1931 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Oct 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1931. S.

Fachministers um 3009 RM häher bemessen werden kann,

bv) bei nur gelegen! ch beschäfligten Gastdirigenten

und Spielleitern für die Neueinstudierung eines Werkes r ers Aujjührung höchstens 2 RM, rer⸗

)yrfach erwähnte Kürzung, ge

1

einschl der ersten 15 mindert um die oben m währt werden darf

e) die Bestimmung unter B 2e Spielleitern Anwendung findet.

D Generalintendant der Staatstheater, Theaterleiter (Intendanten) und Schauspiel⸗ direktor.

Das Jahresgehalt des Generalintendanten beträgt höchstens 40 0060 RM einschließlich Dienstaufwandsentschädigung. Tas Jahresgehalt für den Leiter der Staatlichen Schauspiele beträgt höchsten 27060 RM einschließlich Dienstaufwandsentschädigung Die Bestellung eines besonderen Opern⸗ oder Schauspleldirektors ist in Zukunft unzulässig. Der z. Zt. vorhandene Schau spiel direktor erhält ein Jahresgehalt von 15 00 RM. Die durch die erste und zweite Gehaltskürzungsverordnung festgesetzten Kür⸗ zungen gelten durch die vorstehende Regelung als abgegolten.

Die Theaterleiter in Kassel und iesbaden erhalten, ein Jahresgehalt von höchstens 009 RM einschliehlich Dienst aufwandsentschädigung. * Bezüge unterliegen der Kürzung entsprechend der zweiten Ge altskürzungsverordnung.

E. Sonstige Angestellte.

Die Vergütung der ri. beschäftigten Orchestermusiker darf nicht höher sein als die Besoldung der Kammermusiker, im Falle der Tätigkeit in der Stelle eines Konzertmeisters nicht höher als die der beamteten Konzertmeister. .

Die Festsetzung von Vergütungsrichtlinien und Höchst atzen für Chor⸗ und Tanzpersonal der Preußischen Staatstheater bleibt vorbehalten. l .

Für diejenigen Angestellten, die von dem PAZ. erfaßt sind, gelten die bei Kap. XII des Zweiten Teils der Sparverordnung zu treffenden Anordnungen.

. Schluß bemerkungen zu B bis ER.

1. Soweit Landesgesetze oder Verträge den vorste enden Be⸗ stimmungen und den von dem Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung getroffenen Regelungen entgegenstehen, sind sie gemäß dem Zweiten Teil Kap. XI Abs. 1 Satz J und Kap. X 5 2 4. a. O. abgeändert.

2 Soweit die Dienstbezüge von der ersten und weiten Ge⸗

altskürzungsverordnung oder einer der beiden betroffen sind, er treckt sich die Gehaltskürzung auf die gesamten Dienstbezüge, es ei denn, daß einzelne Einkommensteile ausdrücklich als Dienst⸗ zu smandaent cad gun bezeichnet oder unter einer anderen aus- drücklichen Bezeichnung im Sinne des 5 1 Abs. 4 des Zweiten Teils Kap. JI der“ Verordnung vom 1. Dezember 1930 (RGBl. 1 S. 517) ausgenommen sind.

. Theater und Orchester der Gemeinden (Gemeindeverbände).

1. Die Verwaltungsorgane der Gemeinden (Gemeindever⸗ bände) sind berechtigt und verpflichtet, gemäß dem Zweiten Teil Kap. XI und in entsprechender Anwendung des Vierten Teils Kap. 1 8 1 Abs. 1 der Sparverordnung alle Maßnahmen zu een die zur Entlastung der Theaterhaushalte erforderlich sind.

Bei den Theater⸗Angestellten, deren Dienstverhältnis auf Grund eines Tarifvertrages wr. ist, bewendet es bei den e her gg lich ghillgztz Kün igungsbestin mungen. Danach ist Die Krilndlg ift il geln detlrn ges m c geweinen nur für den Schluß des Vertragsjahres oder der Spielzeit zulässig, . der Vertrag nicht ohnehln zu einem dieser Zeitpunkte oder früher ablauft.

2. Wegen der Dienstbezüge, Wartegelder, Ruhegehälter der Beamten und der ihnen gleichzuachtenden ständigen Angestellten und Anwärter fowie wegen der Versorgung der Hinterbliebenen finden die Vorschriften des Kap. Il des Vierten Teils Anwendung.

3. Für Orchestermusiker gelten als Höchstsätze die für die Staatstheater in Kassel und Wiesbaden , Sätze.

Für Theater und Orchester von besonderer edeutung können auf Antrag der Gemeinde vom Minister des Innern im Einver⸗ 6 mit dem Minister für ge ch usw. höhere Bezüge für Orchestermusiker bis zu den Sätzen ür die Berliner Staats⸗ iheater zugelassen werden.

4. Im übrigen gelten die Bestimmungen unter ] entsprechend. Die dort genannten Höchstsätze dürfen in keinem Fall , werden. Sie stellen die Vergütung für die gesamte Tätigkeit dar, und zwar auch dann, wenn die Tätigkeit für mehr als ein Unter⸗ nehmen ausgeübt wird.

5. Bei der hiernach erforderlichen Neuregelung der Bezüge muß eine Senkung der Bezüge um mindestens W vF bis höchstens 50 vH erfolgen gegenüber den Sätzen, die am 1. ugust 1930 de- nn haben. Die Kürzungen nach der ersten und zweiten Ge⸗

altskürzungsverordnung sin hierauf en .

Bei Verträgen mit einem vor dem J. Februar 1981 berech⸗ neten Monatseinkommen von nicht mehr als 800 RM sollen die Kürzungen nicht über die Bestimmungen der ersten und zweiten Gehaltskürzungsverordnung hinausgehen, es sei denn. 6. eine Kürzung auch der niedrigeren 4 n unvermeidlich ist, weil sonst das Unternehmen der fahr des alsbaldigen Er⸗ liegens ausgesetzt wäre. Ob diese Gefahr vorliegt, entscheidet die Aufsichtsbehörde.

6. Vorstehende Bestimmungen gelten auch für die im Zweiten Teil Kap. XI Abs. 3 der Sparverordnung bezeichneten Unter⸗ nehmungen; zu der Vornahme der erforderlichen Maßnahmen find die gesetzlichen Vertreter berechtigt und verp ichtet.

III. Die zur , dieser Ausführungsbestimmungen und Rächtfätze erforderlichen Maßnahmen sind mit Wirkung vom 1. Oktober 1931 ab einzuführen.

Berlin, den 80. September 1931.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung: In Vertretung: Lammers.

Der Finanzminister: Dr. Höpker Aschoff.

Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterie.

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummer— röllchen für die 38. Preußisch⸗Süddeutsche (264. Preu⸗ ki he) Klassenlotterie und der 109000 Gewinnröllchen für

ie 1. Klaffe dieser Lotterie erfolgt am Dienstag, dem 20. Oktober 1931, 12 Uhr, öffentlich im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes hier, Viktoriastraße X.

Die Ziehung der 1. Klasse 38. 264. Lotterie beginnt ; en am Mittwoch. dem 21. Oktober 1931, 8 Uhr, in

em genannten Ziehungssaal.

Berlin, den 29. September 1931. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterle.

nistischen zeitung“ auf die J lember bis einschließlich zum 20. Oltober 1931, verboten. September 1931.

Der Oberpräsident.

Zeitung sverbot. Der Oberpräsident der Provinz Schleswig Solstein hat

das Erscheinen der

Kiel,

Tageszeitung

in Altona

8

Kür

*.

Dauer von

herausgegebenen kommu⸗ Hamburger Volks 3 Wochen, vom 30. Sep

bis.

Q , , e , , ee, eee, eee, =

Nichtamtliches.

Preußen.

Monats⸗Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Aug ust des Rechnung sjahres 1931. (Benäge in Millionen Reichsmark.)

A Ordentliche Ginnabmen und Ausgaben). 1. Zu Beginn des Nechnungeiabres 1931 waren die zur Deckung restlicher Veirflichtungen aus dem Rechnung · jahr 1930 zurückgestellten Restbestände verfügbar.. 171,6 Zur Deckung des Fehlbetrags am Schlusse des Rechnungs- jahrs 1930 sind ersorderlich

121,3

mithin Bestand 50,3

Jahres soll

Ist · Einnahme oder Ist · Ausgabe

Darunter Rechnungs oll orjahrsreste im August

* V

der

IJ. Einnahmen.

Steuern: a) Landesanteile (ohne b): Einkommensteuer .. Körperschaststeuer . Umsatzsteuer. ... Rennwettsteuer Biersteuer .. Grundvermögensteuer Haus zmẽ steuer (darunter Finanz⸗ bedarf) Stempelsteuer . .. Steuer vom Gewebe⸗ betrieb im Um her⸗ ziehen Erbschaftsteuer nach dem bisherigen vreuh. Gesetz (Rest⸗ beträge) . a) zusammen ..

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46 3 6.3 55 6 252 203

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9 63440) 29.

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1

b) Anteile der Gemeinden (Gemeindeverbände) ꝛc.:

Einkommensteuer .. Körperschaftsteuer Umsatzsteuer = Kraftfahrzeugsteuer . Gesell schaftsteuer (Restbeträge) . Biersteuer .. Mineralwassersteuer Dotationen ... Verwaltungskosten⸗ zuschůüsse .. Hauszinssteuer . (darunter Finanz⸗ bedarf) (darunter Realsteuer · senkung usw.) ..

(163,4) (1317

*

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8

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9118 de

ö ö o 0 0 O d,

31 86 5 De * D O0

b) zusammen

1391.7

Steuern insgesamt .

3098,

2. Neberschüsse der Be⸗ triebe

Davon ab: Zuschũsse an Betriebe

b8, 3

063

Verbleiben...

69.0

3. Sonstige Einnahmen: a) Justiz

p) Wissenschaft, Kunst

und Volksbildung.

o) Uebrige Landes ver⸗

waltung 9 ..

Einnahmen insgesamt:

(abzüglich der Steuerüber⸗ weifungen an Gemeinden usw. vgl. 1b und der Buschüsse an Betriebe)

*) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw. ) Landtag.. Staatsrat... Staats ministerium

usw. 2 2 8 2 1 * . andels⸗ u. Gewerbe⸗ verwaltung. Bergverwaltun Verwaltung des Innern Landwirtschastl. Verw. Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗ suchsanstalten . Gestüte ) ..... Volks wohl fahrts⸗ verwaltung ?)... Oberrechnungs kammer

222, 32, 8 4747

12, 3, 38.7

2495.7

160,2

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Staatsschuld.. ..

berücksichtigt.

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) Hier sind die vlanmäßigen , Einnahmen und Ausgaben (ausschl. Anleihe sonds)

118

Einnahmen und Ausgaben und die

Ist⸗Emnahme

aabrezso d Jabtee oll orer In- Ausgabe

sammen

Darunter

Rechnungesoll m April / Zuli

der Vor jabieteste

. 1.

II. Auegaben. Verwaltung des In⸗ nern? Juni verwaltung? 3. Wissenschanu. Kunst und Volfebildung Volke wobl ahrte⸗ verw. d 956 169 5. Wohnungswesen .. ) ? 31.0 3. Schuldendienst 11,3 Lersorgungegebũhr⸗ nisse (Rubegehalter usw. .

J 68,5 Sonstige Ausgaben )

1078 Ausgaben insgesamt 380.3

Mithin: Mehrausgabe do, 0 Me hreinnahme

) Davon entfallen auf: Allgem. Finanzverw. ) Landtag Staatsrat... Staats ministerium

ulw. Finanzministerium ?). Handelt u. Gewerbe⸗

verwaltung Bergverwaltung ?) Landwirtschastl. Verw. Forstl. Lehr⸗ u. Ver⸗

uchsanstalten Gestüte ; Oberrechnungskammer

B. Ginnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen. Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß des Rechnungsiahres 1930 sind erforderlich 82,7.

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Ist⸗Einnahme oder Ist⸗ Ausgabe

im im April / Juli August

zusammen

L. Einnahmen.

Insgesamt (darunter: Anleihen)

Il. Ausgaben. 1. Landeskultur und landwirtschast⸗ liches Siedlungswesen... Verkehrswesen (Straßen, Wege, Wasserstraßen usw.) 15 Wertschaffende Arbeitslosenfür sorge 21,3 Wohnungaswesen 2 „Sonstige Ausgaben der Hoheits⸗ verwaltungen 9.2 „Zuschüsse und Neuinvestierungen für Betriebe und beim Vermögen 3,1 (darunter: Domänen und Forsten) . 68, ) (Bergwerke)... (Verkehrsbetriebe) .... (Elektrizitäte verwaltung) .

Ausgaben insgesamt ...

Mithin: Mehrausgabe .. Mehreinnahmen.

Abschluß. A. Ordentliche Einnahmen und Ausgaben:

Bestand aus dem Rechnungsiahr 1930 5.3: 50.3 Mehrausgaben aus den Monaten April 1931, August 1931 ... w

32 232

115

469 5b. l

2 9 1

65,9 B. Einnahmen und Ausgaben auf Grund von Anleihegesetzen:

Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1930. Mehrausgaben aus den Monaten April 1931 August 19831 ... .

82.

—32

Mithin Vorschuß 201,

Stand der schwebenden Schulden Ende August 19311

Schatz anweisungen w Garunter auf Grund von (407)

, Ohne die anteilig auf die Gemeinden entfallenden Restbeträge von zus. 84.8. Da unter 465 Ueberschuß der Forstvemwaltung bis Ende März 1981 au

dem seit J. Iktober 19860 laufenden Forstwirtschaftsiahr 1981.

5 Ohne Einnahmen oder Ausgaben an Steuern s. I, 1 und an hinter ;

1legten Geldern dei der allgemeinen Finanzverwaltung. AUusschl. Fersorgungsgebührnisse s. Il, J. Käusschl. Wolnungswefen J. l, 8.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 30. September 1931. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat beschloß in seiner Schlußsitzung am Mittwoch zunächst, die Vorlage über die Ver kleinerung des Staatsrates erst im nächsten Sitzungsabschnitt zu beraten, da die Vorbesprechungen im Ausschuß noch nicht be⸗

endet sind. ; ; Sodann wurde die Verordnung gebilligt, die die Zu⸗—

ständ igkeit der Landes- und Kreispolizei⸗ behörden neu abgrenzt. Die Landespolizeibehörden sind danach zuständig für Maßnahmen zum Schutze des Meeres- ufers, für die Genehmigung und Schließung von öffentlichen Begräbnisplätzen, für Angelegenheiten der Landeskriminal—= polizei, für Maßnahmen zur Verhütung der Einschleppun bon Seuchen aus dem Ausland und für die Genehmigun von Entwürfen für Einrichtungen zur Versorgung mit Tri

oder Wirtschaftswasser oder zur Fortschaffung der Abfallstoffe.

V

.

Reichs und Staatsanzeiger ver. 229 vom 1. Oktober 1931. S. 3

Die Kreispolizeibehörden sind zuständig für Angelegenheiten der Chaussee⸗ und Chausseebaupolizei.

Zugestimmt wurde auch kleineren Aenderungen der Aus führungsbestimmungen zum Polizei⸗ beamtengesetz vom 31. Juli 1927. Danach wird u. a. die Befugnis zur Kündigung der Polizeiwachtmeister bei den Polizeischulen und der Polizeischule für Leibesübungen auch auf den vorgesetzten Polizeischulleiter, bei dem Polizeiinstitut unb bei dem Polizeinstitut für Technik und Verkehr auch auf deren Präsidenten übertragen. Ferner sollen Warnungen, Berweise und Geldbußen bis zur Höhe von fünf Dreißigsteln des monatlichen Grundgehalts erhalten können die Landräte, der Kommandeur der Schutzpolizei in Berlin, die Präsidenten der Polizeiinstitute u. a, wahrend die Führer einer örtlichen Schutzpolizei und der Polizeigruppen in Berlin sowie der Leiter der höheren Polizeischule beim Polizeiinstitut mit Warnungen, Verweisen und Geldbußen bis zur Höhe ven Zehntel des monatlichen Grundgehalts belegt werden önnen.

Hierauf, erstattete Justizrat Dr. Langemak (Arbeitsgem) den Bericht über die Beratungen des Ver⸗ sassungsausschusses zu den preußischen Notverord⸗ nungen und den dazu erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen.

ie bereits bekannt ist, hat der Ausschuß zum Ausdrud ge⸗ bracht. den eine erhebliche Anzahl von Bestimmungen das . des zur Beseitigung des Notstandes Erforderlichen überschreite und deshalb mit der Reichsverfassung unvereinbar ist. Im übrigen hätte, wie Dr. Langemak betonte, nach Ansicht des Aus—Q schusses die Staatsregierung den Staatsrat über die Notmaß⸗ nahmen auf dem Laufenden halten müssen. Im Ansschuß ist weiter zum Ausdruck gebracht worden, daß der Staatsrat den Notverordnungen sein Placet nicht geben könne. Es sei an⸗ erkannt worden, daß in dieser Notzeit auch die Begmtenschaft von Opfern nicht verschont bleiben könne und daß sie ihre Opfer⸗= willigkeit und Bexeitschaft auch bewiesen habe. Bestritten sei, ob der Reichspräsident eine Delegationsbefugnis für die Länder aussprechen könne, wie es hier geschehen sei. e n. sei klar⸗ sestellt, daß der Preußische Landtag Aenderungen nicht vornehmen önne. Besonders find auch dagegen erhebliche Bedenken geltend emacht worden, daß die Kürzungen sich auf Herren. die dem inisterium angehören, nicht hesichen, und daß die Aufwands⸗ entschädigungen, die den Staatssekretären vor einigen Jahren zu⸗ ebilligt worden sind, gleichfalls einer Kürzung nicht unterworfen nd. (Lebhaftes Hört, hört! Es wurde so führte der Bericht⸗ erstatter weiter aus, im Ausschuß auch die Frage aufgeworfen, ob die Gleichmäßigkeit für alle Beamte r . worden sei. Das muß verneint werden, wenn man bei einzelnen Beamtenklassen direkte Gehaltskürzungen vornimmt, so bei den Mittelschullehrern und bei den Oberlehrern an den Gymnasien, die nicht Studien⸗ räte werden können, und wenn man einen Teil der Beamten in andere Besoldungsgruppen versetzt. Da die Staatsregierung weder der Oeffentlichkeit, noch der Beamtenschaft, noch dem Staatsrat gegenüber eine Begründung nicht gegeben hat, kann man diese verschiedenen Behandlungen nicht verstehen. Der Staatsrat ist deshalb guch nicht in der Lage, die Stgatsregierung gegen erhobene Vorwürfe in Schutz zu nehmen. Nach den Be⸗ timmungen der Verfassung hätten die Sparverordnungen und ie Aussührungsbestimmungen dem Staatsrat vor dem Erlaß vorgelegt werden müssen, da es sich hier zweifellos um erganisa⸗ torische Waßnahmen handelt. Daß organisatorische Maßnahmen hier in Frage stehen, kann nicht zweifelhaft sein, wenn man . Beamtenbestimmungen, z. B. solche über die An⸗ tellung und über die Verwendung, ändert.

erwiesen ist, daß auch nur eine einzige das zulässige Maß über⸗ schreitet und damit die Verfassung verletzt. g gern hal sich er Staatsgerichtshof bei der Borlage über Erdölgewinnung auf den Standßunkt gestellt daß in einem solchen Falle das ganze Gesetz oder die ganze Verordnung ungültig ist. Hervorhebung verdient auch, ach im Gegensatz zu der Verordnung des Reichs präsidenten vom 5. Juni 1931 die Verordnung vom 24. August, wonach alle Maßnahmen zum Ausgleich der 9

Ländern beschlossen werden können, keine Zeitbeschränkung und keinen Schutz der wohlerworbenen Rechte mehr enthält. Oft bar hat also der Reichspräsident selber diese Beschränkungen auf⸗ heben wollen. Auch hier ist die Auslegung gestrichen. Der Bexichterstatter wies abschließend darauf hin, daß die Ent⸗ schließung des Verfassungsausschusses, wonach die Sparverordnung und, die Ausführungsbestimmungen dazu mit zwingenden Vor⸗ schriften der Reichs- und Landesverfassung nicht in Einklang tehen, insofern von ungeheurer Tragweite ist, als damit den⸗ jenigen Beamtenorganisationen, die glauben, zur Wahrung ihrer Rechte den Klageweg beschreiten zu sollen und zu müssen, eine

Grundlage für die ian. gegeben ist, die vom Standpunkt des

Staatsrates aus nur bedauert werden kann. Dem hätte die Staatsregierung vorbeugen können, wenn sie den Staatsrat recht-

6 unterrichtet hätte, zumal sie ja nicht verpflichtet sei, sich

essen Vorschläge zu eigen zu machen. Insbesondere sei es ein Grundfehler der Verordnung, deren Unzulässigkeit infolgedessen auch schoön gar nicht mehr zweifelhaft sein könne, uu sie eine er nge getroffen habe, die in keiner Weise zeitlich be⸗ ich ei.

daß sich in aller Kürze auch der Gemeindeausschuß mit der Not— verordnung beschäftigt. Dem Votum des i rn e n f. e sich die Fraktion des Redners vollinhaltlich an. Es sei ein unhaltbarer Zustand, daß die eben in Pension gegangenen Stellen⸗ inhaber höhere Bezüge hätten als diejenigen, die in diesem Winter die schwere Aufgabe hätten, die Notverordnung durch⸗ zuführen. Der Redner übt scharfe Kritik daran, daß die Staats⸗ regierung dem Staatsrat die er,, nicht zur Aeußerung ugeleitet habe. So leicht dürfe man sich über die Lnrfasf nn nicht . wie es der Herr Ministerialvertreter hier habe; damit könne man ja jeden Staatsstreich decken. So schnell als möglich müsse der ins Wanken gekommene Rechtsboden wieder hergestellt werden.

Stadtrat , . (Komm.) betonte, der Staatsrat müsse r Stuttgart

gegen die Notverordnung Einsprüuch erheben. Die Wertschätzung des Staatsrates durch die Regierung zeige 9 darin, daß diese bei Beratung, dieser wichtigen Angelegenheit höchstens durch einen Horchposten“ vertreten sei. Sehr schmerzlich sei es gewissen arteien daß bei den Oberbürgermeister⸗ und Magistrats⸗ gehältern Kürzungen vorgenommen seien. Da spreche man sogar von Verfassungsverletzungen. Die ö, , würden 3 trotzdem die Diktaturpolitit der Bruning⸗Regierung mitmachen und der preußischen Notverordnung zustimmen. Die Aeußerung des Vorredners über „Verfassungsbruch“ sei nur Demagogie. Die 6 Notverordnung bringe Sparmaßnahmen auf Kosten der Werktätigen, der Beamten und Angestellten, aber auch auf Kosten der Kulturaufgaben. Irhr. vo n. Gayl (Urbeitsgem.) betonte, in dieser Notzeit zi das Opferbringen jedermanns Sache, nicht bloß der Beamien. nders werde man aus der Notlage nicht herauskemmen. Alle Kreise würden ihre Lebenshaltung einschränken müssen. Wenn . Fraktion dem Beschluß des Ausschüsses zustimme, so stelle ie sich dabei auf den Standpunkt, daß in der Notverordnung Dinge enthalten sind, die mit der Berfassung nicht in Einklang r. Gerade in dieser Notzeit 553 von der geraden Linie des echts nicht . werden. Mit Genugtuung stelle er fest, daß auch der Vertreter der r Fraktion den Rechtsstandpunkt auf das schärffte betont habe. Hoffentlich werde dadurch auch ein entsprechender Einfluß auf die preußische Re⸗ gierung ausgeübt. .

g e Be. Von Wichtigkeit ist auch die Frage, ob sämtliche Bestimmungen ungültig 18 .

zaushalte von den ö.

Erfurt..

Köln Oberbürgermeister Brauer (Soz.) hält es für notwendig,

Magdeburg Mainz..

etan Nürnberg

Justizrat Dr. Mönnig (gentr) stimmte der Ent⸗ schließung des Versasfungsausschusses gleichfalls zu. Die Ve roed- nung enthalte Bestimmungen, die durch die auf Grund der Veroed⸗ —— des Reichsprasiden en erlassenen Notzperordnungen nicht ge⸗ regelt werden könnten. Aber auch gegen Bestimmungen. die Be⸗ amtenrechte betreffen, habe man Bedenken, zumal die Be⸗ stimmungen zeitlich nicht begrenz: seien. Die Beamien seien bereit. wenn nötig, auch noch mehr Opfer zu bringen aber nur unter der Voraussetzung daß alle Kreise gleichmäßig Opfer bringen.

Dberbürgermeister Brauer (Soz) bestritt, daß die Sozial⸗ demolraten für die Politik der Notverordnungen verantwortlich seien. Durch die bisherige Duldung der Politik der Regierung Brüning hätten die Sozialdemokraten die Qnteressen der Arbeiter⸗ schaft besser gewahrt als die om munisten Eine unerhörte Schãadi⸗ gung der Schule, der Lehrerschaft wie der Schüler, bedeute der Schulabbau. In Samburg habe man durch gemeinsames Vor⸗ gehen dafür gesorgt, daß bei den Sparmaßnahmen kein Lehrer entlassen zu werden brauche, sondern die in Frage Kommenden in Treiviertel⸗ oder halben Stellen weiterbeschäftigt werden. Un⸗ tragbar sei die geplante Hinaufsetzung der Klassenfrequenz. Die Notverordnung 3 ein Versuch mit untauglichen Mitteln.

Der kommunistsche Antrag auf Einsprucherhebung wurde egen die Antragsteller abgelehnt, sodann wurde der Aus⸗ . chluß einstimmig angenommen.

Der Staatsrat genehmigte alsdann die Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung der Reichsregierung über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Bau⸗ meister. Weiter beschloß der Staatsrat mit Mehrheit, gegen 4 Verordnungen des Wohlfahrtsministeriums, die das Wohnungswesen betreffen, Einwendungen nicht zu erheben. Es handelt sich dabei um eine Abänderung des § 5 der Verordnung über die Mietzinsbildung in Preußen vom 17. April 1924 in folgender rr „Der Vermieter 1 der Mieter, dessen Mieträume den

estimm ungen des Reichsmietengesetzes unterliegen, kann die Feststellung, die Festsetzung oder den Ausgleich der Friedensmiete bei dem Mieteinigungsamt auch a e lch solcher Räume beantragen, für die nicht die gesetzliche Miete gezahlt wird.“ Durch zwei weitere Ver⸗ orbnungen wird der Mieterschutz bei Neubauten ab 1. April 1932 außer Kraft gesetzt und die Verordnung über ein , vor dem Mieteinigungsamt tritt sofort außer Kraft. Gegen die Verordnung über die Lockerung der Wohnungszwangswirtschaft, deren Inhalt bereits bekannt ist, * der i, . wie der 1 4 Dr. Steiniger Arbeitsgem.) betonte, eine Reihe von Bedenken zum Aus⸗ druck bringen müssen.

Jahresabschluß und Jahresbericht der Hamburgi Breuhischen Hafengemeinschaft für 1930 31 wurde ohne gr wendungen zur Kenntnis genommen.

Auf eine im Mai eingebrachte Große Anfrage der Frak⸗ tion der k betreffend die Du rch⸗ führung der Umschuldungsaktion im Osten hat der preußische Landwirtschaftsminister dem Staatsrat geantwortet, es neff nicht zu, daß die Umschuldung bisher erfolglos gewesen sei. Vielmehr sei zu berüũcksichtigen, daß ihre Durchführung ein gewisses von Zeit erfordere. Nachdem die Schwierigkeiten der Ueberleitung überwunden seien, sei eine weitere Beschleunigung der Behandlung und der Auszahlung von Umschuldungsanträgen zu erwarten. Die Antwort wurde durch Kenntnisnahme für erledigt er⸗ klärt. Indessen wurde in einem Ausschußantrag, den der Staatsrat gegen die Stimmen der Kommunisten annahm, die Regierung ersucht, zur Beratung des Landwirtschafts⸗ haushalts für 1932 dem Staatsrat eine Aufstellung zugehen zu lassen, aus der hervorgeht, wie sich die Staatsregierung ie Fortsetzung der Umschuldungsaktion denkt und ob sie diese überhaupt weiterführen will. Die Aufstellung soll ins⸗ besondere enthalten die Zahl der gestellten und bis dahin durch Auszahlung erledigten Anträge, ferner auch Angaben über die entstandenen Kosten, vor allem auch die, die der Personalaufwand verursacht.

Frhr. von Gayl (Arbeitsgem) griff das im Aus⸗ schuß gefallene Wort auf, es handele sich heute nur noch darum, der Osthilfe einen mehr oder weniger ehrenwerten Nachruf zu widmen. Jedenfalls sei für absehbare Zeit mit einer tatkräftigen Förderung der Umschuldungsaktion für den Osten nicht zu rechnen. Absolut falsch sei die Auffassung, es seien Millionen und aber Millionen in die ostdeutsche Landwirtschaft geflossen. Mit dem guten Willen allein könne man eine absterbende Wirtschaft nicht retten. Wenn allein die Personal⸗ und Sachkosten der Ost⸗ stellen jährlich 26 Millionen Mark erforderten, und wenn man den ungeheuren Apparat bei den Kreisverwaltungen mit in Betracht ziehe, so komme man zu dem Ergebnis, daß eine Mühle auf⸗ gebaut worden sei, in ke man Korn nicht schütten könne, weil eben kein Korn vorhanden sei. Es wäre richtiger gewesen, erst die notwendigen Mittel bereitzustellen und dann diese ungehenre Organisation aufzubauen. Unbedingt müsse im Interesse der ge⸗ samten Wirischaft des deutschen Ostens in allerkürzester Frist fest⸗ gestellt werden, ob die Umschuldungsaktion überhaupt noch fort⸗ geführt werden könne und wenn ja, in welcher Form.

Der nächste Sitzungsabschnitt des Staatsrats beginnt am 27. Oktober.

Statistik und VBolkswirtschaft.

Getreidepreise an deut schen Böärsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 21. bis 26. September 1931

für 1000 kg in Reichsmark.

für

Marktorte Handelsbedingung

)Notie⸗ rungen

Brot⸗ getreide

Roggen Gerste Hafer Sommer⸗Winter⸗

RM Brau 4 Futter⸗

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10 Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Station...

Lieferung im Monat J Srpiemiber (frei Berlin)

Braunschweig . ab braunschweigische Station. Bremen ij . . . ab Bremen oder Unterweserbafen. 44 Breslau. . . . frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 15 t Chemnitz.. . Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 104 15 t Dortmund . . . Großhandels verfaufsyr. waggonftei Dort⸗ mund i Ladungen von 19 t I waggonfrei sächs. Versandst. b. Bej. v. mind. 10t ab Station. ab thüringische Vo

von mindestens It... . „Frachtlage Frankfurt 4. M. ohne Sack .. ab ostthüringische Verladestation..... frachtfrei Gieiwitrt tz... netto, frei Halle bei Abnahme v. mindestens 15 t frachtfrei amburg .. frei Fahrzeug Hamburg, unverzollt) ... ab bannoversche Station... . ab Bremen, unverzollt ). waggonweise Frachtlage Karlsruhe ohne Sack Frachtlage Kassel obne Sack.. ab holst. Station bei waggonweisem Bezug

Frachtlage Köln...

. verzollt loco Königsberg... ab niederrheinische Station prompt frachtfrei Leipzig..

ab Liegnitz d netto, ab Stationen des Magdeburger Be⸗ zuks bei Abnahme von Waggonladungen. loco Mainz 22 netto, waggonfrei Mannheim ohne Sack. Großhandelseinkaufepreise waggonweise ab südbayerische Verladestation Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandelspr. waggonfr. ab vogtl. Station waggonfrei Stettin ohne Sack Großhandelspr. waggonw. ab württbg. Station babnfrei Worms ö Großhandelseinkaufspreise waggonweise ab fränk. Verladestation ..

Dresden.. Emden..

Frankfurt a. . Gleiwitz. Halle a. S Hamburg

Hannover Karluruhe

Kassel . Kiel

Leipzig.. Licnnitz .

,

Mannheim München

lauen .. tettin.

Worms . Würzburg

22. 26. Preise für ausländisches Getreide, eif Dambura 9.

15009 5059 138. 149, 145.5 1817 142.9 56.5 406 75.5)

176, 0) 153.5 138,60

147,5 165 6 190640 137,5 1953,

210,0 182.5 1825 19575 25 165 55 1575 16229) 2032 2. ö. zo õ . . . 1993 ö . . 165,0 1620

197,0 196,9 175, 055 187057) 206, 08) 186,0 1675 210,0 10) 200,0

1655 160

152,0 162,5

16575 16) 1724 1650.6 2 df o) 1705 148,0 765. 65 16) . 173 fis] 167,5 1670 « 156.65 16565 ioo m)

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193,0 215.0 207,5 191, 205.5, 199,1

200 0 175 1 2

1890 155

183 of 172,5

om, 3 ib 0 u s s , iss io s 23 8 vj] x8 21885 153 228,0 2) te iso os 6 bs ns ofa) 2175 Us ofen

irg. t 5 66 228

los on ,, 188 3 Xa most

207,5 185,0 76 195,0 .

208, 8 V) 74/745

1954 207,5 **, gbd

*

1870

196,0 212 5 a) 215.

201,5 199,5 200, 190.8 210,9 212,6

215,2

160 ou 145,0 1628 2. 147,727) 168, 85a 173,1 156959 1832 145.0 2) 14735 1070 36 155 539 13735

4 1650

145,94)

232,6 170,54 227,0 240,0 B,). 170, 0a)

147,5

Roggen

Weizen

Gerste daler

Western 11 ga Plata Manitoba (Kanada)

(Ver. Staaten) 1 11 111 1V

Rosafs Barusso (Argentinien)

Donau La Plata

dwinter II Hardwinter 36

Ver. Staaten) da Plata

103.9 97 d 2. 2

87,7 66,3 .

) Wo mehrere Angaben vorlagen, sind aus diesen Durchschnitte gebildet worden. ) Angebotgpreise— *) Zoll 180 RM.

Ermäßigter Zoll bei der Einsuhr gegen Bezugsschein do RM Menge Kartoffelflocken gewährt. 20, 73 kg je hl. “) Neuer Ernte 1875. 14) Gute. 16) Auch für Industriegerste.

je Tonne. ) Notierungen für Abladung (im 3) Futter- und Industriegerste. 9) Gute; mittlere Sommergerste 160,0. 1) Westjsälischer. is Ausländische Futtergerste verschiedener Herkunft.

Die Bezugsscheine werden bei Abnabme einer gntsprechenden Verschiffungẽ hasen7 im laufenden Monat, 9 Rheinischer.

= Industriegerste 160.5. 6) Sächsischer; Sand roggen mn Dl ale e n Sächtsche. . G n g. 8. ) Süddeutscher. 8) Geringere

(Sortier) Gerste. ic] Weißer. 20) Rheinischer. A) Futter, und Induftriegerste L665. ) Neuer Ernte 149,0. X) J. Qualität;

11. Qualität 165, 0.

Mittlere; gute 182.4. *) Auch für Futter- und Industriegeiste. s. Rheinhessicher. n) Industriegerste

1575. * u) Inländische und ausländische zolibegünstigte. „) Industriegerste. ) Wärttembergischer. gi) Rheinhessische und Ried;

Pfälzer 180,0. Sa) Industriegerste 194.0. Berlin, den 30. September 1931.

Statistisches Reichtamt. J. A.: Dr. Eppen ste in.

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