1930 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jul 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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i. Kapb.,

Deutscher Reichsanzeiger Preupischer Staatsanzeiger.

1 Erscheint an 63. Wochentag abends.

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Anzeigenvreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1. 10 D einer dreigespaltenen Einheitszeile 1,85 Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8M. 45, Wil helmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal unterstricheny oder durch Fettdruck (⸗jweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

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(r. 168.

Reichs bankgirokonto.

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vor dem Einruckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen .

Berlin, Dienstag, den 22. Juli, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

1939

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. mungen .cce. . ̃ önmng über die Auslegung der Stimmlisten. Preuszen.

mtmachung, betreffend eine Anleihe der Stadt Emden. mung über den Verlauf der Binnenlinie an der Landes⸗ ene gegen Polen im Landesfinanzbezirk Stettin.

me betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der Preußischen

oeßsammlung.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Don dem deutschen Konsul in San Sebastiän ist Herr

sio Ponte Pi ca vea zum Konsularagenten in Irün

Mt worden.

; De ro r d nn nm ng iber die Auslegung der Stimmlisten. Auf Grund des 5 18 Abs. 1 Satz 1 der Reichsstimm⸗ ung vom 14 März 1924 (RGBl. 1 S. 173) bestimme ich, die Stimmlisten und Stimmkarteien für die am 14. Sep⸗ ber 1930 stattfindende Reichstagswahl vom 24. bis unn 1930 auszulegen sind. Relin, den 21. Juli 1930.

Der Reichsminister des Innern.

Dr. Wirth.

Preußen.

izzug aus der Genehmigungsurkunde, steffend eine Anleihe der Stadt Emden.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministerium s len wir hiermit auf Grund des 3 795 des BGB und des 8 der Verordnung zur Ausführung des BGB vom oember 1399 der Stadt Emden, Regierungsbezirk ih die Genehmigung zur Ausgabe von Schuld— hreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage E65 RM. (Sechshundertfünfundzwanzig Reichsmark). Die Anleihe ist zur Ablösung von früheren Markanleihen tadt Emden zu verwenden. etzinsung und Tilgung der Anleihe erfolgt nach den hristen des Anleiheablösungsgesetzes. derlin, den 28. Oktober 1929. Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Innern. J. A.: Sur on.

Verordnung ü den Verlauf der Binnenlinie an der nogrenze gegen Polen im Landesfinanz⸗ amtsbezirk Stettin.

uf Grund der Verordnung des Reichsministers der nien vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 578) mäß 5 18 Absatz 3 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli bundesgefetzblatk S. 317) hiermit berordnet:

bat Linnenlinie des Grenzbezirks gegen Polen beginnt im nenen der Ostsee bei der = ef Glashütte Ossecken, 9 nahezu südlicher Richtung am Westrand des Weges Ab⸗ achütte Ossecken Offecken Chottfchow (die Orte ein⸗ ‚ndn bis zum Südausgang von Chottfchow, folgt dann der (etrand) , ,, . tschtic lich. Mersin

*

e g ie der Kunststraße über den Sauliner Bach, etwa in ndastlich Lantow, weiter in fast südlicher Richtung dem dem h (Westufer) über Saulinke (den Ort einschließend) an Westuler des Sauliner Sees über Saulin (Saulin ein⸗ ma, bis zum Verbindungsbach zwischen Sauliner und ar See. Dann folgt siée dem Westufer des genannten a. Egsbaches und des Schwarzen Sees und von hier in cher Richtung dem Nordwestrand des Weges nach ohen⸗ . nfelde einschließend) bis zur Wegegabel Hohenfelde— dehenfelde Vrefin' an. Westaunsgang des Dorfes

in ahenfelde läuft die Binnenlinie am Westrande des in hh 3 führenden Weges entlang über Damerow, (unf l be . in den Grenzbezirk einschließend) bis . Schweslin —Lanz. Dieser folgt sie in südwest⸗ dend) 7 am Nordwestrand bis Lanz (diesen Ort ein⸗

läuft weiter in füdlicher Richtung am Westrande der

ohen⸗

Kirschdorf und Lanken—

Kunststraße über Bahnhof Goddentow⸗Lanz bis Goddentow (Bahnhof Goddentow⸗Lanz und Goddentow in den Grenzbezirk , Vom Westausgang von Goddentow verläuft die Binnenlinie in südlicher Richtung am Westrande des Weges nach Gut Gr. Damerkow, über dessen Nordwestausgang in südwest⸗ licher Richtung am Nordwestrande des zur Oberförsterei Lauen⸗ burg führenden Weges (unter Ausschluß der Luggewieser Mühle und des Geh ee. Rybnick) bis 200 in nordöstlich der Oberförsterei Lauenburg. Dann folgt sie in südlicher Richtung dem Waldrande die Oberfõrsterei ausschließend) bis zur Ern fr e Lauenburg - inselitz und dem Nordostrande diefer Kun tstraße in nordwest⸗ licher Richtun etwa 100 m, biegt dann nach Südwesten ab und läuft am Nordwestrande der Schneise zwischen den Jagen 46/38, 17/39, 485149, 49641. Vom Endpunkt dieser Schneise am Waldrande läuft die Binnenlinie in gerader 6 Richtung auf das Gehöft. Röpke (dieses ausschließend) zu und am Südrande des von Gehöft Röpke an die Kunststraße Lauenburg =Zewitz ührenden. Weges entlang. Dem Westrande dieser Kunststraße olgt sie über Henriettental, Wussower Schneidemühle, Wussower ühle (diese drei in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Gabelung etwa 500 m südwestlich Wussower Mühle. Hier biegt sie ngch Westen ab und folgt dem Nordrande der bis zum Gut Gr. Massow in westlicher und von dort in südwestlicher Richtung führenden Kun ge , nach Kl. Wunneschin (Gr. Massow in den Grenzbezirk ein chließend). Sie läuft dann östlich um Kl. Wunneschin herum in südlicher Richtung an dem Westrand des Landweges von Kl. Wunneschin entlang über Kutosow und Land— j (Kutosow und Landhof einschließend) in südlicher Richtung dis zu dem gebesserten Weg Buckowin—-Mickrow, etwa 1 kRm südlich Landhof, dann an dem Nordrand dieses Weges in west— licher Richtung bis zur Kunststraße Mickrow Kose, weiter in Meng; üdlicher Richtung an dem Westrande der Kunststraße Kose —orf, Kosemühl,. Schwarz Damerkow, er n, Gr. Nossin, Wundichow, Oberförsterei Taubenberg, Kl. Gustkow, Dampen bis zur Wegegahel der . Bütow— Dampen und Bütow— Gr. Pomeiske (die Ort chaften Kose, Kosemühl, Schwarz Damerkow, greg nn Gr. Nossin, Wundichow, Kl. Gustkow, Dampen und die J . Taubenberg einschließend) und östlich um Bütow herum bis zu der Wegegabel der Kunst⸗ . Bütow —Damerkow und Bütow Borntuchen. Von ieser Wegegabel läuft sie an dem Südrande der Kunststraße Bütow Damerkow bis zum Ostausgang von Damerkow, nördlich um Damerkow herum und führt dann weiter in westlicher Rich— tung an dem Nordrande des gebesserten Weges über Kathkow dieses einschließend) bis zur Brücke dieses Weges über den Kamenzfluß bei Polter Mühle. Von hier aus läuft sie an dem Nordrande des nach Lubben führenden Feldweges, führt nord⸗ westlich um Lubben herum und läuft dann an dem Westrande der Kunststraße Lubben —Pottack=-Grünwalde (Pottack und Grün⸗ walde einschließend) bis Saaben (einschließlichh. Von Saaben läuft sie an der Westseite des Verbindungsweges ö. Rohr über Saabensche Mühle und Wilhelmsthal, (beide ehöfte ein⸗ re, bis zur Kunststraße Grünwalde —-Rohr, an der West⸗ eite dieser ö entlang bis Rohr Cdieses einschließend) und weiter an der ? . der Kunststraße Rohr Rummels⸗ burg entlang über Bahnhof Tretenwalde (iesen einschließend) bis zur Kunststraße Rummelsburg Treten. Von hier läuft sie an der Westseite der Kunststraße Rummelsburg Treten in nörd⸗ licher Richtung, um dann dem nach Nordwesten abzweigenden Landweg bis zur Bahnlinie Tretenwalde —-Rummelsburg und der Nordwest⸗ und Westseite der Bahnlinie (Bahnhof Rummelsburg . bis ö. Schnittpunkt mit der Kunststraße Rummelsburg —Kl. Volz zu folgen. Sie geht weiter an der Kunststraße nach Rummelsburg ungefähr 300 m an der West⸗ n. und der Westseite des Verbindungsweges über Lohmühle bis Walkmühle (beide einschließend). Von der Walkmühle läuft die Binnenlinie in gerader Linie nach Klarashöhe (einschließend), an der Ostseite des hier beginnenden ,, . entlang bis zum Schnittpunkt mit dem Verbindungsweg Rummelsburg— Flötenstein, flat dann der Westseite dieses Landweges über öhe 190 bis zur Landstraße Penkuhl Flötenstein, zieht ich dann am West⸗ und Südrande des Dorfes Flötenstein und 3 Gutes Flötenstein bis zum Gabelpunkt der Landstraße Flöten⸗ stein Hammer und der Kunststraße Flötenstein Bölzig hin, geht am Westrand dieser Kunststraße entlang über Bblzig (ein⸗ schließend) bis zum ersten Verbindungsweg, der von ö nach der Kunststraße Bölzig = Prechlau führt, geht am Westrand der Verbindungswege Bölzig Pflastermüh (einschließend), Pflastermühl —Pagdanzig (einschließend) bis zur enn teh: Stegers —Prechlau, weiter längs des Westrandes der Kunststraße Stegers—Prechlau bis zur Landstraße, die nach Zawadda ier geht weiter am Westrand dieser Landstraße entlang bis nach Za⸗ wadda (einschließend) längs des Südrandes der 83 nach Ziethen bis Ziethen (einschließend), weiter längs des Südrandes der Kunststraße, die zur Kunststraße Prechlau Lissau führt, längs des Westrandes dieser Kunststraße über 3 * und Kaldau [n Orte einschließend) bis nach Schlochau. ie läuft weiter am Westrand dieser Stadt entlang bis zum Gabelpunkt der Kunst⸗ straße Schlochau— Christfelde und der Landstraße, die von Schlochau nach Steinborn führt, zieht sich am Westrand der Land⸗ straße Schlochau— Steinborn entlang, geht weiter am 2Astrand bon Steinborn entlang, ferner an der geil des Verbindungs⸗ weges Steinborn Pr. Friedland, am Ostrand von Pr. Friedland, am Nord⸗ und Westrand des Dorfes Dobrin entlang, bis zur Kunststraße Dobrin —Lanken, geht am Nord- und Westrand dieser engen. am Nordrand von Lanken Gieses einschließend) ent⸗ lang . der Kunststraßen Prützenwalde Kölpin, westlich von Lanken, zieht sich

weiter am Westrand der Kunststraße Lanken— Flatow, in ihrem Verlauf Kirschdorf, Lugetal, Stewnitz in den Grenzbezirk ein⸗ schließend, bis zu dem Straßenknick 1 km nördlich von Flatow, biegt hier nach Westen ab an den Babbasee, läuft an der Sst⸗ und Südfeite des Babbasees entlang bis zur Stelle, wo der Babbasee

bis zum Kreuzung

die Kunststraße Flatow Neuhof berührt, läuft an dieser Kunst⸗ straße entlang (die Kunststraße in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Gabelung der Kunststraßen Flatow Neuhof und Flatow bis Gursen, biegt hier in südwestlicher Richtung nach der Ostspitze des Petziner Sees ab, läuft an der Süd⸗ und Ostseite dieses Sees entlang bis zu der Stelle, wo der Petziner See 1 km westlich Flatow sich der Kunststraße Flatow Petzin nähert, biegt von ier e. Süden ab auf die Runststraße Flatow Petzin, läuft auf der Nordseite dieser Straße über PetzinWengerz (beide Orte einschließend) nach Tarnowke, umschließt diesen Ort und geht dann vom Südostausgang die Nordwestseite des Landweges nach Pliet⸗ nitz entlang, umschließt den Ort Plietnitz, folgt dann dem ge⸗ besserten Weg an seinem Nordrand zum Bahnhof Plietnitz diefen einschließend), biegt hier nach Süden um und läuft am Westrand die Bahnstrecke nach Schneidemühl entlang bis zu deren Schnitt⸗ punkt mit der Kunststraße Lebehnke—Schneidemühl, von hier den Nordrand dieser Kunststraße entlang bis Lebehnke, umschließt Ort⸗ schaft und Gut Lebehnke, und erreicht 1 km vom südwestlichen Ausgang von Lebehnke bei Höhe 115 den Landweg Lebehnke— Springberg. Diesen Weg verfolgt sie, ihn in den Grenzbezirk einschließend, bis 300 m vor dem nordöstlichen Ausgang von Springberg, biegt hier nach Westen ab, umschließt die Orischaft Springberg, bis sie in einer Entfernung von 305 m von deren südwestlichem Ausgang den nach Gr. Wittenberg . Land⸗ weg schneidet. Von hier wendet sie sich nach Westen, die zu Springberg gehörenden Abbauten nordöstlich des Dombrowa⸗ berges einschließend, bis zum Dombrowaberg, von dort am West⸗ abhang in südlicher Richtung verlaufend, bis sie den bei Höhe 174 von dem Landweg Springberg-Gr. Wittenberg abzweigenden Weg nach Kl. Wittenberg ? km südwestlich Höhe 174 schneidet, verfolgt diesen Landweg bis zu seinem Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Schneidemühl —eutsch Krone, umschließt die Ortschaft Kl. Wittenberg, zunächst der genannten Bahnstrecke 1 km nach Nordwesten folgend, dann nach Südwesten abbiegend, bis sie, die Kunststraße Gr. Wittenberg —Arnsfelde überschreitend, 500 m vom südwestlichen Ausgang von Kl. Wittenberg auf den Landweg Kl. Wittenberg —Riege trifft, dessen Nordrand sie in westlicher Richtung bis zum Ostausgang der Gemeinde Riege folgt. Sie umschließt die Gemeinde Riege und erreicht in 1 km Entfernung vom südwestlichen Ausgang von Riege den nach Rose führenden Landweg, geht an dessen Nordrand entlang bis Rose, schließt Rose in den Grenzbezirk ein und verfolgt weiter den vom Südausgang von Rose über Adl. Rose, dieses einschließend, nach Niekosken führenden verbesserten Weg auf dessen Nordwest⸗ und Nordseite bis Niekosken, dieses umschließend, läuft die Binnenlinie in südwestlicher Richtung den Nordwestrand der von Niekosken nach Försterei Niewerder führenden Landstraße (Försterei Nie⸗ werder, zu Eichfier und Krug in den Grenzbezirk einschließend) entlang und auf der Nordwestseite des gebesserten Weges Försterei Niewerder— Dolfusbruch (Kolonie und Försterei Dolfusbruch in den Grenzbezirk einschließend) bis zur Stelle, wo der Weg nach Kl. Drensen abzweigt, folgt dem Landweg über Kl. Drensen und Hansfelde nach Selchow (den Landweg selbst und die drei Ort⸗ schaften in den Grenzbezirk einschließend), geht dann am Nord⸗ west⸗ und Westrand des gebesserten Weges Selchow Selchow⸗ hammer, unmittelbar südlich der Bauten am Bahn of Selchow beginnend, entlang bis zum ,, von Selchowhammer, umläuft den Nord⸗ und Westrand von Selchowhammer und biegt am Südausgang in den Landweg Selchowhammer Dragetheer⸗ ofen ein, geht den Nordwestrand dieses Weges entlang bis zu der Stelle, wo der Landweg Alt Tiergarten —Försterei Schmelzofen diese Straße schneidet und läuft am Südostrand des Höhenrückens entlang, der sich von Höhe 56 in nordöstlicher Richtung erstreckt, bis zum Berührungspunkt der Drage mit der Straße Drage⸗ schneidemühl Kreuz etwa r km nördlich von Dragetheerofen. Dort geht sie in die Binnenlinie des Landesfinanzamts Branden⸗ burg über. Stettin, den 25. Juni 1930. Der Präsident des Landesfinanzamts.

Ueberschaer.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 24 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13 516 das Gesetz zur Aenderung des 89 1 mit Lippe und zur Regelung der Lippstädter Rente, vom 17. Juli 1930, und unter

Nr. 18517 das Gesetz über das Schulgeld an den öffentlichen höheren Schulen SSchulgeldgesetz, vom 18. Juli 1930.

Umfang: „5 Bogen. Verkaufspreis: 0,20 R M.

Zu ,. durch: R. von Decker's Verlag (G. Schench), Berlin W. 5, Linkstr. 35, und durch den Buchhandel.

Berlin, den 22. Juli 1930.

Schriftleitung der Preußischen Gesetzsammlung.

Nichtamtliches. Dentsches Rꝛeich.

Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 24. Juli 1930, 5 Uhr nachmittags, zu einer Vollsitzung im Reichs tagsgebäude zusammen.