1931 / 80 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Apr 1931 18:00:01 GMT) scan diff

. .

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. S0 vom 7. April 1931. S. 2.

Ministerium für Volkswohlfahrt. In der Zeit vom 1. bis 31. März 1931 genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe von

Gegenständen zu Wohlfahrtszwecken.

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8 Name und Wohnort Zu fördernder Geltungẽ⸗· Genehmigte Werbeformen 2 des Unternebmers Wohlfabrte weck bann bereich 82 1 Verlag des Berliner Tage⸗ Zugunsten hilfsbedürftiger alter bis Preußen Sammlungen von Geld spenden durch K— . . D ) 31. Dey mber Aufrufe im „Berliner Tageblatt Berlin 8W 19, Jerusalemer 1931 2 . 6 st holungebedũrftiger bis Preußen Sammlung von Geldspenden durch Auf elbe unsten erholungsbedmir 2 8 Deld 3 . 2 ! r r 31. mn rufe in den Zeitungen des Verlags 3 Verein zum Schutz der Kinder Zugunsten erholungebedürftiger bis Preußen Sammlungen von Geldspenden d. Werbe⸗ ̊— und Miß⸗ ö 30. Juni 1931 schreiben und durch Verbreitung perfo⸗ handlung, Berlin N 24, rierter Werbekarten. Werbeschreiben Oranienburger Straße 13 / l⸗ außerhalb Berlins nur an Personen, zu ge, de arne iu preuß . der Verein 642 bat 4 Reichegeschäftsstelleẽ der Deutschen Zugunsten der Hinterbliebenen i. reußen inrichtung von pendenkonten und . eh W 8, 4 bei der Grubentatastreyhe 30. April 1931 Aufforderung zur Einzahlung von Wil helmstr. 62 auf Grube Eichweiler Geldiwenden auf diese Konten durch Reserve verunglückten Berg⸗ Presseaufrufe leute und der notleidenden Verletzten : 5 Nothilfe des Deutschen Offizier Zugunsten der in Not befind⸗ bis Preußen Sammlung von Geldspenden und Liebes⸗ Bundes E. V., Berlin Wo, lichen Mitglieder des Bundes 31. Dezember gaben durch Aufrufe BPotsdamer Straße 226 1931 6 Cyvangelische Frauenhilfe E. V.,, Zugunsten der Müttererholungs⸗ vom Preußen Vertrieb von 2 Poftkartenserien u. Werbe⸗ Potsdam, Mirbachstr. I sürsorge 2. bis 18. Mai postfarten wäbrend der dem Verein 1931 für die gleiche Zeit genebmigten Haus⸗ ö und Straßensammlungen 7 Volksbund Deutsche Kriegs⸗ Zugunsten der Pflege der an einem Sonn⸗ Preußen Sammlungen von Geldspenden auf gräberfürsorge, Berlin WilIö, deutschen Kriegergräber im oder Feiertag in Straßen, Plätzen und Friedhöfen Brandenburgische Straße 27 Ausland der Zeit vom 1.5. bis zi. ĩ2. 3 8 Kuratorium der Luftfahrer⸗ Zugunsten seiner Bestrebungen verlängert Preußen Vertrieb von ODriginalradierungen des sitiftung beim Aero⸗Club von bis Malerradierers Ottohans Beier Deutschland, Berlin W 35, 31. Dezember ͤ Blumeshof 17 1951

Berlin, den 1. April 1931.

Der Preußische Minister für Volkswohlfahrt. J. A.: Peters.

, ——

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 13 und 5 Abs. 1 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutze der Republik vom 25. März 1930 (RGBl. 1 S. 91) verbiete ich die Niederrheinische Tageszeitung“ auf die Dauer von? Wochen, und zwar vom 7. bis en sthlich⸗ lich 20. April d. J. und auf Grund der 85 12 Abs. 2 und 1 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 193 (RGBl. 1 S. 79) auf weitere 2 Wochen, und zwar vom 21. April bis einschließlich 4. Mai des Jahres.

Die Gesamtverbotsfrist beginnt daher mit dem 7. April und endigt mit Ablauf des 4. Mai d. J.

Verboten ist während dieser Zeit auch jede angeblich neue Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt.

Gegen die beiden vorstehend ausgesprochenen Verbote ist soweit es sich um das Verbot auf Grund des Gesetzes zum Schutze der Republik handelt, binnen 2 Wochen vom Tage der Zustellung an die bei mir einzureichende Be⸗ schwerde zulässig; sie hat keine aufschiebende Wirkung.

Berlin, den 4. April 1931.

Der Oberpräsident der Rheinprovinz.

J. V: Flach.

ö

betreffend Verbot des Tragens national⸗ sozialistischer Uniformen.

Auf Grund des § 8 der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 (RGBl. JL S. 79) in Verbindung mit der zur Ausführung dieser Verordnung erlassenen Verordnung des zreußischen Ministers des Innern vom 30. März 1931 Pr. Gesetzsamml. S. 45) ordne ich für den Bereich der Pro⸗ vinz Niederschlesien folgendes an:

1. Das Tragen einheitlicher, insbesondere militärähn⸗ licher Parteiuniformen oder Bundeskleidungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Unter⸗, Hilfs⸗ und Nebenorganisationen, ins⸗ besondere der Sturmabteilungen (S. A), Schutz⸗ stgffeln (S. SM und der Hitlerjugend ist berboten. Ils zu solcher Uniform oder 3 m gehörig i alle Gegenstände zu betrachten, die dazu be⸗ timmt oder geeignet sind, abweichend von der üb⸗ lichen bürgerlichen Kleidung die Zugehörigkeit zu den genannten Organisationen äußerlich zu kenn⸗ zeichnen.

2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 5 8 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28. März 1931 mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, mit Geldstrafe bestraft, soweit nicht die Tat nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe be⸗ droht ist.

3. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver⸗ öffentlichung in den Regierungsamtsblättern Breslau und Liegnitz in Kraft.

Breslau, den 4. April 1931.

Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien.

J. V. Wefemann.

Polizei verordnung,

betreffend das Verbot des Tragens einheitlicher Kleidung oder Abzeichen.

Auf Grund der 8 137, 139 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gesetzsamml. S. 195) in der Fassung der Verordnung über Vermögensstrafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. 1 S. 44) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neuerworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (Gesetzsamml. S. 1529) sowie des 8 8 der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 28. März 1931 (RGGBl. 1 S. 79) wird, da die Angelegenheit keinen Aufschub gestattet, vorbehaltlich der

denten zur Bekämpfung 28. März 1931 (RGBl. 1 Preußischen Ministers des Innern vom 30. 3. 1931 zur Ausführung der Verordnung des Reichspräsidenten 28. 3. 19351 (PrGS. S. e..

Provinz Hessen⸗Nassau folgen

12 des Provinzialrats, für den Umfang der Provinz

annover folgende Polizeiverordnung erlassen: Verboten ist das Tragen einheitlicher, insbesondere militärähnlicher Partei⸗ uniformen oder Bundeskleidungen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Unter⸗ Hilfs⸗ und Neben⸗ organisationen, insbesondere der Sturmabteilungen (S. A.), 2 (S. S.) und der Hitlerjugend. ls zu solcher Uniform oder Bundestracht gehörig sind alle Bekleidungen oder Gegenstände zu bezeichnen, die dazu bestimmt oder geeignet sind, abweichend von der üblichen bürgerlichen Kleidung die Zugehörigkeit zu den genannten Organisationen äußerlich zu 3 . gegen diese Polizeiverordnung werden nach Maßgabe des 8 der Verordnung vom 28. März 1931

bestraft. , ,, . bleibt in Kraft bis zur Auf⸗

iese hebung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 28. März

1931. Hannover, den 4. April 1931. Der Oberpräsident der Provinz Hannover. Noske.

Ver ordnung

betreffend Verbot des Tragenseinheitlicher Parteiuniformen oder Bundeskleidungen der Nationalsozialistischen Deutschen Ar⸗

beiterpartei.

Auf Grund des § 8 der Verordnung des Reichspräsi⸗ 6 ö vom 79) und der Verordnung des

vom wird für den Umfang der es verordnet:

Das Tragen einheitlicher, insbesondere mititär⸗ ähnlicher Parteiuniformen oder Bundeskleidungen der Nationaglsozialistischen Deutlchen Arbeiterpartei

8er threr Unker⸗, Bisfs⸗ und Nebenorganisatlonen, n, d, . der Sturmabteilungen (S.A.), Schutz⸗ staffeln (S. S.) und der Hitlerjugend wird verboten.

3 solcher Uniform oder Bundestracht gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet 6 abweichend von der üblichen bürgerlichen Klei⸗ ung die Zugehörigkeit zu den genannten Organi⸗ sationen äußerlich zu kennzeichnen.

Zuwiderhandlungen werden nach 8 8 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten vom 28. 3. 1931 mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, mit Geldstrafe bestraft, soweit nicht die Tat ah anderen Vor⸗ schriften mit einer höheren Strafe bedroht ist.

Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

Kassel, den 4. April 1931.

Der Oberpräsident der Provinz Hessen⸗Nassau.

wnifor m verbot. Auf Grund des § 8 der Verordnung des Herrn Reichs⸗

, , zur Bekämpfung politischer , ,, vom

8. 3. 1931 (RGGBl. 1 S. 79) und der Ziffer II der Ver⸗ ordnung des Herrn Ministers des Innern zur Ausführung der Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung poli— tischer Ausschreitungen vom 30. 3. 1931 (Gesetzsamml. S. 45)

verhiete ich hierdurch für den Bereich der Provinz Schleswig- Holstein das Tragen einheitlicher, e e e ns fe, .

licher Parteiuniformen oder Bundeskleidungen der National⸗ sozialistischen Deutschen Arbeiterpartei oder ihrer Unter- Hilfs- und Nebenorganisationen, insbesondere der Sturm⸗ abteilungen (S. A.), Schutzstaffeln (S. S.) und der Hitler⸗

Zu, solcher Uniform oder Bundestracht gehören alle Gegenstände, die dazu bestimmt oder geeignet sind, abweichend

jugend.

von der üblichen bürgerlichen Kleidung die Zugehörigl. den genannten Organisationen äußerlich zu kennzeichnen Kiel, den 4. April 1931. . Der Oberpräsident der Provinz Schleswig⸗Holstein.

J. Nachtrag . zur Bekanntmachung über die zur wendung im Bergbau zugelassenen 31

mittel.

Dentsches Reich. Monatsausweis

über die Reichseinnahmen und ausgaben m Monat Februar 1931 des Rechnungs jahres 1930.

Betrage in Millionen Reiche mark) A. Ordentlicher Hausbalt.

ut dem Vorja br, und zwar:

1. Auf Grund des Artikels N der Bergpolizeiverordn Fehlbetrag am Schlusse des Nechnange jahres 1329 465,90 betreffend die Abänderung bergpolizeilicher Vorschriften davon entfallen auf das Nechnungsjahr a 166 fi vom 24. April 1924 lassen wir die Zündm 22 . m. die in dem vom Minister für Handel und Gewerbe unter ,,, mn, 3. März 1931 herausgegebenen „1. Nachtrag zur Liste Jahres oll inen, nn Bergbauzündmittel!“ (Reichs⸗ und Staatsanzeiger Haus⸗ Int. egabe 12. März 1931, Nr. 60) aufgeführt sind, zur Verwendun baltssoll 21 den unserer Aufsicht unterstehenden Betrieben zu, jedoch und Rech⸗ leit Se. folgender Ausnahme: mer n= 17 des * zu⸗

II. Von den elektrischen Zündern werden für we, mn . sammen Steinkohlenbergbau nicht zugelassen die in der Zündm jahrsreste iabres de siste als „gewohnliche Zünder bezeichneten Ausführn a, m. big. bruar formen. Cavon einschl. 1931

2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß Vo jabrẽ⸗ 3 in dem 1. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel este) eee. ö a er , ng, 2 2 1 m esonderen bergpolizeilichen Vorschriften über die Spreng! . und die Ea, n beachtet werden. IJ. Ein 2121 er ee;

3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer! 1. Steuern. Zölle u. Abgaben 10 266.6 7 225.3 632,1 8 ss öffentlichung in Kraft. XZ. Verꝛin lung aus den Vor-

64 ʒ . zugsaktien der Deutschen 4. In Abänderung unserer Bekanntmachung über die Neichsbabn⸗Gesellschast 51,2 50,6 b0, 6 Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel 2a. Juschuß des außerordent⸗ Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 6. 1. 1931) dürfen sichen Haushalts aus dem bisher zugelassenen Sprengkapseln Nr. 3 für die Zünd Verkauf von Vgraꝛugealtien von Dynamiten unter dem Vorbehalt jederzeitigen W der Deutschen Reichebahn⸗ . . . . rufes bis auf weiteres weiterverwendet werden. Ge ell chast . . 3. Ueberschüsse der Post und Bonn, den 27. März 1931. der Reichs druckerei: —⸗ Preußisches Oberbergamt. a) Ppost ... 5 9, 100 101,65 ö b) Reichs druckerei... 4.4 Bekanntmachung 4. Aus der Münzprägung 31,0 25, 07 26,8 über die zur Berwendung im Bergl a. Anteil des Reichs am Rein 6.0) zugelassenen Zündmittel. gewinn der Reichsbank .. 40,0 1. Auf Grund des § 1 der Bergpolizeiverordnung b. Neyarationssteuer der dr,, Oberbergamts Breslau über die Zulassung Deutjchen Reichs babn. Ge. ssd doo 586 os o prengstoffen und Zündmitteln zur Verwendung in den se 6 'n . k . = . Aufsicht unterstehenden Betrieben vom 10. November! * ore, =, a i werden hiermit die Zündmittel, die in dem vom Preußij Neichtarbeitẽm inisterium 61,4 31,9 1,4 30,5 Minister für Handel und Gewerbe unter dem 3. März! Reichs wehrm inisterium. 16.0 k 14,5 herausgegebenen „IJ. Nachtrag zur Liste der Bergbauzt (0,7) mittel“ (Reichs und Staatsanzeiger vom 12. März 1 Reichs justizministerium 19,3 169 1,6 18,5 Nr. 60) aufgeführt sind, zur Verwendung in den der Auf Reichs verkehrs- ö 20 361 der Bergbehörde unterstehenden Betrieben zugelassen. a, 22 y. 55 66 1 bes ö Die Jula ung 3 i . e n, . er m , nnn 365 375 438 123 besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über Sprengs 2 ; = . ; und Schießarbeit unter der Bedingung, daß die in der Einnahmen inegesamt .. n eg, n,, nn, aufgeführten besonderen Bedingungen beachtet werden. 1. . r II. Ausgaben. 3. In Abänderung unserer Bekannt machung vom 8. 1. Steuerüberweisungen an zember 19309 über die zur Verwendung im Bergbau die Lander. ..... 3387.3 26933 2064 2899. gelassenen Zündmittel (vergl. Reichs⸗ und Staatsanze 4.0) Nr. 4 vom 6. Januar 1931) 8 . irn 3 28. k , ö 31. März 1931 zugelassenen Sprengkapseln Nr. ür hngestellten (ausschließl. Zündun 1 * 3 unter ö Vorbehalt jederzeil Ruhegehälter s. 3 . S638, 696,85 665,9 762,7 Rien ger bis auf weiteres zugelassen. 3. Vie (C02) . ; ; ; Versorgung und Ruhe⸗ 4. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer gehälter einschließl. der öffentlichung in Kraft. WWTriegebeschdigten renten 11493 1413 136 3 1698, Breslau, den 27. März 1931. . Innere Kriegslasten. .. 6 246,5 17,5 264,1 Preußisches Oberbergamt. b. Neparationszahlungen: J. B: Fiegler. a) zu Lasten des Reichs haushalt 1099 861,3 81,7 933,0 b) aus der Reparations⸗ Bekanntmachung steuer der Deatschen über die zur Berwendung im Bergh ö. , 660,9. 6600 bb, 0. 60d, 0 sj . Sonstige außer le gs⸗ zuselassenen Zündinittel. 1, 1. Auf Grund des § 70 der Allgemeinen Bergpo 7. Sozial versicherung 441.2 3762 34,6 4108 verordnung für den Verwaltungsbezirk des Preußischen . (8,5 bergamts zu Halle (Saale) vom 26. Februar 1927 lassen 8. Erleichterung der knapp die Zündmittel, die in dem vom Minister 6 Hanhe schaftlichen¶ Pensione ver- Fewerbe nter denz . März 1951 herausgegebenen . r 105 lrag zur Liste der n,, , . (Deulscher Reichs⸗ .. Cleef . ; ; ; Staatsanzeiger vom 13. März 1931, Nr. 60) m inen. Leistungs ahigkeit zur Verwendung in den unserer Aufsicht unterstehenden der Invalidenversicherung 50,0 * * 4 6 u. gulass fol ö q 9 ö, 4 35, 260 9909 365,0

„Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, da Krisenunterstützung für in der Liste i hesonderen Bedingungen und Arbeits lose 3000 273,8 417 318, allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorsch Ila. Zahlung, an Reichsanftalt über die Sprengstoffe und die Schießarbeit beachtet wer n, ,, d. und 3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer . k öffentlichung in Kraft. führung der Krisenfürsorge

Halle (Saale), den 30. März 1931. 1 ——— . ; 11,0 2 11,5

ł . er 1 Preußisches Oberbergamt. . . . 46,4 43,8 1,1 44,9 13. Notstoch für Reichganstalt 3 5 Il 0 Ur eéichsansta Ri chta tli che 8 für Arbeits losenversicherung bo, bo, O0 h0 0 m 7 14. Reichszuschuß an Reichs⸗ Nr. 13 des R , n,, ndheitsblatts vom J. anstalt für Arbeitsver⸗ 1931 hat folgenden Inhalt: A. Amtlicher Teil 1. Pen mittlung und Arbeitelosen⸗ nachrichten. . Meldungen über die gemeingt versicherung 184.0 295, 77,9 373,6 lichen Krankheiten im In⸗ und Auslande. Zeitweilige 15. Darlehen für Reichsanstalt regeln gegen gemeingefährliche Krankheiten. Gesetzgebung ür Arbeits vermittlung und e en , ge, Bierausschank und Reinigung der Arbeits losenversicherung 1400 140,0 1400 6 in den Gast⸗ und Schankwirtschaften. (Niederlb 16. Reichsschuld: lei e er ef (Norwegen) Verbote und Beschränln Verzinjung und Tilgung 187,3 12,9 11,3 134,2 der Einfuhr von Haustieren und . egensti Außerordentliche Tilgung (Schweden.) Einfuhr von Füchsen. Tierseuchen im Auslam der schwebenden Schuld 465,0 45000 15,90 465,9 Vermischtes. 6 Reich. Deutsche Gesundheits fürsorge Anleiheablösung ... 327,8 2984 42 3026 = Alerztlicher Fortbildungskursus in Vad Pyrmont. Voili (69, 8) Ergebnisse der Viehzählung vom 1. 12. 1956. B. Nicht . 185.5 162,5 182 178,7 r Teil. C. Amtlicher Teil II. Wochen 18. Münjprägung ..... 109 41 01 4,2 über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den den (10, 0) Großstädten mit 100 00 und mehr Einwohnern. Geburte 19. Sonstige Ausgaben: Sterblichkeitsverhältnisse in einigen größeren Städten des Reich tag 7 5,2 O9 6, landes. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren. . C, 3) 239 3 in deutschen Laͤndern. Witterung. i ns. Et Auswärtiges Amt ... 29.5 20,7 3,2 . eilage: Vierteljährliche Nebersicht über die Bewegung de (O06 völkerung und über die Todegursachen in deutschen und. Reichsministerium des 323 dentschen Ländern. IV. Vierteljahr und das ganze Jahr 16 Jun ;nĩ; 3 303 24 =

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 80 vom 7. April 1931. S. 3.

Jahres soll ar em Vaus. Ist . Ausgabe baltesoll ; und Rech⸗ eit Ve ginn des ; zu⸗ nungesoll Rech. im der Vor. nungs- Fe⸗ ammen ja hrsreste ja bres bruar (davon bit ; einschl. 1931 Vorjahrs⸗ Januar reste) 1931 Reichs arbeitsministerium s. 47,5 2,4 499 6, 1) Reichs wehrministerium: , 23 2007 224 22,7 34 Kw 155,9 99.9 8 108,6 (10.3) Reichs ministerium für

Ernährung und Land⸗

Kc / 6 57,7 45 62,2 Reichs verkehrs ministerium U 1072 83 116.5 Reichs finanzministerium 16065 71,6 9 78,5 au z (10,9)

emeine inanzver⸗ . 5 47,7 18,4 66, 1 Nebrige Reichs verwaltung 3 a 13,9 Ausgaben intgesamt D g oss 6 S567 10 431,4 l 38. ) Mithin Mehrausgabe ... 727,7 166, 883, Mehreinnahme ..

B. Außerordentlicher Haushalt.

Aus dem Vorjahr, und zwar:

A

) Darunter 1095 Mill. RM aus der Auflösung des Reserve⸗ die verpfändeten Einnahmen und

187,1 Mill. Ri aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft.

fonds des Kommissars für

Abschluß. A. Ordentlicher Haushalt.

Hiervon ab:

Fehlbetrag am Schlusse des Rechnungsjahres 1929... 771,7 I. Einnahmen. 3 797, 48,3 845, 6) darunter aus Anleihen .. Sa 6 (157,5) (667,1) (818,7) ; * * Wohnungs⸗ und Siedlungs⸗ wesen . ö e 161,6 111,9 6, 8 118, (2b, 6) 2. Verkehrswesen (Ausbau der Wasserstraßen usw.) . .. 3h 64, 08 64,9 3. Rückkauf von Schuldver⸗ schreibungen usw. des Reichs 10,8 10,8 4. Einlösung von Schatz⸗ anweisungen des Reichs und von Schuldscheindarlehen 93 140 14,0 5. Darlehen zur Fortführung begonnener Eisenbahnen. 69 04 04 ha. Zuschuß an den ordentlichen . Haushalt aus dem Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Reichsbahn⸗Ge⸗ sellschaft .. K 16500 6. Innere Kriegslasten ... 2h 13,5 1B 16,2 * . 366 36 ; ür internationalen Zah⸗ lungsausgleich ... . 65, 0 62,5 62,5 8. Uebrige Reichsverwaltung ö 21,1 21, 1 Ausgaben insgesamt 667,3 A6, 93 286,0 470) Mithin Mehrausgabe .. Mehreinnahme .. bꝛo. ß] 39,0 569,6

Fehlbetrag aus den Gornkeen .

ußerordentliche Tilgung der schwebenden Schuld; vergl.

RGB. UL 19239 S. G n,,

e

769

Ergibt Mehrausgabe gegenüber der Einnahme am Ende des Berichtsmonats (Februar 1931) ..

B. Außerordentlicher Haushalt.

ehlbetrag aus dem Vorjahr.. Mehreinnahme

aus den Februar 1931

M

Ergibt Fehlbetrag am Ende des Berichtsmonats

(Februar 19891) ...

1. Die Kassenlage des Reichs.

Der Kassensollbestand betrug am 28. Februar 1931: 1. aus der . von Reichswechseln

2. aus der anweisungen

3. aus der Aufnahme

4.

n ,,,

465, 0 GBl. 1 1930 2 k. 465,0 Bleiben.. 00 K 883,8 883,8 w 1. onaten April 1930 bis . 559, 6 k 2 212, 1 Stand 28. 3. 1991 in Mill. RM ei ; 400 S atz⸗ J 1084 ö 77 ebskredits zusaimmen . 1661

egebung unverzinslicher

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden: J. Zur vorläufigen Deckung des Feblbetrags im ordentlichen Haushalt aus den Rechnungsjahren

1928 29 unter Gegenrechnung verbliebener Aus.

gabenreste 465 60.3 399,7 Davon ab: . . die bis einschl. Februar 1931 auf Grund des Schuldentilgungsgesetzes ; e . : ; 465,0 bleiben. 4 65,3 Davon ab:

die Mehrausgabe des ordentlichen Daus⸗ halts gegenüber den Einnahmen in den

Monaten April 1930 bie Februar 831 mit 8833

rd. 2. Zur vorläufigen Deckung des Feblbetrags im außerordentlichen Haushalt aus den Jahren 1 rd. 771,7 Davon ab: . die Mehreinnahme des außerordent⸗ lichen Hauebalts gegenüber den Aus⸗ gaben in den Monaten April 1930 bis Februar 1931ñ mit..

3. Für sonstige rechnungs mäßig noch nicht verbuchte Auszablungen (Gehalts. und Rentenzahlungen

5596 rd.

zusammen .

Der Kassenbestand bei der Reichshauptkasse und den Außenkassen betrãgt

, .

818

für März, Vorschüsse, Ultimobedarf) .. 5

2. Der Stand der schwebenden Schuld.

———

am am 31. Jan. 28. Febr. 1931 1931 Beträge in Millionen RM 1. Unverzinsliche Schatzanweisungen.. ... 11009 1 084,9 2. Umlauf an Reichswechseln ... 4009 40999 3. Kurzfristige Darlehen 79, S 76,5 4. Betriebe kredit bei der Reichsband.-⸗. 63,2 5. Schatzanweisungen, ausgefertigt auf Grund des Gesetzes über das Abkommen zur Bei⸗ legung der finanziellen Streitfragen zwischen Deutschland und Rumänien vom I . 15, 0 15,0 6. Verpflichtungen aus früheren Anleihe⸗ . 4,4 4,4 Sa. 1 662, 4 1580, 4

Handel und Gewerbe. Berlin, den 7. April 1931.

Nach dem Geschäftsbericht der Barmer Bank⸗ Hinsberg, Fischer CF Comp. Kommansit

schaft au

folgendermaßen zu verteilen: 154846 RM, Vortrag auf 1951 322978 RM.

Kabel ⸗Werke Aktiengesellschaft, Hannover

schäftsjahr der Gesellschaft aufs stärkste auf deren Unterhaltung der Umsatz der Gesellschast sich

unerwartetem Maße entwertete. eilig wi Verbindung mit dem Rückgang der Preise einsetzende Zur

das Auslandsgeschäft, welches, allerdings zu

Preisen, konnte. Jahre mit Erfolg 449 478 RM (im

Die Nürnberger Tochtergesellschaft hat auch im ab

lebung noch nicht ersahren.

Telegraphische Auszahlung.

Umfatz auf einer Seite des Hauptbuchs 45. 50 Milliarden RM über 48,9 Milliarden RM im Jahre 1929. Die Gewinn⸗ und

Verlustrechnung ergibt für das abgelaufene Geschäftsjahr einen Rein⸗ gewinn von 3357824 RM. Die Geschäftsinhaber schlagen vor, die 8 vo Dividende auf 36 009 090 R 2 5880 00 RM, satzungsgemäße Tantieme an den Auf

Verein gesell⸗

f Aktien für das Geschästsjahr 1930 betrug der

gegen ·

or, diesen M sichtsrat

Nach dem Jahresbericht der Hackethal⸗Draht und.

Brin k.

für 1950 wurde das am 31. Dezember 1930 zu Ende gegangene Ge⸗ beeinflußt durch den Sturz

sämtlicher Rohmaterialpreise, welcher die erheblichen Lagerbestände,

stützt, in

Nachteilig wirkte ferner die in

ückhaltung

der Käufer und die sich daraus ergebende Einengung des Geschäfts. Einen gewissen Ausgleich für den Rückgang des Inlandabsgtzes bot weiter absinkenden

dem Vorjahre gegenüber mengenmäßig noch gesteigert werden

gelaufenen

earbeitet. Rach Abschreibungen in Höhe von orjahre 493 744,83 RM) sowie nach Deckung sämtlicher Unkosten, vertraglicher und sonstiger Vergütungen verbleibt ein Reingewinn von 100 547,0? RM, der auf neue Rechnung bor jutragen ist. Zur Zeit hat der Geschäftsgang eine nennenswerte Be

7. April 2. April Geld Brief Geld Brief Buenos⸗Aires. 1 Pap. Pes. 1,458 1,462 1,458 1,462 Canada.... 1 . 4,194 4202 4194 4.202 tanbul . . .. 1 türk. . J 2, 0736 2,077 2,077 2077

alro ..... 1 aͤgypt. Pfd. 20681 2096 26 51. 26.55 London. .... 1* 20,389 20. 429 20,891 20.431 New York... 18 4,1965 4, 2045 41865 42045 Rio de Janeiro 1 Milreis 0.314 0.316 0, 311 98313 Uruguay .... 1 Goldpeso 2,977 2,983 2, 997 3, 005 Amsterdam⸗

. 100 Gulden 168,22 168,56 168,22 168,56 wd 100 Drachm. b. 438 5,448 h. 442 5, 4592 Brüssel u. Ant⸗

3 ... 100 Belga b8, 33 58,45 b8, 35 58.47 Bucarest . . . . 100 Tei 21457 2501 24965 2,499 Budapest ... 100 Pengö 73, 15 73, 29 73,12 73.26 Danzig. .... 100 Gulden 81,525 81, 585 Sl,57 81.73

elsingfors .. 100 finnl. . 10,5359 10579 10 559 10579

talien .... 100 Lire 21,97 22,01 21,98 22, 02 Jugoslawien. . 100 Dinar 71570 0 7.368 7, 382 Kaunas, Kowno 100 Litas 41,86 41,94 41,87 41,95 Kopenhagen .. 100 Kr. ti R nz, n 112,25 112.47 Lissabon und

to ... 100 Eseudo 18,8 18,88 18,84 18, 88 . . 112.27 112,49 112,26 112.48

aris ..... 100 Fres. 16411 16,451 16412 16, 452 . k 12,427 12,447 12.429 12,449

seykjavik

. .. 100 isl. Kr. 92,05 92.23 9205 92.23 Riga . . .... 100 Latts 80, I5 80, 91 8073 80. 89 Schweiz .... 100 Fres. 80,73 80, 89 80.735 80, 896 Sofia ..... 100 Leva 3,041 3, 047 3,038 3966 Spanien.... 100 Peseten 46,2 46, 32 46, 15 46, 25 Stockholm und .

k. 100 Kr. 112,33 112, 55 12,3 112,56 Talinn (Reval, 38

Estlandy. .. 100 estn. Kr. 111,66 111388 11,B66 111, Senn 2 . 100 Linn boy. ol 69, 13 59, ol 59, 13