1931 / 303 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1931 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs und Staatsanzeiger Rr. 303 vom 30. Dezember 1931. S. 4

28. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können solchen Firmen und Einzelpersonen, denen die zuständige Industrie⸗ und Dandelskammer eine Bescheinigung darüber erteilt hat, daß sie in ihrem regelmäßigen Geschästsbetrieb in erheblichem Umfang fortlaufend Zahlungen nach dem Ausland zu leisten haben für

a) Transportkosten und Zölle, . .

b) Schiffebedürfnisse im See⸗ und Binnenschiffahrtsverkehr,

c) Patent- und ähnliche Gebühren, ;

d) Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen

ej Gehälter, Loöhne, Provisionen und ähnliche Bezüge an Ver⸗

treter, Angestellte und Arbeiter, die dauernd oder längere Zeit im Ausland tätig sind,

Genossenschaftsregister eingeltagen sind und denen die zustäudige Indunstrie⸗ und Handelskammer eine Bescheinigung darüber erteilt dat, daß sie im Rahmen ihres bisherigen Geschästsbetriebs im Rainen und sür Rechnung von ausländischen Versicherungs⸗ unternehmungen Zahlungen sür VBersicherungsleistungen von Inländern zu erhalten oder an Inländer zu leisten haben, die allgemeine Genehmigung erteilen,

a) Zahlungen inländischer Versicherungsnehmer, welche die erforderliche Genehmigung zur Zahlung an die aus⸗ ländische oder saarlandische BVersicherungsunter nehmung nachweisen, an diese weiterzuleiten,

p) Zahlungen, die sie von der ausländischen oder saar⸗ zeit im A! ; . ländischen Versicherungsunternehmung empfangen haben, ) Geschäftsreisen des Antragstellers oder seiner , an inländische Versicherungs nehmer weiterzuleiten. g) sonstige Nebenkosten im Warenhandel mit dem Ausland,

Ar. 3 Abs. I Satz 3, Abs. 4 und 5 gelten entsprechend. die gemäß z 2 Abs. 2, 35 3, 6 Nr. 2, 7 der Devisen vergrdnung,

Andere Geschäfte sz 2 der Ersten Durchführungsverordnung erforderliche Genehmi⸗ 2s Eine Genehmigung gemäß S 2 Abs 2 3 3, 6 Nr. 2, gung , soweit es sich um Zahlungen für die

9. . . 1 1 D * 2 8D8D 9 * 2 8 te de

der Tevisenverordnung. z 3 der Ersten Durchführungsverordnung a 1 r * . 3 3 Abl. ist zu erteilen, soweit gezahlt werden sollen: ; ; x ;

a) Zinfen, einer angemessenen Verzinsung entsprechende Ge⸗ Auswandern.

d ,, 2 . . 4 = §8 2 Abs. 2, 85 3, 7 der isenverordnung erteilt werden, w 3 8 . . 8 ,, er die Bescheinigung einer größeren ins wanderer er gh ng n, 8 ch um Vin ger in dem = n, , n. vorlegt, wonach er dieser Stelle gegenüber die ernsthafte Absicht rege 4 * gung ga n 23 4 hhergmn ehren zur Auswanderung glaubhaft gemacht hat und worin die Aus⸗ 23 . ( a ,. =* wandererberatungsftelle sich gutachtlich darüber äußert, welcher 3 —— als ein * : Beirg i. *. mute tele ur g r nn, , m,. garten Jinsen, Provissonen und Spesen in vertragsmähßiger Höhe im Ausland angemessen ist. Bei Anträgen über, mehr n für ger n Kredite, . zwar sowoͤhl für Kassa⸗ = . 2 2

kredite wie für Trattenkredite; bei letzteren einschließlich 1 9. ich in! an, 8 9

der Anschaffung des bei der Prolongation abzuziehenden Die 22 Auswandererberatungsstellen im Reich sin) Tiste j solgere: Helfen w itst: 1511; gn X24 Hane n Ee , . 36 * r, e, m, 8 Straßs 15 11 Eyvangelscher Dauptnerein für deutsche Anstesl mitteln und? zuͤr Berfügung über soiche zum wenge der und. Auswanderer); Bielefeld, Zastrowstr. 27; Braunschweig, Zinszahlung 'für Kredite, die gegen Sinterlegung von Breite Str. 22; Bremen, Martinistr. 14 II; Breslau, Friedrich⸗ Vertpapieren gegeben sinö, nur erteilt werden, wenn der straße 3 ]: Dres den A 1. Friese ngasse 6. Elfen Erster dagn 5 Schuldner darlul, daß die Zinsen nicht durch Zinsschein⸗ Frankfurt a. Main, Raths nauplatz 3; reiburg ä. B., Werth⸗ eingänge aus den hinterlegten Wertpapieren abgedect mannplatz 4 Halle a. S. Am Stein to 48 vamburg, affe. werd: n Wilhelm⸗Straße 11011 Hamburg, Große Allee 42 (St. Raphaels⸗

ö Transporttosten und Zölle; . . 43 ee, e,, . nm m, . Shir sfabedürkutsse im See? o Binnenschiffahrtsverkehr; ruhe, Stefanienstr. K; Köln, Margaretenkioster 1. önigsberg J , der e , r , .

2 2 2 2 22. : 1 3 2; e 38 a C. ö. . 2 ö t, 3 —̃. . . it, Stuttgart, Deutsches Ausländs⸗Institut, Haus gebiet ansassigen Gläubiger; . t des Deutschtums.

Gehälter, Lohne, Provisionen und ähnliche Bezüge an Vertreter, Angestellte und Arbeiter deutscher Firmen

2

Er Kr tre

Ge we

2 bis 5 gelten entsprechend.

üb

Beamte im Ausland.

in m, der Richtlinien vom 21. August 1931

ordnung

IV. Abschnitt. Uebergangsbestimmungen.

1. Abschnitt AL Nr. 3. 10 11, 21, 22 treten mit d Januar [2 in Kraft. Bis dahin gelten die entsprecher ten e n ng zu diesen vom 2. Oltober 131 fort. ri,

2. Abschnitt Ii Nr. 31 tritt mit dem 10. Januar 193 aft. In der Feit vom 28. Dezember 1931 bis zum Initn ten dieser Bestimmung kann der Gegenwert von .

scheck, die aus dem Ausland oder dem Saargebiet zum eingesandt werden und den in Abschnitt 11 Nr. 31 vorgesehenen

nehmigungsvermeis nicht tragen, auf dem Konto eine

8 Aus

länders oder Saarländers ohne Genehmigung gutgeschrie

rden, wenn ;

a die Bank, von dem der Ausländer oder Saarländer mi der Einziehung 6 wird, den Scheck mit dem An druck „aus dem Ausland“ versieht, und 23

b) die bejogene Bank binnen 10 Tagen der für sie zuständigen

aftung derartige Schecks sowen

Stelle für Devisenbewir sie eg einen Betrag 1000 RM und mehr lauten, unte Angabe des Ausstekets sowie der mit der Einziehung auftragten inlänmsschen Bank mitteilt. 1

e kanntm achung ndoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver om 10. Oktober 1931 zur Aenderung rer echnung von Hypotheken und sonstigen üchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569).

er den

Der Londoner Goldpreis beträgt am 30. Dezember 1931

für eine Unze Feingold .... in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 30. De— zember 1931 mit RM l ,38 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach... . in deutsche Währung umgerechnet....

Berlin, den 30. Dezember 1931.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

120 sh 8 d,

RM 86, 75g, Pence 46 56) RM 2,7893.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 23. Dezember 1931.

Die auf den Stichtag des 23. Dezember berechnete Gro

handelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

30. Aktive Beamte des Reichs, der Länder, der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft und der Reichsbank sowie aktive Ange⸗ hörige der Wehrmacht (Reichsheer und Reichsmarine), die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland oder im Saargebiet haben, erner die deutschen 6 und konsularischen Vertretungen

seinschließlich Zeitungsunternehmungem), die dauernd oder für erhebliche Zeit im Ausland oder im Saargebiet tätig sind;

h) sonstige Nebenkosten im Warenhandel mit dem Ausland.

Ver. ändern in vh

1913 100

Inderxgruppen 1931 l6. Dez. 23. Dez.

Versicherungsleistungen. A4. Eine Genehmigung emäß 5 2 Abs. 2, 3, 6 Nr. 2, 7 der Devisenverordnung, 5 2 der Ersten Durchführungsverordnung ist zu erteilen, soweit Leistungen der Versicherungsnehmer aus er he en wer fate gezahlt werden sollen.

Die Genehmigung ist zu versagen:

a) wenn es sich um eine nach dem 20. Dezember 1931 in ausländischer Währung abgeschlossene Personenversicherung handelt; als Abschluß gilt auch die Umwandlung einer bisher laufenden Reichsmarkversicherung in eine Valuta⸗ versicherung; ö ; .

b) wenn ein Versicherungsnehmer über eine tarifmäßig laufende Jahresprämie hinaus eine Versicherungsprämie entrichten will; besonders wenn Einmalprämien oder Vorauszahlungen von Prämien geleistet werden sollen;

c) wenn bei einer nach dem 15. Juli 1931 abgeschlossenen Per⸗ sonenversicherung die vereinbarte Prämienzahlungsdauer weniger als 12 Jahre beträgt; . ;

d) wenn eine Leistung an eine ausländische, in Deutschland nicht zugelassene Versicherungsunternehmung bewirkt werden soll, es sei denn, daß es sich um Rückversicherung, Transportversicherung oder Versicherung gegen Kursver⸗ luste (aufsichtsfreie Versicherungszweige) handelt.

Reiseverkehr 25. Eine Genehmigung gemäß § 2 Abs. 2, S8 3, 6 Nr. 2, 7 der Devisenverordnung, 8 2 der Ersten Durchführungsverordnung kann erteilt werden: .

a) für geschäftliche Auslandsreisen von Gewerbetreibenden und ihren Angestellten, wenn die zuständige Handelskammer bescheinigt, daß die Reise aus geschäftlichen Gründen not⸗ wendig ist und daß Art und voraussichtliche Dauer der Reise den angeforderten Betrag rechtfertigen;

b) für den nichtgeschäftlichen Reiseverkehr, wenn beachtliche Gründe für die Durchführung der Reise vorliegen und der angeforderte Betrag nach Art und Dauer der Reise und nach den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers an⸗ gemessen erscheint.

In den Fällen zu a und p sind Beträge, die der Antragsteller

im Rahmen der Freigrenze (G 11 der Devisenverordnung in Ver⸗ bindung mit 9 der Sechsten Durchführungsverordnung) noch in Anspruch nehmen kann, von dem beantragten Betrag abzusetzen.

Wiederkehrende Leistungen.

26. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können die Ge⸗ uehmigung zu Leistungen der in Nr. 23 Buchstaben a,. b. 1 Nr. 21 bezeichneten Art, die an regelmäßig wiederkehrenden Stichtagen in bestimmter Höhe fortlaufend zu entrichten sind, im voraus für die Dauer von bis zu 6 Monaten erteilen, wenn nach Art und Zahl der Leistungen das Nachsuchen von Einzelgenehmigungen jedesmal im Zꝛilpunkt der Fälligkeit eine unangemessene Belastung für den 2 bedeutei. In dem Genehmigungsbescheid sind die einzelnen Leistungen unter Angabe der Fälligkeitszeitpunkte auf⸗ zuführen. Die Sammelgenehmigung berechtigt zur Vornahme der einz lnen genehmigungspflichtigen Handlungen erst im Zeitpunkt der Fälligkeit.

7. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können einem Ausländer oder Saarländer, der im Inland Grundstücke, Hypo⸗ theken oder ähnliche Vermögensanlagen besitzt oder im Auftrag des Ausländers oder Saarlaͤnders einer Devisenbank die allge⸗ meine Genehmigung erteilen, Darlehens⸗, Hypotheken⸗ Miet⸗ und Pachtzinsen und ähnliche wiederkehrende Leistungen auf einem bei der Devisenbank für ihn geführten Konto ohne be⸗ sondere Genehmigung für die zu den Zahlungen verpflichteten Personen gutzubringen, wenn die Bank bestätigt, daß der Konto⸗ inhaber bereits früher derartige Zahlungen durch Gutschrift auf dieses Konto erhalten hat und der Kontoinhaber eine Aufstellung einreicht, aus der sich ergibt, bis zu welchem Höchstbetrag er künftig derartige Gutschriften auf dem Konto erwartet. Der Kontoinhaber oder die kontoführende Bonk müssen sich verpflichten, bis zum Sechsten jeden Monats der zuständigen Stelle für Devisenbewirt⸗ schaftung eine Aufstellung der Beträge einzureichen, die auf Grund der erteilten Genehmigung während des vergangenen Monats auf dem Konto gutgeschrieben wurden.

m Ausland stehen hinsichtlich ihrer in nile Konten und Forderungen in Reichswährung sowie ihrer inländischen, auf Reichsmart oder Goldmark lautenden Wertpapiere den Inländern l. gleich. Die Genehmigungspflicht gemäß § 2 Abs. 2, 3 3, 4, 7 der Devssenverordnung, cz 2, 3 der Siebenten Durchsührungs⸗ 3. verordnung bleibt unberührt. 4. Einer Genehmigung gemäß 8 2 Abs. 2. 5 6 Nr. 2, 5 7 der Devifenverordnung bedürfen jedoch die in Abs. 1 genannten Be⸗ 5. amten und Vertretungen nicht, soweit es sich um Beträge handelt die bei der Ueberwelsung auf ihr bei, einer inländischen Ban geführtes Konto von der vorgesetzten Dienststelle als Dienstbezüge . oder amtliche Gelder gekennzeichnet sind. ; . Wahltonsuln gelten nicht als Beamte im Sinne dieser Be⸗ stimmung.

Versorgungsbezüge, Rentenzahlungen.

31. Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können Reichs⸗ angehörigen, die im Ausland oder im Saargebiet ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, die Genehmigung zur Verfügung gemäß 58 2 Abs. 2, Ss 6, 7 der Devisenverordnung über ihre laufenden de, , ,. aus öffentlichen Kassen, Pensionsbezüge, die auf privatrechtlichen Verträgen beruhen, Unterhaltsrenten auf geseßlicher oder vertraglicher Grundlage,

Leibrenten, Versicherungsrenten und ähnliche regelmäßig wieder⸗ kehrende, dem Lebensunterhalt dienende Zahlungen erteilen. wenn der Antrggsteller bereits vor Inkrgjttreten der Devisenverordnung seinen Wohnsitz dauernd im Ausland gehabt hat und wenn und

I7. 18.

Umfang nicht übersteigen.

Die Genehmigung gemäß Abs. 1 ist solchen Bezugsberechtigten

von Versorgungsbezügen aus öffentlichen Kassen, die nach dem Inkrafttreten der Bevisenverordnung ihren Wohnsitz oder dauern⸗ den Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, zu erteilen, wenn die zuständige oberste Reichs⸗ oder Landesbehörde auf Grund von 38 10 und 14 des Abschnitts Kap. V des Dritten Teils der Dritten Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 (RGGBl. I S. 537 die erforderliche Zustimmung zu der Verlegung des Wohnsitzes oder dauerndem Aufenthalt erteilt hat. Die Vorschrift des Abs. 1 gilt entsprechend bei Personen, die sich vorübergehend zu gerechtfertigten Zwecken, insbesondere zu Studien⸗ oder Forschungszwecken, im Ausland oder Saargebiet aufhalten. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, daß der Auf⸗ enthalt bereits vor dem Inkrafttreten der Devisenverordnung be⸗ gonnen wurde.

Die Genehmigung kann im voraus für die Dauer von bis zu sechs Monaten erteilt werden, wenn damit zu rechnen ist, daß die Voraussetzungen für die Verfügung für eine längere Zeit be⸗ stehen werden.

32. Eine Genehmigung gemäß 5 2 Abs. 2, S8 3, 6. Nr. 2, 7 der Devisenverordnüng, z 3 der Ersten Durchführungsverardnung ist nicht erforderlich zür Ausführung laufender Rentenzahlungen an Berechtigte im Ausland oder im Saargebiet, die von den Trägern der deutschen Unfall⸗. Invaliden⸗ und Angestelltenver⸗ sicherung sowie, der knappschaftlichen Pensionsversicherung auf Ehn en Versicherungsgesetze oder besonderer Staatsverträge zu

leisten sind.

Verkehr mit dem Saargebiet.

33. Eine Genehmigung gemäß 8 6 Abt. 2 und 3, 5 7 der Devisenverordnung, 8 3 der Ersten Durchführungsverordnung ist zu erteilen, soweit es sich um solche Zahlungen und Ueberweisungen deutscher Bankfirmen an ihre Zweiganstalten im Saargebiet handelt, die für die Aufrechterhaltung des gewöhnlichen Geschäfts⸗ verkehrs ie, diesen Stellen notwendig n Als gewöhn⸗ licher Geschäftsverkehr ist ein Verkehr anzusehen. wie er bereits in der Zeit vor dem Inkrafttreten der Verordnung bestanden hat.

die

sto zei

Deutsch⸗Niederländisches Fi nanzabkommen.

34. Gemäß 8 23 Satz 4 der Devisenverordnung in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums vom 18. Juli 1931 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 166) gilt die Ver⸗ schrift des 5 2 Abs. J der Devisenverordnung nicht für Geschäfte der Treuhandverwaltung für das deutsch⸗niederländische Finanz⸗ abkommen vom 11. Mai 1920 RGBl. 1921 S. 55 welche

8. Metalle (außer Eisen) . Textilien K

Chemikalien) .... Künstliche Düngemittel Technische Oele und Fette Kautschuk . Papierstoffe und Baustoffe .

soweit die Beträge einen seinen Lebensverhältnissen angemessenen =

O, 4 vH gesunken. der Indexziffer für Agrarstoffe alle

der Schweinepreise Ind ziffer für Vieherzeugnisse wirkten sich dor allem Preisrit⸗ hang, für Milch (Berlin) und Eier (Westdeutschland) au

neben lagen die Preise für Schmalz und Speck niedrige als in der Vorwoche. angezogen. ist durch niedrigere Preise für inländisches und für Kleie bedingt.

die r für Kupfer gestiegen;

Zinnprei

i Textilien wurden Preiserhöhungen aumwollgarn durch Preisrückgänge

ausgeglichen.

teilwelse auch für Oberleder sind weiter gefallen.

höhung der Indexziffer für künstliche Düngemittel

63 Ermäßigung der . Bezugsvergütung sin ali

Leinöl, 24

sowohl der Produktionsmittel wie der Konsumgüter, verstärkt gesunken.

IJ. Agrarstoffe. anzliche Nahrungsmittel . 112, h hb. 5 100,4 93, 1 93,5 91, 1

112,0 ie . 68, 2 Vieberzeugnisse ... Futtermittel... . Agrarstoffe zusammen . II. Kolonialwaren . III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. Kohle ; . Eisenrohstoffe und Eisen .

1

129, 7 107, 1 bb. 7 . 67.0 72,9 115,6 71,9 103.2 6,6 110,8 120,5

96,9

127,9 132,4

130,5 103,6

äute und Leder...

.

Papier .

1r -* I*

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. IV. Industrielle Fertigwaren. Produktions mittel.... Konsumgüter Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen V. Gesamtindex

) Monatsdurchschnitt November.

Die Gesamtindexziffer ist gegenüber der Vormolhe un An diesem Kückgang sind mit Ausnahm Hauptgruppen beteiligt. m einzelnen sind an den landwirtschaftlichen Märlten

reise für Rinder und Kälber gestiegen; die Bewegunm

war nicht einheitlich. In der Inden

Die 4 haben zum Jil Der Rückgang der Inderzifser für Futtermittl i Futtergetred

on den Kolonialwaren sind Tee, Kakao und einig

Margarineöle im Preis zurückgegangen.

An den Märkten der Nichteisenmetalle sind vor allen daneben lagen auch di In der Indexzisfe für Baumwolle u i Flachs und Inh äute und Felle u Die Ch ist du

e höher als in der Vorwoche.

Die Preise für Rinds

verursacht. Im übrigen waren Preisrückgänge it (für technische . und unter den Bam,

ffen für Bauholz, Baueisen und Leinölfirnis zu ver

.

Die zwar

Preise der industriellen Fertigwaren, und ö Berlin, den 29. Dezember 1931.

Statistische? Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

(ortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage)

Die Stellen für Devisenbewirtschaftung können dem Aus⸗ länder oder Saarländer oder in seinem Auftrag der Devisenbank die allgemeine Genehmigung erteilen, in Höhe der nach Abs. 1 auf em Konto erfolgten Gutschriften zu Lasten des Guthabens Ver⸗ jügungen gemäß s 2 Abs. 2 und 6 Nr. 2 der Devisenverordnung zu treffen. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprech nd.

Die Vorschriften in Abs. 1 und 2 gelten entsprechend für Postscheckkionten.

Nr. 6, letzter Satz, Nr. 8 und 9 finden entsprechende Anwendung.

die vertragsmäßige Vergütung für einen Guldenkredit, seine Ab⸗ deckung und Sicherung betreffen, sowie für Zahlungen an den Schuldner eines solchen Kredits, die im Rahmen eines durch den Kredit versorgten Betriebes erfolgen.

Eine Genehmigung gemäß §. 2 Abs. 2, 5 3, 7 der Devisen⸗ verordnung ist nicht erforderlich für Rechtshandlungen der Kredit⸗ nehmer der in Abs. J genannten Treuhandverwaltung, die im Rahmen der zwischen der Treuhandverwaltung und den Kredit⸗ nehmern getroffenen Kreditverträge erfolgen.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Mengering in Berlin⸗Pankow.

Druck der Preußischen Druckerei und Verlags. Aktiengesellschan

Berlin,. Wilhelmstraße 32

Sechs Beilagen leinschließlich drei Zentralhandelsregisterbeilagen).

Deutscher Reichsanzeiger und Preuhischer Staatsanzeiger

Berlin, Mittwoch, den 3

Rr. 303.

0. Dezember

Sffentlicher Anzeiger.

Mt

1. Untersuchungs und Strassa 2. Zwangeversteigerungen, ö.

3. 2 4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

6. Auslosung usw. von Wertvapi 7. Attiengesellichaften, 6

8. Kommanditgesellschatten auf Aktien, 2. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. ö H.

11. Genossenschaften,

12. Unfall und Invalidenversicherungen, 13. Bankausweise

14. Veischiedene Bekanntmachungen.

!

3. Aufgebote.

ä]. TRA fgebes,

mer kaufmännische Lehrling Walde⸗ Schwieger in Lüchow hat das Auf⸗ un des Sparbuchs Nr. 2632/3585 über ige der Spar⸗ & Darlehnskasse Landwirtschaftlichen Vereins in bitrow, ausgestellt auf Karl Mextens ion, beantragt. Der Inhaber Sparbuchs wird aufgefordert, späte⸗ 3 in dem 2 8. Juli 1932, mnittags 9 Uhr, vor dem unter⸗

shneten Gericht anberaumten Auf⸗

botstermin ime die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ z die Kraftloserklärung der Urkunde vlgen wird.

migericht Lüchow, 15. Dezbr. 1931.

5j Aufgebot. Die Rittergutsbesitzerin Frau Marie Balz geb, Seydel in. Liebesitz, ver⸗ an durch Rechtsanwälte Jehser und brtens in Guben, hat zum Zwecke Anlegung eines Grundbuchblattes „Aufgebot der in der Grundsteuer⸗ stterrolle der Gemarkung Eaaso ein⸗ nngenen Parzellen 16656, 1676, 1683/6 ö, 44 und 45, Kartenblatt 1, das Plan E bei der Mühle, 4.17 a, nk bei der Mühle, 2,98 a, Plan E der Mühle, 19,77 a, Plan E bei der ihle, 183, 0680 a, Plan E in den Wiesen, Fhä, Plan B in den Wiesen, 43,99 a, mtragt. Es werden daher alle Per⸗ ßen, welche das Eigentum an den gebotenen Grundstücken in Anspruch smen, aufgefordert, spätestens in dem den 3. März 1932, vormittags uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ zt anberaumten Aufgebotstermin e Rechte anzumelden, widrigenfalls ke Ausschließung mit ihrem Rechte gen wird;; , , Guben, den 23. Dezember 1931. Das Amtsgericht.

59 Das Amtsgericht Ludwigshafen, h, hat am 11. Dezember 1931 in kchen: 1. Hans Mayer, Restaurateur . Kirchgasse, E 433/31, Deutsche Bank und Diseonto⸗Gesell⸗ eit, Filiale Kaiserslautern, E 728/31, Vilhelm Grimm, Postassistent in sänffenburg, Innere Dammerstr. 5, 31, 4. Karl Albrecht. Eisenbahn⸗ tinspektor a4. D. in Weißenburg ndern Ringstr. 32, E 835/31, 5. Kath. Rrpfründe Deisenhausen, vertreten ich Adalbert Kaltmayer, Pfarrer in isenhausen, E 836 / 81, 6. Bayerische srenäbank in München, E sss 3, ll szt, 7. Johann Steger, Hilfs— beitet in Hohenstadt b. Hersbruck Rr, 92, E Wa / 81, 8. Erben des am . 1929 in Bayreuth verst. Fabrik⸗ deiters Johann Kurz, daselbst, näm⸗ 3: a) Christiana rammon,. geb, mi, in St. Johannis, b) Mick ei i, Schreiner in Fürth, e) Thomas mii. Fabrikmeister in Bayreuth, Kassel⸗ unnstr. 31, d) Lisette Kern, geb. Kurz, nunst, 31, d) Lisette Kern, geb. Kurz, keichenbach i. Vogtl, . Hans Kurz, greiner in St. Johannis, 3 Michael mij, Fabrikarbeiter in St. Johannis, unter a, b, d mit 11 Genannten ich Thomas Kurz, sreuth. Kasselmannstr. 31, als Be⸗ Lmächtigten vertreten, E 1024i31, Hnrad Königsdörfer, Altsitzer in mffenhofen, E 1965/31. 10. Rudolf mann, Landwirt in Bürgstadt am an, Hz. 49, E 129631. 11. Wilhelm ter Landwirt in Breitfesterhof bei umholder E 1386/31. 12. Johanna dersh ledig, ohne Beruf, in Grün⸗ * E 188751, 15. Verein für Ambu, si Land⸗Krankenpflege im Bezirk i estein, Zweigberein Ebensfeld, teten durch den Vorstand H. i, nn, Pfarrer in Ebensfeld. E 1539/31, e eta Lennhof in Charlottenburg, ö ö . ö ner. Ehefrau von Jose eitner, detnecht in ., en, Amen, wer Str. 68, E. 175931, 18. Josef am Prestele, Privatiei in Wildpolz= n E 1766/51, 17. Friedrich Kaiser, Sgrün Nr. 7I,

I ; rank att z,, E arrsöt, 18. Gunds ert Lothringer

B

55 Oldau von der

von

. sschlußurteil er⸗

seine Rechte anzumelden 4

abrikarbeiter in g

lassen: J. Folgende auf den Inhaber lautende . der . vpothekenbank in 2 fen am Rhein werden . kraftlos erklärt: 1. Ser. 6 Lit. D Nr. 5105 über 200 PM auf Antrag des Hans Meyer, Restau⸗ rateur in Bayreuth, E 433/31, 2. Ser. 5 Lit. E Nr. 1205/4, 11743 über je 100 PM und Ser. 52 Lit. D Nr. 1019 über 200 PM auf Antrag der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft, Filiale Kaiserslautern, E 728/31, 3. Ser. 21 Lit. B Nr. 4 über 10090 PM und Ser. 21 Lit. D Nr. 12545 über 200 PM auf Antrag des Wilhelm Grimm, Post⸗ assistent in Aschaffenburg, E 729 31, Ser. 45 Lit. B Nr. 12 487 über 299 PM auf Antrag des Karl Albrecht, Eisenbahnoberinspektor a. D. in Weißen burg i. Bay., E 835/31. 5. Ser. 29 Lit. D Nr. 13587188 über je 200 PM auf. Antrag der Kath. Pfarrpfründe Deisenhausen, E 836/81, 6. Ser. 20 Lit. B Nr. 5317 und Ser. 23 Lit. B Nr. 5071 über je 1009 PM, Ser. 51 Lit C Nr. 6732 über 500 PM 14 An⸗ trag der Bayer. Vereinsbank in Mün en, E 888 / 31, E 1317/31, 7. Ser. 51 Lit. 9 Nr. IJ089 über 5090 PM und Ser. 51 Lit. E Nr. 13 308 über 100 BM auf Antrag des Johann Steger, Hilfs⸗ arbeiter in Hohenstadt b. Hersbruck, E g2231. 8. Ser. W Lit. O Nr. 6599 über Fc ä, Ser. 28 Lit. D Nr. 10 805 und Nr. 19 903 über je 200 PM auf An⸗ trag der Erben des am 6. 3. 1929 in Bahreuth verst. Fabrikarbeiters Johann zen Kurz nämlich: a Christiana Grammon, Carl eb. Kurz, in St. Johannis, b) Michael urz, Schreiner in Fürth, e) Thomas Kurz. Fabrikmeister in Bayreuth, Kassel⸗ mannstr. 31, d) Lisette Kern, geb. Kurz, in Reichenbach i. Vogtl., e Hans Kurz, ? Schreiner in St. Johannis, 4 Michae Kurz, Fabrikarbeiter in St. Johannis, E 1024731, 9. Ser. 53 Lit. C Nr. 6025 und Nr. 963 über je 509g PM auf An⸗ trag des Konrad Königsdörfer, Altsitzer in Pfaffenhofen, E 1066/31 19. Ser 54 Lit. h Nr. 11 143 über 260 M. auf An- trag des Rudolf Hofmann, Landwirt in Bürgstadt a. Main, E 1296/31, 11. Ser. 53 Lit. g Nr. 8675 über 500 PM. Ser. 53 it. D Rr. iz a4 über 255 Bm auf Antrag des Wilhelm Decker, Land⸗ wirt in Breitsesterhof b. Baumholder, E 1386/31. 13. Ser. 61 Lit. C Nr. 5669 über 500 4M auf Antrag der 8 Lieberich, ledig, ohne Beruf, in Grün⸗ tadt, E 138731, 13. Ser. 54 Lit. E er. 16981 über 100 PM auf Antrag des Vereins für Ambulante Land⸗ Krankenpflege im Bezirk Staffelstein, Zweigverein Ebensfeld, vertreten durch den Vorstand H. Schwarzmann, Pfarrer in Ebensfeld, E 1539/31, 14. Ser. 35 Lit. E Nr. is 86 über 160 PM auf Antrag der Frau Berta Lenhof in Ehar⸗ lottenburg. Mommsenstr. 42, E 1660/31, 15. Ser. 56 Lit. D Nr. 10 815 und Nr. 10 558 über je 209 PM auf Antrag der Therese Stettner, Ehefrau von Josef Stettner, Pferdeknecht in Amendingen,

röder, verwitwete

Hane r mache gie,

Antrag auf Scheidu

Güstrow auf den

Prozeßbevollmächtigten lassen.

treten dur

den

3 nn re, iviljustizgebäude, den 10.

diesem walt als Proze treten zu lassen.

Die Geschäftsstelle des

Rechtsanwalt Dr. heim, klagt Kaufmann

iesecke

1567? B. G.⸗B. des Beklagten B. G.⸗B. Die kla Re

und tsstreits vor die Zivi

diesem Gericht

anwalt als treten zu lassen.

ten zur mündlichen 6

4. Oeffentliche Zustellungen.

84265õj Oeffentliche Zustellung. Die Zeitungsträgerin Marie Martha Schröder, Rudolph, Lange in Hamburg, Breiter Ganz 53 M, voll t. Rechtsanwalt ren C nnn, 6 klagt

ren Ehemann, den Arbeiter (Schnitter Diedrich Karl Emil 83 Küssow bei Neubrandenbur jetzt unbekannten Aufenthalt der Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der J. Zivilkammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Tandgerichts in 6. Februar 1932, vormittags 190 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als vertreten

geb. gen

u Gut i. Heri

s, mit dem Ehe. Die

zu

Güstrow, den 23. Dezember 1931. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

84266] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Minng Martha Frieda Maria Prien, geb. Podein, Hamburg, Ami⸗ dammachergang 81 b. Ippenberger, ver⸗ den Rechtsanwalt Suxborff, amburg, klagt gegen ihren Ehemann, immermann Wilhelm Johann rien, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ Zivilkammer 10 b ievekingplatz), auf März 1932, 94, Uhr, mit der ume nn, sich durch einen bei

ericht zugelassenen Rechtsan⸗ n ver⸗

Hamburg, den 23. Dezember 1931. andgerichts.

84670) Oeffentliche i lte lung. Die Ehefrau Lydia Bode geb. Wolf in Hildesheim, w, , ter:

in Hildes⸗

egen ihren Ehemann, den rich Bode, früher in Hil⸗ desheim, auf Ehescheidung aus 1565, Schuldigerklärung emäß § 1574 Abs. 1 rin ladet den Be⸗ andlung des , nd nn, .

andgerichts in Hildesheim auf den 7. 36 1932, vorm. 19 uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei zugelgssenen. Rechts⸗ rozeßbevollmächtigten ver⸗

Hildesheim, den 21. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

EF Iö5gs5t, 15. Ser. 51 Lit. B Nr. S223 1867] Oeffentliche Zustellung.

über 1000 PM auf Antrag des Josef Anton Prestele, Privatier in Wildpolz ried, E 1796 51, 17. Ser. 63 Lit. B Nr. 79 über 10090 PM auf Antrag des Friedrich Kaiser, Holzhauer in Bischofsgrün Nr. 77. E 1943631, I8. Ser. 1 Lit. D Nr. 10979 über 290 BM . Antrag der Katharina Baumgärtner, eb. Barth, in Frankfurt a. M., Markt . ion /in 1g. Ber. S5 Lit. Nr. 17959 über 190 PM auf Antrag der Gunda Linnert in Marburg 4. Lahn, Lothringer Straße 2a, E 206831, 26. Ser. 52 Lit. D Nx. 11155 über 60h PM auf Antrag des Heinxich Wiede⸗ mann, Landwirt in Nördlingen, E 2660/31. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Straße Nr. 32

Rechtsanwalt Dr. ihren E a. O. auf

hemann, früher

des Beklagten B. G.⸗B. Die ? klagten zur münd

Prenzlau auf den 29.

mächtigten vertreten zu

2. R. 24/31. ,, den 22. De ie Geschäftsstelle des

84268] Oeffentliche Frau Emma Bart

81668 . . . Durch heutiges Ausschlußurteil. sind: 1. die auf den Namen des e gr, Vieih in Altencelle ausgestellte bligation der Spar⸗ und Leihkasse des in Celle Lit. A

Taler, 2. das

Scheele sen.

ar⸗ und Leih⸗

Celle in Celle

ausgestellte Lit. B Nr. 3182, lautend über das auf den Namen t

art wohnhaften arth, rozeß zur Fortsetzung erhandlung vor die

des Landgerichts

vormitiags 9 Uhr. Stuttgart, den

Landkreises Ce Der Rechtsanwalt . Lit. B Nr. 26 878, Weimar, als Vertreter, der fen n nber 585 Räöt, für kraftlos hanng idee geb.

erklärt. IAdorf i. V., erh zimtsgericht Celle, 16. Dezember 193.

84671 Oeffentliche Zustellung.

. ĩ rau J Frledel, in t Klage gegen ihren Mann Emil Lundberg, früher in Aue Thür, jetzt unbekannten Au

Die Arbeiterin Hedwig Braatz geb. Wolter in Schwedt a. O., BVierradener 3, Prozeßbe voll mächtigter:

Schnartz in Prenzlau, klagt gegen den Arbeiter Otto Braatz, in Schwedt

err un, aus 55 1567,

1568 B. G.B. und Schuldigerklärung

emäß 5 1514 Ab 1 e,. ladet den Be⸗

ichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 3. Zivilkammer des Landgerichts in Februar 1932, 10 Üihr, mit der, Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als ö

assen.

ember 1931. andgerichts.

Zuste lung. ladet Ih ö 2. in Siuti Pforzheim ladet ihren zuletzt in Stutt⸗ erw Ehemann. Gustav umeister, im Scheidungs⸗ der mündlichen =. V tuttgart Montag, den 22. Februar 1932,

Seiser, in

auf

22. Dezember 1931.

n 0⸗ in

wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu s Verklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären, ihm auch die 3 des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ tammer des Thüringischen Landgerichts 2 Weimar zu dem auf Dienstag, den Z. ebruar 1932, vormittags 9 Uhr, anberaumten Verhandlungs termin, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. Weimar, den 28. Dezember 1931. Der Urtundsbeamte der Geschäftsstelle 1 des Thüringischen Landgerichts.

S4C673] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Käthe Margarethe Hedwig Küver, Neuenkirchen, vertreten durch den Stadtobersekretär Schricker, Cuxhaven, klagt gegen den Koch Gustav Georg Matzke, zuletzy an Bord des Dampfers „Volkswohl“ der Nordsee, Deutsche Hochseefischerei, Bremen⸗Cux⸗ haven Akt. Ges. in Cuxhaven bedienstet, ß Zt. unbekannten Aufenthalts, weg

nlerhalts mit dem Antrag, den Be⸗ klagten zu verurteilen, an die Klägerin x Sd. ihres Vormunds, Amtsvormund des Jugendamts in Otterndorf, Wohlfahrts⸗ Obersekretär Jacobsen in Otterndorf, als Unterhalt vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebens⸗ jahres vierteljährlich im voraus 75 RM zu zahlen, und das Urteil hinsichtlich der fälligen Unterhaltsbeiträge gemäß —⸗ so8 3.P.-O. für vorläufig vollstreck⸗

ar zu erklären und dem Beklagten die

Kosten aufzuerlegen. Termin zur mündlichen Verhandlung dieses ech, 6 ist am Dienstag, dem 23. Fe⸗ . 10. . 56 vor 3. lesigen Amtsgericht im Amtsgegichts⸗ gebäude, Deichstraße 1, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der Beklagte wird von Amis wegen zu diesem Termin hiermit geladen. Dieser Antrag der Klage wird lat Zwecke der öffentlichen Fein ekanntgemacht.

Cuxhaven, den 19. Dezember 1931.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

81676 Oeffentliche Zustellung.

Die Fa. Paul Scholtyssek & Co. G. m. b. S. in Berlin-Pankow, Brennerstr. 36, verkreten durch deren Geschäftsführer Wilhelm Hanke, Berlin-Pankow, Prenz⸗ lauer Promenade Nr. 129, klagt gegen den. Warenverteiler Fritz Hübner, früher in Cenbuz, Mühlenfkr. 26, wegen Zahlung von 569 RM. Herausgabe der Ubereigneten Möbelstücke, mit dem An⸗ trag, den Beklagten zu veruxteilen, 566 RM (fünfhundertsechzig Reichs⸗ mark) zu zahlen und die gemäß Sicher⸗ heitsbertrag vom 3. 1. 1929 übereigneten Möbelstücke herauszugeben. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Arbeits ericht in Berlin, Wilhelmstr. S5, auf den 22. Februar 1932, 93 Uhr, Zimmer 75, Zimmerstr. 909i, geladen.

Berlin, den 19. Dezember 1931. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

——

81672 Oeffentliche Zustellung.

Der Kürschnermeister Jakob Grubner, Berlin W 56, Nürnberger Straße 43, Prozeßbevollmächtigter: z Fr. Zarinzansty, Berlin W 50, Aus⸗ bacher Straße 10. 2363 gegen 1. den Kaufmann Max Kroch, 2. 2 Ehe⸗ frau. Käthe Kroch, 3 Ostenkötter, beide früher in Ber in⸗Wilmersdorf, Fasanenstr. 35, eit eines der Beklagten zu 2 gehörigen Perstanermantels, unter Mitlieferung eines Skunksschalkragens und unter Vereinbarung eines Preises von RM, mit dem Antrage: 1. die Be⸗ klagten als Gesamtschuldner zu ver⸗ urteilen, an den Kläger 365. (drei, hundert fünfundfünfzig) Reichs marl nebst 2 . Zinsen über dem jeweiligen Reichsbankdistontsatz seit dem 1. Ja. nuar 1990 zu zahlen, 2. die 4 dez Rechtsstreits den Beflagten als Gesamt⸗ 6 aufzuerlegen, 3. den Be⸗ lagten zu 1 zu verurteilen, die dr = vollstreckung in das eingebrachte Gut seiner Ehefrau, der Beklagten . 2. k puiden, 4. das Urteil für vorlän 9 voll treckbar zu erflären. Zur mündliche erhandlung des Rechtsstreits werden

die Beklagten vor das Amtsgericht in

Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz mer 1301, auf den 18. Februar 1532, 5 Ühr, geladen. 29 C 317931. Charlottenburg, 28. Dezember 1931.

Dim⸗

n Die Geschäͤftsste fenthaltz, J. ö

des Amtsgerichts.

iden, den

Rechtsanwalt 9

wegen Umarbeitung !

n) diskont

81669] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Kast C Ehinger G. m. b. H., Druckfarbenfabriken in Stutt⸗ gart, Prozeßbevollmächtigter: . anwalt Dr. Eisenberg 1 in Dessau, klagt gegen: 1. Walter Schoch, 2. dessen Ehefrau Marianne Schoch, beide z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in Köthen (Anhalt), mit der Behauptung, der Beklagte zu 1 habe ihr gehörige Inkassi und Warenbestände unter⸗ schlagen. Sie behaupte weiter, auf dem der Beklagten zu 2 gehörenden Grundstück in Köthen sei zu ihren Gunsten am 27. 8. 1929 eine Siche⸗ rungshypothek in Höhe von 10000 RM eingetragen worden. Sie beantragt daher, zu erkennen: 1. der Beklagte u 1 wird verurteilt, an die Klägerin en Betrag von 5000 RM nebst 2 * nc über Reichsbankdiskont seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen. 2. die Beklagte zu 2 wird verurteilt, die dingliche Zwangsvollstreckung aus der zugunsten der Klägerin im Grund—⸗ buch von Köthen Band 20 Blatt 1221 eingetragenen Sicherungshypothek über 10 000 RM in das dort geführte, der Beklagten zu 2 gehörige Wohnhaus in Köthen, Springstraße 12a, zu dulden. 3. die Beklagten zu 1 und 2 werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. das Urteil wird, evtl. gegen Sicherheits⸗ leistung, für vorläufig vollstreckbar er⸗ klärt. Die Klägerin ladet die Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des dec tre vor die III. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Dessau auf den 4. März 1932, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, 65 durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll-⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Desfau, den 24. Dezember 1931. Der Ürkundsbegmte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

84674 Oeffentliche Zustellung. Die Lübecker Maschinenban⸗Gesell⸗ schaft in Lübeck hat durch Schreiben vom 24. November 1931 den mit dem Eugen Gorziza, früher in Essen, Kett⸗ wiger Straße 11 bis 13, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, abgeschlossenen Lizenzvertrag vom 7. 11. 1827 B23 Patent Nr. 444 953 „Verschiebbarer Verteilungssattel“ zum nächsten * lässigen Termin mit dem Bemerken gekündigt, daß für das kommende Ver⸗ . nur ein Lizenzbetrag von 250 RM gemäß 8. 4 des Vertrages in Frage kommt. Diese Bekanntmachung ergeht zwecks öffentlicher Zustellung des vorbezeichneten Kündigungsschreibens an den Eugen Gorziza. Essen, den 19. Dezember 1931. Das Amtsgericht. Oeffentliche Zustellung. Fahrradhändler Gottlob Klumpp in S de,, klagt gegen den Ro⸗ bert Bauer, . . Schönmünzach, z. Z. mit unbekanntem 5 abwesend, wegen Darlehens und beantragt vorläufig vollstreckbares Urteil zur 6 von 174,52 RM nebst 25 ZIinsen über Reichs bankdis⸗ kont vom Tage der Zustellung der Klage ab. * mündlichen Verhand⸗ lung wird Beklagter vor das Amts- ericht Freudenstadt auf Montag, den 8. Februar 1932, nachm. 3 Uhr, geladen. . Freudenstadt, 2. Dezember 1931. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

84279 Der

. 8 an

RM seit 1. 4. u nd die Kosten des ere h ei zu tragen, pp. 2. den Ver⸗ klagten zu zu verurieilen, an Kläger 2074,20 RM nebst 95 über Reichsbank⸗ insen . 6. 1981 zu zahlen es gegen ihn gerichteten

Rechtsstreits zu tragen, das Urteil au = nztigenfall gegen Sicherheitsleistung für en, vollstreckbar zu er- klären. Der Kläger ladet den 1er. klagten zu 2 * mündlichen Ver and⸗ lung des Rechtzstreits vor die ivil⸗

und die Kosten

kammer d des Thüringischen Landgerichts