1931 / 203 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Sep 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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z rr , amm und 9 3 9 5 Erscheint an jedem Wochentag abends. 7 Tamms. für den Raum einer fünfge spaltenen Petitzeile 1,ů 12 R.., spreis viertelsährlich 8, 10 22 fi. Postanstalten nehmen einer dreigespaltenen Einheitszeile 185 Anzelgen nimmt an die 346 ungen an, in Hh nn für Selbstabholer auch die Geschãftastelle Geschãftsstelle Berlin 8M. 48, WVilbelmstraße 33. Alle Druckauftrãge Sv. 48. Wilhelmstraße 32. sind au beschriebenem Papier völlig druckreif *r Ginjzelne Nummern kosten Zo Cn, einzelne Beilagen kosten 10 C. nebesondere ist darin auch 3 welche Worte etwa du verr⸗ Sie werden nur gegen bar oder borberige Einsendung des Betrages druck (einmal un oder d Fettdruck (iweimal unter. ginschlieff lich des Portos abgegeben. strichen) hervorgehoben werden sollen. Hef. tete 6 mũssen 3 Tage Fernsprecher: Fd Bergmann 75673. 66 3 dem Ginrkäungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen ——

Mr. 203. Reichs bantgirotonto.

Inhalt des amtlichen Teiles. ö Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.

PVekanntmachung gemäß 8 19 Abs. 2. der Durchführungs⸗ ö zur Reallastensteuersenkung im Rechnungs⸗ jahr ;

Bekanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im August 1931. ̃ Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 59 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil J. Preußen.

ö . betreffend die Abwicklung von Börsengeschãften.

Bekanntmachung' des Oberbergamts Halle, Saale über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.

Im Nichtamtlichen Teil ist . eine Statistik der Boden⸗ und Kommunalkreditinstitute

(Umlauf an Schuldverschreibungen und Bestand an Hypo⸗ theken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen) nach

Perlin, Dienstag, den 1. September, abends.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Oberregierungsdirektor Strauch in Berlin ist auf die Dauer von weiteren 5 3. J. beigeordneten Mitglied der Abteilung 1 für Maß und icht der Physi⸗ kalisch⸗Technischen Reichsanstalt ernannt worden.

Bekanntmachung.

Gemäß S 19 Abs. 2 der Durch ührungsbestimmungen zur Realsteuersenkung im Rechnungsjahr 1931 vom 20. Dezember 1330 (RGGl. 1 S. 656) gebe ich folgendes bekannt:

Auf Grund

1. des Realsteuersenkangsgesetzes (Kapitel 1 des Vierten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche⸗ rung von Virtchaft und Fin en vom 1. Dezember 1935, RGBl. 1 S. 5i7, insbes. S. 582),

2. der Durch lührn ggsbetimmun en zur Realsteuersenkung im Rechnungsjahr 1951 vom 20. Dezember 1930 (RGBl. 1

oftjchecttonto: Beru i621. 1931

senkungsgesetzes ergangenen Entscheidungen Bekannt⸗

machung vom 20. August 1931, RGBl. 1 S 463), 4. der zu 5] des Realsteuersenkungsgesetzes mit meiner Zu⸗

stimmung ergangenen Entscheidungen des Landes wird sich die Senkung der Realsteuern und der Gebäudeentschul⸗ dungsteuer in den deutschen Ländern im Rechnungsjahre 19831 in der aus der nachfolgenden Zusammenstellung ersichtlichen Weise gestalten. In Spalte 6 der Zusammenstellung ist bei den Ländern, in denen das Ausmaß der Senkung die im Real teuersenkungsgesetz grundsätzlich vorgesehenen 10 vH (für die Grundsteuer) und 26 vd für die Gewerbesteuer) nicht erreicht, die Vorschrift des Real⸗ steuersenkungsgesetzes angeführt, au Grund deren die geringere Senkung erfolgt. Ferner ist in Spalte 7 die Verlautbarung (Gesetz, Verordnung oder m des Landes über die Realsteuersenkung sowie die Stelle des esetzblatts (Gesetz⸗ und Verordnungsblatts, be r,, usw.) des Landes angegeben, in der sich die Verlautbarung befindet und aus der gegebenenfalls Näheres über die Gestaltung der Realsteuersenkung entnommen

werden kann. Berlin, den 26. August 1931.

Der Reichsminister der Finanzen.

n Sfcentli S. 66), dem Stande am zi. ui 1931 veröffentlicht. 3. der von mir zu 56 Abs. 2, 3 8 Abs. 1, 8 des Realsteuer⸗ S. Dietrich. Zu sammenstellung über die Gestaltung der Realsteuersenkung im Rechnungsiahr 1931.

m —— ———— —— D n gfd Ausmaß (99) der Senkung Angewandte Vorschriften Die Realsteuersenkung ist geregelt nr. Land 6 . b Bemerkungen des .

3 rund⸗ ewerbe⸗ er. , Realsteuersenkungsgesetzes (Gesetzblatt des Landes S. ...) 1 2 3 4 5 6 7 1 reußen... 160 20 Die aus Sp. 3, 4 ersichtliche Senkung findet nur insoweit statt, als der Neal⸗ 5 6 Abs.? Satz Ü bis 3, für die Realsteuern: 3 steuersatz . Gemeinde über den Landegdurchschnitt der Realsteuersätze vom 31. 12. 1930 5 4 Abs. 2 Verordnung vom 26.3. 1931 (S. 37) hinausgeht. Für den nicht landwirtschaftlichen, , n, s. und gärtnerischen für die Hau szinssteuer: Grundbeßitz tritt nach 4 Abs. 2 des Realsteuersen n m. an die Stelle der Grund⸗ Gesetz vom 23. 3. 1931 (S. 31) steuerfenkung eine Senkung der Gebaͤudeentschuldungsteuer (Hauszinssteuer) um 3 vH. 2 Bayern , 0 0 366 S 6 Abs. 2 Satz 1 35 3, ö. 3 Sachsen .... 10 20 ** Verordnung vom 10.3. 1931 (S. 29) Verordnung vom 25. 3. 1931 (S. 39) 4 Württemberg.... 0 0 . § 8 Abs. 1, 5 w 2 . 4 8 . 87 Verordnung vom 21. 3. 1931 (S. 69) 6 Thüringen.... 5 16 Die Senkung der Grundsteuer um 5 vn erfolgt nach Maßgabe des 5 15 des 585 9,7 Verordnung vom 4.6. 1931 (S. 236) gi col seuerse nt ung g ele zei die Bestimmungen zur Durchführung der Senkung werden getroffen, wenn die für die Grundsteuerveranlagung maßgebenden Einheitswerte auf den 1. 1. 1931 festgestellt sind. Die Vorauszahlungen sind um 10 vy gesenkt. 7 DVessen .* 6 12 . 5.7 Verordnung vom 17. 2. 1931 S. 9) 3 Mecklenburg ⸗Schwerin 10 10 Das Land hat die Grundsteuersenkung freiwillig von 5 auf 10 vH erhöht. 83 3 Abs. 1, 57 Gesetz vom 28. 3. 1931 (S. 109) 9 Oldenburg.... 0 0 Die , der Senkung in Ildenburg beruht darauf, daß dort ein Deckung⸗ 57 betrag (Wohnungsbauanteil der Debäudeentschufdungsteuer) nicht vorhanden ist. 19 Braunschweig. .. 10 20 . 2 Gesetz vom 30. 3. 1931 (S. 32) 111 3 16 20 Die aus Sp. 4 ersichtliche Senkung findet nur insoweit statt, als der Realsteuers z 8 6 Abs. 2 Satz 1 bis 3 Verordnung vom 29.6. 1951 (S. 26) der Gemelnde über den Landesdurchschnitt der Realfteuersätze vom 31. 12. 193 22 J ö hinausgeht. Die Grundsteuersenkung erfolgt von dem Lande freiwillig. 8e 9 ö . *., 135 Mecklenburg⸗Strelitz . 10 20 Für den nicht landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Grundbesitz § 4 Abs. 2 fritt nach 5 4 Abf. 2 des Reaisteuersenkungsgesetzes an die Stelle der Grundsteuer⸗ ; senkung eine Senkung der Gebãudeentschuldungsteuer (Hauszinssteuer)y um 3 v̊h. 14 Schaumburg⸗Lippe .. 0 0 27 185 Hamburg... 5 16 Die nach 8 6 Abs. 2 Satz 5 getroffene Bestimmung der an die Stelle des Landes 5 6 Abs. 2 Satz 1 bis 5] Verordnung vom l3. 3. 1931 (S. 95) durchschnitis tretenden Steuersatze hat für das ganze Staatsgebiet eine Senkung der Grundsteuer (nicht auch: Gebäudeentschuldungsteuer) um 5 vo und der Gewerbe⸗ . steuer um 10 vy. zur Folge. . 16 Bremen 0 0 837 17 1 Lüäbech.. 10 0 Die Grundsteuersenkung erfolgt von dem Lande freiwillig. 8 7 Gesetz vom 25. 3. 19831 (S. 50)

Die Reichsindexziffer ( für die Lebenshaltungs kosten im August 1931.

Die RNeichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf“) beläuft 6 nach den Feststellungen des Glatistischen Reichs amts für den Durchschnitt des Monats August auf 131,9 gegenüber 1374 im Vormonat; der Rückgang be⸗ trägt somit 18 v. An dem Rückgang ist hauptsächlich die Bevdarfsgruppe Ernährung beteiligt. Es sind zurückgegangen die Indexziffern

i Ernährung.. um 3,3 vH auf 126,l, ür Bekleidung um 1,0 vH auf 137,5, für „Sonstigen BedarfJ?“‘'. . um O2 vH auf 1840.

3. abr fer 6. 2 3. ie ng fi r, zu unverändert geblieben; die Indexziffer für Wohnun hat sich nicht geändert. gi . In der Inderziffer für Ernährung wirkten sich besonders , rch leichte Preiserhöhungen hauptsä hlich für weinefleisch, Speck, Milch, Butter und Eier nur zum Teil ausgeglichen wurden. ; Berlin, den 31. August 1931. Statistisches Reichsamt.

J. A.: Dr. Eppenstein.

Bekanntmachung. Die am 30. August 19831 ausgegebene Nummer 69 des Reichsgesetzblatts, Teil J, enthält:

die Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Durch-

führung des Beamtenheimstättengesetzes, vom 27. August 1931, die Dritte Verordnung zur Durchführung der Verordnung des

Reichsprãsidenten über die Devisenbewirtschaftung, vom 29. August

1931 die Bekanntmachung auf Grund des § 19 Abs. 1 der Durch⸗ führungsbestimmungen zur Real teuersenkung im Rechnungsjahre 3 . 20. Dezember 1930 (RGBl. 1 S. 656), vom 20. ugust 1 u 1 die Verordnung zur weiteren Ausführung der Gemeinnützig⸗ keitsverordnung, vom 22. August 1931. . Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis; 0.30 RM. Postwersendungsgebühren: 0, 5 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 31. August 1931. Reichs verlagsamt.

Dr. Kaisenberg.

Prenszen. Bekanntmachung.

Auf Grund des 5 2 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichs präsidenten 6. die Abwicklung von Börsengeschäften vom 25. Juli 1931 (RGBl. 1 S. 3965) und k § 7 Abs. 3 Satz 2 der ö, des Börsenvorstandes vom 19. August 1931 (Reichs⸗ un Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. Augu gendes ö

Für Reichsmarkdarlehen, deren Fälligkeit nach §5 7 der

Belanntmachung des Börsenvorstandes vom 19. August 1981

t 19631 Sr 1) wird fol⸗

hinausgeschoben worden ist, sind für die eit nach dem 531. August 1931 10 vH jährliche Zinsen zu zahlen. Berlin, den 31. August 1931. Der Börsenvorstand. Dr. Mosler.

Bekanntmachung

über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zündmittel.

1. Auf Grund des 3 10 Abs. 1 der Allgemeinen Bergpolizei⸗ verordnung . den Verwaltungsbezirk des Pr. Qberbergamts zu Halle / Saale vom 26. Februar de lassen wir den Reißgnzünder ohne Fangöse von der Firma A. Norres, Bensberg bei Köln, wie er vont Minister fuͤr Handel und Gewerbe in dem unter dem 2. Juli 1931 V „2. Nachtrag zur Liste der Berg⸗ bauzündmittel“ (siehe Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 228 vom 30. September 1930) sn. ist, zur Verwendung in dem unserer Aufsicht unterste n Betrieben zu.

2. Diese Bekanntniachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent⸗ lichung in Kraft. ;

Halle / Saale, den 15. Juli 1931.

ö . Oberbergamt. Schulz⸗Briesen.

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Nichtamtliches. eunscbes ae.

Der österreichische Gesandte Dr. Fra nl ist nach Berlin urückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

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