so eminent christlichen Frage eine so jüdische Hast“.. Pfui⸗Rufe rechts) und endlich die persönliche aktive
eilnahme an
der Exinnerungsfeier für die erlittenen 8 — beim
Kapp⸗Putsch gerade an dem unseren gefallenen Helden gewidmeten
Volkstrauertag. Das alles und vieles mehr hat bewiesen, daß der in all den Jahren seiner Regierung nicht über das Format eines Nur⸗Parteimannes — — Herr Dr. raun nach äußeren Leistungen und innerer Grundeinstellung völlig ungeeignet um Ministerpräsidenten geblieben ist. An in g der eichspolitik ist das eingerreten, was wir erwartet haben, als Derr Braun sich von der Ablehnung des Schachtschen Angebots zum Young Flan zur Annahme des verschärften Haager Paktes umstellte. it seinen Parteigenossen im Reich entzog sich Herr Dr. Braun der Verantwortung für die finanziellen Sal der Annahme. Wir stehen aus allen diesen Gründen dem gegen⸗ wärtigen Herrn Ministerpräsidenten mit stärkftem Mißtrauen 4 und lehnen deshalb die Bewilligung seines Gehalts ab. 2. Zu unserem Bedauern bot der vor kurzem hier behandelte An⸗ trag der Wirtschaftspartei auf Auflösung des Landtags keinerlei —— zum Sturz der Regiernng Braun. Die unveränderte altung der Regierungsparteien ließ die Ablehnung des Antrags voraussehen. Darüber hinaus aber r. wir zur Zeit keine Mög⸗ lichkeit, die Mehrheit für ein die Regierung stürzendes Miß⸗ trauensvotum, für das bekanntlich die Verfassung mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der gewählten Abgeordneten vor⸗ schreibt, zu erzielen. Durch unsere verschärfte Opposition, durch Ablehnung des Etats und Verweigerung sonstiger beantragter Mittel — wie z. B. die Erhöhung der Grundvermögensstener — werden wir weiter den Boden für die Beseitigung dieses Systems Braun vorbereiten. 3. Die Hage der Umbildung der preußischen Regierung hat Herr Abgeordneter Grebe — sicherlich mit aus⸗ drücklicher ustimmung des Herrn Vorsitzenden der Zentrums⸗ fraktion — hier im Hause mehrfach behandelt. Seine Fragen gipfelten in dem Satz, seine Fraktion wisse ja nicht, ob die ö nationalen eine Regierung in Preußen unterstützen würden, die ähnlich wie die im Reiche zusammengesetzt wäre. Da der Herr Vertreter des Zentrums bei Aufwerfung seiner Fragen namens
einer Fraktion nur in mildester Form dem Bedauern darüber . . hat, daß 9
( egen alle Erwartung die Sozial⸗ demokraten ich nicht für die finanziellen Auswirkungen ihrer bis—⸗ herigen Politik zur Verfügung gestellt hätten, so vermochten meine holitischen Freunde nicht an eine ernsthafte grundsätzliche Bereitschaft des 9 Zentrums zu glauben, sich von der für Christentum, Ku tur und Sitte des Volkes ebenso wie für Staat und Wirtschaft so vernichtenden Sozialdemokratie zu trennen. Unruhe im Zentrum) Herrn Abgeordneten Dr. Heß muß auf eine frühere Frage bei dieser Gelegenheit erklärt werden, daß wir ganz 5 nicht 4 im Sinne neuerlich beängstigend aufsteigender hnsucht nach Kabinettssitzen erstreben, wohl aber den Einfluß auf Staat, Kultur und 2 ur Befreiung von diesem System — 3 — Im Verfolg der Beschlüsse unseres Kasseler Parteitages sind wir zu gemeinsamer i her Arbeit mit jeder Fraktion dieses Hauses bereit, die mit uns zur rückhalt⸗ ' 5 — 1 Systems der Verelendung
r deutschen Stände und Berufe ernsthaft entschlossen sei ird. (Beifall bei den K that .
(Zurufe bei der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei — Glocke des Präsidenten). Stellen Sie keine großen Anfragen, wenn Sie keine Antwort haben wollen. Ueberschreien kann ich Sie nicht. — Ich habe gesagt: das müßte zu einer völligen Untergrabung der für eine geordnete Staatsverwaltung uner⸗ läßlichen Disziplin der Beamtenschaft führen und den Staat selbst in der verhängnisvollsten Weise gefährden.
Aus diesen meinen Ausführungen wollen Sie entnehmen, daß gegen das in Frage stehende Urteil des Staatsgerichtshofs, das erhebliche Widersprüche aufweist und auch in seinem materiellen Inhalt zu gefährlichen Konse⸗ quenzen führen kann, bei der Staatsregierung erhebliche Bedenken bestehen. Unter diesen Umständen ist die Staats⸗ regierung nicht nur bevechtigt, sondern im Interesse der Wahrung einer geordneten Staatsverwaltung geradezu verpflichtet, den eingeleiteten Verfahren ihren Fortgang zu geben, ja, sie hätte auch, wenn sie es für zweckmäßig erachtet hätte, gegen solche Beamte, die sich lediglich eingezeichnet haben, Verfahren ein⸗ leiten können, um den unabhängigen Disziplinargerichten (Lachen rechts) Gelegenheit zu geben, sich mit der von mir kritifierten Entscheidung des Staatsgerichtshofs auseinanderzu⸗ setzen. Wenn das Staatsministerium im Interesse der Wahrung der Beamtendisziplin ein solches Vorgehen für zweckmäßig ge⸗ halten hätte — und das allein habe ich mit meinen Ausführungen im Ausschuß zum Ausdruck bringen wollen und zum Ausdruck gebracht — hätte es sich jedenfalls keiner irgendwie gearteten Rechtsverletzung schuldig gemacht. (Bravo! bei den Sozialdemo⸗ kraten — Zischen rechts.)
Das Haus tritt nunmehr in die Besprechung des Etats des Staatsministeriums und des Ministerpräsidenten sowie der deutschnationalen Großen Anfrage ein.
bg. Steinhoff (D. Nat. gibt zunächst folgende formu⸗ ner rklärung * ff Die e, , des Herrn Minister⸗ präsidenten Dr. h. . Braun an. ih der diesjährigen Be⸗ ratung des Haushalts des Staatsministexiums im auptausschuß und 2 haben das in jahrelanger Beobachtung seiner Amts⸗ ührung erwachsene Mißtrauen meiner Fraktion gegen ihn und 6 seiner eigenen Bekundung 6 von ihm allein bestimmte Politik des i nr rns noch erheblich — 4 Von den vielen Gründen zu unserem gesteigerten Mißtrauen stelle ich fest: Die jede Rechtssicherheit im Staate untergrabende bewußte Nicht⸗ achtung vor dem Spruch des obersten Staagtsgerichts hofes zum Schutz der Beamten als Staatsbürger; die. Nie tausführung von Bes 3 der Mehrheit des Landtags sowie die bereits von uns durch ein Schreiben des eli e f den scharf gerügte Form ministerieller Stellungnahme zu p lichtgemäß von Abgeordneten
stellten Anfragen; die immer wieder versuchte Verteidigung des arteibuchstandpunktes dem von uns geforderten Leistungs prinzip gegenüber und des Gesinnungsterrors selbst auf die aggen⸗ auswahl der Beamten in Privathäusern; die trotz unserer wieder⸗
rnungen so gänzlich versäumte Pflicht der Einwirkung r 9 . im wee dienstentlassenen Oberbürger⸗
meister der Reichshauptstadt; die den parteipolitischen Grund der⸗ a 3. jeden Deutschen unverständliche S t des Stahlhelm ⸗Verbots in Rheinland- Westfalen auf das 2
bes kleinsten Jungstahlhelmmannes bereiten Bund, seinen eee gelen e. . ie völlig unbegründeten Teilverbote des Luisen⸗Bundes, der Bismarck⸗Jugend, des Wehrwolf; die mit allen . sozialistischer Staatsgewalt immer wieder gezeitigt Förderung des einseitig sozialdemokratischen Reichsbanners; die Art der Verner eng einer bei der Etatberatung gestellten sorgenden Frage nach dem anläßlich des Konkordatsabschlusses zu⸗ esagten Staatsvertrag mit der w — Kirche durch die nach 2 und Inhalt unangemessene genfrage, warum denn bei
Abg. Dr. Hamburger (Soz) stellt mit fest, daß es den Sozialdemokraten gelungen sei, trotz der finan⸗ ziellen Notlage des ztaates den Etat noch zu verbessern. So sei ein Grenzfonds in Höhe von 15 Millionen eingefügt worden und auch die sozialen Ausgaben seien erhöht worden, z. B. die für KLinderspeisung und für die Erwachsenenbildung. (Beifall bei den Sozialdemokraten) Gerade diese letzte Verbesserung sei wichtig in einem Augenblick, wo ein anderes Land feine Erwachsenen⸗ bildung abbaut, nämlich Thüringen. (Hört, hört! links) Leider sei eine Balancierung des Etats nicht ohne Erhöhung der Grund- vermögenssteuer möglich gewesen. Diese Maßnahme sei jedoch unter den . en Verhältnissen die sozialste Art des Aus—⸗ gleichs. Es ei unverständlich, wie bei so solider Arbeit der Ab— geordnete Steinhoff wünschen könne, das gegenwärtige Regie⸗ rungssystem zu erschüttern. Der Reichs finanzausgleich wachse sich mehr und mehr zu einer Benachteiligung Preußens aus. Von den Mehrüberweifungen des Reichs in Höhe von 117 Mil⸗ lionen erhalte Preußen nur 53, während es ein Anrecht auf 3 Millionen hätte. Der Gesamtbetrag der Steuermittel, die Preußen in diesem Jahre zu wenig erhalte, mache 85 Millionen aus. (Hört, hört! bei der Mehrheit) Eigenartig fei die Sorge einer so selbstlosen Partei wie der . um die Zu⸗ sammensetzung der preußischen Regierung. Sie müßte sich wesentlich d als fare r f. Partei über die Vielfältigkeit staatspolitischer Möglichkeiten freuen und sollte 6 nicht Er⸗
geben, wie sie es eben getan hat. arum haben
Befriedigung
klärungen denn die. Deutschnationalen den Anirag der Wirtschaftspartei nicht mitgemacht, den Landtag aufzülösen. Die Natlonal⸗ sozialisten haben sie deshalb als Pantoffelhelden charakterisiert und sie offen verhöhnt, indem sie sie als „Helfer der jüdisch⸗ marxistischen Diktatur“ charakterisierten, die bereit seien, das Kabinett Braun zu stützen. Der Artikel des Herrn von Kries im „Tag, über die 4 des Anflösungsantrags beweist, daß die Deutschnationale olkspartei zu erkennen gibt, daß nach —— Ansicht nach einem Wahlkampf in Preußen eine bürgerliche egierung nicht mehr gebildet werden könne. So offene Worte verdienen Anerkennung! (Heiterkeit links) Herr Ladendorff er⸗ strahlt in aller Schönheit! Charakteristisch ist ja auch das Ver— halten der Beamten zur Dentschnationalen Volkspartei. Die Deutsche Volkspartei aber, die sich hier so aufregt über Beamten⸗ politik, sollte an die Politik des Herrn Frick in Thüringen denken! (Zuruf der Volkspartei: Wir sind doch hier in Preußen und haben in Preußen genug Sorgen!! Große Sorge bereitet das Justiz⸗ vessort! Im Oktober 1829 hat Oberst Duüfterberg den Vorwurf erhoben, daß der Innenminister durch Verbot des Stahlhelms sich zum Organ des Feindbundes gemacht habe, und hat daran noch weitere Herabsetzungen geknüpft. Das milde Urteil über diese Beleidungen war unerhört! Der Redner verliest die be⸗ kannte Begründung des Urteils und erklärt, das Ürteil zeuge nicht nur von größter politischer Unkenntnis, sondern geradezu von Böswilligkeit. Landgerichtsdirektoren, die eine solche Ver⸗ urteilung fällen und eine solche Begründung geben, gehören nicht in den republikanischen Staat. So wird dem Grundfatz von der Unabhän gkeit der Richter Rechnung getragen! In welcher Weise soll eine großzügige Osthilfe vor sich gehen? Jedenfalls dürfen die preußischen 1 nicht ausgeschaltet werden! Daß dem Osten geholfen werden muß, hat Preußen immer gefordert; es hat immer Anregungen dem Reich gegeben. Besonders ist auch die preußische Zentralgenossenschaftskasse herangezogen worden. Einen Vergleich der Nöte des Ostens mit den Nöten Bayerns nen wir entschieden ab! Verlangen muß man auch, daß die lfe allen Berufszweigen zugute kommt und nicht etwa nur dem Großgrundbesitz Die einseitige agrarische Wirtschafts⸗ struktur im Ssten ist außerordentlich ungesund. Die Osthilfe muß so aussehen, daß sie nicht eine baldige Wiederholung nötig macht. Preußen hat den Gedanken der Republik und der Reichs treue verfochten, besonders zu einer Zeit, als ein süddeutsches Land gegen diese Gedanken so schwer verstoßen hat. Die Reichsregierung wird immer, wenn es durch Putsche usw. be⸗ droht wird, auf Preußen zählen können! ö Abg. Verhülsdonk (Zentr,) macht auf die Schwierig⸗
keiten aufmerksam, den Etat zum Ausgleich zu bringen. Daß die Erhöhung der Grundvermögensstener wear, auslöste, war nicht