Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 14. Juli 1930. S. ;
nahme gefunden haben, wie es selten bei Gesetzentwürfen der Fall zu sein pflegt. (Abgeordneter Emminger: Doppelte Aner⸗ kennung nach den damaligen Gesetzen) — Lieber Kollege Em⸗ minger, die Gesetze haben auch die ungeteilte Aufnahme gefunden, wie ich niemals anders erwartet hatte, und ich möchte e s ebenso ungeteilt beurteilt würden wie jene damals. — Es liegt das zweifellos daran, daß es sich — nen rein sachlichen Entwurf handelt, der zu besonderen 1 Diskussionen keinen Anlaß geben kann. Ich darf mich Fan den Kollegen Rademacher wenden, der vielleicht var, der heute temperamentvoll eine gewisse politische das Ganze hineingebracht hat. Es war sehr stark die Rede von der Not der Landwirtschaft. Es wurde die Berück⸗ sichtigung der Landwirtschaft in steigendem Maße gefordert. Ich glaube, man kann es doch wohl aussprechen, daß selten eine Regierung sich so nachdrücklich für die Interessen der Landwirt⸗ schaft eingesetzt hat wie die jetzige. Wenn wir bei den Herren Deutschnationalen eine wirklich entschlossene tatkräftige Unter⸗ stützung finden, dann wird sich für die Landwirtschaft zweifellos gerade in der jetzigen Zeit sehr viel erreichen lassen, selbstver⸗ ständlich immer unter der Voraussetzung ihrer starken Unter⸗ stützung.
Was nun die besonderen Wünsche des Herrn Rademacher angeht, so kann man wohl zunächst sagen, daß doch große Be⸗ denken gegen seine Auffassung sprechen. Es ist mit vollem Recht hervorgehoben worden, daß ein wirklich innerer Grund für eine Differenzierung zwischen allgemeinen Hypotheken und Tilgungs⸗ hypotheken nicht vorliegt. Ich glaube, Herr Kollege Dingeldey hat eben mit vollem Recht darauf hingewiesen, daß der Gläubiger schon durch die Aufwertungsgesetzgebung 75 vH seines Vermõgent verloren hat, daß es sich heute überhaupt nur noch um die rest⸗ lichen 25 v5 handelt. Trotzdem kann ich namens der Reichs⸗ regierung sagen, daß wir den Antrag der Herren Dr. Rade⸗ macher, Dr. Oberfohren auf Nr. 2301, im Falle der Ablehnung ihres ersten Antrages dem § 1 hinzuzufügen, daß die obersten Landesbehörden ermächtigt werden, für die Tilgungshypothekten der öffentlich- rechtlichen Kredit⸗ und Ablösungsanstalten eine andere Regelung zu treffen, keine Bedenken entgegenstellen, und daß ich nichts dagegen einzuwenden habe, daß dieser Antrag an— genommen wird. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Was sagen die Pfandbriefgläubiger?́ — Ja, verehrter Herr Kollege Marum, ich weiß nicht, was die Pfandbriefgläubiger sagen. Man hat auch damals nicht gefragt, was die Gläubiger im allgemeinen gesagt haben bei der Aufwertungsgesetzgebung. Hier nützt nur ein gewisses Durchgreifen. — Wie gesagt, der Antrag Rademacher, Oberfohren stammt nicht von der Regierung. Er hat sich in der Regierungsvorlage nicht gefunden. Wenn der Antrag aber hier im hohen Hause Annahme findet, dann kann ich nur sagen, daß von der Regierung die Bedenken, die zweifellos dagegen bestehen, zurückgestellt werden. . .
Nun möchte ich zu einigen Fragen kommen, die der Herr Ab⸗ geordnete Marum aufgeworfen hat. Mit dem Antrag 2285 2. Herren Breitscheid und Genossen, man kann vielleicht sagen, mi dem Antrag Marum, daß die Bestimmungen der S5 1 bis 15 nicht für die aufgewertete persönliche Forderung gelten sollen, können wir uns nicht befremden. Ich möchte nicht wünschen, ee dieser Antrag hier zur Annahme kommt. Es liegt kein Grun vor, zwischen den hypothekarisch gesicherten Forderungen und den rein persönlichen Forderungen einen Unterschied zu machen. Ich möchte daruf hinweisen, daß gerade auf landwirtschaftlichem Ge⸗ biete noch außerordentlich viele persönliche Forderungen bestehen, die nicht mehr hypothekarisch gesichert sind. ; Wenn wir diese Forderungen aus dem Gesetz herausnehmen, würden wir auf dem Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditmarktes vielleicht gerade das herbeiführen, was wir unter keinen Umständen herbeiführen wollen, nämlich eine große Menge von Zwangsversteigerungen und Zwangsvellstreckungen, die nicht kommen sollen, und die gerade durch dieses Gesetz ausgeschlossen werden sollen. .
Herr Marum ist dann weiter auf die Frage der Zinshöhe eingegangen. Er warf die Frage auf, ob man hoch gehen oder niedrig gehen soll. Ich glaube, man kann hier im allgemeinen sagen, daß wir uns selbswerständlich zunächst einmal auf der Höhe des Zinsfußes halten müssen, wie er sich auf dem öffent- lichen Geldmarkt herausstellt. Man kann auch ruhig aussprechen, daß die Reichsregierung selbstverständlich nur im engsten Ein⸗ vernehmen mit dem Präsidium der Reichsbank vorgehen wird. Wie hoch der Zinssatz ausfallen wird, ist einstweilen noch nicht zu sagen; da müssen noch genaue Ermittlungen angestellt werden. Ich persönlich möchte wünschen, daß der Zinsfuß bald festgestellt und nicht weit hinausgeschoben werde. Wenn Herr Marum andererseits darauf hinweist, daß gevade neue Hypothekenpfand⸗ briefe in Höhe von 7 v herauskommen, dann ist das zweifel los ein Grund, diese Entwicklung genau anzusehen, wenn man heute schon einen Zinssatz festsetzt. Auch darf man wobl aus sprechen, daß der Zinsfuß nicht auf die Dauer bemessen seln wird. Ich glaube, man hat das Gesetz wohl folgendermaßen zu ver— stehen. Zunächst wird der höhere Zinsfuß in der Erwartung fest⸗ gesetzt, daß Gläubiger und Schuldner ihn bestehen lassen, und daß daraufhin die Hypothek nicht gekündigt wird. Sollte sich der Zins⸗ fuß erheblich verschieben, so liegt die Remedur in der Kündigungs⸗ möglichkeit beider Teile. Die Kündigungsmöglichkeit ist ja beim Schuldner größer als beim Gläubiger; aber immerhin ist doch eine Kündigungsmöglichkeit da. Wenn der Zinsfuß sich erhewlich verschiebt, dann werden zweifellos Schuldner und Gläubiger in sehr vielen Fällen durch die Möglichkeit der Kündigung zu irgend-
damals
nur wünschen, daß diese Gesetze
einer anderen Einigung gelangen. Wir glauben also eigentlich nicht, daß dieser Zinsfuß auf die Dauer bestehen bleiben soll. So Schiele nimmt zu einer Erklärung das
ist er auch wohl kaum gedacht.
Was nun weiter die Deckung angeht, so sind im Ausschuß und auch heute verschiedene Anträge gestellt worden. Ich glaube — das kann man ruhig vorwegnehmen — wenn überhaupt der höhere Zinssatz gesetzlich festgelegt wird, dann müssen doch irgend- welche Mittel da sein, aus denen dieser höhere Zinssatz nicht nur bezahlt, sondern eventuell auch zwangsvollstreckt werden kann. Es muß der Ertrag des Hauses in dem Maße aufgewertet werden, wie die Schulden des Hauses in den Zinsen aufgewertet werden.
Nun ist im Ausschuß darüber geredet worden, ob man mehr darauf hinausgehen soll, die gesetzliche Miete zu erhöhen oder
der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergege
darauf, die Hauszinssteuer herabzusetzen. Ich bin sehr froh darüber, daß im Ausschuß nur eine Entschließung heraus⸗ gekommen ist und nicht eine Bestimmung fur das Gesetz. Was Herr Rademacher über den Wert von Enischließungen gesagt hat, möchte ich an sich unterstreichen. Wenn man Abgeordneter ist, ist man nie entzückt, wenn nur eine Entschließung herauskommt; auf der Regierungsseite ist es immer besser, wenn man es nur mit einer Entschließung zu tun hat. (Heiterkeit) Aber in diesem Falle liegt die ganze Sache völlig anders. Es bleibt ja der 8 2 des Gesetzes über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken vom 1. Juli 1926 unter allen Umständen in Kraft. Es bleibt also unter allen Umständen die Bestimmung bestehen, daß entweder durch die Miete oder durch die Ermäßigung der Hauszinssteuer ein Ausgleich herbeigeführt werden muß. Ich spreche ganz offen aus, daß ich diese Bestimmung gern ganz un⸗ berührt lassen möchte. Wenn im Gesetz nun gesagt wird, es soll so oder so gemacht werden, dann wird zunächst einmal den Ländern die Möglichkeit genommen, im Rahmen ihres Etats selbständig, so wie sie es für richtig finden, diesen Ausgleich zu schaffen; zweitens können wir heute unmöglich übersehen, ob im Jahre 1942, nicht Anfang 18982, sondern beim ersten Zinsfällig⸗ keitstermin, also etwa im ersten Drittel, eine Angleichung der Altmieten an die Neumieten oder eine Herabsetzung der Haus⸗ zinssteuer sich empfiehlt. Der Ausschuß kann selbstverständlich Wünsche äußern. Aber wenn eine feste Bestimmung ins Gesetz hineinkommt, wird das alte Gesetz über den Geldentwertungs⸗ ausgleich bei bebauten Grundstücken angegriffen, es wird gewisser⸗ maßen ein Loch hinelngeschlagen und eine Regelung getroffen, deren Wirkung wir heute noch nicht übersehen können. Das alte Gesetz dagegen läßt alle Möglichkeiten für 1082 offen.
Nun komme ich noch zu dem Antrag Dr. Breitscheid und Ge⸗ nossen in Verbindung mit dem Antrag Dingeldey und Genossen, der des andere Gesetz betrifft, Bereinigung der Grundbücher, und zwar die Benachrichtigung, die dem Interessenten zugehen soll. Der Ausschuß hat hier bekanntlich eine Fassung beschlossen, die an der Haftung des Staates für eine Unterlassung des Grund⸗ buchbeamten festhält; man will aber den Grundbuchbeamten vom Regreß befreien, wenn nur Fahrlässigkeit vorliegt. Diese Be⸗ stimmung wäre sehr bedenklich. Es ist sehr zweifelhaft, ob man den Ländern diesen Zugriff auf den Beamten, der in Artikel 191 der Reichsverfassung garantiert ist, durch einfaches Reichsgesetz nehmen kann. Wenn in der Reichsverfassung steht, die Länder haben die Regreßmöglichkeit gegen die Beamten, so kann man ihnen nicht durch einfaches Reichsgesetz dieses Recht entziehen. Der neue Antrag Dr. Breitscheid und Genossen in Verbindung mit dem Antrag Dingeldey und Genossen scheint mir eine brauch⸗ bare Lösung zu bieten, zumal der Reichsregierung die näheren Bestimmungen überlassen bleiben sollen. Sollte also diese Be⸗ stimmung aufgenommen werden, so glaube ich nicht, daß irgend- welche verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen bestehen. (guruf: Der Antrag Dingeldey ist verfassungsändernd!) — Das glaube ich nicht, nach Artikel 181 tritt die Regreßpflicht erst dann ein, wenn ein Amtsdelikt vorliegt. Aber es ist Sache der einfachen Gesetzgebung, zu bestimmen, was ein Amtsdelikt ist und was nicht. Wenn sich aus dem Antrag Dingeldey ergibt, daß in diesem Falle ein Amtsdelikt nicht angenommen werden soll, dann setzt eben die Regreßpflicht des Staates nicht ein. In diesem Sinne allein kann man den Antrag Dingeldey verstehen. (Ab⸗ geordneter Dingeldey: So ist er auch gemeint. Ich möchte also verfassungsrechtlich keine Bedenken gegen diesen Antrag geltend machen.
Im übrigen führt es, glaube ich, zu weit, zu sämtlichen ein zelnen Anträgen mich zu äußern. Sollten noch weitere Fragen gestellt werden, so werde ich darauf zurückkommen. (Beifall.)
198. Sitzung vom 12. Juli 1980. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
„ Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 1 Uhr und teilt mit, daß der Präsident des Volkstages in Dan ig sein Beileid für das schlesische Bergwerksunglü 1 — hat.
Der rr n über die Anpassung von Vor⸗ . e r ö über das
iedsrichterliche Berfahren an das Genfer Ab⸗ ommen wird dem Rechtsausschuß überwiesen.
Die Gesetzentwürfe über die Fälligkeit und Ver⸗ , . Au fwertungshypotheken und über die Bereinigung der Grundbücher werden auch in dritter Beratung angenommen. Die Schluß⸗ abstimmungen werden zurückgestellt.
Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die Vermahlung von Inlandsweizen. Der Entwurf schlägt die unbeschränkte Verlängerung des Vermahlungs⸗ zwanges vor.
Abg. Mathilde Wurm (Soz) beantragt Au ebung des i, , e und erklärt, die ,, Heere bedeute das Gegenteil einer Rechtfert ung. Der Rückgang des Weizen verbrauchs exkläre sich aus der Verminderung seiner Qualität und aus seinem für die Massen der Bevölkerung zu teueren Preise. Ein Verma lungszwang für Inlandsweszen. der so verteuernd wirke, sei daher nicht gerechtfertigt. Der Ver⸗ a meg nn führe zu den unsinnigsten Preistreiberelen. Den erhöhten Zoll für ausländischen izen zahle nicht das Ausland, ondern die deutsche Verbrau rf f 3 Mühlengewerbe be⸗
inde sich heute in völlig unsicherer Lage zahlrelche Groß- und
ttelmühlen hätten schoön stillgelegt werden müssen. Aüch die Gesamtheit der Landwirtschaft habe von einem solchen Weizen⸗ . keinen Nutzen, sondern nur einige wenige Weizen- großerzeuger.
. (Komm.) lehnt das Gesetz gleichfalls ab. Seine Wiedereinbringung bedeute eine Provokation der Massen.
Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Wort, die nach Ein⸗ gang des Stenogramms mitgeteilt werden wird.
Abg. Peine (Soz) wendet sich gegen die Ausführun en des Abg. . (D. rer, über ban g e, ah Gen r
die Sozialdemokraten hätten daher erneut den Antrag auf Ein— führung des Brotverkaufs nach Gewicht eingebracht
Der Antrag wird abgelehnt, das Gesetz über den Ver— mahlungszwang von des sozialdemokratischen Beratung angenommen.
Aufhebungsantrages in zweiter
) Mit Ausnahme der durch Sperrdtuck , . Reden en sind.
Inlandsweizen wird unter Ablehnung
ntwurfs eines a. ' t und ei ö Ars führun es eichswirtschaf t Abg. Dr. Everling (D. Nat) bemerkt. daß ian 8 stürzte Gesetz anscheinend im Wege des . 6 Einzelhandels“ durchsetzen wollte, und gab für geren nationalen folgende Erklärung ab: Die Deut ch nan ed d treben eine gründlegende Reichsreform zur er rein a u ncln alschen System, das mit seiner unsachlichen Ges hen — einer Geldvergeudung zur Zeit größter Not und sein m mug eit, insbesondere in Fragen der Außenpolitik, sich als d⸗ un Semmnis unseres stagtlichen Wiederaufbaues erweistt as Gd ültige Reichswirtschaftsrat hätte einen Schritt zur Einsũ * des Parlamentsabsolutismus, insbesondere zum An ä system und zu einer vernünftigen Einschallung * . reichen berufsständif Gedaniens sein können.“ 2m beruht er auf dem Gedanken des Klassenkampfe läßt mn snöcherung bestimmter Bertretungsfgktoren in ihre Al.. aft sowie die Ausdehnung des Enqueterechts zu gesan irtschaftsspionage befürchten. Wir haben in forigese gte: arbeit, zuletzt n mit dem heute wieder aufgengmmenen den schwer ten Mängeln abzuhelfen versucht. Wird der] nicht in allen Punkten angenommen, fo bleibt das Ergebni; Entwurf ersetzt eine Heri nr g durch die andere. Enn also leine Reform, sondern vielmehr eine Befestigung des . Systems. Wir werden die Vorlage alsdann un ; amit schließt die Aussprache, die Abstimmunn«“ den vertagt. arch htm, Montag, 3 Uhr: Jar be ee tonnen. Aufl Reichsausgleichsamts, Baukreditgesetz 1930, Or un Lesung des Weingesetzes und des BVermahlungs wann Weizen, Bahnbauprogramm wund zurückgestellt·⸗ stimmungen.
Schluß gegen 2 Uhr.
Parlamentarische Nachrichten.
— Ter Sozialpolitische Ausschuß des Reichsta 11. d., M. die Beratung der , mm ,. . novelle fort. Mit den Stimmen der So ialdemokraten. munisten, Demokraten und des Abg. Be er Arnsberg wurde die Ferrer ug der Vorlage, wonach der rr g bon 10 RM guf 8 RM he rabgesetzt werden sh Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher un verleger, abgelehnt. 12 deutschnationaler Antrag Beitragszahlung und zur Krankengelbberechnung wiede früher, den Arbeitstag, nicht den Kalende zugrunde zu n . 2. ung 26. , 4 ö ern, wurde zu „nachdem von der ierung darau ewiesen wn war, daß 7 der ber e e, . in einzelnen Berufen die größten Schwierigkeiten bei m des Arbeitstages in das Gefetz entstehen müßten, und bez don den Betriebskassen dagegen Einspruch erhoben worden Eine ausgedehnte Erörterung . ch über die Bestimm des Gesetzentwurfs, wonach bei der Abgabe von Lrjn * und Stärkungs mitteln dem Versicheren ebühr in Höhe von 69. 9 für jedes Verordnungsblat erlegt werden soll. Die Den tschnationglen beantragten Gebühr auf 380 Pfg. herabzusetzen mit Rücksicht auf die besolln r nr. auf dem platten Lande, wo den De pu tatempsinn vielfach nur geringe arentgelte gewährt würden. Die Son demolraten wollten die Gebühr auf 2 Pf Te, die Ko munisten sie ganz streichen. Auch der n , äche M Dr, Moses Soz.) erklärte, daß dem M brauch der ums reichen Verwendung von Neditamenten, Pillen und Kuhlen im Einverne men mit den Aerzten entgegengetreten wen müsse. Allerdings müsse das Gesetz Ausnähmen von der ordnungsgebühr für alle schweren Krankheiten vorsehen. der an wurhe erwidert, daß diese Ausnahmen nich Besetz, ondern durch Verordnüng des Reich arbeitsminzenh estzulegen seien, um auch wirklich alle in Betracht komma e zu treffen. e die
t Die Höhe der Gebühr würde für die icherten ni t gleichmäßig sein, da die Regierun beabsichtjg e Landarbeiter Ninderungen 3 e dieler h klärung zogen die Deutschnatlonalen ihren Antrag zurück. ozialdemotta che Antrag, nur 20 Pfg. zu erheben, wunde Stimmengleichhsit abgelehnt, die Vestlnmimihng der Vorlage n mit einer Stimme rheit ange mom men. — Did timmungen über die Krignkenhilfe erhielten folgeme assung: „Als Krankenhilfe wird gewährt: J. Kraäntemh vom Beginn der Krankhett an; sie i g; ärztliche Behanht und Versorgung mit Ärznei sowie Brillen, Hrn ere, anderen kleine ren Heilmitteln. 3. Krankengeld in Höhe des hi Grundlohnes für jeden Kalendertag, wenm die Kranhhel J, arbeitsunfähig macht; es wird vom vierten der Arbejtzunfähigleit an gewährt. Als Wartetage wenne Tage & hlt die für den Erkrankten Arbeitstage sein pin Die. Krankenpflege muß ausreichend und. swechnäslg sen darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht Uberschreiten. Mn wurde heschlossen, daß die Versicherten zu den Arznei gften 56 haben. u Beginn der 6 dachte der h itzende des chusses, rn, ,. Abg. z er nt teilnehmenden Worten der Ffer der Bergwern n eichstag ern in der itzung bereits des Mn] . cht hab r
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lichen U gedach e, daß aber in diesem Zeithn Zahl der Opfer noch nicht zu i 96 gewesen sei. Wut num feststeht, welchen 2 mfang das Unght a enoninten hahe, se es auch ihm als ve e den des Au hi ssen Arbest dar sozialen Fürforge gilt, eing Herzensnst. er zu gedenken und den schwer eprüften milien di lin nahme de a au . n. Gleichzeiti perspre im Namen des , Familien der Spfet mn hw prn ten BVevölkerüng, allez zu lun, was Mir Min er Not und zur Vermeidung hn cher Katast rophen nah lichem 3. en in enn, eleistet werden fönne. Minen direktor Grleser Reichsarbeitsministerium) teilte im J der Reichsregierung mit, daß die Reichs inappfchaft und die m ö sofort alle Maßnahmen gen tten, um den Bpfern nicht nur die erforderliche Kran zu fern sondern auch mit der ging sung von Kranken und terbegeld sofort begonnen und alte Horgen unn, , Rentenanweisungen getroffen hätten. Wenn zu den . der Versicherungsträger besonde re fen Wit, Verfügung gestellt werden werde alles Menschliche r g leichte rung der 3 der Spfer geschehen. — Nach der obe geführten Beschlußfassung vertagie sich der Ausschuß. lun In der Abendsitzung des Ausschusses wurde ein vollst vativer Antrag . e die im ndel ge vorgesehene sechswöchige Ge ga lis za hl nn g, . der Krankheit in Zukunft nicht mehr durch einen . m ausgeschlossen werden kann. Vielmehr folle jede Vergin die diesen Vorschriften zuwiderläuft, nichtig sein. Regierungsvorlage , n, endernng des d nn r nn,. erhielt durch nahme eines Zentrumsantrages folgende Fassung: n. auf Kranken- und Hausgelb ruht, wenn und 31 Versicherte während der Krankheit Ar eisen eh g psolche Versicherte hat die Satzung entweder die 13 regen zu kürzen oder das Krad in eld nach ph. tsentgelts auf 66 vß des Grundlohns zu erh
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Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 181 vom 14. Juli 1930. S. 8.
519i der Reich sversicherungordnung — * — olgenden Wortlaut: fann das Krankengeld für Versicherte mit Familien= die der Bersicherte bisher ganz oder überwiegend at und die mit ihm in Hkäuslicher Gemeinschaft läge erhöhen. Der ies darf für den und für jedes Kind 5 v s Grundlohnes Die Satzung kann das Krankengeld von der an bis dquf 60 vH des rundlohnes die Erhöhun auf die unteren
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aushalten und auf Krankenpflege gan r bis zur
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unlfang wie Versicherte. Vom den Kosten für Arznei⸗ und leinere lmittel wird die — erstattet. M) Die Satzung kann die ler der Familienkrankenpflege bis auf 2 Bochen er? weitern und sie auf sonstige Familienangehõrige erstrecken, die mit dem Pewsicherten in häuslicher Gemeinschaft leben, von ihm ganz oder überwiegend unterhalten werden und sich im Inland auf⸗ halten. Die 8a kann ferner bestimmen, daß bis zu 90 vh der Kosten der mei und kleineren Heilmittel erstatte werden, auch Hilfsmittel tärkungs- und andere als kleinere Heilmittel, oder einen Zu r. zubilligen Die Satzung kann ferner Krankenhaugpyf er an ihrer Stelle einen Bu hut hierfür zubilligen. C) It ein Anspruch nach Absatz 1 18 en mehrere Krankenkassen oder gegen eine Kran kentasse n . 2 gründet, so wird die Leistüng nur einmal gewährt. eistungs⸗ Hlich ist die Kasse, die zuerst in Anspruch genommen wird. ner
mientasse int Sinne dieser Vorschriften i gleich die Seekrankenkasse, die Reichsk schafts⸗ und die atzkassen.“ — Bei der Beratung der Novelle zur Krankenversicherung wurde auch bereits über die e der Krankenscheingebühr ab⸗ 6 Mit einer Stimme Mehrheit beschloß der Ausschuß, ẽ Gebühr für den Krankenschein auf 59 fennig festzusetzen. Dieser Satz entspricht auch dem Vorschlage des Reichsrats, während die Negierungsvorlage 1 Mark vorsah. Die Satzung kann die Gebühr 63 ersicherte mit einem Grundlohn von nicht mehr als 4 Mark bis auf die Hälfte ermäßigen und für Versicherte mit einem Grundlohn von mehr als 7 Mark um die Hälfte er⸗ 3 Entsprechend der Reglerungsvorlage beschloß der Aus⸗ 2. weiter, daß die Gebühr ferner mit Zustimmung des Ober⸗ dersicherungsamtes aus besonderen Grü auf ein Viertel
hey etzt werden kann. Diese Bestimmung hatte der Reichsrat . Die Krankenscheingebahr ist für — 2 Verfiche⸗ rungsfall nur einmal zu entrüchten.
ö. Sozialpolitischen Ausschuß wurde am 12. d. M. die Novelle zur Krankenversicherung weiter beraten. Ein neuer 5 225a verlangt ir. die Errichtung von Kassen die Zustimmung der beteiligten
rbeitgeber und der Mehrheit der Arbeitnehmer, die Mitglieder
der neuzugründenden Kasse werden sollen. D lichen Fassung verlangte Mindestzahl von 255 Ferner wurde beschlossen, daß esne Innung für die ihr angehörenden Betriebe eine Innungskrankenkasse errichten ndestens 1560 Ver⸗ Der Umstand, daß der
gestrichen.
lann, wenn in den Betrieben für die Dauer mi sicherungspflichtige. beschäftigt werden. Innung einzelne Personen als Mitglieder angehören, die nicht n die Handwerksrolle eingetragen nnungskrankenkasse nicht entgegen. Der Höchstbetrag zur rankenversich lohns betrug, wurde 5 vH herabgesetzt. 6* o5 Bestimmungen über die Weiterversi derarbeitern wurden ohne wesentliche Genehmigt wurde auch die Bestimmung, wonach die und Rechnungsführung der Krankenkassen mindestens 9 durch eine vom Reichsarbeitsminister als geeignet evisionsstelle geprüft werden muß. Des weiteren wonach die hresausgabe tzten drei Jahre ansammelt und sie
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enommen.
alle zwei anerkannte wurde die Bestimmung der Vorlage angenommen,
Kasse eine Rücklage bis zum Betrag einer Viertel ja ach dem Durchschnitt der le öhe erhält. Die Kasse muß hierzu mindestens 1 vH ͤ Eine längere Aussprache entspann sich über sozialdemokratische Anträge, die sich ĩ und den Tarifverträgen in 9. Unter Ablehnung der
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mit der Dien stordnun den Krankenkassen Anträge nommen, wona . e chaften
erung, der bisher 7½ vß des
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schäftigen. 22 eine sozialdemokratische , . 24 ierung ein Gesetz über die
I eschäftigten Angestellten vorlegen soll.
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ratung wurde auf Montag, den 14.
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rechend der Regierungsvorlage Ein fern nolrernse Antrag, ihn auf mit Stimmengleichheit abgelehnt. Die cherung don Wan Aenderungen an⸗
ie in der ursprüng⸗ Mitgliedern wurde
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n der Ausschuß die Beratung der rankenversicherungsnovelle abschließen zu können. * ;
sind im wesentlichen noch die Bestimmungen über die Beziehungen
zwischen Krankenkassen und Aerzten.
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Statistik und Volkswirtschaft.
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Marktwerkehr mit Vieh) gu [den 38 bedeutendsten Schlachtviehmärkten Deutschlands im Monat Juni 1930. Rinder Leinschl. Jungrinder) Kälber Schweine
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r f t ö da Fleisch und z anze Tiere umgerechnei, in den nachstehenden Jahlen mit enthalten. — ) Außerdem 4285 dr r e ern her ge 8 dem Ausland) und 10012 da Gefrierfleisch. — ) Außerdem 138 42 Gefrierfleisch.