1932 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Apr 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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O Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2 36 Get. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabboler auch die Geschäftsstelle 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 30 we, einzelne Beilagen kosten 10 M. Sie werden nur gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgege ben. Fernsprecher: FE 5 Bergmann 7573. O

Nr. 76.

Neichsbankgirotonto.

Anzeigenyreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1, 10 MM, einer dreigespaltenen Einheit geis⸗ 1.85 -A. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Dilbein straße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugebe n, n elche Worte etwa durch Sperr⸗ druck (einmal un lerstrichen) oder durch Fettdruck (jweimal unter⸗ strichen) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anz eigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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90

Berlin, Freitag, den 1. April, abends.

Postscheckkonto: Berlin 41821. 193 2

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich.

Ernennungen 2c.

Erequaturerteilun

Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Reichs⸗ r,. (2. Wahlgang). lanntmachung, betreffend Beschränkung bei der Abgabe aus⸗ lanbifcher Nolen durch Devisenbanken und Wechselstuben.

Bekanntmachung, betreffend die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat März 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Gol dpreis.

Bekanntgabe der Reichsinderxziffer für die Lebenshaltungskosten im März 1932.

Bekanntmachung der Filmprüfstelle Berlin, betreffend Zulassungs⸗ karten.

Preuszen.

Nachtrag zur Satzung der Central-andschafts Bank für die Preuß ischen Renten dern Here e, hebe Preußischen Staatsministeriums. Vom 22. März 1932.

Zeitungsverbot.

Amtliches. Deutsches Reich.

Der Reichspräsident empfing am 31. März den neuen Spanischen Botschafter Luis Ara quistain y Quevedo zur Entgegenn ahme seines s Beglaubigungsschreibens soꝛ wie des Abberufungs sschreibens seines Amtsvorgängers. Der Staats⸗ setretar des Auswärtigen Amts Dr. von Bülo v war bei dem Empfange zugegen

Der Reichspräsident empfing am 31. März den neuen ikar rische n Gesandten O ctavio Mendo 34 Gon⸗ les zur . 2 gennahme seines Begle aubigungs schreibens

des Abberufungsschreibens seines Amtsvorgängers.

Dem Vizekonsul bei dem Generalkonsulat der Vereinigten staaten von Amerika in Berlin, Reginald S. Carey, -dist tamens des Reichs unter dem 21 März 1932 das Exequatur

teil vorden B n ntn ch i n g

Entsprechend der Bestimmung im 5 625 der Reichs⸗ immordnung erden die von mir nach 5 62e der Reichs⸗ nnn w 1 für die Wahl des Reichspräsidenten, 2. Wahlgang, am 10. April 1932 hiermit veröffentlicht: 1. Paul von Hindenburg, Reichspräsident, Generalfeld⸗ marschall, Berlin. 2. Adolf Hitler, Regierungsrat im braunschweigischen Staatsdienst, München. 3. Ernst Thälmann, Transportarbeiter, Hamburg.

Berlin, den 1. April 1932. Der Reichswahlleiter. J. B. Meisinger

Bekanntmachung.

(Beschränkung bei der Abgabe ausländischer Noten durch Devisenbanken und Wechselstuben.)

Auf Grund des 5 2 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung des Reichspräsidenten über die Devisenbewirtschaftung vom 1. August 1931 (RGBl. 1 S. 421) und des Art. II 5 9 der Dritten Dir file hä! ordnung zu dieser Verordnun vom 29. August 1931 (RGBl. 1 S. 461) bestimmen wir, da 3 in unserer . vom 18. Juli 1931 (Deutscher

Neichsanzeiger Nr. 166 vom 20. Juli jd) unter Absatz 1

und II genannten Kreditinstitute und Wechse Astuben bei 2

Verkauf ausländischer Noten im Rahmen der Freigrenze unter

den Voraussetzungen von 5 9 Abf. ? der Sechsten Durch⸗

führungsverordnung zur Devisenverordnung von dem Er⸗ werber eine schriftliche Erklärung zu verlangen haben, aus der hervorgeht: 1 daß die Noten für die Durchführung einer Reise des Paßinhabers benötigt werden,

2. daß eigene Bestände an ausländischen Noten nicht vor handen sind,

3. daß dem Erwerber bekannt ist, daß Zahlungsmittel nur bis zu 200 RM über die Grenze verbra icht werden dürfen und daß er verpflichtet ist, die erworbenen Werte, soweit sie nicht benötigt wurden, der Reichsbank oder einer

Devisenbank wieder anzubieten.

Der Abgabe einer solchen Erklärung bedarf

Fällen nicht, in denen die vom Reichswirtschaftsminister auf

Grund des nung zur

es in den

59 Abs. 3 der Sechsten Durchführungsverord

Devisenverordnung für den Verkehr in den Grenz

gebieten angeordneten Erleichterungen Platz greifen.

2

Ber lin,

den 31. März 1932 Reichsbank⸗Direktorium. reyse. Fuchs

Bekanntmachung.

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat März 1932

Grund von § 8 Abs. 8 des Umsatzsteuergesetzes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 führungsbestimmungen zum Ee, ,. vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgesett.

werden auf

der Durch⸗

s j Lfd. Nr. Staat Einheit . 1ᷓAegvpten 1 Pfund 15,66 2 Argentinien 100 Papierpesos 107,40 3 Beigien lo Helga 6 4 Brasilien 1060 Milreis 25, 14 h Bulgarien 100 Lewa 3,06 6 Canada 1Dollar 3.77 ö Dänemark 100 Kronen S4, 05 8 Danzig 100 Gulden 82, 16 9 EGstland 100 Kronen 109, 78 10 Finnland 100 Mark 6,93 11 Frankreich 100 Frances 16,57 12 Griechenland 100 Drachmen 5,43 13 Großbritannien 1 Pfund Sterling 15, 26 14 Holland 100 Gulden 169, 89 15 100 Kronen 67,93 16 100 Lire 21,82 17 100 Jen 135,7! 18 n 100 Dinar 7, 43 19 O0 Lat 80,02 20 100 * Litas 42,02 21 2 urembi urg 500 Franes 58,7 22 Rorwegen 100 Kronen 32,24 23 Oesterreich 100 Schilling 50,00 24 Polen 100 Jloty 17,24 25 Portugal 100 Eskudos 3,88 26 Rumänien 100 Lei 2,52 27 Schweden 100 Kronen 83,33 28 Schweiz 100 Franken 81,48 29 Spanien 100 Peseten 32.3 30 Tschechoslowakei 100 Kronen 12,48 31 Ungarn 100 Pengö 57,00 32 Uruguay 1 Peso 165 35 Vereinigte Staaten 1 Dollar 4,21 von Amerika

Die Festsetzung der Umrec Berlin notierten ausländischen 3

10. April 1932.

Berlin,

über den

Wertbere

Ansprüchen,

den 31. März 1932. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Schaefer

Bekanntmachung

chnungssätze für die nicht in ahlungsmittel erfolgt etwa am

Londoner Goldpreis gemäß § 1 der Ver⸗— ordnung vom 10. Oktober 1931 zur der

chnung von Sypotheken und (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. April 1932

für eine Unze Feingold -. —— 10

in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel. kurs für ein englisches Pfund vom 1. April

1932 mit RM 16,03 umgerechnet für ein Gramm Feingold demnach.

sonstigen

die auf Feingold Goldmark) lauten

8 sh 4 d,

. RM 86,8291, pence 41. 7h,

in deutsche Währung umgerechnet... RM 2756.

Berlin,

den 1. April 1932.

Statistische Abteilung der Reichsbank.

Speer.

Die Reichsinderziffer

für die Lebenshaltungskosten im März 1932.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er⸗ nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und Sonstiger Bedarf / ist nach den Feststellungen des Statistischen für den Durchschnitt des 2 März 1932 mit 12,4 gegenüber 122.33 im Vormonat nahez:

Reichsamts

geblieben.

unverändert

Eine geringe Erhöhung der Ausgaben für Ernährung

ist durch einen ebenfalls geringen Rückgang der Ausgaben

für Bekleidung, Heizung und Beleuchtung und „Sonstigen dad k ausgeglichen worden. ä

Die Inderziffern für die einzelnen Gruppen betrage (1913/14 100): Für Ernährung 114,‚4, für Wohnung 121,35, für Heizung und Beleuchtung 136,6, für Bekleidung 119, für „Sonstigen Bedarf“ 166,7

Berlin, den 31. März 1932. Statistisches Reichsamt.

. ; 53 . Platzer.

n betreffend

Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüfnummer 30 4566 vom 25. November 1931 „Die Koffer des Herrn O. F.“ (Verfalltag 2. April 1952). Gültig nur Prüfnummer 31 232 vom 19. März 1932 mit neuem Haupttitel „Die Koffer des Herrn O. F. (Ein Märchen für Erwachsene)“.

2. Prüfnummer 30 424 vom 19. November 1931 „Im Zeichen der heiligen Appolonia“ (Verfalltag 22. März 1932). Gültig nur mit Ausfertigungsdatum vom 8. März 1932.

3. Prüfnummer 26 905 vom 19. September 1930 „Das keimende Leben“ (Verfalltag 11. März 1932). Gültig nur mit Vermerk vom 11. März 1932.

t. Prüfnummer 3 233 vom 16. März 1932 „Emelka

nt machung Zulassungskarten

Ton⸗Woche Nr. 78 1932“ (Verfalltag 18. März 1932). Gültig nur mit . rtigungsdatum vom 18. März 1932 M

Berlin, den 31. März 1932 Der Leiter der F Film prüfstelle

X M

J. V: Dillingei

Preußen.

, Die Generalversammlung der Central⸗Landschafts⸗Bank für die Preußischen Staaten hat am 16. März 1932 folgende Aenderungen der Satzung beschlossen:

J werden hinter

el ingefügt ; „Die Mitglieder sind befugt kavital der Bank auf die Central⸗Landschaft für d

gt, ihre Anteile am Grund⸗ i

Preußischen Staaten zu übertragen Sie verliere: ; mit der Uebertragung ihre Mitgliedschaft.“ . Dieser Beschluß wird mit der Maßgabe 6 daß in Nr. 2 nach dem Worte „Hinter“ e ingefügt wird „S 2“. Dieser Beschluß tritt an dem Tage in Kraf t 96 dem das z 3. e. die Bekanntmachung der Satzungsänderung enthaltende Amts⸗ blatt der Regierung in Poisdam ausgegeben wird. Berlin, den 22. März 1932. Das Preußische Staatsministerium. Zugleich im Namen des Justizministers. Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Steiger

Bekanntmachung.

Das für die Zeit vom 27. März 1932 bis einschließlich 5. April 1932 ausgesprochene Verbot der in Frankfurt a. M. erscheinenden „Arbeiter Zeitung“, Organ der Kemmu⸗ nistischen Partei Deutschlands, Sektion der Kommunistischen Internationale, Bezirk Hessen⸗ Frankfurt, ist in der Weise ab⸗ gekürzt worden, daß die Verbotsfrist mit Sonntag, dem ö April 1932 abläuft.

Kassel, den 30. März 1932. Der Oberpräsident. J. V.: Dr. Schunck.

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Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Den Aeltestenrat des Reichstags ist, wie das Nachrichtenbüro des VdZ. erfährt, für Montag, den 11. April, nachmittags 5 Uhr, also 3 nach der Wahl des Reichspräsidenten, einberufen worden, um über Den Wiederzusammentritt des Reich tags Be⸗ schluß zu fassen. Die M deer n len werden sich bei diesem Beschluß wesentlich von den Wünschen der Regierung leiten lassen, die im Augenblick noch nicht bekannt sind, da Reichskanzler Dr. Brüning noch fern von Berlin weilt.