1931 / 170 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 169 vom 23. Juli 1931. S. 2

schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten

niederg t. . den 16. Juli 1931. Amtsgericht. Dresden. 37665

Zur Abwendung des onkurses über das Vermögen des Kaufmanns Julius Smetana in Dresden ⸗A., Ludwig⸗ Richter⸗Str. 10, der unter der Firma „Modellhaus Julius Smetana“, hier, Prager Str. 24, die Herstellung von Damenmodewaren betreibt, wird heute, am 20. Juli 1931, vormittags 11,330 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren er⸗ öffnet. Vergleichstermin am Mittwoch, den 19. August 1931, vormittags 9330 Uhr. Vertrauensperson: Herr Kaufmann Paul Claus in Dresden-A., Elisenstraße 53. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Dresden, Abt. Il, den 20. Juli 1931. Hüren. Ieh ein. 37666 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Meisenberg in Düren, alleinigen Inhabers der nicht eingetragenen Firma Franz Meisenberg in Düren, Wirtel torplatz 5, ist am 18. Juli 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Josef Schroeder in Düren, Weierstraße 22, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Samstag, den 15. August 1931, 19 Uhr, vor dem Amtsgericht in Düren, Jesuiten⸗ gasse 11, Zimmer Nr. 20 a, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ fahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Düren, den 18. Juli 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Abteilung 6. PDuishiurꝶ. 37667 Eröffnungsbeschlust.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Ständer in Duisburg, Mülheimer Straße 197, wird heute, am 17. Juli 1931, 1230 Uhr, das Vergleichsverfehren zur Abwendung des Konkurses erö fnet. Als we, , , , . wird der Bank⸗ direktor a. D. Walter Kochs in Duis⸗ burg, Moselstraße 40, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ porschlag wird auf den 18. August 1931, 10 Uhr, Saal 85, Erdgeschoß, anberaumt.

Amtsgericht Duisburg.

Hhrentrriedersdeorę. 37668

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen: a) der Kommandit⸗ gesellschaft in Fa. Carl Franke, Schuh⸗ fabrit in Ehrenfriedersdorf, Albertstr.? zv) des Fabrikbesitzers Martin Rudolf Kopper, daselbst, als persönlich haften⸗ den Gesellschafter der Fa. unter a, und e) des Fabrikbesitzers Hans Heinrich Kopper, daselbst, als persönlich haften—⸗ den Gesellschafter der Firma unter a, ist durch Beschluß des Landgerichts Ehemnitz vom 10. Juli 1931, vorm. 10 Uhr, das gerichtliche Vergleichsver⸗ fahren eröffnet worden. Vertrauens⸗ person: Herr Rechtsanwalt Winter in Ehrenfriedersdorf. Hinsichtlich des Ver⸗ fahrens, betr. die Fa. Franke, werden zu Mitgliedern des Gläubigerausschusses bestellt: Die Herren Direktor Böhme von der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Annaberg, Direktor Canetti, Vorstands⸗ mitglied der Lederwerke Plunder & Pollak A.-G., Leitmeritz, 2 a. D. Max Steyer in Freiberg i. Sa. Vergleichstermin am J7. August 1931, vorm. 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Amtsgericht Ehrenfriedersdorf, den 18. Juli 1931.

Franlefurt, Main. 37669 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Aftergut in Frankfurt a. M., Lange Straße 24, ist am 16. Juli 1931, 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Marx⸗ heimer, Frankfurt a. M., Alte gif. straße 6, ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 1. August 1831, 9 Uhr, vor dem Amts- gericht in Frankfurt a. M., Zeil 42, J. Stock. Zimmer Nr. 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ ahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der ö zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Frankfurt a. M., den 16. Juli 1931. Die 35 des Amtsgerichts.

Abt. 44.

37670 HHarburg-Wilhelmsburg. Vergleichsverfahren. (V. N. S / 31.) Ueber das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Jüngerhans, hier, Eihen dorfer Straße 108, Inhaber des hier, Rathausstraße, unter seinem Namen betriebenen Herrenbekleidungsgeschafts, ist am 20. Juli 1931, 11 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der 2 revisor Heinrich Heuer, hier, Bansen⸗ straße 15. ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Mitt-⸗

woch, den 19. August 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Harburg⸗Wil⸗ helmsburg, Buxtehuder Str. 11, Zim⸗ mer Nr. 2, anberaumt. Der Antra auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschãftsstelle far Einsicht der Betei⸗ ligten niedergelegt.

Sarburg⸗Wil helmsburg. 20. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Landsherg, Wart he. 37671 Vergleichsver fahren.

Ueber das Vermögen der offenen gene e e ichn ee e , & Engel in Landsberg (Warthe). Wollstr. 21 ist am 14. Juli 1931, 17,45 Uhr, das Ver⸗ 1 zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kauf⸗ mann Gustav Moldenhauer in Lands⸗ berg (Warthe) ist zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigerausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 14. August 1931, 8a Uhr, vor dem Amtsgericht in Landsberg (Warthe), Zimmer Nr. 24, anberaumt.

Landsberg (Warthe), 14. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Liegnitx. . 27672 Ueber das Vermögen der Firma

E. Vangerow (Inh. Heinrich Vangerow) in Liegnitz, Goldberger Str. 1, ist heute das Vergleichsverfahren zwecks Abwen⸗ dung des Konkursverfahrens eröffnet. Verkrauensperson ist der Bücherrevisor Haffner in Liegnitz. Vergleichstermin am 19. August 1931, 914 Uhr.

Amtsgericht Liegnitz, J5. Juli 1931.

Lindow, Marl. 37673

Ueber das Vermögen des Landwirts Hermann Berg in Schönberg wird heute um 12 Ühr das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vergleichstermin am 14. ͤ . 1931, 10 Uhr. Vertrauensperson: Kau mann Hollin, hier. Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten aus.

Lindow, Mark, den 18. Juli 1931.

Amtsgericht.

Malgarten. Beschlusß. 37674 Ueber das Vermögen der Firma Rudolf Koch in Bramsche, Inhaber Kaufmann Ernst Höcker daselbst, wird heute um 12 Uhr das Vergleichsver⸗ fahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Vertrauensperson ist be⸗ stellt: Dr. jur. Adolf Prost in Osna⸗ brück, Wittekindstr. 18. Als Gläubiger⸗ ausschußmitglieder werden bestellt: 1. Handelsvertreter Ernst Jacobs, Osnabrück, Rolandstr. 17, 2. Fabrikant Tjaden, Rheine i. W., 3. Rendant Albert Nagel, Bramsche, Lindenstraße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 13. August 1931, 15 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 5, festgesetzt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts niedergelegt. Amtsgericht Malgarten, 20. Juli 1931.

*

Memmingen. 37675 Das Amtsgericht Memmingen be— schließt heute, am 18. Juli 1931, vor⸗ mittags 19 Uhr, auf den Antrag des Bäckermeisters Karl Krottenmüller in Memmingen vom 30. Juni 1931: Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses wird über das Vermögen des Bäckermeisters Karl Krottenmüller in Memmingen eröffnet. Als Ver⸗ trauensperson wird Wirtschafts⸗ und Steuerberater Friedrich Wilhelm Göp⸗ pel in Memmingen bestellt. Zur Ver— handlung über den Vergleichsvorschlag wird Termin bestimmt auf Montag, den 17. August 1931, nachm. 3 Uhr. Zu diesem Termin werden der Schuldner Krottenmüller, die Vertrauensperson und die beteiligten Gläubiger vorge⸗ laden. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen so⸗ wie die Aeußerung der Handwerks⸗ kammer von Schwaben und Neuburg sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 29, niedergelegt. Amtsgericht Konkursgericht. Ferleber. 37676 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Louis Mathias, Perleberg, Am Real⸗— gymnasium 6, wird heute, am 21. Juli 1931, 12 Uhr mittags, das Vergleichs⸗ verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurses eröffnet. Der Bücherrevisor Otto Waldvogel in Perleberg wird * Ver⸗ trauensperson ernannt. Ein Gläubiger⸗ ausschuß wird nicht bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird auf Mittwoch, den 19. August 1931, 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt. 2 V. N. 4. 31/2.

Perleberg, den 21. Juli 1931.

Das Amtsgericht.

Pulsnitz, Sachsen. 37677

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Inhaberin eines Pelzwaren Hut⸗ und Mützengeschäfts Rosa led. Fischer in Pulsnitz. Schloß⸗ straße 3, wird heute, am 29. Juli 1931, nachmittags 4 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ n,, eröffnet. Vertrauens-

person: Herr Rechtsvertreter Arno Gnauck, Pulsnitz, M. S. Vergleichs⸗ termin am 17. August 1931, vormittags 39 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der 2 zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus.

Amtsgericht Pulsnitz, den 20. Juli 1931.

Schwerte, Ruhr. 37678 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Erich Rien⸗ fr. Inhabers der Firma Erich Rien⸗ öfer, Ven mrs Droge in Schwerte, ist am 21. Juli 1951, 10 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Dr. Max Hoffmann in Wuppertal⸗Barmen ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird au den 19. Angust 1931, 101 Uhr, vor dem Amtsgericht in Schwerte, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Schwerte, den 21. Juli 1931.

Das Amtsgericht. Tilsit. Beschluß. 37679

Ueber das Vermögen der Firma Max Alterthum in Tilsit, Inhaber Kauf⸗ mann Felix Alterthum in Tilsit, Hohe Straße, wird heute, am 29. Juli 1931, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Vertrauens person wird der Kaufmann Fritz Deutsch in Tilsit bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag wird auf Sonnabend, den 15. AÄugust 1931, vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 280 Neubau), anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs— verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Anitsgexichts, Zimmer 168, zur Einsicht der Betei⸗ Uigten niedergelegt. ;

Tilsit, den 20. Juli 1931.

Amtsgericht.

Wuppertal-Elberteld. 37680 Ueber das Vermögen 1. des Fer⸗ dinand Beck, Wuppertal - Elberfeld, gr. S2, 2. des Willi Feldeisen, Elberfeld, Lothringer Straße 9, als Inhabers der Elekrkro⸗ und Radio- Zentrale Beck & ldeisen, ist am J7. Juli 1931, 18 Uhr, das Vergleichs verfahren zur Abwendung des Kon⸗ kurfes eröffnet worden, Pertrauens= person: Bücherrevisor Erich von der Dart. Wuppertal⸗Elberfeld, Neustr. 6. ermin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag am 20. August 1931, 1027 Uhr, Zimmer 106. Ilmtsgericht, Abt. 13. Wuppertal- Elberfeld.

Wuppertal-FEiverfeld. 37661]

Ueber das Vermögen des Zimmer- meisters Stto Schumann, Wuppertal Elberfeld, Schütz enstr. 8, ist am 17. 3. 1931, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Vertrguensperson; Bücher⸗ revisor Aut 9 Weidmann, Wuppertal⸗ Elberfeld. Distelbecker Straße. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs= dorschlag: 20. August 1931, 10, Uhr, Zimmer 106.

Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld.

Abt. 13.

zeitz. Vergleichsverfahren. 37682

Ueber das Vermögen der Firmg Otto Saupe, Inhaber Kaufmann Stto Saupe, Eisenwaren, in , , ist am I7. Juli 1931, 12 ÜUhr 39 Minuten, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der vereid. Bücherrevisor Oskar Frentzel in Zeitz, Tröglitzer Straße, ist zur Vertraueng⸗ . ernannt. Termin zur Verhand⸗ ung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 18. August 1931. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Zeitz, Zimmer Nr. 39, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnüng des Verfahrens nebst feinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind aüf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zeitz, den 17. Juli 1931.

Amtsgericht.

nenæaberꝶ. 37683 Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Dülfer in Overath ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 26. Mai 1831 auf⸗ gehoben.

Bensberg, den 8. Juli 1931.

Das Amtsgericht.

der Zwangsverglei bestätigt worden ist. Berlin⸗Charlottendurg, 16. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Charlottenburg. Abt. 18. Berlin- Charlottenhurg. 37685 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Ver⸗

mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Minoga & Bock in Berlin- Charlottenburg, Joachimsthaler Str. 1 Juwelen, Gold⸗ und Silberwaren, ist durch Beschluß des Gerichts vom 10. Juli 1931 aufgehoben worden, do der Zwangsvergleich angenommen und ber e g worden ist.

Berlin⸗Charlottenburg, 16. Juli 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Abt. 18.

Charlottenburg.

NHücleeburꝶ. 837686

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma W. Sorrer Co. Nachf. Inhaber Hans Gammel in Bückeburg, ist nach Bestätigung des Vergleichs vom 13. Juli 1931 aufge⸗ hoben.

Amtsgericht, 1. Bückeburg.

Chemnitz. 37687

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Fa. Paul Köhler & Sohn, Strumpfwaren⸗ großhandel in Chemnitz, Gustav⸗Frey⸗ tag⸗-Straße 14, und die persönlich haf⸗ tenden Gesellschafter; 1. Ernst Paul Köhler in Chemnitz, Eschestr. 5, 2. Paul Friedrich Köhler ebenda, Gustav⸗Frey⸗ tag⸗Straße 14, ist zugleich mit der Be⸗ stätigung des im Vergleichstermin vom

16. Juli 1931 angenommenen Ver gleichs durch Beschluß vom 16. Juli

1931 aufgehoben worden.

Amtsgericht Chemnitz, Abt. A B, den 17. Juli 1931. PDisseld orf. ö 37688 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Willy Kröll, Samenhandlung in Düsseldorf, Voll⸗ merswerther Str. 2, ist nach rechtskräf⸗ tiger Bestätigung des in dem Ver— gleichstermin vom 11. Juli 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs heute aufgehoben

worden. Düsseldorf, den 11. Juli 1931. Das Amtsgericht. Abt. 14a.

PDPiüss eldort. ; ö. 37689

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Gastwirts Hermann Müller in Düsseldorf. Herderstraße 60, ist nach rechtskräftiger Bestätigung des in dem Vergleichstermin vem 11. Juli 1931 angenommenen Vergleichs heute aufgehoben worden.

Düsseldorf, den 16. Juli 1931.

Das Amtsgericht. Abt. 14a. Essen, Ruhr. 37690 as Berglei sverfahren zur Abwen⸗

dung des Konkurses über, das Ver= mögen des Kaufmanns Heinrich Salo⸗ mon, Essen, alleinigen. Inhabers der

irma W. Salomon, Eisengroßhandlung in Essen, Altendorfer Str. 404, ist durch Beschluß vom 13. Juli 1931 aufgehoben worden, da der Vergleich angenommen und beftätigt worden ist.

Amtsgericht Essen.

qc r Litæ. ! 37691 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Otto Wolf, alleinigen Inhabers der inen Wolf's Ww. K Pfeiffer in Görlitz, Steinstraße 13, ist nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. 14 VN 11131. Görlitz, den 18. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

nam nrg; 37692 Das über das Vermögen der Ehefrau Martha Anna Behnken geb. Gellert, in nicht eingetragener Geschäfts, bezeichnung Emll Behnken, wohnhaft Hamburg, Sprinkenhof, Mittelportal, IV. Stock, eg n, daselbst, Ge⸗ schäftszweig: Herftellung und Handel mit Seidenschirmen, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 16. Juli 1951 aufgehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. . 37693

Das über das Vermögen des Eisen⸗ und Kurzwarenhändlers Hans Amandus 2 in nicht eingetragener Geschäfts⸗ bezeichnung Hans Ehrich, wohnhaft 5 Doormannsweg 13, hptr., Ge⸗ schäftslokal: Samburg 19, Fruchtallee 7, Geschäftszweig: Eisen⸗ und Kurzwaren⸗ kleinhandel, eröffnete gerichtliche Ver⸗ 6 ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 16. Juli 1931 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamm, Westf. 37694 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Textilwarenhändlers Erich Wanke in Hamm ist durch Zwangsvergleich beendet. Hamm i. W., den 11. Juli 1931. Das Amtsgericht.

Hechingen. 37695

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Moritz J. Bern⸗ heim, Inh. Isidor Bernheim in Hechin⸗ en, wird für den Kaufmann S. Fle⸗ inger in Hechingen der Gastwirt Otto Mebold in Hechingen zum Gläubiger⸗ ausschußmitglied ernannt.

Hechingen, den 17. Juli 1931.

Das Amtsgericht.

Landsberg, Warthe. 31696) Bekanntmachung. Das , über das

Vermögen des

aufmanns Karl Fünf

haus in Landsberg (Warthe), Damm⸗

straße 8&0, ist nach Bestatigung des Ver-=

gleichs vom 11. Juni 1931 aufgehoben.

Landsberg (Warthe), 11. Juli 1931. Das Amtsgericht.

Lauenburg, POmm. a

Das Vergleichsverfahren über da Vermögen des Uhrmachers Walter Schulz in Lauenburg i. Pomm . ist nach Annahme und rechtskräftiger Bestäti⸗ gung des Vergleichs aufgehoben worden.

Lauenburg i. Pomm., 18. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lauenburg, Pomm. 37698

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Stöckenius in Lauenburg i. Pomm . ist nach Annahme und rechtskräftiger Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Lauenburg i. Pomm., 18. Juli 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lauenburg, Pomm. 37699

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des 1 Ulrich Zander in Sarbske, Kr. Lauenburg in Pomm., ist nach Annahme und rechts- kräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Lauenburg i. Pdomm., 18. Juli 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Lommatzsch. ; 37700

Das gerichtliche Vergleichsverfahren ur Abwendung des Konkurses über das zermögen des Schuhmgchermeisters Bruno Max Panitz, Alleininhabers der nicht handelsgerichtlich eingetragenen Firma ach tau] Max Panitz“ in Lommatzfch. Sa., Döbelner Straße, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs termin vom 6. Juli 1931 an⸗ genommenen Vergleichs durch Beschluß vom 6. Juli 1931 aufgehoben worden.

Sächs. Amtsgericht Lommatzsch, den 17. Juli 1931.

Medebach. Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Johann Jung⸗ bluth, Inhaber Kaufmann Johann Jungbluth in Winterberg i. W., ist durch Beschluß vom 19. Juli 1931, durch den der Vergkeich bestätigt wurde, auf⸗=

gehoben.

Medebach, den 10. Juli 1931. Amtsgericht. Meiningen. 37702 Das Vergleichsverfahren zur Abwen-= dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Günther Graef. Juh. Max Poppe in Meiningen ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben

worden. . Meiningen, den 18. Juli 1931. Thür. Amtsgericht. Abt. 3.

Virnberg. ö 37703 Das Amtsgericht Nürnberg hat mit . vom 16. Juli 1931 das Ver—= gleichsverfahren zur Abwendung des onkurfes über das Vermögen des Architekten Karl Popp; in Nürnberg, Rothenburger Straße 31111. nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs

3770

aufgehoben. . Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Nürnberg. 37704

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 16. Juli 1931 das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des er r s über das Vermögen der Kommanditgesellschaft in Firma Berlin & Co., Elektro⸗Radio⸗Großhandlung in Nürnberg, Marienstraße 8, nach Be⸗ stätigung des angenommenen Vergleichs

aufgehoben. . cee g rgstelle des Amtsgerichts. Penig. 37705

Das gerichtliche Vergleich verfahren. das zur gerne m ng des Konkurses über das Vermögen des/ Kraftfahrzeug⸗ händlers Wilhelm Friedrich Sieber in unzenau, Markt 263, eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 17. Juli 1931 angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. . Amtsgericht Penig, am 20. Juli 1931. 37705 Schwarzenberg, Sachsen,

Das Vergleichsverfahren zur Abwen-⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Emil Zweigler. Pappenfabril in Schwarzenberg⸗Wildengu, alleiniger In- haber der Fabrikant Emil Zweigler in Schwarzenberg⸗Wildenau, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 8. Juli 193 L angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 10. Juli 1935 aufgehoben worden. Die Auslagen der Vertrauensperson werden ö. 21,84 RM und deren Vergütung au 250 RM festgesetzt.

Amtsgericht Schwarzenberg, Sa.. den 16. Juli 1931.

wWuppertal-Piperteld. 37707

*. Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Vereinigte Band⸗ fabriken Att. Ges., Wuppertal⸗Elber⸗ feld, ift infolge Bestätigung des in dem Vergleichstermin vom 16. Juli 1931 angenommenen Vergleichs am 16. Juli 1931 aufgehoben worden.

Amtsgericht Wuppertal⸗Elberfeld.

Abteilung 18.

Deutscher Reichsanzeiger

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1931

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Exequaturerteilung und Erlöschen eines Exequatur. Verordnung über die Förderung des freiwilligen Arbeits— dienstes. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 39 und 40 des nn, Teil J, sowie der Nummer 18 des Blattes, eil II.

Preußen. Zeitungs verbote.

Amtliches.

Deu tsches Reich.

Dem brasilianischen Generalkonsul in Berlin, Sylvio Romero Filho, ist namens des Reichs unter dem 13. Juli 1931 das Exequatur erteilt worden; das seinem Amtsvorgänger, dem Generalkonsul Dr. Bento Carvalho do Pago am 30. Mai 1924 erteilte Exequatur ist daher erloschen.

Verordnung über die Förderung des freiwilligen Arbeitsdienstes.

Auf Grund des 5 1392 des Gesetzes über Arbeits⸗ vermittlung und Arbeitslosenversicherung und des Zweiten Teils Kapitel V5 2 Abs. 2 der Zweiten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1951 (RGBl. 1 S. 289 wird hiermit verordnet, und zwar zu Artikel 17 mit Zustimmung des Reichsrats, zu den Artikeln 1 bis 12, 20 und 21 nach An⸗ hörung des Verwaltungsrats der Reichsanstalt für Arbeits⸗ vermittlung und Arbeitslosenversicherung:

1. Förderung, Per sonenkreis. Artikel l.

1. Gegenstand des freiwilligen Arbeitsdienstes im Sinne des § 139 a des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen⸗ versicherung und dieser Verordnung können nur emeinnützige zusäͤtzliche Arbeiten sein, die als solche von der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung anerkannt sind.

2. Die Gemeinnützigkeit zusätzlicher Arbeiten wird nicht da⸗ durch ausgeschlossen, daß die Arbeiten in erster Linie einem be⸗ schränkten Personenkreis (Mitgliedern von Verbänden und Ge⸗ nossenschaften, Hilfsbedürftigen) zugute kommen, sofern die Allge⸗ meinheit ein wesentliches Interesse an der Ausführung hat.

Artikel 2.

Eine Förderung ist nur zulässig, wenn Gewähr dafür besteht, daß die ,, . von Arbeitsgruppen im freiwilligen Arbeitsdienst nicht für politische oder staatsfeindliche Zwecke miß— braucht wird.

Artikel 8.

1. Die Förderung wird für Empfänger von, versicherungs⸗ mäßiger Arbeitslosenunterstützung und von Krisenunterstützung . die bei der Arbeit mit r n ihres zuständigen Arbeitsamtes (58 168, 169 des Gesetzes) beschäftigt werden.

2 Ist dieses Arbeitsamt nicht zugleich das Arbeitsamt des Dienstortes, so darf die Zustimmung nur im Benehmen mit diesem Amt erteilt werden. Arbeitsamt des Dienstortes ist das Arbeitsamt, in dessen Bezirk die Arbeit ausgeführt wird; erstreckt ich die Arbeit über mehrere Arbeitsamtsbezirke, so bestimmt der

orsitzende des TLandesarbeitsamts, ö Arbeitsamt als Arbeitsamt des Dienstortes anzusehen ist.

Artikel 4.

1. Empfänger von e,, ,, . Arbeitslosenunter⸗ Hüßung oder von Krisenunterstützung, ie nach Artikel 3 als Arbeitsdienstwillige beschäftigt werden, erhalten die Unterstützung in der bisherigen Höhe und Dauer weiter.

2. Das Arbeitsamt des Dienstortes kann die Unterstützung der beteiligten Arbeitsdienstwilligen ig in Pauschbeträgen fest⸗ Cen jedoch nicht mehr als zwei Reichsmark wochentäglich auf en Kopf des Arbeitsdienstwilligen. Das Arbeitsamt kann die Unterstützung für die beteiligten Arbeitsdienstwilligen bis zur Dauer von zwanzig. Wochen bewilligen; geschieht dies, so wird die Unterstützung während der festgesetzten Dauer auch für die⸗ jenigen Arbeitsdienstwilligen weitergewährt, deren fte ft anspruch schon in einem früheren Zeitpunkt erschöpft ist. Wird die Arbeit nach Ablauf der nach Satz 2 bewilligten Dauer noch Hrgelet, so kann der nach Satz 1 festgesetzte Betrag für die

eiterbeschäsftigten, deren unt ne , ., noch nicht er⸗ schöpft ift, bis zur sonst zulässigen Höchstdauer weitergezahlt werden.

3. Die Unterstützung kann statt an den Arbeitsdienstwilligen an den Träger der Arbeit gezahlt werden, wenn dieser für die ordnungsmäßige Verwaltung und Verwendung der Gelder zu⸗ unsten der Arbeitsdienstwilligen ausreichende Gewähr bietet. Der Träger der Arbeit kann die ,, d. ganz oder teilweise in Sachleistungen an die Arbeitsdienstwilligen weitergeben. So⸗

weit es erforderlich ist, um die Arbeit in Gang zu bringen, kann ig im voraus an den Träger der Arbeit gezahlt werden, regelmäßig jedoch nicht für eine längere Zeitdauer als

die Unterstützun

eine Woche.

Abs. Z des

2. Die Zeit,

daß der Arbeitslose

lung und Arbeitslosenver unterstützung oder aus be

ämter die Entscheidung zusteht.

3. Soweit sich die Arbeiten nicht über die Be Arbeitsämter erstrecken, kann der Vorsitzende des amts die Entscheidungsbefugnis auf die Vorsitzenden der Arbeits⸗ ter Ist die Entscheidungsbefugnis übertragen, so entscheidet der Vorsitzende des Arbeitsamts im Benehmen mit einem Ausschusse des Verwaltungsausschusses des Arbeitsamts.

Artikel 9.

1. Für die Dauer der Betätigung im freiwilligen Arbeits⸗ dienst i das Arbeitsamt des Dienstortes ohne weiteres zur Unterstützung der beteiligten Arbeitsdienstwilligen zuständig. 2. Soweit Gemeinden von geringer finanzieller Leistungs⸗ fähigkeit, in denen nach Krisenunterstützung begründet wird, hierdurch über . mit

ür Empfänger von Krisenunterstützung es Gesetzes), ohne daß ihnen ein entsprechender Borteil aus der Ausführung der Arbeit erwächst, kann der Vor⸗ sitzende des Landesarbeitsamts auf die Betei meinden am Aufwand verzichten.

ämter übertragen.

Aufwendungen würden (6 167

Reich den Ausfall.

befreien, soweit die Dur

amts auf

Beschwerde an den Vorsitzenden des Landesarbeitsamts zulä

2. Gegen Entscheidungen, die der Vorsitzende des Landes arbeitsamts auf Grund dieser Verordnung triff Beschwerde an den Prä

Wochen

ewähren,

Artikels.

1. Soweit der Reichsarbeitsminister der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung besondere Reichs⸗ mittel zur Verfügung stellt, kann das Arbeitsamt des Dienst-⸗ ortes Arbeitslosenunterstützung von höchstens zwei Reichsmark wochentäglich für eine Dauer von höchstens zwanzig Wochen auch solchen e e, , r,. Unterstützung erhalten, weil

Abs. 1 die örtliche

Artikel 10. Das Arbeitsamt des Dienstortes kann die Arbeitsdienst= willigen von den regelmäßigen Meldungen G 173 des Gesetzes) ichf des Arbeitsdienstes dies er⸗ fordert und von der Befreiung eine mißbräuchliche Ausnutzung der Unterstützung nicht zu befürchten ist. Artikel 11.

Der Arbeitsdienstwillige muß von der Arbeit abgerufen wer⸗ den, wenn ihm eine Arbeitsstelle vermittelt werden kann. Der Träger der Arbeit ist so früh als möglich von der bevorstehenden Ahrufung zu benachrichtigen.

Artikel 12.

1. Gegen Entscheidungen, die der Vorsitzende des Arbeits⸗ ,. 366. ö ö ; rund dieser Verordnung trifft, ist binnen zwei r 1. Arbeitsdienstwilligen, die bei volkswirtschaftlich wertvollen ssig.

führung.

Arbeitsvermittlung und Arbeitslo

der Entscheidun bewirkt keinen

ufschub.

4. Gegen Entscheidungen, die auf Grund dieser Verordnung e en werden, ist ein Rechtsmittel weder an die Spruch⸗

ein berechtigtes

identen der enversicherung zulässig. 3. Zur Beschwerde berechtigt ist jeder, der an der Abänderung Die Beschwerde

nteresse hat.

J die nur deshalb keine ĩ l sie die Voraussetzungen des 3 87 des Gesetzes nicht erfüllen oder weil sie das vorg Alter für die Krisenunterstützung noch nicht erreicht ha Präsident der Reichsanstalt regelt die Verteilung der Reichs⸗ mittel auf die nachgeordneten Dienststellen.

n e. deren der Arbeitsdienstwillige auf Grund des Abs. 1 Arbeitslosenunterstützung bezogen hat, wird auf die nr n mn n ,. angerechnet, wenn er später versiche⸗ rungsmäßige Arbeitslosenunterstützung bezieht.

Artikel 6.

Lehnt es der Arbeitslose ab, sich an einer Arbeit im frei⸗ willigen Arbeitsdienst zu beteiligen, oder auf, so ist dies nicht als Tatsache anzus arbeitsunwilli schulden arbeitslos ist (6 930 des Gesetzes).

Letttel J. Auf rie nn ung. die nach Artikel 4 während des frei⸗ willigen Arbeitsdienstes an Arbeitsdienstwillige gezahlt worden ist, findet 3 101 a des Gesetzes keine Anwendung.

II. Verfahren.

Artikel 8.

1. Ob eine Arbeit als freiwilliger Arbeitsdienst anzuerkennen ist und deshalb aus Mitteln der Reichsanstalt für Arbeltsvermitt-⸗ icherung oder aus Mitteln der Krisen—⸗ onderen Reichsmitteln gefördert werden kann (Artikel 4 5), entscheidet der Vorsitzende des Landesarbeits— amts im Benehmen mit einem Ausschusse des Verwaltungs⸗ ausschusses des Landesarbeitsamts.

2. Zuständig ist der Vorsitzende des Landesarbeitsamts, in dessen Bezirk die Arbeiten ausgeführt werden. Arbeit über die Bezirke mehrerer Landesabeitsämter, so bestimmt der Präsident der Reichsanstalt,

n,. en. Der

en, aus der sich ergibt, die oder durch eigenes Ver⸗

Erstreckt sich die welchem dieser Landesarbeits⸗

irke mehrerer andesarbeits⸗

Zuständigkeit zur

; ligung der Ge, In diesem Falle trägt das

t, ist binnen zwei eichsanstalt für

ehörden noch an die Organe der Reichsanstalt gegeben.

III. Anwendung von

Vorschriften der Sozial⸗ versicherung und des Arbeitsschutzes. Artikel 13.

1. Die Krankenversicherung Arbeitsdienstwilliger zur Aufnahme des freiwilligen Arbeitsdienstes ver

mäßige Arbeitslosenunterstützung oder

ein abweichender Satz festgesetzt oder die Unterstützung

nicht. Mit dem Uebergang der Zuständigkeit auf das

von vornherein bei diesem Arbeitsamt bezogen hätten; Artikel 5 erhalten,

Einheitslohn der Lohnklasse V zugrunde zu legen. Die

schriften der Reichsver

sicherten erhalten im Falle der Erkrankung

rungsordnung findet entsprechende Anwendung.

versicherungsordnung das Krankengeld ruht.

gelten die Träger der Arbeiten.

die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht verbunden. Artikel 14.

der Reichsversicherungsordnung findet auf den Arbeitsdienst entsprechende Anwendung, und zwar au wirtschaftlichen Betrieben.

Artikel 15.

stützung oder Krisenunterstützung bezogen haben, finden .

zulässige Höchstdauer hinaus

Artikel 16.

über die sonst (Artikel 4 Abs. 2.

Bestimmungen über die Durchführung dieser ü wendung, die bei einer gleichartigen Beschäftigung im verhältnis gelten würden. Hierbei

elastet IV. Verpflichtung der Gemeinden

Artikel 17.

1. Gemeinden, in deren Bezirk eine nach anerkannte Arbeit d,, . wird, sind auf Verlangen sitzenden des Landesar pflegung für die bei der Arbeit bes

*

önnen verlangen, daß der Tr gung im voraus Sicherheit leistet.

ihre Entscheidung ist endgültig.

V. Erleichterung der Siedlung für dienst willige.

Artikel 18.

Arbeiten zwölf 23 beschäftigt worden sind,

kung vom Beginn ihrer Beschäftigung ein Betrag von

werden.

zur 3 ent zu bringen, ob . als volkswirtschaftlich wertvoll anzusehen ist.

der Beschäftigung gestellt werden.

erfüllt sind, entscheidet das Arbeitsamt des Dienstortes.

500 n . Krisenunterstützung be⸗ zogen haben, läuft während des freiwilligen Arbeitsdienstes un⸗ verändert weiter, auch wenn statt der bisherigen Unterstützung

über die

sonst zulässige Höchstdauer hinaus gewährt wird (LArtikel 4 Abs. 2); insbesondere ändern sich hierdurch Grundlohn und Krankengeld

Arbeits⸗

amt des Dienstortes werden die Arbeitsdienstwilligen jedoch Mit⸗ e, Krankenkasse, bei der sie nach den S5 121, 122, 124 des esetzes Mitglieder geworden wären, wenn sie die Unterstützung

die Be⸗

fugnis zur Versicherung nach 5 123 des Gesetzes bleibt unberührt.

2. Auf Arbeitsdienstwillige, die Arbeitslosenunterstützung nach i finden die Borschriften über die Kranken⸗ versicherung Arbeitsloser entsprechende Anwendung. Für die Be⸗ rechnung des Grundlohns gilt 5 119 des Gesetzes; dabei ist der

Beiträge

werden aus den besonderen Reichsmitteln (Artikel 5) bestritten.

3. Arbeitsdienstwillige, die weder unter Abs. 1 noch unter Abs. 2 fallen, sind u,. gegen Krankheit versichert; die Vor⸗ er icherungsordnung über Krankenversiche⸗

rung finden mit folgenden Abweichungen Anwendung: Die Ver⸗ l lediglich Kranken⸗ ibt er eine solche Arbeit leg (86 182 Abs. 1 Nr. 1 der Reichsversicherungsordnung). Für Berechnung des Grundlohns tritt an die Stelle des Arbeits⸗

entgelts die Entschädigung, die dem Versicherten von dem Träger der Arbeit etwa gewährt wird; 5 180 Abs. 4 der Reichsversiche⸗ Der Beitrags⸗ satz ist gleich dem, den die Satzung der Kasse für Versicherte fest⸗ gesetzt hat, bei denen im Krankheitsfalle gemäß 8 189 der Reichs⸗ Als Arbeitgeber

4. Mit der Krankenversicherung der Arbeitsdienstwilligen ist

Für die Beschäftigung im freiwilligen Arbeitsdienst gelten die reichsgesetzlichen Vorschriften über Unfallversicherung. 5571 b reiwill igen bei land⸗

Für Arbeitsdienstwillige, die bis zur. Aufnahme des frei⸗ willigen Arbeitsdienstes versicherungsmäßige Arbeitslosenunter⸗

zur Auf⸗

altung der Anwarischaften in der Invaliden⸗,Angestellten⸗ und knappschaftlichen Pensionsversicherung die 88 129 und 167 Abf. 2 des Gesetzes über Arbeitsbermittkung und Arbeitslosen⸗ versicherung Anwendung, auch wenn statt der bishexigen Unter⸗ stützung ein abweichender Satz festgesetzt oder die Unterstützung gewährt wird

Auf die im freiwilligen Arbeitsdienst Beschäftigten finden die Vorschriften über Arbeitszeit Sonntagsruhe, Gefahrenschutz und über Arbeitsbeschränkungen für Frauen und Jugendliche und die Vorschriften An⸗

Arbeits⸗

sind Bodenverbesserungs⸗ arbeiten und Arbeiten zur Herrichtung von Siedlungs- und Kleingartenkand in jedem Falle als landwirtschaftliche Arbeiten anzusehen. Als Arbeitgeber gelten die Träger der Arbeiten.

zur Gewäh⸗ rung von Unterkunft und Verpflegung.

Artikel 8

des Vor⸗

eitsamts a f en Unterkunft und Ver⸗ äftigten Arbeitsdienstwilligen

egen angemessene Entschädigung zur Verfügung zu stellen, Sie J ? . der * ir die Entschädi⸗ 2. Kommt über die Höhe der Entschädigung oder die Sicher⸗

en n eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem räger nicht zustande, so entscheidet die Gemeindeaufsichtsbehörde:

Arbeits⸗

kann mit Wir⸗—

150 RM

für jeden Wochentag der Beschäftigung fortlaufend gutgefchrieben

2. Die Stelle, die nach Artikel 8 über die Zulassung der Arbeit eidet, hat in der Entscheidung zum Ausdruck die Arbeit im Sinne der vorstehenden Bestimmung

3. Die Gutschrift geschieht nur auf. Antrag des Arbeitsdienst. willigen; der Antrag muß spätestens einen Monat nach Abschluß

4. Ob und in welcher Höhe die Voraussetzungen der Gutschrift

Vor der

re ret der Träger der Arbeit darüber zu hören, ob der t

Arbeitsdienstfreiwillige während der angegebenen Zeit regelmäßig

bei der Arbeit . war. Das Nähere bestinimt der Präst⸗=

die bis dent der Reichsanstalt in Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen—⸗ sicherungs⸗ I versicherung. ;