1930 / 198 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Aug 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 198 vom 26. August 1930. S. 4.

stellung der Legitimation der Beteiligten werden die naheftehenden, hier an⸗ hängigen Rentengutsverfahren öffent- lich bekanntgemacht: Rentengutssache von Hartmannsdorf, Kreis Schwei⸗ nitz Rgt. H. Nr. 1 Veräußerung des im Grundbuche von Hartmanns⸗ dorf Band 1 Blatt 11 für die Sied⸗= lungsgesellschaft Sachsenland G. m. b. S. in Halle (S3 eingetragenen Grund- besitzes in Größe von 354 6942 ha im Rentengutsverfahren, Rentenguts⸗ sache von Wendisch⸗Borschütz, Kreis Liebenwerda Rgt. W. Nr. 1 Veräußerung des im Grundbuche von Mühlberg Band 24 Blatt 5 für die Siedlungsgesellschaft Sachsenland G. m. b. H. in Halle (S.) eingetragenen Grundbesitzes in Größe von 342 5000 Sełktar im Rentengutsverfahren, Rentengutssache von Freywalde, Kreis Schweinitz Rgt. F. Nr. 1 Veräußerung des im Grundbuche von Freywalde Band 1 Blatt 7 für das Bankhaus Schweinsberg & Schröder in Halle (S.) eingetragenen Grundbesitzes in Größe von 249, 95652 ha im Renten⸗ gutsverfahren und Rentengutssache von Annaburg, Kreis Torgau A Nr. ? Veräußerung des im Grundbuche von Naundorf Band 5 Blatt 79 für den Hegemeister i. R. Franz Puttendörfer in Zeckritz einge⸗ tragenen Grundbesitzes in Größe von 3,6490 ha im Rentengutsverfahren. Allen enjenigen, die an diesen Verfahren ein sse zu haben vermeinen und bis Ich nicht zugezogen worden sind, s überlassen, sich spätestens in uf Freitag, den 24 Oktober 1930, Uhr, im Büro des Kulturamtes in Torgau, Leipziger⸗ wall 13, anberaumten Termin zu melden, widrigenfalls der Ausbleibende, selbst im Falle der Verletzung, die in aufgestellten Rentengutsrezeß ge⸗ troffenen Bestimmungen gegen sich gelten lassen muß. Torgau, den 20. August 1930. Kulturamt.

Der Vorsteher. J. V.: Schmidt.

k Verlust⸗ und Jundsachen.

löo300] Bekanntmachung.

Die in Nr. 225 des Deutschen Reichs—⸗ und Preuß. Staatsanzeigers enthaltene Bekanntmachung betr. den Verlust der Wertpapiere Buchstabe B Gruppe 10 Nr. 20 594 über 25. RM, Buchstabe 0 Gruppe 8 Nr. 27 849 über 50 RM, Buchstabe O0 Gruppe 5 Nr. b2 5I4 über 30 RM, Buchstabe D Gruppe 9 Nr. 26 213 über 100, RM hat durch das Wiederauffinden der Papiere ihre Er⸗ ledigung gefunden.

Morbach, den 21. August 1930.

Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister.

dem a vormittags 10

dem

o030l]

In Verlust geraten: Bogen mit Talon zu Fres. 590. 406 Rumänenrente von 1894 Rr. 7885; 1/560 —.

Sondershausen, den 23. August 1930. Das Polizeiamt.

50299 Aufgebot.

Der von uns unter dem 30. Mai 1926 ausgefertigte Versicherungsschein Nr. T. 2002197 über RM 2000, —, auf das Leben von Frl. Magdalene Schulte in Oberhundem, geboren am 9. November 1908, ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheines wird aufgefordert, sich binnen zwei Mo⸗ naten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und ein neuer ausgefertigt wird.

Düsseldorf, den 22. August 1930. Victoria am Rhein, Allgemeine Ver⸗

sicherungs⸗Aetien⸗Gesellschaft.

50297 Allianz und Stuttgarter Lebens⸗ versicherungsbank Aktiengesellschaft. Aufgebot. Zu den nachstehenden Versicherungen sind die Versicherungsscheine abhanden gekommen: JI. Ausgestellt von der Rechtsvorgängerin der Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank -G. in Stuttgart, der Stuttgart⸗ Lübeck Lebensversicherungs⸗A.⸗G. in Stuttgart, 1. auf das Leben des Herrn Viktor Juch, Sparkassendirektor in Innsbruck, Versicherungsschein U 316909, 2. auf das Leben des Herrn Gustav Strauß, Kaufmann in Stuttgart, Ver⸗ , nnn U 403 214. 3. auf das eben des Herrn Gustav Strauss, Kaufmann in Stuttgart, Versicherungs⸗ schein UL 493 234, 4. auf das Leben des Herrn Heinrich Lassen, Architekt in Bremen, Versicherungsschein U 899 Al, 5. auf das Leben des Herrn Dr. med. Richard Rahner, prakt. Arzt in Gag⸗ genau, eg, g,, , U 90216; II., ausgestellt von der Zweignieder⸗ lassung der Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank A⸗G. in Stutt⸗ art, der Stuttgart⸗Lübeck Lebensver⸗ . in Lübeck. 1. auf das Leben es Herrn Kurt Kühnast, Posthelfer in Königsberg, Pr. Versicherungsschein U 604 238. Falls sich Berechtigte inner⸗ halb zweier Monate nicht melden, werden Ersatzurkunden ausgestellt. Stuttgart, den 21. August 1930. Der Vorstand.

ioo g . Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. ufgebot.

Der Hinterlegungsschein für den Ver⸗ sicherungsschein Nr. 1 055 607 41 das Leben Herrn Bernhard Spira, Archi⸗ tekt, Berlin-Steglitz, Feldstraße 12, ist abhandengekommen. Wenn nicht binnen zwei Monaten EGinspruch erfolgt, wird der Schein für kraftlos erklärt und neu ausgefertigt.

Berlin, den 21. August 1930.

Dr. Utech, Generaldirektor.

(48502

Der Versicherungsschein A 308 847 über 65000 Versicherungtsumme, auf das Leben des Kaufmanns Herrn Pau Geißler in Köln ⸗Ehrenfeld, später Vallendar, lautend, ist abhanden ge⸗ kommen. Wer Ansprüche aus dieser Versicherung zu haben glaubt, möge sie innerhalb zweier Monate von heute ab zur Vermeidung ihres Verlustes bei uns geltend machen.

Magdeburg, den 31. Juli 1930.

Magdeburger debens⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft.

49978 Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Aufgebot! Versicherungsschein Nr. 1057 As auf das Leben des Herrn Robert Schinke in Grunga ist abhanden gekommen. Wenn nicht binnen zwei Monaten Ein- spruch, wird Schein für kraftlos erklärt und neuer ro, rt. Berlin, den 21. August 1930. Dr. Ut ech, Generaldirektor.

. Victoria zu Berlin, Allgemeine Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 1130621 und die Hinterlegungsscheine über die Versicherungsscheine Nr. 1130619 und Nr. 1130626, auf das Leben des Herrn Fritz Abraham, Kaufmann, Berlin-

harlottenburg. Meineckestraße 25, sind abhanden gekommen. Wenn nicht binnen zwei Monaten Einspruch erfolgt, werden die Scheine für kraftlos erklärt und neue ausgefertigt.

Berlin, den 22. August 1930. Dr. Utech, Generaldirektor.

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

5072]. Prospekt über GM. 5 000 000, 8 Goldschuldverschreibungen Reihe 1 (Bodenkulturkreditbriefe) der

Zentrale für Bodenkulturkredit Körperschaft des öffentlichen Rechts

Berlin

(Tilgbar in längstens 35 Jahren) Verstärkte Tilgung und Gesamtkündigung frühestens zum 1. Juli 1935 zulässig) eingeteilt in: Buchstabe A Nr. 1- 1500 1500 Stück zu je GM 100, —— GM 150 0090, Buchstabe B Nr. 11500 1500 Stück zu je GM 500, —— GM 750 900, Buchstabe O Nr. 1—- 3000 3000 Stück zu je GM 1000, —— GM 3 000 000, Buchstabe D Nr. 220 220 Stück zu je GM 5000, —— GM 1100 000, (1 Goldmark 1, 0 kg Feingold) Die Zentrale für Bodenkulturkredit ist eine Vereinigung folgender, den Bodenkulturkredit pflegender, öffentlich⸗rechtlicher Kreditanstalten: Hannoversche Landeskreditanstalt, Hannover, Landesbank der Provinz Schleswig⸗Holstein, Kiel, Landesbank der Provinz Ostpreußen, Königsberg, Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin, Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesien, Breslau, Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor, Brandenburgische Provinzialbank und Girozentrale, Berlin. Sie ist mit Genehmigung des Preußischen Staatsministeriums vom 28. Juni 1929 mit einem Stammkapital von RM 10060 000, gegrünbet worden und besitzt gemäß staatlicher Verleihung (Verleihungsurkunde M. d. J. IVb 135 II M. f. C. D. u. F. JL 32 051) die , . einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Zentrale für Bodenkulturkredit hat ihren Sitz in Berlin. Ihr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es können der Zentrale für Bodenkulturkredit auch andere deutsche öffentlich⸗ rechtliche Kreditanstalten beitreten, zu deren Aufgabenkreis die Gewährung von Boden⸗

kulturkrediten gehört und für deren Verbindlichkeiten Länder oder Gemeinden (Ge⸗ meindeverbände) mittelbar oder unmittelbar haften.

Organe der Zentrale für Bodenkulturkredit sind:

1. der Vorstand, 2. der Berwaltungsrat, 3. der erweiterte Verwaltungsrat.

Der vom Verwaltungsrat bestellte Borstand besteht aus mindestens 2 ordent⸗ lichen und einem oder mehreren stellvertretenden Mitgliedern. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Zentrale für Bodenkulturkredit und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich.

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem Vertreter der Mitgliedsanstalten, die aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren einen Vorsitzenden und einen stell⸗ vertretenden Vorsitzenden wählen. Der Verwaltungsrat beschließt über alle Ange⸗ ü der Zentrale für Bodenkulturkredit und bestellt den Vorstand. Zur Zeit

ilden: a) den Vorstand die Herren: Landrat a. D. Rudolf v. Bitter, Walter Lehmann, beide Vorstandsmitglieder der Deutschen Landesbankenzentrale A.⸗G. stellvertretend: Dr. Bruno Wolter, stellvertretendes Vorstandsmitglied der Deutschen Landesbankenzentrale A.⸗G. den Verwaltungsrat die Herren: Dr. Drechsler, Generaldirektor der Hannoverschen Landeskreditanstalt, Hannover, Vorsitzender, Suhle, Generaldirektor der Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin, stellvertr. Vorsitzender, Dr. Huck, Generaldirektor der Landesbank der Provinz Ostpreußen, Königsberg i. Pr., Dr. Dobermann, Direktor der Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesien, Breslau, e, , a. D., Direktor der Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor, Friedrich, Generaldirektor der Brandenburgischen Provinzialbank und Girozentrale, Berlin, Dr. Wachs, Landrat a. D., Direktor der Landesbank der Provinz Schles⸗ wig-⸗Holstein, Kiel. Der erweiterte Berwaltungsrat wird durch Zuwahl von 4 —8 Sachver- ständigen auf dem Gebiete der Bodenkultur gebildet. Er hat beratende Funktion.

Die Zentrale für Bodenkulturkredit untersteht der Staatsaufsicht, die durch den Preußischen Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ausgeübt wird.

Zweg der Zentrale für Bodenkulturkredit ist, der deutschen Landwirtschaft durch Vermittlung der Mitgliedsanstalten langfristigen Bodenkulturkredit zuzuführen. Die Zuführung erfolgt in der Weise, daß die Zentrale für Bodenkulturkredit ihren Mitgliedsanstalten Darlehen zur Weiterausleihung gewährt.

Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist sie berechtigt, Gelder mit einer Laufzeit von m. ö . , K gegen Ausgabe von Schuld verschrei⸗

ungen auf den Inhaber. ie se uldverschreibungen tragen die Bezei Bodenkulturkreditbriefe. ö ö x ; ö

Die Bodenkulturkreditbriefe unterliegen nach der Bekanntmachung des Preußi⸗ schen Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten vom 10. Juni 1930 (Deut- scher Neichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 139 vom 18. Juni 1930) dem Gesetz über Pfandbriefe und verwandte Schuldverschreibungen öffentlich⸗recht= licher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. 1 S. 492). Sie müssen unbe⸗ schadet der gesetzlichen Vorschriften über die Zulässigkeit einer vorübergehenden Ersatz⸗ deckung jederzeit gedeckt sein durch Darlehnsforderungen der Mitgliedsanstalten gegenüber öffentlich rechtlichen, der Bodenkultur dienenden Körperschaften. Diese Forderungen werden an die Zentrale für Bodenkulturkredit abgetreten und von ihr in das Deckungsregister eingetragen. Kapital und Zinsertrag der eingetragenen Forderungen müssen genügen, um den Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Bodenkulturkreditbriefe und ihren Zinsendienst zu decken.

Die in das RNegister eingetragenen Forderungen dürfen nur mit Zustimmung der staatlichen Aufsichtsbehörde abgetreten oder verpfändet werden.

Arreste und Zwangsvollstreckungen in diese Forderungen und die sonstige Deckung finden nur wegen der Ansprüche aus den Bodenkulturkreditbriefen stait.

Schuldner der Deckungsforderungen sind zum größten Teil Wassergenossen⸗

schaften im Sinne des Preußischen Wassergesetzes vom 7. April 1913 und Boben⸗

verbesserungsgenossenschaften im Sinne des Gesetzes vom 5. Mai 1929. Diese 9 nossenschaften stehen unter Staatsaufsicht. Sie haben das Recht, zur Aujbringun Zins- und Tilgungsdienstes sowie auch zur etwaigen Abzahlung des Kapitale 1 ihren Mitgliedern Umlagen zu erheben. Diese Umlagen haften auf den an den N den rations vorhaben beteiligten Grundstücken als öffentliche Last, d. h. sie gehen privatrechtlichen Belastungen, vor allem den Hypotheken und Grundschulden im Re len vor. Außerdem haften für die Umlagen die Eigentümer der beteiligten Grund persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Hinsichtlich der Umlagen steht der Auss t behörde das Zwangsetatisierungsrecht zu. f Bis zu 209 kann die Deckungsmasse auch in Forderungen gegen ande insbesondere kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehen, sowen . Körperschaften Aufgaben der Bodenkultur erfüllen und zu diesem gwecke 2 in Anspruch nehmen. Auch diese Körperschaften befitzen das Recht, Umlagen zu erher n und im Verwaltungszwangsverfahren beizutreiben. en Das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichsminister für Ernãhrung um Landwirtschaft, hat auf Grund des Beschlusses der Reichsregierung vom 8. Au un 1927 11 3935 sich bereit erklärt, zunächst für den Zeitraum von 5 Jahren Zinsendienst für die aus dem Erlös der Schuldverschreibungen gewährten ariehen

1 der Weise zu verbilligen, daß der letzte Darlehnsnehmer unbeschadet seiner rechtlichen

Verpflichtung zur vollen Verzinsung gegenüber der Zentrale für Bodenkulturlreyt nur M é effektiv Zinsen zu zahlen hat. Die Eröffnungsbilanz der Zentrale für Bodenkulturkredit per 15. April 199) weist folgende Zahlen auf: Eröffnungsbilanz der Zentrale für BVodenkulturkredit, Berlin, per 15. April 1939.

Attiva. Guthaben bei Banken....

GM 3 10009093

1000009

Passiva.

Stammkapital:

Hannoversche Landeskreditanstalt, Hannover... Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesien, Breslau Landesbank der Provinz Ostpreußen, Königsberg w Brandenburgische Provinzialbank und Girozentrale, Berlin Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin.. .. Landesbank der Provinz Schleswig⸗Holstein, Kiel. .... Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor

200 0092 200 000 4 200 000 = 150 000 100 000 100 6000 50 6 694

24

1000009

Neben der Zentrale für Bodenkulturkredit sind die unter voller Gewährleistum der betr. Provinzen errichteten Mitgliedsanstalten den Inhabern der Schuldverschre⸗ bungen unmittelbar verpflichtet zur Erfüllung der in ihnen verbrieften Forderungen, und zwar jede Kreditanstalt in Höhe desjenigen Anteils, der an dem jeweiligen Fällt keitstermine der Höhe ihrer ungetilgten Darlehnsschuld gegenüber der Zentrale iin Bodenkulturkredit im Verhältnis zu der Gesamtheit der ungetilgten Darlehn forderungen der Zentrale für Bodenkulturkredit gegenüber den Mitgliedsanstalten entspricht. ö Die Zentrale für Bodenkulturkredit hat von dem ihr nach 57 der Satzun zustehenden Recht erstmalig durch Ausgabe einer Anleihe von GM 5 000 900 . Goldmark 1.00 kg Feingold) 8 siger Goldschuldverschreibungen Boden, ulturkreditbriefe Reihe J1 Gebrauch gemacht. Der Erlös dieser Anleihe dient den oben angegebenen satzungsgemäßen Zwecken und ist folgenden beteiligten Anstalten zur Ausleihung zugeführt worden:

1. Hannoversche Landeskreditanstalt, Hannover,

2. Landesbank der Provinz Schleswig⸗Holstein, Kiel,

3. Landesbank der Provinz Ostpreußen, Königsberg,

4. Provinzialbank Pommern (Girozentrale), Stettin,

5. Provinzialhilfskasse für die Provinz Niederschlesien, Breslau,

6. Provinzialbank Oberschlesien, Ratibor.

Die Ausgabe der Bodenkulturkreditbriefe ist gemäß 5 7095 BGB. genehmigt durch Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 23. April 1930 Gesch.Mͤ. L31180 M. f. L., I 722 J. M., 1E 11780 F. M. Für diese Bodenkulturkreditbries gelten folgende Bedingungen:

Die Stücke lauten auf die Inhaber und sind mit dem Datum vom 25. Juni 10*) ausgestellt. Sie tragen die faksimilierten Unterschriften zweier Vorstandsmitglie der de Zentrale für Bodenkulturkredit und außerdem das Trockensiegel der Zentrale für Boden kulturkredit. Ferner sind sie mit der eigenhändigen Unterschrift des Registerführen unter Angabe der Seite, auf der sie im Kreditbriefregister eingettagen sind, versehen.

Den Bodenkulturkreditbriefen sind halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli ) einlösbare Zinsscheine und ein Erneuerungsschein beigegeben. Der erste Zinsschen ist am 2. Januar 1931 fällig.

Die Gesamtausgabe der vorliegenden Reihe 1 der Bodenkulturkreditbriest wird mit jährlich ½ 6 zuzüglich ersparter Zinsen durch Kündigung oder Rücklauf getilgt. Die Tilgung muß mithin spätestens im Jahre 1965 beendet sein. Vom Jahr 1935 ab ist die Zentrale für Bodenkulturkredit berechtigt, die noch ausstehenden Gob⸗ schuldverschreibungen verstärkt zu tilgen. Die Kündigung geschieht nach vorherige Auslosung der zu kündigenden Stücke unter Innehaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die ausgelosten bzw. gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Angabe der Nummern und der Nennbeträge innerhalb 14 Tage nach der Ziehung odet Kündigung, spätestens jedoch 4 Wochen vor dem Zahlungstermin öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntgabe erfolgt im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats anzeiger sowie mindestens in einer Berliner Tageszeitung. Gleichzeitig mit dies Veröffentlichung, mindestens jährlich einmal, erfolgt die Bekanntgabe der Nummem derjenigen Stücke, die in früheren Ziehungen verlost, aber noch nicht zur Rüchzahlum gelangt sind. In den gleichen Zeitungen werden auch alle sonstigen die Bodenkultu⸗ kreditbriefe betreffenden Bekanntmachungen veröffentlicht. .

Zins- und Kapitalzahlungen werden in gesetzlichen Zahlungsmitteln geleistt Als Wert einer Goldmark gilt für Kapital- und Zinszahlung der gemäß 5 2 der Ver, ordnung vom 29. 6. 1923 = RG Bi. T S. 4533 im Deutschen Reichsanzeiger amtlt bekanntgegebene und für den 15. Tag vor Fälligkeit festgestellte Preis für n/a! Feingolb. Die Umrechnung dieses in englischer Währung bekanntgegebenen Feingeb, preises in die deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelkurs der Berliner Borse ai Grund der letzten amtlichen Notierung vor diesem Stichtage. Ergibt sich aus diese Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2821 ,,. 3 als RM 2766, so wird für jede geschuldete Goldmark eine Reich mark gezahlt. .

Die Einlösung der Zinsscheine und die Rückzahlung des Kapitals erfolgt n deutscher Reichswährung außer an der Kasse der Zentrale für Bodenkulturkredit bei der

reußischen Staatsbank (Seehandlung), eut . Bank und Dis conto⸗Gesellschaft,

Deutschen Girozentrale Deutsche Kommunalbank —, Deutschen Landesbankenzentrale A.⸗G., Dresdner Bank. Berlin, im August 1930. entrale für Bodenkulturkredit.

Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind 1 GM 5 000 90906, 83 Goldschuldverschreibungen Neihe (odenkulturkreditbriefe) der Zentrale für Bo den kultur, kredit, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Berlin stilgba in längstens 35 Jahren, verstärkte Tilgung und Gesamtkündigum frühestens zum 1. Juli 1935 zulässig), eingeteilt in: Buchstabe A Nr. 1-=- 1500 1800 Stück zu je GM 100, GM 1580 000 Buchstabe B Nr. 1 -= 1600 1800 Stück zu je GM 500. —— GM I60 Co0= Buchstabe O Nr. 1 - 3000 3000 Stück zu je GM 1000, GM 3 000 00ο= Buchstabe D Nr. J 220 - 220 Stück zu je GM Sooo,. GM 1 100 000. (1 Goldmark 1s¶ 0 g Feingolb) zum Handel und zur Notiz an der Börse zu Berlin zůgelassen. Berlin, im August 1930. Preußische Staatsbank (Seehandlung). Deutsche Bank und Dis conto⸗Gesellschaft. 2 Girozentrale n . Stommunalbank). Deutsche Landes bankenzentrale A.⸗G. Dres dner Bank.

m.

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbnrg.

Verantwortlich für den An eigenteil: Rechnungsdirettor Mengering, Berlin Verlag der Gerd ff ie (Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei⸗ und Verlags. Aktlengesellschaft. Berlin, Bilhelmst Sechs Beilagen

leinschließlich Börsenbeilage und zwei Zentral handelsregisterbellagem.

n Deutschen Reichs

r. 198.

Erste Anzeigenbeilage anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Auslosung usw. f Wertpapieren.

mnanen der Altiengesell⸗ glosunge gommanditgesellschaften eiten, dentschen Kolonial sschaften, Gesellschaften m. b. S. rossenscha ften werden in den ese Gesellschaften bestimmten krabteilungen 7-11 veröffent⸗ r gusiofungen des Reichs und zander im redaktionellen Teile.

söungsangebot an die Inhaber Lande sschuldverschreibungen en V, VII, Vll, 1x und X. grund der Braunschweigischen nung über die Aufwertung der iche aus den von der Braun⸗ aichen Staatsbank (Leihhaus⸗ ausgegebenen Landesschuldver⸗ wangen Serien VI, VI. VIII, 12 vom 24. Mai 1936 (GuæBS. is Nr. 4 bieten wir den Gläu⸗ n der Landesschuldverschrerbungen öI—X zum 2. Januar 1931 zbfindung in Höhe von 55 2 des markbetrages an. ]

der Goldmarkbetrag der Serien VI z Vll ist gleich dem Nennwert, ir die Inflationsserien

6 bö— GM für je 1000 PM Nennbetrag x

260 GM für je 1000 PM Nennbetrag.

Die Abfindung erfolgt in der Beise, daß wir auf den Goldmark⸗ zerag der Landesschuldverschrei⸗ hungen

16 c, in bar zahlen,

ßäöh5 in 4 8 Liquidations⸗ Goldpfandbriefen mit Zinslauf ab 1. Januar 1931 ausschütten. De Liquidations⸗Goldpfandbriefe ten auf Goldmark, werden in Ficken von 50, —, 100, —, 200, ‚s=— und 1009. Goldmark aus⸗ saeben und sind mit halbjähr⸗ shen, am 2. Januar und 1. Juli öligen Zinsscheinen ausgestattet. werste Zinsschein ist am 1. Juli gi fällig.

dierbei entspricht jede Goldmark Im Preis von 1s 0 kg Feingold. fern sich bei der Umrechnung ir das Kilogramm Feingold ein Freis von nicht mehr als 2820, heichsmark. und nicht weniger als

ssh„— NM ergibt, wird für jede

zolbmark eine Reichsmark bezahlt. Für die Aufwertungsbeträge, die nter 50. GM liegen, werden nit 479 „5 verzinsliche Zertifikate je 1, GM ausgegeben, deren gnsen bei Fälligkeit des Kapitals

Köäüglich 4M * Zinseszinsen zahl⸗

önar sind. ; Epitzenbeträge, die sich weder in piendbriefen, noch in Zertifikaten serstellen lafsen, werden in bar m Nennbetrag ausgezahlt. Nehrere Pfandbriefe in einer band werden zur , der uf sie entfallenden Goldpfand⸗ wiefe und Zertifikate einer mme zusammengefaßt. Die Liquidationspfandbriefe und hertifikate sind . der In⸗ faber unkündbar. Die Einlösung Folgt zum Nennwert in bar nach luslosung. Sie wird aus den siczzahlungen auf die Deckung der Lignidationspfandbriefe und Zerti⸗ sihate vorgenommen. An der Aus⸗ zung nehmen sämtliche nicht aus⸗ loten Liquidationspfandbriefe w Zertifikate teil. res Angebot gilt als von sämt⸗ hen Gläubigern angenommen, penn es dreimal in der Braun⸗ sweigischen Staatszeitung und im Lentschen Reichsanzeiger eingerückt parden ist und seit der letzten Ein⸗ tung drei Mongte verstrichen ohne daß ein Teil der Gläu⸗ zer, dessen , . mndestens 25 der Goldmark⸗ rüche sämtlicher bei der Ver⸗ ung zu berücksichtigenden Gläu⸗ . bei der

31

ĩ her betragen, s nsichts behörde, dem Braun⸗ reigischen Herrn Finanzminister, ndersprochen hat. Jer Widerspruch 1 wirk⸗ n, wenn ihm eine Bescheinigung ies deutschen Notars oder einer mtlichen Hinterlegungsstelle über e erfolgte interlegung der mndes chu werschreibungen beige ät ist. Die Bescheinigung muß Nennbetrag sowie die nmern, Buchstaben⸗- und bezeichnung der Landes⸗ uldverschreibungen enthalten. Ablauf der Widerspruchsfrist r haeing Rückgabe der Landes⸗ Rerschreibungen nicht statt⸗

e Bestimmungen des vorher⸗ den Absatzes finden im Falle , Ablage und. des AÄunf— Elan Fsgesetzes keine Anwendung Eunschweig, den 18 August 1986. anschweigische Staatsbank. Direktorium.

löozoꝛ] Betanntmachung Der Geldwert der am I. Sktober 1930

fälligen Zinsen von den 160. d ysg. 0

nnd 6 o/ Ostpreußischen landschaftlichen Goldpfandbriesen und der am 165. Sep⸗ tember 1930 von den Schuldnern zu zahlenden Zinsen von den 100/09, 8 o0/so

beträgt für 1 g Feingold 2,785 621 RM. Königsberg, Pr., den 29. August 1930.

Ostpreußische General · LSandschafts⸗

Direktion. v. Hippel.

Attien. gesellschaften.

50702 Gebrüder Kaiser Aktiengesellschaft, Leipzig.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden hierdurch zu der am Mittwoch, den 17. September 1939, nachmittags 4 Uhr, in den Geschästsräumen der Gesellschaft in Leipzig, Dessauer Str. 13, stattfindenden außerordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Neuwahl des Aussichtsrats.

2. Antrag der Verwaltung auf Herab⸗ setzung des Grundkapitals der Ge⸗ sellschaft von RM 120 000, auf RM 22000, zum Zwecke der Be⸗ seitigung der Unterbilanz nach Maßgabe der von der Generalver⸗ sammlung vom 17. Juni 1930 ge⸗ nehmigten Bilanz.

Gegebenenfalls Antrag der Ver⸗ waltung auf Erhöhung des Grund⸗

kapitals der ere n ft um einen noch näher zu bezeichnenden Betrag. Statutänderungen, die hiermit zu⸗ sammenhängen.

Um in der Generalversammlung zu stimmen oder Anträge zu stellen, müssen die Aktionäre spätestens am zweiten Tage vor der Generalversammlung bis zum Ende der Schalterkassenstunden, en aber dieser Tag ein Sonnfaͤg oder staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag ist oder die Banken an diesem Tage geschlossen haben, spätestens an den diesem vorangehenden Werktage bis zum gleichen Zeitpunkt bei der Gesell⸗ e f ef oder bei einer Effektengiro⸗ bank ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsschetne etner Effektengirobank hinterlegen und bis zur Beendigung der Generalversamm⸗ 1 dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgi, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer an⸗ deren Bankfirma bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperr⸗ depot gehalten werden.

Leipzig, den 26. August 1930.

Der Vorstand. Paul Kaiser.

4.

47557]. ;

Beldam⸗Werke, Maschinen⸗ und

Apparatefabrit Aktiengesellschaft, Nũrnberg. .

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 15. September 19390, vormittags 111 Uhr, in den Geschäftsräumen der Elektrizitäts⸗Altien⸗ gesellschaft vormals Schuckert & Co. Land⸗ grabenstraße 946 zu Nürnberg, stattfin⸗ denden Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstands, Vor⸗ lage der Vermögensaufstellung und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1929.

2. Prüfungsbericht des Aufsichtsrats.

3. Genehmigung der Verniögensauf⸗ stellung, Enilastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Beschlußfassung über den Verkauf der Betriebsanlagen, Vorräte an Roh⸗ stoffen, Halb⸗ und Fertigfabrikaten und der Außenstände nach dem Stand am 30. September 1930 an die Firma Adam Schneider A.⸗G., Berlin.

Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimm⸗ rechts sind nur diejenigen Altionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am zweiten Werktag vor der Generalversamm⸗ lung den Tag der Hinterlegung und den Versammlungstag nicht mitgerechnet bei der Gesellschaft hinterlegen. Statt der Aktien können auch von einer deutschen Effektengirobank oder von einem deutschen

Notar ausgestellte Hinterlegungsscheine . oder einer amtlichen H

über z) . 1 1 Kommunalobligationen beigefügt

über die Altien hinterlegt werden. Hinterlegungsscheine der Reichsbank sind infolge Aenderung der allgemeinen Be⸗ stimmungen für den Geschäfts verkehr mit der Reichsbank für die Hinterlegung nicht ehr geeignet. . Cr dle gungafrist endet am letzten Tage der Hinterlegung um 4 Uhr nach⸗ mittags. Die Aktionäre können sich in der Generalversammlung insbesondere auch bei der Ausübung ihres Stimmrechts durch schriftlich Bevollmächtigte vertreten lassen. Nürnberg, den 23. August 1930. Der BSorstand.

7oso und 60/0 Goldpfandbriefsdarlehen!

bezeichnung

Verlin, Dienstag, den 26. August

ö ß Ro vil ß de mr 9 Ge sellschaft 1 ** 18 2* an , go, = Durch Einziehung von RM 4000 00090 Vorratsakti ö

zaktier RM 20 000 000, herab 36

n auf

, , , . Nachdem der Beschluß ber din . talherabsetzung am 18. Juli 1930 in das Hande Rister des Amtsgerichts hier⸗ getragen worden ist, fordern Gläubiger in Gemäßheit des

13 551 J. selbst e

wir die

FS 289 H.-⸗G.⸗B. auf, ihre Forderungen bei uns anzumelden.

Linz a. Rhein, 19. August 1930 Basalt Actien Gesellschaft.

50402 Pfälzische Hypothekenbank.

2. Bekanntmachung. Bekanntmachung über die Abfindung unserer Kommunalobligationen

alter Währung.

Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde bieten wir hierdurch gemäß Art. S5 und R der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesetz den Gläubigern un⸗ serer Kommunalobligationen Währung (Reihen 1 bis 2) eine Ab⸗ findung in folgender Weise an:

a) Die Inhaber der Kommunalobli⸗ gationen der Reihen 1, 2 und 3, deren Goldmarkwert gleich dem Nennbetrag ist, und diejenigen der Reihe 4, für die die fh se den Umrechnungs⸗ satz des Nennbetrags in den Golsmark⸗ betrag auf 54,7 vom Hundert fest⸗ gesetzt hat, erhalten 12 35 des Gold⸗ markwerts durch Aushändigung von 44 7 igen Liquidationspfandbriefen oder „zertifikaten unserer Bank mit Zinslauf ab 1. Januar 1931; die sich für Reihe 4 ergebenden Spitzen werden in bar abgegolten.

b) Die Inhaber der Kommunalobli⸗ gationen Reihen 5 bis 23 erhalten aus der Kommunalobligationenteilungsmasse 12143 * des Goldmarkwerts in bar.

Für die Umrechnung dieser in den Jahren 1920 bis 1933 ausgegebenen

ommunalobligationen auf den Gold⸗ markwert sind nach Art. 77 D. ⸗V.⸗O. zum Aufwertungségesetz folgende Um⸗ rechnungssätze festgesetzt worden:

Für je PM i6h Nennwert für die Reihe 5 GM 8,79, für die Reihe 6 GM 6,8564, für die Reihe 7 GM 2,433, für die . 8 GM oOsls, für die Reihe 9 GM 0,06, für die

12, 14 und 15 je GM 0,0662, für di

e Reihe 11 GM 04s, für die Reihe 13

SM go36 für die Reihe 16 GM Gocg, für die Reihen 1, 18 uns 15 GM ools5, für die Reihen M und 22 je GM Geo, für die Reihe 2 GM oM, für die Reihe 2 für je 1 Milliarde GM 1,31. Durch einen Darn h h i mark 38 008,84 aus dem Eigenvermogen der Bank über den nach Art. I6 D.⸗V.-O. zum Aufwertungsgesetz auferlegten Sonderbeitrag hinaus ermöglichen wir es, statt der sich errechnenden Beträge für e BM 109. der Reihe 5 RM 120,

der Reihe 6 RM 1 für je PM 10900,

der Reihe 7 RM 360, der Reihe 8 RM 086, für je PM 10000, der Reihen 9 bis 16 RM 1,59, der Reihen 17 bis 2 RM 050 und für je Papier⸗

mark 160 000, der Reihe 2 RM 1—

der Kom⸗

anzubieten.

, . des Standes munalobligationenteilungsmasse ver⸗ weisen wir auf die Bekanntmachungen im Reichsanzeiger Nr. 185 vom 11. August 1830, in der Frankfurter

Zeitung Nr. 590 vom 10. August 1930,

in der Kölnischen Zeitung Nr. 433 vom 10. August 18330, in den Münchener Neuesten Nachrichten Nr. 216 vom 10. August 1930.

Bei Annahme dieses Abfindungs⸗

die Teilungsmasse der

angebots geht .

,, . die ische Hypothekenbank über. !. zich dr ge , gilt von allen Gläu⸗

bigern der alten Koöͤmmunalobligattonen

wenn nicht innerhalb von ch der 3. Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Widerspruch gemäß Art. 85 . 1, 2 der oben angeführten Durchführungsverordnung durch einen Teil der Gläubiger erhoben wird, dessen Goldmarkansprüche mindestens 15 96 der Goldmarkansprüche sämtlicher bei der 1 zu Gläubiger betragen. Der Kmder pe fh ist schriftlich an den Staatskommissär der Bank, Herrn Sberregierungsrat Dr. Poeverlein in Speyer, Regierung der Pfalz, zu richten und ist nur min m, e n hg, scheinigung eines deu , zinterlegungsstelle der ist. Die Bes ö muß den Nennbetrag vie die Nummern⸗ ö ö 2 . Hinter⸗ legung muß mit der Bestimmung ge— r., a. daß eine Rückgabe der hinterlegten Wertpapiere vor Ablauf der Widerspruchsfrist nicht statthaft ist, Ludwigshafen a. Rh., im August 1930. Pfälzische Sypothekenbank.

angenommen, 6 Monaten na

die erfolgte Hinterlegung

alter

in 10,

12

von Reichs⸗

berücksichtigenden

und Reihen⸗

Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beschlossen worden. Gläu⸗ biger werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die Gesellschaft (Adresse: Frankfurt a. M, Rathaus), anzumelden.

Frankfurt a. M, den 15. August 1930. (45139) Die Liquidatoren. n, Grundstũcks gesellschaft Lützow⸗ straße 919124 Aktiengesellschaft, Berlin SW. 68, Zimmerstraße 18. Bilanz ver 31. Dezember 1927.

Aktiva. RM Grundstück .. 565 8981 Kassenbestand 11275 Debitoren .. 105 190

sz 35]

Passiva. Aktienkapital... Reservefonds ... Grundschuld

Sypothek ü Kreditoren.

. 2 2. 2 * * 29

k

Steuerrückstellungskonto Gewinn⸗ und Verlustkonto: Gewinnvortrag 1311,52 Gewinn a. 1

23 Udo]

682 364 40 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. RM Hausaufwand ..... 52 072 ö 8 513 ö 16 258 Abschreibung a. Gebäude⸗

, Aßschreibung gem. 5 15 Grunderwerbsteuergesetz Gewinn am 31. 12. 1927

22 464,45

7020

2500 23 116

110 140

Haben. Gewinnvortrag... 13115 Hanserteang;gc . 84 655 Sonstige Einnahmen.. 24 174

110 140

Berlin, den 26. Mai 1930. Krumhoff. Dr. Scheuermann. WVorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1927 habe ich geprüft und mit den von der Ge⸗ sellschaft geführten Büchern überein⸗ stimmend gefunden.

Berlin, den 27. Mai 1930.

DDDsDdK+atyf!D90D ! ꝝK̈γͥͥuuetuasaaUauꝑu“

1239

48551. Lüneburger Isoliermittel⸗ und Chemische Fabrik Att. Ges. Bilanz per 31. Mai 1939.

Attiva. Anlagewerte: Fabrikeinrichtung ... Maschinen. Mobilien

12

165 428 75 64 150 94 D 835653 128 20070

9 9

Waren und Rohmaterialien Forderungen in laufender Nechnnng;- , Barmittel: Bankguthaben . 399, 23 Postscheckguthab. 100,66 Kassenbestand Verlustvortrag 1928/29 394 S5, 31 Verlust 1929/30 75 63703

72 7358 20

l, 500 89 470 3 901 513 82

Passiv a.

m Schulden in lfd. Rechnung z err,

500 000 383 693 10046 7773

901 513

Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Mai 1930.

Soll. Verlustvortrag 1928/29 Allgemeine Unkosten .. Abschreibungen:

13 269, 37

Maschinen. Mobilien . 22 822,90

Fabrikeinrich⸗ tung

17 95 70

2

. 394 856 77 217

53 309 526 382

17216, 8

Haben. Fabrikationsgewinn ... Verlustvortrag 1928/29 394 856,31 Verlust 1929/30 75 637, 93

654 889

470 493 525 382

Lüneburg, den 31. Juli 1930. Lüneburger Isoliermittel⸗ und Chemische Fabrit Att. ⸗Ges. Siebert.

Vorstehende Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den orbnungsgemäß geführten Büchern in Uebereinstimmung befunden.

Hamburg, den 1. August 1930.

Treu hand⸗Revision Gesellschaft

mit beschräntter Haftung. R. Starz.

von Albert.

(4856550. Lüneburger Isoliermittel⸗ und Chemische Fabrik Att. ⸗Ges. Bilanz per 31. Mai 1929.

A

Aktiva. Anlagewerte: Fabrikeinrichtung (Pacht⸗ ? werte) . 1 2 2 * 1 12 Maschinen Mobilien

17217 174 369 S6 804 8.

278 391 S5 503

Waren und Rohmaterialien Forderungen in laufender Rechnung

Barmittel: Bankguthaben . 174,58 Postscheckguthab. 521,657 Kassenbestand . 1, Verlustvortrag 837/38

314 113,2 Verlust 1928/29 S0 443, 04

104 866

697

394 856 S864 315

Passiv a. Aktienkapita!!. .. Schulden:

in lfd. Rechng. 23 218,06 bei der Saline 335 563,47

1

500 000

368 7815 5 534

S64 315

Gewinn⸗ und BVerlustrechnung per Ji. Mai 1B2s.

Soll. BVerlustvortrag 1927/28 Allgemeine Unkosten .. Abschreibungen: Maschinen . 14 045,48 Mobilien 22 813,40 SFabrikeinrich⸗ nnn,

A4 314 413 124 729

53 784 492 926

16 925,51

Haben. Fabrikationsgewinn .. Verlustvortrag 1927/28 314 413,27 Verlust des Ge⸗ schäftsjahrs

98 070

394 856631 492 926 80

Lüneburg, den 10. September 1929. Lüneburger Isoliermittel⸗ und Chemische Fabrik Akt. ⸗Ges. Siebert. . Vorstehende Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den ordnungsgemäß geführten Büchern in Uebereinstimmung befunden. Hamburg, den 19. September 1929.

80 443, 04

O ' 552 5 * —— **

; Oberbürgermeister Dr. Schmidt, Rechtsanwalt Dr. Baustaedt, Oberregierungsrat Bauersfeld, Senator Drape, Senator Braune, Senator Reichenbach,

sämtlich in Lüneburg,

Geh. Bergrat Kast in Clausthal, 8. Vizepräsident Dr. von Dassel in Hamburg. . Vom Betriebsrat sind gewählt: Arbeiter

—Woiczekowski und Heizer Rachut.

0 5050. . Grundstücsgesellschaft Lützow⸗ straße 91 91a tien gesellschaft, Berlin SW. 68, Zimmerstraße 19. Bilanz per 31. Dezember 1928.

Alttiva. ö Grundstück ... oss ss 1s Kassenbestand 34813 Debitoren... 2116

5g 247 44

Passiv a. Aktienkapital Reservefonds Grundschuld 0 Hypotheken 100 000 Kreditoren. . 9 830 34 Steuerrückstellungskonto 5 000 4 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Gewinnvortrag 23 775,97

Verlust a. 1928 14 404,65 9 2122 doo 247 44

Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. Hausaufwand u. Steuern Hypotheken⸗ und Grund⸗

schuldzinsen .... Abschr. auf Gebäudewert . Abschreibung gem. 5 15 Grunderwerbsteuergesetz Gewinn am 31. 12. 1928.

ͤ 15 00 6 158 120 000 -

Haben. Gewinnvortrag... Hausertrag. .

97 95

37

Berlin, den 26. Mai 1930. Krumhoff. Dr. Scheuermann. Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1928 habe ich geprüft und mit den von der Gesellschaft geführten Büchern überein- stimmend gefunden. Berlin, den 27. Mai 1930.

v. Albert.

Tren hand⸗Revision Gesellschaft mit beschränkter Haftung. R. Starz.