1931 / 303 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Sentralhandelsregisterbeilage zum Reichs und Staatsanzeiger Nr. 302 vom L. Dezember 1931. S.

Nerleburg. 84036 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Eleltroinstallateurs Ewald Belz in Erndtebrüd ist nach Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Beyleburg, den 21. Dezember 1931. Amtsgericht.

NRerlin. 841037

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Carl Schäfer. i. Fa. 5. Schäfer (Kolonialwarenhandlung), Verlmn O 34, Frankfurter Allee 8, ist am 16. Dezember 1931 nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin-Mitte. Abt. 83. Berlin- G harlottenburs. SIJ038) Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Cohn, Allein⸗ inhabers der Firma Bernhard Cohn K Co. in Berlin Charlottenburg, Wei⸗ marer Straße 19 (Agentur⸗ und Kom⸗ missionsgeschäft in Getreide und Futier⸗ mitteln), ist nach Annahme und Be⸗ stätigung des Zwangsvergleichs durch Beschluß vom 16. Dezember 1931 auf⸗

gehoben. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Berlin-Schäöneberg. 84039 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Waren⸗Kredit⸗ haus „Joni“ Josef Nissenfeld, Berlin⸗ Steglitz, Albrechtstraße 12. ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs aufgehoben. 9 V. N 53. gt. Berlin⸗Schöneberg. X. Dezbr. 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 84041

Hraunschweig. Das Bergleichsverfahren über das

Vermögen der Firma Ernst Rudoph

G. m. b. H. Elektro⸗Großhandlung,

hier, Mönchstraße 11 a, wird nach Be⸗

stätigung des Vergleichs aufgehoben. Braunschweig, den 22. Dezember 1931.

Das Amtsgericht. 4.

. Rraunschweig. 84040 Der Beschluß vom 12. 7. M. wegen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Tenzer zu Braunschweig ist dahin berichtigt, daß es statt „Firma J. N. Apel“ heißen muß „offene San⸗ delsgesellschaft T. N. Apel“. Braunschweig, den 23. Dezbr. 1931. Die Geschäftsstelle 5 des Amtsgerichts Braunschweig.

KBręeslsai. 84042 Das Vergleichsverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Fritz Maercker

in Breslau, Albrechtstraße 21, ist nach

Bestätigung des angenommenen Ver⸗

gleichs durch Beschluß von heute auf⸗

gehoben worden. (42 V. N. 671313) Breslau, den 18. Dezember 1931.

Amtsgericht.

Bublitz. Bekanntmachung. 84043) Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Radel in Bublitz i. Pomm, ist nach rechts⸗ kräftiger Bestätigung des in dem Ver⸗ gleichstermin am 12. Dezember 1931 angenommenen Vergleichs heute auf— gehoben worden. Amtsgericht Bublitz. 12. Dezember 1931. Darkiehmen. 84044 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmans Erich Honskamp in Dar⸗ kehmen ist aufgehoben. da ein Vergleich geschlossen und bestätigt ist. Darkehmen, den 2. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

FRisleben. 84046 In dem Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Calle⸗ garo, Inhabers der Firma Paul Calle⸗ garo in Helbra, ist der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 19. Dezember 1931 angenommene Vergleich bestätigt und das Verfahren infolge der Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. Eisleben, den 19. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

Fischhausen. 84047 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Restaurateurs Rudolf Szymanski in Rauschen ist nach Bestätigung des ange⸗ nommenen Zwangsvergleichs durch Be⸗ schluß vom 22. 12. 1931 aufgehoben. Amtsgericht Fischhausen.

Flensburg. 84048 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗

dung des Konkurses über das Vermögen

des Juweliers Ernst Timmermann in

Flensburg, Holm 7 (Inh. eines Ju⸗

weliergeschäfts, ist aufgehoben, da ein

Vergleich geschlossen und bestätigt ist. Flensburg, den 18. Dezember 1931.

Das Amtsgericht. Abt. VII.

Frankenthal, Pfalz. 84049

Das Amtsgericht Frankenthal hat durch Beschluß vom 23. Dezember 1931 das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Carl August Richter, Inhabers einer Elektrogroßhandlung in Frankenthal, nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben.

Frankfurt, MNaim. 81050

8 in dem Vergleichs verfahren über bas Vermögen des Frauleins Fanny Zinke, Frankfurt a. Dehnhard⸗ straße 153. 1. Der in dem Verxaleichs⸗ termin vom 16. Dezember 1831 ange- nommene Vergleich wird hierdurch be⸗ tätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben.

Frankfurt a. M., 21. Dezember 1931.

Amtsgericht. Abt. 44. ern.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Friedrich Kemnitz in Gera, Wagenbauartikelhandlung, ist nach Bestätigung des Zwangsveragleichs aufgehoben worden.

Gera, den 21. Dezember 1931.

Das Thüringische Amtsgericht.

84052 Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Hugo Voigts⸗ berger, G. m. b. H., Gera in Gera, Bau⸗ waren und Brennstoffgroßhandlung, ist nach Bestätigung des Zwangsver⸗ gleichs aufgehoben worden.

Gera, den 23. Dezember 1931. Das Thüringische Amtsgericht.

¶Cilgenhur. Beschluß. 84053 In dem Vergleichsverfahren zur Ab⸗

wendung des Konkurses über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Karl Saborosch

in Marwalde wird, nachdem der am

18. Dezember 1931 zustande gekommene

Vergleich bestätigt ist. aufgehoben. Gilgenburg, den 23. Dezember 1931.

Das Amtsgericht.

d ra. Das

T enzhausen. 84054

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen; 1. der offenen Handelsgesell⸗˖ schaft in Firma Peter Hug in Rans-⸗ bach, 2. deren persönlich haftende Ge⸗ sellschafter; a) Frau Josef Fuchs, b) 3. Fuchs, beide in Hundsdorf, ist nach Bestätigung des Zwangsver— gleichs aufgehoben.

Grenzhausen, den 21. Dezember 1931.

Anitsgericht Höhr⸗Grenzhausen.

k sa066] Vermögen des

Humburg. 22 über 63 9 empnermeisters Johann Friedrich Schellhorn, . Kgrolinenstr. 1, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des . am 19. Dezember 1931 auf⸗ gehoben worden. Das Amtsgericht in Hamburg.

H—amhburt. 84056

Das über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Carl Kohl meyer. Geschäftslokal: Hamburg, Gras; keller 4, Geschäftszweig; Kleinhandel mit Porzellan,. Glas, Küchengerät und Eisenwaren, eröffnete gerichtliche Ver⸗ gleichsverfahren ist nach gerichtlicher Be⸗ stätigung des Vergleichs am 19. Dezem⸗ ber 11 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. 84057

Das über das Vermögen des Kauf⸗ manns Carl Ludwig Thomas, wohn⸗ haft: Hamburg, Osterbrook 191, allei⸗ nigen Inhabers der Firma: Carl Lud wig Thomas, Geschäftslokal: Hamburg, Eiffestraße 420, Geschäftszweig: Ver⸗ tretungen und Handel mit Lastautomo⸗ bilen⸗ und Autozubehörteilen, eröffnete gerichtliche Vergleichsverfahren ist nach gerichtlicher Bestätigung des Vergleichs am 19. Dezember 1931 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hamburg. 84058

Das über das Vermögen des Maurxer⸗ meisters Wilhelm Heinrich August Ro⸗ bert Wedemeyer, wohnhaft: Hamburg⸗ Langenhorn, Reckkamp 42, alleinigen Inhabers der Firma: August Wede⸗ meyer, Geschäftslokal; Hamburg, Alter Steinweg 73, Geschäftszweig: Baugus⸗ führungen, eröffnete gerichtliche Ver= gleichsverfahren ist nach gerichtlicher Be⸗ stätigung des Vergleichs am 19. De⸗ zember 1931 aufgehoben worden.

Das Amtsgericht in Hamburg.

Hoh enstein- Ernstthal. S409

Das gerichtliche Vergleichsverfahren, das zuy j Konkurses über das Vermögen der Ladengeschäfts⸗ inhaberin Doris Dietz in Hohenstein⸗ Ernstthal, Altmarkt 22 (Geschäftszweig: Kleinhandel mit Handarbeiten und Zu— behör), eröffnet worden ist, ist zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 14. Dezember 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs durch Beschluß vom 14. Dezember 1931 aufgehoben worden.

Hohenstein⸗Ernstthal, 17. Dezbr. 1931.

Das Amtsgericht.

Jena. . 84060 Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Baugesellschaft m. b. H. in Jena ist aufgehoben worden, nachdem der vorgelegte Vergleich be⸗ stätigt worden ist.

Jena, den 23. Dezember 1931.

Geschäftsstelle des Thür. Amtsgerichts. ge,

HE aiserslanutern. 84061 Das Amtsgericht Kaiserslautern hat das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

mögen der Frau Elisabetha Simmech, geb. Roemer, Witwe des Kaufmanns

8iosi]

Adolf Simmeth in Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71, alleinige In⸗ haberin der handelsgerichtlich 1 tragenen Firma „Ad. Simmeth. Ge⸗ mischtwarengeschäft, mit dem Sitz zu Kaiserslautern, Pariser Straße Nr. 71“, nach Bestätigung des von den Gläu⸗ bigern im Vergleichstermin vom 19 De⸗ zember 1931 angenommenen Bergleichs mit Beschluß vom gleichen Tage auf⸗ gehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Hassel. 84062 Vergleichsverfahren.

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Kasseler Garnfabrik Obst⸗ felder ü. Dietzschold in Kassel, Orleans⸗ straße 3, ist infolge Bestätigung des Vergleichs aufgehoben.

Kassel, den 23. Dezember 1931.

Amtsgericht. Abt. 7.

Hassel. 84063 Vergleichsverfahren. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Ww. M. Törner. In⸗ haberin der Firma Josef Kayser in Kassel, Obere Königstraße 48, ist in⸗ folge Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. Kassel, den 23. Dezember 1931. Amtsgericht. Abt. T.

Kolberg. 84064

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Arthur Dabrunz in Kolberg ist heute nach Bestätigung des Vergleichs auf⸗ gehoben. Amtsgericht Kolberg, 23. De⸗ zember 1931.

HRKolberg. 840665 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaffeehauspächters Kurt Obitz in Kolberg ist heute ach Be⸗ tätigung des Vergleichs aufgehoben. 1Imtsgericht Kolberg, 23. Dezbr. 1931.

Kistrin. 84066 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Eri in Göritz (Oder) ist nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs aufgehoben. üstrin, den 16. Dezember 1931. Amtsgericht.

Leipzig. 84067 Das am (16. November 1931 ö nete Vergleichsverfahren zwecks . wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Wilhelm Alfred Heuer in i i C 1, Thoma⸗ tere 9, Alleininhabers einer üll⸗“, Spitzen⸗, . und Kurz⸗ warengroßhandlung unter der handels- gerichtlich eingetragenen Firma. „F. W. Munckelt / in ipzig, Gottsched⸗ traße 25 ist infolge der Bestätigung es im Vergleichstermin vom 18. De⸗ zember 1931 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage auf⸗ gehoben worden. Amtsgericht Leipzig, 28. Dezbr. 1931.

Lichtenfels. 84068 Das Amtsgericht Lichtenfels hat das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ iin. 83 enn, ö 2. e gen d aschinen ers Loren in gh , nach Bestätigung ez an⸗ genommenen Vergleichs mit Beschluß vom 21. Dezember 1931 aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lichtenfels.

Liebstadt, Ostpr. 84069] Das Vergleichs ver ahren zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ . 6 S8 Kaufmanns Paul Gruhn⸗ wald in Liebstadt, Ostpr., wind ., N. nachdem der Vergleich gericht⸗ ich bestätigt ist. Amtsgericht Liebstadt, Ostpr., 21. 12. 31.

84072 Marienberg, Westerwald. Das er , über das Vermögen des Kaufnignns Wilhelm Neeb in Marienberg, 46 ist nach Bestätigung des am 21. 12. 31 an⸗ genommenen Vergleichs aufgehoben worden. . N. I / 31. Marienberg. Westerwald., 22. 12. 1931. Das Amtsgericht.

München. 84071 Bekanntmachung.

Das k über das Vermögen des Kaufmanns Friedrich Wegmann, Inhabers der Firma rich Wegmann, Spezialhaus für küchen⸗, Konditorei⸗ u, Kaffeehausein⸗ richtungen in München, Wohnung Blücherstr. 2, Geschäftsräume Schiller⸗ straße 3/0, S. B., ist am 22. Dezember 1931 nach Betätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Vergleichsgerichts.

Venuwmied. 84073 Das Vergleichsverfahren über »das

Vermögen der Firma Peter Moskopf

GmbH. in Neuwied wird nach Be⸗

stätigung des Vergleichsvorschlages auf⸗

gehoben.

Neuwied, den 19. Dezember 1931.

Amtsgericht.

Vichull. 84074

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Christiansen in Niebüll ist nach Be⸗ stätigung des Vergleichs vom 12. De⸗ zember 1931 aufgehoben.

Niebüll, den 14. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

Seller 9

. Scheibenberg.

Justus

Norden. 81075

Beschluß in dem Vergleichs verfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Fickendey. Schäftestepperei und Lederhandlung in Norden:; 1. Der in dem Vergleichstermin am 14. Dezember 1831 angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Be⸗ n. des Vergleichs wird das Ver⸗ ahren aufgehoben.

orden, den 16. Dezember 191. Das Amtsgericht.

Norden. 84076

Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Frgu Marie Luttmann, geborene Focken, Inhaberin einer Papier- und Schreibwarenhand⸗ lung in Norderney: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin am 12. Dezember 1931 aängenommene . . wird . bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ gehoben.

Norden, den 16. Dezember 1931.

Das Amtsgericht.

Ohrdruf. 841077

Das Vergleichsverfahren zur Ab⸗ wendung des e ee. über das Ver⸗ mögen der Fa. Traugott Hörchner in Ohrdruf wurde . Beschluß des unterzeichneten Gerichts vom 18. De⸗ zember 19381 aufgehoben, da der Ver⸗ gleich angenonimnen und bestätigt worden ist.

Ohrdruf, den 2. Dezember 1931.

Thüringisches Amtsgericht. 3.

Oldenburg, Oldenburg. S078] In dem Ver , . über das Vermögen des Schnei J Wilhelm Meyer in Oldenburg, Wed⸗ digenstraße di: 1. Der in dem Ver⸗ gleichstermin vom 18 Dezember 3]! angenommene Vergleich wird hierdurch bestätigt. 2. Infolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf⸗ ehoben. V. N. 31311. Oldenburg, den 18. Dezember 1931. Amtsgericht, Abt. VII.

Oranienburg. 84079

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Verlages für Kultur und Wissenschaft G. m. b. H. Beglin⸗ Frohnau ist nach Bestätigung des Ver⸗ me,. vom X. Dezember 1931 auf⸗ gehoben.

Oranienburg, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

. 84081 Das Vergleichsverfahren üher das Vermögen des Maschinenschlosser⸗ meisters Fritz Stelljes in Lamstedt z . itigung des, Vergleichs auf⸗ ehoben. mtsgericht Osten, 21. Dezember 1931.

Priim. 84082 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Peter Petri in Prüm ist nach Bestätigung des Ver⸗ gleichs am 19. Dezember 1931 auf⸗ gehoben worden. ö Amtsgericht Prüm.

Osten

I astenburg, Ostpr. 84083 Das ,, zur Ab⸗ wendung des Konkurses über das Ver⸗ mögen des Hotelpächters Conrad Ehr⸗ lichmann in Korschen ist durch Beschluß vom 8. Dezember 1931 aufgehoben worden, da der Vergleich angenommen und beftätigt worden ist. Amtsgericht Rastenburg, 19. 12. 1931.

Remscheid. 84086 Beschluß in dem ,,, über das Vermögen der Firma offene Handelsgesellschaft Carl Aug. Zimmer⸗ mann in Remscheid, Kölner Str. 75: 1. Der in dem Vergleichstermin vom 18. Dezember 1931 angenommene Ver⸗ leich wird hierdurch bestätigt, 2. In⸗ . der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren aufgehoben. Remscheid, den 23. Dezeniber 1931. Das Amtsgericht.

Rottweil. 84087 Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma Maier & Co., in gi len abt in Schwenningen a. N., Alleininhaber Christian Maier und dessen Ehefrau Martha geb. Schlenker daselbst, wurde . 66 gung des angenommenen Vergleichs

aufgehoben. ottweil . N., den 18. Dezbr. 1931.

W. Amtsgericht.

chtliche Vergleich . erichtliche Vergleichsverfahren, 8 des Konkurses über

Das das zur das Vermögen des Fritz Martin Fritsche, Inhabers eines Schnittwaren⸗ und Konfektionsgeschäfts in Scheiben⸗ berg, eröffnet worden ist, 1 zugleich mit der Bestätigung des im Vergleichs⸗ termin vom 22. Dezember 1931 ange⸗ nommenen Vergleichs durch ih vom 22. Dezember 1931 aufgehoben worden. (7 V 3/31)

Scheibenberg, den 23. Dezember 1931.

; Das Amtsgericht. Schlei. 84089

Das Vergleichsverfahren zur Abwen⸗ dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Fichtelmann in Schleiz wird aufgehoben, nachdem im Vergleichstermin vom 22. 18. 1931

der Vergleichsvorschla und der Vergleich ihn nne nm Schi h den 24. en le. iin t üringisches Amtsgericht.

Selb. Be igung.

n dem ö 1 & Purucker und Gustav Purucker s le * , . am 1n.

5 rn am ö n ; vorm. H. 30 Uhr, statt. uar fan Selb, 23. Dezember 1931.

, mtsgericht.

5 3h in dem Verglei über [* Vermögen ö Fritz Petri in Neunkirchen: 1. Der dem Vergleichstermin vom 15. 9 zember 1931 Iàe n n. Verglei wird hierdurch bestätigt. 2. Infolg; . Hestätigung des Vergleichs) siuhf nn Verfahren aufgehoben.

Siegen, den 15. Dezember 1931.

Amtsgericht.

Stallupänen. Beschluß. Das Verglei wee nc Vermögen des Kaufmanns Otto Su, ene rtr in Stallupönen ist nach He n mn des Vergleichs vom 21. D. zember 1931 aufgehoben. Stallupönen, den 22. Dezember 191 Das Amtsgericht. ;

Thiersheim. 8shy)

Das Amtsgericht , . hat mi Beschluß vom 30. 11. 1931 das Jer, 9 Sve 2 über das Vermögen des Cafsébesitzers Christof Küspert n Brand bei Marktredwitz zufolge be stätigten Vergleichs wieder aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsger. Thiersheim.

Thiersheim. 8409) Das Amtsgerichtt Thiersheim hat mi Beschluß vom 18. 12. 1931 das Ver, ghz e . über das Vermögn des Schuhniachermeisters Adolf Weigel in Arzberg zufolgte bestätigten Var * wieder au Ge e. schäftsstelle des Amtsger. Thiersheim.

Ulm, Donan. 8609 Das Vergleichsverfahren zur Abwen dung des Konkurses über das Vermögen der Pauline Klett, Inhaberin de irma Karl Klett, Bonbons⸗ und Leb— l ten g, in Ul, Münsterplatz R, ist nach Bestätigung bes angenommenen ergleichs durch Beschluß vom 22. Ne zember 1931 aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm, Donau.

Ver den, Aller. 8409

Das Verglei , . über NM Vermögen des Mühlenbesitzers Alber Petersen in Halsmilhlen, Kr. Verden ist aufgehoben, nachdem der im Pen, gleichstermin vom 22. Dezember 19J angenommene Vergleich arg recht kräftigen Beschluß vom gleichen Tag bestätigt ist.

Verden, den 2. Dezember 1931.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Wan dsbel. 8400 Das Vergleichsverfahren zur Abwen, dung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Constant Sala, Wande bek, en, 9, all. 86. d. F. Constant Sala, Zuckerwaren abril = Geschäftsbetrieb: Wandsbek, Dietrich traße 79 ist am 21. 12. 1931 nih

ergleichsbestätigung aufgehoben.

Ge . e des Amtsgerichts Wandsbek.

Weiler, AlIIgüu. 80g Bekanntmachung. Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Firma A. Gruber, offen ,, Strohhutfabrik in ächeidegg ini Allgäu, würde nach 1 richtlicher Bestätigung des zustandt. ommenen Vergleichs mit Beschlu s Amtsgerichts eiler⸗Lindenbem vom 11. Dezember 1931 aufgehoben, Weiler im Allgäu, 25. Dezember 191 Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Winnweiler.

. Bekanntmachung.

Das Vergleichsverfahren über dun Vermögen des Kaufmanns und Fi leurs Karl Herrmann 1s. in Sippet, eld ist am 25. Dezember 1951 mt

stätigung des Vergleichs aufgehoben worden.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Winnweiler.

8. Verschiedenes.

83305 Bekanntmachung. Infolge der viötzlich eingetretenen 6ü. gefahr sind wir gejwungen, den rege mäßigen Schiffahrtsbetrieb auf rn un erer Verfrachtungebedingungen 3! i . 21. , r, 1931 alt ge⸗ ossen zu ertlären. . y n. Dresden / Prag, 2. Deen er 1931. . Reue RKorddeutsche und Bereinigt Elteschiffahrts A.⸗G. Gechojlowakische Eibe⸗Schiffahrts A.-G. Neue Deutjch⸗Böhmische Elbeschiffahrts A. G. Elbe“ Dampfschiffahrts 29 Schiffs eigner ; Genoffenschaft f 8. Binnenschiffahrtsbetrieb e. G. m r Behncke X Mewes, Dampfschi

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6

Berlin, Mittwoch, den 30. Dezember, abends.

Pofstscheckkonto: Berlin 41821. 193 1

r. 303. Reichs bankgirokonto.

Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. enmungen 2c. 2 . 3 ö n mmmh end die Neufassung der Richtlinien für . fen beißir schaflung, Vom 37. Deiember 1931. immachung über den Londoner Goldpreis. anmmachung der amtlichen Großhandelsinderziffer vom B. Dejember 1931. . ummachung, betreffend gebundene Preise für Autotreibstoffe. Isihrungs- und Ueberleitungsbestimmungen über das kassen⸗ unstliche Dienstoerhältnis. Vom 30. Dezember 1931. udnmng zur Aenderung der Verordnung über die Abgabe un Waren aus den Proviantlagern des Zollausschlusses Enden vom 27. Juni 19351. Vom 25. Dezember 1931. zige, betreffend die Ausgabe der Nummer 85 des Reichs⸗ cetzzblatts, Teil J.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat den Konsul Dr. Spe iser n Generalkopsul des Reichs in Säo Paulo (GBrasilien) nannt. ö

Bekanntmachung.

Cie ö. Grund von 8 17 Abs. 1 der Verordnung über

Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 erlassenen chllinien für die Devisenbewirtschaftung (vgl. Deutscher schtanzeiger Nr. 197) werden, ergänzt durch die seit der ien Ergänzung vom 2. Oktober 1931 (Deutscher Reichs⸗ ziger Nr. 230 den teilten Anweisungen, nachstehend in neuer Fassung nmntgemacht. ;

Berlin, den 29. Dezember 193. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold.

Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung . I. Abschnitt: Allgemeine Richtlinien.

Allgemeine Grundsätze.

. Zweck der Verordnung über die Devisenbewirtschaftun Fevisenverordnung) und ihrer Durchführungsverordnungen ist den ungeregelten Abfluß von Devisen aus der deutschen Wirt⸗ haft zu verhüten und die vorhandenen und anfallenden Devisen becmäßig zu bewirts . Da die Verordnung der deutschen Flwirtschaft dienen foll, ist sie bei aller gebotenen Entschieden— ät in der Bekämpfung gemeinschädlicher Maßnahmen in der kelegung und der technischen Anwendung so zu handhaben, daß

f die volkswirischaftlich gerechtfertigten Bedürfnisse. Rücksicht

mommen wird, soweit sie bei der gegenwärtigen Lage irgend be⸗

hiedigt werden können.

Hei der Anwendung der Verordnung ist zu beachten, daß die

wisenbewirtschaftung nicht nur den Verkehr in ausländischen hrten, sondern auch den Verkehr in. Werten deutscher. Währung ä den im Ausland oder im Saargebiet ansässigen Perso nen um⸗ z G 6 der Devisenverordnung; s 2 der Ersten und 5 1 der iebenten Durchführungsverordnung). .

2. Die Beschränkungen und Verbote der Devisenverordnung ten auch für die e, ,, . von Personen, die im Aus⸗ in oder im Saargebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen lufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung haben (Ausländer, Saar⸗ nder Der Kreis der im Inland (mit Ausnahme des Sagt iets) ansässigen Personen (Inländer), für welche die Beschrän⸗ agen und! Verbote der Tevisenverordnung gelten, bestimmt 6 ö 1 Abs. J der Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ nung des Reichspräsidenten i dehnen ben n dem Ausland, vom 27. Juli 193 dl. 1 8. 6) ür die Reichsbank und die Deutsche, Gold⸗ Etontbank gelten die Beschränkungen und Verbote der Divisen⸗ cradnung icht (6 1 Abf. 1 der Devisen verordnung. Grundsätzlich ist, vorbehaltlich der besonderen Vorschriften II. und I1I. Abschnitts, eine Genehmigung nach der Devisen⸗ nrordnung und den Durchführungsverordnungen nur zu erteilen, En der Zweck, für den die Genehmigung beantragt wird, als zl wirtschaftlich gerechtfertigt nachgewiesen wird. . .

„Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ niordnungen erteilte Genehmigung wird unwirksam, wenn der Ernendungszweck, für den' die Genehmigung erteilt worden ist, lt bevor von der Genehmigung Gebrauch gemacht R den ist. ;

J Die Devisenverordnung findet keine Anwendung auf solche derungen 9. , . auf ausländische Währung miten, bei denen aber nach dem übereinstimmenden Willen der tteiligten die Zahlung nicht in ausländischen Zahlungs mitteln

Sachliche Aenderungen gegenüber den Richtli . ke Augnst und der Ersten Ergänzung v. 2. Oktober sind im Druck

worgehoben.

Stellen für Devisenbewirtschaftung

be⸗

über die Anmeldung von Zah-

zu leisten ist (Valuta effektiv), sondern die ausländische Währung nur als Rechnungseinheit für die Feststellung der Höhe der in; inländischen Zahlungsmitteln zu leistenden Zahlungen verwendet wird. (Vgl. 5 8 Abs. 2 Satz 1 der Devisenverordnung)

Stillhaltung. Stillhalteabkommen.

6. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung sind nicht zuständig für die Entscheidung über Rechtshandlungen, die zur Erfüllung von Verbindlichkeiten aus dem am 17. September 1931 in Kraft getretenen Baseler Stillhalteablommen (Bekanntmachung des Neichswirtschaftsministers vom 18. September 1931 RGBl. ! S. 509 dienen (6 1 Abs. 2 der Devisenverordnung in der . des Artikel 1 der Verordnung vom 1J. November 1931

iGBl. 1 S. 679 9 Dies gilt nicht nur, soweit es sich um die völlige oder teilweise Tilgung solcher Verbindlichkeiten handelt, sondern auch für jede Bewegung innerhalb der von der Still⸗ haltung betroffenen Konten und für die Uebertragung von solchen Konten t. Konten. Es 64. serner für Verbindlichkeiten, die nach dem Stillhalteablommen bei Fälligleit zu erfüllen sind (vgl. S. 10 des deutschen Textes des Abkommens). Anfragen oder An⸗ teig. die sich auf Verbindlichkeiten beziehen, die Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, sind an das Reichsbankdirektorium in Berlin abzugeben.

Kurzfristige Kredite.

7. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ verordnungen erforderliche Genehmigung ist (vorbehaltlich der Be⸗ stimmung in Nr. 9 Abs. 2) zu versagen, wenn sie nachgesucht wird zum Zwecke der völligen oder teilweisen Tilgung kurzfristiger Kredile in inländischer oder ausländischer Währung, die vor dem 16. Juli 1951 von einem Ausländer oder Saarländer eingeräumt wurden und nicht Gegenstand des Stillhalteabkommens sind, es sei denn, daß gleichzeitig eine Erneuerung (Prolongation) des Kredits für einen Zeikraum von mindestens Monaten vom Inkraft⸗ treten der Depisenverordnung erfolgt oder durch verbindliche 3u— sage gesichert wird. Kurzfristige Kre ite sind solche, bei denen keine längere Laufzeit als ein Jahr vereinbart it.

Die Genehmigung kann erteilt werden für Kredite, die aus dem Warenverkehr entstanden und nicht durch Vermittlung einer ausländischen Bank eingeräumt worden sind (Barenkredite)

In Fällen, in denen die Versa 2 Genehmigung eine unbillige Särte bedeuten würde, ist die Fntscheidung des Reichs⸗ wirtschaftsministers einzuholen.

Bankguthaben.

8. Die Genehmigung zu einer Verfügung über ein vor dem

16. Juli 1931 entstandenes Guthaben eines Ausländers oder

Saatiänders in inländischer oder ausländischer Währung bei einer

inländischen Bank, das nicht Gegenstand des Stillhalteabkom mens ist, ist zu versagen, es sei denn

a) daß es sich um die Forderungen von Privatpersonen handelt,

die nicht aus dem geschäftlichen Verkehr entstanden sind,

und der Antragsteller den Betrag nachweislich zu seinem Lebensunterhalt . 23 Befriedigung dringender versön⸗ i dürfnisse braucht, .

, Zahlungen im Inland

b) daß das Guthaben zur Leistung von für Forderungen aus dem Warenverkehr der antragstellen⸗ den Firma bestimmt war, die Verfügung zum Zweck der Leistung solcher Zahlungen im Inland beantragt wird und der Antragsteller nachweislich nicht in der Lage ist, in

anderer Weise Zahlung zu leisten. . ; c) daß das Guthaben zu langfristiger Kapitalanlage im In⸗ land (z. B. Gewährung von Krediten an Inländer, Aus⸗ leihung von Hypotheken auf inländischen Grundstücken, Ankauf inländischen Grundbesitzes oder inländischer Wert⸗ papiere) verwendet werden soll und der Kontoinhaber sich verpflichtet, etwaige Rückflüsse aus der Anlage wieder auf

das Sperrlonto zu bringen. . n sonstigen Fällen. in denen die Versagung der Ge⸗ nehmigung eine unbillige Härte bedeuten würde, ist die Ent⸗

scheidung des Reichs wirtschaftsministers einzuholen. Langfristige Kredite. 66 . 9. Eine nach der Devisenverordnung und den Durchführungs⸗ verordnungen erforderliche Genehmigung zum Zwecke ö. Rück⸗ zahlung von langfristigen Krediten (Darlehen, Hypotheken) und anderen langfristigen Anlagen (3. B. Beteiligungen) in in⸗ und ausländischer Währung, die vor dem 16. Juli 1931 von einem Ausländer oder Saarländer gegeben worden sind, darf (vorbehalt⸗ lich der Bestimmung in Abschn. III Nr. 23 Buchstabe a, betreffend die regelmäßige Tilgung) nur erteilt werden, wenn der Gläubiger bereit ist, die Zahlung in Reichs mark auf ein bei einer Devisenbankt geführtes Konto, über das nur mit schriftlicher Genehmigung der Stelle für D visenbewirtschaftung verfügt werden kann (Sperr⸗ konto), an Erfüllungs tatt anzunehmen. Die Genehmigung zur Verfügung über das Sperrkonto ist zu erteilen, wenn die Voraus⸗ setzungen von Nr. 8 Buchstabe e erfüllt sind. Langfristige Anlagen sind folche, bei denen eine längere Laufzeit als ein Jahr ver⸗

, mn des Abf. 1 gilt auch für kurzfristige Sypo⸗

thekarkredite. (. . . ?

ie Genehmigung zur Rückzahlung zu freier Verfügung de . en nl werden für i h, ri. bereits vor Inkrafttreten der D visenv rordnung die Künd an, m. tragsmäßig erfolgt oder die Fälligkeit eingetreten ist. 2 . nicht für Hypotheken, bei denen die Kündigung nach Maßga e de Aufwertungs schlußgesetzes vom. 18. Juli 1o39 erfolgt ist. 6.

Die Genehmigung zur Rückzahlung zu freier Verfügung de Gläubigers kann ferner erteilt werden.

Richtlinien v.

e Rüäcsicht auf die per önlichen Ver hãl tuisse des 83 4 e e eine unbillige Härte bedeuten würde. Beträgen von mehr als 20 00 Reichsmark ist die Entscheidung des

Reichs wirtschaftsministers einzuholen.

10. Die Umlegung eines bei einer ausländischen Bank ge⸗ führten Guthabens zu einer anderen Bank in demselben oder einem anderen Lande ist ohne Genehmigung zulässig, soweit sie nicht mittelbar oder unmittelbar dazu führt, daß bei Schuldver⸗ hältnissen der in Nr. 6 genannten Art eine vor dem 1. August 1931 entstandene, bei anderen Schuldverhältnissen (Nr. 8) eine vor dem 16. Juli 1931 entstandene Schuld abgedeckt wird, z. B. dadurch, daß ein ausländischer Gläubiger mit seiner Forderung aufrechnet. Zuständigkeit. 11. Abweichend von § 17 Abs. 2 der Devisenverordnung ist 3. Anträge eines Ausländers, die sich auf ein bei einer inländi⸗ chen Bank geführtes Konto beziehen oder die ein von der Reichs⸗ bank ermächtigtes Kreditinstitut (5 2 Abs. 3 Satz 1 der Devisen verordnung, Devisenbant) für einen ausländischen Kunden stellt, die Stelle für Devifenbeiwirtschaftung zuständig, in deren Bezirt die Devisenbank oder ihre eie r,, . ihren Sitz hat. 12. Für Anträge, die ein Gläubiger auf Erteilung der zur Leistung des Schuldners erforderlichen Genehmigung stellt 6 7 der Siebenten Durchführungsverordnung), ist die Stelle für De⸗ visenbewirtschaftung zuständig, in deren Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Ort der Leitung hat. Dem Schuldner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag zu geben. 13. Für die Erteilung von Genehmigungen, die sich auf den Verkehr mit dem Saargebiet beziehen, ist die Sielle für Devisen⸗ , Köln auch in den Fällen der Nr. 12 ausschließlich zuständig.

Die Anträge sind bei dem Sonderbeauftragten des Präsi⸗ denten des Landesfinanzamts Köln als Stelle für Devisenbewirt⸗ schaftung, Saarbrücken 1, Neumarkt 26, einzureichen.

14. Allgemeine Genehmigungen zum Verkehr mit Devisen gemäß dem III. Abschnitt Nr. 3, 19, 11, 14, 21 und 22 dieser Richtlinien sind für Zweigniederlassungen. die selbständig Ge⸗ schäfte abschließen und im Handelsregister eingetragen sind, in der Regel von der für diese zuständige Stelle für Devisenbewirt⸗ Haltung zu erteilen. Wenn die zuständige Stelle für Devisen⸗ bewirtschaftung einer Hauptniederlassung eine solche allgemeine Genehmigung zugleich für den Geschäftsbereich einer oder mehrerer ihrer Zweigniederlafsungen erteilt, so ist dies in dem Ge⸗ nehmigungsbescheid ausdrücklich auszusprechen. J

Wird einer Zweigniederlassung durch die nach Ab. 1. Satz 1 zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung eine allgemeine Ge⸗ nehmigung erteilt, so hat diese Stelle die für die Hauptnieder⸗ lassung zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung hiervon zu unterrichten; wird einer Hauptniederlassung eine allgemeine Ge⸗ nehmigung durch die nach Abs. 1 Satz 2. zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung erteilt, so hat diese die für die Zweig⸗ niederlassung zuständigen Stellen für Devisenbewirtschaftung hiervon zu untexrichten. ; K * .

15. Zweigniederlassungen einer ausländischen Firma im Iu⸗ land, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unterhalten, gelten auch im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als im Inland anfässige Personen;, Zweigniederlassungen einer inländischen

irma im Ausland, die einen selbständigen Geschäftsbetrieb unter⸗ rn gelten auch im Verhältnis zu ihrer Hauptniederlassung als ini Ausland ansässige Personen. .

16. Wenn nach 8 7 Abs. 2 der Devisenverordnung mehrere Stellen für Devisenbewirtschaftung zuständig wären, die Ent⸗ scheidung aber nur einheitlich erfolgen kann, so ist diejenige Stelle )ẽ— Devisenbewirtschaftung zuständig, bei der zuerst ein Antrag eingereicht wurde.

II. Abschnitt.

Richtlinien für die Auslegung und Anwendung einzelner Vorschriften. Zu § 3 Devisenverordnung.

1. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich zu Verfügungen eines Ausländers oder Saar— lanbers lüber sein Guthaben in ausländischer Währung, soweit es bei den in Abschnitt 1 Nr. 6 genannten Schuld verhältnissen nach dem 31. Juli 1931, bei anderen Schuldverhältnissen Abschnitt 1 Nr. 8) nach dem 15. Juli 1931 im Inland entstanden ist (neues Konto). ö

fön Die Genehmigung gemäß S§8§ 3. 7. der Devisenverordnung ist . erforderlich zur vertragsmäßigen Rückzahlung eines einem Inlanber von einem Ausländer oder Sagarländez. nach den in Nr. 1 genannten Zeitpunkten in ausländischer Währung ein⸗ eräumten Kredits. Die Genehmigung zu einer der Rechtshand= ungen des 5 2 Abs. 2, S8 3. 6, Nr. 2, 7 der Devisenverordnung, § 2 der Ersten Durchführungsverordnung ist zu erteilen, wenn sie nachgesucht wird, um die vertragsmäßige Rückzahlung von Kre⸗ diten der in Satz 1 genannten Art zu ermöglichen. ö

3. Eine Genehmigung gemäß § 3 der Devi senverordnung ist nicht erforderlich zur Diskontierung von Tratten gegen Export⸗ ware durch Banken, die sich schon bisher mit dem Ankauf solcher Tratten befaßt haben. .

4. Die Uebernahme von Bürgschafts- und i tungen in ausländischer Währung stellt keine. Verfügung im Sinne von 8 3 der Devisenverordnung dar. Die zur Erfüllung solcher Verpflichtungen erforderliche Genehmigung kann ber : its bei der Uebernahme der Garantie oder Bürgschaft verbindlich in

i erden. . ,, 2 Abs. 2. 85 3, 7 der Depisen

, ge af zur Erfüllung Bürgschaf is⸗

verordnung ist nicht erforderlig rfüllung von und in n n, ,. in ausländischer hmm durch

und Garantieverpflich⸗

wann die Verweigerung Gläubigers Bei

eine Devisenbank aus Bürgschaften und Garantien zügunsten ihrer R Kunden, wenn die Devisenbank bereits bisher derartige Verpflichtungen zu übernehmen pflegte und das garan⸗ tierte Geschäft die nach der Devisenverordnung erforderliche Ge⸗ nehmigung erhalten hat. k ö .

; 3 k 68363 gemäß § 3 der Devisenverordnung ist nicht erforderlich: