1930 / 250 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Oct 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 250 vom 25. Oktober 1930. S. 2.

1V. Alle Vorlagen mit Ausnahme der Uebungserge bnisse werden vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses geprüft. Die Uebungsergebnisse werden gesondert nach den 3 Lehr⸗ gebieten und in ihrer Gesamtheit vom Pruüfungsausschuß beurteilt.

V. Reichen die Vorlagen aus, so teilt der Vorsitze nde des Prü· ungsausschusses dem Bewerber die Zulassung zur Prüfung mit. ie m, wird der Bewerber entweder zur Erganzung Vorlagen innerhalb einer bestimmten Frist aufgefor der. ; Angabe des Grundes und Rückzahlung der halben Prüfungs⸗ eblihren zurückgewiefen. Im Falle der Zuruchweil ung von se zrüfung ist eine abermalige Meldung nur einmal nach einer dom Prüfungsauss zu bestimmenden Frist gestattet.

dert Her un

—— **

ö 2 1

2 1 2 51 1e 2 vr . ndere Bestim mungen für die Sorprüfung.

Tv Mor ru fundg er dDobrpren

r Beurteilung der Uebungs⸗

*

die sich auf bestimmte

geologische Grundlagen der Boden⸗

lagen der Gartentechnik, 3 zolkswirtschaftslehre und Agrarpolitik, b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Technik der Gartengestaltung, 2. Botanik, 3. Grundlagen des Baumschulwesens und des Blumen⸗ und Zierpflanzenbaues, . . 4. Grundlagen des Obst⸗ und Gemüsebaues. 5. Feldmessen, 6. Baulehre. UI. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege sind aus folgenden Lehrgebieten beizubringen: a) für die Fachrichtung Gartenbau: 1. Botanik, 2 Chemie 3. Bolkswirtschaftslehre, . Freihandzeichnen, 3. Feldmessen, b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Technik der Gartengestaltung, 2. Feldmessen, 3. Blanzeichnen, 1. Perspektive, . Freihandzeichnen, 5. Baukonstruktionslehre. 1V. Den Bewerbern bleibt es überlaffen, fich außer in den vorstehend unter IJ aufgeführten Fächern auch in. sonstigen, an der Landwirtschaftlichen Hochschule vertretenen Fächern Wahl⸗ fächern, 5 6 Abs. IV) prüfen zu lassen. V. Die Einzelurteile der Uebungsergebnisse sind zu einem zusammenzufassen. .Die Vorprüfung gilt als bestanden, wenn das Urteil in der pflichtmäßigen Prüfungsfächer mindestens „genügend et. Der ungenügende Ausfall der Prüfung in einem Pflicht⸗ ch, bei der Fachrichtung Gartenbau, mit Ausnahme der Botanik, er Fachrichtung Gartengestaltung, mit Ausnahme der Technik Zartengestaltung, kann durch bessere Leistungen in anderen Nachholungen der Prüfung

Wiederholung können frühestens nach . folgen. Eine zweite Wiederholung ist nur mit ministerieller Ge⸗ k zulässig. Vor Bestehen der gesamten Vorprüfung darf ein Zeugnis nicht ausgestellt werden.

VII. Wenn der Bewerber ohne erheblichen, von dem Prü⸗ fungsausschuß als nicht ausreichend anerkannten Grund die Prüfung versäumt oder unterbrochen hat, gilt sie als nicht be⸗ 6 Wird dagegen der Grund als ausreichend anerkannt, o darf die Meldung zur Prüfung wiederholt werden. Die schon gezahlte Gebühr wird nicht zurückgezahlt, wohl aber angerechnet, falls die neue Meldung innerhalb eines Jahres nach der ersten Meldung erfolgt. Unter allen Umständen gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn sie unterbrochen wurde, nachdem bereits in einem Pflichtfach das Urteil „ungenügend“ erteilt worden war, oder wenn sich der Bewerber bei der Anfertigung von Unterlagen (6 5 Abs. Vh nicht angegebener Quellen und Vor⸗ bilder bedient hat. Im letzteren Falle kann auch ein bereits ausgestelltes Prüfungszeugnis wieder entzogen werden.

VIII. Für den Fall eines nach abgelegter Vorprüfung er⸗ folgenden Wechsels der Fachrichtung sind die nichtgeprüften Pflicht⸗ fächer der neugewählten Fachrichtung nachzuholen. Dabei sind auch die verlangten Uebungsergebnisse vorzulegen.

8 9.

Zeugnis über den Ausfall der Vorprüfung. Ueber den Ausfall der Vorprüfung wird ein Zeugnis unter Benutzung eines dem nachstehenden Muster entsprechenden Vor⸗

druckes ausgestellt:

Landwirtschaftliche Hochschule Berlin. Zeugnis.

Dem Studierenden des Gartenbaues der Garten⸗ 8 —2r rn ö. 2

. zestaltung Herrn k

am zu

geb. w ; k

hierdurch bescheinigt, daß er die

Dip lom⸗Vorprüfung

in der Fachrichtung Gartenbau Gartengeftaltung nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und der Gartengestaltung vom 10. Oktober 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die Gesamtheit der von ihm eingereichten Uebungs⸗ ergebnisse das Urteil

Land wird

und für die in der mündlichen Prüfung nachgewiesenen Kennt⸗

nisse die folgenden Urteile:

A. Pflicht fächer: *) ö. . r (Name des Dozenten)

S S , e o n

*) Hier sind die im 5 8 Abs. N unter a oder b aufgeführten Fächer je nach der Fachrichtung einzusetzen.

B. Wahlfächer! 1. k 2. 2 2 '. 8 . Leibesübungen: Hat teilgenommen. War befreit. Das Prüfungsergebnis lautet:

nnn, Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

C. Besondere Bestimmungen für die Sauptprüfung. 510 Inhalt und Gang der Prüfung. ; J. Die Hauptprüfung besteht aus der Beurteilung der Uebungs⸗ ergebnisse, die Bearbeitung einer Diplomaufgabe, zweier Klausur⸗ arkeiten und einer mündlichen Prüfung, die sich auf bestimmte Lehrgebiete erstreckt. I. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: a) bei der Fachrichtung Gartenbau:

Baumschulwesen. Blumen⸗ und Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, . Betriebslehre einschließlich Marktwesen, Pflanzenernährungs⸗ und Düngerlehre, Pflanzenschutz. Maschinen⸗ und Gerätekunde.

b) bei der Fachrichtung Gartengestaltung: Gartenlunst, Geschichte der Bau⸗ und Gartenkunst, Hvochbaukunde, . Städtebau und Volkswirtschaftslehre, Bodenkunde und Düngerlehre, 1 2 2 Pflanzenschutz, Forstwirtschaft. 3 i ng. Maschinen⸗ und Gerätekunde.

III. Uebungsergebnisse oder Uebungsbelege sind aus folgenden Lehrgebieten beizubringen:

a) für die Fachrichtung Gartenbau: Baumschulwesen, Blumen⸗ und Zierpflanzenbau, Obstbau, Gemüsebau, . Betriebslehre oder Marktwesen.

b) für die Fachrichtung Gartengestaltung: Entwürfe aus dem Gebiete der Gartenkunst, Schaubilder, ( Entwürfe bon Hochbauten in Beziehung zu Garten⸗

anlagen, Entwürfe von Bebauungsplänen.

IV. Von den vorstehend unter 1 bis 4 gewählten n iind 2 als Hauptfächer zu bezeichnen. Aus einem dieser

iden Fächer ist die Aufgabe für die Diplomarbeit zu entnehmen.

Dem Bewerber steht die Wahl des Faches frei. Für die. Fach⸗ richtung Gartengestaltung ist Gartenkunst Hauptfach. Für Be⸗ werber aus dieser Fachrichtung ist die Diplomarbeit 26 aus diesem Gebiete in Verbindung mit Technik der Gartengestaltung zu entnehmen. Die Klausurarbeiten werden in regelmäßiger Reihenfolge den unter ILa Ziffer 1 bis 5 oder IIb Ziffer 1 bis 4 aufgeführten Fächern entnommen.

V. Die Zeit für die Anfertigung der Klausurarbeit beträgt 3 Stunden, bei zeichnerischen Entwürfen 6 Stunden. Es ist vor⸗ zusorgen, daß die Selbständigkeit der Anfertigung gewahrt bleibt. Etwa zugelassene Quellen sind den Bewerbern vor Beginn der Arbeit auszuhändigen.

VI. Die Diplomaufgabe wird dem Bewerber nach seiner Zu⸗ lassung zur Hauptprüfung zugestellt. Ihre Bearbeitung ist mit der eidesstattlichen Erklärung zu versehen, daß sie von dem Bewerber selbständig und bezüglich 6 ee . eigenhändig an⸗ gefertigt worden ist. Für die Anfertigung der Arbeit wird für die Fachrichtung Gartenbau eine Frist von längstens 8 Wochen, für die Fachrichtung Gartengestaltung eine solche von 3 Monaten gewährt. Die Arbeit ist an den Vaorsitzenden des Prüfungsaus⸗ schusses abzuliefern. Dabei sind die benutzten Quellen ausführlich anzugeben. Die Einholung von Auskunft bei Firmen ist nur mit Zustimmung des . gestattet. Eine Verlängerung der Frist ist nur ausnahmsweise aus einem erheblichen, von dem Prü⸗ fungsausschuß anerkannten Grunde zulässig. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung setzt den mindestens genügenden Ausfall der Diplomarbeit voraus. Wird die Diplomprüfung ungenügend be⸗ funden, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Bewerber kann alsdann frühestens für die nächste Prüfungszeit eine neue Diplomaufgabe erhalten, jedoch nur noch einmal. In diesem . ist die Hälfte der Prüfungsgebühr aufs neue zu entrichten.

as gleiche gilt, wenn der Bewerber die ihm gestellte Abliefe⸗

rungsfrist nicht eingehalten hat.

VII. Bei der Fachrichtung Gartenbau kann in den ge⸗ wählten Hauptfächern der , Ausfall in einem Fache nicht durch ein besseres Urteil in anderen Fächern ausgeglichen werden. Bei der Fachrichtung Gartengestaltung gilt das gleiche für das Fach Gartenkunst. Für das gesamte Urteil sind diese Fächer ebenso wie die Diplomarbeit doppelt anzurechnen.

VIII. Im übrigen finden die Bestimmungen des 5. 8 Abs. IV ff. k Anwendung. Ueber die Vorschriften im 58 Abs. VII hinaus gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn der Bewerber bei der Anfertigung der Diplomarbeit nicht an— gegebene oder bei den Klausurarbeiten unerlaubte Hilfsmittel benutzt hat. Das etwa bereits ausgehändigte Prüfungszeugnis (G 11) oder Diplom GG 18) kann in ere e. Falle gleichfalls nach⸗ träglich entzogen werden.

O G O , e R-

n S9 Oe ge o r-

i = 0 do -*

§11. Zeugnis über den Ausfall der Hauptprüfung. Ueber den Ausfall der Prüfung wird ein Zeugnis unter Benutzung eines nachstehendem Muster entsprechenden Vordrucks ausgestellt: Landwirtschaftliche Hochschule Zeugnis. Dem Studierenden des Gartenbaues K ) n eis. Provinz wird hierdurch bescheinigt, daß er die Diplo m⸗Hauptprüfung in der Fachrichtung Gartenbau Gartengestaltung nach der Diplomprüfungsordnung für Studierende des Gartenbaues und ö. = . taltung vom 10. Oktober 1930 abgelegt hat. Er erhielt für die von ihm eingereichten Uebungsergebnisse das Urteil

Berlin.

der Garten⸗

2 1 9 2 .

. ö Land k 1

für die Diplomarbeit das Urteil

für die unter Aufsicht ausgeführten Klausurarbeiten das Urteil

für die Gegenstände der mündlichen Prüfung die folgenden A. Pflicht fächer: ) 6

9 7 (Name des . Darn

n *

Q 2 d a m,. .

D 21

2

B. Wahlfächer: 1 1 . .

2. . '. * . 5 3.

glernach hat er die Diplom⸗Hauptprüfung wd Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. D. Schlußbestim mungen. §5 12. Prüfungsgebühren. Die Prüfungsgebühren werden von dem Minister n wirtschaft, Domänen und Forsten festgesetzt. 13. Ausstellung des Diploms. Der Bewerber, der die Diplomprüfung bestanden za eine dreijährige praktische Tätigkeit nachweisen kann C kh

erlangt damit den akademischen Grad Diplomgãrtner nn ihm eine Urkunde nach folgendem Muster ausgestellt vin

Die Tandwirtschaftliche Hochschule Berlin verleiht durch diese Urkunde

Diplomprüfung den Grad eines

.

Diplom ;

auf Grund der Berlin, den (L. S8.)

1

Der Rektor.

§ 14. Abweichungen. Abweichungen von diesen Bestimmungen können nnn timmung des Ministers für Landwirtschaft, Domäm orsten erfolgen. 5 15. Inkrafttreten. Die Bestimmungen treten mit Wirkung vom 15. Okt in Kraft. Berlin, den 10. Oktober 1930. Der Preußische Minister für gane e ; Domänen und Forsten. Steiger. ) Hier sind je nach der Fachrichtung die im 5 161 unter a oder b aufgeführten Prüfungsfächer einzusetzen.

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Preußische Staatsrat wird am M nächster Woche zu einem kurzen Sitzungsabschnitt zur Eilth einer Reihe kleiner Vorlagen zusammentreten. I. a m im Rahmen der Beratung von Anfragen zu einer über den Stand des polnischen Minderheitsschulwesens im die Frage der dee der Bauarbeiten am Nittel J kommen. Ferner liegt vor eine förmliche Anfrage Itch

.

Gayl (Ei. G.) über den Abschluß eines Vertrages mit deu n

gelischen Kirche.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absnerrm

maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauense

ist vom Schlacht⸗ und Viehhof in Dresden am . * 1930 amtlich gemeldet.

Verkehrswesen.

las (ch ff Po . sendungen, die mit dem Amerikaflug des Dornier j „Do XV befördert werden sollen, ist hinausgeschoben math Sendungen 33 bis zum 8. Nobember, 23 Uhr, beim] in a erh en (Bodensee) vorliegen.

Wie wir erfahren, beabsichtigt die Post, letzten Jahren, auch während de , nn und Neujahrsfestes verbilligte telegram ine einzuführen. Die Einzelheiten 63 nicht et! aller en f rn lfhhteit nach wird die Einen nach Art und Umfang der vorjährigen gleichen. . schen Verkehr ist noch eine Verbesserung und eine . insofern vorgesehen, als die Ausfertigung der besond . wunschtelegramme . Schmuckblatt nicht mehr un in das Belieben des Absenbers oder Empfängers geste 19

ebenso wien Weihn⸗ lück

und als der Verkehr . Deutschland und dentschen

Reich sn

in See über Küstenfunkstellen der Deutschen ö ogen wird. Im deutschen Verkehr wird man wiede kenn. bis zu 19 Wörtern 50 Rpf. zu zahlen

wenn es auf einem künstlerisch ausgeführten Aufnahme

estellt werden soll, 159 RM. Im Fernverkehr e, anges Telegramm 75 Rpf. oder 1,ů 16 RM. Jedes wen wird mit . berechnet. Für S r, Wortgebühr 40 . betragen . I6 NRpf. hei vollbe rammen. Da in diesem Verkehr keine Nindesth ann man, wenn man dazu noch einen der . wie sie auch in diesem Jahre wieder zur Aus m werden, von einem deutschen Schiff in See aus ben 5 Gebilhrenwörtern seinen Lieben in der deutschen n telegraphischen F selbe gilt natürli verkehr werden die Kosten sonderer Art wie bisher hal oder noch geringer. Üeber das Nähere werden wir rechtzeitig weiter unterrichten.

.

9 mn

ür die umgekehrte Richtung. mj die Glückwunscht

so hoch sein wie die un

Einsendefrist i

ahlte ihn exte ;

. gu übermitteln, also für imm;

1,

getreiderr

Etatiftit

eise an deutschen Börsen und Fr

Neicha- und Etaataanzciger

Rr. 250 om 235. Ortober 19239. S. 3

und Volkewirtschaft.

̃ u cht märkten in der W für 1000 1g in Reichsmarł᷑

Inlandeyreise.

oche vom 12 big 18. Dkteber 198 30

Narktorte

dandelg bedingung

) Notie⸗ tungen für Brot⸗ getreide

Roggen

Rg

je hl RM

RM

Sommer Winter;

erte

Brau- Futter

1 Lacken ⸗· Bamber ·

Beilin *

*

graunschweig Bremen h. Hreklau . Cbemniz ˖ Dortmund.

Dresden. Duisburg

mit *

Frankfurt a. era... Gleiwitz... alle.. burg

annober

galsrube lassel äln ..

2 8 , ,

dnigeberg i. Pr. hreleld. .. iwzig legnizz ... Magdeburg..

ainz K Mannheim. ünchen ..

ämberg . lauen ..

tuttgart Forms ..

H Bänzburg. ;

frei Aachen bei Ladungen von mindesseng 16

Großhandel einkaufeyr. ab frank. enen ü

ab märk. Station ö ĩ Oktober

Lieferung im Monat

9 1 . * (frei Berlin) er ter. ö ab braunschw. Station ?. 4 2 ab Bremen oder Unterweserbafen. . frachtfrei Breslau in vollen Waggonladungen frei Chemnitz in Ladungen von Großbandelsverkaufsyr.

2 * 12 2. *

ab Q V K waggonweise Frachtlage Karlruhe ohne Sack Frachtlage Kassel ohne Sack. 35 z ; Frachtlage Koln ö

29 1 ) .

loco Königsberg...

ab niederrhein. Station.

prompt frachtfrei Leipzig.

ab Liegnitz

netto, ab Stationen des Magdebu

Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandeltpr. waggonfr. ab vogtl. Stat. ; fein . . . * mittel waggonfrei Stettin ohne Sack...

Großbandelspr. waggonw. ab württbg. Station babnsrei Worms.. 3 Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab

fränk. Verladestation .

66 / b 7os7l

14030 147,5 1431 157,3 1684 186,7 15980

=

283 31 S es e C o

. 3 *

154,5 1545579)

158 8 1835

2 S . 8 76

23

118

2 22

Preise für ausländisches Getreide, eif Hamburg 9).

D do ðe do bo n do

819

33. 3 2j 234,0 236.0

232,0 251.3 253.8

237, lb, 225. 216, 332. 256 5 242

229,

0 0 0 0 2

5

0

1825

173,0 *)

200,04 197,54

185,0

) 1693 185,0

179 i) 2655 zor fi)

180 0

175.0 16 176 516) 18758

ig vis)

194, 0fih 185 5 1955 1825

1875 an i

176.5 25) 162. 5x) 16360

188 0 173 0 1) 1806 1706 175 6 h

1655

205 on) 2053.0 * 2138

208,2 197,5

2170 3156 ho reh

212 fin

198,74 167,5 16)

Roggen

Weizen

Gerste

Vestern II Ver. Staaten)

La Plata

Manitoba (Kanada)

Ros afs Barusso

1 19

Hardwinter II

er Sante me ne

da Plata

Donau

(russ.)

l, 0 *

1374 1340 1303

Anmerkungen:“) Wo mehrere Angaben vorlagen,

Venzollt, unter Berücksichtigung des Zollsatzes von 120 RM je den Menge gekennzeichneten Roggens und Kartoffelflocken

drechen

n Verschiffungs hafen) im laufenden

Auch für Sandt

mie Jög, 9h.

Notierungen vo Berlin,

Rbeini ö Mittlere, ves. r

m 13. und 14. 10. den 24. Oktober 1930.

Tonne.

1330 1233 1220

beträgt der Zollsatz 0 RM

2.

8,

sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Angehotspreise. Bei gleichzeitigem Bezug einer der einzuführenden Menge Gerste je Tonne. * Notierung für Abladung Monat. Futter und Industriegerste. 3) Gute; seinste 235.0; mittlere Sommergerste 175,09. nch f oggen. ) Sandroggen 163,5. 3) Neuer Ernte 155, 6. ) Westfälischer. 1 Ostfriesischer. 1) 17. 10. 72 Eg. Wintergerste 182.5. 1) Ostseehafer; neuer Ernte 1806.9. 14) Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft. 16) Durch⸗ hnittegualität bis gute; seinste 235, 9. 18) Industriegerste. in Gute 237.5.

A) Industrie⸗ und Futtergerste 185,0.

ö Wintergerste und Industriegerste 177.5. U) Neuer Neuer Ernte 157,9). ** J. Qualität, II. Qualität 210,0. 2X) Futter⸗ und Industriegerste 178,09. 26) Industriegerste 172,5. 27) Rheinhessische; Pfälzer 212.5.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Burgdörfer.

Kartoffelpreise in dentschen Städten in

der Woche vom 13. bis 18. Oktober 1930.

Städten

Handelsbedingung

weiße

Speisekartoffeln

RM gelbe

Fabrik⸗ kartoffeln

für ho kg

je Stärkeproz.

mne R. bf. I. * z Mr r öde ! ö it, ö. agdebu nüt nberg. . mur ettin )

Ums

sniburg?

1. 1 * 1 2 2. . . 2 . 2 1

An den mit f bejeichneten Märkten amtliche Börsennotierungen; land wirtschaftg fam mer, der Handelstammer oder des M

2 din

ꝛhiche und noiddeutsche Indusiri itãät e 11. Qualität ke. . , Heibskengeige n e i, small tofserung vom 16. Io.

, , 9 99

nch Umfrage). ) Wo mebrere Angaben vorlagen ec Industrie. ) Industrie. 8 9 Industrie; Juls-⸗Nieren 250. 245; norddentsche Nieren 3,55.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Bu r gdör fer.

Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station Erzeugerpreise waggonstei märk. Station .. Erzeugerpreise ab Verladestation. ..... Er zeugewreise ab Erzeugerstation = k 2 Großhandelspreise ab Vollbahnstation ... waggonweise Frachtlage Karlsruhe

Erzeugerpreise frei Bahnstation ; Großhandelspr. waggonfrei ab vogil. Station Erzeugerpreise frei Waggon Reichsbahnstation bahn fei Worms 3 .

Erzeugerpreise frei Bahnstation

* kãwJ1

Berlin, den M. Vttober 1930.

Großhandelepr. Frachtlage Frankfurt a. M. bei Waggonbezug

Kölner Großhändlerverkausspr. waggonfr. Köln...

agistrats; an den übrigen sind aus diesen Durchsch

. . 145 23 126 ; 1, 10 1113 1.46 215 1,20 1,65 146

1ů,70 0,95

1,28 un)

r 2 .

ohne Sack

nitte gebildet worden.

D

D O

1, So 1605) 25863 136

156)

1111116111

8 8

8 J 121 1 62

an den mit 2 Märkten nichtamtliche Preigfeststellungen (Notierungen * 3) Odenwälder Blaue 1,29. 1) Nheinische und norddeutsche Industrie J. Qualität; s) Industrie 1,90. *) Brennereikartoffeln, Preis für

Sanudel und Gemerbe.

Berlin, den 25. Oktober 1930.

um rechnun ĩ gsturs der Reichs bant für den Giro— gteir nach Rußland: 1060 3 216 53 Reichsmark.

Kurs d echseln, Ehe Rieder xp

id raphische

afrikanisch

Reichsbank für vie Abrechnung von cks und Auszahlungen auf . ch⸗Indien: Berliner Mittelkurs für, tele⸗ Auszahlung Amsterdam⸗Rotterbam Pari,

e Union und Südwest-Afrita:. Ver⸗

her Kiitteltnrs fir telegraphsche Auszahlung London

abzũglich

la ꝰso Disagio,

Sichtpapiere),

Sichtpapiere).

gestellt Wagen.

Wagengestellung für Kohle, Kok 24. 5 * I1aj0: Ruhrrevier: Gestellt 20

Australien: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗ a London abzüglich Sin o/, Disagio (Kurs für Neuseeland: Berliner Mittelkurs für telegraphische Aus⸗

zahlung London abzüglich 6's 'so Disagio (Kurs für

s und Briketts am 379 Wagen, nicht

2

do 80

1. No

2. Go län

Go

4. a) b)

1. Gr

a) b)

2. Re a)

b)

c)

Ausw

und⸗

Bank

noten

Reichs

von CagLland vom 2X2. Oktober im Vergleich Sterling Notenumlanmf 334 530 (Abn. 235307 Denosite R 3 e ̊ bn. Z2030), Depositen der Reg 7 330 (Zun. 15 530) andere Der efinten . 88 40 (Jan. 1120). Sil berbestand der Emi ssoengabte lung

ĩ B Y. S issio ilung 460 (unver- ändert)! Gold- und Silberbestand der Bankabteilung is Ahn. 26 Regie rungssicherbeiten * Wechsel und Vorsch. 4950 (Abn. pariere 22 970 (3un. 90.

ch nicht bee

1392 Reichsmark berechne

Goldkassenbestand .

Iddepot (unbelastet) bei ausländischen Zentralnoten⸗ banken

3. Bestand an deckungefähigen Devis

3. Betrag der umlaufenden Noten.... 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .. 5. Sonstige Passiva w

bankscheinen um 169 Mill. auf 392,2 Mill. RM verringert. Berücksichtigung, daß in der Berichtswoche Rentenbankscheine in Höhe von O5 Mill. RM getilgt worden sind, haben sich die Bestände der

22

ondon, 22. R

Dktober. (W. T. B.) Wochenansweis der Bank lin Clammern Zu. und Abnabme 18. Oktober in tausend Pfund ierung 10 660,

Goldbestand der Emissionsabteilung

—— zum Stande am Banken 55 500 Abn.

34 100 (Abn. 1970)

41 649 (Abn. 660), andere Sicherbeiten: 150, andere Sicherbenen: Wert⸗ Verhältnis der Reserven iu den Passiwen

gegen 24, G. Clegrinabonleumsaß SI6 Millionen, gegen die

entsprechende Woche des Vorjabrs 27 Millionen mehr.

„Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Oktober 1930 (in Klammern 4

und im Vergleich zur Vorwoche): ; Aktiva.

gebene Reichsbankanteile.. Idbestand (Barrengold) sowie in und aus.

dische Goldmünzer Pfund fein

180 353 000

110 000)

9 *

und zwar: RM 1958977000

221 376 000 162 333 000

. 11349000) Reichsschatzwechseln ... * (unverändert) 1938 555000 C lI28 268 000) 183 920 000 C 15 865 00) 22 874 000 48590090) 61 574 000 4838 000)

102 475 000

is 600) 493 913 066 IG oss Gασẽ

ö sonstigen Wechseln und Schecks ..

deutschen Scheidemũnzen .....

Noten anderer Banken.... Lombardforderungen .

(darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel RM 1000)

Effekten

sonstigen Aktiven

Pa ssiva.

undkapital: 4

begeben 122 788 000 (unverändert)

177 212000 (unverändert)

os gi ooo (unverandert)

46 224 000 (unverändert) 271 000 000 (unverndert) 3 980 705 000 2hs os? 666) 419 856 000 * 6141160 2651 739 000 *

noch nicht begeben. ö .

servefonds:

gesetzlicher Resewwefond Spezialreservefonds für künftige Dividenden⸗ zahlung

J ,

ann n,,

1862 000

Zu der vorstehenden Uebersicht teilt W. T. B.“ mit: Nach dem

eis der Reichsbank vom 23. Oktober 1930 hat sich in der dritten

Oktoberwoche die gesamte Kapitalanlage der Bank in Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 133,1 Mill. auf 21026 Mill. RM vermindert. Im einzelnen haben sich die Bestände an Handels wechseln

schecks um 128,3 Mill. auf 1938, 6 Mill. RM und die Lombard⸗

bestände um 48 Mill. auf 61.6 Mill. RM ermäßigt. Bestände an Reichsschatzwechseln sind nicht vorhanden. RNentenbankscheinen zusammen sind 224.1 Mill. RM in die Kassen der

An Reichsbanknoten und zurückgeflossen, und zwar hat sich der Umlauf an Reichsbank⸗

um 208,1 Mill. auf 3980 7 Mill. RM, derjenige an 35 nter

bank an Rentenbankscheinen auf 55,0 Mill. RM erhöht. Die fremden

Gelder zeigen mit 419,9 Mill. RM eine Zunahme um 64 4 Mill. RM. Die Bestände an Gold und deckungsfählgen Devisen haben sich um 114 Mill. auf 2342, 9 Mill. RM vermindert. ; die Goldbestände um O, 1 Mill. auf 2180.4 Mill. RM und die Bestande an deckungsfähigen Devisen um 11,3 Mill. auf 162,5 Mill. RM

n

und deckung fähige Devisen von 56,2 vH auf 58,9 vH.

Im einzelnen sind

angen. Die Deckung der Noten durch Gold allein erhöhte 52,1 vH in der Vorwoche auf 54,8 vo, diejenige durch Gold

Telegraphische Auszablung.

Japan Kairo

Rio de

Athen

talien

ris tag.

Talinn

Wien

Buenos⸗Aires . Canada... Istanbul ....

enen New Jork...

Uruguay.... Amsterdam⸗ Rotterdam

Brüssel u. Ant⸗ werven 2 27241 Bucarest... Budavest . Dan ig....

lsingfors

. ö aunas, Kowno Kopenbagen.·. Lissabon und Dporto ... Oelg.....

Sofia =.

Syanien.. Stodbol m und Gothen burg.

Estland). ..

1

25. Oktober Geld Brief

1,424 1,426 4,197 4,205

r, Läaͤgypt. Pfd. 20, 9,925 1 . 20, 368 20, 498 1 4,1915 4, 1995 1

Milreis 1Goldpeso 3,247 3, 253 168,78 169, 12

100 Gulden I00 Drachm. 5, 43 5,44 58, 125

100 Belga

100 Lei 2493

l00 Peng 73, 39

100 Gulden Sl, 46

100 finnl. M 10545

100 Lire 21.945 1435

100 Dinar . 100 Litas 4184 41.92 112, 18 11240

100 Kr.

100 Escudo 18,80 18484 112,16 112.38

16,445 16 488

K 12.436 12, 456

ö i 92.40 9230 9 80 70 68086 ö. S138 81,54

2037 3043 4620 4530

112.50 112.72

11165 11157 a. 1d da 2s

24. Oktober Geld Brief

1,25 1,427 1158 42665

2084 2088 25 355 26 835 260 575 20 415 41555 426165

2m, 37263

168,83 5.435

1 Pap. ⸗Pes. I kanad. 1 türk. E

Janeiro

58,45 2493 73,39 81,49 10.55 21,945 7436 4185 112,19

18.805

2

11251 11276

1167 111.35 do. ls5 S9 25

Reval