1930 / 189 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Durch

und ge jellschaft Rees, Niederrhein, getreten. Auf Grund des 5 297 schaft

zumelden

aurgelordert, it Der Liquidator.

Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. Juni 1930 ist die Getreide⸗ Futtermittel Einfuhr ⸗Attien⸗ Wolff A Heidelderg, in Liguidation des B. werden die Gtäubiger der Gesell⸗ ihre Ansprüche an⸗

47528 Aktiengesellschaft

Greifenhagenser Kreisbahnen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 10. September 1930, 15 Uhr (nachmittags 3 Uhr), im Kreishause in Greifenhagen stattfindenden ordent⸗ lichen Geueralversammlung einge⸗ laden. Tagesordnung: .

1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaf nebst Bilanz für die Zeit vom 1. April 1929 bis 31. März 1930.

2. Genehmigung der Bilanz, Fest⸗ stellung des Reingewinns und der Dividende.

3. Erteilung der Entlastung an den Vorstand und Aufsichtsrat.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Wegen Berechtigung zur Teilnahme an der Generalversammlung wird auf die 85 17 und 18 des Gesellschaftsstatuts verwiesen

Hinterlegung der Aktien kann außer bei der Kreiskommunalkasse in Greifen⸗ hagen bei dem Bankhause Wm. Schlu⸗ tow in Stettin bis 7. September d. J. erfolgen.

Greifenhagen, den 13. August 1930.

Der Aufsichtsrat. Dr. Koehler, Landrat.

47529

Philipp. Weickel, Aktiengesellschaft, Asphalt⸗, Dachpappen⸗ und Teer⸗ produktefabriken, Weinheimer

Zollhaus b. Worms a. Rh.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 19. September 1930, nach⸗ mittags 3 Uhr, im Sitzungssaal der Handelskammer Worms stattfindenden achten ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz sowie der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung und Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 1929.

2. Bericht des Aufsichtsrats.

3. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, Be⸗ schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

117545 Deutsche

A. G.,

a. D

„Sorgenfrei! Bestattungsuersicherung Bre slau⸗Broctan. Herr Kaufmann Siegfried Lucas in Breslau⸗Brockau hat sein Amt als Mit⸗ glied des Aussichtsrats niedergelegt. An seiner Stelle ist Herr Korvettenkapitän D. Reinhold Hollack in Lübben im Spreewald durch Generalversammlungs⸗ beschluß vom 18. 6. 1930 als Ersatzmann in den Aufsichtsrat gewählt worden. Breslau⸗Brockau, Au

gust 1930. Der Vorstand. Paul Lucas.

47559

1

Wechselbank Nürnberg

geladen.

Verlustrechnung schäftsberichts 1929 / 30.

2. Genehmigung teilung.

3. Entlastung des Aufsichtsrats.

über

der

Generalversammlung gefertigte

schen Effektengirobanken.

45710].

in

sowie

Vorstands

Alex Zink Filzfabrik A.⸗G., Roth b. Nbg. Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den zu der am 9. September 1930, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungs⸗ saal der Bayerischen Hypotheken⸗ und Nürnberg, Königsstraße 3, stattfindenden 8. or⸗ dentlichen Generalversammlung ein⸗ Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz, Gewinn⸗ und des Ge⸗

Jahr

Gewinnver⸗

das

4. Neuwahl des Aufsichtsrats.

Es berechtigen zur Teilnahme an der nach 5 17 der Satzungen bis längstens 6. 9. 1930 aus⸗ Hinterlegungsscheine Bayerischen Hypotheken- und Wechsel⸗ bank. Nürnberg und München, eines deutschen Notars oder einer der deut⸗

Roth b. Nbg., den 8. August 1930. Der Vorstand. H. m

3ink.

„Deean“ VBersicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft in Hamburg. Bilanz per 31. Dezember 1929.

Attiva.

Einzahlungsvoerpflichtung

der Aktionäre..

Guthaben:

a) bei Banken 55 553,61

b) auf Postscheck⸗ konto

) bei anderen Versicherungs⸗ unternehm. 91 341,13

d) auf Depot⸗ konten.

1669,51

zo z35, 93

sonstigen Debitoren .. gie,, Kapitalanlagen: a) Hypotheken 148 634,53 b) Wertpapiere

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 2. Werktag vor der Generalversamm⸗ lung Ginterlegungs, und Versamm⸗ lungstag nicht mitgerechnet), also spä⸗ testens am 6. September 1930, bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank, Filiale Mainz in Mainz, oder bei der Vereinsbank Worms e. G. m. b. H. in Worms hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch bei der Reichsbank oder bei einem deutschen Notar zulässig. In diesem Falle müssen die Hinterlegungs— scheine in der gleichen Frist wie die Aktien hinterlegt werden.

ö Weinsheimer Zollhaus, 12. August

930

Philipp Weickel, Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr. Weicket.

47561

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 11. Sep⸗ tember 19390, vormittags 11 Uhr, im Bankhaus Sponholz K Co. (vorm. H. Herz) Kommanditgesellschaft, Berlin, Jerusalemer Straße 25, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung unserer Gesellschaft mit folgender Tagesordnung ein:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und dem Be⸗ richt des Vorstands und Aufsichts⸗ rats für das Geschäftsjahr 1925.

Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1929 und Verfügung über den bilanzmäßigen Ueberschuß.

3. Entlastung des Vorstands.

Entlastung des Aussichtsrats.

5. Wahlen zum Aussichtsrat.

Abänderung des 12 der Satzungen (Aufsichtsrat).

7. Verschiedenes.

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben 3 Aktien spaäͤ⸗ testens am 8. September 1930 während der Geschäftsstunden bei dem Vorstand der Gesellschaft in Berlin⸗Waidmanns⸗ lust, Oraniendamm 5g, oder bei einem Notar oder bei dem Bankhaus Spon⸗ holz & Co. worm. S. Herz) ö gesellschaft, Berlin, Jerusalemer Str. 265, mit einem doppelten Nummernverzeich⸗ nis versehen, zu hinterlegen.

Die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung bei einem Notar muß spätestens am 9. September 1930 im Velitz des Vorstands der Gesellschaft sein.

Berlin, den 12. August 1930.

Chemische gekrrten Dr. Joachim Wiernik Æ Co. Aktiengesellschaft. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Grisson.

Stückzinsen.. Inventar Verlust

.

Passiva.

Akttienkg pill Kapitalrücklage .. - Sicherheitsfonds .... Guthaben anderer Versiche⸗ rungsunternehmungen Guthaben von Agenten und sonstigen Kreditoren Unbezahlte Dividenden Ueberträge: a) für noch nicht verdiente

Prämien. 41 169, b) für schweb.

Schäden.

g6 061,

Außenstände bei Agenten u.

123 410, 93

RM 9 1126 000

Ins soo ls

286 243 08 277352 272 O46 46

Tösg gg J

1500000 42 737 50 4 500

173 voz ss

30 51411

1 gs gg g

Gewinn- und Verlustrechnung.

Einnahme. Gewinnvortrag auf 1928 Ueberträge aus 1928:

a) für noch nicht verdiente Prämien. 30 278,56 b) für schweb.

Schäden . 105 961,19

Prämieneinnahme in 1939

Zinsen

Provision

Buchmäßiger Kursgewinn auf Fremdwährungskonto Ver nstt

Ausgabe.

Bezahlte Maklergebühren und Provision an Vertreter Rückversicherungsprämien. Bezahlte Schäden abzüglich Anteile der Rückversicherer Verwaltungskosten abzügl. Anteile der Rückversicherer Steuern..

Buchmäßiger Kursverlust auf Wertpapiere Ueberträge:

a) für noch nicht verdiente

Prämien. 41 169,

b) für schweb.

Schäden. 96 061,

RM 9 5 024 91

136 239 76 1000 09416 16 120 83 26 ol 6 1908

280 62731

und

der

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 189 vom 15. August 1930. S. 4.

lazSs n * Lare, nn e,. In unseren Aufsichtsrat

Betriebsrat gewählt: a) Häuer Johann Gallus (Ersatz: Häuer Emanuel Brzosa und Schlosser Josef Kominek), P) Steiger Ersatz:

Kirschniok Max

Heinrich beamter Schwutz ty burg, Oberschlesien. Borsigwerk⸗Bisknvitz, Borsigwerk Akt.

757.

führer Adolf Zahn), sämtlich in Hinden—⸗

wurden vom

Kassen⸗

und Kran⸗

12. 8. 1930. Ges.

Aktiva. Betriebs anlagen... Sonst. Betriebsvermögen

BVilanztonto per 1. Dezember 1928.

3 sõo 467 40 3 19 950 60

47873).

kultur Attiengeselischaft,

Radlower Saatzucht⸗ und Waly⸗ Berlin.

Bilanz per 31. Dezember 18929.

ö Attiva. 0 Kassenbestand ... Beteiligung...

Passiva. Aktienkapital Kontokorrent Gewinn

99 9 9

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928.

ö * 1335 350 6e dy =

62 635 36

50 000 8 368 76 266 62 635 35

Passiva. Aktienkapital .. Reserve

w Obligationsanleihe Unterstützungsfonds Gewinn inkl. Vortrag

7018 427 09

ois T 5 Gewinn⸗ und Berlustkonto.

4 906000 490 600 1214 467 46 103 004 65 100 000 234 3564 98

Soll. Abschreibungen u. Steuern Gewinn inkl. Vortrag..

Haben.

833 8

Bruttogewinn inkl. Vortrag

Deutsche Gelatine⸗Fabriken,

Schweinfurt.

Ts 7zI.

Schütte⸗Lanz⸗Holzwerke A.⸗G., heinan. Bilanz per 31. Dezember 1929.

Mannheim⸗

S909 465 04 234 354 98

S33 820 oꝛ

.

Grundstücke und Gebäude Maschinen und Einrich⸗

K . . Kasse, Scheck und Wechse Außenstände u. Guthaben Warenvorräte

2 2 2 2 *

RM * 241 rer 165 412 32 .

6 s65 59 497 560 93 285 750

w Gesetzlicher Reservefonds . Sonderrücklage .... Verbindlichkeiten .... Anzahlungen und Rück⸗

1 Rennen,,

1270153

EI

450 000 45 000 65 000

168 706

.

196 715, 44731

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

EI 8 *

1270153

Geschäftsunkosten .

Abschreibungen .. Reingewinn

RM Y 207 22235 7s oi? 47 44731 62

Vortrag aus 1928 Bruttogewinn

Herr Kommerzienrat Herm. Röchling ist aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Herr Dr. Ludwig Haas, M. d. R., ist

Christians.

verstorben. Der Vorstand.

Ts.

D 5d dj

Dberhausener Saugesellschaft a. A., Oberhausen, R hid. Bilanz am 31. Dezember 1928.

10 os zo 419 563 99

Vd dos zg

oli. 49 Verlustvortrag 1. 1. 1929. Unkosten

Gewinn

Haben. Anteil am Saatgutverkauf

Herr Gutsinspektor Arthur Kiok, Nieder- helmsdorf, ist aus dem Aufsichtsrat aus- geschieden. Herr Dr. Carl Frank, Berlin, ist neu in den Aufsichtsrat gewählt worden.

7546.

BVersichertenschutz Treuhand⸗Akttien⸗ gesellschaft in Leipzig, Leipzig. Bilanz per 31. Dezember 1925.

Attiva. Kasse, Bank, Postscheck ... 16 362 24 Debitoren... .. 64 260 52 Inventar...

10 257

6 9054 95

286 09 4266 60 1070764

10 707 64 d or s

.

Stolberger

besteht aus folgenden Herren.?“ 3. ge lant, Senn , Lhnen. Fh.

, . Arthur a e . R=

Stolberg, Rhl., stellv. Classen, Lanbrat, n Dobbelmann. Bürgermeister. . Rhl.; Franz Anton Säöwer. neter, Stolberg, Rhl. . Dr. 8. Bürgermeister, eiler, Ry. * Lynen, Fabrikant, Stolberg Josef Nenman, Fabrikant, Ech. Rhl.; Dr. Rombach, Sberbürger ; Aachen; Der Franz Wirtz, Fan Stolberg, Rhl. ö Stolberg, Nhl, den 13 Aunzn Der Vorstand. *

47533

Excelsior Lebens verficherunn

Aktiengesellschaft, Berlin Der Aufsichtsrat besteht jetzt a genden Herren: .

D. Dr. G. Michaelis, Bad r E. Bebler, Direktor, Zürich

A. Hollinger, Direktor Zürich Rudolf Kimmig, Generalzing Karlsruhe, Direktor, gyn

Georg Nemger, berg. Pr., . Joh. Nordhoff, Direktor, Bern Freiherr von Rheinbaben, Bern r. Scheyer, Berlin, Dr. Zeitlin, Berlin. Der Vorstand.

475441. Kleinbahn⸗Attiengesellscheß Osterburg⸗Deutsch⸗Pretzier erseburg. Jahresrechnung am 31. Dezember 1929

S0 s as

Passiva. Aktienkapital 5 000 Delkredere:

Vortrag.... 1 500, 1929. 2 500,

Reserve fonds vortrag .. Sonderfondsvortrag .... Dispositions fonds Beiträgevorauszahlungen: Vortrag.. 45 625,72 Zugang 1929. . 3 291,28 a ,

Reingewinn. ... As. go Vortrag aus 1928 . 1736,56

9 4

14000 1250 1500 2000

2

46917 15 198

501536 80 880 46

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1928.

Soll.

Abschreibung auf Inventar Rückstellung auf Delkredere Geschäftsunkosten. ... Reingewinn

238 973

Haben.

Gebühren. 238 973

238 973

Leipzig, den 10. Juli 1930. Bersichertenschůtz Treuhand⸗ er,, in Leipzig. Der Aufssichtsrat. Bruno Hempel. E. Frenkel. Arno Gutberlet. O. Heer. Der Vorstand. Puppikofer.

1 / / „ä „/// / 476547]. Bilanz per 31. Dezember 1929.

An J Grundstücke ... Fertige Gebäude . Den, Mobiliar.

Aktiva.

Per Passiva. Stammlapitabb ... Reservefonds .... . Sh w othe en Nicht erhobene Dividende k Reingewinn

1 . . 2. 2

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

1940422

1206 63911

181 708 562 543 J 26 sz ps

77 214 92 1 350 366 80

137 230 -

Tos 35 s

In der am 5. August d. J. abgehaltenen Generalversammlung wurde der Abschluß

einstimmig genehmigt.

Aufsichtsrat und

Vorstand wurde Enilastung erteilt. eam ,, im August 1930. e

r Borstand. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Die

Gläubiger werden aufgefordert, ihre An—⸗

sprüche anzumelden.

e Liguidatoren.

An Geschäftsunkosten. ... Zinsen, Abtragungen und

sonstige Lasten für Ge⸗

k Abschreibungen ..... Reingewinn

Per Vortrag aus 1928 ... Erträgnisse aus Mieten Erträgnisse aus Neubauten

10 voc oo

Si 23 16

66 11 36

Der Aufsichtsrat. Der BVorstand.

walt Heinr. Faßbender. auszuscheidenden

Oberhausen, den 23. Mai 1930.

H. Faßbender. Wartmann. Nach 5 10 der Satzungen mußten in diesem Jahre 2 Mitglieder aus dem Auf⸗ sichtsrat ausscheiden. Die Wahl fiel auf die Herren Bürgermeister Dr. und auf den Vorsitzenden Herrn Rechtsan⸗ An Stelle des Bürgermeisters Brinkmann wird Herr Beigeordn. Dr. Horg zu Oberhausen in den Aufsichtsrat ge⸗= wählt. Der Vorsitzende Herr Rechtsanwalt Heinr. Faßbender wird wiedergewählt.

Brinkmann

Dr.

Attiva. nnn gl nn. Maschinen und Geräte . Materialien und Bauten Kassenbestand .... Außenstände .... Nicht eingezahltes Aktien⸗ kapital ;. Bürgschaften 129 300,

1216 413 65 18 564 72 1577 183 04

zio soo -

1380 361 44 Passiva. Stammaktien... 2070 000 Vorzugsaktien 20 000 Verpflichtungen. 2170 504 Reservefonds ... 119 857 Bürgschaften 129 300,

4 380 361 Gewinn⸗ und Berlustkonto.

Soll. RM 9 Geschäftsunkosten .... 603 008 73 Abschreibungen ..... 4136 09790 Gewinn 1929, dem Reserve⸗

fonds zugeschrieben.

z1 99s 60 Ha Fs i

Haben. Rohüberschuß ... 1161 10613 Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Oberbürger⸗ meister Geheimer Regierungsrat Dr. Ernst Wilms-⸗Posen, Düsseldorf, Vorsitzender; Bankdirektor Johannes Keusch, Dortmund, stellvertretender Vorsitzender; Bergrat Heinrich Kost, Wiesbaden; Professor Franz Knipping, Darmstadt; Kommerzien⸗ rat Fritz Klagges, Düsseldorf; Berghaupt⸗ mann a. D. Carl Overthun, Dortmund; Architekt Wilhelm Cabus, Dortmund, als Betriebsratsmitglied. Dortmund, den 12. August 1930. Franz Schlüter Attiengeseltschaft. Der Vorstand. Dr.Ing. e. h. Franz Schlüter.

Vermögen. RM Eisenbahnanlage: Bestand am 1. Januar 1929

1911001, 48 Zugang im Jahre 1929 365, Vorräte: Oberbaustoffe 2 S20, 11 Betriebsstoffe 4 967, 99 Werkstattstoffe 1 511,90

Kasse

Guthaben bei Banken.. Wertpapiere

Wertpapiere der rungsrücklage . Forderungen.. Vorschüsse .. Beteiligung..

Verbindlichkeiten. Aktienkapital ... Rücklagen: Erneuerungsrücklage .. Besondere Rücklage .. Gesetzliche Rücklage: Stand a. 1. Januar 1929 13 578, 46

Zugang für 1 923,24 Nicht abgehobene Dividende Schulden

Reingewinn

Gewinn⸗ und Berlustrech nun am 31. Dezember 1929.

Für Aufwendungen M. Verwaltungsunkosten.. .. 141 Zuführung zur Erneuerungs⸗ rücklage: regulativmäßige Rücklage 30 495, 90 erlassene Beförde⸗ rungssteuer 197185

Besondere Rücklage 1 .

Gesetzliche Rücklage y 2 Kursunterschiede« ... le. Reingewinn?) ...... . 1991 61 X

Aus Ertrãge.

Vortrag aus 1928 .... k . 11 Erlassener Beförderungssteuer 7 Grundstücksveräußerungen.· . 1 *

1 *

Borschlag zur Berteilung 1ẽ5ẽ2Dividende auf Reichs⸗ mark 1914750, Altien⸗ J; Vortrag auf neue Rechnung

10 4610

1916 199 Merseburg, den 3. Mai 1930. Der Borstand.

Sell. Hasemeyer. Die in der ordentlichen Hauptvern lung am 8. * d. J. für das Ges jahr 1929 festgesetzte Dividende vor wird darch die Betriebskasse der bahn Osterburg⸗Pretzier ausgezahlt

Verantwortlicher Schrijtleite Direktor Dr. Tyrol in Eharlotten

Verantwortlich für den Anzeigen Rechnungsdirektor Mengering. *

Verlag der Geschäftsstelle (Menger! in Berlin.

Druck der Preußischen Druchkere und Verla , Ben ilhelmstraße 82.

ünf Beilagen

seinschlleßlich Görfenbellage un

kl

Dr. Ing. et rer. pol. Walter Schlüter.

zwei Zentralhandelsregisterbeilaß

Wasserwerks⸗Ges tsch M ö S Der Aufsichtsrat nn, 141 Den Een E

Erste Anzeigenbeilage

Berl

it

N . —9* Rheinisch⸗Westfälisches Kohlen Syndikat. Syndikat s vertrag (gültig ab 1. Juli 1930). Fortsetzung der für den nieder⸗ mnäch westfälischen Bergbaubezirk be⸗ nden Vereinigun Rheinisch⸗ sfalisches Kohlen Syndikat be- ßen die Unterzeichneten, an Stelle isherigen Vertrags mit Wirkung Jul 1930 den nachfolgenden

trag zu setzen, in dem das ir

die Aktiengesellschaft Kohlen ⸗Syn⸗ be⸗

rende Organ, nisch⸗Westfal isches . . mit „Kohlensyndikat“ hnet ist. bezirk gilt das Gebiet, das aus der Anlage zu diesem Vextrag ge⸗ mmenen Karte ersichtlich ist.

Zweck der Vereinigung.

§1

je Vereinigung E. igung ungesunden Wettbewerbs auf Kohlenmarkt.

w, .

§. 2. Das Geschäftsjahr läuft April bis zum 31. März. Erwerb und Verlust der mn, . §5

vom

Ueber die Aufnahme neuer Mit- ] Versammlung Mitglieder mit zwei Dritteln der

der entscheidet die

zegebenen Stimmen.

3 Wird ein Mitglied mit Berg⸗ isbesit, der von der Beteiligung es ausgeschiedenen Mitglieds um⸗ t war, aufgenommen, so ist hei der smessung der ihm zu gewährenden keiligung davon auszugehen, daß der itznechsel nicht zu einer Erhöhung Beteiligung w gg darf.

) Neu beitretenden Mitgliedern ist, n sie es bei ihrem Beitritt ver⸗ gen, die der Höhe ihrer Beteiligung prechende Anzahl von Aktien des ohlensyndikats“ zur Verfügung zu en.

2 Scheidet ein Mitglied vorzeitig s der Vereinigung aus, so ist es ver⸗ ichtet, in seinem Befitz ß ien des „NKohlensyndikats“ innerhalb es Monats gegen Erstattung der auf geleisteten Einzahlungen einer ihm . „Kohlensyndikat“ zu bezeichnenden rson abzutreten. Diese ist dem ohlensyndikat“ durch den Geschäfts⸗ Sßschuß anzugeben.

1

85. cheidet ein Mitglied dadurch aus Vereinigung aus, daß über sein rmögen das Konkursverfahren er⸗ Het wird, so ist es für den Fall, daß die Verfügung über sein Vermögen

edererhalten sollte, verpflichtet, auf fordern des „Kohlensyndikats“ der

reinigung wieder beizutreten, und r mit den Beteiligungen, die es zur it der anr e , n hatte.

6

tellt ein Mitglied, das nicht zu em anderen Mitglied in einem Ver⸗ Inis steht, kraft dessen beide hin⸗ eich der Beteiligung am Absatz als Ganzes betrachtet werden (6§ 7 und den Bergwerksbetrieb ein, und ist nehmen, daß er für absehbare Zeit n wieder aufgenommen werden R so kann es durch Beschluß der ammlung der Mitglieder aus der einigung ausgeschlossen werden. n An spruch fig Entlassung aus der Finigung besteht nicht.

Angliederung von Mitgliedern.

7

Venn ein Mitglied mindestens

der Anteile eines anderen Mit- e erwirbt oder sich ein anderes wied durch einen Vertrag, der nach falt und Dauer einer endgültigen fcmelzung oder Eigentunigüber⸗ gung im a, Sinne ibzuerachten ist, angliedert, so wird

uf Antrag der verbundenen Mit-

Der mit den sich aus Abfatz 4 er—= nden Einschränkungen in allen Ptlichen e r ngen, . mit der Zu⸗ wrigkeit zur Vereinigung zusammen— wen Jo angesehen, als ob das an— Er we Mitglied das Bergwerks- de angegliederten erworben * Die Anerkennung der Angliede⸗ Raerfolgt durch die Versammlung

T lie der,

Die in Libsatz 1 erwähnten 81 vo nur dann, wenn die wirtschaft⸗ . Ferrschung des Mitglieds ge⸗ 9 Es muß eine Gewähr gr ge⸗ . werden, daß die AÄntesle nicht etage werden önnen, ohne daß mne hlensundikat? vorher davon 8 erhält, [ Tie Beteiligungsziffern beider der gelten als eine Cee hen Das ende Mitglied übernimmt für rbundenen Mitglieder die Aug⸗

/

die Be; Steinkohlenkots

Kohlensyndikats“

gliedes in Anrechnung.

übung der Rechte und die Erfüllung der Pflichten. Das angegliederte y bleibt für die Erfüllung seiner Pflichten haftbar.

5) Wenn die Voraussetzungen des

Absatzes 1 Satz I nicht mehr vorliegen,

so gelten die Mitglieder mit Beginn des darauf folgenden Monats wieder als selbständig, und zwar mit den Be— teiligungen, die sie vor der Angliede⸗ rung hatten. Haben seit der Angliede—⸗ rung Veränderungen ihrer Beteili⸗

ie durch den Geschäftsausschuß nach Anhörung der in Frage kommenden Ausschüßse (Kohlen⸗ Kols, Brikett und Selbstver a em auf⸗ eteilt. Falls Erhöhungen in Frage ommen, die nicht oder nicht in dem Umfange hätten bewilligt werden können, wenn der Zusammenschluß nicht zugrundegelegt worden wäre, so sind, falls die Angliederung nicht min- destens 20 Jahre bestanden hat, die

, stattgefunden, so werden

. . geringeren Ziffern bei der Aufteilung Is niederrheinisch⸗westfälischer Berg⸗ g

maßgebend.

Vertrieb der Erzeugnisse durch das „Kohlensyndikat“.

8 8.

(I) Die Mitglieder überlassen ihre ge⸗ samte Erzeugung an Steinkohlen, und Steinkohlen⸗ briketts dem „Kohlensyndikat“, das sie nach den Bestimmungen dieses Ver— trags zu vertreiben hat (Ausnahmen siehe § 9).

(2) Inwieweit Erzeugnisse als Stein⸗ kohlen, Steinkohlenkoks oder Stein⸗ kohlenbriketts anzusehen sind, entscheidet im Streitfalle der Geschäftsausschuß.

(3) Wenn das „Kohlensyndikat“ lagert, Koch es den Mitgliedern alle zwei en nach Sorten getrennt mitzu⸗ teilen, welche Mengen gelagert sind.

(4 Die Verpflichtung in Absatz 1 be⸗ zieht sich auf alle Erzeugnisse, die aus den Feldern der Mitglieder oder durch eine ihrer Schachtanlagen gefördert werden, einschließlich aller Felder und Schachtanlagen, die die Mitglieder zu Eigentum oder Nießbrauch oder in

Pacht oder sonst zur Benutzung er⸗

worben haben oder erwerben werden.

G) Die Mitglieder dürfen ohne vor⸗ herige Zustimmung der Versammlung der Mitglieder keine Felder, Feldesteile oder Bergwerksanlagen oder Teile von solchen an Nichtmitglieder veräußern, verpachten oder in anderer Form zur Benutzung überlassen oder für sie be⸗ nutzen, auch keinerlei sonstige Rechts⸗ handlungen vornehmen, in deren Folge ihre Felder, Feldesteile oder Bergwerks⸗ anlagen oder Teile von solchen auf Nichtmitglieder übergehen. Die Zu⸗ stimmung muß erteilt werden, wenn die Sicherheit besteht, daß in einem solchen Falle weder die Rechte des beeinträchtigt noch . Pflichten gesteigert werden. Kohlen, ie bei Aufschlußarbeiten aus fremden Feldern gefördert werden, unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages und kommen auf die Beteiligung des Mit⸗ Das „Kohlen⸗ k soll jährlich nachprüfen, ob die

itglieder die Verpflichtung, alle Felder in der Vereinigung zu belassen, nicht verletzt haben.

§ 9.

Vom Vertrieb durch das „Kohlen⸗ ir , sind ausgeschlossen: der Zechen⸗ elbstverbrauch (5 10), der Werksselbst⸗ verbrauch (G 11), der Landabsatz G 19), die Deputate (6 13) und die für wohl⸗ tätige Zwecke verschenkten Brennstoffe sowie die Mengen, die auf nicht vom „Kohlensyndikat“ übernommene Vor⸗ verträge (8 14) zu liefern sind.

5 10. .

Der Zechenselbstverbrauch umfaßt die lediglich zur Aufrechterhaltung des Grubenbetriebs erforderlichen Kohlen, Koks und Briketts.

§ 11.

(I) Der Werksselbstverbrauch stellt den auf Verbrauchsbeteiligung G 21) in Anspruch genommenen Verbrauch in Werken dar, die im Eigentum des Mit⸗ glieds stehen.

(') Dem Eigentum am Verbraucher⸗ werk werden im Sinne dieser Bestim—⸗ mung folgende Rechtsverhältnisse gleich⸗

eachtet: ĩ . Beteiligung von mindestens

51 an einem Unternehmen;

b) Verträge, die nach, Inhalt und Dauer einer endgültigen Ver⸗ schmelzung oder igentumsüber⸗ tragung im wirtschaftlichen Sinne gleichzuerachten sind;

c). die Beteiligung von mindestens ol v5 an, dem Unternehmen des Mitglieds in der Hand eines Ver⸗ e, . oder von , e. Ver⸗ brauchern, die durch Verträge im Sinne von h. verbunden sind.

(3) Wenn mehrere Mitglieder, von denen jedes bereits eine Verbrauchs⸗ beteiligung hat, zusammen mit min⸗ destens 51 vp an dem Unternehmen eines Verbrauchers beteiligt sind. so ist auf gemeinsamen Antrag dieser Mit⸗ glieder die Belieferung im Werksselbst⸗ verbrauch zu gestatten. .

(4) Dur mittelbare Beteiligungen irgendwelcher Art kann ein Werksselbst⸗ verbrauchsrecht nicht erworben werden.

G) Die in Absatz Aa und e sowie in in rr der Zechenselbstver⸗

Absatz 3 erwähnten 51 genügen nur dann, wenn die wirtschaftli Be⸗ herrschung des angegliederten Unter⸗ nehmens gesichert ist.

(6) Zur Zeit des Inkrafttretens

dieses Vertrags bewilligte Werksselbst⸗ verbrauchsrechte bleiben bestehen. (ö) Wenn Lieferungen im Werks⸗ selbstverbrauch auf Grund von Ver⸗ trägen im Sinne von Absatz 2b und e erfolgt sind und diese Verträge, ohne daß höhere Gewalt vorliegt, vor Ablauf der vorgesehenen Zeit aufgehoben oder auf eine Vertragsdauer von weniger als zwanzig Jahren herabgesetzt werden, so sind die in den letzten fünf Jahren erfolgten Lieferungen so anzusehen, als wären sie aus der Verkaufsbeteiligung vom „Kohlensyndikat“ zu den vollen Verkaufspreisen ausgeführt worden, und es sind die sich hieraus ergebenden Folgerungen rückwirkend zu ziehen.

(6) Der Selbstverbrauchsausschuß ent⸗ scheidet darüber, ob die Bedingungen für den Selbstverbrauch erfüllt find. Die Anerkennung von Verträgen im Sinne von Absatz 2b bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen.

(9) Der Werksselbstverbrauch ist auf den eigenen Bedarf der Betriebe be⸗

schränkt.

10 Liegt das Verbraucherwerk außerhalb des , ,, . schen Bergbaubezirks, so müssen die als Werksselbstverbrauch entnommenen Mengen so verbraucht werden, daß sie nicht noch einmal als feste Brennstoffe der Art, wie sie das „Kohlensyndikat“ vertreibt, auf den Markt gebracht werden können.

(11) Auch für Werke, die im nieder⸗ rheinisch⸗ westfälischen Bergbaubezirk liegen, gilt die 6 rift in Absatz 10, jedoch mit einer Abweichung für Be⸗ triebe, die Koks und Briketts herstellen. , . Betriebe dürfen Lieferungen im Werksselbstverbrauch nur ausgeführt werden, wenn die liefernden Mitglieder den hergestellten Koks oder die her⸗ gestellten Briketts soweit sie nicht ver⸗ braucht werden, dem „Kohlensyndikat“ zur Verfügung stellen. Letzteres hat den Vertrieb im Rahmen der Bestimmungen dieses Vertrages zu übernehmen. Bei dem Mitglied, auf dessen Verbrauchs⸗ beteiligung die Kohle geliefert ist, findet für die vom „Kohlensyndikat“ über⸗ nommenen Mengen Koks oder Briketts eine entsprechende Rückverrechnung von

der Verbrauchsbeteiligung auf die Ver⸗ kaufsbeteiligungen statt.

§ 12.

(1) Landabsatz ist der Absatz, der unter Ausschluß jedes Bahn⸗ und Wasserweges erfolgt. .

(2) Die Ausdehnung des Landabsatzes über den Rahmen des üblichen Platz⸗ geschäfts ist unstatthaft. . .

(G6) Bei Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die Bedingungen für den Landabsatz r g sind, entscheidet der Geschäftsausschuß, der auch befugt ist, Ausnahmen zu 8 wenn sie durch besondere Verhältnisse gerecht⸗ fertigt sind. ö

§51

(I) Deputate sind die für die Haus⸗ brandzwecke der Angestellten und Arbeiter der unter diesen Vertrag fallenden Bergwerksbetriebe der Mit⸗ glieder bestimmten Kohlen, Koks und Briketts. .

(2) Den Angestellten und Arbeitern im Sinne g. Bestimmung werden gleichgestellt:

a) innerhalb des niederrheinisch⸗west⸗ fälischen . die An⸗ estellten und Arbeiter aller Werke, ie im Werksselbstverbrauch be⸗ liefert werden dürfen;;

b) außerhalb des r, ,,, fälischen Bergbaubezirks die An⸗ gestellten und Arbeiter der Werke, die im Eigentum des Mitglieds stehen oder bei denen eine Ver— bindung mit dem Mitglied durch eine Beteiligung von 169 vH oder durch einen Vertrag im Sinne des §z 11 Absatz 26 vorliegt.

(3) Darüber, ob b. Voraus⸗ setzungen vorliegen, entscheidet der Selbstverbrauchsausschuß.

§ 14. .

(1) Vorverträge sind die von Mit⸗ gliedern vor ihrer Aufnahme ab⸗ geschlossenen Brennstofflieferungsver⸗ träge, die der Vereinigung gegenüber nach den gesetzlichen Vorschriften wirk⸗ am und ihr vor der Aufnahme ab⸗ fc mitgeteilt worden sind.

(235 Vorverträge dürfen nur aus den Anlagen erfüllt werden, auf die sie sich beziehen, und werden dem „Kohlen⸗ yndikat“ gegenüber unwirksam, wenn I ohne seine Genehmigung geändert oder auf Dritte übertragen werden.

(G3) Die Mitglieder sind verpflichtet, Vorverträge zum erstmöglichen Termin zur Beendigung zu bringen.

§5 15.

(I) Die unter 585 12 14 fallenden und die zu wohltätigen Zwecken ver⸗ schenkten 1. kommen auf die Ver⸗ kaufsbeteiligung, die in 5 11 behandelten

un

ie

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Mengen auf die Verbrauchsbeteiligung

brauch E) Kohl eche

.

beteili sich u

verwenden

abriken,

denn, ah im Werksse finden. tandes oder einer Aussperrung sind der unter 5 10 fallende Bedarf p Bedarf für öffentliche Belange von dem Verbot 3

au na nfrage

deren

nselb enstände che Energien erzeugt und nicht zum Betrieb sondern an Dritte abgegeben, 6 ist eine entsprechende Menge auf die

anzurechnen oder, falls es rke handelt, deren Beliefe⸗ rung im erisselbstverbrauch dem Mit⸗ pie gestattet ist, auf die Verbrauchs⸗ eteiligung.

.

10) erden unter Verbrauch en, Koks oder Briketts, die als vereins erzielt worden ist. tverbrau

9 Mitglied . e 43 in fon und 12 genannten Zwecken Brennstoffe y afts ĩ n. * wn, , ,, regen. Geschäftsjahr nicht erhobe diesen Vertrag fallenden Anklage ge⸗ fördert oder hergestellt sind. Das gleiche gilt für die zur Herstellung von Koks und Briketts bestimmten ko

ichtlich der Kokereien und Bri fa die im , , fälischen Bergbaubezirk liegen, es

der Koks oder die Briketts

des

anrechnungsftei. von

sind,

verbucht irgend⸗

hergestellt oder

Bergwerks verwendet,

erkaufs⸗

16. S5 10,

hlen 1 ett⸗

ei

lbstverbrauch Verwendung

Im Falle eines Arbeiteraus⸗

Pflicht begründet werden so

zeugnisse in Kohlen, Koks unb

an Dritte zu liefern. auf Lieferungen, die in der eit

Ablauf dieses

sollen. Die Mitglieder haben jeden bei

. einlaufenden , und .

sofort dem „Kohle

ur Erledigung zu überweisen.

ürfen

wie der

hhloffen.

517

8 . () Die Mitglüeder verpflichten sich, 3 soweit nicht Ausnahmen ausdrücklich vorgesehen sind, sich jeder Betätigung zu enthalten, durch welche für sie un⸗ dedingt oder bedingt ein Recht oder die

ihre Er⸗ Briketts Dies bezieht sich

Vertrags erfolgen

nsyndikat!?

Auch

r für ihre Erzeugnisse, soweit e

rtrieb durch das syndikat“ erfolgt, keine Werbung be⸗ treiben, die geeignet ist, die Tätigkeit des „Kohlen (2) Sechs Vertra jedes

„Kohlen⸗

. ats“ zu stören. onate vor dem für diesen

festgesetzten Endtermin kann

Mitglied mit Angebot und Ver⸗

kauf für die Zeit nach Ablauf des Ver⸗ h. : gu ö . . nicht on dahin trags gemäß Absatz 1 dürfen die Kokts— ein neuer von ihm mitabgeschlossener nh tg dert fe n gekommen ist. as „Ko

Recht, die Mitwirkung eines jeden Mit⸗ in Kohle umgerechnet, 50 v5 der Ge⸗ glieds zum Abschlu oder zur Beilegun

in Anspruch zu nehmen.

ensyndikat“ hat das

von Streitigkeiten

Beteiligungen.

18.

5 I) Es werden unterschieden Verkaufs

gun

und Kohlen, Koks und Briketts, t beiden umgerechnet auf Kohle. Bei der Umrechnung 8 vH für . von 8 vH zugrunde zu egen. 99 Für die Beteiligung am Koks⸗ 6 gibt es eine besondere Koksver⸗ 1 . Briketts eine Brikettverka . eteilign H

(G3). Sämtliche Betei i e g ern sind in einer Liste zusammenzu Bestandteil Aenderungen „Kohlensyndikat“ den Mitgliedern un⸗ verzüglich mitgeteilt werden.

Zuwachsbeteiligungen.

Verbrauchsbeteiligungen. Verkaufsbetei igung Verteilung der Au „Kohlensyndikat“, wo zu berücksichtigen hat, deren Vertrieb nicht . elst für e erkaufsbeteiligun geschrieben ist. begrenzt das Recht, ohne Ver⸗ mittlung des „Kohlensyndikats“ Werke Werks selbstver li Die Summe der Verkaufsbeteiligung und der ,, n, , . die e,, ,, Die erkaufs⸗ beteiligung, ie R umfassen ie

U

Nach der richtet si die 66 durch das ei es die Mengen

„Kohlensyndikat“ er⸗

das

ie aber die Anrechnung auf

besonders vor⸗ erbrauchsbeteili⸗

Die

rauch zu beliefern.

ie Verbehuchsbeteinigung letzteren

ist ein Ausbringen von Koks, für Briketts ein

ung.

tellen, die ist. Alle durch das

des ertrags

müssen

§5 19.

Ing g g kommende Absatz in

folgt

sag

beteiligungen ü ; . E) Die Gesamterhöhung wird auf

diejenigen Mitglieder verteilt,

3 tigu

über dem

'r.

ieder im 1 lag, und zwar in dem Ver⸗

Mehrleistung über zielt i

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n Hit! zwischen dem Dur

einem Ge ,,. 75 vH der Summe der am Ende des ; z Verkaufsbeteiligungen übersteigt, so er⸗ mit Wirkun neuen Ges ö ö. . 2 öhung erfolgt insgesam . Vomhundertsatz, um den der 9 Jö5 vH der Summe der am Ende e, d, . gültigen Verkaufs

eschäftsjahrs gültigen

vom Be * des eine Erhöhung Die Er⸗

eteiligungen. um den⸗

erstiegen hat.

deren im letzten Geschã ne.

ftigungsgrad aller Mil

etzten und vorletzten Ge⸗

aältnis, wie von den Mitgliedern die

dem ittel er⸗

halb eines gertaufavereins

3 er eh mangels Einigung unter den rung der Wer

brauchsbeteiligun l

eines Vertrags

folgt

der vorläufigen wird der Anspru Die vorläufige ändert werden, wenn eine Aenderung

() Wenn der auf Verkaufsbeteiligung in den für ihre Festsetzung maßgeblichen

anzeiger und Preußhischen Staatsanzeiger

in, Freitag, den 15. Augu

1930

Beteiligten die Umlegung der Erhöhung in dem Verhältnis, in dem sie von den einzelnen it gliebern des Verkaufg⸗

( Wenn nach den vorstehenden Be⸗ r . ein Mitglied mit Ver⸗ rauchsbeteiligung eine Erhöhung seiner Verkaufsheteiligung erhält, soll sich 66 Verbrauchsbeteiligung im 1 er⸗ ltnis erhöhen; 6h soll die erhöhte erbrauchsbeteiligung nicht größer sein als der auf Verbrauchsbeteiligung in . kommende Absatz des Mit⸗ glied,s in dem vergangenen Geschäfts—⸗ jahr. Bis zur Höhe ber neuen Ver⸗ wird die nach 5 21 Absatz 8 zu zahlende Abgabe für das 6) Berufungen auf Ausfälle irgend⸗ , d Art (Betriebsstörungen, Wagen⸗ mangel u. a.) werden nicht berücksichtig;. Ausstand und Aussperrungen werden ür die Berechnung nach Absatz 1 eben⸗ alls nicht berücksichtigt. Bei der nach Absatz 2 bis 4 8e, e, , Berech⸗ nung für die einzelne Zeche scheiden je⸗ doch die Monate aus, in denen eine Zeche des Mitglieds von einem Aus⸗ stand oder einer Aussperrung betroffen war. Für die übrigen Monate wird die durchschnittlich auf den Arbeitstag ent⸗ fallende Menge berechnet und auf das Dreihundertfache erhöht. ubilligung von Koks⸗ oder Brikett⸗ verkaufsbeteiligungen und Er⸗ höhung bestehender Koks⸗ und Brttettwer aufs peteiligungen. 20

() Errichtet ein Mitglied eine neue Anlage zur Herstellung von Koks oder Briketts, so kann es im Rahmen seiner Verkaufsbeteiligung die Zubilligung einer Koks oder Brikettverkaufsbeteili⸗ gung oder, falls es eine solche schon hat, ihre Erhöhung beanspruchen, und zwar bis zur Höhe der Leistungsfähigkeit der

neuen Anlage. Die Erhöhung der Koks⸗

oder Brikettverkaufsbeteiligung ist nur zu bewilligen, soweit die Leistungsfähig⸗ keit aller betriebsfähigen Anlagen ein—⸗ schließlich der neuen Anlage die Kols⸗ oder Brikettverkaufsbeteiligung über- heißt, Zu berücksichtigen sind auch die Anlagen, von denen 5 11 Absatz 11 handelt.

(2) Durch die Genehmigung eines An⸗

oder die Brltettverkaufsbeteiligung oder die zusammengerechnete Koks und Bri⸗ kettverkaufsbeteiligung eines Mitglieds,

samtbeteiligung nicht übersteigen. Wenn ein Teil der Förderung nicht verkokbar oder brikettierbar ist, so errechnen sich die 50 vH von einer entsprechend ge⸗ kürzten Gesamtbeteiligung.

(G36) Bei Mitgliedern mit Verbrauchs⸗ beteiligung ist für die Berechnung der in den Absätzen 1 und 2 festgesetzten Höchstgrenze neben der Koks⸗ und Bri⸗ kettverkaufsbeteiligung der Verbrauch in Koks und Briketts im Durchschnitt der letzten en, n, Monate zu be⸗ rücksichtigen, wobei der Verbrauch in Ansatz zu bringen ist, der unter gewöhn⸗ lichen Umständen im Werksselbstver⸗ brauch gedeckt wird. Der Zeitraum von sechsunddreißig Monaten wird von dem der Stellung des Erhöhungsantrags voraufgehenden Monatsletzten zurück⸗ erechnet. Liegen zwischen der Stellung es Antrags und dem Inkrafttreten der vorläufigen Beteiligung mehr als acht⸗ zehn Monate, so wird der Zeitraum um . auf volle Monate abgerundete Zeit, um welche die achtzehn Monate über⸗ schritten sind, hinausgeschoben.

() Der zuständige Ausschuß hat auf Antrag eine vorläufige Festsetzung der Beteiligung oder der Beteiligungs⸗

erhöhung von 75 vH des sich rechnungs⸗

maßig ergebenden Anspruchs vorzu⸗ nehmen. Die endgültige Festsetzung er⸗ auf Grund der tatsächlichen Leistung der neuen Anlage während weier aufeinanderfolgender Monate. f der Leistungsnachweis nicht spä⸗ testens ein Jahr nach Inkrafttreten Festsetzung erbracht, so . ganzen hinfällig. eteiligung muß ge⸗

Grundlagen eintritt. ;

(6) Die vorläufige It ern ge⸗ schieht nur zu dem 1. April oder J. Ok- tober, der auf den Nachweis der In- betriebnahme, die endgültige Fstie hung zu dem 1. April oder 1. Oktober, der auf den eistungsnachweis folgt.

wischen der Antragstellung gemäß

Absatz 1 und dem Zeitpunkt, zu dem die

vorläufige Beteiligung bewilligt werden kann, 2 rist von drei Monaten liegen. ie Erhöhung oder die Ver⸗ ringerung * Absatz 4 letzter Satz tritt am * onats ein, der auf die Veränderung der Grundlagen folgt.

Der Beginn des Zweimonatsnachweises

soll bis zum 15. des vorhergehenden

Monats angemeldet werden.

Umwandlung von Verkaufä⸗ in . 1

§ 21. () Jedes Mitglied hat Anspruch auf eine Verbrauchsbeteiligung zur Beliefe⸗ 8 fũr 3 *. das 2