1931 / 165 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzelgenbeilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 165 vom 18. Juli 1931. S. 4

351481 Gewerbebank Akftiengesellschaft, Sannover.

Die Aftionãre unserer Gesellschaftt werden biermit zu einer außerordentlichen Generalversammlung, welche am Dienstag, den 11. Augur 1931. vormittage 10 Uhr, im RBankgebäunde in Vannover Theodorstr. ] stattfindet ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Entlastung des Vorstands und Auf—

sichts rate.

Beschluß über

Gesellichast

3. Restellung von Liquidatoren.

4 Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Generalversamm lung sind diesenigen Aftionare berechtigt welche spätestens am zweiten Werktage vor der anberaumten Generalversammlung ihre Aftien oder die darüber lautenden Hinter— legungèscheine der Reichsbank bei der Gesell⸗ schartekasse hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen.

Hannover, den 13. Juni 1631.

Der Anfsichterat. H. Finke. = , , , e. . e 3285671.

„Garolus“ Vers.⸗ett.⸗-Ges.

Rumpf geschäftsjahr Juni 1929 bis 39. September 1829 seit Gründung. Bilanz u. Gewinn⸗ u. Ver lusttonto.

die Liquidation der

Attiva. Frankfurter Handelsbank A.-G. Bornheimer Bank 7 1 Kassakonto ö ⸗. ö. 23279 Postscheckkonto. .... 5 244 Aft iendepottonto 40 000

(Sichtakz. der Aktionäre) n v. Aktienkapital lt. Statut) Verlust , .

9495 50

356

Passiva. Aktienkapital . Organisationsfondskonto 10 000, ab Gründungs⸗ kosten

60 000

743659. 67 435 91

Gewinn⸗ und Berlusttonto (Rumpfjahr Juni 1928 bis 30. September 1929).

2 564, 08

. . 890175 21 76 148222 996 41

3 092 14

Schadenkonto .... Provisionskonto ... Unkostenkonto «. .. Propagandalonto .

315 1050 131035

356 02

m Frankfurt a. M., Hochstr. 51, den 30. September 1929. „Carolus“ Bersicherungs A.⸗G. Hans Jung-Schäfer.

Prämienkonto ... Prämienreservekonto ginsenlonto ..... 2

325631. „Carolus“

Versicherungs⸗Attien⸗Gesellschaft, Frankfurt a. M., Hochstr. 51.

1. Bollgeschäftsjahr 1. Dtto ber 1929 bis 39. September 1939.

eittiva. . 579 10 000 207308 10 000 408 35 70 060 43

Passiva. Aktienkapitalkonto ... 60 000 Organisationsfondskonto. . 8911 Gesetzliches Reservefondskonto 149 70 060

Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

Bankkonto Hypothekenkonto. .... Kasse⸗ und Postscheckkonto Aktiendepotkonto.. .. Bestände konto ..

9

Schadenkonto .. Provisionskonto. Unkostenkonto .. Propagandakonto Gewinn

Radverkaufskonto .. Prämienkonto .... Prämienreservekonto . Beständekonto .... Zinsenkonto . . ... 70 15

Frankfurt a. M., d. 30. Sept. 1930. „„Carolus“ Versicherungs⸗Attien⸗Geselischaft. Hans Jung-Schäfer.

32569.

In der Generalversammlung am 18. Juni 1931 wurde beschlossen, aus dem Gewinn des ersten Vollgeschäfts⸗ jahrs das Reservefondskonto mit Reichs⸗ mark 149,02 zu dotieren und mit dem Rest den Verlust vom Rumpfjahr 1929 aus⸗ zugleichen und das Org.⸗Fondskonto auf⸗ zufüllen.

Für den aus dem Aufsichtsrat aus⸗ scheidenden Herrn Dr. Dietz wurde Herr Friedrich Bader gewählt. Der Aufsichtsrat besteht jetzt aus den Herren J. Lenhardt, Hans Bader, Karl Eltz, Lorenz Matheis und Friedrich Bader, alle in Frankfurt a. M. wohnhaft.

„Carolus“ Bersicherungs⸗Att.⸗Ges. Hans Jung-⸗Schäfer.

Verlustvortrag aus 1929

36100. Elsflether Bantverein,

Bilanz per 31. Dezem ber 1939.

Attiva. Debitoren 35 985,36

Game. Banken Postscheck Inventar Verlust

Passiva. Aktienkapital ... Kreditoren. Banken Spareinlage

und Berlust konto.

RM 9

Elsfleth.

85 743 36 125405 724 107 356 600 1961820

103 07 17

50 000 5 346 17 1276— 5 425

los os 17

Gewinn⸗ Soll. Verlustvortrag 1929 Abschreibungen

Abschreibung a. Mobilien .. Unkosten, Gehälter, Miete 1930

Haben. Aus Abschreibungen .. Zinsen Provision.. .. o . Verlustvortrag ...

Elsfleih, den 20. Januar 1931. Lokenvitz.

Pfafferott.

358661].

Gebr. Pohl Attiengeselischaft, Schmiedeberg (Riesengeb. ). Bilanz per 31. Dezember 1930.

RM 98. 20 46286 1000 145 —– 7227 50

28 836 30

8 61609 310 58 259 67

30 76 1961820

28 835 30

Besitz. Grundstücke . Fabrikgebäude .. Wohngebäude .. Betr. Einrichtung . Debitoren

Neuer Verlust ....

82 728 426 408 272 087

89 0383 423 6722 161 764

2 859

Schulden. Aktienkapital ... Bank⸗ und Auslandskredit Hypothek Kreditoren .

Gewinn⸗ und VBerlustre per 31. Dezember 19368.

1458 567 4

900 000 538 O9] 10000

10 463 22 1458 59745 unng

Soll. Unkosten Abschreibungen

Haben.

Ertrag aus Verpachtung und

Miete K

Der Borstand.

änderungen im Aufsichtsrat statt.

342601. Rheinische Ziehglas Porz⸗Urbach.

Bilanz per 31. Dezember 1930.

Paul Rauschert. Genehmigt in der ordentlichen General⸗ versammlung vom 29. Juni 1931. Ver⸗

69 200

28 512

97712

94 8652 2 8659 42

97 71210

fanden nicht

2I.⸗G.,

Aktiv a. Anlagen. ... Abschreibunger

RM 4 662 001 226 579

Fertigfabrikate Vorräte. Flüssige Mittel Debitoren .. Beteiligungen. Lizenzen.... Verlust: Aus den Vor⸗ jahren.. . 375 684,38

Im Jahre 1930 294 766,46

41435431 465 760 503 941

48 608 324 329 30 500 100 000

670 350

Passiva. Kapital .

rene,

6578 921

41000000 2578 921

Rheinische Ziehglas 21.6.

Porz⸗Urbach.

Gewinn⸗ und Berlustre per 31. Dezember 1930.

6 578 921

nung

Soll. Verlustvortrag .... Fabrikationsaufwand und

Handlungsunkosten .. Abschreibungen a. Anlagen

3 411452

RM 375 584

2 809 297 226 570

Haben. Verkaufserlös. .... Verlust des laufenden Jah⸗

res... . 294 766,46 Verlust aus den Vorjahren . 376 584,38

2741 101

670 350 84

Neuwahl zum Aufsichtsrat:

An Stelle des ausscheidenden Mit⸗ gliedes Herrn Direktor Engels, Altwasser Schlesien, wurde Herr Dr. jur. Carl Tielsch, Waldenburg (Schlesien), neu in

den Aufssichtsrat gewählt.

3 411 45241

Aufwertungsausgleichkonto Debitoren... 251

Aktienkapitalkonto

Handlungsunkostenkonto

3 Rückstellungen

334771.

Boßstraße 15 Grundstügs⸗ verwertung s⸗Aktien gesellschast, Charlottenburg.

Bilanz per 31. Dezember 1939. RM 62 500 170090

An Attiva. Grundstückskonto

SI 1201

14613 94365

2

18 181

Gewinn⸗ und Verlustkonto

Per Passiva.

60 000 za 365 07

, 7 Gewinn⸗ und Berlustberechnung.

Kreditoren

Ra 9 13 564 45 8 580 50 26 82275 4237 45 140840

54 613 55

*

An BVerlust. Verlustvortrag a. 19299...

J / Gehälterkonto ... Zinsenkonto

Per Gewinn. Grundstücksertragskonto. .. 2

140 009 14613 56 . Der Vorstand. Bruno Meyer. /// / 342561. Mauksch Acttien gesellschast. Bermögensaufstellung am 31. Dezember 1939.

Ra 9

Vermögen. Grundstück, Gebäude und Einrichtung. Kasse, Wechsel und Wert⸗ a e,, R Warenbestände und Be⸗ triebsmaterialien. .. Verlust

182 419

14 81942 13497010

442 300 193 963 38 ,

Schulden. Aktienkapital .. Rücklagen 60 000 Gläubiger und Akzepte . 513 249 Nicht erhobene Dividende. 22 973 271 Gewinn⸗ und Verlustrechnung.

Verlu st. RM Allgemeine Unkosten .. 322 180 Abschreibungen .... 12 4651

334 631

400 000

Gewinn. Bruttogewinn einschl. Ver⸗

lust 1930 4 334 631 21

Die ordentliche Hauptversammlung hat beschlossen, das Aktienkapital 2: 1 zu⸗ sammenzulegen und entsprechende Satzungsänderung vorzunehmen.

Unser Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Fabrikbesitzer Wilhelm Müh⸗ lenhaupt, Niesky (D. L.), Vorsitzender, Fabrikbesitzer Kurt Künzel, Ußmannsdorf (O. L.), stellvertr. Vorsitzender, Fabrik⸗ besitzer Alfred Meister, Muskau (O. L.).

Görlitz, den 4. Juli 1931.

Der Vorstand. Höfling. Karl Wagner.

35875]. Levante⸗Devisen Attien gesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1930.

Aktiva. A Immobilien: Prinzregentenstraße 480 000 Ostbahnhof . 720 000 1200000

Passiva. Hypothekenkonto .. Ausgleichskonto. ...

296 690 4 903 309

W

Flüssige Mittel: Kassakonto .. Postscheckkonto 5,12 Aufhäuser .. 8445,55 Hypothekenbank 187,

Debitoren (Herbst)

Gesamtverlust

z0, a3

17 668

5 000 388 532

111200

. 100 000 . 9200 ? 2000

411200 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

4639 z82 507 61 2 320 45

9 327 22 500

.

S29 45 206547

3 31780 388 532 56

394 745128

Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung haben wir aus den von uns geprüften Büchern der Firma ent⸗ nommen.

München, den 20. März 1931. Deutsche we, Treu hand Lev ante⸗Devisen Altien gesellschaft.

Joseph Möderl.

Aktienkapital. Kreditoren ..

Verlustvortrag 1929. Unkosten . Verlust Prozeß Stein Steuerrückstellung ..

Zinsenkonto. ... Steuerrückvergütung Dubioseneingang .. Gesamtverlust 1930.

31674. FT. Ducharne Seiden A.⸗G. Berlin WS, 2 Straße 123 a. Bilanz per 31. Tezember 19839.

Attiva. Ra, 9 Gründungskosten . = 10, Einrichtungskosten... 15 000 Debitoren 260 502 956 Bank, Kasse, Postscheck 26 424 46

172 429 80

934470 40

30 776 85

i d n

vassiva. 100 000 ==

418 608 77 ols 608 77 Berlin W 8, den 7. Juli 1931.

F. Ducharne Seiden A.⸗G. ppa. Gersbach.

x ᷣ—ᷣ—0 r r ᷣ. , , ᷣ—ᷣ—ᷣ , , m,, 358701. Midas Grundstücks⸗Attien⸗ gesellschaft. Bilanz per 31. Dezember 1939.

Attiva. RM 9 Grundstückskonto ... 105 458 26 44 721 64

Forderungenkonto. .. 64 450 179 90

Mobilien Kaution (Bewag)... Verlust

Kapital Kreditoren

Passiva. Aktienkapitalkonto ... Reservefondskonto .. Hypothekenschuldenkonto n. Umbaureservekonto Aufwertungsreservekonto. Konto neuer Rechnung Gewinn⸗ und Verlustkonto:

Gewinn aus 1930 .. 12 804 2 8 588

450 179 Gewinn⸗ und Berlustrechnung.

RM 9 299675 5 63573 6 302 46 2930 12 80479 8 588 65

39 258 38

50 000 286 183 58 600 265 000 5000 4002

Vortrag aus 1929

Ausgaben. Steuern Handlungsunkosten .. .. Abschreibung auf Grundbesitz Hypothekenschuldenzinsen . Gewinn aus 1930 .... Gewinnvortrag aus 1929 .

Einnahmen. Gewinnvortrag 8 588 65 Hausertragg. .. 30 660 713

9 39 2658 38 Charlottenburg, den 17. Juni 1931.

Midas Grundstückt⸗ Attien gesellsch aft. ö / / / // 368861. „Heag“ n, ,, Eisen⸗ gießerei und Maschinen⸗Fabrikt

X. ⸗G., Anderten, Hannover. Bilanz per 3090. September 1930.

Attiva. RM 8 Werksgrundstück .. 92 500 Wohnhäuser 46 90553 Hauptfabrikanlage

3s 000,

Zugang .. 122 386,13 Tos Ji. ĩᷓᷣ

Abgang ! Toõd TN ;p 30 493, 85

1026000 9589

Abschr. Kasse ... . 8 403 Effekten... 169 051 Beteiligungen.... 1 Hypothek Grundstück Han⸗

k 10 000 Borke, , K 934 399 J 40 399 Avale RM 21 645,50

3773 837

Passiv a. Aktienkapital !.... Prioritätsobligationen ..

ypothek a. Wohnhäuser .

ypothek a. Fabrikanlage . Akzepte ... Dividendenkonto meet, Avale RM 21 645,50

e e . 9

. 373 8a Gewinn⸗ und BVerlustkonto.

De bet. RM Handlungsunkosten 278 184 HFinssen.. 209 008 Reparaturen ... 36 538 Abschreibungen .. 30 493

554 224

Kredit. Vortrag vom 30. 9. 1929. 31 617 Betriebsgewinn. .... 352 207 Uebertrag v. Reservefonds 130 000 Verlust 10 30005 554 22471 Anderten, im Juni 1931. Der Aufsichtsrat. Kurt Gumpel. Der Borstaud. Reitis. Gärtner. Der Revisor: Harry Abrahamson. Dem Turnus nach schieden aus dem Aufsichtsrat aus die Herren: Konsul Curt Gumpel, Hannover; Bankier Dr. Fritz Jessen, Hamburg; Bankier Erich Meyer, Hannover, und Direktor Paul Kregel, Hannover. Wiedergewählt wurden die

Herren: Konsul Curt Gumpel, Bankier Erich Meyer und Direktor Paul Kregel.

363981. Bilanz per 31. Dezember 1939.

Attiva. 9 2 Anlagewerte 11 558 Kasse, Wechsel, Bankgut⸗

haben 5... 4 152 112 37 Außenstände .. 6 Warenlager . Avalkonto. .. = Verlust . .

Passiva. Aktienkapital .. Reservesonds JI. Reservefonds II.. Rückstellungen Kreditoren... Avalkonto

20 000 Tr Gewinn⸗ und Verlustrechnung

per 31. Dezember 1939.

Aufwand. 3 Unkosten, Steuern, Ab⸗ schreibungen ....

Ertrag. Bruttogewinn a. Waren⸗ konto

.

558 79593

454 10751 104 687 82 558 795 03 „Aurag!“ Nu srüstung s⸗Aktiengesell⸗ schaft für baumwollene Gewebe

vormals Nathan Marx, Stettin. Schwarz.

I0. Gesellschasten 32679 m. b. 9.

Die Gesellschaft der unterzeichneten Firma ist aufgelöst. Gläubiger wollen etwaige An⸗ sprüche bekanntgeben. Liquidatorin ist die bisherige Geschästsführerin Lina Ehrlinger.

Nürnberger Holzbau ⸗Gesellschaft

m. b. S. Nürnberg⸗Doos in Liqu.

Ehrlinger.

31936 . Essener aer, . G. m. b. H., sssen.

Die eh g ist durch Gesellschafts⸗ beschluß aufgelöst worden. R. R. Po⸗ wers ist zum Liquidator bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hierdurch aufgefordert, sich bei der Ge⸗ sellschaft unter Angabe ihrer Forde⸗ rungen zu melden. .

R. R. Powers, Liquidator.

8207 Bekanntmachung.

Die unterzeichnete Gesellschajt ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgesordert, sich bei der⸗ selben zu melden.

Mannheim / Laudenbach, den 16 April 1931.

32680 . Buttergroßhandlung „Germania“ Gesellschaft mit beschränkter Saftung

in Liguidation. j Die , , ,. Germania? Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Altona, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. Altona, den 3. Juli 1931. Der Liquidator: Arthur Oelkers.

32682 .

Die Liquidation der Firma Kroiß & Co., Gesellschaft mit beschränkter Saftung in München, ist beendet. Etwaige Gläu⸗ biger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Forderungen bei dem Liquidator Herrn Geschäftsführer Friedrich Niemann in Harburg Wilhelmsburg J bei der Firma H. C. Meyer jr. A⸗G. anzumelden.

34679

Herr Kommerzienrat Dr.Ing. h. Amme, Braunschweig, ist durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden; an seine Stelle ist Herr Direktor Bergen, Braun—⸗ schweig, in den Aufsichtsrat gewählt worden.

Berlin⸗Lichterfelde, den 9. Juli 1931. Zementmaschinen⸗Gesellschaft m. b. S.

Prof. Dr. Hans Kühl.

14. Verschiedene Velanntmachungen.

36387! Bekanntmachung.

Der Ausschuß der. ,. der Provinz Sachsen hat in seiner Sitzung am 12. Juni 1931 den Rittergutsbesitzer und Landschaftsrat Herrn Adolf Goedecke zu Döllnitz zum stellvertretenden Mit⸗

lied der Generallandschaftsdirektion der wl Sachsen auf, die Dauer von weiteren 6 Jahren wiedergewählt. Die erste Wahl ist am 23. September 1919 für die Dauer von 6 Jahren erfolgt und unter dem 24. Dezember 1919 von der k, e Staatsregierung be⸗ stätigt worden. ;

Magdeburg, den 9g. Juli 1931. Der Staatskommissar der Landschaft

der Provinz Sachsen. Dr. Falck, Oberpräsident.

——

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

ʒ3m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Reich

Nr. 165.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs- preis vierteljährlich 405 RM. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer auch die Geschäfttstelle 8W. 483. Wilhelmstraße 32.

Einzelne Nummern kosten 15 o. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

7

Berlin, Sonnabend, den 18. Juli

9 9

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,0 RapZ. Anzeigen nimmt die Geschäftsstelle an. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der

1931

Geschäãftsstelle eingegangen sein.

ster sntraggrolle

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

72. Gewährung von Freianteilen seitens einer G. m.

b. H. als Zuwendung eines nach 5 37 EinkStG. bei den Gesellschaften steuerpflichtigen Vorteils. J. Streitig ist, ob dem e e eg. durch die Uebernahme von Anteilen bei einer Kapitalerhöhung einer G. m. b. H. ein steuerpflichtiger Gewinn aus Kapitalvermögen zugeflossen it dadurch, 9 die Stammeinlagen aus den Reserven der Gesellschaft geleistet wurden. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer und be⸗ herrschender Gesellschafter der Gesellschaft m. b. H, an der außer ihm noch seine Frau und seine drei Kinder beteiligt waren. Am 20. Oktober 1923 beschloß die See chan m. b. S. ihr Stammkapital um 500 000 RM zu erhöhen, Das erhöhte Stammkapital übernahmen die Frau und die Kinder des Be⸗ schwerdeführers. Die ir , . . aber ihre neuen Stammeinlagen nicht selbst bezahlt, vielmehr hat die Gesellschaft die Einzahlungen dadurch ersetzt, daß sie den größten Teil des Betrages, rund 419 000 RM, von Gewinnvortrag und Reserve auf die Kapitalkonten der einzelnen Gesellschafter überbuchte. Bezüglich des Restes von rund 51 000. RM ü geschah die Ein⸗ zahlung dadurch, daß die Gesellschaft die Einzahlungsforderung durch Abbuchung von dem Kreditorenkonto des Sohnes des Be⸗ schwerdeführers, also durch ee mg en eine Forderung des Genannten an die Gesellschaft, tilgte. Nach den Feststellungen des Finanzamts in den Körperschaftsteuerakten liegt gleichzeitig ein Beschluß der Gesellschaft über die Ausschüttung der Beträge als Gewinne vor. Die Vorbehörden haben daher den Vorgang, . die Kapitalerhöhung aus dem Gewinnvortrag und der Re⸗ erve dig e g f if ausgeglichen worden ist, als Gewinnausschüt— tung an die Gesellschafter angesehen und haben diesen Gewinn, so⸗ weit er auf die Frau und den minderjährigen Sohn des Beschwerde⸗ führers entfiel, dem sonstigen Einkommen des Beschwerdeführers inzugesetzt. Die Vorbehörden sind dabei von der e, n ausgegangen, daß gemäß der Rechtsprechung des Reichsfinanz— hofs zu der der Gewinnausschüttung bei der Ausgabe von jungen Freiaktien (ogl. Entsch. des RFhofs Bd. 11 S. 157 ff., Bd. 24 S. 294; Entscheidung vom J. April 1930 V A 547629, Reichssteuerblatt 19350 S. 483 Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 612; 19. Februar 1930 VI A 179,330, Steuer und Wirtschaft 1930 Nr. 613) auch bei der Gesellschaft m. b. H. eine Kapitalerhöhung ohne entsprechende Leistung der Gesell⸗ schafter auf die Stammeinlagen undenkbar sei und daß daher in der Verrechnung der Stammeinlagenschuld über die ver⸗ schiedenen Rücklagen der Gesellschaft die Ausschüttung von Ge⸗ winn seitens der Gesellschaft an die Gesellschafter unter gleich⸗ zeitiger Wiedereinlegung des Betrags seitens der Hi ehh . zur Deckung der Stammeinlagenschuld zu sehen sei. Denn die G. m. b. H.⸗Anteile seien sachlich nicht reine Quotenanteile, und ihr zahlenmäßiger Nennbetrag sei als , ,, für den Verkehr nicht 35 Bedeutung. Auch bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung sei wie bei der Aktiengesellschaft die Höhe der von den Gesellschaftern zu zahlenden Einlagen von der Höhe des Stammkapitals und dem Nennwert der Geschäfts⸗ anteile abhängig. Aus 8 3 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, ergebe sich, daß der Gesellschaftsvertrag den Betrag der von jedem Gesellschafter zu leistenden Stammeinlage enthalten müsse; nach § 5 müsse der Gesamtbetrag der Stammeinlagen mit dem Stammkapital über⸗ einstimmen. In 8 30 Abs. 1 werde vorausgesetzt, daß durch die Einlagen und Einlageverpflichtungen ein dem Nennbetrage des Stammkapitals entsprechendes Vermögen aufgebr ht. worden ist. Geschäftsanteile der Gesellschaft m. b. H. durften also ebensowenig wie nach 5 184 des Handelsgesetzbuchs Aktien einer Attiengesellschaft unter dem Nennwert ausgegeben werden. Diese Regeln würden auch für die Kapitalerhöhung nach 8 55 des Gesetzes, betreffend die r fte mit beschränkter Haftung, gelten. Für eine gleichmäßige einkommensteuerrecht⸗ liche Behandlung der Aktiengesellschaft und der Gesellschaft m. b. H. bei der Ausgabe von . würden auch bilanz⸗ mäßige Erwägungen . ach § 42 ö. 4 des Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sei der Be⸗ trag des im Gesellschaftsvertrag bestimmten Stammkapitals unter die Passiven aufzunehmen, r e,. § 261 Ziff. 5 des Handelsgesetzbuchs solle bei beiden Gesellschaften die Erhaltun des durch die Stammeinlagen aufgebrachten, dem Stammkapita entsprechenden Aktivvermögens der Gefellschaft gewährleistet werden. Da auch bei der Kapitalerhöhung das neue Stamm⸗ kapital unter die Passiven aufzunehmen sei, gelte dies auch für die Kapitalerhöhung. Die bilanzmäßige Verwandlung einer Reserve in Stammkapital im Falle einer ile e r sei daher nicht nur ein innerer Vorgang innerhalb der Gesellschaft, da sich . die , und Umbuchung das Ver⸗ hältnis des Keinvermögens zum Stammkapital ändere, was für die wirtschaftliche Stellung der Gesellschaft m. b. H. und den Verkehr von Bedeutung sei. Die Kapitalerhöhung einer Gesell⸗ chaft m. b. H. aus eigenen Rücklagen bedeute cher wirtschaft⸗ ich nichts anderes als eine Gewinnausschüttung, die im Wege der Gewährung neuer Anteile vollzogen werde. Unerheblich sei, ob eine auf das Stammkapital verbuchte Rücklage von 16 266,45 Reichsmark schon in der Goldmarkeröffnungsbilanz vorhanden 6 sei. Es käme nur darauf an, daß sie, ebenso wie der winnvortrag, eine ausschüttungsfähige eserve darstellte. Il. Die Rechtsbeschwerde macht geltend, die Rechtsprechung des erkennenden Senats über die Annahme einer Gewinn⸗ ausschüttung bei der Gewährung von jungen Freiaktien sei auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unanwendbar. Die Ausgabe von Geschäftsanteilen der rn, m. b. H. zu weniger als 100 vp des Nennbetrags sei im Gesetz, betreffend die esellschaften mit beschränkter Heftung, nicht verboten. Aus 58 5 Abs. 3 Satz 3 und 5 30 Abs. I ergebe sich nur, daß der Gesamtbetrag der Stammeinlagen mit dem Stammkapital übereinstimmen müsse und das zür Erhaltung des Stamm⸗ lapitals erforderliche Vermögen der Gesellschafter nicht an die FGesellschafter ausbezahlt werben würde s sei aber nicht be⸗ timmt, wie die Leistungsverpflichtungen der Gesellschafter hin⸗ ichtlich der Stammeinlagen erfüllt werden müssen; eine dem 184 des Handelsgesetzbuchs entsprechende Bestimmung fehle.

Jedenfalls gelte dies für die n, , Es sei in der Rechtslehre ne daß das erhöhte Kapial aus Rücklagen der Gesellschaft gedeckt werden könne. Die Frage der Verkehrs-= e keit des Anteils eines Wertpapiers scheide bei dem Ge⸗ chäftsanteil der Gesellschaft m. b. S. aus. Eine Besteuerung der Gewinnausschüttung bei den Gesellschaftern sei nur möglich, wenn tatsächlich Gewinn ause . das Vermögen der Ge⸗ sellschaft zugunsten der Gesellschafter vermindert worden sei. Dem Gesellschafter seien aus der Kapitalerhöhung weder Ver⸗ gen ug ng zugeflossen, noch könne unterstellt werden, er habe solche Vermögenszugänge nach Art eines Einkommens⸗ bezugs in seine Verfügung bekommen. Es seien daher keine Einkünfte dem Gesellschafter zugeflossen. Aaraus, daß in Stammkapital umgewandelte Rücklagen der Gewinnausschüttu

entzogen und entsprechende Vermögensschulden . den . der Gläubiger sichergestellt ae: folge gerade, daß es sich auch wirtschaftlich nicht m verfügbare Einkünfte der Gesellschafter 6 habe. , . der aus der Goldmarkeröffnungs⸗ bilanz stammenden Rücklage werde vorsorglich auf alle Fälle Steuerfreiheit beansprucht. Hätte die Umbuchung sogleich bei der Aufstellung der Goldmarkeröffnungsbhilanz stattgefunden, so wäre Steuerpflicht nicht eingetreten. In der Zeit von der Goldmarkeröffnungsbilanz bis zur Umbuchung seien keine Um⸗ stände eingetreten, die die eck el in Gewinn umgewandelt hätten. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. III. In tat⸗ sächlicher Beziehung erscheint es zweifelhaft, ob die if tellung des Finanzamts über den Sehe g n Th tung ge n an⸗ gefochten ist. Es ist dies aber e er da auch bei Fehlen, Nichtausführung oder Rückgän 327 ung eines derartigen Be⸗ schlusses die . icht der Erhöhungsbeträge bei den Gesellschaftern begründet ist. IV. Die Rechtsvorgänge bei der Gewährung von Freianteilen einer Gesellschaft m. b. H. 1 nicht anders wie die bei der Aktiengesellschaft. Dies ergibt ich zunächst für die Errichtung der Gesellschaft m. b. S. Nach 533 Abs. 1 Ziff. 4 des irn. betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung muß der Gesellschaftsvertrag enthalten; Den Betrag der von jedem . auf das Stammkapital zu leistenden Einlage (Stammeinlage). Die Verpflichtung des Gesellschafters zur en, . Stammeinlage beruht auf einem mehrseitigen Vertrag. it dem e fte r, entsteht eine Forderung der anderen gern left und schließlich der Gesellschaft gegen den Gesellschafter auf die ,,, der Stammeinlage. Soll die Stammeinlage nicht in barem Gelde, sondern z. B. durch , eleistet werden, so bedarf es nach 5 5 Abs. 4 besonderer . im gen ef . vertrage. Nach 8 8 Abs. 2 ist bei der 2 en, , . Gesell⸗ schaft zum Handelsregister die Versicherung abzugeben, daß die Stammeinlagen mindestens in der in 5 7 bestimmten Höhe be⸗ wirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich in der freien Verfügung der e . ührer e en nach 8 19 Abs. 2 können den Gesellschaftern (außer im Falle einer Herabsetzun des Stammkapitals) die Stammeinlagen weder erlassen no

gestundet werden; eine , önnen die Gesellschafter von sich aus nicht geltend machen. Nach § 19 Abs. 3 befreit im übrigen eine Leistung auf die Stammeinlage, welche durch Auf⸗ rechnung bewirkt wird, den Gesellschafter von seiner Ver⸗ pflichtung nur, soweit sie in Ausführung einer nach § 5 Abf. 4 getroffenen Bestimmung erfolgt, d. h., soweit diese Art der Leistung im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Nach 8 30 darf das zur Erhöhung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Diese Bestimmungen bedeuten, daß das Vermögen der Gesell⸗ schaft, soweit die Stammeinlagen in Betracht kommen, von den Gesellschaftern rf fraß werden muß. Damit gilt neben dem Grundsatz der Erhaltung des Stammkapitals auch der Grundsatz der Schaffung des . durch Leistungen der Gesell⸗ ße Es ist schon hiernach ausgeschlossen, daß die Gesellschaft elbst die Stammeinlagen aus ihrem . Vermögen bei⸗ bringt. Die Gesellschaft kann auf die ö der Stamm⸗ einlage von außen her nicht verzichten; der Geschäftsanteil kann nicht anders entstehen als auf Grund einer Stammeinlage, die dem , weder gestundet noch erlassen werden kann, die er also selbst an die gel e het leisten muß, sei es durch bare Zahlung, sei es durch Sacheinlage (als Sacheinlage gilt gegebenenfalls auch die Aufrechnung mit einer Forderung an die Gesellschaftö⸗. Die Leistung der Stammeinlagen ist also nicht nur zur Sicherung der Stammkapitalziffer bestimmt, sondern es soll der . wirklich neues Kapital von gußen her zu⸗ geführt werden, die Gesellschaft soll durch die Einlageleistung oder Entstehung der 86 n n, in ihrem Vermögens⸗ stand bereichert sein. Daß die r r han den Gegenwert der Stammeinlage in Gestalt wirklich bereiter Mittel von außen her erhalten soll, ist ein zwingender, durch die Beteiligten nicht abänderlicher Rechtssatz (gl. Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 72 S. 266). Dieser Gegenwert muß von den Gesellschaftern selbst aufgebracht werden Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Bd. 47 S. 185). Der Gese hehe. der seine Einlage nach dem Gesellschaftsvertrag in bar 6 len muß, wird von der * f tung zur Einlageleistung nicht da⸗ durch befreit, daß die Gesellschaft für ihn bezahlt, wenn sie nicht egenüber dem Gesellschafter obliegende Schuld verwendet; die Geschäftsführer könnten daher in solchen Fällen nach wie vor gegen die Gesellschafter auf . der Ver⸗ pflichtung klagen, und nach 5 19 Abs. 2 könnte der en,, nicht einmal mit seiner Gegenforderung an die Gesellschaft gegen diefen Anspruch aufrechnen V. Diese Grundsätze gelten auch bei der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft m. b. H. In diesem Falle beef es nach 5 55 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Uebernahme jeder auf das erhöhte Kapital zu leistenden Stammeinlage einer be⸗ urkundeten i. des Uebernehmers. Die Bestimmungen

dazu eine ihr

in 8 5 Abs. 1— sind entsprechend anzuwenden; ebenso a 7 Abs. 2. In 56 ist bestimmt, daß die Lei 4 unbarer Ein⸗ lagen besonders bestimmt sein muß und 19 Abs. 3 ent⸗ sprechend anzuwenden ist; vor der Eintragung ins Handels⸗ register muß das erhöht Kapital durch Uebernahme von Stamm⸗

einlagen gedeckt sein (6 55). Aus diesen Vorschriften ergibt sich, * die . des Stammkapitals nichts anderes ist, als eine zusätzliche Neugründung, so daß, was für die Gründung gilt, auch hier entsprechend gelten muß. Denn die Erhöhung des Stammkapitals ist, wie das Reichsgericht 8 Bd. 85 S. 311 ff.) mit Recht ausgeführt hat, ein nach Inhalt und Wesen der Gründung ähnlicher Vorgang; durch die Erhöhung wird der durch die Gründung und Eintragung geschaffene recht— liche Bestand der Gesellschaft erweitert. Die Erweiterung ist auch mit ähnlichen Sicherheiten umgeben wie die Gründung und erlangt wie sie erst durch die Eintragung in das Handels⸗ register rechtliche Wirkung. Es ist daher berechtigt, die für die Gründung gegebenen Vorschriften da, wo das Gesetz Lücken Et auf die Erhöhung des Kapitals entsprechend anzuwenden. s ist daher (Entscheidungen des Reichsgerichts in y Bd., 96 S. 22) unzulässig, die Beträge der neuen Stamm- einlagen von einem Reservefonds den Gesellschaftern unmittelbar ur Erfüllun ihrer Barzahlungspflicht zur Verfügung zu stellen. Allerdings 1 eine mittelbare Unterstützung der gef s hen nr bei der Barzahlung unter Benutzung des echten freiwilligen Reservefonds möglich. Erforderlich dazu ist aber, daß den Ge⸗ sellschaftern die Beträge auch wirklich zur Verfügung 6 wurden. Nur wenn sie die Verfügung darüber, d. h. die Ent⸗ Hf fit eingeräumt erhalten 6 das ihnen von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Geld auch anderweit zu ver⸗ 66 kann in ihrer Zustimmung zur Umschreibung auf Stamm⸗ apitalkonto ein gültiger Ersatz der Barzahlung erblickt werden. Wenn also nicht eine ungültige, weil nicht im Gesellschafts⸗ vertrag vorgesehene Sacheinlage angenommen werden will, nur denkbar, daß die Gesellschaft zunächst beschließt, die Rück⸗ lagen an die Gesellschafter ent n . auszuschütten. Das Ge⸗ h behandelt also die Zulässigkeit der Aufrechnung bei der Er⸗ ung des Stammkapitals nicht anders als bei der Gründung:; der Grundsatz der Maßgeblichkeit des y, der Auf⸗ rechnung gegenüber ij auch bei der Kapitalerhöhung durchzu⸗ führen. Es ergibt sich klar aus den 1 der S8 55— 57 des Gesetzes berg en die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, daß die Bestimmungen, welche in den S8§ 5, 19 ff. für die ursprüngliche Stammeinlage getroffen sind, auch auf die er⸗ 3 Stammeinlage anzuwenden sind. Wie das Reichsgericht Bd. 62 S. 426) zutreffend ausführt, bedeutet die Wiederholun der Vorschrift von s 19 Abs. 3 in § 56 Abs. 2 keineswegs, da damit die Anwendung von 5 19 Abs. 1 und 2 ausgeschlossen sei. Die Vorschrift des 3 56 hat die Bedeutung, klarzustellen, daß diejenigen Festsetzungen, welche ö tlich des ursprünglichen Kapitals gegebenenfalls im Gesellschaftsvertrag enthalten sein müssen (6 5 Abs. 3), hier in dem Beschluß über die Erhöhung des Stammkapitals zu treffen und in die Uebernahmeerklärung aufzunehmen . enthält der Beschluß oder die Erklärung keine . Festsetzung, so ist 8 19 Abs. 3 entsprechend anzuwenden (vgl. Motive zu 588 56— 58 des Entwurfs zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung). Die Anwendung ist 261 nicht wie bei Abs. 1 und 2 des 8 19 eine unmittelbare, ondern nur eine entsprechende deshalb, weil 5 19 Abs. 3 auf die enn ng in 5 5 Abs. 4 verweist und diese sich nur auf das ursprün liche Stammkapital bezieht und vom Gesellschafts⸗ vertrag spricht. Hiernach ist davon auszugehen, daß der in 5 19 Abs. 2 bestinimte Ausschluß des Verzichts auf die Stammeinlage⸗ leistung ohne weiteres auch bei der Kapitalerhöhung gilt. Auch Brodmann (Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung S. 123) weist richtig 3 bin, da eine unmittelbare Umbuchung von Reservekonto auf Kapital⸗ konto unzulässig ist und daß es hier nur den Umweg über die Auskehrung der Reserve in Form der Gewinnausschüttung und Verwendung der ausgeschätteten Gewinngelder oder der daraus entstandenen Forderung zur Kapitalerhöhung gibt und daß daher diese Form der Stammeinlageleistung durch Umbuchung nur im e , . mit der Ausschüttung einer besonderen Dividende geschehen kann. Im Hinblick auf 5 19 Abs. 2 würde eine Aufrechnung mit einer nicht fälligen, nicht liquiden und nicht vollwertigen Forderung, z. B. mit dem allgemeinen gesell⸗ schaftlichen Rechtsanspruch auf Beteiligung an der Ausschüttun von Reserven im Falle der Auflösung der Gesellschaft, eine na 819 y. 2 verbotene Befreiung des Gesells aftlff von seiner Einlagepflicht bedeuten. Die Forderung der Gesellschaft auf die Leistung der Stammeinlage und die Haftung der Gesellschafter hierfür würde also fortbestehen, und die Forderung müßte in der Bilanz der Gesellschaft aktiviert bleiben. Die von der Gesell⸗ schaft hier beliebte Form der Tilgung der Einlageschuld durch einfache un gg von Reservekonto . Stammkapitalkonto durch die Gesell . kann also tatsächlich als nichts anderes an⸗ esehen werden als die buchtechnische Vermeidung einer unnützen

Hin⸗ und Herzahlung von Geldern an Stelle der an sich beab⸗

sichtigten Aufrechnung mit einer fälligen, liquiden und voll⸗ wertigen Schuld der Gesellschaft gegen die Gesellschafter Es muß also sowohl gesellscha reg geh als wirtscha . an⸗ enommen werden, daß vor der Tilgung der Einlageschuld eine el e, liguide und vo wertige Forderung der Gesellschafter an die Gesellschaft entstanden ist und daß erst dann diese Forderung zur Tilgung der Stammeinlageverpflichtung verwendet worden ist. Daß davon auch mit vollem Recht im vorliegenden Falle die Beteiligten selbst ausgingen, ergibt sich daraus, daß die Um⸗ buchung erst erfolgt ist, nachdem die k e tatsächlich die Ausschüttung der Beträge als Gewinn. beschlossen hat. Auch ohne einen gol mn ausdrücklichen . muß aber ein dahin⸗ gehender und ausgeführter Wille der Gesellschafter angenommen werden. Denn es kann wirtschaftlich davon ausgegangen werden, daß die Gesellschafter nach der Durchführung., der Kapital. erhöhung ihre Einlageverpflichtung als erfüllt ansahen und nicht daran dachten, noch zahlen zu müssen. Es hat das auch niemand von ihnen verlangt. Bei der 9 das ser, ,. maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise muß also die Sachlage so an= esehen werden, als ob die Beteiligten den einzigen für sie gang⸗ bee, Wege über die Gewinnaus 6 1 auch formell zurück. gelegt hätten. Es konnte 17 die Vorbehörde ohne weiteres unterstellen, die Gesellschafter seien damit einverstanden gewesen,