1931 / 259 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Nov 1931 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und 3 Rr. 259 vom 5. November 1931. S. 2

den Wert der eigentlichen Ware in Irrtum versetzt. Mit dem Zugabe wesen 2 die Unklarheit über den Wert der Hauptware und der Nebenleistungen unvermeidlich verbunden. ;

Das geltende Recht hat sich für die Bekämpfung der mit dem Zugabesystem zusammenhängenden Mißbräuche nicht als aus⸗ reichend erwiesen. In dieser Hinsicht ist in dem Gutachten des

Reichswirtschafts rats zutreffend dargelegt, daß die Vorschriften

des 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und die S5 823, 82 B. G. B. eine genügend sichere Handhabe nicht bieten. Tie Rechtsprechung hat auf dieser Grundlage darüber, ob und inwieweit die Gewährung von Zugaben gegen die guten Sitten verstößt, ausreichend feste Ergebnisse nicht zu zeitigen vermocht; Rechtssicherheit ist aber sowohl für die Gewerbetreibenden wie für das kaufende Publitum das erste Gebot. Das gilt gleicher⸗ weise für die Bewertung der gegen unrichtige und betrügerische Reklame gerichteten Vorschriften der 88 3 und 4 des Wettbewerb⸗ gesetzes, soweit die Bekämpfung unlauterer Zugaben in Frage teht. ker h auf die ungemeinen Schwierigleiten hingewiesen, die sich für die Feststellung des vom Reichsgericht für die Lauter⸗ keit von Zugaben aufgestellten Merkmals („Verkauf der eigent⸗ lichen Ware zu einem Preise, der sich innerhalb der Grenzen hält, in denen Waren von gleicher Art und Güte von Geschäften ähnlichen Ranges am gleichen Platz zur selben Zeit verkauft zu werden pflegen“) regelmäßig ergeben. Die Preisbemessung ist eine dem einzelnen Gewerbetreibenden zu überlassende Frage der Kalkulation, die sich nach den besonderen Bedingungen, unter denen jeder Geschäftsbetrieb arbeitet, verschieden gestalten wird. Ein Eindringen in alle Einzelheiten der Preisberechnung beim zu— gabegewährenden Händler und seinen Konkurrenten wird deshalb in den seltensten Fällen durchführbar sein.

Um den geschilderten Mißständen zu begegnen, sind klare Bestimmungen erforderlich, die den Gerichten bestimmte, nachprüf⸗ bare Voraussetzungen an die Hand geben. Mit dem Gutachten des Reichswirtschaftsrats wird davon auszugehen sein, daß Vor⸗ aussetzung für die Zulassung von Zugaben zu sein hat, daß die Konfumenten über den wirklichen Wert der Zugabe nicht im Unklaren gehalten werden. Es muß eine seste Berechnung für sie möglich sein, welcher Teil des ihnen abverlangten Preises auf die eigentliche Ware und welcher Teil auf die Nebenleistungen entfällt. Nur dadurch wird die Zugabenreklame durchsichtig gemacht und die Gefahr einer Täuschung der Kundschaft beseitigt. Von dieser Erwägung geht der Entwurf aus, indem er grundsätz⸗ sich Zugaben verbietet und die im Juteresse des Verkehrs vor⸗ zufehenden Ausnahmen auf die Fälle beschränkt, in denen die gebotene Klarheit für das Publikum gewährleistet bleibt. n

Im einzelnen ist folgendes zu bemerken:

81 Abs. 1 enthält das grundsätzliche Verbot der Zugabe. Das Verbot ist auf die im Einzelhandel gegebenen Zugaben beschränkt, da die Einwendungen gegen das Zugabewesen sich faft ausschließlich auf die im Einzelhandel, dem kaufenden Publikum gegebenen Zugaben beziehen. Die Fälle, in denen Zu⸗ gaben vom Produzenten an den Groß⸗ und Einzelhändler oder vom Großhändler an den Einzelhändler gegeben werden, treten an wirtschaftlicher Bedeutung zurück. . .

Das Verbot der Zugabe beschränkt sich nicht nur auf die Fälle des Verkaufs einer Ware. Die beim Zugabewesen hervor⸗ getretenen Mißbräuche können ebenso in Geschäftsbetrieben ein⸗ freten, die bestimmte Leistungen für ihre Kunden dr, ,, vornehmen (wie z. B. Färbe⸗ und Reinigungsanstalten). Es macht ferner keinen Unterschied aus, ob die Zugabe selbst in einer Ware oder in einer Leistung besteht; Leistungszugaben, wie z. B. Photoschecks, wirken sich wirtschaftlich ebenso aus wie die Waren⸗ zugabe. Um Umgehungen des Verbots vorzubeugen, ist im Abs. 1 ausdrücklich . ehoben, daß als Zugabe auch solche Zuwen⸗ dungen anzusehen R, für die zwar ein Entgelt verlangt wird, jedoch nur in so geringer Höhe, daß dies offenbar bloß zum Schein geschieht. ö. ö

Das Verbot des Abs. 1 beschränkt sich nicht auf das Angebot oder die Ankündigung von Zugaben, wie dies das österreichische Gesetz vom 20. Juli 1929 (Bundesgesetzblatt Seite 899) tut. Wenn auch der Zugabe mit dem Ankündigungsverbot ein großer Teil ihrer werbenden Kraft genommen wird, erscheint dies doch zur Unterdrückung der Mißstände allein nicht ausreichend. Neben der Ankündigung und dem Angebot ist vor allem die Gewährung der Zugabe selbst zu verbieten.

§1Abs. 2 macht von dem generellen Verbot die Ausnahmen, die erforderlich sind, um dem Handel die Bewegungsfreiheit zu lassen, deren er bedarf und die ohne Gefahr für das kaufende Publikum eingeräumt bleiben.

So sind unter a solche Gegenstände freigelassen, die unter dem Schlagwort der Kundenbelohnung zusammengefaßt werden können. Reklamegegenstände geringen Wertes, auf denen auf⸗ fällig und ,, eine Reklameinschrift angebracht ist, wie die Hergabe von Fähnchen und Luftballons mit Firmen⸗ aufdruck, Taschenkalendern mit gleicher Reklameaufschrift usw., spielen wirtschaftlich keine Rolle und beunruhigen den lauteren Geschäftsverkehr nicht. Dasselbe gilt von den einen selbständigen Verkehrswert nicht darstellenden Kleinigkeiten, die beim Waren⸗ verkauf zumeist Kindern gegeben werden, wie eine Schreibfeder beim Einkauf von Schulheften, einzelne Zuckerwerkstückchen und dergl.

Die zu b und e aufgeführten Ausnahmen betreffen den Bar- und den Mengenrabatt. Beide Formen des Rabatts . ohne weiteres den Wert der Zuwendung erkennen und schließen daher eine Täuschung über das Maß der gebotenen Begünstigung und damit eine Verschleierung des Preises aus

Wenn unter d handelsübliches Zubehör zur Ware und handelsübliche Nebenleistungen gestättet werden, so wird dadurch einer bestehenden unbedenklichen Gepflogenheit im geschäftlichen Verkehr Rechnung getragen. Eine dem üblichen entsprechende Verpackung der Ware, eine Nebenleistung wie die unentgeltliche Hufendung der Ware und dergleichen sind nicht zu beanstanden; ihre Zulassung gibt zu Mißbräuchen keinen an. .

Die Ausnahme ünter e, die Zugaben zulassen will, wenn dem Käufer das Recht eingeräumt wird, statt der Zugabe einen n ., baren Geldbetrag zu verlangen, ist die praktisch wich⸗ igste. Reichswirtschafts rats.

bei der Einräumung eines Anspruchs auf einen baren Geldbetrag jede Unklarheit in der Preisberechnung für den Käufer schwindet. Dem Verkäufer soll es überlassen bleiben, den Barbetrgg ziffern⸗ mäßig zu bestimmen, es steht deshalb in seinem Ermessen, ob er bei Festsetzung des Betrages von dem ihm selbst erwachsenen Er⸗ stehungspreis des Zugabeartikels ausgehen will oder von der Summe, die der Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für den Erwerb des Zugabegegenstandes zahlen müßte. Der Verkäufer wird abzuwägen haben, was für ihn vorteilhafter erscheint, ob er es vorzieht, eine verhältnismäßig niedrige Schätzung der Zugabe im baren Geld vornehmen und damit den Wert des Zugabe⸗ artikels in den Augen des Käufers gering ,,. zu lassen oder ob er mit einer höheren Schätzung die Zugabe als wertvoller hinstellen will, sich aber damit der Verpflichtung aussetzt, ge⸗ gebenenfalls auch größere Barbeträge auf. Verlangen des Käufers i, zu müssen Um die nötige Sicherung des kaufenden

ublikums herbeizuführen, ist es nötig, daß beim Angebot oder

der Ankündigung einer Zugabe auf die Wahlbefugnis und auf die in Betracht kommenden Geldbeträge ausdrücklich hingewiesen

wird.

5 aufgenommen worden. Erfahrungsgemäß er⸗

eilen Zeitungen, ganz besonders die Fachzeitungen, den. Beziehern

häufig kostenlos Auskünfte und Ratschläge; in manchen Fällen ist

kunfterteilung ohne Rücksicht auf die

Mit gutem Grund wird in dem Gutachten des Reichs

Irreführung bedeuten würde.

Die Ausnahme entspricht dem gutachtlichen Vorschlag des Wie bereits hervorgehoben, ist für die Zulassung dieser Ausnahme der Gesichtspunkt maßgebend, daß

Die Ausnahme zu f ist in erster Linie mit Rücksicht auf das die Arbeiter⸗ und

diese Auskunfterteilung geradezu die 6 7 für die nf nahme und Aufrechterhaltung des Bezugs. ie Ausnahme ist indessen nicht auf den Fall des eitungsgewerbes beschränkt. sondern allgemein gefaßt, da es im k häufig begegnet, daß die Verkäufer von Gebrauchsgegenständen den Käufern eine nähere untengeltliche e, über den Gebrauch des Gegen= standes zusichern. Mögen solche Unterweisungen auch zumieeist handelsüblich sein (zu vgl. nr unter d), so soll die Bor⸗ schrift unter f doch zweifelsfrei feststellen, daß alle Falle der Aus⸗ Frage ihrer Handelsüblich⸗ keit von dem Zugabenverbot ausgengmmen ind. ꝛ⸗— .

Die Ausnähme unter g betrifft Versicherungsgeschäfte, die von Zeitungs und Zeitschriftenunternehmungen zugunsten der Be⸗ zieher ber Zeitungen oder Zeitschriften abgeschlossen werden, und y damit eine Gepflogenheit im gi m n. die zu wirtschaftlichen Schäden bisher nicht geführt hat. Voraussetzung ist dabei, daß es sich um gesetzlich la ff Versicherungen handelt, insbesondere also um solche, die vom Reichsaussichtsamt für Pri⸗ vatversicherung oder der sonst zuständigen Stelle genehmigt worden sind.

Der Abs. 3 entspricht den Vorschlägen des Reichswirt⸗ schafts rats, die besonderes Gewicht darauf legen, daß unter allen Umständen bei dem Publikum der Eindruck vermieden werden

als sei die Zugabe ein Geschenk, da dies in jedem Fall eine ie dem Verkäufer durch die Zu⸗ gabe entstehenden Unkosten werden in jedem Falle in die Preis⸗ kalkulation der Ware mit eingeschlossen; die gabe stellt also niemals eine unentgeltliche Zuwendung dar. r die in einer

roßen Zahl von Fällen hervorgetretenen Mißbräuche der An⸗ ündigung von Geschenken, Gratiszugaben und dergl. darf kein Raum bleiben.

Weiterhin ist in Abs. 3 verboten, die Zugabe von dem Er⸗ gebnis einer Verlosung oder einem anderen 6 rn abhängig zu machen. Dabei ist hauptsächlich an solche Fälle gedacht, in denen dem Käufer z. B. versprochen wird, daß in jedem 5. Paket eine Zugabe enthalten sei oder daß bei einem Einkauf über einen be⸗ stimmten Betrag hinaus durch Ziehung eines Loses ein Gewinn erlangt werden könne u. dergl. In Fällen 54 Art wird es oft nicht möglich sein, das Vorliegen einer nach 5 286 des Straf⸗ gesetzbuchs strafbaren Lotterie oder Ausspielung festzustellen, da es an der Voraussetzung des Einsatzes auf Seiten des Käufers n. wird. Vielfach wird schon unter Heranziehung des 5 1 es Wettbewerbsgesetzes gegen Geschäftspraktiken dieser Art als mit den anständigen kaufmännischen ir enheiten nicht verein⸗ bar, eingeschritten werden können. Zur Erhöhung der Rechts⸗ sicherheit ist aber ausdrücklich festgestellt, daß Zugaben, die der⸗ art vom Zufall abhängig sind, zu den durch das vorliegende Gesetz verbotenen gehören.

s 2 regelt die bürgerlichrechtlichen Folgen einer Ueber⸗ tretung der Vorschriften des s 1. Bei einer bloß objektiven Zu⸗ widerhandlung, bei der dem Gewerbetreibenden weder Vorsatz noch . zur Last fällt, ist auf jeden Fall ein , anspruch begründet. Wie bei den entsprechenden Tatbeständen im 29 egen den unlauteren Wettbewerb ist der Unterlassungs⸗ anspruch den Wettbewerbern gegeben, die Waren gleicher oder ver⸗ wandter Art herstellen oder vertreiben (zu vergl. 5 13 des Wett⸗ , . mit der Besonderheit jedoch, daß hierbei auch Waren er ncsichtigt werden, die von den Zuwiderhandelnden als Zugabeartikel gegeben werden. Denn es ist von Wichtigkeit, daß auch die durch die Gewährung von Zugabeartikeln bena teiligten Spezialgeschäfte, die . Artikel als Hauptware vertreiben, si . diese 54 tigungen wehren können. Die übrigen Vor⸗

mu

chriften im 8 2 entsprechen der im § 13 des Wettbewerbsgesetzes ür . Fälle bestehenden Regelung. 97

S 83.„sieht, um dem Zugabeverbot den nötigen Nachdruck zu geben, eine Strafdrohung vor, die ih dach nach Lage der Dinge auf Geldstrafe beschränken kann. Auch soll die Strafverfolgung nur 64 ntrag r, ,

nimmt, um möglichst schnell zu einer Beruhigung des

durch die ö gestörten Geschä er . ge⸗ langen, einen verhältnismäßig naheliegenden Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes in Aussicht, der andererseits für die beteiligten Gewerbetreibenden ausreichen wird, um sich auf die neue Rechtslage umzustellen. Die im Anschluß daran gegebenen , , ,. ollen den rern, l, . der zugabe⸗ gewährenden Firmen und des Publikums in bezug auf die' Ab⸗ wicklung laufender Zugabegeschäfte Rechnung tragen.

Der Königlich britische Botschafter Sir Horace Rumbold hat Berlin verlassen. Während seiner . führt cd schaftsrat Ne wton die Geschäfte der Botschaft.

Der cubanische Gesandte de Aguero y Bethancourt ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung ö Gesandt⸗ schaft wieder übernommen.

In Abänderung der Bekanntmachung der Handelsver⸗ tretung der UdSSR in Deutschland . Januar 1931 (Reichsangeiger Nr. 2), 24. März 1951 (Reichsanzeiger Rr. 70) und oe, . Mai 1931 (Reichzanzeiger Nr. 191) wird folgendes bekannt-

A Ip und B 1b Hermann Bitker wird ichen;

an seine Stelle tritt: gesttichen A Ib und B Ib Moissei Gurewitsch.

Preußischer Landtag. 258. Sitzung vom 4. November 1931, 12,15 Uhr. (Gericht d. Nachrichten büros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Landtag hat heute außerhalb seines ursprünglichen Tagungsplanes eine Plenarsitzung , , 6. 9 halb der Frist der Geschäftsordnung über den deutsch⸗ nationalen Mißtrauensantrag gegen Land⸗ wirtschaftsminister Steiger abstimmen zu können. 54 der Tagesordnung stehen vorher noch mehrere Ausschußberichte und kleine Vorlagen.

Bei Sitzungsbeginn wendet 1 Abg. Hillger⸗Spiegel⸗

berg (D. Nat) gegen Ausführungen, die in einer früheren Sitzung der Abg. ö orf (Ehr. Soz. Vd.) 3 en ihn getan habe. Der Abg. Meyer hätte ausgeführt, den . nationalen sei es mit ihrem Mißtrguensankrag gegen den Land⸗ wirtschaftsminister Steiger nicht ernst. . der Abg. Hillger⸗ Spiegelberg in vertrautem Kreise gesagt: Wir können Bot nicht en, . 3 Brüning am Ruder geblieben ist, sonst ginge es r n, dreckig! Der Abg. Hille betont, diese Be⸗ 2 n des Abg. Meyer sei von Anfang bis zu Ende unwahr. (Stürmisches hört, hörtl bei den Deutschnationalen.)

Abg. Kasper (Komm.) wendet sich dann gegen das vom Innenminister erlassene Verbot aller Um züge und Ver⸗ sammlungen unter freiem Himmel, das eine weitere unerhörte Beeinträchtigung der legalen politischen Betätigung der revolutionären Arbeiterschaft und ihrer Organisationen bedeute. Durch die dadurch versuchte Behinderung des wehrhaften Kampfes

egen den immer blutiger wütenden faschistischen Terror (in 12 agen seien 8 Arbeiter don den Nazis ermordet) solle offensichtlich der erstrebten faschistischen Militärdiktatur der 3 ebnet und d 5. noch mehr als bisher auch in ihrem , gegen Lohn⸗ und Gehaltsraub durch Einsa polizeilicher Gewalt indert werden. Dieses Verbot richte si

in seiner Auswirkung in erster Linie gegen die Kommun Partei und alle übrigen revolutionären Klassenorganifatign Arbeiterschaft, die vielfach, besonders in laänblichen Gebi 23 des ich i chen Terrors auf die Saalbesitzer gem eien, ihre , unter freiem Himmel abe (Der Redner erhält einen Ordnungsruf, weil er davon daß „Minister Severing Arm in Arm mit dem Sn Groener“ die Werktätigen unterdrücken wolle) Abg. Kas langt, daß über den Antrag seiner Fraktion, in dessen Vegi 2 die vorstehend erwähnten Sätze finden und der die so ufhebung des Verbots der Umzüge und Versammlungen freiem Himmel fordert, sofort entschieden werde. ö

Die sofortige Verhandlung dieses Antrages scheit Widerspruch aus dem Hause ul rufe ber wen ken

Am Widerspruch scheitert auch die vom Abg. Schw (Komm) verlangte sofortige Erledigung eines kon nistischen Antrages auf Aufhebu 19 des vom Regiern 2 in Erfurt erlassenen Redeverbots ge

en Abg. Duddins (Komm.).

Abg. Bor ck (D. Nat.) verlangt, daß der Landtag läufig nicht über die Schließung der Berl Chirurgischen Universitätsklinik in derz straße entscheide, bis Geheimrat Bier die Möglichkeit seine Ansicht zu dieser Schließung weiterhin an maßgehe Stellen zu entwickeln. Mit großer Mehrheit wird diesen trag zugestimmt und die Schließung der Chirurg Universitätsklinik in der Ziegelstraße von der heutigen ordnung abgesetzt. ;

Ohne Aussprache nimmt das Haus Anträge des Un richtsausschusses an, die die Regierung ersuchen, die 2 verwaltungen anzuweisen, ausgedehnte und kostsye Schulreisen zu verbieten und grundsätzlich nur solch gestatten, die nicht länger als drei Tage dauern.

Angenommen wird auch ein deutsch⸗volkspartein Antrag, wonach die Regierung dafür sorgen soll, daß bei führung von Aufklärungsfilmen vor Schüle Filme als Schulfilme den Schülern nur gezeigt wa dürfen, wenn durch sorgfältige Prüfung festgestellt ist, de; Vorführung nicht die Gefahr in sich trage, das gesund-sith Empfinden der Jugend zu verletzen.

Darauf werden die Ausführungsverordnungen ere, zur Bekämpfung der Geschlech krankheiten durch Kenntnisnahme für erledigt ert Das Haus stimmt sodann den Anträgen des Bevölker politischen Ausschusses zu, in denen die Regierung en wird, die . durch Bestimmungen ergänzen, die die Behandlung zwangsühe wiesener renitenter Geschlechtskran regeln. Die Frage der Hilfsbedürftigkeit von Geschle kranken, deren Behandlungskosten ganz oder zum Teil fallen können, soll dahin neu geregelt werden, daß als h bedürftig gelten Geschlechtskranke, soweit sie ohne Gefährd ihres oder ihrer Unterhaltsberechtigten notwendigen Lebe bedarfs die Kosten einer Behandlung an Geschlechtskranl nicht tragen können. Hilfsbedürftig sollen auch solche i sein, die die ihnen auf Grund einer Versicherung tehende ärztliche Behandlung einer Gekchlechtskrankheit

in Anspruch nehmen können, weil sie ihnen wirtschaft

Nachteile bringen könnte.

Die Anträge verschiedener Fraktionen über Finanznot der Gemeinden und Gemeim verbände werden ohne Aussprache dem Hauptausse überwiesen.

Es folgt die Beratung des Berichts des Untersuchun ausschusses über die Personalpolitik im Preuf schen Statistischen Landesamt.

Abg. Dr. Heidenreich (D. Vp.) berichtet über die fangreichen Verhandlungen des Untersuchungsausscuusses legt die mit Mehrheitsbeschluß angenommenen Schlußfeststellun vor, die davon sprechen, daß seit April 1928 mehrere Fälle artei⸗ und gewerkschaftspolitischer Behandlung bei der h tellung, dem Abbau und der Weiterbeschäftigung von Angestel im Statistischen Landesamt vorgekommen seien. Dem Angest Posner wird nachgesagt, daß er eine wissentlich falsche dienst Meldung an den Präsidenten des Landesamts anläßlich Nachforschung nach dem Verfasser von Zeitungsartikeln abgeg habe. Für die Arbeiten des Angestellten Posner sei Regiern direktor Dr. Cassau vergntwortlich. In einer Entschließung ucht der Ausschuß die Regierung, zu veranlassen, daß der onalbearbeiter in Zukunft mit den Sachdezernenten ohne chaltung unverantwortlicher Personen zusammenarbeite und! in den. Etat für 1932. Regierungsdirektorenstellen für Statistische Landesamt nicht mehr aufgenommen werden, Neueinstellungen sollen in erster Linie diejenigen berücksich werden, die nach dem ir ,,. ebnis aus partei⸗ err lf olitischen Gründen entlassen wurden. Dienstl

achteile sollen aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses Angestellten oder Beamten nicht entstehen. Der Berichtersta fügt hinzu, daß weitergehende Anträge, die er im Ausschuß 9 die Sozlaldemokraten Dr. Cassau und den auf Privatdie vertrag angestellten Posner gestellt habe, keine ehrheit funden hätten. Posner könne ingn als moralisch nicht ganz wandfrei und als bösen Geist des Amtes bezeichnen. (3m bei den Sozialdemokraten. Unruhe bei der Deutschen Vt . Die Feststellungen, die dem Plenum zur. Anna empfohlen würden, staminten nicht von ihm, dem Berichtersta dessen Entwürfe ja abgelehnt selen, sondern von Vertretern Regierungsparteien. (Hört, hört! rechts) Die Schutzresolu ür die als Zeugen vor dem Ausschuß gehörten Beamten

Ingestellten sei leider notwendig gewesen, weil schon Fälle lägen, in denen diese Zeugen dienstliche Benachteiligungen bemerken glaubten. (Hört, . rechts.)

Abg. Eber sb ach (D. Nat.) beantragt hierauf unter weis auf die sehr schwach besetzts Regierungsbank die Her . des Innen⸗ und des Finanzministers zur Berat ieses Gegenstandes.

Abg. Wilke (Soz.) widerspricht diesem Antrag, da ihr erte g die ganze Angelegenheit ig aus pat politischen Gründen groß aufgezogen hätten.

Die Herbeirufung der Minister wird gegen die Stimm der Rechtsparteien abgelehnt.

e. der hierauf eröffneten Aussprache betont .. bg. Ebersbach (D. Nat.), das Preußische Statist Landesamt habe sich wissenschaftlichen Weltruf erworben, An Spitze dieses Amtes stehe in Präsident Dr. 2422 ein Mann Tradition des monarchischen Staates der die hohe Bedeutung Amtes gefördert habe. Präsident Saenger habe es nicht su können, daß eine Behörde, die doch nur der Wirtschaft und Staate dienen soll, nach dem Eintritt des Dr. Cassau gewerksch lichen und parteipolitischen Interessen nutzbar , wu Präsident Saenger sei seiner ganzen Persönlichkeit nach

energisch genug gewesen, um solchen Bestrebungen der Nachkri⸗

eit entgegentreten zu können. Das ganze dunkle Kapitel in eschichke der preußischen Staatsverwaltung, das sich bei Un suchung der Personalpolitik im Statistischen Landesamt offenb

Redner, wenn der Berichterstatter erklärt, daß

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 259 vom 5. November 1931. 2. 3

eben mil ein Teil des gantzen neuen Shstems der Nach⸗ riegs zeit. gen e; im alten Regime, habe man nicht nach der plitischen Einstellun der Staatsbediensteten gefragt. (Wider⸗ ing bei den Sozia Dr. Cassau stamme nicht aus . Beamtenlaufbahn, sondern sei als Außen iter und Partei- bachmann durch den Minister Grzesinsri als Regiernngsdirettor in das Statistische Landesamt berufen worden, offenbar, um Lersonalbeschwerden des sozigldemokratischen Zentralverbandes nachzugehen. (Hört, hört! rechts) Als Hilfsarbeiter habe der neue Perfonalreferent Cassau sich Herrn Posner und das Dienst⸗ madchen Fräulein Rose mitgebracht., (Lachen und Hört, hört! bei Den Deuischnationalen Mit dem Eintritt dieser Leute habe lch im Statistischen Landesamt eine wüste Schnüffelei eingestellt. Der Miedner schildert weiter ausführlich den Verlauf der in öffentlichen Situngen geleisteten Untersuchungsarbeit und spricht von BVer⸗ suchen des Abg. Heilmann (Soz.) und des Innenministers Grzesinski, den Präsidenten Saenger zu beeinflussen und von dem Augebot an Saenger, sich im Alter von 62 Jahren freiwillig pen⸗ sio nieren zu lassen, wofür man Saenger eventuell bis zum s Lebensjahre seine vollen Bezüge hätte weiterzahlen wollen. Lebhaftes Hört, hört! rechts) Herr Posner, dessen Wirken be⸗ sonders zu beanstanden sei, sei inzwischen befördert und ins Cherpräsidium berufen worden, während seine Stelle im

be, seĩ

Statistischen Landesamt ein anderer Sozigldemokrat einnehme.

Erneutes Hört, hört! rechts) Da der Ausschuß beschlossen habe, die Regierungsdirektorenstellen im Statistischen Landesamt zu streichen, werde Cassau zwar von dort verschwinden, aber wahr⸗ scheinlich bei dem herrschenden System sehr bald wieder als höherer Beamter, belohnt für seine parteipolitischen Dienste, wieder er⸗ scheinen. Die Untersuchung der Vorgänge im Statistischen Landesamt hätte ein ekelerregendes Bild neuzeitlicher Personal⸗ politik enthüllt, (Lebhafte Zustimmung rechts) Die Deutsch⸗ nationalen verlangten sofortige Entlassung Dr. Cassaus, zumal trotz der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses eine Besserung im Amt bisher nicht eingetreten sei. (Sehr wahr! rechts.)

Abg. Lei nert (Soz) hebt hervor, daß der Untersuchungs⸗ ausschuß lediglich die Aufgabe hatte, Tatsachen festzustellen. Die vom nen, vorgelegten organisatorischen 1 hätten von ihm gar nicht ef. werden dürfen. Der Berichterstatter Tr. Heidenreich habe eine Unterlassungssünde begangen, weil er nur seine parteipolitische Auffassung der Dinge borge tragen aber verschwiegen habe, wie die Sozialdemokraten sich im Ausschuß ver⸗ halten hätten. Die Sozialdemokraten hätten z. B. beantragt, fh zustellen, daß die Untersuchung und auch die Aussage des deutsch⸗ nationalen Präsidenten Saenger ergeben haben, daß bei den Ein⸗ stellungen oder Entlassungen des Statistischen Landesamts der letzten Jahre politische Gründe uh mitgewirkt haben. Diese Auffassung vertrete die S. P. D. auch jetzt gegenüber dem Antrag des Untersuchungsausschusses. Die Vorwürfe gegen das Sta⸗ tistische Landesamt, die die Rechtsparteien erheben, richteten sich tatsächlich gegen den verantwortlichen r. nten des Amtes, den deutschnationalen Herrn von Saenger. Die Behauptung, daß in früherer Zeit politische Gründe bei Einstellungen nicht maß⸗ gebend ee, e. sei falsch. Der Berichterstatter müsse wissen, baß im alten Regime deshalb keine Sozialdemokraten eingestellt worden seien, weil man sie bezeichnete als eine Rotte von Menschen, die nicht wert sei, den Namen Deutsche zu tragen. Dieser reaktionäre Geist sei im Statistischen Landesamt . viert worden. Als nun ein Sozialdemokrat als Direktor in das Amt übernommen worden sei, 9 die Vertreter des reaktio⸗ nären Geistes 6 dagegen begangen, daß man ihr reaktio⸗ näres Heiligtum zerstören wolle. Es ist unwahr, so sagt der ; ö d alle Referenten gesagt hätten, früher seien bei den Einstellungen und Entlassungen politische Gründe nicht maßgebend gewesen. Das Gegenteil ist richtig. Der . und die Referenten haben erklärt, 2. bei den letzten Entlassungen keinerlei politische Gründe mitgespielt haben. Der Angestellte Posner, den der Abg. Ebersbach so angegriffen hat, ist vom Präsidenten des Amtes als ein ausgezeichneter An⸗ estellter geschildert worden. Seine Uebernahme ins Oberpräsi⸗ ium erfolgte, weil sein n, auf das Oberpräsidium ver⸗ wiesen worden ist. Auch im Oberpräsidium gilt Posner heute als einer der fähigsten Angestellten. Das hindert die Rechts⸗ parteien aber nicht an seiner Perfolgung. Wir lehnen die An⸗ träge des Ausschusses ab. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Die Weiterberatung wird dann unterbrochen zur Vor⸗ nahme der namentlichen Abstimmung über den deutschnatio⸗ nalen Mißtrauensantrag gegen Landwirt⸗ schaftsminister Dr. Steiger.

Der Antrag wird mit 228 Stimmen der Regierungs⸗ parteien gegen 179 Stimmen abgelehnt. Für das Mißtrauen stimmten auch die Deutsche Volkspartei, die Wirtschaftspartei, das Landvolk und die Deutsch⸗Hannoveraner. Der Christlich⸗ Soziale Volksdienst beteiligte sich nicht an der Abstimmung. 2 beiden Volksrechtler ö gegen den Mißtrauens⸗ antrag.

In der fortgesetzten Aussprache über den Bericht des Untersuchungsausschusses zur Personalpolitik im Preußischen Statistischen Landesamt erklärt

Abg. Schamer (Str.), das Ziel der Untersuchung, die Wiederherstellüng der Ruhe und Ordnung im l rr re , gane desamt, sei nicht erreicht worden; im Gegenteil sei die Erörterung der im Ausschuß besprochenen ragen im Amt lebhafter denn je. Man könne sich jedenfalls des Eindrucks nicht erwehren, daß seit der Ankunft der Herren Dr. 8j und Posner die Klagen über zolitische Tendenzen und Beeinflussung im Amte laut geworden ind. Der Redner bringt erneut den Wunsch zum Ausdruck, daß en ,, , des Amtes aus ihrer Aussage im Ausschuß kein Nachteil erwachsen möge.

Abg. Heidenreich (DVP.) wendet sich gegen den Vorwurf des Abg. Leinert (Soz), daß er als Bexichterstatter nicht objektiv berichte habe. Seine Ausführungen seien genau dieselben ge⸗ wesen wie im Ausschuß. Diese habe der Abg. Riedel, also ein ür Leinert unverdächtiger Zeuge, als absolut sachlich bezeichnet.

ie Ergebnisse des ir ern usschusses sind eine einzige Ver⸗ urteilung gerade der sozialdemoklrgtischen Personalpolstik im Statistischen Landesamt gewesen. Wiederholt ist der Minister des Innern gewarnt worden. Wenn diese rnungen nicht beob⸗ achtet worden sind, so blieb nichts weiter übrig, als einen Unter⸗ luchungsausschuß einzusetzen. Es ist festgestelll worden, daß die Mitteilungen des Innenministers an den Abg. Heß über Be⸗ 86 lungen von rechtsgerichteten Personen bei Anstellungen im tatistischen Landesamt unrichti 23 sind. Fin fg Seve⸗ ring der auch jetzt noch keinen Anlaß zum ,. chen Ein⸗ schreiten gegn den Direktor . findet. . te j die Mühe geben, den Altenband des Unterfuchungsansschusses sich genauer anzusehen. Die Regierungsparteien haben anerkannt, daß die ö. estellten Mißstände gubgeräumt- werden minsfen. AÄn diefen ißständen aber wird sich nichts ändern, solange 2 im Amt bleibt. (Sehr richtig! rechts) Die kostspieligen 5 die Preußen vor dem Aibeitsgeri t, fallen Cassau zur Last. Daß es bisher nicht möglich gewesen ee. soll, wie der Minister behauptet, Cassau in eine andere Stelle zu bringen, wie versprochen worden ist, ist nicht glaubhaft. ö der Antwort des Ministers 6 eine Kleine i, soll auch für die fristlose Entlassung des Angestellten Pofner 22 keine Veranlassung sein. Die Mehrheit des Ünte , , usses hat festgestellt, daß Posner als Angestellter seine 3 einfach belogen hat. rt, hört! rechts) Posner hat auch in gewerkschaftlichen Funktionärversammlüngen über seine Vorgesetzten sich in Aus—= drücken geäußert, die einfach nicht wiederzugeben sind. (Hört, hörth Wo befindet sg Derr Posner jetz: Der Regierungsvertreter hatte üns im Ausschuß o elk daß die Verletzung Posners

t verloren

war. aus einem

teilungen?

gezogen worden.

hört warum die ya keit kein rr r auch über diesen

Abg

vorübergegangen.

eintreten.

Jetzt hört man, daß

1

m Geheimfonds des Innenministerium bezahlt worden ist. Wenn

Staatsdienst verschwunden ist. im Statistischen Landesamt anscheinend vorgekommen, der Erörterungen Anlaß gibt. arbeitern mußten entlassen werden. jetzt erfolgten Wiedereinstellung zurückzugreifen, ist ein gewisser Dr. Dietrich, der niemals im Statistischen Landesamt war, heran⸗ e Darüber wird mitgeteilt, daß er auf besondere Empfehlung des sozialdemokratischen Stgatssekretärs im Land⸗ wirtschafts mini ß grium Dr. Krüger, angestellt worden ist. (Hört, rechts. Wenn dies stimmen sollte, würde man klar

ren abgebauten Hilfsarbeiter an deren

osner do

Wir verwahren uns da⸗

ront.

trotz

in das Berliner Polizeipräsidium ach . gekommen sei. ; im Polizei- rästdium angestellt Die Behörde soll die Bezahlun der Sielle aber haben. Mir sind Mitteilungen zugegangen, daß die Stelle Posners i e m,, Klausener vom 1 Stimmen diese Mit⸗ g enn Posner jetzt im Oberpräsidium angestellt ist, so weiß man ja, wie seinerzeit nach Vakanzen für 3 wurde, um ihn zum Landrat oder zum Regierungsrat zu machen. Geschieht das etwa jetzt auch wieder? Een, daß ein solcher Angestellter noch immer nicht aus dem Neuerdings ist wieder ein Fall

Dutzende von wissenschaftlichen Hilfs⸗ Statt nun auf sie bei einer

ationalsozialisten,

Es

n gesucht

n: ten h ; ren Fähig- t, nicht berxücksichtigt worden sind. Wir wünschen all Aufklärung, und hoffen, daß der Landtag

die Beschlüsse des Untersuchungsausschusses annimmt.

Kasper (Komm.) erklärt, die Feststellungen des Untersuchungsausschusses hätten nichts weiter zutage = als einen ekelhaften Streit um die Futterkrippenpolitik der Sozial⸗ demokraten und der bürgerlich⸗faschistischen Front, von den Sozialdemokraten bis zu den sei sich aber einig, wenn es sich um die Entfernung von kommu⸗ nistischen Angestellten und Beamten handele. Fälle bekannt, in denen Beamte disziplinarisch bestraft worden seien, nur weil sie kleine Geldbeträge für kommunistische Samm⸗ lungen gestiftet oder einst mit der kommunistischen Bewegung sympathisiert hätten. Im Statistischen Landesamt habe die Sozigl⸗ demokratig ihre Postenschieberei aber zu dumm getrieben. An diesem faschistischen Nest sei die sogenannte Revolution spurlos Das Ministerium habe Kenntnis der Dinge nicht eingegriffen. Eine Aenderung werde auch jetzt nicht trotz der Feststellungen des Untersuchungsausschusses ie Sozialdemokratie werde ihre Günstlinge unter allen Umständen decken und schützen. Die Kommunisten würden sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

gesördert

Die ganze

seien sogar

jahrelanger

zu

belassen.

Abg. Grosske (Wirtsch. P) erklärt: Das Ergebnis der Aus⸗

Die

schußverhandlungen kann als Schulbeispiel dafür gelten, wie es in staatlichen Verwaltungen nicht aussehen darf. bezüglichen Ausführungen des Berichterstatters stimme ich voll- inhaltlich zu. Troß der festgestellten ungeheuren Mängel in der Tätigkeit des Regierungsdirekiors Dr. Cassau totums Pojner hat die Staatsregierung diese Leute in ihrem Amt e Das ist üm so mehr zu bedauern, als die Amts⸗ führung Dr. Cassaus guch nach den Feststellungen des Ausschusses in personeller und sachlicher Beziehung noch fortgesetzt zu Bean⸗ standungen Anlaß gibt.

Den dies⸗

und seines Fak⸗

irtschaftspartei wird daher den

Anträgen und den Entschließungen restlos zustimmen.

Abg. Sten del (D. Vp) wendet sich gegen die von den

Sozialdemokraten vorgetragene Ansicht, daß parteipolitische Ein⸗ flüsse in der Personalpolitik des Preußischen Landesamts nicht be⸗ standen hätten. Er könne demgegenüber sagen, daß die Unter⸗ suchung des Ausschusses seine schlimmsten Befürchtungen über⸗ troffen habe. Vor allem stehe fest, daß die beiden Personen, die durch das Vertrauen des damaligen Innenministers Grzesinski in das Landesamt hineingekommen seien, nämlich Cassau und Posner, für ihre Posten völlig ungeeignet seien. i 1 erwarteten vom Minister des Innern, daß an die Stelle Cassaus ein anderer Personalreferent trete.

Seine Freunde

Abg. Riedel (D. Staatsp.) wirft den Deutschnation len

und der Deutschen Volkspartei vor, die Vorgänge im Statistischen Landesamt parteiagitatorisch ausgenutzt zu haben. Es komme jetzt vor allem darauf an, dafür zu sorgen, daß sich das Landesamt wieder seiner sachlichen Arbeit widmen könne.

Die Feststellungen des Ausschusses werden, teilweise unter

Stimmenthaltung des Zentrunis, gegen Sozialdemokraten und größtenteils auch gegen Kommunisten, angenommen bis auf den Teil der Entschließung, der die Regierung ersucht, in den Haushaltsplan für 1932 Regierungsdirektorenstellen für das Preußische Statistische Landesamt nicht mehr aufzu⸗ nehmen. Hiermit soll sich der Hauptausschuß noch einmal be⸗ schäftigen.

Das Haus vertagt sich auf Dienstag, den 24. November,

12 Uhr: Berichte der Untersuchungsausschüsse wegen des Volksbegehrens gegen den Young⸗Plan und wegen der Finanzgeschäfte der Preußenkasse. Schluß 16 Uhr.

Statistik und Volkswirtschaft.

für 1000 kg in Reichsmark.

Getreidepreise an deutschen Börsen und Fruchtmärkten in der Woche vom 26. bis 31. Oktober 1931

Marktorte

Handelsbedingung

N Notie⸗ rungen für Brot⸗ ? getreide

am

Roggen

kg

je hl RM

Sommer⸗

Gerste

Winter⸗ Futter⸗

Aachen.

Bamberg

Berlin. z

1 11 1

Braunschweig Breslau ..

Chemnitz ö Dortmund

Dresden. Duisburg Emden. Erfurt .

. a. M.

era 2 2 Gleiwitz...

. a. S. amburg .

m 9 Hannober.

Karlbruhe ! Kassel. ..

o D

zbeig ĩ. Hr. e . 2 P 2 Leipzig....

Liegnitz. . Mainz.. Mannheim

München

Nürnberg Plauen.

Stettin.

Sluttgart Worms.

ab Station

von m

ehh rei Fahrzeu ab hannover

loco Mainz

Würzburg

ab ,

ñ

Lieferung im Monat (frei Berlin)

3 ab braunschweigische Station frachtfrei Breslau in Waggonladungen v. 9. .

2

22

Ehe Statien⸗

lin)

frei Aachen in Ladungen von mindestens 10t Großhandelseinkaufspreise ab fränk. Station ab märkische Station....

8 n

15

Frachtlage Chemnitz in Ladungen von 10 - 165t Großhandels berkaufspr. waggonfrei

mund in Ladungen von 15 t. ö waggonfrei saͤchs. Versandst. b. Bez. v. mind. 10t frei Waggon Duisburg... . Boilbahnsiatlon bei Abnahme ndestens 15 6 Frachtlage Frankfurt 4. M. ohne Sack .. ab ostthüringische Verladestation.... frachtfrei Gleiwitz netto, frei Halle bei Abnahm am burg Hamburg, unverzo che Station ab Bremen, unverzollt 1) waggonweise Frachtlage Großhandelspreise waggonfrei ab Station

Kassel ohne Sack ab holst. Station bei waggonweise Frachtlage Köln. loco Königsber ab niederrheini 1 prompt frachtfrei Leipzig..

Dort⸗

ev. mindesiens ib z

Rarseruhe ohne Sac

1 1 * 9

Bezug

Be⸗

netto, waggonfrei Mannheim oh Großhandelseinkaufeprei südbaverische Verladestation . Großhandelseinkfspr. ab nordbayer. Station Großhandelspreise waggonfrei ab vogtländ. Verladestation. waggonfrei Stettin ohne Sack tc...

ne Sack

se waggonweise ab

29.

27. 31.

211,3 203, 0 191,7

721725 67/72 725173

200 366 307 1595 2076 Joz . 6

21201)

213.8 i) 206

2050

216,6 315,5 1955 2125 zol.

201 o 2275 *)

21909 1579 215 8 h 195, 215, 0) 20d

1910 200 360 315 36013 1995

203,5 1557

2150 3166

71 s72 ) 214.5

73 s74 85)

Preise für ausländisches Getreide, cif Hamburg?).

232, 5 12) 220,5

2180

207,0 229,3 208,5 218,0 219,0 229, 0

2200 xa d ay

22150 217.60 2325 9 226, rh 0 h) 316 0 67 6 212.6

218, 228.3 L* 5 323 3575 h 221 5

2095 324.) 3115 36. ai 37 5

18510)

—— 1 * 1 O ——

0

8 O0 O

611

3 5 0

2 O C

180,0 164,8

177 5j 1 fan) 179, 027)

185, 166,0

160 165, 05

ls o 2) 145,0 171,0 2) 157,54 *0) r a, 154,0 5) 149,09)

1957.5 166,48)

165.0 uns oa 183 3

222,5

175.56 1 16729)

Roggen

Weizen

Gerste

Western II (Ver. Staaten)

Manitoba (Kanada)

La Plata

1

11

111

I

Ver. Staaten)

rdwinter II

Rosafs Barusso

La

(Argentinien)

Donau

Plata sruff

der Einfuhr gewährt. ) Futter⸗

roggen 217,0, 73 . verschiedener

uttergerste verschiedener verschiedener Herkunft, verzollt 2009. 165.55. ) Mittlere; gute 185 0. ausiändische zollbegünstigte. j W ürttembergischer.

Berlin, den 4. November 1931.

kg

117,5

) Wo mehrere Angaben vorlagen, gegen Bezugsschein ho is er fer e, für 68 . und Industriegerste. ommerweizen.

en , in Wella. erkunft, verzollt 205,0. erkunft. 2) Süddeutscher.

110,4

je

Tonne.

sind aus diesen Durchschnitte Die Bezugsscheine werden (im Verschiffungshafen) im laufenden M . ere f, 8) ih scher 180 9. 18) ; J Gerste. *) Weißer. d Industriegerste 171,0.

2X) Industriegerste 173.3. Ried; Pfälzer 185,09. 23) Ab 31. 10.

1) Ostseehafer; pommersche⸗ A) Geringere (Sortier 6. a . * 2

Auch für Futter⸗ und Industrie ; ö a) Rheinhessische und

s) Gute.

gebildet worden. bei Abna onat. ) Feinste. =

1 175,0. 2 1c) Astfriesischer Auch für Industriegerste.

9) Zoll 180

hme * . ischer. ; 6 Hife u) 13) Sächsische.

. 82,5

RM. Ermäßigter Zoll bei enden Menge Kgrtoffelflocken 3 Industriegerste. sischer; Sand⸗ Ausländische 1 Ausländische

20) Augländische Futtergerste

) I. Qualitat; II. Qualitat

zo) Inländische und

Statistisches Reichtamt. J. V.: Dr. Platzer.