1932 / 102 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 May 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis monatlich 2,30 Re, für Selbstabholer Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin abholer die Geschäftsstelle Sw. 45, Wilhelmstraße

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Mr. 102. Reichs bankgirokonto.

Mai, abends.

Berlin, Montag, den 2

Poftschecrtonto: Beriin as21. 1932

Lea,, ile zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bzw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig druckreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruück hervorgehoben werden sollen. Schriftleitung und Geschäftsftelle lehnen jede Verantwortung für. etwaige auf Berschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. Mag

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Inhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. rnennungen 2c.

Exequaturerteilung.

Verordnung über Neuordnung der Kapitalverhältnisse bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig. Vom 30. April 1932.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung vom 30. April 1932.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung der amtlichen Großhandelsindexziffer vom A. April 1932.

Bekanntmachung, betreffend den Verkaufspreis für Mais.

. Preußen. = Zeitungsverbot.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Der polnische Gesandte Dr. Wy shocki ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Dem Königlich schwedischen Wahl⸗Konsul in Nürnberg, Max Reizenstein, ist namens des Reichs unter dem 25. April 1932 das Exequatur erteilt worden.

Verordnung über Neuordnung der Kapitalverhältniss bei der Allgemeinen Deutschen Credit Anstalt in Leipzig. Vom 30. April 1932. Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten über die Sanierung von Bankunternehmen vom 26. Februar 1932 (RGBl. 1 S. 83) wird verordnet:

§ 1.

Die Bestimmungen dieser Verordnung finden Anwendung auf die in Aussicht genommene Neuordnung der Kapitalverhältnisse bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anstalt in Leipzig (Kapital⸗ herabsetzung, Verkauf eigener Aktien und sonstige Zuführung neuer Mittel auf Grund eines Vertrags mit dem Reich, dem Freistaat

chsen und der Deutschen Golddiskontbank) sowie auf die Ver⸗ melzung der Anhalt-Dessauischen Landesbank in Dessau mit der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt. 8 2.

Für die Beschlußfassung der Generalversammlungen der beiden Banken über die in 5 1 bezeichneten Maßnahmen und Verträge mit Einschluß der erforderlichen Aenderungen des Gesellschafts⸗ vertrags der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

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83.

Auf die in 5 1 bezeichneten Maßnahmen und ihre Durch⸗ führung einschließlich der Genehmigung der Verträge finden die Vorschriften der 5 252 Abs. 3 Satz 2, . 3066 Abs. 2 bis 6 des Handelsgesetzbuchs, 5 2 Abs. 3, 5 9 des Fünften Teils Kapitel 11 der Drikten Verordnung des Reichspräsidenten vom 6. Qktober 1931 (RGBl. J S. 537), 5 1 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung der Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in er⸗ leichterker Form bom 18. Februar 1932 (RGBl. 1 S. 75) keine Anwendung.

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Die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt ist berechtigt, im Jahresabschluß für das abgelaufene Geschäftsjahr die Wirkungen der Kapitalherabsetzung, des Verkaufs eigener Aktien sowie der sonstigen Zuführung neuer Mittel zu berücksichtigen. Die Be⸗ stimmungen der S5 2, 5, 6 und J der Exsten Verordnung zur , der Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in erleichterter Form vom 18. Februar 1932 finden keine An⸗ wendung.

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§ 5.

Die Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Durch⸗ führung der Vorschriften über die Kapitalherabsetzung in er⸗ leichterker Form vom 20. Februar 1932 (RGBl. 1 S. 90), Einziger Paragraph, finden mit Ausnahme der Abs. 2 Satz 3, Abs. 3, 4 auf den Fall des Verkaufs eigener Aktien der Allgemeiner 6 ,. ; ( t ; 9 Deutschen Credit⸗Anstalt entsprechende Anwendung. 6. Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. April 1932. Der Reichsminister der Finanzen. H. Dietrich. Der Reichswirtschaftsminister. Warm bold. Der Reichsminister der Justiz. Dr. Josl.

Bekanntmachung über den Schutz von Erfindungen, Mustern é ; . . und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 30. April 1932.

Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (RGBl. S. 141) vorgesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren⸗ zeichen tritt ein für die vom 28. April bis 8. Mai 1932 in Berlin stattsindende Große Berliner Wassersport⸗ und Wochenend⸗Ausstellung 1932.

Berlin, den 30. April 1932.

Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr. Schlegelberger.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß 51 der Ver⸗ ordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertbe rechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGB. 1 S. 569. Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1932 für eine Unze Feingold⸗. . 112 sh 9 d, in deutsche Währung nach dem Berliner Mittel; kurs für ein englisches Pfund vom 2. Mai . 1932 mit RM 15,40 umgerechnet.. RM 86 8175, für ein Gramm Feingold demnach. ... ponce 43,4999, in deutsche Währung umgerechnet .... RM 2, 791265. Berlin, den 2. Mai 1932. Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Die Indexziffer der Großhandelspreise vom 27. April 1932.

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1913 100 Ver⸗

ziffern für Agrarstoffe, industrielle Rohstoffe und Halbwaren sowie für industrielle Fertigwaren nachgegeben. In der Gruppe pflanzliche Nahrungsmittel waren di

E Preise für Kartoffeln weiter abgeschwächt; die Preise für

Weizen und Weizenmehl haben ihre Aufwärtsbewegung da gegen fortgesetzt An den Schlachtviehmarkten waren die

Preise für Rinder, Schweine und Kälber überwiegend be⸗ sestigt. In der Gruppe Vieherzeugnisse wirkten sich in West⸗ deutschland eingetretene Preiserhöhungen für Butter 1

Eier aus. Von den Futtermitteln sind Roggenkleie, Kar

toffeln, Trockenschnitzel und die meisten Kraftfuttermittel im.

Preis gesunken.

In der Gruppe Kolonialwaren lagen die Preise für Kaffee (Guatemala) und Erdnußöl höher, für Kakao dagegen niedriger als in der Vorwoche.

Die Erhöhung der Indexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen ist auf Preissteigerungen für Schrott in Rheinland⸗ Westfalen zurückzuführen. In der Gruppe Metalle wurden Preisrückgänge für Kupfer und Blei durch Preiserhöhungen für Zink und Zinn ausgeglichen. Die Preise für Rindshäute und Kalbfelle sind weiter beträchtlich gefallen; auch für Unter⸗ leder und Treibriemenleder wurden Preisrückgänge gemeldet.

Von den industriellen Fertigwaren haben die Preise für Konsumgüter ihren Rückgang fortgesetzt.

Berlin, den 30. April 1932.

Statistisches Reichsamt. G. 2 Dr. P latzer.

Bekanntmachung.

Der Verwaltungsrat der Reichsmaisstelle hat auf Grund des 57 Nr. 2 der Verordnung zur Ausführung des Maisgesetzes vom 31. März 19306 (RGBl. 1 S. 111) folgenden Beschluß gefaßt:

Der Monopolĩverkaufspreis der Reichsmais⸗ stelsle für Mais beträgt mit Wirkung vom 4. Mai 1932 bis einschließlich 2. Juli 1932:

a) für eine Tonne Donaumais ..... . 140 RM

b für eine Tonne Plata⸗ oder anderen Mais 155 RM

Diese Preise gelten:

A. Für mittlere Qualität und Kondition.

JI. Bei Eingängen seewärts Basis loko cif Hamburg als Abrechnungsgrundlage.

II. Bei Eingaͤngen flußwärts via Passau ober bahnwärts (nur für unmittelbar vom Erzeugerland eingehende Waggons) via Lindau, Kufstein, Simbach, Salzburg Basis schwimmend (oberhalb Budapest) ex Schlepp Passau als Abrechnungsgrundlage.

III. Bei Eingängen flußwärts über Tetschen⸗Bodenbach (nur für den Donau- Elbe - Umschlagsverkehr Bratislava Tetschen-⸗Bodenbach) Basis loco cif Hamburg als Abrechnungsgrundlage.

IV. Bei Eingängen babawärts über die ostdeutschen Grenz⸗ übergänge von Oderberg bis Prostken Basis waggonfrei Neu Bentschen vrompfte Verladung vom Ursprungsland als Abrechnungsgrundlage.

0. Für anderen als Plata⸗ oder Donaumais gilt Platamais

als Abrechnungsgrundlage. CX d 5 Indergruppen . . Berlin, den 30. April 1932 W. April 2. Upril . Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsmaisstelle. 1. Agrarstoffe. J. V.: Streil. 1. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 122,3 121,7 0 5 2. Vieh w— 61.6 S645 4 65 3. Vieberzeugnisse...... 90, 9036 ! 056 ; . Jun ern ieh, ö 1606 ry, 23 Preußen. Agrarstoffe zusammen ... 94,6 94,4 0,2 n, 53 * 65 8 ekannt maß nng III. Industrielle Rohstoffe Auf Grund der 5 Abs. 1 Ziff. 1 und 13 des Gesetzes . und Halbwaren. a ung 5 zum Schutze der Republik vom T5. März 1930 (RGBGl. 1 NRohle . K . . . S. 91) sowie der 85 1 Abs. 1 Ziff. 2 und 12 der Verordnun 7. Eisenrohstoffe und Eisen. .. 103,0 103, ꝙ— 0.1 6. 56 *. 9 . (. ] Iiff⸗ h 2 ö. 6 ; A 1 . He f n er! Cisen 1338 333 56 des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Aus kJ / 5 83 schreitungen vom 28. März 1931 (RGBl, 1. S. Jo) habe ich 15. Haute und Leder ö 633 5] 35 die in Breslau erscheinende „National⸗Sozia⸗ II. Fhemikalien) . 106.9 166,9 listische Schlesische Tageszeitung“. auf die 12. Künstliche Düngemittel ... 71.3 713 0,0 Dauer von 10 Tagen, und zwar vom 1. bis einschließlich ö 6 Oele und Fette.. 97,4 97,5 4 0.1 10. Mai 1932, verboten. Kautschu ö. k 5,6 h, 1.38 Bres ö Mnr; 2 15. Papierstoffe und Papier ... 99.76 99.5 0.9 Breslau, den 26. April 1952. J 185. Baustoffe . 109,9 109,9 0,0 Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien. Industrielle Rohstoffe und Lüdemann. Halbwaren zusammen .. 89, 1 89,0 0 IV. Industrielle Fertigwaren. um n me, 17. Produktionsmitte(l .... 119,4 119,4 0.0 18. n . * . 119,8 119,5 0,2 ndustrielle Fertigwaren zu⸗ ö j sammen 119,6 119,5 0, Nichtamtliches. Gesamtinder . 98,3 98,2 0 Deutsches Reich.

Monatsdurchschnitt März. Die Gesamtinderziffer ist gegenüber der Vorwoche leicht zurückgegangen. Von den Hauptgruppen haben die Index—⸗

Der Reichsrat tritt am Mittwoch, dem 4. Mai 1932, 6 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Vollsitzung zusammen.

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