1931 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 May 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Nr. 115 vom 20. Mai 1931.

S. 2.

In den meien Bertehr überge sührter versteuerter Zucker!)

entjallen an Zuckerstener

Steuerfrei abgelassene Zuckermengen?)

Rüůübenzucke rablaufe, Rüben särte, andere Rübenzuckerlösungen

und Mischungen dieser

Erzeugnisse mit einem

Reinheitsgrad

Anderer krista lli⸗ sier ter Zucker (Ver⸗ brauchs⸗ zucker /

Landes⸗ föinanzamts⸗ bezir ke

Laufende Nr.

von mehr als 85 vb

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Stäãrke⸗ zucker⸗

Rüben zuckerabläure, Rüben säfte, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

Roh⸗ und Verbrauchs⸗ zucker Spalten 3 u. 4

Fester Stãrke⸗ zucker

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siruy zucker

von von mehr 70 - 20 v0 als 90 vo

Zusammen

Spalten 9 bis 12

Anderer kristallisierter Zucker (Verbrauchẽ⸗ zucker)

Rabenzuckerablãufe, Rübensaste, andere Rübenzuckerlösungen und Mischungen dieser Erzeugnisse mit einem Reinheitsgrad

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Karlsruhe. 14693 141 Köln 36 742 Königsberg 20185 Veipzig ö 565 Magdeburg... 297 462 Necklenburg⸗Lübeck 111099 München ; 153 Münster Nürnberg.. Oberschlesien .. Oldenburg Ichleswig · dolstein Stettin Stuttgart.. Thüringen .. Unterelbe .. Unterweser .. Würzburg.

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14 50 429 37 643 29510 34 254 395 602 42 457

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215 170782 1113206 36 079 69 877 582 907 1003 657 154275 1435 385 784 211955 5 955 3 124533 116648 1609 74170 170068 149 287 1192 529 h02 395 329 309 820 359 671 13183 6316 445 963

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3 234790 130 853 1609 74298 170 068 149 287 1192 529 502 410 895 309 8950 359 671 23 610 6320 446167

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894 12758 7141

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13 390 5 307

Im April 1931

Vom 1. September 1930 bis 30. April 1931 .

ü Dagegen: In nl loge

Vom J. September 1929 bis 30. April 19304) 8 958 515

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31 038 9420485090 280 289 286 322 1 2856 103

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O2 072 805

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177 87

2496 1882

i) Der aus dem Ausland eingeführte versteuerte Zucker ist mit nautischen Zahlen nachgewiesen. Die Mengen sind in den darüberstehenden Ziffern mitenthalten. 3 Ausgeführte Zuckermengen,

ferner auf öffentliche Niederlagen und in den Freihafen Hamburg gebrachte Mengen einschließlich Bedarf für deutsche Schiffe. Ohne den zur Bienen- und Viehfütterung steuerfrei abgelassenen Zucker.

26 688 dz Verbrauchszucker. ) Endgültige Ergebnisse. Berlin, den 19. Mai 1931.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Meisinger.

s) Davon für den Freihasen Hamburg 33714 42 Rohzucker und

Verordnung

über zollamtlich erlaubte Lösch⸗— und Lade⸗ plätze im Geltungsbereich der Zollordnung für die Oder mündungen und den Ryckfluß.

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt Seite 578) wird gemäß § 89 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (Bundesgesetzblatt S. 317) hiermit verordnet:

5 1. (() Als zollamtlich erlaubte Lösch⸗ und Ladeplätze im Sinne des 51 der Zollgebührenordnung vom J. Februar 1929 (Reichs⸗ ministerialblatt S. 221) werden vgl. 5 2 der Zollordnung für die Odermündungen und den Ryckfluß vom 15. Dezember 1918 Sonderbeilage zu Stück 5i der Amtsolätter der Regierungen zu Stralsund und zu Stettin für 19183) in der Fassung der Ziffer 1 des Artikels III der Verordnung zur Aenderung von Hafenzoll⸗ ordnungen vom 22. Juli 1929 (Reichsministerialblatt S. 593) unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bestimmt: A. im Hafen von Greifswald:

die Lösch⸗, Lade⸗ und Liegestellen im städtischen Hafengebiet

1. am Nordufer des Ryck zwischen der Steinbeckerbrücke

und den Bootshäusern,

2. am Südufer n . der Steinbeckerbrücke Ostseite des Libnerschen Sägewerks;

ö. B im Hafen von Wolgast:

die Lösch⸗, Lade⸗ und Liegestellen an den Hafenbollwerken und

am linken Peeneufer von der städtischen Badeanstalt ausschließlich bis zu den chemischen Fabriken einschließlich: C. im Hafen von Anklam: 1. die Lösch⸗ Lade⸗ und Liegestellen a) am rechten Peeneufer von, den Dalbenpfählen bis zur Eisenbahnbrücke ausschließlich, b) am linken Peeneufer zwischen Fischergraben und Eisenbahnbrücke, 2. der Zuckerkanal der Pommerschen Zuckerfabrik zu Anklam;

D. im Hafen von Demmin: 1. die Lösch⸗ Lade⸗ und Liegestellen

a) am rechten Peenenfer zwischen Kahldenbrücke und Schlachthof, 2 .

b) am Bollwerk des Mühlengrabens von der Brücke ab bis zum Wege hinter dem m . e der Pom⸗ 1 Dampfschiffahrt G. m. b. H.

tettin, 2. der Stichgraben des Treptow⸗Demminer landwirtschaft⸗ lichen Ein⸗ und Verkaufsvereins in Demmin;

E. in Ueckermünde: die xish; Lade⸗ und Liegestellen auf, dem rechten Ufer der Uecker am neuen Bollwerk zwischen der Brücke und der Baustelle Heuer, g. auf dem linken Ufer am Alten und am Dampfschiffs= bollwerk zwischen der Brücke und dem Fischbollwe und zwar unter auf Kohlen, i teisen, Vflastersteine und 8 z in Stämmen re. auf die fer e n von Mauersteinen im Zwischenauslandsverkehr;

F. in Swinemünde: die Lösch⸗, Lade⸗ und Liegestellen . 1. am linken Swineufer von dem Stichkanal bei der Gas⸗

anstalt bis zum Endpunkt der Hafenba 1 2. glager a en 3 ** . der r e en der Fähre und der füdli i i def südlichen Einfahrt

in den

und der

staden;

3. am rechten Swineufer vom Bootshafen bis zum Oster⸗ 3 mit Ausnahme des arinegeländes, aber einschl. der Uferteile vor Werk 1, 4. an dem Eichstaden im Hafen, mit Ausnahme a) der drei Anlegestellen der Reichsmarine mit den zu⸗ hörn je 2 Dalben und b) der Anlegestellen, die zu den an die Hedwigshütte die Ueberlandzentrale und den Ruderverein 191 Swinemünde vermieteten Flächen gehören; es sei denn, daß diese Anlegestellen im Einvernehmen mit dem Hauptzollamt durch die Hafenbehörde (Hafenmeister) für den öffentlichen Verkehr aus zwingenden Gründen freigegeben werden;

G. im Hafen von Frauendorf: die Lösch⸗, Lade⸗ und Liegestellen am linken Oderufer am Frei⸗

H. im Hafen von Züllchow: . Lade⸗ und Liegestellen am linken Oderufer am Frei⸗ aden; J. im Hafen von Stettin: die Lösch⸗ Lade⸗ und Liegestellen 1. am linken r a) am Gasanstaltskanal, b) an der Gasanstalt, e) von dem Grundstück Oberwiek 59 abwärts bis zur Kläranlage (Unterwiek), d) am Grabower Freistaden,

am rechten Oderufer:

a) zwischen Parnitz und Dunzig,

9 am Bleichholm, .

e) an der Oderwiesenseite der Schlächterwiese,

am linken Parnitzufer: ö

a) von der Oder bis zum Grundstück der Reichs⸗ monopolverwaltung für Branntwein,

9 zwischen Dunzig-Parnitz Kanal und Möllnfahrt,

e) an der nur . den Umschlag von unverpacktem zoll⸗ freien Massengut 2 Schiffsliegestelle unterhalb der Einfahrt in den Reiherwerderhafen,

am rechten Parnitzufer:

a) am Bollwerk des an g , , zwischen Vor⸗ flutkanal gegenüber der Eisenbahnstraße und dem Haupteingang,

b) an den Grundstücken Altdammer Str. 43/44, 41, 37, 35. 34a, 34, Am Steinbruch 12, 4, 5,

e) an den drei nur für den Umschlag von unverpacktem zollfreien Massen ut zugelassenen Schiffsliegestellen oberhalb der Einfahrt in den Reiherwerderhafen,

im Reiherwerderhafen; an den Umschlagstellen mit dem davor liegenden Gewässer des Haupt⸗ und Südbeckens nur zum Umschlag von unverpacktem zollfreien Massengut,

6. im Steinbruchhafen: an den Grundstücken Stein⸗ bruch 12/13, 14716, 19 und Altdammer Str. 2, 7. an der großen Res ig an den Grundstücken Alt⸗ dammer Str. 19 und Altdammer Chaussee (G. Modrow), 8. am linken und rechten Ufer des Grünen Grabens, 9. am linken Dunzigufer: am Bleichholm und an der Dunzigwiesenseite der Schlächterwiese, 109. am rechten Dunzigufer: von der Oder bis Ehrhardtshof, 11. im Oder⸗Dunzig⸗Kanal: an der , 12 im Freibezirk, nach der Zollordnung für den Freibezirk. E) Die im 1 aufgeführten und im , i lichen erlaubten Lösch⸗ und Ladeplätze verlieren diese szerft wenn ihre Besitzer fie nicht auch jedem anderen zugängli machen, es sei denn, daß diese Plätze besondere für einen be⸗ stimmten Zweck nötige o ete Lösch⸗ und Ladevorri

tungen besitzen, die an den zollamtlich erlaubten Lösch⸗ und Lade- plätzen fehlen.

müssen.

ermächtigten bühren na

adeplätze für Wasserf am Bollwerk laden, lös—

der Fahrrinne e afenbahn⸗Leuchtturm als erlaubte Lösch⸗ und Ladestellen für chiffe zulassen, die ihres Tiefgangs wegen die eigentliche Fahr⸗

rinne nicht verlassen können und auf dem Strom selbst leichtern

auf Kosten des Antra zurück an die Anlegeste jzollstelle bestimmt wird.

9

§ 2.

erlaubte

4 Liege⸗

(1) Soweit die im § 1 aufgeführten Plätze kein Bollwerk um Löschen und Laden haben, sind auch die hergebra in im Strom vor diesen Plätzen Ladeplätze. (2) Im Hafen von Swinemünde kann das Hauptzollamt ihnen hierzu ermächtigten Zollstellen Liegestellen vor den im § 1 enannten Plätzen ausnahmsweise als erlaubte Lösch⸗ und . zulassen, die nicht unmittelbar n oder liegen können, und wachung keinen besonderen Aufwand in Beamtenkräften erfordert. (3) Im übrigen können die Swinemünde 8 die Liegestellen im Swinestrom zwischen

und

ösch⸗

deren Be⸗

auptzollämter und die von

es Eisenbahntrajekts und der Linie Ende der

der Zollgebührenordnun auch an anderen als den zollamtlich erlaubten plätzen der 55 1 und 2 gestatten.

Büter, die zollamtli n an solchen Lösch⸗ und Ladeplätzen abgefertigt, bei denen geeignete Wiegevorrichtungen und Abfertigungsräume vorhanden sind. nahmen können die Hauptzollämter und die von ihnen hierzu be— sondere ermächtigten Zollstellen gestatten.

‚:

8 3.

8

§ 4.

das Löse ösch⸗

§ 5.

Bei Amtshandlungen aller Art auf ö en, die nicht an Land festgemacht haben, sind die Zoll 3 gstellers auf das Fahrzeug und von diesem e zu befördern, die von der Abfertigungs⸗

beamten jeder

Zollstellen können gegen Erhebung von Ge⸗

Die Hauptzollämter und die von ihnen hierzu besonders ö en und Laden

und Lade⸗

verwogen werden müssen, werden nur

Der Präsident des Landesfinanzamts. J. V.: Dingler.

us⸗

§ 6. ( ; . Die Verordnung vom 13. Mai 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 111 vom 15. Mai 1929 und Nr. 119 vom 25. Mai 1929) wird aufgehoben.

*. Diese Verordnung tritt uk dem auf ihre Verkündung fol⸗ genden Tage in Kraft. Stettin, den 12. Mai 1931.

Liste der Schund- und Schmutzschriften. (Gesetz vom 18. Dezember 1926.)

Aften⸗ zeichen

Ent⸗ scheidung

Bezeichnung

ker Cchrift Verleger

Be⸗ merkungen

P. Sch.

349

Pr.⸗St. Berlin

Berg⸗

mann⸗ Verlag, Berlin.

Garconne. 7 gesellin . Jahr⸗ fang 1930. Nr.

= J. Außerdem die Zeitschrist als . auf die uer von sechs

Monaten.

Celpzig, den 19. Mai 1931. Der Leiter der Oberprüfstelle. J. V.: Dr. Fabian.

m 1

Ablauf der ißt 21. 11. 1931.

Reichs und Staatsanzeiger Rr. 115 vom 20. Mai 1931. S. 3.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine Vollsitzung ab, in der eine Anzahl von Steuerverordnungen zur Beratung stand. Alle diese Vorlagen stützen sich auf die Notverordnung vom Dezember. Zunächst handelt es sich um neue Fassungen der Reichsabgabenordnung, des Reichs bewertungsgesetzes und des Vermögenssteuergesetzes. Materielle Aenderungen ent⸗ hält die Neufassung nicht, da es sich lediglich darum handelt, den klaren Wortlaut der verschiedenen Steuergesetze, der in den letzten Jahren durch zahlreiche Novellen und Verord⸗ nungen vielfach geändert worden ist, neu bekanntzumachen. Der Reichsrat stimmte der Neufassung nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger gegen die bayerischen Stimmen zu. Die er, Bayerns wurde damit begründet, daß die Rechtsgrundlage der neuen Fassung vor dem Staatsgerichtshof angefochten sei und der Ausgang dieses Verfahrens zunächst einmal abgewartet werden müsse. Ebenso stimmte der Reichsrat einer Neu⸗ sassung des Kapitalverkehrssteuergesetzes zu.

Als wichtigste Vorlage standen dann die Durch⸗ führungsbestim mungen zum Reichsbewer⸗ tungsgesetz und zum Ver mögenssteuergesetz für die Einheitsbewertung und Vermögenssteuerveranlagung nach dem Stande vom 1. Januar 1931 zur Beratung. Der Entwurf lehnt sich im wesentlichen an die Durchführungs⸗ bestimmungen von 1928 an und verwendet zum Teil die bei der letzten Einheitsbewertung gemachten Erfahrungen. Grundlegend geändert sind dagegen die Bestimmungen über die Grundstücke und Betriebsgrundstücke. Die bisherige Be⸗ wertungsmethode nach einem Hundertsatz des Wehrbeitrags⸗ wertes wird zugunsten einer Neuregelung verlassen, die eine mehr individuelle Bewertung gewährleisten soll. Als Be⸗ wertungsmaßstab ist grundsätzlich die Jahresrohmiete vor⸗ gesehen und bestimmt, daß die Höhe des Elffachen der Jahres⸗ rohmiete, mit dem die Grundstücke J bewerten sind, aus den tatsächlich getätigten Grundstücksverkäufen der letzten Zeit ab⸗ geleitet wird. Der Schwerpunkt der Bewertung wird bei den Normalsätzen der Jahresrohmiete liegen, welche die Landesfinanzämter für die verschiedenen Bezirke und Grund⸗ stücke festzusetzen haben werden. Es kann bestimmt werden, daß Villen mit einem Hundertsatz des Wehrbeitragswertes zu bewerten sind. Für nicht zwangsbewirtschaftete Grundstücke soll der bisherige Ertragswert zugrunde gelegt werden. Aber auch hier können die Landesfinanzämter das Verfahren mit der Rohmiete anwenden. Der Reichsrat stimmte den Durch⸗ führungshestimmungen zu.

Ebenso wurde zugestimmt einer Verordnung über die Steuerbefreiung gemeinnütziger Woh⸗ nungsunternehmen, die die Durchführungsbestim⸗ mungen den neuen Vorschriften der Gemeinnützigkeitsver⸗ ordnung anpaßt, ferner einer Verordnung über Gemein⸗ nützigkeit und Mildtätigkeit bei der Kapitalverkehrssteuer, die Voraussetzungen fest⸗ legt, unter denen eine Gesellschaft als gemeinnützig oder mild⸗ tätig im Sinne der Notverordnung anzusehen ist, und endlich einer Steuerausschußordnung, wonach zukünftig bei jedem Finanzamt nur noch ein Steuerausschuß mit be⸗ sonderen Abteilungen für Grundbesitz und Gewerbe gebildet werden soll.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 19. Mai 1931. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat trat heute zusammen, um zunächst das Pfarrerbesoldungsgesetz zu beraten. Den Platz des Präsidenten zierte ein Rosenstrauß aus Anlaß der Tatsache, daß der Staatsrat in diesem Monat auf 10 Jahre seines Bestehens zurückblicken kann, in welcher Zeit Dr. 2 enauer ununterbrochen das Amt des Präsidenten innehat.

Da nach der Begründung der Regierung für die end⸗ gültige gesetzliche Regelung der Pfarrerbesoldung die Zeit noch nicht gekommen ist, soll das 3. über die Weiter⸗ ewährung von Mitteln für die wirtschaftliche Versorgung er Pfarrer der evangelischen Landeskirchen und der Katho⸗ lischen Kirche mit unwesentlichen Aenderungen verlängert werden. Es werden an Bedürfniszuschüssen bereitgestellt für die , ,. Landeskirchen Beträge bis zu rund 45 Mil⸗ lionen, für die Katholische Kirche bis zu rund 19 Millionen. Das esetz wurde gegen die Kommunisten an⸗ genommen.

Ferner stimmte das Haus einer Aenderung des Betriebsrätegesetzes zu, wonach als Betriebe im Sinne des en g el gc, und der Verordnung zur Aus⸗ . des § 61 des Betriebsrätegesetzes bei den dem

4 für Handel und Gewerbe unterstellten Behörden, Schulen und Anstalten, das Ministerium e. Handel und Gewerbe und die ihm unterstellten staatlichen Dienststellen mit Ausnahme der Dienststellen der Preußischen Wasserbau⸗ verwaltung, für die e ee. Vorschriften erlassen sind, und der Staatlichen Porzellanmanufaktur gelten.

Der Staatsrat beriet sodann über die Frage, ob er egen den preußischen Haushalt Einspruch ein⸗ egen soll.

Stadtrat Dr. Kaiser (Gent) gab einen kurzen Ueberblick und betonte, daß im Ausschuß die Frage der Einsprucherhebung in = ebracht sei mit der unbefriedigenden Fort⸗ ührung der , , über die Notlage der Gemeinden.

er Finanzminister habe im Landtag eine Sachdarstellung ge⸗ eben, die nicht ganz der Auffassung entsprochen habe, wie sie ei den Beratungen im Staatsrat zum Ausdruck gekommen sei. Der 2 be gesagt, die Stellungnahme der Staatg= 1 ei davon alt ng. wie die Enkscheidung des Reichs⸗ labinetts ausfallen werde; solange diese ng n nicht ge⸗ fallen sei, müsse mit den Mitteln des Ausglei sfonds gearbeitet werden. Der Staatsrat sei demgegenü der Auffassung, Preußen müsse sich ö vorher fg e. es dürfe auf, das Reich nicht warten. v Staatssekretär des Finanzministeriums be nun mitgeteilt, daß die beiden zuständigen Minister, der nnenminister und der Finanzminister, die 5 weiter ver⸗ olgt hätten. Ferner habe er erklärt, 3j der Finanzminister für eute nachmittag eine Besprechung mit dem , . ter in der Frage vereinbart habe, um am nächsten Tage in einer Be⸗ hee n mit den Finanzministern der größeren deutschen Länder ie Frage der Not der Gemeinden weiter zu behandeln. Es soll

Kaffe, Giro. Postscheck, u. Bank.

dann Ende der Woche die Entscheidung des Reichskabinetts fallen. Zu der Behandlung des Initiativgesetzes das vom Stgatsrat beschlossen sei, habe der Staatssekretär erklärt, daß das Staats⸗ ministerium einen Beschluß bisher nicht gefaßt habe, daß die Vorlage aber auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ministeriums gesetzt werden würde, und daß das Gesetz mit der K 1 des Staatsministeriums dem Landtag zum nächsten eratungsabschnitt vorgelegt werden würde. Nach diesen Erklärungen des Regierungsvertreters hätten auch die Mitglieder des Ausschusses, die geneigt gewesen seien, die Frage der Einsprucherhebung mit der Frage der Behandlung des Gesetzesantrages zu verbinden, von einem Antrag abgesehen. Der Ausschuß habe sodann beschlossen, Einspruch gegen den Haushalt nicht einzulegen.

Mitglied Torgler (Komm.) bezeichnete den preußischen Haushalt als arbeiterfeindlich und forderte Abstimmung über den kommunistischen Antrag, der gegen den Haushalt Einspruch einzulegen verlangt.

Oberbürgermeister Dr. Jarre s Arbeitsgem) erklärte, die k habe zunächst beabsichtigt, den Antrag zu stellen, Einspruch einzulegen, weil sie der Auffassung sei, daß die Behandlung der Frage der Finanznot der Gemeinden weder von der . vom Landtage mit dem nötigen Ernst ver⸗ folgt worden sei. Es wäre der Staatsregierung möglich gewesen, vor der * Etatsberatung zu der Frage eiern k nehmen. Das sei nicht geschehen. Tie Staatsregierung sei eute im Plenum des Stgatsrats 21 vertreten. Heiterkeit Der Aktenbände, die auf dem Pla

nur durch zwei Akten⸗ edner verwies auf zwei

der Regierung liegen) Die

Arbeitsgemeinschaft habe nunmehr von der Erklärung Kenntnis 6 daß der Innenminister und der . den

rnst der Lage anerkennen, u 21 sich das Reichskabinett in den nächsten Tagen mit der Angelegenheit beschäftigen werde. Sie bleihe aber der ufa hn, daß der preußische Staat ver⸗ * sei, seinerseits zu ilfe zu kommen. as müsse mög⸗ ichst bald cherer. Mit Rücksicht auf die Erklärungen des Staatssekretãrs sehe die Arbeitsgemeinschaft jedoch davon ab, ihrerseits einen Antrag auf Einspruch gegen den Haushalt zu stellen, um die Staatsmaschine nicht außer Gang zu bringen oder ihren Gang zu 233 Die Arbeitsgemeinschaft erwarte Taten von der pren n Staatsregierung und hoffe, h bis m nächsten Tagungsabschnitt des Staatsrats etwas geschehen ei, damit endlich die Gemeinden aus ihrer furchtbaren Notlage befreit werden. Es lag also lediglich der kommunistische Antrag vor, Einspruch gegen den Haushalt einzulegen. Nach der Ge⸗ schäftsordnung muß die Abstimmung über den Antrag namentlich sein. Das Ergebnis war die Ablehnung des An⸗ trages gegen die Antragsteller. Ein Einspruch des Staats⸗ rats kommt also nicht in Frage.

Bei Feststellung der Tagesordnung für die Mittwoch⸗ Sitzung erklärten sich die Kommunisten gegen den Vorschlag des Präsidenten, in der Mittwoch⸗Sitzung den Staatsvertrag mit der Evangelischen Kirche zu beraten, indem sie sich die Begründung ihrer Stellung für Mittwoch vorbehielten. Der Staatsrat entschied gegen die Kommunisten und vertagte sich sodann auf Mittwoch zur Beratung des e, der,. Ueber einen Antrag der Kommunisten, zwei Lesungen der Vorlage vorzunehmen, soll am Mittwoch entschieden werden.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 20. Mai 1931.

Monatsausweis der Deutschen Rentenbank, Berlin. April 1931.

31. März 1931 2 000 000 000,

30. April 1831 2 000 0 σοο,

Akt iva. Belastung der Landwirtschaft zu⸗ gunsten der Rentenbank Bestand an Rentenbriefen: 31. 3. 31 Rt M 600 000 000 30. 4. 31 Rt M 600 000 000 Darlehen an das Reich... Ausstehende Forderung (Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt) .

445 928 245,B94 7 243 868, 89

20 895 164.19 300 000, 1498 313,16

2 0090 9000 000. 445 928 246, b3 500,

22 124 891, 82

427 861 163, 50 7 243 868, 89

20 gad og, 6a zo 6b. 16 bo lol. 72

2 000 o0o0 o,. 441 Jh oo 7 z zo.

22 124 5851.82

gutkaben Bankgebäude... Sonstige Aktia. .. Pa ssiva. c Umlaufende Rentenbankscheine Umlaufende Rentenbriefe .

Gewinnreservee .. Rückstellungen .. 6 059 580,66 6 083 298, 46

Sonstige Passia .. ö 1483,55 1408 109,93

Dem Tilgungsfonds bei der Reichsbank sind gemäß 57 (6) des Liquidationsgesetzes der sich auf RM 18 034 493 44 belaufende Anteil des Reiches am Reingewinn der Reichsbank aus dem Jahre 1930 und

emäß 22 an eingegangenen rückständigen Grundschuldzinsen M 32 589, zugeführt worden. Das Darlehen an das Reich ver⸗ ringerte sich demzufolge um RM 18 067 082, 44. Rentenbankscheine sind im Laufe des Monats April lediglich im Betrage von Reichsmark 4032 589. aus dem Verkehr gejogen worden. Für die noch im Tilgungsfonds befindlichen, unter sonstigen Aktiven ausgewiesenen RM 146034493, 44 werden Rentenbankscheine nach Maßgabe des weiteren Einganges an aufgerufenen und nicht mehr umlaussfähigen Rentenbankscheinen aus dem Umlauf gezogen werden. ; Seit Inkrafttreten des Liquidierungsgesetzes sind somit Renten⸗ bankscheine im Betrage von NtM 350 873 439, gem. 3 7a d. Liauid. Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. 5 22 d. Liguid.-Ges. in der Fassung v. 1. 12. 1930, IlbB 000 0, gem. 5 7b d. Liquid - Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924, 92 074 904,06 gem. Z 70 in der Fassung v. 30. 8. 1924 und gem. S 7 (1) in der Fassung vom 1. 12. 1930, 80 334 83, gem J 11 d. Liquid.⸗Ges. in der Fassung v. 30. 8. 1924

jusammen Ri Töss Zs7 NRG 6 getilgt worden.

Warschau, 18. Mai. (W. T. B.) Ausweis der Polni⸗ schen Bank vom 10. Mai 1931 (in Klammern Zu⸗ und Ab⸗ nahme im Vergleich zum Stande am 30. April 1931) in 1000 Zlotv: Goldbestand boö7 443 67), Guthaben im Ausland 228 640 I un. 999) *), Wechselbestand b32 6051 (Abn. 12 098), Lombarddarleben

o0l (Abn. 1316), Zinglose Darlehen 20 000 (unverändert), Noten⸗ umlauf 1 201 gol (Abn. 57 037) Devositengelder 198 702 (3un. 34 657). ) Berichtigt (30. April): 228 640 (Jun. 6537).

Oslo, 18. Mai. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Norwegen vom 18. Mai (in 1000 Kronen): Metall- bestand 146 395, ordentliches Notenausgaberecht 250 000, gejamtes Notenausgaberecht Zo6 395, Notenumlauf 90 709, Notenreserve os 686.

67 165, Vorschüsse und Wechselbestand 177 038, Guthaben bel ausländischen Banken 30 794, Renten und Obligationen bs 40.

Telegravbische Ausjahlung.

19. Mai Geld Brief

1.304 1,308 4.192 4200

207 208 26 9 26.56 26 45s 20 1445

4195 4205

9239 60231

2517 2523

168,59 1685,84 5,437 5,447

58, 34 58. 46 2.495 2,499 73, 15 73.27 S1I,57 81.73 10558 19578 21,936 22,00 7388 7402 41,1 41,99 11232 11254

18,89 18,91 112,33 112355

16405 16,445

12.427 12,447

92 04 9222 80,79 80 95 80.38 81, 04 3 038 3,044 A166 4261

112,42 112,64

111,59 111,81 58, 99 59 06

20. Mai Geld Brief l, 3 1,407 4,190 4.198

2074 2.08 2092 20,96 20, 402 20, 442

4.194 4202

0291 0293

öl? 235M

166, 18 168, 82 5, 436 5, 446

o8 4 58 16 2498 2502 75.12 753 36 ol 586 51.7] 10 558 IG 578 21,36 2260 388 740) iI. 41.39 1229 1251

186385 1892 11231 11253

16399 164439

12.427 12, 447

204 92.22 S0 78 80, 94 S0, 865 S1, Q5 3, 938 3,044 41,865 41,94

112443 1123655

111,59 111,81 8. 925 69, M45

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

Buenos Aires. Canada... mnanbul .... apan 2 2 2 1 London.... New Jork... Rio de Janeiro Uruquay .... Amsterdam⸗ Rotterdam Athen 100 Drachm. Brüssel u. Ant⸗ ö werpen ... 100 Belga Bucarest .... 100 Lei Budaypest .. 1090 Pengõ 100 Gulden

2 f gfara . 100 finul. M 100 Lire

1 w Jugoslawien.. 100 Dinar 100 zitas

Kaunas, Kowno 100 *r.

Kopenhagen .. Lissabon und

100 Sscudo 100 Kr.

Dporto ... Oslo —— 2 —— 9

100 Fres. 100 Kr.

aris 2292

rag...

eykjavirk

( Island) .. 100 isl. Kr. Riga ...... 100 Latts 3 ... 100 Fres. Sofia ..... 100 Leva Spanien....

100 Peseten Stockholm und Gothenburg. 100 Kr.

Talinn (Reval, 100 restn. Kr.

Estland) . .. ien. ..... 100 Schilling

19. Mai Geld Brief 20,51 =. 16, 36

4,22

4, 185 4, 174 1,28

20. Mai Geld Brief 20,49 20,57

422

421 41833 4203 1171

4,191 1,27 1,29

Sovereigns. 20 Fres.⸗ Stücke Gold⸗Dollars . Amerikanische: ob -= Boll. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische. Canadische ... 9 große 1 u. darunter Türkische .... 1,92 1,ů94 Belgische . . .. 58, 1 58. 37 Bulgarische . Dänische .. .. 100 Kr. 112.08 112,52 Danziger. ... 100 Gulden ** Estnische .... 100 estn. Kr. Finnische . . . . 100 finnl. enn osfschs .. IJ00 Fires; 16 359 16140 olländische .. 100 Gulden 168,26 168, 94 04 2212

*

3 26 8 *

v2.

20 45 20 43 1.35 588.55 112.47 81 70

20,365

20, 35 E93

58 15

1203 Sl 3d

20375 20 168 Iz 35 29 3

.

16.45 168. 84

22 07

2212 7,395 7415

1 74a A410 uz 1121

og os 69 3o

1630 1686 16 25355

Italienische: gr. 100 Lire 22, 04

100 Lire u. dar. 100 Lire Jugoslawische . 100 Dinar Lettländische .. 100 Latts Litauische ... 100 Litas Norwegische .. 100 Kr. Oesterreich.: gr. 100 Schilling

100Sch. u. dar. 100 Schilling Rumänische:

1000 Lei und neue 500 Lei unter h00 Lei Schwedische .. Schweizer: gr. 100Fres. u. dar. Spanische ... Tschecho . slow. hᷣo00 u. 1009 KR. 100 Kr.

500 Kr. u. dar. 100 Kr. ungarische .. 100 Peng

2475

2445 112,16 8071 80.71 42.22

12,40 12, 435 71295

24965

2465 11769 SJ, 53 Si oz 12385

12,45 12, 495 73.25

100 Lei

100 Lei

100 Kr. 100 Fres. 100 Fres. 100 Peseten

Nach dem Bericht des Vorstands der Maschinenbau⸗— Aktiengesellschaft Balcke, Bochum, für 1950 konnte der Ausfall an Inlandzaufträgen auch durch vermehrte —— 8 im Auslandsgeschäft nicht ausgeglichen werden, trotzdem sich der Exportumsatz im Jahre 1930 um 42 vo gegenüber dem vorher- gehenden Jahre erhöht hat; der Gesamtumsatz ist im Berichtsjahr um 169 gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Auf dem Gebiet der Wasserreinigung beteiligte sich die Gefellschaft an der Balcke⸗Riwag⸗ A.-G. für Wasservergütung in Duisburg zwecks Austausch der gegen seitigen Erfahrungen, Ausnutzung der bestehenden Verkauft organi⸗ sationen und Ausführung der Riwaganlagen in den Werkstätten der Gesellschaft. Mit Beginn des laufenden Jahres gründete die Gesell⸗ schaft in Italien eine Vertriebsgesellschaft in Verbindung mit einem angesehenen italienischen nr . wodurch es ihr möglich wird, die dort verkauften Anlagen und Maschinen nach eigenen Plänen im Lande selbst herstellen zu lassen. Das Geschäftergebnis im ab- gelaufenen Jahr war beeinflußt sowohl durch den Umsatzrückgang, als auch durch die infolge des allseitigen scharfen Preiskampfes ein- getretene Senkung der Verkaufspreise, ferner durch die notwendigen Abschreibungen auf Lagerbestände und zweifelbafte Forderungen sowie durch die der Wirtschaft auferlegten immer höher gewordenen sozialen und fteuersichen Lasten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ) für das abgelausene Geschäftsjahr einen Rohüberschuß von 2446550 R hierzu Vortrag aus 1573 von 82 249 RM, zusammen 336 799 RM. Die Abschreibungen auf Anlagen betragen 14 1433 RM. Der Vor⸗ stand schlägt vor, biervon 4 vS Dividende 128 000 RM zu verteilen und den Rest von 84 366 RM auf neue Rechnung vorzutragen.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am

19. Mai 8 Ruhrrevier: Gestellt 16 617 Wagen.

rr. ektrolvtkupfernotiz stellte a

e 28 am 20. Mai auf 86,50 4 (am 19. Mai auf 86, 50 4A)

Berlin, 19. Mai. Preisnotierungen für Nah rung g⸗

mittel. (Eintaufspreise des Lebensmitteleinzel. handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in 83

Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Preise in 3 ungeschliffen, grob 41,00 bis 43, 09 A.

rsten

ndustrie⸗ und Handelskammer zu Berlin graupen, len, mit ei as So bis di, oo u, Gerstengrütze a8 00