1930 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jun 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs

und Staatsanzeiger Nr. 137 vom 16. Juni 1930. S. 2.

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dem Inkrafttreten der Finanzreform weitere 150 Mill. Mark. Auf das komplizierte Verfahren der Umschuldung näher einzu= ehen, würde hier zu weit führen. Es bedingt nach der Auf⸗ —— der Reichsregierung, daß die Gelder über ein 22 ründendes zentrales Kredilinstitut geführt werden, die Deutsche Ce sbank. Hierfür ist ein besonderer Gesetzentwurf vor⸗ gelegt. Damit auch die Rentenbank⸗Kreditanstalt sich an der Auf⸗ bringung der Mittel beteiligen kann, ist in diesem 2. Gesetzentwurf auch eine Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Rentenbank⸗Kreditanstalt vorgesehen. Auch die Ablösungsbank oll sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen an der Be⸗ chaffung von Mitteln für die Umschuldungsdarlehen beteiligen können. Falls diese Wege der Mittelbeschaffung nicht zureichen oder durch besondere Verhältnisse zeitweise nicht gangbar sind, sieht der Gesetzentwurf äußersten Falles die Ausgabe von In⸗ haberpapieren mit Prämien vor. Eine besondere Schwierigkeit ist, falls nicht noch andere Vereinbarungen mit der Industrie getroffen werden, noch dadurch gegeben, daß 159 Mill. Mart der Industriemittel voraussichtlich erst in den nächsten Jahren fließen. Diese Schwierigkeit soll dadurch überbrückt werden, daß die Ablösungsbank an die Gläubiger des Landwirts Ablösungs⸗ scheine abgibt, deren jeweilige Fälligkeit auf den ratenweisen Eingang der Industriemittel abgestimmt wird. Auch für diese Ablösungsscheine übernimmt das Reich, voraussichtlich gemein⸗ schaftlich mit Preußen, die Bürgschaft. Den Umschuldungs⸗ schuldnern können zur Erleichterung ihrer jährlichen Leistungen Zuschüsse gewährt werden, wofür 1930 6 Il. Mark und besonders für Ostpreußen 1 Million Mark aus Reichsmitteln vorgesehen sind. Ergänzend zur Umschuldung und unter Um⸗ ständen auch unabhängig von der Umschuldung tritt die Be⸗ trieb ssiche rung. Sie enthält Maßnahmen der d ien , Art, für die das Reich 50 Mill. Mark für 1930 Zuschüsse oder Darlehen zur Verfügung stellt. Umschuldung und Betriebssiche⸗ rung haben im allgemeinen zur Voraussetzung, daß die Betriebe Ear b fia, sanierungs fähig und sanierungswürdi ind. Auch Klein- und kleinere Mittelbetriebe können daran teil⸗ haben; für sie können überdies erleichternde Bestimmungen ge⸗ troffen werden. Besondere Landstellen sollen mit der . beim Vollzuge der Umschuldung und der . be⸗ traut werden. Die Organisation der besonderen Ueberwachung ist auf Antrag Preußens durch Ausschußbeschluß noch vorbe⸗ 383 Zur Sicherung des Dienstgeheimnisses durch die Landes- tellen haben die Rin h gse eine besondere Bestimmung in den inn aufgenommen. Ein Vollstreckungsschutz befristet bis 31. Dezember 1939, soll die Durchführung der Um⸗ , und der Betriebssicherung gewährleisten. Eine be⸗ ondere Vergünstigung soll der Landwirtschaft auch noch dadurch ewährt werden und dies hat Bedeutung für das ganze eichsgebiet daß die Ueberschüsse der Reichsgetreidestelle der Landwirtschaft für einen erheblich längeren Zeitraum zur Ver⸗ en bleiben sollen, als dies im Gesetz vom 22. 6. 19236 vorge⸗ ehen ist. Der Entwurf sah dies nur vor für Meliorations⸗ und Siedlungszwecke, Die Ausschüsse haben es auch ausgedehnt auf den Teil der Mittel, der für allgemeine produktive Zwecke be⸗ stimmt ist. Die im Ostpreußengesetz von 1929 zugunsten der r f vorgesehene a,,. der kommunalen La st en soll ebenfalls 4 das i östliche Notgebiet und außen⸗ dem auf sämtliche Realsteuerzuschläge ausgedehnt werden. Sie kommt also nicht bloß der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Erwerbslosen zugute. Hierfür sind 37 Mill. Mark Reichs⸗ mittel in den Haushalt für 1930 eingesetzt, wovon 7 Mill. Mark ausschließlich für Ostpreußen bestimmt sind. Bei Durch⸗ führung dieser Lastensenkung wird besonders darauf Bedacht zu nehmen 2 daß sie den beteiligten Kreisen durch sparsamste Auf⸗ stellung der kommunalen Haushalte auch fühlbar bleibt. Die Be⸗ . des ee n fe bezeichnet dies auch als Voraus⸗ etzung für die Durchführung der La i,, Frachten⸗ erleichte rungen sollen die vielfach, besonders in Ostpreußen, eingetretene Verlängerung der Verkehrswege in etwas ausgleichen und den 4 der Erzeugnisse wirtschaftlicher gestalten. Hierfür sind 183 Mill. Mark für 1930 vorgesehen, wovon allein 10,3 Mill. Mark besonders für Gi , bestimmt sind. Umfangreich sind die Fürsorgemaßnahmen, die die besondere Notlage auf wirtschaftli ,, ge⸗ sundheitlichen und soöozialen Gebieten und, wie die Ausschüsse auf Antrag Preußens noch besonders eingefügt haben, auch auf kulturellem Gebiete lindern 5 en. Hierunter fällt insbesondere ö die Krediterleichterung für Ge⸗ werbe, Handel und Handwerk. Durch eine veränderte Fassung des 19 und durch . einer Bürgschaft des Reichs und Preußens von je 25 Mill. Mark haben die Ausschüsse auf Antrag . dies noch besonders deutlich zum Ausdrück ge⸗ bracht. Die Reichszuschüsse für diese gesamten . 10 Mill. Mark, wovon besonders für Ostpreußen 1760 000 Mark be⸗ stimmt sind sind im Verhältnis zu dem weiten Umfang der Zwecke gering. Der Entwurf geht aber dabei davon aus, daß ÜUmschuldung und Jett nshlerhen der Landwirtschaft auch den übrigen Erwerbszweigen zugute kommen und daß nach Durch⸗ führung dieser a eien g tlichen Maßnahmen erhöhte Mittel für diese Zwecke r,, t werden können. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Förderung des Baues von Eisenbahnen zu. Der Gesetzentwurf ermächtigt die a. regierung für 130 Mill. Mark Darlehen hierfür an die Reichsbahn⸗Gesellschaft zu geben, in einzelnen Fällen auch Zu⸗ schüsse zu Grunderiwerbsktosten. Einstweilen sind für den Beginn von Bauten 10 Mill. Mark in den Reichshaushalt eingefetzt. Die Bahnbauprojekte sind einzeln aufgeführt, darunter auch einige außerhalb des ostdeutschen Wirtschaftsraumes. Es sind teils Bahnlinien, die die die Grenzziehung abgeschnittenen Linien in Verbindung bringen sollen, teils solche, die aus der besonderen Notlage der 1 Gebiete heraus besonders dringend sind. Auf Antrag der Reichsregierung wurde eine Bestimmung dahin aufgenommen, daß da, wo es volkswirtschaftli tatt Eisenbahnlinlen Kraftwagenlin ien eingerichtet werden können, In den Ausschüssen sind mehrfache Anträge auf Aufahme weiterer Bahnlinien gestellt worden, für die gleichfalls besondere Notverhältnisse bestimmend sind. Die Mehrheit ver⸗ mochte sich aber nicht zu entschließen, den Wünschen schon in dieser Vorlage Rechnung zu tragen, trat aber einer von der Minderheit beantragten Entschließung bei, die dem Reichsrat zur , . empfohlen wird: „Die Reichsregierung wird ersucht, möglichst bald weitere Mittel zur Förderung des Baues von Eisen⸗ bahnen in den Grenzgebieten des Reichs bereitzustellen.“ Was den 2. geg. m rg über die Deutsche Ablösungsbank anlangt, so habe ich seine materielle Bedeutung bereits im Zu⸗ am menhang mit der Umschuldung , ü vorgetragen. Was die Organisation der Bank anlangt, so soll sie eine Körper⸗ m ne öffentlichen Rechts werden. Mit Stammeinlagen sollen beteiligt sein das Reich, die Rentenbank⸗Kreditanstalt und die ö se, außerdem mit Fer nnn der Reichs regierung auch die Bank für Deutsche Industrieobligationen oder eine andere an ihrer Stelle bestehende Einrichtung. Um der Rentenbank⸗Kredit⸗ anstalt die . zu . sieht der Gesetzentwurf auch hierfür eine Abänderung des Gesetzes über die Errichtung der Rentenbank⸗Kreditanstalt vor, allerdings in weiterem Um ö als es dieser eine Zweck verlangt. Die Bank steht unter Aussicht des Reichs. Nach Erklärung der Reichsregierung sollen die Be⸗ fugnisse des Reichs in ähnlicher Weise ausgestaltet werden wie bei der Rentenbank⸗Kreditanstalt. Bei der r , Be⸗ deutung, die dieser Bank zukommt, 1. einige Länder den Wunsch gehabt, bei einigen . r den Reichs⸗ rat zu beteiligen; sie sind damit aber nicht durchgedrungen. So⸗ weit die Ausschüsse Aenderungen an beiden Gesetzen vorgengmmen haben, die ich nicht habe, darf 9 auf die Anlage zum Protokoll Bezug nehmen. Namen der Ausschsse habe i

richtiger erscheint,

die Ehre zu beantragen, den beiden Gesetzentwürfen in der von den 0 beschlosse nen Dasn in erster und zweiter Lesung sowie auch der beantragten hin n, zuzustimmen.

Frhr. von Gayl (Ostpreußen) führte nach dem Nach. richtenbũüro des 8m, —— 3 Zeitung wverleger aus: Das mit hochgäspannten Hoffnungen erwartele Osthilfegesetz wird weite Kreise enttäuschen. Es ist in vielen Punkten eine pro- grammatische Aufzählung von ßnahmen, deren Erfüllbarteit wesentlich ängt von der allgemeinen Lage und der Ge⸗ sundung der Reichsfinanzen. Trotzdem begrüße ich es dankbar, daß die Reichsregierung den Versuch . hat, im Rahmen der zwangsläufig gegebenen Berhältnisse dem dentschen Osten zu helfen. Diese Anerkennung der guten Absichten entbindet mich aber nicht von der Pflicht, an dem Entwurf Kritik zu üben. Es handelt fich nur um eine Teillösung. Um den Osten K— * zu machen, ihn zur Erfüllung seiner Gesamtaufgaben Se ber dem Volke zu 32 * ihn dauernd in erhalten, die Rentabili⸗ tät der Landawirtschaft und damit aller anderen 4 wiederherzustellen, würde eine wesentliche Erleichterung der A

= Lasten das wirksamste Mittel sein, neben dem Um⸗ 6 Schuldnerschutz, Betriebskredite uswwé. nur ergãnzende Maßnahmen darstellen. Dieses Gesetz wird seiner Aufgabe nur teilweise gerecht werden können. Sehr wesentliche Aufgaben sind noch den Ausführungsbestimmungen überlassen. Es wird also alles darauf ankommen, das Gesetz in richtiger Weise aus⸗

geführt wird. Bei der Durchführung der wirischaftlichen Maß⸗

nahmen müssen rein wirtschaftliche Gesichtspunkte ausschlag=

gebend sein, politische Einflüsse und bürokratische Hemmungen

mässen ausgeschaltet werden. Das Ghsetz muß in einer ein⸗

fachen, gerechten Form gegen w von sachverständigen, n

allgemein Vertrauen genieße unabhã

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! zhängigen Per fönlich= keiten durchgeführt werden. Von der Reichsregierung muß er⸗ wartet werden, daß sie diesen -, , . echnung tragen und die Ausführung in die Hände der Selbstve rwal tungs körper⸗ chaften der Provinzen legen wird. Nur unter dieser Voran etzung ist das Gesetz für mich annehmbar. Im Osthreuhengesetz ist die lage dieser Provinz rs anerkannt. In dem vorliegenden Gesetz fehlt aber diese Anerkennung. Die Fonds des Ostpreußengesetzes sind nicht n Ich muß daher die Regierung fragen, ob weiterhin die ; der Provinz Ostpreußen anerkannt wird und ihr die Mittel weiter zugute lomimen werden. Die Bejahung dieser n 87 die zweite Voraussetzung für meine Zustimmung zu den etz. Bei der Annahme des Gesetzes muß man sich aber darüber klar sein, der deutsche ten weder durch dieses dur weilere künftige Maßnahmen dieser ; erhalten werden bann. Das Schicksal des Ostens ist mit dem Gesamtschicksal des Reichs untrennbar verbunden. Der Osten kann auf die Dauer nur erhalten werden, wenn in ganz Deutschland die Lebenshaltung aller Kreise und die Anforde⸗ rungen der . Hand in ein richtiges Verhältnis zu dem Vermögen und den Einnahmen Deutschlands 94. t werden, wenn * irtschaft von allen nicht notwendigen Belastungen befreit und wieder rentabel gestaltet wird, wenn die ieh als notwendig erkannte Verwaltungsreform durchgeführt und ö ießlich der aus⸗= . Druck von uns genommen wird. Endlich betone ich, daß ich es lebhaft begrüßen würde, wenn vor der endgültigen Räumung der Rheinlande die Westhilfe gesetzlich festgelegt werden würde. Reichs minister des Innern Dr. Birth: Die Sonderlage der von den übrigen Reichsgebieten abgeschnürten Provinz Ostpreußen wird nach wie vor anerkannt, Die auf Grund des Ostpreußen⸗ esetzes zur Verfügung gestellten Mittel werden unverkürzt für tpreußen verwendet werden. Durch das vorliegende Gesetz tritt keine Kürzung, sondern eine Erhöhung dieser Mittel ein. —— Behr (Bommern): Ich kann mich 6 die rr, e. Brandenburg und Pommern den allgemeinen Ausführungen des . von Gayk nur anschließen. Nach den Erklärungen der egierung sollen nur vier brandenburgische und pommersche Kreise e, , . werden. Ich erkenne dankbar an, daß diesen . werden soll. Wir können uns damit aber nicht für befrie . klären. Wir sind überzeugt, daß die Not in anderen Teilen Brandenburgs und Pommern derartig groß ist, daß unbedingt auch ihnen ilfe zuteil werden muß.

Gesandter Dr. Tis 2 ein (Mecklenburg⸗Schwerin): Bei der Verabschiedung dieses Eee muß i 23 die außerordentlich schwere Not der mecklenburg⸗schwerinschen Landwirtschaft ver⸗ weisen. Gegenwärtig sind dort 341 , landwirtschaftlicher

amit i. .

reußen festgestellten f Cult 6 § 87 Ab Hilfsmaßnahmen auch für Mecklen werden.

Gesandter Dr. Boden schließt sich für Mecklenburg⸗Strelitz dieser Erklärung vollinhaltlich an.

Generalstaatsanwalt Dr. Hansen dn, ,. Holstein): Die Gesamtwirt t insbesondere die Landwirtschaft der Previn . olstein, befindet sich in einer 1 schweren zum Teil ö. den Grenzderhältnissen beruhenden Notlage, daß ihr nur mi außerordentlichen Mitteln abgeholfen werden kann. Wie es bereits die Vertreter von Pommern und Brandenburg taten, muß ih . Schleswig⸗Holstein fordern, daß 331 für diese Provinz die Hilfs⸗ maßnahmen des Osthilfegefetzes in Gang gesetzt werden.

Bayerischer Gesandter Dr. von Preger: Die Bayerxische Regierung hat von jeher den Standpunkt eingenommen, daß die Nok des Ostens voll anzuerkennen und jede Aktion zu i er uig ist, die auf eine Milderung dieser Notlage hinausläuft. habe deshalb auch den Auftrag, diesem Gesetz zuzustimmen. Aber ebenso, wie ich das schon in a n,, . habe, muß ich auch hier eine Reihe von Anträgen stellen. r erste Antrag

eht dahin, den F 5 zu streichen, der die Schaffung eines neuen rn in' n sfit at vorsieht. Außerdem beantrage ich im 5 16 die Einfügung von Mitteln zur Förderung des Baues von vier Eisenba . in Bayern und an der Saar.

Die Anträge Bayerns wurden nur von Sachsen, also nicht genügend, unterstützt und sind damit erledigt.

Der Vertreter der Provinz Oberschlesien 6 aus: Der vorliegende Entwurf muß die Hoffnungen und rechtigten Erwartungen Oberschlesiens enttäuschen. Ich muß daran erinnern, daß Oberschlesien nach den blutigen Aufständen und der neuen Grenzziehung kein einheitlicher Wirtschaftskörper mehr ist und Anspruch darauf hat, nächst Ostpreußen als be⸗ sonderes Notstandsgebiet anerkannt zu werden. Um so mehr muß erwartet werden, daß Oberschlesien wenigstens noch bei der Ausführung dieses Gesetzẽs als besonderes Notstandsgebiet an⸗ erkannt wird.

Gesandter Ahlhorn (Oldenburg) schloß sich der Erklärung der Provinz Schleswig⸗Holstein vollinhaltlich gn.

Der VBertreter der Provinz Niederschlesien schloß sich der Erklärung Oberschlesiens an und verwies nament⸗ lich auf die Notlage der Kreise Landshut, Reichenbach, Walden⸗ burg, Glatz und Neurode an der ts echischen Grenze, die in erster Linie Anspruch darauf hätten, in das Osthilfegesetz auf⸗ genommen zu werden.

Bei der Abstimmung über die Ablösungsbank enthielt sich Bayern der Stimme, weil sein Antrag abgelehnt worden war. Im übrigen wurden beide Gesetzentwürfe in der Aus⸗ schußfassung angenommen, dazu auch die Entschließung des Ausschusses wegen der Mittel für den Eisenbahnbau.

Dann folgte die Beratung des Ergänzungshaus⸗ halts, der zur Deckung des Ostprogramms notwendig ist.

angsversteigerungen und Betriebe i gg enburg⸗Schwerin nur wenig hinter der für Ost⸗ * lU zurück. Wir erwarten le n., daß bs. 3 des 353 alsbald geeignete urg⸗Schwerin in Kraft gesetzt

Preußischer Ministerialdirektor namens der Ausschü . 2 der .

n Osten we jetzt insgesamt 139,6 statt bisher 646 eingesetzt, also 75 2 mehr, iti eff. n. rungen 50 Millionen meu), für Erleichterung fommune , 37 Millionen (davon 80 neu), für Frachterleichterungen 2 lionen (davon 2 neu), für Zinsverbilligungen 7 Millionen 6 neu), für Essenbahnbaulen 10 Millionen (neu), fue , 300 00 (wie bisher), für m

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ionen

Dr. Brecht ] Der Ergãnzungs hand n berg

r. nen shiife fir den hanshaitktige .

davon 83 neu) zusammen 12653 Millionen, die genen deckungsfähig sind zu kommen die alten Posten: . rung von Ausfällen an Umschuldungskrediten 1 Miilltan ebung der , für Flüch lingssiedler 3 Minn Umgestaltung der Königsberger Bahnanlagen (3 Piu insgesamt 139,5 Millignen. Für die Westhilfe waren 19 Millionen im Haushalt 1925 und 10 Millionen im ban 1830 angesetzt. Die ersten 10 Millionen konnten im Var nicht mehr ausgegeben werden. Sie wurden daher solger fur Verminderung des Defizits abgesetzt und auf 143 ragen, so daß für 1830 jezt 20 Millonen, also 10 Rn mehr, eingesetzt werden. Außerdem wurde der Ansatz un kulturelle Fi. im besetzten Gebiet um eine halbe Min und . die Saargänger um 47 Millionen erhöht. Ins a enthält also der Ergänzungshaushalt folgende mehren een der alten Vorlage; Osten 75 Millionen, 5 Millionen, zusammen 39 Millionen. Sig werden gedech r n je 25 Millionen bei der Siedlung ünd be Schuldentilgung und. durch. Veräußerung, von reich m . im Westen in Höhe von 40 Millionen mit hilfe n Eil engeschalteten Treuhänderstelle. Die Vermindernn iedlungskredite von 50 auf 25 Millionen geschieht in der 9 nung auf Ersatz durch privates Kapital auf der Grundl bisherigen Kredite. Die Verminderung der Schulden lain Eee tf g. weil die restlichen 4960 Millionen zur Tilgung eiden Fehlbeträge von 182829 ausreichen und Über die i tilgung von 459 Millionen immer noch hinausgehen. i sprünglich beabsichtigte Mitheranziehung der produktiven? werbslosenfürsorge zur Deckung wurde auf Vorschlag der n cchüsse fallengelassen, weil dieser Posten zu sehr in Jusamm ang mit der gesamten notleidenden Arbeitslosenfür orge Für den Fall, daß die Grundstücksveräußerungen in diesem gi mehr als 40 Millionen erbringen, sollen bis zu 3 Miß darüber hinaus für Zwecke der Grenzhilfe veriwendeß weh ja durch die bisherigen Beschlüsse nur ein Teil de leidenden Grenzen berücksichtigt werden konnte. Die Penh ist der Reichsregierung überlassen, die sie nach sachlichen Gestt unkten und nach dem Grade der Bedürftigkeit vorzunch aben wird. Alle Grenzhilfeausgaben werden auf Wunszh Ausschüsse im krieg e he , alt vereinigt. ist die Einnahme aus der Veräußerung des Grundbefitzes in gußerordentlichen Haushalt eingesetzt. Weniger korrekt i daß infolgedessen auch ein Teil der Ausgaben für die Gren in den außerordentlichen Haushalt eingesetzt wird, weil ordentliche keine Deckung mehr bietet. Mit Rücksicht an inneren Zusammenhang mit der außerordentlichen Eimn haben es die Ausschüsse hierbei belassen. Die Ausschüse den Wunsch ausgesproöͤchen, daß auch die Westhilfe gesetli regelt und das Gesetz mit möglichster Beschleunigung vorgelegen Sächsischer Gesandter Dr. Gradnauer: Nach den llärungen des Vertreters der Reichsregierung in der Anz beratung soll nähere Bestimmung über die Verteilung den die Grenzhilfe bereitgestellten zwei Millionen vorbehalten bin Die sächsische Regierung erwartet, daß die Verteilung entsprh dem bisherigen . ren bei der Ausschüttung der Grenz mittel unter Berücksichtigung der Not im a fa, Gren erfolgen wird.

Studienrat Dr. Hamacher (Rheinprovinz): Der R will es, daß die Beratung und Verabschiedung dieses Etatz efähr mit dem Termin der Räumung der besetzten Gebiet ammenfällt. Sie werden deshalb Verständnis dafür haben, ein Vertreter der Rheinprovinz die Frage stellt, wie es eigen mit dem ü n sehn⸗ das nicht nur von allen n ebenden Stellen des Westens seit zwei Jahren gefordern m . auch immer wieder zugesagt worden jst. Ich glaube, weisen zu müssen auf die Folgen der Grenzziehung, auf die ö; jährige Besatzung, die einen n. en Au bau der waltung und der Wirtschaftspolitik im besetzten Gebiet nich nicht möglich gemacht hat, sondern mit Hilfe der fremden! satzungsbehörden ich erinnere nur an die Tätigkeit der landkommission und des Kommissars Tirard einen An immer wieder verhindert hat. Ich erinnere daran, daß Wirtschaftsgebiet des Westens durch die Grenzziehung der Besh auf nahezu ein Jahr vollständig brachgelegt war. Ich erinner! den Ruhrkampf und die Separatistenkämpfe. Das alles hu ö der Verwaltung, des Volks⸗ und rt ge

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Korreltberm

rvorgerufen, die nach der Räumung, die wir alle ersehnen iederaufbauarbeit notwendig macht, wie sie die Bebällt selbst aus eigener Kraft nicht leisten kann. Deshalb wir liche Fürsorge 2. viele ih notwendi 2. Daher n orderung auf gesetzliche Sicherung des We tprogramms. ö hat man von ö Gesetz geschrieben, geredet umd handelt. Von der Osthilfe hat man nur . Mongte lon rochen und schon liegt das Gesetz in vo . Fassung ir sind weil davon entfernt, unsere Zustimmung zur eh an eine Bedingung zu knüpfen. Ich habe dem Osthilfeg n innerer Üeberzeugung zugestimmt. Aber ebenso, wie da hilfegefetz mit der wirtschaftlichen Notlage und der Grenzzn im Ssten begründet werden muß und kann, ebens 1 das ] hilfegesetz mit der wirtschaftlichen Notlage des Westens ründen. Den letzten Satz, den der Genera berichter tat recht als Willensmeinung der Ausschüsse bekannt gab, bin als Entschließung in folgender Form anzunehmen; „Die ö regierung wird ersucht, auch ein e e r so beg vorzulegen, 2 es von den , , . Körperschaften unn bar im Anschluß an die Räumung verabschiedet werden z Generalstaatsanwalt Dr. dem n schloß sich für die w. leswi tein der sächsis Erklärung an und ern 8 aus e en nne, , onds auch die „blutenden Gi im Norden“ berücksichtigt werden. ; ö essischer Gesandter Nuß; Ich schließe mich, denn . Vertreters Lug . vollinha nid. würde es n nrg 8 ii e ih ragramm so möglich gesetzlich verankert werden könnte. 8g, ien Erklärung gab der badische Gesandte Haren Darauf wurde der Ergänzungshaushalt zusamme der Entschließung Hamacher angenommen.

Zum Mitglied des Reichs-Disziplinarhofs rr Reichsrat den 1 Dr. Heinichen, et vertretenden Mitglied den Reichsgerichtsrat Hr. 1er , sind die Reichsgerichtsräte Dr. Keß Dr. ende. ein

Zur Beratung kam dann der Entw urf alli Weingesetzes, über den gleichfalls Ministeri Frhr. von Im hoff berichtete.

Der Entwurf hält, so führte er aus, an ö gegenwärtig k Men etzes fest. Er beschrãnkt . Einzeländerungen oder Ergänzungen desselben Diez un ihrem Inhalt im wesentlichen nach folgenden lei

eil schwer 1 4

dem Aufbon

3 utz und Stärkung des zum größten inlandischen Weinbaue gegenüber der Konkurrenz dur

gesundheitliche, soziale und kulturelle . .

Neichs⸗ und Staatsauzeiger Rr. 137 vom 16. Juni 1930. S. 2. ö

„weer viel günstigeren und vor allem billigexen Ver⸗

2. Ee. des Konsumenten gegenüber J 465 er Herstellung, Behandlung und Bezeichnung des w auch wieder das Ansehen des deutschen Weinbaues

ald

einhandels gestärkt wezden loll. 3. 2 der . e

über Weinbehandlung an den Geschmack der Ver⸗ E dm, der Absatzfähigkeit der deutschen r und, Zielen dienen namentlich verscharfte Bestim- BVerschnitt von Weinen, insbesondere mit aus⸗ Beinen, Aenderung der gore n über die un Berschärfung des Namengrechts des Beins und Er— der Kontrollvorschriften. Außerdem will der Entwurf Ausschaltung des aus amerikanischen Ertrags⸗ ungen gewonnenen. Weins, des sogenannten Hybridenweins, = Berkehr die Bekämpfung der Reblausseuche erleichtern. gen weiden manche Zweifel und Lücken im jetzt geltenden ausgefüllt, die sich im Vollzug der zwei Jahrzehnte in der Eehund in der Rechtsprechung ergeben haben. De Ausschüsse fe m ührer Beratung besonders darauf bedacht, die mehrfach benden Interessen des Beinbaues einerseits und des Berhendels, insbesondere des Einfuhrhandels, andererleits in miöcneeechten Ausgleich zu berüczsichtigen. Sie haben ver- 7 Aenderungen vorgenommen, aus denen als wesentlich nde hervorzuheben find: an dem Bertot, des Berschnitts von hem Reißwein mit ausländischen Weinen sowie an dem ba, daß Rotwein nur mit Rotwein verschnitten werden darf, an' die Ausschüsse festgehalten. Eine weitere Einengung des Emnitts mit ausländischen Weinen sowie auch das Verbot des chnitts von ausländischen Weinen, was beides Bayern be⸗ mers angestrebt hat, hat die überwiegende Mehrheit der Aus⸗ sffe abgelehnt. Einige Schwierigkeit machte die Beurteilung schillerweins. Hier haben die usschüsse beschlossen, die Frage e Ausführungsbestimmungen zu verweisen. Einen besonders ten Kaum der Erörterungen nahm die rag des Verbots Aufspritung von Dessertweinen ein. Die Reichsregieru t die Frage für eine Regelung im Gesetz noch . reif. undsätzlch haben sich die Ausschüsse auf den Standpunkt eines mots gestellt und folgende Entschließung gefaßt:; „Die Reichs⸗ Eemmg wird ersucht, die Aufspritung von ertweinen in den wfihrungs bestimmungen zu verbieten. Die Vorschriften über EJamensrecht haben die Ausschüsse zur Sicherung der Wahr⸗ der Bezeichnungen in einigen Bestimmungen verschärft. Sie sen einen Beschluß des Reichswirtschaftsrats übernommen, wo⸗ bh ein Verschnitt aus Erzeugnissen verschiedener Herkunft nur nach einem der Anteile allein benannt werden darf, wenn ser mindestens zwei Drittel der Gesamtmenge beträgt, nicht der Gesetzentwurf vorsah wenn dieser Anteil überwiegt. ßerdem haben sie dem gezuckerten Wein den Wein, der zur Er⸗ kung oder Erhöhung des Zuckergehalts entkeimt ist, gleich- elt, und diese Weine sollen nicht bloß, wie es der Entwurf welchen hat, nicht bezeichnet werden dürfen als Wachstum, wächs oder Kreszenz allein oder in Verbindung mit dem men eines bestimmten Weinbergsbesitzers oder Weinguts, son⸗ sie sollen auch überhaupt nicht als naturrein bezeichnet wer⸗ ä därfen. Die Auskunftspflicht auf Verlangen soll sich nicht bloß uf erstrecken, ob der Wein gezuckert ist, sondern auch darauf, ob derschnitten oder zur Erhöhung des Zuckergehalts entkeimt ist. Zulässigkeit erleichterter Herstellung von Wein als Haus⸗ in haben die Ausschüsse auf die Zeit von dem Beginn der inlese bis zum 31. Dezember beschränkt. Was den . ge⸗ mien Hybridenwein anlangt, so bestimmt der Gesetzentwurf, o der Söhbridenwein vom 1. September 1935 an nicht mehr in Verkehr gebracht werden darf. Bis dahin darf er noch in den eht gebracht, aber nicht mit anderen Weinen verschnitten den. Die Ausschüsse haben diese Uebergangsbestimmungen hin ergänzt, daß der Hybridenwein, wenn er in den Verkehr hucht wird, als solcher deklariert werden muß. Der Gesetz⸗ mnrf erweitert die Aufgaben der Weinkontrolle nicht un⸗ ntlich. Dadurch verursacht der Vollzug des Gesetzes den dem nach Auffassung der Ausschüsse nicht unerhebliche Mehr⸗ ken. Die Ausschüsse . daher beschlossen, eine Bestimmung Mnhalts in den Entwurf einzufügen, daß das Reich die per⸗ schen und sächlichen Kosten, die den Ländern aus der Durch⸗ hrung dieses Gesetzes erwachsen, zu tragen hat. Etaatssekretär Dr. Weis mann (Preußen) beantragte, 2 Abf. 4, der bestimmt, daß Dessertwein nur mit Dessert⸗ n berschnitten werden darf, die weitere Bestimmung zu eihen, . es jedoch gestattet ist, einem Dessertwein einen lindischen Wein anderer Art zuzusetzen, soweit dabei die kmnert des Dessertweins gewahrt bleibt. Bei der ersten Aus⸗ pslesung sei dieser Antrag angenommen worden, bei der len Lung aber auf Antrag Hamburgs wieder beseitigt den. Die jetzige Ausschußfassung sei nicht ausreichend, um Loönkurrenz der ausländischen Weine auszuschalten.

De Bertreter des Innenministeriums bat, es der Regie rungs vorlage zu belassen. Der Antrag gehe von der imlichen Annahme aus, daß der Weinhandel die ausländi⸗ Veine fertig bezieht. Von einer Aenderung des heutigen sihrens würde nur das Ausland zum Schaden der deutschen atschaft den Vorteil haben. Der hamburgische Gesandte beantragte gleichfalls, reußischen Antrag abzulehnen, da er dem deutschen Wein⸗ leinen Nutzen bringe. Der Vertreter Bremens nannte den preußischen An⸗ geinen schweren Schla kesen die Hansestädte. Das Geschäft, Jer zerstört werden s e, werde dann vom Ausland weiter gien. Kein Mensch werde in Deutschland zum Dessertwein en weis er billiger ist. Der Desseritwein fei höchfien in der ge dem Likörgewerbe Konkurrenz zu machen.

e blen Dr. Weis mann erwiderte, daß 3 ts

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denten der Hansestädte ein Beschluß des Preußischen ue ministeriums, notwendig sei. Die Abstimmung müsse da⸗ zur nächsten Sitzung vertagt werden. 8 Berichterstatter Ministerialdirektor von Imhoff ö nul hin daß die Verabschiedung des Weingesetzes außer⸗ h dringlich än da es bis zur u hen Weinernte in Kraft hin,. Die hier erörterten Fragen seien im Ausschuß ein⸗ raten worden. uach weiterer Erörterung wurde schließlich der Ver⸗ antrag zurückgezogen. Der preußische Anderungs⸗ wälshurde mit 43 gegen 23 Stimnien angenommen. Da—⸗ linmten die Provinzen Schleswig⸗Holstein und Han⸗ pbhwwie die Länder Sa sen, Württemberg, Thüringen, 1 Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Bremen, Lübeck n klenburg-Skrelitz. Milf diefer Underung wurde das , in der Fassung der , genehmigt. n der Kostenftage behielt sich dle Reichsregierung eine 1 vor. Entwurf einer Verordnung zur Ausführung des 31 über . aus Ke ki s nter, für um üliedlung von Landarbeitern wurde en⸗ then en; ebenso wurde die Neubesetzung von drei Reichs⸗ in gratsstellen nach den Vorschlägen der Regierung ge⸗

on Beratung stand dann der d , über die

ß glei und Verzinsung der ufwer⸗

öh pothe ken. Vor der Beratung beantragte ekretür Dr. Weismann ie er. Vertagung. che Regierung halte die Einbezlehung der Tilgungès⸗

hypotheken in das Gesetz für ö 1 * einen Umständen diesem Gese ustimmen könne. i ; schiedenen Ländern sei 2 8 6 regierungen zu überlassen, bei ihren Landtagen die Nichtein⸗ beziehung der Tilgungshypotheten durchzusetzen. Falls bieser Antrag nicht angenomnien werde, könne die preußische Regierung das Gesetz nicht annehmen. Er beantrage daher Zu rückve rweisung

an den Ausschuß. Jo sl vom Reichsjuftizmrinisterium er⸗

eine ungeheuer

Staatsselretar Dr. widerte, die Reichsregierung werde durch diesen Antrag in eine

ungewöhnlich schwierige Lage gebracht D ich = scheidenden Wert darauf, r er Reichstag lege ent

dahin zurückgestellt habe. Ob bei einer weiteren Verzögerun der Reichstag angesichts seiner großen Belastung das Gesetz no vor der Sommerpause verabschieden könne, sei höchst zweifelhaft. Wenn der Reichsrat heute beschließen wolle, die Länder zu er⸗ mächtigen, eine Bestimmung zu treffen, daß die Tilgungshypo⸗ theken der öffentlichen Kreditanstalten an der Zinserhöhung nicht teilnehmen, so könnte die Reichsregierung dem zustimmen. Staatssekretär Dr. Wei smann forderte, daß auch privaten Kreditanstalten den öffentlichen gleichgestellt werden.

Staats sekretãr Dr. Jo sl erwiderte, daß er ein ö sage nicht geben —— ? 1

Der preußische Bertagungsantrag wurde schließlich an⸗ 6 Das Gesetz of am Sonnabend nächster Woche

eraten werden.

Schließlich beschäftigte fich der Reichsrat mit einer Novelle zum Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheine n. Der Gesetzentwurf verfolgt den Zweck, die Landwirtschaft allgemein von den Grundschuldzinsen zu befreien. Die ,, ür die Rentenbankscheine, die nach den ursprünglichen Ab⸗

pie bis 1934 lief, wird dagegen verlängert.

Wie der Berichterstatter ausführte, benutzt das Reich die Ge⸗ legenheit, um * einem Teile damit auch seine Finanzen zu sa⸗ nieren. Die Liquidation der Rentenbankscheine wird * den etzigen Berechnungen der Reichsregierung erst Ende 1941 beendet 5 Trotz mancher Bedenken r die ire inne der

rundschu —— die Reichsratsbe lu sich in 32 Mehrheit auf den Boden der Regierungsvorlage gestellt. Ein weiteres Bedenken richtete sich gegen die Art der Grundschuld⸗ —— die 3 . . außer Hebung setzt. Diese

e ist aus währungspoliti ründen getroffen. Die e e fe hielten es aber für nötig, 26 Landwirtschaft eine Sicherung noch dadurch zu geben, daß die Anordnung hin Wiedererhebung der Grundschuldzinsen von der Zustimmung des Reichsrats und eines Rei m ff abhängig gemacht wird. Außerdem wurde klargestellt, * 31. Dezember 1942 der späteste Zeitpunkt fir die Beendigung der Liquidierung der Rentenbankscheine sein soll.

Diese Vorlage wurde gleichfalls in der Fassung der Aus⸗ schußbeschlüsse genehmigt.

die

Nr. 26 des Reichsministerialblatts (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 13. Juni 1930 hat folgenden Inhalt: 1. Konsulatwesen: Gxequaturerteilung und Erlöschen einer Exe⸗ quaturerteilung. 2. Maß⸗ und Gewichtwesen: Zulassung eines Elektrizitãtszãhlers zur Beglaubigung. 3. Verkebrswesen: Ver⸗ ordnung über Enteignung für Reichs bahnzwecke. Entscheidung über Enteignung sür Reichsbahnzwecke. 4. Versorgungswesen: Ver⸗ , f. der den Versorgungsanwärtern vorbehaltenen Beamtenstellen Preußen. Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volks⸗ bildung, 2. Nachtrag.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 16. Juni 1930.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 14. Juni 19830: Ruhrre vier: Gestellt 21 613 Wagen,. nicht gestellt Wagen. Am 185. Juni 1930: Ruhrrevier: Gestellt 3365 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung 9 deutsche Elektroly ernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des W. T. B. am 16. Junk auf 114.50 M (am 14. Juni auf 117, 0 M) für 100 Eg.

Telegraphische Auszahlung.

16. Juni Geld Brief

1,5569 1,668 i857 4155

2068: 2072 25 56 260 56 20 349 20 382

11875 4.19565

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J öö6 3 rj

1tzs 38 168,72 51s 3. as

58, 39 68, 51 24981 2495 3,22 73,36 81,34 81.50 10 542 10,062 21,94 21.98 7408 7.422 41,81 41,89 11206 11228

18890 18.84 11203 112.25

16,43 16,47

12.417 12437

2191 22909 80 73 80 89 51,11 81, 27 3035 3041 49,1595 49 25

112.45 112,67

1144 111,663 9.09 859.21

14. Juni Geld Brief

l, 556 1,5690 4187 46, 195

2068 2072 256 55 260 50 2606 345 26. 385

4187 4195 6473 G45 355 3 664

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18,8320 18. 84 1204

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91,91 80,74 81.12 3 035 49,60

12,41

111,41 S9. 08

Buenos⸗Aires . Canada..

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2 New Jork... Rio de Janeiro Uruguan .. Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden

l00 Drachm.

100 Belga 100 Lei 100 Peng . 100 Gulden 100 finnl. A 100 Lire

100 Dinar 100 Litas 100 Kr.

00 Escudo loo Kr. 100 Fres. 100 Kr.

lob isl. Kr loo Latts l00 Fres. loo Leva

ö 100 Peseten Stockbolm und Gothenburg. 100 Kr. Talinn (Reval 00 esftn Kr

Estland). .. * Wien. 100 Schilling

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—— 2

2 2 Ein einschneidende Maß⸗ ] * e wichtig für die lee er ls e, e

baldigst das Gesetz zu erhalten, zumal er auch den 9 über die Gerl ad ichte er e n dis

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

J 14. Juni Geld Brief 2040 20 48

122 (20 4,17 4,19

416 4,18 153 1,55

ö 16. Juni . Geld Brie 2940 29048 1821 185 2

424

4188 Lis 1538 Jas

4,15 417 20, 306 20, 385 20 282 20. 372

1,691 1,333 o8, 09 58, 64

1 33 uz) Siiß 3717]

10945 1049 1545 16 45 168 95 1657 2153 2201 2 07 2776 7355 7375 S0 25 sd õs i566 41.532 1175 11317 89 oO 86 3 öh 23 5g a

Sovereign 20 Fres. Stũcke Gold- Dollars Amerikanische: 1000 - Doll. 2 und 1Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische .. Englische: große u. darunter Tũrkische .... Belgische ... Bulgarische .. Dãnische ... Danziger... Estnische ..

innische. . ö.

20 306 20 3585

20 29 2057 151 1.93

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l tũrk. Pfd. 100 Belga 100 Leva

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100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. 100 Fres. 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

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101 16 4 lor 33

2702 3

41,66 111,80 b9 02 b9. 23

1051 16.47 1686 6

2210 7395

41.82 112.24 59, 26 59 47

ollãndische .. Italienische: gr. 100 Lire u. dar. Da be ( tlãndische .. Litauische . NVorwegische esterreich.: gr. u. dar. Rumãänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei

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100 Lei 100 Lei loo Kr. 100 Fres.

2, 465

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2485

11269 81, 43 81,43

48,65 49, 05

1242 12,48 12.427 12,487 73,00 73, 30

12.54 31 11 51 41 19 36

12477 12,49

Nach dem Geschäftsbericht der Accumulateren⸗Fabxrik Aetiengesellschaft, Berlin⸗Hagen i. W. für das Jahr 1929 wirkte sich die rückläufige Koniunktur, da das Hauptabsatzgebiet das deutsche Inland darstellt, für die Gesellschaft nachteilig aus, besonders auf dem Gebiete der stationãren Akkumulatoren, die in erster Linie von kommunalen und Staats- Behörden gebraucht werden. Diese waren gezwungen, durch die immer stärker werdende Kapitalnot Neuanlagen und selbst Inftandsetzungen, die unter anderen Ver hält⸗ nissen sicher ausgefübrt worden wären, auf spätere Zeiten zu verschieben. Aebnliche Verhältnisse lagen bei der Landwirtschaft und den übrigen Verbrauchern von stationären Akkumulatoren vor. Die Steigerung des Umsatzes in transportablen Akkumulatoren konnte diesen Rückgang nicht ganz auegleichen. Auch in den ersten Monaten des neuen Jahres ist der Auftragseingang etwas geringer als in den Vergleichsmonaten des Vorjahres. Die Geselschast bemüht sich, durch neue Absatzgebiete einen Ausgleich herbeizuführen. Der in diesem Jahr ausgewiesene Reingewinn enthält 1,5 Millionen Mark als frei gewordenen Teil einer in früheren Jahren zur Deckung entstandener Kriegsschäden alt nötig erachteten Rückstellung. Den zur Verfügung der Gengrgl⸗ versammlung stehenden Fabrikationsgewinn in Höhe von 1912749 RM, zu dem noch hinzutritt die frei gewordene Rückstellung mit 1600000 RM sowie der Vortrag aus 1928 mit 506 527 RM, zu⸗ sammen 3919 276 RM, schlägt der Vorstand vor, wie folgt zu ver⸗ teilen: 8 vn Dividende 1 600 000 RM, 10 ph Bonus 2 000 000 RM, Vergütung an den Aufsichtsrat 280 000 RM. Als Vortrag auf neue Rechnung bleiben 39 26 RM.

Bern, 14. Juni. (W. T. B.) Wochenausweis der Schwe ize⸗ rischen Nationalbank vom 7. Juni (in Klammern Zu⸗ und Abnahme im Vergleich zum Stande am 31. Mai) in 1000 Franken: Aktiva. Metallbestand 578 834 (Zun. 3), Golddevisen 367 065 (Abn. 8936), Wechselbestand 36 509 (Zun. 140), Lombards 43 668 (Abn. 732), Wertschriften 3 416 (Zun. 2349) Korrespondenten 24 950 (Abn. Fobs), Sonstige Aktiven 21 431 Albn. i346. Pa fig. Eigene Gelder 34 doo (underänderhh, Notenumlauf 876 626 (Abn. 31 297), täglich fällige Verbindlichkeiten Ib 27 Gun. 16 be7) sonstige Paffiwen 2 453 Albn. 1665);

Nach den Mitteilungen der da nner ine gz beim Deutschen Landwirtschaftsrat stellten sich die Schlacht⸗ viebpreise in Reichsmark je Zentner Lebendgewicht wie folgt:

Berlin nm. Stuttgart

2. un 1jñ. Jun 11. Juni 54 - 56

49 - 62

Ochsen

7 oM Sa Bullen 6

41 47 32 39 20 39 18—23 57 - 59 o1 -= 55 46 - 48

83 86 72 - 80 5 ot

E , o = e e , e ,

JJ , , , ,

61 -= 63 62 - 64 66 - 67 64 - 66

2763

2 2 . 1 8 t 2 2 2 1 * * 1 2 2 8 1 * 1 14 16 90 2 * 1. 2 1 . * 8 1 8

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Sveisetette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 14. Juni 1930: Butter: Die Auslandsmärkte tendierten im der 2. Hälfte der Berichtewoche nach oben. so erböhten Kopen bagen und Malmö die Notierung um je 8 Kronen sür 109 Eg. Der Inland e marki fonte sich dieser Tendenz nicht entzieben. so er. böhten am 12. 8. M. Hamburg und Berlin um ie 4 * für den Jentner. Ter Konsum ist weiterhin außerordentlich lane, die Kuswirkungen der Preiserhöhungen bleiben abzuwarten. Die