Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 143 vom 23. Juni 1930. S. 2.
—
von den Vorschlägen dẽs Vorstands, so insbesondere zur Nicht. einführung der Versicherungspflicht des ländlichen Gesindes und zur Nichteinführung einer oberen Altersgrenze veranlaßt haben, im allgemeinen durchaus gebilligt. In einigen Punkten sind die Ausschtisse dagegen den Vorschlägen des Borstands gefolgt; so haben sie gewisse von ihm gemachte Vorschläge organ i satorischer Art in den Entwurf übernommen, auch haben sie sich in der Be⸗ handlung der kommunalen Arbeits fürsorge mehr den Vorschlägen des Vorstands als denen des Tutte, n, Ueber die Vorschläge des Vorstands hinaus hat die eichsregierung ihrer⸗ seits in' dem Entwurf noch weitere Reformmaßnahmen vor= eschlagen, die z. T., wie die verlängerte Wartezeit für alle * in dem neu gefaßten 8 119d und, die rsagung der Arbeltsiofenunterstützung bei freiwilliger Arbeitsaufgabe in dem neu gefaßten § 93, finanziell stark zu Buche schlagen und jeden⸗ falls die Nichtübernahme einzelner Vorschläge des Vorstands mehr als ausgleichen. Der Entwurf sucht . . im wesentlichen dadurch herbeizuführen, daß er bei einer Reihe von Tatbeständen und Perfonengruppen den Versicherungsgedanken erheblich stärker verwirklicht, als das bisher der Fall war. Daneben können die vorgeschlagenen Maßnahmen z. T. gleichzeitig unter dem Gesichts⸗ punkt der Beseitigu von Mißständen und Mißbräuchen be⸗ trachtet werden, so daß also insoweit auch die Aktion der Novelle vom Oktober 1939 fortgeführt und ergänzt wird. Aus der Ren! der einzelnen Reformporschläge möchte ich besonders hervorheben: 1. die Abstufung der Arbeitslosenunterstützung in den Lohn⸗ klassen VII bis XI nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung, womit zugleich die geltende Saisonarbeiterregelung in Wegfall kommt, 2. die bereits erwähnte Einführung einer ver⸗ längerken Wartezeit für alle Ledigen, 3. die ebenfalls schon ge⸗ nannte Versagung der Arbeitslosenunterstützung bei e,, Aufgabe oder schuldhaftem Verlust einer Arbeitsstelle, 4 die be⸗ sondere Behandlung der ungünstigen Risiken der verheirateten Frauen, der geringfügig erf ten und der kommunalen Arbeits fürsorge, schließlich 5. die Einführung der Möglichkeit, Arbeitgeber, die die Versicherung ausnutzen, zu höheren Beiträgen heranzuziehen. ; ĩ Die Ausschüsse haben den Entwurf in zwei Lesungen ein gehend beraten. Sie haben sich mit der Reichsregierung 14 tandpunkt gestellt, daß ein Wechsel im System der Arbeitslosen⸗ hilfe in einer Zeit so großer Arbeitslosigkeit schon aus praktischen Gründen nicht in Frage und daß auch eine allgemeine Senkung der Leistungen, die nur eine Lastenverschiebung bedeuten würde, nicht in Betracht kommen kann. Dabei darf ich besonders betonen, daß die vorgesehene Abstufung der Arbeitslosenunter⸗ stützung in den Lohnklassen VII- XI nach der Dauer der versiche⸗ rungspflichtigen Beschäfkigung darrchaus nicht etwa zu einer allge⸗ meinen Senkung der Sätze führt, denn von dieser Abstufung werden nur etwa 27 vH der Unterstützten neu betroffen. Nach der Auffassung der Mehrheit in den Ausschüssen hat die Reichsregierung das Richtige getroffen, wenn sie die wichtigsten ihrer Vorschläge auf stãrkere Herausarbeitung des Verficherungegedankens abgestellt hat und wenn sie das Ziel der künftigen Entwicklung in weiterer folgerichtiger Verwirklichung dieses Gedankens sieht. Es sind in den Ausschüssen Zweifel laut geworden, ob der Entwurf in dieser Richtung weit genug geht, ob nicht heute schon etwa an eine beruf⸗ liche Aufteilung der Risiken, an die Bildung von n, r. . werden könne; doch waren die Ausschüsse schließlich der Meinung, daß dies gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sei. So hat die Mehrheit in den Ausschüssen den Reform⸗ vorschlägen des Entwurfs, die sich übrigens in wichtigen Punkten mit Auffassungen und Wünschen decken, die bereits bei Beratun der Novelle vom Oktober 1939 im Reichsrat hervorgetreten u zum Teil auch von der Mehrheit gebilligt worden, in der Folge aber nicht durchgedrungen sind, grundsätzlich zugestimmt, auch unter dem Gesichtspumtr, baß Gdiese 3 eine Tasten⸗ verschiebung vermeiden und auch unter den heutigen Verhältnissen sozialpolitisch vertretbar erscheinen. Die Aenderungen, die die Ausschüsse vorgenommen haben, brauche ich im einzelnen nicht darzulegen, sie werden aus dem Protokoll hervorgehen. Die Aus⸗ schüsse waren auch der Meinung, daß man durch Reformmaß⸗ nahmen ein Mehr an — 4 als sie der Entwurf erreicht, im gegenwärtigen 3 nicht erzielen kann. Sie haben des⸗ halb in ihrer M it auch der vorgeschlagenen Beitragserhöhung um 1 vH trotz schwerer Bedenken wegen der weiteren Belastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zugestimmt. Sie 3 dabei allerdings von der Erwartung ausgegangen, daß diese Mehr⸗ belaftung durch eine Reform der Krankenversicherung und eine entsprechende Senkung der für diese zu entrichtenden Beiträge ausgeglichen werden wird. Der Entwurf einer Novelle zur Krantkenversicherung ist inzwischen ja dem Reichsrat zugegangen und soll von ihm in der nächsten Woche verabschiedet werden. Heworzuheben ist übrigens noch, daß sowohl die Beitragserhöhung wie die stufung der Arbeitslosenunterstützung nach der Dauer der vorangegangenen it e,, nach dem f am 31. März n. J. außer Kraft treten soll, falls nicht die Reichs⸗ regierung bis zum 28. Februar 1931 etwas anderes bestimmt. Schließlich darf ich noch erwähnen, daß in den . . ins⸗ besondere unter Hinweis auf die durch das Anschwellen der I der n Wohlfahrtserwerbslosen hervorgerufene äußerst bedrohliche finanzielle Situation der Gemeinden von den verschiedensten Seiten dringende e, , der alsbaldigen Ausdehnung oder Neuregelung der risen⸗ 6. und im Zusammenhang damit auch in der lichtung geäußert worden sind, daß die Reichsregierung der Lösung des Problems der Betreuung der sogenannten Wohl- fahrtserwerbslosen ihre besondere Aufmierksamkert zuwenden, und mit größter Beschleunigung die erforderlichen Maßnahmen er⸗ greifen möge. Die Ausschüsse schlagen Ihnen in dieser Beziehung eine Entschließung vor, die ich gleich vortragen werde. Namens der Ausschüsse habe ich zu beantragen, 1. dem Entwurf in J. und II. Lesung mit den Aenderungen zu uftimmen, die ich zu Protokoll ben werde, A. folgender Ard fn. ung zuzustimmen: „Der eichs vat 1. dem Entwurf eines Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in der Voraussetzung zu, daß alsbald eine der Wirtschaftslage Rech⸗ nung tragende Neuregelung der Krisenunterstützung und Unter⸗ stützung der Wohl fahrtserwerbslosen erfolgt. Zur Vorbereitung der ebenfalls alsbald einzuleitenden gesetzlichen Neuregelung dieser Fragen wird die Reichsregierung ersucht, im Einvernehmen mit den Landesregierungen sofort eine Erhebung über die Zahl der Krisenunterstützten und Wohlfahrtserwerbslosen in den einzelnen Gemeinden zu veranstalten und bis zum 1. Oktober d. J. dem Reichsrat als Material vorzulegen.“ J. Die zu dem Entwurf beim Reichsrat eingereichten Eingaben durch die Beschlußfasfung für erledigt zu erklären. Staatssekretãär Wei smann erklärte, die preußische Regie⸗ rung könne dem Entwurf nur zustimmen in der Erwartung, daß auch der Entwurf über die Aenderung in der Krankenversicherung
demnächst zur Annahme gelangt. 1 * vom Reichsarbeits⸗
Ministerialdirektor r. Weigert ministerium erwiderte: Auch die Reichsregierung sieht einen engen nn i n dem vorliegenden Entwurf und dem zur
enderung der Krankenversicherung. Der Entwurf zur Kranken= versicherung wird wahrs a in den nächsten Tagen im Reichs⸗ rat behandelt werden und die Reichsregierung wird 6 ein⸗ etzen, daß er im y leichzeitig mit der Novelle zur
rbeitslosenversicherung verabschiedet wird. Hierauf wurden zwei Aenderungsanträge der preußischen n , angenommen. Der eine beseitigt die Bestimmung, daß der Arbeitnehmeranteil erstattet werden kann, wenn es sich um die Beschäftigung im Betrieb der Eltern handelt. Der zweite angenommene Aenderungsantrag mildert die Bestim⸗
mungen für die Versicherten, die ihre Arbeitsstelle selbst auf⸗ egeben oder Grund zur fristlosen Entlassung gegeben haben. . dem preußischen Antrag soll in solchen Fällen nicht die Unterstützung solange gesperrt werden, bis die Anwartschafts⸗ zeit neu erfüllt ist, sondern es soll je nach der Lage des Falles die Sperrfrist auf 6 oder 8 Wochen verlängert werden. Der Vertreter der Reichsregierung. erklärte, die Annahme dieser Aenderung werde keinen Anlaß zur Einbringung einer Doppelvorlage geben.
Bürgermeister Scholz⸗Berlin beantragte die Ein⸗ fügung folgender Bestimmung: „Der Träger der öffentlichen Arbeitslosenfürsorge* ist berechtigt, festzusetzen, welcher Tarif für die Entlohnung der Fürsorgearbeiter Anwendung finden soll.“
Ministerialdirektor Dr. Weigert bat um Ablehnung dieses Antrags, da er nicht in das vorliegende Gesetz, sondern in die Fürsorgepflichtverordnung gehöre. Der Antrag sei auch unnötig, denn die Reichsregierung stehe auf dem Standpunkt, daß hinsicht⸗ lich der Tarifverträge die bestehende Rechtslage durch die vor⸗ liegende Novelle nicht geändert werde. — Diese Regierungs⸗ erklärung wurde protokollarisch festgelegt.
Der Berliner Antrag wurde dann mit 48 gegen 18 Stim⸗ men abgelehnt.
Vor der Schlußabstimmung erklärten Hamburg und Bremen, daß sie gegen einzelne Bestimmungen der Novelle starke Bedenken hätten, weil damit wesentliche Leistungs⸗ minderungen verbunden seien. Mit Hamburg und Bremen erklärten auch Lippe, Braunschweig, Thüringen und einige preußische Provinzen, daß sie sich der Stimme enthalten würden. Der Vorsitzende stellte dann die Annahme der Novelle mit Stimmenmehrheit fest.
Hierauf wurde die Novelle zum Reichsver⸗ sorgungsgesetz, Altrentnergesetz und zum Verfahrensgesetz in Versorgungssachen in einer von der Regierung mit den Reichsratsausschüssen ver⸗ einbarten Kompromißfassung angenommen.
Den vorgeschlagenen Satzungsänderungen der Deutschen evangelischen Gemeinde in Sofia wurde zugestimmt mit dem Len daß die Gemeinde in Sofia ihre Rechts⸗ fähigkeit verliert, wenn sie aus dem deutschen⸗evangelischen Kirchenbund ausscheidet.
Genehmigt wurde weiter ein Gesetzentwurf über die 1 ausländischer Bildstrei fen. Er ermächtigt die Reichsregierung, hinsichtlich der Beschränkung von Auslandsfilmen die Maßnahmen zu treffen, die im kul⸗ turellen Interesse liegen.
Ferner stimmte der Reichstag einer Erhöhung der Prägegebühren zu.
Der letzte Gegenstand der Beratung war der Gesetz⸗ entwurf über die Fälligkeit und Verzinsung der Auwfwertungshypotheken.
Der Berichterstatter stellte fest, 8 am 31. Dezember 1931 die im Aufwertungsgesetz gestellte Frist ablaufe, innerhalb der die Gläubiger Zahlungen von den aufgewerteten Hypotheken nicht verlangen können. Bei der , , . Wirtschaftslage sei damit zu rechnen, daß die meisten Gläubiger nunmehr die Zahlungen verlangen würden, was zu den schwersten Wirt⸗ hats ädigungen führen müßte. Deshalb sei, um einem mög⸗ ichst großen Teil der Gläubiger den Anlaß zur Kündigung zu nehmen, in dem Gesetz . daß der . 5 vH betragende Zinssatz ab 1. Januar 1932 auf einen nach Lage des Geldmarktes angemessenen Satz erhöht werden soll, der von der Reichsregie⸗ rung festgesetzt wird. Ferner soll innerhalb einer dreijährigen Uebergangsfrist der Gläubiger, wenn er die Zahlung wuͤnscht, eine einjährige Kündigungs rift einhalten. Die Grundgedanken des Entwurfs fanden in den Ausschüssen einmütige Billigung. 2 umstritten war die Frage, ob, wie der Entwurf will, ilgungshypotheken ebenso behandelt werden sollen wie die Kün⸗ 3er e een Der Standpunkt des Entwurfs fand in den Ausschüssen eine starke Mehrheit. In einer Entschließung wird die Reichsregierung ersucht, in Erwägungen einzutreten, ob nicht auf Antrag der Gläubiger gewisser gag re Hypotheken der gn hlan zu n 37 wird, wenn das Meistgebot einen ge⸗ wissen Teil des Grundstückswertes nicht erreicht.
Bayerischer Gesandter von Preger bedauerte, daß die Anträge bezilglich der Bayerischen Landeskulturrentenanstalt ab⸗
elehnt worden seien, und sprach die Erwartung aus, daß im
eichstag noch eine Lösung gefunden werde.
Staatssekretär Wei sm ann wies daraf hin, daß das 64 . die preußische Regierung unannehmbar sei, wenn nicht die
3 eken ausgeschlossen würden. Er beantragte, es den obersten Landesbehörden zu überlassen, ob die Tilgungs⸗ hypotheken einbezogen werden oder nicht.
Staatssekretär Jo sl lehnte namens der Reichsregierung den Antrag ab, da er sich nach dem Wunsche Preußens auch auf die privaten Institute beziehen solle. Es gehe auch nicht an, den , ,. die Bestimmung zu überlassen, zum mindesten sei ein Akt der Landesgesetzgebung notwendig. Die Reichsregie⸗ rung könne auch nicht dem Ausschußbeschluß zustimmen, daß bei der Festsetzung des neuen Zinsfußes der Reichsrat seine Zu⸗ k erklären muß. Es komme höchstens eine Anhörung in
rage.
Mit hi her Mehrheit wurde darauf in der letzteren Frage der Beschluß der Ausschüsse bestätigt. Der preußische Antrag wurde mit 38 gegen 28 Stimmen aller preußischen Vertreter und der Vertreter von Anhalt und Bremen abgelehnt. Mit 35 gegen 31 Stimmen verfiel auch ein weiterer preußischer Antrag der Ablehnung, wonach für freie Vereinbarungen ein höherer als der gesetzliche Zinsfuß möglich sein soll.
Vor der Schlußabstimmung erklärte der Vertreter von Lippe, daß er die Vorlage ablehne, da ein weiteres Entgegen⸗ kommen gegenüber den Hypothekenschuldnern mit Rücksicht auf die Not der Gläubiger nicht möglich sei.
In namentlicher Schlußabstimmung wurde dann die Vorlage mit 89 gegen 22 Stimmen bei 5 Enthaltungen an⸗ genommen. Enthalten haben sich Berlin, Niederschlesien, Hannover, Westfalen und Rheinprovinz, während die übrigen preußischen Provinzen mit dem Staatsministerium und dem Vertreter von Lippe gegen die Vorlage stimmten.
Deutscher Reichstag. 180. Sitzung vom 21. Juni 1990. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
3 . von Kardorff eröffnet die Sitzung um r.
Auf der Tagesordnung . die Amnestieanträge der Deutschnationalen und der Kommunisten. Der Ausschuß beantragt, das Amnestiegesetz vom Juli 1928 auch auf die politischen Tötungsdelikte auszudehnen, wenn die Tat vor
dem 1. September 1924 begangen ist und wenn sie a. gegen ein Miiglied oder ire , men dd. zi el gn gerichtet hat. 3 m
Abg. Leutheußer —ᷣ N gibt namens der Frali des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Dem ten Partei, der Wirtschaftspartei und der Chrijtlich ern Arbeitsgemeinschaft nachstehende Erklärung ab: Das ese 146. Jul 1833 über Straffreiheit gewährt valle Strafftel h politische Delikte in weitestem Umfange und bis zum Jun kreten des Gesetzes. Lediglich die Verbrechen gegen de! sind ausgenoninien worden, wenn auch für sie immerhin wesentliche Milderung in Zeitdauer und Strafart gen worden ist. Die Parteien waren sich bei der Zustimmung e Gesetze klar, daß dieses Gesetz nunmehr den Schluß bilden 4 in der Reihe der — — 4 die nach ihrem Wesen wan los nicht zur Stärkung des echts bewußt eins und der Ach vor dem Gesetz' dienen konnten, vielmehr in Zeiten polnn Zerrissenheit und Verwirrung das Rechtsbewußtsein zerstärenn sogar einen 163 ,. politischer Straftaten 9 mußten, wenn für den Täter die gnadigung durch ein pan Amnefstiegesetz in Aussicht stand. Mit dem Gesetze von 133 1 ein Strich unter die Ver 9 unter die Nachtrieg Nachrevolutionszeit, gemacht werden. Inzwischen hat sich die Notwendigkeit für eine Ergänzung dieses Gesetzes eig Durch die mit den Haager Verhandlungen verknüpfte Räumm — * haben sich die Besetzungsmächte die Gewährung Straffreiheit für Delikte, die im besetzten Gebiet wãhrem Besetzungsdauer zu ihrem Nutzen und ihren Gunsten began waren, ausbedungen. Umgekehrt haben die Besetzungs macht wissermaßen als Ausgleich, alle Verstöße und Angriffe gegen Rechtsnormen und Soheits rechte amnestiert. Es würde num als eine Ungerechtigkeit und Rechtsungleichheit erscheinen, n nicht auch für die übrigen, im besetzten Gebiete begangn polttischen Stvaftaten volle Straffreiheit gewährt würde, m diese Vergünstigung nicht auch ausgedehnt würde auf pol Straftaten, die unter den gleichen Voraussetzungen, außen des besetzten Gebietes begangen find. Es scheint aber aut eitpunkt gekommen, in dem im Interesse einer allgeme ein mich auch die politischen Delikte aus dem Rechteh gestrichen werden, die nach 5 4 des Gesetzes von 1928 vollig nur eine zeitliche Milderung erfahren haben, damit nunmehr gn wirkliche Bereinigung jener Zeit politischer Rechtsirrungen steht. Von dem Grundsatz der allgemeinen Rechtsgleichheit g war es deshalb auch nicht möglich, die sogenannten Femenn von der Amnestie auszuscheiden, denn unter den Sttafu die im besetzten Gebiete des Ostens und Westens geschehen s befindet sich eine größere Anzahl sogenannter Verrätertötum mit deren e, , alle Parteien einverstanden sein din Wenn man für diese Taten Straffreiheit bewilligt, ist es g unmöglich, die sogenannten Femetaten auszunehmen. Dec haben die von mir genannten Fraktionen unter Wahrung ih rundsätzlichen Bedenken gegen eine neue allgemeine Amwn ö. vorgelegten Antrag, den sich die Mehrheit des Rechtza schusses zu eigen gemacht hat, eingebracht, der lediglich eine änzung, eine notwendige Korrektur des Gesetzes von 168 ie genannten Fraktionen werden dagegen die gestellten n gehenden Anträge ablehnen, da diese tatsächlich eine neue nochmalige allgemeine Amnestie bedeuten würden.
Abg. Pieck (Comm.) verlangt eine allgemeine poltß Amnestie, von der alle Personen ausgeschlossen sein sollen, Rn Mordtaten oder Verschwörungen der Schwarzen Reichswehr rechtsradikaler Organtsationen beteiligt waren. Die Jersß gegen die Fememörder Schulz und Fahlbusch würden ibernn ö n weil Fahlbusch drohe, die Hintermänner m ugeben, die in allen 2 . scßen, von den Sozialdemoh 6 zu ben Deut chnationalen. , . habe sogar den chein als hegt eur erhalten. Üeberhaupt seien alle Femeng reigelassen. it der Amnestie wolle man noch die letztn ahren für Fememörder beseitigen. Das zeige die ganze itt
ntartung dieser eseusche ß die den Mord als vaterlänm Tat verherrliche. Im egensatz dazu befänden sich
ogenannten Kriegsverbrecher noch immer im . oder l. Redner führt eine Reihe von Fällen an, in n rbeitern die Amnestie versagt worden sei, obwell anerkanntermaßen ihre Taten ö eweggründen angen hätten. In einem Fall . ein kranker Arbeiter in . von einem er e hin er in Beamtenstellung zi gequält worden. Die Amnestie habe sich nur gegen die iht ausgewirkt. Die Kommunistische Parte; habe deshalb die Amnestie für alle aus politischen Beweggründen began Straftaten mit Ausschluß der Fememorde beantragt. Der schuß habe mit Hilfe der Sozialdemokraten diesen Anttc Elehnk. Die Sozialdemokraten hätten den Kommunistn mnestiegesetz von 1928 vorgeworfen, daß diese durch hu tung gegen die Fememörder es den Sozialdemokraten nm emacht hätten, für die , der Kommunisten . Daher seien die Sozialdemokraten verant won afür, daß 359 Arbeiter im Gefängnis weiterbleiben müßten der eine zu Tode gequält worden sei. Der een, Abgeordnete Landsberg habe in einer Denkschrift der Li Menschenrechte die i , , und die Voreingenommenn Reichsgerichts verurteilt, die jeden Kommunisten von vorn als Hochverräter gnsehe. Die Urteilssprechung des Reiches er . das Rechtsempfinden der Bevöl n. 2 erlebe man ein unerhörtes Anschwellen 36 Klassen jn n dazu dienen solle, die Arbeiter von ihrem Kampse ahn ch. Die werktätigen Massen würden aber gegen die se Klasen die zum Beispiel auch , m,, . Redakteure wegn geringer Vergehen auf Jahre ins Gefängnis setze, auff. werden. Die Sozialdemokratie, die in der Berliner Sta = netenversammlung eine regelrechte Keilerei gegen die h. nisten herbeigeführt habe, sollte doch nicht mit ängehlichen . Gründen bemäntein, daß ste ebenso. wie die. Bourg Klassenjustiz gegen die Arbeiter unterstütze. Die Lemm lehnten den J,. ab, weil er leine Herechti gt forderten aber das Proletariat auf, sich sein Recht zu er 19 Der Redner erhält vom Vizepräsidenten von Kardorff einen nungsruf wegen eines Vorwurfs der Unterstützung der d morde gegen die Rechte.)
4 6 Abg. Bayersdörfer (Bayr. Volksp.) gibt Rei eggs fta fie? der Bayerischen Volkspartei fölgende 2 ö ab: Wir haben uns in den verfolssenen Jahren mehr egen die in kurzen Zeitabständen sich wiederholenden f eichsamnestien gewandt, weil ie eine geordnete . n untergraben, das Rechtsbewußtsein im Bolle erschiütnn damit die Grundlagen des Staatglebens 263 schwe 1 ( Soweit sich solche Amnestien auch auf Urteile von La * . erstrecken, greifen sie außerdem in die Zustãndigkein i ein. Wir fehr . ute no 36 dem Standpunlte. ag
kennen aber nicht der n. Beste
frem
lichen 2 Dies s einem wirklichen vaterländischen Notstande bega gen n auch nicht nur auf Taten im beseyßten Gebiete zu, son en men Taten, die aus Anlaß der Ruhrbesetzung oder im 3u Eine
mit den Kämpfen in deer g nen — wurdan. aus selen scheidung einiger weniger Fälle, bei denen diese erh unh vielleicht einer Gnade nicht würdig wären, hat sich gepm erwiesen. Nachdem wir zurch internationale 8 . sind, Separatisten und ihre Anhänger zu amnestieren,
Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 142 vom 23. Juni 1930. . 3.
äglich, die heimattreuen Täter nicht zu amnestieren. s r r: 2 erscheint es ferner zwec mäßiger, z außen, nadlgungen den Weg des Gesetzes zu wählen, und mr Ein öglichkeit zu geben, noch micht eingeleitete Ver⸗ mit die nicderzuschlagen; Eruzelbegnadigungen. würden die gungen ung des fehlen? und damit die Aufrollung von — . die auch im Interesse unserer außen⸗
e
ungeen besser nicht 6 aufgerollt werden. Die n
Einzigartigkeit des Anlasses schützt uns davor,
— . ein 1 — all gemacht wird.
ständnis der Notwendigkeit einer ver⸗
it unseren verfasfungsrechtlichen Be⸗
n getragen ist, hat sich die weit e
igstens forme x nig f entschlossen, unter Zurück⸗
egen gene, de, ausnahmsweise für die Vor⸗ ** sie aus dem Rechts aus chuß kommt, zu stimmen. . 6 Dr. Everling (D. Nat) weist darauf hin, daß i urtei dieser Regierung mit kritischer Reserve gegenüberstehe. ü der endgültigen klaren Stellungnahme zu den sogenannten
taten werde man sich den Dank derjenigen gewinnen, die J ihr Vaterland eingesetzt haben. Bisher habe man stets , Undankbarkeit gezeigt: Undankbarkeit gegenüber den deut⸗ ; Furstenhãusern, Undankbarkeit gegenüber denen, die ihr i ür das Vaterland eingesetzt hätten. Den Höhepunkt der mwanlbarkeit stelle aber die Femehetze dar. Dagegen habe sich eollsbewegung zur Herstellung des Rechtes gebildet, die nun s' nicsen Erfolg erzielt habe. Die Deutschngtiongie Bolis. mei habe die Anregung 2 Amnestie als ihre Forderung seenmmen. Man habe freilich gewisse Bedenken gehabt, Be⸗ — en föderativen Charakters, auch Bedenken in bezug auf eine nia sungsaände rung. In dem jetzt gegebenen Gesetz scheine dings eine Verfassungsänderung den Deutschnationalen nicht muliegen, hier werde nur eine Ausnahme beseitigt, eine Lücke Lilossen. Dem Bestreben der Deutschnationalen, den — hem ' iht Recht zu verschaffen, stellte sich die Sozialdemokratie ancgen. In der Aufklärung gegenüber der Femehetze werden m prtfahren müssen. Wir wissen, daß der Kaufpreis dafür, jetzt ein Schlußstrich gezogen werden 't die Freilassung urn ganzen Rotte von Separgtisten usw. ist, allo von Lumpen. Er freuen uns aber, daß endlich einmal Ruhe wird mit dieser are. Wir hätten eine den Verurteilten günstigere Zusammen⸗ ochnung der Strafen und häufigere Anwendung von Milde⸗ mngsgründen gewünscht. Der Redner beantragt die Annahme jigender Entschließung: „die Reichsregierung zu ersuchen, die slindigen Reichsbehörden anzuweisen, und auf die Länder- sierungen da in einzuwirken, daß anläßlich der Amnestie auch von ihr nicht betroffenen, aber mit ihrem Anlaß im Zusam⸗ enhang keen n Delikten, insbesondere im besetzten Gebiet uihtend der Besetzungszeit begangenen Steuerdelikten und pihlinarsachen, Straffreiheit gewährt wird.“
Abg. Landsberg (Soz) erklärt, seine Partei stehe durch⸗ us nicht auf dem Standpunkt, daß eine Strafe unter allen Um⸗ Inden bis zum Ende vollstreckt werden müsse. , itften aber nur gewährt werden, wo sie angebracht seien, d.! zo Fesserung erzielt ist. Allen bisherigen Amnestien hätten die zialdemokraten daher zugestimmt. Nur die allerschwersten erbrechen, die Verbrechen gegen das Leben, hätten sie ausdrüq- ich stets ausgenommen. uf diesem Standpunkt ständen sie mite noch. Es dürften nicht Zustände eintreten, die zur Ein⸗ ihtmng der Blutrache führen würden. Schwebende Verfahren ind neue . wegen Verbrechen gegen das Leben dürften uh die Amnestie unter keinen Umständen unmöglich gemacht been. Als unbegreiflich bezeichnet es der Redner, daß man nen, die unter dem Druck fremder Militärbesetzung begangen buden, anderen Taten gleichstellen wolle. Es handle sich nicht mein Gesetz der Versöhnung. Man wolle nur der Partei des garn Treviranus die Möglichkeit geben zu sagen: auch Kon⸗ hatibe könnten an der Republik mitarbeiten. Die Bildung ner konservativen Partei in der Republik betrachtet der zer allerdings als ein großes Glück. Aber der Kaufpreis der üligen Zerrütkung des Kechtsbewußtseins erscheint ihm dafür s Joch. Wisse man denn, was für Menschen man amnestieren hole Der Redner schildert verschiedene Femebluttaten nach hen Gerichtsakten, z. B. die Ermordung e,. durch Klaph⸗ th: „Vor rf hen war die unmenschliche Rohheit und die h . ordlust.“ Der Redner verweist weiter auf die haute früh erfolgte Hinrichtung in Stuttgart und fügt hinzu: lnhänger derjenigen Parteien, die hinter dem vorliegenden Imnestieentwurf stehen, hielten die Pollstreckung eines Todes⸗ teils für erforderlich, um einen Mord zu sühnen. In den Fillen der Fememorde aber sprechen sie die Mörder jeder Schuld 6 und ledig. (Lebhaftes Hört, hört! bei den Sozialdemokraten) hn, neue Verfahren sollen überhaupt nicht einmal eingeleitet heiden. Die Amnestierung kann in diesen Fällen nur anstachelnd af die Leute wirken, die Fememorde begehen möchten. enn Eie derartige ae, *in müssen Sie auf unsere Mit⸗ zirkung verzichten. ns steht das Ansehen der deutschen Re⸗ sublit zu hoch, als daß wir es 21 dieses Gesetz er chüttern wollen. (Lebhafter Beifall bei den Sozial emokraten.)
Reichsjustizminister Dr. Bredt nimmt hierauf das Wart, Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms beröffentlicht werden.
Abg Schetter⸗ Köln (Itr): Eine örtliche und sonstige Begrenzung, wie sie Herr Landsberg wünscht, hat öh als un⸗ mäglich herausgestellt. Ich gebe ihm allerdings recht, daß sich nnter den Fementorden eine Reihe ganz abscheulicher Taten be⸗ nden. Bei jeder Amnestie müsse man damit rechnen, daß sie uch Unwürdigen zugute kommt. Wenn von den Fememördern nige von der Amnieftie einbezogen werden, die diese Gnade nicht erbienen, dann dürfe man daran 1 nicht die Aktion scheitern sisen. Gegenüber dem Abgeordneten Landsberg stellt der Redner Iz, daß Severing bereits früher einmal einen Fnacht habe, der durchaus nicht weniger umfangreich war als er vorliegende, auch dem Zentrum wäre es ö er gewesen, senn die Fememörder aus der Amnestie herausgelassen werden munten. Das sei aber praktisch nicht möglich. Durch eine meine Amnestie dürfe man sich endlich eine Befriedung der hehenwärtigen Rechtsunsicherheit versprechen. fi bg. Dr. Everling (Du) wendet sich gegen die Aus- lungen des Abg. Landsberg, der sich mit Pathos dagegen eins tt be, daß den „Fememördern die außerordentliche Gnade her Amnestie“ nicht zuteil werde. Die Sozialdemokraten hätten
in ihren Anschaunngen über Amnestie sehr gewandelt. Die hrt des Sochberrats hätten im Kobember 1918 das Gnaden, hit in vollem m. für ich in . genommen. Wenn
.
. Sozialdemokraten ber geforberten Amnestie nicht zustimmen ien, dann zeigten sie, daß sie auch in dieser Frage ihren ein- tigen parteipolltischen Standpunkt nicht aufgeben könnten.
Damit schließt die Aussprache.
il Die Abstimmung über die Amnestieanträge, desgleichen . in dieser Woche zurückgestellten Abstimmungen sollen am enstag erfolgen.
Um 12 Uhr vertagt sich das Haus auf Montag. 12 Uhr: et Lesung des Ernährungshaushalts in Verbindung mit äersten Beratung des Osthilfegesetzes, des Gesetzes für die
eutsche Ablöfungsbank, des Mälch⸗ und des Weingesetzes.
mnestievorschlag
Parlamentarische Nachrichten.
frechtsausschuß des Reichstages befaßt 20. d. MW. mit seinem 'in n fre ie te e, n
nächste Sitzung auf den 24. d. M angesetzt.
— Der Stra
Zunächst wurde die Nach der Sommer⸗
pause werden die Arbeiten am 22. September wieder aufge⸗ Dr. Rosenfeld (Soz) zitierte sodann eine
——— . eldung der Vossischen Zeitung“ das Gnadengesuch des wegen . Landwirts Zell vom Württembergis beschieden worden sei und die vollzogen werden wird. Nun habe i n me im Namen de
die vollziehen, so Strafrechisauss Diesem
ange
rfuchen haben nung getragen. mehr vollstreckt worden. w alles zu tun, um die württembergis
aus Stuttgart, nach welcher mordes zum Tode verurteilten ischen Staatspräsidenten abschlägig Hinrichtung in den nächsten
agen
im Okiober 1928 der damalige ĩ . s Kabinetts ein Ersuchen an n . en gerichtet, die Todesstrafe nicht mehr zu
ie Frage der Abschaffung der Todesstrafe im
uß 2 nicht endgültig entschieden worden sei.
en die Länderregierungen bis Seitdem sei in
jetzt auch Rech- eutschland kein Todesurteil Abg. Dr. Rosenfeld bat den Reichs- che Staatsregie⸗
ewegen, dem damaligen Ersuchen Rechnung zu tragen.
jene nicht binde.
in, der die Regierun
were des Er, der
und werde mit ihm im Laufe des Tages no *. Dr. Ehle rm ann (Dem) hielt es im Interesse der Rechts⸗ ein eutschland für dringend notwendig, daß die
eit in
,
Mini
jetzige
. u b Rei ne Dr. Bredt gab die Erklärung ab, daß
des früheren Kabinetts die Regierung
habe sich überhaupt nur um eine Anregung ge⸗
* es 344 —
ter, habe
leine zunächst
geben
1 telephonisch den tembergischen Gesandten um nähere Informationen gebeten verhandeln.
von Württemberg in Anbetracht der Folge
wolle. würt⸗
rage
der Vollstreckung der Todesstrafe einheitlich in Deutschland ge⸗ In 2 Sinne habe das Rundschreiben vom
regelt werden.
Oktober 1928 die einze Todesstrafe nicht mehr zu vo
Ilstrecken.
nen Landes regierungen gebeten, bis zur
Diese umstrittenste Frage
endgültigen ö dieser Frage im Strafrechtsausschuß die
denk
tät der württembergischen Staatsregierun
im ,
: inne zu behandeln, sei außerordentlich be⸗ ich. Deshalb trat er bei aller Anerkennung der Souveräni⸗ in dieser Frage doch
dafür ein, daß sich die Reichsregierung bia einsetzen möge, die
Vollstreckung des Todesurteils ĩ 6 den Ausschuß nicht für ht sich über⸗ a
mann (D. Na aupt mit dem
Recht.
den damaligen
Landes justizminister
zu befassen. Die Rechtseinheit trafgesetzbuch, das die Todesstrafe vorsehe, gegeben. Der erlaß vom Oktober 1928 bedeute einen
Die Rechtsei
u verhindern.
Abg. Em minger (Bayr. Vp.) dagegen aus, in der Frage der Todesstrafe, fü einmal im i eine Mehrheit Festlegung zu treffen.
einzelner Länder, wie Preußen, die vollstrecken, durchbrochen worden.
Abg.
ingriff in das
6 ebenfalls
Sane⸗
ei durch das
und⸗ eltende
r die sich noch nicht efunden habe, vorweg eine . sei durch die 26
odesstrafe nicht m Abg. Dr. Bell (Zentr.) hielt
chlüsse h
ehr zu
underlaß für verfehlt, da er in die Souveräni⸗ tät der Länder fen, habe. Eine allgemeine Konferenz der
einheit sei in ganz Deutschla t welches unter . oraussetzungen für
die Todesstrafe vorsehe.
viel ei vie 14
eckmäßiger gewesen. Die Rechts⸗ durch das Strafgesetzbuch gegeben, estimmte Delikte
Am 537 sei es, im vorliegenden Falle
alle Maßnahmen dem Reichsjustizminister zu überlassen. — Mit 15 gegen 16 Stimmen wurde ein von den Abg. Dr. Rosen⸗ feld (Soz), Dr. Ehlermann (Dem) und Dr. Kahl 2 Vp.) eingebrachter Antrag angenommen, nach welchem die
seichsregierung der württember legt, vor der gesetzlichen Entschei
ischen Staatsregierung nahe⸗ ung über die Todesstrafe das
Todesurteil gegen den Landwirt Zell nicht zu vollstrecken.
20 Fres. Stücke Gold⸗Dollars. Amerifanische:
Sovereigns⸗
Argentinische. ap. Pe]. . z 4 Canadische .. Englische: große
Türkische.. .. 1 tũrk. Pfd. 1,91 Belgische .. 100 Belga Bulgarische
Dãnische ... Danziger... Estnische ..
Jugoslawische . 100 Dinar 7,37 Letilãndische.. 100 TLatts — Litauische ... 100 Litas
Nr. A des Reichsministerialblatts (Zentralblatts für das
Deutsche Reich vom 2. tistik; , . Ko
96
1930 hat folgenden Inhalt: 1. Sta⸗ Ausliefe tatistik für das zweite nsulatwesen: Ernennung — 3. Steuer und
ollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen und
. r 1929 — achlichen 4 inanzamts ver; — Veror an , von Mecllenburg⸗ Streitz
e rern
den der Reichsfi
le g 1 ü nntmachung
1 Ausstell von Leichenpässe fen, en und .
wesen: B
e.
uber
er deutschen Notenbanken Ende Mai 1930.
nderung des Verzeichni n im Deutschen Rei en — 5. Bankwesen:
gkeit von Finanzämtern im Bezirke des Landes⸗ dnung zur Uebertvagung der Ve chen Landessteuern auf Behör⸗ — Verordnung des Gebiets des rordnung über Aendern estimmungen — 4. Ve 22 es der
ö
tatus
der
Ver⸗
Handel und Gewerbe. Berlin, den 23. Juni 1930.
Telegraphische Auszahlung.
Buenos⸗Aires . Canada.... stanbul . ö — apan.. ... airo 9 9 8 2 London. .... New York... Rio de Janeiro Uruguay.... Amsterdam⸗ Rotterdam. Athen ..... Brüssel u. Ant⸗ werpen ... Buearest .. Budapest. Danzig. ....
lsingfors .. talien .... goslawien
aunas, Kowno Kopenhagen.. Lissabon und
Spanien.... Stockholm und Gothenburg. Talinn (Reval, Estland). .. Wien 1 661
1
1
ö
l aͤgypt. Pfd. 18
18
. N
100 Gulden 100 Drachm.
100 Belga
l0b Lei 100 Pengö
100 Gulden 100 finnl. M60 100 Lire 100 Dinar 100 Litas 100 Kr.
100 Escudo 100 Kr. 100 Fres.
loo Kr.
100 isl. Kr. 100 Latts 100 Fres.
loo Leva
100 Peseten l00 Kr.
100 estn. Kr. 100 Schilling
23. Juni
Geld
1,541 4,189
206d 26 86 260 35 189 0,472 3 ob
168, 28 d. 425
b8. 1 2450 73 36 1 38 10 din 21 54 a0
12,47
11,41 b9, 11
Brief 1,646 115
203 26 g 20 d
4197
944
3 5r]
168,62 5. 136
os, 19a 75. 39 1. 54 lo dba 21. 88 Tals 41. 88 11232
18.81 112,32
16,48
12 453
92, 16 S0, Sd 81,29 3.041 49, 05)
112,69
111,63 59. 23
21. Juni
Geld l, 50 4,188 26d
20, Sᷣ
Brief 1,564 4 ig6 2 M3
26 go
zo d 9 26 359
1856
hi4 3 hs
168.29 d. 136
bs. 41 2460 755d oi 38 lo bd 21 4s Vabl 41 36 11268
187
112 o 1d. 135 12 125
1, 96 80. 75 81.190 3. 035 48,75
12,46
111,41 b9 0
4 Ig65
0,474 3, 664
iszz 63 di gd
os bz 6 7g J öß i 54 10656 21 58s zalö a1. 35 112 3d
18,81 112390
16,475
12,446
92.14 3691 Sl. 3 og! 48 5h
11268
111,63 bd. 22
Au—sländische Geldsorten und Banknoten.
w. —ᷣ 23. Juni 21. Juni Geld Brief
Noti — 1 Stück 4,2 4 24
4174 4191 4,161 4,18 1,515 1.54
. 2611s 20 36h
1000-5 Doll. 2 und 1Doll.
ilreis nad. J — — 20322 20,402 20 295 20 375 58,4141 58, 65
ur ss 1UuZ730
18 u. darunter o8. 37 100 Leva — 100 Kr. 11,83 100 Gulden — 100 estn. Kr. innische. ... 100 sinnl. ranzösische . 100 Fres. ollãndische. . 100 Gulden talienische: gr. 100 Lire
100 Lire u. dar. 100 Lire
10,46 16.39 167, 98 21, 96 2291 7, 365
109448 1640 168, 98 21,96 2291
22, 99 7,385
Uuz 3s 635 3 35 163
. 5 oz oh. 1
. 9 85 dh 26
100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling
1000 Lei und neue 500 Lei 100 Lei 2,47 —
unter 509 Lei 100 Lei — —
Schwedische . 100 Kr. 12,23 112,28 Schweizer: große 100 Fres. 81, 09 —
100Frcg. u. dar. 100 Fres. ol, 18 81, 14 Spanische .. 100 Peseten 48.75 48. 60 Tschecho · slow. hM u. I000 . 12,44 12,42 ho00 Kr. u. dar. 12,45 12,43 Ungarische ... 73, M7 73 07
Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 21. en fg z . 4 Gestelit 22 35 Wagen. nicht gestellt . Wagen. — Am 22. Juni 1950: Ruhr revier: Gestellt 3294 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die e , der Vereinigung 8 deutsche Clektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung deg W. T. B.“ am 33. Juni auf 11475 4 (am 21. Juni auf iii ᷣõ M für Ibo z.
Speisefette. Bericht der Firma Gebr. Gause, Berlin, vom 21. Juni 19830: Butter: Die trockene heiße Witterung hatte zur Folge, daß die Presse weiter in scharfer Linie anstiegen. Berlin erhöhte die Nolierung am 19. d. M. um 4,90 4A für den Zentner, Kopenhagen und Malmö gingen am gleichen Tage um 8 Kronen für 1665 zg, Hamburg um 12 M für den Zentner herauf. Die Zufuhren verringerten sich weiterhin dem gegenüber, aher ein nicht befriedigender Konfum steht. Die Verkaufspreise des Großhandels sind heute: Inlandsbutter La Dualstät in i /r Zentner -⸗Tonnen 1554 bis 157 , Fenner 1.8 Kis Troß , Känisch. Hö bis Cs M jär das Pfund, kleinere Packungen entsprechender Aufschlag. — Margarine; Unbefriedigende Nachfrage. — Schmalz: Der amerikanische Markt verlief durch Deckungskäufe in festerer Haltung bei anziehenden
reifen. Es bleibt abzuwarten, ob diese Bewegung von längerer
auer sein wird, da der Rückgang der Maispreise, niedrigere Schweinepreise, der schwache Konsum und der Fettũberschuß in Seutschland eine dauernde Preigbesserung nicht unterstützt. Die Heutigen Notierungen sind: Prima Westernschmalz hö, 00 4, amerl⸗ fanifches Purelard in Tierces bo, o , kleinere Packungen 9.90 -, Berliner Bratenschmal 65, O0 4, deutsches Schwelneschmalz 67, 00 , diesenschmalz 66. 00 4.
Nach den Mitteilungen der Pinreigberichtste l g beim ver * erte e mg nnr, , stellten sich die Schlacht⸗ diehpreise in Reichsmark je Zentner Lebendgewicht, wie folgt: Berlin mburg Stuttgart ; 9. und 19. und 20. Juni IJ. Juni:. 17. Juni 54 - 56 49-52
2 ha 661
41-47 32—39 26—– 39 18 —23 o6— 59 bo = b4 46— 49
8 86 3386
60 -= 62 62 - 64 66 -= 67 66 -= 67
16 * 561
Berichte von auswärtigen Devilen und Wert papiermärkten.
Devi sen.
Danzig, 21. Juni. (W. T. B.) (Alles in Danziger Gulden Noten: , Jö Zloty 57,51 G., 57,I6 B. — Schecks: Tondon 24,99 G., —— B. — Auszahlungen; Warschau l00⸗Iloty⸗ Luszablung or, 60 G.. 57.74 B., Londen telegrapbische Auszahlung B., New Jork telegraphische Auszahlung 5. 13, 80 G.,
21. Junt. (W. T. B.) Amsterdam 28425, Berlin
168,7. Vuͤdapest 637, Räpenhagen 155 8. London sää7 , New
2 28 . . e 1 X , ,