1931 / 72 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1931.

2

1.

der der damalige

Dohna, sagte:

von

von überzeugt, daß Graf Alexander Staatsminister, 1817 recht hatte, wenn er Durchaus niemand darf etwas erhalten, nehmen ist, daß er sich sonst nämlich ohne staatliche Unterstützung in seinen Gütern behaupten könne. Die Entscheidung, wer in seinem Bestand sich ohne Hilfe behaupten kann, liegt in dem Regierungsentwurf bei der öffentlichen Hand, in dem Plan Hugenberg bei dem Treuhänder der Schuldner. Das ist ein allerdings wesentlicher Unterschied, (Zustimmung) von dem ich glaube, daß die Vertreter der öffentlichen Hand eine gewisse Neigung dafür haben, die Auffassung der Regierung zu befür⸗ worten. Unterschiede liegen darin, daß die Entschuldungsstelle des Hugenberg-Plans, in einer sogenannten Reichslandgesellschaft ge⸗ dacht, als Zwillingsinstitut bei der Rentenbankkreditanstalt be⸗ stehen soll, die in einen unmittelbaren Verkehr mit den Schuldnern zu treten hat. Nun möchte ich mir jede UÜberorganisation oder, wie es sonst in Begründung der deutschnationalen Entwürfe heißt, diese „schädlichen Zwischeninstanzen“ ruhig wegdenken und dafür diesen Wasserkopf ansehen, der dann allmählich mit hundert⸗ tausend einzelnen Schuldnern 25 Jahre lang in persönlichem Ver⸗ kehr zu stehen hat.

Wenn nun die Frage der Ablösung der jetzt gegebenen Kre⸗ dite in dem Hugenberg⸗Plan damit gelöst wird, daß man dem öffentlichen Kreditgeber Anteile an dem Aktienvermögen der Reichslandgesellschaft gibt, der Reichslandgesellschaft, die an sich nur Schulden und Landkaufobjekte zu verwalten hat, dem privaten Gläubiger Ablösungsscheine zumutet, die vom Reich zu verzinsen, mit jährlich vier Prozent in 25 Jahren zu tilgen sind, so erinnere ich hier an die Zeiten, wo man im alten Preußen „russische Bons“ in den Jahren 1808 bis 1811 herausgab; dann mußten sie durch Staatsschuldverschreibungen ersetzt werden, die nachher bis zu 12 Prozent Notkurs hatten. Wenn ich diese doppelte Währungs⸗ gefahr hier einmal in ihrer praktischen Wirkung für unsere heutige Zeit ausmalen würde, so würden Sie verstehen, daß die Regierung bei dieser Prüfung die Akten beschleunigt geschlossen hat (sehr richtig, denn wir haben keinen unabhängigen Sachverständigen zur Befürwortung gefunden. Ich muß feststellen, daß sich außer der lobenden Parteikritik überhaupt niemand zu diesem Plan ohne stärksten Vorbehalt geäußert hat. Die Diskussion darüber ist all⸗ mählich ganz eingeschlafen. Ich habe deshalb immer die stille Sorge gehabt, daß einer der Gründe des Auszugs der war, (3u⸗ ruf von den Kommunisten: Und trotzdem machen Sie dieselbe Politik, indem Sie die Bodenpreise in die Höhe treiben! Herr Abgeordneter Jadasch, unterbrechen Sie mich doch nicht gerade im schönsten Satz —, (Heiterkeit, daß einer der Gründe des Auszugs der war, daß man nach den neuen Bestimmungen der Geschäfts⸗ ordnung Sorge trug, die Deckung für einen Bedarf nachzuweisen, der von Herrn Hugenberg selbst in einem Propagandaaufsatz mit mehreren hundert Mark jährlich beziffert wird. (Hört! Hört!)

Denn er schreibt:

daß für eine gewisse Übergangszeit aus diesen Vorschlägen eine jährliche Belastung des Reichshaushalts von mehreren hundert Millionen entstehen wird, soll ausdrücklich betont werden. Für die Rettung der Grundlagen unserer Volkswirtschaft ist das tragbar und nicht zuviel. Diese Ausgabe muß den Vorrang der ersten Hypothek haben. Im klaren Anblick ihrer Notwendigkeit wird man um so leichter und zielbewußter die Möglichkeit der . Entlastung an anderen Stellen des Haushalts erkennen.“ Ich brauche ihnen nicht die Frage vorzulegen, ob Sie gerade unter dem Eindruck der letztwöchentlichen Verhandlungen andere Stellen gefunden haben, in denen man mehrere hundert Millionen Mark einsparen kann. Ich darf mich vielleicht auf diese Fest⸗ stellung beschränken.

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ö. Und nun zu Herrn Jadasch. Sie sagen, ich hätte gerade einige dieser Grundzüge des Hugenberg⸗Plans übernommen. Nun ich will zugeben, daß wir das Gute, das auch in diesem Plane der deutschnationalen Fraktion enthalten war, vorbehaltlos über⸗ neter. in die Gefahr zu begeben, mit dem zuten auch das was diesgs meniss G 5 63 . r, e ä k 6 . .

n i. (Abgeordneter Jadasch: Dann also doch die Anträge der Deutschnationalen! t, ob es Ihnen klar ist, daß die Regierung jenseits Gut und Böse in dem Parteiensinne steht. (Heiterkeit)

haben, ohne

ie nicht,

51. Sitzung vom 25. März 1931. richt d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger *.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 12 Uhr. Dig 2 Ber s O sthilF s . j . Be ratung des Osthilfegesetzes wird fortgesetzt in Verbindung mit der 2. Beratung des land⸗ wirt schaftlichen Siedlungsgesetzes und des Industriebankgesetzes sowie de mit ; In i (kgesetzes sowie der damit zusammen⸗ hängenden Anträge. Abg.

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Bayer. Bauernb.) betont, daß die Be⸗ en Ostgrenze sehr mißgestimmt sei, weil age für Hilfe erhalten habe. Der Ab— Volksp. habe mit seinen Ausführungen . rtigen Verhältnisse nicht kenne. (Zuruf Abgeordneten Ich habe mich nur dagegen gewandt

gt wird, es komme überhaupt keine Hilfe Von Hof bis

issan, liege die Industrie zum Teil völlig still. Die Siein⸗ idustrie ruhe vollkommen und in der Holzindustrie sehe es nicht besser a De Höllenstein⸗KWraftwerk im Bayerischen un aus Mangel an Mitteln leider nicht ausgenutzt

werd. Würden Kredite für das Werk bereitgestellt, dann konnte viel Arbeitsgelegenheit geschaffen werden. Zur Siedlungs⸗ frage erklärt r Redner, daß man so nicht siedeln könne wie man es jetzt beabsichtige; das werde viel zu teuer. Man habe für komfortable Wohnhäuser gesorgt, aber nicht für Stallungen und Instige praktische Bauten. Gastwirtschaften würden gebaut mit as sei für die edler ja auch das Wichtigste! Man solle zraktisch ur illig siedeln, wie man es in Afrika und

Der Redner schildert dann die schlechte Lage Landwirtschaft im Bayerischen Walde. sei über die trostlosen Verhaltnisse dort, Wohnverhältnisse, aus eigener Anschauung lich werde das bayerische Ostgrenzgebiet in

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besonden de unterrichtet die Osthilfe mit einbezogen Abg. Becker⸗Breslau gehe es nicht den großen Kleinbauern, den

(Komm) erklärt, in Oberschlesien Landwirten am schlechtesten, sondern den Gewerbetreibenden, den Bergleuten und der * Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

Besonders schlimm seien die Verhält⸗ Waldenburger Berglandes. Und gerade dieses man von der Osthilse ausgeschlossen. Die Ferren Brüning, Severing, Grzesinski usw. hätten auf ihrer Ostreise im Auto die wahre Nor nicht zu sehen bekommen. Die notleidende Bevölkerung habe kein Interesse an dem Fortbestand dieser Hungerregierung.

Abg. Baur (D. Landvolt) betont, im 2sten sei ein voll ständiger Zusammenbruch der Landwirtschaft erfolgt. Viele Land⸗ wirte, besonders auch in Schlesien, fühlten sich nur noch als Konkürsverwalter. Die durch Notverordnung nach Auflösung des Reichstags in Gang gebrachte Osthilfe sei nur ein kümmerliches Stückwerk gewesen. Durch das neue Osthilfegesetz sei die Mit⸗ arbeit der Landwirtschaft völlig in Frage gestellt. Die nicht immer sachverständige Arbeit der Ausschüsse habe die Vorlage ungünstig verändert, man hätte sie lieber unverändert in der sorgfältig aufgestellten Regierungsvorlage annehmen sollen. Die Erklärung der Regierung, daß sie möglichst bald auch andere not⸗ seidende Gebiete in die Osthilfe einbeziehen wolle, sei zu be⸗ grüßen; Hoffentlich folge diesem Versprechen auch bald die Tat. Zu begrüßen sei die in Aussicht gestellte Wiederherstellung der durch die Grenzziehung im Osten unterbrochenen Bahnlinien durch Querverbindungen. Vor allem sei auch die bevorstehende Inan⸗ griffnahme der Bahnstrecke Schwerin⸗Kreuz zu begrüßen. Der Redner fordert eine Zusicherung der Regierung, daß mindestens das im ersten Osthilfegesetzentwurf zur Entschuldung und Umschuldung vorgesehene Gebiet einbezogen werde. Die Schuld an vielen Verschlechterungen der Vorlage trage nicht etwa das. Landvolk, sondern trügen die abwesenden Oppositionsparteien. Der Redner geht dann auf Einzelheiten der Vorlage ein und bringt noch besondere Wünsche vor. Stürze der Osten, dann stürze alles nach. Ostland sei Grenzland und verlange Opfer. Wir haben, so betont der Redner, einen Siedlerwall im Osten zu schaffen. Das ist aber unmöglich, wenn der Siedler sich auf seiner Scholle nicht halten kann. Das Osthilfegesetz soll nicht „mehr Wasser für den Ertrinkenden“, sondern der Rettungstrunk für den Ver durstenden sein. Es geht nicht um den deutschen Bauernstand. Das Schicksal Deutschlands wird nicht im Westen entschieden: es wird entschieden im deutschen Osten. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Graf von We st arp (Kons. Vp.) bezeichnet das 2st hilfegesetz als ein Dokument von historischer Bedeutung. Die pol nische Hochflut mache an den Grenzen des Reiches nicht Halt. Tag für Tag drängen polnische Siedler über die polnische West⸗ grenze in dentsches Gebiet vor. Dem gelte es, einen festen Damm entgegenzusetzen. Bei der Verwendung der Mittel müsse man vor allem diesen Gesichtspunkt im Auge behalten. Andere Gebiete in das Osthilfegesetz einzubeziehen, sei wegen der erforderlichen größeren Mittel unmöglich gewesen. Man habe sich daher darauf beschränken müssen, die Hilfe in den vorgesehenen Gebieten nach Möglichkeit zu verbessern. Wer solche Verbesserungen als Baga⸗ telle bezeichne, und zwar aus parteipolitischen Gründen, der werde den wirklichen Verhältnissen nicht gerecht. Der Osten sei nun einmal der leichteste Boden, er stehe nun einmal dauernd in den Kämpfen des Volkstums: er brauche daher dauernde Hilfe und Unterstützung. Der Ideglplan Hugenbergs sei durchaus anzu⸗ erkennen, das Wichtigste sei aber die Frage der Durchführbarkeit und der“ Beschaffung der Mittel. Selbstverständlich könne die Entschuldung nicht ohne Preisgabe von Mitteln durchgeführt werden; es handle sich um einen Erdsturz und darum, aus ihm zu retten, was zu retten sei. Auch die östliche städtische Wirtschaft sei auf das engste verknüpft mit der Erhaltung der verschuldeten Landwirtschaft. Im Interesse der städtischen Gläubiger liege daher gleichfalls die finanzielle Regelung. Mit dem einfachen Abschreiben der Gläubigerforderungen sei es dabei nicht getan, sondern es müsse eben Geld von außerhalb beschafft werden. Die im ganzen vorgesehenen 1359 Millionen seien für das ganze Be⸗ dürfnis zwar nicht genug, immerhin aber eine verhältnismäßig ganz beachtliche Summe. Man müsse sich darüber klar sein, da unsere ganze Nation verblute, wenn die Wunde im Osten nicht geschlossen werde. Auch die deutsche Industrie habe ihr großes Interesse an dieser Regelung erkannt und sich erfreulicherweise für den ganzen Zweck einspannen lassen. Die Osthilfe müsse mit rischer Tat in Angriff genommen werden. Die Stelle, die ihre Ausführung in die Hand genommen habe, habe eine historische Aufgabe. Dank werde sie im Augenblick nicht viel ernten. Die Geschichte werde ihr aber die verdiente Anerkennung zollen. Und untrennbar damit verknüpft bleiben werde der Name Hindenburg. (Beifall.)

Abg. Hillebrand (D. Bauernp.) betont, daß die vor⸗ gesehene Betriebskontrolle nicht landwirtschaftsfeindlich sei und nicht fein solle. Für oberfaule Betriebe dürften keine Mittel reserviert werden. Die Haftungsverbände seien für die bäuerlichen Betriebe untragbar.

Reichsminister Trevi ranus: Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß in diesem Stadium der Beratungen Berufungen nicht mehr zu erwarten sind, und will deshalb wagen, eine etwas genauere Aufstellung über die nach den vorliegenden Gesetzent⸗ würfen für die künftigen Jahre für den Osten zur Verfügung zu stellenden Mittel zu geben. Es werden an Barmitteln in den Jahren 1931 bis 19338 mindestens 950 Millionen Mark aus⸗ gegeben. (Hört! Hört) Es werden an Kreditmitteln aus Mit⸗ teln des Haushalts beziehungsweise des Zweckvermögens und der Schuldverschreibungen der Industriebank 1140 Millionen Mark zur Verfügung gestellt. (Hört! Hört! Das macht insgesamt, wenn man Aepfel und Birnen zusammenzählen würde, über zwei Milliarden Mark. Ich glaube deshalb, daß Herr Graf Westarp Recht hatte, wenn er bedauerte, daß eine so geringe Mitarbeit seitens der zu betreuenden Wirtschaft zu verzeichnen war, wie wir es in den letzten Wochen und Tagen erlebt haben. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.)

Nun will der Staat keinen Anspruch auf Dankbarkeit erheben, ehe die Folgen dieser Gesetzentwürfe wirklich in die Tat umgesetzt worden sind, und ich muß noch einmal erklären, daß die Ver⸗ antwortung für die Ingangsetzung dieser Maßnahmen nur über⸗ nommen werden kann, wenn die Sicherung des Eingangs der auszugebenden Mittel festgestellt worden ist. Aber man soll an sich, wenn man daran denkt, wie in früheren Zeiten die Ar⸗ beiten des Staates draußen beurteilt wurden, nicht daran vorbei⸗ gehen, daß es auch vor 150 Jahren nicht anders aussah. Als der Berliner Kaufmann Büring, der eigentlich der Vater der heutigen Generallandschaften ist, 1767 seine Vorschläge dem großen König machte, wurde er zunächst weder bei der Regierung noch bei den Ständen draußen irgendwie beachtet. Drei Jahre später wurde dann die schlesische Landschaft in Kraft gesetzt, und ein Jahr später konnte der Kanzler von Carmer bereits melden, daß außerordentlich segens reiche Wirkungen durch die Pfandbrief⸗ ausgabe erreicht waren. Daraufhin wagte es Friedrich der Große, den märkischen Landständen 1776 den Vorschlag zu machen, dem schlesischen Beispiel zu folgen. Er fand aber nicht die ge⸗ ringste Gegenliebe, und erst sein persönlicher Einfluß hat die Gründung durchgesetzt, so daß in späteren Jahrzehnten und Jahr⸗ hunderten die so segensreich empfundenen Wirkungen der Ge⸗ nerallandschaften auch wirklich anerkannt werden konnten. Des⸗ halb haben wir die Hoffnung, daß von heute ab in 150 Jahren auch das bescheidene Werk, das jetzt seine Verabschiedung finden

werktätigen Bevölkerung. nisse im Hungergebiet des

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soll, eine so sachliche Kritik findet, wie es in dem ho jetzt zu meiner Freude überwiegend der Fall gewesen ist keit und Zurufe.)

Wir glauben allerdings, daß es für die Regierung be lich wäre, dem Wunsch des Herrn Abgeordneten Baur Wr zu tragen und in den Provinzen, in denen bereits heute . stellen errichtet sind, schon das Verfahren zur Durchführun bringen, das erst in Kraft gesetzt werden kann, wenn die . für die zu erwartenden Anträge vorhanden sind. nnen ist es durchaus möglich, daß die Herren Landräte die Born für die spätere Befürwortung dieser Entschuldungsarbeiten 2 ihre Kreisbewertungsausschüsse bereits jetzt in Angriff wan lassen. Das geschieht aber dann selbstverständlich unter 22 Verantwortung der Kreise. 3.

Auf der anderen verständnis ausräumen. für die sanierungsfähigen Betriebe die Umschuldungsmittel handen sein würden. Wir hoffen, daß der von uns Bedarf für alle zu erwartenden Anträge entschuldungsfähiger R. triebe durchaus ausreicht, und wir haben die Möglichtei 8 geben, daß Bank und Landwirtschaftsvertretung, sofern . Haftungsverband an Stelle von Reich und Preußen die A bürgschaft von 25 vH übernimmt, weitere Betriebe umsch lassen kann, da ja in diesem Falle keine Barmittel des eingesetzt werden. Das ist ein freiwilliger Akt der Selbstne waltung in Vereinbarung mit einem unabhängigen Geldache eine Arbeit, in die sich der Staat nicht einzumischen hat. Ah ich gebe zu, daß es der Entscheidung der Selbstverwaltung lassen bleiben muß, wieweit sie die Bildung von Haf bänden wünscht beziehungsweise fordert. Die Kre bleibt für die Landwirtschaft immer ein zweischneidiges S und gerade die Erfahrungen der letzten 100 Jahre oft die Freiheit zu der drückendsten Last gerade für die free Aufnehmer von Geld geworden ist.

Wir meinen auf der anderen Seite, daß die ostpreußi Sorge unbegründet ist, auf Grund der zu erweiternder en dung der Osthilfemaßnahmen sei die Vorrangstellung Ostprenßen irgendwie gefährdet. Die Regierung hat auch in dem Gesetzte werk niedergelegt, daß die bisherigen Maßnahmen in der vordringlich betreuten Betrieben und Gebieten weiter aus. werden sollen. Das Problem der Aufnahme der nicht schuldungsfähigen Güter bleibt in erster Linie die Sorge R ersten Hypothekengläubiger.

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Seite will ich ein bescheidenes Pi . 2 re . P M Ich habe nicht erklärt, daß nicht ei

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Diese haben heute schon dafür; sorgen, daß der Betrieb nicht devastiert wird, damit die Pfͤn briefsicherheit gewährleistet werden kann. Sie werden künftinh— in erster Linie dafür zu sorgen haben, daß die Betriebe, die s in der Zwangsversteigerung erwerben müssen, nicht auf die Dan ihre Sorge und ihre Belastung bleiben. Die Landschaften n die ersten Hypothekengläubiger aus den privaten und öffentlich Stellen sehen heute zu, Daß sie baldmöglichst neue Erwerber n Käufer finden, gegebenenfalls mit einem Nachlaß des Kaufpreis weil sie nur so eine Garantie dafür haben, daß ihnen eine verlm reiche Zwischen- und Uebergangswirtschaft erspart bleibt.

Ich will die Frage kurz erwähnen, ob die Fürsorge Landarbeiter wirklich eine so geringfügige ist, wie einigen Ausführungen meiner Herren Vorredner geklungen hu Wir haben in immer größerem Umfange dadurch, daß wird Grundbesitzern Werkswohnungen mit einer entsprechenden Lan zulage abgenommen haben, die lange gewünschte Umschichm der Besitzverhältnisse auf dem Lande für die Landarbeiter Durchführung gebracht. Das hilft heute sowohl dem Beize wie denjenigen, die den Wunsch haben, zu einem eigenen Emm tum aufzusteigen. Da mit Hilfe der Neuerwerberkredite mit den Mitteln des Reichsarbeitsministeriums, sei es mit Mitteln des Betriebssicherungsfonds, in weitestgehendem ij die notwendige Anzahlung für diese Kreise herabgedrückt wen kann, so glaube ich, daß wir in den nächsten Jahren auf Nen Gebiete ganz erhebliche Fortschritte machen können, ohne M dabei die Spitzenarbeitverwendung der betreffenden Landarberr für die benachbarten Güter irgendwie beeinträchtigt sein win

Ich muß dem Herrn Grafen Westarp zum Schluß recht ger daß es besser gewesen wäre, eine verantwortliche Opposition hun hier die Kritik an dem Gesetzgebungswerk erleichtert und elle die Dinge noch zu einem glücklicheren Ende gedeihen lassen.« richtig! bei der Deutschen Volkspartei und bei der Deutschen Lin volkpartei.)

Wenn er dem Wunsche Ausdruck gegeben hat, die landun

schaftliche Selbstverwaltung noch mehr heranzuziehen, als es vorgesehen ist, o weiß ich allerdings nicht, ob das ganz im nn esse der Landwirtschaft selbst liegen würde. Ich glaube eint scheidene Erfahrung zu haben, wie es draußen wirklich aus Daß es keine dankbare Aufgabe ist, einem verzweifelten Menttu zu sagen: Dir kann nicht mehr geholfen werden, dein err leben ist jetzt abgeschlossen das wird wohl niemand behrcunn können. Wenn wir diese Aufgabe den Nachbarn, den tre insassen, ja auch den unmittelbar mit der Bevölkerung * wachsenen Behörden abnehmen dadurch, daß wir eine überpant ische Treuhandstelle zwischenschalten, so wird uns das spale zweifellos gedankt werden. Deshalb glaube ich, daß die 9. meinem Gefühl gesunde Mischung von behördlicher Betreuunt n Heranziehung der Selbstverwaltung aller Kreise die beste a. sein wird. (Beifall.)

Es folgt die 3. Beratung des Gesetzentwar!= 6 Waffen miß branch s. (Bestrafung des Mitführen Hieb⸗, Stoß⸗ oder Stichwaffen, außerhalb der Wohnung des befriedeten Besitztums.)

das

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.

Verantwortlich für Schriftleitung und Berlag: Direktor Mengering in Berlin. gen si gelt

Druck der Preußischen Druerei und Verlags⸗Aktien⸗ Berlin, Wilhelmstraße 32.

Neun Beilagen (einschließl. Börsenbeilage und zwei gentralhandels reg iste

rbellt gen

deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger 1931

Berlin, Donnerstag, den 26. März

1, Untersuchungs⸗ und Straffachen. 2. Zwangeversteigerungen,

3. Aufgebote,

Deffentliche Zustellungen,

8. Verlust und Fundsachen,

6. Auslofung usw. von Wertpapieren.

7. Attiengesellschaften,

g. Kommanditgesellschaften auf Aktien. g. Deutsche Kolonialgesellschaften.

10. Gesellschaften m. 6 O.

11. Genossenschaften,

12. Unfall und Invalidenversicherungen. 13. Bankausweise,

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

1 Aufgebot. Arjt Dr. med. Fritz Hope in g hat das Aufgebot von 100 verlorengegangenen Mänteln zu er Oldenburgischen Spar⸗ und äber je 20 RM, deren Nummern nlend aufgeführt werden: 11371 iz jizos iizgo 11iido 11411 143 11474 11484 11485 11486 8 11676 11835 11836 12131 13374 15193 15194 19513 i 19515 19616 19517 19519 a 2742 20786 21809 24034 6 2036 24037 24038 24040 21042 24043 24044 24046 2497 24198 24199 24267 8 25221 25529 26487 28886 . 29274 209275 29276 29278 8 20639 29640 29641 30305 m 30307 30596 30597 30651 ' 31227 36727 36728 36760 3 38377 38378 39135 39136 39507 8 w3l3 40314 40315 40316 41018 41571 beantragt. Der In⸗

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. 411279 e der Urkunden wird aufgefordert, ies in dem auf den 14. Oktober Il, mittags 12 Ühr, vor dem unter⸗ bieten Gericht, Zimmer Nr. 26 anbe⸗ men Aufgebotstermine seine Rechte melden und die Urkunden vorzulegen, Eaanfalls die Kraftloserklärung der nden erfolgen wird.

denburg i. O., den 10. März 1931.

Amtsgericht.

Aufgebot. und Gastwirt Wilhelm bäansen in Eimen hat das Aufgebot erlorengegangenen Hypotheken⸗ 6s vom 20. November 1924 über in ihn im Grundbuch von Hohen⸗ ben Band 1 Blatt 1099 in Abt. III n. 711 und im Grundbuch von wpengrade Band II Blatt 99 in l zu Nr. 71 (Eigentümerin: Ernbüchener Hilstonwerke in Brunken⸗ m. b. H. in Hohenbüchen) aus Urtunde vom 25. Oktober 1924 ein⸗ keene, zu 10 25 verzinsliche Dar⸗ sorderung von 250 GM beantragt. aber der Urkunde wird auf⸗ r spätestens in dem auf den Okiober 1931, vorm. 10 Uhr, dm unterzeichneten Gericht, Zim⸗ 2, anberaumten Aufgebots⸗ Rechte anzumelden und die zulegen, widrigenfalls deren Fozerklärung erfolgen wird. schershausen, den 19. März

as Amtsgericht.

r LQLan fer Land⸗

.

1931.

Aufgebgt. hefrau Anna Cvitanovie, verw. geb. Menzel, aus Freital, Untere Straße 81, hat beantragt, den Mai 1889 in Toun, Bezirk in Kroatien, geborenen, im zuletzt in Freital⸗Potschappel wzast gewesenen und seit dem Jahre derschollenen Steinbrecher Johann anovie, jugoslawischer Staats⸗ nigkeit, für tot zu erklären. Der Totstermin wird auf den 17. Ok⸗ E 1931, mittags 12 Uhr, be⸗ Der Verschollene wird auf⸗ sich spätestens im Aufgebots⸗ zu melden, da er sonst für tot Alle, die Auskunft über der Tod des Verschollenen er⸗ men, haben dies dem Gericht im Aufgebotstermin anzu⸗

ht Freital, B. März 1931.

e Amtsgericht Hilpoltstein hat fol⸗ e Uuigebot erlassen: Der led. vollj. int Johann Rückert in Karm 11 Ü Bruder den Antrag gestellt, den * men Bäcker Alois Rückert von m özuletzs wohnhaft in Karm, für d erklären. Der Verschollene wird ö Tn gefordert, sich spätestens in . Freitag, den 5. Oktober El, vorm. 9 Ühr, vor dem unter— Gericht, Zimmer Nr. 5, an⸗ Aufgebotstermin zu melden,

ls die Todeserklärung er⸗

. Vird. Ferner ergeht die 2 = alle, welche Auskunft en oder Tod des Verschollenen en vermögen, spätestens im rmin dem Gericht Anzeige

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äeltstein, den 24. März 1931. I üsstelle des Amtsgerichts.

iägericht Kaiserslautern er⸗ Be emdes Aufgebot: Paul Jung, ö mn Erlenbach, hat den Antrag einen verschollenen Bruder

Hermann Jung, geboren am 31. De⸗ zember 1887 zu Erfenbach, Sohn von Heinrich und Luise geb. Reiß, zuletzt wohnhaft in Erfenbach, für tot zu er⸗ klären. Hermann Jung ist im Jahre 1904 nach Amerika ausgewandert. Bis zum Jahre 1914 stand er mit seinen Eltern im Briefwechsel. Die letzte Nach⸗ richt von Hermann Jung erhielten dessen Eltern im April oder Mai 1914. Seit dieser Zeit ließ er nichts mehr hören. Seit dieser Zeit ist er ver⸗ schollen. Aufgebotstermin wird be⸗ stimmt auf Dienstag, den 22. De⸗ zember 1931, vorm. 11 Uhr, Zim- mer Nr. 3 des Amtsgerichts Kaisers⸗ lautern. Der Verschollene wird hiermit aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Ferner ergeht an alle die Aufforderung, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Mitteilung zu machen. Kaiserelautern, den 9. März 1931. Amtsgericht. Dr. Fichter, AGR.

112196 Aufgebot.

Der Etuismacher Wilhelm Adolf Fuchs in Pforzheim, Westliche 265, ha beantragt, den verschollenen Bäcker Karl August Fuchs, geb. am N. 6. 1873 in Pforzheim, zuletzt wohnhaft in Dallas⸗Texas, Nordamerika, straße 140, für tot zu erklären. . bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 31. Dezember 1931, vormittags Sn, Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 19, anberaumten Aufgebotstermin zu mel⸗

den, widrigenfalls die Todesertlaärung An alle, welche Aus⸗

erfolgen wird. kunft über Leben oder Tod des Ver. schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderun ätestens im. Auf Kor ll llt 6 2 ul gk i machen. ö Pforzheim, den 17. März 1931. Amtsgericht. A II.

12197 Aufgebot.

Fer Kaufmann Werner Breken feld in Bergen a. Rg. hat als Nachlaßver⸗ walter der am 11. Januar 1921 in Sellin a. Rg. verstorbenen Frau Pauline Blumenthal geb. Beer das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Rachlaßgläubiger iwer⸗ den daher au gese ch ihre Forde⸗ rungen gegen den Nachlaß der ver⸗ storbenen Frau Pauline Blumenthal geb. Beer ien in dem auf den 3. Juni 1931, vormittags 9 Ugr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 13, anberaumten Aufgebotstermin bei diefem Gericht anzumelden, Die Anmeldung hat die 1 des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis stücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teils rechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie für die Gläubiger, denen die Eiben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. ö

Bergen a. Rg., den 19. März 1931.

Amtsgericht.

12198 Ausgebot. .

Der Rechtsanwalt Dr. Ellerkmann in Wilten hat als Verwalter über den Nachlaß des am 15. Januar 1929 in Wanne-Eickel verstorbenen Zeitungs⸗ verlegers und Buchdruckereibesitzers Richard Heinrich das Aufgebotsver= fahren zum Zwecke der Ausschließung bon Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Zeitungsver⸗ legers ünd Buchdruckereibesitzers Richard Heinrich spätestens in dem auf den 16. Juni 1931, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Ausgebotstermin bei diesem

Alamo⸗

hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; Beweisstücke sind in Urschrift oder Abschrift beizufügen. Die Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten berücksichtigt zu werden von den Erben nur insoweit Befriedigung erlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Zudem haftet jeder der Erben nach Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil eni⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeiten. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten sowie die Gläubiger, denen ein Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Gelsenkirchen, den 16. März 1931. Das Amtsgericht.

1121997 Bekanntmachung.

In der Aufgebotssache der Banque de Verviers, Filiale Aachen, ist der am 15. Oktober 1929 von den Rheinischen Marmorwerken G m. b. H. in Frank⸗ 2. ausgestellte, von A. E. Leonhardt, angen, angenommene Wechsel über 255 n , , 15. 2. 19980, für kraftlos rt worden, und zwar durch Urteil des Amtsgerichts Langen vom 5. Mär H3J. Langen, den 23 März 1931.

Hessisches Amtsgericht.

Beschlusf. Das Zeugnis vom 11. August 1917, betr. Fortsetzung der westfälischen Güter⸗ gemeinschaft nach dem Tode des Apo⸗ thekenbesitzers Ludwig Schräder in Tortmund, wird für kraftlos erkläst. G6 2361 Abs. 2 B. G.⸗B.]) Dortmund, den 21. März 1931. Das Amtsgericht.

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neon! er biin a3 2m t ge rt. Lene, E28. November 1911 in Rohlsdorf ver⸗ ö. Bauergutsbefitzer Johann Joachim Christian Peters wird für kraftlos erklärt. (5. P. X. 66. 11/8.) Perleberg, den 23. Januar 1931. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen.

112206 Oeffentliche Zuftellung.

Die Arbeiterehefrau Hedwig Kupper geb. Wille in Güstrow i. Meckl., Bau⸗ straße Nr. 10, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bayer in Güstrow, klagt gegen ihren Ehemann, den Ar⸗ beiter August Kupper, früher in Groß Flotow bei Marihn i. Meckl, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage, 1. die zwischen den Parteien be⸗ stehende Ehe zu scheiden, 2. den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der I. Zivilkammer des Mecklb.⸗ Schwerinschen Landgerichts in Güstrow i. Meckl. auf den 8. Mai 1931, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der . rung, sich 4 einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Güfstrow, den 11. März 1931.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

112207

Es tlagen mit dem Antrag auf Scheidung: 1. Ehefrau Elisabeth Haver⸗ land geb. Tegtmeyer in Stadthagen, . 6 d, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Philippi in n⸗ noöver, gegen den Maler Wilhelm Saverland in Rodenberg 5 1565 B. G.⸗B. 3. IV. R. 902/35 —, 2. Ehe⸗ frau Lina Meyer geb. Gaßmann in Hannover, Grupenstr. 22, Proze bevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Nahmsdarf in Hannover gegen Werkmeister August Meyer in Hannover 3 1568 B. G. B. 3. V. R. 117131 —, 3 Ehefrau Dora Pohle geb. Fesel in Hannover, Neue Str. 43, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Langsdorff in Hannover, gegen den Arbeiter August Pohle in Hannover, Bäckerstraßzze 41 8 1565 B. G.⸗B. 3 1IV. R. 471M Sämtliche Beklagte sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Hannover, und zwar zu vor den

Gericht anzumelden. li nch

golshssαßuldht haekl. I.

Die r . Einzelrichter der Zivillammer IV auf

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den 12. Mai 1931, vormittags 11 Uhr, zu 2. vor die Zivilkammer auf den 13. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, zu 3 vor die Zivilkammer IV auf den 21. Mai 1931, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 25. März 1931. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. li 1208s Oeffentliche ustellung.

Die Ingenieursfrau Else Seelig geb. Koch in Calbe a. S., Prozeßbevoll mäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Tribbensee in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Viktor Seelig, früher in Kolberg wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus S5 1567 3. 2 und 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten ge⸗ mäß § 1574 Abs. 1 B. G⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ . vor den Einzelrichter der Zivilkamer des Landgerichts in Kös⸗ sin auf den 15. Mai 1931, 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ kreten zu lassen.

Köslin, den 12. März 1931.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

6e. ayha, auf Herstellung des ehe⸗ ichen Lebens. Er ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung vor die Zivil⸗ kammer 1V des Landgerichts zu Stutt⸗ gart auf 15. Mai 1931, vormittags 10 uhr. Stuttgart, 23. März 1931. .

rag] Oeffentliche Zustelluug.

Der am 26. Juli 1930 in Berlin ge⸗ borene Dietrich Lütgenau, vertreten durch das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg in Berlin NR 5ö, klagt gegen den Knecht Peier Götzen, unbekannten Aufenthalts, früher in Hannover, Knoöchenhauersttaße 61, unter der Be⸗ hauplung, daß dieser als sein außzerehe⸗ licher Vater zur Gewährung von Unter⸗ halt. Wrpflichtet sei, mit dem Antrag G np chtig; Verurteilung durch

§ 7068 3.4P. O vorläufig voll⸗ zu erklärendes Urteil, an Kläger von der Geburt bis zur Vollen⸗ dung des 16. Lebenssahes eine Viertel- jahrsrente von 120 RM im voraus zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hannover, Volgers⸗ weg 1, Zimmer 30 auf den 14. Mai 1831, vormittags 9 Uhr, geladen. Sanuover, den 18. März 1931. Geschäftsstelle 14 des Amtsgerichts.

12216

Der minderjährige Werner Hermann Klaus Rettmer, geboren am 22. Ja⸗ nuar 1919, vertreten durch seinen Vor⸗ mund, den Arbeiter Erich Rettmer aus Zollbaum bei Oberndorf. Oste, klagt egen den Heizer August Stüven, zu⸗ 6 wohnhaft in Bentwisch bei Obern⸗ dorf, Oste, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrag, dem Kinde von = Geburt an bis zur Vollendung eines sechzehnten Lebensjahrs als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlich 15 RM, und zwar die rückständigen Beträge so⸗ fort, die künftig fällig werdenden am 1. jedes Kalendervierteljahrs, zu . und die Kosten des Rechtsstreils zu tragen. Der Beklagte wird hiermit vor das Amtsgericht Neuhaus, Oste. Zim⸗ mer Nr. II, auf den 27. Mai 1931. vormittags 10 Uhr, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits geladen.

Neuhaus, Osfte, 18 März 1931.

Amtsgericht.

112209] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen Kin⸗ des Else Lore Joost, geb. am 24. April 1930 in Bremen, gesetzlich vertreten durch das Jugendamt Bremen. Am Wall 190, Klägerin und Berufungsklägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ruschmann in Oldenburg, gegen den Betriebsangestellten Erich Otto Ludwig Löhlein, geboren am 2. April 1904 in Stollhamm, zuletzt wohnhaft in Norden⸗ ham, jetzt unbekannten Aufenthalts in Amerika, Beklagten und Berufungs⸗ beklagten, hat Klägerin gegen das Ur⸗ teil des Amtsgerichts Nordenham vom 4. Oktober 19530 Berufung eingelegt,

mit dem Antrag auf Ergänzung des angefochtenen Urteils. ebenfalls est⸗ zusteilen, daß der Beklagte der Vater der am 24. Älpril 1930 in Bremen ge⸗ borenen Else Lore Joost ist und dem Beklagten auch die Kosten der II. In— stanz aufzuerlegen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 17. Juni 1931, vormittags Uhe, geladen, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus zug der Berufung bekanntgemacht. Dldenburg, den 12. März 1931 Landgericht.

112202 Oeffentliche Zustellung. Die Gellhorn'schen Erben, a) der Ka mann Albert Gellhorn zu Berlin C 27 Prenzlauer Str. Is8, P die Witwe C beth Bäthge, Berlin⸗Spandau, Stre platz 7, Prozeßbevollmächtigte: Recht anwälte Justizrat Dr. Boerne und Rang fall, Berlin W S8, Friedrichst raße klagen gegen den Kaufmann mo Davidowitz, früher in Berlin, Frank⸗ furter Allee 330, wegen 69,72 Ri, dem Antvage, den Beklagten ko pflichtig zu verurteilen, darin einzu— willigen, daß die bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte zum Aktenzeichen H. I. D. 230/30 hinterlegten 30732 RM ie H. L. P. 236/30 hinterlegten 101 RM und H. L. D. 24430 hinterlegten 201, 40 Reichsmark nebst aufgelaufenen Hinter⸗ legungszinsen an die Kläger ausgezahlt werden. Die Kläger laden den e klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 25. Zivilkammer des Landgerichts 1 in Berlin, Gruner—⸗ straße, J. Stockwerk, Zimmer Vr. 32a, auf den 6. Mai 1931, 109 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei anwalt als Prozeßbevöumachtigrdie Kfä⸗ treten zu lassen. (. O. 91. 31.) Berlin, den 24. März 1831. Die Geschäftsstelle des Landgerichs J.

Be e⸗

112203 Oeffentliche Zustellung. 1 Die Firma Charlottenburger Kraft⸗ fahrzeug A. G., vertreten durch ihren Vorstand, Direktor Giese, in Berlin⸗ Eharlottenburg, Bleibtreustr. 2M a2. * ro- zeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt. Tr. Michalsti, Berlin W 8, Franzost che Str 49, klagt gegen den Hans Schacht, früher in Berlin Charlottenburg, Fritschest raße 2⸗8, aus einem Kauf⸗ und

Mietsvertrage sowie wegen Zwangsvol=

streckungskosten mit dem Antrage, den

Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin 81 RM nebst 8 *

Zinsen seit 1. Dezember 1930, ferner gi60 RM Kosten des Arrestverfahrens

28. G. 168. 30 zu zahlen und das Urteil ö für vorläufig vollstreckbar zu, erklären, erforderlichenfalls gegen Sicherheits leistung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 28. Zivillam mer des Landgerichts III in Berlin- har- lotentburg e Weg 17120, auf den 4. Inni 1983 vormittags 10 uhr

Saal 153, mit der Aufforderung,

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen und et- waige , dem Gericht und dem Anwalt der Klägerin durch einen Schriftsag mitzuteilen. Aktenzeichen

O. 1895. 31.

X , e r etsen nrg, 18. 3. 1831. Die Geschäftsstelle des Landgerichts III.

Ueli] Oeffentliche Zustellung

Die Schriftstellerin Frau Theresia Schultze⸗Buch, geb. Kunze, Berlin W 15, Fasanenstraße 53. Pro eßbevollmächtig fer: Rechtsanwalt Dr. Walter C Hoepff⸗ ner, Berlin W 13. Men ekestra e 18, klagt gegen Fräulein Emma Engl⸗ schalk, früher in München, Zentner⸗ 86 26, unter der Behauptung, daß je Beklagte der. Klägerin für di Mona? Juni dis September 1928 j900 RM an Miete und außerdem 25 RM für einen bei ihrem Auszug mitgenommenen Koffer schulde, und fer⸗ ner? daß die Beklagte einen der Klägern gehörigen goldenen Ring im Werte von 100 im Besif habe, mit dem An⸗ trag. die Beklagte lostenpflichtig zu ver⸗ urtellen, an die Klägerin 15 RM nebst S8 * Zinsen seit dem 4. Janugr 1929 zu zahlen und einen goldenen Ring, ver⸗ sehen mit schwarzer Emgille und Perle owie der Inschrift Salve“, an die Klägerin herauszugeben, im Unver⸗= mögensfall 160 RM nebst 8 3. Zinsen eit dem 1. Januar 1929 zu zahlen und

as Urteil, event. gegen Sicherheits⸗

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