1931 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 29. März 1931. S. 2.

Wandels in Technik, Kreditlage dieser Gelegenheit gegen⸗ wir die

Vergleiche, trotz

und Wirtschaft. eshalb möchie ich bei über der Schärfe der Agitation gerade in den Kreisen, die i s en wollen, den Wunsch aussprechen, da zten Kritiker ebenfalls die Gelegenheit be—⸗ in Bild darüber zu machen, wie im mußte. In Ost⸗ und

Landständen ein 1” Verteilung über⸗ als aus. Deshalb gon Ost- und Westpreußen ingsfonds von 3 Millionen er Berufskreisen hineinreden zu den Ausschüttungen der Jahre Das Werk des da⸗

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4 ** t werden soge⸗

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ist heute in der Geschichte um⸗

nicht alle Besitzer in ihrem Besitz halten

Teil sogar den Besitzwechsel gefördert, weil

zur schnellen Bereinigung der Schuldverwirrung es Kapital unter neuen Besitzern bessere Dienste leisten würde

als eine Sanierung der alten. So kamen in den Jahren 1829 bis 1831 von den 286 eingeschriebenen größeren Gütern des Ober⸗ landesgerichtsbezirks Königsberg 111 unter den Hammer.

Was damals mit den bescheidenen Mitteln des Staates nicht möglich war, ist heute dem Reich und Preußen angesichts der immer bedrohlicher werdenden Finanzlage ebensowenig möglich

Es muß Klarheit darüber geschaffen werden, daß die liegenden Gesetzentwürfe ebensowenig wie die ver⸗ Maßnahmen in der Lage sein prozentigen Ausgleich zwischen Schuldnern Gläubigern zu ermöglichen. Es soll Klarheit darüber herrschen, daß es nicht möglich ist, alle Betriebe in der Hand der jetzigen Besitzer zu erhalten, obschon das im Interesse der der ersten Hypothek folgenden Gläubiger liegen würde. Das wird in weitesten Kreisen häufig übersehen. So wenig von einer ein⸗ seitigen Entschuldung für die Agrarier die Rede sein kann, so wenig muß es auf der anderen Seite dem Gläubiger benommen bleiben, sich selbst zu entscheiden, ob er den Versuch machen will, seine festgefrorenen Forderungen auf dem Weg über die Zwangs⸗ versteigerung einzutreiben oder sich dem treuhänderischen Gut⸗ achten der Landstellen zu fügen, die ihm einen angemessenen Nach⸗ laß vorschlagen müssen. Das geltende Recht wird durch die jetzigen Maßnahmen in keiner Weise berührt.

Der Gesetzentwurf des Osthilfegesetzes zerfällt in zwei Teile, die an sich miteinander nichts zu tun haben; man hat sie lediglich aus technischen Gründen in dem alten Rahmen des Ostpreußen⸗ gesetzes belassen. Dieser Umstand hat zu einer weitgehenden Ver⸗ wirrung der Meinungen geführt, weil mit den Begriffen „Ost⸗ hilfe“ und „Osthilfegebiet“ sich eine ganze Reihe von falschen Vorstellungen verbunden haben. Der Abschnitt A enthält all- gemeine Hilfsmaßnahmen, die der Betreuung durch das Reichs⸗ ministerium des Innern beziehungsweise das Reichsverkehrs⸗ ministerium unterliegen. Sie haben schon bisher gute Wirkungen gezeitigt. Am wirksamsten ist die Senkung der Gemeindegrund⸗ steuerzuschläge gewesen, bei denen Ostpreußen als besonderes Krisengebiet sowohl für die Grundvermögensteuer wie für die Gewerbesteuer einbezogen wurde, die übrigen Grenzgebiete in abgestuftem Verhältnis betreut wurden.

Die Reichsregierung verkennt nicht, daß bei besserer Finanz⸗ lage die Erweiterung dieser Hilfe die glücklichste Verbindung zwischen Entschuldung und Lastensenkung sein würde. Aber wenn man an einen Satz von drei Prozent Gutschrift des Einheits⸗ wertes für die Grundbesitzer denken will, so würde das in dem Gebiet östlich der Oder und den weiteren Teilen der Provinzen Pommern, Brandenburg, Schlesien und der beiden Mecklenburg bei einem Einheitswert von 10, Milliarden rund 321 Millionen Reichsmark jährlicher Ausgaben für das Reich bedeuten. Ich brauche kein Wort darüber zu verlieren, daß eine solche Summe nicht aufzubringen ist, und damit entfällt jede Kritik, die diesen Teil des Gesetzentwurfs betrifft.

Ein Vergleich mit den öffentlichen Finanzen zeigt, wie schwer es ohnehin sein wird, die bescheidenen Ansätze, die in den Haus⸗ haltsplänen des nächsten Jahres auf Grund der jetzt vorliegenden Gesetzentwürfe festgesetzt werden wollen, überhaupt zur Ausschüt⸗ tung zu bringen. Würde man nun mit den jetzt vorhandenen Mitteln das Hilfsgebiet über den engeren Grenzgürtel erweitern, so würde sich die Wirkung selbstverständlich sofort verflüchtigen. Deshalb hat die Ausschußmehrheit sich mit der Reichsregierung dahin verständigt, daß von einer genauen Umschreibung des An⸗ wendungsgebietes abgesehen wird und die Reichsregierung die Ermächtigung des Absatz 2 des § 1 so wohlwollend wie möglich anwenden wird. Ich habe in bezug auf gewisse Wünsche Sachsens und Bayerns, die ja auch Grenzen in östlicher Richtung haben, die nicht an die Osthilfegrenzen heranreichen, im Reichsrat die nachfolgende Erklärung abgegeben:

Die Reichsregierung erkennt an, daß ähnliche Notstände, wie sie in den in 51 Absatz 1 angeführten Kreisen bestehen, auch andere deutsche Landesteile bedrücken. Eine Ausdehnung der Anwendungsgebiete der Hilfsmaßnahmen über das jetzt vor⸗ gesehene Osthilfegebiet hinaus ist der Reichsregierung wegen der angespannten Finanzlage im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Reichsregierung beabsichtigt, von der Ermächti⸗ gung des 5 1 Absatz 2, der nach ihrer Meinung auf das ganze Gesetz Anwendung findet, möglichst umgehend Gebrauch zu machen, fobald die Erleichterung der Finanzlage die Möglichkeit dazu eröffnet. Sie betrachtet auch das weitere östliche Grenz⸗ gebiet als eine durch die politische Grenzordnung wirtschaftlich und kulturell bedrängte Grenzzone. Die Reichsregierung ist zu ihrem Bedauern jedoch nicht in der Lage, dem bayerischen Antrag stattzugeben, da der gebotene räumliche Zusammenhang der bayerischen Gebiete mit dem jetzigen und künftigen Ost⸗ hilfegebiet nicht vorhanden ist. Ich wiederhole hier diese Erklärung namens der Reichsregie⸗ rung, ohne in der Lage zu sein, eine Gewähr dafür zu über⸗ nehmen, daß von der Möglichkeit der Ausdehnung schon in diesem

Jahre auf so weite Kreise Gebrauch gemacht werden kann, wie Anträge vorliegen.

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Das Kernstück des Gesetzes ist der Abschnitt B, Landwirt⸗ schaftliche Entschuldung. Er baut sich ebenfalls auf dem Ost⸗ preußengesetz von 1929 auf. Ich darf auf die Begründung und den Osthilfegesetzentwurf vom Jahre 1930 und die Begründung zu den heute vorliegenden Gesetzentwürfen verweisen. Der vor⸗ jährige Gesetzentwurf sah eine Anleiheermächtigung in Höhe von 400 Millionen Mark und eine Bürgschaftsübernahme durch Reich und Preußen in Höhe von 2650 Millionen Mark Umschuldungs⸗ hypotheken mit Ablösungsscheinen vor. Durch das Sichversagen der alten deutschnationalen Fraktion wurde mit der Reichstags⸗ auflösung und der weiteren politischen Entwicklung die Lage auf dem Kreditmarkt derart verschlechtert, daß nur eine behelfs⸗ mäßige Inkraftsetzung des Umschuldungswerkes auf dem Wege der Notverordnung mit 75 Millionen Mark baren Mitteln der Rentenbankkreditanstalt und der Preußenkasse sowie mit 50 Mil⸗ lionen Mark Vorgriff auf die Industrieumlage 1931 möglich wurde. Die Anwendung des Notstandsrechts der Verfassung für Kreditmaßnahmen war und ist nicht gangbar. Langwierige Ver⸗ handlungen mit den Zentralkreditinstituten auf Grund der fort⸗ dauernden Unsicherheit der politischen Lage und der Ueberfülle neuer Vorschläge zur Entschuldung verzögerten das tatsächliche Wirksamwerden des Umschuldungsverfahrens bis in die letzten Wochen hinein. Die Kritik geht völlig fehl, die von der März⸗ botschaft des Herrn Reichspräsidenten ab rechnet und den kühnen Vorwurf erhebt, es sei in dem letzten Jahre überhaupt nichts geschehen. Wenn von menschlicher Schuld dabei die Rede sein sollte, so fällt sie ausschließlich auf die Haltung der damaligen deutschnationalen Fraktion zurück.

Die Erkenntnis von der bedrohlich wachsenden Verschuldung der Landwirtschaft und der dadurch sichtbar werdenden gleich⸗ zeitigen Verschuldung der Gläubiger an ihre Rückgläubiger zwang die Regierung im November / Dezember zu neuen Überlegungen auf Abhilfe. Für absehbare Zeit wird der Anleihemarkt für die öffent⸗ liche Hand so verknappt sein, daß es angesichts der Lage der öffent⸗ lichen Finanzen in Reich, Preußen und Gemeinden nicht zu ver⸗ antworten wäre, mit einem so großen öffentlichen Kreditbedarf für dieses Sonderprogramm an den Markt zu gehen. Trotz schwerster berechtigter Bedenken hat sich daher die Reichsregierung ent⸗ schlossen, das Wagnis auf fich zu nehmen, auf die Einnahmen aus der Industrieaufbringungsumlage für die sämtlichen Jahre ab 1932 nach einer beschränkten Uebergangsregelung zu verzichten. Es wird dadurch die Möglichkeit gegeben, ab 1932 ein Zweckvermögen der Industrie zu schaffen zur Ablösung der landwirtschaftlichen Personalschulden in den östlichen Gebieten des Reichs. Darüber hinaus sollen 200 Millionen durch Schuldverschreibungen der In⸗ dustriebank im Laufe der kommenden Jahre angeschafft werden. Hinzu treten Reichs- und Staatsbürgschaft für sogenannte innere Unschuldung also die Fälle, in denen ein Personalgläubiger seine Forderungen hinter der ersten Hypothek auf Grund einer Bürgschaft von Reich und Preußen stehen läßt und Ablösungs⸗ scheine im organisierten Kredit in der begrenzten Höhe bis zu 100 Millionen Mark. Das bringt eine Entschuldungsbedarfsdeckung von 850 Millionen Mark. Die näheren Einzelheiten sind Ihnen aus den Gesetzentwürfen und aus den Ausschußberatungen be⸗ kannt.

Das Inkrafttreten dieser Finanzierung der Entschuldung ist jedoch an zwei klare Voraussetzungen gebunden. Es ist einmal gebunden an die parlamentarische Verabschiedung des Reichshaus⸗ haltsplans 1931, weil nur unter dieser Voraussetzung von der Reichsregierung die Möglichkeit gesehen wird, im weiteren Ver⸗ lauf mit einer Sicherung auch des künftigen Einkommens des Reiches für die kommenden Haushalte zu rechnen. Die zweite Voraussetzung ist das Gelingen der Vorfinanzierung auf Grund der künftigen Einnahmen der Industriebank. Das war der Grund, weshalb die Reichsregierung dazu übergehen mußte, diesen beson⸗ deren Träger des Zweckvermögens bestehen zu lassen beziehungs⸗ weise auszubauen, damit die kreditmäßige Sicherung dieser Vor⸗ finanzierung ohne Inanspruchnahme des Reichs- und Staats⸗ kredites möglich war. Die Vorfinanzierung ist im wesentlichen auf den ausländischen Geldmarkt angewiesen. Ob sie gelingt, dafür kann heute niemand eine Bürgschaft übernehmen. Ich stelle das in aller Klarheit fest, damit keine überspannten Erwartungen an das sofortige Wirksamwerden dieses Gesetzwerkes geknüpft werden.

Damit komme ich zu der Frage der Erweiterung des Ent⸗ schuldungsgebietes. Aus gleichen Rücksichten wie beim 8 1 hat sich die Ausschußmehrheit dem Wunsche der Regierung ange⸗ schlossen und auf einen besonderen Katalog der gefährdeten Ost⸗ gebietsteile verzichtet, nachdem die Gefahr der Berufungen und einer künftigen Verwässerung akut geworden war. Die Reichs⸗ regierung ist zur Ausdehnung nach Maßgabe des Gelingens der Vorfinanzierung ermächtigt. Auch diese Ermächtigung bringt

eine unerhört schwere Verantwortung für die Reichsregierung mit

sich. Aber die Reichsregierung beabsichtigt zunächst in dem Rahmen der dem hohen Hause bei der ersten Lesung zugeleiteten Fassung des 5 14 des Osthilfegesetzes das Entschuldungsverfahren zur Durchführung zu bringen.

Kreisen durchgesetzt worden ist, den für absehbare Zeit einzig möglichen Weg einer solchen Osthilfe durch Entschuldung darstellt. Man soll dabei jedoch nicht vergessen, daß die Begrenzung der Aufbringungspflichtigen auf die Kreise mit mehr als 500 000 Reichsmark Aufbringungsumlage nicht nur eine ausgesprochene

Sonderbelastung der großen Industrien darstellt, sondern auch die

dabei beteiligten Werktätigen zu Opfern nötigt, die in der Oeffentlichkeit bisher nicht anerkannt worden sind. Dieser Ver⸗ zicht ist um so höher zu bewerten, als die völlig ungewisse weitere Wirtschaftsentwicklung in all den Kreisen schwere Notstände schoͤn in den letzten Monaten gezeigt hat. .

Die bare Hilfe des Reiches beruht auf der Aufbringung von jährlich 36 Millionen Reichsmark in den Haushaltsjahren 19881

bis 19383. Hieraus müssen die Leistungen bestritten werden, die

über die Jahresleistung der Entschuldungsbetriebe mit jährlich insgesamt 47 plus K gleich 5 vH für die ersten 5 Jahre, künftig⸗ hin 6 v5 für die weiteren Jahre bis zum Höchstmaß von 33 Jahresleistungen auferlegt werden. Dem Ostausschuß hat ein

Die Regierung glaubt, daß der jetzt beschrittene Weg, der von einem der hervorragendsten Vertreter der Aufbringungspflichtigen, Herrn Silverberg, vor längerer Zeit, empfohlen und in zäher Arbeit von ihm in den interessierten

Tilgungsplan vorgelegen, der das Schema für den ge

raum aufzeichnet. Der in den ersten Jahren nicht b

dient zur Verstärkung der Betriebssicherungs mittel, die inn n

vielseitigen Verwendung zugeführt werden. Weiterh den Jahren 1932 bis 1936 aus Haushaltsmitteln ja lionen Reichsmark, insgesamt 250 Millionen, für In siedelung und Erweiterung der Anliegersiedlung, d schaftlichen Nutzung und zur Aufforstung für die nicht mehr rentierlichen Flächen geringerer Bodengüre an, werden. Die Reichsregierung erwartet von diesen NMaßn eine besonders glückliche Lösung verschiedenster Au zan, Wege und mit den Mitteln des Entschuldungsverfahrens 2 allgemein volkswirtschaftlicher Hinsicht gelöst werder

sollen.

Es fehlt in diesem Entschuldungswerk der jetzigen Vorlage sogenannte Vollstreckungsschutz, der mit der Notverordnun Herrn Reichspräsidenten vom August des vorigen Jahres er 81. Dezember 1930 verfügt war. Mir liegt hier ein Aufsn' zur Zeit abwesenden Herrn Abgeorsneten Dr. Quas j folgendermaßen beginnt:

Im Jahre 1807 erließ der König von Preußen einen Gen

indult für die Landwirte und verhinderte damit,

scharenweise mit dem weißen Stab den Besitz verlassen

Im Jahre 1930, 12 Jahre nach dem Ende des großen Krieg

fehlt es heute noch an jedem Vollstreckungsschutz. 8. Geschrieben am 20. Dezember des vorigen Jahres! Diese hen ersten Sätze enthalten handgreifliche Unrichtigkeiten. Der

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ralindult für Grundbesitzer, der mit einer Kabinettorder a

19. Mai 1807 verordnet wurde, mußte nämlich bereits am 18. tember desselben Jahres wieder aufgehoben werden, wei . unmöglichen Folgen geführt hatte. Bei der anerkannten B heit und fachmännischen Kritik des Herrn Abgeordneten wundert es mich, daß er zufällig in diesem Falle mit der

der Verordnung leider nicht zu Ende gekommen ist. (Zuruf den Sozialdemokraten.) Ich muß das sagen, weil wir nnsernh seits die auffallende Feststellung gemacht haben, wie wenig germ in der östlichen Oeffentlichkeit, wenn ich so sagen darf, diese so nannte wahrheitsgemäße Berichterstattung der pausierenden z sition heute noch widerlegt werden konnte.

Im zweiten Satz steht, daß der Vollstreckungsschutz bis zu Ende des vergangenen Jahres nicht existiert habe. Er hat wirkt, aber mit ganz geringen Ausnahmen leider nach der nent tiven Seite, und daß deshalb auf einstimmigen Beschluz d Reichsregierung unter Befürwortung des Reichsbankdireltorin von einem irgendwie gearteten Vollstreckungsschutz künftig Abstand genommen werden mußte. Es ist zwar nicht festzustelle ob auch ohne den Vollstreckungsschutz neue Geldmittel in R Osten kreditiert worden wären. Tatsache ist, daß seit der Wirkmn dieses Vollstreckungsschutzes die Hergabe neuer Mittel in die drohten und gefährdeten Grenzteile nicht mehr vollzogen worde ist. (Hört, hört! links.)

Ich darf mich jetzt mit kurzen Ausführungen dem gegen wärtigen und dem neuen Entschuldungsverfahren zuwende Durch Erlaß des Herrn Reichspräsidenten ist eine Oststelle bei d Reichskanzlei errichtet worden, die unter der letzten Verant wortung des Herrn Reichskanzlers mit einem Reichsminister un einem preußischen Staatsminister besetzt ist. Die Zusammenatbel der Vertreter des Reichs und Preußens ist auch in den Lan stellen draußen eingeführt und durchgeführt worden und hat si eingespielt. Wir haben die begründete Hoffnung, daß diese ge meinsame Arbeit es ermöglichen wird, in Zukunft zu so rashe Entscheidungen zu kommen, wie sie die ständig wachsende Not deutschen Ostens erfordert. Die Oststelle mit den Landtellt wird nach dem Gesetzentwurf erhalten bleiben, solange Aufgnber da sind, die sie in dieser besonderen Form und Mischung zu hat. Wir glauben, daß die Unabhängigkeit der landwirtschof lichen Sachverständigen wie der Kreditreferenten die einzige 6e währ dafür gibt, daß Schuldner wie Gläubiger gleichermaßen betreut werden, wie es nach Lage der Dinge nötig un) mögli ist. Wir haben für die Wertbemessung der kleineren Betrieb auch die üblichen Kreistazatoren mit Hilfe der Landräte hetan gezogen. Es hat sich dort nach einer Reihe von Eingangsschwieri keiten allmählich gezeigt, daß nur nach einheitlichen Richtlinie überhaupt eine Wertfindung möglich ist, die einigermaßen bestche kann. Alles, was in der Vergangenheit an Wertschätzungen bon liegt, ist durch die Entwicklung leider überholt worden. Dihe dieses bunte Gemisch und Gewirr von verschiedenen Taxen, d nur noch als Anhalt dienen kann. Es ist natürlich schwer mt lich, selbst vereidigten Gutachtern klarzumachen, daß sie nicht in Interesse ihres Auftraggebers handeln, wenn sie einen doppelt Einheitswert als eine Gebrauchstaxe zum Schluß des lezt Jahres auch heute noch für richtig befinden. Wir sind dabei i engen Einvernehmen mit den landwirtschaftlichen Schulleiter und Lehrern zu einer Auswahl der Sach verständigen in de Kreisen gekommen. Wir hoffen, daß die Kritik immer frich ch werden wird, die die Richtigkeik der Bewertung, auf die Cet un festgelegt haben, heute noch anzweifelt. Es wird notwendig ei darüber an einer anderen Stelle ein weiteres Wort- hr. ihn weil Schuldner wie Gläubiger, vor allen Dingen aber 4h Gläubiger der ersten Stelle, den Wunsch haben, aus den Mti des Staates und Reiches einen möglichst hohen Betrag Mn Deckung des Schuldenüberhangs aus den sogenannten etrieh sicherungsfonds heranzuziehen. Gegen diese Einheits font n nur eins klare Bindung' an bestimmte Richtlinien, die ähh lich in den Grenzgebieten eine gewisse lockere Führung erhalt haben. Die Landräte haben die Vollmacht erhalten, de ; Kleinbetrieben, die bis zu Sooo Mark Entschuldungsbedarf fin der ersten Stelle haben, von sich aus eine Verfügung zu tre ü Es wird lediglich listenmäßlg an die Landstellen berichtet. n die Verwendung der sogenannten verlorenen Zuschüsse lontr⸗ werden kann. r due

Im übrigen werden die Entschuldungsanträge über dan und Finanzamt an die landwirtschaftliche Betriebs abteilun Landstelle geleitet. Dort wird ein vorläufiger Sanierunge h aufgestellt. Es wird geprüft, wieweit durch gandabberl ch ͤ es durch Neusiedlung, sei es durch Teilabkauf, Abstoßung von d j flächen, von Flächen, die sich nur zum Aufforsten eignen, durch eine entsprechendere Einrichtung des Betriebs auf den

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Reichs und Staatsanzeiger Ar. 72 vom 26. März 1931. S.

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denen oder künftigen Kapitalbedarf, der Betrieb als sanie⸗ ähig beurteilt werden kann. Dann geht der Antrag zur ', weil ung. Dort stellt ein Kreditreferent fest, zu welchem mn den Gläubigern geraten werden muß, wenn eine Sanie⸗ wd diesem Wege noch möglich sein soll. der Landstelle die Bereitwilligkeit aus, auf Grund 5 borl dit zu verhängen. w ch künst diese Reichs- und Staatsbürgschaft von 100 auf 25 Pro⸗ „vermindert worden ist weil wir über öffentliche Mittel FRzrenhäuder der öffentlichen Hand verfügen lassen können. den Umschuldungskredit⸗

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Nithaftung schmackhaft zu machen. Sie verlangen meist Andeckung bei einem der Berliner Zentralkreditinstitute. spricht der Kommissar die Bürgschaft endlich aus, und m können die Mittel zur Ausgabe an die Gläubiger gelangen. Dieses Verfahren ist zugegebenermaßen schleppend, aber die der „Ostpreußenhilfe“ der vergangenen Jahre schrecken. bist es notwendig, weil hier öffentliche Mittel in knapper t verwendet werden müssen, sauber und peinlich genau zu b sich die Anwendung wirklich lohnt, also der Betrieb enfähig sein kann. Es wird alles darangesetzt, diese Prüfung sischr wie möglich zu verbessern und zu vereinfachen, damit mit siißerer Beschleunigung den Gläubigern das Stillhalten, das in Mien Vinter mühsam genug war, weiter ermöglicht wird. Denn e dem ungeheuren Bedarf an Entschuldungshypotheken und der Er hiappen Menge von Mitteln, die heute zur Verfügung stehen, mw ein weiteres Stillhalten nicht zu umgehen sein. Eine Allein⸗ biantwortung der Schuldnerkreise für die Ausgabe oder Bege⸗ ang der Entschuldungshypotheken und Zuschüsse des Reichs konnte mürclich nicht in Frage kommen, weil die Gläubigerkreise mit cht eine paritätische Betreuung erwarten. Die Bürgschaft vom Pech und Preußen wie die Inangriffnahme der Mittel aus den hreditsiherungsfonds bedarf jedenfalls einer weiteren staatlichen Ferantwortung. Der neue Gesetzentwurf sieht aber vor, daß den sachtigten Wünschen der Landwirtschaft, sich ein klareres Bild iter die Arbeit der Treuhänder in der Landstelle zu machen, da⸗ nuch Rechnung getragen wird, daß die Vertreter der Landwirte in zwei Verfahren zu Worte kommen, und daß, wenn Haftungs⸗ kibände gebildet werden, sie auch eine gewisse Verantwortung Kir eine Ausfallbürgschaft übernehmen können, wenn in beson⸗ has scwierigen Fällen der Kommissar eine Sanierungswürdig⸗ kit ablehnt.

Wenn es bisher nicht in dem wünschenswerten Maße gelun⸗ pa ist, Mittel der zentralen Kreditinstitute in den Dienst der Eiche zu stellen, so sind die entgegenstehenden Bedenken inzwischen negeräumt. Ich möchte nicht unterlassen, auch an dieser Stelle alen nicht behördlichen Stellen, die sich in den vergangenen Mo⸗ ten in den Dienst der Osthilfe gestellt haben, den Dank der heichsregierung auszusprechen. .

Der hauptsächlichste Grund der Verhinderung eines schnellen Ablaufs, einer sogenannten schlagartigen Absicherung liegt aber harin, daß eine geraume Zeit verstreichen mußte, ehe die Schuld⸗ perhältnisse bei den Schuldnern wie den Gläubigern über⸗ haupt festgestellt werden konnten, zum andern darin, daß die Gläubiger nur sehr schwer davon zu überzeugen waren, sie gingen mit ihrer Auffassung irre, als ob es überhaupt noch einen Wert der landwirtschaftlich beliehenen Grundstücke gebe, der ihnen wieder eine Gutschrift ihrer alten Ausleihung gestattete. Das hn ju sehr schmerzlichen Verwirrungen geführt. Wir haben lihenweise Zusammenbrüche alter angesehener Firmen nicht ver⸗ hndern können, die jahrzehntelang ihren Kundenkreis treu ver— 7 hatten. Wir haben dort nicht aus dem Vollen, aber mit hijeren Mitteln eingegriffen, wo verhindert werden mußte, U die letzten Träger des einheimischen Kredit- und Handels— hechäftes von der Bildfläche verschwunden wären. Wir haben mit den Erfolg erzielt, daß in den letzten Wochen auch eine beruhigung in den heute am meisten gefährdeten Gebieten Hinter⸗ hmmerns und der Grenzmark zu verzeichnen ist.

Die Bewertung nach Vorkriegswerten hat dazu geführt, daß nh der Erledigung der Aufwertungsgesetzgebung eine freie lame gesehen wurde, die mehr oder weniger beschleunigt aus⸗ hfilt worden ist, um dem allgemeinen Intensivierungsruf zu fol⸗ kan in wenigen Fällen auch zu anderen Zwecken. Das Ergebnis st heute bei dem starken Abfall der Grundstückspreise auf Grund Un gesunkenen Rentabilität, daß hinter der ersten Stelle in Un bedrohten Gebieten nur mit Hilfe des treuhänderischen Ulördes überhaupt noch eine Teilbefriedigung der alten Gläubi— ki möglich ist. 1

Vir haben mit dem Vorwurf zu kämpfen, daß wir diesen ecwierigteiten nicht einfach durch eine Heraufsetzung der Ba— kchungsgrenze aus dem Wege gingen. Auf der anderen Sei nin aber eine berechtigte Kritik laut, daß wir mit unseren Ta iihtlinien Erzeugnispreise zugrunde legen, die über den henltige Anktpreisen liegen und die nur zu rechtfertigen sind, hen nnn auf ein künftiges Gelingen unserer Agrarpolitik rechnst nd auf weiteres Abschließen von den gesunkenen Well ni arkl⸗ nuten. Wir glauben da in der richtigen Mitte zu gehen Ej⸗ hieten Sie nicht, wenn ich Ihnen sage, daß unsere heutigen belihungs werte immer noch etwa auf der Höhe der früheren . Wehrbeitragswerte liegen. Die Beleihnnggten . herdings nur 66 * Prozent dieser Beleihungswerte. 8 = . snd wir noch über den Satz hinausgegangen, der im letzten aichstag bei der Beratung des Osthilfegesetzentwurfs in 21

. mit 60 Prozent Beleihungsgrenze der Regierung

den Weg gegeben war. uu is anderen Gebieten, bei städtischem Grundbesitz und bei senbesitz hat sich ebenfalls eine Abwertung aller Werte voll⸗ . eine unausbleibliche Folge des hohen Zinssatzes war. un önnen deshalb nicht dulden, daß ein falsches Bild gezeichnet il . weil man sich krampfhaft heute noch an den Glauben 2 wir jemals wieder nach dem verlorenen Kriege zu . zurückkommen würden. Wir meinen aber auch: * der Wert des Grund und Bodens noch niedriger ange⸗ * e. würde, als es auf Grund der heutigen Augenblicks⸗

bilität richtig sein würde, dann wäre daraus die logische

derung die, daß die überwiegende Mehrzahl aller Gläubiger

Dann spricht der

mläufigen Sanierungsplans eine Staats- und Reichsbürg⸗ Das wird auch künstighin notwendig sein ——

die Annahme des Sanierungsplans und die Ubernahme

in diesen bedrohten Gebieten völlig leer ausgehen würde. Würde man die Verschuldung der Landwirtschaft sich selbst überlassen, so wäre das von unabsehbaren Folgen für die gesamte weitere deutsche Wirtschaft.

Ich darf zusammenfassen: gegenüber dem jetzigen Zustande, bei dem 10 bis 14 Prozent Zinsen für die nach der ersten Hypothek vorliegenden Schulden gezahlt werden müssen (hört, hört!), bei denen keine Tilgung bei der Zahlung dieser Zinsen eingeschlossen ist, gibt das jetzt vorgelegte Gesetzeswerk die Möglichkeit, mit einer Jahresbeschränkung auf 5 Prozent, nach weiteren fünf Jahren auf 6 Prozent einschließlich Tilgung planmäßig die Ent⸗ schuldung hinter der ersten Stelle durchzuführen. Wenn in diesem Zusammenhang der Herr Vertreter Ostpreußens im Reichsrat die Erklärung abgegeben hat, daß er sich der Stimme enthalten müsse, weil die Osthilfe nichts bringe (hört, hört! bei den Re⸗ gierungsparteien), so ist das nicht eine Auffassung, die in der ganz klaren, unparteiischen Kritik der Fachkreise irgendwie eine Geltung finden wird. Wir danken es gerade den Vertretern des Westens und des Südens, daß sie in den Ausschußberatungen der gesetzgebenden Körperschaften mit allem Freimut und allem Nach⸗ druck erklärten, wie sie sich in Opferbereitschaft verbunden fühlen den östlichen Grenzlanden, obschon ihre eigene Not nicht geleugnet werden kann. (Bravo! bei den Regierungsparteien)

Es ist nicht richtig, wenn in der Oeffentlichkeit bisher be⸗ hauptet worden ist, in erster Linie würden diese Entschuldungs⸗ leistungen dem Großgrundbesitz zugute kommen. Ich darf darauf hinweisen, was häufig vergessen wird, daß die Landarbeiter im Großgrundbesitz ein Recht auf Belassung in ihren Arbeitsstätten haben, genau so wie die Betriebsleiter. Wir glauben, daß die Zahlen, die bei den Entschuldungsanträgen der Voranmeldung bei den Landstellen eingegangen sind, ein etwas anderes Bild geben. 3300 Anträge sind von den Betrieben über 100 Hektar gestellt worden, 7 000 Anträge von Betrieben unter 100 Hektar. Die größeren Betriebe mit einer Fläche von 5,8 Millionen Morgen verlangen einen Entschuldungsbedarf von 252 Millionen Reichs⸗ mark, die kleineren Betriebe mit einer Fläche von 3,2 Millionen Morgen einen Enischuldungsbedarf von 282 Millionen Reichs mark. (Hört, hört! bei den Regierungsparteien) Das hohe Haus wolle aus diesen Zahlen entnehmen, daß auch der kleine Besitz heute in ungewöhnlich starkem Umfange hilfsbedürftig ist und keineswegs mehr als krisenhaft angesehen werden kann. Deshalb wird sich die Reichsregierung mit allem Nachdruck bemühen, ganz besonders ihm die erforderliche Hilfe zuteil werden zu lassen, nicht zuletzt wegen der Rückwirkungen auf die gesamte Siedlungsfrage.

In diesem Zusammenhang darf ich auf einen vom Haushalts⸗ ausschuß angenommenen Antrag des Ostausschusses hinweisen. Nach diesem Antrage sollen die Entschuldungskredite in den ein⸗ zelnen Provinzen und Kreisen auf die verschiedensten Betriebs⸗ größenklassen so verteilt werden, daß für die bäuerlichen Betriebe mindestens der Anteil garantiert wird, der dem Anteil der von ihnen bewirtschafteten Fläche im Verhältnis zu der vom Groß⸗ grundbesitz bewirtschafteten Fläche entspricht. Abgesehen davon, daß dieser Absatz 3 des § 14 nicht einwandfrei formuliert ist, weil

das nach Lage der Dinge nicht möglich sein dürfte, und den Begriff der Garantie in einem sonst nicht üblichen Sinne in die Gesetzessprache einführt, ist diese Bedingung schlechterdings nicht aus führbar. Es ist schon völlig unmöglich, von vornherein für jede Provinz oder jeden Kreis eine bestimmte Summe als Umschul⸗

dungskredit, Bedarfsdeckung zur Verfügung zu stellen. Gänzlich

ausgeschlossen ist es aber, darüber hinaus auch noch von vorn⸗ herein ein bestimmtes Verhältnis zwischen den verschiedenen Be⸗ triebsgrößenklassen einzuführen, weil ja erst im Laufe der Ab⸗ wicklung der Entschuldungsanträge überhaupt festgestellt werden kann, wer sanierungswürdig und in welchem Maße er sanierungs⸗ fähig ist. Deshalb bitte ich, diesen Antrag gemäß einem anderen Antrage, der aus dem Hause gestellt werden wird und nach dem eine entsprechende Bestimmung dem § 15 zugefügt werden soll, abzuändern. .

Wie die Dinge nun einmal liegen, kann das Ziel einer Ent⸗ schuldung in vielen Fällen nur dadurch erreicht werden, daß man die Betriebe auf eine dem künftigen Kapitalvermögen ent⸗ sprechende Größe zurückführt. Auch die Siedlungsgesellschaften können nur einen begrenzten Teil der Angebote aufnehmen und vor allen Dingen solche Betriebe und Betriebsteile nicht verwer⸗ ten, welche für eine gesunde Besiedlung ungeeignet sind, d. h. die ganzen schweren und die ganz leichten Böden und die forst⸗ wirtschaftlich genutzte Fläche. Deswegen verspricht sich die Reichs⸗ regierung eben einen besonderen Erfolg von dem sogenannten Landabkauffonds, ohne daß die Reichsregierung daran denkt, sich auf diese Weise einen besonderen Dominialbesitz zu beschaffen.

Ich komme zum Schluß. Wir glauben, die innere Not und Verzweiflung der Bevölkerungsschichten in den gefährdeten Kreisen zu ermessen. Wir kennen Entbehrungen und Kämpfe sonder Zahl. Wir kennen Gesichter, in denen sich letzte Verzweiflung ab⸗ spiegelt. Wir kennen einsame Mütter, Tanten und Schwestern, die ihr Alten⸗ oder Erbteil zum zweitenmal nach einer kargen Aufwertung wieder der heimatlichen Scholle zum Opfer gebracht haben und nun erneut um ein vergebliches Opfer bangen. Reich und Staat können nur bedingt helfen. Die alten Akten weisen ebenfalls aus, daß der Staat in solchen Zeiten und in solchen Fällen uicht auf Dank rechnen kann. Man soll ihn auch nicht erwarten. Wer aber aus engem Parteigeist heraus die Stirn hat, heute zu behaupten: „Wenn ihr im Elend seid, so liegt das nur an dem bösen Willen der Regierung!“, wer heute behauptet, daß man vor der Osthilfe warnen müsse, daß die Aufbringungs⸗ umlage eine Umbringungsauflage sei (hört! hörth, der versündigt sich an den Schichten, die er in ihrer Verzweiflung in das graue Nichts hineintreibt. (Sehr wahr!)

Das Entschuldungswerk verlangt jahrelange Opfer der einen Reichshälfte, kurz gesprochen, für die andere, obschon die Not an allen Ecken nicht zu leugnen ist. (Zustimmung.) Aber wenn wir das Entschuldungswerk nur als ein Teilstück der großen Ostauf⸗ bauarbeit ansehen, so tun wir das deshalb, weil ohne eine durch⸗ greifende Agrarhilfe, ohne einen inneren Lastenausgleich in den Ländern, ohne die Selbsthilfe der Landwirtschaft schlechthin auch am Entschuldungswerk nur Teilarbeit geleistet bleiben wird. Ab⸗ wehrmaßnahmen gegen die schleichende Blutarmut können und dürfen nur ein Anfang sein, und wir sollten aus der Vergangen⸗ heit gelernt haben, daß mehr nötig ist. Ich fürchte, mit alten

die Reichsregierung nicht gehindert,

überhaupt unbekannt zu prüfen wie alle anderen.

zentiger Annuität abzudecken, nach unserem

bergpans, genau so wie im wird eine individuelle Prüfung der Entschuldungsfähigkeit ver=

Rezepten wird es

einer Umkehrung vieler

wöhnen müssen, in

die Arbeit zu gehen.

wertbare Holz in d

statt es an Ort und

(Sehr richtig! rechts) Weshalb uns die Bahn die Schwellenhölze der Reichsbahn nicht gestattet, im Markt zu treten? vorrats im alten Stil weitersiedeln,

Enkelkindern keinen Ruhm vererben.

Müßten wir nicht daran gehen, Zehntausenden von

gen, allen berechtigten Bedenken am grünen Arbeitsziele in einer Art von freiwilligem Diens

denen der natürliche Drang zu einer wehrhaften A tätigung eine wirklich glückliche Auslösung finden könnte; neute Zustimmung.) d l

Fenn wir angesich

5 *

Was wollen wir denn and nacheifern wie Brenkendorff und Domhardt, wie dem

König, was wollen wir anders als unseren gefährdeten Volts— raum so ausnutzen, daß er unserer Volkskraft wirklich Ehre macht! (Sehr gut! rechts) Wenn das als Wettbewerb mit den Grenznachbarn gilt, unter denen und neben denen unsere Volks⸗ genossen jahrhundertelang in friedlicher Arbeit gelebt haben, dann sollte das nur ein Ansporn sein, in diesem wirklich echten Frie⸗ denswerk das Höchste zu versuchen. (Bravo!)

Eine Umschichtung von dem Westen in die Kinderstube des von der Natur karger bedachten Ostens muß kommen, auch von der helleren Stadt in die dunkleren Landecken. (Sehr richtig! rechts) Aber es bleibt ein frommer Wunsch, solange nicht Ko⸗ lonistengeist das Herzblut in unserem ganzen Volke schneller schlagen läßt, und man möchte mit der Hand die Stäubchen weg⸗ wischen, wenn man all das Geschwätz von Parteigeist und Partei⸗ hader sich heute breitmachen sieht. (Lebhafte Zustimmung rechts.) In einer Zeit, in der unserem Volk allmählich das Wasser an die Kehle steigt, sollte man wünschen, daß das Geltung hätte, was Goethe an Herder 1772 geschrieben hat: „Dreingreifen, packen it das Wesen der Meisterschaft. Ich möchte beten wie Moses im Koran: Herr, mache mir Raum in meiner eigenen Brust!“ Arbeit gibt es genug. (3Zurufe links) Ich habe Herrn Ge⸗ heimrat von Goethe nicht in das Handwerk zu pfuschen. Er wird wohl gewußt haben, weshalb er das gesagt hat. Unter diesem Zeichen kann und soll unsere Grenz⸗ und Landesnot überwunden werden, und wir wollen eine neue Hoffnung aufrichten, damit ein Jahrtausend deutscher Geschichte nicht umsonst vertan ist. (Beifall und Händeklatschen.)

Die 2. Rede lautet:

Meine Damen und Herren! Die Herren Torgler, Stelling und Pfleger sind nicht die ersten, die sich darüber gewundert haben, daß Goethe Moses in den Koran verlegt hat. Ich kann aber an einem klaffischen Zitat selbstverständlich nichts ändern, auch wenn es eine ungewohnte Aufmerksamkeit in diesem hohen Hause erregt haben sollte. Heiterkeit.)

Ich wäre sehr dankbar dafür, wenn die zweite Unterschrift, die Herr Dr. Pfleger gewünscht hat, die Unterschrift des baye— rischen Ministerpräsidenten, beschleunigt geleistet werden könnte, (Heiterkeit und Zurufe von der Bayerischen Volkspartei) wenn wir die vorläufigen Abmachungen endgültig fixiert haben, damit der bayerische Wald rascher, als es in den letzten Jahren der Fall war, in den Genuß der Zuwendungen kommt, die wit ihm auch von seiten der Reichsregierung von ganzem Herzen Wünschen. (Abgeordneter Jadasch: Können Sie sich zu der halben Million an den Grafen Praschma äußern?) Es liegt bei Ihnen, Herr Jadasch, wieder derselbe Mangel vor, den wir auch sonst in den letzten Wochen oft erlebt haben, daß Sie sich nicht von einer Art ererbter Auffassung freimachen können, daß es bei diesem Sanierungswerk um einzelne Persönlichkeiten ginge, während das Entschuldungswerk doch die Gesamtlage der Wirtschaften und die persönlichen Verhältnisse nur so weit berücksichtigt, wie auch andere Volksgenossen davon abhängig sind. Es wird bei einer Sanierung niemand persönlich ein Geschenk gemacht werden können, dazu sind die Zeiten zu ernst, und die sogenannten Eni⸗ schuldungsbetriebe, die jahrelang unter einer sehr straffen Ueber⸗ wachung stehen werden, werden für die nächsten Jahre, vielleicht sogar in der nächsten Generation, nicht allzuviel Freude an dieser Arbeit haben. Das ist ja die tragische Verkettung der Ent⸗ wicklung der letzten Jahre seit der Inflation, daß mit einem Schlage das rückgängig gemacht worden ist, was in kurzen Monaten des Jahres 1924125 als eine tatsächliche Entspannung angesehen wurde. Was damals in diesen wenigen Monaten aus einer nicht genügenden Berücksichtigung der Wirklichkeit geschehen ist, das muß jetzt vielleicht in Jahrzehnten wieder abgebüßt werden.

Herr Dr. Pfleger macht mich auf ein Versäumnis aufmerk⸗ sam. Es ist Tatsache, daß draußen in der Oeffentlichkeit der Ent⸗

schuldungsantrag der deutschnationalen Fraktion eine sehr leb⸗

hafte Beachtung gefunden hat. 2 es ganze Bezirke des Reichs gibt, in denen nur dieser Plan über⸗

Ich habe mir sagen lassen, daß

haupt Beachtung findet, weil man eben alle anderen Tatsachen verschweigt. Geiterkeit.)

. Nun habe ich leider weder im Ausschuß noch hier jm Hause einen Befürworter dieses Antrags der abwesenden Opposition gefunden, es sei denn, daß sich inzwischen jemand auf den Tri⸗ bünen eingefunden hätte. (Heiterkeit) Das hat selbstverständlich diesen Vorschlag genau so jra et studio etwas anderes ist uns Dabei hat sich folgendes herausgestellt. Ebenso wie die Regierungs⸗ vorlage sieht dieser Plan der deutschnationalen Fraktion vor, daß eine planmäßige Eatschuldung stattfindet. Die Schulden sind nach dem Vorschlage Hugenbergs in 25 Jahren mit sechspro⸗ Plan mit zunächst 5 vH, dann mit 6 vH auf eine längere Reihe von Jahren. Die Landabgabe ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des Hugen⸗ jetzigen Gesetzentwurf, und schließlich

ernst und sachlich sine

langt. Man hat sich auch in jenen Kreisen wahrscheinlich da⸗