, .
*
Zweite Anzeigenbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 101 vom 30. April 1932. 2. 4
(91461.
Germania⸗-GSrauerei F. Diening hoff 2I.⸗-G., Münster i. W. . Bilanztonto 31. Dezember 1931.
Attiva. Brauereigrundstücke und Gebäude.
Wohn gebäude. Maschinen
und Wirtschafts⸗
w
Lagerfässer und Gärbottiche
Anschlußgleise Fuhrpark, mohile
Eisenbahnwaggons Versandfässer . ..
Mobilien
Wirtschaftsinventar . Flaschen und Kasten
Vorräte
N asse und Wechsel *
4 Pferde, .
Forderungen.
Darlehnsforderungen
Wertpapiere
. 2 * *
Auto
1 * * 8 * 9
Passiva. Aktienkapital w k Hypotheken 9 Kreditoren J Hinterlegungen ..... Gewinnvortrag aus 1930
35 543, 10 Gewinn 1931. 95273, 52
Avale 283 500,
Gewinn⸗
und Verlusttonto 31. Dezember 1
1038 252 — S837 822 - 217 02 — 196 245 —
32090 49 963 351 18 16489350 28 4113824
5 423 469149 — 2 500 000 – 250 000 — 1297 291180 1227 490107 17 870 —
130 81662
5423 1469 49
931.
Unkosten . Abschreibunge
—̃
Verteilter Reingewinn .. Vortrag a. neue Rechnung
Gewinnvortrag aus 1930. Erlös für Bier und Neben⸗ produkte ..
lol78].
Augsburger Localbahn. . Bilanß und Gewinn⸗ und KBerlust⸗ rechnung per 31. Dezember 1931.
Bilanz.
1133 856 56 174 98973 125 000 —
5 816 62
1439 66291 35 543 10 1404 11981
1439 66291
Anlagen⸗, Materialien⸗
Attiva. Grundstück⸗
richtungskonti
Vaukostenvorschüsse einschl.
Schuldner guthaben
Effekten und Kassakonto n.
Passiva. Aktienkapitalkonto . .. Reservefondskonti . .. Erneuerungsfondskonti
Anlehenkonto n.
Ausgeloste, noch nicht zu⸗
rückgezahlte schreibungen
Genußrecht⸗, Rückkauf⸗, un⸗
erhobene
Stückzinsenkonti. . Rücklage für Verluste an
Schuldnern
Gläubiger ... Personalunterstützungskto. Haftpflichtkonton. Gewinn⸗ und Verlustkonto
J
und Ein
Bank
7 289
Schuldver
Coupons⸗,
6 269 310 33
6 209 310 33
I. ;
. — 5456 oss zn 146282388 06 938 43
50 73
/
3 200 000 - 500 000 — S75 32221 121 575 -
13 950 —
58 598 48
50 000 — 942 72031 178 856 19 100 000 — 168 237534
Generalunkosten
Galdhe
Haben. Einnahmen: Frachten und
Verschiedenes
Von den 1931 ausgelosten, zur Rück zahlung gekündigten Schuldverschreibun⸗ gen sind noch nicht eingelöst:
Nr. 84 92 243 323 349 677 857 1104 1187 1249 1271 1272 Lit. B Nr. 123 210 320 327 394 395
Lit. A
398 543 735.
Von unseren 4 wurden neu ausgelost:
15 Stück Lit. Aa RM 150, — Nr. 200 296 366 449 469 486 489 763 785 811
Gewinn⸗ und Vorlustrechnung.
Soll.
168 28784
1124 41769 — —
s/⸗ 9
oss 129 85
112441769
Yo Schuld verschreibungen
877 974 1041 1070 1184,
10 Stück Lit. B à Rü 75, — Nr. 81 92 111 282 326 397 415 467 621 681.
Die Verzinsung dieser ausgelosten Stücke erlischt ab 1. Juli d. J. Da den Schuld⸗ verschreibungen nur Zinsscheine für ein volles Kalenderjahr beigegeben sind, auf welche jeweils am 1. Juli der ganze Jahreszins zur Auszahlung gelangt, wird der Zinsschein für 1932 nur mit der Hälfte
des Wertes ausbezahlt.
Die Einlösung der ausgelosten Stücke erfolgt ab 1. Juli 1932 an unserer Haupt- kasse und bei der Bayer. Hypotheken- und
Wechsel⸗Bank, Augsburg. An Genußrechtsurkunden
RM 78 300, — Ne
nnwert im Umlauf. Der Aussichtsrat besteht aus den Herren: Ludw. Martini, Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, W. Fr. Moser, Fr. Schmid, Th. Wiedemann. Augsburg, 25. April 1932. ugsburger Localbahn. Der BVorstand.
Butz,
1121 41769
1273
80091. Bilanz am 31. Dezember 1931.
Attiva: An Grundstücks⸗ und Ge bäudekonto RM g9g32 350, — Abgang 50 140,76, 882 209,24, Abschreibung auf Gebäudekonto 16 850, —, S865 359,24, Ma schinen⸗ und Betriebsanlagenkonto 544 726, —, Zugang 25 594, 76, 570 320,76, Abgang 5371,51, 564 949,25, Abschreibung 71 427,25, 493 522, —; Warenkonto, Be⸗ stand an Erzeugnissen und Rohstoffen 104 690,28; Kassa⸗ und Postscheckkonto 5375,47; Wechselkonto 5253,12; Wert papierkonto 3375, —; Debitorenkonto 185 565,2; Uebergangskonto 3726,97; Disagiokonto 44 000, — Abschreibung 14 000, —; Hypothekenamortisationskonto 18 262,50; Verlustvortrag von 1930 237 140,15; Verlust 1931 400 157,33, 646 297,48; 2 661 427,29.
Passiva: Per Attienkapitalkonto RM 1960000, —; Gesetzl. Rücklage konto 12 254,06; Delkrederekonto 20 000, —; Hypothe kenkonto 429 000, — ; Genußschein⸗ rückzahlungskonto 764, —; Kreditorenkto. 119 327,23; Akzeptkonto s7 898,45; Ueber⸗ gangskonto 32 193,55; 2 661 427,29.
Verlust⸗ und Gewinnrechnung
am 31. Dezember 1931.
Soll: An Fabrikations⸗ und lungsunkosten RM 469886,68; und soziale Lasten 55 224,84; 14 000, —; Abschreibungen auf Grund⸗ stückJ⸗ und Gebäudekonto: Gebäude 16 850, —, auf Maschinen⸗ und Betriebs⸗ anlagekonto 71 427,25; 88 277,25, 657 388,77; Verlustvortrag von 1930 237 140,15; 894 528,92.
Haben: Per Bruttogewinn mark 212 752, 35; sonstige Erträge 35479, 99; Verlustvortrag von 1930 237 140,15. Verlust 1931 409 1657,33; 646 297,48; 894 528,92.
Faradit⸗Isolierrohrwerke Max Haas 2I.⸗G. Der BVorstand.
Wilhelm Haas. Hengstenberg.
Unser Aufsichtsrat besteht nunmehr aus den Herren Carl Siems, Plaue, Vor sitzender; Fritz Vogel, Chemnitz, stellver⸗ tretender Vorsitzender; Johannes Nitsche, Plaue; Arthur Schybol, 5 70 B.⸗R.⸗G. 1 9506.
Electrieitäts⸗Berte Liegnitz. Bilanz am 31. Dezember 1931.
Hand⸗ Steuern Disagio
Reichs⸗
RM 9 3993 97
Vermögen. Kassenbestand
1. 9 9. * 1 Bankguthaben, .. 560 666 88 Wechsel wd 1312291 Darlehen 53 537 13577 a,,, 348 433 44 Boörrnntete 194 123 08 Geräte und Utensilien .. 17 60650 Grundstück Royn ... 8 055 — Betriebsanlagen .... 3 301 984 — Erweiterungen. 1372 09672 Erweiterungsbau Kraft⸗
756 136 63 148 850 18
werk Erweiterung Straßenbahn Amortisationsfondsanlage: a) Wertpapiere 764 855, — b) Grundstücke
u. Gebäude 369 691,66
1134 54666 8 391 241 77
Berbindlich teiten. Aktienkapital... 4 620 000 — Gesetzlicher Neservefonds . 162 000 — Reservefonds II ö 500 000 — Amortisationsfonds. .. 1 075 21146 Gläubiger 544 2
7 — . g51 150 75 Pachtahgaben
168 225 34 Obligationen... 195 48 eingelöst
Noch nicht e . * 735 . E
Dividende 2 Wohlfahrtsfonds .. Reingewinn...
1000 32 513 723 74 S 391 24177
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. Dezember 1931.
RM 9 533 790 03 640 424 16 513 723 74
168793793
Aufwendungen.
Geschäftsunkosten .... Abgaben und Steuern . Reingewinn ..
Erträge. Gewinnvortrag aus 1930. Betriebsergebnis ....
55 442 94 1632 49499
Tos? 93. 93 Die heutige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Electrieitäts⸗Werke Liegnitz setzte die Dividende für 1931 auf 1095 fest. Die Auszahlung für die Aktien Nr. 1 bis 12 833 erfolgt auf Gewinnanteilschein für 1931 und für die Aktien Nr. 12 834 bis 16 4090 auf Gewinnanteilschein Nr. 4 mit je RM 30, — ab 28. April 1932 unter Abzug der Kapitalertragssteuer mit Reichs⸗ mark 27, — bei der Kasse der Gesellschaft, bei der Deutschen Bank und Disconto— Gesellschaft, Berlin und Liegnitz, und bei der Reichs⸗-Kredit⸗Gesellschaft A.⸗G., Berlin.
sind noch
J. Lauster, G. Haindl,
Liegnitz, den 27. April 1932.
Herr B Richard Pohl 5. Oktober 1930 durch Tod aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Berlin, den 28. April 1932. Eisenbahn⸗Automatic A. G. Andreae
10. Gesellschaften m. b. H. 99i1ß Vereinshaus Deutscher Apotheker G. in. b. S., Berlin. Hierdurch laden wir unsere Gesell⸗ schafter zu der am Montag, den 23. Mai 1932, 11 Uhr, im Ver⸗ einshause, Berlin NW 87, Levetzow⸗ straße 166, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ergebenst ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1931, Veschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung.
2. Entlastung des Geschäftsführers.
Vereinshaus Deutscher Apotheker G. m. b. H. Der Geschäftsführer.
22 ——
— 7
Hest⸗-Schuh Vertrieb G. m. b. H. Auflösung der Gesellschaft.
Die Firma Heß⸗Schuh Vertrieb G. m. b. H. in Stettin ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Stettin, den 20. April 1932. Der Liquidator: Josef Heilbronner.
sõi77
Wir machen hierdurch bekannt, daß unsere Gesellschaft mit dem 1. Januar 1932 in Liquidation tritt, und fordern die Gläubiger unserer Gesellschaft auf, sich zu melden.
Berlin, den 1. Januar 1932. Mestter Optikon G m. B. S. i. L. Hesse.
8004 Bekanntmachung.
Die „Blewa“ Blechwaren-Vertriebs— Gesellschaft m. b. H. in Berlin-Char— lottenburg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Berlin⸗-Charlottenburg 2, Harden⸗ bergstraße 3, den 20. April 1932.
Die Liquidatoren der „Bleiua“ Blechwaren-⸗Vertriebs⸗Ge sellschaft m. b. S. in Liquidation: Arthur Noth. Dr. Sch nauffer.
ö Firma Rapido Transport G. m; b. H. in Leipzig ist aufgelöst. Die Gläubiger der Geseslschaft wollen sich bei unterzeichneten Liquidatoren melden. A. H. Heydel. R. E. Heydel.
6922 Die Gesellschafterversammlung hat am 18. d. M. beschlossen, die Gesellschaft aufzulösen. Als Liquidator wurde Herr Ferdinand Malezyk, Berlin⸗Pankow, Brizener Str. 59, bestellt. Alle Gläu⸗ biger werden ersucht, ihre Ansprüche anzumelden. Unitas Warenhandelsgesellschaft m. b. H., Berlin W 62, Keith⸗ straße 19.26.
9278] Heese C Co., G. m. b. 8. Liquidation.
Die Firma Heese K Co., G. m. b. H., ist in Liquidation getreten. Etwaige Gläubiger der Gesellichaft wollen ge— mäß § 652 des GmbH. -Gesetzes ihre Forderungen innerhalb vier Wochen bei mir anmelden. . August Kröpelin als Liquidator, Schwerin i. M., Obotriten ring 18.
7602]
Durch Beschluß vom 31. März 1932 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gläu⸗ biger werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Sobelholznertrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Die Liguidatoren:
(Unterschriften.)
Bekanntmachung.
Der Verband Deutscher Schraubstock⸗ werke G. m. b. S. zu Hagen ist aufgelöst und tritt mit Wirkung ab 1. April 1932 in Liquidation. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Hagen i. Westf., den 19. April 1932. Verband Deutscher Schraubstock⸗
werke G. m. b. H. in Liqu.
Der Vorstand.
Der Liquidator: Gg. Schaup.
8039.
lieferung der Mäntel nebst Zinsscheinbogen
zember 193...
1 7
1932 auf.
Der Vorstand.
„Kloster moor“ Siedelungs⸗ und ,,, , m. b. S. Papenburg. ; .
Wir geben hiermit bekannt, daß unsere sämtlichen noch im Umlauf befindlichen,
über je Papiermark 1000, — lautenden 59 Teilschuldverschreibungen von 1921 am
31. Dezember 1932 zur Rückzahlung gelangen. Die Einlösung erfolgt gegen Ein⸗
zuzüglich Zinsen und Zinseszinsen für die Zeit vom 1. 1. 1925 bis 31. De⸗
bei der Oldenburgischen Spar⸗ K Leih⸗Bank in Oldenburg. Die Verzinsung der Teilschuldverschreibungen hört mit dem z1.
Brinkmann.
mit dem Aufwertungsbetrag RM 11, —
er 4. — RM 15,
zusammen mit
Dezember
37931 Samburg 5. Lt. Gesellschaftebeschl. v. 14. Apr. 1932 ist die Gesjellichaft aufgelöst worden. Wir fordern unsere Gläubiger hiermit auf, ihre Forderungen bei uns anzumelden Die Liquidatoren: Adolf Claudius. GSugen Gold. Bruno Althaber.
5999 Die Firma August Flächer, Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, vorm. Otto M. Hartmann Nchf. in Offen⸗ bach a. M. ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr innerhalb 2 Wochen zu melden. Offenbach a. M., 18. April 1932. Der Liquidator der Firma August Flächer GmbHs. vorm. Otto M. Hartmann Nchf. i. E., Offenbach a. M.: Georg Anselm.
8006 Die Gesellschaft unter der Firma „Prinz Friedrich Karl Export Bier⸗ brauerei Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung“ mit dem Sitz zu Düren ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei der—⸗ selben zu melden. Düren. Der Liquidator: Peter Stollenwerk.
6921
Selbecker Kies- und Zementwerke
G. m. b. S. in Liquidation in Selbeck. Hierdurch fordere ich die Gläubiger
auf, ihre Rechte bei mir geltend zu
machen. Der Liquidator: Ernst Arrenberg, Immigrath, Niederrhein. 15131 T Vereinigte Ziegeleien Bür⸗
stadt G. m. b. H. in Bürstadt bei
Worme hat in der Gesellschafterrver⸗
sammlung vom 39. März 1932 die Auf—
lösung beschlofssen. Zu Liquidatoren wurden hestellt:
J. Dipl-Ing. L. Augstmann. Lud⸗ wigshafen am Rhein, Friesen⸗ heimer Straße 54 b,
2. Dr. E. Kamm, Mannheim, Schwarz⸗ waldstraße 12. z
Die Gläubiger werden ersucht, ihre
Forderungen anzumelden. Sämtliche Schriftstücke sind an den Liquidator
zu 2 zu richten.
Ludiuigshafen⸗ Mannheim, den 6. April 1932. .
Angst mann. r. Kamm. 98761 Aufforderung.
Die Firma Sermsdorfer Bau⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin ist durch Beschluß der Ge— sellschafter am 27. April 1932 aufgelöst und in Liguidation getreten. In Ge⸗ mäßheit 3 65 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, fordere ich die Gläubiger der Gesell⸗ schaft auf, sich bei mir zu melden. Berlin We 8, Charlottenstraße 46. Der Liquidator: Egon Barankewitz.
D 2 2
9875 *. . Die Firma D. Bleistein (Wilh. T. Bruer Nachf.) Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Berlin, Friedrichstr. 16, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. ö. Berlin, den 20. April 1933. Die Liquidatoren der Firma D. Blei—⸗ stein (Wilh. T. Bruer Nachj.) Ge⸗ sellschaft mit beschränkler Haftung in Liguidation: Dr. Ernst Rosenthal. Kurt Kloetzel.
Il. Genoffen⸗ schaften.
8040]. Generalbilanz per 31. De zem ber 1931.
aittiva. 2 89 Kassenbestand ... 4 188 80 Postscheckkonto ..... 1277
Barmer Bank⸗Verein .. 13 67 19 Stadt sparkase 106546 Debitoren... 38 902 ot Warenbestand ..... 62 300 43 . 2 513 — Rio snn, . 221 — Transitorische Posten 18347
127 50616
Passiug. l Geschäftsguthaben:
72 117 64
der verbleibenden Mitgl. 33 490 80 der ausscheidenden Mitgl. 1000 — Reserve fonds L.... 10 000 —
2 259 69 6 67010 1967193 27 50616 Mitgliederbewegung. Abgang: 2 Genossen; Mitgliederbestand am 31. 12. 1931: 73 Genossen. Die Ge⸗ schäftsguthaben verminderten sich um 1699,01 6. Die Haftsumme verminderte sich um 4000, — 6. Gesamthaftsumme am 31. 12. 1931: 76 000, — . Einkovel e. G. m. b. H.
Reservefonds II Transitorische Posten Reingewinn
. ‚. 1 e .. w ö. ist am Maisimport Gesellschaft m. b. S., Deutsche Inkasso⸗u. Kredit-Genossen⸗
schaft e. G. m. b. H., Berlin Weg. Die Genossen unserer Genossenschaft hiermit zu einer am Sonn⸗ abend, den 7. Mai 1932, nach⸗ mittags 2 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Genossenschaft stattfinden⸗ den ordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Berichts des Vorstands und des Aufsichtsrats, Ueberprüfung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung.
2. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz, Entlastung des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats.
Der Vorstaud. Paul Cramer sen. Dr. jur. K. Fritsch.
werden
95331 Krieger⸗Vereins⸗Heimstätten Groß⸗Berlin und Provinz Brandenburg e. G. m. b. H.
Tagesordnung zu der am Sonn
tag, dem 22. Mai 1932, 11 udtzr,
in den SHohenzollernsälen, Berlin
NW 21, Bandelstr. 35, stattfindenden
Generalversammlung:
1. Erstattung des Geschäftsberichts unter Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1931.
2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Vorlagen.
3. Bericht über die gesetzliche Revi⸗ sion.
4. Beschlußfassung über die Geneh⸗
migung der Bilanz und die Ent⸗
lastung des Vorstands. =
5. Wahl von Bevollmächtigten gemäß
S 31f der Satzung.
6. Beschlußfassung über Geschäfts⸗ anweisung für Aufsichtsrat und Vorstand.
7. Zuwahl von zwei Aussichtsrats— mitgliedern.
8. Beschlußfassung über vorläufige Besetzung des Postens eines dritten Vorstandsmitglieds.
Der Aufsichtsrat.
12. Unfall⸗ und Inva⸗ 2 * lidenversicherungen. 9661 Bekanntmachung der Sektion 1 der Lederindustrie⸗ Berufsgenossenschaft. Die Herren Sektionsmitglieder be—⸗ ehren wir uns hiermit zu der am Mon⸗ tag, den 6. Juni 1932, um 13 Uhr in Goslar (Hotel „Achtermann“ ) statt⸗ findenden Sektionsversammlung er⸗— gebenst einzuladen.
Tagesordnung: Erstattung des Verwaltungs⸗ berichts für das Jahr 1931. Prüfung und Abnahme der Jah⸗ resrechnung für das Jahr 19831. Aufstellung des Voranschlags für das Jahr 1933.
Wahl des 6. )
— r
gsprüfungsaus⸗ schusses für das Jahr 1932. Anträge aus der Mitte der Ver— sammlung. . Zum Ausweis der Teilnehmer dient der Mitgliedsschein. Lassen sich Mit⸗ glieder durch andere stimmberechtigte Mitglieder oder durch einen bevoll⸗ mächtigen Leiter ihres Betriebes ver= treten, so haben sich letztere durch schrift= liche Vollmacht auszuweisen. Berlin, den 27. April 1932. Der Vorstand. W. Schlägel, Vorsitzender
14. Verschiedene Bekanntmachungen.
8152 Aufruf. ö Unter Bezugnahme auf den in Nr. 10 der Deutschen Verkehrszeitung vom 10. März 1928 veröffentlichten und vom Reichsaufsichtsamt für Pri⸗ vatversicherung genehmigten Ver⸗ teilungsplan für die Verteilung der
82
aufgewerteten Ligquidationsmasse der Hilfskasse für Post⸗ und Telegraphen⸗
beamte (BV. 9. G. in Liquidation (früher Bothesche Kassen) rufe ich die Mitglieder der Sterbekasse mit den Aufnahmescheinen 34 001 — 10 000 auf, ihre Ansprüche auf Auszahlung der aufgewerteten Prämienreserve ihrer Versicherungen unter Angabe ihrer jetzigen Anschrift und unter Bei⸗ fügung ihrer Aufnahmescheine geltend zu machen. Sollten die Anspruchs⸗ berechtigten nach der Auflösung der HSilfsrtasse (3. September 1923) ver⸗ storben sein, so hätten die Erbbexechtig⸗ ten unter Angabe ihrer Anschrift und unter Beifügung der Todesurkunde und des Aufnahmescheins ihre An⸗ sprüche geltend zu machen. Sind die Aufnahmescheine für die Versicherten nicht mehr aufzufinden, so wäre eine Verlusterklärung beizufügen.
Die Sterbekassenmitglieder erhalten 15,5 3 ihrer in Goldmark ungerech⸗ neten Prämienreserve.
Berlin W 50, Regensburger Straße Nr. 411, den 15. April 19332. ;
Der Liquidator der Hilfskasse für Post⸗ und Tel. Beamte (V. a. G.) in Liquidation:
Prieß.
Paul Hardenberg. Wilh. Möllnen.
Sansen.
Erste Zentralhandelsregisterbeilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zugleich Zentral handelsregister für das Deutsche Reich
Nr. 101. Berlin, Sonnabend, den 30. April
1937
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs⸗
preis monatlich 39 RMÆ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabboler auch die Geschäftsstelle SW. 48, Wil helmstraße 32.
Einzelne Nummern kosten I MG. Sie werden nur vor dem Cinrückungstermin bei der gegen bar oder vorherige Einsendung des Betrages Geschaftsstelle ei sei einschließlich des Portos abgegeben. 4 e eingegangen sein.
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Inhaltsũbersicht. Handelsregister, Güterrechtaregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister, Musterregister, Urheberrechtseintragsrolle,
& S9 0 , o R .-
Verschiede nes.
Konkurse und Vergleichssachen,
f
Entscheidungen des Reichsfinan zhofs.
ziehe, so dürfte auch dies abwegig sein. Soweit die Girozentralen . unterhielten, seien bei ihnen die Einkünfte aus dem eigentlichen Sparkassenverkehr nach 5 11 Nr. 2 des Körperschaft⸗ steuergesetzes von der Steuer befreit. Fehle es aber an der genannten Voraussetzung, so könne aus dieser Begünstigung ohne ausdrückliche Vorschrift nicht der Schluß gezogen werden, daß Geschäfte, die bei Sparkaffen zu dem eigentlichen Sparkassen⸗ verkehr gehören, bei den Girozentralen und anderen bffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten nur dem ermäßigtem Steuersatze von 10 vH unterliegen sollten. Auch der Umstand, daß die Giro⸗ jentralen Zentralbanken der Sparkassen seien, könne nicht dazu führen, ihrem Geschäftsbetrieb die nur für Sparkassen geltenden Vergünstigungen einzuräumen. Im einzelnen hat der Reichs⸗ minister der Finanzen hiernach zu der vom Deutschen Sparkassen⸗ und Giroverband in Anspruch genommenen Zurechnung von Geschäften der öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten zu den Kommunalkreditgeschäften im Sinne des §8 21 Nr. , des
29. Zum Begriff der Kommunalkreditgeschäfte öffent⸗ lich⸗ rechtlicher Kreditanstalten. Nach 5 2 Nr. Je des Körper⸗ Haft tener ee in der Fassung nach Kapitel JV Artikel 4 83 Er. 2 des Dritten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten vom 1. Dezember 1930 (R̃GBl. JI S. 517) beträgt die Körperschaftsteuer bei Kreditanstalten des öffentlichen Rechts für Einkünfte aus dem Kommunalkredit, Realkredit⸗ und Meliorg⸗ tionskreditgeschäft an Stelle des allgemeinen Satzes von 20 vH des Einkommens 10 vH des Einkommens. Der Reichsminister der Finanzen hat gemäß 5 63 der Reichsabgabenordnung n. F. den Neichsfinanzhof um ein Gutachten darüber ersucht, ob zu den Kommunalkreditgeschäften im Sinne dieser Gesetzesbestimmung die folgenden Geschäfte gehören: 1. der Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Schuldverschreibungen des Reichs, der Länder, inläandischer kommunaler Körperschaften und der Kredit⸗ anstalten einer solchen Körperschaft, 2. die Gewährung kurz⸗ oder langfristiger Darlehen an inländische Körperschaften
⸗ des öffent⸗ Körperschaftsteuergesetzes wie folgt Stellung genommen: lichen Rechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung Zu und 2: Kommunalkreditgeschäfte sind lediglich durch eine solche Körperschaft, 3. der kommissionsweise An⸗ und Geschäfte, die die Krediteinräumung an Gemeinden Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluß von Zeit⸗ und Gemeindeverbände betreffen. Krediteinräu⸗ eschäften, 4. die Annahme von Geld oder andere Sachen zum mungen an andere öffentlich ⸗ rechtliche Körperschaften . der Hinterlegung, die Aufbewahrung von Wertpapieren können hierzu nicht gerechnet werden. Es dürften owie die Aufnahme von Schuldscheindarlehen, 5. die Besorgung daher auch neben den eigentlichen Krediteinräumungen
an Gemeinden und Gemeindeverbände nur noch der Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Schuldverschreibungen' der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Kreditanstalten von solchen als Kommunalkreditgeschäfte im Sinne des 5 2 Nr. 3e des Körperschaftsteuergesetzes angesehen werden können. Zu 3 bis 5: Die hier genannten Geschäfte sind im wesentlichen zwar nach 5 5 Nr. 4 — 6 des Hypothekenbankgesetzes den Hypotheken⸗ banken gestattet, die Einkünfte aus ihnen unterliegen daher bei
und 4 von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Pa⸗ 6 die Einlösung von Zinsscheinen sowie die Besorgung neuer
in sschein bogen, 6. die 1 von Zahlungsaufträgen so⸗ wie die Pflege des n, , . Zahlungsverkehrs im allgemeinen, T die Aufnahme von Darlehen bei der Deutschen Rentenbank⸗ Kreditanstalt zwecks Gewährung von Darlehen, 8. die Nutzbar⸗ machung verfügbarer Gelder durch Hinterlegung bei geeigneten Banken und nkhäusern, durch Ankauf ihrer Schuldverschrei⸗
bungen durch Ankauf solcher Wechsel und Wertpapiere, die nach gemischten Hypothekenbanken nach 5 21 Rr. 3e des Körperschaft⸗ den orschriften des Bankgesetzes vom 36. AuZugust 1924 steuergesetzes dem ermäßigten Steuersatze von 10 v5. Da sie aber
RGB. 11 S. 235) angekauft werden dürfen, sowie durch Be⸗ eihung von Wertpapieren nach einer von der betreffenden öffent⸗ lich⸗rechtlichen Kreditanstalt aufzustellenden Anweisung. In
in 5 21 Nr. 3e des Körperschaftsteuergesetzes nicht ausdrücklich aufgeführt sind, kann für sie die Ste nerbegünstigung dieser Vor⸗ ö edita schrift nicht gelten. Soweit es sich bei ihnen allerdings um Gegen⸗ seinem Ersuchungsschreiben vom 23. Juni 19341 führt der Reichs⸗ geschäfte zu den stenerbegünstigten Geschäften handelt, wie dies minister der Finanzen zu der Frage aus: Der eutsche Spar⸗ 3. B. für die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens zum Zweck der kassen⸗ und Giroverband, der das Gutachten veranlaßt hat, ver— Gewährung eines Kredits an eine Gemeinde zutreffen würde, trete die Auf assung, daß die Frage für sämtliche vorangeführten teilen sie selbstverständlich das Schicksal des Hauptgeschäfts, d. h., Geschäfte zu bejahen sei. Er gehe hierbei davon aus, daß den Ge- die bei ihnen anfallenden Ausgaben sind dann bei der Berechnung setzgeber bei der Ein ügung der Vorschrift des 5 21 Nr. Ze des des dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Einkommens zu be⸗ erer fa ststenerge ehen die Absicht geleitet habe, lediglich für rücksichtigen. u 4bis 6: Die Aufbewahrung von Wertpapieren, die e fe von öffentlichen Kreditanstalten aus dem Privat- die Einlösung von Zinsscheinen und die Besorgung neuer Zins⸗ kreditgeschäft den e, Körperschaftsteuersatz von 20 vH scheinbogen Verwaltung von Wertpapieren) sowie die Ausführung
von Zahlungsaufträgen und die Pflege des bargeldlosen Zah⸗
aufre tzuerhalten, während alle anderen Einkünfte dieser Kredit⸗
anstalten stenerlich , werden sollten. Hieraus schließe er lungsverkehrs (Giro⸗- und Schecverkehrz zählen nach 5 1 Abf. 1
dann, daß als „Kommuna kreditgeschäft“ im Sinne des 5 21 Nr. 2, 5 und 6 der Sparkassenverordnung zum eigentlichen Spar⸗ kassenverkehr. Wie schon oben ausge führt, kann dies aber keinen
Nr. 3e a. a4. O. alles anzusehen sei, was nicht Privatkreditgeschäft 9 Zur Begründung seiner Auffassung ziehe er dann auch noch Grund dafür bilden, diese Geschäfte den steuerbegünstigten Kom⸗ munalkreditgeschäften im Sinne des 5 2 Nr. 3e des Körper⸗ 6 s zuzurechnen. Zu 7: Bei der Aufnahme von
ie Verordnung über die Abgrenzung des eigentlichen Sparlassen⸗
verkehrs im Sinne der Reichssteuergefetze vom B. März 128
(GGBl. JS. 109) heran. Der Reichsminister der Finanzen Darlehen bei der Deutschen Rentenbanktreditanstalt zwecks Ge⸗ währung von Darlehen hängt die Entscheidung der gestellten
Frage wieder davon ab, an wen die Darlehen gewährt werden
erklärt, diefe Beweisführung nicht als stichhaltig an⸗ erkennen zu können. Die Vorschrift in Kapitel IV. Artikel 4 z 3 Nr. ? des Dritten Teils der Notverordnung vom 1. De⸗ ollen Nur wenn die aufgenommenen Darlehen zur Kreditein⸗
e g, 1930, durch die der 5 21 Nr. 36 in das Körper⸗ räumung an Gemeinden * oder Gemeindeverbände verwendet baff feuer e en k worden ist, sei bereits in werden sollen, stellt die Darlehnsaufnahme ein zu den Kommunal- rtike es
Entwurfs eines Steueranpassungs⸗ gesetzes (Reichstagsdrucksache 1928 Nr. 568) als F 3 Nr. 2 ent⸗ halten gewesen, cllerdings mit dem wesentlichen Unterschied, daß die steuerliche Begünstigung einerseits sich auf Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, die als Girozentralen dienen, beschränken, andererseits aber sich auf sämtliche Einkünfte dieser Anstalten erstrecken sollte. In der Einzelbegründung zu diesem Gesetz⸗ entwurf (S. 261) sei die . damit begründet gewesen, daß die Girozentralen einer ähnlichen Bes ränkung in ihrer Betätigung unterlägen wie die reinen Hypothekenbanken, für die in §5 3 Nr. 36 des Körperschaftsteuergesetzes der ermäßigte Satz von 10 vH vorgesehen sei, da bei beiden Arten von Kredit⸗ anstalten das Hauptgeschäft in der Ausgabe langfristiger Schuld⸗ verschreibungen und der Weitergabe der damit hereingenommenen Gelder als langfristige Darlehen bestehe, und daß es daher als billig erscheine, die beiden Arten von , , hinsichtlich der Höhe des ihrer Besteuerung zugrunde zu legenden Körper⸗ scha tsteuergesetzes dg, Da nun aber kein Grund ö 1 sei, die Girozentralen steuerlich gegenüber den übrigen oöffentli rechtlichen Kreditanstalten zu begünstigen, andererseits sowohl die Girozentralen als die übrigen öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten neben den den Hypothekenbanken gestatteten Geschäften noch andere Geschäfte betrieben, sei in der assung, in der 5 271 Nr. 3e durch die Notveroerdnung vom 1. Dezember
kreditgeschäften gehöriges Hilfsgeschaft dar. Zu 8: Auch die Möglichkeit der Einreihung der hier aufgeführten Geschäfte unter die Kommunalkreditgeschäfte im Sinne des 5 21 Nr. 3e des Körperschaftstenergesetzes muß nach dem Ausgeführten verneint werden. Der Reichsfinanzhof (1. Senat) erstattet das Gutachten auf Grund der Sitzung vom 12. Januar 1932 dahin: Es ist der Ansicht des Reichsministers der Jin anzen beizutreten, daß aus der Fassung des 5 21 Nr. 3e des Körperschaftsteuergesetzes nicht entnommen werden kann, bei öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten sollten dieselben Geschäfte steuerbegünstigt sein wie bei den Hypo⸗ thekenbanken. Der Gesetzgeber hat den Kreis der begünstigten Geschäfte bei den öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten anders um— schrieben als bei den Hypothekenbanken. Steuerbegünstigt ist bei beiden Arten von Kreditanstalten das Kommunalkreditgeschäft und das ,, . Nicht begünstigt ist bei den HSypo⸗ thekenbanken das Me e f, als solches, d. h. so⸗ weit der Meliorgtionskredit nicht rea gesichert ist oder sich als Kredit an eine Kommune darstellt. Dagegen ist bei den Hypo thekenbanken steuerbegünstigt das sog. epositenkassen oder Wechselstubengeschäft, wie es auf Grund der Bestimmungen in s 5 Abs. 1 Nr. 4—6 und Abs. 2 des Hvpothekenbankgesetzes von den reinen und gemischten Hypotherenbanken betrieben werden kann (vgl. Dannenbaum, . 5 5 Anm. 16). Was ; 32 ? n den Gesetzgeber zu dieser unter 6 Behandlung veranlaßt 180 in das Lörperschaftsteuergesetz eingefügt worden sei, fol⸗ hat, ist allerdings nicht ersichtlich. Die Notverordnung vom 1. De⸗ gerichtig die Steuerbegünstigung zwar auf sämtliche n ig. ember 19560 hat keine Motive. Infolgedessen muß die neue Be= rechtliche Kreditanstalten ausgedehnt, jedoch auf bestimmte 66 des 5 21 Nr. 3e des Moe n erm eg aus sich Arien der von ihnen betriebenen Geschãfte beschränkt worden. elbst erklärt werden. Wenn der an der Fassung der Notverord⸗ Ter Gesetzgeber habe hierbei den Kreis der begünstigten Ge⸗ nung in diesem Punkte wesentlich beteiligte Reichsminister der schäfte anders begrenzt wie bei den Sypothekenbanken, und zwar . iich dahin ausspricht, es bestünden keinerlei An⸗
auf der einen Seite enger, indem er von den den hypotheten⸗ altspunkte dafür, daß sich der Gesetzgeber der Abweichung banken estatteten Geschaften 6 5 des Hypothekenbantgesetzes nicht bewußt, gewesen sei, so erscheint es nicht angängig. vom 13. Juli 1899 RGBl. S. 375) ledi lich die Realkredit⸗ und den durch die Vorschrift des 5 21 Nr. 3e des Körper⸗
Kommunalkreditgeschaͤfte in die Steuer egünstigung eingezogen
schaftsteuergesetzes bestimmten Kreis der begünstigten Geschäfte auf habe, auf der anderen Seite aber weiter, indem er den er⸗ Hef hgt
lichen Rechts oder gegen Uebernahme durch eine solche Koörperschaft. Ter R
und Gemeindeverbände betreffen. Für
als kommunale Körperschaften s Genossenschaften des öffentlichen schaftseigenschaft besitzen. In vom 13. Juli 1899 lichen Pfandbriefgesetzes vom 31. S. 4925, die das banken werden
Recht 1
aber
verbände, sondern an alle inlandischen lichen Rechts gerechnet. Auffassung, daß unter Kommunalkredi
treten vgl. Dannenbaum, Hypothekenba
wörterbuch der Staatswissenschaften,
gesetzes nicht nur Gemeinden sondern auch gewisse, einigungen, wie z. B. die mit befugnissen ausgestatteten, unter Meliorations⸗
begriffen werden. Demnach gehören z.
und Armenverbände, sondern auch Darle owie an kirchliche Körperschaften und bände, insbesondere öffentliche begünstigten Rommunaltreditgeschäften thekenbanken, S 41 Anm 23, and ders Kreditanstalten, 57 Anm. 27). Dabe
sind, mit den Darlehen, offentlichen Nechts gewährt sind, in 8
Darlehen an Privatpersonen und jurist
den steuerbegünstigten Ges
S. 79.
S. JH. Es sind also juristische
Persönlichkeit besitzen,
kasse übernommen hat. Darlehen an
rechtlicher Kreditanstalten gehört: Länder, inländischer kommunaler Körper anstalten einer solchen Körperschaft. lehen gegen Bürgschaft durch Kommune
Beleihung solcher Schuld verschreibungen dnn. werden kann. Wenn eine geldb nleihe in Gestalt von
Kreditbedürfnis gestillt
Kommunalanleihe fest übernimmt, oder
aber auch der Gedankengang möglich, da munale Schuldverschreibung an der Bö
—
verschreibungen zur Kreditgewährun können die Erträge solcher ga begünstigten Roheinkünften der
ergeben. Denn der Veräußerung als Schlußerträgnis der Kreditgewährung laufenden Erträgnissen aus den Wer sein. Die Beleihung von Schuldvers rechtlichen
begünstigung
1 Wege der Auslegung über die aus dem Wortlaut der Bor⸗ schrift sich ergebenden Grenzen auszudehnen. Auch darin tritt der Senat dein , der Finanzen bei, daß die Spar⸗ lassenverordnung vom 22. März 1933 mit ihrer Begrenzung des Begriffs der sparkasseneigenen Geschäfte in das hier zu löfende
mäßigten Steuersatz auch für Einkünfte aus dem Meliorations⸗ kreditgeschãft vorgesehen habe. Es beständen keinerlei Anhalts⸗ punkte dafür, daß sich der Gesetzgeber dieser Abweichung nicht bewußt gewesen sei, und es dürfte daher nicht angängig sein, den
durch die Vorschrift des 5 21 Nr. 3e des Körperschaftsteuer⸗ Problem nicht Heinspielt Nicht einmal die Girozentralen als Hees 4 Kreis der begünstigten Geschäfte auf, dem Zentralbanken der Sparkassen besitzen die Steuervergũnstigung Dege der Auslegung über die durch den Wortlaut der Vorschrift der Sparkassen, wie der Reichsminister der Finanzen in seiner ich ergebenden Grenzen hinaus auszudehnen. Wenn der Stellungnahme zutreffend hervorhebt. Unter den Einzelfragen
Teutsche Sparkassen⸗ und Giroverband des weiteren zur Be⸗ gründung seiner Auffassung auch die Verordnung über die Abgrenzung des eigentlichen Sparkassenverkehrs im Sinne der Reichssteuergesetze vom 22 März 1928 (RGI. 1 S. 109) heran⸗
wird zweckmäßig zunächst J Ziff. 2 Stellung zu nehmen sein. Dort ist gehe, ok. zum Kommunalkreditgeschäft der öffentlich⸗ rechtlichen Kreditanstalten gehört; Die Gewährung kurz- oder langfristiger Darlehen an inländische Körperschaften des öffent⸗
a auf die Art des Pfandes ein.
lennzeichneten Sinne, dann tritt
lediglich die Geschäfte, die die Krediteinräumung an angesehen
3 (RGBl. S. 375) Dezember Kommunalkreditgeschäft der und der öffentlich⸗rechtlichen Kreditanstalten behandeln, j zum Kommunalkreditgeschäft geschäfte in Form von Darlehen an Gemeinden und Gemeinde⸗ Körperschaften des öffent⸗ Der Senat ist bei dieser Sachlage der
Genossen
Gleichstellung der Darlehen, die gegen Uebernahme der Gewähr⸗ leistung durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gewä die an inländische Körperschaften des
der vollen Gewährleistung eichsminister der Finanzen
rechnet zu den Kommunalkreditgeschäften im Sinne dieser Ziffer
rä Lan Gemeinden seine Auffassung kann er
sich darauf berufen, daß Reich und Länder im allgemeinen nicht
werden, ebensowenig s, auch wenn sie Körper⸗ des Hypothekenbankgesetzes und 5 7 des öffent⸗ 1927 (RGBl. J Hypotheken⸗
nicht bloß Kredit⸗
tgeschäft auch die Kredit⸗
gewährung an andere öffentlich⸗ rechtliche Körperschaften als Ge⸗ nreinden und Gemeindeverbände zu begreifen ist. Auch im Schrift⸗ tum wird diese Auffassung, soweit ersichtlich, unbeanstandet ver⸗
nken, 5 41 Anm. 17; der⸗
selbe, Oeffentlich⸗rechtliche Rredi tanstalten, ; Anm. A; Hand⸗ 4. Aufl., thekenbant). Ebenso steht die Begründung zum SHypothekenbank⸗ esetz auf dem Standpunkt, daß unter Körperschaften des öffent. ichen Rechts im Sinne von 5 3 Abf. 1 Nr. 2 des Sypothekenbank⸗ n und weitere Kommunalverbände, zu wirtschaftlichen Zwecken gebildete Ver⸗ öffentlich⸗rechtlichen Zwangs⸗ staatlicher Aufsicht s Deich, Siedlungs- und ähnlichen Genossenschaften
Artikel: Hypo⸗
stehe nden
B. in Preußen nicht nur
Darlehen ffentlich⸗ rechtlicher Kreditanstalten an Stadtgemeinden, Landgemeinden, Amtsverbände, Kreise, Provinzen, Zweckverbände
hen an Reich und Länder sonstige öffentliche Ver⸗ Hhasten zu den steuer⸗ ogl. Tannenbaum, vypo⸗ elbe, w — i legt die ausdrückliche
rt
41 des Hypothekenbank⸗
gesetzes und 5] des öffentlichen Pfandbriefgesetzes es nahe, auch
ische Personen jeder Art
; uerh chäften hinzuzurechnen, sofern nur eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die Gewährleistung (Bürg⸗ schaft für das Darlehen sbernommen L A-5ls /s 8 vom 11, Juni 1931, Enisch. des AF5ofs Bd. 23 auch Darlehen an
hat (vgl. auch Urteil
Sparkassen, die steuerbegünstigt, wenn
die Kommune die volle Gewährleistung für die Schulden der Spar⸗
Sparkassen, die unselb⸗
ständige Anstalten der Kommune sind, werden wie Darlehen an Kommunen selbst zu behandeln fein. Die Ziff. 1 des Erfuchen wirft die Frage auf, ob zum Kormimunalkreditgeschäft öffentlich;
her Kred 2 der Erwerb, die Veräußerung und die Beleihung von Schuldverschreibungen des Reichs, der
schaften und der Kredit⸗
. Es kann zweifelhast sein, ob neben der Hingabe von Darlehen an Kommunen und bon Dar⸗
n auch der Erwerb von
Schuldverschreibungen öffentlich⸗ rechtlicher Körperschaften und die
als steuerbegünstigt be⸗ edürftige Gemeinde eine
n Teilschuldverschreibungen in Höhe ihres Geldbedarfs ausgegeben und untergebracht hat, so ist damit ihr — und der gelegentliche spätere Kauf einer solchen Schuldverschreibung an der Börse dient nicht eigentlichen Kreditbefriedigung der Gemeinde. trachtung würde bei der Ausgabe kommunaler Schuld verschrei⸗ bungen Kommunalkredit lediglich von der Emissionsbank, die eine
mehr der Nach dieser Be⸗
höchstens von dem Erst⸗
erwerber einer kommunalen Schuldverschreibung gewährt. Es ist
jemand, der eine kom⸗ e oder sonst im Handel
erwirbt, damit das Vertrauen in den Willen und die tatsaͤchliche ähigkeit der Kommune bekundet, die Gegenleistung fn erfüllen. X in diesem weiteren Sinne der Erwerb kommunaler Schuld⸗
gerechnet werden darf.
chreibungen zu den steuer—⸗ Kreditanstalten gezählt werden, ebenso die Gewinne und Verluste, die sich bei einer Verãußerun sgewinn bzw. ⸗erlust stellt si
dar; er wird neben den
apieren zu berücksichtigen reibungen der öffentlich- Körperschaften und der Kreditanstalten einer solchen Körperschaft ist nicht grundsätzlich steuerbegünstigt. Die Steuer⸗ ängt ab von der Person des Schusdners. Schuldner eine öffentliche w
z Ist der in dem oben
tenerbegünstigung ohne Rück- Der Senat hat geglaubt, vor⸗
tehende Auffassungen zu ißt 1 um so eher vertreten zu können, er
als auch der Reichsminister der Einkünfte aus dem Erwerb und der verschreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kr
Finanzen die Steuerbegünstigung
Beleihnng von Schuld⸗ editanstalten annimmt.
Kreditanstalten inländischer kommunaler Körperschaften kommen
aber, sofern sie eigene . Persönlichkeit besitzen, nur in⸗
— in Betracht, als eistung übernommen hat.
ie kommunale Körperschaft die Gewähr⸗ In den Ziffern 1 und 2 der Anfra
e des Reichsministers der Finanzen sind die Aktivgeschãfte rh
die sich unter den Begrif rechtlicher Kreditanstalten bringen lassen.
f des Kommunalkreditgeschäfts öffentlich⸗
Die in den weiteren
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