1931 / 254 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Oct 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 251 vom 30. Cftober 1931. 2. 2

zezeichnung der Einnah

Aufgekommen sind

im Monat Sept. 1931 RM

5

Seri Iu30 vom I.

April 1931 bie 30. Seyt. 1931

'

RM

5

Im Reichs haus. halte plan ist die Einnabme für das Rechnunge jahr

19351 neu ver⸗ anschlagt auf

IE. Zölle und Verbrauchsabgaben.

w /

62 476 762 44 to 12913

545 789 652, 38

6 764 198. 87

zusammen lfde. Nr. Tabaksteuer: a) Tabaksteuer (einschl. Aufschlag) bh) Materialstener teinschl. Aue e) Tabakersatzstoffabgabe ...

gleichs steuer

62 34I 891,57

73 197 513,97 7 490 645 66 27999

502 553 Sol. 25

336 7614 381,91 48 678 5804,50

65 292,8

zusammen lfde.

Zuckersteuer (einschl. Nachsteuer) Aus dem Spiritusmonopol Esjsigsauresteuer Schaumweinsteuer .... Zündwarensteuer . Aus dem Zündwarenmonopol Leuchtmittelsteuer

Spielkartensteuer

Statistijche Abgabe Süßstoffsteuer ; Mineralwassersteuer . Branntweinersatzsteuer ..

Ausgleichssteuer auf Mineralö

2 , ,, ,, ,,, 2 ,,, D , , , ,,, . ,, ,,, , ,, , , , ,, , , . ,,

le Mineralolflener)

So 647 879, 54

19 640 076 31 38 382 952 56 13 414 009,990 304 21440 165 796 29 SI6 758 60 Il6z tz, hh 639 666, 22 126218 66 07 * 3 15 257,30 1428042 60 6 342. 65 1021 68689

—— 82 e d = R, , D D.

d

385 508 259. 09 103 045 744 46 211 108 256 44

88 021 036 94

141024095 2459 120 47 4876 96513 1701264, 25 3 487 891 62 1182 522 58 2724012, 03

106930 50

10 085 600 765

11 109601 5776 829 57

1242 000000

993 000 000

26) 000000 510 000000 212 000000 2 600009 8090000 14090000 3 000000 12 000000 2400000

6 000000 100000 19000 000 100000

15 000 000

20 101 nr 71

n g d 68

3259 560000

außersten Notfällen solche Abänderungen vornehmen

Im ganzen ..

s

Tie Einnahmen des Reichs im Monat September 1931 be⸗ n bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern 256,5 Millionen Reichs⸗ und Verbrauchsabgaben 220,4 Millionen

bei den Zöllen Reichsmark.

Reichsmark, An den Mongten Juli bis September 1931, dem zweiten rtel des Rechnungsjahres 1931, sind somit aufgekommen an Verkehrsteunern Zöllen und Verbrauchsabgaben? gesamt 2039,

Reichsmark, au 7,5 Millionen Reichsmark, ins⸗ Millionen Reichsmark. vorhergegangenen

Ergebnis:

Vierteljahr des Rechnungs⸗— dagegen die Einnahmen aus den Be Reichsmark, zerbrguchsabgaben 636,6 Millionen Reichsmark, zu⸗ sammen 1807,) Millionen Reichsmark, mithin (130,5 4 100,9 *) 31, Millionen Reichsmark weniger als im 2. Viertel des Rech⸗ nungsjahres 1931. An diesem Mehraufkommen im Nechnungsjahres 1931 sind in der Hauptsache beteiligt bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern die veranlagte Einkommen⸗ stener ( 36,0,

Verkehrstenern Zöllen und

Viertel des

Aufbringungs⸗ Umsatzstener die Wechselsteuer (. und die Personenbeförderungssteuer (4 5,6). Das Mehr bei der veranlagten Einkommensteuer ist im wesentlichen darauf zurück⸗ zuführen, daß im 2. Vierteljahr 1931, nämlich am 10. Juli 1931, die Zahlung der Zuschläge nach der Notverordnung vom 1. De⸗ zember 1938 fällig war, wogegen im 1. Vierteljahr 1931 keine Einkommensteuerzuschläge fällig waren.

Krisenstener die Erbschaftsteuer (4 5,0),

; anlagten Lotteriesteuer

Die Krisensteuer wurde Verordnung des Reichspräsidenten zur Siche— rung von Wirtschaft und Finanzen vom 5. Juni 1931 erst vom die Aufbringungsumlage

auf Grund der 2. teuer (4 2,1). Juli 1931 ab erhoben. für 1931 erstmalig im 2. Vierteljahr 1931 zu entrichten. Erbschaftsteuer Reichsmark mehr als im 1. Vierteljahr 1931 aufgekommen sind, ist teils auf die Erledigung einiger größerer Erbschaftsteuerfälle, teils auf die beschleunigte Zahlung größerer Steuerbeträge mit Rücksicht auf die Erhöhung der Stundungs⸗ und Verzugszinsen Die Mehreinnahme an Umsatzsteuer ist saison⸗ edingt, sie erklärt sich insbesondere aus der Versteuerung der ätze aus den großen sommerlichen Saisonausverkäufen, die jreinnahme an Lotteriesteuer daraus, daß im 2. Vierteljahr 1931 die Hauptziehungen der großen Staatslotterien stattfanden. Mehreinnahme von Wechseln wegen Verknappung der Zah⸗ Mehreinahme bei der ͤ ich dadurch, daß in das 2. Vierteljahr 1931

2. Vierteljahr 5,1 Millionen

Reste ein.

urückzuführen.

Wechselstener erhöhten Umlau lungsmittel, un rungsteuer erklärt die Hauptreisezeit en aufgeführten Mehreinng nungsjahres gegenüber bei dem Steuerabzug vom Kapitalertrag (— 32, der Körperschaftsteuer (— 1655), der Gesellschaftsteuer O9), der Börsenumsatzsteuer (— 2,06 Bei dem Steuerabzug begründet, m 31. De⸗

zersonenbeförde⸗

; teuer (— 2,6). Viertel des Rech⸗ Mindereinna

der Wertpapiersteuer 07 und der Kraftfahrzeugsteuer

öhun vom Kapitalertra höhung

t ist die Mindereinnahme dadur rößte Teil der Aktiengesellschaften, die mit F ihr Geschäftsjahr schließen, im 1. Vierteljahr jedes Rech⸗ nungsjahrs ihre Dividenden ausschütten und versteüern. Bei der tsteuer wirkte sich der Rückgang des Einkommens der Bei der Gesellschaftsteuer,

ten im Jahre 1930 aus. der Weripapiersteuer und der Börsenumsatzsteuer ist die

477013 41259

Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. Lohntteuer sind erstattet: im September 1931 196 330,233 RM;

eim ijlt die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

Ficker Betrag ist an Aufbringungtzumlage für das Rechnungsjahr 1930 aufgekommen.

lu ßerdem 3 an RMeichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes, die mit dem 1. Februar J onen MRVbeü aufgekommen.

die Abweichungen Schwankungen des Verbrauchs.

bol. ) 3 7 214 278 38

8 967 000 000

in der Zeit vom 1. April 1931 bis 30. September 1931

931 aufgehoben wurde, noch

2. Viertel des Rechnungsjahrs 1931 weichen ebenfalls nur un— erheblich von denen des 1. Viertels des Rechnungsjahrs 1931 ab; meistens auf den jahreszeitlichen

Der Vergleich des Aufkommens im 2. Viertel des laufenden

Rechnungsjahres mit dem Aufkommen in dem gleichen Zeitraum,

2. Viertel des vorigen Rechnungsjahrs, hat nachstehendes

Obligationensteuer 5,

der Arbeitslosigkeit.

der Wirtschaftslage.

ursachten Rückgang

Im 2.

des Verbrauchs.

ganzen also um

26,5), z . sster (= 9M, bei der Kör (— 68,1), bei der Aufbringungsumlage (— 15,3), bei der Umsatz⸗ steuer 24,9), bei der Gesellschaftsteuer 3,3, bei der Wert⸗ papiersteuer (- 2, —, bei der Börsenumsatzsteuer 1K 7), bei der Kraftfahrzeugsteuer 3,. 8), bei der Personenbeförderungssteuer (— 9,7), bei der Güterbeförderungssteuer (— 6,3) und bei der t höher ist es allein bei der Erbschaft⸗ teuer (4 5,9), bei der Lotteriesteuer (4 43) und bei der Wechsel⸗ ü 4. Bei der Lohnsteuer beruht die Mindereinnahme auf der Kürzung der Gehälter und Löhne

Zu erwähnen ist

uchsabgaben war das gegenüber dem Aufkommen im r e oͤllen 46,7), bei der Tabak⸗ . H. bei der Biersteuer 26,3), bei den Einnahmen gus dem Spiritusmonopol (— 5,3) und bei der Mineralwasser⸗ Diese Mindereinnahmen haben ihre Gründe in er Verschlechterung der Wirtschaftslage und in dem dadurch ver⸗ 5. Die Mehreinnahmen an Zuckersteuer (4 20, und an Statistischer Abgabe (4 1,3 sind, wie bereits oben bei dem Vergleich mit dem 1. Viertel des ö. res 1931 ausgeführt worden ist, eine Folge der Er⸗ er Abgabensätze.

Die Einnahmen aus den übrigen Steuern und Abgaben im 2. Viertel 1931 weichen nur unerheblich von den Einnahmen im gleichen Viertel des Vorjahrs ab.

Berlin, den 30. Oktober 1931. Reichsfinanzministerium.

Erg ; tel des Rechnungsjahrs 1930 betrug das Aufkommen hei den Besitz- und Verkehrssteuern 1601, . Millionen Reichsmark, bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben S57,7 Mil⸗ lionen Reichsmark, zusammen 2458.3 Millionen Reichsmark, war also bei den Besitz und Verkehrssteuern um Reichsmark und bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben um 12072 Millionen Reichsmark, l Reichsmark höher als im 2. Viertel des Rechnungsjahrs 1931. Das Aufkommen im 2. Viertel 1931 i dem , . im 2. Viertel 1930 bei den Ver ke

dem Steuerabzug vom Kapitalertrage ( Einkommensteuer

299, Millionen 419,5 Millionen

st im einzelnen gegenüber Besitz⸗ und hr sst euern geringer bei der Lohnsteuer (— 62,9, bei bei der ver⸗ perschaftsteuer

j owie auf der Zunahme Das Aufkommen aus dem Steuergbzug vom Kgpitalertrag verminderte sich durch den Fortfall der Steuer für festverzinsliche Wertpapiere und durch die rückläufige Bewegung de Die Obligationensteuer ist eine aussterbende Steuer; es gehen im laufenden Rechnungsjahre 1931 nur noch Bei allen übrigen Steuern erklärt sich die Minder— einnahme aus der Verschlechterung der Wirtschaftslage in Ver⸗ bindung mit der Krise des Zahlungsverkehrs. noch, daß die im 2. Viertel 1930 erhobene Reichshilfe der Per⸗ sonen des öffentlichen Dienstes mit dem 1. Februar 1931 auf⸗ gehoben worden ist.

Bei den Zöllen und Verbra Aufkommen im 2. Viertel 1931 1. Viertel 1930 geringer bei den steuer (— 59,9.

einnahme auf die Abna

e der Gesell e des Anlei

marktes infolge Ka ge Daniederliegen des Börsengeschäfts zurück⸗ atte ferner größere ge, die sich in der

aftsgründungen und die schlechte La e italmangels sowie auf das fast völli Die ungünsti jmeldungen von Kraf Mindereinnghme an Kraftfahrzeugsteuer bemerkbar machten. Zu ien Lohnsteüer im 2. Vierteljahr 1931 mit lillionen Reichsmark fast ebensoviel brachte als im 1. Viertel⸗ jahr 1931 (282,2).

Das Aufkommen der übrigen Besi 2. Viertel 1931 weicht nur unwesentlich von gegangenen 1 Viertel des Rechnungsjahres 1931 ab.

Das Mehraufkommen brauchsgbgaben entfällt haupt ) die Zuckersteuer (4 404), e Abgabe (4 153) und die Mineralwa hme ist bei der Tabaksteuer a etzgebung zurückzuführen, ö wassersteuer auf die sai bei der Zuckersteuer und der Verordnung vom 5. Juni 1931 erfolgte Er Mindereinnahme von 5,8 Mil⸗ iritusmonopol beruht auf dem erbrauch. Die Zölle selbst brachten mit ; mark im 2. Viertel des ast ebensoviel wie im 1. Viertel des Rechnu Die Einnahmen der

e Wirtschaftslage tfahrzeugen zur Fo

erwähnen ist noch, daß die

tz und Verkehrsteuern im dem des vorher⸗ und Ver⸗ n auf die Tabak ie Biersteuer (4 21,7 ersteuer (4 1, I. uf die Umstellung bei der Biersteuer und der onmäßige Zunahme im Verbrauch

öhung der

2

und Abgabensätze. lionen Reichsmark aus dem Sp weiteren Rückgan 277,1 Millionen

. . 3 .

chnungsjahrs iert ngsjahrs 1931 übrigen Verbrauch

Preußischer Staatsrat. (Gericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger)

Sitzung vom 29. Oktober 1931.

Der Staatsrat befaßte sich heute eingehend mit der eußischen Sparverordnung. eratung eintrat, wurden einige andere Vorlagen erledigt. Die als erster Punkt auf der Tagesordnung stehende Ver⸗ über die Sicherheitsleistung zu⸗ unsten der Landesbank der Rheinprovinz r wo gunsten der Landesbank der Staat eine Sicherheit bis zu einem Betrage von 120 Millionen f den nächsten Sitzungsabschnitt

in Düsseldorf, wonach zu

Mark leisten soll, wurde au des Staatsrats vertagt.

Zu dem Gesetzentwur des Staatsrats erstattete Justizrat Dr. Wesen feld Arb.⸗Gem.) den Bericht über die Beratungen des Ver— assungsausschusses, wonach die Vorlage abgelehnt wird.

Der Berichterstatter wies deutung hin, die einer vom der Landtagssitzung vom 14. Oktober ab beizumessen sei, in der gesagt worden war daß die Tatfache, da

f über die Zusammensetzung

unächst auf die grunds dinister des

Bevor man in diese

Innern Severing in gegebenen Erklärun

ätzliche Be⸗

blick au diese Vorlage , sondern den ,. .

wie auch die Kreise und Gemeinden Denn es ist eindeutig erwiesen, Parlamente nicht mehr dem Willen der Dann wird ein aus der 4 des preußi

egierung, beschert haben, jeder Arbeit in dieser Richtung enthoben.

die Verkleinerungsvorlage für den Staatsrat als Gesetzentwurf eingebracht sei und dem Staatsrat vorgelegt werde, während die Herabsetzung der Mitgliederzahl des Landtags im Verord— nungswege geregelt werde, nicht etwa nur eine freundliche Geste bedeute, sondern daß damit zum Ausdruck gebracht werde, daß durch die Gesetzgebung des Reichspräsidenten nicht in Bestim⸗ mungen der Preußischen Verfassung eingegriffen werden kanne. Im übrigen sei im Ausschuß zum Ausdruck gebracht worden, daß die Vorlage in einer Neihe von Bestimmungen Verfassung⸗— änderungen bedeute. Bei Abänderungen des Staatsgrund—⸗ gesetzes solle man aber sehr vorsichtig vorgehen und nur in ; Die Vor⸗ lage bedeute eine Herabsetzung der Mitgliederzahl des Staats⸗ rats um rund ein Drittel, indem nicht meer, wie bisher, auf

500 000 Einwohner einer Provinz ein Vertreter für den Staa s⸗ rat entfallen soll, sondern auf je 750 000 Einwohner. Von be⸗

sonderer Bedeutung sei die weitere Abänderung, daß die kleinen

Provinzen als Mindestzahl nur noch zwei Vertreter für den

Staatsrat stellen sollen, nicht mehr drei. Ferner bringt die Vor⸗ lage die Neuerung, daß Neuwahlen für den Staatsrat auch nach einer Aenderung der Vertreterzahlen der Provinz erforderlich sein sollen, nicht nur, wie bisher, nach der Neuwahl der einzelnen Provinziallandtage. Der Berichterstatter erklärte, daß die Vor⸗ lage wesentliche Ersparnisse nicht mit sich bringe. Man dürfe auch nicht, wie die Begründung es tue, die Tätigkeit des Staats⸗ rats mit der des Preußischen Landtags in Parallele stellen und, wenn man die Zahl der Sitze im Landtag herabsetze, eine „ent⸗ sprechende“ Regelung für den Staatsrat für geboten erachten. Wie wenig ein solcher Vergleich angebracht sei, ergebe sich auch aus der Tatsache, daß der Etat des Landtags 6.3 Millionen erfordere, der des Staatsrats nur 363 000 RM, und daß für den

Landtag auf Tagegelder und Reisegelder rund 44 Millionen

entfielen, auf den Staatsrat 265 0909 RM. Alle Verwaltungs⸗ kosten des Staatsrats betragen gegenüber denen des Landtags in

Höhe von 883 000 RM nur 42500 RM. Wir stehen durchaus

auf dem Standpunkt, daß gespart werden soll, wo nur irgend

gespart werden kann; das darf aber nicht auf Kosten der Tätig⸗ keit des Staatsrats gehen. Die Ersparnismöglichkeit würde bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Gesetzentwurfs insgesamt 143 500 RM betragen. Bei den vorgeschlagenen Aenderungen würde diese Ersparnis aber nicht erzielt werden können. Die Art unserer Arbeit ist mit der des Landtags gar nicht vergleich⸗ bar. Wir sind gewohnt, unsere Zeit auszunutzen, unsere Tätig⸗ keit liegt in allererster Linie in der Arbeit unserer Ausschüsse. Wir haben keine großen und langen Debatten im 16 sondern fassen uns hier kurz. Wenn wir von 81 auf 52 Mit⸗ glieder beschrãnkt werden sollen, dann würde bei der Zahl der Ausschüsse jedes ordentliche Mitglied des Staatsrats in einem Ausschuß sitzen. Manchmal tagen aber 2 und 3 Ausschüsse gleich⸗ zeitig. Die Folge wäre, daß die Hauptarbeit nicht mehr in den Ausschüssen geleistet werden könnte, sondern daß das Plenum mehr und längere Sitzungen abhalten müßte. Die kleinen Frak⸗ tionen, die nicht im Ausschuß sitzen, müßten dann im Plenum ihre Meinung zum Ausdruck bringen. Wir würden dann mehr DTDiätenaufwand haben, und der ganze Charakter unserer Ver⸗ handlungen würde sich unerwünscht ändern. In einer Ent⸗ schließung der Vertreter der Provinzen sind die oben geltend gemachten Gesichtspunkte angeführt worden. Soll der Staats⸗ rat wirklich ein Spiegelbild der Provinzen sein so ist seine Ver⸗ kürzung in der vorgesehenen Weise ausgeschlossen. In vielen Provinzen würde dann nur noch eine Richtung, ein Berufsstand in dem Stagtsrat vertreten sein können; ferner würde dadurch eine Verschiebung zugunsten der großen Städte und zuungunsten des Landes erfolgen. Wir bitten Sie aber, diesem Vorschlag der Regierung nicht zu folgen. Auch die Bestim⸗ mung über die Veränderlichkeit der Zahl der Staatsratsmit⸗ glieder auf Grund jeder neuen Volkszählung wäre unpraktisch. Wir werden daher den ganzen Gesetzentwurf ablehnen. Spar⸗ maßnahmen erwarten wir von der Preußischen Regierung schon lange, aber Sparmaßnahmen in systematischer, in organischer Art. Es wäre richtiger, das Augenmerk auf große Gesichts⸗ punkte und Ersparnismöglichkeiten zu richten, anstatt die Arbeit eines organischen Staatsrats wesentlich zu beeinträchtigen. Beifall.)

enum,

Landeshauptmann der Previnz Posen⸗Westpreußen Dr.

Cas ar y- Schneidemühl (Soz.) bedauert, daß der Vertreter des Ministeriums des Innern die gesamten wertvollen Aus⸗ führungen nicht auch im Plenum des Staatsrats angehört und Gelegenheit genommen hat, sich darüber zu äußern. Vielleicht hat, so erklärt der Redner, der Beschluß des Ausschusses, die Regierung um Zurückziehung der Vorlage zu ersuchen, auf ihn derartig ge⸗

X

wirkt, daß er es vorgezogen hat, hier nicht zu erscheinen. (Heiter⸗ keit) Folgerichtig wäre ein Entwurf gewesen, der die Beseitigung des Staatsrats zum Ziele gehabt hätte. Mit Ersparnisgründen läßt sich aber dieser Gesetzentwurf überhaupt nicht rechtfertigen. Ich sehe darin nichts weiter als die politische Geste für den Land⸗ tag, der abgebaut werden soll. Solange der Staatsrat besteht, muß er ein arbeitsfähiges Gremium sein. Mit 52 Mandaten ist das aber unmöglich. Die Ausführungen des ö über die Ausdehnung der Plenarsitzungen usw. sind dure

Wir stimmen deshalb dem Ausschußantrag auf Ablehnung des Gesetzentwurfs zu.

haus zutreffend.

Stadtrat Sprenger (Nat. Soz): Es erübrigt sich, auf

den sachlichen Kern 1 Vorlage überhaupt einzugehen. Die Vorlage steht im Wider

dem Gesetz über die Wahl zum Preußischen Staatsrat und den Ausführungsbestimmungen. Die Vorlage stellt also nicht bloß einen Verfassungsbruch dar, sondern schlägt allen aus der Ver⸗ fassung hervorgegangenen Bestimmungen ins Gesicht. Natürlich könnte man an sich mit einer Verkleinerung des Staatsrats ein⸗ verstanden sein. In der Maßnahme der *

liegt eber weiter nichts als der Versuch, den Staatsrat durch die erabsetzung seiner Mitgliederzahl in seiner inneren Zusammen⸗ tzung r, . Es würde in seinem Kern ein schwarz⸗roter oder ein rot⸗sch ö laubt die Preußische Staatsregierung, mit einem derartigen Staatsrat in ihrer heutigen Tendenz etwas weiter zu kommen. Die Tendenz der Vorlage steht nicht mit der Demokratie, sondern vielmehr mit ven Wünschen der Höpker n,, . Verfassungs⸗ reform im Einklang.

mir der eigentliche Zweck der Vor nicht e Der Staatsrat könnte sich vielleicht im ö. Augen⸗

pruch mit der Verfassung und auch mit

reußischen Regierung

warzer Staatsrat übrigbleiben. Möglicherweise

ine , der Neuwahlen scheint age zu sein. Dem können wir

zu einem Initiativantrag 4 14164 nämlich nicht nur ntrag bei der Preußischen

en, daß sowohl der Staatsrat als auch der Landtag . der Provinzen, der Regierungsbezirke, ofort 4 . und neu zu wählen sind.

die Zusammensetzung dieser

völkerun 56 . olkes e,, , e. Staatsrat vorhanden sein. Dann ist auch diese ann sind auch diese Männer, die uns diese Vorlage

Stadtrat Torgler (Komm): Ich will mich hier nicht auf

Verfassungsbestimmungen berufen, da wir bei den Notverord⸗ nungen ja nur unter der Diktatur leben. Wir sind von der Ueberflüssigkeit der Institution des Staatsrats durchaus über⸗ zeugt. Wenn aber jetzt von seiten der Preußischen Regierung eine Vorlage auf Verminderung der Zahl der Staats rats kommt, so läuft das parallel der . des Tre hen Landtags. Wir sind auch dagegen, weil wir darin eine

Oberbürgermeisterparlament zu machen. Wir werden a Ausschußantrag zustimmen, weil sich der Gesetzeniwurf ausschließ⸗ lich gegen die arbeitende Vevõlkerung richtet.

itglieder des

elegenheit sehen, aus dem Staatsrat ein er, , ,. so dem

Reichs und Staatsanzeiger Rr. 284 vom 30. Ottober 1931. S. 3

Präsident Tre h. e. Adenau er stellt hierauf die einmütige

des Staatsrats zu dem Ausschußantrag auf Ab⸗ sehnung des Gesetzentwurfs fest.

Der Staatsrat wendet sich dann der förmlichen Anfrage Frhr. von Gayl (Arb-Gem), betreffend die ein st⸗ weilige Versetzung der am Volksentscheid beteiligten Beamten in den Ruhestand und der darauf eingegangenen Antwort des Ministers des Innern, zu. In der Anfrage wird nach einem Hinweis darauf, daß die Staatsregierung mehrere Landräte wegen ihrer Teilnahme am Volksentscheid in den einst⸗ weiligen Ruhestand versetzt und der Minister des Innern aus dem gleichen Anlaß verschiedenen Polizeioffizieren ihre Versetzung in Aussicht gestellt und ihnen gleichzeitig die Ein⸗ reichung der Abschiedsgesuche nahegelegt hat, gefragt, wie die Staatsregierung diese Maßregelung rechtfertige, insbesondere im Hinblick auf das verfassungsmäßig geschützte Recht des Beamten auf politische Meinungsfreiheit, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes anläßlich des Volksentscheids über die Ablehnung des Joung⸗Plans sowie vor allem im Hinblick auf die Erklärungen des Ministers des Innern im Landtag. Weiter wird gefragt, ob die Staatsregierung, insbesondere der Finanzminister, den Versuch des Ministers des Innern billige, ihm unterstellte Polizeioffiziere zu veranlassen, sich durch unrichtige Angaben über ihren Gesundheitszustand ein Ruhegehalt zu beschaffen, für dessen Bewilligung die gesetz⸗ lichen Voraussetzungen fehlen.

Der Berichterstatter, Justizrat Windhorst (Arb⸗Gem.), weist auf die Antwort des Innenministers vom 27. Oktober hin, in der lediglich mitgeteilt wird, daß der Minister auf seine Aus⸗ führungen in der Sitzung des Preußischen Landtags vom 16. Ok⸗ tober Bezug nimmt.

Justizrat Dr. Langematf (Arb⸗Gem.) führte aus: Unsere Anfrage richtete sich an das Preußische Staatsministerium, also an die Gesamtheit der Staatsminister. Da die anderen Minister nichts erwidert haben so muß man daraus schließen, daß sie mit der Antwort des Innenministers eiwerstanden sind. Der Redner betont, daß mit den Ausführungen des Ministers am 16. Oktober die von der Arbeitsgemeinschaft gestellte Frage nicht beantwortet ist. Auch auf die Frage, ob Landräte lediglich wegen ihrer Beteiligung am Volksentscheid versetzt worden sind, ist eine Antwort in den Ausführungen des Ministers nicht gegeben. Wenn der Innenminister im Hauptausschuß gesagt hat, er werde auf Grund des Verhaltens eines Beamten den Geisteszustand dieses Beamten beurteilen können, so ist das eine ganz besondere Unfreundlichkeit gegenüber dem Beamten. Das bedeutet, daß der Minister der Ansicht ist, daß der betreffende Beamte entweder geisteskrank oder geistesschwach ist, jedenfalls sich nicht mehr in einem vorgeschriebenen Geisteszustand befindet. Wenn der Minister weiter gesagt hat, ein Beamter, der sich am Volks⸗ entscheid beteiligt, hat eine laze Auffassung von seiner Dienst⸗ pflicht, so ist das unzutreffend. Hier handelt es sich nicht um Dienst, sondern um Betatigung der politischen Rechte des Be⸗ amten. Der Redner erörtert kurz die Grundlagen des bestehenden preußischen Beamtenrechts, das der Innenminister nicht nach Be⸗ lieben ändern könne. Die Preußische Verfassung folgt bezüglich des Beamtenrechts im wesentlichen dem Reichsrecht. Im übrigen

ilt das Beamtenrecht im Rahmen des Reichsrechts. Die preu⸗ 6e Minister leisteten den Eid, ihre Geschäfte unparteiisch und treu der Verfassung zu führen. An dem im Artikel 118 gewähr⸗ leisteten Recht der freien Meinungsäußerung darf niemand den Beamten hindern oder ihn deswegen benachteiligen. Natürlich darf der Beamte in der Art seines Auftretens und seiner Betäti⸗ gung niemals die schuldige Achtung vor seinen Vorgesetzten ver⸗ missen lassen. Aber jeder Angestellte, vor allem also auch jeder Beamte, muß vor einer Behinderung der freien Aeußerung seiner Meinung geschützt werden. Bei der Beteiligung am Volks⸗ begehren handelt es sich zudem um eine von der Verfassung ver⸗ langte Meinungsäußerung jedes Deutschen; das ist die be⸗ scheidenste Art der Meinungsäußerung eines Beamten. Gleich⸗ zeitig handelt es sich hier um Ergründung der Meinung der Ge⸗ samtheit des Volkes, auch der Beamten. Da haben die Vorge⸗ setzten kein Recht, nachzuforschen, ob und wie die Beamten sich am Volksentscheid beteiligt haben. Der preußische Innenminister glaubt sicherlich ehrlich, daß er seine Forderung vertreten kann, ich muß aber hier feststellen, daß sein Vorgehen nicht mit der Ver⸗ fassung in Einklang zu bringen ist. Der Redner geht dann auf den Aufruf der Preußischen Staatsregierung ein, der wenige Tage vor dem Volksentscheid erfolgte. Die Staatsregierung habe durchaus das Recht, sich mit einem Aufruf an das Volk und auch an ihre Beamtenschaft zu wenden, sie müsse nur eine Grenze innehalten. Sie darf weder im Aufruf der Beamtenschaft mit Machtmitteln drohen, noch nach der Entscheidung Vergeltung üben in irgendeiner Art an Beamten, die einer anderen poli⸗ tischen Auffassung Ausdruck gegeben haben. Die Regierung muß sich dann auch bescheiden, wirklich nur mit geistigen Waffen zu kämpfen. Gelingt ihr das nicht, so darf sie keine Drohungen aus⸗ sprechen. Im Dienst hat der Beamte unbedingt die Vorgesetzten u respektirren, er hat, militärisch ausgedrückt, „das Maul zu halte Ter Beamte soll in seinem Auftreten nach außen durch⸗ aus daran denken, daß er seinen Vorgesetzten nicht unnötig in den Staub zieht oder ihn gar beschimpft und beleidigt. Aber unter Innehaltung dieser Grenzen muß auch die Beamtenschaft ihr ge⸗ setzlich gewährleistetes Recht, eine andere Gesinnung zu äußern, ungehindert und ungeschädigt ausüben dürfen. Auf eine An⸗ frage des früheren Staatsministers Dr. Boelitz hat der preußische Innenminister die geforderte Erklärung über die ungehinderte

Ausübung des Rechtes der Beamten, sich am Volksentscheid zu be⸗

teiligen, wörtlich abgegeben. Später hat er dann allerdings er⸗ klärt, man müsse auch seine Erklärung im Ausschuß am 11. März

dazunehmen. Diese Erklärung ist aber gar nicht öffentlich ab⸗

egeben worden. Die Aenderung der Verhältnisse kann der Minister nachher nicht für die Nichtinnehaltung seiner Zusage ins Feld führen. Im übrigen macht jeder Mensch, auch der preußische Inneminister, eine Wandlung 2zurch. Es ist daher durchaus verständlich, wenn die Beamtenschaft diesem Minister nach seinem Verhalten beim Volksentscheid nicht mehr zu folgen vermag. Die Beamten haben nach der Verfassung dem Staate,

nicht einer Partei zu dienen. Der Redner weist auf die re,,

der jüngsten englischen Wahlen hin, die bewiesen, wie grun

legend sich die notwendige Führung der Staatsgeschäfte andern könne. Wie leicht könne eine ähnliche Entwicklung auch die Hamd⸗ lungen der jetzigen Regierung in Preußen desavouieren. Wir

richten, so erklärte der Redner, an die Preußische Staatsregierung die dringende Bitte, ihren bisherigen Weg zu verlassen und an⸗ zuerkennen, daß ihre Handlungsweise nicht richtig war. Sie hat gegen sich die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes; sie hat für sich nur noch ihre Macht. Macht wird aber gewonnen und Macht

geht verloren.

Professor Dr. Seppelt (Zentr) gab folgende Erklärung ab: Die Zentrumsfraktion des Preußischen Staatsrats ver⸗ urteilt es, daß eine Reihe von Beamten durch ihre Beteiligung am Volksentscheid die durch ihre Stellung gebotene Zurückhaltung haben vermissen lassen. Sie kann sich aber aus prinzipiellen Gründen mit den Methoden nicht einverstanden erklären, mit denen die Beteiligung am Volksentscheid festgestellt und geahndet

werden soll.

Stadtrat Sprenger e,, erklärte: Die National⸗ eweis geliefert, daß i ö ischen

sozialistische Arbeiterpartei hat den Ziel, den Sturz dieser Reichsregierung und auch des pren

Systems, auf legalem Wege zu erreichen sucht. Es ist eine ein⸗ heitliche Willens kundgebung der Partei dahin erfolgt, daß die Ziele der Partei nur auf legalem Wege erreicht werden ollen. rr bei den Kommunisten: Also Schluß mit der „denmschen

evolution“) Ihnen (zu den Kommunisten) sage ich, daß unsere

Mentalität mit der Ihrigen in keiner Weise vergleichbar ist. Minister Severing wolle, daß seine Beamten einseitig Partei⸗ politik trieben; das hätten seine Erklärungen gezeigt. Mit der deutschen Auffassung über das Berufsbeamtentum stimme das nicht überein: das deutsche Volk wolle keine Parteibeamten! Ein Minister müsse abtreten, der nur Parteigrundsätze vertrete. Er⸗ freulicherweise lehne die Mehrheit der Begmtenschaft selbst eine solche Auffassung ab. Parlament und Regierung hätten sich auch in der Beamtenpolitik als unfähig erwiesen. Die Staats⸗ regierung solle endlich die Verfolgung und Schikanierung der Nationalsozialisten einstellen! Sie sollte daran denken, daß eine kommende neue Regierung nach dem Wort handeln könne: „Auge um Auge, Zahn üm Zahn!“ Die Nationalsozialisten sorderten auch in der Beamtenpolitik, daß Schuldige bestraft würden.

Stadtrat Torgler (Komm) erwiderte dem Vorredner, er

soll doch daran denken, wie Herr Frick in Thüringen Beamte rück⸗ sichtslos auf die Straße gesetzt habe. Die National ozialisten hätten keine Berechtigung, hier Vorwürfe über die Personal⸗ politik zu erheben. Die Kommunisten aber erklärten Herrn Severing, daß seine Haltung den Beamten gegenüber die Berufs⸗ freudigkeit der Beamten nicht stämen könne.

Damit war dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Der Staatsrat begann die Beratung der preußischen

Sparnotverordnung und der Aenderungs⸗- und Durchführungsbestimmungen.

Am Regierungstisch sind Staatssekretär Schleusener

vom Finanzministerium und eine Reihe von Ressortvertretern erschienen.

Oberbürgermeister Brauer⸗Altona (Soz.) erstattete den Bericht über die Ausschußberatungen und empfahl die Annahme

eines Ausschußantrages, der besagt:

I. Das Staatsministerium und der Minister des Innern

haben die preußische Sparverordnung nebst Aenderungsverord⸗ nung sowie die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen dem Staatsrat gemäß Art. 40 Abs. 1 der Verfassung zur Kenntnis⸗ nahme vorgelegt. Der Staatsrat hält an seiner Auffassung fest, daß die Vorlage gemäß Art. 40 Abs. 4 dem Staatsrat vor Erlaß ur Anhörung hätte vorgelegt werden müssen. Unabhängig von er Entscheidung dieser Streitfrage bemängelt der Staatsrat, daß ihm weitere Verordnung auf dem gleichen Gebiet, nämlich: 1. die Verordnung über die Abänderung der Hauszinssteunerverordnung

vom 8. Oktober 1931, 2. die Verordnung, betreffend Erleichterung

der Wohlfahrtslasten der Gemeinden und Gemeindeverbände vom 9g. Oktober 1931 und weitere Durchführungsbestimmungen und Runderlasse der einzelnen Minister, nicht vorgelegt wurden.

Il. Unter Wahrung des in der XZ. Sitzung des Staatsrats eingenommenen Rechtsstandpunktes hält der Staatsrat unter den vielen Unklarheiten der Sparverordnungen und ihrer Aus⸗ folgende Punkte. für klärungsbedürftig: 1. Zeitpunkt des Inkrafttretens der Beschlüsse der Verwaltungsorgane, 2. die Frage, ob und von welchem Zeit⸗ punkt ab Ruhegehaltsempfänger unter die Verordnung fallen, 3. Gültigkeit der Bestimmungen über Nebenbeschäftigung bei den Gemeindebeamten, 4. Gültigkeit der Bestimmungen über die Aus⸗ gleichszulagen auf die Gemeindebeamten und —ngestellten sowie auf die Mitglieder der stagtlichen und gemeindlichen Bühnen und Orchester. Eine authentische Erklärung der Staatsregierung durch Ergänzung der Sparverordnung oder ihrer Ausführungs⸗ bestimmungen ist alsbald erforderlich, um eine einheitliche Hand⸗

führungsbestimmungen insbesondere

habung in der kommunalen Praxis zu ermöglichen.

III. Die Sparverordnung bezweckt die Sicherung der Haus⸗ alte von Ländern und Gemeinden. Nach Mitteilung des Staats⸗ sekretärs im Finanzministerium wird das finanzielle Ergebnis der Einsparungen für den preußischen Haushalt im laufenden Etatsjahr nur den Betrag von 11 Millionen Reichsmark aus⸗ machen. Auch bei den Gemeinden bleiben die Ersparnisse weit hinter den Erwartungen zurück und reichen nicht entfernt aus, um die Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrer Finanznot wesentlich zu entlasten. Die Ersparnisse, die sich übrigens größtenteils auch ohne Notverordnung hätten erzielen lassen, stehen in keinem Verhältnis zu dem schweren Schaden, den die Sparverordnung durch Erschütterung des Rechtsbodens, durch unnötige Eingriffe in die Selbstverwaltung, durch die Beein⸗ trächtigung der sozialen und kulturellen Lebensinteressen unseres Volkes, insbesondere unseres gesamten Schulwesens, einschließlich der Höoöchschulen, und an Härten und Unbilligkeiten für die ein⸗

zelnen Beamten⸗ und Angestelltengruppen verursacht.

IV. Die Hilfsmaßnahmen, welche Reich und Land in den bisherigen Notverordnungen zugunsten der notleidenden Ge⸗ meinden getroffen haben, reichen in keiner Weise aus,. um der ungeheuren Finanznot der Gemeinden und Gemeindeverbände abzuhelfen. Die preußische Verordnung vom 9. Oktober 1931 nimmt den Gemeinden eine wesentliche Staatsbeihilfe, ohne daß in anderer Weise ein Ausgleich gewährt würde. Der Stgatsrat hält mit dem Landtage eine sofortige weitere ausreichende Reichs⸗

und Staatshilfe für unbedingt erforderlich.

Der Berichterstatter erklärte im einzelnen, offenbar fehle bei Redalteur. Sdiöfe

Maßnahmen seien beschlossen worden, deren Wirkung besonders pfychologischer Art seien; es sei die größte Verärgerung hervor- gerufen worden. Es sei für ihn, den Redner, schwer, boshaft zu sein. Er müsse aber doch sagen, die Notverordnung sei eine Brockensammlung in der Zeit der Winterhilfe; jedes Ministerium habe seinen Beitrag geliefert. 8 Wie das Mädchen aus der Fremde habe jedes seine Gaben f racht! Der finanzielle illionen für das laufende

Etatssahr! Auch bei den Gemeinden würden äußerst wenig Er⸗ sparnisse erzielt; habe man doch schon die hauptsächlichsten persön⸗ ichen und fachlichen Ausgaben vor der Nöotverordnung gedrosselt. Wenn man in e, davon spreche, daß die Ver⸗ rern nicht tragisch zu nehmen sei,

so könne er auf Grund seiner langjährigen Arbeit in der Ge—= meinde das Gegenteil sagen. Die Spannungen seien so groß, daß es besser sei, die Ventile aufzumachen, als dieses ewig laufende Band von Notverordnungen weiter laufen zu lassen. Es scheine, als wolle man durch sie dem Volke zu Gemüte führen, wie viel wertvoller doch der Parlamentarismus sei als die reine Diktatur! (Zuruf: . der Bürokratie) Man solle doch endlich tatkräftig an die Sanierung der Gemeindefinanzen und an die Ver⸗= waltungsreform herangehen. Wenn man behaupte, die Ober⸗ bürgermeister beklagten nir die Einschränkung ihrer Bezüge, so erwidere ich mit dem Worte Goethes: „Uebers Niederträchtige

den Sparbestimmungen der verantwortliche

Erfolg sei äußerst gering: nur 11 M

stimmung bei Beamten und Le

niemand sich beklage; denn es ist das Mächtige, was man D

auch sagel“ Je schneller diese Sparnotverordnung verschwinde,

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und der erschütterte Rechtsboden wieder hergestellt werde, um so

besser! (Beifall.)

n,. Schleusener vom Finanzministerium er⸗ die Länder durch die Reichsnotverordnung gezwungen ushalts zu

widerte, da ; worden seien, das Erforderliche zum Ausgleich des veranlassen. Das sei durch die Sparverordnung geschehen.

dauerlich sei, daß einige Maßnahmen wieder rückgängig gemacht werden mußten wegen der Haltung des Reiches, wodurch das finanzielle Ergebnis noch etwas gemindert worden sei. Im übrigen werde in den nächsten Tagen von der Regierung eine Klarstellung zu den vorgebrachten Bedenken des Staatsrats herausgebracht werden. Was die Verwaltungsreform angehe. so sei auck die Regierung der Ansicht, daß hier bald den Worten die Taten folgen müßten; im übrigen rechtfertigte der Staatssekretär die Haltung der Regierung hinsichtlich der Anhörung des Staats⸗

rats und betonte: Artikel 40 der Verfassung sei recht unglücklich eñaßt. z Eiadtrat Sprenger (Nat⸗Soz) bezweifelte die Rechts⸗ gültigkeit der Notverordnung und erklärte: Nor“ sei durch dieses Flickwerk nicht gemindert worden. Jedes Rechtsleben habe auf⸗ ehört zu bestehen. Die Selbstverwaltung wurde beseitigt; die Diktatur trete an ihre Stelle. Weder vom rechtlichen, noch vom moralischen Gesichtspunkt aus könne die Notverordnung aufrecht erhalten werden. Mit der heutigen Regierung und ihren Re⸗ gierungsmethoden sei die weitaus überiviegende Mehrheit des Volkes nicht mehr einverstanden, wie neben Hamburg, besonders Anhalt gezeigt habe. Es zeige sich deutlich, wie sich das Volk von der Sozialdemokratie abwende. Anhalt sei ein Fanal. Der der Wahlen in England zeige gleichfalls, daß es mit den bisherigen Regierungsformen ein Ende habe. Der Inter⸗ nationalismus sei erledigt. Das Volk glaube an sich, es sei nationalsozialistisch und wolle nationalsozialistisch nicht marxistisch regiert sein. . . . Stadtrat Torgler Komm) erklärte, die Nationalsozialisten seien nichts als die letzte Reserve für den Kapitalismus. Der Redner verwies auf den Antrag seiner Fraktion, den ungedeckten Fehlbetrag der Gemeinden auf die Preußische Staatskasse zu übernehmen. Man solle die Mehrausgaben für Wohlfahrts- und Krisenfürsorge durch Streichung der Ausgaben für Poli, Justiz und Kirche sowie durch Einziehung des Vermögens der ehemaligen Fürsten und Standesherren aufbringen. J Dr. Wesen feld (Arb⸗Gem.) bedauerte, daß das Recht des Staatsrats gehört zu werden, nicht genügend beachtet werde. Den verfaͤssungmäßigen Rechten des Staatsrats müsse von der Staatsregierung mehr Rechnung getragen werden. Oberbürgermeister Dr. Farres (Arb⸗Gem.) erklärte, alle an den Berakungen des Ausschusses beteiligten Fraktionen hätten sich mit dem erforderlichen Ernst dabei betätigt. Die Kom⸗ munisten hätten aber kein Wort dazu gesagt, und nicht Gelegen= heit genommen, ihre bessere Weisheit dem Ausschuß mitzuteilen. Der jetzt im Plenum eingebrachte Antrag sei nicht ernst zu nehmen. Der Redner schilderte dann nochmals die große Finanz⸗ not der Gemeinden und erklärte, was den Gemeinden mit der einen Hand gegeben werde, werde ihnen mit der anderen wieder genommen. Man müsse mit allem Ernste verlangen, daß das Reich wirklich helfe. Der Redner bedauerte im gegenwartigen schwierigen Augenblick den Rücktritt des preußischen Finanz⸗ ministers Höpker Aschoff. ; Oberbuürgermeister Brauer (Soz) betonte nochmals, wenn die Gemeinden in ihrer Not nicht allein gelassen würden, wenn alle Hilfe mobilistert werde, dann könne man die Not auch dieses Winters meistern.

Bei der Abstimmung wurde nach Ablehnung des kom⸗ munistischen Antrags der Ausschußantrag einstimmig angenommen.

Der Präsident wird hierauf ermächtigt, die nächste Sitzung zum 1. Dezember einzuberufen.

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 30. Oktober 1931.

Nach dem Bericht der Schüchtermann & Kremer⸗— Baum Aktiengesellschaft für Aufbereitung, Dort⸗ mund, über das am 31. Juli 1931. abgelaufene Geschänts jahr ; 1h30 3 ging vom Beginn des Geschäftsjahres bis Mai 93! die Erjeugung im Vergleich zum Vorjahre von 100 v9 auf 40 vd zurück und nahm durch etwas veistärkten Auftragseingang im Juni und Juli d. J. gerade wieder einen Anstieg auß 55 vp, als Mitte Juli Geld- schwierigkeiten eintraten und die Aussichten auf eine bleibende Besserung auf lange Zeit vernichteten. Seit Mitte Juli ist der Eingang an Aufträgen in katastrophaler Weise weiter zurückgegangen. Dagegen war es möglich, Lieferungen nach dem Auslande, insbesondeie nach Holland, Neuseeland, Bulgarien und Rumänien, in den letzten Monaten zu vergrößern. Wie geplant, wunde in diesem Geschäftsiahr die Ab- teilung Stahlbau in Dortmund stillgelegt und der gelamte Stahlbau nach dem Werk Herne übernommen. Es bleibt ein Reingewinn von 226811 RM für 1930131, von dem auf 3 vo Dipidende auf 6 600 000 RM Aktienkapital 198 000 RM entfallen; auf neue Rech⸗ nung werden etwa 28 811 RM vorgetragen.

Die Elektrolytkupternotierung der Verinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldung des „W. T. B.“ am 30. Oktober auf 7025 A (am 29. Oktober auf zo 25 M) für 100 Kg.

Telegraphische Auszahlung.

30. Oktober 29. Oktober Geld Brief Geld Brief

Buenos⸗Aires . a en O 978 0,982 o, 978 0,982 Canada.... 1 kanad. 8 3,796 3,804 3, 766 3,774 Istanbul . 22 1 türk. . ag . ö 6 w 19Jen 2.058 2,062 2058 2,062 airo ..... 1 agyrt. Pfd. 1660 16.64 1669 16,73 London.. ... 18 1620 1624 16.29 16.33 New Jork ... 18 4209 4.217 4.209 4217 Rio de Janeiro 1 Milreis o. 259 0261 o, 2359 O0, 2651 Uruguay .... 1 Goldpeso 1,628 1,632 1,628 1,632

Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 170,58 1790,92 170,58 171,02 Athen ..... 100 Drachm.

b. 195 5.205 b, 195 5.205 Brüssel u. Ant⸗

welpen .. . 100 Belga] 5854 58.33 83 74 58.86 *r. V.. 100 Lei ; 2,552 2, ob8 2.552 2,558 Budapest ... 1090 Pengö 73,28 73. 42 73,28 73, a2 Danzig. .... 06 Gulken 83567 835373 83577 8253

elsingfors .. 100 finnl. 46 8.49 8,1 8.54 8,56 8g ... 100 Lire 21,68 21.72 21,73 21,77 n, , . lo00 Dinar 7,473 7.487 143 JT457

aunas, Kowno 100 Litas 42,26 42, 34 42.26 42,34 Kopenhagen.. 100 Kr. 91,91 92,09 92 01 92,19

Lissabon und . 00 14,84 14,86 1494 14396 . 6 90,91 91,09 91,44 91,59

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(Island) .. 100 isl. Kr. 73,68 73, S2 73,93 74.97

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Riga ...... 109 Latts 81.37 81.53 81.37 81.663 3 V... 1090 Fres. 82, 12 82,28 8232 8248 Sofia ..... 100 Leva 302 3.978 3, 72 3078

Spanien .... 100 Peseten 37,31 37,39 37,35 37, 44

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