1930 / 294 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 294 vom 17. Dezember 193090. S. 1.

Lassen Sie mich nunmehr versuchen, auf diesem etwas dunklen Hintergrund das Bild der preußischen Finanzen zu zeichnen. Wir haben uns durch die günstige Entwicklung der dentschen Wirt⸗ schaft in den Jahren nach der Inflation in einem damals viel⸗ leicht berechtigten Optimismus verleiten lassen, freigebiger zu wirtschaften, als es heute bei rückschauender Betrachtung vielleicht gut erscheint. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Aber ich darf doch denjenigen, die deswegen harte Kritik an der Finanz⸗ verwaltung üben wollen, eins sagen: Sie alle sind, glaube ich, Zeugen eines zähen Kampfes gewesen, den die Finanzverwaltung in Preußen nicht nur gegen die Unternehmungslust der Ressorts sondern auch gegen die Bewilligungsfreudigkeit des Landtags in allen diesen Jahren hat führen müssen (sehr richtig! bei der Deutschen Staatsparteih, manchmal unter Ausnutzung aller Rechte, die der Finanzverwaltung in der Verfassung überhaupt gegeben sind. (3uruf bei der Wirtschaftspartei. Gegenrufe bei der Sozialdemokratischen Partei: Gerade Ihre Anträge) Alles in allem, wenn man die Jahre 1924 bis 1933 als eine Einheit be⸗ trachtet, ist das Gleichgewicht in Einnahme und Ausgabe vor⸗ handen. Allerdings ist der Ueberschuß des Jahres 1924, soweit er nicht zur Schuldentilgung damals verwendet werden mußte, verwandt worden, um Fehlbeträge in späteren Jahren abzudecken. Aber er ist langsam und vorsichtig zugesetzt worden. In der Gesamtentwicklung der Jahre ist aber das Gleichgewicht voll⸗ kommen vorhanden. .

Das Jahr 1929 hat nach der Rechnung, die Ihnen vor einigen Wochen zugegangen ist und bereits im Ausschuß des Landtags und hier im Plenum beraten wurde, mit einem Fehlbetrag von 1733 Millionen abgeschlossen. Aber die Abdeckung dieses Fehl⸗ betrags wird uns keine Schwierigkeiten machen, da Restausgaben von vorangegangenen Jahren, insbesondere Beträge, die für die Bonitierung ausgeworfen waren, und Unterstützungen und Not⸗ standsbeihilfen, die nicht verbraucht worden sind, in Abgang ge⸗ stellt werden können. Das Defizit wird auf diese Weise bereinigt und wir sind nicht verpflichtet, wie es sonst nach dem Haushalts— gesetz der Fall sein würde, für die Deckung dieses Fehlbetrags im Voranschlag für 1931 Sorge zu tragen.

Aber das Jahr 1930, in dessen Entwicklung wir zur Zeit stehen, muß uns alle mit großer Sorge erfüllen. Die Ausgaben werden sich im allgemeinen in den Grenzen der Ansätze halten. Außerplanmäßige Ausgaben sind bisher kaum gemacht worden. Allerdings werden wir unter Umständen durch die Hochwasser⸗ schäden, die in den vergangenen Wochen in allen Gebieten des Staates aufgetreten sind, zu außerplanmäßigen Ausgaben ge⸗ zwungen werden, da hier die verfügbaren Etatmittel von . 372 Millionen vielleicht nicht ausreichen könnten. Aber bedroh⸗ . licher ist die Entwicklung auf der Seite der Einnahmen. Vor

ö allen Dingen bleiben die Ueberweisungen hinter dem Ansatz zu⸗ rück. Die ursprünglichen Etatansätze des Reichs sind durch die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930, die gleichzeitig die Verabschiedung des Haushalts brachte, herab⸗ . gesetzt worden. Diese Herabsetzung der Ueberweisungen wirkt sich für Preußen, und zwar den Staat, allein mit einem Minder⸗ betrag von 55 Millionen aus. Im ersten Halbjahr ist das noch nicht so stark in die Erscheinung getreten. Die Ueberweisungen an Einkommen- und Körperschaftssteuer sind mit 10,4 Millionen hinter dem Ansatz zurückgeblieben. Die Ueberweisungen an Um⸗ satzsteuer haben den Ansatz sogar um 1,53 Millionen überschritten. Aber die Rückgänge, die sich aus den Etatansätzen der Notverord⸗ nung ergeben, werden sich ohne Zweifel im zweiten Halbjahr in der preußischen Finanzgebarung auswirken. Auch bei den preußischen Steuern, wenigstens bei der Haus⸗ zinssteuer, ist mit einem Rückgang zu rechnen. Die Hauszinssteuer * hat den bisherigen Etatansatz von 1100 Millionen niemals er⸗ reicht. Sie hat den höchsten Betrag 1927 mit 1059 Millionen ge⸗ bracht. 1928 brachte sie 1046, 1929 1003, 1930 nach unseren Schätzungen 945 Millionen, also ein nicht unerheblicher Rück⸗ gang, der sich, da ein Drittel des Aufkommens für die Deckung des Finanzbedarfs des Staates zu verwenden ist, für den Staat in einem Verlust von 15 Millionen gegenüber dem Etatansatz auswirken wird. Die Gründe für diesen Rückgang der Hauszins⸗ steuer, besonders im laufenden Jahr, liegen auf der Hand. Es wirken sich hier die sozialen Bestimmungen des Hauszinssteuer⸗ gesetzes aus. Jene Bestimmung vor allem, daß dann, wenn der Mieter ein Einkommen von nicht mehr als 1200 A hat, die Haus⸗ zinssteuer gestundet und niedergeschlagen und die Miete ent⸗ sprechend gesenkt werden muß, und weiter diejenige Bestimmung des Hauszinssteuergesetzes, die besagt, daß für die leerstehenden Industrieräume infolge von Stillegungen, wie sie ja bei der

jetzigen Wirtschaftslage häufig vorkommen auch Stundung und

Niederschlagung gewährt werden muß.

Die Entwicklung bei der zweiten großen Steuer des preußi⸗ schen Staates, bei der Grundvermögensteuer, ist verhältnismäßig günstig. Die Grundvermögensteuer zeigt sich auch bei schwanken⸗ der Wirtschaftslage als eine außerordentlich stabile Steuer. Um hier den richtigen Ueberblick zu gewinnen, muß man sich ver⸗ gegenwartigen, daß im Vorjahre die städtische Grundvermögen⸗ steuer för den Staat erhöht wurde und daß diese Erhöhung erst mit Wirkung vom 1. Juni also nur für 10 Monate in Kraft rat. Das Monatssoll der Hauszinssteuer betrug daher in den Monaten April und Juli 19,d Millionen und in den nach⸗ folge adey Monaten 29,4 Millionen Mark; der Monat April hat ein Arflfommen von 4.3 Millionen gebracht; aber das hängt mit Abrechrungsverhältnissen zusammen und kann hier ' nicht in Be— tracht gezogen werden. Der Mai hat ein Aufkommen von 23,6 Millionen Mark gebracht, lag also mit 4,4 Millionen Mark über dem Monatssoll. Vom Juni an gilt aber das erhöhte Monatssoll von 29,4 Millionen Mark, und es zeigte sich, daß die Erhöhung der Grundvermögensteuer einen gewissen Anlauf brauchte. Der Monat Juni brachte einen Fehlbetrag von 7,8 Mil⸗ lionen Mark, der Monat Juli einen Fehlbetrag von 3 Millionen Mark, der August einen Ueberschuß von 2,4 Millionen Mark, der September einen Ueberschuß von 3 Millionen Mark und der Oktober einen Ueberschuß von 1,2 Millionen Mark. Ich glaube also nach den bisherigen Erfahrungen damit rechnen zu können, daß die Grundvermögensteuer das Etatssoll in allen Monaten erreichen wird und daß die Fehlbeträge der vergangenen Monate

in den Wintermonaten, wie das in allen Jahren geschehen ist, aufgeholt werden.

Wir haben dann mit Rückgängen bei den Betriebsüber⸗ schüssen zu rechnen. Wir müssen damit rechnen, daß der Abschluß der Forstverwaltung um rund 30 Millionen Mark hinter dem Etat zurückbleibt (hört, hört! rechts), und zwar infolge der fallen⸗ den Holzpreise. Meine Damen und Herren, diese weichenden Holzpreise erklären sich teils durch verminderte Bautätigkeit, teils aber auch durch die starke Einfuhr ausländischen ssehr richtig! rechts), insbesondere russischen Holzes zu ungewöhnlich billigen Preisen. Es ist allerdings nicht so, daß die Gesamtmenge der Einfuhr im laufenden Jahre 1930 in den bisherigen Monaten über der Gesamtmenge der Einfuhr des Vorjahres läge. Das ist nicht der Fall. Aber es ist eine starke Verschiebung der Einfuhr aus den verschiedenen Ländern eingetreten. Die Einfuhr aus Polen ist verhältnismäßig stark zurückgegangen, verhältnismäßig wenig zurückgegangen ist die Einfuhr aus Schweden und Finn⸗ land, und die Einfuhr aus Rußland ist gewaltig gestiegen. Diese Einfuhr aus Rußland, die zu verbilligten Preisen nach Deutsch⸗ land hereinkommt, ist es, die die Preise auf dem deutschen Holz⸗ markt drückt. Aber in der Gesamtmenge der Einfuhr ist eher ein Rückgang als eine Steigerung zu verzeichnen.

Meine Damen und Herren, wir haben also nach allen diesen Feststellungen im Laufe des Jahres 1980 mit einem erheblichen Fehlbetrage zu rechnen und werden diesen Fehlbetrag vorläufig nur durch Inanspruchnahme der schwebenden Schuld abdecken können.

Um aber vollkommene Klarheit über den augenblicklichen Stand der preußischen Finanzen zu schaffen, ist es notwendig, auch auf die Entwicklung des Anleihehaushalts einzugehen. Wir haben, wie immer, im Vorbericht des Haushaltsplanes einen Ueberblick über den Stand der Anleiheeinnahmen und ausgaben gegeben, und hieraus geht hervor, daß der Stand des Anleihe⸗ haushalts auf den ersten Blick verhältnismäßig günstig erscheint. Seit der Befestigung der Währung sind Anleiheausgaben im Be⸗ trage von 755,4 Millionen Mark geleistet und durch Anleihe⸗ einnahmen im Ausmaße von 735,2 Millionen Mark gedeckt worden, so daß der ungedeckte Fehlbetrag auf den Anleihekonten nur noch 20,2 Millionen Mark beträgt. Hier ist also gegenüber dem Vor⸗ jahre eine erhebliche Verbesserung eingetreten, und daß dieser Stand der Anleihekonten als günstig angesehen werden muß, er⸗ gibt schon der Vergleich mit der Gestaltung des Extraordinariums im Reiche. Das ungedeckte Extraordinarium im Reiche betrug am 1. April dieses Jahres TI Millionen Mark.

Aber, meine Damen und Herren, es läßt sich natürlich nicht verkennen, daß auch der Anleihehaushalt des Preußischen Staates Gefahrenmomente in sich schließt, und ein Gefahrenmoment liegt darin, daß wir seit dem Jahre 1928 das war das Jahr, in dem die preußische Inlandsanleihe ausgegeben wurde, nachdem ihr zwei langfristige amerikanische Inlandsanleihen vorangegangen waren langfristige Anleihen zu erträglichen Bedingungen auf dem Kapitalmarkt nicht mehr unterbringen konnten, so daß die Finanzverwaltung gezwungen war, an Stelle der langfristigen Anleihen mittelfristige Anleihen mit einer Laufzeit von Jahren aufzunehmen. Bisher ist es noch immer ohne Mühe gelungen, solche mittelfristigen Anleihen, also verzinsliche vierjährige Schatz⸗ anweisungen, bei Fälligkeit umzutauschen. Aber immerhin liegt in der Mittelfristigkeit eines großen Teils dieser preußischen An⸗ leihen ein Gefahrenmoment, und es wäre Aufgabe der preußischen Finanzverwaltung, diese mittelfristigen Anleihen so schnell wie möglich durch langfristige zu ersetzen. Aber vorab besteht nicht die geringste Möglichkeit dazu, weder im Inland noch im Aus⸗ land, und es wird die weitere Entwicklung des Kapitalmarktes abgewartet werden müssen, ehe es gelingen dürfte, solche lang⸗ fristigen Anleihen aufzunehmen. Insbesondere, meine Damen und Herren, muß hier, glaube ich, mit aller Deutlichkeit gesagt werden, daß alle Hoffnungen, die in manchen Kreisen noch gehegt werden, daß es in absehbarer Zeit gelingen könnte, irgendeine

Anleihe, sei es für die öffentliche Hand, sei es für die Privat—

wirtschaft, am Auslandsmarkt zu vernünftigen Bedingungen unterzubringen, absolut trügerisch (hört, hörth, eine reine Utopie ist. Die Kurse der ausländischen Anleihen ich habe vorhin als Beispiel auf den Kursstand der preußischen Anleihen in Amerika hingewiesen sind so verhängnisvoll, daß an die Aufnahme einer langfristigen Anleihe im Auslande überhaupt nicht zu denken ist.

Das mag in einzelnen Fällen von geringer Bedeutung durch be⸗

sonders gute Beziehungen bei amerikanischen Bankhäusern ge⸗ lingen; aber aufs ganze gesehen, wird es weder der öffentlichen Hand noch der Privatwirtschaft möglich sein, langfristige Anleihen im Auslande zu beschaffen.

Meine Damen und Herren, der Haushaltsplan für 1931 schließt in seinen Bruttoziffern mit 897257 Millionen Mark ab, und diese Abschlußziffer liegt mit 384R Millionen Mack unter der vorjährigen Ziffer. Was spiegelt dieser Rückgang der Abschluß⸗

ziffer wieder? Auf der Einnahmeseite den Rückgang der Reichs⸗

steuerüberweisungen, den Rückgang der Hauszinssteuer, den Rück⸗ gang der Betriebsüberschüsse, auf der Ausgabenseite die Kürzung der Ueberweisungen und der Dotationen für die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Kürzung der Personalbezüge und die Ab⸗ striche bei den sächlichen Ausgaben, die unter dem Zwange der Notwendigkeit durchgeführt werden mußten.

Meine Damen und Herren, um ein klares Bild von der preußischen Finanzgebarung zu bekommen, tut man gut, aus diesem Bruttoetat die durchlaufenden Einnahmen und Ausgaben wegzustreichen und sich dann an der Hand des sogenannten be⸗ reinigten Bruttoetats ein Bild zu machen. Dieses Verfahren ist ja in Preußen beinahe Gewohnheit geworden, und es empfiehlt sich, weil nur so ein klares Bild von den Einnahmen und Aus⸗ gaben, die die preußische Verwaltung als solche angehen, ge⸗ wonnen werden kann.

Die Einnahmen und Ausgaben des berei⸗ nigten Bruttoetats balancieren mit 2248, Millionen

ark und liegen mit 106 Millionen Mark unter den Ziffern des Vorjahres. Diese Zahlen werden natürlich vor allem auch durch den Rückgang an Reichssteuern, der sehr stark ist, beeinflußt. Ich

gebe hier nur die Zahlen derjenigen Reichssteuern wieder, die für die preußische Finanzgebarung von Bedeutung sind. Die Lohn⸗

ste uer sollte nach dem Etatsansatz für 1930 rund 185

Mark bringen; sie ist für 1930 mit 1306 Millionen anschlagt. Immerhin bedeutet dieser Rückgang des

aufkommens keinen Ausfall für den Preußischen Sta Lohnsteuer bis zu einem Gesamtbetrage von 1300 Mi Länder und Gemeinden verteilt wird. Der Rückgang

steuer trifft mit voller Schwere die Invaliden⸗ und K versicherung, denen nach der lex Brüning der Mehr 1300 Millionen zufließen müßte.

Die Kapitalertragsteuer geht von 2909

im Jahre 1930 auf 90 Millionen im Jahre 1931 zurüc. 2.

Rückgang hängt mit der Aufhebung der Kapitalertr

den festverzinslichen Papieren, dann aber natürlich auch min

Rückgang der Wirtschaft zusammen. Die veranla kommensteuer geht von 1335 Millionen im Jah

12065 Millionen im Jahre 1931 zurück. Die U matze.

geht von 1165 Millionen im Jahre 1930 auf 1040

Jahre 1931 zurück. Alles in allem wirkt sich dieser Rüczam !

großen Reichssteuern, an denen der Preußische Staat

so aus, daß die Ueberweisungen an den Preußischen Staat

ohne Gemeinden und Gemeindeverbänden von 8783 also um 90 Millionen, zurückgehen.

Auch bei den preußischen Steuern haben wir einem mäßigen Rückgang zu rechnen. Die Hauszinssten wird von uns bei vorsichtiger Schätzung für das Jahr 1

900 Millionen geschätzt. Wir stellen also hier geg Jahre 1930, dem geschätzten Aufkommen des Jahres

weiteren Rückgang von 45 Millionen in Rechnung. Finn Preußischen Staat als solchen, soweit er mit seinem Finanzen an dieser Steuer beteiligt ist, bedeutet das gegenüber dem n

jährigen Etatsansatz einen Ausfall von 30 Millionen

Bei der Grundvermögenssteuer haben wir einem Mehraufkommen von 23 Millionen zu rechnen, wel

die im Vorjahr beschlossene Steuererhöhung im Jah

12 Monate auswirken wird. Dann kommen noch kleinere schiebungen in Betracht. Insgesamt haben wir bei den preuft Steuern im Jahre 1931 mit einem Rückgang von 6.5 Millm

zu rechnen.

Bei den Betrieben rechnen wir mit einem Rückgam n

A,9 Millionen. Dieser Rückgang fällt fast nahezu auf den

gang der Ueberschüsse der Forst verwaltung.

noch mit höheren Zahlen in Ansatz gebracht werden muß.

der bisherigen Entwicklung fragt es sich, ob der Rückganzs nan Die Verwaltungseinnahmen zeigen eine Sn

rung von 555,72 Millionen auf 567,5 Millionen, also rung um 12,3 Millionen.

bei der Justizverwaltung zurückzuführen. Zunahme der Geschäfte der Justizverwaltung, so e auf der Einnahmenseite erscheint, hat auf der A natürlich ihre Kehrseite.

Ausgaben immer um den doppelten Betrag der steigen. Alles in allem Rückgänge bei 106 Millionen.

Entsprechend sind die Ausgaben gesenkt worden, bän

dauernden Ausgaben um 66,8 Millionen, bei den Ausgaben um 39,3 Millionen. gaben zeigt nicht die volle Höhe der Abstriche, die b

stellung des Haushaltsplans für das Jahr 1931 vorgenom

werden mußten. Denn es werden auch unvermeid ausgaben in Rechnung zu stellen sein. Wenn ich zun von der Besoldungskürzung absehe:

lionen. Angestellten in höhere Dienstaltersstufen und höhere Tarifs zusammen.

völlig angeglichen werden sollen. Die Zuschüsse zur

schulkasse steigen infolge der Zunahme der Kinderza! 63 Millionen. Ich bitte, zu beachten, daß die Kinderzall beständig steigt, weil jetzt die kriegsschwachen Jahrgänge aun Schulen herauskommen, aber die stärkeren Jahrgänge der kriegszeit in den Schulen bleiben oder in die Schulen eimih Wir werden also noch für eine Reihe von Jahren mit ethi Beiträgen des Staates für die Landesschulkasse zu rechnen Dann allerdings wird infolge der allgemeinen Abnahm Bevölkerungszunahme ein allmähliches und stetiges Absinlen g

treten.

Auch bei den Sachausgaben sind gewisse Ausgaben zin

läufig. Die Errichtung der berufspädagogischen J Verstaatlichung der Lyzeen, endlich aber auch die

Diese Zunahme der Verwalnn einnahmen ist im wesentlichen auf die Zunahme der Gestz

Wir können im allgemeinen so rchn daß bei einer Zunahme der Geschäfte der Justizverwaltum;

den Einnahmen n

Aber diese Senkung der ih

die regulären Vein dungsausgaben verlangen eine Mehrausgabe von z '. Das hängt mit dem Aufrücken der Beamten um

Die Pensions fonds erfordern Mehrausgabe von 83 Millionen, wenn sie an die Ist-Inn

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. Deutschen Reichsa

Erste Beilage

Verlin, Mittwoch, den 12. Dezember

nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1939

fr. 294.

GFortsetzung aus dem Hauptblatt.)

der nappsche

rtr Fber bei Berücksichtigung aller dieser unvermeidbaren Mehr⸗

den und dieser zwangslosen Minde rausgaben blieb immer die Aufgabe übrig, zur Deckung des Einnahmeausfalls und . icht durch Minderausgaben gedeckten Mehrausgaben Ab⸗ e im Betrage von 141,1 Millionen bei der Aufstellung des Haltsplans für das Jahr 1931 vorzunehmen.

( sind diese Abstriche von 141,1 Millionen durchgeführt n? Zunächst einmal durch Kürzung der Besol— Nen. Die Kürzung der Besoldungen bringt eine Minder⸗ me von Sc„4. Millionen. Wir haben diese Summe als benin gGesamtposten, und zwar als Minusausgabe, im Etat der

CLꝝiinen Finanzverwaltung eingestellt, da es bei rechtzeitiger , e des Haushaltsplans nicht mehr möglich war, diese Le auf die einzelnen Sonderpläne zu verrechnen, und da ja

ö der Aufstellung des Haushalts noch nicht feststand, ob Kürzung der Besoldungen Gesetz werden würde. Inzwischen Le Notverordnung vom 1. Dezember 1930 erlassen, und diese enüber ordnung verfügt die 6 prozentige Kürzung der Besoldungen 199 1 nur für die Verwaltungen des Reichs, sondern auch für

wund Gemeinden und gibt zur Durchführung dieser ng der Landesregierung die Ermächtigung, die Kürzung nd und Gemeinden auf dem Wege einer Regierungsver⸗ ng durchzuführen. Eine entsprechende Regierungsverord⸗

ö ist in Preußen inzwischen erlassen, die die Kürzung der Be⸗ Men sowohl für das Land wie für die Gemeinden durchführt. ks kann hier natürlich die Frage aufgeworfen werden, wie Rechtslage ist, ob das Reich in der Lage ist, auf dem Wege Notverordnung des Reichspräsidenten nicht nur die ng seiner eigenen Besoldungsbezüge, sondern auch die ng der Besoldungsbezüge in den Ländern und Gemeinden führen. Die herrschende Rechtsauffassung ist die, daß auf Vege einer Notverordnung des Reichspräsidenten zwar nichts t werden kann, was verfassungsändernde Bedeutung hat, nicht der Artikel 48 der Reichsverfassung selbst Aende⸗ n der Verfassung zuläßt, daß im übrigen aber die Gewalt Neichspräsidenten nicht nur Staatsgewalt des Reichs, sondern Staatsgewalt der Länder ist, und daß infolgedessen der Hräsident die erforderlichen Maßnahmen auf Grund des Els 48 nicht nur im Bereich der Verwaltung des Reichs, Aber M 1 auch im Bereich der Verwaltung der Länder treffen rfrenltz är und daß, wenn man das Notverordnungsrecht auch auf die anon gebung ausdehnt, dieses Notverordnungsrecht nicht nur im

der Reichsgesetzgebung, sondern auch im Bereich der Resetzgebung ausgeübt werden kann. Es ist das, wie ge⸗ Einmn 6 herrschende Auffassung, der sich Reichsregierung und mat angeschlossen haben, und dementsprechend konnte durch

Hötverordnung die Kürzung der Besoldungsbezüge auch für und Gemeinden verfügt ünd auf Grund der in der Not— mung erteilten Ermächtigung durch Regierungsverordnung, werordnung der Staatsregierung, durchgeführt werden. durch diese Verordnung eine allgemeine Kürzung der Be⸗ Masbezüge um 6 v5 verfügt worden, nur bei den Ministern bare M rrozentige Kürzung. ich in ö berührt diese Frage der Kürzung der Besoldungen natür⸗

e Frage von allgemeiner Bedeutung, nämlich die, ob es und notwendig ist, ganz allgemein die Lohn- und Be⸗ RWspolitik umzustellen und hier auf allen Gebieten sowohl frivatwirtschaft wie der öffentlichen Wirtschaft eine Kürzung Buführen. Ich glaube, daß diese Kürzung bei richtiger Be⸗ ng in Wahrheit nur eine Angleichung an ein verändertes Miveau darstellt. Wir haben einen vollständigen Zusammen⸗ der Preise auf dem Weltmarkt erlebt. Die Preisentwicklung Mutschland hat sich dieser Entwicklung auf dem Weltmarkt nur d angeschlossen. Immerhin darf festgestellt werden, daß die shaltungskosten auch in Deutschland, verglichen mit dem Ischnitt der Lebenshaltungskosten des Jahres 1929, um neun e bereits zurückgegangen sind, und daß durch diesen Rück— der Lebenshaltungskosten eine 6⸗prozentige Kürzung nahe zu lichen wird, und wir alle werden uns der Hoffnung hin⸗

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daß die Bemühungen der Reichsregierung, die Senkung des Niveaus weiter vorwärts zu treiben, Erfolg haben werden. eins ist gewiß, daß Deutschland bei einer Einfuhr von 1 illiarden und einer Ausfuhr von 12 Milliarden, also bei der nstiti! Kwinnigsten Verflechtung mit der Weltwirtschaft, unmöglich

Uebem em Preisniveau arbeiten kann, das sich von dem Preis⸗

erheblicher Bürgschaften im Zuge der Osthilse und die Notn. der Weltwirtschaft weit entfernt. Die Politik, die also keit, für Ausfälle bei solchen Bärgschaften gewisse Deciun irchgeführt wird, allgemeine Senkungdes Preis—⸗ Etat zu schaffen wir haben hier 10 Millionen mehr . Gin ann anezeasanfchhang demit allgemeine Senkung

machen solche Mehrausgaben unvermeidlich.

gibt es auch Minderausgaben, die ohne harten

eintreten. Die Zuschüsse zu den Berufsschulen gehen

lionen zurück, der Zuschußbedarf der Gestütsverwaltung geht 1 Million zurück, da eine Reihe von Gestüten abgebaut . ist, und die Pfarrerbesoldungszuschüsse können um 8 mn ö hexabgesetzt werden, weil einmal Pfarrgemeinden zusammen worden sind und außerdem auch im Verwaltungswege für in

Durchführung der gesetzlichen Bestimmungen gesorgt wonach zunächst einmal die Pfarrerbesoldungen durch Einnahmen der Kirchengemeinden decken sind.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

und Kirchensteuern

Pestehungskosten sowohl in der Privatwirtschaft wie in der lichen Wirtschaft, ist nach meinem Dafürhalten einfach eine Rirtschaftliche Notwendigkeit, wenn die deutsche Wirtschaft KBugrunde gehen und damit dem deutschen Volk die Grund⸗ zt seiner Lebenshaltung nicht einfach entzogen werden soll.

n

um 16

Peitere Ersparnisse sind dann erzielt worden durch Kürzung Eufwandsentschädigungen; diese sind um 40 bis Jzelürzt worden. Eine Kürzung der Aufwandsentschädigung Mmister war schon aus dem Grunde notwendig, um hier die om Landtag in früheren Jahren immer wieder verlangte Eihhung an die Aufwandsentschädigung der Reichsminister uführen. Das ist jetzt erfolgt.

. e Nebenvergütungen der Beamten sind im inen um Lo gekürzt worden. Auch die Min isterial⸗ Be wird an die Ministerialzulage im Reich angeglichen

worden die eiss⸗

Verantwortlich für Schriftleitung und Verl Direktor Mengering in Berlin.

Druck der Preußlschen Druckerei⸗ und Verlags Aktienges

Berlin,. Wilhelmstr. 32. Fünf Beilagen . (einschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregis

Allerdings glaubten wir, diese Angleichung der Ministe=

e. 9 . Zug durchführen zu können, weil dies, verbunden bare , b prozentigen Kürzung, zu außergewöhnlichen . ührt haben würde, und die Staatsregierung hat sich

if den Standpunkt gestellt, man solle diese Kürzung der

. Tterialz 9 2 3 2 2 . alzulagen in 3 Etappen, mit einem Drittel am 1. April,

ell

terbeilih

lagen in Preußen an die entsprechenden Zuschüsse im Reich

mit einem Drittel am 1. Oktober und mit dem letzten Drittel zum 1. April nächsten Jahres durchführen, so daß bei der Aufstellung des nächstjährigen Etats die Angleichung an die Ministerial⸗ zulagen im Reich durchgeführt wäre.

Entsprechend der Kürzung der Gehälter der Minister erfahren auch die Diäten der Abgeordneten eine 20 8 ige Kürzung. Alle diese Kürzungen bringen eine Ersparnis von 3,6 Millionen Reichsmark.

Drittens glauben wir, erhebliche Ausgaben durch die sogenannte Ju stiz reform sparen zu können; ich habe auf diese Dinge bereits im vorigen Jahre hingewiesen. Die Preußische Staats⸗ regierung hatte damals im Reichsrat den Antrag gestellt und dieser Antrag wurde von der Reichsregierung angenommen —, gewisse Reformen im Bereich der Justizverwaltung durchzuführen, Erhöhung der Zuständigkeit der Amtsgerichte, Einschränkung der Rechtsmittel, weitere kleine Vereinfachungen, dann aber auch Kürzung der Gebühren der Anwälte in Armensachen. Diese damals von Preußen vorgeschlagene Justizreform wurde zwar im Reichsrat verabschiedet, fand aber im Reichstag wenig Gegen⸗ liebe, und es ereignete sich damals das Unglaubliche, daß die Vor⸗ lage des Reichsrats nicht einmal einer Ausschußberatung im Reichstag gewürdigt wurde, sondern bereits in erster Lesung von allen Fraktionen des Reichstags einmütig abgelehnt wurde. Die Reichsregierung war der Meinung, daß bei der Durchführung des Finanz⸗ und Wirtschaftsplans auch diese Justizreform wieder angepackt werden müsse, und hat die preußischen Vorschläge des Vorjahres wieder aufgenommen. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde im Reichsrat verabschiedet und ist in die Notverordnung aufgenommen. Wir können hier mit Ersparnissen im Betrage von 6 Millionen Mark rechnen, die auch wieder als eine Minus⸗ ausgabe beim Etat der allgemeinen Finanzverwaltung erscheinen.

Die Hauptersparnis bringt die Kürzung der Gebühren der Rechtsanwälte in Apmensachen. Diese Maß⸗ nahme wird aus Anwaltskreisen stark angefochten. Aber ich glaube, sie ist begründet und nicht unbillig. Das ergibt sich, wenn man sich einmal folgende Zahlenreihe vergegenwärtigt: Der Preußische Staat hat zur Abdeckung der Gebühren in Armensachen im Jahre 1927: 8,7 Millionen, 1928: 10,6 Millionen, 1929: 19,5 Millionen Mark zahlen müssen, und für 1930 sind diese Ausgaben auf 22 Millionen geschätzt. (Hört, hört!! Der starke Sprung im Jahre 1929 gegenüber dem Jahre 1928 hängt damit zusammen, daß Ende Dezember 1928 durch ein Reichsgesetz die Gebühren der Anwälte in Armensachen trotz des nachdrücklichen Widerspruchs der Landesregierungen erhöht worden sind. Was jetzt den Anwälten genommen wird, wird etwa 4⸗ bis 5 Millionen betragen und entspricht der Hälfte der Erhöhung, die für das Jahr 1929 beschlossen worden ist. Wenn man die Dinge einmal

so betrachtet und sich vergegenwärtigt, daß alle Besoldungsausgaben

und alle Löhne eine starke Kürzung erfahren, so wird diese Kürzung der Gebühren der Anwälte in Armensachen nicht als unerträglich bezeichnet werden können. (Sehr richtig! rechts) Ich bin mir vollkommen darüber klar, daß die Lage der Anwälte nicht leicht ist. Aber sie ist deswegen nicht leicht, weil jetzt 10 000 Anwälte da Lebensspielraum haben wollen, wo vor dem Kriege 6000 Anwälte Lebensspielraum gehabt haben; denn so ist die Ent⸗ wicklung in Preußen. Dieser ungewöhnlichen Vermehrung der Anwälte ist mit der Erhöhung von Gebühren nicht beizukommen. (Sehr richtig!)

Die sachlichen Ausgaben im Ordinarium sind im allgemeinen um 5 bis 10 v5 gekürzt worden. Hier sind der Kürzung sehr enge Schranken gesetzt, wenn nicht der ordentliche Lauf der Verwal⸗ tung überhaupt lahmgelegt werden soll. Die Kürzungen machen nicht allzuviel aus; sie betragen 7,1 Millionen Mark. Dabei spielen die Bauunterhalt ungsfonds eine gewisse Rolle. Wir haben früher die Ausgaben für Bauunterhaltung mit 1,83 v5 des Neubauwerts der Gebäude in Rechnung gestellt, für das Jahr 1931 mit 1,6 v5. Ich glaube, daß diese Kürzung der Bauunterhaltungsfonds keineswegs eine Verschlechterung der Bauunterhaltung bedeuten wird. Denn die Kürzung von 1,8 auf 1,5 vH entspricht schon heute der Entwicklung des Baukostenindex, der bereits von 180 vH auf 158 vH zurückgegangen ist und weiter zurückgehen wird, so daß hier noch weitere Ersparnisse werden gemacht werden können, selbst wenn die Bauunterhaltung in der bisherigen sorgfältigen Weise weitergeführt werden soll.

Sehr starke Abstriche sind im Extraordinarium gemacht worden: hier sind insgesamt 40 Millionen Mark abgestrichen worden. Unter diesen Abstrichen spielen natürlich die Baukosten eine erhebliche Rolle. Wir haben im allgemeinen erste Bau⸗ raten in den Haushaltsplan überhaupt nicht mehr eingestellt.

Durch diese Abstriche in einer Gesamthöhe von 14,1 Mil⸗ lionen Mark ist es gelungen, das Gleichgewicht im Haus⸗ haltsplan für das Jahr 1931 herzustellen. Nach menschlichem Ermessen werden wir also im Jahre 1931 nicht auf allzu große Schwierigkeiten stoßen wenn nicht im nächsten Jahre noch eine weitere verhängnisvolle Verschlechterung der Wirtschaftslage eintritt. Was dann allerdings geschehen würde, ist nicht ab⸗ zusehen.

Meine Damen und Herren! Es ist nun aber vielleicht an⸗ gezeigt, hier noch einige Worte zu dem Finanz- und Wirt⸗ schaftsplan der Reichsregierung zu sagen, weil ja dieser auf die Finanzgebahrung des preußischen Staates und der preußischen Gemeinden stark zurückwirkt. Hier darf ich auf Aus⸗ führungen Bezug nehmen, die ich schon vor einigen Wochen hier vor diesem hohen Hause gemacht habe. Aber ich habe meine da⸗ maligen Ausführungen insofern zu ergänzen, als ja inzwischen der Plan der Reichsregierung durch die Notverordnung des Herrn Reichspräsidenten zu einem erheblichen Teil bereits verwirklicht worden ist.

Die Lage im Reich ist deshalb so ernst, weil die Jahre 1928 und 1929 mit Fehlbeträgen von 465 Millionen abgeschlossen hatten, und weil am 1. April d. J. ein ungedecktes Extraordi⸗ narium von 771 Millionen vorhanden war und diese Fehlbeträge,

das ungedeckte Extraordinarium und die Ansprüche des Ultimos

die Kasse des Reichs am Anfang des Jahres mit rund 16750 Mil-

lionen belasteten, die durch kurzfristige Kredite abgedeckt werden

mußten. Die Lage ist nicht viel besser geworden; denn das Reich

rechnet im Laufe des Jahres 1930 mit einem Fehlbetrag von

900 Millionen, von denen 600 Millionen auf Rückgänge der Ein⸗

nahmen, 300 Millionen auf Mehrausgaben der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung zurückzuführen sind immer in runden Zahlen gesprochen. Daß das Reich dieser Fehlbeträge nicht mit ordentlichen Maßnahmen Herr werden kann, liegt auf der Hand. Es hat sich mit dem bekannten großen Ueberbrückungskredit von 500 Millionen geholfen. Die Kassenlage des Reichs wird infolge⸗ dessen am 1. April 1931 ungefähr dieselbe sein wie am 1. April 1930, mit anderen Worten, es wird auch dann ein ungedeckter Betrag von 1670 Millionen vorhanden sein, obwohl inzwischen ein Teil der schwebenden Schuld durch die Kreuger-Anleihe kon⸗ solidiert ist, obwohl durch die Lex⸗Schacht ein Schuldentilgungs—⸗ fonds eingesetzt war und obwohl inzwischen der Ueberbrückungs-⸗ kredit von der Reichsregierung hereingebracht worden ist. Diese ernste Entwicklung erklärt sich eben im wesentlichen noch immer durch die Fehlbeträge der früheren Jahre, durch die Fehlbeträge dieses Jahres und durch das ungedeckte Extraordinarium, das in dieses Jahr mit hereingenommen werden mußte. Bei solcher Sachlage ist es natürlich eine unbedingte Notwendigkeit, für eine allmähliche Abdeckung der schwebenden Schuld, die ja nun allein zur Deckung dieses Fehlbetrags herangezogen werden kann, Sorge zu tragen, und dem trägt ja das bekannte Schuldentilgungsgesetz Rechnung, das eine Abdeckung der schwebenden Schuld in drei Jahresraten von je 420 Millionen aus Mitteln des ordentlichen Haushalts vorsieht. Ein entsprechender Betrag von 420 Mil⸗ lionen ist in den Reichshaushaltsplan für das Jahr 1931 auf⸗ genommen.

Welche Maßnahmen aber hat die Reichsregierung nun er⸗ griffen, um im Reichshaushaltsplan für das Jahr 1931 das Gleichgewicht unter allen Umständen zu gewährleisten? Zu nächst eine Erhöhung der Einnahmen. Die Ledigensteuer wird im nächsten Jahr forterhoben; der Zuschlag zur Einkommensteuer bei den hohen Einkommen wird forterhoben; eine Tabakstener⸗ erhöhung, die 167 Millionen erbringen soll, wird neu eingeführt werden. Alle diese Maßnahmen sind durch die Notverordnung bereits durchgeführt. .

Zweitens: die Kürzung der Personalbezüge bringt dem Reich rund 120 Millionen, 60 Millionen durch Kürzung der eigenen Ausgaben des Reichs, 60 Millionen durch Kürzung der Besol⸗ dungsausgaben bei der Reichspost und durch entsprechende Er⸗ höhung der Ablieferungen, die die Post an den Reichsfinanz⸗ minister zu machen hat. Die Besoldungskürzungen bei der Reichs⸗ bahn kommen der Reichsbahn zugute und berühren den Reichs⸗ etat nicht. Diese Kürzungen sind der Reichsbahn aber auch zu gönnen, da ja doch die Eisenbahnverwaltung für das Jahr 1950 mit einem Fehlbetrag von mindestens 500 Millionen zu rechnen haben wird und ihre gesamten vorhandenen Reserven einsetzen muß, um das Gleichgewicht überhaupt herzustellen.

Drittens war geplant, auch die Ueberweisungen an die Länder und Gemeinden um 100 Millionen zu kürzen. Hier hat der Plan der Reichsregierung in den Beratungen im Reichsrat eine Korrek⸗ tur dahin erfahren, daß die Ueberweisungen an Länder und Ge⸗ meinden ganz abgesehen von den natürlichen Rückgängen dieser Ueberweisungen, von denen ich bereits eingangs gesprochen habe um 50 Millionen gekürzt werden sollen. Hier liegt noch eine Aufgabe für uns vor; diese Kürzung ist bei der Aufstellung des Haushaltsplans in Preußen noch nicht berücksichtigt worden. Für den preußischen Etat bedeutet diese Kürzung eine Verschlechte⸗ rung von 13,5 Millionen. Im Laufe der Beratungen werden also noch 135 Millionen aus dem Etat herausgestrichen werden müssen. Die Beschlüsse des Landtags, im nächsten Jahr Teine pädagogischen Akademien zu errichten, werden einen Teil dieser Kürzungen bringen, da der Haushaltsplan noch mit der Errichtung von vier pädagogischen Akademien rechnet. Aber darüber hinaus muß noch für weitere Deckung gesorgt werden, damit diese Kürzung von 13.5 Millionen durchgeführt werden kann.

Viertens sind dann im Etat des Reichs für das Jahr 1931 noch Abstriche im Gesamtbetrage von 300 Millionen noch vor⸗ genommen worden. Diese Zahl ist hoch, und im Vergleich mit den Abstrichen, die im preußischen Haushalt durchgeführt worden sind, könnte sie besonders hoch erscheinen. Es darf aber nicht ver⸗ gessen werden, daß der Reichsfinanzverwaltung die Abstriche da durch erleichtert werden, daß der Neue Plan im nächsten Jahr 25 Millionen weniger fordert, und daß die inneren Kriegslasten 60 Millionen und die Kriegsrenten 50 Millionen weniger fordern. Hier handelt es sich also um Minderausgaben, die gewissermaßen zwanglos eintreten und nicht erst mit rauher Hand herbeigeführt werden mußten. .

Der Finanz⸗ und Wirtschaftsplan der Reichsregierung befaßt sich dann in seinem zweiten Abschnitt mit Maßnahmen, die die Länder und Gemeinden betreffen. Ich darf auch hier auf die Ausführungen Bezug nehmen, die ich vor einigen Wochen in diesem hohen Hause gemacht habe. Ich habe diese Ausführungen nur insofern zu ergänzen, als nunmehr die Notverordnung die Pläne der Reichsregierung zum Teil verwirklicht hat. Der Plan der Reichsregierung für Länder und Gemeinden sah die Kürzung der Gehälter bei den Ländern und Gemeinden vor. Diese Kür⸗ zung ist inzwischen durchgeführt worden. Er sah weiter das scheint mir hier bemerkenswert zu sein eine Besch rän⸗ kung des Personalaufwandes in Ländern und Gemeinden vor, d. h. die Angleichung an die Bezüge, die im Reich gewährt werden. Diese Frage hätte für das Land Preußen praktische Bedeutung nicht gehabt, da im allgemeinen der Be⸗ soldungsaufwand des Preußischen Staates nicht höher, sondern geringer als der Besoldungsaufwand ist, den das Reich für seine Beamten leistet. Es sind hier verschiedene Unterschiede vorhanden, die zum Teil im System der Besoldung, bei den Kinderzuschlägen

und auf anderen Gebieten liegen. Alles in allem genommen ist