1931 / 171 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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Tritte Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Rr. 171 vom 25. Juli 1931. S. 4 . ö taat für das Jahr 1929 34678 Liquidation. ; . * —— 9 * * 1 1929. Die Torgauer Elekiro⸗Großhandel lsSa76]. Q 5 5 Gmbd. in 8 bat 83 vor ani ali ni j ! angegangenem Liquidationsvergleich in der Königliches Rumãnisches Monopol · Institut Zahlungen geleistet im Laufe des Jahres 18929: , penn e sn gz (Cassa Autonoma a Monopolurllor Regatului Romaniei) in Sutarest. 3 ; ; . ; ; . ; 5 ; * e 2 20a os 280 , gien e, , r, . Einnahmen der C. A. M., die vom Staat in der Zeit am 30. 6. 19831 in das Dandele register 1 Vtiiva. Lei Lei vom J. 2. bis 31. 3. 1929 eingezogen sind . 98 218 762 eingetragen und den Unter zeichneten als ige Mintel: r Zahlungen der C. A. M. für Rechnung des Staates ö nan m an Liguidator bestellt. Die Gläubiger der Flüssige Mitte w 12 s ar M 1 ssd 13 w in der Zeit vom 7 2. bis 31.3. 1929 . 55 782 Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, 1. Kasse des Instituts, der Verkaussdepots usw. 2 aM at hlenden Abgaben J 180 686 676 sich wegen Ansprüche bei ihr zu melden, und der Finanzverwaltung. 3 226 * Rest der noch zu zahlen g ü , ,, , ,, 2. Guthaben bei . (davon in amn am 2729 694 595 glei ver sahreng gescheben ist. fremder Währung Lei 2 16wę(· 2 22 . 1929: * i 1931. 3. Guthaben bei ausländischen Banken.. 289 2658 746 500 254 wen,, . Torgau 22 Nealisierbare Werte: ; P b) für Streichhölzer. 250 77500 2704319 925 Ad olf Schultze, vereid. Bũcherrevisor, 1. Vorräte an Rohtabak usw., Halb⸗ und Fertig- n ne, . Einnahmen des Staates, bie von der C. A. M. vom Torgau, Friedrichvlaß I. 2. Ter re gu Tabat, Rohnosse sowwie auf bie a ee, e , , se, e ü. Re i 2 K Ernie Les zt 1säc -= .. ri = m, = , , , 6 3 bo sag Zs za 60] Xt. Ges. Beschluß v. II. 3. 1931 ist die 2 * * ö des Tabalbaus. 11000000 der Zeit vom T. 2. bis 31. 3. 1929... 15 520 83 P ? Gren ae n e giictl gcireten Hank. 4. Jorberungen an die Geselsschaft Chibriturile⸗ 2720 oo 0s dator ist Herr Hermann Graef, Pult aus dem Verlauf von Streichhölzern für das Der Generaldirektor: St. Stanesco. nitz. Die Gläubiger werden aufgefordert, 2. Halbjahr 1929 sowie aus der Mindestverpflich⸗ Der Direktor der Buchhaltung: J. Apostoles co. sich bis 30. 9. 1931 zu melden. tung für 6 Monate 1929 (Bertrag vom 7. 2. 0 Rs Gianzgarnfabrit G. m. b. S. in Liquid. 1 1 2 961 mmm ᷣ—Quͥ , „„, , r e e m t,. w 5. Attien der Premiere Soc. Roumaine d' Explosifs 3 09 000 ern ̃ 6. Dividende der vorstehenden Ges. für 1929 560 540 * lss373J! Betanntmachung. 9 rem , , arne 7 J. Jinanz min ister um, Jahlung zu un sien Ter . IO. Gesell 0 en Die H. König Geseilichaft mit he— Haflung zu Solingen Dhiigs. ist aufgelöst. gabe an den Staat für Monopole and Streich. 3 634 249 5117 169 425 schränkter Haftung in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden I 2 523 634 249 5 m , * . werden Tune orrert, ssich bet ihr? Ju melden. Immobilien: 2 ausse for dert, fen bei hr n melden; Solingen Ohligs. den 2. Juli 1931. ! 1 n Kultur befindliche und nicht bebaute . 35157] ö . Berlin O 34. Königsberger Str. 3, dc Win r ro er gr'ro e e uschafi Ländereien, Wohnungen, industrielle Anlagen 1625 838 192 Wir fordern hiermit unsere Glãuhiger den 23. Juli 1931. . mic en erte G astung! 2. Maschinen und Krastanlagen . 455 276 72. auf, sich bei untenstehender Gesellschaft zu Der Liguidator der H. König Ernst Eickhorn. 3. Mobiliar der Büros und Ateliers, Gespanne, ö melden. Gesellschaft mit beschränkter Saftung . Trastwagen .-. 363 68 188 96s 833 Oberschlesische Dampftessel · edarfs in Liqůuidation: Dluzew ski. 635746) ö 4. Inventar überlassen an die S. A. R. „Chibri⸗ 647 3537 2222 5659 332 Gesellschaft m. b. S. in Liquidation, . Georg Voit, G. m. b. 8.3 Würz⸗ turile“ mit der Verpflichtung zur Rückgabe .. 347272337 3 Gleiwitz. O. S. 38061] Bekanntmachung. . burg. JZesellschaft aufgelöst. Gläubiger Konzessionen: Ausbeutungsrecht der Staatsmonopole w Die Nordkapstraße 2 Grundstücks⸗ ö 3 6 ,. 14 Juli 193i n m, sesn. zo 16s Soo ooo labtzz] Bekanntmachung; 6 Deriajrungs Gee iche ft, mit e, Tür urge 3h fnzer gesetzt auf 300 000 9000 Uu. S. A. Gz .... ; . Die Firma Werkzeugmaschinen schränkter Haftung in Berlin ist auf er Viana re n —. n ,, , ,,,, e, ne, ne, dan g 5 durch Beschluß der Gesellschasterversamm⸗ werden . n. lo J i, lermit unsere Gläubiger . Passiva. lung vom 31. März 31 ausgelöst. Als Der Liguidator der Nordkgpstraste 2 6 n 23. t hen err Ge essschust Verbindlichkeiten: . 2631374 Liquidator fordere ich event. Gläubiger Grundstücksverwaltungs-Kesellschaft * 4 , , , , 9 der Gefellschast auf, sich bei mir zu melden mit beschränkter Haftung: Automobil- Verkaufs ⸗Ges. m. b. 8. 2 1 . . . 148 734 2 ö Max Strauß, Karlsruhe, Hansastr. 18. Ernst Fichtner. un gihutdatisn, Gieimitz, S. S. 3 Ve jede e 3 17 228 565 0 . 3. Der chen, ne Kreditoren l3sos] Beranntmachung. 34295) Bekanntmachung. . Abschreibungen: . a, e. z0 nz bo Die Aug. Jaeger Gesellschaft mit Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ . 1. auf Wohnungen und industrielle Anlagen.. 80 *., beschrantter vaftung in Bonn ist auf⸗ sammlung vom 7. Juli 1931 ist 236 8 , , ,. nn, 2b glg z gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft Sarx C Koch G. m. b. S. aufgelöst und 11 Genossen⸗ 1 , nm,, 16h bo Ho] 247 709 360 werden aufgefordert, fich bei ihr zu melden. in Liquidation getreten. Die Gläubiger * 4. n mn ,d ; Röln, Kleingedankstr. 14. 16. Jull 1951. werden hiermit aufgefordert, ihre Ait. aften Gegenwert des 1 e, e. 4 e Der Liquidator ver . sorr e be dem unterzeichneten Liquidator 2 maligen Regie der aatsmonopole gen j Aug. Jaeger Gesenschaft mit be anzumelden. . 36208 Geseß vom J. 2. 1829. .... 4 625 611 270 5 1 licher, nenne, ankle den s. Zuli 16. l . na mn ; Gegenwert der Konzessionen: . ; Braun. Sarx & Koch G. m. b. S., e. G. n. b. S. in Cĩquidation. ; Verpflichtungen an den Staat:; n, , n, Mariaweiier v. Düren. Anfforvernnug an vie Gianbiger. 1. Erste Tranche, ausgegeben in 74 Obligationen ĩ Il36lbol Der Liquidator: Joseph Pivin. Dulch Beschluß der Generalversamm. ] der Stabilisierungs- und Entwicklungsanleihe Die Gesells afterversammlung vom r n, . lun Mere in chat vom 65. Jun von 1929 in 27. März 1931 hat die Liguidatlon der (33393 nschaft ist aufgelöst. Die? 8. it! diefe ausgelßst werden. Die ! Dollars... 69 000 9090 8 6h G00 οοοο . Geselsschaft beschiofsen. Wir fordern die Unsere Gesellschaft ist au 66. ' öl biter orrselben merden blermit au. fr. Francs. . 561 638 0003 22 907733 k Gläubiger auf. sich bei derseiben zu melden. Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ ef wwe er ihre Unsprüche anzumelden. engl. Ex .. . 2000 00908 97330090 GVanyerische Hausrathilfe. gefordert, sich ber uns zu melden. Dt RArone, den 14. Juit' 153i. Dio id s5õ 16 841 78236 Gemeinn. G. m. b. S.. München, Jülich, den 3. Juli 131. Diẽeẽ Liguibatoren: ͤ Zweibrückenstraste 12. Leverindustrie . Gesellschaft Thael Schmud lach. 144 82 Umlauf am 31. 12. 1929 16666 562 109 Die Liguidatoren; mit beschräntter Saftung grüßen W. Poleß. Tbaele. Sch p) getilgt bis 31. 12. i265. 176 220 6 Dr. Schmitt. Dr. Schwarz. ,,, . 3. n ber, ,n, m 26. Jun 16 841 782935 bab] ; ; ie eneral J . ̃ des Harne⸗ 2. Rest von 8 199 259242, dem Staat geschuldet se Schuffner Gesellschaft mit be⸗ [276065] 1950 haben die Verschmelzung r in Gestalt von zusätzlichen Schuldverschreibungen 33313 17 O65 õo 155 go0 000 j aer ö sfj Berlin. Fri. Fün dh olzvertaufsgesellscha ft m. b. S. coper 84 k 3. Außerordentliche Reserve und Betriebsfonds Voß dos 200 denau, Varziner Straße 2, ist aufgelöst. Grostostheim, in Lignidation. e. G. m. u. Q. h it dem Sterne⸗ 2704 319 9256 2901310 923 Pie Gian der, fich! Laut Geselschaftsbeschluß vom 15. Juni aufgelöste Genossenschgft) mit de . I Dl länblger werden aufgefordert fut üischaft aufgelöst. Die becker Spar- und Darlehnskassenverein, os 241 zs oll ju helhen,., i I e, er ö. aug ation! e. G. m. u. H., Sternebeck, Krs. Oberbarnim i ö ö 2 n g gef 36 . Heinrich übernehmende a e , . ̃ e wren ö ̃ chaff Die Eintragung dieser Verschmelzung i l k, sb 611 8 nn er ni, 21 36hb 9] ö . . 396 beim ,,, , . H wr, , w, , ee, . i m. b. S. . ö . olgt. Die Gläubiger der erstgenannten 2. Trooisoriche Depots . 85671, . , ö oz ꝗoo gs Vereinigte i, . G. m. b. S. ö haurreptt. und Eun— e fen haßt ene hier mtt an gesorden, 3. BVürgschasten (Cie eranten ö e her err . a . 3866774 Durch Beschluß der Gesellschafter der schuldungs⸗ G. m. b. S:. Berlin ⸗Halen · sich bei uns zu melden. 1931 K . 3. Kautionen der garan- Vereinigten Brauereien, Gesellschaft mit fee, Joachim, Friedrich. Str. bl, ist aufgelöst. Sternebeck, den 1. Juni 6 riehns⸗ lierten Depots .. . . 23964405 beschränfter Haftung zu Alzey, vom 11. Juli Bie Bläubiger der Gesellschaft werden auf, Sternebecker Spar—⸗ und Darle 19351 ist das Stammkapital der Gesell⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden. kassenvereĩn, e. G. m. u. S. . 121 722225 121 722225 schaft um , ,, , Berlin, den 8. Juli ö aan 9 nnr, , . unh . ĩ k (1 erab⸗ dator der Gesellschaft. ug. Voigt. ? ͤ Gewinn⸗ und Berlustrechnung per 31. Dezem ber 1929. , hid ider gebe, Der Liquidator s ö . Soll Sei dei i! werden aufgefordert, sich bei ihr x . 3 un . . . ne elf een den 14. Juli 1931, . Denttatvwerwaltung. eneralunko en n e Bercinigte Brauereien G. m. b. S. P k . , , . ö 13. Vanlausweise. . II. we ,,. n . ü, g ö . zorn & rr enen, . ttes gelieferten Materialien gegenüber t . ; ö. 2 2 J , , * ,, c ar en , , m n g Wegzenüberlich der Teiche kant vom 23. Mut Käl 1 III. Erste Tranche der Schuldverschreibungen der ?; Polsfo · Niemiecka Komisig Zytnia 2 J Veranderung 2. . , er, . n. , , . fein Tn be , gegen die 4 1. Schuldv eibungen aus dem Ver⸗ Schiffbauer ; . .. 1 1y6 2 edo, ll lire r dern Geschishaft Werden aufe, lass 2 2 7 2. Coupon von 70 bezahlt für das Jahr 1920 1181 169 318 fordert, sich bei ihr ä mel den. . ie i andi 6 . 3. Kosten der Ausgabe und Verwaltung der Berlin, den 15. Juli 1931. l. Goldbestand wre h sowie in⸗ und ausländische 1 36 80s 0d i 289 ooo 1 Anleihe zuzüglich französische Stempel⸗ Die Liguidatoren Goldmũnzen. das inn ein zu 1392 RM berechnet 23 steuer J J 33 349 769 1 389 739 943 * 2 3 und zwar , ,, ; RM 1 287 255 000 HV. 1. ib Gebäude 36 392 569 ommission Polsto⸗ ä Golddeygt (unbelastet) bei aus. . * 1 j 3 Maschinen und Einrich⸗ ö mis ja Zyinia. Gesenschaft 6 2 ländischen Zentralnotenbanken RM. 566 648 O00 a zs iss ooo . nungen... 8 001 24] schränkfer Daftung in Liguidation: 2. Besiand an Fckungslähigen Hevisenn.. 263 zs Oo] Tizs 256 Gο . K 2e e, d m g J . 9 . . ann ind Schecks... 23. . ö —— b sonstigen Wechseln u ö . ö z. Trentarr gerte, ge geren ore i, Benin Into ooo oo 3g). : : Ge Gähnen ,,, , , d iss R ö V. Reingewinn, der gemäß Gesetz vom 7. Februa Bilanz vom 31. Dezember 1839 . , , 12274 36 1929 wie folgt verteilt worden ist: . 3 * . 1 315 19 69 g 606 . n . * . oo geo C) Attiva. 23 = (Udarunter Darlehen auf Reicheschatz⸗˖ Investierungen, Betriebsfon 5 : J , 276 09 Abzaben an den Staat. ..... .... 2704 319 gꝛ56] 2 904 319 925 rn, 4 sn gree rm . , io n 4000 We ee ee 3 Hebeterfn . 683 38 65. . sonsiigen Aftiben t! . 0 (i CoS 6 lod bbõ 4. Wechselkonto... 126 Passiva. ao n . gaben. 3 er far k 87 365 2 1. Grundkapital 2 . ich R servefonds . . 57 926 . 1 z ao s ar, , lle: :::: Weis e. Releteendoe: B. en gehe ore jan fie n 6 i 23 6a 1160 Dividenden zahlung... . 46 235 000 1. Verschie , . 2656 214 144 . o) sonstige Rücklagen. ..... 233 176 90 32 m ooo 4 2 1 640 Bassiva. 2 3. Betrag der umlaufenden Noten 4194 607 0900 4 ; 11 6 h n n . 1. Syerlesse ...... äs d Göre lidl fälle, Terindlichteiteĩ;i . . . bös Sin o 27 göz 3. die serungen an die Gesellschaft , Chibritu⸗ ö 2. Kreditoren... 19 16666 . Fare Kündigungs frist gebundene Verbindlichkeiten 2. 6. , ieien sa bbs go 3. Sypotheten..... KEI00C = 6. Sonstige Passia .... . . ..... .] 737 oo oc] 4 16 760 0οο 4. Außerordentliche Einnahmen und Mieten. 6. stige Pa im Snlande abl baren Mechsein Rm =. 5. Einnahmen aus dem Berkauf der Streich- 564 o 243 64160 Verbindlichkeiten aus weiterbegs tenen, im Inlande; ; hölzer für das 2. Halbsahr 1929... 25077 S6L 1066 8 Irrtum vorbehalten! Berfin. den 24 Jull 1! d, 4 665 538 750 Willms & an 9. m. b. H. i. L. * 1 = . 1 a en. 2 2 . 2 Karl Kaerkes. Bernhard. Seiffert. Sried*fka. Fuchs. Schneider.

Erste Zentralhandelsregisterbeilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

zugleich Zentral handelsregifter für das Deutsche Reich Mr. 171. Berlin, Sonnabend, den 25. Juli 1931

9 O O O ? Grscheint an jedem Wochentag abendg. Bezugs. 1 ĩ nhalt sũbersicht. preis vierteljghrlich C05 M, Tl Pastenstasien Anzeicenpreis für den Naum einer . ö. nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer fũnfgespaltenen Petitzeile 1. io Mt.. 1 3* ; auch die Geschaftostene sw. 1486, Bil ßelustraßfe 37 Anneigen nimmt die Geschäftastelle an. 1 . Einzelne Nummern kosten 15 Rr. Sie werden nur . . Nusterreg ier gegen bar oder vorberige Ginsendung des Betrages -- 1. n ⸗— Ronkurse und . einschließlich des Portos abgegeben. 9 8. Verschicdenes )

Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.

XT. Keine Saftbarkeit des Vervächters eines Unter⸗ ,. 0. des dr / sind Steuer der * aft im Inland, und zwar in A, liegt G 2 des nehmens, an den das Unternehmen zurückfällt, 3 die schulden, die bei Fälligkeit zu zahlen sind. rden sie bei Fällig. Körperschaftsteuergesetze. Einspruch und Berufu hatten Umsatzsteuer, auch wenn er den Betrieb des ichters keit nicht bezahlt, so hat der Steuerschuldner nach 5 16 der keinen Erfolg. ie Rechtsbeschwerde ist begründet. uchi Vor⸗ weiterführt. Der hat am 18. Juni,. 1930 j Reichsabgabenordnung und 5 1 der Steuerzinsverordnung vom entscheidung ist davon ausgegangen, daß als Ort der Leitung das seither an A. verpachtete ittergut B. wieder zur eigenen 21. nuar 1927 19 v5 Verzögerungszinsen 79) entrichten. Die n —ͥ der Ort der tatsächlichen und Bewirtschgftung übernommen. Das Finanzamt hat ihn wegen Zinsenschuld entsteht ohne weiteres in dem Augenblick der Ver⸗ as sei der Bürdort, wo die für die Unternehmung wesentlichen der von A, noch geschuldeten Umsatzsteuern für die Wirtschafts⸗ ögerung und erhöht fich mit jedem Tage der weiteren Ver⸗ eee abgeschlossen würden. Dazu gehörten der Einkauf der jahre 19251929 und 19291930 gemäß § 95 der Reichsabgaben⸗ . Die Vorauszahlungen 65. bestehen zu Recht, wenn Rohmaterialien, deren . die Lagerhaltung, der Ver⸗ ordnung in der ursprünglichen Fassung eg 116 Abs. 1 der frühere Steuerbescheid, auf dem sie beruhen, aufrechterhalten kauf und der Versand. In diesen usführungen liegt eine Ver⸗ in Anspruch genommen. Auf den unteren Re tsstufen hat er bleibt, was in den vorliegenden ä zutraf. Ihre Gültigkeit kennung des Begriffs Srt der Leitung“ Die Vorentscheidung ohne Erfolg seine Haftung bestritten. Die Vorschrift in 8 98 wird auch durch einen späteren Steuerbescheid, der für das neue hält die einzelnen, wenn auch wesenklichen Geschãftsvorgänge der Reichsabgabenordnung trifft in erster Linie den Verkauf Steuerjahr auf eine abweichende endgültige Steuerschuld lautet, und die Leitung nicht auseinander. Wenn das Einkaufsbüro in eines Unternehmens. Sie ist aber weiter anzuwenden auf den nicht berührt, sondern der Steuerpflichtige erhält nun einen be! Japan, die Fabrik in Deutschland, die Lagerhaltung und der Pächter, der ein Unternehmen, das der Verpächter bis dahin an, in 5 102 des Einkommensteuergesetzes geregelten Er⸗ Versand in Holland, das —— aber sich in Amerika be⸗ betrieben hat, pachtet und weiterbetreibt *g des RFvHofs tattungsanspruch, der auf einem neuen besonderen Titel beruht findet, so braucht in keinem dieser Länder der Ort der Leitung Bd. 23 S. 279), weil bei wirtschaftlicher Betra tungsweise der und die orauszahlungsanforderungen nicht nachträglich zu zu sein. Der Kommentar zur Zivilprozeßordnung von Stein, Verpächter in der Rechtsform der Verpachtung sich des Be- fehlerhaften Staatsatten machl. Der Große Senat des Reichs⸗ 14. Auflage, führt zu der verwandten Vorschrift des 3 17 Abs. 1 triebes entäußert und der Pächter ihn erwirbt. Auch der Rück ian oh (vgl. Entsch. des ofs Bd. 19 S. 310) hat es da⸗ Satz 2 in Anmerkung II aus, daß der Ort erwerb des verpachteten Unternehmens in dem Falle, daß durch her abgelehnt, den Steuerpflichtigen einen Anspruch auf Ver⸗ jenige sei, wo sich der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung, besondere Vereinbarung das chtverhältnis vorzeitig gelöst zinsung der Erstattungsansprüche von der Vdrauszahlung ab zu die Hulh fa ul die Hauptkasse usw., befänden; dagegen sei es wird und der Verpächter den Betrieb wieder selbst übernimmt, ewähren. Der erkennende Senat hat hieraus in der Entsch. des unerheblich, wo die Fabrik usw. läge oder die Generglversamm⸗ ist als Erwerb des Verpächters im Sinne des 5 g6 der Reichs⸗ ö Bd. 25 S. 4 die Folgerung gezogen, daß auch Stundungs⸗ lungen stattfänden. Exers, Kommentar zum Körperschaftsteuer⸗ abgabenordnung angesehen worden (gl. Urteil, vom 21. März zinsen, die der Steuerschuldner für die Stundung der Voraus. gesetz 2. Auflage 8 3 Anmerkung g weist zutreffend darauf Ln, 1928 IV A 35/28, amtliche Sammlung Bd. 23 S. 195). Die ahlungen zu entrichten hatte, nicht zu erstatten sind. Der Senat daß der Sitz einer Gesellschaft wechtlich bestimmt sei, der Srt Frage, ob auch der Rückfall des verpachteten Unternehmens an at dabei ausgeführt, daß die Entscheidung des J. Senats, auf der Leitung dagegen sich aus der tatsächlichen Ge⸗ den Verpãchier bei normalem Ablauf des Pachtverhältnisses die sich das Finanzgericht beruft, in Bd. 23 S. ? nur für die staltung ergebe. Die tatsächliche Gestaltung kann in den als sin unter 8 86 der Reichsabgabenordnung ellen der- Rück- dort angeführten Verzugszuschläge, nicht aber für die Stundungs einzelnen Fällen ganz verschieden jein und kann weil sähe s unt hen sei, ist. Sent IX. Senar - bes Rei i e, und Verzugszinsen gilt. Auch diese letzteren find ein Entgelt Einrichtungen und Tätigkeiten im Ausland mit in Betracht in dem angeführten Urteil vom 21. März 1928 gleichfalls bejaht dafür, daß dem Steuerschuldner der Steuerbetrag noch über den kommen, für die inländische Steuerbehörde gelegentlich auch worden, obgleich diese Frage dort nicht zur Entscheidung stand. Fälligkeitstag hinaus belassen worden ist und daß er den Betrag . zu übersehen sein. Die Entscheidung wird auch nicht Der erkennende Senat, der in seinem Urteil vom 28. Juni 1929 anderweit hatte verwenden können, obwohl er ihn am Fälligkeits⸗ tets auf ein so einfaches Merkmal, wie . B. die ,

rt der Leitung der⸗

VA 42129 (Reichssteuerblatt 1929 S. 502) die gleiche Auf⸗ tag an den Staat hätte abführen müssen; für den Steuerfiskus Hauptbuches oder der Hauptkasse abgestel Lein dürfen. ;

faffung vertreten hatte, hat bereits in seinem Urteil vom ist der Verzugszins wie der Stundungszins eine Schadloshaltung zur Not könnte ein Unternehmen das ein Interesse daran hat, 19. Oktober 1939 V A 40/39 (Entsch, des RFHofs Bd. 27 dafür, daß er wegen des nicht rechtzeitigen Einganges der Bor⸗ daß als Ort der Leitung eine bestimmte Stadt angesehen wird, S. 230 die Haftung aus § 96 der Reichsabgabenordnung auf auszahlung riskiert, zur Deckung der augenblicklich fälligen Aus⸗ Hauptbuches oder der J,, abgestellt sein dürfen. Denn den Fall eingeschränkt, daß der Berpächter den Betrieb, der an gaben ein Darlehen aufnehmen zu müffen, während er damit während die wirkliche Oberleitung von einem anderen Orte aus ihn zurückgefallen ist, fortführt. Es erschien dem Senat be⸗ rechnen konnte, daß er im nicht vorguszusehenden Falle einer erfolgt. Jedenfalls ist der Begriff. des Ortes der Leitung ver⸗ denklich, 63 der Reichsabgabenordnung auf Fälle anzuwenden, eringeren Enbveranlagung für die Erstattung alsdann andere kannt, wenn das Fina gericht lediglich den Ort einzelner Ge— wo der Veräußerungswille des bisherigen Unternehmers und trage ini machen werde können. An fer wirtschaftlichen 1 e, aber nicht den Ort der Oberleitung gesucht hat. auf der anderen Seite ein Erwerbswille fehlen, und jemand mit und recht 2 Lage während des Bestehens des Vorauszahlungs⸗ ie Borentscheidung unterlag daher der Aufhebung. Bei freier einer Haftung von Steuerrückständen eines anderen zu belasten, schuldverhältnisses ändert sich nichts dadurch, daß die Voraus- Beurteilung ist die Sache nicht spruchreif. Das, was die Vor⸗ ohne daß er sich geen diese Haftung irgendwie wehren kann. ö lungsschuld später wegfällt; eine Rückwirkung in der Weise, instanzen haben ermitteln können, beschränkt sich im wesentlich n Demgemäß ist vom Senat , m. worden, daß der Ver⸗ da aiich ze ahlte Zinsen von dem Gläubiger zu erstatten wären, auf die eidlichen Bekundungen des Generalvertreters 3 in A. ächter eines Unternehmens, an den das Unternehmen zurück- äußert der e fat des Schuldverhältnisses nur, wenn die Vor⸗= und auf Einzelheiten bei der , der Beschwerdeführerin. 3 nicht haftbar im Sinne des 8. 86 der Reichsabgaben⸗ auszahlungsschuld von Anfang an fehlerhaft geivesen wäre; das Auch mit dem Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, Kauf— ordnung ist, wenn er den Betrieb des Pächters, ohne ihn ist aber nach der r, ,, des Reichsfinanzhofs nicht der mann C. in Zürich, ist verhandelt worden; über dessen . weiterzuführen, sofhrt weiterverpachte. Im vorliegenden Falle Fall, wenn nachträgkich ein über eine geringere Summe als lundungen ist jedech nur eine von C. nicht unterschriebene Dar⸗ hat nan der Verpächter das verpachtete landwirtf aftliche Gut die Summe der Vorauszahlungen lautender Sieuerbescheid er- stellung in den Alten. In großen Zügen ergibt sich danach nach Beendigung des Pachtverhältnisses wieder zur eigenen Be⸗ geht. Die Tatsache, daß infolge der Verzägernng der Voraus. ö ende Bild: Ende 1920. würde, die beschwerde führende Ge= wirtschaftung übernommen,. Nach dem jetzigen Stande, der zahlungen durch den Beschwerdegegner dem Fleich ber Zinsgenuß sellschaft in Zürich mit einem Aktienkapital von 6oh oo 1 Rechtsprechung müßte der Beschwerdeführer daher zur Haftung aus den Vorauszahlungen während der Dauer der Verzögerung egründet. 150 006 ff. davon wurden von X. ß ag. er nach S 96 der Reichsabgabenordnung herangezogen werden, zu Unrecht entgangen ist, wird daher durch die Festsetzung der Inhaber der Firma Y. in A, übernommen. Am a, . wie dies in der Vorentscheldung des Senats vom 20. Februar endgültigen , . und die Erstattungsverfügung nicht 11 stellte die Firma Y. die Fabrikation auf eigene . 1931 ausgesprochen worden ist. Allein der Senat hat sich durch berührt. Deshalb bleibt auch der Anspruch des Reichs auf die ein und beschränkte fich auf Lohnweberei für die Beschwer a die mündliche Verhandlung überzeugt, daß der Beschwerde⸗ Nachzahlung der Zinsen unberührt . die aus dem endgültigen . Gleichzeitig trat der Prokurist Z. der bis dahin den sᷣ rer nicht in der Lage war, den Fach run nu abzuwenden und Steunerbescheid si erkauf bei Y. geleitet hatte, aus dieser Firma aus und wurde ich demgemäß gegen die Belastung mit den vom Pächter ge⸗ auf Erstattung des Unterschieds zwischen den geleisteten Voraus⸗ Generalvertreter der Beschwerdeführerin. Aus der eidlichen n Umisatzsteuern nicht wehren konnte. Dey Senat trägt zahlungen und der endgültigen Steuerschuld. Dieses Ergebnis Aussage des 3. deren Richtigkeit von den Vorinstanzen nicht 1 ein Bedenken, die Anwendung des 5 §5 der Reichsabgaben⸗ ist keine unbillig; im Gegenteil wäre es unbillig, wenn Zweifel ger. ist, erscheint folgendes von Bedeutung: 3 wur 1 ordnung nicht nur in den Fällen auszuschließen, in denen der der Steuer rn. der seine Vorauszahlungen rechtzeilig ent⸗ von dem Geschä führer der Beschwerdeführerin C. als 6 Verpächter den ihm bei Pachtbeendigung wieder zufallenden Be⸗ richtet, die Verzinfung des dafür aufgewendeten Kapitals von der vertreter bestellt, gleichzeitig wurden die. bisherigen Unter · trieb nicht fortführt, sondern auch dann, wenn, wie hier, der Zahlung ab entbehren müßte, während . der Beschwerde vertreter der Firma M. von der Beschwerdeführerin übernommen. Verpächter zur eigenen Bewirt . des Pachtbetriebes gegner den Zinsgenuß während der ganzen Verzögerungszeit noch Der Geschäftsbereich des 3 erstreckte sich auf den Verkauf im übergeht. Es liegt in der Natur der Dinge, daß die Ver⸗ gehabt hätte. Es kann nicht angenommen werden, daß der Gesetz⸗ Inland und in einem Teil des Auslandes . . Rechlin ng eines Betriebes in irgendeinem Zeitpunkt einmal ihr geber denjenigen, der durch 2 bei Leistung der Voraus⸗ 8 Dänemark und Holland). Mit dem Verkauf in England,.

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den FJãlligkeits tagen . n

nde erreicht, sei es durch Zeilablauf, sei es durch Kündigung zahlungen sich einen damals unge e ien, Frankreich, Kanada. Oesterreich usw. hatte er nichts zu von einer der beiden e oder sonstwie. Jeder Verpächter oh denn tun, die Vertreter dort unterstanden direkt der Aufsicht des * würde also, wenn man seine Haftung für Pächterschulden aus vgl. Ensch. des RJofs Bd. 26 S. 33. Das Finanzgericht J erhielt von ihnen nur einen Durchschlag der 1 1 8 Neichsabgabengrdnung bejghen ivollte, von vornherein bei irrt auch, wenn es meint, daß der Beschwerdegegner zu viel be, die Firma YJ. wegen der Ausführung der 83 9 2 r Verpachtun [M einem . aussetzen, dessen Umfang er zahlt habe; der Beschwerdegegner hat nur bezahlt, waz er Herstellung der Ware zu verständigen. Z. besorg n 1 bei Beginn de chtverhältnisses gar nicht überblicken kann. e hig war, er hat sunmeßr' nur einen neuen Änfpruch auf don der Beschwerdeführerin gegebenen Richtlinien die. Ka s Der , kann bei §. 96 der Reichsabgabenordnung nur Zahlung seiiens des Reichs, weil der neue Steuerbescheid ihm lation. Er ist auch dabei C. d, im großen e die Fälle im Auge gehabt haben, wo ein Betrieb den Ünter⸗ eine geringere Steuer ansetzt, als die Summe der Voraus⸗ 6 en selbständig gewesen, und seine n . * ** nehmer wechselt und. der Erwerber 9j tellen kann, ob und zahlungen betrug. Die Borauszahlungen als solche gehörten da⸗ k gefunden. Die von den Un 5 3 ö. welche Lasten er mitübernimmt. Der Rückfall eines verpachteten r dein Reich endgültig und haben mit dem nun neu ent⸗ eingehenden einzelnen ö. mußte 5 an die r e . *. Unternehmens an den Berpächter kann daher nicht der Ber⸗ standenen Rechte des Steuerschuldners auf Herauszahlung nichts führerin weitergeben; die rträge erhielten 4 . '. . äußerung oder der Berpachtung eines Betriebes gleichgestellt zu tun Kgl. ke des Rögofs Bd. 18 S 315), der frühere durch die Unterzeichnung der Beschwerdeführerin. . 6 werden. (Urteil vom 18. Mai 1531 V A 64531) teuerbescheid als Vorauszahlungsbescheid ift nicht etwa Hinsicht, buchung der Rechnungen hatte 3. nicht; zu un . = bie 74. Zur Zahlung von *r gr r e. für verspätet lich der Vorauszahlungen bis zum endgültigen späteren Steuẽr⸗ in Zürich, wohin auch die e,. 3 3 2 utrichtete Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Der bescheid nur vorlaufig. Auch die von dem Finanzgericht ange. damit zusammenhängende ü orrespon = rg ** 2 ve, hakte für 1929 und für 1959 Borguszahlungen führte Entscheddung in Bd. 28 S. 2 weist, was ichen, Finanz- Mängelrügen wurden im allgemeinen don swei andere Büro= niommensteuer auf Grund des Stenerbescheiss für kee c wohl übersehen hat, ausdrückich auf den grundlegenden vertretern erledigt. 46 . t aber zu leisten. Da er diese zu einem erhehlichen Teil nicht an Ünterschied zwischen den in der Entscheidung behandelten Ver. angestellte der Firma. Y. a. sifteen , ber girma J. in hr ihm das Finanzamt Verzugs⸗ zugszuschlägen und den hier zur Erörterung stehenden Verzugs. noinmen. Das Büro, war 9. 6 ar' in Räumen die e. angesetzt. Die orberung erfolgte zu einer Zeit, wo zinsen hin. Endlich enthält auch im Gegensatz zu der Annahme der Nähe der Fabrik untergebracht, u 2 selne An stenten reits wieber ein berichtigter gte d ei vorlag, der die des Finanzamts das Erläuterungsbuch von Becker, Rei der —— z. mietet 16 8 ei, Sanginhand⸗ Einkommensteuerschuld für igeg auf einen gegenüber den Vor⸗ abgabenordnung (6 128 Anm. J am Ende), nichts von diefer unterstanden mg . ni 3 Wera ndr e Berührung. auszahlungen erheblich geringeren Betrag irn, e daß der Meinung des erkennenden Sengts Abweichendes; es ist dort aus- arbeiten ce abritatlon ö * 1 , die Steuerschuld übersteigende Betrag der Vorauszahlungen zu drücklich die Erstattung von Zinsen (der die Nichtzahlungs ver- Insbejonderg hatte 3 u ; 31 kebalten wurde., Liuch erstatten war. Streitig ist, ob das Finanzamt im Hinblick auf n . für die noch 442 6869 nsen gieichftchen würde) der Firma Y. für die wer ee ee andi fich die r. . . verlan i. daß * 2 . 6. 1 af . n 1 E 33 n 566 was auf Lager 16 er die Verzugszinsen auf die ganzen Voraus- re verlangt au n werden; im vorliegenden . . ; 5 . tet. * ö richt hat die Frage verneint. aber die Vorauszahlungen nicht als 1 Unrecht abverlangt auf werden Kun mußte 8. wenn irh e . groͤbere Posten s meint, nach der Entscheidung des Reichsfinanzhofs in Bd. 23 gehoben worden, soirdern E bleiben S. 2 stehe der Anforderung der Verzugszinsen der Umstand ent⸗ 9 ö ; ibeit gen, daß die Vorauszahlungen zu erstatten sind. Der Be⸗ üücht rückwirkenden Erstastungsanspr ich. r,, . eine erhebliche Dare gun gef feet; chwerdegegner habe es zwar unterlassen, rechtzeitig einen An⸗ waren daher aufzuheben und die 4 des chwerde⸗ allen großen Fragen an 2 8 trag auf zinslose Stundung oder einen Antrag gemäß 5 109 des gegners gegen die Einspruchsentscheidungen des en. als meer. wenden mußte. ie

; . ; . 5 ; . ; i i kommt, daß sein Einkommensteuergesetzes zu stellen; es liege aber eine Uber⸗ unbegründet zurückzuweisen. (Urteil vom Juni 1951 leiters hat er jedenfalls nicht ausgeübt. u,

1 . 5 , . —— 1 24 VI 2 1083, 1084 / 81. , . n , . en, de nn .

nde lie Gedanken, ü i 14

2 geen, 3 65 inn J wolle, was ihm 275. Als Ort der Leitung eines Unternehmens wird vertretern der betreffenden Länder unmittelbar zum Ges e

ülti bũhre. i wirtschafilicher Betrachtungsweise könne der Ort anzusehen sein, in dem sich der Mittelpunkt der führer C. na ürich. Auch im Einkauf der Rohmgteriallen 23 9 8 a 9 4 Der geschäftlichen Oberleitung befindei. Die Beschwerdeführerin t K bzw. die ,, n . 4

liege ebenso wie der Fall einer Selbstweranlagung. Die sst mit ihrem ganzen Einkommen zur Steuer veranlagt, weil le beschäfti ö *. 2 des Finanzamts ist begründet. Die Hora das Finanzamt der Auffassung ist, daß der Ort der Leitung l nicht ausschalten laͤssen. Die Fabrilation hat a iehßlich in

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