Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 25. Oktober 1930. S. 2.
1V. Alle Vorlagen mit Ausnahme der Uebungserge bnisse werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft. Die Uebungsergebnisse werden gesondert nach den 3 Lehr⸗ gebieten und in ihrer Gesamtheit vom Pruüfungsausschuß beurteilt.
V. Reichen die Vorlagen aus, so teilt der Vorsitze nde des Prü· ungsausschusses dem Bewerber die Zulassung zur Prüfung mit. ie m, wird der Bewerber entweder zur Erganzung Vorlagen innerhalb einer bestimmten Frist aufgefor der. ; Angabe des Grundes und Rückzahlung der halben Prüfungs⸗ eblihren zurückgewiefen. Im Falle der Zuruchweil ung von se zrüfung ist eine abermalige Meldung nur einmal nach einer dom Prüfungsauss zu bestimmenden Frist gestattet.
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2 1 2 51 1e 2 vr . ndere Bestim mungen für die Sorprüfung.
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r Beurteilung der Uebungs⸗
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die sich auf bestimmte
geologische Grundlagen der Boden⸗
lagen der Gartentechnik, 3 zolkswirtschaftslehre und Agrarpolitik, b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Technik der Gartengestaltung, 2. Botanik, 3. Grundlagen des Baumschulwesens und des Blumen⸗ und Zierpflanzenbaues, . . 4. Grundlagen des Obst⸗ und Gemüsebaues. 5. Feldmessen, 6. Baulehre. UI. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege sind aus folgenden Lehrgebieten beizubringen: a) für die Fachrichtung Gartenbau: 1. Botanik, 2 Chemie 3. Bolkswirtschaftslehre, . Freihandzeichnen, 3. Feldmessen, b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Technik der Gartengestaltung, 2. Feldmessen, 3. Blanzeichnen, 1. Perspektive, . Freihandzeichnen, 5. Baukonstruktionslehre. 1V. Den Bewerbern bleibt es überlaffen, fich außer in den vorstehend unter IJ aufgeführten Fächern auch in. sonstigen, an der Landwirtschaftlichen Hochschule vertretenen Fächern Wahl⸗ fächern, 5 6 Abs. IV) prüfen zu lassen. V. Die Einzelurteile der Uebungsergebnisse sind zu einem zusammenzufassen. .Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn das Urteil in der pflichtmäßigen Prüfungsfächer mindestens „genügend et. Der ungenügende Ausfall der Prüfung in einem Pflicht⸗ ch, bei der Fachrichtung Gartenbau, mit Ausnahme der Botanik, er Fachrichtung Gartengestaltung, mit Ausnahme der Technik Zartengestaltung, kann durch bessere Leistungen in anderen Nachholungen der Prüfung
Wiederholung können frühestens nach . folgen. Eine zweite Wiederholung ist nur mit ministerieller Ge⸗ k zulässig. Vor Bestehen der gesamten Vorprüfung darf ein Zeugnis nicht ausgestellt werden.
VII. Wenn der Bewerber ohne erheblichen, von dem Prü⸗ fungsausschuß als nicht ausreichend anerkannten Grund die Prüfung versäumt oder unterbrochen hat, gilt sie als nicht be⸗ 6 Wird dagegen der Grund als ausreichend anerkannt, o darf die Meldung zur Prüfung wiederholt werden. Die schon gezahlte Gebühr wird nicht zurückgezahlt, wohl aber angerechnet, falls die neue Meldung innerhalb eines Jahres nach der ersten Meldung erfolgt. Unter allen Umständen gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn sie unterbrochen wurde, nachdem bereits in einem Pflichtfach das Urteil „ungenügend“ erteilt worden war, oder wenn sich der Bewerber bei der Anfertigung von Unterlagen (6 5 Abs. Vh nicht angegebener Quellen und Vor⸗ bilder bedient hat. Im letzteren Falle kann auch ein bereits ausgestelltes Prüfungszeugnis wieder entzogen werden.
VIII. Für den Fall eines nach abgelegter Vorprüfung er⸗ folgenden Wechsels der Fachrichtung sind die nichtgeprüften Pflicht⸗ fächer der neugewählten Fachrichtung nachzuholen. Dabei sind auch die verlangten Uebungsergebnisse vorzulegen.
8 9.
Zeugnis über den Ausfall der Vorprüfung. Ueber den Ausfall der Vorprüfung wird ein Zeugnis unter Benutzung eines dem nachstehenden Muster entsprechenden Vor⸗
druckes ausgestellt:
Landwirtschaftliche Hochschule Berlin. Zeugnis.
Dem Studierenden des Gartenbaues — der Garten⸗ 8 —2r rn ö. 2
. zestaltung — Herrn k
am zu
geb. w ; k
hierdurch bescheinigt, daß er die
Dip lom⸗Vorprüfung
in der Fachrichtung Gartenbau — Gartengeftaltung — nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und der Gartengestaltung vom 10. Oktober 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die Gesamtheit der von ihm eingereichten Uebungs⸗ ergebnisse das Urteil
Land wird
und für die in der mündlichen Prüfung nachgewiesenen Kennt⸗
nisse die folgenden Urteile:
A. Pflicht fächer: *) ö. . r (Name des Dozenten)
S S , e o n
*) Hier sind die im 5 8 Abs. N unter a oder b aufgeführten Fächer je nach der Fachrichtung einzusetzen.
B. Wahlfächer! 1. k 2. 2 2 '. 8 . — Leibesübungen: Hat teilgenommen. War befreit. Das Prüfungsergebnis lautet:
nnn, Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
C. Besondere Bestimmungen für die Sauptprüfung. 510 Inhalt und Gang der Prüfung. ; J. Die Hauptprüfung besteht aus der Beurteilung der Uebungs⸗ ergebnisse, die Bearbeitung einer Diplomaufgabe, zweier Klausur⸗ arkeiten und einer mündlichen Prüfung, die sich auf bestimmte Lehrgebiete erstreckt. I. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: a) bei der Fachrichtung Gartenbau:
Baumschulwesen. Blumen⸗ und Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, — . Betriebslehre einschließlich Marktwesen, Pflanzenernährungs⸗ und Düngerlehre, Pflanzenschutz. Maschinen⸗ und Gerätekunde.
b) bei der Fachrichtung Gartengestaltung: Gartenlunst, Geschichte der Bau⸗ und Gartenkunst, Hvochbaukunde, . ‚ Städtebau und Volkswirtschaftslehre, Bodenkunde und Düngerlehre, 1 2 2 — Pflanzenschutz, Forstwirtschaft. 3 i ng. Maschinen⸗ und Gerätekunde.
III. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege sind aus folgenden Lehrgebieten beizubringen:
a) für die Fachrichtung Gartenbau: Baumschulwesen, Blumen⸗ und Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, . Betriebslehre oder Marktwesen.
b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Entwürfe aus dem Gebiete der Gartenkunst, Schaubilder, ( Entwürfe bon Hochbauten in Beziehung zu Garten⸗
anlagen, ⸗ Entwürfe von Bebauungsplänen.
IV. Von den vorstehend unter — — 1 bis 4 gewählten n iind 2 als Hauptfächer zu bezeichnen. Aus einem dieser
iden Fächer ist die Aufgabe für die Diplomarbeit zu entnehmen.
Dem Bewerber steht die Wahl des Faches frei. Für die. Fach⸗ richtung Gartengestaltung ist Gartenkunst Hauptfach. Für Be⸗ werber aus dieser Fachrichtung ist die Diplomarbeit 26 aus diesem Gebiete in Verbindung mit Technik der Gartengestaltung zu entnehmen. Die Klausurarbeiten werden in regelmäßiger Reihenfolge den unter ILa Ziffer 1 bis 5 oder IIb Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Fächern entnommen.
V. Die Zeit für die Anfertigung der Klausurarbeit beträgt 3 Stunden, bei zeichnerischen Entwürfen 6 Stunden. Es ist vor⸗ zusorgen, daß die Selbständigkeit der Anfertigung gewahrt bleibt. Etwa zugelassene Quellen sind den Bewerbern vor Beginn der Arbeit auszuhändigen.
VI. Die Diplomaufgabe wird dem Bewerber nach seiner Zu⸗ lassung zur Hauptprüfung zugestellt. Ihre Bearbeitung ist mit der eidesstattlichen Erklärung zu versehen, daß sie von dem Bewerber selbständig und bezüglich 6 ee . eigenhändig an⸗ gefertigt worden ist. Für die Anfertigung der Arbeit wird für die Fachrichtung Gartenbau eine Frist von längstens 8 Wochen, für die Fachrichtung Gartengestaltung eine solche von 3 Monaten gewährt. Die Arbeit ist an den Vaorsitzenden des Prüfungsaus⸗ schusses abzuliefern. Dabei sind die benutzten Quellen ausführlich anzugeben. Die Einholung von Auskunft bei Firmen ist nur mit Zustimmung des . gestattet. Eine Verlängerung der Frist ist nur ausnahmsweise aus einem erheblichen, von dem Prü⸗ fungsausschuß anerkannten Grunde zulässig. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt den mindestens genügenden Ausfall der Diplomarbeit voraus. Wird die Diplomprüfung ungenügend be⸗ funden, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Bewerber kann alsdann frühestens für die nächste Prüfungszeit eine neue Diplomaufgabe erhalten, jedoch nur noch einmal. In diesem . ist die Hälfte der Prüfungsgebühr aufs neue zu entrichten.
as gleiche gilt, wenn der Bewerber die ihm gestellte Abliefe⸗
rungsfrist nicht eingehalten hat.
VII. Bei der Fachrichtung Gartenbau kann in den ge⸗ wählten Hauptfächern der , Ausfall in einem Fache nicht durch ein besseres Urteil in anderen Fächern ausgeglichen werden. Bei der Fachrichtung Gartengestaltung gilt das gleiche für das Fach Gartenkunst. Für das gesamte Urteil sind diese Fächer ebenso wie die Diplomarbeit doppelt anzurechnen.
VIII. Im übrigen finden die Bestimmungen des 5. 8 Abs. IV ff. k Anwendung. Ueber die Vorschriften im 58 Abs. VII hinaus gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn der Bewerber bei der Anfertigung der Diplomarbeit nicht an— gegebene oder bei den Klausurarbeiten unerlaubte Hilfsmittel benutzt hat. Das etwa bereits ausgehändigte Prüfungszeugnis (G 11) oder Diplom GG 18) kann in ere e. Falle gleichfalls nach⸗ träglich entzogen werden.
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§11. Zeugnis über den Ausfall der Hauptprüfung. Ueber den Ausfall der Prüfung wird ein Zeugnis unter Benutzung eines nachstehendem Muster entsprechenden Vordrucks ausgestellt: Landwirtschaftliche Hochschule Zeugnis. Dem Studierenden des Gartenbaues K ) n eis. Provinz wird hierdurch bescheinigt, daß er die Diplo m⸗Hauptprüfung in der Fachrichtung Gartenbau — Gartengestaltung — nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und ö. = . taltung vom 10. Oktober 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die von ihm eingereichten Uebungsergebnisse das Urteil
Berlin.
— der Garten⸗
2 1 9 2 .
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für die Diplomarbeit das Urteil
für die unter Aufsicht ausgeführten Klausurarbeiten das Urteil
für die Gegenstände der mündlichen Prüfung die folgenden A. Pflicht fächer: ) 6
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— Q 2 d — a m,. .
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B. Wahlfächer: 1 1 . .
2. . '. * . 5 3.
glernach hat er die Diplom⸗Hauptprüfung wd Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. D. Schlußbestim mungen. §5 12. Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühren werden von dem Minister n wirtschaft, Domänen und Forsten festgesetzt. 8§ 13. Ausstellung des Diploms. Der Bewerber, der die Diplomprüfung bestanden za eine dreijährige praktische Tätigkeit nachweisen kann C kh
erlangt damit den akademischen Grad Diplomgãrtner nn ihm eine Urkunde nach folgendem Muster ausgestellt vin
Die Tandwirtschaftliche Hochschule Berlin verleiht durch diese Urkunde
Diplomprüfung den Grad eines
.
Diplom ;
auf Grund der Berlin, den (L. S8.)
1
Der Rektor.
§ 14. Abweichungen. Abweichungen von diesen Bestimmungen können nnn timmung des Ministers für Landwirtschaft, Domäm orsten erfolgen. 5 15. Inkrafttreten. Die Bestimmungen treten mit Wirkung vom 15. Okt in Kraft. Berlin, den 10. Oktober 1930. Der Preußische Minister für gane e ; Domänen und Forsten. Steiger. ) Hier sind je nach der Fachrichtung die im 5 161 unter a oder b aufgeführten Prüfungsfächer einzusetzen.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Preußische Staatsrat wird am M nächster Woche zu einem kurzen Sitzungsabschnitt zur Eilth einer Reihe kleiner Vorlagen zusammentreten. I. a m im Rahmen der Beratung von Anfragen zu einer — über den Stand des polnischen Minderheitsschulwesens im die Frage der dee der Bauarbeiten am Nittel J kommen. Ferner liegt vor eine förmliche Anfrage Itch
.
Gayl (Ei. G.) über den Abschluß eines Vertrages mit deu n
gelischen Kirche.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absnerrm
maßregeln.
Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauense
ist vom Schlacht⸗ und Viehhof in Dresden am . * 1930 amtlich gemeldet.
Verkehrswesen.
las (ch ff Po . sendungen, die mit dem Amerikaflug des Dornier j „Do XV befördert werden sollen, ist hinausgeschoben math Sendungen 33 bis zum 8. Nobember, 23 Uhr, beim] in a erh en (Bodensee) vorliegen.
Wie wir erfahren, beabsichtigt die Post, letzten Jahren, auch während de , nn und Neujahrsfestes verbilligte telegram ine einzuführen. Die Einzelheiten 63 nicht et! aller en f rn lfhhteit nach wird die Einen nach Art und Umfang der vorjährigen gleichen. . schen Verkehr ist noch eine Verbesserung und eine . insofern vorgesehen, als die Ausfertigung der besond . wunschtelegramme . Schmuckblatt nicht mehr un in das Belieben des Absenbers oder Empfängers geste 19
ebenso wien Weihn⸗ lück
und als der Verkehr . Deutschland und dentschen
Reich sn
in See über Küstenfunkstellen der Deutschen ö ogen wird. Im deutschen Verkehr wird man wiede kenn. bis zu 19 Wörtern 50 Rpf. zu zahlen
wenn es auf einem künstlerisch ausgeführten Aufnahme
estellt werden soll, 159 RM. Im Fernverkehr e, anges Telegramm 75 Rpf. oder 1,ů 16 RM. Jedes wen wird mit . berechnet. Für S r, Wortgebühr 40 . betragen . I6 NRpf. hei vollbe rammen. Da in diesem Verkehr keine Nindesth ann man, wenn man dazu noch einen der — . wie sie auch in diesem Jahre wieder zur Aus m werden, von einem deutschen Schiff in See aus ben 5 Gebilhrenwörtern seinen Lieben in der deutschen n telegraphischen F selbe gilt natürli verkehr werden die Kosten sonderer Art wie bisher hal oder noch geringer. Üeber das Nähere werden wir rechtzeitig weiter unterrichten.
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ür die umgekehrte Richtung. mj die Glückwunscht
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und Volkewirtschaft.
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frei Aachen bei Ladungen von mindesseng 16
Großhandel einkaufeyr. ab frank. enen ü
ab märk. Station ö ĩ Oktober
Lieferung im Monat
9 1 . * (frei Berlin) er ter. ö ab braunschw. Station ?. 4 2 ab Bremen oder Unterweserbafen. . frachtfrei Breslau in vollen Waggonladungen frei Chemnitz in Ladungen von Großbandelsverkaufsyr.
2 * 12 2. *
ab — Q V K waggonweise Frachtlage Karlruhe ohne Sack Frachtlage Kassel ohne Sack. 35 z ; Frachtlage Koln ö
29 1 ) .
loco Königsberg...
ab niederrhein. Station.
prompt frachtfrei Leipzig.
ab Liegnitz ⸗
netto, ab Stationen des Magdebu
Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandeltpr. waggonfr. ab vogtl. Stat. ; fein . . . * mittel waggonfrei Stettin ohne Sack...
Großbandelspr. waggonw. ab württbg. Station babnsrei Worms.. 3 Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab
fränk. Verladestation .
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14030 147,5 1431 157,3 1684 186,7 15980
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Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg 9).
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33. 3 2j 234,0 236.0
232,0 251.3 253.8
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188 0 173 0 1) 1806 1706 175 6 h
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205 on) 2053.0 * 2138
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198,74 167,5 16)
Roggen
Weizen
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Vestern II Ver. Staaten)
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(russ.)
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1374 1340 1303
Anmerkungen:“) Wo mehrere Angaben vorlagen,
Venzollt, unter Berücksichtigung des Zollsatzes von 120 RM je den Menge gekennzeichneten Roggens und Kartoffelflocken
drechen
n Verschiffungs hafen) im laufenden
Auch für Sandt
mie Jög, 9h. —
Notierungen vo Berlin,
Rbeini ö Mittlere, ves. r
m 13. und 14. 10. den 24. Oktober 1930.
Tonne.
1330 1233 1220
beträgt der Zollsatz 0 RM
2.
— 8,
sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. — ) Angehotspreise. — Bei gleichzeitigem Bezug einer der einzuführenden Menge Gerste je Tonne. — * Notierung für Abladung Monat. — Futter ⸗ und Industriegerste. — 3) Gute; seinste 235.0; mittlere Sommergerste 175,09. — nch f oggen. — ) Sandroggen 163,5. — 3) Neuer Ernte 155, 6. — ) Westfälischer. — 1 Ostfriesischer. — 1) 17. 10. — 72 Eg. Wintergerste 182.5. — 1) Ostseehafer; neuer Ernte 1806.9. — 14) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft. — 16) Durch⸗ hnittegualität bis gute; seinste 235, 9. — 18) Industriegerste. — in Gute 237.5. —
— A) Industrie⸗ und Futtergerste 185,0. —
ö Wintergerste und Industriegerste 177.5. — U) Neuer Neuer Ernte 157,9). — ** J. Qualität, II. Qualität 210,0. 2X) Futter⸗ und Industriegerste 178,09. — 26) Industriegerste 172,5. — 27) Rheinhessische; Pfälzer 212.5. —
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Burgdörfer.
Kartoffelpreise in dentschen Städten in
der Woche vom 13. bis 18. Oktober 1930.
Städten
Handelsbedingung
weiße
Speisekartoffeln
RM gelbe
Fabrik⸗ kartoffeln
für ho kg
je Stärkeproz.
mne R. bf. I. * z Mr r öde ! ö it, ö. agdebu nüt nberg. . mur ettin )
Ums
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1. 1 * 1 2 2. . . 2 . 2 1
An den mit f bejeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; land wirtschaftg fam mer, der Handelstammer oder des M
2 din
ꝛhiche und noiddeutsche Indusiri itãät e 11. Qualität ke. . , Heibskengeige n e i, small tofserung vom 16. Io.
—
— , , 9 99
nch Umfrage). — ) Wo mebrere Angaben vorlagen ec Industrie. — ) Industrie. 8 9 Industrie; Juls-⸗Nieren 250. — 245; norddentsche Nieren 3,55. —
Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Bu r gdör fer.
Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggonstei märk. Station .. Erzeugerpreise ab Verladestation. ..... Er zeugewreise ab Erzeugerstation = k 2 Großhandelspreise ab Vollbahnstation ... waggonweise Frachtlage Karlsruhe
Erzeugerpreise frei Bahnstation ; Großhandelspr. waggonfrei ab vogil. Station Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation bahn fei Worms 3 .
Erzeugerpreise frei Bahnstation
* kãwJ1
Berlin, den M. Vttober 1930.
Großhandelepr. Frachtlage Frankfurt a. M. bei Waggonbezug
Kölner Großhändlerverkausspr. waggonfr. Köln...
agistrats; an den übrigen sind aus diesen Durchsch
. . 145 23 126 ; 1, 10 1113 1.46 215 1,20 1,65 146
1ů,70 0,95
1,28 un)
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ohne Sack
nitte gebildet worden. —
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— — D O
1, So 1605) 25863 136
156)
1111116111
8 8
8 J 121 1 62
an den mit — — 2 — — Märkten nichtamtliche Preigfeststellungen (Notierungen * 3) Odenwälder Blaue 1,29. — 1) Nheinische und norddeutsche Industrie J. Qualität; s) Industrie 1,90. — *) Brennereikartoffeln, Preis für
Sanudel und Gemerbe.
Berlin, den 25. Oktober 1930.
um rechnun ĩ gsturs der Reichs bant für den Giro— gteir nach Rußland: 1060 3 216 53 Reichsmark.
Kurs d echseln, Ehe Rieder xp
id raphische
afrikanisch
Reichsbank für vie Abrechnung von cks und Auszahlungen auf . ch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für, tele⸗ Auszahlung Amsterdam⸗Rotterbam Pari,
e Union und Südwest-Afrita:. Ver⸗
her Kiitteltnrs fir telegraphsche Auszahlung London
abzũglich
la ꝰso Disagio,
Sichtpapiere),
Sichtpapiere).
gestellt — Wagen.
Wagengestellung für Kohle, Kok 24. 5 * I1aj0: Ruhrrevier: Gestellt 20
Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ a London abzüglich Sin o/, Disagio (Kurs für Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗
zahlung London abzüglich 6's 'so Disagio (Kurs für
s und Briketts am 379 Wagen, nicht
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4. a) b)
1. Gr
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Bank
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Reichs
von CagLland vom 2X2. Oktober im Vergleich Sterling Notenumlanmf 334 530 (Abn. 235307 Denosite R 3 e ̊ bn. Z2030), Depositen der Reg 7 330 (Zun. 15 530) andere Der efinten . 88 40 (Jan. 1120). Sil berbestand der Emi ssoengabte lung aß
ĩ B Y. S — issio ilung 460 (unver- ändert)! Gold- und Silberbestand der Bankabteilung is Ahn. 26 Regie rungssicherbeiten * Wechsel und Vorsch. 4950 (Abn. pariere 22 970 (3un. 90.
ch nicht bee
1392 Reichsmark berechne
Goldkassenbestand .
Iddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken
3. Bestand an deckungefähigen Devis
3. Betrag der umlaufenden Noten.... 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .. 5. Sonstige Passiva w
bankscheinen um 169 Mill. auf 392,2 Mill. RM verringert. Berücksichtigung, daß in der Berichtswoche Rentenbankscheine in Höhe von O5 Mill. RM getilgt worden sind, haben sich die Bestände der
22
ondon, 22. R
Dktober. (W. T. B.) Wochenansweis der Bank lin Clammern Zu. und Abnabme 18. Oktober in tausend Pfund ierung 10 660,
Goldbestand der Emissionsabteilung
—— zum Stande am Banken 55 500 Abn.
34 100 (Abn. 1970)
41 649 (Abn. 660), andere Sicherbeiten: 150, andere Sicherbenen: Wert⸗ Verhältnis der Reserven iu den Passiwen
gegen 24, G. Clegrinabonleumsaß SI6 Millionen, gegen die
entsprechende Woche des Vorjabrs 27 Millionen mehr.
„Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Oktober 1930 (in Klammern 4
und — im Vergleich zur Vorwoche): ; Aktiva.
gebene Reichsbankanteile.. Idbestand (Barrengold) sowie in und aus.
dische Goldmünzer Pfund fein
180 353 000
110 000)
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und zwar: RM 1958977000
221 376 000 162 333 000
. — 11349000) Reichsschatzwechseln ... * (unverändert) 1938 555000 C lI28 268 000) 183 920 000 C 15 865 00) 22 874 000 48590090) 61 574 000 — 4838 000)
102 475 000
is 600) 493 913 066 IG oss Gασẽ
ö sonstigen Wechseln und Schecks ..
deutschen Scheidemũnzen .....
Noten anderer Banken.... Lombardforderungen .
(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 1000)
Effekten
sonstigen Aktiven
Pa ssiva.
undkapital: 4
begeben 122 788 000 (unverändert)
177 212000 (unverändert)
os gi ooo (unverandert)
46 224 000 (unverändert) 271 000 000 (unverndert) 3 980 705 000 2hs os? 666) 419 856 000 * 6141160 2651 739 000 *
noch nicht begeben. ö .
servefonds:
gesetzlicher Resewwefond Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung
J ,
ann n,,
1862 000
Zu der vorstehenden Uebersicht teilt W. T. B.“ mit: Nach dem
eis der Reichsbank vom 23. Oktober 1930 hat sich in der dritten
Oktoberwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 133,1 Mill. auf 21026 Mill. RM vermindert. Im einzelnen haben sich die Bestände an Handels wechseln
schecks um 128,3 Mill. auf 1938, 6 Mill. RM und die Lombard⸗
bestände um 48 Mill. auf 61.6 Mill. RM ermäßigt. Bestände an Reichsschatzwechseln sind nicht vorhanden. RNentenbankscheinen zusammen sind 224.1 Mill. RM in die Kassen der
An Reichsbanknoten und zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbank⸗
um 208,1 Mill. auf 3980 7 Mill. RM, derjenige an 35 nter
bank an Rentenbankscheinen auf 55,0 Mill. RM erhöht. Die fremden
Gelder zeigen mit 419,9 Mill. RM eine Zunahme um 64 4 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfählgen Devisen haben sich um 114 Mill. auf 2342, 9 Mill. RM vermindert. ; die Goldbestände um O, 1 Mill. auf 2180.4 Mill. RM und die Bestande an deckungsfähigen Devisen um 11,3 Mill. auf 162,5 Mill. RM
n
und deckung fähige Devisen von 56,2 vH auf 58,9 vH.
Im einzelnen sind
angen. Die Deckung der Noten durch Gold allein erhöhte 52,1 vH in der Vorwoche auf 54,8 vo, diejenige durch Gold
Telegraphische Auszablung.
Japan Kairo
Rio de
Athen
talien
ris tag.
Talinn
Wien
Buenos⸗Aires . Canada... Istanbul ....
enen New Jork...
Uruguay.... Amsterdam⸗ Rotterdam
Brüssel u. Ant⸗ werven 2 27241 Bucarest... Budavest . Dan ig....
lsingfors
. ö aunas, Kowno Kopenbagen.·. Lissabon und Dporto ... Oelg.....
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1
25. Oktober Geld Brief
1,424 1,426 4,197 4,205
r, Läaͤgypt. Pfd. 20, 9,925 1 . 20, 368 20, 498 1 4,1915 4, 1995 1
Milreis — — 1Goldpeso 3,247 3, 253 168,78 169, 12
100 Gulden I00 Drachm. 5, 43 5,44 58, 125
100 Belga
100 Lei 2493
l00 Peng 73, 39
100 Gulden Sl, 46
100 finnl. M 10545
100 Lire 21.945 1435
100 Dinar . 100 Litas 4184 41.92 112, 18 11240
100 Kr.
100 Escudo 18,80 18484 112,16 112.38
16,445 16 488
K 12.436 12, 456
ö i 92.40 9230 9 80 70 68086 ö. S138 81,54
2037 3043 4620 4530
112.50 112.72
11165 11157 a. 1d da 2s
24. Oktober Geld Brief
1,25 1,427 1158 42665
2084 2088 25 355 26 835 260 575 20 415 41555 426165
2m, 37263
168,83 5.435
1 Pap. ⸗Pes. I kanad. 1 türk. E
Janeiro
— —
58,45 2493 73,39 81,49 10.55 21,945 7436 4185 112,19
18.805
— 2 —
11251 11276
1167 111.35 do. ls5 S9 25
Reval