1931 / 129 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Jun 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Vierte Anzeigenbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 6. Juni 1931. S. 2.

[13595 Louis Gerstner Kunstanstalt G. m. b. O., Leipzig. Laut Gesellschafterbeichluß vom 13. März

1930 ist das Gesellschastertapital von

GM 20 000, auf GM 10000, herab⸗ ejetzt. Die Eintragung der Lerabsetzung

6. das Handelsregister beim Amtsgericht

Leipzig ist beantragt.

Leipzig, den 6. Juni 1931. Der Geschäfte führer: Hans Gerstner.

19264 Josef Bauer G. m. b. S.

zu Bieber b. Offenbach a. M.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Wir fordern die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei derselben zu melden.

Bieber b. Offenbach a. M., den 26. Mai 1931.

Die Liguidatoren:

Josef Bauer. Wilbelmine Bauer.

(i606 Die Firma Norddeutsche Verlagẽegesell⸗ schaft m. b. H., früher in Hamburg 36, Valentins kamp 40/42, ist aufgelöst. Etwaige Gläubiger werden aufgefordert, sich bei dem Liquidator zu melden. Norddentsche Verlagsgesellschaft m. b. S. in Liquidation. Der Liquidator: Paul Thiele, Büächerrevisor, Berlin N II3, Dunckerstr. 52.

19727

1931. Mai 19. Durch Beschluß der Gesellschasterversammlung vom 18. März 1931 ist die Gesellschaft aufgelöst. Zum alleinigen Liquidator ist der Kaufmann Gustah Oppermann in Wismar bestellt Etwaige Gläubiger dieser Gesellschast wollen sich direkt an die Gesellschaft wenden. Feit⸗ u. Futtermittelwerke Wismar

G. m. b. H. in Liquidation. Gustav Oppermann.

221531 t Die Firma Autohaus St. Georg G. m. b. H. in Hamburg ist aufgelöst. Die Gläubiger wollen sich bei mir melden. Hamburg 1, Rosenstr. 50, den 8. Juni 19531. Der Liquidator der Antohaus St. Georg G. m. b. S.: Willy Schrader.

16327 Joseph Kann X Co. G. m. b. S. Aschaffenburg.

Die Firma ist durch Gesellschaftsbeschluß vom 11. Mai 1931 aufgelöst. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.

Aschasfenburg, den 13. Mai 1931.

Joseph Kann, Liquidator.

(21242 Freiberger Gasglühlicht G. m. b. S., Freiberg i. Sa.

Die Gesellschaft ist aufgelöst. Zum Liquidator ist der Kaufmann Herr Paul Ihlenseld, Berlin-Lichtenberg, Wühlisch⸗ straße 14, bestellt worden. Ich fordere die Gläubiger hiermit auf, sich bei mir zu melden. Freiberger Gasglühlicht G. m. b. S. Der Liquidator: Paul Ihlenfeld.

II 7711 H. Kahnheimer C Co. Ges. m. b. S., Sitz früher Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gläu— biger werden aufgefordert, sich bei den unterzeichneten Liquidatoren zu melden. Berlin W 8, Kanonierstraße 17 20, 1. Die Liquidatoren: Herbert Kahnheimer. Willi Kahnheimer.

(I75t5]

Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ sammlung vom 2. Mai 1931 ist die Ge⸗ sellschaft Heinrich Vosz, Maschinen⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, zu Güstrow aufgelöst. Als Liquidator ist der Kaufmann Kurt Kiehl zu Ahrenshoop in Pommern hbestellt. Etwaige Gläubiger werden ersucht, ihre Forderungen anzumelden.

Der Liquidator.

13. Vankausweise. less Württembergische Notenbank, Stuttgart.

Stand am 31. Mai 1931. Aktiva. Reichsmark Goldbestand (Barrengold

sowie in⸗ und ausländische

Goldmünzen, das Pfund

fein zu RM 1392,

ö 68116861567 Deckungs fähige Devisen 5 037 600 Wechselbestand .... . 17058 875,58 Deutsche Scheidemünzen 19702. 39 Noten anderer Banken. 185 635. Lombardforderungen .. 3 200768, 95 . 4274 353, 94 Sonstige Aktiva. .... 37 263 828,79

Passiva. Grundkapital! !... Reservefonds .... . 2441 000 Umlaufende Noten... 23 562 950, Täglich fällige Verbindlich

I 6s I S58, 68

F An Kündigungsfrist ge⸗ bundene Verbindlichkeiten 29 730 6412,70 Sonstige Passiva 4 603 244 64 Eventuelle Verbindlichkeiten aus weiter⸗ ger en, im Inlande zahlbaren Wechseln: eichsmark 894 840 —. Zinke vergütung für Bardepositen: 2430/0 pP. a.

7000 οο0,--

8. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien.

21294. Bilauz vom 31. Cftober 18930.

Bermögenswerte. Grundstücke S6 000, Zugang. 8000, Gebäude. TD = Zugang.. 14000, D i -=.

Abschreibung 8 800, Maschinen .. 137 800, Zugang . 6 239,46 1441039, 46 Abschreibung 22 039,46 Mobellle· 1 Zugang... 2638,32 Tod Abschreibung . 2638,32 1 Patente. Ti - Abschreibung 3 000,

Licht⸗ und Kraftanlagen

14 3650, Abschreibung 2300, Heizungs⸗ und Trocken⸗ anlagen .. 2000, Zugang 899,40 IJ, 40 Abschreibung . 899,40 Geräte... 6300, Abschreibung . 1200, Gleisanschlüsss ID -= Abschreibung . 600, Fuhrpark 7 Gd, Zugang...

94000

356 000

122 000

12000

12 000

1100, T i. Abgang... 1625, 6 475, Abschreibung . 14765, Veteiligungen ö Rohmaterialien, Halbfabri⸗ kate und fertige Erzeug 2 Laufende Forderungen Wechsel und Schecks. Kassenbestand Verlust

5000 5000

779 511 761 647 30 081 2691 3217 2193 450

2 22

Verbindlich eiten. Kommanditkapital Einlage des persönlich haf⸗

tenden Gesellschafters 500 000 Gesetzliche Rücklage .. 200 000 Steuerrücklage ... 37 987 44 Hypotheken 15 000 Bankrechnung 27010 54 w 167 042 71 Laufende Schulden . 346 409 96

Ws 5s Kurmann & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Kuxmann.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Oktober 1930.

500 000

.

* 9 * 1 2

Soll. Generalunkosten 524 829 83 Abschreibungen auf Anlagen 42 9652 18 Abschreibungen auf Forde⸗

ö 19 84550 Steuern 149 20401 636 s3 1 52

Haben. Fabrikationsüberschuß .. enn,

633 613 3 2176

636 sz 1 52 Bielefeld, den 31. Oktober 1930. Kurmann & Eyw. Kommanditgesellschaft auf Aktien. Kuxmann.

Herr Heinrich Kuxmann sen. ist durch Tod als persönlich haftender Gesellschafter ausgeschieden, Herr Heinrich Kuxmann ist als persönlich haftender Gesellschafter in die Firma eingetreten.

14. Verschiedene Bekanntmachungen.

Kreditkasse für Hausbesitzer 22520 in Kopenhagen.

Am Dienstag, dem 390. Juni d. J., nachmittags 4 Uhr, wird im Ge⸗ schäftsraum der Kreditkasse, Raadhus⸗ pladem Nr. 59, die ordentliche jähr⸗ liche Generalversammlung mit fol⸗ gender Tagesordnung abgehalten:

1. Vorlage der revidierten Bücher und

der Bilanz für das Geschäftsjahr vom 1. April 1930 bis zum 31. März 1931. Berichterstattung über die Tätigkeit der Kreditkasse im verflossenen Ge⸗ Hasteiahn Wahl eines kommittierten Inter⸗ essenten an Stelle des der Reihe nach Zurückgetretenen. Genehmigung der wegen Krankheit erfolgten Kündigung eines Assi⸗ stenten.

Eintrittskarten werden im Geschäfts⸗ raum der Kreditkasse bis zum 23. Juni d. J. an die stimmberechtigten Inter⸗ essenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses üder he vor dem 30. November v. J. auf ihren Namen notierten Obligationen, gemäß den näheren Bestimmungen im sz 36 der Statuten.

Kopenhagen, den 30. Mal 1981.

Der Vorstand

21306

Die 31. Ordentliche Abgeordneten⸗ versammlung des Verbandes Deutscher Artillerie vereine findet am 4 Juli 1931, vormittags 11 Uhr, in Braunschweig im „Hofjäger“ statt, wovon wir unseren Mitgliedern gemäß § 13 Abs. 7 der Satzungen Kenntnis geben.

Dortmund, den 1. Juni 1931. Verband been, , e, m m, m.

E. V.

21633. Gewinn⸗ und BVerlustrech nung

für das Geschästsjahr 1930. Einnahmen. RM

Ueberträge aus dem Vor⸗ jahre

Prämien für: Großlebentarife . AKleinlebentarife. .. 3. Sterbekassentarife .. in Rückdeckung über⸗

nommene Versicherun⸗ gen.

Aufnahmegebühren .

Kapitalerträge, Zinsen ..

Gewinn aus Kapitalan⸗ lagen, sonstiger Gewinn

Vergütungen der Rückver⸗ sicherer

Sonstige Einnahmen .

5 938 398

1318941 10 495 2034 358

615 5681! 382

11032 197 66

Ausgaben. Zahlungen für unerledigte Versicherungsfälle des Vorjahres Zahlungen für Versiche⸗ rungsverpflichtangen im Geschäftsjahre .... Vergütungen für in Rück⸗ deckung übernommene Versicherungen ... Zahlungen und Rückstellun⸗ gen für vorzeitig aufge⸗ löste selbst abgeschlossene Versicherungen (Rück⸗ kauf) Gewinnanteile Ver⸗ 1 Rückversicherungsprämien. Verwaltungskosten: 1. Abschlußkosten.. .. 2. Sonstige Verwaltungs⸗ kosten 3. Steuern und öffent⸗ liche Abgaben. ... Abschreibungen .. Verlust aus Kapitalanlagen, buchmäßiger Kursverlust Prämienreserven am Schlusse des Geschäfts⸗ jahres. K Prämienüberträge am Schlusse des Geschäfts⸗ jahres Gewinnrücklage der Ver⸗ sicherten

5920

585 569

377 328

159 711 99 an 169 402 49 703 659 60 463 903 64 428 122 82

1149065 21 11040

174 94

5 366 864 04

460 463 86

1331 45159 Sonstige Reserven und Rücklagen w 141 31659 Wertberichtigungskonto . 3 02390 Gewinn SI2 682 94

1103219766

1

Vermögens aufstellung für den 31. Dezember 1930.

RM

71 . 371 397 56 343 767

Vermögen. Hypotheken ' Wertpapiere... Policendarlehen.. ... Guthaben bei Bankhäusern

und anderen Versiche⸗ rungsunternehmungenn. Gestundete Prämien. .. Rückständige Zinsen . Außenstände bei Haupt⸗ geschäftsstellen bzw. Ge⸗ schäftsstellen Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckguthaben Mente Sonstige Werte.

201 0096 424 31371 106 5426

382 054 3 7230

2 1 8 8 2 2 11 914 Dos s

Berpflichtungen. Reservesonds (5 262 HGB., e ,, Prämienreserven. ... Prämienüberträge.. .. Reserven für schwebende Versicherungsfälle. .. Gewinnrücklage der Ver⸗ sicherten Rücklage für Verwaltungs⸗ kosten. Nicht abgehobene Gewinn⸗ anteile der Versicherten Reserve für Wiederinkraft⸗ setzungen Kursschwankungsrücklage . Organisationsrücklage Delkrederereserve und Rück⸗ lage für zweifelhafte Forderungen Allgemeine Risikoreserve . Anteil für spätere Geschäfts⸗ jahre an dem Hypotheken⸗ Damno Guthaben anderer Ver⸗ sicherungsunternehmun⸗ gen 101 36 80 Sonstige Verpflichtungen. 151 741 96 Gemwnnmmi-, SI2 68294

8 965 581 29

203 343 o Zõb do 160 463 42 69h 6

1ꝗ 331 451 136 122 z6 774 10 000

3000 92 316

6000 30 000

180 852

Berlin, im Mai 1931. R aiffeifen Leben sversicherungs⸗ bank a. G. Der Aufsichtsrat. Freiherr von Braun. Der VBorstand. Stevens.

22477 Urkunde.

Der Haustochter Helga Oelkers, ge⸗ boren am 4. Mai 1911 in S Münden, wird auf Grund der des Justizministers vom 21. April 11 gestattet, außer ihren bisherigen Vor⸗ namen Helga Elise Julie Emma den Rufnahmen Ruth zu führen.

Sann. Münden, den 2. Juni 19831.

Das Amtsgericht.

Einladung zur ordentlichen Mit⸗ gliederversammlung am 22. Juni 1931, 20 Uhr, nach Berlin, Kalck⸗ reuthstraße 11. 22480

Tagesordnung:

1. Geschäfts⸗ und Kassenbericht.

2. Entlastung und Neuwahlen.

3. Verschiedenes.

Bund der Alten Herren der Freien Wissenschaftlichen Vereinigung an der Universität Berlin e. V.

22179 Gewerkschaften Salzbergwerk Neu⸗Staßfurt und Salzbergwerk Neu⸗Stasffurt 1I. Die ordentliche vereinigte Ge⸗ werkenversammlung der Gewerken des Salzbergwerks Neu⸗Staßfurt und der Gewerken des Salzbergwerks Neu⸗ Staßfurt II findet am Sonnabend, dem 27. Juni 1931, vormittags 194 Uhr, in Berlin, Mauerstr. 39, im Geschäftsgebäude der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft mit nach⸗ folgender Tagesordnung statt: 1. Bericht des Grubenvorstands

des Aufsichtsrats.

2. Genehmigung der vorgelegten Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1930 und Beschlußfassung über die Ver—⸗ wendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Grubenvorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Berlin, den 3. Juni 1931.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: O. Wasser mann.

und

Reichsverband der Rentenempfünger 2478 E. V., Bochum (Gemeinnütziger Verein).

Am Sonntag, den 14. Juni 1931, , vormittags 19 Uhr, findet im Restaurant „Zum Nordbahnhof“ (Karl Klupsch) zu Tortmund-Lütgendortmund, Westricher Straße, der 6. ordentliche Verbandstag statt.

Tagesordnung: Eröffnung. Begrüßungsansprachen.

3. Geschäftsordnungsfragen.

Vortrag des Herrn Hans Mai⸗ worm, Bochum: „Die drohenden Verschlechterungen in der Renten⸗ gesetzgebung durch die Notverord⸗ nungen.“ (Anschließend Aussprache.)

5. Protokollverlesungen.

3. Geschäftsbericht für 1930 und Ent⸗ lastung. Organisation und zum Hauptbeirat.

Wahl des Ortes des bandstages.

Vortrag des Herrn Oberinspektors a. D. Stefes, Bochum; „Be⸗ rufskrankheiten durch Preßluft⸗ wirkungen.“

109. Verschiedenes. Der Verbandsvorsitzende: Falk.

Ersatzwahlen

nächsten Ver

Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1930. J. Feuer versicherung einschl. Wasserleitun g sschä denversicherung

Einnahmen. Ueberträge aus dem Vor⸗ jahre: Prämienüberträge. .. Schadenreserve n. Sonstige Reserven und Rücklagen Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen. .. 52 691 75 Nebenleistungen. ... 22 423 80 inne, . 13 781 30 Kursgewinn . 8 726 Sonstige Einnahmen 570 10 Verlust .. 15 4211

Gesamteinnahmen S141 64221

Ausgaben. Schäden aus den Vor⸗ jahren, abzügl. Anteil Rückversicherer: geleistet. .. zurückgestellt Schäden im Geschaftsjahr, abzügl. Anteil Rück⸗ versicherer: geleistet. zurückgestellt..... Rückoersicherungsprämien. Verwaltungskosten, abzügl. Anteil Rückversicherer: Provisionen und sonstige Bezüge der Vertre⸗ tungen Sonstige Verwaltungs⸗ k Steuern und öffentliche Abgaben.... Leistungen für das Feuer⸗ löschwesen: gesetzliche freiwillige... Abschreibung auf Forde⸗ vin ne,, Kursverlust Prämienüberträge abzügl. Anteil Rückversicherer. Sonderrücklage ....

Gesamtausgaben ...

. II 508 93 17 998 95

II 500 -

9

S1 401 17 350 430 408

96 948

70 368

2134

5 966 180

13 190 912

69 799 11 5090

S1I4 62294

Kassenbestand,

II. Einbruch diebstahlversicherung einschl. S iromaschinenversicherung.

NM 2

Ueberträge aus dem Vor⸗ jahre: Prämienüberträge.. Schadenreserve ... Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen ... Nebenleistungen.. ... I Rurs gewinn...

Gesamteinnahmen .

Schäden aus den Vor⸗ jahren abzügl. Anteil Rückversicherer:

e zurückge stellt

Schäden im Geschäftsjahr abzügl. Anteil Rück⸗ versicherer:

geleistet zurückgestellt

Rückversicherungsprämien.

Verwaltungskosten abzügl. Anteil Rückversicherer:

Provisionen und sonstige Bezüge der Vertre⸗ tungen

Sonstige kosten ;

Steuern und öffentliche ö

Prämienüberträge abzügl.

Anteil Rückversicherer:

Gewinn . 1634565

Gesamtausgaben ... 87 580 35

III. In Rückde ckung übernommene Bersicherungen.

13 934 2400

66 084 2851 1396

884

87 580

10 4606 9 822 216

14 858 50

Rae M

Prämieneinnahme abzügl. Rückbuchungen: Unfallversicherung. .. Haftpflichtversicherung . Autokaskoversicherung Gesamteinnahmen ..

Retrozessionsprämien: Unfallversicherung. ..

Haftpflichtversicherung . Autokaskoversicherung

21 64269 963 616 50 296770

123 226 80

21 642650 93 616 50 2967 10

Gesamtausgaben .. 123 226 80

IV. Zusammenstellung der Ergeb⸗ nisse des Geschäftsjaßres 1830.

RM 9

16 245 65

16 345 65

Ausgaben. Verlust aus Feuerversiche⸗ rung J Gewinn und dessen Ver⸗ wendung: an die Allge⸗ meine Sicherheitsrücklage (Reservefonds z 262 HGB., 5 37 Va.) .

Einnahmen. Gewinn aus Einbruchdieb⸗ stahlversicherung

15 442 11

go 34 165 345 65,

Bilanz für das Geschäftsjahr 1839.

RM 113 607

63 698 2

Attiva.

Werth pte, Guthaben bei Bankhäusern bei Rückversicherern . 111865 bei sonstigen Versicherern. 198630 Rückständige Zinsen. .. 279175 Außenstände bei Geschäfts⸗

, Rückstände bei Versiche

rungsnehmern

44713 35 w 5 2723 534 Postscheck⸗ w 3 503 29 2 000 99 9502

22 252 78 6

gulhaben. .. Inventar Sonstige Aktiva

Gesamtbetrag ..

Passiva. Allgemeine Sicherheitsrück⸗ lage (Reservefonds z 262 HGB., 5 37 VAG. ). Prämienüberträge: Feuerversicherung ... Wasserleitungsschäden⸗ versicherung .. Einbruchdiebstahlversiche⸗ rung ; Büromaschinenversiche⸗ man, Schadenreserven: Feuerversicherung. . 19290 Wasserleitungsschäden⸗ versicherung 50 Einbruchdiebstahlversiche⸗

261 006 05

39 812 69 604

195 14133

2 26561

2900 Sonderrücklage ... 11 500 Guthaben: Rückversicherer sonstige Versicherer .. Noch zu zahlende Steuern und Feuerlöschkostenbei⸗ träge . Sonstige Verbindlichkeiten Gewinn .

Gesamtbetrag Berlin, im Juni 1931. „Raiffeisen“ Allgemeine Versicherungs gesellschaft a. G. Der Aufsichtsrat. [21634] Freiherr von Braun, Vorsitzender. Der Vorstand. Stevens.

1131 Erben gesucht :

des am 21. Februar 19530 in Köpenick ver⸗ storbenen Schneidermeisters Johannes Brzezinski, geb 7. Mai 1874 zu Wronken,

43 606 465 311

11 239 1735 903

261 006

Kreis Löbau. Meldungen mit näheren

Angaben bis zum 30. September 1931 an

aul Kolonko in

den Nachlaßverwalter ö ismarckstr. 32.

Berlin Adlershof,

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich

Nr. 129.

Berlin, Sonnabend, den 6. Juni

9 9 5

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗

preis vierteljährlich 450 Ra (vom I. Juli 1931 ab

4, 09 R-M). Alle Pestanstalten nehmen Bestellungen

an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle 8wW. 48, Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 e. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Finsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitjeile 1,10 RA. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

1931

Inhaltsüber sicht. f = Büterrechtsregister,

Vereinsregister, SGenossenschafteregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle, Konkurse und Vergleichssachen, Verschiedenes.

Entscheidungen des Reichsfinan hhofs.

59. Zum Begriff „Versicherungsentgelt“ bei Vieh⸗ versicherung, wenn Tierkadaver oder die Erlöse aus ihnen gegen Gewährung der Versicherungssumme auszuliefern sind. Der beschwerdeführende Pferdeversicherungsverein ver⸗ sichert gegen Verluste, die an Pferden durch das unverschuldete Umstehen (— Verenden) oder die notwendige Tötung entstehen. Die Mitglieder 237 Beiträge in sechs Gefahrenklassen, je nach der Höhe der Versicherungssummen, für die Höchstsätze bestimmt sind. S 34 der Versicherungsbedingungen des beschwerdeführenden Pferdeversicherungsvereins lautet: „Gegen die Gewährung der Entschädigung (8d. i. der Versicherungssumme) ist dem Verein das getötete Tier oder der Erlös daraus zu überlassen.“ Nach 5 32 der Satzung hat der Verein eine Betriebs⸗ und Sicherungsrück⸗ lage zu bilden. In diese fließt auch der Erlös aus den entschädigten Tieren. Streitig ist, ob das getötete Tier oder der Erlös zum BVersicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuergesetzes §5 Abs. 2 gehört. Der Beschwerdeführer hat in den Jahren 1926 bis 19390 aus Tieren, deren Verenden oder Töten zur Gewährung einer Entschädigung geführt hat, insgesamt 4013 RM ein⸗ genommen. Von diesem Betrage hat das Finanzamt eine Ver⸗ ,, in Höhe von 2 vom Hundert, das sind 80,30 RM, estgesetz, da das Finanzamt annimmt, daß das gegen Gewährung der Entschädigung dem Vereine überlassene Tier oder der Erlös zum Versicherungsentgelt im Sinne des Versicherungssteuer⸗ gesetzes 3 5 Abs. Z gehöre. Der Verein ist anderer Meinung, hat aber mit Einspruch und Berufung keinen Erfolg gehabt. Der Rechtsbeschwerde war stattzugeben. Allerdings träfe es nicht zu, wenn der Beschwerdeführer, wie das Finanzgericht meint, das gesamte Vertragsverhältnis in ein Versicherungsverhältnis und einen nebenhergehenden Kaufvertrag zerlegt wissen wollte. Denn die Vereinbarung über Hingabe des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses ist kein Sondervertrag, sondern eine Abmachung über die Schadenshöhe, also ein Teil des Versicherungsvertrages selbst. Bei der Schadensversicherung und um eine solche handelt es sich ist der Begriff des Schadensersatzes im wesent⸗ lichen derselbe wie im Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. Versicherungs⸗ vertragsgesetz 85 49ff.). Wenn also, wie hier, Entschädigung in Geld ausbedungen ist, so kommen die hierüber bestehenden Grund⸗ sätze des bürgerlichen Rechts zur Anwendung. Im bürgerlichen Recht sind aber Regeln für die sogenannte Vorteilsausgleichung ausgebildet worden. Danach muß der Geschädigte, wenn er für den beschädigten Gegenstand ohne Rücksicht auf das Maß der Ent⸗ wertung Enischädigung in Geld beanspruchen kann, den beschädigten Gegenstand dem Verpflichteten herausgeben. Anderenfalls würde er nicht nur Deckung seines Schadens erreichen, sondern darüber hinaus noch einen Vorteil erzielen (vgl. Staudinger, Bürgerliches Gesetzbuch 9. Auflage, Vorbemerkung III, 8s zu 8§5 249 ff.). Im vor⸗ liegenden Falle ist Schadenersatz in Geld zu leisten, und zwar regelmäßig in voller Höhe. Deshalb ist die Auslieferung des Kadavers oder des aus ihm erzielten Erlöses weiter nichts als Vorteilsausgleichung; die Höhe des Geldersatzes vermindert sich um den Kadaver oder seinen Wert. Daß für die Entschädigung Höchstsätze vereinbart sind, ändert hieran nichts. Denn auch für vereinbarte Höchstsätze gelten die Regeln von der Vorteilsaus⸗ gleichung, weil der Schaden durch den Häöchstsatz ausgeglichen sein und der Geschädigte darüber hinaus keinen Vorteil erzielen soll. (Vgl. Bruck, Versicherungsvertragsgesetz 111 Anm. 3.) Daß der Erlös aus den Kadavern in die Sicherungsrücklage fließt, ist für die zu entscheidende Frage bedeutungslos, da das eine innere An⸗ gelegenheit des Vereins ist. Daraus, daß es für den Verein eine um so größere Erleichterung bedeutet, je größer die Zahl der brauchbaren Kadaver und der Erlös aus ihnen ist, läßt sich eine innere Rechtfertigung für die in Frage stehende Satzungs⸗ bestimmung entnehmen. Hiernach war die angefochtene Ent⸗ scheidung wegen Rechtsirrtums aufzuheben. Die Sache ist spruch⸗ reif. Die streitigen Beträge gehören nicht zum Versicherungs⸗ entgelt und sind deshalb steuerfrei. (Urteil vom 25. März 1951 II A 149/31.)

G69. Kein steuerrechtlicher Grundsatz „in dubio contra fiscum“. Rückwirkung der Zuschläge zu der für 1929 ver⸗ anlagten Einkommensteuer nach der Notverordnung vom 26. Juli 18939. Berücksichtigung des Geldbedarfs des Reichs, insbesondere in Zeiten eines finanziellen Not⸗ standes, bei Auslegung der Steuergesetze. Der Beschwerde⸗ egner wurde als Testamentsvollstrecker des am 4. März 1930 ver⸗ torbenen Kaufmanns A. zur Entrichtung der Zuschläge nach Sé§5 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung vom 26. Juli 1930 zu der für 1929 festgesetzten Einkommenstener des A. an⸗

3 Das Finanzgericht stellte den L frei mit er Begründung, Voraussetzung der subjektiven Steuerpflicht bezüglich der Zuschläge sei das Erleben des Inkrafttretens der Notverordnung durch den Steuerpflichtigen. Die gegen das frei⸗ . Urteil des Finanzgerichts eingelegte Rechtsbeschwerde des Finanzamts ist begründet. Der Senat hat bereits in der Ent⸗ scheidung vom 17. Dezember 1930 VI A 2230/30 (Bd. 27 S. 308 der amtlichen Sammlung), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen wird, ausge Ha, daß nach dem Wesen der Zuschläge als nachträglicher Erhöhung der Einkommensteuer 1929 die Zu⸗ schlagspflicht schon dann begründet sei, wenn die Voraussetzungen der persönlichen , . am Ende des Steuerabschnitts 1929 vorgelegen hätten. In der Gegenerllärung zur Rechtsbeschwerde knüpft der Beschwerdegegner zunächst an die der bisherigen Recht⸗ sprechung des Reichsfinanzhofs entnommenen Ausführungen der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 an. Wenn das Urteil davon ausgehe, 26 ein Steuergesetz sich in der Weise Rückwirkung bei⸗ legen könne, daß ein Gegenstand, der an einem vor Inkraft⸗ treten des Gesetzes gelegenen Zeitpunkt vorhanden gewesen sei, mit einer Steuer belegt werden könne, gleichviel, ob der Inhaber des Gegenstandes das Inkrafttreten des Gesetzes erlebt habe oder nicht, so sei diese Begründung anscheinend von dem unzutreffenden Gedanken beherrscht, 2 es sich bei den den nen, um eine Realste ner handle. Dem ist entgegenzuhalten, daß auch die früheren Entscheidungen des Reichsfinanzhofs, in denen die Mög⸗ lichkeit, einem Gesetz rückwirkende Kraft beizulegen, bejaht wurde, Personalsteuern behandelten lin dem in der Entsch. v. 17. Dezember 1930 angezogenen Urteil Bd. 14 S. 119 der Entsch. des RFHofs handelte es sich um die Brotversorgungsabgabe, die an die Zwangsanleihe und die Vermögensteuer anknüpft). Sie enthalten daher ebenso wie die Entscheidung vom 17. Dezember 19350 den allgemeinen Grundsatz, daß dem Gesetzgeber die Möglichkeit offensteht, einem Steuergesetz in der Weise Rück⸗ wirkung beizulegen, daß sowohl bezüglich der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen einer Steuerpflicht an Umstände und Verhältnisse angeknüpft wird, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vorhanden gewesen sind, auch wenn sie im Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht mehr vorliegen. Weiter rügt der Beschwerde⸗ gegner, die Entscheidung vom 17. Dezember 1930 stütze sich auf vom Reichsminister der Finanzen erlassene Ausführungs- (Durch⸗ führungs⸗) Bestimmungen. Der Minister sei nicht dazu berufen oder berechtigt, Tücken eines Gesetzes durch die zur Ausführung (Durchführung) erlassenen Verordnungen auszufüllen. Aufgabe des Reichsfinanzhofs wäre es gewesen, die betreffenden Bestim⸗ mungen auf ihre Rechtswirksamkeit nachzuprüsen. Dazu ist zu sagen, daß das Urteil vom 17. Dezember 19880 entscheidend auf der vom Senat gewonnenen Auffassung beruht, daß die in §8§ 10 und 16 des 1. Abschnitts der Notverordnung angeordneten Zuschläge zu der für 1939 veranlagten Einkommen- stener ihrem Wesen nach eine nachträgliche Erhöhung der Ein⸗ kommensteuer bezüglich der im Kalenderjahr 1929 endigenden Steuerabschnitte darstellten. Ob diese Auffassung zutrifft, ist eine Frage der Auslegung der Notverordnung. enn sie aber wie der Senat angenommen hat zutrifft, so ergibt sich als Folgerung dieser Auffassung die Rückwirkung der Zuschläge in der Weise, daß nicht nur die objektiven, sondern auch die subjek⸗ tiven Voraussetzungen der Zuschlagspflicht lediglich am Ende des Steuerabschnitts 1929 bestanden haben müssen. Die subjektiven Voraussetzungen der Erhebung der Zuschläge im Sinne des Vor⸗ handenseins der persönlichen Steuerpflicht sind dann aber, da bereits die Veranlagung eines Pflichtigen für den Steuerabschnitt 1929 dessen persönliche Steuerpflicht am Ende dieses Steuer⸗ abschnitts voraussetzt, grundsätzlich in allen Fällen gegeben, in denen eine Veranlagung für einen im Kalenderjahr 1929 endenden Steuerabschnitt vorgenommen wurde. Wenn der Senat in der Entscheidung vom 17. Dezember 1930 außerdem darauf hingewiesen hat, daß 16 seine Auffassung in dem hier strittigen Punkte mit derjenigen des . der Finanzen, wie sie in den Aus⸗ führungs⸗ und , zum Ausdruck ge⸗ kommen ist, deckt, so handelt es sich dabei nicht um eine die Ent⸗ scheidung des Sengts tragende Feststellung in dem Sinne, als ob der Senat ohne eigene Nachprüfung sich die Auffassung des Reichsministers der Finanzen zu eigen gemacht hätte. Gegen die vom Senat angenommene Rückwirkung der Notverordnung wendet der Beschwerdegegner zunächst ein, daß angesichts des in der Entschei⸗ dung vom JJ. Dezember 1930 zugegebenen Umstandes, daß der Kreis der zuschlagspflichtigen Personen 6 die Notverordnung nicht eindeutig umgrenzt sei und demnach Zweifel bestünden, der alte

Satz hätte zur Anwendung kommen müssen: in dubio contra fiscum. Der Senat vermag das Bestehen eines derartigen Rechts⸗ grundsatzes für das Steuerrecht nicht anzuerkennen. Soweit es ich um die Beurteilung tatsächlicher Verhältnisse

ndelt, ist für die Finanzgerichte in 8 258 der Reichsabgaben⸗ ordnung ausdrücklich der Grundsatz der freien Beweis⸗ würdigung aufgestellt, wonach bei Zweifeln auf tatsächlichem Gebiet die nur n das billige Ermessen gebundene freie Ueber⸗ zeugung des Gerichts für die Entscheidung, die 164 gegen den Pflichtigen ausfallen kann, maßgebend ist. Die Enischeidung zweifelhafter Rechtsfragen ist im Wege der Gesetzes aus⸗ legung zu treffen, bei der nach 5 4 der Reichsabgabenordnung der Zweck und die wirtschaftliche Bedeutung der Steuergesetze und die Entwicklung der Verhältnisse zu e fich wen ist. Dabei ist für eine einseitige Auslegung von Zweifelsfragen zugunsten des Steuerpflichtigen schon im Hinblick auf das Wesen des Ver⸗ waltungsrechtsstreits kein Raum. Dem einzelnen Pflichtigen steht das Reich gegenüber, das nicht um seiner selbst willen, sondern im Interesse der Allgemeinheit auf die Wahrung der steuerlichen Belange bedacht sein muß. Aufgabe der Steuergerichte ist es, in einem Streit zwischen dem Steuergläubiger und den einzelnen Steuerpflichtigen einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der einzelnen Pflichtigen im Rahmen der bestehenden Gesetze herbeizuführen. Endlich weist der Beschwerdegegner noch auf eine Abhandlung in der Frankfurter Zeitung hin, in der im Hinblick auf die Rechtsprechung zur Not— verordnung vom 26. Juli 1930 die Befürchtung ausgesprochen wird, der Reichsfinanzhof lasse sich bei feiner Urteilsfindung nicht nur von Grundsätzen rein rechtlicher Art, sondern auch von poli⸗ tischen Erwägungen leiten. Der Grund zu einer derartigen Be⸗ fürchtung wird in den Ausführungen des Senatspräsidenten Dr. Becker bei Besprechung einiger zu der Notverordnung er⸗ gangenen Urteile (Steuer und Wirtschaft 1931 Sp. 281), ins⸗ besondere in dem Satz erblickt, daß bei der Auslegung die Notlage und der unbedingte Geldbedarf des Reichs hätten berück⸗ sichtigt werden müssen. Dazu ist zu bemerken, daß der nach 8 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung der Steuer⸗ gesetze zu beachtende Zweck derselben mit und in erster Linie auf die Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der Aufgaben des Reichs gerichtet ist. So hat z. B. der erkennende Senat unter Berufung auf den obersten und letzten Endes alleinigen Zweck des Einkommensteuergesetzes, dem Reiche Einnahmen zu verschaffen, in der Entscheidung vom 14. März 1929 VI A 117328 (Steuer und Wirtschaft 1929 Nr. 494) den Abzug von Werbungskosten (Verlusten) aus einer ihren äußeren Merkmalen nach unter eine der Einkommensarten des 5 6 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes fallenden Tätigkeit abgelehnt für den Fall, daß auch auf einen längeren Zeitraum gesehen mit Einkommen (Gewinn bzw. Ein⸗ nahmeüberschuß) aus dieser Tätigkeit nicht ernstlich zu rechnen sei. Des weiteren ist in der Entscheidung des J. Senats vom 8. November 19271135. Januar 1928 1 B 227, die zu den Ein⸗ kommensteuervorauszahlungen nach der II. Steuernotverordnung erging, bei Auslegung einer strittigen Rechtsfrage auf die Natur der e,, , 1924 als Steuerleistungen, die das Reich nach seinen damaligen Verhältnissen dringend benötigte, entscheidendes Gewicht gelegt. In einer ähnlichen Notlage wie bei Erlaß der II. Steuernotverordnung befand sich das Reich im Zeitpunkt des Erlasses der Notverordnung vom 26. Juli 1930, die die Ueberschrift „Verordnung des Reichspräsidenten zur Be⸗ hebung ire n rt n, e g ä er,, und sozialer Notstände“ trägt. Wenn bei dieser Sachlage in Auslegun zweifelhafter Rechtsfragen der Notverordnung vom 26. Juli 193 auch die Notlage des Reichs berücksichtigt wird, so hält sich diese Auslegung im Rahmen der nach § 4 der Reichsabgabenordnung bei der Auslegung von . geforderten wirtschaftlichen Betrachtungsweise, die als solche zugleich einen Rechtsgrundfatz des Steuerrechts darstellt. Im übrigen hat der Senat, wie bereits dargelegt, die Rückwirkung der Bestimmungen der Notverordnung bezüglich der Zuschläge zu der für 1929 veranlagten Einkommen⸗ . aus dem Wesen dieser Zuschläge gefolgert. Er hält an dieser uffassung fest, da sich bei ihr die chf zur veranlagten Ein- kommensteuer 1929 am ungezwungensten als das erklären lassen, was sie ihrer Art und Wirkung nach a n sind, nämlich eine an besondere Merkmale der Leistungsfähigkeit Einkommen über S000 RM, Ledigsein) geknüpfte nachträgliche Erhöhung der Ein⸗ kommensteuer für das Jahr 1929. Hiernach mußte die Vor⸗ entscheidung aufgehoben und die Berufung des ran,, als unbegründet zurückgewiesen werden. (Urteil vom 25. März 1931 VI A 627/31.) .

I. H andelsregifter. . w, n,, zu 9. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt ö wird die Gesellschaft durch

Aachen. Aachen. 21760

In das Handelsregister wurde ein⸗ getragen am 29. Mai 1931:

Die Firma „Verkaufskontor Aache⸗ ner Tuche, Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ mit dem Sitz in Aachen. Gesellschaftsvertrag vom 15. Mai 1931. Gegenstand des Unier⸗ nehmens ist die Fabrikation und der Versand eigener und fremder Tuche und verwandter Erzeugnisse. Die Gesell⸗ chaft ist berechtigt, andere ähnliche

nternehmungen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen sowie Anlagen jeder Art zu errichten und Geschafte aller Art zu betreiben, welche zur Er⸗ reichung und Förderung der angege⸗

zwei Ge schäftsfü

vertreten.

chäfts führer

rer und

bekanntgemacht:

räume: Herzogstraße 16. Am 30. Mai 1931 „Theodor Lontzen Lebensmittel“

Lontzen daselbst. wird bekanntgemacht: Kolonialwaren⸗

benen Zwecke geeignet sind. Stamm⸗

oder einen Prokuristen Einzelprokurg darf nicht er⸗ teilt werden. Als nichteingetragen wird Oeffentliche machungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Reichsanzeiger. ;

lung. Geschäftsräume: Krugenofen

die Kaufhaus für in Aachen deren Inhaber der Kaufmann Theodor Als nichteingetragen Geschäftszweig: und Südfrüchtehand⸗

Bei der Firma „Hermann Meulen⸗ bergh“ in Aachen: Die Prokura der Ehefrau Hermann Meulenbergh, Julie eborene Klaphake, ist erloschen. Die Fin ist erloschen.

Bei der offenen Handelsgesellschaft „Schenker C Co., Berlin, Zweig⸗ niederlassung Aachen“ in Aachen Hauptsitz Berlin): Der Kaufmann Dr. Benno Karpeles in Berlin ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Am 1. Juni 1931 die Kommandit⸗ gesellschaft „J. Reichenbach“ in Aachen als e, , der Firma „J Reichenbach“ in Köln. Per⸗ sönlich haftender Gesellschafter ist der Kaufmann Martin Reichenbach in Köln. Es ist ein Kommanditist vorhanden. Die Gesellschaft hat am 21. Juli 1921 begonnen. Dem Bruno Schulz in Köln ist Einzelprokura erteilt. Als nicht⸗

Geschafts⸗

einen Ge⸗

ekannt⸗

Heth 1930 ift

äfts⸗ Firma

und als

32.

eingetragen wird bekanntgemacht: Ge⸗ 6 tsräume Adalbertstraße Il, äftszweig: Herren Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.

Altena, Westf.

Handelsregistereintragung vom 20. Mai 1931 zu B 85 (Eduard Voßloh, G. m b. H., Werdohl): Durch Gesellschafterversammlun der Gesellschaftsvertrag ge⸗

Unternehmens i eugnisse der Voßloh Werke G. m. erdohl, sowie un, , ,, Ver⸗ trieb kantig a er kapital ist um 180 und beträgt jetzt nur noch Amtsgericht Altena (Westf.).

ändert und ö

a,,, ö. ö ndelsregistereintragungen vom 3 Mai 1931:

a) zu B 165 (Dösseler & Co, G. m. b. H' Werdohl. Durch Beschluß der Gesellschafterver , vom 1. April / 1. Mai 1931 ist die En haft auf⸗

elöst. Liquidator ist der bisherige Ge-

ä e mn Kaufmann Robert Dösseler eschluß der n heydt. ; vom 8. Febr. i s e fein & Cie. Wer- dohl)h: Die Gesellschaft ist aufgelöst; die Firma ist erloschen. Anitsgericht Altena (Westf..

21763

Ge⸗ te und Mützen.

21761

Gegenstand des t jetzt Vertrieb der Er⸗ b. S. Rad Oldesloe.

In unser Handelsregister Abt. B Nr. 29 ist heute eingetragen die Schles⸗ wig⸗ . e Siedlungsgesellschaft

F

s Stamm⸗

.

M

m. b. H. in Rendsburg mit einer unter der rma „Schleswig Holsteinische