1931 / 107 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 107 vom 9. Mai 1931. S. 4.

——

lis

Die Herren Altionäre unserer Ge— sellschaft werden hierdurch zu der in alle (Saale), Gr. Steinstraße B, am

ontag, den 15. Juni 1931, 17 Uhr, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage und Genehmigung des Geschäßftsberichts für das chãfts⸗ ahr 1930.

2. rmögens und Ertragsrechnung

ür das Geschäftsjahr T5630.

8. Entlastung des Vorstands und des

Aufsichtsrats. .

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Verschiedenes.

Die 31 §z 19 unserer Satzungen vor⸗ geschriebene Hinterlegun der Aktien muß spätestens am fünften Tage vor der Generalversammlung den Tag der Generalversammlun 97 mit⸗ erechnet während der Geschäfts-⸗ e in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Halle 6. Gr. Stein⸗ irh 75 il, erfolgen oder bei der

itteldeutschen Landesbank, lig Halle. Statt dessen genügt auch die ,, n. der Aktien bei einem

otar. In diesem Falle ist die Beschꝛi⸗ nigung des Notars über die erfolgte dinterlegung in Urschrift oder in Ab⸗ schrift . zwei Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen.

Halle, S., den 6. Mai 1931. Elektrische Kleinbahn im Mans⸗ felder Bergrevier, Aktienge sellschaft.

Riso. Senger. fI2362]. Breitenburger Portland⸗ Cement⸗Fabrikt. Bilanz vom 31. Dezember 1930. Vermögen. NM 7 abrikanlagen !.... 1399477 Grundstücke und Ton⸗ ländereien .. 286 S509 Wohnhäuser .... 115000 Beteiligungen.... 199 400

Kassen⸗ und Wechselbestände

ö ,, 175 S907 15 Forderungen an Verschie⸗

bene 1187 80686 J 1107 26612

4471 68713

Verpflichtungen. Stammaktienkapital ... 2 720 0909 Vorzugsaktienkapital 8 000 Reserve fonds... ... A416 319 Dividendenrückstände 171504 Schulden an Verschiedene 4125 729 63 Abschreibungs⸗ und In⸗ standhaltungskonto:

Vortrag aus 1929

1199 837, Verbrauch in 1530 . 799 944,16 399 892,84 Neue Zu⸗ weisung . 305107, 16 705 000

Gewinnvortrag aus 1929 28 889, 30 Reingewinn in 1950 .. . 166033,86 *) 194 923 46 147168713 Gewinnverteilung: RM Dividende: 6 995 auf Stammaktien .

lI63 200,

6 95 auf Vorzugsaktien .. 180, Aufsichtsratstantieme ... S 184, -— T7I S864,

Vortrag auf 1531... 23 0659,46 191 923,46

Gewinn⸗ und Berlustrechnung vom 31. Dezember 1930.

Soll. RM 9 Gehälter, Geschäftsunkosten, Pachtgebühr usw. abzügl. Eingänge für Mieten und en,, 160 530 79 Steuern, Versicherungsprä⸗ mien und sozialgesetzliche 8a tte 423 457 63 Reparaturen.... 215 27178 Abschreibungs⸗ und In⸗ standhaltungskonto . 305 10716 Reingewinn einschließlich altem Gewinnvortrag . 194 923 46 1299 29082 Haben. Gewinnvortrag aus 1929. 28 889 60 Bruttogewinn in 1930. . 1270 40122 1ẽ299 290 82

Die in der heutigen Generalversamm⸗ lung festgesetzte Dividende für 1930 gelangt ab 6. Mai 1931 mit 699

RM 6, für die RM 190, Altie

und RM 60, für die RM 1900, Aktie abzüglich 10 9, Kapitalertragsteuer

bei der Norddeutschen Bank in Hamburg,

Filiale der Deutschen Bank und Dis⸗ conto⸗Gesellschaft, Hamburg,

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft,

Berlin, oder bei dem Bankhause Ephraim Meyer & Sohn, Hannover, n Einreichung des 3. Gewinnanteil⸗ cheines zur Auszahlung.

Aus dem Aufsichtsrat sind die Herren Direktor Wilhelm Bellwinkel, Dortmund, und Dr. Otto Jeidels, Berlin W, aus⸗ geschieden. Neu gewählt in den Aufsichts⸗ rat ist Herr Dr. jur. Herbert von Breska, Berlin W.

ö . u. Lägerdorßf, den 5. Mai

Der Vorstand. Methler.

, 1 Nnion⸗Werte ttien⸗Gesellschaft.

Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zu der am Montag, den 8. Juni 1931, vorm. 11! Uhr, im Sitzungssaal der Deutschen Bank und Disconto-⸗Gesell⸗ schaft, Mannheim, stattfindenden 24. or⸗ dentlichen Generalversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1930.

2. Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Mitteilung über den Erwerb eigener Aktien bis zum Betrag von nom. RM 1000000, und Beschluß⸗ fassung über deren Einziehung zum

apitals von RM 6 200 0090, auf RM 5200 000, re, . Aenderung des 5 3 des Gesellschafts⸗ vertrags.

5. Aufsichtsratswahlen.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Generalversammlung ist davon abhängig, daß die Aktien spätestens am 3. Tage vor der Generalversammlung, d. h. am 5. Juni 1931, bei folgenden Stellen hinterlegt werden:

bei der Gesellschaft, Mannheim,

in Berlin: Bankhaus Gebr. Arnhold,

Darmstädter und Nationalbank, Deutsche Bank und Disconto-⸗-Gesell⸗ schaft,

in Frantfurt a. Main:

Baß & Herz,

in Mannheim:

Nationalbank,

Deutsche Bank und Disconto-Gesell⸗ schaft,

in München: Bankhaus H. Aufhäuser.

Weitere Hinterlegungsstellen sind: die Effektengirobanken deutscher Wertpapier⸗ börsen.

Dieselbe Berechtigung hat die Hinter⸗ jegung bei einem Notar mit der Maßgabe, daß die mit Nummern versehene Bescheini⸗ gung hierfür spätestens am 2. Tage vor dem Versammlungstage, d. h. am 6. Juni 1931, bei einer der angemeldeten Stellen eingereicht worden ist.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Mannheim, den 7ũ. Mai 1931.

Der Aussichtsrat. A. Lindeck, Vorsitzender.

Bankhaus

Darmstädter und

8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Altien.

120011. Brahmfeld C Gutruf Kommandit⸗ gesellschaft auf Attien, Hamburg. Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezember 1939.

Debet. Ran 9 Steuern und Abgaben . 11 358 85 Verlust auf Debitores .. 12620

Unkosten und Zinsen 88 495 09 Fahruzeuge und Inventar,

Abschreibung .... 1150

104 13014

Kredit.

Warenkonto, Bruttogewinn 72 630 40

Steuern (Rückvergütungen 20 586 20 Verlust per 1930 .... 1293534 104 13014 Bilanz per 31. Dezember 1939. Aktiva. RM 19 Kassa und Bnk .... 2034 32 Diverse Debitores... 271 604 05 Warenkonto lt. Inventur . 627 603 65 Inventar und Fahrzeuge 31 045 932 287 02 assiva. Aktienkapital! ..... 480 000 - Reservekonto 1 1 kn 48 000 Diverse Kreditores... 108 91222 Debitorenrücklage ... 6 500 Gewinn⸗ und Verlustkonto: Vortrag per 1. Januar 1930 .. 299758, 34 Verlust per 1930 .. 10 913,54 288 8743 80 932 287 02

Der persönlich haftende Gesellschafter: E. G. Moll. Mit den 6 verglichen und über⸗ einstimmend befunden. Hamburg, den 26. Februar 1931. Amandus Lange, beeidigter Bücherrevisor.

10. Gesellschasten an M. b. H.

Wiskott & Co. G. m. b. S., Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu

melden. Ter Liquidator: Erna Brückner.

83 der Herabsetzung des Grund⸗ 19

13224) Deutsch⸗Koloniale Gerb⸗ u. Farbstoff. Gesellschaft m. b. SD.

Am Samstag, den 30. Mai 1931, vormittags 10 utzr 30, findet in den Geschäftsräumen der J. G. Farbenindustrie, Aktiengesellschaft, zu Ludwige hafen a. Rhein unsere ordentliche Gesellschafterver⸗ m . mit folgender Tagesordnung

att:

1. Vorlage der Bilanz für das Geschäfts. jabr 1930 mit den Berichten des Aufsichtsrats und der Geschãfts führung.

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz.

3. Entlastung des Aussichtsrats und der Geschäftsführung.

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Verschiedenes. ;

Wir laden unsere Gesellschafter hiermit zur Teilnahme ein. ann, den ⁊. Mai

Im Auftrag: Die Direktion. Linck. F. Müller.

(12377

Die „Isolier⸗ Ausführungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei mir zu melden.

Berlin, am 1. Mai 1931.

Die Liquidatoren der „Isolier⸗ Ausführungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung i. Liqu.“: Karl Brandt. Fritz Bohle.

19212

Unsere Gesellschaft ist durch Beschluß vom 12. März 1931 aufgelöst und in Liquidation getreten. Wir fordern die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, ihre Forderungen anzumelden.

Berlin sw. G68, Markgrafenstr. 26, den 25. April 1931.

Steinberg & Krebs G. m. b. H. Wilhelm Reimann, Liquidator.

(10110 Bekanntmachung.

Die Firma Conr., Sauer Söhne G. m. b. H. in Fulda ist durch Beschluß der Gesellschafter aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, 6 bei ihr zu melden.

Fulda, den 28. April 1931.

EConr. Sauer Söhne G. m. b. S.

in Liquidation.

Der Liquidator: Lorenz Sauer.

9518 Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Gesellschafter der Gesellschaft in Firma Dampf⸗ und Wasser⸗ mühlenwerke 6 Fritz, Hausmühle Riesen⸗ burg, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Riesenburg vom 22. Februar 1930 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 204000 RM auf 102 000 RM herab⸗ gesetzt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Riesenburg, den 24. April 1931. Die Geschäftsführer der Dampf⸗ und Wassermühlenwerke C. Fritz, Haus⸗ mühle Riesenburg, Gesellschaft :nit beschränkter Haftung in Niesenburg:

Karl Fritz. Fritz Stendtke.

10286

Durch die Beschlüsse der Gesellschafter der Investment⸗ und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig vom 14. April 1931 ist das Stammkapital der Gesellschaft un RM 118 000, herab⸗ gesetzt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dieser zu melden.

Leipzig, den 28. April 1931.

Der Geschäftsführer der Investment⸗ und Treuhandgesellschaft mit beschränkter Haftung.

Dr. Robert Böker.

8206

Durch Beschluß der Gesellschafterver— sammlung der Wiederaufbau ⸗Gesellschaft für Ost⸗ und Westafrika G. m. b. H. in Berlin vom 22. April 1931 ist das Stamm⸗ kapital um 30000 Reichsmark, von 50000 Reichsmark auf 20000 Reichsmark, herabgesetzt worden. Die Gläubiger der Gesellschast werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 22. April 1931. Der Geschäftsführer der Wieder⸗ aufbau⸗Gesellschaft für Ost. und Westafrika G. m. b. S. in Berlin:

W. v. Wiese.

II. Genossen⸗ schaften.

7832). Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. Januar 1931 hat sich die Genossenschaft aufgelöst.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei der Genossenschaft zu melden. Ländliche Sp̃ar⸗ und Darlehnskasse Kayna u. Umgegend, eingetragene

Genossenschaft mit beschräntter

Haftpflicht in Liquidation. Die Liquidatoren: Fritzsche. Lehmann. Hedicke.

12790. Bilanz per 31. Dezember 1930. Aktiva: Kassen⸗ und Scheckbestand RM 4933,36, Postscheckguthaben Reichs⸗ mark 2192,06, Bankguthaben Reichs⸗

mark 69 071,75, Wechsel RM 523 195,81, Zinsrückstellung RM 13 644,45 RM 50g 551,36, Debitoren RM 194634,55 RM ö50g 551,36, Debitoren RM 194634, 55, Inventar RM 7047, —, Abschreibung RM 1057, —— RM 59990, insgesamt RM 786 373,98. Passiva: Anteile RM 106 250, Sicherheitsfonds Reichs⸗ mark 593 689,89, Reservefonds Neichs⸗ mark 11 751,29, Kreditoren RM 63829,87, Ueberschuß RM 10 852, 03, insgesamt RM 756 373,08. Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1930.

Ausgaben: Unkosten RM 77827, 74, Abschreibung auf Inventar RM 1057, —, Ueberschuß: Reservefonds RM 3852,03, Vergütungen RM 7000, —, zus. Reichs⸗ mark 10 852,03, insgesamt RM 89 736,57. Einnahmen: Gebühren und Zinsen RM s9 736,67.

Die vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir geprüft und mit den Ausweisen der ordnungs⸗ gemäß geführten Bücher in Ueberein⸗ stimmung gefunden.

Berlin, den 7. April 1931. Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗ Attiengeselischaft.

Böhm. ppa. Giliessen.

Am 31. Dezember 1930: Anzahl der Genossen 2356 mit 425 Anteilen; Höhe des Anteilkontos RM 106 250, —; Höhe der Haftsumme RM 1062 500, „Treumö“ Treuhandgeselschaft des Deutschen Mbelfach verbandes . B.

e. G. m. b. H. Fabian. Dr. Behrenbeck.

(13225 Nordwestdeutsche Einkaufs⸗ vereinigung für Manufactur⸗

waren e. G. m. b. H., Vremen. Bilanz am 31. Dezember 1939.

Aktiva. RM e. Georgstraße 36... 56 400

ebitoren.. ...... 1027 90969 Postscheckemt. .... 891949 Kassenbestand. ... 5 421 53 Wechselbestand. .... 97 15122 Lagerbestand. ..... 48 856 72 mar 7340 Effekten. * * * 2 1 1 8 32760

1252 336 15

VWVassi va.

Genossenschaftskapita! .. 167 000 Regulierungsfonds.. .. 83 000 ö 198 049 25 Hypothekengläubiger .. 17 500 wr dstgreeñ 715 88778 Reservefonds , 15 O00 Delkrederekonto.. .. 35 000 Vortrag für Steuern .. 1609195 7oo Zinsen auf Regulie⸗

. 5719 55 7o/0 Dividende .... 1153520 Gewinnvortrag per 31. 12.

. 2063622

.

Im Laufe des Geschäftsjahres sind neu eingetreten 2 Genossen und ausgetreten sind 5 Genossen.

Die Haftsummen betrugen am 31. De⸗ zember 1929 RM 174000, am 31. De⸗ zember 1930 RM 167000, —.

Am 31. Dezember 1930 gehörten der Genossenschaft an:

S4 Mitglieder mit einem Gesamtbetrag von RM 167000. Das Geschäftsgut⸗ haben und die Haftsumme sind um je RM 7000 kleiner geworden.

Der Vorstand.

44 Brockmeyer. Joh. Wülbern.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

(12799

An die Herten Gewerken der Gewerkschaft Thüringen.

Die Herren Gewerken der Gewerkschaft Thüringen werden hierdurch zu der am Dienetag, den 19. Mai 1931, mittags 12 uhr, in Roßleben im Ver—= waltungsgebäude der Gewerkschaft Roß⸗ leben stattfindenden 26. ordentlichen Gewerkenversammlung ergebenst ein⸗ geladen. Tagesordnung:

J. Vorlage und Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts und des Rechnungs—⸗ abschlusses für das Jahr 1930. Erteilung der Entlastung an Gruben⸗ vorstand und Direktion.

Wahl des Rechnungsprüfers. Grubenvorstandswahl. Roßleben, den 8. Mai 1931. Gewerkschaft Thüringen. Der Grubenvorstand. Ebeling.

13226 „Ceres“ Sagelversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit in Berlin.

Herr Rittergutsbesitzer Hans Kieckebusch, Petershagen, ist aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden.

Berlin, den 7. Mai 1931.

Der Vorstand.

E

(128011 Vieh ⸗Versicherungsverein „Nassovia“ a. G. Rhein ⸗Maingau⸗ Versicherung zu Wiesbaden. Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1930.

A. Einnahme. 4 33 Uebertrag aus dem Voriahr 42 051 63 Prämieneinnahme ... 183 523 20 Nebenleistungen der Ver⸗ ̃

sicher ten.. 6 053 90 Kapitalerträge .. 4 2 83391 Gewinn aus Kapitalanlagen 274540 Versicherungssteuer. ... 106020

241 268 59 H. Ausgabe.

Entschädigungen. ... 142 474 05 Uebertrag auf das nächste Geschäftssahr ? .... 15 936 72 Verwaltungskosten. . .. 14850 57 Policekosten. .. . 6 053 90 Steuern und öffentliche Ab⸗ ö gaben ö 1588 55 a) Vergütung an Tierärzte u. Vertreter 24 633,55 b) Autokosten. 2270.65 27 20420 Versicherungssteuer ... 406030 241 263 50 Bilanz am 31. Dezember 1939. A. Attiva. 4 3 Prämienstundungskonto 1994690 Tontokorrentkonto. ... 17 8536 64 Kassenbestand. .... 1511608 Wertpapiere.... . 6563 24210 Inventar und Auto... 2600

5 0636 72 . Passiva. Uebertrag auf das nächste Ge⸗

k 45 0366 72 Reservefonds .. 20000 2. Ros 77

Wiesbaden, den 23. April 1931. Die Direktion. Dr. Ernst Pitz. J. Müller.

I3. Bankausweise.

Wochenübersicht der Reichs ban! vom Jẽ. Mai 193.

(13593 Aktiva.

l. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und ausländische Goldmünzen, das Pfund fein zu 1392 RM berechnet

und zwar: Goldkassenbestand RM 2 Golddepot (unbelastet) bei aus⸗ ländischen Zentralnotenbanken RM

Veränderung gegen die Vorwoche

RM RM

2369 868 ooo 4 1 464 000 Ih zh hoo

207 638 000

2. Bestand an deckungs sähigen Depisen. ...... 169 231 0094 12931009 3. Hh , . Reicheschatzwecheiin..... 21 IJ 00 . 23 S G06 95 * sonstigen Wechseln und Schecks. ... 1 686 307 000 123 336 000 4. ö deutschen Scheidemünzen 175 09g9 000 4 7285 0090 5. ö Noten anderer Banken.... 13 758 000 4 9693 000 6. 1 Lombardforderungen ..... .. 146 546 000 = 140 759 000 (darunter Darlehen auf Reichsschatz⸗ wechsel: RM 1000) J. s. GSGffellin = w . 36 000 8. 8 sonftigen Aktiven. .. ...... 461 807 000 - 34 424 000 Passiva. . Grunden lee 11 . 2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds !... 57 920 000 b) Spezialreservefonds für künftige Dividendenzahlung.. ... 46 235 0900 233 176 000

o) sonstige Rücklagen.

D

Berlin, den 8. Mai 1931.

Betrag der umlaufenden Noten. 2 Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten .. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten Sonstige Passiwa ..... w Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zablbaren Wechseln RM

4 56 36 Obo] 263 43 o Iz il 6b = 23 7er 6bõ

2a) 65 oo 11 52 ooo

*

Reichsbank ⸗Direktorium. Luther. Dreyse. ; Bernhard. Vocke. Friedrich. Fuchs.

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 197.

. Berlin, Sonnabend, den 9. Mai

C

Grscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 450 RM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8W. 13. Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 1I5 a. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages

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einschließlich des Portos 1

1931

55 11 83

In halts ũb er sicht. . J ü Genossenschaftsregister, sterregister, r. ontur . ö

a & &,

* k

Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.

147. Zur Auslegung von ausländischen Testamenten. Der 1927 in Amerika verstorbene Fabrikant A. hat nach seinem Testamente mehreren Vermögensverwaltern Aktien mit der An⸗ weisung übergeben, sie während der Lebenszeit und 10 Jahre nach dem Tode seiner Witwe zu verwahren. Er hat im Testa⸗ mente angeordnet, daß das Einkommen aus je einer beftimmten Zahl Aktien, beginnend ein Jahr nach der Bestätigung des Testa⸗ mentes, an verschiedene Personen, darunter Frau B., wohnhaft in Deutschland, ausgezahlt werden solle. Im Falle des Todes einer der bedachten Personen vor dem Tode des Erblassers oder vor Beendigung der Vermögensverwaltung soll das Einkommen an die Nachkommen bzw. wenn keine Nachkommen vorhanden sind, an die Hinterbliebenen der bedachten Personen gezahlt werden. Weiter hat der Erblasser die Vermögensverwalter angewiesen, den Personen, denen das Einkommen cus einer bestimmten Zahl Aktien gezahlt werden soll, eine ebenso große Anzahl Aktien nach Beendigung der Verwaltung auszuhändigen. Im Falle des Todes einer dieser Personen vor dem Tode des Erblaffers oder vor der Beendigung der Vermögensverwaltung follen die Aktien, die dem Toten zufallen würden, im gleichen Verhältnis und so an die aufgeführten Personen verteilt werden, wie die Dividenden im Falle des Todes des Betreffenden ausbezahlt würden. Die Be⸗ stätigung des Testamentes erfolgte am 11. Mai 1927. Das Jahr, vor dessen Ablauf die Dividenden nicht ausgezahlt werden sollten, endete danach am 11. Mai 1928. Die Witwe des Erblassers ist im April 1928 gestorben, Frau B. auch im April 1928 so daß sie weder die Aktien noch Erträge daraus erhalten hat. Streitig ist, ob der Frau B. das ihr ausgesetzte Vermächtnis angefallen ist. Die Vorbehörden haben es angenommen. Die Beschwerdeführerin vertrat demgegenüber die 6 daß es den Kindern der Fran B. unmittelbar angefallen sei. Das Testament sei dahin auszulegen, daß die zunächst bedachten Personen die Vermächtnisse nur erhalten sollten, wenn sie einmal den Tod des Erblassers und ferner auch das Ende der Bermögensverwaltung erlebten. Das Finanzgericht hat das Testament dahin ausgelegt, daß die erwähnten Personen das Vermächtnis mit, dem Tode des Erblassers erhalten sollten und nur die Auszahlung der Dividenden und die Aushändigung der Aktien auf spätere Zeitpunkte hinausgeschoben seien. Die Rechtsbeschwerde rügt falsche Rechtsanwendung. Das Testament könne nur dahin aus⸗ gelegt werden, daß nach dem Willen des Erblassers ein Erbfall nicht früher eintreten solle, als bis die Berwaltungszeit beendet wäre. Diese Auslegung sei auch geboten, weil sonst Recht und Billigkeit verletzt würden. Die Rechtsbeschwerde führt zur Auf⸗ hebung der Vorentscheidung. Nach der Entscheidung des Senats vom 2. Dezember 1950, 1 e A 395— 397/30, schiebt der Umstand, daß der Erblasser Nachlaßverwalter (Testamentsvollstrecker, executors) zur Berwaltung seines y eingesetzt hat, die Entstehung der Steuerschuld nicht hinaus. Es kommt des halb nur darauf au, ob das Testament dahin aufzufaffen ist, daß die Bedachten nicht mit dem Tode des Erblassers, sondern erst nach Eintritt gewisser Ereignisse die ihnen zugedachten Vermögens⸗ werte erhalten sollten. Die Auslegung von Testamenten fällt unter die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und ist des halb mit der Rechtsbeschwerde nur nach Maßgabe des 5 267 der Reichsabgaben⸗ ordnung angreisbar; vgl. Entsch. des KFHofs Bd. 14 S. 350. Die Auslegüng des Finanzgerichts leidet an einem Rechtsverstoß. Testamente, die von einen Ausländer im Ausland errichtet find müssen nach ausländischem Recht ausgelegt werden; vgl. auch Art. 25 Einf. z. B. G. B. Diesen Grundsatz hat das Finanz⸗ gericht nicht beachtet. Es wird deshalb nunmehr festzustellen haben, wie das Testament nach amerikanischer Rechtsauffassung und amerikanischen Gepflogenheiten aufzufassen . Es wird ins⸗ prüfen haben, ob die auf amerikanisches Recht sich stützende Ausdrucksweise und die vom Erblasser getroffene, wohl ebenfalls durch dieses Recht beeinflußte Anordnung, daß ein Jahr lang nach Bestätigung des Testaments keine Dividenden ausgezahlt werden sollen, nach amerikgnischem Recht etwa die Bedeutung ** daß nicht die zur Zeit des Todes, sondern nur die am

nde des von der Bestätigung des Testaments an laufenden Jahres noch lebenden Bedachten und zwar erst mit diesem Zeitpunkt und nicht schon mit dem Tode des Erblassers die Zuwendungen erhalten sollten. Ist der Wille des Erblaffers auf diese Weise festgestellt, dann muß entsprechend der Entscheidung Ve A 621253 vom 8. Oktober 1929, Steuer ünd Wirtschaft 1929 Nr. M96, weiter geprüft werden, inwieweit fich aus dem Testament Tat bestände und Rechtsbeziehungen ergeben, die das Erbschaftstenergesetz der

Steuer unterwirft. Soweit das Erbschaftstenergesetz dabei auf Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zurückgreift, nruß der Vergleich mit den im Bürgerlichen ö ge ten *.

nn z. B.

beständen und Rechtsbeziehungen gezogen werden.

das Testament dahin aufzufassen sein sollte, daß die Bedachten das Zugewendete nur erhalten, wenn sie den Ablauf des mit der Bestätigung beginnenden Jahres erleben, dann würde nach deutschem Recht der Fall eines aufschiebend bedingten Bermächtni vor⸗ liegen, das den Bedachten nur dann, wenn sie das Ende des erwähnten Jahres erlebt haben, sonst aber ihren Nachkommen oder Hinterbliebenen unmittelbar als Ersatzvermächtnis an- gefallen wäre. Zur Klärung der e. wie das Testament na amerikanischem Recht aufzufassen ist, erscheint es 4 ig, da das Finanzgericht unter Darlegung des Sachverhalts und der na vorstehenden Ausführungen zu beachtenden Grundsätze ein Gut- achten vom Institut für ausländisches und internationales Privat- recht in Berlin C 2, 83 beizieht. Das Gutachten ist dem Bevollmächtigten der Beichwerdeführerin zur Stellungnahme mit⸗ 86 nn 3 Auslegung des Testaments die Kenntnis eines ganzen Inhalts nötig erscheint, ist das vollständige Testa⸗ ment beizuziehen. Unbegründet ist der Einwand der Beschwerde⸗ ö daß die Borbehörde bei ihrer Entscheidung Recht und illigkeit au 4 gelassen hätte. Der Fall, daß jemand nicht oder nur beschränkt in den F ererbten Bermögens kommt, findet sich häufig. Trotzdem unterliegt der Erwerb von dem er nicht in Betracht kommenden Fall des § 34 abgesehen nach d = / , , W. Bestenerung. Dieser Grundsatz zeigt sich insbesondere auch bei der Besteuerung in den Fällen der fort- gesetzten Gütergemeinschaft und der Borerbschaft (6 5 und 3 7 Abs. J des Gesetzes! Härten, die sich daraus ergeben, müssen na dem Gesetz das die Besteuerung in solchen Fällen . angordnet, in Kauf genommen werden. Die Auslegung eines Testaments kann im Einzelfall auch grundsätzlich nicht durch den Umstand beeinflußt werden, ob ste sich für den Bedachten in steuerlicher Hinsicht günstig oder ungünstig auswirkt. Ein Testa⸗ ment ist als solches, also nach den für die Auslegung von 2 nenten maßgebenden Vorschriften, insbesondere 3 bürgerlichen . m * Auslegung 2 maßgebend für die An⸗ g des Erbs euergesetzes. rtei e 1931 1e A 30030) . ] 3

. 48. Zur Anwendung des S 4 Ser Neichsabgabenordnun

in Erbschaftsteuerrecht, insbesondere bei der Frage, ob Vorerbe als Nießbraucher besteuert werden kenn, wenn wirtschaftlich seine Stellung mehr der eines Nießbrauchers als der eines Erben gleicht. Die Erblasserin A. ist zu B. ver⸗ storben, Sie hat ein c Testament vom 28. Dezember 1925 hinterlassen, das ö der Beschwerdeführerin folgende Bestimmungen enthält: Pflichtteilsberechtigte Erben hinterlasse ich nicht, ich bin daher befugt, über meinen dereinstigen Nachlaß vollkommen frei und ungehlndert zu verfügen. Ich setze daher meine Schwester C. zu meiner Alleinerbin (außer einigen extra benannten Sachen) meines Kapitalvermögens und auch von dem,. was aus den Zinsen oder des Berkaufs, aus dem Erlöse eines Haufes und von den Zinsen oder des Berkaufs des Hauses heraus⸗ kommt, ein. ch bestimme ich, daß dieselbe lebenslänglich nur den Zinsgenuß des Vermögens haben soll. Die Verwaltung meines Kapitalvermögens soll während der Dauer des Zins⸗ genusses meinem Neffen D zustehen. Meine Schwester soll nicht berechtigt fein, über das Vermögen felbst zu verfügen; vielmehr soll dieses nach ihrem Ableben an ihre Enkelkinder, sobald dieselben das 25. Lebensjahr erreicht haben, für den Fall ihrer früheren Ver⸗ heiratung jedoch schon dann, zu gleichen Teilen zufallen. Im übrigen ernenne ich zu Nacherben meiner Schwester, und zwar auf dasjenige, was von der Erbschaft beim Eintritt der Nacherbfolge übrig sein wird, ihre Tochter und ihren Sohn. Meiner Schwester vererbe ich außer den Zinsen meine sämtlichen Pelze, Garderoben, Leibwäsche, alle Bett⸗ und Hausstandswäsche, echten Teppich und zwei Brücken.“ Streitig ist, ob die Beschwerdeführerin Durch dieses Testament Vorerbin oder nur Nießbraucherin an dem Nach⸗ laßvermögen geworden 63 Die Vorinstanzen haben fie als Vor⸗ erbin angesehen. Der Testamentsvollstrecker ist der Auffassung, daß sie lediglich Nießbraucherin sei. Die Rechtsbeschwerde rügt Verfahrensmangel, und unrichtige Anwendung des beste n Rechts. Sie macht insbesondere erneut geltend, daß nach dem Willen der Erblasserin die Beschwerdeführerin nicht Borerbin, sondern nur Nutznieße rin des Nachlaßvermögens habe werden sollen. Diese ihr wirtschaftlich nur zugedachte Stellung wirke sich dahin aus, daß die Veschtverdeführerin auch tatsächlich nur den Nießbrauch ausübe Finen Berfahrensmangel erblickt die Rechts= beschwerde darin, daß die Vorinstanz auf die persönliche Ber⸗ nehmung des Testamentsvollstreckers verzichtet habe. Die Rechtsbeschwerde konnte keinen Erfolg haben. Es ist zuzu⸗

geben, daß bei der unklaren Faffung des Testaments die Frage zweifelhaft sein kann, ob die schwerdeführerin als 2

anzusehen oder ob ihr nur ein Nießbrauchsvermächtnis zugewendet worden * Das Finanzgericht ist im Wege der Auslegung, wobei es den Willen der Erblassexin zu erforschen suchte, zu dem Ex⸗ gekommen, daß die Beschwerdeführerin nicht Nieß⸗ raucherin, sondern Vorerbin sei. Diese Auslegung ist für die Rechtsbeschwerde unangreifbar, wenn sie ohne . gegen ge⸗ setzliche Auslegungsregeln ( 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) und ohne erkennbaren Rechtsirrtum gewonnen worden ist (ogl. Entsch. des RFHoss Bd. 14 S. 359 und die dort weiter an⸗ gezogenen Entscheidungen). Es ist dann auch nicht nachzuprüfen, ob die Vorinstanz unter allen Umständen zu diesem Auslegungs⸗ ergebnis hätte kommen müssen oder ob nicht auch eine andere, vielleicht sogar bessere Auslegung möglich gewesen wäre. Die Auslegung, die in der Borentscheidung dem Testament gegeben wird, ist aber rechtlich durchaus möglich. Zunächst spricht für die Auslegung der Vorinstanz, daß die Erblasserin ihre Schwester ausdrücklich zur „Alleinerbin“ eingesetzt hat. Bor allem aber konnte das Finanzgericht in Rücksicht auf den wirtschaftlichen Ge⸗ samtinhalt der der Beschwerdeführerin nach dem Willen der Erb lasserin zukommenden Stellung, wonach diese der Beschwerde⸗ führerin nicht nur einen Anspruch auf Nießbrauchsbestellung gegen ihre Enkel oder ihre Kinder, sondern ein unmittelbares Recht habe zuwenden wollen, sehr wohl zu dem Ergebnis kommen, daß die Beschwerdeführerin rechtlich als Vorerhin anzusehen sei. Die Ausführungen in der Begründung des Urteils der Vorinstanz lassen weder einen Rechtsirrtum über den Begriff des Nießbrauchs (63 1030 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs), noch über den Begriff der Vor⸗ und Nacherbschaft (68 2190 ff. des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs) erkennen. Auch die E. des Finanzgerichts, daß weder die Bestimmungen des Testamenks, wonach die Beschwerde⸗ führerin nicht berechtigt sein soll, über das Vermögen selbst zu verfügen, noch die Einsetzung eines Testaments⸗ bollstreckers bei den sonst vorliegenden Verxhältnissen dazu zwängen, die Beschwerdeführerin nur als Nieß⸗ braucherin anzusehen, verstößt nicht gegen das geltende Recht. Insbesondere war es aber auch nicht rechtsirrig, wenn die Doren chen mn die Frage, ob Vorerbschaft oder Nießbrauch vorrtege, nicht nach wir sfchäserisch *, ferrde rr nech .

fich en Gesichtspunkten, und zwar nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, beurteilte. Zwar sind nach 58 4 der Reichsabgabenordnung bei Auslegung der Steuergesetze deren Zweck und ihre wirtschaftliche Bedẽutung zu berücksichtigen. Diese an sich im Steuerrecht gebotene wirtschaftliche Betrachkungsweise kann je nach Gestaltung des betreffenden Steuergesetzes dazu führen, daß eine von den Regeln des bürgerlichen Rechts abweichende Beurteilung eines Rechtsbegriffs am Platze ist (Entsch. des RFHofs Bd. 7 S. Sö5 / 8s). Daß auch 8 4 der Reichs⸗ abgabenordnung im Erbschaftsteuerrecht Pitz reift, hat der er⸗ kennende Senat bereits 2 e . Andererseits darf jedoch nicht verkannt werden, daß das Erbschaftsteuerrecht auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch aufgebaut ist und deshalb seinen steuerrechtlichen Bestimmungen Rechtsbegriffe des bürgerlichen Rechts zugrunde liegen. Das zwingt dazu, den 5 4 der Reichs⸗ abgabenordnung im Erbschaftsteuerrecht nur insoweit Anwendung finden zu lasfen, als sich nicht aus seinen einzelnen Vorschriften ergibt, da5 die Steuerpflicht , . nach den Rechts⸗ begriffen des bürgerlichen Rechts beurteilt werden soll. Auch die 6 . des „Nießbrauchs“ und der „Vorerhschaft“, die im Erbschaftsteuerrecht eine verschiedene steuerliche ö er⸗ fahren, sind dem bürgerlichen Recht entnommen und können daher auch nur vom Standpunkt des bürgerlichen Rechts beurteilt werden. Es erscheint deshalo nicht zulässig, einen Vorerben als Nießbraucher zu bestenern, selbst wenn in einem Einzelfall seine Stellung wirtschaftlich mehr der eines Nießbrauchers als der eines Erben im gewöhnlichen Sinne gleicht (vgl, hierzu auch Entsch. des RFHofs Bo. 27 S. 47, insbesondere S. 54 oben). Die Rüge des Verfahrensmangels j e nicht begründet. Es ist richtig, daß der Testamentsvollstrecker sich als Zeugen dafür benannt hat, daß der Wille der Erblasserin darauf ge⸗ wesen sei, der Beschwerdeführerin nur den lebenslänglichen Nieß- brauch an ihrem Vermögen . Da für die Auslegung des Testaments der Wille des Erblassers in erster Linie ent- 6 ist, war dieser Beweisantrag bei den 2 die über die Auslegung des Testaments nden, erheblich. Nachdem jedoch der Testamentsvollstrecker in seinen der Entscheidung vor⸗ ausgehenden Schriftsätzen ausführlich seine Ansicht über die Aus⸗ legung des Testaments dargelegt hatte und das Finanzgericht diese Aeußerung in seiner Entscheidung eingehend gewürdigt hat, kann in der Ablehnung der mündlichen Vernehmung ein rfahrens- mangel nicht erblickt werden. (Urteil vom 17. Februar 1931 Le A TX / 91.)

——

1. Handelstegister. ö =. ned Hompursg v. a. n,. . 2 ;

Annaberg, Erzgeb. 1 a. S. vertreten. Anf Blatt a3 des Hhiesigen Handels

registers, die Firma tin Jacobi

in Annaberg betr., ist das Aussche den

der bisherigen Gefellschafterin arie Bad Oy

Agnes verw. Jacobi geb. Steinert in In unser auchan eingetragen worden. heute bei der offenen

Amtsgericht Annaberg., 2. Mai 1931. in Firmg W. Bringe

APoldldla. ; ; In unser Handelsregister B ist heute kursverfahrens dur

bei der Band I unter Rr. 111 ein- ist die Gesellschaft zunächst fortgesetzt.

ö

e Wilhelm Bringewat in ebenfalls geändert worden. Löhne⸗Bahnhof ist alleiniger Inhaber neuen deß

3 * ee, Holzhand ge⸗ un obelwerk, Kaufmann ö mit beschränkter Haf⸗ 3 tung in Apolda“ eingetragen worden: der Firma. Durch die Gesellschafterversammlung vom 25. April 1931 ist der Kaufmann Paul Hagemeier in Halle a. S. als

Kaufmann Herbert Bunke

AWdolba. den 30. April 1931. Thüringisches Amtsgericht. II.

nhamsen. sster ; ö ndelsgesellschaft der Löhne i B. Mr. 289 e, 8 12029] getragen. Nach 2 2

Bad Oeynhausen, 2. Mai 1931. Das Amtsgericht.

in Halle H-R. B 42, Friedrich Stadermann, S Gesellschaft mit Oberursel; Durch Bejellschafterbesch

k ertrag vollständig nen ge n . ,, ändert worden. Di . 8.

der

e die Geschã 2 die 1 Sese r einzuholen haben, offene enthält jetzt 8 13 des Gesellschaftsver⸗ .

& Söhne ̃ s) ein⸗ trags. Die Bestimmung ist auch inhal

25 des ell schaftãvertrags) h 3 R. A BS, Firma Gustad Schneider zu Bad Homburg v. d. S. Er lim.

rokura

roku i , Der Frau Ella jetzt Hildur

chränkter 2 kura erteilt. Eingetragen am U

e. in welchen Rad Segeberg. 12031 ͤ * In das 2 ister A ist tretungs herechtigt. er, ck und

0 un J ; ; ; Ernst Biunck in Bad Segeberg ein⸗ risten find: Wilhelm Julius Waßmann

Kon- lich geändert worden. Die Vorschriften . worden: . und Kurt Waßmann, beide Berlin. ranch vergleich wers de Kändlgnng, dee d, nichaft, dee Fe Ceghälsfüh tung, und Bertge- Ren, m en hee, rm ,; die Auflösung und die Berpflichtungen tung der Gesellschaft find nur beide Ge⸗ holz gesellschasft Tiefenbrunn & Co.: des kündigenden Gesellschafters sind fellschafter gemeinsam berechtigt.“ Der

Segeberg, den 2. Mai 1931. Das Amtsgericht.

. a M] r. Die bisherige 3 ist . Kaufmann Fritz In das Handelsregister Abteilung A ist Elisabeth Pra r neider in Bad Homburg v. d. H. Jam 1. Mai los eingetragen worben: Bei l Firma. Gelöscht: Nr. oo 266 Richard

des Kaufmanns Fritz Rr. 25 886, Frauz Wienke: Inhaberin

; Wienke geb. Kupserberg, Be, oe, Gerin. = r g d, Daninnann ö al. & Co.: Gesamtprokuristen find: Johannes

geb. Sauer

Bad Homburg v. d. S. 1. Mai 1931. Amtsgericht. i. IV. Nobert August Dittmer und Josef Andreas

dei der C Waßmann: Gesamtprohunristen in 8; * inschaft mit einem anderen Proku⸗

Kaufmann Israel Adler ist aus der

Ge sellschaft ausgeschieden. Nr. 76 916 Nen gebanuer sche Buch han dlun

Prasse & Co.: Die Ge selischaft ist auf⸗

ie bisheri .

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