1932 / 105 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 May 1932 18:00:01 GMT) scan diff

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d 1 1 3 7 1 922 1. ͤ 93 J 5 * Reichs und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 6. Mai 1932. S. 2 Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 6. Mai 1932. S. 3 9 J Viehbe r und se 2 chaft lsen 1) N me des Empfän ers de Gegenstandes oder der Post §513. * 2 N nung siabre 1 d auf nmen ne si l 2 Be en bei der Nachschau die n anstalt oder Eisenbahnstation bei Weiterversendung der A Wattenmeer gilt das Gebiet, das folgendermaßen be⸗ l . ind teich tern 5961 Millio Reichsmark, an 3 d n 15 eisten Waren, 3. grenzt wird: Aufsgekommen nim r ie Verbrauchsabgaben 30646 Millionen J rk, mithin n 1 z ist für die darin aufgeführten Stücke E) die in Aussicht genommene Tageszei Beförderung. im Norden durch die ostfriesischen Inseln und zwischen fd . . ö ; 56 ge 9025, 5 Millionen Reichsmark; also trotz namhafter l l d Ti portausweis im 5 Rachweis d erku d Wa r ihnen durch die Verlängerung der seewärts gelegenen 4 Bezeichnung der Einnabmen jm Monat Im Monat m 1. Ar : hi n bei einer ganzen Reihe von Abgaben in 1931 über f Gem srstehers ka lamt nördlichen Strandlinie: Nr. . März 1931 2 ; 141 Milliarden Mark mehr als im Rechnungsjahr 1931 1 8 10 d en Strandlin l Mrz 1932 s 31. März 1932 6 ; 12 Millitarden Mart mehr als im Rechnungsjahr 1 1. it Widerrufs gest . t . ö . b) im Westen durch die Linie, die vom Westrande Borkums R ; veranschlagt au er * Nnril 1932 * 8 7 1 Ein sporta veis ist nu dann auszustellen wenn 5441 219 216 2 . Berlin, den 14. April 1932. ges Drtse j in den V chniss 3 2. . 1 ab an der nach Deutschland zu belegenen Betonnungslinie RM RM RM RM w ; Stücke eren Transportau auf Grun dem Aussteller nachgewiesen wird, daß die zu besordernde wan des Emsfahrwassers entlang bis zur ersten, seewärts der 3 7 ,, 5 2 ö Reichsfinanzministerium. des mitzuführenden Verzeichnisses innerhalb derselben Ortschasft sich 29 1 im freien Inlandsvertehn befindet,. d. h 9 lie Linie Knock Oterdum (Holland) gelegenen östlichen Tonne J ; ͤ . ö zum Stier und wieder zurückgeführt werden. Die Angaben der inländischer Erzeugung oder Herkunft oder daß sie verzollt ist s Ems ssers 3 nach K auf der l . n Stier und wieder zurückgeführt werden. Die Angaben de . 2 . 5 des Emsfahrwassers und alsdann nach Knock (auf dem . Der R e , nnn. 8 M n den Viehhaltern in derart begünstigten Gemeinden für das 6) Der in Abs. 1 geforderte Nachweis kann u. a. durch Festlande) verlauft; HE. Zölle und Verbrauchsabgaben. er 2 ei ch srat vergbschiedere am 4. d. M. den Gesetz⸗ Kalender sähr ausgestellten Weidescheine müssen auch außerhalb der Rechnungen inländischer Verkäufer, Frachtbriefe, Einzahlungs⸗ c) im Osten durch die gerade Linie, die den östlichen End⸗ 17 Zölle: entwurf über Schuldentilgung. Weidezeit mit dem Bestande an Rindvieh ste ts übereinstimmen. bescheinigungen Eingangenbgabe: ö frühere ransportaus- punkt der Inselbahn auf Wange roog mit der Deichecke 5 ü 116 552 784, 16 1 139 169 502,2 ) Der Berichterstatter, Min. Dir. Dr. Brech 1 m Der Viehbesitz od seine Wirtschaftsgehilfen haben den weise, Vie hl ontro lbücher, Weidescheine . dergl erbracht werden. bei Schillighörn verbindet; 1 24 839, 14 J 6 988 24146 Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, Grenzaufsichtsbeamten auf Verlangen zu jeder Zeit das Ver (G3) Bestehen Zweifel uber die Herkunft einer Ware, so ist d) im Süden durch das Festland ö . * ö . us, daß das Gesetz eine Reihe von Fragen regelt, die mit dem ; 3 * ff. 2 zwecks Nachschau .. Prüsung vorzuzeigen die Ausstellung des beantragten Transportausweises zu versagen. ; 36 2 zusammen lfde. Nr. 17. 1165771623. 30 6.0 1146 157143 65 1202 000000 lde n des Reiches zirjamme hang n. Zunächst handel t 1825114 ) ] 1 1111 111 UVbDiy neigen * 4 J * . 5 6 . in 1 25 ö 6 del iwe . 1 icht amm , 81 100 e (53) Der Auf und Abtrieb des Rindviehs sowie die Führung Ist der Aussteller Zollbeamter, hat * osort. die notige 8 Er . . ; §5 14. ! ; 18 Tabaksteuer: ö. . . ö es sich darum, daß der im Oktobe 1930 mit der Firm Lee⸗ um Stier (vorstehend Ziff. 4 Abs. 2) ist nur innerhalb der gesetz⸗ mittelungen üher den Ursprung der Waren, die nötigenfalls zu ; Auf Gegenstände, die vom Ausland zum Ausland durch das a) Tabaksteuer (einschl. Aufschlag) w 54 325 796. 75 bbs od 4 16. M2 Higinson abgeschlossene Dollarkre 16 ien lichen Tran? portzeit (S 4 ohne Unterbrechung auf dem fürzesten beschlagnahmen nd, zu veranl 1slen. Versendung l Hhemnan ste ner VWattenmee 1 hindurch befördert werden, finden die Vorschriften b) Materialsteuer (einschl. Ausgleichsteuer) w 9484 138 63 125 914 109,8 Re smart, der bi im 15 a rden . julässig. Für den Abtrieb des Rindviehs im Monat Oltober 8 6 ö unverzüglich der nächsten Zollstelle oder dieser Ordnung keine Anwendung, ie. 3 eie, ohne ej Tabakersatzstoffabgabe .. . 216, 85 15 618.53 sollte, im Benehmen mit der hr zert ails Trams zei 16 die ; zugelass Zollaufsichtsstelle Anzeige zu e tten. veiteren als den durch nätürliche Hindernisse bedingten Aufent⸗ . . = = wird. Weiter wird in in gelt wird als Transportzeit auch die Zeit von 18—20 Uhr zugelassen. zollaussichtsstelle zeige zu erstatte weiteren als den durch naturliche P gten Ause ö 1 ö 223 3 793 745 165 4 91 wird. Weiter wird in J zelt. x enderungen res Weide biehbestandes durch We bn len ; a K halt und ohne daß die Ladung eine Veränderung erleidet, durch⸗ zusammen lsde. Nr. 18... b Slo 182. 23 1c, 93 745 165, 42 9ld 00 ο0 Nach dem Gesetz von n 33 Kauf. Verkauf. Unglücksfall und dergleichen während der Weide⸗ Borführn ung der Waren. geführt wird. In solchen Fällen werden auch Zollpapiere nicht 19 Zuckersteuer (einschl. Nachsteuer)? ... 16 591 469, 22 11,4 238 104 811,78 250 000 909 jährlich 420 Millionen in den Haushalt für diesen Zweck eingestellt 5 jat der Viehbesitzer sofort in dem Verzeichnis unter Angabe §8 11. ausgestellt. ; . 20 Biersteuer ed , ; 22 755 059, 38 32,8 368 195 766, 67 460 000 000 werden. Diese Verpflicht soll auch auf die Haushalte von 1934 d Lages zu vermerken und der Zolldienststelte unter Vorlage des (1) Die Aussteller von Transportausweisen dürfen auf die l7. Strafvorschriften. 21 Aus w ennngmonnnnn eee . 14252 996,57 21,1 177 23 841 57 200 000990 und 1935 ausgedehnt wer 1. Wie Berichterstatter Tllärte, Ve chnisses binnen 3 Tagen nach Eintritt der Aenderung anzu⸗ Vorführung 6 9 12) einer Ware nur in folgenden Fällen ver⸗ § 15. 22 J d . 146121, 25 0,2 2356 454,10 1 sei es zwar in den zwei t n Je jt gelungen, die Tilg ng n. Werd se Tiere zu der Herde auf die Weide riebe zichten: , 64 rf en, . 23 t 597 107 0, 793 186,40 00 00 in dem vorgesehenen Maße di 1f 1. Trotzdem habe die zeigen. Werden n 2 der Herde auf die Weide getrieben, zichten; 16 a. k , ö Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnung 23 Schaumwein steuer R , . 4 1 1. ü * Ei m 2 * 6 ne große Bedeutung mel be 1 * z don lusweis üb die WBeförde rung diese rio ; 111 a) wenn Gegenstände mit Ausnahme von Pferden au 2 4 . 3. . . 1 ö ö . ; 2 932,41 2 891. 82 6 instellung de 2Uumn ne große edeutung, weil bet der Au 9 ii de Auswei über ie Beförderung dieser Tiere bis zur 2 wer w. ger 2 e *. mi 2 * e 2 41 . en 41 werden, sofern nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe 21 Jündwaren sieuer . 2 53 3373 97 16353 * 666 6605 s. . ; . ,. 2 re , m,. ; Wende el 1gen . 2 . 1 1 1 I Deli, D 3r mi 37 ö f 2 418 ar Reichsabaabe . 1 . * 6 nud ware ) e . 5290 9816, 3 D, 47 9953,52 ö ) 15946 19 net werden, dal ide beizufügen Frachtbriefe versandt und diese vorgelegt werden; die verwirkt ist, gemäß 8 415 der Reichsabgabenordnung mit Geld 25 Aus dem Zündwarenmonopol 1325 987,35 4649 953 300 sgaben so eingerecht rde Ein Wechsel der Weiderlätze ist unter Vorlage des er BVersender missen als zuverlässig belannt, sein, im strase bis zu ih Goh tr bestrast,. k J 2 771 467 16 15 84 867 30 15 06660 6065 werden önnen. Stbwohl. die : ] ; Fa da , m, . fost⸗ Unhnisih haben unt j 1 21 ä J 8 * 1 . ) ö . ; 1 3976 f 2 * 8986 5 l in ihren Etats eine solche hob zeichnisses und unter genauer Bezeichnung des neuen Weideplatzes Grenzbezirk festen Wohnsitz haben und mit den 3l be⸗ 5 . 3 27 Spielkartensteuer i 9 , , 234 5693761 0,2 2301 896.59 2 100 000 in 1hre Etats eine solche hi he ö dem ersten Auftrieb dahin der für die bisherige Anmeldung ; zettelnden 6 egenständen ein Gewerhe betreiben; Sch lu 5 b e st i m mungen. 28 Statistische Abgabe Fd . ..rrr-“ . 479 37,15 0,2 5924 328, 05 6 00e 00 21 . mit . . zuständigen Zolldienststelle anzumelden. b) wenn Vieh befördert werden soll, das zufolge landes § 16. 29 Süßstoffsteuer.. .. 15 539.25 209 525. 100009 5 , . or ag J die Beförderung auf dem nächsten Wege vom alten zum polizeilicher Anordnung auf Grund des § 7 Abs. 2 des Dieso No 2 tritt mit safortiager Wir a in Kraft 30 Mineralwassersteuer J 77 231,10 0.8 12478923 63 17000000 e Krediten macht gun Der . i r. ) 4 , ] Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. . assersteu =. , ,. = e nen, der en, m 2 n Weideplatz gilt an dem für den Trieb angemeldeten Tage Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 ständig und Ilelchzeitig treten samtliche früheren Vestimmungen über die 31 e 6 724, 02 de. 74 206, 23 100 009 denken der te ic n . das Verzeichnis als Transportausweis. regelmäßig überwacht wird und in das Viehlontrollbuch Transportkönmolle außer Kraßt . 32 Ausgleichssteuer auf Mineralöle (Mineralölsteuer. ... 8386441 10 1932142498 16 00900 , . 96 , in e jf er . er Beantr des Transp ; ⸗‚ ssung entsprechen (8) Der Abtrieb Hauptabtrieb wie Abtrieb einzelner Stücke eingetragen ist, sofern bei der 2 eantragung des . —ᷣ ĩ e . 239782930 9193 2786 730713. 18 3099 500000 191 ; e, ,,,, * während der Weidezeit ist vor seinem Beginn der zuständigen Transportausweises ( 9 das ordnungsmäßig geführte Hannover, den 3. Mai 1932. Summe B. ö 22 1. . ö 2 26 2 ? 2 . , . * e Zolldienststelle anzu melden. Viehtongrallbuch mit BHelsgen, vorgelegt word; Der Präsident des Landesfinanzamts. Im ganzen. . .] 714 184 672.7 467,1 3) R787 00 ο] 8172000 C00 , Tür di N führ nun und N fun Nionfo or 91 39 ) Vie be förde erde 3 3 Weide ? e 3 8 w 1 , 8 me, nn, . 93 ö 92 1 ö e * 1930 und 1951 und sur die Für die Vorführung und Prüfung des Viehes beim Abtrieb ) 1 beso . soll das der 6 Denhard Die Einnahmen des Reichs im Monat März 1932 betrugen Im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1930 betrugen die Ein ntliche Ausgaben , me. 535 no Rio vIVöI 1 ao Ro Nrw 15191 ** 31 65 9Ynmorr? ET 2g t Dfer . 3 7 itrag 33939412 8 ) ö * 2 22: fe g. x M * * 9 * ö i n 434. 1 ö 1200 . ö . DJ! 1 1111111 VII gude un sinden die unter 3 gegebenen Vorschriften sinngemäß Anwendung, . legt, oer 561 e an agi ß 25 sost ander bei den Besitz und Verkehrsteuern 474,4 Millionen RM, bei den nahmen an Besitz⸗ und Verkehrsteuern 139244 Millionen RM, nommen . Für 1939 ha es sich um einen Fehlbetrag Rur oi un vnor so bonon J j 5sor Ro vo 5 71 J U sweises J Wer ? ( 1 I ö e, , , * . . 58 n n. . Kr, 2 ) . . R ö . 5 ö ; ewa ö noni 1B zl 11. 1 8 G Um nen JFehlderrat ur bei unvorhergesehenen Exeignissen, deren Eintritt auf an 2 6 4 der eideschein (6 5 (2 und 19 und s ) Die Muster sind hier nicht abgedruckt Zöllen und Verbrauchsabgaben 29,8 Millioner RM, mithin im an Zöllen und Verbrauchsabgaben 754, Millionen RM, im von 240 Mill. Der Fehlbetrag für 1931 wird auf 500 Mill. ge⸗ Erfordern nachzuweisen ist, kann die Anmeldung einen Tag nach e dargelegt . h in den Fällen des Abs. 1 die Vo ö j z ; ganzen 74,2 Millionen RM. In den Monaten Januar bis ganzen 2146, Millionen RM; sie waren somit bei den Besitz⸗ schätzt Be r , , für den Außerordentlichen 11 19 * ö 58 x alle es Ab 3 zor⸗ 32 96 6 2 ; 2 25 ? 53 x r* ; d 4 ry ö . 21 -. GaßJI. Del del reditermachtigung Del 21uß den ii lch dem Abtrieb stattfinden. fül 8 9 . e, . en . , den k März 1952, dem 4 Viertel des Rechnungsjahres 1931, sind an und Verkehrsteuern um 966,9 Millionen RM und bei den Haushalt handelt es sich 560 Millionen. Hinzu kommt der S Ta ger we id ghet rie ß. ö n gg n . , glich h Tiere kann Besitz; und Verkehrsteuern aufgelommen 1295 5, Millionen RM, Zöllen und Verbrauchs abgaben 144 6. Min ionen RM, mithin Kredit für die Bankensanierung von 400 Mill., dann eine Kredit⸗ M Auf den Verkehr mit inländischem Vieh welches tageweise 4. ige k. n * k 6 zweit dises Preußen an Zöllen und Verbrauchsabgaben 708,, Millionen RM, im insgesamt um 142,9 Millionen RM höher als im 4. Vierteljahr ermächtigung von 169 Mill, solange die Veräußerung von Vor⸗ zu und von der Weide getrieben wird, finden die Bestimmungen , , nn, h . rer fn l 1 ganzen 2003,8 Millionen RM. des Rechnungsjahres 1931. Das Aufkommen im 4. Vierteljahr 1931 zugsaktien der Reichs ahn nicht in dem erforderlichen Maße ge⸗ 2 ; 4 ; . = . mo . z 9 5 * ite * chts⸗ ö. . x 8 fee a ' . 23 . 16 6 . 2 a 2. * J 2 a . ionen i 5 51g salle 9e 1 108 hn ncht 11 en . 1 1 * ge unter 1 2, 1, 5, 6 und 7 mit der Maßgabe Anwendung, daß die . ö re, n,. il ‚. z n . . . a. Mich 1 G ene rald i r ektio n In dem vorhergegangenen 3. Viertel des Reck nung Ss jahres ist im einzelnen gegenüber dem Aufkommen im 4. Vierteljahr 1930 lingt, der Kredit für Kursstützung und endlich ein Betriebskredit Anmeldung mit einem Verzeichnis in zweifacher Ausfertigung . Zelte stellen vorzuführen nd. Hei Versendungen ben ieren - ö. 6. ö. ' 1931 betrugen die Einnahmen an Besitz⸗ und Verkehrsteuern bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern niedriger bei jn Höhe nam 56h wi den der Feicksrat auf 606 Mi . k J , aus dem Binnenland in den Grenzbezirk ist die Vorführung bei d ö ch⸗Süddeutschen Staatslotterie 317 Mil P 25 Hz . ; : n. . ; in Höhe von 500 Mill., den der Reichsrat auf 600 Mill. erhöhte. nur vor dem ersten Auftriebe, eine Abmeldung nur nach dem ei * Zwischenst lle der wenn ine soiche nicht vorhanden ist f. ĩ e r P rweu ß is 5 9 2 12317 Millionen RM, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 104,3 der Lohnsteuer ( 45,7, beim Steuerabzug vom Kapital Der R ichsrat gen hmigte weit er eine Aen derun 9 ; . r ; * , *. iner e oder eine solche and be d J Millione RM. insdesamt 1936 Millionen RM sonach 9 . . ; stener ( 55 bei der Auf Der Reichsrat genehmigte weite me 2 letzten Abtrieb zu erfolgen hat. Anmeldung sonstiger Abtriebe * ö Die Neulo se zur 2 Klasse der 39. Preußisch⸗ illionen RM, insgesamt 956, Millionen R, sonach ertrage 33,2), bei der Vermögensteuer 40,5), bei der Aus⸗ w ö . ! . . . n ; bei ber Erbschaftsteler (— 55h, bei der Prüfungsordnung für Aerzte. Die Haupt⸗

findet nicht statt. d) Allgemeines.

(10) Das Herauslassen des Viehes auf unmittelbar am Hause gelegene Weiden gilt nicht als Auftrieb zur Weide, so daß An⸗ meldung und Vorführung nicht erforderlich sind. Als unmittelbar am Hause gelegene Weiden gelten nur solche, die an das zugehörige Haus- und Hofgrundstück angrenzen, einen Zugang von dort und einen Abschluß nach außen hin haben.

II. Die Ausstellung der Transportausweise. Legitimation s⸗ u. Versendungsscheinstellen. § 6.

(I) Transportausweise werden ausgestellt:

a) Legitimationsscheine durch die Hauptzollämter, Zoll⸗ ämter, Zollzweigstellen und die damit beauftragten und effentlich bekanntgegebenen Zollaufsichtsstellen. Muster 1.)

b) Versendungsscheine durch die zollamtlich bestellten und öffentlich bekanntgegebenen Versendungsscheinaussteller. Muster 2.*)

(2) Zuverlässigen Gewerbetreibenden kann ausnahmsweise ge⸗ stattet werden, für die Gegenstände ihres Gewerbes oder Handels und für selbstgewonnene Erzeugnisse selbst Transvortausweise (Versendungsscheine siehe 1) auszustellen. Die Erlaubnis erteilt das Hauptzollamt.

(G6) Zuverlässigen Bewohnern des Grenzbezirkes und auch solchen des Binnenlandes, die sich beruflich häufiger im Grenz⸗ bezirk aufhalten, wie Kaufleuten, Geschäftsreisenden usw. können vom Hauptzollamt auf schriftlichen Antrag für die von ihnen mit⸗ geführten transportkontrollpflichtigen Waren Dauerlegitimations⸗ scheine für den Zeitraum eines Kalenderjahres widerruflich aus gestellt werden. Muster 3.

Der Dauerlegitimationsschein muß auf den Antragsteller und auf die sonst zur Beförderung berechtigten Personen in dem Be⸗ triebe des Antragstellers lauten.

Jede Aenderung in dem Stande der zur Beförderung berech⸗ tigten Personen ist unter Vorlage des Ausweises dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich anzuzeigen.

Pferdekarten. § 7.

(1) Zuverlässigen Grenzbewohnern können für die Dauer eines Jahres mit Genehmigung des Bezirkszollkommissars von den zu⸗ ständigen zo ln nf rufen für die Mitführung von Pferden, die gewöhnlich als Zugtiere Verwendung finden, Dauerausweis⸗ karten ausgestellt werden. Muster 4.

Diese Karten müssen auf den Namen des Eigentümers und die sonst zur Mitführung der Pferde berechtigten Personen seines Hausstandes (z. B. Sohn, Knecht und dergl.) lauten.

Jede Aenderung hinsichtlich dieser Personen ist vom Eigen⸗ tümer der zuständigen Zollaufsichtsstelle unverzüglich mitzuteilen. Muster 5.

(2) Die Gültigkeit der Dauerausweiskarten kann im Bedarfs⸗ falle über die gesetzliche Tageszeit (6 4 UP hinaus verlängert werden. Die erforderliche Genehmigung erteilt der Bezirkszoll⸗ kommissar.

Weidescheine. § 8.

(19 Weidescheine (6 5 E] und 19) werden von den zuständigen Zollstellen und Zollaufsichtsstellen ausgestellt. Muster 6 und 7.

(2) Nach Prüfung der Uebereinstimmung der Angaben des Weidescheines mit den Viehbeständen erhält eine Ausfertigung der Viehbesitzer, die zweite die für den Weideplatz zuständige Zoll⸗ aufsichtsstelle. Soll das Vieh zur Dauerweide auf eine fremde Weide getrieben werden, ist das dritte Stück des Weidescheins dem Weidebesitzer auszuhändigen.

Antrag auf Ausstellung von Transport⸗ a usweisen. §89 (I) Die Transportausweise sind vor Beginn der Beförderung bei der örtlich zuständigen Ausfertigungsstelle (68 6, 7 und 8) zu beantragen. (2) Die zu befördernde Ware ist vorzuführen und folgendes anzugeben: a) Name und Wohnort des Versenders und des Waren— führers, b) Abgangs⸗ und Bestimmungsort, e) Gattung und Menge der zu befördernden Waren, d) Nachweis der inländischen Abstammung oder der Ver⸗ zollung der Ware, e) der beabsichtigte Weg stimmungsort,

vom Abgangs⸗ nach dem Be⸗

K

der Zielstelle stets vorzuschreiben. III. So nde ,v erschristen für den Warenverkehr im Wattenmeer. 8 12.

(1) Das zum Bezirk des Hauptzollamtes Emden gehörige Wattenmeer zwischen dem ostfriesischen Festlande und den ost⸗ kein ist Zollinland und gehört zum Zollgrenzbezirk.

Für dleses Gebiet gelten daher die 58 1—4, 6, 9 = 11, 15 und 16

friesischen In

dieser Verordnung sinngemäß. (2) Auf Antrag werden au

als die im 1 genannten Tran portausweise ausgestellt, um den Nachweis des inländischen Ursprungs der Gegenstände zu er— leichtern.

für andere zollpflichtige Waren

Süddeutsfchen (265. Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 85 6 und 13 des Lotterleplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Miltwoch, den 11. Mai 1932, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterie⸗ einnehmer zu entnehmen. ̃ Die Ziehung der 2. Klasse 39. 265. Lotterie beginnt Mittwoch, den 18. Mai 1932, 8 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Viktoriastraße 29. Berlin, den 3. Mai 1932. Generaldirektion der Preußisch⸗Süddeutschen Staatslotterle.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

nebersicht lber ble Einnahmen!) des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1931 bis 31. März 1932.

2 w ö. * a Reichshaus⸗ Aufgekommen sind ele re ne Wie Lfd. Einnghme für dag Nr. Bezeichnung der Einnahmen tm Mang , vom 1. April 193 dechn e abe Mär 1932 Millionen bis 3. März 1932] veranschiagt auf man ; : RM RM RM RM . . ĩ 2 3 4 5 6 A. Besitz und Verkehrstenern. Einkommensteuer: . ; : J 5 6 , . 1 F 64712 744,93 * 11 , 6 . 4 6453 251,2 . 6173 721.6 h 0 . k 2 . s ** 142 153 426, 33,5 1043167 320,96 zusammen Ifde. Nr. 1... 213 460 422, 17 116,8 2 142 902 141, 69 2 059 000 000 2 Körperschaftsteuer 96 . 8 9 9 g g p , 50 642 060, 34 6. 304010100, 99 300 000 000 53 Krisensteuer: . . a) Krisenlohnsteuer 598 998 115 * 12277 709,55 125 83 lz. 16 b) Krisensteuer der Heranlaͤgten 11 38 337 025,4 gh 646 794,96 usammen lfde. Nr. 8 50 614 7365,09 221 230 711,2 325 000 000 w , 8 . i, , , ik öh 5 Aufbringungsumlage aus Resten.. .: 5 ( ö 2619, ha . für das Rechnungslahr 1931 . h R 16 164 536 46 21,0 177 602 187,76 180 000 000 6 Vermögenzuwa 6steuer J 9 9 2 . 2 3 ö 2 GErkschafifteuer ..... = 2 270224146 87 JI be 19980 3 ooo Coo kJ ꝛ] , 234 8993 zei id ji 966 5 59 9 Grunderwerbsteuer ?)... 163. f4 . 1642 709,73 20 21 760 312.35 30 000 000 italverkehrsteuer: 8, 9 . Her gener. . 3. .. 1311318 86 1B 18 771 070 59 zo ooo o b) Wertpapiersteuer. .. * ö 30 933, 70 0, ð 2732 bd, 2 14 500 000 c) Börsenumsatzsteuer. . 1 * 4 1 705 874.77 1,5 11 2505 481,34 22 (00 009 11 gKraftfahrzeugsteuer.. .. 11 . 14973 95634 18, 192 705 24546 230 Co gog9 12 Versicherungsteuerr ..... 6 2 5 210 956, 76 6,0 62 666 831, 81 6h 000 000 13 Rennwett⸗ und Lotteriesteuer: l . ' ö 3 ö 376 S1 6,11 94 19299 725,93 3 andere Rennwettsteuer ... 1402183, 95 1,4 17078 286,09 zusammen Ifde. Nr. 13a und b... 1778998, 16 1,8 27 369 012, 02 31 000 000 8e le 3 992 238, 83 b. 7 h6 h35 467, 36 60 000 000 14 Bech id l ö , w 3 616 889, 15 3,3 42 440 911,33 42 000 000 1I5 Beförd teuer: ,, . w 6 985 63, 87 10, 142 125 73023 1590 000 909 by Güterbeförderung. 6 413 591,60 8,8 110713 092.65 125 000 000 16 Steuer zum Geldentwertungsausgleich . gel Schuldverschreibungen (Obligationensteuer). .... 18992 0, 1 1000000 162 Reichsfluchtsteurr .. . 1298538 1937511, 8 Summe A... 1 474 401 742,651 264, 8 5) 15 000269 317, 75 h 072 500 000

) Einschließlich der aus den Einnahmen den Ländern usw. überwiesenen Anteile usw. 141 813,49 RM; in der Zeit vom 1. Ap

2 An Lohnsteuer sind erstattet: im März 1932 19 159 284,40 RM.

6) Hierin ist die von den Landesbehörden erhobene Grunderwerbsteuer nicht enthalten.

H Dieser Betrag ist an Aufbringungsumlage für das Rechnung iahr 1930 aufgekommen. 3 Außerdem sind an Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes, die mit dem

O4 Millionen RM aufgekommen.

1. Februar 1931 aufgehoben wurde,

* *

ril 1831 bis 31. März 1932

noch

(63,ůs 4 4— 67,8 Millionen RM weniger als im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1931. Bei diesem Vergleich ist jedoch zu berück⸗ sichtigen, daß in der Zwischenzeit sich die Aenderungen in der Gesetzeslage ausgewirkt haben, insbesondere die Erhöhung der Um— satzstener, die Einführung der Umsatzausgleichsteuer und die Vor⸗ verlegung der Vorauszahlungstermine für die Einkommen- und die Körperschaftstener vom April auf den März. An dem Mehr⸗ aufkommen im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1931 sind bei den Besitz⸗ und Verkehrsteuern hauptsächlich beteiligt der Steuerabzug vom Kapitalertrage (4 4,7), die veranlagte Einkommensteuer (4 111,2), die Körperschaftsteuer C 36,7), die Aufbringungsumlage (4 97,1), die Lotteriestener (4 3, und die Reichsfluchtsteuer (4 0,7). Die Mehreinnahme bei dem Steuerabzuge vom Kapitalertrage hat ihren Grund darin, daß in den letzten Monaten des Rechnungsjahres mehrere größere Aktiengesellschaften ihre Dividenden ausgeschüttet und versteuert haben; bei der veranlagten Einkommen- und der Körperschaft⸗ steuer beruht die Mehreinngahme darauf, daß die am 10. April 1932 zu entrichtenden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bereits am 10. März 1932 zu entrichten waren. In das 4. Vierteljahr 1931 fiel ferner der zweite Einzahlungs⸗ termin für die Aufbringungsumlage, wogegen in das 3. Viertel⸗ jahr kein Einzahlungstermin fiel. Bei der Lotteriesteuer führte der Umstand, daß in dem 4. Vierteljahr 1931 die Hauptziehungen der großen Staatslotterien stattfanden, zu der Mehreinnahme

Den Mehreinnahmen im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1931 tehen erwähnenswerte Mindereinnahmen gegenüber bei der Lohn⸗ steuer 42,3), bei der Krisensteuer (— 22,7), bei der Vermögen⸗ steuer (— 32,9), bei der Erbschaftsteuer 6,7), bei der Umsatz⸗ steuer 63,3), bei der Kraftfahrzeugsteuer (— 4.7), bei der Renn⸗ wett⸗ und Totalisatorsteuer (— 3,1), bei der Personenbeförderung⸗ steuer (— 5,7) und bei der Güterbeförderungsteuer (— 9,4). Bei der Lohnsteuer und der Krisensteuer beruht die Mindereinnahme hauptsächlich auf der Kürzung der Löhne und Gehälter sowie auf der Zunahme der Kurzarbeit und der Arbeitslosigkeit infolge Still⸗ legung von Betrieben, bei der Bermögensteuer darauf, daß im 4. Vierteljahr 1931 von landwirtschaftlichen Vermögen ein Viertel der zuletzt festgestellten Steuerschuld, im 3. Vierteljahr 1931 da⸗ gegen die Hälfte der zuletzt festgestellten Steuerschuld als Voraus⸗ zahlung zu entrichten war. Bei der Umsatzsteuer führte trotz er⸗ höhter Steuersätze die Schrumpfung ber Kaufkraft zu der Minder⸗ einnahme. Auch die Mindereinnahmen bei den sonstigen oben⸗ genannten Steuern sind im wesentlichen auf die immer ungünstiger gewordene Wirtschaftslage zurückzuführen.

Das Aufkommen der übrigen Besitz⸗ und Verkehrsteuern im 4. Vierteljahr 1931 weicht nur unerheblich von dem des vor⸗ hergegangenen 3. Viertel des Rechnungsjahres 1931 ab.

Das Mehraufkommen bei den Zöllen und Verbrauchs⸗ abgaben im 4. Vierteljahr 1951 ist fast ganz auf die Mehr⸗ einnnahme an Zöllen (4 61,2) in nh erheblicher Getreide⸗ einfuhr zurückzuführen; sie wiegt die Mindereinnahmen an Tabaksteuer (— 24,8), Zuckersteuer (— 12.7), an Biersteuer (— 15,6), aus dem Spiritusmonopol (— 3,2 und an Mineral⸗ wassersteuer 1,2) auf. Die Mindereinnahmen an Tabak⸗ Zucker⸗ und Biersteuer und aus dem Spiritusmonopol beruhen auf dem Rückgang des Verbrauchs. Die Erhebung der Mineral⸗ e den. ist vom 1. Januar 1932 ab ausgesetzt worden. Die Einnahmen der übrigen Verbrauchsabgaben im 4. Vierteljahr 1931 weichen nur unwesentlich von den Einnahmen des 3. Vier⸗ teljahres ab; die Abweichungen beruhen größtenteils auf den jahreszeitlichen Schwankungen des Verbrauchs.

Beim Vergleich des Aufkommens im 4. Vierteljahr des laufenden Rechnungsjahres mit dem Aufkommen im 4. Viertel⸗ jahr 1959, dem gleichen Zeitraum des vergangenen Rechnungs— jahres, ist zu berücksichtigen, daß in der Zwischenzeit in wesent⸗ lichen Punkten Aenderungen in der Gesetzeslage eingetreten sind. Es wurden nämlich neu eingeführt ab 1. Juli 1931 die Krisen⸗ stener und ab 19. Dezember 1931 die Reichsfluchtsteuer, erhöht ab 1. Januar 1932 die Umsatzsteuer. Ferner trat ab 15. Februar 19882 die Umsatzausgleichsteuer für eingeführte Waren in Kraft. Die ab 1. Januar 1931 vorgenommene Umstellung der Tabak⸗ steuer, mit der eine Erhöhung des Tabakzolles und eine Ver⸗ längerung der Tabakzollaufschubfristen verbunden war, hatte sich im 4. Viertel des Rechnungsjahres 1930 noch nicht voll aus⸗ gewirkt. Weiter wurden in der Zwischenzeit verschiedene Zoll⸗ ät, 5. B. für Mineralöle, Butter, Holz, Getreide, heraufgesetzt. Ab 16 Juni 1931 wurden ferner die Zuckersteuer und ab 1. Juli 1931 die Statistische Abgabe erhöht, ab 1. Januar 1932 die Er⸗ hebung der Mineralwassersteuer ausgesetzt. Schließlich wurden die Termine für die Vorauszahlungen an Einkommen⸗ und Körperschaftsteuer vom 109. April 1932 auf den 19. März 1932 vorverlegt. Unter Berücksichtigung der vorerwähnten Aende⸗ rungen hat der obengenannte Vergleich folgendes Ergebnis:

bringungsumlage (— 35.7)

der Umsatzsteuer (— 91), bei der Kapitalverkehrsteuer 6,1), bei der Kraftfahrzeugsteuer (— 8,4), bei der Lotteriesteuer (— 3,8), bei der Personenbeförderungsteuer (— 9,3) und bei der Güter beförderungsteuer 9,4. Bei allen diesen Steuern ist der Grund für die Einnahmerückgänge in der Hauptsache in der Verschlechte⸗ rung der Wirtschaftslage zu suchen. Beim Steuerabzug vom Kapitalertrage kam ferner der Fortfall der Steuer für festver zinsliche Wertpapiere, bei der Vermögensteuer die Erhöhung der Freigrenze und bei der Aufbringungsumlage die Senkung des dem Reiche zufließenden Anteils um 45 Millionen Reichsmark hinzu die von der Einnahme abgesetzt worden sind. In Wegfall ge kommen ist die Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes (16,8), die mit dem 1. Februar 1931 aufgehoben wurde. Hinzu⸗ getreten sind die neueingeführte Krisensteuer mit 64,4 Millionen Reichsmark und die Reichsfluchtsteuer mit 1,3 Millionen Reichs⸗ mark. Bei der veranlagten Einkommensteuer und bei der Körper⸗ schaftsteuer ergab sich infolge Vorverlegung der Vorauszahlungs⸗ termine ein Mehraufkommen von 43,7 bzw. 3,2 Millionen Reichsmark.

Bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben betrug das Aufkommen im 4 Vierteljahr 1931 gegenüber dem Auf⸗ kommen im 4. Vierteljahr 1930 weniger bei der Tabaksteuer (— SI, 4), bei der Biersteuer (— I4, 8), aus dem Spiritusmonopol (— 15,6), bei der Schaumweinsteuer 1,1) bei der Leuchtmittel⸗ steuer 0,89), bei der Mineralwassersteuer 1,6) und bei der Mineralölsteuer (— 0.7). Diese Zahlen veranschaulichen deutlich das Sinken der Kaufkraft und den damit verbundenen Rückgang des Verbrauchs. Bei der Mindereinnahme an Tabaksteuer ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Tabakabgabenbelastung zum Teil auf den Zoll umgelegt worden ist, indem unter gleichzeitiger Um⸗ stellung der Tabaksteuer ab 1. Januar 1931 der Zollsatz für Roh⸗ tabak von 80 RM auf 180 RM für dz erhöht worden ist. Die Erhebung der Mineralwassersteuer ist, wie bereits erwähnt, vom 1. Januar 1932 ab ausgesetzt worden. Die Mehreinnahme an Zöllen (4 68,5) beruht auf der erheblichen Getreideeinfuhr im März 1932, die Mehreinnahme an Zuckersteuer (4 20,1) und an Statistischer Abgabe (4 07) beruht auf der Erhöhung der Ab⸗ gabensãätze.

Die Einnahmen aus den übrigen Steuern und Abgaben im 4. Vierteljahr 1931 weichen nur unwesentlich von den Einnahmen im gleichen Viertel des Vorjahres ab.

In der Zeit vom 1. April 1931 bis 81. März 1932, mithin in den 12 Monaten des Rechnungsjahres 1931, sind im ganzen 7787 Millionen Reichsmark aufgekommen. Hiervon ent⸗ fallen auf die Besitz und Verkehrsteuern 5090, 3 Millionen Reichs⸗ mark, auf die Zölle. und Verbrauchsabgaben 27867 Millionen Reichsmark. Dieses Aufkommen wird voraussichtlich bis zum Abschluß des Rechnungsjahres nur noch geringe Aenderungen durch das , e. Zu⸗ und Absetzen von Beträgen, die noch nicht haushaltsmäßig nachgewiesen werden konnten, erfahren und stellt daher ungefähr das endgültige Aufkommen des ganzen Rech⸗ nungsjahres 1531 dar. Da der Haushaltsansatz für 1931 8172 Millionen Reichsmark beträgt, ergibt sich im ganzen eine Minder⸗ einnahme von 385 Millionen Reichsmark, von der auf die Besitz⸗ und Verkehrsteuer 72,8 Millionen Reichsmark und auf die Zölle und Verbrauchsabgaben 312,8 Millionen Reichsmark entfallen. Dabei isse allerdings zu berücksichtigen, daß seit Aufstellung des Haushaltsplans im September 1931 noch verschiedene Gesetzes⸗ änderungen vorgenommen worden sind, ohne die die Minderein⸗ nahme noch höher gewesen wäre. Diese Aenderungen betrafen die vorher erwähnte Erhöhung der Umsatzsteuer, die Einführung der Umsatzausgleichsteuer sowie der Reichsfluchtstener und die Vorverlegung der Termine für die Vorauszahlungen an Ein⸗ kommen⸗ und Körperschaftsteuer sowie die Aussetzung der Er⸗ hebung der Mineralwassersteuer. Schließlich wurden die Ein⸗ nahmen durch die wiederholten Kürzungen der Löhne und Ge⸗ hälter ungünstig beeinflußt. Nennenswerte Mindereinnahmen ergaben im einzelnen die Krisensteuer 103,8] die Grunder⸗ werbsteuer (— 8,7), die Kapitalverkehrsteuer (— 33,5), die Kraft⸗ fahrzeugsteuer (— 37,7, die Personenbeförderungstener = 7, 9, die Güterbeförderungsteuer 14,3), die Zölle (— 55,8), die Tabaksteuer 121,3), die Zuckersteuer 11,9), die Biersteuer gl, 8), die Einnahmen aus dem Spiritusmonopol (— 22,8, die Mineralwassersteuer (— 4,5) und die Mineralölsteuer 4,4). Dagegen haben Mehreinnahmen gebracht die Einkommensteuer (S853, 9) und die Umsatzsteuer ( 1356) infolge der eingetretenen Gesetzesänderungen sowie die Vermögensteuer (4 27), die Auf⸗ bringungsumlage ( 17,6), die Reichsfluchtsteuer ( 18). und das Zündwarenmonopol (4 16). An dem vorerwähnten Minderauf⸗ kommen von 385 Millionen Reichsmark sind das Reich mit rd. 378 Millionen Reichsmark, die Länder mit rd. 7 Millionen Reichs⸗ mark beteiligt.

klinisches Semester eingeführt werden soll, wurde noch nicht geregelt. Durch die Verordnung soll eine bessere Gliederung des vorklinischen Studiums und eine Er⸗ schwerung eingeführt werden, um im Hinblick auf den außer⸗ ordentlichen Andrang zum medizinischen Studium ungeeignete Elemente rechtzeitig auszuschalten.

Schließlich wurde eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten gebilligt, die eine Erleichterung der Zoll⸗ abfertigung von Reisenden und ihres Ge⸗ päcks an Bord von deutschen und amerikanischen Uebersee⸗ schiffen auf hoher See bringt.

frage, ob ein 7.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 4. Mai 1932.

(Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat erledigte heute zunächst durch Kennt⸗ nisnahme einen Runderlaß des Staatsministeriums vom 9. Oktober 1931 zur Auslegung desjenigen Teiles der preu⸗ ßischen Sparverordnung vom 12. September 1931, der die Kündigung von Anstellungsverträgen be⸗ handelt. Danach bleiben nicht nur Tarifverträge, sondern auch Einzelverträge vor Kündigungen geschützt, soweit ihre Bestimmungen auf einer bindenden gesetzlichen Vorschrift oder auf Tarifvertrag beruhen. Einzelverträge können daher, soweit der Lohn auf Tarifvertrag beruht, zum Zwecke der Veränderung des Lohnes überhaupt nicht, zum Zwecke der Entlassung nur mit den tariflich vorgesehenen Fristen, oder falls bindende gesetzliche Fristen für die Kündigung bestehen, nur unter Innehaltung dieser gesetzlichen Fristen gekündigt werden.

Durch Kenntnisnahme erledigt wurden ferner allgemeine Verfügungen des preußischen Justizministers zur Durch⸗ führung der Sperverordnung vom 12. Sep⸗ tember 1931 und Runderlasse des preußischen Handels⸗ ministers zur Aenderung des Gewerbe⸗ und Handelslehrerbesoldungsgesetzes.

Zur Kenntnis genommen wurde auch eine Verordnung des Staatsministeriums zur Ergänzung der 1. und 2. Sparverordnung vom 14. März 1932. In ihr erregte jedoch besonders Kapitel 3 Bedenken, das den Volks⸗ schullastenausgleich ändert. Der Staatszuschuß soll künftig nicht mehr zu zwei Vierteln an die Gemeinden, sondern sofort zu drei Vierteln an die gehen. Dadurch könnten linderreiche Gemeinden vielleicht benachteiligt werden.

Oberbürgermeister Dr. Jarres (l. G3 hielt es deshalb für richtig, die Staatsregierung zu ersuchen, das Material über die Aenderung des Volksschullastenausgleichs möglichst bis Ende Mai dem Staatsrat vorzulegen. Dann könne man diese wichtige Frage bei der Behandlung des Finanzausgleiches mitberaten.

Gegen die Stimmen der Antragsteller abgelehnt wurde ein kommunistischer Antrag auf Bereitstellung von 1099 Mil⸗ lionen Reichsmark durch die Staatsregierung zur Arbeits⸗ beschaffung und auf Ueberweisung des Betrages an die Städte und Gemeinden zur Förderung des Kleinwohnungsbaues und zur Instandsetzung von Altwohnungen unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Breslau.

Gegen eine Aenderung der Vorschriften für den Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechts⸗ angelegenheiten oder bei Behörden wahrzunehmende Geschäfte besorgen, wurden Einwendungen nicht erhoben. Danach sollen „den Vorschriften nicht unterliegen die beeidigten und öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer, deren Tätigkeit von den Industrie⸗ und Handelskammern überwacht wird. Ferner unterliegen ihnen nicht die von den Industrie⸗ und Handels⸗ kammern beeidigten und öffentlich angestellten Bücher⸗ revisoren, falls sie ein von der Kammer vorgeschriebenes Buch führen und von ihr in der Geschäftsführung beaufsichtigt werden.

ö. , vertagte sich der Staatsrat auf Dienstag, den . a1.