1930 / 299 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Dec 1930 18:00:01 GMT) scan diff

Un Zulassungskarten verlieren ihre Gültigkeit,

Deutscher Reichsanzeiger

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Staatsanzeiger

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. Berlin sind auf einseitig beschriebenem ngbes ondere ist darin auch an zugeben, welche Worte etwa durch Sperr druck (einmal unterstrichen) oder strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müůssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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Berlin, Dienstag, den 23. Dezember, abends.

Potjchecttonto: Bertin a62. 1930

s r. 299. Reichs bantgirotonto.

Inhalt des amtlichen Teiles:

( Deutsches Reich.

nuf der Zulassung von Teilen eines Bildstreifens. mmmachung, betreffend L und III. mecklenburg⸗schwerinsche pgenwertanleihe von 1923.

. Preußen.

Flug über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande ö der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. mmimachung über Satzungsänderungen der Preußischen 1 und Pfandbrief ⸗Bank Aktiengesellschaft Herlin.

j simachung gemäß 8 35 des Hausarbeitgesetzes.

. htamtlichen Teil ist Navember⸗-Ernteermittelung 1930 veröffentlicht.

.

Amtliches.

Deutsches Reich.

uf Antrag der Bayerischen, Badischen und Thüringischen ungen ist am 22. Dezember 1930 die Zulassung folgender e des Bildstreifens:

. „Frauennot Frauenglück“

wagsller; Kulturfilm G. Puchstein, Königsberg i. Pr.,

ker: Praesens-Film, Zürich (genehmigt von der Film⸗ fiele Berlin am 15. November 19360 unter Prüfnummer ig), widerrufen worden:

In Akt 1I1 nach Titel 34 und 29: Die Abtreiberin c0cschhebt dem auf, dem Bett liegenden, Mädchen bei dem . Ff die Beine auseinander. Länge: 1,90 m und Odo m.

Die im Umlauf befindlichen, am 15. November 1930 aus⸗ Julassu sofern sie berichtigt sind. Berlin, den 22. Dezember 1930.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle.

Dr. Seeger.

und III. mecklenburg⸗schwerinsche Roggen wert⸗ 4 anleihe von 1923.

Infolge Feststellung des Durchschnittspreises für märkischen

fen auf 53 RM für den Zentner sind nach bereits ngtem Abzug der Kapitalertragsteuer zu zahlen für am 2. Januar 1931 fälligen Zinsschein rl Noggenwertanleihe; Lit. A O S,s RM, Lit. B O,. 34 RM, Lit G6 0.17 RM, Lit. D 008 RM r 1II. Roggenwertanleihe Lit. 8 50 RM, Lit. B 3,40 RM, Lit. O 170 RM, Lit D 0,85 RM.

Die zum 2. Januar 1931 vorzunehmende Tilgung ist durch

hindigen Rückkauf erfolgt. Schwerin, den 22. Dezember 1930. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.

J. Preußen.

slinisterium für Handel und Gewerbe. 1 Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses 6 Dezember 1930 folgenden Personen. Steiger Albert Moste rt in Dortmund⸗Kirchhörde und den Bergleuten August Liedschulte und Karl Walten⸗ M berg, beide in Ende, Ennepe⸗Ruhrkreis, Fettungsmedaille am Bande verliehen:

i.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staats ministerium hat mittels Erlasses vom J. November und 1. Dezember 1930 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: halter Dah ley, Unterfeldwebel, 8. (Preuß.) Inftr.⸗ Regt. , Frankfurt a. d. O., * m misch, Musiker, Köln.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung 6 aus Gefahr an: ö . ni geberger, Student, Berlin⸗Grünau, . . ö bel, Straßenbahnschaffner,

Frankfurt a. M.

Ministerium für Volkswohlfahrt. Bekanntmachung.

Die von der Generalversammlung der Aktionäre der Preußischen Zentral⸗Bodenkredit⸗ und Pfandbrief⸗ Fank' Aktienkesellschaft in Berlin am 12. November 1930 gefaßten Beschlüsse über die Aenderung der 85 1, 5, 20, 26 und 32 der Satzung, welche die Aenderung der Firma in Deutsche Zentralbodenkredit⸗Aktiengesellschaft, ferner die Erhöhung des Grundkapitals, die Beschlußfassung des Auf⸗ sichisrats, die Vertretung der Generalversammlung und die Aufsichtsrats vergütung betreffen, hat der Reichsrat am 11. Dezember 1330 gemäß 8 1 Abs. 3 des Hypothekenbank⸗ gesetzes vom 15. Juli 1899 genehmigtz

Die Generalderfammlungsbeschlüsse sind in das Handels—⸗ register eingetragen worden.

Berlin, den 20. Dezember 1930. Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. V.: Meyer.

Betanntmachung gemäß 8 365 des Hausarbeitgesetzes.

Der Fach auss für ö. für das Kon⸗

fektionsgewerbe owie die Herstellung von Phantasie⸗ und

Wirkwaren Abt. D (wollene und seidene Phantasie⸗ und Wirk⸗

waren) Unterabteilung b (Maschinenarbeitꝰ zu Erfurt hat in

. Sitzung vom 5. Dezember 1930 folgenden einstimmigen eschluß gefaßt:

Die zwischen dem Verein Deutscher 1 bon Phantasie⸗ wirkwaren e. V. und dem Verband Thärlnger Lohngewerbetreibender in der Tertil- und Bekleidungsindustrie E. V., beide in Apolda, vereinbarten und am 4. November 1936 dem Fachausschuß eingereichten Nachträge zu dem bestehenden Entgelttarif, betreffend Abt.] Flach⸗ strickmaschinen und Abt. 2 Naschel, werden hierdurch mit Wirkung vom 5. Dezember 1930 als allgemeinverbindlich genehmigt.

Der raumliche und peisönliche Geltungsbereich des vorstehenden Beschlusses richtet sich nach dem Beschluß des Fachausschusses vom 29. Jult 1930.

Die Nachträge können in den Geschäftsräumen der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter eingesehen werden.

Erfurt, den 5. Dezember 1930.

Der Vorsitzende. Strehlke. a ᷣ—Q¶QuKuQiuJ4,, „„ e„eze' e: ea ᷑x᷑ᷣee⸗ ex --

Nichtamtliches.

Preußijcher Landtag. 193. Sitzung vom 19. Dezember 1930.

Nachtrag.

Die Rede des Finanzministers Dr. Höpker Asch off im Laufe der ersten Beratung des Etats hat nach dem vor⸗ liegenden Stenogramm folgenden Wortlaut:

Ich habe Veranlassung, noch auf einige Fragen einzugehen, die im Laufe der Aussprache über den Haushaltsplan hier berührt worden sind. Der Herr Abgeordnete Szillat hat die Frage auf⸗ geworfen, ob nicht an Stelle des allgemeinen sechsprozentigen Gehaltsabbaus ein gestaffelter Abbau durchgeführt werden könnte. Ein gestaffelter Abbau ganz abgesehen davon, daß die Gehälter der Minister ja eine viel weitergehende Kürzung er⸗ fahren als die Gehälter der übrigen Beamten würde natürlich mit dem dem Plan der Reichsregierung zugrunde liegenden Ge⸗ danken, daß hier in Wahrheit keine effektive Kürzung, sondern nur eine Angleichung an das gesenkte Preisniveau stattfinden soll, nicht zu vereinbaren sein. Im übrigen ist aber für uns in Preußen die Rechtslage die, daß die Notverordnung der Reichsregierung zwingend den gleichmäßigen Abbau auch für uns vorschreibt. In Preußen wäre jedenfalls eine Regelung undenkbar, die auf einer anderen Grundlage aufgebaut wäre als die im Reiche.

Dann ein zweite Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat angeschnitten hat, die Frage, ob es nicht möglich wäre, die Neu⸗ bauten, die der preußische Haushaltsplan für das nächste Jahr vorsieht, auf Anleihe zu übernehmen. Der Abgeordnete Szillat hat darauf hingewiesen, daß in vielen Gemeinden auch so verfahren würde. Damit hat er in gewissem Umfange recht. Aber die Dinge liegen ja im Staate wie in den Gemeinden auf diesem Ge⸗ biete verschieden. Wenn eine Gemeinde vor eine große Bau⸗ aufgabe gestellt wird, so ist das im allgemeinen in dem Haushalt der Gemeinde etwas Außergewöhnliches, was sich nicht alle Jahre wiederholt. Es mag daher für die Finanzgebarung einer Ge⸗ meinde ratsam sein, solche außergewöhnlichen Aufwendungen da⸗ durch auf eine Reihe von Jahren zu verteilen, daß man die

Mittel zunächst durch den Anleihemarkt beschafft und für die Ver⸗

zinsung und allmähliche Abtragung durch Tilgung sorgt. In der

Staatsverwaltung liegen diese Dinge ganz anders. Der Aufwand

des Staatesf für Neubauten ist kein ungewöhnlicher, sondern

kehrt in jedem Jahre mit Regelmäßigkeit wieder, weil der unge⸗

heure Gebäudebesitz, über den die große preußische staatliche Ver- waltung verfügt, natürlich nicht nur einer fortlaufenden Unter⸗ haltung, sondern auch einer fortlautenden Erneuerung

Also bei der Errichtung von Neubauten stehen wir keineswegs vor außergewöhnlichen Aufgaben; es sind Aufgaben, die in jedem Jahre wiederkommen. Wollte man das auf Anleihe nehmen, so würde man nicht nur dem Grundsatz der Verfassung zuwider⸗ handeln, der eine Anleiheaufnahme nur für werbende Zwecke ge⸗ stattet, sondern man würde den Haushalt der Staatsschuld all⸗ mählich mit ganz außerordentlichen Beträgen belasten, Beträge, die auf die Dauer dem regelmäßigen Aufwand für Bauten gleich⸗ kommen würden. Herr Szillat hat von einer Summe von 31 Mil⸗ lionen Mark gesprochen. Ja, meine Damen und Herren, wenn wir nun Jahr für Jahr Neubauten im Ausmaß von 31 Millionen auf den Anleihehaushalt nehmen würden, so würden wir uns im Laufe von 10 Jahren eine Schuldenlast von 300 Millionen auf⸗ packen und würden nun natürlich für Verzinsung und Tilgung dieser Schuldenlast alljährlich ungefähr denselben Betrag auf⸗ zuwenden haben. Also eine solche Anleihepolitik ist völlig un— möglich und würde den Grundsätzen der Preußischen Finanz- verwaltung widersprechen.

Eine dritte Frage, die der Herr Abgeordnete Szillat auf⸗ geworfen hat, ist die, ob der Zuschuß an die Renn⸗ vereine, der nach dem Etat heute noch 83 Millionen Mark beträgt, nicht eingeschränkt werden könnte. Ja, Herr Kollege Szillat, wenn das möglich wäre, würde ich mich durchaus nicht dagegen sträuben. Aber ich bitte Sie, folgendes zu überlegen. Wir haben jetzt eine gute Einnahme aus den Erträgnissen der Renn⸗ wettsteuer. Diese Einnahmen sind dadurch bedingt, daß große Rennen abgehalten werden, die auch weite Kreise des Publikums anziehen. Würden wir den Rennvereinen die Unterstützung ent⸗ ziehen, so würden sie nicht in der Lage sein, diese großen Rennen abzuhalten. Der Erfolg würde der sein, daß die Erträge aus der Rennwettsteuer zurückgehen würden. Wir würden das nicht nur im Haushalt der Gestütverwaltung merken, dem ja nur etwa n dieser Rennwettsteuer zugeführt wird, einmal für die Rennvereine 8,3 Millionen, dann für den Prämienfonds, also nicht nur dieses Drittel würde zurückgehen, sondern auch die 33 des Aufkommens der Rennwettsteuer, die wir im Haushalt der Allgemeinen Finanz⸗ verwaltung für allgemeine Staatsbedürfnisse vereinnahmen, würden rückläufig werden. Ich glaube also, daß man mit einer allzu starken Kürzung der Mittel, die wir den Rennvereinen zur Verfügung stellen, nichts erreichen, sondern im Gegenteil eine gute Einnahmequelle verstopfen würde.

Dann habe ich noch einige Fragen zu beantworten, die der Herr Abgeordnete Baecker an mich gerichtet hat.

Herr Abgeordneter Baecker hat Ausführungen über die sammenlegung des Verwaltungsrats der Ren⸗ tenbankkreditanstalt gemacht, die dem Gesetz nicht ganz entsprechen. In dem Gesetz über die Zusammensetzung des Ver⸗ waltungsrats der Rentenbankkreditanstalt ist in 8 9 Ziffer 3 gesagt, daß dem Verwaltungsrat 11 vom Reichsrat bestellte, auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Kreditwesens besonders be⸗ wanderte Personen angehören, von denen mindestens drei Land—⸗ wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sein müssen. Diese Bestimmungen des Gesetzes sind voll und gans erfüllt. Ich glaube, es wird niemand bestreiten können, daß die auf Vorschlag Preußens vom Reichsrat bestellten Mitglieder auf dem Gebiet des landwirtschaftlichen Kreditwesens besonders be⸗ wanderte Personen sind. Die weitere Bestimmung, daß von den 11 Mitgliedern, die der Reichsrat benennt, mindestens drei Land⸗ wirte und einer Vertreter der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sein müssen, ist ebenfalls erfüllt. Davon, daß alle Mitglieder, die vom Reichsrat bestellt werden, etwa der Selbstverwaltung der Landwirtschaft im weitesten Sinne angehören müßten, wie es Herr Baecker hier behauptet, ist im Gesetz nichts zu lesen.

Herr Abgeordneter Baecker hat sodann, als ich von der Rationalisierung des Genossenschaftswesens sprach, an mich die Frage gerichtet, ob die Aufwendungen, die für die Rationalisierung des Genossenschaftswesens gemacht worden sind, nicht nur aus Mitteln des Reiches und der Rentenbankkreditanstalt herrührten, sondern ob auch preußische Mittel hierfür aufgewandt worden seien. Als wir vor zwei Jahren das Eigenkapital der Preußenkasse exhöhten, haben wir es ja vor⸗ nehmlich aus dem Grunde getan, um das Genossenschaftswesen in Preußen zu stärken und der Preußenkasse die erforderlichen Mittel zur Durchführung der Rationalisierung des Genossen

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