1930 / 155 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jul 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Die am 5. Juli 1930 ns e mme. 22 des Reichsgesetzblatts Teil enthält: ;

die Verordnung über Errichtung einer Reichsbehörde „Deutsches Arbeitsschutzmuseum d in Berlin, vom 1. Juli 19530,

die Zweite Verordnung zum Lichtspielgesetz, vom 26. Juni 1930,

die Verordnung über Verlängerung der Gültigkeitsdauer über Umsatzsteuervergünstigungen für Ostpreußen (6 38 der Durch⸗ führungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetzn;, vom 26. Juni 1930, .

die Verordnung über Aenderung der a mungen zum „Umsatzsteuergesetz (erhöhte Umsatzsteuer), vom 27. Juni 1930,

die Achte Verordnung über die Erhöhung der Sätze für die Vermahlung von Inlandsweizen, vom 2. Juni 19530,

die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über Zuschüsse aus Reichsmitteln für die Ansiedlung von Landarbeitern vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 95), vom B. Juni 1930, und .

die Verordnung über die Aufbringungsumlage für das Rechnungsjahr 1930 (Vierzehnte Durchführungsverordnung zum Aufbringungsgesetz , vom 1. Juli 1930.

Umfang: A Bogen. Verkaufspreis: (15 RM. Postversendungsgebühren: 0, 5 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW. 40, den 5. Juli 1930. Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen. Ministerium des Innern.

reußische Staatsministerium hat mittels Erlasses Mai, 2. und 10. Juni 1930 verliehen: Die Erinnerungsmedaille für Rettung . aus Gefahr an:

Johann Groß, Oberpostschaffner, Lyck, Margot Schulz, Schülerin, e e, am Main, Günther Bentrott, kaufm. Lehrling, Kolberg, Alois Kutsche, Arbeiter, Hennersdorf, Kreis Grottkau, Willi Binder, Schüler, Mehrow b. Ahrensfelde b. Berlin.

Der Regierungsrat Ziemer in Johannisburg ist zum Landrat ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 21 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 153510 die Bekanntmachung der Neufassung der Familien⸗ güterverordnung vom 30. Dezember 1920 und der Zwangsauf⸗ lösungsverordnung vom 19. November 1920, vom 27. Juni 1936.

Umfang: Sitz Bogen. Verkaufspreis: 1,80 RM.

Zu beziehen durch; R. von Decker's Verlag (G. Schench, Berlin W. Y, Linkstr. 85, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 5. Juli 1930. Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Deutscher Reichstag.

192. Sitzung vom 5. Juli 1930. (Gericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht der Entwurf eines Brotgesetzes.

Nach den Ausschußbeschlüssen darf unter Verwendung von Mahlerzeugnissen des Roggens nur Brot hergestellt werden, das enthält 1. mindestens 97 3 Roggenmehl, das höchstens zu 60 ausgemahlen ist, oder 2. mindestens 97 Mahlerzeugnisse des Roggens, die zu 100 4 ausgemahlen oder geschrotet sind, oder 38. mindestens 80 3 Roggenmehl, das höchstens zu 60 ausgemahlen ist und höchstens 17 4 Weizenmehl oder Roggenschrot, wobei die Bestandteile an Mahlerzeugnissen des Roggens und Weizens zusammen 97 3 betragen müssen. Das letztere Brot darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es als Mischbrot gekennzeichnet ist. Die weiteren Bestimmungen betreffen des Gewicht des Brotes, das ein ganzes Vielfaches von 250 g betragen muß.

Abg. Si mon- Franken (Soz.) gibt folgende Erklärung ab: Bereits am 3. März ist dem Reid ng von dem damaligen Ernährungsminister Dietrich der Entwurf eines Brotgesetzes vorgelegt worden. Er sah vor eine scharfe Unterscheidung zwischen Roggenbrot und Weizenbrot und die Verpflichtung, Brot künftig nur nach Gewicht zu verkaufen. Beide Bestimmungen dienten dem Schutze der Verbraucher, bei gleichzeitiger Förderung des Verzehrs von Roggenbrot. Aus diesem Grunde stimmfte die Sozialdemokratie in der ersten Lesung des volkswirtschaftlichen Ausschusses diesem Gesetzentwurf zu, der auch angenommen wurde. Daß er trotzdem nicht in Kraft trat, beruht 4 der Tat⸗ sache, daß die Deutschnationale Volkspartei und die Wirtschafts⸗ partei unter dem Einfluß von Abgeordneten, die damit ihre per⸗ . . bedroht sahen, dagegen stimmten und o die zweite Lesung im Ausschuß verzögerten und damit das rechtzeitige Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. Mai unmöglich machten. Die Nachteile, die dadurch für die Landwirtschaft ein—⸗ getreten sind, haben daher ausschließlich die angeblichen Ver⸗ treter der agrarischen Interessen zu verantworten. Der nunmehr vorliegende Entwurf des Ausschusses enthält gegenüber dem ur⸗ sprünglichen Entwurf der . eine Reihe Verschlechte⸗ rungen. Wenn trotz dieser Bedenken die Sozialdemokratle dem vorliegende Entwurf des Ausschusses enthält gegenüber dem ur— aus zwei Gründen, 1. weil auf ihren Antrag hin ihrer seit Jahren erhobenen Forderung nach gesetzlicher Festlegung ki Brotverkaufs nach wicht entsprochen worden ist, und zweitens weil sie dem Versuch einer Förderung des Roggenverbrauchs, wie ihn das Gesetz in der Hauptsache bezweckt, als geeignetes Mittel zur Ueberwindung der Notlage auf dem Roggenmarkt bejahend gegenübersteht.

Abg. Hoernle (Komm) bezeichnet die Vorlage als Zwangs⸗ mittel gegen die proletarischen Massen, für teureres Geld ein schlechteres Brot zu essen, allein deshalb, damit die ostelbischen Junker nicht zur teilweisen Umste ung ihrer Betriebe vom Roggenbau auf Weizenbau gezwungen seien. Der einzige kleine Fortschritt in dem Gesetz sei die Vorschrift des Brotverkaufs nach Gewicht. Unter der Maske einer Ernährungspolitik treibe man eine Wucherpolitik zugunsten der Junker.

Verbot wieder enthalte.

J Ein deutschnationaler und wirtschafts⸗ parteilicher Antrag wünscht Streichung des 5 4 der die Bestimmungen über den Verkauf nach bestimmtem Ge⸗ wicht enthält.

Abg. Rieseberg (D. Nat) tritt für ein reines, gern ge⸗ kauftes ich 26. * Dadurch werde endlich dem Schwindel mit allen möglichen Beimischungen ein Ende gemacht. Die Gutachten

9 Autoritäten seien für den Fachmann nicht maß⸗

gebend; das sei zum großen Teil Theorie, während der Fachmann ich nach der Praxis richten müsse Ein Nachteil des Entwurfs sei ie Zulassung eines bestimmten Mischbrotes für das ganze Reich

Die besser werdende Kleie müsse der Bauer in erster Linie als

Viehfutter verwenden. Durch die Bestimmungen über ein be⸗

stimmtes Brotgewicht werde in die Verbraucherschaft nur Miß⸗

trauen gegen die Bäcker hineingebracht. Der 8 4 stehe absolut in keiner Verbindung mit den Bestimmungen über die Herstellung von

Roggenbrot. Die Ursache der Verteuerung des Brotes seien 30 900

neu entstandene Bäckereien. Bei Statistiken, wie sie der Reichs⸗

ernährungsminister verwendet habe, dürfe man nicht den Börsen⸗ preis, sondern den wirklichen Roggenpreis zugrunde legen.

Abg. Mathilde Wurm (Soz ) spricht ihr Erstaunen darüber

aus, daß der Antrag auf . der Bestimmungen über das

Gewicht hier gestellt werde, obwohl die Sozialdemokraten im Aus⸗

ö erklärt hätten, daß die Gewichtsfestsetzung für Annahme oder lehnung des Gefetze urch ihre Fraktion ausschlaggebend sei.

Die Sozialdemokraten ließen hier nicht mit sich handeln.—

Abg. ö 49 weist darauf hin, daß seit drei

Jahren in Berlin bereits das Brot nach Gewicht verkauft wird.

3n Süddeutschland, Norddeutschland und Rheinland werde ein

Hefebrot aus Weizen bevorzugt. Es . nun festgestellt worden, daß

man aus Roggen bei bestimmter Ausmahlung unter Zusatz von

Wei *** auch ein schmackhaftes Mischbrot herstellen kann (3u⸗

ruf des Abg. Simon⸗Franken Soz ]: Herr Kollege, wenn Sie auch

ö verstehen Sie von der Bäckerei doch nichts! (Heiter⸗

keit. ). Wir wenden uns dagegen, daß man uns zum Dank für

unsere Gefälligkeit gegenüber der Landwirtschaft einen Zuchthaus⸗ paragraphen in dem Zwang zum Aushang von Preistafeln auf⸗ erlegt. Wird dies nicht beseitigt, so lehnen wir das Gesetz ab.

Bei der Abstimmung wird das Gesetz, unter Ab⸗ lehnung des Antrages auf Streichung des § 4, in der Aus⸗ schußfassung in zweiter Lesung angenommen.

Nunmehr wird die zweite Lesung des Haushalts⸗

lans für 190 mit dem Etat des Reichstags . Dieser Etat wird ohne Aussprache in der Aus⸗ chußfassung erledigt.

Damit ist die Tagesordnung erledigt.

Das Haus vertagt sich auf Montag 3 Uhr: Einspruch des Reichsrats gegen die Aenderung des , ee. Etat des Reichsfinanzminsteriums und Deckungsvorlagen.

Schluß 12 Uhr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Auswärtige Ausschuß des Reichstags genehmigte am 5. d. M. das vorläufige deutsch⸗rumänische Handels⸗ abkommen. Alsdann wurde eine Petition beraten, worin ein Reichsdeutscher Schadenersatz wegen unschuldiger Inhaftie⸗ rung durch die Sowjetrepublik verlangte. Da der Auswärtige Ausfchuß in dieser Angelegenheit erst einen Bericht des Aus⸗ wärtigen Amts hören wollte, so wurde die Erledigung der. aße zunächst ausgesetzt. Nächste Sitzung des Ausschuffes am 7. Juli.

3m . des Reichstags zur Beratung des Gesetzentwurfs über die . und Verzinsung der Aufwertungshypotheken wurde die Fortsetzung der Beratungen einschließlich der Beratung des Gesetzentwurfs über die Bereinigung der Grundbücher für Mittwoch und Donnerstag beschlossen.

Der Handelspolitische Ausschuß des Reichstags be⸗ handelte in seiner Sitzung am 5. d. M. unter dem Vorsitz des Abgeordneten Grafen Westarp (D. Nat) zunächst das deutsch⸗ rumänische vorläufige Handelsabkommen. Abgeordneter He meter (D. Nat.) begrüßte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger in dem Entwurf, daß keine Tarifabreden getroffen worden sind. Der Entwurf sei aber ein reiner Meist⸗ begünstigungsvertrag. Solange noch Verträge mit Zoll⸗ bindungen für agrarische Produkte laufen und nicht die volle Zollautonomie zurückgewonnen ist, sei der . Entwurf für die Deutschnationalen unannehmbar. n r Ablehnung würde er (Redner) . durch den Artikel 8, der ein Verbot des Erlassens von Ein⸗ und Ausfuhrverboten festlegt. Auf der Genfer Konvention war seinerzeit ein solches generelles Verbot vereinbart worden. Glücklicherweise hat Polen diese Genfer Vereinbarung nicht ratifiziert, wodurch das Abkommen nicht in Kraft getreten 6 Dadurch wurde ee , m. von diesem 2 Verbot befreit. Es könnte aber die Möglichkeit be⸗ stehen, das Verbot auf dem Umwege der Meistbegünstigung doch einzuführen, weshalb die Deutschnationalen das 6 rumänische Handelsabkommen ablehnen müßten, weil es das erb⸗ Deutschland könne zum Schutze seiner , . Produktion bei der jetzigen Weltlage auch auf das

ittel der Ein⸗ und Ausfuhrverbote keinesfalls verzichten. Ministerialdirektor Dr. Ritter (Ausw. Amt) entgegnete, wenn der Standpunkt des Abg. Hemeter (D. Nat.) sich aüch bei den Vertretern der Industrie ,, . würde, prinzipiell jeden andelsvertrag od e nen, weil das Verbot von Ein⸗ und Aus⸗ uhrbeschränkungen darin enthalten sei, so würde jede weitere andelsvertragspolitik unmöglich werden. Abg. Toni Sender 9 bedauerte, daß zwischen Deutschland und Rumänien kein arifvertrag ʒustande gekommen ist. Sie widersprach aber den . des Abg. Hemeter, die von ganz einseitigen land⸗ wirtschaftlichen Interessen diktiert seien, und trat für die An⸗ nahme des deutsch⸗rumänischen vorläufigen Handelsabkommens ein. Abg. Hoernle (Konim.) nannte den Entwurf ein Schul⸗ beispiel dafür, welche ungeheure Erschwerung des internationalen Austausches burch die ee e,, n erzeugt werde. Ab⸗ . Schneider (D. Vp.) wandte sich gegen die einseitige , . olitik für die Landwirtschaft, wie 4 der deutsch⸗ nationale Abgeordnete vertreten habe. Selbstverständlich müßten in der deutschen Handelspolitik auch die Interessen der Land⸗ wirtschaft auf das 22 gewahrt werden, aber man dürfe dar⸗ über nicht das Gesamtwohl vergessen. In ähnlichem Sinne dußerte sich Abgeordnete Marie ders (Dem.). Abgeordneter Gerauer Bayer. Vp war der Ansicht, daß der , . den landwirt⸗ schaftlichen Interessen Deutschlands kaum ee. ich sei. Da er jedoch mit seiner Fralüion noch keine Gelegenheit gehabt habe, eine endgültige Stellungnahme zu vereinbaren, wolle er sich 6 der Stimme enthalten. In der Ab stimmung wurde as deutsch⸗rumänische vorläufige Handels⸗ abkommen gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Christlichnationalen Bauernpartei und der Kommunisten, bei Stimmenthaltung der Bayerischen Volkspartei von der Mehr⸗ heit des 4 angenommen. Die Beratung über den Gesetzentwurf, einen Notenwechsel zu dem deutsch-portu⸗ giesischen Handelsabkommen, wurde vertagt. Der Gesetzentwurf über den Freundschafts vertrag zwischen dem Deut schen Reich und dem Königreich des Hedjas,

Nedjd und der zugehörigen Gebiete wurbe ) vom

Ausschuß genehmigt. Gleichfalls angenommen wurde der 6 entwurf 342 deuts rn, Freund ch as vertrag, das deutsch⸗persische Niederla sun abkommen und das 6 4 Sandel 1 Schiffahrtsab

eschäftsUordnungsdebatte über die Frage, ch der demnächstigen 2e n, des Gutachtens des Reich chaftsrats über die he gh Rwe e e er Reichs reg ür industrielle Erzeugnisse der Handelspol e Ausschuß

ich den Kreis der vom Reichsrat in Betracht gezogenen

ag, . soll oder ob darüber hinaus der schu lann. Die 2 2 edner waren der Meinung sich die Arbeiten des Handelspolitischen Ausschusses auf das achten des Reichswirtschaftsrats selbst zu beschränken hätten Vertreter der bürgerlichen Parteien und der Rechten erachtet demgegenüber für selb ——— daß es jedem Ausschmn gliede freistehe, über den Rahmen der Behandlung des . wirtschaftsratsgutachtens und des Reichsrats träge zu stellen, sich also nicht nur auf diejenigen Anträg Reichstags 2 beschränken, die auch der Reichsrat gench t. Eine Beschlußfassung über diese geschäftsordnungsmz rage wurde jedoch nicht herbeigeführt. Hierauf vertagte sit Ausschuß. Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags, de 5. d. M. unter dem Vorfitz des Vizepräfidenten Abgeorh Esser (Zentr.) seine Beratungen über die Novellen 1, fortsetzte, wurden zun die am Vortage zurückgestellten Abstimmungen vorgenom ö. wurde, dem en,, des Vereins denn

Handelsyoln

eitungsverleger zufolge, eschlossen. Dieser führt den Grundsatz ein, daß die Höh Arbeitslosenunterstützung sich nicht nur nach dem Arbeitsem ondern auch nach der Dauer der versicherungspflichtigen chäftigung bemißt. Nach 5 105 a soll die volle Hauptunterstig enjenigen Arbeitslosen gewährt werden, die in den 18 Monaten vor der ersten Arbeitslosmeldung, die auf den werb der Anwartschaft folgte, mindestens 57 Wochen in versicherungspflichtigen 7 äftigung gestanden haben, ohne ihnen während dieser Beschäftigungszeit irgendeine Unterstiz aus der Arbeitslosenversicherung gewährt worden ist. Diejen Arbeitslosen, die diese Bedingungen nicht erfüllt haben, erh die Hauptunterstützun Familienzuschläge werden jedoch nicht gekürzt. Das Zentrum nochmals seine Erklärung ab, 3 es nur unter Vorbehalt Abstimmung tätige, um das Zustandekommen des Saniern werks der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, und es sich für die Abstimmung in der zweiten Lesung eine M prüfung des gesamten Ergebnisses vorbehalte. Ferner m ein neuer §8 1074 eingefügt, der unter Annahme eines den nationalen Antrages folgende Fassung hat: „Trifft eine Ha unterstützung der Lohnklassen 1-11 mit einer Hauptunterstizg des Ehegatten zusammen und wird dazu kein Familienzus gewährt, so mindert sich die eine Unterstützung, und zwar verschiedener Höhe der Unterstützungen die niedrigere um Hälfte.“ Nach weiteren Beschlüssen des Ausschusses soll die Un zeit betragen: 1. 14 Tage bei Arbeitslosen ohne zuschlagben tigte Angehörige, 2. 7 Tage bei Arbeitslosen mit einem,; oder drei zuschlagsberechtigten Angehörigen, 3. 3 Tage Arbeitslosen mit vier oder mehr , , An hörigen. Ein neuer § 1126 bestimmt, daß auf die Unterstihh eines verheirateten Arbeitslosen das Einkommen seines h gatten anzurechnen ist, soweit es 35 RM in der Kalendern übersteigt. Die Anrechnung unterbleibt, wenn dem Arbeits Familienzuschläge für zwei oder mehr Angehörige gem werden. Arbeitslosenunterstützung des Ehegatten gilt nicht Einkommen im Sinne des ersten Satzes. Ein eingehende sprache wurde über die Frag geführt, inwieweit Abfindun auf die Arbeitslosenversicherung anzurechnen sind. Bisher! stimmt das Arbeitslofenversicherungsgesetz, daß ein Ansprühh Unterstützung solange nicht besteht, wie ein Arbeitsloser noch gelt aus seinem früheren Arbeitsverhältnis bezieht. Eine nahme machen nur „Ersatz für besondere Leistungen und! wendungen“. Die Vorlage sah die Streichung dieser , bestimmung vor. Der AÄusschuß lehnte jedoch in seiner M en eine entsprechende Bestimmung ab, 6. daß es bei dem! erigen Zustand bleibt. Der n ch efaßte sich sodann! wei Anträgen, die von den Abgeordneten Schneider (Du Thiel (D. Vp.) und Lambach , Nat. A.⸗G.) gestellt win und die Schaffung von besonderen selbständigen Arbeitsh versicherungskassen in Anlehnung an die großen Berufsverhä bezwecken. Der Antrag Schneider fordert darüber hinaus! grundsätzliche Reform der Arbeitsloserlversicherung durch die dung von Gefahrenklassen. Vizepräsident Abg. Esser (Zem der Vorsitzende des Ausschusses, erklärte für 66 Fraktion, diese für ruhige Zeiten eine Nachprüfung des Gesetzes nach Richtung hin sehr 96 mitmachen würde, daß sie aber auf! Standpunkt ö. die gegenwärtige Situation einen! artigen organischen Umbau nicht zulasse. Dementsprechend stin die Zentrumsfraktion heute nicht für die Anträge. Antragstellern wurde erklärt, daß auch nach ihrer Meinum den nächsten Tagen keine Entscheidung über diese weitgehn e ger err hn werden könne, daß aber die Frage dringlich sei, um den Gedanken der Selbstverwaltung im mehr auszubauen und die Arbeitslosenversicherung von den he Lasten saisonmäßiger Arbeitslosen freizuhalten. In der stimmung wurden die Anträge abgelehnt. Alsdann ver sich der Ausschuß auf den 7 Juli.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 7. Juli 1930.

Die Elektrolyttkupternotierung der ö deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Bersiner Mel un W. T. B.“ am 7. Jull auf ji, 75 Æ (am 5. Juli 114,75 S6) für 100 kg.

Wggengestellung für Kohle, Koks und Brilt am 5. Juli 19365: Ru brre vier: Gessellt 20491 Wagen. gestellt Wagen. Am 6. Juli 1930: Ruhrrevier: Ga 3328 Wagen, nicht gestellt Wagen.

Speiselette. Bericht der Firma Gebr. Ga use, Berl vom 5. Juli 19309. Butter: Die andauernd heiße Witterum der dadurch bedingte Futtermangel ließ die Produktion weile scharf zurückgeben. Die Folgen davon sind Preiserhöhungen auf r ganzen Weltmarkt. Kopenhagen ging am 3. d. M. um 4 &. 100 kg, Malmö um 5 Kr. für jo0 kg herauf. mburg erk am gleichen Tage um 3 4 für den 2 erlin folgte 5. d. M. ebenfalls um 3 für den Jentner. Der Konsmn weiterhin beute: Inlandsbutter 1a Qualität in i /- Jentner⸗⸗ Tonnen 161 1-564 A, 118 Qualität 1.85 big j,60 A, Nuslandshutter; Däh Libs bis 1,1 4 für das Pfund, kleinere Packungen entspreck Aufschlag. Margarine: Stilles Geschäft Schmal

Markt verlief ohne jegliche Anrequng in lustloser Halte,

Ablatz ist schleppend. Die heutigen Notierungen find: Westernschmalz h7, 50 Æ. amerikanisches Purelard in Tierces 3a kleinere Packungen bo, 50. Berliner Bratenschmal; 63, 00 , denn Schweineschmal 67.00 A, Liesenschmalz 66, 00 . .

om men. Es folgte

des Reichstags von sich aus weitere Anträge

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ie Einfügung eines neuen §1

nach den Sätzen der Krisen fürsorge,

Von

recht schwach. Die Verkaufspreise des Großhandel!

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Reichs- v ana mcer R, iB om, 7 Fe n.

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7. Juli. (B. T. B.) 2 3 der Schwe

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lammern Zu⸗ hn 4 in tausend Schillingen. alien 55 S2 (3un. 31 (35). Wechlel, Warrants und Effekten i Jun. 34 401), Darlehen gegen Handyfand 437 (Abn. 6, Ichuid des Bundes 101 455 lunverändert Gebäude samt Ein⸗ Io (unverändert), andere Aktiva 207118 (Abn. 20 249. * 7 6 43 200 (un⸗ ndert, Reservefonds 2 (unverãndert), . 9 Zun. 147 107), Giroverbindlichkeit u. andere Verpflichtungen sonstige Passiva 257 418 (Abn. 16819.

H. Juni)

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Telegraphische Auszahlung.

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2 Stande a ꝛ; ij etallbeftand Zun. 11) ; sddevisen 6 654 (Abn. 25 540), Wechselbestand 46 183 Zun. . da s 6 ls (un. 7 1405 Wertschriften 77 63 (Jun. 23 4651) 33 725 (Zun. 6728), Sonstige Hun. 2762). Palliya. E Geld Fenn len oss sh EJun. ss 34) täglich saän ien , i zs), Jonstige Paffiwen 9 161 TZun. 6).

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im Vergleich Aktiva:

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Aktiven 250 979 Verbindlichkeiten

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7. Juli Geld Brief 1,498 1,502 4186 4,194

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4. Juli Geld Brief 14906 1,500 186 4, 194

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Sovereigns 20 tũcke Gold- Dollars. Amerikanische: 1000-5 Doll. 2 und 1Doll. Argentinische Brasilianische . Canadische .. Englische: große 12u. darunter Türkische .... Belgische ... Bulgarische. Dãnische .. Danziger... Estnische ... . ranzösische . ollãndische . talienische: gr. 100 Lire u. dar. e . ö ettländische.. . 25 orwegische Desterreich.: gr. 100Sch. u. dar. Rumãänische: 1000 Lei und neue 500 Lei unter 5090 Lei Schwedische . weizer: große 100Fres. u dar. Spanische ... Tschecho slow. 000 u. 1000 R. 500 Kr. u. dar. Ungarische ...

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100 Gulden 100 estn. Kr. 100 finnl. M res.

100 Gulden 100 Lire

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100 Dinar 100 Latts 100 Litas 100 Kr.

100 Schilling l00 Schilling

en und Banknoten,

7. Juli Geld

20 43 16,20

Brie 20 51 16,26

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4194 4162 1.5065 6 455 4.185 20 427 20 47

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Berichte von ausCUwärtigen Devisen⸗ und Bertpapiermärkten.

De visen.

London, 7. Juli. (W. T. B.) New Jork 486,43, Paris 123, 69, Amsterdam 1209,37, Belgien 34.8176, Italien 92, 89, Berlin 20. 39h /. Schweiz 25, 0511, Spanien 41,10 G, Wien 34.44, Buenos Aires P, 18, später 40, 18 G.

Paris, 5. Jult. (W. T. B.) (Anfangs notierungen.) Deutschland hob, 0M, London 123 673, New Jork 25,424, Belgien 355. 25. Spanien 290, 0, Italien 133, 15, Schweiz 493 50, Kopenhagen 6581,00,

olland 1022 50, Oslo 68125, Stockholm 683. 25, Prag 75,50. mänien 165, 15, Wien 35,92, Belgrad —— Warschau

Am sterdam, 5. Juli. W. T. B.) Berlin 59.27, London 12, 0985/4, New York 243. 66, Paris 9777 / Brüssel 34, 73, Schweiz 48, 43, Italien 13,03, Madrid 28,85, Oslo 66,58, Kopenhagen 66,55, Stockholm 66,78, Wien 35,11, Prag 737,50, Helsingfors 626 0. Budapest 4365. Bufarest 1475, Warschau ===, Vokohama 12,50, Buenos Aires 883.

Zürich, J. Juli. W. T. B.) Paris 20,26, London 25,06, New Jork 5155. Brüssel 71,974, Mailand 26973, Madrid 61,09. Holland 207,2, Berlin 12,823, Wien 72, 76, Stockbolm 138,50, Oele 138, 00 Ropenhagen 138,00, Sofia 3, 74, Prag 15,284, Warschau h7, 89, Budapest 90 221). Belgrad 9, 123, Athen 6 68, Istanbul 244,00, Bukarest 306,50, Helsingfors 12,97, Buenos Aires 184,50, Japan 2655,09. * Peng.

Kopenhagen, 5. Jult. (W. T. B. London 18,154, New Jork 373,96, Berlin S9, 19, Paris 1477, Antwerwen 5222, Zürich 2.55, Rom 18,66, Amsterdam 1509 35, Stockholm 100,40 Oslo 10095, Helfingfors 944 00, Prag 11,12, Wien 527, 89.

Stockholm, 5. Juli. (W. T B.) London 18.195, Berlin S8 774. Paris 1465, Brü sel 52, 5, Schweiz. Plätze 72, 30, Amsterdam 14774, Kopenhagen 99,70, Oslo 99.70, Washington 372537, Helsingfors g, 38, Rom 1854, Prag 1109, Wien 52,65.

Os lo, 8. Juli. W. T. B. London 18,15, Berlin 89, 15, aris 14 75, New Jork 373,50, Amsterdam 150, 30, Zürich 72,55, Isingfors 9, 4, Antwerpen 52 25, Stockholm 100 40, Kovenhagen

100, 05, Rom 19,65, Prag 11,12, Wien 52.85. . Moskau, S5. Juli. (W. T. B.) (In Tscherwonzen.) 1000 engl. Pfund 844. 15 G., 346.05 B. 1000 Dollar 194,15 G., 19453 B., 1 Reichsmark 46,29 G., 46,39 B.

——

(W. T. B.) Silber (Schluß) 1506

London, 5. Juli.

Silber auf Lieferung 15,50

Ergebnisse der Schwei

Län

und

Landesteile

der

Schweine besitzende Hauẽ⸗ haltungen

Ferkel,

unter 8 Wochen bis

Jung⸗ schweine, 8 Wochen

noch nicht wan * Jahr alt

zwischenzählung

—— ———

vom 2.

Juni 193009.

.

Schweine, 4 bis noch nicht 1 Jahr alt

1 Jahr alte und ältere Schweine

davon

insgesamt

Zuchtsauen a

im ganzen

davon trächtig

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ins gesamt

Schweine

Zuchtsauen überhaupt

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alle anderen Schweine

Zuchteber 6 ganzen

Preußen Y).

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Deutsches Reich)

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preußen.

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474 252 194 125 162 329 166 843 118 591 90 h99 4283 68 Sbh 52 8.49 46936 23 173 3192 22993 2801 12 089

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486 596 5 280 458 234 527 874 92 953 470 886 194 621 594033 599 608 1227390 717976 340 432 423 222 16912

106219 286 203 294218 241 237 236 515 166 948

11020 213 484 297777

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hh6 782 1951 416 142787 1093 532 114332 62978 2233 130 624 178 85 32975 16 847 51295 26 263 3362 16243 11283

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281 628 12057 299129 278 189 44943 198 435 84798 330 0975 180 318 407 865 234745 144990 186 678 6 2656

355 779 167 849 111788 97 480 96 406 63 1099 4969 82 370 60 119 h1 495 19947 2157 17750 2158 17783 11128

bo 286

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39 275 41 347 2 7717 26 953 19021 37 204 2 33 335 1 7182 37929 1 17526 23 719 1 869

59 813 16287 16506 11480 15 918 6 159 98 6423 12 904 2770 1910 329 1517 277 1577 851

2042 MI

98 782 11 851

240 225

16217

32 910 154 892 hd 854

73 536 30 864

288 485

72 757

115 511

46291 4 896

244 820 128 479

S6 937 714201 72 372 52 333

4743 61 129 37481 46 426 16994

1515 15 034

1698 14954

9508

1144274

122 297 13 952 84 776 99 467 17951 b2 234 42 882 98 971 926 235

25 763

116289 bo 729 70 S805

1923

196 042 63 638 7 553 40109 35 838 20 449

42817 8 O15 13 039 5 347 1473 11 427 1265 7289 4069

13 525 161

1256 455 32 652 1084203 1260 663 214 630 35 159 472 107 1303 862 1247532 2 759 287 142721 671 678 dos 725 30 487

2124813 68 106 9b 346 482 358 483 0901 303 475

19119 169 295 594 806 186 749

20 2690

20 647 117019

12 048

68 787

52383

2s oli 187 ois ba zg 145

165 166 dh 15 566 26 136 D655 d Hh l Ho 155 353

897

März 1930 *) Dez. 19297) Seyt. 19292) uni 19292) ez. 19292 Juni 1929

rgebiet.

8 962 3 662 545 8 118 828

3 64i a9

Berlin, den 4. Juli 1930.

5 O91 211

5 011789 44170989 b 373 242 . 4160221 . 4092637 ⸗‚ 4 935 736

) In den Großstädten mit mehr als 100 00 Ginwohnern hat eine Zwischenzählung der Schweine nicht stattsgefunden; dafür sind die Ergebnisse früherer

9 178 227

8 bb4 615 8 693 gz 8 289 956 8 099276 8 487 332 9 hh6 83

3 841 493

3 487163 4599 969 4287 542 3 060 029 b 129 129

4149 02

721 573 662 956 62 139 671 269 5b 633 706 762

bb7 bog

5 331 382783 362 947 404782 311 553 421 919

2 908 705

2711 800 3 880 470 3 b8b 299 2341217 4620 9682 3 390 309

1693 523

1596384 2234792 1652818 1415014 2 486 8190 1945200

13 804 454

18 648 942 189 943 974 18 603 558 167945490 20 105 908 20 186 842

279 749

315 191 1006977 386 9189 A4 912 1371585 335 262

Zählungen eingesetzt

901 291

792 162 7175 128 37 458 786 929

1356271 1229481 1178686 1207 955 114195 10632490 1149906

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.