1931 / 60 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1931. S. 4.

beziehnng in den 8s 11 Ab. 1 in keiner Weise einen Zwang zur Durchfül daran gebunden sei, daß die in 85 156—17 bezeichneten Beträge zur Verfügung stünden.“ Ich nehme an, daß die Reichsregierung auch diese Erklärung wiederholt und zu Protokoll gibi.

Nach eingehender Debatte wurde mit Mehrheit beschlossen, den räumlichen Bereich für die Entschuldung, wie er in §8 14 Abs. 1 umgrenzt ist, zu ergänzen durch Einbeziehung der Provinz Schieswig⸗-Holsrein, der östlich der Elbe gelegenen Teil der Pro⸗ vinz Sachsen und der Länder Sachsen, Anhalt und Oldenburg. Ein esngehend begründeter Antrag Bayerns, die bayerische Ost= grenze mit einzubeziehen, fand keine hinreichende Unterstützung. Die Reichsregierung hat dagegen geltend gemacht, daß sie zu ihrem Bedauern nicht in der Lage sei, diesem Antrage zuzustimmen, daß das bayerische Ostgrenzgebiet in keinem räumlichen Zusammen⸗ hange mit dem jetzigen und künftigen Entschuldungsgebiete stehe.

Was nun die Entschuldung selbst anlangt, so ist sie gegen. über bisher und gegenüber dem Entwurf von 1930 auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Der Bedarf der Entschul⸗ dungsdarlehen ist in der Begründung auf 850 Millionen Mark geschätzt. Die Finanzierung dieses Kredit⸗ bedarfs ist gestützt auf den heute ebenfalls zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwurf über d ie Industrie⸗ bank Ueber ihn wird gesondert berichtet werden. Ich habe daher nur insoweit auf ihn einzugehen, als er im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Osthilfegesetz steht. Darnach sind aus der Aufbringungsumlage, verteilt auf die Jahre 1931 1936, ins⸗

gesamt 56h Millionen Mark für die Entschuldung bereitzustellen. Darüber hinaus kann die Bank weitere Mittel durch Anleihen beschaffen. Außerdem wird der Reichsfinanzminister ermächtigt, gemeinsam mit der zuständigen Landesregierung Bürgschaften für Entschuldungszwecke bis zur Höhe von 250 Millionen Mark zu über⸗ nehmen. Es ist beabsichtigt, die Entschuldung innerhalb dreier Jahre durchzuführen. Die Erhebung der 500 Millionen Aufbringungs⸗ umlage ist aber auf die Jahre 1931 bis 1936 verteilt. Ob die Industriebank die benötigten Anleihemittel innerhalb dieser Zeit aufbringt, hängt von der Lage des Kapitalmarktes ab. Sie soll daher im Vorgriff auf Umlage wie auf Anleihe kurzfristige Mittel sich beschaffen. Um ihr dieses und die Aufnahme einer Anleihe zu erleichtern, übernehmen Reich und Land Ausfallbürgschaften n der Bank bis zu n des im Einzelfalle gewährten Dar⸗ lehens.

Um die Leistungen der Schuldner möglichst niedrig zu bemessen, ist folgendes bestimmt:

1. Der Inbustriebank ist als Verzinsung der 500 Mill. Mark Aufbringungsumlage nur eine Verzinsung von 1 v. 6. zugestanden.

2. Zur Verbilligung der Verzinsung fremder Gelder und zur Deckung der der Bank entstehenden Geldbeschaffungs⸗ und Verwaltungskosten gewährt das Reich für die Jahre 1931 bis 1957 an die Bank je nach Bedarf einen Zuschuß bis zu jährlich 36 Mill. Mark.

In das Leistungs⸗ und Schuldverhältnis der Schuldner ist zu⸗ gunsten der Schuldner, zugunsten der Bank und zugunsten von Reich und Land weitgehend der Grundsatz der Soli⸗ darität der Schuldner eingebaut. Zugunsten der Schuldner insofern, als Zins⸗ und Tilgungssatz, ganz gleich wo⸗ her die Bank das Geld hat und wie hoch sie die aufgenommenen Gelder verzinsen muß, einheitlich festgesetzt sind auf 5 v. H. für die ersten 5 Jahre, auf 6 ö. für die weiteren Jahre. Der Til⸗ gungsplan ist auf 30 Jahre aufgestellt. Die Solidarität der Schuldner zugunsten der Bank besteht, daxin, daß sämtliche Schuldner untereinander für R der Ausfälle haften, die die Bank an der Gesamtheit der Entschuldungsdarlehen erleidet. Doch ist die Haftung insofern beschränkt, als die Leistung des Schuldners in den ersten 5 Jahren jährlich nicht mit mehr als 0, vH., in den weiteren Jahren nicht mit, mehr als 0,5 vH. seines Ent⸗ schuldungedarlehens haftet und die Gesamthaftung des Schuldners

6 vH. seines Entschuldungsdarlehens nicht übersteigen darf. Die Richtigkeit und Zweckmäßigkeit dieser Solidarhaft gegenüber einer Privatbank wurde in den Ausschüssen stark in Zweifel gezogen. Der Entschuldungsschuldner wird auch mit der bloßen Zinsen⸗ und Tilgungsbelastung von 5 bzw. 6 vH. meist noch schwer zu kämpfen haben, um durchzuhalten. Nicht weniger angegriffen wurde, daß die Schuldner dem Reiche die Kostenzuschüsse, die es jährlich bis zu 33 Mill. Mark an die Bank zahlt, zurückerstatten müssen. An fich hätte der Schuldner seine Schuld in 24 oder 25 Jahren zurück⸗ gezahlt. Damit sich aber das Reich bei der Bank für die geleisteten Kostenzuschüsse, die nach dem Finanzierungsplan nach Abwicklung der Entschuldung bei einer Gesamtsumme von 850 Mill. Mark Entschuldungsdarlehen bis zu 202 Mill. Mark betragen, schadlos halten kann, ist die Tilgungszeit auf 30 Jahre festgesetzt. Ein fiskalischer Standpunkt, der bei vielen Mitgliedern des Aus⸗ schusses kein Verständnis fand, zumal das Gesetz in § 22 diese Be⸗ träge als Zuschüsse bezeichnet. Ein Antrag, wenigstens die So⸗ lidarhaft bzgl. der Ausfälle zu streichen, fand aber bei der ab⸗ lehnenden Haltung der Reichsregierung keine Mehrheit.

Für Betriebssicherung bleiben nicht sehr erhebliche Mittel übrig, da aus den für 1931—1937 je vorgesehenen 36 Mill. Mark des § 22 zunächst die schon erwähnten Zuschüsse des Reichs zu den Kosten der. Bank, abgehen. Nach den Schätzungen der Reichsregierung bleiben für die Betriebssicherung zur Verfügung

1931 20 Mill. Mark

1932 15 Mill. Mark

. 1933 10 Mill. Mark

und dann nichts mehr. Und von diesen Beträgen gehen mindestens in der ersten Zeit, noch die Kosten für die Oststelle und die Landstellen ab, das sind zur Zeit an persönlichen und sächlichen Kosten jährlich rund 255 Mill. Mark. Die Reichsregierung glaubte einen gewissen Ausgleich dadurch zu schaffen, daß auf ihren An⸗ trag die 36 Mill. Mark noch ein weiteres Jahr, also auch noch für 1937 vom Reiche zur Verfügung gestellt werden, insgesamt also für Verbilligungszuschüsse an die Bank und für Betriebs⸗ sicherung insgesamt 288 Mill. Mark. Aus der Zweckbestimmung für die Bet riebssiche rung. die Maßnahmen der verschiedensten Art enthält, ist als neu und besonders bedeutungsvoll hervorzuheben der Zweck zur Hebung der Wirtschaft von Entschuldungsbetrieben. Auf die Verbindung von Entschuldung, Landabverkauf und Siedlung ist besonderer Wert Filet. Die Ausschüsse haben in dem bezüglichen § 24 diese Bedanken und Ziele noch schärfer herausgearbeitet. Für die Jahre 1932 1936 sind hierfür je 50 Mill. Mark, im ganzen 200 Millionen zur ee nn gestellt. Hieraus können in be⸗ sonderen Fällen noch Mittel zur Aufforstung landwirtschaftlicher nicht mehr nutzbarer Flächen gegeben werden.

Was das Verfahren der Entschuldung anlangt, so hat sie zur Voraussetzung, Ee die Betriebe sanierungsbedürftig, sanierungs⸗ fähig und sanlerungswürdig sind. Auch Klein- und Mittelbetriebe haben daran Teil und die Reichsregierung hat an der Hand von Zahlen nachgewiesen, daß dies in sehr beträchtlichem Maße der Fall ist. Für sie können überdies erleichternde Bestimmungen ge⸗ troffen werden. Dies gilt auch für Pachtbetriebe. Dem Ziele, den Betrieb wirtschaftlich rentabel zu machen, dient nach durch⸗ geführter Entschuldung außer der 63 angeführten Bestimmung über den Betriebssicherungsfonds eine fortlaufende Betriebs⸗ beratung und Ueberwachung. Ein Vollstreckungsschutz ist nach den wenig günstigen Erfahrungen, die damit gemacht wurden, nicht wieder aufgenommen.

Einer besonderen Erwähnung bedürfen noch die Haftungs⸗ verbände. Ein Teil der Landwirtschaft hat auf, diese um des⸗ willen besonderen Wert gelegt, weil sie ein erhöhtes Mitwir⸗ kungsrecht bei der Entschuldung anstrebt, dies aber nur zuge⸗ standen erhalten konnte, wenn eine erhöhte Verantwortung der Schuldner damit verbunden ist, In den Ausschüssen haben die Haftungsverbände keine einhellig zustimmende Aufnahme ge⸗ funden. Da die Einrichtung aber nur fakultativ 3 ist

des Abschnittes B bedeute, weil die Erweiterung

der Landwirtschaftskammer ein⸗ aubt, diese Mög⸗ Mit der Ein⸗

Haftungsverbandes aus. Betriebsberatung und geht auf den Haftungsverband über.

Nach s 32 erläßt die Reichsregierung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen. Die Ausschüsse aben beschlossen, hier die Zustimmung des Reichsrats einzuschalten. Soweit die Ausschüsse Aenderungen an dem Gesetzentwurf vor⸗ genommen haben, die ich nicht hervorgehoben habe, darf ich auf die Anlage zum Protokoll Bezug nehmen.

Bayerischer Gesandter von Preger: Namens der baye⸗ rischen Regierung habe ich die Erklärung abzugeben: Bayern stimmt gruͤndsätzlich den vorgesehenen Maßnahmen für die im

Entwurf bezeichneten Gebietsteile zu. Wenn an sich auch eine nach der Reichsverfassung den Ländern zustehende Angelegenheit in Frage steht, so hat Bayern doch stets die Tatsache in den Vordergrund gestellt, daß die tiefgreifenden Wirkungen der Grenz⸗ zerreißüng und die Gefährdung lebenswichtiger Reichsinteressen im Osten die Bereitstellung von besonderen Mitteln des Reiches rechtfertigen. Was aber für die an Polen grenzenden Teile des Reiches gilt, muß wenigstens dem Grunde nach, wenn auch mit dem sich aus der Schwere der Schäden ergebenden Abmaß, für die anderen Grenzgebiete gelten. Deshalb hat Bayern immer die gleichzeitige Unterstützung der übrigen durch die Friedens⸗ bestimmungen in Mitleidenschaft gezogenen Grenzgebiete, ins⸗ besondere des bayerischen Ostgrenzgebiets, mit Reichsmitteln ge⸗ fordert. Wenn heute Bayern davon absieht, die ausdrückliche Einbeziehung des bayerischen Ostgrenzgebiets in die vorliegenden Entwürfe zu beantragen, so 4 . das mit Rücksicht auf die von der Reichsregierung bei den Ausschußverhandlungen abge⸗ 56 Erklärung zu 8 1 des Osthilfegesetzes um deren Wieder⸗ holung im Plenum ich bitte, wodurch das bayerische Astgrenz⸗ gebiet als eine durch die politische Grenzziehung wirtschaftlich und kulturell bedrängte Grenzzone anerkannt wird, und in der bestimmten Erwartung, daß für den an die Tschechoflowakei an⸗ renzenden schwer darniederliegenden bayerischen Osten alsbald * hsmittel zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Einbeziehung des bayerischen Ostgrenzgebietes in die nach 88 14. des Ssthilfegefetzes vorgesehene Entschuldungsaktion werde ich noch einen besonderen Antrag stellen.

Der Vertreter von Mecklenburg⸗Schwerin er⸗ klärte zu 5 26 (Haftungsverbände), daß die Landwirtschaft von Mecklenburg⸗Schwerin Wert darauf lege, daß sie einen einheit⸗ sichen Haftungsverband schaffen könne. Er stelle demnach einen Antrag, wonach , . Betriebsarten sich zu einem Haf⸗ tungsverband zusammenschließen können.

Der Antrag wurde mit 34 gegen 32 Stimmen ange⸗

nommen. Gegen den Antrag stimmten die preußische Staats⸗

regierung, die Stadt Berlin, die r e Provinzen Grenzmark Posen⸗Westpreußen, Niederschlesien, Oberschlesien, Sachsen, Schleswig⸗Holstein, Westfalen, Hessen⸗Nassau und Rheinprovinz sowie die Länder Württemberg, Baden, An⸗ halt, Lippe und Schaumburg⸗Lippe.

Der sächsische Gesandte Dr. Gradnguer erklärte; Der Berichterstatter hat ausdrücklich hervorgehoben, daß die Reichs⸗ regierung das bayerische östliche Grenzgebiet als eine wirtschaft⸗ 1. und kulturell bedrängte Grenzzone anerkenne, auf die die Ermächtigung der Reich regie rung zu r, , aus⸗ gedehnt werden solle. Aus dieser ,, Anführung des bayerischen Ortsgebietes könnten Außenstehende das Mißver⸗ ständnis entnehmen, als ob das bgyerische Gebiet an der Grenze egen die Tschechoslowakei D, . vor anderen Gebieten be⸗ 6 werden soll, z. B. die Grenzgebiete Sachsen gegen die Tschechoslowakei. Eine solche Auffassung würde auf einem Miß⸗ verftändnis beruhen. Die Reichsregierung hat im Ausschuß schon in dankenswerter Weise ausgesprochen, daß die besondere Anführung Bayerns geschehen ist, weil Bayern außer einem räumlichen gr, n, mit den unter das Gesetz fallenden Sstgebieten gelegen ist. Damit ist vollständig klargestellt. 6 die Ermächtigung in S 1 ebenso auch für die sächsisch⸗tsche hische Grenze Anwendung finden soll.

Der bayerische Gesandte Dr. von Preger erklärte zu 3 14 (Umschuldungsgebiet): Die bayerische Regierung stellt den Antrag, auch die bayerischen östlichen Grenzgebiete in das Umschuldungs⸗ gebiet des 5 14 ausdrücklich einzubeziehen. Dieser Antrag ist um so mehr berechtigt, als nunmehr infolge der Beschlüsse der Aus⸗ schüsse, die mit teikweiser Zustimmung der Reichsregierung erfolgt sind, es sich nicht mehr nur um eine Umschuldungsaktion des gegen Polen zu gelegenen Grenzgebiets, sondern um die Ent⸗ schuldung des gesamten östlich der Elbe gelegenen Gebiets des Deutschen Reichs handelt. Die Verschuldung in den bayerischen Sstgrenzgebieten ist aber (und zwar gerade infolge der ver⸗ änderten? Grenzverhältnisse) ebenso schwer und drückend wie in Ostelbien, auch wenn es sich dabei in der Hauptsache nicht um Großgrundbesitz, sondern um mittleren und kleinen Besitz handelt. Die . kommenden bayerischen Gebiete können deshalb den Anspruch darauf erheben, daß ihnen die gleiche Hilfe zugedacht wird wie den i h der Elbe gelegenen Gebieten, zumal es sich bei ihnen um echte Ostgrenzgebiete handelt, die gerade durch die . Grenzverhältniffe in ihre schwere Verschuldung ge⸗ raten sind.

Der Antrag Bayerns fand nicht die genügende Unter⸗ stützung.

Reichsminister Treviranus erklärte: Die Reichsregierung erkennt an, daß ähnliche Notstände, wie sie in den im 5 1 auf⸗ geführten Gebietsteilen bestehen, auch andere deutsche Landesteile bebrücken. Eine Ausdehnung des Anwendungsgebiets der Hilfs⸗ maßnahmen über das Osthilfegebiet hinaus ist der Reichsregierung wegen der angespannten Finanzlage gegenwärtig nicht möglich. Die Reichsregierung beabsichtigt aber, von der Ermächtigung, die im § 1 für die gesamten e, , . gegeben ist, möglichst weit⸗ ,,. Gebrauch zu machen, sobald die Lage der Finanzen diese göglichkeit eröffnet. Sie betrachtet das bayerische Ostgrenzgebiet als eine wirtschaftlich und kulturell bedrängte Grenzzone. Die Reichsregierung ist zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, dem bayerischen Antrag stattzugeben, in 8 14 das bayerische Sstgebiet ausdrücklich auß siihr en da ein räumlicher e,, mit dem jetzigen und künftigen Osthilfegebiet nicht vorhanden ist. Ich füge hinzu, daß dem Antrag der Vereinigten Ausschüsse, das Anwendungsgebiet des an n g, über die in dem ersten Entwurf der Reichsregierung festgelegten Gebiete und die nachträglich von der Reichsregierung anerkannten weiteren Gebiete im Lande Sachsen, im Lande gin gall und in der Provinz Sachsen hinaus ,,, nicht stattgegeben werden kann, weil der Entschuldungsbedarf für diese Gebiete schon so knapp gefaßt ist, daß für absehbare Zeit der Reichsregierung weitere Mittel nicht zur Verfügung stehen, um die Entschuldung durch⸗ zuführen. Die Reichsregierung behält sich vor, wenn die Vorlage nach dem Ausschußbeschluß abgeändert wird, dem Reichstag eine entsprechende Doppelvorlage vorzulegen.

Ein Antrag Ostpreußens, den 5 20 mit der sogenannten Solidarhaft von 10 vH zu streichen, da eine sehr große Härte darin liege, wenn der Betreffende, der umgeschuldet werde und schon mit seinem Vermögen und seiner Person hafte, auch noch mit dem zehnten Teil die Haftung für andere übernehmen solle, findet nicht die genügende Unterstützung, ebenso nicht der Eventualantrag Ostpreußens, den Absatz des 5 20 in der Form

ist

zu ändern, daß der Schuldner nicht mehr als 5-5 v5 zin einschließlich Tilgung im Jahre zu zahlen habe. Vlnsen

Reichsminister Treviranus stellte zu der Erklärung; sächsischen Gesandten fest, daß die Reichsregierung seibstver im? lich die gesamten Grenzgebiete an der ischecho lowas . Grenze ebenso zu behandeln gedenke wie das bayerische Gren geh

Freiherr von Gayl als Vertreter der Provinz Ostprenße— Ich habe bereits bei der Verabschiedung des ersten Umschul der gesetzes die gute Absicht der Reichsregierung anerkannt, damals bereits darauf hingewiesen, daß das Gesetz nur ein 2. lösung darstelle. Seit der damaligen Verabschiedung im Ren rat sind rund neun Monate verflossen, in denen der wirtschasil n Niedergang Ostpreußens erschreckende Fortschritte gemacht Von den Maßnahmen der Notverordnung vom Juli 1639 3 3 allein die Frachtensenkung in verhältnismäßig bescheiden. Rahmen sich günstig ausgewirkt. Die Erfahrungen bestumnn daß dem Osten nur burn weitgehende und rgsche Senkungen an dem Gebiete der öffentlichen und privaten Belastungen geholn werden kann. So sehr an sich die Uebertragung der klub an eine nach rein 3 Merkmalen tätige Bank 1 bisherigen Art der Umschuldung vorzuziehen ist, so wenig kam von diefer Maßregel allein die Rettung Ostpreußens erwarn werden, denn ihr gegenüber tritt die allgemeine Entlastung al., sehr in den Hintergrund. Dazu kommt, daß im Verhältnis n den erforderlichen Summen die bereitgestellten Mittel viel 3 gering find. Unter diesen Umständen kann ich in dem eie entwurf kein genügend wirksames Werkzeug zur Rettung 8 preußens erblicken. Nach pflichtmaäßiger Prüfung der Gesamtlan bin ich zu der Ueberzeugung gekommen, daß ich bei aller M. erkennung der guten Absichten aller Stellen, die an dem Entwun mitgearbeitet haben, die Mitverantwortung für dieses Gesetz wn meiner Heimatprovinz, vor der Geschichte und vor meinem Ge wissen nicht tragen kann. Ich habe versucht, in den Ausschüsen achlich mitzuarbeiten und habe mich an den einzelnen K. timmungen beteiligt. Ich will auch nicht gegen ein Ges timmen, das dem Osten wenigstens einige Erleichterunge bringen kann, sehe mich aber genötigt, den schweren Sorgen im Bedenken dadurch Ausdruck zu geben, daß ich mich bei der Gesam— abstimmung über das Gesetz der Stimme enthalten werde.

Reichsminister Trevirgnus: Die Reichsregierung glaubt mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf bis an die Grenze des Möglichen gegangen zu sein. Sie weist ausdrücklich darauf hu daß die im 5 14 vorgesehene Ausdehnung * dann in Kraft kreten kann, über das jetzige Entschuldungsgeblet hinaus, wenn die Vor finanzierung durch die Bank für Industrieobligationen gesichert in

Haupütritterschaftsdirektor von Quast (Provinz Branden, burg): Ich kann mich den Ausführungen des Vertreters Ru Probinz Sstpreußen voll anschließen. Mit Rücksicht darauf doch, daß das vorliegende Gesetzeswerk der großen Not der ze famten brandenburgischen Landwirtschaft nur ganz unvollkommen Rechnung trägt, und mit Rücksicht . daß nur zwei branden, burgische Kreise den allgemeinen Hi smaßnahmen teilhafti werden, bedauere ich, dem Gesetz die Zustimmung versagen z müssen.

Staatssekretär a. D. Moesle 43 Oberschlesien): Al Vertreter einer Ostprovinz muß ich ein Osthilfegesetz danlba begrüßen, auch wenn es keine 19 * ige Hilfe bringt. Ich habt dem lebhaften Bedauern Ausdruck zu geben, daß es nicht gelungen

Oberschlesien in die Frachten etung einzubeziehen. Eim allgemeine Frachtensenkung zugunsten Oberschlesiens ist ein Lebensfrage für die oberschlesische Wirtschaft.

Studienrat Dr. Ham ach er (Rhein rovinz); Die meisten

Bezirke des Westens würden sich glücklich He,, eine solche Sil zu bekommen. Vom Westen her wird mit Recht die Ire n eworfen, wie es mit der paritätischen Behandlung des Westenl . Ich will heute diese Frage nicht stellen, sondern werde den Gesetzentwurf vorbehaltlos zustimmen. An den Vertreter R Relchsfinanzministerlums richte ich die Frage, wie es um zi Sicherung der 19 Millionen im außerordentlichen Haushalt br . ist, die seinerzeit für den Westen in Aussicht gestellt worn ind.

Der Vertreter des Reichs finanzministeriun; wiederholte hierauf die von Staatssekretär Schäffer in der Reich tagssitzung am 14. Februar abgegebene Erklärung.

Gutsbesitzer Ste ves (Grenzmark Posen⸗Westpreußen): R bedauere, daß die allgemeinen Hilfsmaßnahmen im Gesetz niht stärker berückfichtigt worden sind. Eine stärkere Lastensenkung; für die östliche Landwirtschaft unbedingt notwendig. Trotzden begrüße ich das Gesetz, denn der erste und notwendigste Schrit für die Gesundung der Landwirtschaft im Osten ist die Un, chuldung zu einem tragbaren Zinssatz. Hand in Hand dam müssen die Grundlagen geschaffen werden, die Landwirtschan wieder zur Rentabilität zu bringen. Ich weise darauf hin, di alle Berechnungen auf Grund von Preisen für landwirtschastlich Produkte gemacht worden find, die wir zur Zeit nicht annähern haben. Ich hoffe, daß die Reichsregierung nichts unveisuth lassen wird, der Landwirtschaft bis zum 1. Inli ausreichen Preise zu verschaffen und stimme dem Gesetz zu.

Der Vertreter Bremens, Senator Nebelthau, beantragt Aussetzung der Abstimmung. Die Erklärungen Ostpreußen und Brandenburgs seien so bedeutsam, daß er sich verpflicht . diese Erklärungen zunächst 6 Regierung zu berichten Die Regierungen ständen vor der Frage, ob ieses Gesetz, das det Allgemeinheit sehr schwere Lasten . Zweck habe, wem die zunächst beteiligten Provinzen es ablehnten.

Staatssekretär Weis mann (Preußen); Die Erklärn Ostpreußens hat auch mich außerordentlich erstaunt. Alle Tell Deutschlands geben für die ö stark bedrängten rg,

rovinzen ihr Aeußerstes her, und als Dank dafür beklagt man . nicht 100 2 ig . werden kann. Ich verrate len

dung

Geheimnis, wenn ich sage, daß die preußische Regierung bun Anfang an 26 gedrängt hat, diese Aktion auf Ostprenßhes und die daniederliegenden wirklich abgeschnittenen Kreise j beschränken, weil man wußte, sowie man den ersten Schritt bon Wege ab machte und andere notleidende Provinzen hinzunahm⸗ feinen Halt mehr geben wärde. Ich warde danibar sein, pe trotz der verständlichen Erregung der Antrag Bremens zun gezogen wird. Die Reichsregierung hat ein a n, 3. dollhracht. Die Reichsregierung und Preußen haben nach ln Kräften versucht, zu tun, was menschenmöglich ist. Wenn 86. n heute ausgesetzt würde, könnte der Reichstag? Gesetz nicht mehr vor der Osterpause verabschieden. .

Reichsminister Tre viranus: Namens der Reichs regier nn kann ich mich diesem Wunsche nur anschließen. Es ist begrei lt daß jeder aus seiner eigenen Not heraus das Bedürfnis hat . 86 9. der Leiter zu stehen. Ich habe den dringenden Wunsch Reichstage dieses sehr mühselige . 9 beschleunigt werden kann, daß es noch in dieser Tagung verabschiedet ö Brgunschweigischer Gesandter von Boden bat, alle le tigten 9m indungen zurückzustellen. Wenn er auch den An ö. dez bremischen Vertröters boll verstehe, so bitte er doch, ö Antrag zurückzuziehen, um den Reichstag instand zu setzen, n im Laufe dieses Monats über das Gesetz zu entscheiden.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags Attiengesel—⸗s Berlin, Wilhelmstraße 32.

Fünf Beilagen 2

leinschließl. Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilage

Erste Beilage

m Deutschen Reichsanzeiger und Preußhischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 12. März

mr. 60.

Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)

Nebelthau-⸗Bremen zog darauf den Antrag

. Zweck feiner Antragstellung zum Teil bereits er—

rü, da de h err von Ga vl Sstprenßen: Wir wollen an sich nicht i was zu leisten möglich ist, aber wir wollen eine andere cheeang der Leist ungen. Ich gehe nicht so weit, das Gesetz andern ich habe betont, daß ich mich der Stimme

zum Zeichen der schweren Bedenken und der

die mich auf Grund der gesamten Entwicklung

tprovinz bedrücken. Ich bitte, daraus zu ent⸗ men, daß die Rot auf das allerhöchste gestiegen ist. Es lag 6 23 Torwurf des mangelnden guten Willens der Reichs⸗ 1 Länder in meiner Erklärung, sondern es war

zerung und der 6 j J Fer Provinz Sf e Demonst ration Die ich bei der Notlage der Provinz Ost⸗ eußen für meine Vflicht hielt.

Zu dem Ent wurf eines 1andwirtschaft⸗ hen Sie dlun gs gesetzes ging der

Berichterstatter auf die einzelnen Bestimmungen ein. Danach

asen die grundlegenden 1 und ? sich mit der Aufgabe, die gefrorenen , eil. des Reiches zu mobilisieren und sie näglichem Zins- und Abtragssatz von 6 vH den Siedlern zuführen. Er beantragte dann, den Beschlüssen 1. und 2. Lesung zustimmen. * braunschweigische Gesandte von Boden erklärte, annschweig habe Bedenken und könne dem Entwurf daher nicht stimmen. Da noch von mehreren Seiten das gleiche erklärt nde, erfolgte namentliche Abstimmung. Sie ergab die Annahme Keglerungevorlage in 1. und 2. Lesung mit 4 gegen A simmen bei Stimmenthaltung Hessens.

Ueber den Entwurf eines Gesetzes über die Abwick⸗ ung der Aufbringungsumlageund die Neu⸗ estaltung der Bank für Deutsche In du strie⸗ hligationen (Aufbringungsabbaugesetz) führte

der Berichterstatter, Ministerialdirektor Dr. Ern st (Breußen) . Das Gesetz stellt eine Ergänzung des ii s f e dar und ingt zugleich die materielle Ausführung der thilfe. Bei der mnahne'des Neuen Plans ist, auch seitens des gesamten Sach⸗ fäändigengremiums in Aussicht genommen worden, die In⸗ sniebelastung in Fortfall kommen zu lassen. Bisher war das r mit Rücksicht auf die Reichsfinanzen nicht möglich. Die ut hat die Aufgabe, zunächst bei der Entschuldung der Land—⸗ uschaft mitzuwirken. Das soll in Höhe von 506 Millionen gener Mittel der Bank und darüber hinaus durch Aufnahme n nleihen erfolgen. Der Reichsrat hat den Zusatz gemacht, ö fir die Aufnahme dieser Tätigkeit die Bank der Zustimmun Hieichsregierung und des Reichsrats bedarf. Die Bank so e Gelder auch an gewerbliche Betriebe, besonders kleineren und zleren Umfanges, geben. Bei der Begebung von Krediten soll Bank sich in der Regel der örtlichen Kreditinstitute bedienen. ie darf aa g Industrieobligationen bis zur Höhe von g Millionen aufbringen. Die Bank steht unter der Aufsicht der gierung, die zu diesem Zweck einen Kommissar ernennen kann. in ibrißen hat die Bank ihre weitgehende Selbständigeeit. Ihr ussichtstat soll anstatt 23 nach der Vorlage 29 Mitglieder ach den Beschlüssen der Ausschüsse besitzen. Der Berichterstatter tantragte, dem Gesetz in 1. und 2. Lesung unter Berücksichtigung sr Ausschußbeschlüsse zuzustimmen.

Der Vertreter der Preußischen Staatsregierung, Staats⸗ freär Weissmann beantragte eine Aenderung in der Zu⸗ mmensetzung des Au ffichtsrats.

Der Vevollmächtigte der Provinz Ostpreußen, Freiherr on Gahl, betonte die unbedingte Notwendigkeit, daß die Zahl landwirtschaftlichen Mitglieder des Aufsichtsrats in gewissem serhältnis zu der Zahl der übrigen Mitglieder stehe. Er be⸗ tragte daher die Zahl der sechs Mitglieder aus den Kreisen der andwirtschaft auf acht zu erhöhen, und die Gesamtzahl der Mit⸗ ieder ebenfalls um zwei zu erhöhen.

In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag der srensischen Regierung angenommen. Der Antrag Ost⸗ teußens wurde in namentlicher Abstimmung mit 34 gegen

Stimmen bei einer Enthaltung (Oberschlesien) abgelehnt. dann stimmt der Reichsrat dem Gesetzentwurf in 1. und Lesung mit Mehrheit zu.

Dem Entwurf einer Verordnung zur Ausführung der 'berordnung über die Schädlingsbekämpfung tit hochgiftigen Stoffen wurde zugestimmt, ebenso im Entwurf der Ausführungsbestim mungen ü Kap. Il des siebenten Teiles der Verordnung des ichspräsidenten zur Sicherung ven Wirt schaft 18 Finanzen vom 1. 12. 19830 (Gemeinnützigkeits⸗ herordnung).

„Ebenso wurde dem Skikhub Rheinfelden in lheinfelden (Schweiz) die Rechtsfähigkeit nach dem Bürger⸗ hen Gesetzbuch zuerkannt.

Der 7. Ergänzung der Anstellungsgrund⸗ itz und der 5. Ergänzung der Allgemeinen Ausführungs⸗ mweisung zu den Anstellungsgrundsaäͤtzen wurde mit 3 hi zugestimmt.

Zu dem Entwurf eines Gesetzes über das Inter⸗ lationale Uebereinkommen zum Schutze s menschlichen Lebens auf See Schiffssicher⸗ sitspertrag, London 1929 erklärte der

Berichterstatter: Der Vertrag ist von außexordent⸗ ier Bedeutung und Tragweite. Er bezweckt die Aufstellung sheitlicher Grundsätze für alle Schiffe aller Länder, damit Ver⸗ lte don Menschenleben auf See möglichst vermieden werden. ndr gzis war bisher eine ganz verschiedene. Die Durchführung 3 allerdings den deutschen Reedereien einige Kosten ver⸗ en, Die Bestimmungen bezüglich des Baues kleinerer

ift sollen daher unächst nicht rigoros durchgeführt werden. . Reichsrat . dem Entwurf mit dieser Maß⸗ be in 1. und 2. Lesung zu. . . Der Reichsrat 1 ferner dem Gesetzentwurf über z Errichtung der ‚Reichsanwaltskammer in *. in zu, die als Krönung des Anwaltskammerwesens n ist, sowie dem Gesetzentwurf über das Inter⸗ nn fle Abkommen über Wirtschafts⸗ ( ö stik und genehmigte die Verleihung der 4 * en 3 Müller⸗Innungsverband in Inster⸗ urg und dem Bäckerinnungsverband Norden, Zweigverband

e ani en tral Ver andes deutscher Bäckerinnungen

urg. * dom Reichstag angenommenen Gesetzentwürfen e Tie R fandbriese und verwandten Schuld⸗ n schreibungen öffentlich-rechtlicher Kre⸗ g' ni st a Ken und über die Eintragung von heren und Schiffspfandrechten in hu dz ndischer Währung stimmte der Reichsrat zu,

Einspruch zu erheben.

Reichsminister Trevir anus stellte darauf fest, daß der Reichsrat das Gesetz über die Osthilfe in erster und zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen hat.

Die auf Donnerstag, den 12. März 1931, anberaumte Vollsitzung des Reichs rats wird auf Freitag, den 13. März 1931, 6 Uhr nachmittags, verlegt.

Der finnische Gesandte Wuolijoki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Prenhischer Staatsrat.

Sitzung vom 11. März 1931. (Bericht d Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beschäftigte sich heute zunächst mit der Frage einer eventuellen Geltendmachung des Ein⸗ pruchsrechts des Staatsrats . das vom Landtag am 6. März d. J. = . esetz zur Ver⸗ längerung des preußischen Finanzausgleichsgesetzes.

Oberbürgermeister Dr. Rive (l. G erstattete den Bericht des Vereinigien Haupt⸗ und Gemeindeausschusses. Der Ausschuß habe wesentliche Bedenken gegen die vom Landtag dem Gesetz⸗ entwurf angefügten Bestimmungen über die Neuregelung der Kommunalgehäller. Gleichwohl habe er, um eine Verzögerung der gesamten Vorlage zu vermeiden, sich auf den Vorschlag ge⸗ einigt, daß der Staatsrat auf die Geltendmachung eines Ein⸗ spruchsrechts verzichten möge.

in Regierungsvertreter erklärte, daß durch die Besoldungsbestimmungen wohlerworbene Rechte der Beamten nicht berührt würden.

Senatspräsident Dr. Caspari (A. G) kritisierte die Ver⸗ quickung der Besoldungsbestimmungen mit dem Finanzausgleichs⸗ gesetz. Soweit Gesetzesnovellen, mit denen ein außerordentlicher Mißbrauch getrieben werde, notwendig seien, müßten sie in einer . erlassen werden, die es auch dem Nichteingeweihten ermög⸗ iche, sich über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu unter⸗ richten. Der Redner war der Auffassung, daß ein 2 Grund einer kommunalen Besoldungsordnung jahrelang gezahltes Be⸗ amtengehalt einen Rechtsanspruch in sigz berge, wenn von der Aufsichtsbehörde eine Beanstandung der esoldungsordnung nicht erfolgt sei. Der Staat würde in seinem Intexesse gut tun, wenn er fich gegenüber seinen Beamten an diesem Grundsatz von Treu und Glauben halten würde. Daher seien die Bestimmungen der zur Beratung stehenden Vorlage vom xechtlichen und staats⸗ politischen Gesichtspunkt aus außerordentlich bedenklich und nicht geeignet, die Staaisautorität zu stärken. Diese Bedenken hätten an sich genügt, um einen Einspruch des Staatsrgts zu erheben. Wenn seine potitischen Freunde gleichwohl davon abgesehen hätten, so nur deshalb, weil sie glaubten, die Durchführung des Finang⸗ ausgleichsgesetzes im Interesse der Gemeinden nicht hintanhalten u können. Zu begrüßen sei die in dem Gesetzentwurf vorgesehene

inführung eines Landesschiedsgerichts zur Entscheidung von Gehaltsstreitigkeiten.

Gegen die Kommunisten beschloß der Staatsrat, auf die Geltendmachung eines Einspruchsrechts zu verzichten.

Gegen den Gesetzentwurf über die Anderung der kommunalen Grenzen der Stadt wurden Einwendungen nicht erhoben. . .

Bei der Beratung der Bestimmungen über die Ein⸗ und Durchführüng der Berufsschulpflicht erklärte

Stadtrat Priefert n als Berichterstatter, daß die Bestimmungen eine wesentliche Verbesserung des Rechtszustandes durch die a nne aller gesetzlichen Bestimmungen brächten. Im übrigen habe der Gemein eausschuß beschlossen, dem Staatsministerium zu empfehlen, nicht nur Neubelastungen der Gemeinden zu vermeiden, sondern die bestehenden Belastungen tunlichst einzuschränken. Ein Anreiz zur Ausdehnung der Berufs⸗ . oder zur Schaffung neuer oder zur Erweiterung be⸗ . er Einrichtungen soll mit den Bestimmungen nicht erstrebt werden.

Der Staatsrat beschloß gegen die Stimmen der Kom⸗ munisten, abgesehen von einer Reihe von kleineren Aende⸗ rungsvorschlägen, Einwendungen gegen die Vorlage nicht zu erheben.

Der Staatsrat beriet sodann die Verordnung über die Lockerung des Mieterschutzes bei Neubauten. Die Vorlage fieht die Aufhebung der Vorschriften über Mieter⸗ schutz für den Fall vor, daß die Zuschüsse zurück ezahlt worden sind, die für Neubauten oder für durch Um- oder Einbauten neugeschaffene Räume aus öffentlichen Mitteln gegeben worden sind.

Dr. Steiniger (A. G.) bedauerte, daß nicht ein Re⸗ , anwesend sei, um noch einige Unklarheiten zu

lären. Zu bemängeln sei ferner, daß die Vorlage dem Staatsrat nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Begutachtung vorgelegt worden sei. Die Vorlage solle in erster Linie offenbar zur Ent⸗ lastung der stark gefährdeten Eigenheime dienen. Es solle wohl auch ein Anreiz gegeben werden dafür, daß Hauszinssteuermittel in n,. Umfange vorzeitig an die Gemeinden und Gemeinde⸗ verbände zurückgezahlt würden. .

Justizrat Dr. Wesenfeld (A. G) sprach gleichfalls 5 Befremden darüber aus, daß der Staatsrat nicht gutachtlich gehört worden sei. Gerade bei Vorlagen des Wohl fahrtsministeriums sei das schon des öfteren der Fall gewesen. Es empfehle sich, daß der Eid dne en e; angerufen werde, damit die Verpflichtung der Staatsregierung zur Vorlegung von Entwürfen. festgestellt werde. Die fern ei dürfe nicht weiter bestehen bleiben.

Der Staatsrat nahm hierauf die Vorlage zur Kenntnis.

Gegen den Gesetzentwurf über eine Gr enzberich ti⸗ gung zwischen Preußen und Lippe wurden Ein⸗ wendungen nicht erhoben.

Der Staatsrat beschloß sodann, den Ausschußvorschlägen entsprechend, gegen die vom Landtag beschloßenen Ver⸗ längerungsgesetze zu den. preuß ischen Real⸗ ste uern und gegen die Vorlage über die Bereinigung der Grund bücher Einspruch nicht einzulegen.

An Stelle des m Mandatsniederlegung ausscheiden⸗ den stellvertretenden itgliedes Leonartz (Zentr. rückt Landrat Dr. Wilhelm Boden aus Altenkirchen (Wester⸗ wald) als Stellvertreter für Dr. Kaas nach.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Vereinigten Ausschüsse des Reichsrats haben am 11. d. M. die ü . der Regierung und in Verbindung damit die Reichstagsbeschlüsse zum Brotgesetz und über die Ge⸗

Glogau

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frierfleischein fuhr in erster Lesung beraten. Die end⸗ gültige Entscheidung der Ausschüsse fällt erst in einer zweiten Lesung am Freitag nachmittag.

Im Haushaltsausschuß des Reichstags begann am

10. d. M. bei der Weiterberatung des Etats des Reichs⸗ wehrministeriums die Spezialaussprache. Die Kom⸗ munisten beantragten, nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, wie bei den anderen Etats auch hier die Uebertragbarkeit der Etatsmittel nicht zuzulagssen, damit eine genaue Kontrolle der Ausgaben möglich sei. Dem⸗ gegenüber wurde von sozialdemokratischer Seite darauf hinge⸗ wiesen, daß der Rechnungsunterausschuß, in dem auch ein kom⸗ munistischer Abgeordneter mitgearbeitet habe, sämtliche Aus⸗ gaben des Wehretats durchgeprüft habe. Dieser kommunistische Antrag sowie andere kommuünistische Anträge auf Streichung des Gehalts des Ministers wurden abgelehnt. Angenommen wurde ein Antrag, daß der Bericht des Sparkommissars dem Ausschuß vorgelegt werden soll und unter Zustimmung des Reichswehrministers ein Antrag, wonach Angehörige des Reichsheeres und der Marine nicht als Ersatz für streikende oder ausgesperrte Arbeiter verwendet werden dürfen. Ferner wurde durch Annahme eines Antrags die Bekanntgabe der Zahl der⸗ enigen ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht verlangt, die als Ingestellte bei der Heeresleitung bzw. Marineleitung beschäftigt werden. Abg. Kuhnt (Soz) forderte die Beseitigung der Konkurrenz, die die Militärmusiker den zivilen Musikern be⸗ reiteten. kieber die Frage, ob im Einzelfall eine Militärkapelle konzertieren sollte, sel das zuständige Arbeitsamt zu, befragen, das über den Arbeitsmarkt am besten unterrichtet sei. Abg. Dr. Leber (Soz) klagte über die Art, wie die Einstellung des Soldgtennachwuchses in der Reichswehr erfolge. Man komme in die Reichswehr in der Hauptsache durch Protektion. Die per⸗ sönliche Eignung spiele eine nebensächliche Rolle. Die Be⸗ ziehungen gingen meist über die durch Privaidienstvertrag bei der Reichswehr angestellten Offiziere, die übrigens auch ihre weniger verantwortliche Stellung dazu benutzten, Verleumdungsfäden zwischen der Reichswehr und den rechtsradikalen Parteien zu ziehen. Der Offizierersatz geschehe hauptsächlich durch die Ver—⸗ mittlung dieser Offiziere. Junge Leute, die in der Schule ver⸗ sagt hätten, allgemein als geistig beschränkt angesehen würden, bafür sich aber durch heftige und maßlose rechtsradikale Ge— sinnung auszeichneten, seien meist die Günstlinge, die dann auch tatsächlich zur Offiziersanwärteranstellung gelangten. Beim ., . würden ebenfalls Leute bevorzugt, die rechts- radikalen Kreisen entstammten. Jeder, der angeben würde, daß er einmal der sozialistischen Arbeiterjugend angehört hätte, habe sich damit alle Her ee en verbaut, in die Reichswehr zu kommen. Hierzu erklärte Reichswehrminister Groener, daß . ständige, in vielen Fällen von ihm selbst vorgenommene Prüfung die Garantie gegeben sei, daß sowohl der Offiziers⸗ wie a der Mannschaftsersatz auf unparteiische und nur die per⸗ sönliche Eignung prüfende Weise geschehe. Abg. Stoccker (Komm.) hielt es für sehr interessant, daß die Sozialdemokraten trotz ihrer Treue zur Reichswehr noch immer so verfemt seien, daß nicht ein einziger Sozialdemokrat Rekrut der Reichswehr werden könne. Abg. Schöpflin (Soz) bestätigte die An⸗ schauung des Abg. Dr. Leber, daß tatsächlich Leute, die in ihrer Jugend einmal der Arbeitersportbewegung angehört hätten, in die Reichswehr nicht hineinkommen könnten. Wohl sei der Wille des Reichswehrministers anzuerkennen, daß er einen unparteiisch gewählten Offiziers und Mannschaftsersatz beabsichtige, aber die unteren Kommandostellen dächten anders, und je weiter sie örtlich vont Reichswehrministerium entfernt seien, desto eigenwilliger gingen sie nach ihren Anschauungen. Abg. Er sing (Zentr.) bat darum, daß der Minister immer wieder den Truppenkomman⸗ deuren die unparteiische Auswahl des Mannschaftsersatzes ans Herz legen solle. Den Offiziersersatz kontrollierg der Reichswehr⸗ minister ja selbst. Immerhin sei nicht zu verschweigen, daß sehr oft Klagen über Parteilichkeit und Prokektionswesen an die Ab⸗ geordnelen herantreten. Ob diese Klagen sämtlich berechtigt feien, ließ der Redner dahingestellt. Angenommen wurde eine kom munistische Entschließung, worin die Reichs regie⸗ rung ersucht wird, bis spätestens zur 3. Lesung des Reichshaus⸗ haltsplans dem Reichstag eine spezialisierte Uebersicht über die Zatl' der im Rechnungsjahr 1951 bei der Reich wehr be= schäftigten Arbeiter vorzulegen einschließlich einer Darstellung 3 gegenwärtigen Lohnverhältnisse. Zahlreiche kommunistische Anträge auf Streichung von Haushaltspositignen der Reichswehr wurden gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt. Bei dem Etatskapitel, das die „Mittel für den Unterricht zur Hebung der allgemeinen Bildung“, insbesondere für, den zivilberuflichen Unterricht, enthält, wurde vom Abg. Ersing (Zentr) Klage darüber geführt, daß die kostspieligen landwirtschaftlichen und Handwerkerschulen insofern ihren eigentlichen Zweck nicht erfüllt haben, als eine große Zahl von Soldaten, die diese Schulen be⸗ fucht haben, nach ihrem Ausscheiden aus der Reichswehr trotzdem nicht zur Landwirtschaft und zum Handwerk übergehen, sondern den Militärversorgungsschein für die Beamtenlaufbahn verlangen. Von Oberst Bitthorn wurde hierzu ausgeführt, daß die . der Versorgungsanwärter die zur Verfügung stehenden eamtenstellen bei weitem übersteigt. Da die handwerkliche Vor⸗ bildung auch technischen Beamten die Wege ebnet, kann man den Schülern der Heereshandwerkerschulen den Begmtenversorgungs⸗ schein nicht versagen. Anders ist es mit zukünftigen Siedlern. Hierzu dürfen nur Leute vorgebildet werden, die fest 6 Ind, tatsächlich Siedler zu werden. Abg. Dr. Cre mer (D. Vp.) ern Klage darüber, daß der in den Kameradschaftsstuben. aus⸗ liegende Lesestoff meist sehr einseitigen rechtsradikalen Charakter trage. General von Schleichen erwiderte daß dem Reichswehrangehörigen die Wahl seiner Lektüre freistehe; mit Verboten habe man meist das Gegenteil von dem erreicht. was man wollte. Bei dem Kapitel „Pferdeersatz! beanstandete der Berichterstatter Abg. Stücklen (Soz), daß der Durch⸗ schnittspreis für die Remonten von 1350 Räd auf 150 RM ge⸗ e worden sei. Das Reichswehrministerium begründete dies

1 daß die ostpreußische Bferdezucht immer mehr zur Kalt⸗ lutzucht übergegangen sei, und daß die Zucht der allein militär⸗ ĩ Pferde nur dann zu erhalten sei, wenn den Züchtern der Zuschuß, der ihnen 4 aus

brauchbaren warmblütigen

der Osthilfe gezahlt, jetzt aber weggefallen sei, durch eine Er⸗ ö des Durchschnittspreises ersetzt dirk Bei den Ein⸗ nahmekapiteln des Reichswehretats wurde eine En tsch ließung Skücklen (Soz) angenommen, wonach mit Zustimmung des Reichswehrministers Geräte (AÄusstattungsgegenstände) auch für unpolitische soziale Zwecke zur Steuerung der Erwerbslosigleit Jugendlicher unentgeltlich leihweise überlassen werden können. Da⸗ mit war der Reichswehretat erledigt. Am 11. März kommt der Reichsmarineetat zur Beratung.

Sandel und Gewerbe.

Berlin, den 12. März 1931.

Die Elektrolvtkupternetierung der Vereinigung für deutsche Cleflrolptfupfernotiz fiellte sich laut Berliner Meldung des W T. B. am I2. März auf 7, 7b Æ (am 1I. März auf 10050 4) far 165 kg.

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