1930 / 256 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Nov 1930 18:00:01 GMT) scan diff

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Senats bidlial dank Bertin

Deutscher Re Preußischer Staatsanzeiger.

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1930

Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Oktober, November und Dezember 1930.

Verordnung über Einfuhrscheine.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1930.

Berichtigung.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 38 des Reicht gesetzblatts, Teil IJ, sowie der Nummern 4 und 45 des Reichsgesetzblatts, Teil J.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung von Satzungs⸗ änderungen der Landwirtschaftskammer für die Rhein⸗ provinz.

Im Nichtamtlichen Teil ist eine Uebersicht über die preußischen Staatseinnahmen und

ausgaben in den Monaten April / September des Rechnungs⸗ jahres 1930 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Reich. Bekanntmachung. Die Umsatzsteuerum rechnung gssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Oktober, November und Dezem ber (4 Kalendervierteljahr) 1930 werden auf Grund von §8 8 Abs. 8 des g, r, n,, in der en der Bekannt⸗ machung vom 8. Mal 1926 (RGBl. 1 S. 218) in Verbindung mit 8 45 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuer⸗ . 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt fest⸗ gesetzt:

Lfd. Nr.

Einheit RM

Staat

Aegypten 5 .

. oldpesos Atgentinlen 1065 Papierpesos Belgien 100 Belga Brasilien 100 Milreis Britisch Hongkong 100 Dollar Britisch Ostindien 160 Rupien Britisch Straits⸗ 100 Dollar

Settlements Bulgarien 100 Lewa 1ẽ1Dollar

Canada Cbile 100 Pesos China Shanghai 100 Tael (Silber) Dänemart 100 Kronen Danzig 100 Gulden Est land 100 Kronen Finnland 100 Mark rankreich 100 Franes riechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling olland 100 Gulden sland 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Jen ugoslawien 100 Dinar Lettland 100 Lat Litauen 100 Litas Luxemburg ho0 Francs Mexiko 100 Pesos Norwegen 100 Kronen Oesterreich 100 Schilling eru 100 Soles olen 100 ZJloty ortugal 100 Eskudos umãnien 100 Lei (Noten) Schweden 100 Kronen Schwei 100 Franken Spanien 100 Peseten Tschecho⸗Slowakei 100 Kronen Tůrkei ; 1ẽPfund Un garn 100 Pengö Union der Sozialisti⸗ 10 neue Rubel ichen Sowjetrepubliken pg Tscherwonetz) eso

Uruguay ; Vereinigte Staaten 1Dollar von Amerika ; Berlin, den 1. November 1930. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

Oo 0 O . , DN

Verordnung über Einfuhrscheine. Vom 31. Oktober 19530.

Auf Grund des Artikels 5 111 des Gesetzes über Zoll⸗ änderungen vom 15. April 1930 (RGB. 1 S. 1315 wird hiermit bestimmt, daß Anmeldungen zur Ausfuhr von Müllerei⸗

erzeugnissen aus Welzen und Spelz, von Malz aus Weizen

und Spelz oder Gerste sowie von Graupen, Grieß, Grütze, Mehl und Flocken aus Gerste und von Mäüllereierzeugnissen aus Hafer mit dem Anspruch 36 Erteilung von Einfuhr⸗ scheinen mit Wirkung vom 5. November 1930 an nicht mehr zulässig sind.

Berlin, den 31. Oktober 1930.

Der Reichsminister der Finanzen. H. Dietrich. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Schiele.

Die Reichs indexziffer für die Lebenshaltungskosten im Oktober 1930. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Son⸗ stiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statiftifchen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Oktober auf 145,4 gegenüber 146,9 im Vormonat. Sie ist somit um

1,0 v ückgegangen. ieser Rückgang ist im wesentlichen durch eine weitere

Senkung der Ernährungsausgaben bedingt; hier lagen y. sächlich die Preise für Kartoffeln und Gemüse, aber auch die Preise für Butter, Fleisch, Brot und Mehl niedriger als im Vormonat; gestiegen sind nur die Eierpreise. Die . für Bekleidung haben ihren Rückgang ee, Die Ausgaben für den „Sonstigen Bedarf“ haben sich infolge Rückgangs der Seifenpreise ermäßigt.

Die Indexziffern 6 die einzelnen Gruppen betragen (1913/14 1 . für ährung 139,35, für Wohnung 130,7, ür Heizung und Beleuchtung 153 5, für Bekleidung, 158,6, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 1927.

Berlin, den 31. Oktober 1930.

Statistisches Reichsamt. J. A.: Dr. Eppenstein.

Berichtigung.

In der Bekanntmachung über die Satzung der Deutschen Siedlung sbank vom 26. September 1930 Nr. 226 des Reichs⸗ und Staatsanzeigers vom N. September 1930 muß es in Abschnitt V 8 27 Zeile? heißen „Abs. 3“ statt „Abs. 2“.

Bekanntmachung.

Die am 1. November 1930 ausgegebene Num mer 44 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

die Durchführungsbestimmungen für die 8 bis 10 des Gesetzes über gegenseitige Besseuerung, vom 25. Oktober 1930, und

die Verordnung über Aenderung der Zollsätze für Weizen, Spelz und Gerste, vom 25. Oktober 1930.

Umfang 11 Bogen. Verkaufspreis 9.30 RM.

Postversendungsgebühren: G05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW. 40, den 1. November 1930.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Bekanntmachung.

Die am 1. November 1930 ausgegebene Nummer 45 des Reichsgesetzblatts, Teil 1, enthält:

die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr, vom 24. Oftober 1930,

die Verordnung über Aenderungen der Regelung des Kraftfahr⸗ zeugverkehrs, vom 24. Oktober 1930,

die Verordnung zur Aenderung des Ausbildungswesens für Kraft- fahrzeugführer, vom 21. Oftober 1930, und

die Verordnung über Segelflug! und Freiballonwesen, vom 20. Oktober 1930.

Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0, 60 RM.

Postversendungsgebähren: G08 RM für e in Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW. 40, den 1. November 1930.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Bekanntmachung.

Die am 1. November 1930 ausgegebene Num mer 38 des Reichsgesetzblatts, Teil U, enthält:

die Bekanntmachung über das am 24. April 1926 in Paris unter- zeichnete Internationale Abkommen über Kraftsahrzeugverkehr, vom 27. Oftober 1930.

Umfang 25 Bogen. Verkaufspreis 0,45 RM.

Postversendungsgebühren: G05 RM für e in Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW. 40, den 1. November 1930. Reichs verlagsamt. Dr. Kaisenberg.

Preußen.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Bekanntmachung.

Die Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz hat in 33 40. Hauptversammlung am 11. März 19830 he en

ihre Satzungen wie folgt zu ändern:

5 * 7 1 *

r 2 *

J

.

Im 5 4 Abs. 2 Satz 1 sind die Worte „der Stadtkreis Barmen und der Stadtkreis Elberfeld mit dem Kreis Mettmann, der Stadtkreis Remscheid mit dem Kreise Lennep, der Stadtkreis Düsseldorf mit dem Land⸗ kreise Düsseldorf, die Stadtkreise Duisburg, Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Sterkrade und Hamborn mit dem Landkreise Dinslaken, der Stadtkreis Essen mit dem Land⸗ kreis Essen, die Stadtkreise Gladbach und Rheydt mit dem Landkreis Gladbach, der Stadtkreis Krefeld mit dem Land⸗ 3 Krefeld, der Stadtkreis Neuß mit dem Landkreis Neuß!“

zu ersetzen durch die Worte: „die Stadtkreise Oberhausen, Duisburg⸗Hamborn, Mül⸗ heim / Kuhr und Essen mit dem Landkreise Dinslaken, der Stadtkreis Krefeld⸗Uerdingen / Khein und der Stadtkreis Viersen mit dem Landkreis Kempen⸗ Krefeld, der Stadtkreis Gladbach⸗Rheydt und der Stadtkreis Neuß mit dem Land⸗ kreise , ,, , der Stadtkreis Düsseldorf mit dem Landkreis 3 ettmann, die Stadtkreise Wupper⸗ tal, Solingen, Remscheid und der Landkreis Wipperfürth mit dem Landkreis Solingen⸗Lennep“

Im 5 4 Abs. 2 Satz 1 ist hinter den Worten „mit dem Land⸗

kreis Köln“ das Wort „und“ einzufügen.

Im 5 4 Abs. 2 Satz 1 sind hinter den Worten „mit dem Land⸗ kreis Trier“ folgende Worte zu streichen „und der Stadtkreis Solingen mit dem Landkreis Solingen“.

Im § 4 Ab. 2 Satz 2 sind die Worte zu streichen „Lennep mit Wipperfürth“.

Im 3 4 Abs. 3 sind folgende Worte und Ziffern zu streich „Düsseldorf Stadt und Land.. k k z Grevenbroich . 1 3 K Neuß Stadt und Landdꝛdðddꝛ!ꝛꝛ Dinslaken mit Mülheim an der Ruhr,

Sterkrade, Samborn und Oberhausen k . Mettmann mit Barmen und Elberfeld. . 1. Gladbach Stadt und Land mit Rheydt. n n n ne 36 Solingen Stadt und Land.... 2 Krefeld Stadt und Land ö , , , ö . K

an deren Stelle ist folgendes zu setzen: Kw ö 1 J Dinslaken mit Oberhausen, Duisburg- Hamborn,

Mülheim / Rttuhr und Gssen Kempen⸗Krefeld mit Krefeld⸗Uerdingen / Ech. und

ö Grevenbroich⸗Neuß mit 2 und Gladbach⸗Rheydt Düsseldorf⸗Mettmann mit . 36

en: 2

12

* * . 2

1

do ro C eο σ

de bo M b Tb bO/nc—

C b C

1

8

Solingen⸗Lennep und Wipperfürth mit Wu bertal, Solingen und . ö 3 k 38 . Im 5 5 Abs. 1 sind die Worte Krefeld Stadt und Land, Grevenbroich, Neuß Stadt und Land, Essen Stadt und Land“ zu ersetzen durch die Worte: „Grevenbroich⸗Neuß mit Neuß und Gladbach⸗Rheydt“.

Im 5 5 Abs. 2 sind die Worte:

. Gladbach Stadt und Land mit Rheydt, Düssel⸗

dorf Stadt und Land, Solingen Stadt und Land, Mett⸗ mann mit Barmen und Elberfeld, Dinslaken mit Mül⸗ heim / Kuhr⸗Duisburg⸗Sterkrade⸗ Hamborn und Oberhausen, Lennep mit Wipperfürth und Remscheid“

zu ersetzen durch die Worte: Dinslaken mit Oberhausen, Duisburg⸗Hamborn, Mül⸗ heim / Fuhr und Essen, Kempen⸗Krefeld mit Krefeld⸗Uer⸗ dingen / Ahein und Viersen, Düsseldorf⸗Mettmann mit Düsseldorf, Solingen⸗Lennep und Wipperfürth mit Wupper⸗ tal, Solingen und Remscheid“.

Vorstehende Satzungsänderung wird auf Grund der Ver⸗ ordnung vom 15. März 1899 . S. 31) genehmigt. Berlin, den 29. Oktober 1930. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. V. Krüger.

1

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat tritt Dienstag, den 4. November 1930, 10 Uhr vormittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusammen.

ö / 2 6 5 K / / / / // / / /// 2 *

2 . . 56 K

8

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