1931 / 197 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Aug 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zum RNeichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 196 vom 24. August 1931. S. 2

eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Das Honorar des Konkursvomerwalters wird auf 200 RM festgesetzt.

Worms, den 16. August 1931.

Hess. Amtsgericht. Teulenrocka. 45866 Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Besecke in Zeulenroda ist zur Abnahme der Schluß rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin auf Donners⸗ tag, den 19. September 1931, vormittags 11 Uhr, vor dem Thür. Amtsgericht, hier⸗ selbst, bestimmt.

Zeulenroda, den 18. August 1931.

Das Thüringische Amtagericht.

Angerhburn. 15867 Vergleichs versahren. Ueber das Vermögen der Frau Emma Fehr in Benkheim, Inhaberin der Firma Franz Fehr daselbst, wird heute, am 12. August 1931, 17 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Dr. Pickert, hier. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag: Freitag, den 11. September 1931, 19 Uhr, Zimmer 231, hiesigen Amtsgerichts. Der Antrag auf Eröff⸗ nung des Vergleichsverfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind in der Ge⸗ schäftsstelle, Zimmer 271, des Amts⸗ gerichts zur Einsicht niedergelegt. . Amtsgericht Angerburg, 12. Aug. 1951. 15868

Arnstadt. Vergleichs versahren. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Ernst Vogel, alleinigen Inhabers der gleichnamigen Firma, Großhandlung in Woll-. Weiß⸗ und Kurzwaren in Arnstadt, wird heute, am 20, August 951, 17309 Uhr, das Vergleichsber—⸗ fahren eröffnet. Der vereidigte Bücher⸗ revisor Karl Eichinger in Arnstadt wird als Vertrauensperson bestellt. Ver⸗ gleichstermin wird auf den J8. Sey tember 1931, vorm. 9M Uhr, vor dem Amtsgericht hier anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichs verfahrens mit feinen Anlagen und das der weiteren Ermittlungen

15

das

August 1931,

Vergleichsverfahren zur Abwen dung des Konkurses eröffnet. Zur Ver trauensperson wird der Referendar Schmidt⸗Sibeth, Bad Doberan, Palais, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 12. September 1931. vormittags 10 Uhr, bestimmt. .

Bad TDoberan, den 19. August 1931.

Amtsgericht.

Hz add Seh walhach. Be schluß. Ueber das Bermögen des Kaufmanns Louis Wöller in Bad Schwalbach wird heute, am 19. August 1931, 13 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurfes eröffnet. Der Rechts anwalt Erhard in Bad Schwalbach wird als Vertrauensperson bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ dorschlag' wird auf den 5. September 1931, vormittags 1014 Uhr, Zim⸗ mer 3, 1. Stock, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen liegt bei der hiesigen Geschäftsstelle offen. . Bad Schwalbach, den 19. August 1931. Amtsgericht.

15870

nerlin-Neukölln. 145871 Ueber das Vermögen der Firma Ber⸗ liner Kistenfabrik Erich Wolff, Berlin S0 36, Kiefholzstraße 416 417 ist am 21. August 1931. 10 Uhr, das Ver⸗ gleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauens person ist der Kaufmann Hugo Winkler, Neu= kölln, Wilde nbruchstraße 86. Vergleichs⸗ termin am 19. September 1931, 1013 Uhr, an Gerichtsstelle, Berliner Straße 65 / g, Zimmer 70. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen ist auf der, Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. 24. V. N. 2. 31.

Berlin-Neukölln, den 21. August 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. HIlankenbur. Harx. 45872

Vergleichs verfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Hesse & Co. G. m. b. H.,. Blankenburg a. H. ist am 20. August 1931. 13 Uhr. das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Kauf⸗ mann Hallbauer, Blankenburg, Harz. ist zur Vertrauenspersan ernannt. Termin zur Verhandlung über den Ver⸗

gleichsvorschlag ist auf den 16. Sey⸗ tember 1931, 9 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht in Blankenburg a. S., Zimmer Nr. 5, anberaumt. Der Antrag auf Er offnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschästs stelle zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt.

Blankenburg a. Harz, 20. Aug. 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Brot teroce. 15873

Ueber das Vermögen des Fabrikanten Karl Gräser als Inhaber der Firma Karl Gräser in Kleinschmalkalden ist am 20. August 1931, 11,330 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson: Rechtsanwalt Henzschel in Schmal lalden, Gläubigerausschuß ist nicht be stellt. Vergleichstermin am 16. Sep tember 1931, 11 Uhr.

Amtsgericht Brotterode.

Hes -a n. 15875

Ueber das Vermögen der Frau Sophie Hundt geb. Bode, all. Inhaberin der Firma Otto Hundt in Dessau, Fürsten⸗ straße 10, Kunsthandlung und Glaserei, ist am 20. August 1931, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet, da Zahlungs⸗ unfähigkeit nachgewiesen ist. Der Kauf⸗ mann Carl Krüger in Dessau, Kava⸗ lierftt. 25, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Montag, den 14. September 1931, sn, Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 19, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens nebst Anlagen liegt in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zim⸗ mer Nr. 16, zur Einsicht der Be⸗ teiligten aus.

Dessau, den W. August 1931.

Frankfurt, Main. 15874 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Horn, Frankfurt a. M., Taunus⸗ platz 19, ist am 18. August 1931, 121 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Ter Rechtsanwalt Ernst Kurt Gramlich, Frankfurt a. M., Goethe⸗ straße 25. ist zur Vertrauensperson er nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf Frei⸗ tag, den 18. September 1931, 9 hr, vor dem Amtsgericht in Frank⸗ furt a. M., Zeil 12, J. Stock, Zimmer Nr. 22, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäfts⸗ stelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Frankfurt a. M., 18. August 1931. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 44.

¶C ini fsenberg. Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Gräfenberg hat am 20. August 1931, vormittags 10 Uhr über das Vermögen des Eisenhändlers Alfred Höhn in Gräfenberg in Oberfranken das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses eröffnet. Als Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. H. Gör inger in Nürnberg, Breite Gasse 73, bestellt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wurde bestimmt auf: Montag, den 14. September 1931, vormittags 109, Uhr.

Gräfenberg, den 20. August 1931.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gräfenberg.

I6802

HIagen., Westf. 15876

Ueber das Vermögen des Wilhelm Flaßhoff in Herdecke, Handlung in elektrotechnischen Artikeln, wird heute, am 20. August 1931, 12 Uhr, das Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Syndikus Dr. Hopf zu Hagen, Concordiastraße 22, wird zur Bertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den BVergleichsborschlag wird auf den 16. September 1931, 112 Uhr, vor dem unten bezeichneten Gericht, Zimmer 64/65, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Vergleichswver⸗ fahrens nebst Unterlagen ist auf Zim⸗ mer Nr. 153 zur ef r der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Hagen, den 26. August 1931.

Das Amtsgericht.

Ham bur ꝶ. ö (458 7d] Ueber das Nachlaßvermögen des am

7. Mai 1931 in Hamburg verstorbenen

Bauunternehmers Karl Heinrich Wil⸗ helm Germeier, in nicht eingetragener Geschäftsbezeichnung Heinrich Germeier, zuletzt wohnhaft gewesen in Hamburg, Fahrenkamp 6, ist zum Zwecke der Ab⸗ wendung des Konkurses das gerichtliche Vergleichsverfahren am 29. August 1931 um 15 Uhr 2 Minuten eröffnet worden. Zu Vertrauenspersonen sind bestellt worden: 1. Rechtsanwalt Dr. Caesar Heckscher, Hamburg, Kaiser⸗ VWilhelm⸗Straße 85. und 2. beeidigter Bücherrevisor Max Deutschländer, Ham⸗ burg, Mönkedamm 7. 138 Verhand⸗ lung über den Vergleichsvorschlag ist Termin auf Donnerstag, den 17. Sep⸗ tember 1931, 109 Uhr, dor dem Amts⸗ gericht in Hamburg, Zivil justizgebäude,

Anbau, J. Stock, Zimmer 6öos, bestimmt.

Der Antrag auf Eröffnung des Ver⸗ gleich verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der Ermittelungen sind auf der Geschäftsstelle, Zimmer 730, zur Einsichtnahme der Beteiligten nie⸗ dergelegt worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

15877

IHHamm, Westf. Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Krohn, Buch⸗ und Kunsthand⸗ lung, Papier und Schreibwaren, Hamm, Südstr. Nr. 45, ist am 19. August 1931, 151 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des KRKonkurses eröffnet worden. Dr. Nüsken in Hamm, Große Weststr. Nr. 8, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 19. September 1831, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Hamm i. W., Borbergstraße, Zimmer Nr. 122, anberaumt. Der Antrag auf Eröffnung des Berfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einficht der Beteiligten niedergelegt.

Hamm, den 19. August 1931.

Das Amtsgericht. Jena. 45879

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Jo⸗ hannes Bonger in Jena, Inhaber der Firma Georg Bonger Nachf., daselbst, ist heute mittag 1215 Uhr das gericht⸗ liche Vergleichs verfahren eröffnet worden. Vertrauensperson: Justiz⸗ amtsrat i. R. Pfeiffer in Jeng. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs⸗ vorschlag: Donnerstag, den 10. Sey⸗ tember 1931, vorm. 101 Uhr. Der Antrag auf Eröffnung des Vergleichs⸗ verfahrens mit seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Be⸗ teiligten niedergelegt.

Jena, den 20. August 1931.

Geschäftsstelle des Thüring. Amts⸗

gerichts ge. Ia tze. 45880 Vergleichsverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Hermann Stamer, Dampfschneidemühle und Baugeschäft in Klötze, Inhaber Hermann Stamer sen. in Klötze, ist am 30. Juli 1931, mittags 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bankdirektor Feldt in Klötze ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvor⸗ schlag ist auf den 21. September 1931. 16 Uhr, vor dem Amtsgericht in Klötze, Zimmer Nr. S, anberaumt. Der An⸗ trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Ge⸗ schäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Klötze, den 39. Juli 1931. .

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 1 1517. (15881 Vergleich sverfahren.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Carl List in Klötze ist am 21. August 1931, 10 Uhr, das Vergleichsverfaghren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Bücherrevisor Fritz Weichard in Magdeburg, Tauentzien⸗ straße 1, ist zur Vertrauensperson er⸗ nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag ist auf den 19 September 1931, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Klötze, Zimmer Nr. 6, anberaumt. Der Ankrag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht

der Beteiligten niedergelegt.

Klötze, den 21. August 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Mannheim. 15882

Ueber das Vermögen der Firma Autohandelsgesellschaft m. b. H. in Mannheim wurde heute, vormittags 11 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Vertrauensperson ist Rechtsanwalt Dr. Bachert, Mannheim A 3 6a. Ver⸗ gleichstermin ist am 24 September 1931, vormittags 115 Uhr, vor dem Amtsgericht, II. Stock, Zimmer Nr. 213. Mannheim, den 20. Auguft 1931. Amtsgericht. B.⸗G. 5. Schwetzingen. 45883

Ueber das Vermögen des Maurer⸗ meisters Adam Wieft in Plankftadt wurde heute, nachmittags 5 Uhr, das Bergleichs verfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Bertrauens⸗ person ist Rechtsanwalt Maisch, hier. BVergleichstermin ist am 19. September 1935, vorm. 19 Uhr, vor dem Amts⸗ gericht, IJ. Stock, Zimmer Nr. 29. (II K. 10331.)

Schwetzingen, den 19. August 1931.

Bad. Amtsgericht. II.

Aschersleben. 45884

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma H. Maerker in Aschersleben werden die Gebühren für den Bücherrevisor Seeligmann als Vertrauensperson auf 1535 RM fest⸗ gesetzt.

Aschersleben, den 18. August 193

Das Amtsgericht.

Aschersleben. 4655885 In dem Vergleichsverfahren über das

Christel in Aschersleben werden die Ge⸗ bühren für den Bücherrevisor Seelig⸗ mann als Bertranensperson auf 1885 RM festgesetzt. Aschersleben, den 18. August 1931. Das Amtsgericht.

ng HbHurx. 458861

Das Amtsgericht Augsburg hat mit Beschluß vom 19. August 1931 das Vergleichsverfahren des Konkurses über das Vermögen der Schuhmacher⸗Rohstoff⸗Einkaufs⸗ und Lieferungsgenossenschaft Augsburg e. G. m. b. H. in Augsburg D 95 nach Be⸗ stätigung des Vergleichs als beendet aufgehoben.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

zur

Berlin. 15887

Das Vergleich⸗werfahren über das Vermögen des Kaufmanns Josef Brotzen, Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft J. Brotzen C Co., Damenkonfektion. Berlin C19, Haus⸗ vogteiplatz 11, ist am 19. August 1931 nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben worden.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 154.

Her lin. : 15888 Das gerichtliche Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Wilhelm Müller, alleiniger Inhaber Kaufmann Wilhelm Müller, Berlin, Prinzenallee Nr. Il, ist nach Annahme und Bestäti⸗ gung des Vergleichs aufgehoben worden. N. V. N. 26. 31. Berlin N20, den 19. August 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Wedding. Abteilung 27.

Rraunsehwei. . (15889 In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Schlam, Braunschweig, als alleinigen Inhabers der nicht eingetragenen Firma r Schlam, Konfektion und Manufakturwaren, Braunschweig, Alte Waage 25, ist der in dem Vergleichs⸗ termin vom 19. August 1931 angenom⸗ mene Vergleich bestätigt. Infolge der Beftätigung des Vergleichs ist das Ver⸗ fahren aufgehoben. . Braunschweig, den 19. August 1931. Die Geschäftssielle des Amtsgerichts. 5.

Dresden. 15890

Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen der Händlerin Emma Gertrud verw Schäfer geb. Meyer, die in Dres⸗ den Coschütz, Saarstraße 23, unter, der nicht eingetragenen Firma E. Schäfer Wwe.“ einen Handel mit Textilwaren betreibt, ist zugleich mit der Bestäti⸗ gung des im Vergleichstermin vom 12. August 1931 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 18. August 1931 aufgehoben worden.

Amtsgericht Dresden, Abt. Il, den 21. August 1931.

Eberswalde. 45891 Vergleichsversahren.

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗

dung des Konkurses über das Ver⸗

mögen des Tischlermeisters Paul Hoff⸗

Abwendung H önig-ber, Er.

mann in Finow ist nach Bestätigung des leichs vom 18. August 1931

f worden. den 18. August 1931.

8os 95fmtsaorichts telle 2 1 Amtsgerichts.

Frank Efurt, Maim. 45892 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Witwe Marie Deutsch, geb. Damm, alleinige In⸗ haberin der Firmg Heinrich Enke in Frankfurt a. M., Gr. Hiyschgraben 18: 1. Der in dem Vergleichstermin vom Juli 1931 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Frankfurt a. M., den 29. Juli 1931. Amtsgericht. Abt. 44.

Frankfurt, Maim. 45893 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Simon Itzkowitz in Frankfurt a. M., Schützenstraße 2. Alleininhaber der Firma F. Strauß C Co in Frankfurt a. M., daselbst: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 13. August 1931 an= genommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestäͤtigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben. . Frankfurt a. M., 17. August 1931. Amtsgericht. Abt. 44.

Frankfurt, Main. 155894 Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Oppenheimer, Frankfurt a. M., Jultus Heymann⸗Straße 5: 1. Der in dem Bergleichstermin vom 18. August 1931 angenommene Bergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Be⸗ stätigung des Vergleichs wird das Ver⸗ fahren aufgehoben. . Frankfurt a. M., 18. August 1931. Amtsgericht. Abt. 44.

Gard img. 45895 Das Bergleichsverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Hein⸗ rich Rofacker in Garding ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 12. August 1931 aufgehoben. Garding, den 12 August 1931.

Vermögen des Hotelbesitzers Hugo

Das Amtsgericht.

stolp, Pomm. Beschluß.

Ihhenbüren. = 15896 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Sattlermeisters Her⸗ mann Hübner in Ibbenbüren ist nach Bestätigung des Vergleichs vom heutigen Tage aufgehoben. Ibbenbüren, den 10. August 1931. Geschäftsstelle 4 des Amtsgerichts.

15897

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kaufmannsfrau Anna Lucht geb. Pohl, in Firma Franz Lucht, Königsberg, Pr., Sackheimer Mittel⸗

straße 28a, ist nach erfolgter Bestäti⸗ gung des Vergleichs aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., den 13. August 1931. HRrefeld. 15898 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Toller in Krefeld, Hochstraße 51, handelnd unter der eingetragenen Firma Rhein. Möbelhaus Louis Toller daselbst ist auf⸗ gehoben, weil ein Vergleich geschlossen

und bestätigt worden ist. Krefeld, 15. August 1931. Amtsgericht. Abt. 6.

Os cha tx. (15899

Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Gewerbebank Oschatz e. G. m. b. H. in Oschatz eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestäti⸗ gung des im Vergleichstermin vom 6. August 1931 angenommenen Ver⸗ gleichs durch Beschluß vom 6. August 1931 aufgehoben worden.

Oschatz, den 21. August 1931.

Das Amtsgericht.

Pforzheim., 4145900 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Sattler, Musikalien⸗ handlung in Pforzheim, Westl. 44, wurde heute nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Pforzheim, den 17. August 1931. Amtsgericht. Al

Pirmasens. 4159011 Bekanntmachung.

Das Amtsgericht Pirmasens hat durch Beschlüsse vom 18. August 1931 die Ver⸗ gleichsverfahren zur Abwendung der Konkurse 1. über den Nachlaß der ver⸗ lebten Eheleute Karl Klesmann, Kauf⸗ mann, und Alwine geb. Gühne, zuletzt in Pirmaseng, 2. über das Vermögen der Firma Jakob Adolf, Kommandit⸗ gesellschaft, Schuhfabrik in Pirmasens, und deren persönlich haftenden Gesell⸗ schafters Moritz Mayer, Kaufmann in Pirmasens, nach Bestätigung der ab— geschlossenen Vergleiche aufgehoben.

Pirmasens, den 19. August 1931.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

stolp, Pomm. Beschluß. 45902

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Winterfeld in Stolp wird die Vergütung der Vertrauensperson, Kaufmann Willy Seefeldt in Stolp, auf 505 RM ein⸗ schließlich k RM Auslagen festgesetzt. Stolp, den 18. August 1531. Das Amts⸗

gericht.

415903

In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Richard Pfau in Stolp wird die Vergütung der Ver⸗ trauensperson, Kaufmann Willy See⸗ feldt in Stolp, auf 9667 RM ein⸗ schließlich 80 RM Auslagen fest⸗ gesetzl. Stolp, den 18. August 1931. Das Amtsgericht. Tecklenburg. 1590

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Johann Fritz Rahe G. m. b. H. in Lengerich i. Westf. ist nach Bestätigung des abgeschlosfenen Vergleichs durch Beschluß vom heutigen Tage aufgehoben.

Tecklenburg, den 14. August 1931.

Das Amtsgericht.

Waltershausen. 1599061 Beschluß. .

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Udo Bech⸗ stein in Waltershausen ist nach Be⸗ stätigung des 9 Vergleichs aufgehoben worden. ö

Walter shausen, den 31. Juli 1931.

Thüringisches Amtsgericht. I.

Waltershanusem. 45907 Beschluß . ö

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hermann Thiem in Waltershausen ist nach Bestätigung des angenommenen Vergleichs auf⸗ gehoben worden.

Waltershausen, den 10. August 1931.

Thüringisches Amtsgericht. I.

uren. . (6908 Das gerichtliche Bergleichsverfahren, das zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Paul Wilhelm Arno Drechsler, Inhaber eines Elektro⸗- und Beleunchtungsbedarfs⸗ geschäfts in Wurzen, Badergraben, er⸗ Fffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Bergleichstermin vom 12. August 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom 12. August 1931 aufgehoben worden. Amtsgericht Wurzen, 15. August 1931.

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Deutscher Reichs anzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Nr. 197.

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

Ernennungen ꝛc. Erlöschen einer Exequaturerteilung.

, . über die Aufhebung einer Gebühr für Auslands— reisen.

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung des

Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung. Vom 20. August 1951.

Bekanntmachung, betreffend die Richtlinien für die Devisen⸗ bewirtschaftung.

, . ung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zulassungs⸗ arten.

Preußen.

Bekanntmachungen gemä 35 des Hausarbeitgesetzes vom 30. Juni 193. 2 ö. 1eset Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872

durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw.

Amtliches.

Deut sches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Vortragenden Lega⸗ tionsrat Schubert zum Generalkonsul des Reichs in Ant⸗ werpen (Belgien) ernannt.

Das dem bolivianischen Wahl⸗Konsul in Magdeburg, Waldemar Hieranymus, namens des Reichs unter dem 23. September 1926 erteilte Exequatur ist erloschen.

Verordnung über die Aufhebung einer Gebühr für Aus⸗ landsreisen.

Auf Grund der sos 3, 4 der Verordnung des Reichspräsi⸗ denten über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisen vom 18. Juli 1931 (RGBl. 1 S. 376 wird verordnet:

§1. Die Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für Aus⸗

landsreisen vom 18. Juli 1931 tritt mit Wirkung vom 26. August 1931 außer Kraft. z 2.

Bereits entrichtete Gebühren werden nur erstattet, wenn die Grenze bis zum Ablauf des 25. August 1931 nicht überschritten ist.

Berlin, den 22. August 1931. Der Reichskanzler. Dr. Brüning. Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen. H. Dietrich.

weite Verordnung zur Durchführung der . des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung. Vom 20. August 1931. Auf Grund der S5 17 Abs. 1 289 3, 22 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 (RGBl. 1 S. 421) wird verordnet:

§1. In Abweichung von 5 5 der Verordnung über die Devisen⸗

bewirtschaftung sind bis auf weiteres solche n,, , über ausländisch 17 smittel gegen inländische 65 ungsmittel kel die mit schriftlicher Genehmigung der Stelle für Devisen⸗ bewirtschaftung entweder mit der Reichsbank oder mit einem der in 5 2 Abs. 3 der Verordnung über die Devisenbewirtschgftung bezeichneten Kreditinstitute im Rahmen der ihm von der Reichs⸗ bank erteilten Ermächtigung abgeschlossen werden.

2.

Geschäfte, die gegen die * chriften des § 1 dieser Ver⸗ ordnung oder des 5 2 der Ersten Verordnung zur Durchführun der Verordnung über die ,,,, vom 12. August 1931 (RGBl 1 S. 437) verstoßen, sind nichtig. 5 4 der 3 Durchführungsverordnung gilt entsprechend.

83. . Die in S5 18 bis 20 der Verordnung über die Devisenbewirt⸗ schaftung angedrohten Strafen und sonstigen Maßnahmen finden auch Anwendung auf Zuwiderhandlungen 6 en die Vorschriften des 51 dieser Verordnung und des § 2 der 43 Durchführungs⸗ verordnung. . ] Berlin, den 20. August 1931.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen. SH. Dietrich. Der Reichswirtschaftsminister. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt

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Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen einer r e Einheits zeile 63 Geschãfts

d auf einseitig

insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck leinmal unterstrichen strichen) —— werden solen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ein

titzeile 1,10 Qπν¶, 1,85 Anzeigen nimmt an die Berlin Si 48, Wilbeimstraße 35. lie Yruqd'auftrage beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

Worte etwa durch Sperr⸗ JZJettdruck (jweimal unter⸗

telle

oder dur

ckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. O

Berlin, Dienstag, den 25. August, abends.

Bekanntmachung. Die Richtlinien für die /, ,, die auf Grund des 5 17 Abs. 1 der Verordnung über die Devisen⸗ bewirtschaftung vom 1. August 1931 (RGBl. 1 S. 421) im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen und dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ 6 den Stellen für die Devisenbewirtschaftung für ihre Maßnahmen und Entscheidungen gegeben worden sind und die mit Wirkung vom 26. August 1931 an die Stelle der Vorläufigen Richtlinien für die Stellen für Devisenbewirt⸗ schaftung und ihrer Ergänzungen treten, werden nachstehend bekanntgemacht.

Berlin, den 24. August 1931.

Der Reichswirtschaftsminister. Mit Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt Trendelenburg, Staatssekretär.

ö . Rächt linien für die Devisenbewirtschaftung.

I. Abschnitt: Allgemeine Richtlinien.

1. Zweck der Verordnung über die , nr, de. (Devisenderordnung) ist es, den ungeregelten Abfluß von isen aus den deutschen Wirtschaft * verhüten und die vorhandenen und anfallenden Devisen zweckmäßig zu bewirtschaften. Da die Verordnung der . Volkswirts . soll, ist sie bei aller gebotenen Entschiedenheit in der Bekämpfung einschäd⸗ licher Maßnahmen in der Auslegung und der ö. Anwen⸗ ung so zu handhaben, daß auf die ,. ich gerecht⸗ fertigten Bedürfnisse Rücksicht genommen wird, soweit sie bei der ge irgend edigt werden können. Bei der Anwendung der . ist zu beachten, daß die Devi senbewirtschaftung nicht nur den eh in ausländischen Werten, sondern auch den Verkehr in Werten deutscher Währung mit den im Ausland oder im Saargebiet 239 sigen Personen um⸗ bebt 6 6 3 Devisenverordnung; F 2 der 0 Durchführungs⸗ nung). J

2. Die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung 63 auch für die ber, ner, . von Personen, die im Aus⸗ and oder im Saargebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf⸗ enthalt, Sitz oder Ort der Leitung haben (Ausländer, Saarländer). Der Kreis der im Inland beg e, Personen (Inländer), für welche die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung elten, bestimmt sich nach 5 1 Abs. 1 der Verordnung zur Durch⸗ ührung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Anmel⸗

gegenüber dem Ausland, vom

ung von Zahlungsverpflichtungen 2. Juli 16 (RGVlI. 1 5. 3 o. die Reichsbank und die lten die Beschränkungen und Verbote

Deutsche Golddiskontbank der Devisenverordnung nicht (z 1 Abs. 1 der Devisenverordnung). 3. Der Devisenverordnung unterliegen nicht Rechtshandlungen, die dazu dienen, Verbindlichkeiten aus den sogenannten Stillhalte⸗ vereinbarungen zu erfüllen (6 1 Abs. 2 der Devisenverordnung). Die Stellen für ö, ,, haben sich jeder eigenen Entscheidung mit Bezug auf Verbindlichkeiten zu enthalten, die von den Stillhaltevereinbarungen betroffen werden; dies gilt nicht nur, l, . es sich um die Tilgung oder teilweise Abdeckung deutscher Verhindlichkeiten handelt, sondern auch für jede Be—⸗ wegung innerhalb der von der Stillhaltung betroffenen Konten und für die Uebertragung von solchen Konken auf freie Konten. Anfragen oder 1 e sich auf solche Verbindlichkeiten be⸗ ziehen, sind an das Reichsbankdivektorium in Berlin abzugeben. Gegenstand der Stillhaltevereinbarungen sind solche nicht lang⸗ ihne Verbindlichkeiten deutscher Bank⸗, Handels- und Industrie⸗ irmen gegenüber ausländischen Banken in inländischer oder aus⸗ ländischer Währung, die am 31. Juli 1931 bereits bestanden haben. 4. Die 6 zu einer der Rechtshandlungen des § 2 Abs. 2, S8 3, 4. 6,7 der Debisenverordnung, 5 der Ersten Durch= führurigẽderorbnüng, ist zu versagen, wenn diese nachgesucht wird 3 Zwecke der völligen oder teilweisen Tilgung nicht lang⸗ ö Kredite in inländischer oder a nne n, Won eng die vor dem 16. Juli 1931 von einer ausländischen Bank anderen als den in Nr. 3 Abs. 2 genannten inländischen Schuldnern oder von einer anderen ausländischen Person ober Firma inländischen Schuldnern (sowohl Bank-, Handels- und Industriefirmen als auch rn nn Personen und Körperschaften) eingeräumt worden ind, es sei denn, daß gleichzeitig eine Erneuerung (Prolongation) s Kredites für einen Zeitraum von mindestens 5 Monaten vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung erfolgt oder durch verbindliche Juen gesichert wird. J Die Genehmigung kann erteilt werden für Kredite, die aus dem Warenverkehr entstanden und nicht durch Vermittlung einer ausländischen Bank eingeräumt worden sind (Warenkredite).

dn Fällen, in denen die Versagung der Genehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist die Entscheidung des Reichs⸗ wirtschaftsministers einzuholen.

5. Die Umwandlung von hlungsmitteln einer an der Berliner Börse amtlich notierten Ausland swährung in Zahlungs- mittel einer anderen solchen Auslandswährung und die Umlegung eines bei einer ausländischen Bank geführten Guthabens zu einer anderen Bank in demselben oder in einem anderen Land sind ohne Genehmigung zulässig, soweit nicht die Umwandlung oder die Um⸗ legung mittelbar oder unmittelbar dazu führt, daß bei Schuldver⸗ hältnissen der in Nr. 3 Abs. 2 genannten Art eine vor dem 1L August 1931 entstandene, bei anderen Schuldverhältnissen (Nr. Abs. I) eine vor dem 161 Juli 1931 entstandene Schuld abgedeckt

Dr. Trendelenburg, Staatssekretär.

1931

6. Grundsätzlich ist, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften des 1I. und III. Abschnitts, eine Genehmigung gemäß z 2 Abf. 2, S5 3, 4, 6, 7 der Devisenverordnung, 52 der Ersten Durch⸗ führungsverordnung, sz 1 der Zweiten Durchführungsverordnung nur zu erteilen, wenn der Zweck, für den die Genehmigung be⸗ antragt wird, als volkswirtschaftlich gerechtfertigt nachgewiesen wird.

J. Die Devisenverordnung findet keine Anwendung guf Forde⸗ rungen von Inländern, die auf ausländische Währung lauten, bei denen aber nach dem übereinstimmenden Willen der Beteiligten die ahlun nicht in ausländischen Zahlungsmitteln zu leisten ist (Valuta effektivs, sondern die ausländische Währung nur als Rechnungseinheit für die Feststellung der Höhe der in ausländischen

ahlungsmitteln zu leistenden Zahlungen verwendet wird. (Vgl. 5 8 Abs. 2 Satz 1 der Devisenverordnung.)

8. Eine gemäß 2 Abs. 2, S5 3, 4, 6, 7 der Devisenverordnung, 532 der Ersten Durchführungsverordnung, 5 1 der Zweiten Durch⸗ führungsverordnung erteilte Genehmigung wird unwirksam, wenn der Verwendungszweck, für den die Genehmigung erteilt worden ist, nachträglich wegfällt.

9. Gemäß 5 23 Satz 4 der Devisenverordnung in Verbindung mit der Bekanntma . des Reichsbankdirektoriums vom 18. Juli 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 1656) gilt die Vor⸗ schrift des 52 Abs. 1 der Devisenverordnung nicht für Geschäfte der Treuhandverwaltung für das deutsch⸗niederländische Finanz⸗ abkommen vom 11. Mai 1820 RGBl. 1921 S. 55 welche die vertragsmäßige Vergütung für einen Guldenkvedit, seine Ab⸗ deckung und. Sicherung betreffen, sowie n. Zahlungen an den Schuldner eines solchen Kredits, die im Rahmen eines durch den Kredit versorgten Betriebes erfolgen.

Eine Genehmigung gemäß 5 2 Abs. 2, 3. 4, 7 der Devisen⸗ verordnung ist nicht erforderlich für Rechtshandlungen der Kredit⸗ nehmer der in Abs. 1 genannten Treuhandverwaltung, die im Rahmen der zwischen der Treuhandverwaltung und den Kredit⸗ nehmern getroffenen Kreditverträge erfolgen.

19. Abweichend von 5 17 Abs. 2 der Devisenvvmerordnung ist für Anträge, die ein von der Reichsbank ermächtigtes Kredit= institut G 2 Abs. 3 Satz 1 der Devisenverordnung; Devisenbank) für einen ausländischen oder saarländischen Kunden stellt, die Stelle für Devisenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk die Devisenbank oder ihre Zweigniederlassung ihren Sitz hat. (Vgl. wegen Zuständigkeit außerdem III. Abschnitt Nr. 16.)

11. Allgemeine Genehmigungen zum Verkehr mit Devisen ge⸗ mäß dem III. Abschnitt Nr. 3, 11 und 14 dieser Richtlinien sind für ,, die felbständig Geschäfte abschließen und im Handelsregister eingetragen sind, in der Regel von der für diese zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung zu erteilen. Wenn die zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung einer Hauptniederlassung eine solche allgemeine Genehmigung zugleich für den Geschäftsbereich einer oder mehrerer ihrer Zweignieder⸗ lassungen erteilt, so ist dies in dem Genehmigungsbescheid aus⸗ drücklich auszusprechen. Die Stelle für Devisenbewirtschaftung , die für die Zweigstellen zuständigen Stellen für Devisenbemirtschaftung von der Erteilung der Genehmigung.

II. Abschnitt: Richtlinien für die Auslegung und Anwendung einzelner Vorschriften.

Zu § 2 der Devisenverordnung.

14. Langfristige Anleihen im Sinne des 52 Abs. 2 Satz 2 der Devisenverordnung sind solche Anleihen, bei denen eine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart ist.

Zu § 3 der Devisenverordnung.

2. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich zu Verfügungen eines Ausländers oder eines Saarländers über sein Guthaben in ausländischer Währung, so⸗ weit es bei den in Abschnitt 1 Nr. 3 genannten Schuldverhältnissen nach dem 31. Juli 1931, bei anderen Schuldverhältnissen (Ab⸗ schnitt 1 Nr. 4) nach dem 15. Juli 1931 im Inland entstanden ist (neues Konto).

3. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich zur Diskontievung von Tratten . ort⸗ ware durch Banken, die sich schon bisher mit dem Ankauf solcher Tratten befaßt haben.

4. Eine Genehmigung gemäß S5 2, 3, 7 der Devisenverord= nung ist nicht erforderlich zur Erfüllung von Bürgschafts⸗ und Garantieverpflichtungen in ausländischer Währung durch eine Devisenbank aus Bürgschaften und Garantien zugunsten ihrer in⸗ sändischen Kunden, wenn die Devisenbank bereits bisher derartige Verpflichtungen zu übernehmen pflegte und das garantierte Ge⸗ eg 336 der Devisenverordnung erforderliche Genehmigung erhalten hat.

5. Eine Genehmigung gemäß 8 3 der Devisenverordnung ist

nicht erforderlich: .

a) für den , nr, sdienst, welchen inländische

Devisenbanken für ausländische Schuldner vornehmen; ins⸗ besondere kann die inländische Bank ohne weiteres zu Lasten eines Dotationsfonds die von In⸗ und Ausländern vorgezeigten Zinsscheine einlösen; sie kann . wenn sie als Haupteinlösungsstelle für ausländische Zinsscheine tätig wird, mit einer Nebeneinlösungsstelle abrechnen, und zwar auch dann, wenn sie vorübergehend in Vorlag

Pofstscheckkonto: Berlin 41821.

e tritt;

b) zu Verfügungen der Devisenbanken über solche Währungs⸗ guthaben und d ,. den n n , die ihnen von ausländischen i eg. ern zur Weitervergütung an in⸗

ländische oder ausländische ünstigte zur Verfügu e⸗ 6 werden. Als ausländische eg , e . 65 die ausländischen . ö. Banken, deren Hauptsitz im Deutschen Reiche liegt. Etwaige Verpflichtungen des

ünstigten auf Grund der Devisenverordnung bleiben

rechnet.

wird, z. B. ein ausländischer Gläubiger mit seiner Forderung auf⸗

unberührt.