1931 / 27 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Feb 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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Zenatsdibliethenh Berlin

Deutscher Reichsachzeiger ; Preußischer Staatsanzeiger.

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Anzeigen nimmt an die Alle Druckauftrãge

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Nr. 27.

Weichs bankgirokonto.

Berlin, Montag, den 2. Februar, abends.

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Inhalt des autlichen Teiles:

Dentsches Reich.

Ernennungen ꝛe.

Exequaturerteilung.

Erlöschen von Exequaturerteilungen.

Filmverbot.

Bekanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1931.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom 28. Januar 1931.

Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Januar, Februar und März 1931.

Preußen.

Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Geschäftsführer Henry von Holt zum Vizekonsul des Reichs in Tocopilla (Chile) ernannt.

. Der Generalkonsul in Genug hat den Kaufmann Maxi— milian. Oetling zum Konsularagenten in Terranova (Sardinien) bestellt.

Dem Konsul bei dem portugiesischen Generalkonsulat in Hamburg, Julio Artur Santos, ist namens des Reichs unter dem 22. Januar 1931 das Exequatur erteilt worden.

Das dem Konsul Augusto Rato Potier am 30. Juli 1927 erteilte Exequatur ist erloschen.

Das dem lettländischen Konsul in Hamburg, Frieis Fridenberg, namens des Reichs unter dem 13. April 1922, erteilte Exequatur ist erloschen.

Filmverbot.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens „Ins dritte Reich“, 1 Akt 386 m, Antragsteller und Hersteller: Film⸗ p Lichtbilddienst, Berlin, ist am 29. Januar 1931 unter 1810 (Prüfnummer N S899) verboten worden.

Berlin, den 29. Januar 1931.

Der Leiter der Filmoberprüßfstelle. Dr. Seeger.

Die Reichs indexziffer

für die Lebenshaltungskosten im Januar 1931. Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten (Er— nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Son⸗ stiger Bedarf) beläuft sich nach den Feststellungen des Statiflifchen Reichsamts für den Durchschnitt des Monats Januar auf 140,4 gegenüber 141, im Vormonat. Sie ist somit um O8 vH zurückgegangen. An dem Rückgang sind alle Bedarfs⸗ gruppen außer der Wohnung beteiligt, und zwar sind zurück⸗

gegangen die Indexziffern:

für Ernährung. auf 133,5, ür Hen und Beleuchtung . um C5 vH auf 160,4, ür Bekleidung . um 23 vy auf 1464 für „Sonstigen Bedarf? . . um 0,8 vy auf 187,3. Die Indexziffer für Wohnung ist um 05 vH auf 131,8 ge⸗ stiegen. Von den Untergruppen der Ernährung haben nur die Eler im Monats durchschniit im Preise saisonmäßig angezogen.

Berlin, den 31. Januar 1931.

um 1,0 v

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platz er.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 28. Januar 1931.

Die auf den Stichtag des 28. Januar berechnete Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 100

1931 21. Jan. 28. Jan.

Ver⸗ anderung

in vo

Indergruppen

I. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 1 Vieherzeugnisse ... ö

Agrarstoffe zusammen ... II. Kolonial waren...... III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren.

1122 ö 117 gz 6 163.5 16136

E Do do D .

8 29 *

114114

129,8 1173 717 821 5. 122 533 1654 121 1214 150]

106,8

133,3 1466

14055 115.5

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10. r und Leder...

11. Chemikalien) ....

12. Künstliche Düngemitte

13. Technische Oele und Fette

. err s nn, 8p z Papierstoffe und Papier ..

16. er fe ,

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2 9 9 0 9 8

[HI SSgSG&GI

de W Dde D d m = O

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Halbwaren zusammen .. IV. Industrielle Fertigwaren. I7. Produktionsmittel 18. Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen V. Gesamtinder ....

Monats durchschnitt Dezember.

Hiernach ist die Gesamtindexziffer gegenüber der Vor⸗ woche um 6,9 vH gesunken. An diesem Rückgang sind die Indexziffern für alle Hauptgruppen beteiligt.

In der Indexziffer für pflanzliche Nahrungsmittel wirk⸗ ten sich hauptsächlich Preiserhöhungen für Weizen und Weizenmehl aus; dagegen ist Zucker im Preis zurückgegangen. An den Schlachtviehmärkten sind die 31 für alle Viehgat⸗ tungen, insbesondere für Schweine gesunken. Von den Vieh⸗ erzeugnissen lagen Eier und Schmalz im Preis niedriger als in der . die Butterpreise haben sich erhöht. In der Gruppe Futtermittel waren für Futtergetreide, Kleie und zum Teil auch für Oelkuchen Preissteigerungen zu verzeichnen.

Der Rückgang der Indexziffer für Kolonialwaren ist hauptsächlich auf niedrigere Preise für Margarineöle un Tabak zurückzuführen.

Von den Einzelgruppen der industriellen Rohstoffe und Halbwaren ist die Indexziffer für Nichteisenmetalle hauptsäch⸗ lich infolge niedrigerer ö. für Blei und Zinn gesunken. In der Indexziffer für Textilien wurden Preisrückgänge für Flachs, Hanf und Hanfgarn durch 3 Preise für Baumwoll⸗ garn ausgeglichen. Die Preise für Häute, Felle und zum Teil auch für Leder sind weiter gesunken. In der Indexziffer für Baustoffe wirkten sich hauptsächlich Preisherabsetzungen für Mauersteine und eiserne Röhren aus.

Die Preise für industrielle Fertigwaren, und zwar so⸗ wohl für Produktionsmittel wie für Konsumgüter, haben ihren Rückgang fortgesetzt.

Berlin, den 31. Januar 1931.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

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Bekanntmachung.

Der Verwaltungsrat der Reichsmalsstelle hat auf Grund des 5 7 Nr. 2 und 8 der Verordnung pin Ausführung des Maisgesetzes vom 31. März 1930 (RGBl. L S. 111) folgenden Beschluß gefaßt: .

Der Verkaufspreis der Reichsmaisstelle für Ma is beträgt mit Wirkung vom 4. Februar bis 3. März 1931 einschließlich:

a) für eine Tonne Donaumais außer

kleinem Mais (Zweihundertfünfund⸗ vierzig Reichsmark)

on eihundertfün Reichsmark) . (683 . chzi

weihundertsechzi

Reichsmark) ö

270 RM

(Zweihundertsiebzig Reiche mark an wagggnfrei inländischer Einfallshafen oder Paritaͤt waggon—⸗ rei trockene Grenze. . .

b) für eine Tonne anderen Mais außer kleinem Mais

c) für eine Tonne kleinen Donaumais.

d) für eine Tonne Plata⸗Cinquantinmais

1931

Als inländische Einfallshäfen oder Grenzstationen (für trockene Grenze) gelten mit Wirkung vom 2. Februar 1931 nur noch folgende: JI. bei Eingängen seewärts: amburg, remen, Emden, Duisburg, II. bei Eingängen flußwärts: Passau, . Tetschen⸗Bodenbach (nur für deu Donau⸗Elbe⸗Umschlagg⸗ verkehr Bratislawa⸗Tetschen· Bodenbach),

III. bei Eingängen bahnwärts (nur für unmittelbar vom Erzeuger⸗ land eingehende Waggons):

Basel,

Lindau,

Kufstein,

Simbach,

Salzburg, ĩ

die ostdeutschen Grenzübergänge von Oderberg bis Prostken.

Berlin, den 30. Januar 1931. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle. Dr. Heu kamp.

Postscheckkonto: Berlin 41821.

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Januar, Februar und März L Kalendervierteljahr) 1931 werden auf Grund von

8. Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekannt⸗ machung vom 8. Mal 1926 (RGBl. 1 S. 218) in Verbindung mit 5 45 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuer⸗ ee. vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt sfest⸗ gesetzt:

Lfd. Nr.

Einheit

Staat RM 20,91 324,34 142,48 58, 5h 41,15 125,969 151.7 2356 98

1 Pfund 100 Goldpesos 100 Papierpesos 100 Belga 100 Milreis 100 Dollar 100 Rupien 100 Dollar

100 Lewa 1 Dollar

100 Pesos

100 Tael (Silber)

100 Kronen

100 Gulden

100 Kronen

100 Mark

100 Frances

109 Drachmen 1 Pfund Sterling

100 Gulden

1060 Kronen

100 Lire

100 Jen

100 Dinar

100 Lat

100 Litas

500 Franes

100 Pe sos

100 Kronen

100 Schilling

100 Soles

100 Iloty

100 Eskudos

1060 Lei (Noten)

100 Kronen

100 Franken

100 Peseten

100 Kronen 1Pfund

100 Pengö 10 neue Rubel (= 1 Tscherwonetz) 1ñ1 Peso

1Dollar

Aegypten Argentinien

Belgien

Brasilien

Britisch Hongkong

Britisch Ostindien

Britisch Straits⸗ Settlements

Bulgarien

Canada

Chile

China⸗Shanghai

Dänemark

Danzig

Estland

Finnland

. riechenland

Großbritannien olland

Island

Italien

Japan

Jugoslawien

Lettland

Litauen

Luxemburg

Mexiko

Norwegen

Oesterreich

Peru

Polen

. umaͤnien

Schweden

Schweiz

Spanien

Tschecho⸗Slowakei

Türkei

Un garn ö

Union der Sozialisti⸗ schen Sowjetrepubliken

Uruguay

Vereinigte Staaten von Amerika

Berlin, den 1. Februar 1931. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Zarden.

3,04 4,20 51,09 160,24 112,26 81,52 111,73 10,56 16,48 5, 44 20,39 169,01 92, 13 21,97 208, 15 7, 45 80,78 41,91 58, 55 194,50 112,25 59, 13 129, 51 47,02 18,83 2, 49 112,62 81,42 45.28 12. 45 1,99 73,43 21, 60

3, 130

Preusen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 16. No- vember 1939 über die Genehmigung zur b der Betriebs⸗ art auf der Vorgebirgsbahn ber Köln⸗Bonner Eisenbahnen, Aktien⸗